Offenblatt 30/2019

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Nr. 30, 14. September 2019

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Echter Ort der Begegnung

www.offenburg.de VORSTELLUNG

Erstes Semesterprogramm der Volkshochschule Offenburg mit Constanze Armbrecht Das Programmheft der Volkshochschule für das Wintersemester 2019/20 liegt vor und trägt bereits die Handschrift der neuen Leiterin Constanze Armbrecht – auch wenn die 39-Jährige entschieden auf die Teamarbeit hinweist: „Es haben sich alle total reingehängt.“ „Wir hoffen, mit unserem Angebot den Nerv zu treffen“, so die promovierte Romanistin, die seit diesem Sommer die Fäden der Bildungseinrichtung auf dem Kulturforum in den Händen hält. Es sei ihr großes Anliegen, dass jeder und jede in dem 212 Seiten starken Heft fündig werde. Der Semesterschwerpunkt „Zusammen“ ist an das bundesweite Motto „zusammenleben, zusammenhalten“ angelehnt, mit dem viele Volkshochschulen ihren 100. Geburtstag feiern. Die Offenburger Institution gibt es hingegen schon seit 113 Jahren. „Wir wollen ein echter Ort der Begegnung sein“, nennt Armbrecht ihr Selbstverständnis. „Zusammen“ zieht sich nicht nur durch den gesamten Bereich der Allgemeinbildung und zeigt sich an den vielen Kooperationspartnern. Es geht um Weltbegegnung, etwa bei der Vorstellung der neuen Spielzeit des Maillon (20.9., 19.30 Uhr) oder dem Vortrag von Lea Rieck, die mit dem Motorrad um STICHWORT

Einfstufungsabende Die Einstufungsabende für Sprachkurse der VHS Offenburg finden am Montag, 16. September (Englisch, Italienisch), und am Dienstag, 17. September (Französisch und Spanisch), von 18 bis 20.15 Uhr im Unterrichtsgebäude der VHS auf dem Kulturforum, Amand-GoeggStraße 2 - 4 statt.

Edgar Common und Maximilian Schleyer haben das neue Programm des Kulturbüros für die kommende Spielzeit vorgestellt. ❚ Seite 3 RÜCKKEHR

Ein Emaille-Reklameschild aus Offenburger Produktion hing jahrelang in einem Schreibwarenladen in Ägypten. Jetzt hängt es im Museum.

Zusammen. Constanze Armbrecht und Benjamin Köhler.

die Welt fuhr und viele neue Begegnungen und Erfahrungen machte, unter anderem mit einem russischen Scharfschützen (21.9., 19 Uhr). „Let‘s talk about sex“ wird ebenso angeboten wie Vortrag und Kurs über „Wie Integration (nicht) gelingen kann“. Als neues Format wird es Online-Kurse geben – Stichwort „Smart Democracy“: Die Frage, ob Rechtspopulismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt be-

Neue Fitnessangebote droht, wird dabei ebenso gestellt wie ein Blick hinter die Kulissen des Weltklimagipfels geworfen. Auch das „Grundwissen Islam“ kann man sich am heimischen Computer aneignen. „Wir wollen die neuen Medien als Chance nutzen, noch mehr Menschen zu erreichen“, so Armbrecht, die auf die Rückmeldungen gespannt ist. Mit etwa 60 Seiten nimmt die Gesundheit den größten Bereich

Foto: Siefke

ein. Mit dem Intervalltraining Tabata wird ein neues Sportprogramm angeboten: „Sie werden danach fit sein und gut schlafen können“, wirbt Marketingleiter Benjamin Köhler für den Kurs. Auch Inklusion als besonders intensive Ausprägung des Miteinanders wird berücksichtigt – in Form von gemeinsamen Kochkursen. Im Bereich Sprachen kann jetzt auch Bulgarisch gelernt und das erworbene Wissen ebenfalls am Herd ausprobiert werden. Zwölf Filme drehen sich ums Semestermotto, darunter „Liebe“ von Michael Haneke und „Herbstsonate“ mit Ingrid Bergman als gefeierter Pianistin. Die Exkursionen führen auch nach Straßburg ins Europaparlament und zum Europarat – zwei Parlamentarierinnen werden Rede und Antwort stehen. Im Bereich der Kunst wird ein eigenes Totem hergestellt. Die Außenstellen Neuried, Schutterwald und Hohberg bieten Töpfern mit Eltern und Kindern.

❚ Seite 7 ZUVERSICHT Als Tayeba Akbary 2016 mit Familie aus Afghanistan nach Offenburg kam, sprach sie kein Wort Deutsch. Zwei Jahre später begann sie eine Ausbildung in der Altenpflege. ❚ Seite 11


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Ausbau Die Wärmeversorgung Offenburg baut die Fernwärmeleitung in der Louis-Pasteur-Straße aus. Diese Woche begann der Bauabschnitt zwischen der Albert-SchweitzerStraße und Moltkestraße. Der Kreuzungsbereich in der LouisPasteur-Straße/Albert-SchweitzerStraße bleibt weiterhin gesperrt. Anwohner erreichen ihre Gebäude in der Albert-Schweitzer-Straße von Süden über den Brünnlesweg und von Norden über die Mozartstraße. Für Fußgänger ist der Kreuzungsabschnitt weiterhin passierbar. Die Baumaßnahmen in der Louis-Pasteur Straße werden voraussichtlich Mitte Oktober beendet sein.

Mit Bewirtung Am 21. und 22. September laden Offenburger Kunstschaffende von 11 bis 18 Uhr zu ihren offenen Ateliers ein. Der Eintritt ist frei. Die Fahrradwerkstatt für Sozialbedürftige in der Okenstraße 73 beteiligt sich mit Kaffee, Kuchen und Getränken jeweils von 13.30 bis 17 Uhr. Die Werkstatt grenzt an das Atelier von Frieder Löbert, der sich mit Kollegen an dem Angebot des Fachbereichs Kultur beteiligt. Die Initiatoren der Fahrradwerkstatt, Helmut und Nicola Kiefer, freuen sich zudem über Spendenräder in allen Größen. Sie können zu den Öffnungszeiten der Werkstatt, montags von 16 bis 18 Uhr, abgegeben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich direkt mit Familie Kiefer in Verbindung zu setzen: Telefon 07 81/70 111. SONNTAGS- UND NACHTDIENST DER APOTHEKEN 14.9. 15.9. 16.9. 17.9. 18.9. 19.9. 20.9. 21.9. 22.9.

Apotheke am Ebertplatz Schlossapotheke (Ortenberg) Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße Weingartenapotheke Hirschapotheke EinhornapothekeCaunes Burda-Park-Apotheke Caunes (Kronenplatz 1) Apotheke Zunsweier

Wild auf Wild? Wird immer beliebter: Fleischgenuss aus dem Stadtwald Herbstzeit ist Wildgenusszeit! Ab sofort können verschiedene Wildfleischsorten aus dem Offenburger Stadtwald wieder bei der Abteilung Forst der Technischen Betriebe Offenburg bestellt werden. Viele schätzen die Vorteile des Wildbrets gegenüber konventionell erzeugtem Fleisch und freuen sich auf leckere Gerichte aus heimischer Jagd. Das OFFENBLATT im Gespräch mit Andreas Broß, Revierleiter Stadtwald/Hohberg, und Jagdleiter. Herr Broß, wie hat sich die Nachfrage nach Wildfleisch in den vergangenen Jahren entwickelt? Andreas Broß: Seit 2015 betreuen wir die städtische Regiejagd und vermarkten das Wildbret auch selbst. Es gibt natürlich Hochzeiten TBO-Jagdleiter Andreas Broß freut sich über die Nachfrage nach Wildprodukten. Foto: Walz

wie Weihnachten. Im Januar lässt der Absatz eher nach, da auch viele Gastronomie-Betriebe nach Weihnachten geschlossen haben. Doch seit wir auch Wildwurst wie geräucherten Schinken und Dosenwurst anbieten, ist bei uns ganzjährig Saison. Seit diesem Sommer haben wir auch Grillspezialitäten wie Wildfleischküchle, verschiedene Bratwürste, Steaks und Spareribs in unser Sortiment aufgenommen. Worin liegen die Vorteile von Wildbret? Broß: Das Fleisch vom Wild ist sehr gesund: Es ist vitamin-, eiweißund mineralstoffreich sowie fett-

und cholesterinarm. Auch ist es leichter verdaulich als Fleisch von Nutztieren aus dem Stall. Außerdem wird Wildbret unter hoher ethischer Qualität gewonnen, denn weidgerechte Jagd garantiert tierschutzgerechte Fleischgewinnung. Wildtiere haben bis zur Erlegung ein stressfreies Leben, was bei der Schlachtung von Nutztieren wie Rind, Schwein oder Huhn nicht immer der Fall ist. Wie läuft die Verarbeitung? Broß: Das erlegte Wild wird bei uns ausgenommen und anschließend hängt es für einige Tage in unserer Kühlkammer am Forststützpunkt ab. Danach bringen wir es zum Metzger, der es für uns verarbeitet. Gelagert wird das verkaufsfertige Fleisch dann in unserer Kühlkammer oder unseren Tiefkühltruhen. Welche Sorten Wildfleisch bieten Sie an? Broß: Wir bieten Reh-, Schwarzund Damwild aus heimischer Jagd an – vom kompletten Reh oder Wildschein mit Haut und Haar bis hin zu vakuumierten Stücken frisch oder tiefgefroren. Wie sieht es mit Vorbestellungen aus? Broß: Von heute auf morgen können wir nicht immer alles liefern. So sind Wildschweine schwieriger zu jagen, da sie sich tagsüber im Dickicht verstecken und erst in der Nacht aus ihren Verstecken kommen. Rehe sind dagegen leichter aufzuspüren. Der verwertbare Fleischanteil eines Wildtieres liegt ungefähr bei der Hälfte seine Gewichts. Ein 20 Kilo schweres Reh liefert damit 10 Kilo Fleisch. Je früher die Bestellung erfolgt, desto besser. Am besten telefonisch, demnächst werden auch onlineBestellungen möglich sein.

