Peterlini, Oskar
Quantitativer und qualitativer Bedarf an Arbeitskräften im öffentlichen Dienst in Südtirol, mit besonderer Berücksichtigung des ethnischen Proporzes
1979
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Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
QUANTITATIVER UND QUALITATIVER BEDARF AN ARBEITSKRÄFTEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST IN SÜDTIROL, MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DES ETHNISCHEN PROPORZES
D I P L O M A R B E I T zur Erlangung des akademischen Grades eines Magisters der Sozial-und Wirtschaftswissenschaften an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der ",eopold-Franzens--Universität in Innsbruck
vorgelegt Herrn Univ.Professor Dr. Karl Socher
von OSKAR PETERLINI
UB tNNSBRUCK
+C3615640X
/
V O R W O R T
Als am 30. November 1976 die Durchführungsbestimmung^ zum ethnischen Proporz bei den Staatstellen in Südtirol in Kraft traten, ging ein langes Tauziehen zu Ende, das der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols die Tore in den Staatsdienst öffnen sollte. Ein halbes Jahrhundert lang, seit der Aussperrung der Südtiroler aus dem öffentlichen Dienst durch den Faschismus, waren im Staatsdienst in Südtiro^ fast ausnahmslos Italiener beschäftigt. Seit dem Juni 1977 werden laufend freie Stellen in den Staatspmtern Südtirols ausgeschrieben, von denen über 77% der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung vorbehalten sind. Dadurch soll in der vorgesehenen Zeitspanne von 30 Jahren ab Inkrafttreten des Autonomi statutes der Proporz erreicht werden, so daß die Staat ämter im Jahre 2002 im Verhältnis zu den in Südtirol lebenden Sprachgruppenbesetzt sind. Wie sich aber sehr bald nach Ausschreibung der ersten staatlichen Wettbewerbe herausstellte, melden sich kaum Bewerber für die freien Stellen, sei es deutschund ladinischsprachige als italienische. Noch am 19. Mai 1979 klagte Landeshauptmann Magnago auf der SVPLandesversammlung^) über die mangelnden Bewerber und schlug Maßnahmen vor, um die Attraktivität der Staatsstellen zu verbessern. Rund 7000 Stellen fallen unter
1) Dolomiten, 21. Mai 1979, Seite 3. Magnago, Bericht, Seite 15 bis 17.
- III -
den etnischen Proporz. Seit dem Abschluß des Pariser Vertrages im Jahr 1946 ist um diese Stellen gekämpft worden. Wenn sie jetzt nicht besetzt werden können, würde das nicht nur die politischen Bemühungen und Erfolge zunichte machen, sondern die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung würde freiwillig auf wichtige Schlüsselfunktionen in der Verwaltung verzichten. Es ist deshalb dringend notwendig, den Bedarf an Arbeitskräften in den staatlichen Ämtern zu erheben, damit personal- und bildungsplanerische Maßnahmen darauf aufbauen können. Dies ist Anlaß und Zweck der vorliegenden Arbeit. Zu Dank verpflichtet bin ich dem Landesrat Dr. Alfens Benedikter, für die Informationen, Ratschläge und Unterlagen. Ebenso danke ich dem Landesrat Dr. Hans Rubner und den Beamten des Amtes für Arbeitsmarktförderung, Oskar Dietl und Bruno Laner, für die vielen Anregungen und Hilfen. Zu besonderem Dank verpflichtet bin ich Herrn Gustav Pardatscher vom Amt für Wirtschaftsprogrammierung der Südtiroler Landesregierung, sowie Herrn Dr. Florian Kronbichler und Dr. Werner Stuflesser? Wertvolle Ratschläge erhielt ich auch vom Leiter des Amtes für Bildungsplanung, Herrn Dr. Helmuth Ladurner. Herr Dr. Albuin Stimpfl, vom Assessorat für Sozial- und Gesundheitswesen, konnte mir über den Personalstand bei den Krankenhäusern Auskunft geben, Herr Dr. Johann Tauber über die Gemeindeärzte. Wertvolle Informationen erhielt ich auch vom Regierungskommissariat für die Provinz Bozen durch Dr. Mario Urzi, Frau Nives Fabbian und Herrn Enzo Biasetti. Zu Dank verpflichtet bin ich schließlich allen Körperschaften und Ämtern die mir ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Sie sind namentlich im Schrif Ajunsverzeichnis unter Punkt 4. aufgeführt.
- IV -
Für die Schreibarbeiten bedanke ich mich in erster Linie bei Frau Lia Varesco, sowie bei meiner Frau Annemarie und meiner Schwester Claudia, ebenso bei Fräulein Cilly Gufler für das Schreiben des ersten Entwurfes. Herrn Universitäts-Professor Dr. Karl Socher und Herrn Universitäts-Ass. Dr. Dieter Lukesch danke ich für die Betreuung und die wissenschaftliche Begleitung der Arbeit. Bozen, Ende Mai 1979
Oskar Peterlini
- v -
I N H A L T S_V E R Z E I C H N I S (Kurzfassung)
Vorwort
II
A. Einleitung und Problemstellung
t
I.
Ziele und Aufbau der A r b e i t . . .
1
II.
Personalplanung im öffentlichen Dienst
7
B. Geschichtliche Entwicklung und rechtliche Grundlagen des ethnischen Proporzes in der öffentlichen Verwaltung .1. II.
24 Geschichtliche Entwicklung
24
Rechtliche Grundlagen des Proporzes
54
C. Wirtschaftlicher Aspekt
81
I.
Bedeutung der öffentlichen Verwaltung
II.
Planstellen in der staatlichen Verwaltung u n d Gerichtsbarkeit
III.
(jsf) 87
Gliederung und Quantifizierung der P r o p o r z stellen nach Laufbahnen
120
IV.
Situation in den Staatsämtern.
13*1
V.
Altersaufbau der Inhaber von Staatsstellen.... 153
VI.
Proporz außerhalb des Dekretes
174
VIII. Beschäftigungslage in Südtirol..... IX.
246
Entwicklungsprognosen in der öffentlichen Verwaltung
254
X.
Schwierigkeiten der Proporzvcrwirklichung
274
XI.
Zusammenfassung
336
I). SchluBbemerkungcn und Ausblick I.
Zusammenfassende Betrachtung
II.
Ausblick
--q
''Mhanf* (t'i-oporxdckrete)
152 402
**'
,,,
424
- VI -
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Vorwort
^* - *
A. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG I. Ziele und Aufbau der Arbeit 1.1. Problemstellung und Abgrenzung 1.2. Ziele der Arbeit 1.3. Aubau der Arbeit II.
Personalplanung in öffentlichen Dienst 11.1. Begriff und Wesen der Planung 11.2. Personalplanung 11.3. Öffentlicher Betri,o - Begriff und Stellung in der Betriebswirtschaft.... 11.4. Planung im öffentlichen Dienst 11.5. Personalplanung im öffentlichen Dienst 11.6. Personalplanung aufgrund des Proporzes
B. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES ETHNISCHEN PROPORZES IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG I. Geschichtliche Entwicklung 1.1. Südtirol kommt zu Italien 1.2. Die Verdrängung der Südtiroler aus dem öffentlichen Dienst 1.2.1. Die ersten Maßnahmen der Faschisten 1.2.2. Das Italienisierungsprogramm Tolomeis: Beherrschung der Verwaltung 1.2.3. Die Durchführung des Programmes im öffentlichen Dienst. 1.2.4. Südtirol wird eine eigene Provinz.. ... 1.2.5. Bilanz über die Lage im öffentlichen Dienst 1.2.6. Weitere Italienssierungsmaßnahmen und Option
H 1 1 1 4 5 7 8 11 13 16 17 22
24 24 24 26 26 29 30 35 37 40
- VII -
1.3. 1.4.
II.
Der Nazifaschismus Das Ringen um Autonomie und Proporz.... 1.4.1. Der Pariser Vertrag 1.4.2. Das erste Statut von 1948.. 1.4.3. Die Großkundgebung von Sigmundskron: Besetzung der öffentlichen Stellen gefordert 1.4.4. Die Unruhen in Südtirol..... 1.4.5. Paket und zweites Statut....
43 45 45 46 48 49 51
Rechtliche Grundlagen des Proporzes 54 11.1. Der rechtliche Rahmen 54 11.1.1. Verfassungsbestimmungen 54 11.1.2. Der Pariser Vertrag 56 11.1.3. Das "Paket" 5t 11.1.4. Das neue Autonomiestatut.... 61 11.1.5. Die Sechserkommission 63 11.2. Das Proporzdekret 65 11.2.1. Zweisprachigkeit - Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst 66 11.2.2. örtliche Stellenpläne und Proporz bei der Staatsverwaltung.. 69 11.2.3. Proporz bei den Gerichtsämtern und Richterstellen 74 11.2.4. Allgemeine Bestimmungen 75 11.3. Ergänzungen zum Proporzdekret 76 11.3.1. Übergansbestimmungen zur Sprachgruppenerklärung 76 11.3.2. Zweisprachigkeit und Proporz bei Hilfsbriefträgern. 77 II 3.3. Zweisprachigkeitszulage 77 11.3.4. Zweisprachigkeitsbescheinigung gilt für Übergang zwischen Verwaltungen 78 11.3.5. Keine Zweisprachigkeit für Lehrer gefordert 78 11.3.6. Anerkennung von anderen Zweisprachigkeitsprüfungen 79
- VIII -
C. WIRTSCHAFTLICHER ASPEKT I. Bedeutung der öffentlichen Verwaltung 1.1. Bedeutung für eine autonome Verwaltung.... 1.2. Bedeutung für den Arbeitsmarkt II.
81 81 82 85
Planstellen in der staatlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit 87 11.1. Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen 87 11.2. Ministerium für kulturelle Güter und Umwelt 89 11.3. Finanzministerium: Finanzintendantur 90 11.4. Finanzministerium: Ärarialtechnisches Amt. 90 11.5. Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der Zölle und indirekten Steueren 90 11.6. Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der Gebühren und indirekten Geschäf*cssteueren. 96 11.7. Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der direkten Steuern, 96 11.8. Justizministerium: Gerichtsämter 96 11.9. Justizministerium: Notariatsirchiv und Gerichtsgefängnis 98 11.10. Ministerium für Industrie, Handel und Handwerk 9S 11.11. Ministerium für öffentliche Arbeiten: Staatsbauamt 100 11.12. Ministerium für öffentliche Arbeiten: Autonome Staatsstraßenverwaltung (ANAS) 101 11.13. Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge. 103 11.14. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen: Staatstelefondienst 105 11.15. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen: Lokale Post und Telegrafenämter (ULA) 107 11.16. Ministerium für Post- und Fernmeldedienst: Zentralverwaltung...., 108 11.17. Ministerium für Gesundheitswesen 110 11.18. Schatzministerium 111 11.19. Transportministerium: Generaldirektion des Amtes für zivile Motorisierung (M.C.T.C.). 112 11.20. Transportministerium: Staatseisenbahnen (FS) 113
- IX -
11.21. 11.22. 11.23. III.
Nationalinstitut für soziale Fürsorge (INPS) 116 Nationalversicherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) 117 Justizministerium: Stellenplan der Richter119
Gliederung und Quantifizierung der Proporzstellen nach Laufbahnen 111.1. Gesamtüberblick und Klassifizierung 111.2. Errichtung neuer Staatsämter in der Provinz
120 120 128
IV.
Situation in den Staatsämtern 131 IV. 1. Die Besetzung der Staatsämter 131 IV.2. Personalstand am 30. September 1975 insgesamt 1^4 IV.3. Personalstruktur nach Ämtern.../ 1)6 IV.4. Die Eisenbahnverwaltung: ein Beispiel.... 139 IV.5. Aufnahmen nach Inkrafttreten der Autonomiel44 IV.6. Ansuchen von Italienern um Versetzung außerhalb der Provinz 148 IV.7. Zusammenfassung 151
V.
Altersaufbau der Inhaber von Staatsstellen V.1. Prämissen V.2. Voraussichtliche Pensionierungen V.3. Herstellung des Proporzes
153 153 157 168
VI.
Proporz außerhalb des Dekretes VI.1. Dienste mit natürlichem Proporz VI.1.1. Schule VI.1.2. Kindergärten VI.2. Proporz aufgrund der örtlichen Gesetzgebung VI.2.1. Proporz nach Zusammensetzung der Organe VI.2.2. Die Ämter der Landesverwaltung.. VI.2.2.1. Das Personal des Landes VI.2.2.2. Sprachgruppenproporz des Landespersonals..
174 174 174 181 182 182 185 185 188
- X -
VI.2.3. VI.2.4. VI.2.5.
Die Krankenhäuser 193 Die Gemeindeämter.. 199 Andere Körperschaften 200 VI.2.5.1. Südtiroler Landessparkasse 200 VI.2.5.2. Etschwerke... 202 VI.2.5.3. Regionalverwaltung... 204 VI.2.5.4, Landeskrankenkasse... 206 VI.2.5*5. Fremdenverkehrsämter. 208 VI.2.5.6. Institut für den Geförderten Wohnbau.... 209 VI.2.5.7. Gemeindeärzte 210 VI.2.5.8. Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer... VI.2.5.9. Regionalrat 213 VI.2.5.10. Landtag 213 VI.2.5.11. Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols.... 215 VI.2.5.12. Bezirks- und Talgemeinschaf*cen... 216 VI.2.6. Überhlic.k u.Zusammenfassung 217 Proporz in Kommissionen und HusscrRissen.. 2^0 VI.3.1. Prüfungskommissionen des Landes. 220 VI.3.2. Kommission für die Überwachung des Volkswohnbaus 220 VI.3.3. Verwaltung und Aufsichtsrat des Institutes für den geförderten Wohnbau 221 VI.3.4. Landschaftsschutzkommission 221 VI.3-5. Urbanistikkonmission und technische Kommission für den geförderten Wohnbau 222 VI.3.6. Wohnbaukomitee und Kommission für Zuteilung der Mietwolmngen 223 VI.3.7. Landeskomitee für Gesundheitswesen 223 VI.3.8. Kommissionen und Ausschüsse im Fremdenverkehrswesen 224 VI.3-9. Landesschulrat 224 VI.3.10. Andere Gremien 225 <1. ! ^
,r, VI.3.
- XI -
VI.4.
VI.5. VII.
Proporz in politischen Organen 225 VI.4.1, Gesetzgebungskommissionen in Land und Region 225 VI.4.2. Regionalausschuß 226 VI.4.3. Südtiroler Landesregierung 226 VI.4.4. Präsidium des Regionalrates 226 VI.4.5. Präsidium des Landtages 227 VI.4.6. Kommissionen für die Auflösung des Regionalrates und des Landtages.. 227 VI.4.7. Ladinervertretung im Landtag 228 VI.4.8. Gemeindeausschuß und Gemeindekommissionen 228 VI.4.9. Örtliche Körperschaften 229 Proporz für Wohungen und Mittel der Wohnbauförderung 230
Abweichungen vom VII.1. Parität VII.1.1. VII.1.2. VII.1.3.
VII.2.
Proporzgrundsatz
Verwaltungsgerichtshcf Haushaltskommission Kommission für Zweisprachigkeitsprüfung VII.1.4. Prüfungskommissionen für staatliche Wettbewerbe Vom Proporz gänzlich ausgeschlossen VII.2.1. Wichtige staatliche Ämter VII.2.2. Halbstaatliche Ämter VII.2,3. Rundfunk und Fernsehen
234 234 234 236 237 238 239 239 241 244
VIII. Beschäftigungslage in Südtirol 246 VIII.1. Die Zahl der Arbeitsplätze in Südtirol.... 246 VIII.2. Arbeitslosigkeit 251 IX.
Entwicklungsprognosen in der öffentlichen Verwaltung IX.1. Entwicklung der Arbeitsplätze und der Beschäftigtenstruktur IX.2. Entwicklung der Arbeitsplätze nach Wirtschaftsbereichen
254 254 255
- XII -
IX.3. IX.4. IX.5.
Jugendbeschäftigung in Südtirol Schülerzahlen und Schulabgänger Entwicklungsprognose
257 263 272
X.
Schwierigkeiten der Proporzverwirklichung 274 X.1. Exkurs: Einwände auf politischer Ebene.... 274 X.1.1. Einwände der Paketgegner 274 X.1.2. Debatten im Parlament. 276 X.2, Problem? der Verwirklichung.... 279 X.2.1. Wenige Bewerber 279 X.2.2. Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste.*. 302 X.2.3Italiener in einigen Wirtschaftszweigen kaum vertreten 310 X.2.4. Leistungsprinzip 311 X.2.5. Regionale Mobilität - Entvölkerungen X.2.6. Schwierigkeiten der Privatwirtschaft.. 313 X.2.7. Sprachgruppenerklärung - Willenserklärung 314 X.2.8. Zweisprachigkeit - Schwierigkeit für Italiener? 318 X.2.9. Ladiner - Gleichberechtigung schwierig 332 X.2.10. Weitere Probleme 334
XI.
Zusammenfassung XI.1. Arbeitsnachfrage auffangen XI.2. Proporz - Anteil an den Beschäftigten XI.3. Zugang zu Sdlüsselfunktionen XI.4. Autonomieprinzip durch Proporz auch bei Staatsverwaltung
D. SCHLUßBEMERKUNGEN UND AUSBLICK I. Zusammenfassende Betrachtung II.
Ausblick
. ...
^^6
-333
339 345
- XII -
IX.3.
Jugendbeschäftigung in Südtirol
257
IX.4.
Schülerzahlen und Schulabgänger
263
IX.5.
Entwicklungsprognose
272
X.
Schwierigkeiten der Proporzverwirklichung 274 X.1. Exkurs: Einwände auf politischer Ebene.... 274 X.1.1. Einwände der Paketgegner 274 X.1.2. Debatten im Parlament. 276 X.2. Problems der Verwirklichung 279 X.2.1. Wenige Bewerber 279 X.2.2. Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste.. 302 X.2.3Italiener in einigen Wirtschaftszweigen kaum vertreten 310 X.2.4. Leistungsprinzip 311 X.2.5. Regionale Mobilität - Entvölkerungen X.2.6. Schwierigkeiten der Privatwirtschaft.. 313 X.2.7. Sprachgruppenerklärung - Willenserklärung , 314 X.2.8. Zweisprachigkeit - Schwierigkeit für Italiener? 318 X.2.9. Ladiner - Gleichberechtigung schwierig 332 X.2.10. Weitere Probleme 334
XI.
Zusammenfassung XI.1. Arbeitsnachfrage auffangen XI.2. Proporz - Anteil an den Beschäftigten XI.3. Zugang zu Sdlüsselfunktionen XI.4. Autonomieprinzip durch Proporz auch bei Staatsverwaltung
336 336 337. 333 33g
D. SCHLUßBEMERKUNGEN UND AUSBLICK I.
Zusammenfassende Betrachtung
II.
Ausblick
. ...
339
345
- XIII -
11.1. 11.2. 11.3. 11.4. 11.5.
Erhöhung der Zweisprachigkeitszulage 345 Sozialwohnungen 347 Sondervergütungen für Landesdienste 348 Verstärkung der Berufsberatung und Arbeits marktförderung 349 Andere Maßnehmen.. 350
Anhang.
352
Anmerkungen zum Anhang
353
DPR DPR DPR DPR DPR DPR DPR DPR
752/76; ergänzt durch DPR 571/78 in deutscher Fassung..355 104/77 in deutscher Fassung 330 846/77 in deutscher Fassung, 382 752/76 in italienischer Fassung .-J87 104/77 in italienischer Fassung 395 846/77 in italienischer Fassung 395 570/78 in italienischer Fassung 397 571/78 in italienischer Fassung 399
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Schrifttumsverzeichnis 1. Bücher, Aufsätze und Zeitungen 2. Gesetzestexte, Verordnungen u.ä 3. Statistische Quellen 4. Interne Arbeitspapiere
4C2 410 410 -417 *420 422
Abkürzungsverzeichnis
423
Lebenslauf
424
-
1
-
A. EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG
I. Ziele und Aufbau der Arbeit 1.1. Problemstellung und Abgrenzung Das Thema dieser Arbeit stellt die Frage nach dem quantitativen und qualitativen Bedarf an Arbeitskräften im öffentlichen Dienst in Südtirol. Es ist also nicht Sinn und Zweck dieser Arbeit, eine Gesamterhebung über den Arbeitskräftebedarf in Südtirol durchzuführen, sondern diesen Bedarf im öffentlichen Dienst zu ermitteln. Die allgemeine Arbeitsmarktlage, die Beschäftigungsentwicklung und die Wirtschaftsprognose werden in dieser Arbeit also nur insoweit untersucht, als sie für den Arbeitskräftebedarf im öffentlichen Dienst von Bedeutung sind. Die Themastellung enthält eine weitere Abgrenzung. Durch die im November 1976 in Südtirol in Kraft getretenen. Durchführungsbestimmungen zum ethnischen Proporz, werden der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung neuerdings weit über zwei Drittel der Stellen bei den staatlichen Ämtern reserviert. Innerhalb von 30 Jahren ab Inkrafttreten des Autonomiestatutes soll der Anteil der Südtiroler Beamten im staatlichen Dienst von 15% im Jahre 1972, bzw. nur mehr 1^% im Jahre 1975, auf 67% im Jahre 2002 angehoben werden.^ Dieser Aufholbedarf, der für die Südtiroler in den staatlichen
1) Der Anteil der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung von 67% ergibt sich aus der Volkszählung von 1971. Im Zieljahr 2002 wird das volksgruppenmäßige Verhältnis aus der Volkszählung des Jahres 2001 zugrunde gelegt.
-
2
-
Ämtern gegeben ist, die unter den Proporz fallen, erfordert eine besondere Analyse. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Lage in den anderen öffentlichen Körperschaften Südtirols aussieht. Dieser besondere Aspekt, der sich durch die Einführung des ethnischen Proporzes bei den Staatsämtern ergeben hat, soll Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sein. WelcbeEinzelfragen ergeben sich aus der Themenstellung? Zunächst muß untersucht werden, welche Stellung der öffentliche Betrieb in der Betriebswirtschaft einnimmt und was unter Personalplanung im allgemeinen und speziell im öffentlichen Dienst verstanden wird. Darauf baut die Frage auf, wie die Personalplanung aufgrund des ethnischen Proporzes erfolgen kann. Unwillkürlich stellt sich dabei die Frage, wieso es denn für die Aufnähme von Südtirolern in den Staatsdienst besonderer Maßnahmen bedurfte. Um auf diese Frage zu ant-... worten, ist es zunächst notwendig, die geschichtliche Entwicklung Südtirols seit seiner Angliederung an Italien und speziell während der Zeit des Faschismus zu untersuchen. Auch in der geschichtlichen Analyse ist eine Beschränkung auf die Entwicklung im öffentlichen Dienst angebracht. Dieser Rahmen wird nur insoferne erweitert, als die allgemeine geschichtliche Entwicklung zum Verständnis des Untersuchungsobjektes notwendig erscheint. Einer Analyse unterworfen werden muß auch der Mechnanismus des Proporzes selbst, also die gesetzlichen Grundlagen, die den Proporz regeln. Um aber nicht zu einer juristischen Untersuchung abweichen zu müssen, werden die wichtigsten Bestimmungen erläutert, die Proporzdekrete selbst werden im Anhang wiedergegeben.
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3
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Um den quantitativen und qualitativen Bedarf an Arbeitskräften zu erfassen, der sich aufgrund der Proporzbestimmungen ergibt, ist es notwendig, die einzelnen Ämter, ihre Stellenpläne nach Laufbahn und Dienstrang gegliedert, zu untersuchen. Die tatsächliche Besetzung dieser Ämter und der Altersaufbau der Beamten geben Aufschluß über den zukünftigen Personalbedarf. Der Vollständigkeit halber soll auch auf jene Ämter kurz eingegangen werden, die zwar nicht unter die staatlichen Proporzbestimmungen fallen, aber aufgrund der örtlichen Gesetzgebung den Proporz anwenden. Dabei stellt sich die Frage, welche Ämter in Südtirol von der Proporzregelung gänzlich ausgeschlossen sind. Die allgemeine Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Lage der Jugendbeschäftigung in Südtii<-1, die Schülerzahlen und Zahlen der Schulabgänger sind insofern interessant, als sie die mögliche Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften aufgrund des Proporzes aufzeigen. Große Probleme sind bei der Verwirklichung des Proporzes entstanden. Inbesondere stellt sich die Frage, wie groß die Nachfrage nach Staatstellen ist. Da die Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst eine Zweisprachigkeitsprüfung ablegen müssen, soll auch untersucht werden, inwieweit diese Prüfung einen Engpaß darstellt und wie sich dieser auf die Stellennachfrage auswirkt. Abschließend sollen einige Überlegungen angestellt werden, wie die 'Attraktivität der Staatsstellen in Südtirol verbessert werden kann und welche Instrumente auf Landesebene eingesetzt werden könnten.
I. 2. Ziele der Arbeit Aus dem Kranz der Fragen, die sich in der Problemstellung ergeben haben, lassen sich die Ziele, die sich diese Arbeit setzt, ableiten. Grundlage für jede planerische Maßnahme sind Informationen. Um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken, der sich aufgrund der ung ergibt, müssen kurz- und mittelfristig Maßnahmen der Personalplanung, langfristig Maßnahmen der Bildungsplanung einsetzen. Da die staatlichen Proporzbestimmungen relativ neu sind und der vorgesehene Mechanismus ein Novum in der Verwaltung darstellt, ist darüber keine 1) Literatur vorhanden. ' Die statistischen Unterlagen entstammen - abgesehen von allgemeinen Strukturdaten - aus internen Erhebungen der einzelnen Ämter und einer Reihe von uveröffentlichten Dokumenten. Diese Daten mußten zum großen Teil erst auf den Zweck dieser Arbeit, nämlich den besonderen Aspekt des Proporzes, umgeformt werden. Sie stellen wertvolle^Primärmaterial dar. Das Plansoll der staatlichen Ämter, die unter den Proporz fallen, wurde aus den Proporzdekreten herausgearbeitet und nach den vier im staatlichen Dienstrecht vorgesehenen Laufbahnen gegliedert.
1) Eine Analyse der Südtiroler-Verwaltung stellt Siegbert Morscher an, in: Südtirols-Verwaltung 1975. Die Unter.suchung schließt mit Stand März 1975 und klammert den - Verwaltungsbereich des Staates und der Region.TrentinoSüdtirol, sowie die Gemeinden und die anderen untergeordneten Verwaltungseinheiten aus (Morscher, Seite 10). Ein proportionales System bei der Besetzung der Stellen des Sekretariats wenden auch die Vereinten Nationen an: 'Geographical distribution of the staff of the Secretariat Der Proporz wird aufgrund folgender Kriterien bestimmt: "In the Secretariat proper, an equitable geographica! distribution should take into account'the fact of membersbip, Member's contributions and theis populations as outlined in the Secretary-Generai's reportr, particlarl paragraph 69 (b) thereof; *no Member State should be considered"over- respresented" if it has no more than i'iv of its nationais on the staff by virtue of its membership Resolutions 1962, Seite 54. Vergleiche auch: Personnel Questions 1968 (siehe Schrifttumsverzeichnis).
- 5 -
Wenn es der vorliegenden Arbeit gelingt, eine Grundlage für die Personalplanung im öffentlichen Dienst, speziell in den Staatsämtern, auf die der Proporz Anwendung findet, sowie Anregungen und Informationen für eine darauf aufbauende Bildungsplanung zu geben, so ist das Ziel dieser Untersuchung erreicht. Auch die Berufs- und Studienberatung soll damit in die Lage versetzt werden, bessere Informationen bereit zu stellen. Darüberhinaus soll mit der Arbeit aufgezeigt werden, daß der ethnische Proporz ein - wenn auch kompliziertes - so doch notwendiges Instrument zur Eingliederung der deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler in den Staatsdienst darstellt. I.3. Aufbau der Arbeit Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptteile . Der Hauptteil A legt im vorliegenden Abschnitt I die Ziele und den Aufbau der Arbeit dar und untersucht im Abschnitt II.die Personalplanung im öffentlichen Dienst. Der Hauptteil B analysiert die geschichtliche Entwicklung im Abschnitt I und die rechtlichen Grundlagen des Proporzes im Abschnitt II. Den Schwerpunkt der Arbeit stellt der Hauptteil C dar. Er untersucht den wirtschaftlichen Aspekt und gliedert sich in die Abschnitte I bis XI. Nach einer Analyse der Bedeutung der öffentlichen Verwaltung im I. Abschnitt, werden die Planstellen in der staatlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit im II. Abschnitt dargestellt. Im III. Abschnitt werden diese Planstellen zu einer Übersicht zusammengefaßt und nach Laufbahnen gegliedert. Der IV. Abschnitt beleuchtet die Situationen in den öffentlichen Ämtern, der V. Abschnitt den Altersaufbau der Inhaber von Staatsstellen. Der VI. Abschnitt,überschrieben mit "Proporz außerhalb des Dekretes^ untersucht die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen und Organe, die sich zwar
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6
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am Proporzgrundsatz ausrichten, aber nicht aufgrund der staatlichen Dekrete. Abweichungen vom Proporzgrundsatz sind im VII. Abschnitt dargestellt. Die Beschäftigungslage in Südtirol, VIII. Abschnitt, und die Entwicklungsprognose in der öffentlichen Verwaltung, IX. Abschnitt, stellen den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmen dar, in dem sich die Arbeitsmarktlage Südtirols einordnet. Unter X. werden die Einwände gegen den Proporz und die Schwierigkeiten bei seiner Verwirklichung untersucht. Der Abschnitt XI. stellt eine Zusammenfassung des wirtschaftlichen Aspektes dar. Der letzte Hauptteil D gibt die Schlußbemerkungen und einen Ausblick wieder. Dabei wird auch versucht, Vorschläge auszuarbeiten, um die Attraktivität der Staatsstellen zu steigern. Im Anhang werden die staatlichen Proporzdekrete indeutscher und ital. Fassung wiedergegeben. Mit einem Abbildungsund Tabellenverzeichnis, einem Schrifttumsverzeichnis und einem Abkürzungsverzeichnis schließt die Arbeit.
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II. Personalplanung im Öffentlichen Dienste Die Bestimmungen über den ethnischen Proporz sehen vor, daß die Posten in den örtlichen Stellenplänen der Staatsämter in Südtirol den drei Volksgruppen am Verhältnis zu ihrer Stärke vorbehalten werden. Da aber in den genannten Staatsämtern vor Inkrafttreten der Proporzbestimmungen nur 14% deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler tätig waren und bis zum Jahre 2002 die proporzmäßigen Anteile erreicht werden sollen, werden bei Neueinstellungen den deutsch- und ladinischsprachigen Bewerbern mehr Stellen vorbehalten als ihnen anteilsmäßig zustehen. Nur dadurch kann der Proporz bis zum Zieljahr (2002) erreicht werden. Dieses beschleunigte Verfahren bedeutet zugleich, einen großen Aufholbedarf innerhalb der nächsten 23 Jahre zu decken. Seit dem Juni 1977 werden laufend freie Stellen in den Staatsämtern Südtirols ausgeschrieben. Sehr bald hat sich herausgestellt, daß sich zu wenige Bewerber - sei es deutsch- und ladinischspradige, als auch italienische - für die Wettbewerbe melden. Die Folgen dieses Personalmangels führen - neben den politischen und wirtschaftlichen Nachteilen - zu Unzulänglichkeiten im öffentlichen Dienst. Es ist deshalb dringend notwendig, durch Maßnahmen der Personalplanung dafür zu sorgen, daß das "erforderliche Personal jeweils nach Zahl und Qualität zu den gewünschten Zeitpunkten zur Verfügung" steht.11' Diese Planungsaufgabe ist zu bewältigen, wenn man das Instrumentarium der Betriebswirtschaftslehre unter Einbezug der besonderen Aspekte der Gemeinwirtschaftlichkeit des öffentlichen Dienstes einsetzt. Der öffentliche Dienst kann unter Berücksichtigung seiner Be-
1) Freundl, Seite 11.
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Sonderheiten als ein Betrieb betrachtet werden. Es wird deshalb nachstehend der Begriff der Planung allgemein und des Instrumentariums der Personalplanung im besondern untersucht. I. 1. Begriff und Wesen der Planung Von Bedeutung ist zunächst, zwischen Prognose und Planung zu unterscheiden. Die Prognose stellt eine Vorhersage zukünftiger Ereignisse dar. Die Planung hingegen ist eine Willenserklärung, die darüber Entscheidungen enthält, wie man die Zukunft gestalten will. Die Planung legt also fest, was gemacht werden soll.11' In seiner Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre definiert Günther Wöhe die Planung folgendermaßen: "Planung ist die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns durch Abwägen verschiedener Handlungsalternativen und Entscheidung für den günstigsten Weg. Planung bedeutet also das Treffen von Entscheidungen, die in die Zukunft gerrichtet sind und durch die der betriebliche Prozeßablauf als Ganzes 2) und in allen seinen Teilen festgelegt wird." ' Kurz ausgedrückt ist also Planung die Entscheidung zwischen verschiedenen Handelsalternativen, die den gesamten Betrieb berücksichtigen. Edmund Heinen sieht die Planung als Reaktion auf die Prognose: "In der Planung wird versucht, künftige Initiativen und Reaktionsmöglichkeiten auf erwartete Ereignisse gedanklich vorzustrukturieren."*^ Deyhle unterscheidet zwischen strategischer, operativer
1) Deyhle, Seite 114. 2) Wöhe, Seite 128. 3) Heinen, Seite 205.
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1) und dispositiver Unternehmensplanung. ^ Die strategische Planung ist langfristig und besteht in der Festlegung und ausdrücklichen Formulierung von.: Leitbild, Ziel2) Setzung, Strategie, Prämissen und Maßnahmen. Was die strategische Planung in Worten formuliert, setzt die *5) opeative Planung in Zahlen um. ' Mit einem laufenden Soll-Ist-Vergleich und eventuellen Korrekturzündungen versucht schließlich die dispositive Planung, die einzelnen Bereiche auf Plankurs zu halten.Deyhle verdeutlicht diese Planungsphasen durch den Vergleich mit einer Reise: Reiseziel und Art des Verkehrsmittels werden in der strategischen Planung festgelegt. In der operativen Planung werden die Rute, die Zeit und die Kosten bestimmt. Die Steuerung während der Reise entspricht der dispositiven 5) Planung. Diese zeitliche Aufeinanderfolge der einzelnen Planungsphasen zei§t auch, wie zukünftige Ereignisse sich in der Gegenwart verwirklichen und damit immer neue Planungen notwendig machen. Planung ist also nicht eine einmalige, stat^ische Maßnahme, sondern ein "ständiger, dynamischer Prozeß, der besonders in der Marktwirtschaft einer laufenden Abstimmung und Anpassung bedarf. ^ Damit wird die Planungsaufgabe in ihrer allgemeinen Form, in den
1) 2) 3) 4) 5) 6)
Deyhle, Seite 114. Deyhle, Seite 117 und Deyhle, Seite 122 und Deyhle, Seite 127 und Deyhle, Seite 127 und Joschke, Seite 211.
118. 123. 130. 13o.
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Rahmen der Unternehmenspolitik gestellt. Dort kommt ihr "eine zentrale Bedeutung zu, wird ihr doch die Aufgabe zugewiesen, die wirtschaftlichen Handlungen 1) der Unternehmensführung vorzubereiten." ^ Die Handlungen der Unternehmensführung gliedert Wöhe in folgende 2) Etappen: - Ziele setzen, - planen, - entscheiden, - durchführen, - kontrollieren. Der Planungsprozeß umfaßt einen wesentlichen Teil dieser Führungstätigkeit. Die Zielsetzung selbst ist strategische Planung. Der Planungsprozeß gliedert sich weiters in folgende Stufen: Sammlung von Informationen, Alternativpläne ausarbeiten, Entscheidungen für einen Plan und Kontrolle durch einen Soll-Ist-Vergleich. ' Es genügt aber nicht, nur eine Globalplanung für das Unternehmen als Ganzes zu erstellen. In die Planung müssen vielmehr alle Teilbereiche der Unternehmer ein4) gehen. ' Der Gesamtplan gliedert sich also in Teilpläne, die harmonisch aufeinander abgestimmt werden müssen. Die wichtigsten betrieblichen Teilplanungsbereiche sind: Absatzplanung, Produktionsplanung, Finanzplanung und Beschaffungsplanung.Sie entsprechen den betrieblichen Funktionen und können genauso wie diese in Unterpläne gegliedert werden. Der Beschaffungsplan umfaßt beispiels-
1) Gabler, Vierter Band (L-P), Seite 725. 2) Wöhe, Seite 128. 3) Wöhe, Seite 129. 4) Gabler, Vierter Band (L-P), Seite 726. 5) Gabler, Vierter Band (L-P), Seite 727.
