Oskar Peterlini
Die Senatswahlkreise in Südtirol
Teil I Überlegungen zur Durchführung der Maßnahmen 111 des Paketes über die Neueinteilung der Senatswahlkreise in der Region Trentino Südtirol, Mai 1988
Teil II (Entwurf) Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes Gava, Vasallli, Maccanico, Nr 1163, vom 28. Juni 1988,
Südtiroler Volkspartei (SVP) Bozen 1988
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Oskar Peterlini
Die Senatswahlkreise in Südtirol Teil I Überlegungen zur Durchführung der Maßnahmen 111 des Paketes über die Neueinteilung der Senatswahlkreise in der Region Trentino Südtirol, Mai 1988
Teil II (Entwurf) Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes Gava, Vasallli, Maccanico, Nr 1163, vom 28. Juni 1988,
Südtiroler Volkspartei (SVP) Bozen 1988
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Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................ 3 I. Teil .................................................................................................................................................... 4 Die derzeitige Einteilung ..................................................................................................................... 4 Der Wortlaut des Paketes ..................................................................................................................... 5 Die Regierungsvorschläge ................................................................................................................... 5 Der Regierungsvorschlag in Zahlen ..................................................................................................... 7 Wie organisch ist der Wahlbezirk Bozen zusammengesetzt? .............................................................. 9 Die Gefahr eines neuen Regierungsvorschlages .................................................................................. 9 Ein Senator für den MSI?................................................................................................................... 10 Die Vorschläge Dragogna .................................................................................................................. 11 Abänderungsvorschläge der SVP....................................................................................................... 12 Das heutige Sprachgruppenverhältnis in Bezug auf die drei Hypothesen ......................................... 14 Schlussfolgerungen ............................................................................................................................ 15 Vorschlag ........................................................................................................................................... 15 Teil II.................................................................................................................................................. 17 II. Teil................................................................................................................................................. 18 Die Ausgangslage .............................................................................................................................. 18 Das neue Konzept .............................................................................................................................. 18 Der neue Gesetzentwurf GAVA ........................................................................................................ 19 Die neuen Senatswahlkreise............................................................................................................... 19 Das Bevölkerungsverhältnis im Kreis Bozen-Unterland ................................................................... 20 GAVA-SVP-Entwurf bezogen auf die Wahlen 1987 ........................................................................ 21 Die Begünstigungsnorm ..................................................................................................................... 22
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Vorwort Der Art. 57 der Verfassung bestimmt, dass "keine Region (außer Aosta und Molise) weniger als sieben Senatoren haben darf". In der Region Trentino Südtirol gibt es derzeit (1988) vier Wahlkreise für das Trentino und zwei für Südtirol; ein Sitz ist fluktuierend, d.h. er wird aufgrund der Reststimmen verteilt. Diese Einteilung widerspricht dem Sinn des Art. 57 der Verfassung, der für die Regionen eine Verteilung im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke vorsieht. Die Einwohner der Provinzen Bozen und Trient sind nämlich ungefähr gleich hoch. Deshalb sah die Maßnahme 11 des Südtirol-Paketes vor, dass Südtirol einen dritten Wahlkreis erhalten sollte, „um so die Teilnahme der Vertreter der italienischen und der deutschen Sprachgruppen der Provinz Bozen im Parlament im Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Gruppen zu begünstigen“. Parteiobmann Dr. Silvius Magnago hat bei seiner Aussprache mit dem neuen Ministerpräsidenten Ciriaco De Mita am 26. April 1988 in Rom, neben dem Erlass der offenen Durchführungsbestimmungen, auch jene Paket- Maßnahmen urgiert, die mit einfachem Staatsgesetz zu erlassen sind. De Mita hat deren Vorlage im Parlament zugesichert. Zu diesen gehört auch die Maßnahme 111 des Paketes. Diese Maßnahme ist nicht nur für alle betroffenen Gemeinden des Bozner Raumes und speziell des Südtiroler Unterlandes, sondern für die gesamte SVP und ihre Koalitionspartner von Bedeutung. Die Frage, mit der sich die Studie auseinandersetzt, besteht darin, wie dieser Wahlkreis gebildet werden soll, um dem verfassungsrechtlichen Anspruch und dem Paket zu entsprechen.
Keywords
Senatswahlkreise, Senat, Südtirol, Wahlrecht, Wahlsysteme, Südtirol Paket, Maßnamen zugunsten der Bevölkerung Südtirols, Maßnahme 111
Collegi senatoriali, Alto Adige, Senato, Südtirol, Misure a favore delle popolazioni alto atesine, Pacchetto, misura 111
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Dr. Oskar Peterlini
DIE SENATSWAHLKREISE IN SÜDTIROL
I. Teil Überlegungen zur Durchführung der Maßnahme 111 des Pakets über die Einteilung Senatswahlkreise in der Region
Parteiobmann Dr. Silvius Magnago hat bei seiner Aussprache mit dem neuen Ministerpräsidenten Ciriaco De Mita am 26. April 1988 in Rom neben dem Erlass der offenen Durchführungsbestimmungen auch jene Paket- Maßnahmen urgiert, die mit einfachem Staatsgesetz zu erlassen sind. De Mita hat deren Vorlage im Parlament zugesichert. Zu diesen gehört auch die Maßnahme 111 des Paketes. Diese Maßnahme ist nicht nur für alle betroffenen Gemeinden des Bozner Raumes und speziell des Südtiroler Unterlandes. sondern aufgrund folgender Überlegungen für die gesamte SVP und ihre Koalitionspartner von Bedeutung.