STICHWORT

Wildbret-Verkauf bei den TBO Bestellungen bei Andreas Broß, Telefon 0151/29210-291, Joachim Weißhaar, Telefon 0151/29210-282 und David Wiedemer, Telefon 0152/31735009, Abholung bei den TBO im Blockhaus, Kinzigstraße 3. Sortimentenliste siehe TBO-Homepage.

Kleiderflohmarkt Aufgrund der Schließung der Kleiderkammer veranstaltet der Caritasverband Offenburg-Kehl am Samstag, 14. September, einen Kleiderflohmarkt in den Räumen der Kammer in der Franz-VolkStraße 45 a. Kleidungsstücke und Einrichtungsgegenstände werden von 11 bis 18 Uhr verkauft.

Kinderkurs Das Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10, lädt am Mittwoch, 19. September, 15 Uhr, Kinder von neun bis zwölf Jahren zum Kurs „Helden der Arena. Gladiatoren“ ein. Anmeldung unter Telefon 07 81/82-25 77.

Amtsblatt der Stadt Offenburg

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Marie-Christine Gabriel, Telefon 07 81/82 23 33 Gertrude Siefke, Telefon 07 81/82 25 72 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66 offenblatt@offenburg.de Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Anzeigenverkauf: Barbara Wagner Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 545 anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH Flugstr. 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: Presseservice- und Vertriebs- GmbH Auf Herdenen 44 78052 Villingen-Schwenningen Telefon 077 21/99 50-100 Telefax 077 21/99 50-110 info@psv-gmbh.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 015

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Hochkarätiges für die Sinne Kulturbüro-Programm für die Herbst- und Wintersaison: 86 Veranstaltungen rund um Theater, Tanz und Musik Im Rahmen eines Pressegesprächs haben Kulturbüro-Chef Edgar Common und sein Mitarbeiter Maximilian Schleyer am vergangenen Dienstag in der Reithalle das neue und vielfältige Programmangebot des Kulturbüros für Herbst und Winter 2019/2020 vorgestellt. „86 Veranstaltungen wird es in der mittlerweile 27. Spielzeit geben“, informierte der Kulturchef stolz und freute sich, seinen neuen Mitarbeiter Maximilian Schleyer als kompetente Unterstützung vorstellen zu können. Als studierter Kulturwissenschaftler mit Erfahrungen in der Organisation von Kultur-Festivals sei der Offenburger mit seinen 27 Jahren die Idealbesetzung für den Posten, ist Common überzeugt. Den Auftakt des Theaterprogramms macht das musikalische

Musikalisches Theater Theater von und mit Gilla Cremer „So oder So – Hildegard Knef“, am Klavier Gerd Bellmann, am Freitag, 11. Oktober, 20 Uhr, in der Oberrheinhalle. Die renommierte Schauspielerin, zu Hause am Thalia-Theater in Hamburg, erweckt in ihrem zweistündigen Solo die Knef wieder zum Leben als Künstlerin und als Mensch mit all ihren Sorgen und Ängsten, aber auch ihrem unerschütterlichen Humor. Der Auftakt zur Oberrhein Konzertreihe findet am Samstag, 19. Oktober, 20 Uhr, in der Oberrheinhalle durch das spanische Azahar Ensemble Bläserquintett

Dance-Elementen präsentiert Carina La Debla und ihre Musiker mit berauschender Kreativität und Virtuosität am Samstag, 13. Oktober, 19 Uhr, im Salmen. Musicalfreunde können sich auf Sonntag, 26. Januar 2020, 20 Uhr, im Salmen auf den Klassiker „Ein Amerikaner in Paris“ freuen. Madame Baheux, ein Musikerin-

10 Jahre Jazzclub

Vorfreude auf das neue Programm der Herbst-/Wintersaison: v.l. Edgar Common und Maximilian Schleyer. Foto: Walz

statt, das mit Kammermusik vom Feinsten aufwartet. Den Start in die Tanzreihe macht Aakash Odedra Company mit „#JeSuis“ am Sonntag, 27. Oktober, 19 Uhr, in der Oberrheinhalle. Die sieben Tänzer/innen interpretieren durch Tanz und Theater das Thema „Unterdrückung“ im politischen, persönlichen und kulturellen Bereich mit fesselnden Bildern und dem dazu passenden Sound. „Endless Song of Silence“, präsentiert von der Dance Company Nanine Linning, zeigt am Samstag, 23. November, 20 Uhr, in der Oberrheinhalle das Thema Liebe, Abhängigkeit und Begierde eines Paares, interpretiert durch zehn

Tänzer/innen. Unter dem Titel „Zukunftslabor Offenburg“ entwickelt das Kulturbüro in Kooperation mit der Dance Company Nanine Linning am Samstag, 9. November, 19 Uhr auf dem Georg-Dietrich-Areal, Am Güterbahnhof 1, eine VeranstaltungsreihezusammenmitWissenschaftlern, Künstlern und Publizisten zum Thema künftiger Lebensformen. Themen wie die kritische Auseinandersetzung mit dem technologischen Fortschritt, perfekte Körper und Robotik, auch bezogen auf die Arbeitswelt, werden mit Ausstellungen, Performances und Vorträgen genau unter die Lupe genommen. Flamenco mit Modern

nen-Quartett, lädt am Samstag, 26. Oktober, 20 Uhr, mit seinem aktuellen Programm „Too Big To Fall“, einem Mix aus Volksmusik sowie Jazz-, Rock- und Klassik-Elementen ein, gespickt mit komödiantischen und kabarettistischen Zügen. Eine „Wiener Melange“ serviert das Trio Cobario mit zwei Gitarren und einer Geige am Mittwoch, 6. November, 20 Uhr, im Salmen – ein Genre-Mix, der mit Einflüssen aus Jazz, Folk, Pop und Klassik begeistert. Zur 40. Ausgabe und 10 Jahre Jazzclub hat Gastgeber Daniel Schay die vier Jazz-Größen Engelbert Wrobel, Nicki Parrott, David Blenkhorn und Thilo Wagner am Donnerstag, 7. November, 20 Uhr, in den Salmen eingeladen. Weiter geht es am Samstag, 17. November, 17 Uhr, in der Reithalle mit dem deutsch-französischen Duo Michael Wollny und Emile Parisien, eines der wichtigsten Vertreter des europäischen Jazz. Pippo Pollina & Band kommen am Dienstag, 26. November, 20 Uhr, in die Reithalle mit ihrem Programm 30 Jahre Camminando“.

STICHWORT

Karten & Abo

Cobario lädt zur „Wiener Melange“ ein.

Foto: Thomas Gobauer

Karten sind im Bürgerbüro am Fischmarkt, an den Kassen der Spielstätten sowie in den Geschäftsstellen der Badischen Zeitung und der Mittelbadischen Presse, Tickethotline: 0800911811711, online unter www. kulturbuero.offenburg.de, www.ortenaukultur.de und www.reservix. de. Abobestellungen im Kulturbüro, Telefon 07 81/82-22 86.

Dance Company Nanine Linning bietet expressiven Tanz. Foto: eSpruijt


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Politisches Meinungsforum Stoppt den Südzubringer! Ich lehne einen südlichen Autobahnzubringer ab. Wenn ich die Varianten einer Verlängerung der B33 rüber zur A5 anschaue, läuft’s mir kalt den Rücken runter. Egal ob südlich oder nördlich des Königswalds – Wiesen, Äcker, Gärten, Wald, Erholungsräu-

Stefan Böhm warnt vor dem südlichen Autobahnzubringer als einem „klimafeindlichem Asphaltfossil“.

me werden zerschnitten und zerstört, als ob wir zu viel davon hätten. Und wofür? Für eine neue Straße, die Verkehrserleichterungen bringen soll – was keiner garantieren kann. Garantiert aber ist durch viele Verkehrsstudien: Neue, schnelle Trassen schaffen neuen Verkehr – zu einer Zeit, wo der Straßenverkehr als ein Hauptverursacher der Erderhitzung feststeht. Dieser Südzubringer wird nicht vor 2035 kommen: Bis dahin müssen wir in und um Offenburg herum schon längst ganz andere Möglichkeiten der Wege zur Arbeit, zur Schule, zum Einkauf, in die Ferien entwickelt haben: Bessere Vertaktung von Kinzigtal- und Oberrheinbahn, Park & Ride an bestehenden und neuen Bahnhöfen, selbstfahrende Kleinbusse von Bahnhöfen oder zentralen Bushalten zu Industriegebieten, schnelle Bahngütertransporte mit zeitsparender Umladetechnik auch an kleineren Bahnhalten, ein gutes Radschnellwegenetz. Überall arbeiten sie fieberhaft an solchen Zukunftslösungen – wir planen ein klimafeindliches Asphaltfossil für einen Platz im urgeschichtlichen Museum. Mein Vorschlag: Verzicht auf dieses Projekt. Für die Engstellen an der B33/B3- Kreuzung gibt es praktikable Vorschläge; den geplagten Anwohnern in Uffhofen/Oberörtle könnte früher als mit einem neuen Südzubringer mit Lärmschutzmaßnahmen geholfen werden. Und was man in den Kleingärten am Südring nicht haben will, sollte man auch nicht den Niederschopfheimern zumuten. Diese Meinung stelle ich gern zur Diskussion. Stefan Böhm

Mehr wagen in Offenburg!