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weise - entsprechend den betrieblichen Funktionen die Pläne für die Beschaffung von Betriebsmitteln, Werkstoffen und Arbeitskräften (Personalplanung). In der vorliegenden Arbeit ist der Plan für die Beschaffung von Arbeitskräftenjyon Bedeutung. II. 2. Personalplanung Zur betrieblichen Teilplanung der Beschaffung, gehört also auch die Beschaffung des Faktors "menschliche Arbeitskraft", die Personalplanung. Dabei geht es nicht nur um die Beschaffung der ausführenden Mitarbeiter, sondern genauso um die Führungskräfte (dispositiver Faktor). Joschke gliedert in seinem "Lehrbuch der Betriebs1) Wirtschaft" ' die Maßnahmen der Personalplanung folendermaßen:
- Personalbedarfsermittlung, - Personalbeschaffung, - Personalaus- und -Weiterbildung.
August Marx^ erachtet zusätzlich die personale Einsatzplanung und die Planung leistungsgerechter Lohnstrukturen für notwendige Maßnahmen der Personalplanung. R. Hakstein ergänzt diese Maßnahmen noch mit einer sechsten, der Personalfreistellung, die der Beseitigung einer personellen Überdeckung in quantitativer, qualitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht dienen soll. ' Für die vorliegende Arbeit von Bedeutung sind die
1) Joschke, Seite 233. 2) Marx, Seite 30 und 36. 3) Hakstein, in: Hagner, Personalplanung, Seite 10.
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beiden ersten Maßnahmen, die Planung der Personalbedarßermittlung und die Planung der Personalbeschaffung. Die Produktions- und Leistungsbedingungen der Betriebs1) Wirtschaft bestimmen den Personalbedarf. ' In der Personalbedar^ermittlung wird also die erforderliche personelle Kapazität in quantitativer, qualitativer, 2) zeitlicher und örtlicher Hinsicht festgelegt. ' Auf der einen Seite^der Personalbedarfsplan den so bestimmten/Personalbedarf einer Betriebswirtschaft auf, zeigt auf der anderehVSeite * " ' smöglichkeiten durch die vorhandenen Aufgabe der Personalbeschaffung ist es nun, die Fehlbestände durch Gewinnung neuer Mitarbeiter zu decken, damit für den Zeitpunkt X die notwendige Zahl an Mitarbeitern mit der entsprechenden Ausbildung am richtigen Ort bereit stehen. So gesehen gewinnt die Personalplanung - insbesondere bei Personalmangel am Arbeitsmarkt - als Instrument der Unternehmensführung eine früher nicht erkannte Bedeutung. Im Gegensatz zu allen anderen Teilplänen eines Unternehmens, hat es die Personalplanung nicht mit einer Materie, sondern mit den Menschen zu tun.*^Dadurch wird es notwendig, menschliche Verhaltensnormen
1) 2) 3) 4) 5)
Marx, Seite 35. Hakstein, in: Hagner, Seite 10. Marx, Seite 61. Marx, Seite 14 und 15. Freundl, Seite 11.
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in die Planung einzubeziehen. Schließlich entscheidet die bessere Menschenauswahl und Menschenführung heute im Wettbewerb der Unternehmen. In wieweit sich diese betriebswirtschaftlichen Maßnahmen der Personalplanung auf den öffentlichen Betrieb übertragen lassen, hängt von den Besonderheiten des öffentlichen Betriebes ab. Diese sollen deshalb einer Kurzanalyse unterzogen werden. 11.3. Öffentlicher Betrieb - Begriff und Stellung in der Betriebswirtschaft Unter öffentlichen Betrieben kann man Betriebe verstehen, die: a) Eigentum der öffentlichen Hand sind, b) öffentlich zugänglich sind und Kontrahierungszwang haben, c) eine allgemeine Versorgungsfunktion im öffentlichen 1) Interesse ausüben. ' In der vorliegenden Arbeit geht es um Betriebe, deren Träger (Eigentümer) die öffentliche Hand ist, beispielsweise die Eisenbahn und die Post, und um Hoheitsverwaltungen, bzw. Gerichte. Es ist deshalb vorteilhaft, sich an das erste Abgrenzungskriterium, unter lit.a) zu halten. "Dieses Abgrenzungskriterium ist insoweit nicht in jeder Hinsicht befriedigend, als unter betriebswirtschaftlichem Aspekt vor allem die Besonderheiten der betrieblichen Prozesse und Verhaltensweisen interessieren, die sich aus der speziellen Aufgabe der öffentlichen Unternehmung ergeben und die sie in der Regel von den privaten Unternehmen 2) unterscheiden." ' Die gewählte Abgrenzung hat aber insofern seine Berechtigung, als einerseits die
1) Thiemeyr, Seite 19. 2) Thiemeyr, Seite 19.
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gemeinwirtschaftliche Betriebspolitik ein Hauptstreitpunkt gemeinwirtschaftlicher Theorie überhaupt ist, andererseits die Trägerschäft ein relativ eindeutiges und klares Abgrenzungskriterium darstellt. Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre führte die Wirtschaftslehre der öffentlichen Betriebe bisher 1) nur ein "Dornröschendasein". ' Die Beschränkung auf die Privatwirtschaft brachtevor allem methodische Vorteile: "Sie erlaubt die Beschränkung auf das Gewinnmaximierungsprinzip, das nicht nur ein einheitliches, einfaches und einer quantifizierenden Analyse sofort zugänglich ist, sondern darüber hinaus ein hin2) reichend plausibles Ziel zu sein scheint." ' Die neuere Betriebswirtschaftslehre weist auf eine Vielzähl anderer Unternehmensziele, wie Umsatz-, Marktanteil-, Wachstumsziele hin, womit die Bedeutung der Gewinnmaximierungshypothese relativiert wird. Daneben gibt es aber auch Versuche, das Theorem der Gewinnmaximierung als einheitliches Erklärungsprinzip auch für die Wirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmungen fruchtbar zu machen: - gemeinwirtschaftliche Aufgaben eines Unternehmens werden als Einengungen des Ziels der Gewinnmaximierung interpretiert (Gewinn unter Constraints); - Verlustminimierung als Gewinnmaximierung; - Gemeinwirtschaftlichkeit als eine Form der Gewinn15) Verwendung.^
1) Potthoff, Seite 444 ff. 2) Thiemeyr, Seite 21. 3) Thiemeyr, Seite 24 und 25.
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Diese Versuche, das Gewinnmaximierungstheorem als einheitliches Erklärungsprinzip auch auf die öffentlichen Unternehmungen^ auszudehnen, eröffnen sicherlich einige fruchtbare Aspekte. Doch bieten sie nach der von Thiemyr vertretenden Auffassung keinen Ansatz für eine breiter angelegte Theorie der Wirt2) schaftslehre der öffentlichen Betriebe. ' Es würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen, zu untersuchen, inwieweit sich öffentliche Unternehmungen am Markt anders verhalten als Unternehmungen TS) in privater Hand. ' Insofern unterscheiden sie sich jedenfalls nicht, als beide Personal und Kapital im Produktionsprozeß einsetzen, um Güter oder Leistungen 4) zu erzeugen. ' Die Verhaltensunterschiede zwischen privaten und öffentlichen Unternehmungen hängen im wesentlichen davon ab, um welche Art von öffentlichen Unternehmungen es sich h&ndelt. Die Trägerschaft durch die öffentliche Hand allein sagt noch nicht aus, ob das Unternehmen mit Hoheitsgewalt ausgestattet am Markt auftritt oder im Kleid eines privaten Unternehmens, das sich den Wettbewerbsregeln unterwirft. Abgesehen von der möglichen Deckung der Defizite durch die öffentliche Hand und einer meist geringeren Flexibilität der Betriebsführung, die letzSLich doch politischen Organen verantwortlich ist, verhalten sich diese letzteren am Markt wie die privaten Unternehmen. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist der öffentliche Dienst, also die berufliche Tätigkeit bei den Körper-
1) Öffentliche Betirbe und Unternehmungen werden hier synonym verwendet. 2) Thiemeyr, Seite 25. 3) Vergleiche hierzu Van der Bellen und Thiemeyr. 4) Van der Bellen, Seite 11.
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schaften des öffentlichen Rechts. Im Sinne des Strafrechts und Zivilrechts ist jeder öffentliche Bedienstete, der öffentlich-rechtliche bzw. hoheitliche Funktionen ausübt, Beamter. Im engeren Sinne ist Beamter, wer mit der Ausübung öffentlicher Gewalt 2) betraut ist. ' Damit ist eine Beschränkung auf die ÖfferHichen Betriebe mit . Hoheitsgewalt getroffen. Die zweite Beschränkung, die vom besonderen Aspekt der vorliegenden Arbeit her gemacht werden muß, begrenzt das Untersuchungscbjekt auf die Planung, speziell auf die Personalplanung. II. 4. Planung im öffentlichen Dienst. Planung im gesamtwirtschaftlichen Bereich wird vielfach mit dem Modell der zentralgelenkten Planwirtschaft in Verbindung gebracht und als dessen Kennzeichen angesehen, dagegen das'Laisser faire", das Nichteingreifen des Staates, als Kennzeichen der freien Wirtschaft. Heute halten die meisten Autoren eine über die "Nachtwächterfunktion" hinausgehende Einflußnahme des Staates auf die Wirtschaft für 3) erforderlich, Um seine wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen, muß auch der Staat planen und zwar auf den verschiedenen Stufen der Wirtschaftspolitik 4) und des Wirtschaftsvollzuges. Die These von der "Laisser faire-Marktwirtschaft" ist längst überwunden.
1) 2) 3) 4)
Gabler, Vierter Band (L-P-), S^ite 539 GaUer, Erster Band (A-B), Seite 527. Woll, Seite 48. Joschke, Seite 210.
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Aber abgesehen von der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung des Staates, stellen die öffentlichen Betriebe Unternehmungen dar, die - wie jede andere Unternehmung - der Planung als gedankliche Vorwegnähme zukünftigen Handelns bedarf. Um die Ziele zu erreichen, die den 1) öffentlichen Betrieben von außen vorgegeben sind , muß ein öffentlicher Betrieb genauso wie ein privater, Informationen sammeln, Alternativpläne ausarbeiten, sich für einen Plan entscheiden und durch einen SollIst-Vergleich kontrollieren. Ein öffentlicher Betrieb hat - analog zum privaten Betrieb - eine Aufgabenplanung und eben auch eine Personalplanung vorzunehmen. 11. 5. Personalplanung im öffentlichen Dienst Der öffentliche Betrieb ist, genauso wie der private, vor das Problem gestellt, seinen Personalbedarf zu ermitteln und dafür zu sorgen, daß die notwendige Zahl an Mitarbeitern mit der entsprechenden Ausbildung zum richtigen Zeitpunkt bereit stehen. Sei es in der Planung des Personalbedarf in der Personalbeschaffung unterliegen die öffentlichen Betriebe, die als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert sind, starren gesetzlichen Normen. Der Personalbedarf ist im sogenannten Stellenplan quantitativ und qualitativ gesetzlich verankert und nur durch Gesetz abänderbar. Zwischen der tatsächlichen Bedarfsänderung und der Änderung des Stellenplanes vergeht etliche Zeit. Die Beauftragung von zusätzlichem Personal außerhalb des Stellenplanes ist zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Eine Ausnahme
1) Thiemeyr, Seite 27.
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bildet lediglich der Bereich der Schule, wo zwar auch Stellenpläne vorhanden sind, die notwendige Anpassung an die Schülerzahl aber durch sogenannte Lehraufträge wesentlich flexibler erfolgen kann. Die Stellen, die in Südtirol dem ethnischen Proporz unterliegen, sind in den Stellenplänen der Proporzdekrete nach Zahl, Laufbahn und Dienstgrad gegliedert, genauestens verankert. Änderungen müssen von der Sechserkommission vorgeschlagen, vom Ministerrat genehmigt und im Gesetzesanzeiger veröffentlicht werden. Auch der Abschluß von Werkverträgen ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Der Zutritt zu den Stellen der öffentlichen Verwaltung muß vorbehaltlich der durch Gesetz bestimmten Fäll.i durch Wettbewerb 1) erfolgen. ' Während sich ein privater Betrieb auf das Arbeitskräfteangebot am Markt einstellen kann und bei Arbeitskräftemangel durch Erhöhung des angebotenen Entgelts wettbewerbsfähig bleibt, kann sich ein öffentlicher Betrieb kurzfristig nicht umstellen. Die Gehälter können nur durch eine Verordnung geändert werden. Auch in der Werbung der Mitarbeiter ist der öffentliche Betrieb nicht so flexibl wie ein privater. Die vorgeschriebene Form der Ausschreibung mit der Anführung aller gesetzlichen Bedingungen kann nur schwerlich so attraktiv gestaltet werden, wie eine private Stellenanzeige. Aber auch für die Einstellung selbst gelten beim öffentlichen Betrieb starre Vorschriften. Titel und Prüfungen sind Voraussetzung für jede Laufbahn. Das staatliche Dienstrecht ver-
1) Verfassung, Art. 97, Abs. 3.
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langt beispielsweise als Voraussetzung für die Zulassung zur leitenden Laufbahn das Doktorat. Ein Bewerber, der zwar den Erwartungen materiell entsprechen kann, aber nicht im Besitz des vorgeschriebenen Titels ist, kommt für diese Laufbahn grundsätzlich nicht in Frage. Ebenso ist die personelle Einsatzplanung und die Einführung einer leistungsgerechten Lohnstruktur gesetzlichen Schranken unterworfen. Ein Beispiel für die Schwierigkeiten der Beamtenrekrutierung bildet sicherlich die öffentliche Ver1) waltung Südtirols. Siegbert Morscher ' beklagt den Umstand, daß trotz besonderer Dringlichkeit der Auswahl-t.in.d der Nachwuchpflege der Beamten lange Zeit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Privatwirtschaft bildet bei der Personalbeschaffung besonders von Hochschulabsolventen für den öffentlichen Dienst eine noch größere Konkurrenz als in anderen Ländern - und zwar trotz der günstigen Besoldung im Landesdienst. Morscher wirft deshalb bereits 1975 die Frage auf, ob für die freiwerdenden Staatsstellen aufgrund des Proporzes eine hinreichende 2) Zahl deutschsprachiger Bewerber gefunden werden kann. ^ Die Personalfreistellungen schließlich, um Überkapazitäten abzubauen, unterliegen nicht nur in öffentlichen Betrieben, sondern auch in privaten gesetzlichen Beschränkungen. ' Die Kündigung ist im
1) Morscher , Seite 69 und 70. 2) Morscher , Seite 70. 3) Gesetz Nr. 604, vom 15.7.1966.
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öffentlichen Dienst nur in schwerwiegenden Disziplinarfällen zulässig. In der Piacis findet sie überhaupt keine Anwendung. Trotz dieser Rigidität des öffentlichen Betriebes in der Personalbeschaffung und Kündigung, läßt sich die Personalplanung des öffentlichen Betriebes gut mit der Personalplanung im privaten Betrieb vergleichen, weil es in beiden Fällen um die längerfristige Beschaffung von Personal geht. In einer Betriebswirtschaft wird zur Berechnung des Personalbedarfs das effektive Leistungspoten^ß.al dem gesamten Bedarf an Arbeitsleistungen gegenübergestellt. Die Differenz führt zu entsDrechenc&nMaß1) " nahmen, um den Bedarf zu decken. ' Diese quantitative und qualitative Personalbedarfsplanung findet im öffentlichen Dienst ihren Niederschlag in den Stellenplänen. Aufgrund der betrieblichen Alterspyramide läßt sich der quantitative und qualitative Personalbedarf zeitlich fixieren. Eine entscheidende Bedeutung hat die Alterspyramide für die langfristige 2) Personalplanung und Personalpolitik ^ Aus dem Altersaufbau der Mitarbeiter läßt sich die Zahl der Pensionierungen schätzen. Ein weiteres Instrument, um den künftig zu deckenden Personalbedarf zu berechnen, bildet die Analyse der Mitarbeiterfluktuation. Hierunter fällt das Ausscheiden von Personal durch Tod, Entlassung, Kündigung und Versetzung. Die Entwicklung des Fluktuationsgrades
1) Marx, Seite 39. 2) Marx, Seite 40.
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-und der Fluktuationsursachen ermöglichen es, recht1) zeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. ' Wenn man aufgrund der Planung des Personalbedarfs die Fehlbestände quantitativ, qualitativ und in ihrem zeitlichen Anfallen festgestellt hat, ist es Aufgabe der Personalbeschafßng die zu erwartenden Lücken durch Aufnahme neuer Mitarbeiter zu schließen. Die Aufnahme von Personal in den staatlichen Dienst erfolgt in Italien grundsätzlich nur durch Wettbe2) werbe . Dieses System soll die Chancengleichheit aller Bürger gewährleisten. Zugleich aber ist es auf dem Arbeitsmarkt weniger konkurrenzfähig , da es sich dem realen Angebot an Arbeitskräften nicht anpassen kann, sondern grundsätzlich von einer Wettbewerbssituation der Arbeitskräfte ausgeht. Die Analyse des Arbeitsmarktes bildet die Plarungs grundlage der Personalbeschaffung. Ein Datum, das langfristig heranzuziehen ist und mittelbar einen Uberblick auf die Größe und die Zusammensetzung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitskräftebestandes gibt, ist die Alterspyramide der Wohnbevölkerung und deren Entwicklung im Zeitablauf. Weitere wichtige Hinweise können durch die Analyse der Erwerbstätigkeit der Wohnbevölkerung dazugewonnen werden. Das Heranziehen von ausländischen Arbeitskräften scheidet für den staatlichen Dienst aus. Aufschlußreiche Dien für
1) Marx, Seite 42. 2) Verfassung, Art. 97, Abs. 3. 3) Verfassung, Art. 51, Abs. 1.
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die Personalbeschaffungsplanung können aus den Schülerzahlen und den Zahlen der Schulabgänger gewonnen werden. II. 6. Personalplanung aufgrund des Proporzes Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen zum ethnischen Proporz, ist für den staatlichen Dienst in Südtirol ein besonders System der Personaleinstellung verankert worden. Für die Südtiroler, die bisher vom Staatsdienst fast gänzlich ausgeschlossen waren, öffnen sich nun die Tore in die staatliche Verwaltung. Das System des Propoz^es sieht vor, daß innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren ab Inkrafttreten der Autonomie die Stellen so besetzt sind, daß sie der volksgruppenmäßigen Zusammensetzung in Südtirol genau entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen überproportional viele Stellen den deutsda- und ladinischsprachigen Südtirolern vorbehalten werden. Wie die Untersuchungen im Rahmen dieser Arbeit zeigen werden, ergeben sich für die Staatsbetriebe erhebliche Scnierigkeiten in der Personalbeschaffung. Es ist de±alb notwendig, den qualitativen und quantitativen Bedarf an Arbeitskräften zu ermitteln, den die Staatsverwaltungen im Laufe der nächsten Jahre aufgrund der Proporzregelung haben werden. Die Alterspyramide der Staatstelleninhaber und der Fehlbedarf gegenüber dem Stellenplan gibt uns darüber Aufschluß. Maßnahmen im Bereich der Bildungsplanung, im Anreizsystem und in der Berufsberatung können mittel- und langfristig dafür sorgen, daß die Personalbeschaffung am Arbeitsmarkt einem entsprechenden Angebot von Arbeitskräften begegnet. Die vorliegende Arbeit will einen Anstoß dazu geben. Planung ist aber nicht eine einmalige,
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statische Maßnahme, sondern ein ständiger dynamischer Prozeß, der besonders in der Marktwirtschaft ^ ) der laufenden Abstimmung und Anpassung bedarf.'' Es ist Aufgäbe der Arbeitsmarktpolitik diesen Planungsanspruch zu verwirklichen.
1) Joschke, Seite
211.
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B. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES ETHNISCHEN PROPORZES IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
I. Geschichtliche Entwicklung Der ethnische Proporz macht nur einen, wenn auch wichtigen Teil der Südtirol-Autonomie aus, Das Problem der Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst muß deshalb im gesamten Rahmen der geschichtlichen Entwicklung Südtirols gesehen werden. Es würde allerdings das Konzept dieser Arbeit sprengen, wollte man einen vollständigen Rückblick der Ereignisse zeichnen, die zur Südtirolfrage geführt und den langwierigen Weg zu einer Lösung begleitet haben. Ziel dieser Arbeit ist es vielmehr, den besonderen Aspekt der öffeifLichen Verwaltung und des öffentlichen Dienstes allgemein'zu beleuchten. Diese kurze - wenn auch unvollständige - Analyse^aufzeigen, inwieweit die geschichtliche Entwicklung Ursache für die heutige Lage im öffentlichen Dienst in Südtirol ist. I. 1. Südtirol kommt zu Italien Anfang November 1918 besetzten italienische Truppen gemäß Punkt 3 des Waffenstillstandes von Villa Giusti 1) vom 3.11.1913 die im Londoner Vertrag ^ Italien zu2) gesprochenen Gebiete. ^ Am 10. Seplsnber 1919 sah sich
1) Im geheimen Londer Vertrag hatte die Entente schon schon 1915 Italien die Angliederung Südtirols als Preis für seinen Kriegseintritt zugesichert. Am 23.Mai 1915 brach Italien den DieLerbund und trat an der Seite der Alliierten in den Krieg ein. Siehe dazu Gruber, Seite 11. 2) Sturer, Seite 45.
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Österreich schließlich gezwungen den von der Entente 1) vorgelegten Friedensvertrag zu unterschreiben: "Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Britische Reich, Frankreich, Italien und Japan, (...) Belgien, China, Cüba. Griechenland, Nicaragua, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatische-slowenische Staat, Siam und die Tschecho-Slcwakei, die (...) die alliierten und assoziierten Mächte bilden, einerseits und Österreich, andererseits (...)"21' Aufgrund des Staatsvertrages von St.Germain-en-Laye wird Südtirol dem Königreich Italien angeschlossen. Die italienischen Politiker und selbst der König, Viktor Emanuel III., versäumen es nicht, Versprechungen für eine großzügige und verständnisvolle Minderheitenpolitik abzulegen: "Die neuen mit Italien vereinigten Gebiete schaffen neue Probleme, die zu lösen sind," erklärte der König feierlich vor der neuen Abgeordnetenkammer am 1. Dezember 1919. "Unsere Tradition der Freiheit wird uns den Weg zur Lösung weisen, die dem höchsten Respekt für die Autonomien und die lokalen Traditionen entsprechen wird (...)"*^
1) Steurer, Seite 45. 2) Zi-tiert aus einer Ablichtung des Staatsvertrages, dessen Titelseite in Springenschmid, Seite 223, abgebildet ist. 3) Zitiert nach Ballardini, Seite 2. Ital.Text: "Le nuove terre unite all'Italia creano nuovi problemi da risolvere. La nostra tradizione di liberta ci indichera la via per la soluzione che si conformera al massimo rispetto per le autonomie e le tradizioni locali (...)".
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Sdcn vor dem König hatte der Kommandant der ersten Armee, die die Region besetzte, General Pecori Giraldi, am 18.November 1918 mit einer zweisprachigen Proklamation der Bevölkerung deutschen "Idioms" die Erhaltung der deutschen Schulen, das Recht, die eigene Muttersprache in den öffentlichen Ämtern und bei Gericht zu sprechen, die Respektierung ihrer Einrichtungen und kulturellen Vereinigungen zugesichert. Im Jahre 1920 gab es ernsthafte Kontakte zwischen der italienischen Regierung und den Südtiroler Vertretern, um 1) über eine Form der Autonomie zu verhandeln. I. 2. Die Verdrängung der Südtiroler aus dem öffentlichen Dienst 1.2.1.Die ersten Maßnahmen der Faschisten Am 28.10.1922 marschierten die Faschisten auf Rom und sürzten die Regierung Facta. Mussolini übernahm 2) die Macht. ' Schon vorher hatten sich die Faschisten in Südtirol bemerkbar gemacht. Das Ziel war eine möglichst rasche Italienisierung des Landes. Auch die italienische Regierung schwenkte noch vor der Machtergreifung der Faschisten auf diesen Kurs um. Damit wurden auch die ehrlich gemeinten Versprechungen für eine Autonomie in Südtirol zunichte gemacht. Im Bereich des öffentlichen Dienstes bezogen sich die ersten
1) Ballardini, Seite 3. 2) Grüber, Seite 20.
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Maßnahmen in Südtirol auf: - Schule, - Gerichte, - Gemeinde. Am 25. Oktober des Jahres 1921 trat ein am 28. August d. J. erlassenes Schulgesetz in Kraft, durch das alle Kinder, die keinen deutschen Namen trugen, gezwungen wurden, italienische Schulen zu besuchen: 49 deutsche Schulen mit 115 Klassen mußten geschlossen werden."*) Über 1000 Kinder mußten sogleich von deutsche in italienische Schulen übertreten. Besonders im Grenzgebiet des Südtiroler Unterlandes tragen viele deutschsprachige Einwohner italienische Schreibnamen. ' Am 3. November 1921 wurde in den ladinischen Gemeinden die italienische Sprache als die alleinige Unterrichtssprache eingeführt^), beginnend mit der ersten Klasse. Auch die Gerichte sollten italienisiert werden. Mit kgl. Dekret vom 23. Juni 1921, Nr. 887, wurde das italienische Strafrecht und die Strafprozessordnung auf Südtirol ausgedehnt.5) Am 1. Juli 1922 wurde das gesamte italienische Gerichtswesen auf Südtirol übertragen. Zur ausschließlichen inneren Amtssprache der Gerichte wurde die italienische Sprache erklärt.
1) 2) 3) 4)
Grüber, Seite 16. Vinatzer, Seite 99. Gruber, Seite 16 und Vinatzer Seite 99. Über die Konsequenzen für die Lehrkräfte siehe weiter unten 1.2.3. und 1.2.5.
5) Vinatzer, Seite 98.
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Auch die italienischen Gesetze über die öffentliche Sicherheit wurden auf Südtirol übertragen.Die Gendarmerieposten wurden zu Carabinieristationen umgewidmet und ausschließlich mit italienischen Sicherheitsorganen b e s e t z t . Noch vor der Machtübernahme in Rom griffen die Faschisten auf die Gemeinde Bozen über. Am 2. Oktober 1922 besetzten faschistische Kampftrupps das Bozner Rathaus und setzten den gewählten Bürgermeister Perathoner ab.3) Nach dem Marsch der Faschisten auf Rom am 28. Oktober 1922 begann die eigentliche faschistische Ära. Mit kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 9, wurde Südtirol mit dem Trentino zu einer einheitlichen Provinz zusammengelegt und das italienische Gemeindeund Provinzgesetz auch in Südtirol eingeführt. Das war der erste Schritt, um der Verwaltung Südtirols ein italienisches Gepräge zu geben.^ An Stelle des Generalzivilkommissars war schon am 17* Oktober 1922 ein Präfekt eingesetzt worden. Die ehemaligen Bezirkshauptmannschaften wurden in Unterpräfekturen umgetauft und dem Präfekten unterstellt. Der Fräfekt ist der höchste Vertreter der Zentralregierung in der Provinz und untersteht direkt dem Innenministerium. In der Provinz vertritt er die gesamte Regierung
1) 2) 3) 4)
Vgl. Dekret vom 22. September 1922, Nr. 1304. Vinatzer, Seite 98. Gruber, Seite 18. Vinatzer, Seite 100.
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und sämtliche Minister bei der Durchführung ihrer Verfügungen. Er überwacht alle öffentlichen Verwaltungsstellen und verfügt über sämtliche Polizeikräfte. Im besonderem unterstanden dem Präfekten während der Zeit des Faschismus alle Gemeindeverwaltungen und die verstaatlichten Gemeindesekretäre. Nach der Ersetzung der gewählten Bürgermeister durch die Podestas herrschte der Präfekt unbeschränkt in allen Gemeinden, da er die Podestas jederzeit versetzen konnte.^) Während vor der faschistischen Machtübernahme der Präfekt in Trient ein selbständiger Statthalter, wie vorher der Generalzivilkommissar war, wurde er jetzt ein versetzbarer, wenn auch hoher Beamter, "der im zertralistischen Verwaltungssystem Italiens genau nach den Weisungen des absolutistischen, faschistischen Regimes aus Rom 2) vorzugehen hatte." ' I. 2.2. Das Italianisierungsprogramm Tolomeis: Beherrschung der Verwaltung "Aber das lebende Symbol der Politik der gewaltsamen Entnationalisierung (...) war Senator Tolomei, der vertraute Berater Mussolinis, für das Werk der Zwangsitalianisierung dieser Bevölkerung." ' Am
1) Vinatzer, Seite 99. 2) Vinatzer, Seite 100. 3) Ballardini, Seite 3: "Ma il simbolo vivente della politica di snazionalizzazione violenta che vi fu perpetrata durante il ventennio fu il senatore Tolomei, il privato consigliere di Mussolini per l'opera di italianizzazione forzata di quelle popolazioni.
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15. Juli 1923 verkündete Ettore Tolomei, der vertraute Berater Mussolinis, sein 32 Punkte umfassendes Italianisierungsprogramm für Südtirol. Die Punkte, die direkt die Verwaltung betreffen, seien hier angeführt: - Ernennung italienischer Cemeindesekretäre; - Einführung der italienischen Amtssprache; - Entlassung der deutschen Beamten bzw. Versetzung nach Altitalien; - Verstärkung der Carabinieritruppe unter Ausschluß deutscher Mannschaft; - Errichtung italienischer Kinderasyle und Schulen; - Italienische Gerichtssprache; - Überwachung der Handelskammer und der landwirt; schar, tlichen Körperschaften; - Bahnprojekte Mailand-Mals, Veltlin-Brenner, AgordoBrixen; - Steigerung des Truppenbestandes in Südtirol; - Strenge Kontrolle der Auslands-Hochschuldiplome; - Errichtung von Grenzzollämtern; - Beseitigung deutscher Banken.') Fünf Jahre später wird Tolomei selbst über die Erfolge dieser Maßnahmen Rechenschaft ablegen. 1.2.3. Die Durchführung des Programmes im öffentlichen Dienst Mit dem neuen italienischen Schulgesetz^) sah man
1) Zitiert nach Schloh, Seite 303. 2) Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 10 - 49. 3) Lex Gentile, Nr. 2.185 vom 1.10.1923.
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im Jahre 1923 die Einführung der italienischen Unterrichtssprache vor. Beginnend mit den ersten Klassen baute man stufenweise innerhalb von 1928 den deutschsprachigen Unterricht ab und mit ihm die deutschen Lehrer in den 324 deutschen Schulen mit ihren 593 1) Klassen. ' Alle deutschsprachigen Lehrer wurden pensioniert, außerhalb des Landes versetzt oder entlassen.^) s , Mit Dekret des Trientner Schulamtes vom 3. Mai 1924 wurde die italienische Unterrichtssprache auch für 3) die Südtiroler Kindergärten verfügt. ^ Am 23. August 1924 wurde die deutsche Lehrerbildungsanstalt - neben anderen Schulen - aufgelöst, da sie ja nun tatsächlich überflüssig werden sollte. Mit der Schließung der deutschen Schule begnügte man sich nicht. Am 27. November 1925 erging ein geheimes Präfekturdekret, das dem deutschen Privatunterricht den Kampf ansagte: Schließung, Beschlagnahmung der Lehrmittel, richterliche Anzeige der Lehrer. Die Lehrer, welche nicht die italienische Staatsbürgerschaft besaßen, wurden ausgewiesen, jene, die anderswo ihren Wohnsitz hatten, mittels Schulbe5) fehl versetzt. ' Am 23. Oktober 1923 verfügte der Präfekt die Verwendung der italienischen Amtssprache in allen öffentlichen Ämtern und so insbesondere in allen Gemeinde-
1) 2) 3) 4) 5)
Südtirol - Geschichtlicher Abriß, Seite 14. Vinatzer, Seite 101. Gruber, Seite 26. Gruber, Seite 27. Gemäß einem geheimen Dekret des Präfekten Guadagnini vom 27. November 1925, in Fingeller, Seite 68 und Gruber Seite 32 und 33.
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ämtern. Am 28. Oktober wurde angeordnet, daß alle Anzeigen, Kundmachungen, Wegweiser, Tafeln, Firmenanschriften, Schilder usw. in italienischer Sprache 1) abgefaßt werden müssen. Am 25. Mai 1925 wurde ein Dekret veröffentlicht, das den Gemeinden das Recht nahm, selbständig die Gemeindesekretäre zu ernennen. Nur wer Studienzeugnisse italienischer Schulen oder eine dreijährige Dienstzeit in einem italienischen Amte nachweisen konnte, durfte vom Präfekten zum Gemeindesekretär 2) ernannt (!) werden. Die Gemeindeautonomie erlitt einen entscheidenden Schlag. Nicht nur der Sekretär, sondern zum Großteil das gesamte heimische Gemeindepersonal wurde bald durch Italiener ersetzt. Die Gemeindesekretäre, die aufgrund des genannten Gesetzes^) vom Präfekten ernannt und versetzt werden konnten, waren ja für die Einstellung des Personals zuständig. Das Ende der alttirolischen Selbstverwaltung der Gemeinden brachte das Gesetz vom 4. Februar 1926, Nr. 237, und das Gesetzesdekret vom 6. Mai 1926, Nr. 760, womit zuerst in den Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern und dann in allen Gemeinden Italiens und so auch in Südtirol staatlich ernan ' "Podestä" die gewählten Bürgermeister, Gemeindeausschüsse und -rate ablösten.^)
1) 2) 3) 4)
Finatzer, Seite 100. Gruber, Seite 30 und 31. Gesetz vom 17. August 1928, Nr. 1953. Vinatzer, Seite 100.
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Während in den Gemeinden der alten Provinzen Italiens zwar verläßliche Faschisten, aber immerhin fast durchwegs angesehene Ortskinder als Podesta eingesetzt 1) wurden, denen das Wohl ihrer Gemeinde am Herzen lag, wurden in Südtirol fast ausschließlich Italiener oft ohne hinreichende verwaltungstechnische Erfahrung eingesetzt, die die deutsche Bevölkerung unter einem harten Steuerdruck hielten und "nicht selten das Gemeindevermögen veruntreuten bzw. sich selber bereicherten"^ Auch aus den Gerichten wurden die Südtiroler hinausgedrängt. Ein kgl. Dekret vom 15. Oktober 1925 verfügte, daß in allen Zivil- und Strafsachen, in allen Akten, ^ikursen und Schriftstücken, ausschließlich 5) die italienische Sprache verwendet werden durfte. ' Anderssprachige Schriftstücke jeglicher Art waren nichtig (!). ' In die Geschworenenlisten konnte sich nur eintragen lassen, wer die italienische Sprache beherrschte. Den deutschen Richtern war bereits im Frühjahr 1925 aufgetragen worden sich zu äußern, zu welchen Gerichten in den alten Provinzen sie versetzt werden möchten. Jetzt wurden praktisch auch die deutschen Geschworenen aus den Gerichtssälen Südtirols 5) verbannt. ' Auch die Notare mußten eine Italienischprüfung vor einer Kommission des Justizministeriums ab-
1) 2) 3) 4) 5)
Vinatzer, Seite 100. Gruber, Seite 41. Gruber, Seite 31. Vinatzer,Seite 101. Grüber, Seite 31.
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1) legen. 'Aufgrund einer Neuordnung der Rechtsanwaltspraxis, die am 4. September 1926 auch in Südtirol in Kraft trat, wurden die Listen der Anwälte überprüft und jene daraus gestrichen, die eine gegen die Interessen der Nation gerichtete öffentliche Tätigkeit entfalteten. Die perfekte Beherrschung der italienischen Sprache wurde für Rechtsanwälte und Notare eine Voraussetzung, die sich recht dehnbar 2) anwenden ließ. ' Am 1. Juli 1929 trat ein kgl. Dekret in Kraft^, das die italienischen Zivilgesetze in den neuen Provinzen einführte. Das gab den Anlaß, "sämtliche Richter, Gerichtsbeamten und Gerichtsvollzieher deutscher Zunge zu versetzen oder zu entlassen. Das gleiche geschah bei allen anderen staatlichen Ämtern, bei den Steuerämtem, den Katasterämtern, den Register4) ämtern, den Finanzämtern, der Eisenbahn usw." Die Grundlage dafür bildete ein Gesetz vom 24. Dezember 1925, das die kgl. Regierung ermächtigte, Beamte, Funktionäre und Angestellte der staatlichen Verwaltung ihres Dienstes zu entheben, wenn sie sich mit den allgemeinen politischen Richtlinien der Regierung in Widerspruch setzten. Dieser Widerspruch war leicht gesetzt: so z.B. wenn man nicht freiwillig um die "Rückführung" des Familiennamens in die italienische Form ansuchte. Bis zum Jahre 1938 waren es
1) 2) 3) 4)
Gruber, Seite 31. Gruber, Seite 55. Kgl. Dekret vom 4. November 1928, Nr. 2325. Vinatzer, Seite 101.
