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Borgon-Dyl: Die letzte Verfügung Reijinaras

Bote von Karcanon 75 – Jahr der Schmetterlinge 441 n.P. - Seite 18

Die letzte Verfügung Reijinaras

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- Gesetz zur Regelung der Erbfolge nach meinem Tode und zum Übergang Ich Reijinara, kraft Recht und Gesetz DEYE von Borgon-Dyl, verfüge nun, im Angesicht meines nahenden Todes, folgendes, um Frieden und Ruhe im Lande zu bewahren und ihm nicht zu schaden, um die Nachfolge zu sichern und einen weiteren Bürgerkrieg zu verhindern. 1. Zunächst soll ein Kronrat, im Namen der Deyamin Jhiru, die Reichsgeschäfte übernehmen und die Regierung leiten. Bestehen soll er aus folgenden Männern und Frauen: - jeweils zwei Vertretern der Provinzen des Reiches [Torgan-, Machairan- und Bakan-Dyl), von den Jen- und Caideyan derselben dazu bestimmt, und jeweils einer davon der/die Nodeyan. - jeweils einem Vertreter der Religionen Borgons, Keiiris', Noryttons und Chnums, nicht deren Oberhäupter - Caideyan und Caibon von Organ-Dyl - Borgajid und Norphelo - dem Leiter der Großen Bibliothek zu Organ-Dyl - dem Vater der DEYAMIN - einem Vertreter von Ferdyon-Orgareena Dieser Rat soll zum Wohle und Ruhme Borgon-Dyls im Sinne der Deyamin und der eingeschlagenen Politik Borgon-Dyls regieren, bis sie die Volljährigkeit mit siebzehn Jahren erreicht. Die Deyamin hat ab ihrem 15. Lebensjahr Sitz und Stimme im Rat. Doch ist es in Zeiten der Wirren und Not sinnvoll, die Macht in die Hände eines Einzelnen zu legen. Daher soll der Rat einen REGANTOR aus seiner Mitte bestimmen, der im Namen der DEYAMIN regiert und das Reich lenkt. Mir erscheinen folgende Männer am geeignetsten für diesen Posten: Khardesh n’Varthar, Nodeyan von Torgan-Dyl, Keladhan cen Darrion, Nodeyan von Bakan-Dyl oder Vanijadal n’Gediji, Borgajid des Reiches. 2. Im Falle einer Rückkehr meiner "Schwester" Shayol soll ihr das Amt übertragen werden, denn auch sie ist als DEYE gesalbt und gekrönt und schwor die heiligsten aller Eide, und so ist es nur recht, wenn sie diesen Platz wieder einnimmt. Doch mein Wunsch ist es, daß Shayol meine Tochter Jhiru als die ihre adoptiert und als DEYAMIN anerkennen möge, als ihre Nachfolgerin. 3. Sollte mein Vater Sethim n’Varthar zurückkehren, so möge ihm das Amt des Jendeyan von Myrna wiederübertragen werden, aber auch hier ist es mein Wunsch, daß mein Sohn Hescard als sein Erbe, als Jendemin, anerkannt werde, denn er ist der jüngste Sproß der n‘Varthar. So soll die Erbfolge gesichert sein, und Wirren vermieden werden. Mein Landbesitz in Myrna, und sonstige Güter und die mir zugesicherten Einkünfte als Tyshan, sollen gerecht unter meine Kinder verteilt werden, und so lange unter die Verwaltung meines Gefährten Keladhan cen Darrion gestellt werden. Niedergelegt und gesiegelt zu Organ-Dyl

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