Die derzeitige Einteilung Art. 57 der Verfassung bestimmt, dass "keine Region (außer Aosta und Molise) weniger als sieben Senatoren haben darf". In unserer Region gibt es derzeit vier Wahlkreise für das Trentino und zwei für Südtirol; ein' Sitz ist fluktuierend, d.h. er wird aufgrund der Reststimmen verteilt. Diese Einteilung widerspricht dem Sinn des Art. 57 der Verfassung, der für die Regionen eine Verteilung im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke vorsieht.
5 Das Bevölkerungsverhältnis zwischen den beiden Provinzen sieht derzeit folgendermaßen aus: Südtirol
%
Trentino
%
%
Laut Volkszählung 1981
430.568
49,3
442.845
50,7
873.413 100
Laut Meldeamt
436.604
49,5
445.381
50,5
881985
100
Der Wortlaut des Paketes Die Maßnahme 111 des Paketes besagt: "Abänderung der Wahlkreise für die Senatswahlen, um so die Teilnahme der Vertreter der italienischen und deutschen Sprachgruppe der Provinz Bozen im Parlament im Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Gruppen zu begünstigen (Abänderung des Gesetzes Nr. 64 vom 27.2.1958).“
Im italienischen Wortlaut: “Modifica delle circoscrizioni elettorali per le elezioni del Senato, allo scopo di favorire la partecipazione al Parlamento dei rappresentanti die gruppi linguistici italiano e tedesco della provincia di Bolzano, in proporzione alla consistenza die gruppi stessi (modifica della legge 27 febbraio 1958, n. 64)“.
Zur Verwirklichung dieser Maßnahme hat das Ministerratspräsidium in Rom bisher verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, die bis zum Einbau einer Klausel reichten, wonach der italienischen Sprachgruppe der Provinz Bozen ein Senatssitz garantiert werden sollte. Diese Vorschläge waren für die SVP unannehmbar. Die Partei hat bereits im Jahre 1975 auch aufgrund der Einwohnerzahlen der Provinzen Bozen und Trient laut Volkszählung 1971 auf eine diesen Zahlen entsprechende Aufteilung der Wahlkreise der Region bestanden und zwar drei Wahlkreise für die Provinz Bozen, drei Wahlkreise für die Provinz Trient und einen innerhalb der Region fluktuierenden Sitz.
Die Regierungsvorschläge Die Regierung hat 1976 (Cossiga) und 1979 (Rognoni) Gesetzentwürfe vorgelegt, die nach einstimmiger Meinung der Parteileitung die Forderungen der SVP bezüglich der Aufteilung der Senatswahlkreise zwischen den Provinzen Bozen und Trient zwar
6 berücksichtigen – aber: "die territoriale Einteilung der Wahlkreise der Provinz Bozen allerdings ist unannehmbar und widerspricht jeder logischen Überlegung sowie territorialen Einheit“. (Dieser Satz stammt aus einem damaligen Papier der SVP Parteileitung vom 17.10.1975). Der Zweck der Regierung nämlich liegt klar auf der Hand: Es soll die Wahl eines italienischen Senators nicht nur ermöglicht, sondern garantiert werden.
Die Gesetzentwürfe der Regierung bestehen aus zwei Artikeln und einer Tabelle über die territoriale Einteilung der sechs Wahlkreise der Region: „Art. 1. – Die Wahlkreise für die Wahl des Senates der Republik in der Region Südtirol sind gemäß dem Gesetze beigegebener Tabelle abgegrenzt und festgelegt. „Art. 2. – Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft.“.
Die dem Gesetzesentwurf beigegebenen Tabellen sehen für die Provinz Bozen einen Wahlkreis Bozen, einen Wahlkreis Meran-Überetsch und einen Wahlkreis Brixen vor.
Der Wahlkreis Bozen umfasst die Gemeinde Bozen sowie die Gemeinden Leifers, Branzoll, Auer, Montan, Neumarkt, Altrei. Truden und Salum am linksseitigen Etschufer des südlichen Etschtales und die Gemeinden Pfatten, Margreid und Kurtinig am rechtsseitigen Etschufer.
Der Wahlkreis Meran umfasst die Gemeinden Kurtatsch, Tramin, KaItern. Eppan und alle Gemeinden des Etschtales von Andrian, Terlan, Jenesien. Mölten. Vöran und Hafling bis Graun im Vinschgau und Taufers-Münster, mit allen Gemeinden der Nebentäler Ulten, Passeier, Schnals. Martell und den deutschen Gemeinden des Nonsberges
Der Wahlkreis Brixen umfasst die Gemeinden Aldein. Deutschnofen, Ritten und Sarnthein sowie alle Gemeinden des Schlerngebietes, Puster-, Gröden-, Abtei- und Gadertales. Welschnofen. des Eisack-, Puster-, Gröden-, Abtei- und Gadertales.
7
Der Regierungsvorschlag in Zahlen (a) Nachstehend die dem Regierungsvorschlag entsprechende Wahlhypothese aufgrund der Ergebnisse aus dem Jahre 1972(wie sie auch der Regierung vorlagen):
Wahlkreis
Abgegeb.