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8040 Südtiroler, die auf staatliche Unterstützung angewiesen oder weil sie im staatlichen oder halbstaatlichen Dienst standen, unter dem Druck der faschistischen Behörden ihren ererbten Namen verloren.^) Am 3. April 1926 wurde die Opera Nazionale Balilla, ein staatliches Jugendwerk gegründet, um dem Faschismus das Monopol in der Jugerdeiziehung zu sichern. Insbesondere die Kinder der wenigen noch im staatlichen oder halbstaatlichen Dienst behaltenen Südtiroler waren dem faschistischen Zwang zum Beitritt 2) ausgesetzt : I. 2.4. Südtirol wird eine eigene Provinz Mit Gesetz vom 9. Jänner 1927, Nr. 1, wurde für Südtirol eine eigene Provinz mit dem Sitz der Präfektur in Bozen errichtet. Das Bozner Unterland allerdings wurde zur Provinz Trient, die Gerichtsbezirke Cortina d'Ampezzo und Buchenstein zur Provinz Belluno geschlagen. Alle Angelegenheiten der Schule der Provinz Bozen bleiben weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes Trient. Nach anfänglichen Erleichterungen^ - Ernennung eines deutschen Handelskammerpräsidenten, Zulassung der deutschen Anwälte, Entlassung einiger faschistischer Amtsbürgermeister - werden die Südtiroler bald in
1) 2) 3) 4)
Grüber, Seite 53 und 54. Gruber, Seite 153. Vinatzer, Seite 100 und 101, Grüber Seite 74 und 75. Steurer, Seite 187 und 188, Gruber, Seite 74,75 und 76.
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ihren Erwartungen enttäuscht. Der Kampf gegen die deutschen Privatschulen, die sogenannten Katakombenschulen in Verstecken und Kellern wird fortgesetzt. Sogar die Geistlichen werden wegen Erteilung deutschen Relegionsunterrichts 1) verfolgt. ' Am 26. Mai 1927 - Fest der Christi Himmelfahrt präzisiert Mussolini vor der Abgeordnetenkammer, daß die Gründung der Provinz Bozen keine Konzession darstelle, sondern den Zweck verfolge, Südtirol rasche2) stens zu italianisieren. ^ Die Befugnisse des Präfekten wurden erweitert, er wurde mit der Überwachung des gesamten politisch-, wirtschaftlichen und sozialen Lebens betraut. Er ist nicht mehr bloß der erste Verwaltungsbeamte der Provinz, sondern "die höchste Behörde". Im Herbst des Jahres 1927 begann die Opera Nazionale dei Combatbenti mit der Vorbereitung zur Ansiedlung italienischer Frontkämpfer im Etschtal. Die Gründe wurden aufgrund des Gesetzes vom 6. November 1926 ^ zn den Bauern enteignet.'
1) Zur Verfolgung des Religionsunterrichtes siehe Athanasius, für die Zeit nach 1927, Grüber, Seite 97, 98, 161 und 178. 2) Südtirol -Geschichtlicher Abriß, Seite 16. 3) Mussolini in einem Rundschreiben im Jänner 1927, zitiert nach Gruber, Seite 75. 4) Gruber, Seite 92.
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I. 2.5. Bilanz über die Lage im öffentlichen Dienst Uber die entstandene Lage im öffentlichen Dienst gibt Mussolini selbst Auskunft. Am 27. Februar 1926 gab er der Zeitung "Petit Parisien" ein Interview, in welchem er folgendes erklärte: "Diese Gefahr sah ich in Südtirol: alles war dort deutsch, Beamte, Lehrer, Geistlichkeit, Post und Eisenbahn. Man sprach nur deutsch. Ich habe da Ordnung gemacht: (...) Im ganzen Gebiet ist die italienische Sprache obligatorisch, alle Post- und Eisenbahnbeamten sind Italiener; italienische Familien werden überall angesiedelt; wir wollen 1000 Familien ehemaliger Soldaten ins Land schicken, um es zu kolonialisieren. In Meran haben wir 400 italienische Familien angesiedelt, weitere 100 sind in der Nachbarschaft beschäftigt. Das Land 1) muß italienisch werden." ' Zahlenmäßig besser belegt, aber im wesentlichen die gleiche Bilanz ziehte MuaDlini am 3. März 1928 im Parlament: "Es ist zweckmäßig zu wissen und auch andere wissen zu lassen, daß immer noch 376 (!) einp) heimische Beamte in der Stadt Bozen und 674 ^ in der Provinz Bozen im Dienst sind. Nachdem all dies nicht gewürdigt wird, werden diese Elemente demnächst vor die Alternative gestellt: entweder Versetzung in die anderen Provinzen des Staates oder Entlassung aus dem Dienst und Auswechslung gegen andere Beamte.
1) Zitiert nach Fingeller, Seite 11. 2) Tolomei spricht von 664 Beamten in der Provinz und zitiert den Ministerpräsidenten wörtlich: "Poiche tutto cio non viene apprezzato tutti questi elementi saranno posti prossimamente al bivio: o trasferimeno in altre provincie del regne, o esonerati e sostituiti". Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 13. 3) Deutsche Übersetzung: Riz/Benedikter, Seite 4.
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Im Jahre 1928 veröffentlichte Tolomei in seinem Archivio per l'Alto Adige eine Bilanz der letzten 5 Jahre:^ Von den 790 ehemals deutschen. Volkschulklassen, gab es am 25.9.1927 nur mehr 35 Oberklassen ( 6. bis 8. Klasse), in denen teilweise noch deutscher Unterricht erteilt wurde.^ Beginnend mit dem Schuljahr 1928/29 wurden die ersten Klassen der Lehranstalten vollständig italianisiert. ' Auch die Mittel- und Oberschulen werden gesperrt oder dürfen keine neuen Aufnahmen vornehmen. Einzige Sorge für Tolomei bildet 4) das Franziskanergymnasium in Bozen. ' Hand in Hand mit der Italianisierung der deutschen Volksschule ging der Abbau der deutschen Lehrkräfte. Im Jahre 1921 wirkten in Südtirol 745 deutsche Lehrkräfte an den Öffentlichen Volksschulen, 650 davon waren ge5) prüft, die übrigen Hilfslehrer. ' Laut einer in der Zeitung "Der Südtiroler"veröffentlich(en Statistik^,
1) Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 5-50, über Sprache und Kultur Seite 513 - 583. 2) Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 529. 3) Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 532 - 536. 4) Tolomei, Archivio XXIII - 1928, Seite 531 - 532. 5) Der Südtiroler, 1.2.1929, zitiert nach Gruber, Seite 117 und 118. 6) Der Südtiroler, 1.6.1928, zitiert nach Gruber, Seite 118.
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wurde diese Quote bis zum 1. Oktober 1927 auf fol genden Stand reduziert: Tabelle 0: Stand der deutschen Lehrkräfte am 1.10.1927 In den noch bestehenden Lehranstalten Mit vorgeschriebener Ergänzungsprüfung Bereits unter Österreich die volle Lehrbefähigung für den gesamten Unterricht in der italienischen Sprache erworben Summe der deutschen Lehrkräfte
40 165
15 220
Quelle: Der Südtiroler, 1.6.1928, zitiert nach Gruber, Seite 118. Innerhalb von 6 Jahren sind demnach 525 deutsche Lehrkräfte aus dem Schuldienst entlassen worden, das sind mehr als 70 Prozent. Auch diese wenigen Lehrkräfte sollten aus den Volksschulen Südtirols entfernt werden. In einem Rundschreiben teilten die didaktischen Direktoren Anfang Februar 1928 mit, daß für das Schuljar 1928/29 auch jene Lehrkräfte in die alten Provinzen versetzt werden, die aufgrund der bestandenen Sprachenprüfung in der italienischen Volksschule Südtirols Dienst leisteten. Wer sich weigerte, wurde aus dem Schuldienst entlassen. Wer 15 Dienstjähre aufweisen konnte, erhielt eine kleine Pension, die anderen wurden mit einer Abferti1) gung. entlassen. '
l) Gruber, Seite 118.
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I. 2.6. Weitere Italianisierungsmaßnahmen und Option Nachdem man den größten Teil der deutschen Lehrerund Beamtenschaft aus dem Dienst in Südtirol gedrängt hatte, griff man auf andere Bereiche über, die im Rahmen dieser Arbeit nur kurz gestreift werden können. Mit der Änderung des Wahlgesetzes im Marz 1928 verlor Südtirol seine politische Vertre1) tung im Parlament. ' Im Jahre 1932jvurden dem Schulamte in Trient mit kgl. Dekret weitragende Sonderkompetenzen für das Schulwesen in Südtirol über-
2)
tragen. ' Demnach konnte das Schulamt in Trient Versetzungen von Lehrpersonen innerhalb der "Venetia Tridentina", unabhängig von den gesetzlich verankerten Einschränkungen durchführen. Das italienische Unterrichtsministerium in Rom wurde ermächtigt, für die Besetzung der Lehrstellen in den Volksschulen Südtirols ohne genaue Angabe von Gründen, Lehrpersonen aus den anderen Regionen Italiens zu be5) stimmen. ^ Besondere Begünstigungen, Dienstzulagen und erhöhte Pensionen sollten die Zuwanderung fördern. Noch im Dezenter des Jahre 1932 wurden rund 30 deutsche Lehrkräfte, die alle die italienische Lehrbefähigung besaßen, in abgelegene Orte Italiens versetzt.
1) Gruber, Seite 132. 2) Kgl. Dekret vom 27. August 1932, Gruber Seite 159. 3) Gruber, Seite 159. 4) Gruber, Seite 160.
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"Nach der Entfernung von praktisch allen einheimischen Bürgermeistern, vielen Verwaltungsbeamten, Richtern, fast allen Lehrern und Sicherheitsorganen waren die Geistlichen die einzige Obrigkeit, die aus dem Südtiroler Volk hervorgegangen war und 1) um seine Sorgen und Nöte wußte." Im Jahre 1932 versucht deshalb die faschistische Regierung italienische Geistliche als Religionslehrer nach Südtirol zu entsenden. Der Versuch scheiterte allerdings zum 2) Großteil am Widerstand des Vatikans. ' Die stärksten Spuren hat der Faschismus in Südtirol mit seinen wirtschaftlichen Maßnahmen hinterlassen. Mit einem gewaltigen Industrieprojekt im Raum Bozen und Meran gelang es, für Tauserde von Italienern aus den alten Provinzen Arbeitsplätze in Südtirol zu schaffen. ^ Ein umfangreiches Volkswchnbauprogramm, das von Rom aus finanziert wurde, begleitete diese Aktion. In Bozen wurden am rechten Ufer des Eisacks und entlang der Talfer Volkswohnhäuser4) komplexe errichtet. Schließlich versuchte man sogar die Südtiroler aus jenem Bereich zu drängen, in dem sie am stärksten verankert waren: aus der Landwirtschaft. Bis zum Jahre 1938 gelang es, rund 1000 Höfe, das waren 5% aller landwirtschaftlichen Betriebe Südtirols, zu versteigern.*^
1) Gruber, Seite 178. 2) Gruber, Seite 178 und 179. 3) Bozen zählte 1921 nur 6.332 Italiener, im Jahre 1939 rund 36.000, siehe dazu:Südtirol - Geschichtlicher Abriß, Seite 18. 4) Gruber, Seite 207. 5) Gruber, Seite 209.
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Im Jahre 1939 kamen Hitler und Mussolini überein, 1) auf ihre Weise das Südtirol-Problem zu lösen. Die Südtiroler, die deutsch bleiben wollten, sollten ins 2) Deutsche Reich verfrachtet werden. ^ Rund 90% der Südtiroler^^ntschieden sich schweren Herzens für die Auswanderung, nicht als Bekenntnis zum Nationalsozialismus, sondern um den Fängen des Faschismus zu entrinnen. Von den rund 200.000 Deutschlandoptanten müssen etwa 79.000 Südtirol verlassen.41' Sie lassen sich größten Teils in Österreich und Süddeutschland nieder. Der Abtransport der übrigen wird durch die Kriegserdgnisse aufgeschoben und nach dem Sturz Mussolinis 1943 völlig eingestellt. Aufgrund der Option gab es zwischen 1940 und 1943 drei "öffentliche Verwaltungen": 1. Die italienische Verwaltung; 2. Di^amtliche Deutsche Ein- und Rückwanderstelle (ÄDERST) mit der Hauptstelle in Bozen und Zweigstellen in der Periphärie;
1) Am 23.Juni 1939 vereinbarte die deutsch-italienische "Expertenkommission" im geheimen Staatspolizeiamt Berlins die Umsiedlung der Südtxoler; Steurer, Seite 486. 2) Zur Frage der Umsiedlung siehe Gruber, Seite 215-231 und Sturer, Seite 416-561. 3) Die Zahlenangaben schwanken zwischen 69,4 und 92,8 Prozent; siehe dazu Steurer, Seite 551. 4) Steurer, Seite 561.
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3. Die Arbeitsgemeinschaft der Optanten für Deutschland (ADO), die sich in Kreise gliederte, Bezirks1) ämter und Ortskanzleien führte.
Da die Optanten als Ausländer behandelt wurden, unterstanden sie ihren Eigenverwaltungen, von denen zunächst die ÄDERST und dann die ADO größere Bedeutung hatte. Es wurden auch deutsche Sprachkurse eingeführt,^ an denen allerdings nur die Optanten-Kinder teilnehmen konnten. I. 3. Der Nazi-Faschismus Nach dem militärischen Niederbruch Italiens in der Nacht vom 8. auf den 9. September 19^3, erfolgte die rasche Besetzung eines großen Teiles Italiens und so auch Südtirols durch die deutsche Wehrmacht. In der Verwaltung Südtirols gab es grundlegende Veränderungen. Die Provinzen Bozen, Trient und Belluno wurden zusammengelegt und verwaltungsmäßig dem Obersten Kommissar für die Operationszone Alpenvorland in Bozen unterstellt. ' Anstelle der Podestas wurden in allen Gemeinden Südtirols Optanten für Deutschland als kommissarische
1) Aufgaben der ÄDERST: Verkehr mit deutschen und italienischen Behörden, Vortreibung der Abwanderung, Einbürgerung der Optanten, Finanzierung der Organisation der Optanten und der Sprachkurse, Assente^rung und Einberufung der Wehrpflichtigen zur Deutschen Wehrmacht, Betreuung der entlassenen Beamten, Arbeitslosen und Kranken. Aufgaben der ADO: politische Führung der Volksgruppe und direkte Betreuung der Optanten. Die ADO war aus der "Bewegung" für die Erhaltung des deutschen Kulturgutes hervorgegangen. Vinatzer, Seite 102 und 103. 2) Vinatzer, Seite 103. 3) Vinatzer, Seite 103.
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Bürgermeister ernannt. In allen anderen öffentlichen Verwaltungen.Südtirols wurden ebenfalls Südtiroler Optanten als kommissarische Leiter eingestellt. Die technische Führung der Ämter verblieb bei den italienischen Amtsvorstehern, während den deutschen kommissarischen Leitern die.Kontroll- und Weisungsbefugnis zustand. Die Italiener behielten ihre sprach1) liehe Freiheit und Selbständigkeit. ' Vinatzer zählt nur die positiven Aspekte dieser Zeit auf: "Sie (die Italiener) besaßen weiterhin italienische Schulen, sie behielten ihre italienischen Beamten in allen Ämtern, und sie konnten zur Regelung ihrer Angelegenheiten die italienische Amtssprache bei den Gerichten und bei allen anderen Ämtern gebrauchen."^ Schon Ende 1943 wurde beim Landesgericht Bozen eine eigene Sektion mit deutschen Richtern für die Angelegenheiten der Südtiroler errichtet. Ebenso konnten die Südtiroler bei den Bezirksgerichten mit den deutschen kommissarischen Leitern in ihrer Muttersprache verhandeln. In den deutschen Sprachkursen,
1) Doch blieben die Racheakte an den Italienern nicht aus. "Das war das tragische Ergebnis, das durch das hochmütige und übermütige Werk der Italianisierung (...) erzielt worden war." (Ballardini, Seite 3 und 4). - Ebenso beklagt sich Salvemini: "L'odio antiitaliano dei tedeschi si scateno feroce: Poco male finche ne fece le spese la statua di Druso. Ma i poveri soldati italiani, che cercavano di sfuggire alle rettate dei tedeschi, furono consegnati uno per uno ai tedeschi da persone che la memoria delle ingiustizie patite aveva rese inumane." (Gaetano Salvemini, zitiert nach Ballardini, Seite 4). 2) Vinatzer, Seite 104.
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die nunmehr den Charakter einer öffentlichen Schule hatten, erhielten auch die Kinder der Südtiroler 1) NichtOptanten Zutritt. ^
I. 4. Das Ringen um Autonomie und Proporz I. 4.1. Der Pariser Vertrag Nach dem 2. Mai 1945 kam Südtirol unter die Militärverwaltung der Alliierten. Sehr bald giigdie Verwaltung des Landes wieder auf Italien über. Der einheimische kommissarische Präfekt wurde abgesetzt und durch einen italienischen Präfekten ersetzt. "Die während der deutschen Besatzung bestellten deutschen kommissarischen Bürgermeister wurden ihres Amtes enthoben. Südtirol versuchte aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes die Wiedervereinigung mit Österreich zu erreichen, doch war wenig Aussicht auf Erfolg gegeben. Nach langen Verhandlungen kam es auf Drängen vieler kleiner Staaten und durch die Vermittlung des englischen Außenministers Ernest Bevin am 5. September 1946 in Paris zwischen Italien und Österreich zur Unterzeichnung des sogenannten "Pariser Vertrages", durch Gruber und Degasperi. "Vielleicht ist es am Platz, daran zu erinnern, daß dieses Abkommen, (...) nichts anders ist als die Wiederauflage, wenn man will eine fortschrittlichere und mit besseren Garantien versehene Wiederauflage, einer Idee, die schon 1919 unter den Verhandlungspartner von St.Germain umgegangen sein muß."*^ Tat-
1) Vinatzer, Seite 104. 2) Vinatzer, Seite 104 und 105. 3) Ballardini, Seite 4.
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sächlich unterließ es die Note, in der die Siegermächte den Text des Vertrages der österreichischen Regierung mitteilten, nicht, anzukündigen, daß "die italienische Regierung beabsichtige, eine sehr liberale Politik gegen ihre neuen Untertanen deutcher Rasse zu verfolgen, sowohl was die Sprache, die Kultur und die wirtschaftlichen Interessen betrifft."^ Das Pariser Abkommen sieht für Südtirol eine Cesetzgebungs- und Verwaltungs-Autonomie und verschiedene Maßnahmen zum Schutze der deutschsprachigen Minderheit vor. Ausdrücklich garantiert das Abkommen die "Gleichberechtigung bei Zulassung zu öffentlichen Ämtern zu dem Zwecke, eine angemessenere Verteilung der Beamtenstellen zwischen den beiden Volksgruppen zu 2) verwirklichen." ^ I. 4.2. Das erste Statut von 1948 5) Das mit Verfassungsgesetz vom 26. Februar 1948 ' erlassene erste Autonomiestatut für Südtirol entsprach in keiner Weise dem Wortlaut des Pariser Abkommens. Die Autonomie war sehr beschränkt und wurde auf die gesamte Provinz Trient ausgedehnt. In dieser Region "Trentino-Tiroler Etschland"^mit Hauptsitz in Trient, waren die Südtiroler in der Minderheit. Im Rahmen der Regionalautonomie wurden zwar für die beiden Provinzen Trient und Bozen zwei Unterautonomien mit eigenen
1) 2) 3) 4)
Zitiert nach Ballardini, Seite 4. Siehe dazu weiter unten 11.1.2. Der Pariser Vertrag. Autonomiestatut 1948. Mit dem neuen Autonomiestatut^Art.114, wurde die Bezeichnung"Tiroler Etschland*durch "Südtirol" ersetzt.
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Landtagen und Landesausschüssen eingeführt, doch waren die Zuständigkeiten der "autonomen Provinzen" derart eingeschränkt,daß von einer wirklichen Autonomie Südtirols nicht die Rede sein konnte. Auch sah das Autonomiestatut keine Bestimmungen für den Proporz bei den Staatsstellen vor. "Nochmals, wie bereits 1919, folgte einem guten Anfang zur Easung des Problems eine Umkehrung der Ten-
1) denz." ' Aber auch die wenigen Maßnahmen des Statutes von 1948 wurden nur teilweise durchgeführt. "Mißtrauen und Verdächtigung ließen nach und nach die Beziehungen zwischen Zentralgewalt und Südtirolern einfrieren, bewirkten ein Träufeln von kleinen Nichterfüllungen, von Verzögerungen in dem Erlaß der Durchführungsbestimmungen, in absurden Schlauheiten, in der 2) spitzfindigen Abfassung der Texte." "Es ist notwendig, heute mutig die begangenen Fehler anzuerkennen. Mögen die Tatsachen sprechen. Es genügt daran zu denken, daß man bis zum Jahre 1959/60 warten mußte, bis die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich des Gebrauchs der deutschen Sprache im Verkehr mit der Öffentlichkeit,in den öffentlichen Ämtern, im Strafvollzug, bei den öffentlichen Wettbewerben erlassen
1) Ballardini, Seite 4 und 5. 2) BäLlardini, Seite 5: Diffidenza e sospetto raggelarono via via i rapporti fra potere centrale e sudtirolesi, produssero uno stillicidio di piccoli^adempimenti, di ritardi nell'emanzione delle norme di attuazione, di assurde astuzie nella cavillosa redazione dei testi." 3) Die Bezeichnungen Landesausschuß und Landesregierung werden in der vorliegenden Arbeit synomyn verwendet, ebenso wie im offiziellen Sprachgebrauch des Landes, obwohl die offizielle deutsche Übersetzung des Autonomiestatutes den Ausdruck "Landesausschuß" verwendet.
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wurden. (...) Noch im Jahre 1960 hatte kein einziges Regionalgesetz die Verwaltungsdelegierung an die 1) Provinzen vorgesehen." I. 4.3. Die Großkundgebung von Sigmundskron: Besetzung der öffentlichen Stellen gefordert Trotz der politischen Bemühungen der Südtiroler Parlamentarier in Rom und eines Memorandums der österreichischen Bundesregierung, das diese am 8.10. 1956 der italienischen Regierung überreichte, führt Italien den Pariser Vertrag nicht durch und behauptete in seiner Antwortnote am 9.2.1957: "Italien hat der Pariser Vertrag erfüllt. Im Oktober 1957 kündigte die römische Regierung ein umfassends Volkswohnbauprogramm für Bozen an. "Dieser Plan konnte nur mit dem seinerzeit von den Faschisten verkündeten Industrialisierungsprogramm für Bozen zum Zweck der Italianisierung Südtirols verglichen 1) werden." ^ Rund 35.000 Südtiroler fanden sich am 17. November 1957 auf Schloß Sigmundskron zu einer Protestkundgebung zusammen, um "einen Appell um Recht und Ge-; 4) ' rechtigkeit" an die Welt zu richten. ^
1) Ballardini, Seite 5: "E necessario oggi riconoscere coraggiosamente gli errori compiuti. Parlino i fatti. Basti pensare che bisogna attendere il 1959/60 perche siano emanate le norme di attuazione in materia di uso della lingua tedesca nelle comunicazioni al pubblico, nei pubblici uffici, nei procedimenti giudiziari, nei pubblici concorsi.( ) Ancora nei 1960 nessuna legge regionali aveva previsto la delega amministrativa alle Provincie." 2) Südtirol - Geschichtlicher Abriß, Seite 29. 3) Magnago, Seite 21. 4) Magnago, Seite 21.
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"Das wirksamste Mittel", so heißt es in der einstimmig gefaßten Resolution, "das der Vertrag zum Schutz der Volksgruppe vorsieht, die Autonomie, die Eigen-Gesetzgebung und -Verwaltung für das Land Südtirol allein, ist uns versagt geblieben. Ebenso sind wir von der Gleichberechtigung im Gebrauch der deutschen Sprache im öffentlichen Leben unseres Landes noch weit entfernt und sind neun Zehntel der Stellen der staatlichen Verwaltung von Landesfremden besetzt."^ Im Protest von Sigmundskron finden wir also auch die mangelnde Durchführung des ethnischen Proporzes: "Den Staat aber mahnen wir" - heiß es weiter in der Resolution von Sigmundskron - "an die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen. Dazu gehören vo^allem: die Gewährung einer echten Autonomie für Südtirol als eigene Region mit der Sicherung des unbedingten Vorrechtes auf Arbeit und Wohnung für die einheimische Bevölkerung, die Durchführung der vollen und wirklichen Gleichberechtigung der deutschen Sprache im öffentlichen Leben und wirksame Maßnahmen, welche die verhältnismäßige Berücksichtigung unsenr Volksgruppe bei der Besetzung aller öffentlichen Stellen und der Vertretung in allen öffentlichen Organen sichern."^ I. 4.4. Die Unruhen in Südtirol Die Lage in Südtirol hatte sich bis zum Äußersten zu-
1) Zitiert nach Magnago, Seite 21. 2) Zitiert nach Magnago, Seite 24.
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gespitzt. Nach einzelnen kleineren Sprengstoffanschlägen im Frühjahr 1961 kam es in der Nacht vom Herzjesu-Sonntag (Feuernacht) d.J. zu den Anschlägen auf Masten der Elektro-Leitungen. "Man darf sich nicht wundern, wenn Südtiroler, die jahrelang zusehen mußten, wie man bedjlnanspruchnahme der demokratischen Mittel, das heißt, auf dem Weg der Verhandlungen, keinerlei Fortsdritte erzielte, das 1) Vertrauen in Instrumente der Demokratie verloren." "Während die Polizei den Sprengstoffattentätern entgegentritt, um die Wahrheit zu sagen, nicht immer mit glücklichen Methoden, vcijallem in der ersten Zeit, entsteht am 1. September 1961 durch Dekret des Ministerpräsidenten die Studienkommission über die Probleme des Oberetsch, unter dem Vorsitz des Abgeordneten Paolo 2) Rossi, bekannt als Neunzehner-Kommission," ^ Am 28. November 1961 forderte die UNO-Vollversammlung die beiden Partner des Pariser Vertrages, Italien und Österreich, zu Verhandlungen auf. Das Ergebnis der zunächst schleppend geführten Verhandlungen zwischen den beiden Staaten und der Arbeit der Neunzehner-Kommission, führte schließlich zu einem "Paket von Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung Südtirols."
1) Magnago, Seite 33. 2) Ballardini, Seite 5 und 6. 3) Magnago, Seite 35.
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I. 4.5. Paket und zweites Statut Das Paket, das im Dezember 1969 die endgültige Zustimmung durch das italienische und das österreichische Parlament erhält, sichert mit verschiedenen Maßnahmen die verhältnismäßige Besetzung der Staatsstellen in Durchführung des Pariser Vertrages ab.^ In Durchführung des Südtirol-Paketes erläßt das italienische Parlament das Verfassungsgesetz Nr. 1/1971, das Änderungen und Ergänzungen zum Sonderstatut für Trentino -Südtirol von 1948 vorsieht, das neue Autonomiestatut. 2) Die zweite und entscheidende Lesung 'brachte in der Abgeordnetenkammer am 22.Juli 1971 folgendes Ergebnis: 438 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Im Senat kam es bei der zweiten Lesung am 27.Oktober 1971 zu folgenden Abstimmungsergebnis: 233 Ja-Stimmen, 3) 9 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen. Das Autonomiestatut ist am 20. Jänner 1972, 15 Tage nach seiner Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik, in Kraft getreten. Am 31.August 1972 wurde mit DPR Nr.670 der Einheitstext herausgegeben. Der Artikel 89 des Einheitstextes verankert den Proporz bei den Staatstellen. Zur Verwirklichung der Verfassungsgrundsätze der Autonomie muß die Regierung, auf Vorschlag einer paritätischen Kommission^ Durchführungsbestimmungen erlassen. Der
1) Siehe dazu weiter unter 11.1.3. Das'Paket" 2) Gemäß Artikel 138 der italienischen Verfassung müssen Verfassungsgesetze von jeder Kammer durch zwei, mit einer Zwischenzeit von mindestens 3 Monaten, gefaßte Entschließungen angenommen und mit absoluter Mehrheit der Mitglieder beider Kammern bei der zweiten Abstimmung genehmigt werden. 3) Folie/Weiss/Hofer, Seite 149. In Wirklichkeit kann es sich im Senat nicht um Enthaltungen handeln, sondern um Nicht-Teilnahme an der Abstimmung, da Enthaltungen im Senat von der Geschäftsordnung nicht vorgesehen sind. 4) Autonomiestatut, Art. 107.
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Artikel 108 des Autonomiestatutes sieht vor, daß die entsprechenden Durchführungsbestimmungen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Statutes selbst erlassen sein müssen. Bis zum 20.Jänner 197^ hätte also auch der Proporzgrundsatz mit Durchführungsbestimmung in die Tat umgesetzt werden müssen. Die Proporzbestimmungen ließen allerdings auf sich warten. Inzwischen nützen die Staatsverwaltungen die Gelegenheit, Italiener nach Südtirol zu versetzen. An die 1500 Italiener wurden zwischen 1972 und 1975 in den verschiedenstenStaatsämtern in Südtirol aufge1) nommen, davon allein bei der Eisenbahn rund 1000. Die Verzögerung wurde vom Präsidenten der Sechserkommission auch damit begründet, daß einzelne staatliche Verwaltungen jahrelang nicht das Schema der 2) Planstellen in Südtirol geliefert haben. Am 8.Juli 1976 hat die italienische Regierung den Entwurf der Durchführungsbestimmungen zum Artikel 89 des Autonomiestatutes genehmigt. Am 26.Juli erfolgte die Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten und die Mitglieder der Regierung. Fast vier Monate blieb dann das Dekret beim Rechnungshof zur Registrierung liegen. Der Rechnungshof hatte rund zwanzig Einwände erhoben. Nach seiner Registrierung am 6.November 1976, erschien das Proporzdekret am 15.November 1976 im Gesetzesanzeiger der Republik Italien, Nr. 304. Wieder gab es eine böse Überraschung: obwohl von der Kommission zur Kenntnis genommen, fehlten im verlautbarten Dekret die Stellenpläne für das gesamte Per-
1) Siehe dazu weiter unten C.IV.5. Aufnahmen nach Inkrafttreten der Autonomie. 2) Benedikter, Seite 5? Bericht.
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sonal der Justiz (mit Ausnahme der Richter), des 1) Regierungskommissariats und des Rechnungshofes. Das Dekret trat schließlich am 30.November 1976 in Kraft. "Erst nach Verlautbarung des Proporzdekretes stellte sich heraus, daß die Unterlagen der Volkszählung vom Oktober 1971 pünktlich,gemäß Gesetz, im Herbst 1975 eingestampft worden waren, ohne daß das Ministerpräsidium eine gegenteilige Weisung im Zusammenhang mit den unterwegs befindlichen Durchführugs2) bestimmungen erteilt hätte." ^ Inarischen konnte dieses Problem durch eine Übergangsbestimmung, zumindestens 3) was die Stellenbesetzung betrifft, gelöst werden. Auch wurden die Stellenpläne für das Justizpersonal 4) inzwischen veröffentlicht. ^ Erst Ende Juni 1977 war es dann soweit: in einem ordentlichen Beiblatt zum Amtsblatt der Region vom 28.6.1977, Nr. 33, wurden die ersten.Wettbewerbe aufgrund der Proporzbestimmungen veröffentlicht. 473 freie Stellen bei der Eisenbahn und bei der Post, davon 342 für deutsche und 20 für ladinische Bewerber, standen mit einem Schlag zur Verfügung. Hunderte anderer freier Stellen sollten ihnen folgen. Das politische Ringen um die Besetzung der Staatsstellen in Südtirol war damit zu Ende.
1) Benedikter, Seite 5, Bericht. 2) Benedikter, Seite 5. Bericht. 3) Proporzdekret, DPR 104/77. Siehe dazu weiter unten II. 3.1. Ubergangsbestimmungen zur Sprachgruppenerklärung. 4) Proporzdekret, DPR 846/77 abgeändert durch DPR 571/78. Die Stellenpläne des Regierungskommissariates und des Rechnungshofes standen im Mai 1979 noch immer aus.
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II. Rechtliche Grundlagen des Proporzes II. 1. Der rechtliche Rahmen II. 1.1. Verfassungsbestimmungen Die italienische Verfassung gewährleistet durch verschiedene Bestimmungen, die Gleichberechtigung der Bürger, den Schutz der ethnischen Minderheiten, den Zutritt zu den öffentlichen Stellen und die Dezentralisierung der Verwaltung. Der Artikel 3 der italienischen Verfassung verankert die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. "Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache (...) gleich." "Die Republik schützt" - so der Artikel 6 der Verfassung - "mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten." Die Verfassung begnügt sich also nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz, sondern fordert vom Staat eigene Maßnahmen zum Schutz der Minderheiten. Das Proporzdekret stellt eine solche Maßnahme dar. Der Grundsatz der Gleichheit der Bürger wird auch im Artikel 51 der Verfassung für den Zutritt zu den öffentlichen Ämtern verankert: "Alle Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben unter gleichen Bedingungen gemäß den vom Gesetz bestimmten Erfordernissen das Recht auf Zutritt zu den öffentlichen Ämtern und zu den durch Wahl zu besetzenden Stellen." Die gute Führung und die Unparteilichkeit der Verwaltung gewährleistet der Artikel 97 der Verfassung. "Der Zutritt zu den Stellen der öffentlichen Verwaltung erfolgt, vorbehaltlich der durch Gesetz be-
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stimmten Fälle, durch Wettbewerb." Wettbewerbe sollen also die Chancengleichheit der Bürger garantieren. Durch die Proporzbestimmungen wird der Apparat der Staatsverwaltung teilweise dezentralisiert. Auch dafür gibt es eine Grundlage in der Verfassung: "Die eine, unteilbare Republik anerkennt und fördert die lokalen Selbstverwaltungen; sie verwirklicht in den Dienstbereichen, die vom Staat abhängen, die weitestgehende Dezentralisierung der Verwaltung; sie paßt die Grundsätze und Formen ihrer Gesetzgebung den Erfordernissen der Selbstverwaltung und Dezentralisierung an." So der Artikel 5. Abgesehen von den allgemeinen Bestimmungen zur Dezentralisierung der Staatsgewalt und der Gliederung der * Republik in Regionen, Provinzen und Gemeinden,11^ sieht der Artikel 116 für fünf Regionen, darunter auch für die Region Trentino-Südtirol, "besondere Formen und Arten der Autonomie" vor, "gemäß Sonderstatuten, die mit Verfassungsgesetzen genehmigt werden." Auf diesem Kernsatz des Artikels 116 beruht das Autonomie-Sonderstatut für Trentino-Südtirol, in dem der Proporzgrund2) satz verankert ist. ^ Autonomie und Proporz stehen also auf dem stabilen Pfeiler der italienischen Verfassung. Die Verfassung enthält Grundrechte und Grundsätze, die der Gesetzgeber verwirklichen muß.
1) Artikel 114 bis 133 der Verfassung. 2) Artikel 89 des Autonomiestatutes.
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II. 1.2. Der Pariser Vertrag Der Pariser Vertrag stellt eine internationale Vereinbarung über Südtirol dar. Er wurde am 5.September 1946 von Dr. Karl Gruber für Österreich und Dr. Alcide 1) Degasperi für Italien unterzeichnet. ' Am 3.Dezember 1946 beschloß die Außenministerkonferrenz für New York, das Pariser Abkommen in den Artikel 10 des italienischen Friedenvertrages aufzunehmen, der am 10.Februar 1947 in Paris unterzeichnet wurde. Das Pariser Abkommen stellt aber nicht nur einen internationalen Vertrag dar, sondern ist Teil der italienischen Gesetzesordnung. Mit Gesetz Nr. 811, vom 2.August 1947, gab die italienische verfassungsgebende Versammlung der Regierung der Republik die Genehmigung, 2) den Friedensvertrag zu ratifizieren. ' Die Regierung ratifizierte den Pariser Vertrag mit einstimmigem Beschluß. TS )
Im Gesetzesanzeiger der Republik Italien ^ wurde das Gesetzesdekret veröffentlicht. Während der Artikel 2 die Grundlage für die SüdtirolAutonomie bildet und der Artikel 3 besondere Abkommen zwischen Italien und Österreich vorsieht, ist der Artikel 1 des Pariser Vertrages für das Thema Proporz von besonderer Bedeutung: "1. Die deutschsprachigen Bewohner der Provinz Bozen und der benachbarten zweisprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit
1)Der Vertrag wird deshalb auch Gruber-Degasueri-Abkominen genannt. 2)Der Friedenvertrag wurde am 2.September 1947 im Gesetzesanzeiger der Republik Nr.200 veröffentlicht. 3)GA.Nr.295, vom 24.November 1947.
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den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der völke^ischen Eigenart und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe. In Übereinstimmung mit den bereits erlassenen oder zu erlassenden gesetzlichen Maßnahmen wird den Staatsbürgern deutscher Zunge im besonderen gewährt: a) Volks- und Mittelschulunterricht in ihrer Muttersprache, b) Gleichberechtigung im Gebrauch der deutschen und italienischen Sprache in öffentlichen Ämtern und amtlichen Urkunden wie auch in der zweisprachigen Ortsnamensgebung, c) das Rocht,die deutschen Familiennamen wieder zu erwerben, die im Laufe der vergangenen Jahre italienisiert wurden, d) Gleichberechtigung bei Zulassung zu öffentlichen Ämtern, zum Zwecke, eine angemessenere Verteilung der Beamtenstellen zwischen den beiden Volksgruppen zu 1) verwirklichen." ^ Neben der Bekräftigung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der völkischen Eigenart und auch der wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sparchgruppe vorgesehen. Die Garantie des Unterrichtes in der eigenen Muttersprache und der Gleichberechtigung im Gebrauch der deutschen Sprache haben direkte Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und seinen Bedarf an Arbeitskräften.
