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Eine Million für Künstliche Intelligenz

Offenburger Startup kooperiert mit Uni Mannheim

Das im Offenburger Technologiepark ansässige Startup-Unternehmen Flinkback wird in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim über eine Million Euro in Künstliche Intelligenz (KI) für Weiterbildungsempfehlungen investieren. Gemeinsam wollen sie die erste KI entwickeln, die Empfehlungen nicht nur ausspricht, sondern auch begründet.

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„Wir freuen uns sehr, mit der Universität Mannheim zusammenzuarbeiten und unser Knowhow auszubauen“, so FlinkbackGeschäftsführer Pascal Anders. Gemeinsam wolle man den steigenden Bedarf an personalisierten

Empfehlungen für Weiterbildungsangebote decken.

Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Es wird im Rahmen des Invest BW-Programms vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg mit bis zu 492 000 Euro gefördert.

Die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz hat in den vergangenen Jahren zugenommen. KI-Systeme ermöglichen es, komplexe Probleme zu lösen, Muster und Zusammenhänge zu identifizieren, die für Menschen schwer zu erkennen sind und helfen dabei, große Datenmengen zu analysieren. Das Startup Flinkback hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Potenziale für die Weiterbildung und das lebenslange Lernen nutzbar zu machen.

Flinkback wurde 2019 in Offenburg gegründet und beschäftigt inzwischen über zehn Mitarbeitende. Das Unternehmen betrachtet sich als Pionier in der Weiterbildungsberatung. 2022 erwarb die Stuttgarter Klett Gruppe eine strategische Beteiligung.

Am Burgerwaldsee

Einweihungsfeier. Das neue Spiel- und Klettergerät „Seeungeheuer“ am Burgerwaldsee erfreut sich seit letztem Herbst großer Beliebtheit. Auch der neue Parcours für Drei-, Fahr- und Laufräder kommt bei Kindern gut an. Eine neue Tischtennisplatte und eine Tisch-Bank-Garnitur runden das Angebot ab. Die Erweiterung wurde von der städtischen Spielraumplanung in Abstimmung mit der Bewohnerschaft unter besonderer Beteiligung von Kindern durch den Kita- und KiJu-Bereich des SFZ Albersbösch vorgenommen. Im Rahmen einer interreligiösen Familienfeier am Freitag, 28. April, werden die neuen Spielgeräte durch Fachbereichsleiterin Martina Köllner offiziell eingeweiht. Im Anschluss wird es ein gemeinsames Picknick geben. Mitzubringen sind eigenes Geschirr und Sitz-Decken (bei gutem Wetter), Speisen zum Teilen mit anderen Bewohner*innen sind willkommen. Getränke stellt das SFZ. Ebenfalls im Angebot sind tolle Mitmachaktionen für Kinder. Diese dürfen einen Namen für das „Seeungeheuer“ vorschlagen. Die besten Ideen erhalten eine Preis. Mehr Infos: Telefon 07 81/968 13 73. Foto: SFZA

Erfolgreicher Startup-Gründer. Flinkback-Geschäftsführer Pascal Anders. Foto: foundersnet

Flinkback ist mit seinem Büro im Technologiepark Offenburg beheimatet und wird seit der Entwicklung der Geschäftsidee durch die regionale Gründerinitiative „foundersnet“ unterstützt. Geschäftsführer Pascal Anders hat im Jahr 2020 am Startup-Accelerator von „foundersnet“ teilgenommen und konnte so sein Geschäftsmodell ausbauen und neue Kontakte knüpfen.

„foundersnet“ und Technologiepark

Gründerszene: Seit Jahren ist „foundersnet“ (ehemals startUp.connect) fester Bestandteil der Gründerszene in der Ortenau und hat sich als zentrale Anlaufstelle für Startups etabliert. Der Technologiepark Offenburg bietet seit über 35 Jahren auf 3500 Quadratmetern jungen Unternehmen eine Heimat. Derzeit sind es über 40. Trägerin des Projekts ist die Stiftung Technologie und Wirtschaft Mittelbaden/Offenburg. Stifter*innen sind die Stadt Offenburg, der Ortenaukreis, die Hochschule Offenburg, die Volksbank in der Ortenau, die Sparkasse Offenburg/Ortenau sowie die Region Elsass. Weitere Infos gibt es unter https://technologiepark.org/ und https://foundersnet.de/

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Schülerpotenzialanalyse

Sicherheit für Berufs- und Studienwahl: Das ist der Anspruch der Schülerpotenzialanalyse. Jugendliche erhalten Unterstützung für eine selbstständige Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl. Zielgruppe sind Gymnasiast*innen der Klassenstufen zehn und Schüler*innen berufsbildender Gymnasien der Klassenstufe elf.

Gefördert wird das Projekt von der Sparkassenstiftung Offenburg/ Ortenau und der Agentur für Arbeit Offenburg.

Test-Tage sind vom 19. bis 22. Juni, Feedback-Tage vom 17. bis 21. Juli. Weitere Informationen auf der Webseite der Sparkasse unter sparkasse-offenburg.de/schuelerpotenzialanalyse#schu.