SVP
%
Gült.Stimmen
SVP-Tirol
%
DC
%
(Dietl)
BOZEN
73.968
15.650
21
19.007
26
23.022
31
MERAN
69.003
40.465
59
53.108
77
6.915
10
BRIXEN
70.374
45.911
65
58.366
83
7.571
11
(MSI fiel 1972 nicht ins Gewicht) Dieses Bild ergibt wohl eine gleichmäßige Aufteilung der Stimmen der Provinz Bozen auf die drei Wahlkreise, doch ist auch die Absicht des Gesetzgebers nicht zu verkennen. dass man den Wahlkreis Bozen der italienischen Volksgruppe zuspielen will, während in den beiden anderen Wahlkreisen speziell in Brixen - von uns das Quorum von 65 % der Stimmen erreicht werden soll. um das Überfließen von Reststimmen auf unseren Kandidaten des Wahlkreises Bozen zu verhindern. Aufgrund der Parlamentswahlen 1987 ergäbe sich für den Wahlkreis Bozen folgendes Bild: Der alte Regierungsvorschlag (a) bezogen auf die Wahlen 1987 Senatswahlkreise
PCI
%
SVP
%
MSI
%
Brixen
1.276
1,4
69.126
74,7
2.982
Meran
2.229
2,7
59.109
70,8
Reststimmen
%
DC
%
3,2
LAICI PSI-PRPSDI Verdi 3.479
3,8
4.969
5,4
4.685
5,6
4.100
4,9
3.731
4,5
Quorum 2x erreicht
-
-
-
-
BOZEN
9.412
11,2
20.143
23,9
19.602
23,2
12.505.
14,8
12.709
5,1
RIVA
8.900
11,9
5.979
8,0
2.403
3,2
8.344
11,1
36.067
48,1
ROVERETO
11.942
12,8
9.160
9,8
3.787
4,0
13.203
14,1
38.871
41,6
TRIENT
12.089
11,2
9.809
9,1
4.281
4,0
17.054
15,8
44.644
41,3
Summe
:1
42.343
45.091
30.073
51.106
132.291
3*
durch :2
21.166
22.545
15.036
25553
66.145
4*
1,2,3, usw nach :3
14.111
44.097
7*
d’Hondt)
10.583
33.072
9*
(geteilt
:4
8*
15.030
6*
11.273
(* = Zahl und Rangfolge der zu verteilenden Senatssitze)
10.024 7.518
10*
17.035 12.776
5*
8
Im Wahlkreis Brixen und Meran wurde der Quotient erreicht. Damit gehen zwei volle Senatssitze an die SVP. Gleichzeitig fallen damit alle Reststimmen weg. Unser Überschuss wird annulliert. Die restlichen fünf Sitze werden folgendermaßen zugeteilt: Die Summe der Stimmen der Parteien aus den verbliebenen Wahlkreisen wird durch 1, 2, 3, 4, usw. dividiert. Die Sitze (Restsitze) werden nach dem Hondt'schen System den Parteien mit den höchsten Quotienten der Reihe nach zugeteilt. Damit .ergäbe sich folgende Sitzverteilung: drei SVP, drei DC. einen an die gemeinsame laizistische Liste. Tatsächlich würde der SVP also ein dritter Sitz zufallen, allerdings ganz knapp. nämlich der sechste Sitz. Mit nur 2.759 SVP-Stimmen weniger (einschließlich Trentino) würde der Sitz an den PCI gehen~ Auch die DC erhält nur ganz knapp den siebten (fluktuierenden) Sitz. Bei nur 1.764 PCI Stimmen mehr würde ihn die DC an den PCI verlieren.
Nach Zuteilung an die Parteien erfolgt die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Wahlkreise in der Reihenfolge der Individualziffern (gültige Stimmen jeder Partei gebrochen durch die Wähler des Wahlkreises x 100). Die Partei erhält den Sitz dort wo sie den höchsten Prozentsatz erreicht hat. Die Regierungsvorlagen Cossiga/Rognoni ergeben bezogen auf 1987 folgendes Bild: 1. Brixen
-
SVP 74,70%
2. Meran
-
SVP 70,75%
------------------------------------------------3. Riva
-
DC
48,12%
4. Rovereto -
DC
41,63%
5. Trient
-
LAICI 15,79%
6. Bozen
-
SVP 23,89%
7. Trient
-
DC
41,34%
Die knappe vermeintlich günstige Position für die SV? ergibt sich nur deshalb, weil die italienischen Stimmen aus Südtirol sich durch die Zunahme des MSI in großem Umfang aufteilen. Der Zusammenschluss der laizistischen Parteien verhindert weiters, dass der Sitz dem PCI zufällt. Noch etwas fällt schwer ins Gewicht: Durch die Neueinteilung, die einen Senatswahlkreis weniger dem Trentino zugesteht, verliert die SVP jede Chance (die sich
9 in der Vergangenheit zweimal ergeben hatte), einen Sitz für die Trentiner Tiroler zu erhalten. auch weil der Überfluss von Reststimmen aus dem Wahlkreis Meran wegfällt (Quorum!). Die vermeintliche knappe Vorzugsposition der SVP ist damit eindeutig in Frage gestellt: Mit nur 2.759 Stimmen weniger ist der dritte Sitz weg; wenn der MSI-Erfolg abklingt und auch nur ein kleiner Teil wieder dem PCI und der DC zurückfließt ist der dritte SVP-Sitz weg. Den Sitz erhält der PCI; ein Trentiner Tiroler SVP-Senator ist nie mehr erreichbar.