Neue Pfade Das Ende des Sommers läutet nicht nur für die junge Generation den Schulbeginn ein, nein, auch im Rathaus und für den neuen Gemeinderat geht zeitgleich die Sommerpause zu Ende und man kehrt zurück zu den Themen, die sich in den letzten Wochen in den Schubladen etwas ausgeruht haben. Die Weiterentwicklung der Oststadtschulen mit neuem Realschulstandort im Rebland ist einer der Bausteine, mit der sich die Verwaltung und der Gemeinderat auf neue Pfade begeben werden. Gleichzeitig können sich aber auch die Anne-Frank-Schule und das Bunte Haus durch diese zukunftsweisende Veränderung durch die frei werdenden Kapazitäten nach vorne orientieren. Von dieser Neuausrichtung mit einem naturnahen Realschulstandort profitieren nicht nur die Bildungsinhalte der Schulen, sondern zu allererst die Kinder und Jugendlichen. Zunehmend macht sich die junge Generation Gedanken über Umwelt- und Naturthemen und deshalb passt auch die Bewerbung unserer Stadt zur Landesgartenschau, die bei einem Zuschlag für Offenburg sicherlich auch neue (Natur-)Räume für die Einwohner unserer Stadt erschließen wird, verbunden mit einem gehörigen Anteil an ErholungsFür Trudpert Hurst passt die Landesgartenschaubewerbung zum gestiegenden ökologischen Bewusstsein der jungen Generation.

wert und gesteigerter Lebensqualität. Lebensqualität hat auch immer etwas mit Lebensraum und somit bezahlbarem Wohnraum zu tun. Offenburg wächst stetig und deshalb wird eine der wichtigen Aufgaben die Schaffung von neuem Wohnraum – auch in den Ortsteilen – sein, damit wir für junge Menschen, Familien und auch für die ältere Generation als Wohnort attraktiv bleiben. Als „Neuer“ im Gemeinderat freue ich mich auf die Aufgaben, unsere Stadt mit ihren Ortsteilen für die Menschen weiter zu entwickeln und noch liebens- und lebenswerter zu machen, als sie schon ist. Trudpert Hurst

W-Lan in der Innenstadt, der kommunale Ordnungsdienst, Baugenehmigungen schneller und bürgerfreundlicher bearbeiten/erteilen, nicht nur einen Ehrenamtsbeauftragten für Vereine einrichten, sondern die Vereine nachhaltig bei Steuer- und Haftungsfragen unterstützen, die Bürger frühzeitig in Entscheidungen einbinden und Bürgerfragen zeitnah beantworten. Dies ist eine kleine Auswahl von wichtigen Wahlkampfpunkten, denen wir als Freie Wähler nur zustimmen können. Die Sommerpause ist vorüber. Wir Freien Wähler haben die Zeit nicht als Pause ver-

Tobias Isenmann: „Wir sehen uns als Gestalter und Ideengeber einer gut organisierten Verwaltung unserer Stadt.“

standen, sondern die Zeit genutzt, unser Team zu entwickeln und Anträge vorzubereiten bzw. mit unseren Offenburger Bürgern das Gespräch zu suchen. Mit vollem Eifer freuen wir uns auf die uns bevorstehende Arbeit und den Start der Sitzungen. Wir sehen uns als Gestalter und Ideengeber einer gut organisierten Verwaltung unserer Stadt. Offenburg steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen: Die Aufwertung der Innenstadt, mehr bezahlbarer Wohnraum, die Förderung von Sport und Ehrenamt und ein Masterplan Verkehr, der das Auto nicht verteufelt. Dazu eine moderne Bürgerbeteiligung und das Nutzen neuer Technologien zum Wohle der Offenburger Bürger unter Einbeziehung neuer Formen des E-Government, moderne und digitale Bürgerbeteiligungsformen und endlich einer Offenburg-App. Lieber Herr Steffens, lassen Sie uns das Potenzial Offenburgs nutzen und Offenburg gewinnbringend mit unseren Bürgern weiterentwickeln. Lassen Sie uns mehr wagen in Offenburg!

Tobias Isenmann


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Politisches Meinungsforum

Anderswo Na, liebe Offenburger, wie war‘s im Urlaub? Echt schön, nicht? Diese sauberen, aufgeräumten Orte in Tirol. Kein Müll neben den Wanderwegen in der Schweiz. Und diese holländischen Autofahrer: Also ohne Wohnwagen nehmen die ja unheimlich Rücksicht

Jens-Uwe Folkens wünscht sich etwas mehr Urlaubsgefühl übers Jahr in Offenburg.

auf die Radfahrer. In Norwegen halten die sich so was an Geschwindigkeitsbegrenzungen! Man glaubt ja kaum, wie entspannt das Autofahren wird, wenn man sich mal dran gewöhnt hat. Ja, anderswo finden wir oft Dinge ganz großartig, die wir bei uns eigentlich auch haben könnten. Kippen auf die Straße, Kaugummis auf dem Lindenplatz oder wo man sonst gerade so herumläuft, parken in der so genannten Spielstraße (Wer spielt denn da überhaupt? Außerdem will ich ja nur schnell was essen!) Von der roten Ampel, über die ich schnell noch drüber husche, will ich gar nicht erst anfangen. Na, ja. Im Urlaub ist eben alles irgendwie anders. Ist ja auch anderswo... Merken Sie was? Eigentlich könnte es bei uns in Offenburg genau so schön sein wie an vielen Urlaubsorten. Wir sollten es einfach mal probieren... Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ein Knöllchen über achtzig Euro für eine weggeworfene Kippe oder einen Kaugummi oder gar Kaugummiverbot wie in Singapur wünsche ich mir nicht. Aber etwas mehr Urlaubsgefühl übers Jahr in Offenburg wäre doch schön, oder? Arbeiten wir dran! Jeder kann mitmachen, und manchmal hilft ja auch ein freundlicher Hinweis an den, der gerade nicht an den Mülleimer gedacht hat, der auf der anderen Straßenseite steht. Unser Offenburg ist für Leute von anderswo ja schließlich auch ein Urlaubsziel!

Jens-Uwe Folkens

Außer Alibi-Bäumen nichts als Beton

Der Teufel liegt im Detail

Jeder, der sich in diesem Sommer an Sonnentagen in der Offenburger Innenstadt aufhielt, hat es zu spüren bekommen: Es war hitzebedingt kaum auszuhalten, jeder sehnte sich nach Schatten. Man hat den Eindruck, dass Offenburg die einzige Stadt in Deutschland ist, in der Gemeinderat und Stadtverwaltung stolz darauf sind, ihre Innenstadt zuzupflastern. Die Aufenthaltsqualität sollte verbessert werden, jedoch wurde durch die Umgestaltung des Lindenplatzes und der nördlichen Lange Straße genau das Gegenteil bewirkt. Außer ein paar Alibi-Bäumen nichts als Beton und Pflaster. Der Belag heizte sich bei den vermehrten Hitzetagen extrem auf und strahlte abends die Wärme wieder ab. Dieses Phänomen muss den Planern von vorneherein bewusst gewesen sein. Beim Wettbewerb „Nördliche Lange Straße“ waren drei von vier Vorschläge mit einer durchgehenden Baumbepflanzung geplant. Der Gemeinderat hat sich mit großer Mehrheit (außer der FDP-Fraktion) für jene Variante entschieden, die nun umgesetzt wurde. Wegen unserer ablehnenden Haltung wurde uns vorgehalten, wir wollten mit ein paar Bäumen das Weltklima retten. Dabei ging es

Eines vorneweg: Die AfD-Fraktion – also Knut Weißenrieder, Michael Fey und ich – steht geschlossen hinter der Bewerbung um die Landesgartenschau im Jahre 2032 bzw. 2034. Bei der Stadt wird derzeit ein Bewerbungsschreiben verfasst, das Ende des Jahres beim Land eingereicht wird. Das Schreiben soll mit einem „gemeinsamen Unterstützerstatement“ der Stadträte geschmückt werden. Und genau bei diesem Statement liegt der Teufel für uns im Detail. Der Text geht für uns fast ganz in Ordnung. Fast. Bei dem Satz „Ob Mensch, Tier, Umwelt oder Klima – alle werden profitieren

Thomas Bauknecht plädiert für eine „weitsichtige, zukunftsorientierte und auch ökologische Gestaltung der Innenstadt“.

uns um eine weitsichtige, zukunftsorientierte und auch ökologische Gestaltung der Innenstadt. Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von standortgerechten Baumarten für alle innerstädtischen Bereiche. Wie sich doch die Zeiten ändern! Nun spielen sich die damaligen Befürworter dieser „Betonwüste“ als Klimaretter auf. Wir wünschen und hoffen, dass der neue Gemeinderat eine Überplanung bei der nächsten UmgestaltungderStraßen„Gustav-Rée-Anlage“ und „Steinstraße“ auf die Agenda nimmt und ein Umdenken für eine ökologische Zukunft auch bei Straßengestaltungen Einzug hält. Thomas Bauknecht

Taras Maygutiak: „Wir sind unweigerlich über das Wort ’Klima‘ gestolpert.“

(...)“ sind wir unweigerlich über das Wort „Klima“ gestolpert. Nun ist die Erde keine Scheibe und es ist natürlich abenteuerlich, dass das Klima als angeblicher Profiteur herhalten muss. Es sollte eine Binsenweisheit sein, dass die Entwicklung des Klimas zu exakt 0,0 Prozent davon abhängt, ob Offenburg bei der Landesgartenschau den Zuschlag erhält oder nicht. Das Dumme ist, dass den Unfug jemand glauben könnte, wenn der Gemeinderat das kraft höherer Weisheit geschlossen behauptet. Die ganze Greta-Hysterie – die es nur im Verbreitungsgebiet des öffentlich-rechtlichen TV gibt – hat eindrücklich gezeigt, welcher Mumpitz für bare Münze genommen wird. Die Schulpflicht – Recht und Gesetz – werden kurzerhand außer Kraft gesetzt, damit alle der Ersatzreligion mit wehenden Fahnen huldigen können. Wahnsinn! Es gibt aber auch Lichtblicke. Es existieren Haushalte in Offenburg, in denen Jugendliche zum selbstständig Denken erzogen wurden. Eine stattliche Gruppe Jugendlicher hat sich jüngst bei uns gemeldet und möchte sich in der AfD engagieren. Als Grund nannten sie die Friday-for-Future-Demos. Möge wenigstens das politische Klima profitieren. Taras Maygutiak