1) Zitiert aus Gesetzbuch der Region, S.223 - 224.
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Die eigentliche Grundlage für den ethnischen Proporz bildet die lit. d) des Pariser Vertrages. Durch "Gleichberechtigung bei Zulassung zu den öffentlichen Ämtern" soll "eine angemessenere Verteilung der Beamtenstellen zwischen den beiden Volksgruppen" verwirklicht werden. Die "angemessenere Verteilung der Beamtenstellen" lautet in der offiziellen italienischen Fassung:" una piü soddisfacente distribuzione degli 1) impieghi." ' Diese Worte bilden die internationale Grundlage der Proporzbestimmungen. II. 1.3. Das "Paket" 2) Das erste Autonomiestatut von 1948 sah den Proporz nur für die Organe der öffentlichen Gebietskörperschaften vor.^ Keine Regelung sah das Statut von 1948 für die Stellenbesetzung vor. Das Autonomiestatut von 1948 bildete insgesamt für die Südtiroler keine zufriedenstellende Autonomie im Sinne des Pariser Vertrages. Erst nach schwerwiegenden politischen Ereignissen (Sprengungen, UNO-Resolution), setzte die italienische Regierung am I.September 1961 die sogenannte Neunzehnerkommission ein, um das Südtirol-Problem zu studieren und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dieser Kommission gehörten auch acht Südtiroler Vertreter an. ' Die Neunzehnerkommission schloß
1) Der Vertrag bildet im englischen, französischen, russischen und italienischen Wortlaut als Anlage IV Bestandteil des Friedensvertrages mit Italien vom 10.2.1947. 2) Autonomiestatut 1948, Verfassungsgesetz Nr.5* vom 26.2.1948. 3) Autonomiestatut 1948, Art. 54. 4) Ursprünglich sollte die Kommission paritätisch gebilbt werden, Magnago, Seite 36.
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ihre Arbeiten im Mai 1964 mit einem Bericht an die italienische Regierung ab. Die italienische Regierung erklärte sich bereit, dem Parlament Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, mit denen dem Lande Südtirol eine größere Autonomie gewährt werden sollte, als es mit dem Statut von 1948 der Fall war.^ Ebenfalls im Jahre 1964, am 25. Oktober, wurden auch die österreichisch-italienischen Sachverständigen-Verhandlungen zur Lösung der Südtirolfrage endgültig abgeschlossen. Der österreichische Außenminister, Dr. Bruno Kreisky, erstattete am 27.November 1964 darüber Bericht und erklärte u.a. vor dem österreichischen Nationalrat: "(..) Schließlich haben wir einigermaßen befriedigende Zugeständnisse im Bereich der Anstellung 2) im öffentlichen Dienst erreichen können." ^ Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Österreich und Italien und die Arbeiten der Neunzehnerkommission mündeten in ein sogenanntes "Paket" von Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerung. Nach knapper Annahme des Paketes durch die vierte außerordentliche Landesversammlung der Südtiroler Vclkspartei am 22.11. 1969 in Meran^, erfolgte die en^ultige Zustimmung zum Paket durch das italienische und österreichische Parlament im Dezember 1969.^ Damit war der Weg frei,
1) Magnago fällt ein grundsätzlich positives Urteil über die Ergebnisse der Neuzehnerkommission in Sachen Proporz und Stellenbesetzung. Vergleiche dazu: SüdtirolGeschichtlicher Abriß, Seite 40. 2) Zitiert nach Südtirol - Geschichtlicher Abriß, Seite 45. 3) Von den 1111 Stimmrechten waren 1104 (99,4%) durch Delegierte vertreten. Von diesen stimmten 5S3 (52,8%) für und 492 (44,6%) gegen das Faket; 15 (1,3%) enthielten sich der Stimme und 14 (1,3%) gaben ungültige Stimmzettel ab. Magnago, Seite 46. 4 ) Paketannahme: vom 4.12.1969 durch die italienische Kammer am 5.12. durch den italienischen Senat, am 16.12. durch den österreichischen Nationalrat, Magnago, Seite 49.
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das Autonomiestatut von 1948 durch ein Neues abzuändern und zu ergänzen. Das Paket stellt vor allem eine politische Grundlage der neuen Autonomie dar. Folgende Bestimmungen bilden die Grundlagen für den Proporz: Die Maßnahmen 92, 94, (mit Fußnote 20), 95 und 96 sehen die Einfügung neuer Bestimmungen in das Autonomiestatut von 1948 vor. Sie begründen den Grundsatz des Proporzes für die in der Provinz Bozen vertretenen Verwaltungszweige; sie erweitern den Proporz auf die ladinische Sprachgruppe (Maßnahme 92), sehen die Errichtung einer Sonderstammrolle für die Provinz Bozen und die Erreichung des Proporzes schrittweise durch neue Aufnahmen vor (Maßnahme 94), Die Maßnahme 95 schafft die Garantie der Unversetzbarkeit für die Inhaber von Posten der Provinz-Sonderstammrolle und beschränkt die Aufnahmen aus Dienst- oder Ausbildungserfordernissen auf höchstens 10% aller mit deutschsprachigem Personal besetzten Posten. Die vom Proporz ausgeschlossenen Ämter werden ebenfalls schon in der 1) Maßnahme 95 des Paketes angeführt. ^ Dieselbe Maßnahme enthält die politische Richtlinie für das Innenministerium, die Bürger der verschiedenen Sprachgruppen der Provinz, die bei den Ordnungskräften aufgenommen werden, in der Provinz zu belassen. Die Maßnahme 96 weitet die Grundsätze hinsichtlich der Stellenbesetzung und der Garantie der Unversetzbarkeit auf das Personal der rechtssprechenden und unisrsuchenden Gerichtsbehörden aus.
1) Siehe dazu weiter unten C.VII.2.
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Den Erlaß einfacher Durchführungsbestimmungen sehen die Maßnahmen 101 und 105 des Paketes vor. Die Maßnäme 101 fordert Bestimmungen, um bei der Aufnahme neuer Elemente in die öffentlichen Ämter die volle Kenntnis der beiden Sprachen zu fördern. Die Maßnahme 105 dehnt die Bestimmungen des Proporzes und der Unversetzbarkeit auf vier halbstaatliche Körperschaften aus: auf INPS^ und INAIl/^ finden die Durchführungsbestimmungen tatsächlich Anwendung, ENPAS^ und ONMI^ wurden in der Zwischenzeit aufgelöst. Die Fußnote 23 zur Maßnahme 101 schließlich sieht die gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Zweisprachigkeit des Sanitätspersonals, öffentlicher Institute und Körperschaften vor. II. 1.4. Das neue Autonomiestatut Am 20.Jänner 1972 ist das Verfassungsgesetz Nr.1, vom 10. November 1971, das neue Autonomiestatut, in Kraft 5) getreten. ' In das neue Autonomiestatut wurde ein eigener Abschnitt VIII eingebaut der unter dem Titel "Stellenpläne der Bediensteten von Staatsämtern in der Provinz Bozen", im Artikel 89 den Proporz regelt.
1) INPS, Nationalinstitut für Sozialfürsorge. 2) INAIL, Nationalversicherungsinstitut für Arbeitsunfälle. 3) ENPAS, Nationalfürsorgeinstitut für Staatsangestellte. 4) ONMI, Hilfswerk für Mutter und Kind. 5) Der Einheitstext des Statutes wurde im Cesetzesanzeiger der Republik vom 20.11.1972, Nr. 301, veröffentlicht.
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Die Artdtel 99 bis 102, im XI. Abschnitt, regeln den Gebrauch der deutschen Sprache und des Ladinischen. Die deutsche Sprache ist in der Region - aufgrund des Artikels 99 - der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. Der Artikel 89 (Proporz) bildet die verfassungsrechtliche Verankerung der Maßnahmen 92, 94, 95 und 96 des Paketes. Die Maßnahmen 101 und 105 des Paketes (Zweisprachigkeitsprüfung und halbstaatliche Ämter) bedurften keiner solchen Verankerung und wurden direkt durch das Proporzdekret, das am 8. Jänner 1976 von der italienischen Regierung verabschiedet wurde, durchgeführt Der Artikel 89 des Autonomiestat'ites regelt in sieben Absätzen den Proporz in den Staatsämtern: Der Absatz 1 sieht die Errichtung von örtlichen Stellenplänen, getrennt nach Laufbahnen, für die Zivilbediensteten der staatlichen Verwaltungen vor, die Ämter in der Provinz haben. Der Absatz 2 schließt die Laufbahnen des höheren Dienstes der Zivilverwaltung des Inneren, die Bediensteten der Sicherheitspolizei und die Verwaltungsbediensteten des Verteidigungsministeriums von den Proporzbestimmungen aus. Der Absatz 3 verankert den Grundsatz der verhältnismäßigen Besetzung der Ämter der örtlichen Stellenpläne, nach Verwaltung und Laufbahn gegliedert, durch die drei Sprachgruppen. Das Stärkeverhältnis der Sprachgruppen,
1) Proporzdekret, DPR. Nr.752 vom 26.7.1976.
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nach dem diese Stellen besetzt werden, wird bei der amtlichen Volkszählung aufgrund der abgegebenen Zugehörigkeitserklärungen erhoben. 1) Der Absatz 4 bestimmt, daß der Proporz schrittweise ^ durch Neueinstellungen in die frei werdenden Ämter erreicht werden muß. Der Absatz 5 gewährleistet den Bediensteten der örtlichen Stellenplänen die Beständigkeit des Dienstsitzes in der Provinz, mit Ausnahme von Versetzungen aus dienstlichen Erfordernissen und zur Weiterbildung. Der Absatz 6 beschränkt die Versetzungen der Bediensteten in deutscher Sprache auf'den maximalen Umfang von 10% der von ihnen insgesamt besetzten Stellen. Der Absatz 7 dehnt die Bestimmungen über den Proporz auf das Personal der rechtssprechenden und untersuchenden Gerichtsbehörde aus. Den Richtern der deutschen Sprachgruppe wird die Beständigkeit des Dienstsitzes in der Provinz gewährleistet, vorbehaltlich der Bestimmungen der Gerichtsordnung über die Unvereinbarkeiten. II. 1.5. Sechserkommission D^e sogenannte Sechserkommission ist eine Sonderkom-
1) Im italienischen Originaltext heißt es: "gradualmente". Autonomiestatut, Art. 89, Absatz 4.
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mission innerhalb der Zwölferkommission, welche aufgrund des Art. 107 des Autonomiestatutes die Durchführungsbestimmungen ausarbeitet: "Die Durchführungsbestimmungen zum Statut werden mit gesetzesvertretenden Dekreten nach Einholen der Stellungnahme einer paritätischen Kommission erlassen. Sie besteht 11 aus zwölf Mitgliedern (..)" Im zweiten Absatz des Art. 107 sieht das Autonomiestatut eine Sonderkommission innerhalb der Zwölferkommission vor, die jene Durchfürhungsbestimmungen vorbereitet, "die sich auf die der Provinz Bozen zuerkannten Sachgbiete beziehen;" sie besteht aus sechs Mitgliedern, davon drei in Vertretung des Staates und drei in Vertretung des Landes. Eines der Mitglieder in Vertretung des Staates muß der deutschen Sprachgruppe, eines der Mitglieder in Vertretung des 2) Landes muß der italienischen Sprachgruppe angehören. Der Art. 107 des Statutes verankert Verfassung^ rechtlich die Maßnahmen 70 und 71 des Paketes. Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen zum Proporz, die hier zur Behandlung stehen, ist von der Sechserkommission ausgearbeitet worden. Der Ministerrat hat
1) Autonomiestatut, Art. 107, Absatz 1. 2) Autonomiestatut, Art. 107, Absatz 2.
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den Entwurf der Sechserkommission ohne Abänderungen 1) am 8. Juli 1976 genehmigt. II. 2. Das Proporzdekret 2) Das Proporzdekret ^ umfaßt 49 Artikel und gliedert sich in drei Abschnitte und einen Teil mit Schlußund. Übergangsbestimmungen. Dieses erste Dekret wurde durch vier weitere Dekrete ergänzt und abgeändert. ' Wegen ihrer Bedeutung für die vorliegende Arbeit wird der Wortlaut der Durchführungsbestimmungen in deutscher Übersetzung und in italienischer Originalfassung als Anhang beigelegt, Es erübrigt sich somit eine deskriptive Darstellung. Nachstehend soll deshalb nur ver-
1) Die Sechserkommission setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: in Vertretung des Staates: - dem Kammerabgeordneten Alcide Berloffa, als Präsident der Kommission (it.), - dem Präfekten des Innenministeriums, Mario Marrosu (it.), - dem Südtiroler Richter, Heinrich Dusini (dt.), in Vertretung des Landes: - dem Landeshauptmann-Stellvertreter Alfons Benedikter (dt.), - dem Kammerabgeordneten Roland Riz (dt.), - dem Landtagsabgeordneten Silvio Nicolodi (it.). 2) Proporzdekret, DPR Nr. 752 vom 26.7.1976. 3) Siehe Proporzdekrete im Schriftumsverzeichnis.
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sucht werden, das Wesentliche herauszustellen. In diesem zweiten Teil ' wird das Proporzdekret 752/76 einschließlich der Ergänzungen und Änderungen durch DPR 571/78 untersucht. Im dritten Teil^ werden die Ergänzungen durch das DPR 104/77 und das DPR 846/77 5) kurz beleuchtet. ' Der Grund, warum es zur Durchführung eines einzigen Artikels des Autonomiestatutes, des Art.89, eines Dekretes mit 49 Artikeln und vier weiterer Zusatzdekrete bedurfte, findet sich auch darin, daß es im Staatsdienst in Italien sonst nirgends Provinzstellenpläne gibt und die Verwaltung dieser Provinzstellenpläne eine Reihe von Abänderungen des staatlichen Dienstrechtes erfordert hat.^ II. 2.1. Zweisprachigkeit - Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst Im Abschnitt I des Dekretes, der die Art. 1 - 7 um-
1) 11.2. Das Propondekret. 2) Siehe weiter unten II. 3. Ergänzungen zum Proporzdekret. 3) In Durchführung der Art. 22 und 23 des DPR 752/76 regelt DPR 570, vom 31.7.1978 die Wahl der Personalvertreter in den Verwaltungsrat und in die Disziplin kommission. Da diese Wahlen das hier behandelte Thema nur am Rande berühren - die Grundsätze sind im DPR 752 schon geregelt - wird DPR 570 nicht eigens untersucht. Der Vollständigkeit halber wird auch dieses Dekret im Anhang im italienischen Wortlaut wiedergegeben. 4) Riz/Benedikter, Seite 4.
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faßt, wird nicht der Proporz als solcher behandelt, sondern das Erfordernis der Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst in Südtirol. Das große Problem des Sprachgebrauchs bei der öffentlichen Verwaltung, bei Gericht, bei der Polizeibehörde und den Konzessionsunternehmen öffentlicher Dienste ist noch offen und wird Gegenstand einer 1) eigenen Durchführungsbestimmung sein. ' Ebenso offen steht die ganze Thematik des Rechtsschutzes, die im Wege der Durchführungsbestimmungen zum Yerwaltungs2) gerichtshof ihre Regelung finden muß. ^ Für jegliche Aufnahme in den öffentlichen Dienst in Südtirol wird eine angemessene Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache als Voraussetzung verlangt, die den Erfordernissen eines einwandfreien Dienstverlaufes gerecht wird. DieFeststellurg der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache ist einer oder mehreren im Einvernehmen mit der Provinz, mit Erlass des Regierungskommissars ernannten Kommissionen anvertraut. Die Prüfungskommissionen bestehen aus 8 Mitgliedern zur Hälfte aus deutschen und zur anderen Hälfte aus italienischen Vertretern. Das Erfordernis der Zweisprachigkeit gilt nicht nur für die rund 7000 Stellen, welche unter den Proporz fallen , sondern auch für die leitende Laufbahn des
1) Es handelt sich um die Art. 99, 100, 101 und 102 des Autonomiestatues. Riz/Benedikter, Seite 4. 2) Es handelt sich um die Art. 90, 91 und 92 des Autonomiestatutes. Riz/Benedikter, Seite 4. 3) Siehe dazu C.III. Gliederung und Quantifizierung der Proporzstellen nach Laufbahnen.
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Innenministeriums, für die öffentliche Sicherheit und für das Verwaltungspersonal des Verteidigungsministeriums. Ausgeschlossen sind die wirtschaftlichen öffentlichen Körperschaften,^ die im Rahmen des freien Wettbewerbs tätig sind. Aber auch die wirtschaftlichen öffentlichen Körperschaften müssen für die Tätigkeiten, die einen Konzessionsdienst öffentlichen Interesses darstellen, dem Erfordernis der Zweisprachigkeit gerecht werden. Die Regelung der Zweisprachigkeit in den Einrichtungen militärischen Charakters (Carabinieri, Finanz-, Sicherheitspolizei und Gefängniswärter), für deren Verkehr mit dem Publikim Art. 100 des Autonomiestatutes die Zweisprachigkeit vorschreit, wird erst im Erlass über die Gleichstellung der Sprachen verfolgen. Im Proporzdekret wird gemäß dem erwähnten Art. 100 vorgeschrieben, daß auch in den in der Provinz Trient gelegenen Ämtern mit regionaler Zuständigkeit ein vom Regierungskommissar, im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann von Bozen und dem Präsidenten der Region, festgesetztes Kontingent zweisprachig sein muß. Über die bestandene Zweisprachigkeits-Prüfung werden Bescheinigungen getrennt nach Laufbahnen ausgestellt. Die Prüfungen sind entsprechend den Laufbahnen A,B,C,D, im Schwierigkeitsgrad verschieden.^
1) Im Originaltext: "Enti pubblici economici". 2) Siehe dazu weiter unten C.X.2.8. Zweisprachigkeit Schwierigkeit für Italien?
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Um die volle Kenntnis der italiensi,chen und der deutschen Sprache zu fördern, werden sprachliche Ertüchtigungskurse für die Angestellten abgehalten. II. 2.2. Örtliche Stellenpläne und Proporz bei der Staatsverwaltung Der zweite Abschnitt befaßt sich mit dem Proporz bei der Staatsverwaltung, beim Nationalinstitut für Sozialfürsorge (INPS) und beim Nationalinstitut für Unfallversicherung (INAIL). Für alle diese Verwaltungen werden örtliche Stellenpläne eingeführt, deren Posten nach dem VolksgruppenverhäRnis, wie es sich für zehn Jahre aus der jeweiligen Volkszählung ergibt vergeben werden. Der Proporz bezieht sich nicht nur auf die Gesamtzahl der Stellen, sondern getrennt auf jede Verwaltung und^ede Laufbahn. Gemäß dem Volkszählungsergebnis 1971 werden, bis zur Veröfj&itlichung der Ergebnis^ von 1981 die Stellen folgendermaßen auf die Sprachgruppen verteilt: - 63% an die deutsche Sprachgruppe; - 33% an die italienische Sprachgruppe; - 4% an die ladinische Sprachgruppe.^
1) Bei der Volkszählung im Oktober 1971 bekannten sich von den insgesamt 414.041 in Südtirol gezählten Personen, 260.351 zur deutschen Sprachgruppe (62,88%), 137.759 zur italienischen Sprachgruppe (33,27%) und 15.456 (3,73%) zur ladinischen Sprachgruppe; 475 Personen (0,11%) gabei andere Erklärungen ab. Südtirol 1981, Seite 10. 2) Die Prozentsätze sind im Tabellenanhang des Proporzdekretes 752/76 so verankert.
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Besonders geregelt wird die. Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe bei der Volkszählung: sie muß unterschrieben werden; der Betroffene hat das Recht, von der Gemeinde jederzeit eine Bescheinigung über seine Erkärung zu erhalten; bei Unstimmigkeit darf die Erklärung nicht von amtswegen berichtigt, 1) sondern muß neu eingeholt werden. ' Der Landeshauptmann kann während der Volkszählung Inspektionen über deren Abwicklung verlangen und Unregelmäßigkeiten melden, die vom Regierungskommissar eingestellt werden müssen. Der Landesausschuß kann gegen Verletzungen der Freiheit und Geheimhaltung bei der Volkszählung Einspruch erheben. Die Stellen, weiche ab dem 20. Jänner 1972 (Tag des Inkrafttretens des Autonomiestatutes) freigeworden sind, werden durch Neuausschreibungen in den Anfangsrängen besetzt, auch wenn sie in der Zwischenzeit bis zum Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76 (30.November 1976) besetzt worden sind. Nicht als frei ausgeschrieben werden jene Stellen, die zwar nach dem 20.1.1972 besetzt worden sind, aber von Bediensteten, die zu diesem Datum bereits in der Provinz Bozen ansässig waren. Das Personal, das sich am 20. Jänner 1972 bereits in der Provinz Bozen im Dienst befunden hat, übt seine Dienstbefugnisse weiterhin aus, bleibt allerdings im allgemeinen Stellenplan und geht somit nicht in den örtlichen Stellenplan über. Die bisherigen allgemeinen Stellenpläne bleiben also bis zum natürlichen Ausscheiden des Personals bestehen. In den neuen, örtlichen Stellenplänen wird das gesamte Plansoll des Personals ausgewiesen. Die gegenüber dem Plansoll unbesetzten Stellen, abzüglich der Bediensteten im allgemeinen Stellenplan (die am 20.1.1972 in der Provinz ansässig oder vorher aufgenommen wurcbn), sowie die Stellen, die nach und nach durch natürliches Aus-
1) Die Ergebnisse der Volkszählung vopf 1921 wurden im Faschismus einer Revision unterzogen. Personen mit italienischem Fami-liennamen wurden als Italiener eingestuft. Gruber, Seite 17.
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scheiden der Angestellten aus den allgemeinen Stellenplänen, im örtlichen Stellenplan freiwerden, werden aufgrund von Wettbewerben^yn die Anfangsstellen einer jeden Laufbahn besetzt. Bei den Wettbewerben um die örtlichen Planstellen haben jene befähigten Kandidaten den Vorrang, welche seit mindestens zwei Jahren in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben. Der Regierungskommissar für die Provinz Bozen schreibt die Wettbewerbe um die Besetzung der Anfangsränge der örtlichen Stellenpläne aus. Die diesbezüglichen Prüfungsarbeiten finden in Bozen statt. Die Zahl der auszuschreibenden Stellen wird mit der Provinz vereinbart. Zur Pflege des Einvernehmens mit dem Regierungskommissar wird die Provinz durch drei vom Landtag gewählte Mitglieder desselben vertreten. Die^ttbewerbsprüfungen müssen, nach Verwaltung und Laufbahn, der Rechts- und Verwaltungsordnung, sowie der örtlichen Geschichte und Geographie Rechnung tragen. Das Personal der örtlichen Stellenpläne kann nur infolge schwerwiegender und begründeter Diensterfordernisse zu einer zeitweiligen Dienstleistung außerhalb der Provinz Bozen bestimmt werden. Von den deutschund ladinischsprachigen Bediensteten dürfen höchstens 10% und für maximal 6 Monate außerhalb Südtirols versetzt werden. Nur bei Ertüchtigungskursen kann die Zeit länger sein. Im Gebiet der Provinz Bozen kommen jene Vorschriften, welche die Dienstleistung im Geburtsort oder im Wohnsitz des Personals oder dessen Familienangehörigen untersagen, nicht zur Anwendung. Die Angehörigencbr ladinischen Sprachgruppe müssen-wcmöglich-in Ämter oder Dienste in den ladinischen Ortschaften bestimmt werden. 1) Vergleiche Proporzdekret 752/76, Art.9 und 46.
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Die Prüfungskommissionen für die Wettbewerbe um Stellen der örtlichen Stellenpläne bestehen aus sechs Mitgliedern, davon drei italienischer und drei deutscher Muttersprache. Die Mitglieder der Prüfungskommissionen werden im Einvernehmen zwischen Land und Regierungskommissar zwischen den Richtern, Dozenten und Angestellten, auch denen im Ruhestand, ausgewählt. Die Befigiisse der Verwaltungsräte oder der zentralen oder örtlichen wie immer benannten Personalkommissionen werden für das Personal der örtlichen Stellenpläne von einem einzigen örtlichen Verwaltungsrat ausgeübt, der unter dem Vorsitz des Regierui^kommissars steht und aus fünf leitenden Vertretern der Staatsverwaltung uno. vier Personalvertretern zusammengesetzt ist. Die Personalvertreter gehören zur Hälfte der italienischen Sprachgruppe und zur anderen Hälfte der 1) deutschen Sprachgruppe an. ^ Ebenso wird beim Regierungskommissariat eine einzige paritätische Disziplinarkommission für das Personal der örtlichen Stellenpläne eingesetzt. Sie setzt sich aus sechs Beamten der staatlichen Verwaltung zusammen, davon drei italienisch- und drei deutschsprachige.^^
1) Siehe DPR 570, vom 31.7.1978, das die Wahl der Personalvertreter regelt. Anhang. 2) Ebenda.
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Ebenso beim Regierungskommissariat für die Provinz Bozen wird ein einziges Personalamt für die Bediensteten der staatlichen Verwaltungen eingerichtet. Dieses Personalamt übernimmt die Aufgaben der Personalämter der einzelnen Verwaltungen für die Bediensteten der örtlichen Stellenpläne. Dieses Personalamt ist zugleich auch ausführendes Amt für die Aufgaben, die dem Regierungskommissär durch die Proporzbestimmungen und die Bestimmungen über die Gleichstellung der Sprachen erwachsen. Falls in den örtlichen Stellenplänen leitende Dienstränge vorgesehen sind, können sich die Beamten der entsprechenden höheren Laufbahn nach einem Kurs dafür bewerben. Falls in diesen örtlichen Stellenplänen keine leitenden Dienstränge vorgesehen sind, sind die Beamten der höheren Laufbahn zum Kurs und zum Wettbewerb für die allgemeinen Stellenpläne des Staates zugelassen. Eine Folge der Dezentralisierung der Personalverwaltung ist, daß alle das Personal der örtlichen Stellenpläne betreffenden Verfügungen, einschließlich der Disziplinarverfügungen, von Bozen ausgehen und daher sowohl im Verwaltungswege als auch im Verwaltungsgerichtswege in Bozen angefochten werden 1) können. ^ Auch für die beiden Nationalinstitute für Sozialfürsorge und Arbeitsunfallversicherung wird die Personalverwaltung, einschließlich Disziplinarverfügungen, auf eine paritätische Provinzkommission dezentralisiert und, um die Handhabung der Zwei-
1) Riz/Benedikter, Seite 4.
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sprachigkeit und den unmittelbaren Verkehr mit den Versicherten in Südtirol zu erleichtern, muß das Unfallversicherungsinstitut für Südtirol ein eigenes Inspektorat, wie es bisher für die gesamte Region bestanden hat, einführen. II. 2.3. Proporz bei den Gerichtsämtern und Richterstellen Auch die im Stellenplan der Gerichtsämter vorgesehenen Stellen in der Provinz Bozen sind der italienischen, deutschen und ladinischen Sprachgruppe im Verhältnis zu ihrer Stärke vorbehalten. Die Wettbewerbskandidaten für die Stellen der Gerichtsreferendare haben das Recht, ihre Bewerbungsprüfung je nach Angabe, welche im Zulassungsgesuch zu machen ist, in italienischer oder in deutscher Sprache abzulegen. Der oberste Rat für die Gerichtsbarkeit ernennt bei Bildung der Prüfungskommission sechs Mitglieder, die der deutschen Sprache mächtig sind, drei davon als wirkliche und drei als Ersatzmitglieder, die aus einem im Einvernehmen mit der Provinz Bozen erstellten Namensverzeichnis ausgewählt werden. Bei den Wettbewerben um Gerichtsreferendare haben die Kandidaten mit Eignung, welche wenigstens seit zwei Jahren in der Provinz Bozen ansässig sind, den Vorrang. Die Wettbewerbsprüfungen für alle Gerichtsämter und Richterstellen in der Provinz Bozen müssen der besonderen Rechts- und Verwaltungsordnung der Provinz Rechnung tragen. Die Stellen der Gerichtsämter in der Provinz Bozen, die am 20.Jänner 1972 vakant waren oder bis zum Inkrafttreten dieses Dekretes vakant geworden sind, werden in einem Prüfungswettbwerb ausgeschrieben, an dem Bewerber teilnehmen können, die zum Ausschreibungs-
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datum das 45.Lebens jähr nicht uberschritten haben. Die vom Gesetz vorgesehene Erhöhung der Altersgrenze für Verheiratete, Familienväter usw. bleibt aufrecht. II. 2.4. Allgemeine Bestimmungen Das Personalamt beim Regierungskommissariat sorgt für die Herausgabe eines Amtsblattes, welches alle das Personal der örtlichen Stellenpläne betreffenden Maßnahmen enthält. Solange das Erfordernis der Zweisprachigkeit nicht voll durchgeführt ist, müssen in allen öffentlichen Ämtern u.id in den Diensten von öffentlichem Interesse der Provinz Bozen und jenen mit regionaler Zuständigkeit der Provinz Trient, die Bediensteten, die über die Zweisprachigkeitsbescheinigung verfügen, mit einem leicht sichtbaren Erkennungszeichen versehen sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme an allen Wettbewerben für die örtlichen Stellenpläne und der Verwaltung des INPS und des INAIL wird für die Dauer von 15 Jahren nach Inkafttreten des Dekretes auf 40 Jahre erhöht, wobei erst von dieser Grenze an die in Sonder gesetzen vorgesehenen Abweichungen angewandt werden. Der Proporz muß innerhalb von 30 Jahren nach Inkrafttreten des Statuts erreicht werden, also bis zum Jahre 2002. Bis zum Erreichen obgenannter Anteile kann im Einvernehmen zwischen Regierungskommissar und Land der Prozentsatz, der in den einzelnen Wettbewerben den Angehörigen der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe reservierten Stellen, überproportional festgesetzt werden. 1) Die Altersgrenze liegt normalerweise bei 35Jahren.
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Bis zum Erreichen des Proporzes, werden auch jene Stellen als frei angesehen,, welche von Bediensteten besetzt sind, die um die Versetzung außerhalb der Provinz Bozen angesucht haben. In den Gesuchen können die Betroffenen drei Dienstorte, die sie vorziehen, angeben und haben das Recht, wirtschaftlich wie bei Versetzungen von amtswegen behandelt zu werden. Allein bei der Eisenbahn hatten bis zum 1.4.1976, 461 Bedienstete um Rückversetzung in ihre Heimat angesucht. II. 3. Ergänzungen zum Proporzdekret II. 3.1. Übergangsbestimmungen zur Sprachgruppenerklärung Das DPR Nr.104/77 versucht die Lücke zu schließen, die durch die Vernichtung der Sprachgruppenerklärungen von 1971 entstanden ist. Die Zugehörigkeitserklärung zu einer cfer drei Sprachgruppen wird, bis zur nächsten Volkszählung, vor dem Gemeindesekretär oder einem anderen vom Bürgermeister beauftragten Beamten abgegeben und unterfertigt. Diese Erklärung wird in der Wohngemeinde hinterlegt. Eine Abschrift bleibt dem Erklärenden. Sie hat Gültigkeit, bis sie durch die bei der darauffolgenden Volszählung abgegebenen Erklärung ersetzt wird. Um zu verhindern, daß Bewerber um öffentliche Stellen sich gerade zu der Sprachgruppe erklären, für die die gewünschte Stelle vorbehalten ist, bestimmt dieses Übergangsdekret, daß der Bewerber die Prüfung in jener Sprache abzulegen hat, zu der er sich erklärt hat. Die ladinischen Bewerber können die Prüfungen in ita-
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lienischer oder in deutscher Sprache ablegen, die Kenntnis der ladinischen Sprache wird in einem Kolloquiumvon einer Kommission festgestellt. II. 3.2.Zweisprachigkeit und Proporz bei Hilfsbriefträgern Das DPR 846/77 dehnt die Proporzvorschrift und die Zweisprachigkeitsbestimmungen auch auf die Ersatzbriefträger aus. Diese werden in ein eigenes Provinzverzeichnis eingetragen. Wer vor dem Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76 bereits im Verzeichnis der Provinz Bozen als Ersatzbriefträger eingetragen war und am 20.Jänner 1972 in der Provinz ansässig war, übt seinen Dienst weiterhin aus. Diejenigen hingegen, die am 20.Jänner 1972 nicht in'der Provinz Bozen ansässig waren, werden in das Verzeichnis der Ersatzbrxfträger einer anderen von den Betroffenen angegebenen Provinz versetzt, wobei sie das Dienstalter der Eintragung in das Verzeichnis beibehalten. II. 3.3. Zweisprachigkeitszulage 1) Ein Staatsgesetz aus dem Jahre 1961 ^ sieht für jene Bediensteten, die eine eigene Zweisprachigkeitsprüfung beim Regierungskommissariat freiwillig ablegten, 2) eine Zulage vor. Diese eigene Zweisprachigkeitsprüfung zwecks Erhalt der Zulage wird mit DPR 846/77 ab-
1) Staatsgesetz, Nr. 1165, vom 23.10.1961. 2) Siehe dazu auch D.11.1.
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geschafft und durch die Zweisprachigkeitsprüfung im Sinne der Proporzdekrete ersetzt. II. 3.4. Zweisprachigkeitsbescheinigung gilt für Übergang zwischen Verwaltungen Gemäß Art. 4, letzter Absatz, des DPR 752/76 gelten die Bescheinigungen über die Zweisprachigkeit sechs Jahre lang. Das DPR Nr.846/77 verlängert ihre Wirksamkeit in folgenden Fällen: Übergang von Bediensteten von einer staatlichen Verwaltung in eine andere, von diesen zu einer staatlichen Körperschaft oder umgekehrt zu einer anderen öffentlichen Körperschaft, sofern der Übergang keine Unterbrechung des öffentlichen Dienstverhältnisses noch die Einstufung in eine höhere Laufbahn mit sich bringt als jene, für welche die betroffenen Bediensteten die erwähnte Prüfung über die Kenntnis der italienischen oder deutschen Sprache abgelegt haben. II. 3.5. Keine Zweisprachigkeit für Lehrer gefordert Das unterrichtende Personal der Staatsschulen, der Kindergärten, Berufsertüchtigungs- und Berufsbildungsschulen und -kurse braucht - gemäß Art. 3 des DPR 846/77 - keine Zweisprachigkeitsprüfung abzulegen, sofern es seine Tätigkeit in jenen Schulen entfaltet, deren Unterrichtssprache die der Zugehörigkeitsgruppe der Bediensteten ist. Die Lehrer der zweiten Sprache müssen also die Prüfung ablegen.
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II. 3.6. Anerkennung von anderen Zweisprachigkeitsprüfungen Die Prüfungen zur Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache, die von Regional1) oder Landesgesetzen, ' sowie von den für die örtlichen Körperhaften der Provinz Bozen geltenden Personalordnungen vorgesehen waren, haben - gemäß DPR 846/77 für die drei Jahre nach Inkrafttreten desselben Dekretes Gültigkeit.' Ebenso Gültigkeit für eine Ubergangszeit von drei Jahren^? behalten die Deutsch- bzw. Italie5) nischprüfungen, welche die Ishrer für die zweite Sprache ablegen mußten, um ihre Kentnisse in der Muttersprache der Schüler unter Beweis zu stellen. Alle diese Prüfungen wurden mit dem Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76 abgeschafft. Für die Zulassung zu allen öffentlichen Ämtern in der Provinz Bozen und den, regionalen Ämtern, für die die Zweisprachigkeit verlangt wird, gilt das vereinheitlichte Prüfungsvefahren gemäß Proporzdekret 752/76. Die Prüfung gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Wettbe-
1) Personalordnungen: Regionalgesetz Nr. 23, vom 7.9. 1958; Landesgesetz Nr.6, vom 3.7.1959. 2) Art.9. 3) Also bis zum 11.121980. 4) Auch bis zum 11.12.1980. 5) Prüfungen gemäß DPR, Nr.116, vom 20.1.1973, Art.13 und 17. 6) Diese Übergangsregelung trifft das Proporzdekret DPR 571/78, Art. 6. Siehe dazu im Anhang DPR 752/76, Art. 7 bis.
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werb und behält sechs Jahre Gültigkeit. Tritt man innerhalb dieser sechs Jahre in keinen öffentlichen Dienst ein, verfällt sie. Die Übergangsbestimmungen, mit der die Gültigkeit der früher aufgrund der alten Systeme abgelegten Prüfungen verlängert wird, erspart jenen, die die alte Prüfung abgelegthaben, aber noch nicht in den Dienst eingetreten sind, in dieser Übergangsphase das neuerliche Antreten zur Prüfung. Die Errichtung von örtlichen Stellenplänen und die damit verbundene Dezentralisierung der Staatsverwaltung, die Besetzung der Stellen im Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Volksgruppen, die Voraussetzung der Zweisprachigkeit bei der Aufnahme, die Unversetzbarkeit der Beamten, der Vorzug der Ansässigen, die Wettbewerbsprüfung in der Sprache des Bewerbes und verschiedene andere Garantien der Proporzdekrete verfolgen das Ziel, die Südtiroler wieder in den Staatsdienst einzugliedern, aus dem sie durch den Faschismus verdrängt worden waren. Von der wirtschaftlichen und von der personalplanerischen Seite her stellt sich nun die Frage, nach den Auswirkungen und der Bedeutung der Maßnahmen, nach der Quantität und Qualität der verfügbaren Stellen, nach ihrem zeitlichen Freiwerden. Diese Fragen sollen im nächsten HaupttsLl C näher untersucht werden.
