Offenblatt 31/2020

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Nr. 31, 19. September 2020

Amtsblatt der Stadt Offenburg

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Kein Friede den Hütten

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ÜBERGABE

Bestandsaufnahme außerhalb der Offenburger Siedlungsfläche geplant/Illegale Anlagen So manche Hütte im Außenbereich, das heißt außerhalb der Offenburger Siedlungsfläche, ist nicht auf legalem Weg entstanden. Die Stadtverwaltung will sich nun einen umfassenden Überblick verschaffen und dafür eine Bestandsaufnahme in Auftrag geben. Das Ergebnis soll eine Grundlage dafür sein, unerlaubt errichteten Bauwerken entgegenzuwirken. „Immer wieder sorgen Hütten und andere Anlagen im Außenbereich für Ärger“, berichtet Daniel Ebneth, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Baurecht. Das erkenne die Verwaltung etwa daran, dass sich Bürgerinnen und Bürger an sie wenden. Aber auch aus

Der neugestaltete Außenbereich der Georg-Monsch-Schule wurde jetzt offiziell an die Bildungseinrichtung übergeben. ❚ Seite 3 STARTSCHUSS

Startschuss für das Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum Canvas 22: Unter anderem präsentierten 68 Künstler/innen ihre Werke. ❚ Seite 4

Viele Beschwerden Fraktionen des Offenburger Gemeinderats habe es regelmäßig Beschwerden gegeben sowie die Forderung, etwas zu unternehmen. Das soll nun in größerem Umfang als bislang geschehen – nach den Plänen der Verwaltung erstens mit der Vorlage eines Konzeptes zum Umgang mit Hütten und sonstigen Anlagen und zweitens mit der Beauftragung einer Bestandsaufnahme im Bereich des Landschaftsschutzgebiets „Offenburger Vorbergzone“. Hütten, Einfriedungen, Lagerplätze, Grillstellen: In den vergangenen Jahrzehnten sind sehr viele solcher Bauten für die Freizeitnutzung im Außenbereich entstanden. Einer Schätzung zufolge könnte die Zahl vierstellig sein. Im Außenbereich – das heißt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – sind nach der Landesbauordnung (LBO) jedoch lediglich Gerätehütten bis 20 Kubikmeter Rauminhalt ohne baurechtliche Genehmigung möglich.

AUSTAUSCH

Freizeitnutzung. Nicht alles entspricht den Vorschriften. Foto: Stadt Offenburg

Zäune, Lagerplätze oder sonstige Versiegelungen sind im Außenbereich grundsätzlich unzulässig. Doch nicht nur die LBO spielt eine Rolle. Ob bauliche Anlagen überhaupt zulässig sind, beurteilt sich auch nach dem Baugesetzbuch. Dort geht es darum, ob öffentliche Belange beeinträchtigt

Naturschutz werden, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Natur und Landschaft bei der Errichtung von Kleinbauten betroffen sind. Hinzu kommen naturschutzrechtliche Vorschriften. Ausnahmen gelten in der Regel lediglich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung. Das Konzept soll langfristig erreichen, dass weitere Schwarzbau-

ten verhindert und bestehende zurückgebaut werden. Hoffnung setzt die Stadt auf die Lenkung in spezielle Gartenhausgebiete, von denen es erste bereits gibt. Schon jetzt wird etwas gegen Schwarzbauten unternommen: Aktuell laufen elf Abriss- und Rückbauverfügungen gegen Eigentümer beziehungsweise Pächter. Doch diese Verfahren sind aufwändig. Das Thema berät der Planungsausschuss am 30. September und es wird zusätzlich auch in den Ortschaftsräten behandelt. Die Beratungsunterlagen sind ab dem 17. September über das Ratsinformationssystem online abrufbar. Für Interessierte gibt es auch seit längerem einen Info-Flyer, der im Internet abrufbar und in den Ortsverwaltungen sowie dem Bürgerbüro Bauen erhältlich ist.

Das Seniorenbüro hat ein neues Forum: Das Internetangebot soll dazu dienen, Menschen rund um die Themen Alter und Pflege die Möglichkeit zum Austausch zu geben. ❚ Seite 10

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