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Neues pädagogisches Team Mühlbachhopser: Das Eltern-Kind-Zentrum Offenburg startet mit neuer Leitung in das Kindergartenjahr 2019/2020 Alicia Lipps übernimmt die pädagogische Leitung der Kinderkrippe Mühlbachhopser, drei neue pädagogische Fachkräfte und zwei Anerkennungspraktikanten verstärken zudem seit Ende Juli bzw. ab September 2019 das Team. Der Mindestpersonalschlüssel wird damit deutlich überschritten. Alicia Lipps ist bei den Mühlbachhopsern keine Unbekannte – sie gehört seit September 2017 zum Team. Hoch motiviert geht sie ans Werk. „Ich freue mich sehr auf die Arbeit mit unseren Kindern und dem neuen pädagogischen Team. Wir möchten unseren Kindern die Geborgenheit geben, die sie als wesentliche Grundlage brauchen, um sich wohl zu fühlen und zu entfalten. Außerdem ist es mir wichtig, stärker auf kreative Projektarbeit mit den Kindern zu setzen,“ betont Lipps. Ein elementarer Baustein für die pädagogische Neuausrichtung der Mühlbachhopser ist die Erarbeitung eines Kinderschutzkonzepts in Zusammenarbeit mit dem Kommunalverband für Jugend und

Gut aufgestellt. Das neue Team der Mühlbachhopser freut sich aufs anstehende Kita-Jahr.

Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Kern des Schutzkonzepts ist die Sicherstellung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohl eines Kindes. Darin werden sowohl konkrete Verfahrensanweisungen für alle Mitarbeiter/innen enthalten sein als auch Partizipa-

tions- und Beschwerdemöglichkeiten für Eltern und Kinder. Neben der pädagogischen Arbeit findet eine sehr aktive Elternarbeit statt. Mehr Mitgestaltung und Mitsprache von Seiten der Eltern wünscht sich auch Thomas Hauser, Geschäftsführer der Kin-

Foto: privat

derkrippe. Die Kinderkrippe Mühlbachhopser ist eine Betreuungseinrichtung für Kleinkinder von ein bis drei Jahren. Als Träger der Kinderkrippe fungiert der Verein Eltern-Kind-Zentrum Offenburg e.V. (EKiZ).

Begegnungsplattform beim SkF

28.9. 6.10.

Zusammen mit der Beratungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sowie dem Frauennetzwerk Offenburg lädt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Offenburg, Regina Geppert, zur 38. Begegnungsplattform „Frauen in Offenburg“ ein. Am Freitag, 20. September, von 19 bis

21 Uhr treffen sich die Teilnehmerinnen in der Zellerstraße 11. Der SkF feiert nächstes Jahr sein 100. Jubiläum und ist ein Frauenund Fachverband der sozialen Arbeit. Um Anmeldung bis Donnerstag, 19. September, per E-Mail an: gleichstellung@offenburg.de wird gebeten.

Nando Rizzo in Offenburg zu Gast Zusammen mit seinen Musikern Roberto Actis und Enzo D‘Aloisio kommt der italienische Rockmusiker Nando Rizzo nach Offenburg: Am Samstag, 14. September, werden Rizzo und seine Band beim Freiluftkonzert auf dem Gelände des Musikvereins Offenburg unter dem Tower des Flugplatzes auftreten. Geboten wird italienische und internationale Rock-

musik, auch Eigenkompositionen des Mannes aus Pietra Ligure werden zu hören sein, heißt es in der Pressemitteilung. Eine Abendkasse wird es nicht geben, der Eintritt ist frei, es geht ein Spendenhut durch die Reihen. Am Sonntag, 15. September, werden die Musiker auf der Terrasse des Weinguts des Freiherrn von Neveu in Durbach zu hören sein.


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Emaille-Schilder aus Offenburg Internationale Nachfrage nach Emaille-Werbeträgern / Schild hing in einem Schreibwarenladen in Zagzig (Ägypten) „Fragen Sie nach den Nitor-Federn“ – so lautet die Aufschrift in französischer und arabischer Sprache, die auf einem Emaille-Schild der Berliner Firma Heintze & Blanckertz für den Kauf von Schreibfedern warb. Das Reklameschild, das von der Offenburger Firma C. Robert Dold angefertigt worden war, hing viele Jahre im Schreibwarenladen der Familie Mohamed in Zagzig, Ägypten. Als die aus Oberkirch stammende Loni Mohamed, die inzwischen in Bohlsbach lebt,

Zufallsfund 1980 ihren ägyptischen Mann heiratete, war das Emaille-Schild zum Dach eines Hühnerstalls in Zagzig umgewidmet worden. Als ihr Mann während eines Ferienaufenthalts zuhause diesen Stall abbaute, entdeckte die Familie, die inzwischen drei Söhne hatte, das Schild und nahm es mit nach Offenburg. „Das Reklameschild hat

design in Pforzheim. Für Museums-Kuratorin Anne Jung ist dieses Reklameschild eine schöne Ergänzung der Sammlung: „Nicht nur die Nitor-Schreibfedern der Berliner Feder-Fabrik, sondern auch die Offenburger Emaille-Schilder waren international gefragt“, so Junk. Der Schreibwarenhersteller lieferte mit seinen

Werbung

Scheunenwand im Museum. Yasin Mohamed mit seiner Mutter Loni (links) übergaben dem Museum im Ritterhaus das rote Emaille-Schild. Anne Junk und Museumsleiter Wolfgang Gall freuen sich. Fotos (2): Reinbold

uns gefallen, zudem hat es einen Bezug zur Familie meines Mannes. Also haben wir es eingepackt und mitgenommen“, berichtet Loni Mohamed. Bei einem Besuch im Museum im Ritterhaus fiel ihr kürzlich die Wand mit den Email-

Les plumes Nitor. Werbung auf Französisch und Arabisch.

le-Schildern im ersten Stock auf, die einen Teil von Offenburgs Wirtschaftsgeschichte abbildet. „Da haben wir entschieden, dieses Schild dem Museum zu übergeben“, erzählt Yasin Mohamed, Student der Fachrichtung Industrie-

Sendungen die Reklameschilder mit, so dass diese dann an den Geschäften angebracht werden konnten. Damit machte man die eigene Marke bekannt. In den 1920er-Jahre stieg die Firma C. Robert Dold zum weltgrößten Produzenten für Reklame-Emailleschilder auf. Trotz Wirtschaftskrise beschäftigte das Unternehmen 1930 an die 400 Mitarbeiter. Das Geschäft der Familie Mohamed in Zagazig existiert noch weitgehend im originalen Zustand – es ist jedoch geschlossen.

Gründer des Ladens. Urgroßvater Abdel Sator hinterm Tresen.

Foto: privat

„Plastikmensch“ auf dem Lindenplatz Die dreieinhalb Meter hohe Skulptur „Plastikmensch“ des Künstlers Thomas Rees setzt ihre Wanderung fort und steht seit Mittwoch auf dem Lindenplatz. Es handelt sich um eine Skulptur, die ausschließlich aus Plastikmüll erbaut und vom Energie- und Umweltdienstleister Badenova für einen guten Zweck ersteigert wurde.

Der „Plastikmensch“ ist zur Freiburger „Clean-up week“ im Sommer 2018 erschaffen worden. Er ist Mahnung und Warnung zugleich: Wenn die Menschheit ihren Globus weiterhin mit solchen Mengen an Plastikmüll verschmutzt, wie dies derzeit geschieht, dann werden Flüsse und Ozeane daran ersticken.

Für einen Betrag von 5000 Euro, die der Organisation „Making Ocean Plastic Free“ zugute kamen, hat Vadenova die Skulptur ersteigert, um sie zunächst in Freiburg und später in ganz Baden auf Tournee zu schicken. Inzwischen war der „Plastikmensch“ an mehreren Stationen in Freiburg und zieht nunmehr erstmals in eine

andere Stadt. Auf dem Lindenplatz steht die drei Meter hohe Statue bis zum 27. September, dann zieht sie weiter und wird anlässlich der Oberrhein Messe vor die Oberrheinhalle platziert werden. Dort weist sie auf die Aktionen im Rahmen der Offenburger Energietage hin. Danach kehrt sie an den Lindenplatz zurück.


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Klimasparbuch für den Eurodistrikt Erstes deutsch-französisches Klimasparbuch zur Förderung umweltbewussten Handelns im Alltag in Straßburg Im Rahmen einer Pressekonferenz hat der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau vergangene Woche gemeinsam mit seinen Partnern und dem Oekom Verlag sein neuestes Umweltprojekt vorgestellt: das erste grenzüberschreitende und auch zweisprachige Klimasparbuch. Bei dem Klimasparbuch handelt es sich um einen regionalen, deutsch-französischen Wegweiser für ein nachhaltiges Leben. Ausgerichtet auf die alltäglichen Lebensbereiche Ernährung, Wohnen, Konsum und Mobilität zeigt das postkartengroße Buch auf insgesamt 152 Seiten, wie jeder ohne viel Aufwand durch umweltbewusstes Handeln zum Klimaschutz beitragen kann. Ein Ratgeberteil informiert über

Klimaschutz ist ein Thema, das die Menschen über die Grenzen hinweg beschäftigt.