Wie organisch ist der Wahlbezirk Bozen zusammengesetzt? In den Begleitberichten der beiden Gesetzesentwürfe an den Senat heißt es. "dass bei der Einteilung de Wahlkreise das Kriterium der geographischen Kontinuität und der Gleichartigkeit (Homogenität) der geo-wirtschaftlich -sozialen Struktur berücksichtigt wurde.“ In Wirklichkeit steht die Spaltung des Unterlandes in drei verschiedene Wahlkreise in krassem Widerspruch zu diesen Kriterien.
Die Parteileitung hat sich - wie bereits angedeutet - in der Vergangenheit in verschiedenen Sitzungen mit den beiden Gesetzesentwürfen befasst. Bereits damals wurde klar erkannt. dass bei Annahme der Regierungsvorschläge die Stimmen unserer Wähler im Wahlkreis Bozen-Unterland von vorneherein ohne Aussicht auf Erfolg wären. Gerade in den kulturell und sprachlich gefährdeten Gebieten würden sich die SVP-Wähler von der Partei verlassen und aufgegeben fühlen.
Die Gefahr eines neuen Regierungsvorschlages Mit den Gesetzentwürfen Cossiga und Rognoni hätte die italienische Volksgruppe (nämlich die DC) in Südtirol laut den Wahlergebnissen 1972 einen sicheren Sitz in Südtirol erzielt (vergleiche Tabelle auf Seite 3).
10 Durch die Dreiteilung der italienischen Stimmen auf DC, MSI und laizistischer Liste (vor allem aber durch den MSI—Erfolg würde trotz dieser künstlichen Aufteilung des Unterlandes, der Sitz, wenn auch knapp, trotzdem der SVP zufallen. Damit wäre das Ziel der Maßnahme 111 für die Italiener nicht erreicht. Wie wird die Regierung dieser neuen Situation begegnen? Es ist nahe liegend, dass eine neue Einteilung vorgeschlagen wird. die den Wahlkreis Bozen noch viel enger auf das italienische
Wählerpotential
eingrenzt
und
das
nur
aufgrund
einer
momentan
unglücklichen Situation für die Italiener in Südtirol. Damit würde ein dritter SVP-Sitz (sei es in Südtirol, als im Trentino) von vornherein und für immer wegfallen, obwohl er uns proportional im Verhältnis zu den Stimmen in der Region zustehen würde.
Parteistimmen in der Region (Wahlen 1981 - bezogen auf die gültigen Stimmen) Insgesamt : SVP 173.326
=
34.6 %
DC
=
28.1 %
LAICI 58.685
=
11.7 %
PCI
45.838
=
9,1 %
MSI
37.740
=
7,5 %
140.991
( Insgesamt gültige
Stimmen 501.123
=
100 %)
Nur die künstlich-benachteiligende Abgrenzung (Quorum in Brixen und meran, sowie ital. Wahlkreis Bozen), verhindert eine gerechte Verteilung.
Ein Senator für den MSI? Je mehr man den Wahlkreis Bozen auf die italienische Bevölkerung eingrenzt, desto stärker fallen die italienischen Stimmen aus Südtirol ins Gewicht, zumal dadurch weitere Reststimmen (aus den vergrößerten Wahlkreisen Brixen und Meran) vernichtet werden. Schon laut Vorschlag Cossiga/Rognoni sieht für 1987 die Verteilung der italienischen Stimmen im Wahlkreis Bozen folgendermaßen aus:
MSI
:
23,2%
11 DC
:
15,1%
LAICI :
14,8%
PCI
11,2%
:
Es besteht damit tatsächlich die Gefahr, dass der italienische Senatssitz aus Südtirol dem MSI zufallen könnte.
Die Vorschläge Dragogna Der Bozner Rechtsanwalt Sergio Dragogna hat laut eigenen Angaben und Bericht des Alto Adige (Alto Adige vom 14. Mai 1988 - Seite 10) vom Kabinettchef den Auftrag erhalten, Vorschläge zur Verwirklichung der Maßnahme 111 des Paketes auszuarbeiten. Der Auftrag war sehr klar: Er möge Vorschläge erarbeiten, die die Wahl eines italienischen Senators aus Südtirol garantieren. Rechtsanwalt Dragogna hat zwei Vorschläge vorgelegt: 1)
Während die Senatswahlkreis-Einteilung im Trentino bleibt wie sie ist (also vier) wird für Südtirol ein einziger Senatswahlkreis geschaffen, innerhalb dessen drei Senatoren gewählt werden sollen. Die Wahl in Südtirol erfolgt in ähnlicher Weise wie es das Verfassungsgesetz aus dem Jahr 1962 (Gesetz Nr. 1651 vom 25. November1962) für die Senatswahlen im Wahlkreis von Trieste vorsieht. Die drei der Provinz Bozen reservierten Senatoren werden aufgrund von „Individualkandidaturen“
im
reinen
Proporzsystem
gewählt,
ohne
eine
Listenverbindung zwischen den Listen zuzulassen. Die Kandidaten müssen bei der Aufstellung ihre Sprachgruppenzugehörigkeit erklären. Sollten alle drei Senatssitze der gleichen Sprachgruppe zufallen, so muss der letztgewählte zugunsten desjenigen Kandidaten der anderen Sprachgruppe Platz machen, der die
höchste
Wahlziffer
erreicht
hat.