Flexibilität in der Pflege

Individuell gestaltbare Arbeitszeiten, weitgehend selbst bestimmte Einsatzorte und eine attraktive Bezahlung – mit seinem sogenannten Flex-Pool bietet das Ortenau Klinikum Pflegekräften mehr Flexibilität bei der Berufsausübung. Im Bewerber-Café stehen zwei Mitarbeiterinnen des Flex-Pools für ein persönliches Gespräch über die individuellen Möglichkeiten

Internetter Treff

Nach einer Winterpause bietet das Jugendbüro und Mehrgenerationenhaus der Stadt Offenburg nun wieder den Internetter Treff an. Wer Fragen rund um die Handhabung von Smartphone und Tablet hat, kann sich hier, soweit möglich, beraten lassen. Internetter-Treffen finden jeweils mittwochs von 14 bis 16 Uhr am 3., 10., und 17. Mai sowie am 21. und 28. Juni statt. Das Angebot ist kostenfrei. Da mit Einzelterminen gearbeitet wird, ist eine Anmeldung unter Telefon 07 81/28 42 446 oder E-Mail: jugendbuero@offenburg.de erforderlich.

zum Einstig in den Flex-Pool am Ortenau Klinikum zur Verfügung. Die Beratung ist unverbindlich und ohne Anmeldung möglich am Donnerstag, 27. April, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Casino des Ortenau Klinikums in Offenburg, Betriebsstelle Ebertplatz. Der Weg zum Bewerber-Café ist ausgeschildert. Weitere Informationen: karriere.ortenau-klinikum.de.

Berufsinfomesse

390 Unternehmen und Institutionen informieren am 12. und 13. Mai in Offenburg anlässlich der Berufsinfomesse über Ausbildungsmöglichkeiten, Studiengänge sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die größte Bildungsmesse Süddeutschlands „steht stärker denn je für Chancen der beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung“, sagt Theresia Denzer-Urschel, Leiterin der Offenburger Agentur für Arbeit.

Der Eintritt ist frei. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.berufsinfomesse.de.

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 133

„Güterbahnhof Süd“, Gemarkung Offenburg nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in V.m. § 13a BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 27.3.2023 für den Bebauungsplan Nr. 133 „Güterbahnhof-Süd“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Planung

Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, Vergnügungsstätten in allen Gewerbegebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuschließen und auf diese Weise mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Zielsetzung, Vergnügungsstätten in diesem Bereich künftig auszuschließen, beruht auf dem Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Offenburg. Der Bebauungsplan soll geändert werden, da für die Gewerbegebiete innerhalb des Bebauungsplans ein konkretes Handlungserfordernis besteht, zeitnah eine dem vom Gemeinderat beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept entsprechende Rechtsgrundlage zu erhalten.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt nördlich der Offenburger Innenstadt, westlich der Bahnflächen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Güterbahnhof-Süd“ mit einer Gesamtfläche von zirka 13 ha.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst das gesamte Bebauungsplangebiet, soweit es als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen ist, um für alle festgesetzten Gewerbegebiete im Bereich des Bebauungsplans, in denen negative städtebauliche Auswirkungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten drohen würden, die Ziele des Vergnügungsstättenkonzeptes entsprechend zu sichern.

Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.

Offenburg, den 28.3.2023 Marco Steffens Oberbürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kirsch-Areal“

Gemarkung Offenburg nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 27.3.2023 für den Bebauungsplan Nr. 175 „KirschAreal“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Planung

Am Güterbahnhof

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderung sind aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

AmHolderstock Eckenerstr.

Englerstr.

Haselwanderstraße

Helmholtzstr.

Okenstr.

Das ehemalige Betriebsgelände der Firma Kirsch soll einer neuen Nutzung aus Wohnbebauung mit untergeordneten gewerblichen Anteilen zugeführt werden. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren in einen Rechtsplan zu überführen und so die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Umnutzung der gewerblichen Konversionsfläche in der Oststadt Offenburgs zu schaffen. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst zusätzlich zum ehemaligen Firmengebäude das Schiller-Gymnasium und Wohngebäude in der Carl-BlosStraße. Auf den übrigen Flächen wird der derzeitige Bestand im Bebauungsplan festgesetzt.

Geltungsbereich

Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke des ehemaligen Firmengeländes westlich der Moltkestraße sowie die Grundstücke des westlich angrenzenden Schiller-Gymnasiums und der bestehenden Wohnhäuser entlang der Carl-Blos-Straße zwischen Schillerstraße und ehemaligem Firmengelände. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Zeppelinstr.

Tullastr.

Rheinstr.

Güterstr.

Bunsenstr.

Okenstraße

StraßburgerStr.Franz-Volk-Str.

Öffentlichkeitsbeteiligung

-Dietrich-Str.

Maria-undGeorg

Änderungsbereiche

Beim Alten Ausbesserungswerk

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Rammersweierstr.

Prinz-Eugen-Str.

Gotter-Nes-Weg

Josef-Kohler-Str.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften können in der Zeit vom 2.5.2023 bis einschließlich 6.6.2023 (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail (stadtplanung@offenburg.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt

Carl-Blos-Straße

Zeller Straße

Amtlicher Teil

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