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alltagstaugliche und leicht anwendbare Klimatipps sowie über regionale Klimaschutzinitiativen und -projekte auf dem Gebiet des Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau. In einem Gutscheinteil liefern 36 Unternehmen, Verbände und Geschäfte aus dem deutsch-französischen Raum den Bürgerinnen und Bürgern mit „Klimagutscheinen“ in Form von Gratisangeboten oder Vergünstigungen konkrete Anreize, klimafreundliche Angebote in ihrer Umgebung kennenzulernen und diese zu nutzen. Die Gutscheine gelten im Rahmen der verfügbaren Bestände. Damit unterstützt das Klimasparbuch zugleich die engagierten Klimaschutz-Akteure vor Ort. Mit dem deutsch-französischen Klimasparbuch widmet sich der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau erneut einem umweltpolitischen Thema, dessen Dringlichkeit und länderübergreifende Verantwortung immer stärker in das Bewusstsein der Menschen und ihren Alltag rückt. „Der aktive Schutz der Umwelt, zu dem jeder einzelne beitragen kann, ist ein wichtiges Thema für den Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau“ erklärte Roland Ries, Eurodistrikt-Präsident und Oberbürgermeister von Straßburg. „Gerade im Bereich

Foto: Eurodistrikt

Klimaschutz, einer der größten grenzüberschreitenden Herausforderungen unserer Zeit, braucht es gemeinsame und realistische Initiativen – das war unser Ansporn bei der Realisierung. Ich freue mich daher sehr, dass es uns in Kontinuität zu unserem ’Coffee to go nochemol‘ erneut gelungen ist, ein deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt umzusetzen, in das sich jeder Partner so ein-

Energietage bringen kann, wie es ihm möglich ist und das einen konkreten Nutzen für den Alltag unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger bringt.“ Verwirklicht wurde das vom Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau initiierte und koordinierte Projekt gemeinsam mit dem Oekom Verlag und einer vom Eurodistrikt gegründeten Arbeitsgruppe, der die Klima- und Umweltbeauftragten der Projektpartner angehörten. So finden sich natürlich auch Offenburger Angebote und Initiativen im Klimasparbuch wieder. Bei den diesjährigen Energietagen im Rahmen der Oberrheinmesse Ende September und Anfang Oktober können Besucher/innen diese Veröffentlichung selbst in die Hand nehmen und kennenlernen.


14.9.2019 9

Kinderschutz und -rechte stärken Weltkindertag am 20. September: Netzwerk will die Rechte der Kleinen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken Der Weltkindertag am 20. September, an dem sich 145 Staaten beteiligen, steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“. Seit genau 30 Jahren garantiert die UN-Konvention die Rechte von Kindern – unter anderem das Recht, ernst genommen und beteiligt zu werden. In Offenburg gibt es das Netzwerk Kinderschutz und Kinderrechte, das seit nunmehr 26 Jahren die Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Bewusstsein aller rückt. Das Netzwerk stellt die Lebenswirklichkeiten von Kindern dar, zeigt Missstände auf und entwickelt gemeinsam Ideen, wie Veränderungen und Verbesserungen umgesetzt werden können. Zwei-

Lücken schließen bis dreimal im Jahr treffen sich Vertreter/innen von verschiedenen Organisationen, stellen ihre aktuellen Projekte vor und überlegen miteinander, wie Lücken zum Wohle der Kinder geschlossen werden können. Monika Woitalla vom Diakonischen Werk Offenburg ist in der Schwangerschaftsberatungsstelle tätig. Für sie ist der Austausch im Netzwerk ein absoluter Gewinn: „Hier erfahre ich, wie und woran andere Organisationen arbeiten, kann Hilfe anbieten oder selbst bekommen.“ Susanne Ziese vom Landratsamt Ortenaukreis, Jugendamt, Kommunaler Sozialer Dienst, ist schon länger im Netzwerk aktiv: „Wir profitieren hier voneinander. Jeder kennt die Rolle des anderen.“

Sehen sich als „Verantwortungsgemeinschaft“: (v.l.) Hiltrud Iff-Schön, Elke Jenne, Dana Flößer, Monika Woitalla, Beate Bleyer-Hansert, Bettina Feuereissen, Susanne Ziese. Foto: Walz

Hiltrud Iff-Schön vom Weißen Ring, Häusliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe an Frauen, berät und hilft Kindern und Familien in Not. Sie sieht die einzelnen Treffen als „Informationsmarktplatz“. Bettina Feuereißen, Psychologische Beratungsstelle für Eltern und Jugendliche vom Caritasverband Offenburg/Kehl, berät und begleitet Familien in allen Lebensbereichen und lobt die „tolle Atmosphäre“ in dem Kreis und den intensiven Austausch: „Hier kann ich Projekte reintragen oder mitnehmen.“ Dana Flößer, Kinder-

schutzbund, Gewaltprävention, ist ortenauweit in Schulen und Kindertagesstätten mit Präventionsangeboten zur aktiven Umsetzung der Kinderrechte unterwegs. Sie sieht den Austausch im Netzwerk als wertvolle Bereicherung

Treffen stärken für ihren Arbeitsalltag. Elke Jenne von der Kinderschutzambulanz am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl bietet ebenfalls Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern an und freut sich immer auf

die gemeinsamen Treffen: „Hier gehe ich immer gestärkt raus. Man sieht, man ist keine Alleinkämpferin. Das tut gut!“ Beate Bleyer-Hansert ist Gemeinwesenarbeiterin im Stadtteil- und Familienzentrum Stegermatt und moderiert das Netzwerk. Sie gibt Informationen aus den Treffen beispielsweise an Stellen wie die Stadtteil- und Familienzentren weiter, damit sie um neue Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien wissen. „Eigentlich müsste jeder Tag Weltkindertag sein“, sind sich alle einig.

STICHWORT

STICHWORT

Netzwerk Kinderschutz und Kinderrechte

Weltkindertag

Das Netzwerk Kinderschutz und Kinderrechte steht für die Vernetzung verschiedener Einrichtungen von kirchlichen, kommunalen sowie staatlichen und freien Trägern, gegenseitigen Austausch, Bekanntmachung unterschiedlicher Angebote sowie Lobbyarbeit für Kinderschutz und Kinderrechte. Zum Netzwerk gehören: Aufschrei, Caritas, Diakonie, Frühförderung im Ortenaukreis, Frauen helfen Frauen, Kinderschutzbund, Kinder- und Jugendhospizdienst, Kinderschutzambulanz, Klinik an der Lindenhöhe, Kriminalpolizei, Landratsamt, Stadt Offenburg, Rechtsanwältinnen, Schulpsychologische Beratungsstelle, Weißer Ring.

Der Weltkindertag, Internationaler Kindertag oder Internationaler Tag des Kindes, ist ein in über 145 Staaten der Welt begangener Tag, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Der im Jahre 1954 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Aktionstag wird in vielen Ländern an unterschiedlichen Tagen begangen, in Deutschland am 20. September. Lange Zeit wurde dieser Tag kaum wahrgenommen, bis das Deutsche Kinderhilfswerk große Feste organisierte. Das Datum wurde ein guter Anlass, Forderungen für die Kinder an die Politiker zu stellen.


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Zweites Reggae-Freiluftkonzert Am Samstag, 14. September, findet auf der Bühne im Bürgerpark das 2. Reggae Open-Air statt. Ab 14 Uhr wollen namhafte Live-Acts aus den Sparten Reggae, Dub und Dancehall zusammen mit Offenburger DJs für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgen und bis 21 Uhr zum Tanzen, Feiern und Verweilen animieren. Im Einzelnen sind dies: • Royal Monkey Sound • Easy Riddim Maker mit Free-K • Mama Sun System • Illbilly Hitec. Für das leibliche Wohl und Unterhaltung für Kinder (Hüpfburg,

„Menschenkicker“) ist gesorgt. Der Eintritt ist frei. Ab 21 Uhr geht es zum Jugendzentrum Kessel, wo die Veranstaltung mit einer Party ab 22 Uhr ausklingt. Zu den dortigen Acts gehören: • Dogtown HiFi • Digital Steppaz • Enigmatik Dub • Zapata Sound • Kwaby. Der Eintritt im Kessel beträgt 5 Euro. Organisiert werden die von der Bürgerstiftung St. Andreas unterstützten Events vom Kessel sowie weiteren ehrenamtlich engagierten Jugendlichen.

MOBILITÄTSTAG

Rollatoren-Check. Beim vierten Offenburger Mobilitätstag präsentiert sich am Samstag, 21. September, das Seniorenbüro der Stadt Offenburg auf dem Rathausplatz mit Informationen zu Rollatoren und bietet in Zusammenarbeit mit dem Sanitätshaus Schwendemann Vogel GmbH einen Rollatoren-Check an. Welcher Rollator ist der richtige? Sind Griffe und Bremsen gut eingestellt? Ist die Bereifung in Ordnung? Die ehrenamtlichen Wohnberater Christoph Schmidt, Christel Schäfer-Fuchs, Peter Schäfer, Manuela Benz und Franz-Josef Schelnberger (v.l.) beantworten von 10 bis 14 Uhr die Fragen der Besucher/innen. Foto: Seniorenbüro

Kurzführung in der Mittagspause Zu einer Kurzführung in der Mittagspause lädt das Museum im Ritterhaus am Mittwoch, 18. September, um 12.30 Uhr ein. In 15 Minuten wird Stadtarchivarin Regina Brischle erläutern, wie die

Menschen im mittelalterlichen Offenburg gewohnt haben. Anhand von archäologischen Spuren kann man Rückschlüsse auf Bauformen, Aufbau und Ausstattung der Häuser ziehen. Eintritt frei.

