Entwurf Auktionsfibel

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Die kleine Auktionsfibel

Ein ABC der Fachbegriffe


„Nur die Auktionäre können alle Kunstarten gleichermaßen und unparteiisch bewundern.“ Oscar Wilde 1854-1900

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Wenn Sie die Fachbegriffe verstehen und von der Vorbesichtigung Gebrauch machen ist ein Auktionskauf ein normaler Autokauf - einzig die Preisverhandlungen gehen nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben...

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Erkl채rungen zu den wichtigsten Auktionsbegriffen.


Fachbegriffe einer Auktion:

Aufgeld – auch „Premium“ genannt ist die Provision

des Auktionshauses. Diese berechnet sich prozentual zum Zuschlagspreis, die Höhe des Aufgeldes finden Sie in den Auktionsbedingungen des Auktionshauses. Auktionator – die Frau oder der Mann mit dem Hammer. Er erklärt die zur Auktion gelangenden Objekte, gibt die Schritte vor und erteilt den Zuschlag.

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Auktionsbedingungen – die „Hausordnung“ eines Auktionshauses, hier finden Sie alle Angaben zur Höhe des Aufgeldes, Zahlungs- und Abholungsmodalitäten sowie die Informationen zu Haftung und Gerichtsstand. Die Auktionsbedingungen finden Sie im Auktionskatalog, auf der Website des Auktionshauses und angeschlagen im Auktionssaal. Auktionshaus – Veranstalter einer Auktion. Hier werden die Objekte erfasst und zum Katalog zusammengestellt, die Auktionsbedingungen erstellt, Bieter erfasst und verwaltet, sowie die gesamte Administration bewältigt. Ausrufpreis – auch „Startpreis“ genannt, dies ist der erste genannte Preis eines Objektes und stellt nicht den Limitpreis dar. Dieser Preis wird situativ durch den Auktionator bestimmt.


Bieten – Gebote werden durch heben der Bieternum-

mer, Handzeichen oder Einrufen eines Angebotes abgegeben. Dass bei einer Auktion das am Kopf kratzen oder einem Bekannten winken als Gebot angesehen wird, gehört in das Reich der Legenden - der Auktionator wird im Zweifelsfalle immer nachfragen. Bieter – der mögliche Käufer welcher durch Abgabe eines Angebotes an der Auktion teilnimmt. Bieternummer – wird nach Registrierung als Kelle oder Karte durch das Auktionshaus vergeben, verpflichtet zu Nichts und berechtigt zum Mitbieten während der Auktion. Durch zeigen der Bieternummer wird dem Auktionator ein Gebot abgegeben, bzw. der Gebotsschritt des Auktionators akzeptiert.

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Einlieferer – Einbringer bzw. Besitzer des zur Auktion gelangenden Objektes.

Endpreis – errechnet sich aus Zuschlagspreis, Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer auf dem Aufgeld.

Gebot – Abgabe eines Preisangebots oder akzep-

tieren des vorgegebenen Schrittes durch zeigen der Bieternummer oder Handzeichen. Gebotsschritte – die durch den Auktionator vorgegeben Preissteigerung während der Auktion eines Objektes.

Limitpreis – der vom Einlieferer vorgegebene Mindestpreis für einen vorbehaltslosen Verkauf eines Objektes.

Lot-Nr. – auch „Los-Nr.“, die Nummer des zur Auktion gelangenden Objektes. Diese Nummer zeigt Zugleich die Reihenfolge der Angebotenen Objekte.


Ohne Limit – auch „no reserve“. Bedeutet, dass für

das angebotene Objekt kein Mindestpreis festgelegt wurde, das Objekt also zu jedem Preis dem Meistbietenden verkauft wird.

Registrierung als Bieter – Registrieren Sie sich vor

der Auktion durch die Angabe Ihrer Personalien. Hierbei wird auch die Kenntnisnahme der Auktionsbedingungen bestätigt. Nach der Registrierung wird vom Auktionshaus eine Bieternummer vergeben. Dies verpflichtet zu Nichts. Die Registrierung dient der einfacheren Abwicklung während und nach der Auktion.

Schätzpreis – auch „Estimate“ genannt ist die im Auktionskatalog genannte Preisspanne. Diese zeigt die Spanne der Marktpreise für ein vergleichbares Objekt und dient als Anhaltspunkt für Interessenten, steht aber nicht zwangsläufig im direkten Zusammenhang mit einem allfälligen Mindestpreis.

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Schriftliches Gebot – ein mittels dem entsprechenden Formular vor der Auktion abgegebenes Angebot. Dieses gilt als Höchstgebot, ein allfälliger Zuschlag kann also auch tiefer erfolgen. Das Auktionshaus bietet in Ihrem Auftrag während der Auktion für Sie mit. Das Formular finden Sie im Auktionskatalog und auf der Website des Auktionshauses.

Telefonisches Bieten – die komfortable Art des

Bietens wenn Sie während einer Auktion nicht anwesend sein können. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular - im Auktionskatalog oder online – aus und stellen dieses dem Auktionshaus rechtzeitig zu. Das Auktionshaus ruft Sie auf einer von Ihnen angegebenen Nummer ca. zwei Lots vor dem gewünschten Objekt an. Sie werden laufend über den aktuellen Gebotsstand informiert und haben so die Möglichkeit direkt mitzubieten.


Vorbesichtigung – vor einer Auktion steht den

Interessenten eine gewisse Zeitspanne für die Besichtigung der angebotenen Objekte zur Verfügung. Hierbei erhalten Sie auch die Möglichkeit Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu nehmen und allenfalls nach Katalogschluss eingegangene Informationen zu erhalten. Die Vorbesichtigungszeiten finden Sie im Auktionskatalog und auf der Website des Auktionshauses. Nutzen Sie die Vorbesichtigung um sich ein gutes Bild über Ihr Wunschobjekt zu machen – die Mitarbeiter des Auktionshauses stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Zuschlag – der Moment in dem der Hammer fällt. Der Auktionator verkauft an den letzten Bieter.

Zuschlag unter Vorbehalt – der für das Objekt festgelegte Limitpreis wurde nicht erreicht. Ein vorbehaltsloser Verkauf kann noch nicht erfolgen, sondern muss noch durch den Einlieferer bestätigt oder abgelehnt werden. Der Bieter hat ein verbindliches Gebot gemacht und das Auktionshaus wird mit dem Einlieferer über dieses verhandeln und den Bieter entsprechend informieren. Zuschlagspreis – das Gebot bei welchem der Hammer fällt.


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