Dieses System garantiert auf jeden Fall die Wahl eines Italieners, bedingt aber folgendes: Zum einen müsste - laut Dragogna - ein eigenes Verfassungsgesetz erlassen werden; (die Notwendigkeit eines Verfassungsgesetzes ist nicht einsichtig, zumal auch das Triestgesetz Nr. 1651/62 nur ein einfaches Staatsgesetz ist); zum anderen beruht dieser Vorschlag auf der ungerechten Aufteilung der Senatswahlkreise, nämlich drei für Bozen und vier für Trient ohne
12 dem Bevölkerungsverhältnis zwischen den beiden Provinzen Rechnung zu tragen. 2)
Der Vorschlag 2) Dragogna baut im Wesentlichen auf den bisherigen Regierungsvorlagen (Cossiga7rognoni) auf, indem er einen noch stärker italienischsprachig zusammengesetzten dritten Senatswahlreis Bozen schafft. Laut Dragogna soll dieser Wahlkreis nur mehr die Städte Bozen und Leifers sowie die Gemeinden Branzoll und Pfatten umfassen. Offen lässt Dragogna die Möglichkeit evtl. Salum, Kurtinig und die Fraktion Laag mit einzubeziehen. Die wahlwerbenden Parteien müssten in allen drei Wahlkreisen kandidieren, "um Wahlabsprachen zu vermeiden". Ähnlich für die Wahl eines Ladiners in den Regionalrat bzw. Landtag sieht Dragogna dann eine Garantieklausel zugunsten der
italienischen
Sprachgruppe
vor.
Auch dieser Vorschlag belässt vier Wahlkreise für das Trentino und schafft drei für Südtirol.
Gegen beide Vorschläge muss eingewandt werden, dass die Garantieklausel wesentlich über das Ziel der Maßnahme 111 des Paketes hinausgeht, die eine proporzmäßige Wahl begünstigen aber nicht garantieren sollte. Beide Vorschläge widersprechen weiters einer gerechten Einteilung der Senatswahlkreise gemäß der Bevölkerungsanzahl, die fast genau zur Hälfte auf die Provinz Bozen und auf die Provinz Trient entfällt. Im Dragogna Vorschlag 2} bewahrheitet sich die vorher geäußerte Befürchtung, dass die Regierung bei einer Neuvorlage den Wahlkreis Bozen noch einmal enger fasst, um fast ausschließlich mehrheitlich italienische Gemeinden in den Wahlkreis einzubinden. In beiden Hypothesen wäre die Wahl eines MSI –Senators wahrscheinlich. Die Dragogna Vorschläge 1) und 2) würden bei ihrer Realisierung die Garantieklausel zugunsten jenes italienischen Wahlwerbers auslösen, der die höchste individuale Wahlziffer erreicht hat, Sogar im weitergefassten Wahlkreis des Regierungsvorschlages Cossiga/Rognoni wäre das ein MSI-Kandidat, weil kein Überlauf von Stimmen aus anderen Wahlkreisen des Trentino in den Dragogna Vorschlägen möglich wäre.
Abänderungsvorschläge der SVP Die Parteileitung machte bereits im Jahre 1975 den Vorschlag, eine Abänderung der Einteilung der Senatswahlreise zu fordern. Parteiobmann Magnago stellte diese
13 Forderung mit
Brief
vom
17.10.1975 an
den
Präsidenten der Sechser- und
Zwölferkomnission, Alcide Berloffa. Die zeitlich darauf folgenden Regierungsvorlagen 0976/1979-5.0.-)
haben
diese
Forderung
aber
nicht
berücksichtigt.
Der
Abänderungsvorschlag der SVP für den Wahlbezirk Bozen (b) lautete wie folgt: (b) Dem Wahlkreis Bozen die Gemeinden Kurtatsch, Tramin, Aldein, Deutschnofen, Welschnofen, Karneid, Ritten und Sarnthein anzuschließen. Die Partei vertrat die Meinung. dass diese Einteilung auch wirklich die „geo-wirtschaftlichsoziale Gleichartigkeit der Wahlkreise“ berücksichtigt. Dieser Wahlkreis (b) würde sozusagen den Großraum Bozen umfassen.
Würde die Regierung diese Alternative annehmen. dann ergäbe sich folgendes Bild (zum Vergleich ebenfalls auf die Parlamentswahlen 1972 bezogen):
Wahlkreis
Abgegeb.
SVP
%
SVP + Tirol %
DC
%
Gült.Stimmen BOZEN
85.584
24,.676
29
29.899
35
23.398
27
MERAN
66.407
38.462
58
50.683
76
6.825
10
BRIXEN
61.354
38.888
63
49.899
81
7.284
12
Aufgrund der jüngsten Wahlen im Jahre 1987 sähe es hingegen im Bezirk Bozen folgendermaßen aus:
Wahlkreis
Abgegeb.
SVP
%
DC
%
MSI
%
32.336
34
12.914
14
19.738
21
Gült.Stimmen BOZEN
94.235
Diese Lösung (b) würde also die Wahl eines SVP-Senators ermöglichen. Für den Fall. Dass dieser Abänderungsvorschlag nicht angenommen werden sollte, hatte die Parteileitung damals folgende Abänderungsvariante (c) vorgeschlagen: (c) Dem Regierungsvorschlag für den Wahlkreis Bozen sollten mindestens die Unterlandler und Überetscher Gemeinden zugefügt werden. Die Gemeinden Kurtatsch.