Blue Line durch Offenburg? Badewelt

• Röhrenrutsche • Erlebnisbad • 25 und 50 m Becken

Saunalandschaft

• Sanarium • Dampfbad • Finnische Sauna

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Öffnungszeiten Sauna und Bad Montag – Sonntag 10:00 – 22:00 Uhr Frühschwimmen Dienstag + Donnerstag 06:30 – 08:30 Uhr Gastronomie Montag – Sonntag 11:00 – 21:00 Uhr

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Mit Schreiben vom 10. September an OB Marco Steffens stellt Stadträtin Martina Bregler im Namen der SPDFraktion folgenden Antrag. „Reisen bildet ja bekanntlich. In diesen Sommerferien habe ich in der Stadt Rendsburg in Schleswig Holstein die Blue Line für Touristen kennen und schätzen gelernt. Es handelt sich dabei um eine 3,2 Kilometer lange durch das Stadtgebiet auf den Gehwegen und ggf. Straßenüberquerungen gezogene blaue Linie, die Touristen zu den verschiedenen Sehenswürdigkeiten der Stadt sehr leicht führt. Die Sehenswürdigkeiten sind nummeriert, diese Nummern sind ebenfalls auf dem Weg an der entsprechenden Stelle markiert. Anhand einer Broschüre auf Papier oder der auch online verfügbaren Beschreibung dieser Bauwerke oder markanten Stellen kann sich der Tourist jederzeit, auch ohne organisierte Stadtführung, einen umfangreichen Ein-

druck dieser Stadt verschaffen. Weitere Informationen sind unter https://www.rendsburg.de/ tourismus/sehenswuerdigkeiten/ blue-line.html zu ersehen. Ich kann mir gut vorstellen, auch in Offenburg Touristen einen solchen Rundgang anzubieten, wir wollen ja den Tourismus fördern. Er könnte auch in der zu erstellenden Offenburg App beschrieben sein. Vorstellen kann ich mir als sehenswerte Punkte neben dem Zwingerpark und der alten Stadtmauer die Kirchen der Innenstadt, den Salmen, das Museum, den Alten Friedhof und das Kulturforum. Deswegen stelle ich im Namen der SPD Fraktion folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Touristenlinie durch die Stadt gezogen werden und entsprechende Informationen zu den Sehenswürdigkeiten erstellt werden können.“


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Sie wird das schaffen Tayeba Akbary lebt seit 2016 in Offenburg und arbeitet an der Verwirklichung des Traums, Altenpflegerin zu werden Als Tayeba Akbary 2016 mit ihrer Familie aus Afghanistan nach Offfenburg kommt, spricht sie kein Wort Deutsch. Zwei Jahre später beginnt sie eine Ausbildung in der Altenpflege – und erfüllt sich damit einen Traum. Es ist ein kalter Januartag, an dem Tayeba Akbary, ihr Mann und ihre zwei minderjährigen Söhne in Deutschland ankommen. In einer Flüchtlingsunterkunft in Offenburg wird ihnen ein kleines Zimmer zugeteilt. Auf ihrer Etage wohnen 32 Personen. Es gibt eine Dusche und zwei Toiletten. Wenig Platz, viel Lärm. Schwierige Voraussetzungen, um sich ein neues Leben einzurichten – und eine fremde Sprache zu lernen. Aber Tayeba Akbary hat in ihrem Leben

Viel durchgemacht schon viel durchgemacht. „Ich bin eine Kämpferin“, sagt sie über sich selbst. Sie wurde im Iran geboren und wuchs in Afghanistan auf. Mit knapp 40 Jahren muss sie das Leben, das sie sich dort aufgebaut hat, zurücklassen: Vor dem Krieg flieht sie mit ihrer Familie nach Deutschland. Sie möchte gern hier bleiben. Und dafür kämpft sie. Zunächst mit der Sprache: Sie lernt das lateinische Alphabet, jeden einzelnen Buchstaben für sich, lernt zu lesen und zu schreiben, unbeholfen und in Krakelschrift, wie ein Schulanfänger. Sie übt Vokabeln und Grammatik, lernt Worte und Sätze zu formen. Dabei helfen ihr zwei Nonnen, die regelmäßig in die Asylunterkunft kommen, um Sprachunterricht zu geben: Schwester Dorothea und Schwester Augustina. Auch Tayebas Mann und ihre Söhne Mohammed und Hadim lernen mit. Von September 2016 bis Juli 2017 nimmt sie am Projekt Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge (BEF Alpha) des Instituts für deutsche Sprache Offenburg (IDS) und der Volkshochschule Offenburg teil. Sie lernt mit großem Fleiß, wiederholt den Unterrichtsstoff, macht ihre Hausaufgaben.

Kämpferin. Tayeba Akbary hat nie aufgegeben. Foto: PR

Bald schon verbessert sich ihre Situation. Die Akbarys können umziehen, ihre beiden Söhne gehen auf weiterführende Schulen, der eine in die neunte, der andere in die zehnte Klasse. Ein Bestandteil des BEF Alpha Kurses ist ein fünfwöchiges Praktikum. Tayeba möchte in der Altenpflege arbeiten. Weil ihre Sprachkenntnisse schon so gut sind, darf sie schon zwei Monate vor Beginn an einem Nachmittag und zwei Wochenenden in einem Altenpflegeheim mitarbeiten. Sie tut das unentgeltlich. Sie lernt schnell, packt mit an, wo Hilfe gebraucht wird und wird fortan selbst gebraucht. Ende Juli 2017 schließt sie gemeinsam mit ihrem Mann den A2-Sprachkurs erfolgreich ab, mündlich sogar mit B1. TayebasprichtregelmäßigDeutsch,

Unentgeltlich auch zu Hause und in ihrer freien Zeit: „Ich habe viele deutsche Freundinnen, von ihnen lerne ich viel. Auch mein Mann korrigiert manchmal meine Fehler.“ Gemeinsam mit ihrem Sohn macht sie 2018 ihren Hauptschulabschluss. Mit Hilfe ihrer Freundin Malina sucht sie einen Ausbildungsplatz im Umkreis von Offenburg. „Das war sehr schwierig.“ Die Lage scheint hoffnungslos. Umso mehr, als Tayeba erfährt, dass ihr Sprachniveau A2 für eine

Ausbildung zur Altenpflegefachkraft nicht ausreicht. „Mein Deutsch ist noch nicht ganz so gut, die Leute verstehen mich nicht zu 100 Prozent – aber zu 50. “ Über eine Veranstaltung des IDS Offenburg erfährt sie von einem Ausbildungsplatz zur Altenpflegehilfe: Sie bewirbt sich und wird genommen. Seit Oktober 2018 arbeitet sie unter Anleitung einer Pflegefachkraft nach Dienstplan und in Schichtarbeit. Zweimal die Woche geht sie zum Deutschunterricht, einmal im Monat zum Blockunterricht am Wochenende. Einmal im Monat trifft sie sich auch mit ihren Freundinnen – in

einem Café oder zu Hause, wo sie gemeinsam deutsch, syrisch oder afghanisch kochen. Ihre Ausbildung muss sie mindestens mit der Note 2,4 abschließen. „Aber auch, wenn ich eine drei bekomme – dann mache ich einfach weiter.“ Die gesamten Kosten für BEF Alpha inklusive Zuschuss für die Kinderbetreuung werden vom Bundesbildungsministerium finanziert. Das Kultusministerium BW hat BEF Alpha konzipiert und steuert die Umsetzung. (Gekürzte Version aus dem Magazin: „BEFAlpha oder: Wie Integration gelingen kann“ der Reportageschule Reutlingen.)

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Fototermin. Alle 36 Auszubildenden zusammen mit Oberbürgermeister Marco Steffens sowie Ausbildungsleiterin der Stadt Offenburg, Christine Hochwald, Ausbildungsleiterin der TBO, Sophie Benz, sowie den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalratsvorsitzenden Ralf Huber stellten sich vor. Als Kulisse diente das Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt im Bürgerpark. Foto: Bode

Städtischer Nachwuchs am Start 36 neue Auszubildende haben Anfang September an einer zweitägigen Einführung teilgenommen / OB begrüßte Wie stets im September haben auch in diesem Jahr die Stadt Offenburg und die Technischen Betriebe Offenburg (TBO) ihre insgesamt 36 neuen Auszubildenden zu einer zweitägigen Einführungsveranstaltung eingeladen. Am 5. und 6. September konnten sich die jungen Leute gegenseitig und die Strukturen der Verwaltung kennenlernen. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in die Berufsfelder der anderen Ausbildungsberufe und somit ein tieferes Verständnis für die Zusammenhänge innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Bei der Kernverwaltung wurden fünf Verwaltungsfachangestellte, eine Bauzeichnerin, eine Fachangestellte für Medien und Informationsdienste und eine Verwal-

tungspraktikantin im gehobenen Dienst (Bachelor of Arts, Public Management); bei den TBO ein Garten- und Landschaftsbauer, ein Forstwirt, eine Fachkraft für Gebäudereinigung; im Vorschulbereich bzw. Gemeinwesensarbeit

Motivierende Worte 14 Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten sowie zehn Auszubildende zum/zur Erzieher/ in (praxisintegriert – PIA); bei der Badebetriebs GmbH Offenburg ein Fachangestellter für Bäderbetriebe eingestellt. Oberbürgermeister Marco Steffens begrüßte am ersten Tag alle neuen städtischen Auszubildenden im Stadtteil und Familienzentrum Innenstadt. Nach motivierenden Worten in der

Willkommensrede und der Übertragung von Verantwortung durch die Abnahme des Gelöbnisses fanden sich alle zusammen für ein Gruppenbild. Im Anschluss wurde den Auszubildenden die Möglichkeit gegeben, sich in lockerer Atmosphäre mit dem Oberbürgermeister auszutauschen. Nach einer gegenseitigen Kennenlern- und Vorstellungsrunde lernten die Auszubildenden unter anderem ihre Rechte und Pflichten sowie den Aufbau und die Tätigkeiten der Stadtverwaltung Offenburg und der TBO kennen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen im Freizeitbad Stegermatt erarbeiteten die Azubis in berufsgleichen Kleingruppen eine kurze Präsentation ihres Berufsbildes und stellten dieses den anderen Azubis vor. Der Tag wurde mit ei-

ner Abfrage der Erwartungen, die die neuen Auszubildenden an ihren Ausbildungsbetrieb und an die Ausbilder haben, abgeschlossen. Der zweite Tag startete auf dem Gelände der TBO. Nach der Begrüßung durch Betriebsleiter Alex

Azubibaum Müller folgte eine mit verschiedenen Aufgaben verbundene Fahrradtour. Die Präsentation der daraus gewonnenen Ergebnisse fand nach dem Mittagessen in den Räumlichkeiten der TBO statt. Abschließend wurde im Außenbereich der schon traditionelle Azubibaum gepflanzt. Das diesjährige Motto: „Die größten Meister sind diejenigen, die nie aufhören, Schüler zu sein“ (Ignaz Anton Demeter).