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C. WIRTSCHAFTLICHER ASPEKT I. Bedeutung der öffentlichen Verwaltung Bereits Ende des 19.Jh. formulierte A.Wagner das nach ihm benannte und oft zitierte "Gesetz der wachsenden 1) Staatstätigkeit." ^ Das damals von Wagner aufgestellte Gesetz hat in der Entwicklung des 20*. Jh. sicherlich nicht an Bedeutung verloren. Viele Gründe sind für diese Entwicklung ausschlaggebend. Während in der Mitte des vorigen Jh. der liberale Staat vor allem Sicherheitsfunktionen ausübte und deshalb als Nachtwächterstaat verspottet wurde, fielen dam heutigen Staat immer neue Aufgabenarten zu. "Die staatlichen Eingriffe im Bereich der Sozial-, Wettbewerbs-, Stabilitäts- und Strukturpolitik belegen diese Zunahme an öffentlichen Aufgaben ebenso deutlich, wie die Aktivitäten der öffentlichen Hand im Gesundheits-, Bildungs-, Energie-, Verkehrssektor und in anderen Infrastrukturbereichen, sowie - in jüngster Zeit - zur Eindämmung der Umwelt2) Schäden." Einmal vorgenommene Steuererhöhungen aufgrund von Krisen oder Kriegszeiten bleiben nach Überwindung der Krise bestehen. Ein weiterer Grund für die Zunahme der Staatsaufgaben liegt darin, daß mit zunehmenden Einkommen bzw. Lebensstandard der Bevölkerung, die Nachfrage nach öffentlichen Leistungen wächst.-^
1) Wagner, Seite 893. 2) Zimmermann/Henke, Seite 37. 3) Zimmermann/Henke, Seite 39.
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Auch die hochtechnisierte Produktion und der technische Fortschritt verlangen zahlreiche öffentliche Tätigkeiten. Das sog. "Beharrungsvermögen" der Regierungen, einmal geschaffene Etatposten - auch wenn sie 1) überflüssig geworden sind - weiterzuschleppen ' und die Ausgäbefreudigkeit der Parlamente vor Wahlterminen haben diese Entwicklung gefördert. Die in den letzten Jahrzehnten enorm gewachsene Staatstätigeit bedeutet, daß der Staat einen entsprechend^ gestiegenen Einflußauf andere Träger im öffentlichen Bereich, auf die Wirtschaftssubjekte im privaten Sektor und auf die Bürger ausübt. Die Macht des Staates schlägt sich in seiem Buget nieder und wird zu einem großen ?Jeil von der Staatsverwaltung und deren Beamten ausgeübt. Bedenkt man, daß auch die Vorbereitung der Gesetze und nicht nur deren Ausführung durch Beamte erfolgt, so bleibt neben der eigentlichen Gesetzgebung nur mehr die Gerichtsba " '' *" ' , die sich der staatlichen Verwaltung I. 1. Bedeutung für eine autonome Verwaltung Für die Autonomie eines Landes hat die Verwaltung eine zusätzliche Bedeutung. Der Grad der Autonomie einer
1) In Italien wurden beispielsweise mit Gesetz Nr. 70, vom 20.3.1975, zahlreiche sogenannte "unnütze Ämter" abgeschafft, die teilweise trotzdem noch bestehen. Siehe dazu z.B. das ENPAS, unter C.IV.3. 2) Auch die Gerichte fallen unter den Proporz. In dieser allgemeinen Betrachtung wird der Staat im weitesten Sinne als Arbeitsträger verstanden.
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Lokalkörperschaft hängt nämlich davon ab, wieviele Zuständigkeiten die Lokalkörperschaft (Land) im Verhältnis zur übergeordneten Körperschaft (Staat) ausübt und in wieweit diese Zuständigkeiten mit Finanzautonomie ausgestattet sind. Zum anderen aber hängt der Grad der Autonomie von der Art der Ausübung der Staatsverwaltung und der Teilhabe durch die Bürger 1) eines Landes ab. ' Uber 86 Prozent der Staatsbeamten in Südtirol gehören der italienischen Volksgruppe an und sind zum Großteil 2) während des Faschismus nach Südtirol versetzt worden. ^ Das Ziel war sicherlich der Aufbau eines kolonial-ähnlichen Zustandes. Durch das neue Autoncmiestatut wurden viele Zuständigkeiten vom Staat an das Land übertragen; sie sind vor allem wirtschaftlich- sozialer und kultureller Natur. Die wichtigsten Zuständigkeiten
1) Deutlich wird diese Überlegung bei Kolonialländern, wo das Mutterland seine Macht über einen Beamtenapparat aufbaut, der nicht organisch aus dem Kolonialland und dessen Bevölkerung herauswächst, sondern vom*Mutterland ins Kolonialland versetzt wird. Die Kolonialbevölkerung wird von einer fremden Behörde "verwaltet", von einer fremden Polizei beaufsichtigt, möglicherweise von fremden Gerichten abgeurteilt. 2) Siehe dazu den geschichtlichen Teil B.I. und C.IV. Situation in den Staatsämtern.
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hat sich der Staat selbst vorbehalten. Von Rom aus zentral verwaltet werden nicht nur die Außenbeziehungen, die Landesverteidigung und der Außenhandel, sondern um nur die wichtigsten Zuständigkeiten des Staats zu erwähnen - die öffentliche Sicherheit und damit das Polizeiwesen, das Finanz- und Geldwesen, die Schatzverwaltung, die gesamte Rechtssprechung, das Post- und Fernmeldewesen, Teile des öffentlichen Unterrichtes und das zentrale Transportwesen. Wenn wir weiter unten die Zahl der Beamten in einigen Staatsverwaltungen Südtirols untersuchen, dann können wir erst richtig die Bedeutung dieser Ämter verstehen. Das Autonomie1) Statut ' zählt die Zuständigkeiten des Landes taxativ auf. Alles was nicht aufgezählt ist, bleibt in der Zuständigkeit des Staates (Generalklausel zugunsten des Staates).^Die Verwaltung des Staates wird deshalb auch in Zukunft - trotz der Autonomie - ihre Bedeutung in Südtirol nicht verlieren. Erst dann, wenn auch die örtliche deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung an dieser Verwaltung durch Eintritt in den Staatsdienst teilhaben kann, wird auch in diesem wichtigen Bereich das Prinzip der Selbstveraltung teilweise zum Tragen kommen, wenngleich die Zentralverwaltungen der Ämter in Rom verbleiben.
1) Autonomiestatut , geltende Fassung, Art.8,9,10,11 und 12. 2) Anders beispielsweise für die österreichischen Bundesländer : "Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder . der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbstständigen Wirkungsbereich der Länder" (Art.15, Absatz 1, der österreichischen Bundesverfassung). In Österreich lautet die Generalklausel also zugunsten der Länder.
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I. 2. Bedeutung für den Arbeitsmarkt Die Zunahme an Staatstätigkeiten^irkt sich auf dem Arbeitsmarkt in einer ständig größeren Anzahl an öffentlichen Angestellten aus. Die Zahl der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung Südtirols betrug 1961 rund 14.800 und 1971 rund 17*450, was einer Erhöhung um 17,9% gleichkommt. Der Anteil der öffentlichen Verwaltung an den insgesamt Beschäftigten belief sich 1961 auf 9,6% und 1971 auf 11,4%. Bis 1981 sollen die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung auf 24.000 ansteigen (+ 37%) und damit 13,8% 2) der Gesamtbeschäftigten stellen. ' In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Bediensteten im Bereich des Verkehrs und der Nachrichtenübermittlung. Allein die oben angeführten Zahlen und Anteile an den Gesamtbeschäftigten zeigen die große Bedeutung der öffentlichen Verwaltung für den Arbeitsmarkt. Aber auch die Arbeitsmarktpolitik wird zum Großteil über die Verwaltung durchgeführt. Die Arbeitsämter unterstehen direkt dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung. Nicht zuletzt über die Arbeitsvermittlung und die Staatsverwaltung gelang dem faschistischen Regime die massive Zuwanderung von Italienern nach Südtirol zu verwirklichen.*^
1) Südtirol 1981, Seite 33. 2) Südtirol 1981, Seite 62. 3) Siehe dazu B.I. Geschichtliche Entwicklung. 4) Staat im weiteren Sinne.
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Erst durch das neue Autonomiestatut von 19721 '^ hat das Land ergänzende Befugnisse zu der staatlichen Zuständigkeit erhalten. Das Land hat die Befugnis, Gemeinde- und Landeskommissionen zur Kontrolle der Arbeitsvermittlung zu errichten. Darüberhinaus wird den ansässigen Arbeitskräften der Vorrang bei der Arbeitsvermittlung eingeräumt.^
. 0 1) Autnonmiestatut, Art.9? Punkt 5, und Art.10 2) Arbeitsvermittlung, Durchführungsbestimmungen, Art. 1- 9.
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II. Planstellen in der staatlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit Die öffentlichen Ämter in Südtirol, die unter den Proporz fallen, die Zahl der im Plansoll vorgesehenen Stellen und die verschiedenen Laufbahnen lassen sich aus dem Tabellenanhang der verschiedenen Proporzdekrete herausarbeiten. Nachstehend werden die Aufgabenbereiche dieser Staatsämter kurz umrissen und die Stellenpläne 1) nach Laufbahnen gegliedert dargestellt. ' II. 1.-Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen 2) Das Autonomiestatut ^ überträgt die Sachbereiche Land
1) Die Laufbahnen sind nur teilweise in den Dekreten angegeben, teilweise handelt es sich nämlich um Sonderlaufbahnen oder Dienste, Die Zuordnung in dieser Arbeit erfolgte aufgrund der schulischen Mindest-Voraussetzungen, die für die Stellen verlangt werden: -Doktorat: A-Laufbahn; -Matura: B-Laufbahn; -Untere Mittelschule: C-Laufbahn; -Volksschule: D-Laufbahn. Die E-Laufbahn (Hilfslaufbahn) wurde somit in die D^Laufbahn (einfache Laufbahn) integriert, da für beide die Volksschule Voraussetzung bildet. 2) Autonomiestatut, Art. 8, Punkt 21.
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1) Wirtschaft und Forstwesen in die primäre Zuständigkeit des Landes. Der Staat hat nur mehr eine Überwachungsfunktion auf dem Nahrungsmittelsektor und unterhält in Südtirol ein Provinzialinspektorat für Nahrungsmittel. Aber auch die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Hygiene und des Gesundheitswesens fällt 2) 5) in die sekundäre ^ Landeskompetenz . Tabelle 1: Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen: Nahrungsmitteldienst-Provinzialinspektorat Dienstrang Direktor HauptseKretär Hauptassistent Oberassistent
Laufbahn A-Laufbahn B-Laufbähn C-Laufbahn
Stellen 1 1 2 1
D-Laufbahn Hauptamtswart Tech. Hauptgehilfe
1 1
Summe
7
Quelle: Proporzdekret 752/76.
1) Primäre Zuständigkeit:"(Das Land) ist befugt, in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates,unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interesse? in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen wirtschaftlich-sozialer Reformen der Republik Gesetzesbestimmungen (...) zu erlassen." Autonomiestatut, Art. 4 und 8. 2) Sekundäre Zuständigkeit: Das Land muß sich zusätzlich an den "Rahmen der in den Gesetzen des Staates festgelegten Grundsätze" halten. Autonomiestatut, Art.5 u.9. 3) Autonomiestatut, Art. 9, Punkt 10.
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Die Gesundheitspolizei anderseits ist Gemeindepersonal. Das Staatsamt selbst ist nur mehr ein Restamt der früheren Verwaltung, was sich aus der geringen Anzahl der Stellen (insgesamt sieben) auch herauslesen läßt. II. 2. Ministerium für kulturelle Güter und Umwelt Tabelle 2: Ministerium für kulturelle Güter und Umwelt: Staatsarchiv Dienstrang Leitende Laufbahn Mittlere Laufbahn (Assistent) Einfache Laufbahn
Laufbahn A--Laufbahn C--Laufbahn D--Laufbahn
Summe
Stellen 1 1 2 4
Quelle: Proporzdekret 752/76. Auch auf diesen Sachgebieten ist aufgrund des Autonomiestatutes'' das Land zuständig. Das einzige Amt das dem Staat verblxben ist, ist das Staatsarchiv, weil es überprovinzialen Charakter trägt (Tab.2).
1) Autonomiestatut, Art. 8, Punkt 3 und 6.
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II. 3. Finanzministerium: Finanzintendantur Dem Staat verblieben sind die Zuständigkeiten im Finanzwesen. Die Finanzintendantur ist die höchste Finanzbehörde in der Provinz und verwaltet das Staatsvermögen. Im Stellenplan der Finanzintendantur sind insgesamt 53 Stellen vorgesehen, davon 14 in der leitenden Laufbahn, 5 in der gehobenen Laufbahn, 24 in der mittleren Laufbahn und 10 in der einfachen Laufbahn (Tab.3). II. 4. Finanzministerium: Ärarialtechnisches Amt Diesem Amt obliegt die technische Leitung des Staatsvermögens. Im Stellenplan sind fünf A-Stellen für Diplomingenieure, 33 Stellen in der gehobenen Laufbahn, davon 30 für Geometer. vorgesehen; in der mittleren Laufbahn 60 Stellen, davon 59 für technische Zeichner und 1 für einen Übersetzer, und in der einfachen Laufbahn schließlich 10 Stellen für Amtswarte (Tab.4). II. 5. Finanzministerium: Periphere Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern Dieses Amt des Finanzministerium gliedert sich in zwei Abteilungen: A) Landesinspektorat der Zollverwaltung Bozen und der Zollbezirke Bozen und Franzensfeste (Tab.5/A), B) Abteilung der Fabrikationssteuer der Zone Bozen und Prüfungsämter der Fabrikationssteuer für Heran (Tab.5/B).
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Tabelle 3: Finanzministerium: Finanzintendantur Dienstrana A-Laufbahn Generaldirektor (Intendant) 1. Direktor (2. Intendant) S.d.V. Vizedirektor Ressortleiter - Rat
Stellen 1 1 3 9
B-Laufbahn Hauptsekret채r Obersekret채r Sekret채r C-Laufbahn a) Verwcltungspersonal Hauptas^istent Oberassistent Assistent und technischer Assistent b) Personal der Datenverarbeitung Hauptassistent Assistent P-Laufbahn a) Verwaltungspersonal Hauptamtsrat Amtswart b) technisches Personal Technischer Hauptgehilfe-Technischer Gehilfe c) Personal der Dom채nenbewachung Aufseher Summe Quelle: Proporzdekret 752/76
1 2 2
3 10 9 1 1
3 5 1 1 53
- 92 Tabelle 4: Finanzministerium - Ärarialtechnisches Amt Dienstrang
Laufbahn
A-Laufbahn 1. Direktor Chefingenieur Hauptingenieur-Ingenieur B-Laufbahn a) tech.Personal Hauptgeometer Obergeometer Geometer b) Personal Verwaltung u. Buchhaltung Hauptsekretär Obersekretär Sekretär C-Laufbahn ä) tech.Personal Hauptassistent - Hauptzeichner Oberassistent - Oberzeichner Assistent und Zeichner b) Übersetzer D-Laufbahn Hauptamtswart Amtswart Summe Quelle: Proporzdekret 752/76.
Stellen 1 1 3 3 14 13 1 1 1 6 27 26 1 3 7 108
- 93 Tabelle 5/A: Landesinspektorat der Zölle Bozen und Zollbezirke Bozen und Franzensfeste Verwaltungspersonal der Zollverwaltung Laufbahn Dienstrang
Stellen
A-Laufbahn Hauptinspektor (Leiter des Zollinspekt. 1. Inspektoren: - Leiter des Zollbezirkes Hauptinspektor Direktor der 1. Klasse und HauptinspektStellvertreter Direktor der 2.Klasse und Inspektoren, sowie Vizedirektor
32
Summe A
48
Zollsekretäre: Hauptsekretär Obersekretär Sekretär
1 2 2 11
B-Laufbahn 11 48 47 106
Zollbuchhalter: Hauptbuchhalter Oberbuchhalter Buchhalter
2 5 5 12
Personal der Datenverarbeitung: Haupttechniker Obertechniker Techniker
1 1 2
Summe B Zollbeamte: Hauptoffiziere Oberoffiziere Offiziere
120 C-Laufbahn 4 14 14 32
Personal der Datenverarbeitung: Hauptassistent Assistent
24 27
Summe C
59
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Dienstrang Zollpersonal: Hauptamtswart Amtswart
Laufbahn
Stellen
D-Laufbahn 19 43 62
Weibliches Zollpersonal: Personal für Personenkontrollen
7 69
Summe D Quelle: Proporzdekret 846/77.
Tabelle 5/B: Abteilung für die Fabrikationssteuer der Zone Bozen und PrüfuiSämter der Fabrürationssteuer in Meran Dienstrang
Laufbahn
Stellen
P-Laufhahii Tech.Personal der technischen Ämter für die Fabrikationssteuer: Hauptprokurist Oberprokurist Prokurist
1 3 2
Summe B
6
C-Laufbahn Personal der tech.Ämter für die Fabrikationssteuer: Hauptoffizier Oberoffizier Offizier
1 1 1
Summe C
3
Summe Zoll und Fabrikationssteuer: A,B,C,D. Quelle: Prouorzdekret 846/77.
30^
Tabelle 6: Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der Ge bühren und indirekten Geschäftssteuern Dienstrang
Laufbahn
Stellen
A-Laufbahn Hauptdirektor (Generaldirektor) 1. Direktor (Hauptinspektor) Stellvertretende Direktoren I.Klasse und Inspektoren 1. Klasse Direktoren II. Klasse und Hauptinspek. Vizedirektoren und Inspektoren
29
Summe A
41
B-Laufbahn Ämter des Registeramtes: Hauptsekretär Obersekretär Sekretäre
1 1 10
1 6 6 13
Kassiere in den Registerämtern: Hauptkassiere Oberkassiere Kassiere
3 12 11 26
Summe B
39
C-Laufbahn Personal der Registerämter: Hauptassistent Oberassistent Assistenten Tech. Assistent
6 29 11 18 64
Personal der Datenverarbeitung des Registeramtes: Hauptassistent Tech. Assistenten
2 18 20
Summe C
84
D-Laufbahn Personal der Registerämter: Hauptamtswart Amtswart
3 6
Summe D
9
Gesamtsumme der Tabelle (A,.B,C,D) Quelle: ProDorzdekret 752/76. durch Proporzdekret 846/77.
173 abgeändert
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II. 6. Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der Gebühren und indirekten Geschäftssteuern Dieses Amt des Finanzministerium beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Kontrolle, Überwachung und Einhebung der Mehrwertssteuer. Im Stellenplan sind insgesamt 173 Stellen vorgesehen, davon 41 für die A-Laufbahn, 39 für die B-Laufbahn, 84 für die C-Laufbahn und 9 für die D-Laufbahn (Tab.6). II. 7. Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der direkten Steuern Wie das Wort schon sagt, verwaltet dieses Amt die direkten Steuern. Insgesamt 135 Planstellen sind dafür vorgesehen, davon 43 in der A-Laufbahn, 15 in der B-Laufbahn, 68 in der C-Laufbahn und 9 in der D-Laufbahn (Tab.7). II. 8. Justizministerium: Gerichtsämter Es handelt sich hier nicht um Richterstellen, sondern um die Verwaltungsstellen bei der Gerichtsbehörde, und zwar beim Landesgericht Bozen, bei der Staatsanwaltschaft Bozen und den 10 Bezirksgerichten. Bei den A-Stellen handelt es sich um den leitenden Direktor, den Kanzleidirektor und Abteilungsleiter der Kanzlei, bei den B-Stellen um Sekretäre, bei den C-Stellen um Schreibkräfte, Wachleute, Assistenten für Benachrichtigungen und Proteste, bei den D-Stellen um Haupt- und Amtswarte und um 2 Fahrer. Insgesamt sind bei den Gerichtsämtern 185 Stellen im Stellenplan vorgesehen, davon 34 in der A-Laufbahn, 37 in der B-Lauf-
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bahn, 86 in der C-Laufbahn und 28 in der D-Laufbahn (Tab.8). Tabelle 7: Direkte Steuern Dienstrang
Laufbahn
Steilen
A-Laufbahn Autonomer Stellenplan f체r die Provinz Bozen Hauptdirektor 1. Direktoren Stellvertr.Direktoren der I.Klasse Direktor der II. Klasse Vizedirektoren
30
Summe A
43
Hauptsekret채r Obersekret채r Sekret채re
B-Laufbahn
1 2 10
2 7 6
Summe B
15
C-Laufbahn Verwaltungsstellenplan: Hauptassistent Oberassistent Assistent Stellenplan der Datenverarbeitung: Hauptassistent Assistent
5 22 21
Summe C
68
Hauptamtswart Amtswart
D-Laufbahn
Summe D Tabellensumme (A,B,C,D) Quelle: Proporzdekret 752/76.
2 18
3 6 9 135
- 98 -
Tabelle 8: Gerichtsämter Ämter
—Laufbahnen
B
C
D
Summe
Landesgericht Staatsanwaltschaft Bezirksgerichte von: Bozen Brixen Bruneck Kaltern Klausen Neumarkt Heran Welsberg Schlanders Sterzing
11 4
14 6
19 20
9 5
53 22
6 1 2 1 1 1 4 1 1 1
6 1 1 1 1 1 4
4 1 1 1 1 1
1 1
12 5 4 2 2 3 10 2 3 4
1 1 1
28 8 8 5 5 6 20 4 6 7
Summe
34
37
86
28
185
-
Quelle: Proporzdekret 571/78. II. 9. Justizministerium: Notariatsarchiv und Gerichtsgefängnis Von zahlmäßig geringerer Bedeutung sind das Notariatsarchiv und die Ämter des Gerichtsgefängnisses, mit insgesamt 16 Stellen (Tab.9). II. 10. Ministerium für Industrie, Handel und Handwerk Diese Zuständigkeiten sind alle an das Land übergegangen^.
1) Autonomiestatut Art. 8 Punkt 9 und Art. 9, Punkt 3 und 8.
- 99 -
Tabelle 9: Justizministerium: Notariatsarchiv und Gerichtsgefängnis A) Notariatsarchiv Dienstrang Hauptkonservator Assistent Amtswart
Laufbahn A--Laufbahn C--Laufbahn D--Laufbahn
Summe B) Gerichtsgefängnis von Bozen A--Laufbahn Verwaltungsdirektor VizedireLtor B--Laufbahn Buchhalter Erzieher für Erwachsene C--Laufbahn Assitent D--Laufbahn Gefängniswärterinnen Summe
Stellen 1 1 1 3
1 2 2 2 2 5 13
Quelle: Proporzdekret 752/76, teilweise abgeändert durch Proporzdekret 846/77. Das genannte Staatsamt stellt nur mehr ein Restamt der früheren Verwaltung dar und bildet die nachgeordnete Dienststelle des entsprechenden römischen Ministeriums. Insgesamt sind 5 Stellen im Stellenplan vorgesehen (Tab.10).
-
100 -
Tabelle 10: Provinzialamt für Industrie, Handel und Handwerk und Eichamt A-Laufbahn B-Laufbahn D-Laufbahn Summe
2 Stellen 2 Stellen 1 Stellen 5 Stellen
Quelle: Proporzdekret 846/771 II. 11. Ministerium für öffentliche Arbeiten - Staatsbauamt Auch die Zuständigkeit auf dem Gebiete der öffentlichen 1) Arbeiten ist auf das Land übergegangen Beim Staat ist das Staatsbauamt verblieben, das die öffentlichen Arbeiten durchführt, die über den Interessenbereich der Provinz hinausgehen. Das Staatsbauamt sieht im Stellenplan insgesamt 31 Angestellte vor, davon 2 in der ALaufbahn, 10 in der B-Laufbahn, 14 in der C-Laufbahn und 5 in der D-Laufbahn (Tab. 11).
1) Autonomiestatut, Art. 8, Punkt 17 und 28.
- 101 -
Tabelle 11: Staatsbauamt Dienstrang
Laufbahn
Stellen
A-Laufbahn 1. Direktor (Chefingenieur) Hauptingenieur
1 1
Summe A
2
Obergeometer Geometer Wasseroffizier Zeichner
B-Laufbahn
10
Summe B Hauptassüent Assistent Hilfsassistenten Techniker in der EDV
C-Laufbahn
Summe C Amtswart Wasserwächter Arbeiter
6 2 1 1
1 8 3 2 14
D-Laufbahn
Summe D Tabellensumme (A,B,C,D)
1 3 1 5 31
Quelle: Proporzdekret 752/76. II. 12. Ministerium für öffentliche Arbeiten: Autonome Staatsstraßenverwaltung (ANAS) Der ANAS unterstehen alle Staatsstraßen^ in Südtirol also die großen Verkehrsadern der Brennerstraße, der Straße nach Meran-Reschen und der Pustertalerstraße, sowie einige andere Straßen von größerer Bedeutung. Die Straßen von örtlicher Bedeutung sind der Obhut des Landes und dessen Verwaltung unterstellt. Darüberhinaus gibt es noch Gemeindestraßen.
-
102
-
Tabelle 12: ANAS .
.
'
Dienstrang Al R^amtR A-Laufbahn Hauptdirektor(Provinzialdirektor) Hauptingenieure Oberingenieure und Ingenieure Sektionsdirektor
Stellen
SA
1 2 4 1
8
Hauptsekretär Hauptbuchhalter Hauptgeometer
2 3 27
32
C-Laufbahn Technische Hauptassistenten Verwaltings Hauptassistenten
12 15
27
B-Laufbahn
D-Laufbahn Hauptamtswart und Amtswart Technischer Hauptgehilfe B) Lohnpersonal1') D-Laufbahn Fahrer, Mechaniker, Lenker von mech. Maschinen, Tischler, Wächter usw. Führer von Straßenbaumaschinen oder Schneeräumungsmaschinen der Staatsstraßen der Provinz C) Einfache Laufbahn der Straßenwärter Hauptstraßenwärter Straßenwärter D) Lohnabhängiges Personal Einfache Arbeiter (Straßenarbeiter) Tabellensumme A,B,C,D
}
26 12 21 70 140
276 343
Quelle: Proporzdekret 752/76 Insgesamt sind bei der Autonomen Staatsstraßenverwal-
1) Personal der Werkhalle in Bozen oder Personale der Bau- und Schneeräumungsmaschinen
- 103 -
tung (ANAS) 343 Stellen im Stellenplan vorgsehen, davon 8 in der A-Laufbahn, 32 in der B-Laufbahn, 27 in der C-Laufbahn und 276 in der D-Laufbän. II. 13. Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge Während die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Sozial1) fürsorge ^ praktisch zur Gänze an das L,and übergegangen sind, sind das Arbeitsinspektorat und die Arbeitsämter (Stellenvermittlungsämter) beim Staat verblieben. Über das Arbeitsinspektorat sind Verhandlungen im Gange,um es in die Landeszuständigkeit überzuführen. Bei den Arbeitsämtern hat das Land Aufsichtsfunktionen. Tabelle 13/A: Arbeitsinspektorat A) Arbeitsinspektorat Dienstrang
Stellen
SA
A-Laufbahn I.Direktor Hauptinspektoii, Rat, I.Inspektor
1 7
8
B-Lqufbahn Hauptinspektor u. Hauptsekretär Oberinspektor u. Obersekretär Inspektor und Sekretär
1 4 4
9
C-Laufbahn a)Aufsichtsorgane Hauptassistent Oberassistent Assistent b)Archivpersonal Hauptassistent Oberassistenten Assistent Maschinenschreibkräfte D-Laufbahn a)Amter Hauptamtswart und Amtswart b)Fahrer Summe Arbeitsinspektorat Quelle: Proporzdekret 752/76
1) Autonomiestatut Art. 8, Punkt 25.
1 2 2 1 2 2 2 1 1
12
2 31
- 104 -
Von den 31 im Arbeitsinspektorat vorgesehenen Stellen sind 8 der A-Laufbahn zugehörig, 9 der B-Laufbahn, 12 der C-Laufbahn und 2 der D-Laufbahn. B) Stellenvermittlungsämter Tabelle 13/B: Stellenvermittlungsämter Stellen
Dienstrang I.Direktor Direktor - Rat
A-Laufbahn
Hauptsekretär Obersekretär Sekretär C-Laufbahn a) Arbeitsmarktförderungsdienst Hauptassistent Oberassistent Assistent b) Stellenvermittler Hauptstellenvermittler Obersteilenvermittler Stellenvermittler c) Archivpersonal Hauptassistent Oberassistent Assistent Schreibkraft aJAmtcr Hauptamtswart Amtswart b)Fahrzeuge ^ahrer
SA
1 5
6
1 3 3
7
1 6 5 6 24 24 1 2 2 3
74
D-Laufb?hn
Summe Arbeitsämter
1 2 1
4 91
Quelle: Proporzdekret 752/76. Von den 91 bei den Arbeitsämtern vorgesehenen Stellen, sind 6 Stellen der A-Laufbahn, 7 Stellen der B-Laufbahn, 74 der C-Laufbahn und 4 Stellen der D-Laufbahn zugeordnet.
- 105 -
II. 14. Ministerium für Post und Fernmeldewesen: Staatstelefondienst Die Staatstelefone besorgen in Italien nicht - wie man vermuten könte - den innerstaatlichen Telefondienst. Diesen betreut eine private Körperschaft mit staatlicher Beteiligung (SIP). Die Staatstelefone sind lediglich zuständig für die Auslandsgespräche. Im Stellenplan der Staatstelefone sind insgesamt 247 Stellen vorgsehen, davon 3 in der A-Laufbahn, 79 in der B-Laufbahn, 128 in der C-Laufbahn und 37 in der D-Laufbahn.
- 106 -
Tabelle 14: Staatstelefone a) Personal der Ämter B-Laufbahn Obersekretär Sekretär Hauptassistent Oberassistent Assistent
Stellen
C-Laufbahn
b) Personal des Telefondienstes A-Laufbahn Oberdirektor Dienstleiter Dienstrevisor B-Laufbahn Technischer Hauptleiter Technische Leiter und Assistenten Tech. Revisoren und Assistenten Vermittlungslei ter und Hauptassistenl der Vermittlung Assistenten der Vermittlung
SA
11 9
20
1 2 2
5
1 1 1
3
4 16 17 8 14
59
Hauptassistent des Telefondienstes Oberassistent des Telefondienstes Telefonassistenten
10 52 61
123
Technischer Hauptgehilfe Technischer Obergehilfe Gehilfe Aufsichtsgehilfe Maschinengehilfe Apparategehilfe
3 15 7 1 7 4
37
Summe der gesamten Staatstelefone
247
Quelle: Proporzdekret 752/76, teilweise abgeändert durch Proporzdekret 571/78.
- 107 -
II. 15. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen: Lokale Post- und Telegrafenämter (ULA) Die lokalen Postämter besorgen die Postverteilung in den Ortschaften. Insgesamt sind 936 Planstellen vorgesehen, davon 7 für die B-Laufbahn, 461 für die CLaufbahn und 468 für die D-Laufbahn (Tab. 15). Tabelle 15: Lokale Postämter Dienstrang
Stellen
SA
B-Laufbahn Ortliche Leiter Gruppe B Örtlicher Leiter der Gruppe C
3 4
y
C-Laufbahn Örtlicher Leiter der Gruppe D Ortlicher Leiter der Gruppe E Assistent
59 201 201
461
Hauptbriefträger Briefträger Ausgeher Hilfsbriefträger (Aushilfe)
37 223 112 96
468
Summe der lokalen Postämter
936
D-Laufbahn
Quelle: Proporzdekret 752/76, ergänzt durch Proporzdekret 846/77.
- 108 -
II. 16 Ministerium f端r Post- und Fernmeldedienst: Zentralverwaltung In der Zentralverwaltung des Post- und Telegrafendienstes (PT) sind insgesamt 810 Stellen vorgesehen. Davon entfallen 7 auf die A-Laufbahn, 55 auf die BLaufbahn, 348 auf die C-Laufbahn und 400 auf die DLaufbahn (Tab. 16).
Tabelle 16: Zentrale Postverwaltung Stellen
Dienstrang Hauptleiter Abteilungsleiter Sektionsleiter und Rat
^-Laufbahn
Summe A-Laufbahn Hauptsekretär Obersekretär Sekretär Hauptdienstleiter Dienstleiter Dienstrevisoren Haupttechniker Obertechniker Techniker Hauptgeometer Obergeometer 3eometer
7 ß-Laufbahn
Summe B-Laufbahn
1 4 5 3 14 15 1 4 4 1 1 2 55
C-Laufbahn Abteilungsleiter Büroleiter Assistenten Leiter des Telegrafenamtes Technischer Leiter Technischer Leiter des Posttelegrafenamtes Hauptzeichner Oberzeichner Zeichner Summe der C-Laufbahn 3auptamtswart Amtswart Aufsichtsleiter Briefträger Ausgeher Linienleiter Linienbeobachter Transportierter 3auptfahrer Pahrer Vorarbeiter Spezialarbeiter
2 2 3
33 147 147 2 8 8 1 1 1 348
D-Laufbahn
^umme der D-Laufbahn Summe A + B + C + D Quelle: Proporzdekret 571/78.
3 7 35 211 108 2 17 1 9 4 1 2 400 H10
-
110
-
Zählt man alle Dienste des Ministeriums für Post- und 1) Fernmeldewesen zusammen , so ergibt sich ein Plansoll von 1993 Stellen. Nach den Staatseisenbahnen^die, laut Stand Mai 1979, 2938 Stellen vorsehen, ist die Postverwaltung mit ihren 1993 Stellen der personal-intensivste Staatsbereich in Südtirol. II. 17. Ministerium für Gesundheitswesen Die Zuständigkeit für Hygiene und Gesundheitswesen, einschließlich der Gesundheits- und Krankenhausfürsorge 2) liegt beim Land '. Der Staat übt nur mehr den Veterinären Dienst an der Grenze aus. Zu den Hauptaufgaben zählt die Überwachung der Fleischimporte, Der tierärztliche Dienst an der Grenze sieht im Plansoll 17 Stellen vor, davon 9 A-Stellen, 1 B-Stelle, 1 C-Stelle und 6 DStellen (Tab. 17). Tabelle 17: Tierärztlicher Dienst an der Grenze Stellen
Dienstrang
Buchhalter Schreibkraft
C-Laufbahn
D-Laufbahn Hauptgesundheitswärter Gesundheitswärter Summe Veterinäramt Quelle: Proporzdekret 752/76.
1) Tab. 14, 15 und 16. 2) Autonomiestatut, Art. 9, Abs. 10.
v- CO
A-Laufbahn 1. Direktor Hauptveterinär und Veterinär
SA
9
1
1
1
1
2 4 17
6
- 111 -
II. 18. Schatzministerium Das Schatzministerium unterhält in Südtirol zwei Ämter, die als Organe des Schatzministeriums in der Provinz operieren: a) Provinzialrechnungsamt des Staates b) Provinzialdirektion des Schatzamtes Insgesamt sind 66 Stellen vorgesehen, davon 18 in der A-Laufbahn, 24 in der B-Laufbahn, 19 in der C-Laufbahn und 5 in der D-Laufbahn (Tab. 18/a und 18/b). Tabelle 18/a: Provinziales Rechnungsamt des Staates Dienstrang
Stellen
s/^
A-Laufbahn Leiter des Amtes Direktor 1. Klasse Direktor der Buchhaltung 2. Klasse und Vizedirektor
1 2 5
E
B-Laufbahn Hauptsekretär und Hauptbuchhalter Obersekretär und Oberbuchhalter Sekretär und Buchhalter
1 4 4
S
Hauptassistent Oberassistent Assistenten und Offiziere Haupttechniker Techniker
1 3 2 1 1
8
1 1
2
Hauptamtswart Amtswart Summe Rechnungsamt
D-Laufbahn
27
Quelle: Proporzdekret 752/76, ergänzt durch Proporzdekret 571/78.
-
112
-
Tabelle 18/b: Provinzialdirektion des Schatzamtes Dienstrang A-Laufbahn Leiter des Amtes Direktor 1. Klasse Direktor 2. Klasse oder Vizedirektor Hauptsekretäre Obersekretäre Sekretäre
B-Laufbahn
p-Laufbahn Hauptassistenten Oberassistenten Assistenten Technischer Leiter Techniker Hauptamtswart Amtswart
D-Laufbahn
Summe Provinzialdirektion
Stellen
SA
1 2 7
1C
2 7 6
15
1 4 4 1 1
f 11
1 2
3
(
39
Quelle: Proporzdekret 752/76. II. 19. Transportministerium: Generaldirektion des Amtes für zivile Motorisierung (M.C.T.C) Das Amt für zivile Motorisierung ist zuständig für die Fahrzeugzulassung und die Abnahme der FührerscheinPrüfungen. Im Stellenplan sind 32 Stellen vorgesehen, davon 2 in der A-Laufbahn, 6 in der B-Laufbahn, 21 in der C-Laufbahn und 3 in der D-Laufbahn (Tab. 19).