14 Tramin, Kaltem und Eppan. Auch diese Variante (c) berücksichtigt die "geo-wirtschaftlichsoziale
Gleichartigkeit"
der Wahlkreise,
weist
jedoch
nicht
eine
so
natürliche
geographische Abgrenzungslinie wie die vorherige Alternative mit dem Großraum Bozen auf. Der Wahlkreis würde die Stadt Bozen, die Überetscher und Unterlandler Gemeinden umfassen.
Die Variante ergäbe folgendes Bild: (Zum Vergleich ebenfalls zunächst auf 1972 bezogen}
Wahlkreis
Abgegeb.
SVP
%
SVP + Tirol %
DC
%
Gült.Stimmen BOZEN
84.245
23.0333
27
28.165
3
23.498
28
MERAN
58.726
33.082
56
43.950
75
6.439
11
BRIXEN
70.374
45.911
65
58.366
83
7.571
11
Aufgrund der jüngsten Wahlen im Jahre 1987 sähe es hingegen im Bezirk Bozen folgendermaßen aus:
Wahlkreis
Abgegeb.
SVP
%
DC
%
MSI
%
30.548
33
13.012
14
19.877
21
Gült.Stimmen BOZEN
92.997
Das heutige Sprachgruppenverhältnis in Bezug auf die drei Hypothesen Die Maßnahme 111 des Paketes verlangt eine Abänderung der \Wahlkreise, um eine proporzmäßige Beteiligung der Sprachgruppen im Parlament entsprechend ihrer Stärke zu begünstigen. Dazu ist einmal zu unterstreichen, dass das Wort "begünstigen" (favorire) nicht als Garantie verstanden werden darf, und zum anderen muss unabhängig von den momentan Kräfteverhältnissen zwischen den Parteien der Wahlkreis so eingeteilt werden, dass er mehrheitlich eine italienische Bevölkerung umfasst. Dieser Forderung wird in allen
15 drei Hypothesen, also auch in beiden Hypothesen (b) und (c) der SVP in weitem Ausmaß entsprochen; a)
Regierungsvorschlag: Ital. 68% - Dt. 30%
b)
Großraum Bozen Ital. 58% - Dt. 39%
c)
BZ, Unterland-Überetsch ital 60% - Dt. 38%
Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987, Seite 70 ff. über die Bevölkerung über 18 Jahren, Stand 31.12.1986!
Der Vorschlag (a) der Regierung erreicht eine Mehrheit von 68 % Italienern. Zu diesem Zwecke
wird
versucht
einseitig
ein
vorwiegend
italienischsprachiges
Gebiet
zusammenzufassen ohne die geographischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, und indem man die deutschsprachigen Gemeinden des Unterlandes ausklammert. Die Vorschläge (b) und (c) ergeben immer noch eine italienische Mehrheit der Bevölkerung, aber in einem geographisch zusammenhängenden Gebiet.
Schlussfolgerungen Eine künstliche Einteilung des Wahlkreises Bozen, wie sie die Regierung bereits 1976 und '79 vorgeschlagen hatte, kann aus all den genannten Gründen, nicht akzeptiert werden. Absolut unakzeptabel wäre es, wenn ein neuer Regierungsvorschlag den Wahlkreis Bozen noch weiter einengen würde. Deshalb muss eine Einteilung aufgrund der natürlichen geographischen Gegebenheiten gewählt werden. Neben den aufgezeigten Alternativen des Großraumes Bozen (b) oder der Stadt Bozen mit dem Überetsch und Unterland (c) könnte auch eine weitere Variante, nämlich die gesamte Bezirksgemeinschaft Überetsch-Südtiroler Unterland mit Bozen in Erwägung gezogen werden.
Vorschlag (von der Parteileitung am 30. Mai 1988 so genehmigt und am 6. Juni erneut bestätigt)
Aber - wo bleibt die proportionale Vertretung der Italiener aus Südtirol im Parlament? Für die Erfüllung der Paketmaßnahme 111 sollte erwogen werden, den fluktuierenden siebten
16 Senatssitz zu verwenden und durch einen besonderen Mechanismus bei der Reststimmenverteilung die Wahl eines Italieners aus der Provinz Bozen zu begünstigen. In diesem Falle könnte sich im Bezirk Bozen die Wahl eines dritten SVP-Senators ruhig auf natürliche Weise ergeben. Für die Italiener könnte eine Garantieklausel eingebaut werden, welche den siebten Senatssitz der italienischen Sprachgruppe vorbehält, falls kein Italiener aus der Provinz Bozen gewählt wird. Zum Unterschied von den Vorschlägen Dragogna bezieht sich diese Garantieklausel auf eben den siebten Sitz und nicht auf den dritten Sitz der Provinz Bozen. Diese Garantieklausel geht sogar über den Text der .Maßnahme 111 hinaus. Die Klausel würde die Italiener aus Südtirol doppelt absichern und mit den bisherigen Privilegien der Provinz Trient endgültig aufräumen. Zumal sich das Bevölkerungsverhältnis zwischen. den beiden Provinzen immer mehr auf ein. Verhältnis 50 zu 50 hinentwickelt, scheint es wohl gerecht und logisch zu sein, den .siebten Sitz für diese Sondermaßnahme zum Schutz der Italiener in Südtirol zu verwenden.