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CO2-Abgabe

RADWEGENETZ

Sommertour. Das umfassende Radwegenetz im Ortenaukreis stand am Sonntag im Mittelpunkt einer gemeinsamen Radtour von Verkehrsminister Winfried Hermann, Landrat Frank Scherer und politischen Vertretern aus dem Landkreis, darunter Offenburgs OB Marco Steffens. Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour durch Baden-Württemberg machte sich der Minister an verschiedenen Stationen im vorderen Kinzigtal ein Bild von der Radwegeinfrastruktur sowie weiteren

verkehrspolitischen Maßnahmen im Ortenaukreis. Im Rahmen dieser Sommertour sprach Steffens die Bedeutung von Radschnellwegen sowohl zwischen Offenburg und Gengenbach als auch zwischen Offenburg und Straßburg an. Insbesondere der Radschnellweg nach Gengenbach ließe sich auf dem Dammweg unterhalb des Kinzigdamms mit einem überschaubaren Aufwand verwirklichen, argumentierte Offenburgs OB gegenüber Hermann. Foto: Kreis

BI ST DU DA BE I? !

Der Kohlendioxidausstoß muss massiv gesenkt werden, um die Überhitzung der Welt zu stoppen. Ein Vorschlag: Die CO2-Abgabe. „CO2-Abgabe und Klimaschutz“ ist denn auch das Thema einer Vortragsveranstaltung, zu der die Offenburger Grünen einladen. Jörg Lange, Vorstand des Freiburger Vereins „CO2-Abgabe e.V.“, erläutert das Konzept dieses ökologischen Steuerungsinstruments. Lange diskutiert die Fragen: „Wirkt die CO2-Abgabe so klimaschützend, wie ihre Befürworter versprechen? Benachteiligt diese Abgabe Einkommensschwache, Pendler, Landbevölkerung? Wie hoch soll die Abgabe sein? Ist der Zertifikate-Handel nicht das bessere Instrument?“ Die Veranstaltung ist am Donnerstag, 19. September, 20 Uhr, im Gasthaus Brandeck. Der Eintritt ist frei.

Achtsamkeit Die Evangelische Erwachsenenbildung lädt am Dienstag, 17. September, von 19 bis 20.30 Uhr zu einem Info-Abend über Achtsamkeit ein. Judith Jäger, Kursleiterin für Stressbewältigung durch Achtsamkeit, möchte mit den Teilnehmern erforschen, was es heißt achtsam zu sein. Dieser Abend ist kostenfrei. Gleichzeitig kann man sich über den Kurs „Mit Achtsamkeit zu mehr Gelassenheit und innerer Stärke“ informieren, der am Dienstag, 8. Oktober, beginnt. Anmeldung und Information unter Telefon 07 81/24 018 oder www.eeb-ortenau.de.

Prostata-Krebs

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Einen Abend zu „Prostatakrebs – interdisziplinäre Beratung vor der Therapie“ veranstaltet das Onkologische Zentrum Ortenau am Donnerstag, 26. September, um 18 Uhr in der St. Josefsklinik. Anhand von anonymisierten, realen Patientendaten demonstrieren Felix Momm, Chefarzt der Radio-Onkologie, und Jörg Simon, Chefarzt der Urologie und Leiter des Prostatakarzinomzentrums, die interdisziplinäre Beratung von Patienten.


14.9.2019 15 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Vorhaben: Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) mit Erweiterung für die Feuerwehr Offenburg Vergabenummer: SOG_BS-2019-0144 Lieferfrist: 12 Monate ab Auftragserteilung Angebotseröffnung: 27.9.2019, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Früh übt sich. Die Akustik auf dem Kulturforum ist eine besondere. Foto: Krueger

Schnupperband und Kinderchor

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www. wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Anforderung der Angebotsunterlagen: Papierform: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 60184, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de Digital: Über das Kiosk-System von Vergabe24 unter https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16cfb606845-7d646f860d2b3bd7. Die Vergabeunterlagen stehen dort für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang kostenfrei zur Verfügung.

Breites Angebot der Musikschule Offenburg/Ortenau Zum Start des Wintersemesters 2019/20, Anfang November, bietet die Musikschule Offenburg/ Ortenau auf dem Kulturforum ein musikalisches Unterrichtsangebot für alle Altersstufen. Anmeldeschluss für das Wintersemester ist der 1. Oktober. Alle Instrumente und Gesang können im Einzel- oder Gruppenunterricht erlernt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man lieber Klassik- oder Popmusik spielen möchte. Dazu hält die Musikschule eine breite Palette an Mitspielmöglichkeiten bereit. In verschiedenen, altersgerechten Ensembles, Bands und Orchestern kann man je nach technischen Fähigkeiten und musikalischem Geschmack mitspielen. In Musizierstunden und Konzerten sammeln die Schüler wichtige Erfahrungen durch Präsentation ihrer Musik vor einem interessierten Publikum. Im soeben erschienenen Musikschulprogramm „Metrum“ werden die Angebote der Musikschule Offenburg/Ortenau ausführlich dargestellt und lebendig erläutert. Das Musikschulprogramm gibt es bei der Musikschule und in vielen Geschäften der Region. Im November starten auch die

vielen Angebote für Kinder ab sechs Jahren. Im Flyer „Wir machen Musik“ spannt sich das Angebot vom Anfang der instrumentalen Grundausbildung über die Musikwerkstatt, die Schnupperband bis zum Kinderchor. Für Erwachsene hält die Musikschule ebenfalls eine breite Angebotspalette bereit. Niemand ist zu alt, um noch ein Instrument zu lernen. Als besonderes Highlight gibt es ein Einsteiger-Angebot für Erwachsene, welches im Preis deutlich reduziert ist.

Erfolgsmodell Und ein Erfolgsmodell geht in die sechste Runde: Mittlerweile haben über 80 Erwachsene in den Bläserklassen als Anfänger ihr Instrument erlernt und können mittlerweile im Erwachsenen-Blasorchester der Musikschule mitmachen. Zum Wintersemester startet nun die sechste Bläserklasse. Weitere Information und Anmeldung, persönlich, schriftlich oder telefonisch im i-Punkt der Musikschule, Weingartenstraße 34 b, 77654 Offenburg, Telefon 07 81/93 64-100 Fax 9364-112, www.musikschule-offenburg.de.

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Vorhaben: Errichtung von 3 Mobilitätsstationen in Offenburg Vergabenummer: SOG_BS-2019-0146 Ausführungsfrist: Planung/Fertigung: Oktober/November 2019 Aufstellung: Ende 2019/Anfang 2020 Angebotseröffnung: 27.9.2019, 10.30 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Vorhaben: Erneuerung der Heizkesselanlage am Kulturforum Vergabenummer: SOG_BS-2019-0145 Ausführungsfrist: Mai bis September 2020 Angebotseröffnung: 9.10.2019, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Zimmer Nr. 125, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Die vollständigen Veröffentlichungstexte erscheinen auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www. wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Anforderung der Angebotsunterlagen: Papierform: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart, Telefon 07 11/66 601-555, Fax 07 11/66 60184, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de Digital: Über das Kiosk-System von Vergabe24. Die Vergabeunterlagen stehen dort für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang kostenfrei zur Verfügung.