- 113 -
Tabelle 19: Generaldirektion des Amtes für zivile Motorisierung Stellen
Dienstrang
1 1
Hauptinspektor Oberinspektor Chefinspektor Inspektor Hauptgehilfe Obergehilfe Gehilfe
SA
ß-Laufbahn C-Laufbahn
Amtswart Spezialisierter Arbeiter Summe M.C.T.C.
1 5
6
1 12 8
21
2 1 32
j
Quelle: Proporzdekret 752/76. II. 20. Transportministerium: Staatseisenbahnen (FS) Die Staatseisenbahnen sind der größte Staatsbetrieb in Südtirol. Der neue Stellenplan vom Oktober 1977**) sieht ein Plansoll von insgesamt 2938 Stellen vor. Davon entfallen 9 Stellen auf die A-Laufbahn, 701 Stellen auf die B-Laufbahn, 709 Stellen auf die CLaufbahn und 1519 Stellen auf die D-Laufbahn (Tab. 20). Organisatorisch sind die Staatsbahnen in der Provinz
1) Proporzdekret,DPR. 846.
- 114 -
in drei große Funktionsbereiche gegliedert: - Direktion mit den 9 A-Stellen - Ämter, mit 124 Stellen der Laufbahnen B, C und D - Der Fahrdienst, als größter Bereich, mit 2885 Planstellen der Laufbahnen B, C undD. Wegen seiner großen Bedeutung bringen wir nachstehend den gesamten Stellenplan, wie er im Gesetzesan1) zeiger veröffentlicht ist. ^
1) Proporzdekret, DPR. 846, G.A. 26.11.1977, Nr. 323
Tabelle 20: Transportministeriun-Staatsbahnen Dienstrang
Fahrdienst
Transp.
Arbeit.
Anlag.
Sanit.
Buchhai.
SA
Lauf bahn
Hauptdi rektor Ing. Arch. 1. Direktor Ing. Arch. Inspektor Ing. Arch. 1. Inspektor Ing.Arch. Andere Spez. Totale
w ^ ** ^
A:9
Hauptsekr.1.Kl. Hauptsekretär Sekretär Tech.Hauptsek.1.K. Tech.Hauptsekretär Tech. Sekretär Hauptzeichner Zeichner
1
2 9 13 6 26 26 2 2
4 4 5 23 22 2 2
Hauptassistent Assitent Tech.Hauptassist. Tech.Assistent Krankenpfleger
B:86
10
11
3 3 2
Hauptamtswart Amtswart
C:29 D:9
Totale
i 1
18
SO
14
124
Bahnhofsvorstand 11 Superintendent 50 Hauptbahnhofsvorst.117 Hauptvervalter 10 Oberverwalter 42 Verwalter 108
50 117 10 42 108
Bahnhauptassistent 89 Bahnassistent 127
69 127 C:21f
11
B:336
Haupteichensteller 1.Weichensteller Weichensteller Gehilfe
13 31 85 83
13 31 85 83 D : 2 H
Haup tverwalt e r Verwalter 1.K1. Verwalter
4 16 50
4 16 50
C:70
Haltestellengeh.
29
29
D:29
Hauptleiter/Fahrp. Oberleiter Hauptleiter/Fahrp. Personalchef/Fahrp
1 4 11
1 4 11
B:16
Zugführer Schaffner
99 77
99 77
C:176
Fahrassistent Fahrgehilfe
30 34
30 34
D:64
2 6 5
2 6 5
B:13
Lokführer
208
208
B:208
Lokführergehilfe Lokfuhrerassist. Assistentgehilfe
176 38 4
176 38 4
C:218
Hauptlagerhalter Oberlagerhalter Lagerhalter
Tech.Lini enhauptl. Tech.Linienleiter Spez.Arbeiter Arbeiter Aufseher 1.Kl. Aufseher Haupttechniker Obertechniker Techniker
2 5 4
—
3 10
3 10
93 205 44 143
93 205 44 143
1
2 6 7
4 11 12
11 11
19 95 96
1 3 1
2 11 12
6o 174 180 10 29 101 10 60 96 2885
45
41 68 73 1 2 1 7 46 38
Totale
1302
727
526
250
Gesamtsumme
1304
746
612
265
Elektrotechniker Spez.Arbeiter Arbeiter Hauptverschieber 1.Verschieber Verschieber Handlangerleiter Spez.Hanlanger Handlanger
9 27 100
2
9
2938
B?13
D:485
B:27
D:720
-
116
-
II. 21. Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (INPS) Das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge ist eine halbstaatliche Körperschaft. Alle Arbeitnehmer, die nicht Spezialkategorien angehören, und deren Arbeitgeber müssen an das INPS Pflichtbeiträge abgeben. Das INPS ist zuständig für die Renten: die Altersrente, die Invalidenrente und die Sozialrente. Im Stellenplan des INPS sind insgesamt 234 Planstellen vorgesehen, davon 25 in der A-Laufbahn, 132 in der B-Laufbahn, 64 in der C-Laufbahn und 13 in der DLaufbahn (Tab. 21). Tabelle 21: INPS Dienstrang
A-Laufbahn
Stellen
Hauptdirektor Oberdirektor Direktor-Haupträte-1. Räte und Räte Hauptleiter der Buchhaltung Buchhaltungsleiter und Räte Hauptarzt Oberarzt, 1. Arzt 1. und II. Klasse Hauptanwalt, 1. Anwalt, Prokurist 1. und II. Klasse
1 4 12 1 3 1 2
Summe A-Laufbahn
25
1
B-Laufbahn
co-3f-
CM
Proporzdekret 7 52/76.
CO
Hauptarchivist, Archivist, Assistenten und Schreibkräfte Krankenpflegepersonal Summe C-Laufbahn D-Laufbahn Hauptamtswart, 1. Amtswart, Amtswart Ausgeher und Gepäcksträger Summe D-Laufbahn Summe insgesamt INPS
m
Hauptsekretär Obersekretär, 1. Sekretär, Sekretär 1., II. und III. Klasse Hauptbuchhalter Oberbuchhalter, 1. Buchhalter, Buchhalter 1., II. und III. Klasse Summe B-Laufbahn
132 60 4 64 13 13 234
- 117 -
II. 22. Nationalversicherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) Das Nationalversicherungsinstitut für Arbeitsunfälle hebt ebenfalls Pflichtbeiträge von den Arbeitern ein und zahlt im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten einen Verdienstausfall oder eine Rente. Im Stellenplan des INAIL sind insgesamt 116 Planstellen vorgesehen, davon 24 A-Stellen, 46 B-Stellen, 38 C-Stellen und 8 D-Stellen (Tab. 22).
-
118 -
Tabelle 22: INAIL Stellen
Dienstrang A-Laufbahn
Hauptdirektor Direktoren und Räte Ärzte Buchhaltungsdirektor und Räte
2 15 5 2
Summe A-Laufbahn
24
B-Laufbahn Hauptsekretär und Hauptinspektor Sekretäre und Inspektoren Hauptbuchhalter Oberbuchhalter und Buchhalter Hauptstzialassistent Sozialassistenten
2 36 1 4 1 2
Summe B-Laufbahn
46
C-Laufbahn Hauptassistent und Assistenten Stenotypisten Maschinenschreibkräfte Telefonisten Krankenpleger Physiotherapeuten Techniker der Radiologie Pfleger
20 1 5 2 2 2 2 4
Summe C-Laufbahn
38
Hauptamtswart, Amtswart, Ausgeher und Gepäcksträger
8
Summe D-Laufbahn
8
Summe insgesamt INAIL Quelle: Proporzdekret, 752/76.
116
- 119 -
II. 23. Justizministerium: Stellenplan der Richter Die Richterstellen in Südtirol verteilen sich auf das Bozner Landesgericht, die Staatsanwaltschaft Bozen und die zehn Bezirksgerichte. Insgesamt sind im Stellenplan der Richter 45 Planstellen vorgesehen, die selbstverständlich alle in die A-Laufbahn fallen. 20 Richterstellen sind beim Landesgericht Bozen, 6 bei der Bozner Staatsanwaltschaft und 19 in den verschiedenen Bezirksgerichten vorgesehen (Tab. 23). Tabelle 23: Stellenpläne der Richter Dienstrang Landesaericht Bozen Präsident Sektionspräsidenten Richter Staatsanwaltschaft Bozer Staatsanwalt Stellv. Staatsanwälte Bezirksgerichte Bozen Brixen Bruneck Kaltem Klausen Neumarkt Meran Welsberg Schlanders Sterzing Summe der Richterstellen Quelle: Proporzdekret 752/76.
Stellen 1 3 16 1 5 7 2 1 1 1 1 3 1 1 1 45
-
120
-
III. Giederung und Quantifizierung der Proporzstellen nach Laufbahnen III. 1. Gesamtüberblick und Klassifizierung Bei der Untersuchung der einzelnen Proporzstellen, der verschiedenen Dienstränge und. Laufbahnen ist es gelungen, eine Zuteilung zu den 4-Laufbahnengruppen 1) A bis D vorzunehmen. ' Das ist insofern von Bedeutung, als für die verschiedenen Laufbahnen jeweils verschiedene schulische Voraussetzungen verlangt werden, nämlich vom Doktorat für die A-Laufbahn bis zur Volksschule für die D-Laufbahn. Bildungsplanerische Überlegungen können darauf aufbauen. Unwillkürlich stellte sich aber während der Analyse der Ämter die Frage, wieviel Stellen es insgesamt gcoen wird bzw. wie sich die Planstellen in ihrer Gesamtheit auf die einzelnen Laufbahnen verteilen. In der folgenden Tabelle 24 wurde deshalb versucht, einen Gesamtüberblick zu bieten. Die Stellenpläne der Proporzdekrete sehen insgesamt 6*925 Stellen vor (Tab.24). Aufschlußreich sind die Spalten-Summen, d.h. die in den einzelnen Laufbahnen vorgesehenen Stellen. Insgesamt 358 Stellen sind in der leitenden Laufbahn A vorgesehen. Für diese Stellen ist ein Doktorat verlangt. Da es sich größtenteils um Verwaltungsstellen handelt, kommt hierfür das Doktorat in Rechtswissenschaften, Staatswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften und in beschränkterer Form in Soziologie in Frage. In der gehobenen Laufbahn B
1) Aufgrund der verlangten schulischen Voraussetzungen. Siehe dazu Fußnote zu C.II. Planstellen in der staatlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Seite 87.
Tabelle 24: Gliederung und Quantifizierung der Proporzstellen nach Ämtern und Laufbahnen Mr.
Ämter
Laufbahnen
A
B
C
D
%
SA
1
Minist.Land-und Forstwirtsch.
1
1
3
2
7
0,1
2
Minist.Kultur und Umweltgüt.
1
-
1
2
4
0,1
3
"inanzintendatur
4
Ärarialtechnisches Amt
14
5
24
10
53
0,8
5
33
6o
10
108
1,6
5
Verwaltung, Zölle u.Ind.Steuern ^8
122
63
69
302
4,4
6
Verw.Gebühren u.ind.Gesch.St.
'+1
39
84
9
173
2,5
7
Verw. direkte Steuern
^3
15
68
9
135
1,9
8
Gerichtsämter
34
37
86
28
185
2,7
9
Notar,Archiv u.Gerichtsgefängn. 3
4
3
6
16
0,2
10
Minist.Industrie Handel Handw.
2
2
-
1
5
11
Staatbauamt
2
10
14
5
31 j 0,4
12
ANAS-Auton.Staatsstr.Verw.
8
32
27 2?76
343 j 4,9
13
Arbeitsinsp.und Ämter
14
16
86
6
122 ! 1,8
14
Staatstelefone
3
79
128
37
247
3,6
15
Lokale Post-u.Telegr,Ämter
-
7
461 468
936
13,5
16
Post-u.Telegraphendienst (PT)
7
55
348 400
810
11,7
17
Tierärztl.Dienst a.d. Grenze
9
1
1
6
17
o,2
18
Schatzministerium
18
24
19
5
66
0,9
19
Amt für zivile Motorisierung
2
6
21
3
32
0,5
20
Staatsbahnen (FS)
9
701
709 1519 2938
42,4
21
Nat.Inst.Soz.Fürsorge (INPS)
25
132
64
13
234
3,4
22
Nat.Vers.Inst.Arbeitsunf.(INAIL )24
46
38
8
116
1,7
23
Richterstellen
-
45
0,6
358 1367 2308 2892 6925
100%
S U M M A
45
-
Prozente 5,2 19,7 33,!5 41,8 100% Quelle: Eigenzusammenstcllung nach den Stellenplänen der Proporzdekrete. Stand: Mai 1979.
C, 1
-
122
-
sind 1367 Stellen vorgesehen. In die B-Laufbahn kann eintreten, wer eine Matura (insgesamt 13 Schuljahre) abgelegt hat. Auch hier handelt es sich zum Großteil um Verwaltungsstellen, für die generell das Abschlußzeugnis der Handelsoberschule, der Oberschule für Verwaltungssekretäre, bzw. bei den technischen Laufbahnen der Geometer oder der Technischen Lehranstalten verlangt wird. Allerdings werden bei der Ausschreibung der Wettbewerbe für die B-Laufbahn meist auch die anderen Maturadiplome, vor allem allgemein bildender Art (Klassisches und Wissenschaftliches Lyzeum), zugelassen. In der mittleren Laufbahn C sind in den Stellenplänen insgesamt 2308 Planstellen vorgesehen. Wer die Mittelschule abgeschlossen hat (insgesamt 8 Schuljahre) kann grundsätzlich in diese Laufbahn eintreten. Allerdings werden für viele Verwaltungsstellen besondere Spezialisierungen (Buchhaltung, Maschinenschreiben oder technische Voraussetzungen) verlangt, die zwar nicht mit Schulzeugnissen belegt sein müssen, wohl aber bei den Wettbewerben geprüft werden. In die C-Laufbahn treten normalerweise die Schulabgänger der Handelsschule, der Gewerbeschule oder anderer Lehranstalten und Berufsschulen ein. 1) Am meisten Stellen sind in der einfachen Laufbahn D ^ vorgesehen, insgesamt 2892. Für den Eintritt in die D-Laufbahn ist das Diplom der fünften Klasse Volks-
1) Einschließlich der Hilfslaufbahn E, die hier ob der gleichen schulischen Voraussetzungen unterDsubsumiert wurde.
- 123 -
schule verlangt. Besondere Kenntnisse werden in der Regel nicht vorausgesetzt. Anteilsmäßig fallen auf die einfache Laufbahn (D) 41,8 % aller Proporzstellen, auf die C-Laufbahn 33,3 % auf die B-Laufbahn 19,7 % und auf die A-Laufbahn 5,2 %. Auffallend niedrig ist der Anteil der A-Stellen besonders in einzel1) nen Verwaltungen. Von den fast 3000 Planstellen der Staatsbahnen sind nur 9 A-Stellen vorgesehen, das sind nur 0,3 % (Tab, 24). Nicht viel besser zeigt sich die Situation bei den Ämtern des Postministeriums (Tab. 25). Tabelle 25: Ministerium für Post- und Fernmeldewesen ^^^^^Laufbahnen Ämter Staatstelefone:Ämter Staatstel.:Telefondienst Lokale Post- und Telegrafenämter Post und Telegrafendienst -2e-nE*rdl<? Summe der Planstellen Prozente
C
B
A
D
SA
20
5
59
123
37
222
7
461
468
936
7
55
348
400
810
10
141
937
905
1993
3 -
25
3,5 % 7,07 % 47,01 % 45,41 %
100 %
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Proporzdekreten. Stand: Mai 1979.
1) Vergleiche Tabelle 25.
- 124 -
Der geringe Anteil an leitenden Stellen hat verschiedene Ursachen. Augenscheinlich ist der Grund bei der Autonomen Staatsstraßenverwaltung (ANAS): Von den 343 Planstellen sind 8 Stellen der A-Laufbahn vorbehalten, das sind 2,3 %. Wenn man bedenkt, daß die Staatsstraßenverwaltung die Instandhaltung und den Bau von Straßen nicht nur verwaltet, sondern auch selbst durchführt, dann läßt sich der hohe Anteil an Arbeitern erklären. Trotz der vielen Briefträger bei der Postverwaltung, ist der geringe Anteil an leitenden Stellen schwerer zu verstehen; dasselbe gilt für die Eisenbahn, die verständlicherweise viel ausführendes Personal beschäftigt. Dennoch ist der Anteil von 0,3 % an A-Stellen sehr niedrig. Der Grund für die geringe Zahl an leitenden Stellen ist darin zu suchen, daß diese Staatsämter zentrali/s-^ tisch organisiert sind. Die Verwaltungsspitze hat ihren Sitz in Rom bzw. für die Eisenbahn auch in Verona. Diese Stellen entziehen sich dem ethnischen Proporz und werden damit für die Südtiroler schwer zugänglich. Selbstverständlich können aber im Rahmen der allgemeinen staatlichen Wettbewerbe grundsätzlich auch Südtiroler Zugang zu diesen Stellen finden. Allerdings müssen sich solche Bewerber der Konkurrenz aus ganz Italien stellen, was bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage im übrigen Italien kein leichtes Unterfangen darstellt. Auch finden auf diese Stellen die Garantien des Proporzdekretes (Zweisprachigkeit, Prüfungen in der eigenen Muttersprache, Unversetzbarkeit aus Südtirol) keine Anwendung.
- 125 -
Von den fast 2000 Stellen bei der Post- und Telefonverwaltung (Tab. 25) sind nur ganze 10 für die ALaufbahn vorgesehen, das entspricht einem Prozentsatz von 0,5 %. Wenngleich die Richterstellen (45 AStellen) und die Ämter des Finanzministeriums einen gewissen Ausgleich schaffen, so bleibt der durchschnittliche Anteil der A-Stellen mit 5,2 % dennoch 1) extrem niedrig. ^ Bei den Amtern des Finanzministeriums macht der Anteil der A-Stellen 19,6 % aus (Tab. 26). Tabelle 26: Finanzministerium, Stellenpläne 1979 .7" Amter
Laufbahnen
ß
A
C
D
SA
Finanzintendantur Ararialtechn. Amt Zölle und Ind. Steuern Gebühren u. Ind. Geschäftssteuern Direkte Steuern
14 5 48
5 33 122
24 60 63
10 10 69
53 108 302
41 43
39 15
84 68
9 9
173 135
Summe der Planstellen
151
214
107
771
Prozente
299 ^
19,58 27,75 38,78
13,88
100 %
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Proporzdekreten.
1) Vergleiche C.VI.2.2. Die Ämter der Landesverwaltung., Tabelle 67, Seite 190.
-
126
-
Tabelle 27: Anteil der Akademiker und der Personen mit Reifeprüfung an der erwerbstätigen Bevölkerung im Jahre 1971 Vergleichsländer SUDTIRC)L Studieneracre*._ D/L Ital.
ÖSTER- TIROL REICH
Akademiker Maturanten
1,59 % 3,96 % 3,11 % 3,13 % 5,28 % 13,53 % 6,32 % 5,94 %
Summe
6,87 % 19,49 % 9,43 % 9,07 %
Quelle: Zeiger, Seite 19. Die Zahlen in Tab. 27 zeigen, abgesehen von den viel niedrigeren Anteilen bei der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung, daß der in den Proporzstellen zur Verfügung stehende Anteil von 5,2 % an A-Stellen und von 19,7 % an B-Stellen (zusammen 24,9 %) wesentlich über dem Anteil der Akademiker und der Personen mit Reifeprüfung liegt. Dieser Vergleich darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Anteil der Akademiker und Maturanten in ständigem Steigen begriffen ist. Tabelle 28: Entwicklung der Maturantenquote der deutschen Volksgruppe in Südtirol 1956 - 1977 Maturajahr
1956
1961
1966
1971
1977
Maturantenquote
4,4 %
5,9 %
5,6 %
14,4 %
16,8 %
Quelle: Ladurner, Maturanten 1977, Seite 12.
- 127 -
Die Tab. 28 zeigt den Anstieg der Maturantenquote^ in der deutschen Volksgruppe. Während im Jahre 1956 nur 4,4 % der deutschsprachigen Neunzehnjährigen die Reifeprüfung bestand (jeder 23.), stieg dieser Anteil 1977 auf 16,8 % (jeder sechste). Die Maturantenquote bei der italienischen Volksgruppe liegt wesentlich höher. Sie stieg zwischen 1972 und 1977 von 37,2 % (mehr als jeder dritte Neunzehnjährige) auf 42,3 % der Altersklasse an (fast jeder zweite^). Im Vergleich dazu betrug die Maturantenquote in Österreich 17 % (jeder sechste der Altersklasse) im Jahre 1971 und 21 % (jeder fünfte) im Jahre 1977.^. Auch die Maturantenquote der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols wird bis zum Jahre 1981 auf ungefähr dieses Niveau, rund 20 % steigen^. Das bedeutet, daß im Jahre 1981 rund 20 % der deutsch- und ladinischsprachigen Neunzehnjährigen das Maturazeugnis erlangen werden und damit potentielle Bewerber für den insgesamt 24,9 % der Proporzstellen ausmachenden Anteil der A- und B-Laufbahn sein werden. Die Proporzstellen bilden damit ein natürliches Auffangbecken für die steigende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitsplätzen von Seiten der deutschen und ladinischen 5) Schulabgänger mit höheren Bildungsabschlüssen . Die Quantifizierung der Staatsstellen nach Laufbahnen und Ämter hat gezeigt, daß rund 7.000 Staatsstellen in
1) Verhältnis der Zahl der Maturanten bezogen auf den jeweiligen Altersjahrgang. 2) 3) 4) 5)
Ladurner, Maturanten 1977, Seite 12. Ladurner, Maturanten 1977, Seite 12. Zeiger, Seite 19. Eine genauere Analyse der Schülerzahlen wird weiter unten angestellt. Vergleiche C.IX.4, Seite 262-272.
-
128
-
den Stellenplänen vorgesehen sind. Zwei Drittel davon sollen bis zum Jahre 2002 durch Südtiroler besetzt sein, nämlich genau 4.643 Stellen. Das Streben nach höheren Bildungsgraden der deutschen und ladinischen Volksgruppe wird es ermöglichen, auch die qualifizierten Stellen (1.725 A- und B-Stellen, davon 1.156 für die Deutschen und Ladiner) zu besetzen. Die Untersuchung der Lage in den Ämtern und der Altersaufbau der Posteninhaber wird über das zeitliche Anfallen 1) der freien Stellen Aufschluß geben. ' Zunächst sei aber die Frage untersucht, was bei Neuerrichtungen von Ämtern des Staates in der Provinz geschieht. III. 2. Errichtung neuer Staatsämter in der Provinz
2)
Das Proporzdekret ' beschränkt die Anwendung des Proporzes auf die im Anhang in den Tabellen angeführten Ämter. Diese Tabellen umfassen alle Ämter, die der Staat zur Zeit des Inkrafttreten des Dekretes in der Provinz Bozen führte und die laut Art. 89 des Autonomie statutes unter den Proporz fallen. ' Was passiert aber, wenn der Staat neue Ämter in der Provinz Bozen errichtet oder die Stellenpläne für ge-
1) Vergleiche weiter unten C.IV. und C.V., Sei*te131 u.1 2) Proporzdekret, DPR 752, Art. 8, Abs.1. 3) Mit Ausnahme des Regierungskommissariates und des staatlichen Rechnungshofes, die noch nie veröffentlicht wurden. Vergleiche Benedikter, Seite 8.
- 129 -
wisse Ämter ausweitet? Die taxative Aufzählung im Anhang des Dekretes schließt alle nicht angeführten Ämter aus. Es ist daher notwendig, bei jeder Stellenplanänderung, bzw. bei Neues-richtung von Staatsämtern eine eigene Durchführungsbestimmung herauszugeben. Zwei solche ergänzende Tabellen wurden bereits er1) lassen. ' Um das Mitspracherecht der Vertreter des Landes in solchen Fällen zu garantieren, sieht das 2) Proporzdekret ' vor, daß Änderungen, welche durch allgemeine Reformen der Stellenpläne oder der Laufbahnen notwendig werden, durch die im Autonomiestatut vorgesehene Prozedur vorgenommen werden. Das Autonomiestatut ' behält das Vorshlagsrecht der Durchführungsbestimmungen, die die Provinz Bozen betreffen, der sogenannten Sechserkommission vor, die paritätisch aus Vertretern des Staates und des Landes zusammengesetzt ist. Nicht veröffentlicht, obwohl von der Sechserkommission bereits vor Erlaß des ersten Proporzdekretes^ zur 5) Kenntnis genommen ' wurden bisher die Stellenpläne des Regierungskommissariates und des staatlichen Rechnungshofes. Beim Regierungskommissariat sind laut Stand 1975 in den Stellenplänen 64 Posten vorgesehen, davon würden 43 den Deutschen und Ladinern und 21 den Italienern zustehen. Beim Staatsarchiv wurden 12 Stellen ausgewiesen, allerdings ohne A und B-Stellen, so daß auch
1) 2) 3) 4) 5)
Proporzdekret, DPR 846 und DPR 571. Proporzdekret, DPR 752, Art. 26. Proporzdekret, DPR 752, Art.107, Abs.2. DPR 752/76. Benediktas, Seite 8.
-
130
-
diese dazukommen müßten. Die Entwürfe der Kommission zur Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen sehen 74 Stellen beim Regierungskommissariat und 67 Stellen beim Rechnungshof vor.^ Zu den in den Stellenplänen angeführten 6925 Posten sollen also noch 141 dazukommen, da daß die Gesamtzahl der Proporzstellen auf 7.066 ansteigen wird. Die Situation in den Staatämtern wird darüber Aufschluß geben, wie diese Stellen besetzt sind.
1) Auskunft: Alfons Benedikter am 9. Juni 1979. Vergleiche auch Seite 239-241.
- 131 -
IV. Situation in den Staatsämtern Neben der geschichtlichen Entwicklung, die die Südtiroler aus dem Staatsdienst gedrängt hat, beweist vor allem die Situation in den Staatsämtern die Notwendigkeit einer Sonderregelung, um die Südtiroler in den Staatsdienst einzugliedern. Trotz der demokratischen Grundsätze der italienischen Verfassung zeigt sich nämlich, daß Südtiroler in den Staatsämtern kaum vertreten sind. Es ist deshalb sinnvoll und notwendig, die Situation in den öffentlichen Ämtern, speziell der Staatsämter,in denen neuerdings der Proporz angewandt wird, näher zu untersuchen. . IV. 1. Die Besetzung der Staatsämter Es wurde bereits die Frage nach den Gründen für die Notwendigkeit der Proporzregelung gestellt. Einen Grund fanden wir in der geschichtlichen Entwicklung und vor allem in der bitteren Erfahrung während der Zeit des Faschismus: Die Südtiroler waren systematisch aus dem öffentlichen Dienst gedrängt worden. Als zweiten Grund für die Notwendigkeit einer Sonderregelung, hatten wir die tatsächlichen Verhältnisse in den Staatsämtern angeführt. Welche Situation stellt sich hier und wie sah die verhältnismäßige Besetzung der Staatsstellen durch die drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen tatsächlich aus? Diese Frage konnte für lange Zeit nur durch die Erfahrung beantwortet werden: Von Ausnahmen abgesehen, fand man in den staatlichen Ämtern fast ausschließlich Italiener. Erst nach langwierigen politischen Verhandlungen gelang es, den zuständigen Ministerien die entsprechenden Daten abzuringen. Das Amt für Wirtschaftsprogrammierung, dessen
-
132
-
Leiter Landesrat Alfons Benedikter Mitglied der Zwölfer- und Sechserkommission ist, stellt aufgrund der gelieferten Angaben, der Namenslisten und Geburtsdaten, sowie der Geburtsorte der Beamten, die nachstehende Tabelle 29 zusammen. Die Tabelle 29 liefert ein übersichtliches Bild über den Personalstand, die Sprachgruppenzugehörigkeit und die Laufbahn des Personals in den Staatsämtern , die 1) unter den Proporz fallen. ' Die Angaben beziehen sich auf zwei Stichtage, den 30. September 1975 und den 20. Jänner 1972. Letzteres Datum ist der Tag, an dem das Autonomiestatut und damit der Proporzgrundsatz in Kraft getreten ist. Ersteres Datum liegt knapp dreieinhalb Jahre danach und zeigt an, daß auch in der Periode 1972 - 1975 dem Grundsatz des Proporzes nicht entsprochen wurde - ja im Gegenteil der Anteil der italienischen Beamten sogar zugenommen hat.
1) Laut Auskunft des Amtes für Wirtschaftprogrammierung ist Tabelle 29 in ihrer deutschen Fassung das Ergebnis einer genaueren Überprüfung und damit zuver. lässiger als die italienische Fassung. Die hier wiedergegebene Tabelle 29 wurde vom Verfasser durch die Spaltensumme ergänzt, auf Fehler in den Zeilensummen überprüft und korrigiert.
T a b e l l e 29: S t a a t s ä m t e r und K ö r p e r s c h a f t e n , d i e u n t e r d i e Bestimmungen d e s A r t . 8 9 d e s A u t o n m i e s t a t u t e s f a l l e n - S t e l l e n p l a n 1975 und P e r s o n a l s t a n d 1972 - 1975 Spalten
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
^^aufb. &mt&y^
Deutsche/Ladiner A B C D
Heg.K.St 75 72
-
11 -
21 1 1
PinanzSt 75 72
69 2 1
62 5 3
153 38 .11-
Zoll
St 75 72
32
80 3 3
S c h a t z St 75 72
12
hrbet St 75 72
9 1
11 2
Bauamt/St 75/71
1
7 55 -
2.3.
Italiener B C
A
11
2.4.
3.1.
D
A
3.4.
4.1.
4.2.
4.3.
Totale B C
D
D/L
A - D It.
Tot.
16 14 14
32 21 20
16 11 10
43 2 2
21 44 42
64 46 44
3.2.
3.3.
-
5 14 14
11 20 19
5 10 9
25 7 ^
34 47 38
31 77 67
77 175 117
13 13 12
103 49 39
93 82 70
230 213 128
38 20 15
309 52 18
155 312 234
464 364 252
24 7 6
46 5 5
16 60 53
40 57 20
12 37 24
23 30 20
48 60 53
120 60 23
36 44 30
69 35 25
182 15 14
91 184 117
273 199 131
10
5
6 15 14
8 14 13
5 7 6
2 3
18 15 14
24 14 13
15 7 6
7 3 3
43
21 39 36
64 39 36
5 5 3
5 12 8
29 51 39
2 4 4
14 6 3
16 14 8
86 89 73
6 4 4
81 41 34
41 72 54
122 113 88
10
5 23
1 1
2 2
1 0 10
14 23
5 1
21
10 36
31 36
27 7 7
63 177 146
12 16 14
82 7 7
189 182 151
37 16 14
206 5 5
102 200 167
308 205 172
6 5
7 23 21
1 3 3
2 2 2
6 6 5
21 23 21
3 3 3
21
11 34 31
32 34 31
16
Telef.St 75 72 ! -
2.1. 2.2.
1 1
57 38 34
4 -
9
4
1 2
126 5 5
25 -
3
3
Motor.St 75 72
1
4
14
2
1 2 2
Post
St 75 72
5
25 4 3
590 139 92
563 227 204
2 6 5
13 33 31
295 560 458
281 394 352
7 6 5
38 37 34
885 699 550
844 621 556
1183 370 299
591 993 846
1774 1363 1145
tNAIL S t 75 72
16 2 ,2
31 6 5
21 5 4-
9 1 1
8 10 6
15 30 29
11 28 25
5 5 3
24 12 8
46 36 34
32 33 29
14 6 4
77 14 12
39 73 63
116 87 75
ENPS
17
88 4 4
41 27 1
9 6
8 11 10
44 98 92
20 36 14
4 6 2
25 11 10
132 102 96
61 63 15
13 12 4
155 37 7
76 151 118
231 188 125
1
-
4
3 6 4
-
9 6 4
11
6 7 5
17 7 5
15 1
28 1
11
11 26 26
St 75 72
/eterig^r ' 6 75 72 lerich^ 75 72
22 1 1
-
1
Änderest 75 72
3
ANAS
5
27 -
21 2 2
6
358 7 7
931
St 75 72
1
2
2
2
5
5
1
2
-
1
1 1 1
2
-
1
8 19 17
14 24 23
5 13 11
33 27 27
23 20 17
1
2 6 3
5 6 6
3 1
2 1
11 23 23
77 90 89
8 7 7
40 32 30
* 9— 6 6
1
6
1 1
-
42 25 24
16 15 13
76 5 4
38 82 77
114 87 81
7
14
3
10 6 6
8 14 9
22 14 9
32 25 25
231 136 135
207 48 48
104 152 149
311 200 197
537 445 393
1396 1246 1197 1302 1529
2126 235 219
1062 2715 1709
3188 2950 1928
6
154 46 46
3 7 7
13 32 30
831
3 6 6
179 438 386
465 415 2271 1317
S t 204 6 75 72 4
792 2051 1708 101 32 786 204 25 -633 176
394 848 729
1028 853 4056 2788
305 210 180
1186 880 754
3079 2561 1651 2191 3421
4755 824 662
2376 5108 3693
7131 5932 4355
Cot, ohne 5 t a a t s b . S 198 6 75 4 72
434 1120 877 98 25 558 198 18 421 - 170
215 410 343
563 438 1785 1471
296 204 174
649 435 361
1683 1315 1454 889 1099 793
2629 589 443
1314 2393 1984
3943 2982 2427
Staatsbahnen/St (FS) 75 72 Tot.
t-
228 212
1) A n d e r e : S t a a t s a r c h i v , N o t a r i a t s a r c h i v , G e r i c h t s g e f ä n g n i s s e und R e c h n u n g s h o f . Q u e l l e : Amt f ü r W i t r t s c h a f t s p r o g r a m m i e r u n g . E i g e n e U b e r p r ü f u n g und Z u s a m m e n s t e l l u n g . St) Stellenpläne, 75) P e r s o n a l s t a n d am 3 0 . S e p t e m b e r 1975, .72) Davon im D i e n s t am 2 0 . J ä n n e r 1972.
'
134 -
IV. 2 . Personalstand am 30.September 1975 insgesamt Aus der Tabelle 29 läßt sich folgender Überblick über den Personalstand am 30.9.1975 herausarbeiten. Tabelle 30: Personalstand am 30.9.1975 insgesamt ^^^^^Sprachg. D/L abs. Personal Stellenplan^) Besetzung 1975 t
%
IT abs.
%
SA
4.755
66,7
2.376
33,3
7.131
824
13,9
5.108
86,1
5.932
Quelle: Eigenzusammenstellung nach den Angaben der Tabelle 29. Die Stellenpläne der Ämter, die unter den Proporz fallen sollen, sehen am 30.9.1975 insgesamt 7.131 Stel1) len vor. ' Von diesem Plansoll waren im September 1975 genau 5.932 Stellen besetzt, davon 5.108 (86,1%) von
1) Laut Proporzdekrete sind es neuerdings 6.925 Stellen (Tab. 24),in denen zwar die 45 Richter enthalten sind, nicht aber das Regierungskommissariat (1975 mit 64 Stellen) und der staatliche Rechnungshof (1975 mindestens 12 Stellen). Zählt man diese dazu, so ergibt sich ein mögliches Plansoll von mindestens 7,001 Stellen. Die Differenz geht weiters darauf zurück, daß einige Verwaltungen bei der endgültigen Festlegung des Plansolls für die örtlichen Stellenpläne diese gegenüber den Angaben von 1975 reduziert haben, so z.B. die Eisenbahn (-250), die Staatstelefone (-61) und die Post (-28), während andere Verwaltungen ihre Stellenpläne weniger stark erweitert haben (als die enannten Reduzierungen) so z.B. die Gerichtsämter +71), die ANAS (+32) und der Zoll(+29). 2) Aufgliederung nach dezimalen VZ-Anteilen, In DPR 752 wird gerundet (63,D, 4L, 33IT).
- 135 -
Italienern und nur 824 Stellen (13,9%) von Deutschen und Ladinern. Das zahlenmäßige Verhältnis der in Südtirol lebenden Volksgruppen ist "mehr als umgekehrt', nämlich 66,7% Deutsche und Ladiner und 33,3% Italiener. ' Teilt man die 7.131 Planstellen nach diesem Schlüssel auf, stehen den Deutschen und Ladinern 4.755 Stellen zu, von denen sie nur 824 besetzen; den Italienern stünden 2.376 Stellen zu, während die tatsächliche Besetzung 5.108 italienische Beamte aufzeigt. Die Zahlen sind das Ergebnis der geschichtlichen Ereignisse und beweisen, wie notwendig eine Sonderregelung war, um die Südtiroler in den Staatsdienst einzugliedern. Nach Laufbahnen gegliedert ergibt sich folgendes Bild: Tabelle 31: Personalctand 1975 insgesamt nach Laufbahnen Sgrachgr. Laufbahn A B C D SA
D/L abs.
%
abs.
6 32
3% 4%
786 824
IT.