Sen. Dr. Oskar Peterlini/GD/mf/wt Bozen, im Mai 1988
17
Dr. Oskar Peterlini
Juni 1988
DIE SENATSWAHLKREISE IN SÜDTIROL (Maßnahme 111 des Paketes)
Teil II
Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes GAVA, VASSALLI, MACCANICO, Nr. 1163, vom 28. Juni 1988
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II. Teil Die Ausgangslage Dieser 2. Teil der Analyse zu Maßnahme 111 des Paketes baut auf der Studie Die Senatswahlkreise in Südtirol des Unterfertigten vom Mai 1988 auf, ohne deren Inhalte zu wiederholen. Zum Verständnis der nachstehenden Analyse wird die Kenntnis des 1. Teils vorausgesetzt. Dieser zweite Teil untersucht die Auswirkungen des neuen mit Regierung ausgehandelten Gesetzentwurfes GAVA Nr. 1163 vom 28. Juni 1988 Die Gefahr eines überwiegend italienischen Wahlkreises Die Maßnahme 111 des Paketes verlangt eine Neueinteilung der Senatswahlkreise, um eine proporzmäßige Teilnahme der italienischen und der dt. Sprachgruppe der Provinz Bozen im Parlament“ (Z) zu begünstigen“. Daraus lässt sich ableiten, dass der Wahlkreis Bozen-Unterland bevölkerungsmäßig vorrangig italienisch zusammengesetzt sein muss, um zumindest theoretisch
die
Wahl
eines italienischen Senators zu „begünstigen“. Die Gefahr war, dass der Wahlkreis so eng um Bozen und die vorrangig italienischen Gemeinden des Unterlandes "geschnallt"' würde, sodass die Wahl eines deutschen Senators auf immer ausgeschlossen war. Beim derzeitigen Stimmenverhältnis wäre dabei ein MSl-Senator die Folge gewesen.
Das neue Konzept Die Parteileitung der SVP hat diesen Standpunkt zur Maßnahme 111 des Paketes auf dieser Sitzung vom 30. Mai 1988 beschlossen und denselben Beschluss nach der Überprüfung von Einwänden des Abgeordneten Riz, am 06. Juni 1988 einstimmig bestätigt.
Die Parteileitung machte sich die Schlussfolgerungen und den Vorschlag der ob genannten Studie (Seite 8) zu Eigen: -
kein künstlich zusammengesetzter italienischer Wahlkreis Bozen- Unterland, sondern "nach natürlichen geographischen Gegebenheiten“: Unterland und Großraum Bozen;
19 -
"Für die Erfüllung der Maßnahme 111 (italienischer Senator)" den fluktuierenden siebten Senatssitz zu verwenden und durch einen besonderen Mechanismus bei der Reststimmenverteilung (Z) zu begünstigen. Falls also kein italienischer Senator aus der Provinz Bozen gewählt wird, den siebten Sitz der italienischen Sprachgruppe vorbehalten (und nicht den dritten Sitz in Bozen);
-
mit den Privilegien der Provinz Trient aufräumen und durch die Senatswahlkreise in Bozen und drei in Trient dem neuen Bevölkerungsverhältnis Rechnung tragen.
Der neue Gesetzentwurf GAVA Der neue, mit der Regierung De Mita ausgehandelte Gesetzentwurf GAVA zur Verwirklichung der Maßnahme 111 des Paketes entspricht voll den Forderungen, die die Parteileitung auf ihrer Sitzung vom 8. Mai 1988 beschlossen und auf der darauf folgenden Sitzung vom 06. Juni 1988 bestätigt hat. Die Untersuchung und die Verhandlungen der Parlamentarier Willeit/Rubner mit Staatssekretär Postal haben sich gelohnt.
Die neuen Senatswahlkreise Die neue Einteilung trägt dem Bevölkerungsverhältnis zwischen den Ländern Bozen und Trient Rechnung: drei Wahlkreise für Bozen und drei für Trient, ein Sitz bleibt fluktuierend.
Der neue Wahlkreis Bozen-Unterland:
Aldein, Andrian, Altrei, Eppan a.d.Weinstr., Bozen, Branzoll, Kaltern a.d.Weinstr., Karneid, Kurtatsch a.d.Weinstr., Kurtinig a.d.Weinstr., Neumarkt, Leifers, Margreid a.d.Weinstr., Mölten, Montan, Welschnofen, Deutschnofen, Auer, Ritten, Salurn, Jenesien, Sarntal, Terlan, Tramin a.d.Weinstr., Truden, Pfatten.
Der neue Wahlkreis Meran:
Hafling, Kuens, Kastelbell-Tschars, Tscherms, Graun im Vinschgau, Gargazon, Glurns, Latsch, Algund, Lana, Laas, Laurein, Mals, Marling, Marte1l, Meran, Moos in Passeier, Nals, Naturns, Partschins, Plaus, Burgstall, Prad am Stilfser Joch, Proveis, Riffian, St.
20 Leonhard in Passeier, St. Martin in Passeier, St. Pankraz, Schenna, Schnals, Senale San Felice, Schlanders, Schluderns, Stilfs, Tisens, Tirol, Taufers im Münstertal, Ulten, Vöran.