16 14.9.2019 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Tiefbau und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Stadtplanung und Baurecht, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen vollzeitbeschäftigten

Verkehrs- und Straßenplanerinnen (w/m/d) in Vollzeit/Teilzeit Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Bearbeitung und Betreuung der Planung von aktuellen, interessanten Straßen- und Verkehrsprojekten sowohl im innerstädtischen Kontext als auch im Bereich der zu Offenburg gehörenden Ortschaften bis zum Entwurf • Koordinierung und Steuerung beauftragter Planungsbüros • Vertretung der Themen aus dem Aufgabenbereich in Gremien und in der Öffentlichkeit sowie die Bearbeitung von Bürgeranfragen Wir erwarten von Ihnen: • einen Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor) mit einem Schwerpunkt in der Fachrichtung Straßenentwurf oder • eine abgeschlossene Technikerausbildung mit einschlägiger, langjähriger Berufserfahrung im Bereich Straßenplanung • die Fähigkeit zu strukturiertem und zielgerichtetem Arbeiten • die Bereitschaft, sich in neue Aufgabenbereiche schnellstmöglich einzuarbeiten • sehr gute kommunikative Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Teamfähigkeit

Landschafts-/Umweltplaner (w/m/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Ermittlung der Umweltbelange und Bearbeitung des Umweltberichts bzw. des umweltplanerischen Fachbeitrags bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplans • Erstellung landschafts- und umweltplanerischer Konzepte • umweltplanerische Stellungnahmen zu Bauvorhaben und anderen Planungen • Konzeption und Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium Diplom-Ingenieurwesen (TU/TH) bzw. einen entsprechenden Masterabschluss, Fachrichtung Landschaftsplanung, Umweltplanung, Landschaftsökologie, Umweltwissenschaften oder eine vergleichbare Fachrichtung • soziale Kompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit • die Fähigkeit zur sicheren und verständlichen Darstellung planerischer Belange

Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit, auch Tandembewerbungen sind willkommen • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Homeoffice und Unterstützung bei Fragen zur Kinderbetreuung • ein attraktives Gesundheitsförderprogramm z.B. vielfältige Betriebssportangebote mit Bonusprämien • eine Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV

Wir bieten Ihnen: • eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kreativen Team • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 12. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist auch eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 11.10.2019 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellungen, in welchem Umfang (Voll- oder Teilzeit) und ab wann Sie bei uns tätig werden können. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Abteilungsleiter Marco Pastorini unter Telefon 07 81/82 24 71 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 6.10.2019 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Abteilungsleiter Leon Feuerlein unter Telefon 07 81/82 23 63. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Weltkindertag: Kleine Gehwegkünstler stellen aus Wem gehört der Öffentliche Raum? Zugeparkte Gehwege werden immer mehr als Problem wahrgenommen. Die Kreidebilder von Kindern auf Offenburgs Straßen zeigen, dass ein Gehweg mehr als ein Parkplatz sein kann. Er kann ein Ort sein, wo Kinder im Spiel die Welt entdecken und ihre bun-

ten Spuren hinterlassen. Die Ausstellung „Kleine Gehwegkünstler“ ist ein Plädoyer für Spielraum in Wohnungsnähe und eine Foto-Dokumentation darüber, dass „Gehwegkunst“ hier auf heimischen Pflastern stattfindet. Die Vernissage zur Ausstellung findet am Weltkindertag am Frei-

tag, 20. September, um 16 Uhr im Jugendbüro und Mehrgenerationenhaus Offenburg statt. Die Fotos sind bis einschließlich 18. Oktober 2019, immer von Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr zu den Caféöffnungszeiten des Jugendbüros zu sehen. Die Kinder-AG der Offenburger

Grünen hat die Fotos Anfang des Jahres gesammelt und bereits unter dem Titel „Kleine Gehwegkünstler der Grünen OG“ auf Facebook und Instagram veröffentlich. Jedes Kind, das sich beteiligt hat, erhält bei der Vernissage Straßenmalkreide und ein süßes Künstlerhonorar.


14.9.2019 17 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum 1.3.2020 eine teilzeitbeschäftigte (derzeit 18 Wochenstunden auf Dauer, sowie 2 Wochenstunden befristet)

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Stadtplanung und Baurecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine vollzeitbeschäftigte

Verwaltungsfachkraft (w/m/d) für das Schulsekretariat der Theodor-Heuss-Realschule

Sachbearbeitung Baurecht (w/m/d)

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Assistenz der Schulleitung • allgemeine Sekretariatstätigkeiten • Schülerverwaltung (An- und Abmeldungen, Pflege der Schülerdaten) • Erstellung und Pflege von Statistiken • Betreuung des E-Mail-Verkehrs • Ansprechpartner/in für Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern • Rechnungswesen: Schulbudget verwalten und kontrollieren Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz (u.a. Frühdienst). Wir erwarten von Ihnen: • eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (w/m/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung, vorzugsweise in einem Schulsekretariat mit der Bereitschaft zur Weiterqualifizierung • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office-Produkte, Internet u. a.) • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie Verantwortungsbereitschaft • berufliche oder ehrenamtliche Erfahrung im Umgang mit Kindern • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und Konfliktfähigkeit Wir bieten Ihnen: • eine interessante, verantwortungsvolle und teamorientierte Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Männer. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 6.10.2019 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Sachgebietsleiter Klaus Keller unter Telefon 07 81/82 22 52 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Was tun mit dem Erdaushub? Auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft können Anbieter und Interessenten von Erdhaushub ihre Angebote und Gesuche kostenlos in eine Erdaushubbörse einstellen. Auf diesen Seiten haben sie Gelegenheit, acht Wochen lang das zu veröffentlichen, was sie an Erdaushub suchen oder anzubieten haben. Hat sich nach acht Wochen noch kein Abnehmer/Anbieter für den Ein-

trag gefunden, wird er automatisch gelöscht, um die Angebote und die Gesuche auf einen aktuellen Stand zu halten. Der Anbieter kann aber jederzeit einen neuen Eintrag für seinen Erdaushub vornehmen. Die Mitarbeiter des Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Rolf Hurst, Telefon 07 81/805-96 82, und Rainer Olschewski, Telefon 07 81/80596 56 gerne zur Verfügung.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Vorprüfung von Bauanträgen und abschließende baurechtliche Verwaltungssachbearbeitung • bauordnungsrechtliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht • Prüfung, Bearbeitung und Entscheidungsvorbereitung von Widersprüchen und Klagen • Mitwirkung in sonstigen Verfahren wie immissionsschutzrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Verfahren usw. • Beratung von Bauherren und Architekten in Fragen des Bau- und Planungsrechts • Administration und Betreuung des EDV-Bauverwaltungsprogramms ProBauG Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in • gute Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht • fundierte EDV-Kenntnisse, idealerweise von digitalen Bauverwaltungsprogrammen • Erfahrungen in der IT-Administration und Anwenderbetreuung sind erwünscht • eine selbstständige strukturierte Arbeitsweise sowie Verantwortungsbereitschaft • Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick Wir bieten Ihnen: • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten und engagierten Team • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 bzw. bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis mit Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 5.10.2019 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Abteilungsleiter Daniel Brugger unter Telefon 07 81/82 23 21 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Jugendsinfonieorchester spielt Am Sonntag, 15. September, um 19 Uhr spielt das Jugendsinfonieorchester Offenburg unter der Leitung von Rolf Schilli sein Jahreskonzert in der Oberrheinhalle. Zu hören sind unter anderem die

Tondichtung Finlandia von Jean Sibelius, Antiche danze ed Arie von Ottorino Respighi, die Romanze f-Moll von Antonin Dvorak und das Gitarrenkonzert von Heitor Villa-Lobos.


18 14.9.2019 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24. September 2019, beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, 18. Oktober 2019, und endet am Freitag, 17. Januar 2020. Die Eintragungsliste für die Stadt Offenburg wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bürgerbüro der Stadt Offenburg, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg zu folgenden Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 8 Uhr bis 12 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung · mindestens 18 Jahre alt sind, · die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, · seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und · nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melde-

rechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes A. Zielsetzung Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. B. Wesentlicher Inhalt Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: · Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) · Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) · Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) · Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) · Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5) · Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) · Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) C. Alternativen Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.


14.9.2019 19 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen. Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Artikel 1 Änderungen des Naturschutzgesetzes Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: § 1a Artenvielfalt Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.” 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen. 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.

(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“ 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: § 34 Verbot von Pestiziden Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.” 6. § 71 wird wie folgt geändert: Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“ 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Artikel 2 Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: § 2a Ökologischer Landbau (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.


20 14.9.2019 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. § 2b Reduktion des Pestizideinsatzes (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet. (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemischsynthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung A. Allgemeiner Teil Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand–Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz

aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes Zu 1.: Einfügung des § 1a Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. Zu 2.: Änderung des § 7 Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. ThünenInstitut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forstund Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. Zu 3.: Änderung des § 22 Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweichund Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes. Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. Zu 5.: Neufassung des § 34 Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist.


14.9.2019 21 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu 6.: Änderung des § 71 Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Einfügung der §§ 2a und 2b § 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von

Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Offenburg, 14. September 2019 Marco Steffens Oberbürgermeister

Stellenausschreibung Die Technischen Betriebe Offenburg suchen Im Zuge der Geschäftsverteilung und zur Sicherstellung der Leitungsfunktion zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Technische Dienste, Abteilung Stadtbildpflege, einen

vollzeitbeschäftigten Meister (w/m/d) im Bereich Stadtreinigung/Entsorgungsfachbetrieb Zu Ihren Aufgaben gehören: • Personalführung von zirka 20 Mitarbeitern • Verwaltung und Steuerung des Personals und Ressourceneinsatzplanung sowie Arbeits- und Einsatzplanung • Angebotsvorbereitung und Auftragskoordination • Auftragsakquise, Kooperation und Zusammenarbeit mit den kommunalen Auftraggebern • Optimierung und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe in den Teams • Beratung und Beschwerdemanagement unter Einhaltung der Gesetze und Verordnungen • Sicherstellung von Müllentsorgung öffentlicher Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Entwicklung neuer Konzepte Die Änderungen des Aufgabenschnitts behalten wir uns vor. Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie: • einen erfolgreichen Abschluss als Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung oder eine vergleichbare Ausbildung haben • lösungsorientiertes, analytisches und strukturiertes Denkvermögen haben • Spaß daran haben, neue Aufgabenfelder zu begleiten und auszugestalten • teamfähig, engagiert, kritikfähig, kommunikativ und durchsetzungsstark sind

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den Führerschein Klasse B, idealerweise CE besitzen gute EDV-Kenntnisse (Microsoft Office, Internet, etc.) besitzen Führungserfahrung und Verhandlungsgeschick mitbringen idealerweise Erfahrung bei der Durchführung des Winterdienstes haben • die Bereitschaft zu einem bedarfsorientierten Einsatz (z. B. Bereitschaftsdienste) haben

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