%
SA
204 848
97% 96%
16%
4.056
84%
210 880 2.651
14%
5.108
86%
2.191 5.932
Quelle: Eigenzusammenstellung nach den Angaben der Tab.29.
1) Volkszählung 1971, in Südtirol 1981, Seite 10.
- 136 -
Nur 6 Südtiroler (3%) waren 1975 in den leitenden A-Laufbahnen und nur 32 (4%) in den gehobenen B-Laufbahnen der Staatsämter beschäftigt. Die wenigen Südtiroler, die sich also 1975 im Staatsdienst befanden, waren durchwegs in den unteren Laufbahnen (C und D) tätig. IV. 3. Personalstruktur
nach Ämtern
Die Tabelle 29 gliedert die Stellenpläne und den Personalstand 1972 - 1975 nicht nur nach Laufbahnen, sondern auch nach Ämtern. In der Vonpalte links sind die Ämter angeführt, die unter den Proporz fallen. Von den rn Paket vorgesehenen halbstaatlichen Ämtern fehlt nur das Nationale Hilfswerk für Mutter und Kind (OMNI). Das Hil&werk wurde nämlich am 31. Dezember 1975 aufgelöst'', Zuständigkeiten und Personal sind am 1.Janner 1976 an das Land übergegangen. Das Hilfswerk war 1925 gegründet worden und bemühte sich um die Gesundheit der Mütter und ihrer Kinder. Da das Personal nun Landespersonal ist, wird dessen Proporz angewandt. In der Tabelle ebenfalls nicht enthalten ist das Fürsorgeinstitut für Staatsangestellte (ENPAS) das laut angeführtem Dekret ebenfalls aufgelöst wurde. Siehe dazu Tabelle 32.
1) DPR vom 23.12.1975.
137
Tabelle 32: Personalstand des Fürsorgeinstitutes für Staatsangestellte (ENPAS) nach Laufbahnen am 30.9.1975
A B C D Insgesamt
D/L abs. % —
-
4
11%
-
4
7%
IT. abs.
%
SA
4 12 32 3
100% 100% 100%
4 12 36 3
51
93%
55
CO
^^^^^Sprachg. Laufbahn^^^^
Quelle: Amt für Wirtschaftsprogrammierung. Eigene Zusammenstellung. Im Stellenplan des ENPAS waren 1975 40 Stellen vorgesehen, 55 Beamte (also 15 in Überzahl) befanden sich im Dienst, davon nur 4 Deutsche und Ladiner. Im Jahre 1972 waren 37 Beamte bei dem ENPAS beschäftigt, darunter 1) kein einziger Deutscher oder Ladiner. ' Trotz des Auflösungsdekretes funktionierte das ENPAS im Mai 1979 immer noch. Im Zuge der Durchführung der Sanitätsreform wird es in die Allgemeine Landeskrankenkasse eingegliedert werden und damit dem Proporz des Landes unterworfen. Auch der Stellenplan der Richter ist in der Tabelle 29 2) nicht enthalten, da das zuständige Justizministerium
1) Angaben des Amtes für Wirtschaftsprogrammierung 2) Im Mai 1979 sieht der Stellenplan der Richter 45 Stellen vor. Tab. 23.
-
138 -
die Angaben für 1972 und 1975 dem Amt für Wirtschaftsprogrammierung nicht zur Verfügung stellte. Ebenso fehlen das Ndrungsmittelinspektorat (mit sieben Stellen) ' und das Provinzialamt für Industrie, Handel und Handwerk (inklusive Eichamt) mit fünf Stellen. Von diesen zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallenden Ämtern abgesehen, sind in der Vorspalte der Tabelle 29 alle Ämter angeführt, die unter den Proporz fallen.^ In der 1. Kopfspalte (1.1. - 1.4.) der Tabelle 29 sind die deutschen und ladinischsprachigen Beamten nach Laufbahnen gegliedert. In der 2. Kopfspalte (2.1. - 2.4.) sind die italienischsprachigen Beamten nach Laufbahnen gegliedert. Die 3. Kopfspalte (3.1. - 3.^.) enthält die Summe der Beamten, deutscher, ladinischer und italienischer Volksgruppe, getrennt nach Laufbahnen. Die 4. Kopfspalte schließlich stellt das volksgruppenmäßige Verhältnis summarisch dar.
1) Siehe Tab. 1. 2) Siehe Tab. 10. 3) Abgesehen vom OMNI und vom ENPAS, auf die ja auch die Proporzdekrete nicht Bezug nehmen, weil kein Personal mehr eingestellt wird, fehlen in Tab. 29 nur die 45 Richter und die 12 Stellen beim Nahrungsmittelinspektorat und dem Provinzialamt für Industie, Handel und Handwerk ( inklusive des Eichamtes). Auf das Regierugnskommissariat und den staatlichen Rechnungshof soll zwar der Proporz angewandt werden, doch wurden beide in den Proporzdekreten noch nicht berücksichtigt. Der staatliche Rechnungshof (mindestens 12 Stellen) scheint in der Tabelle 29 auch nicht auf.
1 - 139 -
Jedes Amt ist in drei Zeilen gegliedert. In der ersten Zeile (St) steht das Plansoll, der sogenannte Stellenplan, uüd das entsprechende Sprachgruppenverhältnis, wie es sich aufgrund des Proporzes ergeben müßte. In der zweiten Zeile (75) finden wir den tatsächlichen Stand, am 30. September 1975, dem Stichdatum der Tabellenerstellung; in der dritten Zeile (72) den Personalstand am 20. Jänner 1972, am Tag des Inkrafttretens des neuen Autonomiestatutes. Der tatsächliche Personalstand von 1975 (zweite Zeile) und von 1972 (dritte Zeile) weicht in seiner volksgruppenmäßigen Besetzung ganz wesentlich von dem Plansoll (erste Zeile) ab. Aufgrund des Volksgruppenverhältnisses müßten zwei Drittel der Stellen, wie es sich eben aus der ersten Zeile ergibt, von Deutschen und Ladinern besetzt sein. Der tatsächliche Stand, sei es 1975 als 1972, zeigt so ziemlich das Gegenteil. Die Personalstruktur der Ämter läßt sich anhand eines Beispieles am besten verdeutlichen. IV. 4. Die Eisenbahnverwaltung: ein Beispiel Die Eisenbahnverwaltung beschäftigt in Südtirol den größten Teil der Staatsangestellten. Im Plansoll 1975 (St) sind insgesamt 3188 Stellen vorgesehen, 2950 davon waren im Jahre 1975 und 1928 Stellen im Jahre 1972 besetzt. Die Stellen bei der Eisenbahn machen knapp die Hälfte der gesamten Staatstellen in Südtirol aus, die unter den Proporz fallen Die Staatseisenbahnen
1) Vergleiche auch weiter vorne C. II. 20. und C.III. 1. Seite 113 und Seite 120,
- 140 -
unterstehen dem Transportministerium und sind in Form eines autonomen Staatsbetriebes organisiert. Der Stellenplan für die Staatseisenbahnen sah am 30. September 1975 insgesamt 3188 Stellen vor (Spalte 4.3., Vorspalte FS, Zeile St). Von diesen 3188 Stellen müßten laut Proporz zwei Drittel der Stellen, also 2126 (Spalte 4.1.), der deutschen- und ladinischsprachigen Bevölkerung und ein Drittel, 1062 Stellen (Spalte 4.2.), der italienischen Sprachgruppe vorbehalten sein. Diese erste Zeile (St) spiegelt die ideale Verwirklichung des Proporzes wider. Die tatsächliche Situation bei den Eisenbahnen zeigt die zweite Zeile (75), nach dem Stand am 30. September 1975: Von den 2950 besetzten Stellen waren 2715 (92 %) von Italienern und nur 235 Stellen (8 %) von Deutschen und Ladinern besetzt. Zum Vergleich dazu die Situation am 20. Jänner 1972, am Tagc&s Inkrafttretens des neuen Autonomiestatutes (Zeile 72): insgesamt waren 1928 Stellen besetzt, davon 1709 (88,6 %) durch Italiener und nur 219 (11,4 %) durch Deutsche und Ladiner., Auffallend ist, daß der Prozentsatz der deutsch- und ladinischsprachigen Angestellten 1972 höher war als 1975, drei Jahre nach Inkrafttreten des Autonomiestatutes. Die Spalten 1.1. - 2.4. zeigen dasselbe Bild aufgegliedert nach Laufbahnen. Aus Zeile St und Spalte 1.1. geht hervor, daß den Südtirolern laut Plansoll proporzmäßig 6 Stellen in der leitenden Laufbahn (A) zustehen würden, daß aber kein einziger Südtiroler, weder 1972 noch 1975 (Zeile 72 und 75), in. dieser leitenden Laufbahn der Staatsbahnen Dienst geleistet
- 141 -
hat. 358 Stellen würden den Deutschen und Ladinern in der gehobenen Laufbahn (B) zustehen; nur sieben deutsche oder ladinische Beamte haben aber 1972 und 1975 in der gehobenen Laufbahn Dienst geleistet. In der Laufbahn C sind 931 und in der Laufbahn D 831 Stellen den Südtirolern laut Plansoll vorbehalten. Insgesamt nur 228 leisteten 1975 Dienst in diesen Laufbahnen (C und D). In umgekehrtem Verhältnis zeigt sich die Besetzung der Stellen bei der Eisenbahn durch Italiener: Laut Proporz würden ihnen drei Stellen in der leitenden Laufbahn (A) zustehen, sechs italienische A-Beamte befinden sich im Dienst. Dasselbe Bild zeigt sich bei den Laufbahnen B, C und D, wo mehr als doppelt soviele Italiener im Dienst stehen, als laut Proporzplansoll vorgesehen ist. Tabelle 33: Personalstand der Eisenbahnen nach Laufbahnen am 30.9.1975 Sprachgr. D/LAD Laufbahn"*^-. A B C D Insgesamt
abs.
ITAL %
abs.
SA
%
7
1,6
6 438
100 98,4
228
9,1
2.271
90,9
—
6 445 1.197 1.302
235
8 %
2.715
92 %
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Tab. 29.
2.950
- 142 -
Im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt der ProporzÄmter (86 % der Beschäftigten sind Italiener) beschäftigten die Eisenbahnen überdurchschnittlich viele Italiener (92 %).^ Im Vergleich zur Postverwaltung (72,9 % Italiener) zeigt sich dieses Mißverhältnis umso stärker. Tabelle 34: Personalstand der Postverwaltung nach Laufbahnen am 30.9.1975 "^-^Sprachg. Laufbahn^-— A B C D Insgesamt
abs
D/LAD.
%
ITAL. abs. %
4 139 227
10,8 19,9 36,6
6 33 560 394
370
27,1
993
100 89,2 80,1 63,4
SA 6 37 699 621
72,9 1363
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Tab. 29
\
1) Vergleiche Tabelle 31 mit Tabelle 33.
- 143 -
Tabelle 35: Personalstand der Finanzämter nach Laufbahnen am 30.9.1975 D/LAD. —^Sprachgr. abs. Laufbahn^^^^^ % A B C D Insgesamt Quelle:
IT abs.
%
SA
2 5 38 7
4,1 6,1 17,8 35,0
47 77 175 13
95,9 92,9 82,2 65,0
49 82 213 20
52
14,3
312
85,7
364
eigene Zusammenstellung nach Tabelle 29.
Interessant ist auch ein Vergleich mit der Finanzverwaltung, die nach Eisenbahn und Pest am meisten Beschäftigte zählt (364 anno 1975) und sehr viele A- und B-Stellen aufweist.'*) Vergleiche Tabelle 35. Die Finanzämter spiegeln insgesamt dasselbe Verhältnis p) wider, wie die Gesamtübersicht aller Amter. ' Der Anteil der Deutschen und Ladiner beträgt 14,3% der Beschäftigten, ist aber in der A-(4,1%) und B-Laufbahn (6,1%) etwas höher als im Durchschnitt (3% der A- und 4% der B-Stellen) und damit selbstverständlich höher als bei der Eisenbahn (0% der A-Stellen und 1,6% der B-Stellen)^.
1) Im Stellenplan 1975 weist die Finanzverwaltung 103 A-Stellen (22%) und 93 B-Stellen (20%). Vergleiche Tab. 29. Ebenso im neuen Stellenplan: Vergleiche C.111.1. Seite 120. 2) Vergleiche Tab. 35 und Tab. 31. 3) Vergleiche Tab. 35 mit Tab. 33.
- 144 -
IV. 5. Aufnahmen nach Inkraftreten der Autonomie Die Tabellen 29 und 36 weisen nach, daß der Anteil der Südtiroler im Staatsdienst 1975 kleiner ist als 1972. Im Jahre 1972 betrug der Anteil der Südtiroler an den (laut Tab.29) insgesamt in den Proporzämtern Beschäftigten 15,2%, im Jahre 1975 war der Anteil nur mehr 13,9%. Obwohl also 1972 das Autonomiestatut in seiner neuen Fassung in Kraft getreten ist und damit auch der Propongrundsatz des Pariser Vertrages in Verfassungsrang gekleidet wurde, nahmen die Staatsgüter weiterhin-in krassem Widerspruch zum Art. 89 des Statutes - fast ausschließlich italienisches Personal auf. Tabelle 36: Aufnahmen zwischen 1972 und 1975 insgesamt —-^Sprachgr. Personal/
D/LAD abs. %
Im Dienst 1975 Im Dienst 1972
824 662
13,9 15,2
5108 3693
86,1 84,8
5.932 4.355
Aufnahmen 72-75
162
10,3
1415
89,7
1.577
ITAL abs. %
SA
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Tab, 29 Zwischen 1972 und 1975 wurden insgesamt 1.577 Bedienstete in den Proporzämtern neu aufgenommen, davon 1.415 (89,7%) Italiener und nur 162 (10,3%) Südtiroler. Vergleiche Tabelle 36. Die Verletzung des Proporzgrundsatzes ist evident.
- 145 -
Tabelle 37: Aufnahme von Italienern zwischen 1972 und 1975 ^^^^^Ämter Ital.Pei^^
Alle ProporzÄmter
Nur Eisenbahnen
Nur Post./. ämter */.
Im Dienst 1975 Im Dienst 1972
5.108 3.693
2.715 1.709
53,1 46,2
993 846
19,4 22,5
Nach 1972 aufgenommene Ital.
1.415
1.006
71,1
147
10,4
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Tab. 29. Der Prozentsatz der Südtiroler, die zwischen 1972 und 1975 aufgenommen wurden (10,3% der Neuaufnahmen), ist geringer^ als der Anteil der Südtiroler, die 1972 im Dienst standen (15,2%). Vergleiche Tab. 36. Der größte Teil von Neuaufnahmen von Italienern erfolgte bei den Eisenbahnen (71,1%), die dann auch mehr als die Hälfte der italienischen Beamten in den Proporzstellen Südtirols beschäftigten (1975 rund 53%)."*) Auffallend wenige Südtiroler7bei den Eisenbahnen in der Periode 1972 - 1975 aufgenommen, insgesamt 16 ( 9,9% der Südtiroler Neuaufnahmen).^ Tabelle 38: Aufnahme von Südtirolern zwischen 1972 und 1975 Ämter Südt.Bedienstete
Alle Proporzämter 824 662
Nur Eisenbahnen % 235 28,5 219 33.1
1975 1972 Nach 1972 aufgenommene Südtiroler 162 16 9.9 Quelle: Eigenzusammenstellung nach Tab. 29
1) Vergleiche Tab. 37. 2) Vergleiche Tab. 38.
Nur Postämter % 370 44,9 299 45,2 71 43,8
- 146 -
Die Post beschäftigte bereits 1972 über 45% der 1) Staatsbeamten deutscher oder ladinischer Sprache. Aber auch die Post, die von den drei größten Staatsverwaltungen in Südtirol relativ am meisten Südtiroler beschäftigt^ ja fast die Hälfte der Südtiroler Staatsbeamten in ihren Diensten hält, schraubt diesen Propzentsatz zwischen 1972 und 1975 leicht zurück: von 45,2% auf 44,9% aller Staatsbeamten der Proporzstellen. ' "Die Neuaufnahmen nach 1972 stammen - mit Ausnahme 4) einiger Versetzungen - aus: ' a) Wettbewerben, die 1967, 1968, 1969, 1970, 1971 ausgeschrieben wurden, aber erst 1972 und später abgeschlossen wurden (so z.B. auc'* 36 Deutsche bei der Finanzverwaltung oder 76 Deutsche bei der Post); b) Wettbewerben, die nach 1971 aber mit der Vorschrift der Doppelsprachigkeit ausgeschrieben und abgewickelt wurden (so z.B. bei der INPS - 30 Deutsche, bei den Ämtern des Arbeitsministeriums - 7 Deutsche); c) Einstellungen aufgrund von Sondergesetzen über die Pflichteinstellung von Invaliden, Waisen von Invaliden, usw. (betreffen insbesondere die Staatstelefone). Bei den Eisenbahnen wurden in der Periode 1972 - 1975 genau 1.022 Bedienstete au^pnommen (davon 16 Deutsche). "Diese 1.022 setzen sich zusammen a) aus Siegern aus in den Jahren 1968-1973 ausgeschrie-
1) Vergleiche Tab. 38. 2) Im Jahr 1975 sind 27,1% der Postangestellten Südtirols. Vergleiche Tab. 34 mit Tab. 31, 33 und 35. 3) Vergleiche Tab. 38. 4) Benedikter Staatsämter, Seite 1.
- 147 -
benen Wettbewerben, die ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben (50); b) aus Siegern aus Wettbewerben, wie oben, die ihren Wohnsitz außerhalb der Provinz haben, aber für 3 bzw. 5 Jahre zur Dienstleistung nach Bozen verpflichtet wurden und nach Ablauf dieser Dienstzeit wieder in ihre Herkunftsregionen zurückkehren (sogen, avvicendamento) (970)."^ Ebenso muß festgehalten werden, daß kaum Andrang von Südtirolern zum Staatsdienst gegeben ist.^ Dennoch scheint der noch geringere Anteil an Neuaufnahmen von Südtirolern im Verhältnis zum Personalstand 1972 daraufhinzuweisen, daß die Ämter - in Anbetracht der Verhandlungen über die Durchführungsbestimmungen in der Sechserkommission - sich beeilten vor deren Inkrafttreten Personal auf die übliche Form einzustellen. Die Proporzdekrete sehen allerdings eine Übergangslösung für diese Beamten vor: Die nach dem 20.1.1972 und vor dem 30.11.1976^ aus anderen Provinzen aufgenommenen Beamten bleiben zwar im Dienst, besetzten aber nicht Stellenpläne, so daß die Stellen als frei ausgeschrieben werden könA) nai. Dieses Zugeständnis erhärtet die oben getroffene Annahme über die erfolgten Aufnahmen.
1) Benedikter,Eisenbahn. 2) Vergleiche C.X.21. Wenige Bewerber. Seite 279. 3) Zwischen dem Inkrafttreten des Autonomiestatutes und dem des 1. Proporzdekretes DPR 752. 4) Proporzdekret 752, Art. 9 und Art. 4, Absatz 6.
- 148 -
IV. 6. Ansuchen von Italienern um Versetzung außerhalb der Provinz Das Autonomiestatut sieht eine schrittweise Verwirklichung des Proporzes bis zum Erreichen der 1) vorgesehenen Anteile vor. ' Die Zuteilung der für Bürger deutscher und ladinischer Sprache vorbehaltenen Stellen, erfolgt durch Neueinstellung in jene Stellen, die in den einzelnen Stellenplänen aus irgendeinem Grund frei werden. Das Proporzdekret^ schreibt vor, daß diese Anteile innerhalb von dreißig Jahren ab 1972 zu erreichen sind (bis zum Jahre 2002). "Das Personal, das sich am 20. Januar 1972 bereits in der Provinz im Dienst befunden hat, übt 3eine Dienstbefugnisse bis zum Ausscheiden weiterhin aus und behält die Einordnung in den allgemeinen Stellenplänen und den entsprechenden Rechtsstaats bei."*^ Das heißt mit anderen Worten, daß die Beamten, die bei Inkrafttreten des neuen Autonomiestatutes im Dienst waren, bis zu ihrem natürlichen Ausscheiden durch Pensionierung, Versetzung oder Kündigung, zwar nicht in die örtlichen Stellenpläne übergehen, aber mit allen Rechten im Dienst bleiben. "Die am 20.Jänner 1972 freien Stellen und jene, welche aus jeglichem Grunde nach diesem Datum frei geworden sind bzw. frei werden, werden aufgrund von Wettbewerben um die Anfangsstellen einer jeden Laufbahn besetzt." Als Stichdatum gilt also der 20.Jänner 1972.
1) 2) 3) 4)
Autonomiestatut, Art. 89. Proporzdekret, DPR 752, Art. 46. Proporzdekret, DPR 752, Art. 9. Absatz 1. Proporzdekret, DPR 752, Art. 9. Absatz 2.
- 149 -
Die Stellen, die unrechtmäßigerweise nach dem Inkrafttreten des Autonomiestatutes besetzt worden sind, werden als frei ausgeschrieben. Ebenso werden jene Stellen als frei angesehen, welche von Personal besetzt sind, das um die Versetzung außerhalb der Provinz Bozen 1) angesucht hat. ^ Um diese Rückversetzungen zu erleichtern und damit die Proporzverwirklichung zu beschleunigen, 2) sieht das Proporzdekret ' besondere Anreize für die Rückversetzungen vor. Die Staatsbediensteten, die um Rückversetzung in ihre Heimat ansuchen, können drei Sitze ihrer Wahl angeben und haben das Recht, wirtschaftlich wie bei Versetzung von amtswegen behandelt zu werden. ' .Bei Versitzungen von amtswegen werden den Bediensteten besondere Zulagen und Übersiedlungsbeiträge ausbezahlt, in deren Genuß man normalerweise nicht kommt, wenn man um die Versetzung selbst ansucht. Diese Begünstigungen werden also trotzdem gewährt. Ebenso müssen Staatsbedienstete normalerweise oft Jahrzehnte warten, bis sie in die Nähe ihres Heimatortes versetzt werden. Im Proporzdekret ist deshalb diese beschleunigte Prozedur vorgesehen. Bis zum 1.4.1976 hatten allein bei der Eisenbahn 461 Bedienstete um Rückversetzung in ihre Heimat angesucht (Tab. 39). Die große Anzahl an ausgeschriebenen
1) Proporzdekret, DPR 752, Art. 46, Abs. 3. 2) Proporzdekret, DPR 752, Art. 46, Abs. 4. 3) Proporzdekret, DPR 752, Art. 46, Abs. 4.
- 150 Tabelle 39: Anzahl der Bahnbediensteten, welche am 1.4.1976 in der Rangordnung zur Rückversetzung in ihre Heimat aufscheinen und der Bediensteten, welche im Zeitraum vom 15.7.1976 bis 31.1.1977 aus dem Dienst ausschieden Rang
Laufbahn
Fahrdienst Bahnhofvorsteher Bahnhofsassistent Verschieber Handlanger u. Gehilf. Schaffner Handels-Verkehrsd. Abfertigunsleiter Zugförderungsdienst Dienstverteiler Triebfahrzeugführer Technische Leiter Facharbeiter Handlanger Elekrische Anlagen Verwaltungsassist. Facharbeiter Handlanger Bauamt Bozen Tech.Sekretariat Verwaltungsassist. Tech.Assistenten Technische Lieter Bahnwärter Facharb.Werkst. Handlanger Insgesamt
VersetzungsRangordnung
Dienstausgeschieden
SA
28 85 8
B C D
25 83 8
D C
97 12
3 1
100 13
B
48
1
49
B C B D D
1 14 1 12 3
5 1 1 1
1 19 2 13 4
C D D
1 69 6
B C C B D D D
1 1 —
1 75 1 2 461
3 2 -
—
3
1 —
1 1 11 —
-
35
Quelle: Amt für Wirtschaftsprogrammierung.
1 72 6 2 1 1 2 86 1 2 496
- 151 -
Stellen^ bei allen Staatsverwaltungen, gleich nach Inkrafttreten der Proporzdekrete ist - neben dem ungedeckten Plansoll und den Pensionierungen - nicht zuletzt auf die Rückversetzungen zurückzuführen. Der Altersaufbau der Beamten wird darüber Aufschluß geben, wie die freien Stellen in den nächsten Jahrzehnten anfallen. Ein großer Teil der Stellenpläne jedenfalls, 1.697von insgesamt 6.925 Stellen (also über 24% der Stellen) sind bereits ausgeschriäen. Nach Deckung des ersten Bedarfs werden die restlichen Stellen periodisch aufgrund der Pensionierungen anfallen. . IV. 7. Zusammenfassung Die Stellenpläne der Staatsämter, welche unter den' Proporz fallen, haben am 30.September 1975 insgesamt 7.131 Stellen vorgesehen. Laut Proporz sollten davon 66,7%, also 4.755 Stellen, an die deutsche und ladinische Sprachgruppe und 33,3%, das sind 2.376 Stellen, an die italienische Sprachgruppe fallen.^ bie tatsächliche Lage weicht sehr stark von dem "idealen" Proporz ab: Im Jahre 1972 waren insgesamt 4355 Beamte in diesen Staatsämtern beschäftigt, davon 3.693 (84,8%) Italiener
1) Bis zum 31.12.1978 wurden aufgrund der Propoxsdekrete 1.697 Stellen ausgeschrieben. Siehe dazu C.X.2.1. wenige Bewerber.Seite 279 ff. und Tab. 102 2) Der Proporz wird für jedes Amt und jede Laufbahn getrennt angewandt, so daß sich durch die Aufrundungen im Gesamtbild leicht Verschiebungen ergeben. Das Proporzdekret DPR 752 (Tabellenanhang) hat das Verhältnis folgendermaßen festgelegt: 63% an die deutsche, 33% an die italienische und 4% an die ladinische Sprachgruppe.
-
152 -
und 662 (15,2%) Deutsche und Ladiner. Am 30. September 1975 ist die Situation noch widersprüchlicher: Von insgesamt 5.932 beschäftigten Personen, gehörten 5.108 (86,1%) der italienischen Sprachgruppe, nur 824 (13,9%) der deutschen und ladinischen Sprachgruppe an. Diese Besetzung spiegelt somit einen mehr als umgekehrten Proporz zum Nachteil der deutschen und ladinischen Minderheit wider, welche zusammen weniger als 14% der Stellen besetzt, von denen ihr aufgrund der Proporzdekrete 67% zustehen. Die Untersuchung der Lage hat klar gezeigt, daß eine Sonderregelung notwendig war, gerade auch im Sinne des Art. 3 der italienischen Verfassung, der die Gleichheit der Bürger garantiert, und des Art. 6, der die Republik verpflichtet, mit besonderen Maßnahmen die sprachlichen Minderheiten zu schützen. Der große Aufholbedarf für die deutsche und ladinische Volksgruppe ist zu einem großen Teil (über 24% der Stellen) in der ersten Phase angefallen, in der die gegenüber dem Plansoll unbesetzten Stellen, sowie die durch Rückversetzung oder Pensionierung frei gewordenen Stellen z.T. ausgeschrieben wurden.^ Nach der Deckung dieses Bedarfs fallen die Stellen regelmäßiger aufgrund der Pensionierungen an. Diese lassen sich mit dem Altersaufbau der Inhaber von Staatstellen vorausberechnen.
1) Schätzungsweise 1.122 Stellen sind zusätzlich unbesetzt und sollen ebenfalls demnächst ausgeschrieben werden. Vergleiche Tab. 55, auf Seite 170.
- 153 -
V. Altersaufbau der Inhaber von Staatsstellen* Der Altersaufbau der Staatsstelleninhaber, die unter die Bestimmungen des Art.89 des Autonomiestatutes fallen (Proporz), gibt Aufschluß über die voraussichtlichen Pensionierungen und die dadurch freiwerdenden Stellen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht. Darüberhinaus läßt sich aufgrund des Altersaufbaus der Beamtenschaft die zeitliche Verwirklichung des Proporzes vorausberechnen. V. 1. Prämissen Im Normalfall müßte man für die Berechnung der Pensionierungen den aktuellsten Stand des Altersaufbaues zugrunde legen. Das Amt für Wirtschaftsprogrammierung hat den Altersaufbau der einzelnen Proporzämter mit Stand 1972 und mit Stand 1975 erhoben. Das Proporzdekret sieht aber eine Sonderreglung für die Ausschreibung der freien Stellen vor, die im Wesentlichen auf 1972 Bezug nimmt: "Die am 20. Jänner 1972 freien Stellen und jene, welche aus irgend einem Grunde nach diesem Datum freigeworden sind, beziehungsweise freiwerden, werden aufgrund von Wettbewerben um die Anfangs1) stellen jeder Laufbahn besetzt." ^
1) Proporzdekret 752/76, Art.9, Absatz 2.
- 154 -
Die Beamten, die zwischen 1972 und 1976, also*zwischen dem Inkrafttreten des Autonomiestatutes und dem Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76, aufgenommen wurden, bleiben zwar im Dienst, besetzen aber keine Planstellen, und werden somit bei ihrem Ausscheiden auch nicht ersetzt. Der 1) Artikel 46 des Proporzdekretes 752/76 ' schränkt diese Bestimmung auf jene ein, die aus anderen Provinzen nach Südtirol versetzt wurden: "In den gemäß Absatz 2 von Art.9 zum Wettbewerb auszuschreibenden Stellen sind jene nicht inbegriffen, welche von Bediensteten besetzt sind, die nach dem 20. Jänner 1972 und vor Inkrafttreten dieses Dekrets den Dienst in der Provinz Bozen aufgenommen haben, 2) sofern sie zu diesem Datum ' bereits in der Provinz Bozen ansässig waren. Der Großteil der Bediensteten, die zwischen 1972 und 1975 den Dienst in Südtirol aufgenommen haben (insgesamt 1.577) ist aber aus anderen Provinzen zugewandert; allein bei der Eisenbahn erfolgten 970 von 1.022 Neueinstellungen in Südtirol durch Versetzung.^Der Berechnung der voraussichtlichen Pensionierungen wird deshalb der Altersaufbau am 30.9. 1975 vermindert um die Neuaufnahmen und Versetzungen zwischen 1972 und 1975 zugrunde gelegt.
1) Proporzdekret 752/76, Art.46, Absatz 6. 2) Aus der italienischen Fassung geht klar hervor, daß der 20.1.1972 gemeint ist. 3) Proporzdekret 752/76, Art.46, Absatz 6. 4) Benedikter Eisenbahn. Vergleiche auch unter C.IV.5. Aufnahmen nach Inkrafttreten der Autonomie. Seite 144.
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Erste Prämisse: Die^ am 20.1.1972 in der Provinz Bozen ansässigen und zwischen 1972 und 1975 aufgenommenen Bediensteten werden also nicht berücksichtigt. Diese Prämisse fällt für die Prognose der Pensionierungen der Frauen bis 1997 und der Männer bis 2002 überhaupt nicht ins Gewicht.'*) Eine zweite Prämisse betrifft das Pensionsalter: Für die Pensionierung wird von der Annahme ausgegangen,daß die Bediensteten bis zum gesetzlichen Pensionsalter im Dienst bleiben, die Männer bis zum Erreichen des 65. und die Frauen bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Allfällige vorzeitige Ausscheidungsgründe oder-möglichkeiten werden nicht berücksichtigt (Todesfall, Versetzun*3 ) gen in andere Provinzen*"', Invalidität, Kündigung). Da die Frauen im Staatsdienst bereits nach 15 Dienstjahren vorzeitig mit der Mindestrente in Pension
1) Für die Aufnahmen galt vor dem Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76 die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren (abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen). Nimmt man an, daß die Frauen mit 60 und die Männer mit 65 Jahren in Pension gehen (gesetzliches Pensionsalter), und mit dem höchsten Alter (35) und zum frühesten Termin (1972) eingetreten sind, so ergibt sich folgende Berechnung: 1972 - 35 = 1937 + 60 (bzw.65) = 1997 für Frauen und 2002 für Männer als frühester Pensionstermin für die Ältesten, die bereits 1972 eingetreten sind. 2) Die Versetzungen betreffen aber kaum die Bediensteten laut Stand 1972, sondern vor allem jene, die zwischen 1972 und 1975 in Südtirol ihren Dienst aufgenommen haben und eben zum Großteil aus anderen Provinzen nach Südtirol versetzt wurden. Diese sind aber aus der vorliegenden Berechnung schon ausgeschlossen.
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gehen können, ist die getroffene Prämisse vor allem bei den Pensionierungen der Frauen zu beachten. Diese fallen aber zahlenmäßig kaum ins Gewicht, da der Schuldienst nicht zu den Proporzämtern zählt, und in den Proporzämtern der Anteil der Frauen sehr gering ist (708 von 4.363 Stellen im Jahr 1972, entspricht einem Satz von 16,2 Prozent (siehe Tab.40). Eine dritte Prämisse muß insofern gemacht werden, als 1) die Aufnahmen die nach dem 30.11.1976 ^ nach dem Proporzgrundsatz in die örtlichen Stellenpläne erfolgten, nicht berücksichtigt werden können. Die ersten Wettbewerbe wurden mit Datum 28.6.1977 ausgeschrieben, die ersten Einstellungen erfolgten 1978. Demzufolge ist diese Pränisse für die Prognose der Pensionierungen der Frauen bis 1998 und der Männer bis 2003 überhaupt 2) nicht relevant. ' Aufgrund der drei gesetzten Prämissen können sich die prognostizierten Ergebnisse nur erhöhen und zwar für die Pensionierungen bis zum Jahre 2002 bis 2003 in 3) einen kaum relevanten Ausmaß. ^
1) Datum des Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76. 2) Vergleiche Fußnote auf Seite 155 und folgende Berechnung, die der erhöhten Altersgrenze auf 40 Jahre (DPR 752/76) Rechnung trägt: 1978 - 40 = 1938 + 60 (bzw.65) = Im Jahre 1998 für die Frauen und 2003 für die Männer können frühestens Pensionierungen in den örtlichen Stellenplänen stattfinden. 3) Die erste Prämisse berührt die Pensionierungen der Männer bis 2002, die dritte die Pensionierungen der Männer bis 2003 überhaupt nicht. Die zweite Prämisse betrifft ebenfalls fast ausschließlich die Frauen, die aber zahlenmäßig nicht stark ins Gewicht fallen.
- 157 -
Die Pensionierungen werden folglich bis zum Jahre 2005 und nicht weiter prognostiziert. Vorbehaltlich geringer Erhöhungen, können sie bis dahin sehr genau berechnet werden. V. 2. Vorausichtliche Pensionierungen Tab.40 gibt einen Gesamtüberblick über den Altersauf1) bau der Bediensteten in den Proporzämtern und einen ersten Uberblick über die voraussichtlichen Pensionierungen in Fünf-Jahresetappen. Sie macht keine Angaben über die Verteilung auf die einzelnen Laufbahnen und Ämter. Sie wird hier wiedergegeben, weil sie eine Grundlage für weitere Berechnungen ( z.B. für die einzelnen Jahre oder Sprachgruppen) darstellt.
1) Tab.40 enthält die Bediensteten der Ämter, wie sie unter C.IV.2. Personalstand am 50.September 1975 insgesamt, angeführt sind, abzüglich der zwischen 1972 und 1975 in Südtirol neu eingesetzten Bediensteten. Die Summe der 3*655 Männer und4er 708 Frauen ergibt einen Personalstand von 4.363, der nur geringfügig von Tab.29 abweicht (Tab.29 führt für 1972 insgesamt 4.355 Bedienstete an).
- 158 T a b e l l e 40: Alteraufbau der Bediensteten n a o h G e s c h l e c h t am 2 0 . 1 . 1 9 7 2
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- 159 T
Da die EDV-Aufzeichnungen im Amt für Wirtschaftsprogrammierung gelöscht worden waren, war es leider nicht möglich eine analoge Übersicht mit der Ausprägung der Laufbahnen ausdrucken zu lassen.1 '^ Es war deshalb notwendig aufgrund der Listen der einzelnen Ämter eine neue Berechnung auszustellen. Diese wurde in den Tab. 41 - 52^o angelegt, daß sie: - einen Vergleich mit den Stellenplänen (Tab.1-22) ermöglicht; - gegenüber diesen auch das Regierungskommissariat und den Rechnungshof enthält, deren Stellenpläne nicht veröffentlicht wurden, aber für die Pensionierungen relevant werden könnten; - die Pensionierungen in allen Ämtern und Laufbahnen in Fünf-Jahresetappen bis 2005,nach Männern und Frauen,getrennt aufzeigt; - Grundlage für weitere Berechnungen bildet, - einfach zu einem Gesamtüberblick zusammengefaßt werden kann (Tab.53).
1) Die Aufzeichnungen wurden 1975 aufgrund der Ministerialangaben als Rechnungsgrundlage für die Sechser-Kommission gemacht. 2) Tab.41-52 enthalten nicht den Personalstand der Richter, über die keine Angaben vorliegen.