Der neue Wahlkreis Brixen:
Abtei, Barbian, Prags, Brenner, Brixen, Bruneck, Freienfeld, Sand in Taufers, Kastelruth, Kiens, Klausen, Corvara, Toblach, Pfalzen, Völs am SchIern, Franzensfeste, Villnöß, Gais, Lajen, La Valle, Lüsen, Enneberg, Welsberg, Natz-Schabs, St. Ulrich, Percha, Waidbruck, Prettau, Ratschings, Rasen-Antholz, Mühlbach, Rodeneck, lnnichen, St. Lorenzen, St. Martin in Thurn, St. Christina in Gröden, Mühlwald, Wolkenstein in Gröden, Sexten, Terenten, Tiers, Olang, Pfitsch, Ahrntal, Gsies, Vintl, Vahrn, Feldthurns, Niederdorf, "Villanders, Sterzing.
Das Bevölkerungsverhältnis im Kreis Bozen-Unterland Das Bevölkerungsverhältnis im neu geschaffenen Wahlkreis (laut GAVA-Gesetzentwurf) kommt der SVP-Forderung voll und ganz entgegen. Die SVP-Vorstellung war eine italienische Mehrheit zwischen 55 und maximal 60 Prozent. Tatsächlich ist die italienische Mehrheit noch viel knapper.
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GAVA-SVP-Entwurf bezogen auf die Wahlen 1987 Senatswahlkreise
PCI
%
Brixen Meran Reststimmen BOZEN TRIENT ROVERETO PERGINE Summe (geteilt durch 1,2,3, usw. nach d’Hondt)
1.099 2.021
14, 57.543 73,9 3,0 45.223 67,9 Quorum 2x erreicht 8,6 43.798 38,8 11,1 11.443 9,2 14,6 5.960 6,5 9,6 7.545 12,6 68.746 34.373 22.915 4* 17.186
:1 :2 :3 :4
9.696 13.825 13.346 5.760 42.627 21.313 14.209 10.657
SVP
%
MSI
%
2.632 4.316 20.098 4.543 3.831 2.097 30.569 15284 10.190 7.642
3,4 6,5 17,8 3,6 4,2 3,5
LAICI PSI-PRPSDI Verdi 3.023 3.534 13.334 18.022 13.122 7.457 51.935 25.967 17.312 12.984
%
DC
%
3,9 5,3 11,8 14,4 14,3 12,5
4.592 3.349
5,9 5,0
13.244 54.326 38.921 26.335 132.826 66.413 44.275 33.206
11,7 43,5 42,5 44,0 3* 5* 7* *
6*
(* = Zahl und Rangfolge der zu verteilenden Senatssitze)
Im Wahlkreis Brixen (73,9 %) und Meran (67,9%) würde die SVP das Quorum erreichen, in Meran allerdings recht knapp. Bei Nichterreichen des Quorums (65%) in Meran würde sich die Lage für die SVP allerdings nur verbessern. Die SVP würde auf der Grundlage der Wahlen von 1987 also zwei volle Senatssitze erreichen.
Die restlichen fünf Sitze werden folgendermaßen zugeteilt: Die Summe der ParteiStimmen aus den vier übrigen Wahlkreisen, werden durch 1, 2, 3 usw. dividiert. Die Sitze (Restsitze) werden (nach d'Hondt) den Listen mit den höchsten Quotierten der Reihe nach zugeteilt. Damit ergäbe sich folgende Sitzverteilung:
3 SVP
(1., 2. und 4. Sitz)
3 DC
(3., 5. und 7. Sitz)
1 LAICI
(6. Sitz)
Die SVP hätte damit einen gut abgesicherten 3. Senator. Die Voraussetzungen dafür sind, dass: -
keine Zersplitterung der SVP erfolgt;
-
bzw. keine Einheitsliste der Italiener möglich wird;
22 -
der Beitrag von ca. 25.0000 Stimmen aus dem Trentino (Trentiner Tiroler) erhalten bleibt.
Die DC erhält ebenfalls drei Sitze, allerdings nur knapp (7. Sitz). Würde beispielsweise der PCI mit der DP (Democrazia Proletaria = 8.824 Reststimmen) zusammengehen, würde der siebte Sitz an den PCI gehen (42.627 + 8.824 = 51.451).
Allerdings ist umgekehrt festzuhalten, dass der
6. Sitz an die LAICI nur durch die
vereinigte Liste von PSI, PR, PSDI und Grüne möglich war.
Die Begünstigungsnorm Sollten in den Wahlkreisen der Provinz Bozen nicht Vertreter der italienischen und der deutschen Sprachgruppe gewählt werden, tritt folgende „Begünstigungsnorm“ in Kraft:
Sollte eine Sprachgruppe nicht vertreten sein, wird der Kandidat ehe dieser Sprachgruppe als gewählt erklärt, der in einem Wahlkreis der Provinz Bozen die meisten Stimmen erhalten hat und einer Liste angehört, die mindestens einen Sitz in der Region erhalten hat. Bedeutungsvoll ist hervorzuheben, dass Landeshauptmann Magnago bei der entscheidenden Ministerratssitzung erreicht hat, dass die ursprüngliche Garantieklausel („al fine di consentire l’elezione di rappresentanti dei gruppi linguistici italiano e tedesco Z“) durch den wesentlichen flexibleren Begriff „favorire“ ersetzt wurde. Dieser Terminus entspricht genau der Maßnahme 111 des Paketes.