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166 -
Die Zusammenfassung der Tab.41-52 ergibt folgendes Bild: Tabelle 53: Voraussichtliche Pensionierungen insgesamt nach Laufbahnen 1979-2005 ' Pens. von - bis 1979
1981 1986 1991 1996 2001
-
Summa
1980 1985 1990 1995
2000 2005
Laufbahn
A
B
c
D
SA
6 9 31 32 42 40
23 47 136 94 96 150
36 179 369 329 334 444
34 69 121 97 106 123
99 304 657 552 578 757
546 1691
550
2947
160
Quelle: Eigene Berechnung nach Tab.41-52. Tab.53 zeigt den quantitativen, qualitativen (nach
Laufbahn gegliederten) und zeitlich in Fünf-Jahres1) etappen gegliederten Mindest-Anfall ^von freien Stellen aufgrund der voraussichtlichen Pensionierungen an. Bis zum Jahre 2005 werden mindestens 2.947 Stellen in den Laufbahnen A bis D frei, der größte Teil davon in der C-Laufbahn (1.691 Stellen). Zeitlich gesehen fallen die meisten Stellen in die Fünf-Jahresperiede 2001-2005 (insgesamt 757 Stellen). Gerade diese letzte Periode wird aufgrund der Neuaufnahmen noch eine leichte 2) Erhöhung erfahren. '
1) Mindestanfall aufgrund der Prämissen. 2) Siehe dazu auch die Prämissen unter C.V.1. Seite 153.
- 167 -
Im Vergleich zu den 1.697 bereits als frei ausge1) schriebenen Stellen ' und den 1.122 demnächst auszuschreibenden Stellen (Tab.55) aufgrund der Differenz zwischen derzeitigem Personalstand und Stellenplänen, zeigt sich, daß der größte Teil an freien Stellen unmittelbar nach Inkrafttreten des Proporzdekretes 752/76 angefallen ist (2.819 freie Stellen). Das große Problem besteht deshalb in der Besetzung dieses angestauten Bedarf. Zugleich ist daran zu denken, daß in rund 25 bis 40 Jahren, in den Jahren 2004-2019 die entsprechend verstärkten Pensionierungen erfolgen w e r d e n . G e n a u e r e Berechnungen können erst aufgrund des Altersaufbaus der neu Eingestellten bzw. Einzustellenden erfolgen. Aufgrund des Fehlbedarfs gegenüber dem Plansoll, müssen die freien Stellen infolge von Pensionierungen,in den Perioden 1979-1980 und 1981-1985 entsprechend um den Fehlbedarf erhöht werden, der 2.819 Stellen ausmacht. Insgesamt müssen also bis zum Jahre 2005 mindestens^ 5.766 Stellen besetzt werden. Wenn die Quoten für die
1) Vergleiche dazu C;X.2.1. Wenige Bewerber. Tab. 102. 2) Bei mindestens 25 bis maximal 40 Dienstjähren, das vom Alter des Bediensteten bei Dienstantritt und seinem Geschlecht abhängig ist. Ein Mann der gerade vor Erreichen der Altersgrenze mit 40 Jahren eingetreten ist und bis zu seinem 65. Lebensjahr im Dienst bleibt, erreicht 25 Dienstjähre, wer mit 25 eintritt kann 40 Dienstjähre erreichen. 3) Vergleiche dazu weiter unten. Tab. 55. 4) Mindestens deshalb, weil die Pensionierungen nach dem Minimumprinzip berechnet wurden und andere Ausscheidungsgründe unberücksichtigt geblieben sind (C.V.1.).
-
168 -
Sprachgruppen bei den Wettbewerben bis zum Erreichen 1) des Proporzes so beibehalten werden wie bisher , fallen davon 73,8% der Stellen an Deutsche (mindestens 4.255 Stellen), 4,2% an Ladiner (mindestens 242 Stellen) und 22% an Italiener (mindestens 1.269 Stellen). V. 3. Herstellung des Proporzes Der Proporz soll gemäß Art.89 des Autonomiestatutes schrittweise verwirklicht werden. Nicht die bereits besetzten Stellen, sondern die freien Stellen werden jeweils bei der Ausschreibung dem Proporz unterworfen und zwar so, daß den Bewerbern deutscher und ladinischer Muttersprache ein höherer Anteil der Stellen reserviert wird, als ihnen volksgruppenmäßig zustünde. Nur auf diese Weise ist es möglich, die proporzmäßige Verteilung 2) innerhalb von 30 Jahren zu erreichen. ' Freie Stellen, die ausgeschrieben werden, sind zum einem die laut Plansoll unbesetzten Stellen, zum anderen die durch Pensionierung oder sonstiges Ausscheiden freiwerdenden Stellen. Die durch Pensionierung freiwerdenden Stellen wurden bis zum Jahre 2005 berechnet (Tab. 53). Nach Sprachgruppen gegliedert ergibt sich das Bild aus Tabelle 54. Zu den laut Plansoll unbesetzten Stellen gehören auch jene, die von Bediensteten besetzt sind,
1) Vergleiche dazu C.X.2.I.Tabelle 102, Seite 282. 2) Proporzdekret 752/76, Art.46, Absatz 1 und 2.
- 169 -
die zwischen 1972 und 1975 aus anderen Provinzen zu1) gewandert sind , und jene, die um Rückversetzung in 2) ihre Heimat angesucht haben. Tabelle 54: Voraussichtliche Pensionierungen insgesamt nach Sprachgruppen 1979-2005 —--^Sprachgr. Pens. von - bis — 1979 1981 1986 1991 1996 2001
-
Summa
1980 1985 1990 1995 2000 2005
D/L
IT
SA
21 62 119 92 69 86
78 242 538 460 309 671
99 304 657 552 578 757
449
2498
2947
Quelle: Eigene Berechnung nach Tab.40 (für die sprachgruppenmäßige Altersgliederung), bereinigt durch Tab.53 und deren Unterlagen. Die freien Stellen gegenüber den Stellenplänen werden in Tab.55 nach Laufbahnen gegliedert dargestellt. Insgesamt sind am 31.12.1978 genau 2.819 Stellen unbesetzt, davon wurden 1.697 durch Wettbewerbe ausgeschrieben, die noch abzuschließen sind..
1) Vergleiche IV.5. Aufnahmen nach Inkrafttreten der Autonomie. Seite 144. 2) Proporzdekret 752/76, Art.46, Absatz 3.
- 170 -
Tabelle 55: Freie Proporzstellen 1979-2002 SA
B
C
113 12 14
447 18 47
883 4 2
1271 4 4
2714 38 67
Unbes.Stellen insgesamt 139 Davon ausgeschrieben: - Staatsstellen1 ) 49 - INAIL^) - INPS^) 8
512
889
1279
2819
220
615
798
1682
3
2
2
15
57
22?
617
800
1697
64 12 6
227 18 44
268 4
473 4 2
1032 38 52
82
289
272
479
1122
134
458
1420
462
2474
Auszuschreiben zwischen 216 1979 - 2002
747
1692
941
3596
' ^^Laufbahn Fr.Stellen —
A
Uhbes.Staatsstel.^ Unbes.Stel.INAIL^) Unbes.Stel.INPS^)
Noch auszuschreiben: - Staatsstellen - INAIL - INPS Pensionierungen 1979 - 2002^
D
Ohne Richterstellen(45). 1) Stand Staatsstellen: 31.12.1978; 2) Stand INAIL: 20.6.1977; 3) Stand INPS: 31.7.1978. 4) Aufteilung auf Laufbahnen berechnet nach Tabelle 53 und Tabelle 40. Quelle: Regierungskommissariat, Amt für Arbeitsmarktförderung und Amt für Wirtschaftsprogrammierung.
- 171 -
Tabelle 56: Bedienstete nach Sprachgruppen am 1.1.1979 **********———^Sprachgruppe D/L Berechnung —— abs. %
IT abs.
%
SA
Stellenpläne 1979^ 2) - Unbes.Stellen '
6880 2819
Beamte im Dienst 1.1.1979
4061
Beamte 1972^^ Pens.1972-1978^)
662 24
Differenz + dt.Beamte 197219755) - ital.Rückversetz. (ohne zw.1972-1975 aufgenommenen)
638
Beamte 1.1.1979
800
15,2
3693 88
84,8
3605
4355 112 4243
162
344 19,7
3261?) 80,3
Quelle: Berechnung aus: 1) Tab.24, ohne Richter; 2) Tab.55; 3) Tab.29; 4) Tab.40; 5) Tab.29; 6) Differenzrechnung (3.261 - 3.605 = 344) 7) Differenzrechnung ^4.061 - 800 = 3.261).
4061
- 172 -
Tabelle 57: Herstellung des Proporzes 1979 - 2002 *****—-^Sprachgr. Entwicklung Bedienstete 1.1.79^ - Pension 1979 2002^)
abs.
D/L
%
IT abs.
% 80,3
SA 4061
800
19,7 3261
392
2082
2474
408 3) + Ausgesch.Stellen 1324
78
1179 373
22
1587 1697
- Proporziel 2002^
1732 4610
67
1552 2270
33
3284 6880
Schlüssel zur Aufteilung der rest. Stellen
2878
80
718
20
3596
Quelle: Berechnung aus: 1) Tab.56; 2) Tab.40 und 54; 3J Tab.55 und Amt für Arbeitsmarktförderung; 4) Tab.24 und Aufschlüsselung nach Proporzdekret 752/76, Tabellen-Anhang. Es bleibt eine Differenz von 1.122 freien Stellen, die zur Auffüllung der Stellenpläne baldigst ausgeschrieben werden müßten. Durch die Pensionierungen in den Jahren 1979 -- 2002 kommen noch 2.474 zu besetzende Stellen dazu (zusammen 3.596). Tabelle 56 gibt Aufschluß über den Stand der Bediensteten am 1.1.1979, nach Sprachgruppen gegliedert. Die Berechnung ergibt, daß von den 4.o6l Bediensteten 800 (19,7%) der deutschen und ladinischen, und 3.261 (80,3%) der italienischen Sprachgruppe angehören. Ausgehend vom Stand der Bediensteten am 1.1.1979 zeigt
- 173 -
Tab.57 die Herstellung des Prouorzes bis zum Jahre 1) 2002, wie es das Proporzdekret vorschreibt.' Vom Stand der Bediensteten werden die voraussichtlichen Pensionierungen abgerechnet, die nach dem Proporgrundsatz als frei ausgeschriebenen Stellen dazugerechnet. Die Differenz (letzte Zeile der Tab.57) zum Proporzziel zeigt an, wieviele Stellen und welche Anteile den einzelnen Sprachgruppen noch vorbehalten werden müssen, damit das Proporzziel bis zum Jahre 2002 erreicht werden kann. Die zukünftigen freien Stellen müßten demnach zu 80% der deutschen und ladinischen Sprachgruppe vorbehalten werden. Bedenkt man aber, daß die voraussichtlichen Pensionierungen aufgrund einer Minimum-Rechnung geschätzt wurden und andere Ausscheidungsgründe (Tod, frühzeitige Pensionierung der Frauen usw.) nicht berücksichtigt sind, so wird auch der zur Zeit angewandte Schlüssel (73,8% für Deutsche, 4,2% für Ladiner, 22% für Italiener) innerhalb der vorgesehenen Zeit zum Proporz führen. Während in den staatlichen und halbstaatlichen Ämtern also erst im Jahre 2002 ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Sprachgruppen in der Besetzung der Stellen gegeben sein wird, ist in anderen Bereichen, außerhalb des -Proporzdekretes, der Proporz teilweise bereits gegeben.
1) Proporzdekret 752/76, Art.46, Absatz 1.
- 174 -
VI, Proporz außerhalb des Dekretes VI. 1. Dienste mit natürlichem Proporz VI. 1.1. Schule Der einzige Staatsdienst, in dem die Personalbesetzung schon des Längeren die verhältnismäßige Zusammensetzung der Sprachgruppen widerspiegelt, ist der öffentliche Unterricht. Im Personalstand des unterrichtenden Personals ergibt sich bereits seit 1948 in der Praxis eine Art "Proporz", weil schon das erste Autonomiestatut den Unterricht in der Muttersprache der Schüler, von Lehrern 1) dieser Muttersprache vorsah . Dieses Recht ist übrigens 2) im Pariservertrag verankert . In den Volksschulen Südtirols galt diese Regelung bereits seit 1945 . Das Verwaltungspersonal der Schulen hingegen untersteht der Landesverwaltung und fällt unter den Proporz derselben^. Die Berufsschulen unterstehen als Ganzes der Landesver5) waltung, inklusive des unterrichtenden Personals .
1) Autoncmiestatut 1948, Art.15 und neuerdings DPR Nr.116 vom 20.1.1973, Art.12,17 und 31. 2) Pariser Vertrag, Art.1., 3) Statthalter-Gesetzesdekret 27.10.1945, Nr.775, Art.1. neuerdings ersetzt durch DPR Nr.116, 20.1.1973. 4) Insgesamt 1.359 Angestellte am 1.4.1979,Siehe VI. 2.2.I.Seite 185. 5) Am 1.4.1979 unterrichtendes Personal der Berufschulen: 561 siehe VI. 2.2.1. , Seite 185.
- 175 -
Auf die Verwaltungsangestellten der Staatsschulen und das Berufsschulpersonal werden wir weiter unten bei der Untersuchung der Ämter der Landesverwaltung ein1) gehen . Tabelle 58 Lehrkräfte an den Schulen der drei Volksgruppen, nach Schultypen im Schuljahr 1976/77 **--—^gchule Schultyp
deutsch
ladin.
Grundschulen Mittelschulen Oberschulen
2241 1741 752
107 104 . 50
Summe
4734
261
Prozent
66,2%
ital.
SA
864 638 548
3212 2483 1350
2050
7045
100% —4 1) Alle Lehrer der staatlichen und staatlich anerkannten Schulen. 2) Ohne Berufsschulen, ohne Kindergärten. Quelle: Ladurner Lehrerstatistik, Seite III. IV. und V. r
3,7%
29,1%
Im Schuljahr 1976/77 unterrichteten an Südtirols staatlich und staatlich anerkannten Schulen 7045 Lehrkräfte. 4734 (66,2%) betrug die Zahl der Lehrer an den deutschen Schulen, 261 (3,7%) an den ladinischen Schulen und 2050 (29,1%) an den italienischen Schulen (Tab.58). Die Lehrkräfte verteilen sich also proportional auf die Schulen der drei Volksgruppen. Diese Zahlen drücken aber noch nicht ganz den Anteil der deutschen, ladinischen und italienischsprachigen Lehrer aus, sondern müssen um die Lehrer der zweiten Sprache bereinigt werden. Relativ
1) VI.2.2. Die Ämter der Landesverwaltung. Seite 185.
-
176
-
leicht läßt sich die Anzahl der Lehrer der zweiten Sprache an den deutschen Schulen in Abzug bringen. Sie sind ausschließlich Italiener und müssen somit zu den italienischsprachigen Lehrkräften gezählt werden. Wesentlich problematischer ist die Berechnung der Lehrkräfte ladinischer Muttersprache. Während in 1) den ladinischen Grundschulen ' die Lehrer fast ausschließlich der ladinischen Volksgruppe angehören, unterrichten in den Mittel- und Oberschulen auch Deutsche und Italiener. Noch problematischer ist die Situation in den italienischen Schulen, in denen sich zwar die Zahl der Lehrer der zweiten Sprache feststellen läßt, die man aber nicht so ohne weiteres von den Lehrern italienischer Muttersprache in Abzug stellen darf. In den italienischen Schulen wurde nämlich das Prinzip, daß die Deutschlehrer der deutschen Muttersprache angehören müssen, lange Zeit nicht beachtet. Die Durchführungsbestimmungen des Autonomiestatutes 2) zur Schulordnung sehen für die Grundschulen eine stufenweise Sanierung dieses Zustandes vor, der sich auch auf die Deutschkenntnisse der italienischen Volksgruppe negativ ausgewirkt hatte^. Alle zwei Jahre
1) Der Begriff Grundschulen wird synonym mit Volksschulen verwendet. 2) DPR Nr. 116, vom 20.1.1973, Art. 31. 3) Siehe dazu weiter unten X.2.8. Zweisprachigkeit Schwierigkeit für Italiener? Seite 299.
- 177 -
werden 10 Prozent der Deutschlehrer mit italienischer Muttersprache durch Lehrer deutscher Muttersprache ersetzt^. In 20 Jahren nach Inkrafttreten der Durch2) führungsbestimmungen zur Schulordnung , also bis zum Beginn des Schuljahres 1993, müßten alle Deutschlehrer an italienischen Grundschulen der deutschen Muttersprache angehören. Von den 128 Deutschlehrern an italienischen Volksschulen, gehörten im Schuliahr 1978/79 bereits 43 der deutschen Volksgruppe an . Während für die Volksschulen also eine genaue Regelung besteht, ist für die Mittel- und Oberschulen keine 4) analoge Ubergangsbestimmung vorgesehen . Wegen der ungeklärten Gesetzeslage und der sich daraus ergebenden sozialen Unsicherheit, geben die Lehrer der zweiten
1) Die abgelösten italienischsprachigen Lehrer werden in die Stammrolle der italienischen Schulen aufgenommen. 2) Das DPR 116/73 ist am 3.4.1973 in Kraft getreten. 3) Auskunft des Amtes für Bildungsplanung am 31*5.1979 nach Rücksprache mit dem Schulamt. Im Schuljahr 1976/77 dürftendemnach rund 30 Deutschlehrer an den italienischen Volksschulen der deutschen Sprachgruppe angehört haben (128 : 10 Jahre = rund 13 Lehrer werden also alle 2 Jahre ausgetauscht. 43 (Lehrer 1978/79)- 13 = 30 Lehrer 1976/77*Eigene Schätzung). 4) Der Art.19, Abs.1 des Autonomiestatutes bestimmt aber, daß der Unterricht der zweiten Sprache von Lehrkräften erteilt wird, "für die diese Sprache die Muttersprache ist".
-
178 -
Sprache an den italienischen Mittel- und Oberschulen keine S ' :nerkärung ab, so daß keine ErDurch die mangelnde Bereitschaft hebung erhärtet sich die Annahme, daß sie zum Großteil der italienischen Sprachgruppe angehören; wir nehmen an 2) zu 80 Prozent In der folgenden Tabelle 61 wurde trotzdem versucht, die Zahl der Lehrer nach ihrer Sprachgruppenzugehörigkeit zu schätzen und zwar auf folgende Art: Bei den deutschen Schulen wurden die Lehrer der zweiten Sprache einfach in Abzug gestellt. Diese werden zu den Lehrern mit italienischer Muttersprache gerechnet. In den ladinischen Schulen werden die Lehrer der Grundschulen und der Mittelschulen zu den Ladinern gerechnet, die Lehrer der Oberschulen werden zur Hälfte (25) auf die deutsche Lehrerschaft und zur anderen Hälfte (25) auf die italienische Lehrerschaft verteilt. Bei den italienischen Schulen werden die Lehrer der zweiten Sprache zu 20 Prozent in Abzug gestellt und zu den Lehrern deutscher Muttersprache gerechnet. Die Lehrer der italienischen Sprache an deutschen Schulen und 25 Oberschullehrer an ladinischen Schulen werden zu den italienischen Lehrern gerechnet. So problematisch dieser Schätzungsversuch auch sein mag, sei er doch der Klarheit wegen tabellarisch dargestellt. Es geht bei dieser Arbeit nicht darum dieses Problem zu vertiefen, sondern zu zeigen, wie der Proporz sich in
1) Auskunft des Amtes für Bildungsplanung am 31.5.1979. 2) Eigene Schätzung nach Rücksprache mit dem Amt für Bildungsplanung.
- 179 -
den Schulen praktisch von selbst verwirklicht hat. Dazu dürfte bereits die Anzahl der Lehrer an den drei Schulen der deutschen, italienischen und ladinischen Volksgruppe, in denen der Proporz annäherend verwirklicht ist, Aufschluß geben (Tab.58). Der Versuch einer Bereinigung durch folgende Schätzung kann diese Feststellung nur bestätigen. Tabelle 59 : Berechnung der Lehrkräfte deutscher Muttersprache 1976/77
Schule
an deut. -Ital. +an lad. +dt.Bt* Lehrer dt. Schulen Lehrer Schulen Lehr.an Sprache ital. Schulen
Grundschule Mittelschule Oberschule
2.241 1.741 752
-400 -273 -82
SA
4.734
-755
Lehrer
+25
+30 +20 +12
1.871 1.488 707
+25
+62
4.066
-
-
Quelle: Eigene Schätzung, nach Ladurner Lehrerstatistik: Seite Iii, IV und V für die Lehrer an deutschen Schulen; Seite 25,32 und 49 für die ItalienischLehrer an deutschen Schulen; Seite 85 für die ladinischen Oberschulen (Annahme: 25 von 50 sind deutscher Muttersprache); Seite 99 für die Deutschlehrer an italienischen Mittelschulen (Annahme: 20 von 100 sind deutscher Muttersprache); Sonderauswertung der Lehrerdatei, für die Deutschlehrer an italienischen Oberschulen (Annahme: 12 von 61 (20%) sind deutscher Muttersprache).
-
180 -
Tabelle 60: Berechnung der Lehrkräfte italienischer Muttersprache 1976/77 Lehrer Schule Grundschule Mittelschule Oberschule SA
+an lad. +Ital. Lehr, an ital. -dt.Dt. Schulen Lehr, ital. Schulen Lehr.an it.Schul. an dt. Sprache Schul. 864 638 548
-30 -20 -12
2.050
-62
+25
+400 +273 + 82
1.234 891 643
+25
+755
2.768
-
-
Quelle: Eigene Schätzung,nach Ladurner Lehrerstatictik: Seite 111,1V und V für die Lehrer an italienischen Schulen; Seite 99 für die Deutsch-Lehrer an italienischen Mittelschulen (Annahme: 20 von 100 fjind deutscher Muttersprache); Sonderauswertung der Lehrerdatei für die Deutschlehrer an italienischen Oberschulen (Annahme: 12 von 61 (20%) sind deutscher Muttersprache; Seite 85 für die ladinischen Oberschulen (Annahme: 25 von 50 sind italienischer Muttersprache); Seite 25,32 und 49 für die Italienisch-Lehrer an deutschen Schulen. Tabelle 61: Lehrer nach Sprachgruppen in Südtirol Schuljahr 1976/77 ***** Lehrer
^p^achgruppe '
Deut.
in Prozenten
58%
Bev.nach VZ
63%
211
2.768
7.045
39%
100%
33%
100%
4%
r—
4.066
Ital.
Kl
absolut
Lad.
Quelle: Eigene Schätzung nach Tab59 und 60.
SA
- 181 -
Das leichte Ubergewicht der italienischsprachigen Lehrer ist die Folge der Tatsache, daß die italienischen Lehrkräfte an den eigenen Schulen zum Großteil selbst den Unterricht der zweiten Sprache bestreiten, während in den deutschen Schulen der Italienisch-Unterricht durch italienischsprachige Lehrer erfolgt. Trotzdem wird der Proporz annähernd erreicht und zwar in natürlicher.Weise aufgrund der Schülerzahlen. VI. 1.2. Kindergärten Bis zum Jahre 1977 wurden die Kindergärten in Südtirol teils privat, teils von den Gemeinden geführt. Am 1. Februar 1977 hat die Landesverwaltung die 1) Führung der Kindergärten übernommen . Insgesamt 907 Helferinnen, Kindergärtnerinnen, Leiterinnen und zwei Inspektorinnen, wurden damit Landespersonal. Mit demselben Stichtag gingen auch 290 Kindergärten (mit 540 Sektionen und rund 14.000 Kindern), von ihren bisherigen Trägern auf das Land über. Tabelle 62: Kindergärten in Südtirol: Personal gegliedert nach Sprachgruppen und Dienstrang 1976/77 **"" -—-^grachgruppe Dienstrang ***
deut.
%
lad.
ital.
SA
131 166 27 1
309 34,1 406 44,8 190 20,9 2 0,2 907
Helferinnen Kindergärtnerinnen Kind.Leiterinnen Inspektorinnen
170 226 157 1
8 14 6
Summa absolut
554
28
325
Summe in %
61,1%
3,1%
35,8% 100%
-
100
Quelle: Ladurner Lehrerstatistik, Seite 20,70 und 94. 1) Landesgesetz Nr.2, 7*1.1976.
182
Auch bei den Kindergärten hat sich, ohne eigene Proporzbestimmung, wie bei der Schule, im volksgruppenmäßigen Verhältnis der Angestellten ein natürlicher Prcporz aufgrund der Besucherzahlen eingestellt. Da in den Kindergärten grundsätzlich nur durch Lehrer der eigenen Sprachgruppe die Betreuung erfolgt, und kein Unterricht der zweiten 1) Sprache erlaubt ist , stellen sich hier keine Probleme ein. 61,1% des Betreuungspersonals gehört der deutschen Sprachgruppe, 3,1% der ladinischen Sprachgruppe, 35,8% der italienischen Sprachgruppe an (Tab. 62), der Proporz ist fast genau erreicht. Das leichte Übergewicht (35,8% gegenüber 33,3% der Bevölkerung laut Volkszählung) des italienischen Betreuungspersonal ist darauf zurückzuführen, daß jene deutsch- und ladinischsprachigen Kinder, die in entlegenen Berghöfen wohnen, keinen Kindergarten besuchen, während die italienischen Kinder fast aus2) schließlich in größeren Zentren wohnen. VI. 2. Proporz aufgrund der örtlichen Gesetzgebung VI. 2.1. Proporz nach Zusammensetzung der Organe ^
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tbung und aufgrund des wenden die örtlichen
1) Autonomiestatut, Art.19, Absatz 1. 2) Vergleiche Südtirol 1981, Seite 13. 3) Autonomiestatut, Art.61, Absatz 1, sowie Autonomiestatut 1948, Art.54.
- 183
Körperschaften den Proporz bereits des längeren an. Die örtliche Gesetzgebung bezieht sich dabei auf die sprachliche Zusammensetzung der gewählten Organe. Auf regionaler Ebene bildet die ethnische Zusammensetzung des Regionalrates und auf Landesebene jene des Landtages, die Grundlage für die Verteilung der Stellen^ der von ihnen abhängigen Organe und Kommissionen. Tabelle 63: Regionalproporz aufgrund der Zusammensetzung des Regionalrates von Trentino--Südtirol (Legislatur 1978-1983) * g^rachgruppen Abgeordnete"—--— absolut Prozente ^roporz
deut.
lad*
ital.
SA
24
1
45
70
34,29%
1,43%
64,28% 100%
Quelle: Eigenzusammenstellung aufgrund der Ergebnisse der Regionalwahlen vom 19.11.1978, in: Marziani, S.7ff. Tabelle 64: Landesproporz aufgrund der Zusammensetzung des Südtiroler Landtages (Legislatur 1978-1983) "*—*—-—^_Sj3rachgruppen Abgeordnete^
deut.
lad.
absolut
24
1
Prozente-Proporz
70,59%
2,94%
ital.
SA
9
34
26,47% 100%
Quelle: Eigenzusammenstellung aufgrund der Regionalwahlen vom 19.11.1978, Marziani, S. 7ff.
- 184 Es fällt sofort ins Auge, daß der Landesproporz für die deutschsprachige Bevölkerung günstiger ausfällt als das Volkszählungsergebnis. Laut Landesproporz stehen den deutschsprachigen Südtirolern 70,59% der Stellen zu, laut Volks1) zählungsproporz 62,88%. ' Das staatliche Proporzdekret bezieht sich- gemäß Art.89 des Autonömiestatutes auf die amtliche Volkszählung. Die italienischen Parteien, von ganz links bis ganz rechts, versuchen bereits seit Jahren, die örtlichen Bestimmungen so umzuändern, daß nicht mehr der Landes- bzw. Regionalproporz, sondern eben auch die Volkszählung für die örtlichen Körperschaften gilt.^^ Im Frühjahr 1979 sind vorallem deshalb die Regierungsverhandlungen zwischen der SVP, der DC und dem PSDI gescheitert, sodaß kein gemeinsames Regierungsprogramm und Koalitionsabkommen zustande kam. Der Vorteil in der Bezugnahme auf die Zusammensetzung der gewählten Organe darf aber nicht darin gesehen werden, daß das Verhältnis zur Zeit für die deutschsprachige Bevölkerung günstiger ist. Das kann sich bei einer kommenden Wahl genauso zugunsten der italienischen Parteien wandeln. Der große Vorteil liegt vielmehr darin, daß die Sprachgruppenerklärung in Form der Wahl unter die Garantien des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit fällt. Politisch kann ein Grund für diese Regelung auch darin zu suchcn sein, daß die Südtiroler Volkspartei mit dem Argument der Stellenbesetzung die Südtiroler Wähler davon abhalten kann, italienische Parteien zu wählen.
1) Laut.Proporzdekret auf 63% aufgerundet. 2) Südtiroler Landtag: Gesetzentwurf Nr.1/78 (VIII. Gesetzgebungsperiode) der PCI/KPI Fraktion (Neuauflage eines Entwurfes der VII. Gesetzgebungsperiode). Regionalrat: Gesetzentwurf Nr.7/79 (^.Legislaturperiode) der PCI/KPI Fraktion. - L'Adige, 17.1.1978, Seite 4 (Bericht über DC-Parteileitung): Proportionale e censimento. - Nervo, (DC-Provinzialsekretär), Seite 1 u.2 (Landesleitung der Südtiroler Volkspartei). 3) Baizarini, u.a.,S.2 ff.-Magnago, Bericht, Seite 26 und 27. 4) Landesleitung der Südtiroler Volkspartei: Protokoll der Parteileitung vom 19.9.1977.
- 185 -
Anderseits ist die Feststellung des tatsächlichen Bevölkerungsverhältnisses aufgrund der Wahl ungenau, weil ja ein Wähler auch für einen Kandidaten wählen kann, der nicht seiner Sprachgruppe angehört. Trotzdem kann auch diese Vorzugsstimme ein wichtiges Element für die Zuordnung zu einer Volksgruppe - wenn man so will auch zu einer Vorzugsgruppe - sein. Wenn man sich die Probleme der Sprachgruppenerklärung bei der Volkszählung vor Augen hält, vor die insbesondere Kinder von Mischehen oder die Grenzbewohner des Südtiroler-Unterlandes gestellt sind, so stellt dieser Willensakt bei der Wahl sicherlich ein Merkmal zur notwendigen Zuordnung zu einer Sprachgruppe dar. Nicht weniger willkürlich ist nämlich die Sprachgruppenerklärung bei der Volkszählung, die auch nur 1)3) eine Willenserklärung ist. ' VI. 2.2. Die Ämter der Landesverwaltung VI. 2.2.1. Das Personal des Landes Durch die ständige Zunahme der Zuständigkeiten des Landes im Zuge der Durchführung des Autonomiestatutes, ist auch der Personalstand der Landesverwaltung ständig angestiegen und deshalb von besonderer Bedeutung.Von der Landesverwaltung hängen laut Tab.65 am I.April 1979 genau 5.110 Bedienstete ab.^
1) Vergleiche weiter unten X.2.7. SprachgruppenerkärungWillenserklärung.. Seite 314-317. 2) Der Zuwachs ab gleichem Stichtag des Vorjahres beträgt 400 Personen (+7,83%). 3) Die SVP hat sich grundsätzlich zur Anknüpfung des Proporzes an die VZ bereit erklärt, doch erst für den Zeitpunkt, zu dem wichtige Autonomiebestimmungen durchgeführt werden. Magnago, Bericht, Seite 26 und 27.
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188 -
In dieser Zahl sind auch die Beauftragten, das von der Region zur Verfügung gestellte Personal, die Straßenwärter (390), das Verwaltungspersonal der Schulen (1.359) und das unterrichtende Personal der Landesschulen (Berufsschulen, Land- und Hauswirtschaftliche-, sowie der Fremdenverkehrsschulen,insgesamt 561), inbegriffen. Nicht in der Zahl inbegriffen sind die Vertragsbediensteten (rund 400 Wildbachverbauungsarbciter und rund 70 Raumpflegerinnen), das an andere Körperschaften abgeordnete Personal, das Ersatzpersonal (66), die gelegentlich beauftragten, landwirtschaftlichen Arbeiter und die Straßenarbeiter. Ebenso nicht in der Zahl inbegriffen sind die Bediensteten der vom lAad abhängigen Institute (z.B. Institut für den geförderten Wohnbau), auf die aber ebenfalls der Landesproporz Anwendung findet. VI. 2.2.2. Sprachgruppenproporz des Landespersonals Das Landesgesetz über die "Ordnung der Ämter und des Personals der Landesverwaltung Bozen", regelt den Proporz im Artikel 21 folgendermaßen:^ "Bei allen Personalaufnahmen in die Landesämter ist die Richtlinie zu befolgen, daß der zahlmäßige Bestand dem der Sprachgruppen, wie sie im Landtag vertreten sind, anzupassen ist. Dieses Verhältnis ist auf
1) Landesgesetz, Art.6 vom 3.Juli 1959 und nachfolgende Änderungen.
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-
190 -
die einzelnen Laufbahnen zu beziehen. Vom gesamten Personal, das von der Landesverwaltung aufgenommen wird, wird die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache in einer Weise verlangt, daß die zufriedenstellende Abwicklung der dem Rang und dem Amt zustehenden Aufgaben und Obliegenheiten gewährleistet wird. (..)" Die beiliegende Tabelle 66 zeigt den Personalstand des Landes am 1.4.1979 nach Laufbahnen gegliedert auf. Von den 5.110 Bediensteten befinden sich 416 in der A-Laufbahn, 1.685 in der B-Laufbahn, 1.441 in der C-Laufbahn und 1.568 in der D-Laufbahn. Tabelle 67: Vergleich der Laufbahnen der Bediensteten des Landes mit denen der Proporzämter des Staates '—-^-^Laufb ahnen Verwaltungen! '— Land Staat
A
B
C
D
SA
absolut in %
416 1685 1441 1568 8,14 32,97 28,20 30,^9
5110 100
absolut
358
6927
in %
5,17 19,74 33,33 41,76
1367
2309
2893
100
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Tab. 66 und Tab.24. Bei Tabelle 67 sticht sofort ins Auge, daß das Land prozentuell wesentlich mehr A-Stellen vorsieht als der Staat, nämlich 8,14% gegenüber 5,17% beim Staat. Ebenso sieht das Land im Verhältnis zum Staat mehr B-Stellen vor, nämlich 32,97% gegenüber den 19,74% beim Staat. Umgekehrt ist das Verhältnis bei den CStellen, von denen das Land 28,20% und der Staat 33,33%
- 191 -
Tabelle 68: Sprachgruppenproporz des Landespersonals am 1.4.1979 Bestand des Landtages Laufbahnen
Deutsche 24 70,59%
Italiener 9 26,47%
Ladiner 1 2,94%
Provisor, u. Planpersonal (A) Leitende Laufbahn (B) Gehobene Laufbahn (c) Mittlere Laufbahn Einfache Laufbahn (D) Straßenwärter Förster Forstwachen u. Waldaufs.
62,71% 64,63% 70,42% 67,32% 73,78% 94,44% 89,44%
33,90% 33,98% 27,94% 31,10% 24,60% 5,56% 6,67%
3,39% 1,39% 1,64% 1,58% 1,62%
(A) 70,59% (B) 55,17% (c) 75,00% (D) . 100,00% 83,33%
24,41% 41,38% 22,73%
Personal auf Zeit Leitende Laufbahn Gehobene Laufbahn Mittlere Laufbahn Einfache Laufbahn Straßenwärter
-
16,67%
-
3,89%
—
3,45% 2,27% -
-
Nicht inbegriffen sind: - Das Verwaltungspersonal im Hauptschulamt, in den Schulämtern, in den Staatsschulen und Berufsschulen, das nach der jeweiligen Unterrichtssprache zugeteilt wird, - Das abbestellte Personal, - Das beauftragte Personal, - Das Ersatzpersonal. Quelle: Personalamt der Landesverwaltung.
- 192 -
vorsieht. Ebenso liegt das Verhältnis bei den D-Stellen: 30,69% der Landesstellen, 41,76% der Staatsstellen. Dieser Vergleich bestätigt die getroffene Annahme daß der Prozentsatz der A- und B-Stellen in den Proporz1) ämtern des Staates relativ gering ist. ' Die Tabelle 68 zeigt den Sprachgruppenproporz des Landespersonals mit Stand 1.4.1979. In derKbpfspalte ist die Sprachgruppenzugehörigkeit der Landtagsabgeordneten prozentuell festgehalten. Dieser neue Stand aufgrund der Landtagswahlen vom 19. November 1978 ergibt gegenüber der vorhergehenden Legislaturperiode einen höheren Prozentsatz für die deutsche Volksgruppe (70,59% gegenüber 67,65%), da ein deutscher Abgeordnete mehr in den Landtag gewählt wurde; der Anteil der Stellen für die Italiener ist von 29,41% auf 26,47% zurückgegangen. Die Angleichung des Proporzes in der Stellenbesetzung ist noch nicht ganz nachvollzogen. Trotzdem zeigt aber die Tabelle 68 das Bemühen, streng dem Proporzgrundsatz gerecht zu werden. In der Landesverwaltung, wo die deutsche Bevölkerung die Mehrheit stellt, wird also der Proporzgrundsatz genauestens eingehalten. Ein Vergleich mit einer entsprechenden Tabelle mit Stand 1.7.1976 zeigt, daß schon vor Inkrafttreten der Proporzbestimmungen bei den Staatsämtern dieser Grundsatz genauestens re2) spektiert wurde. ^
1) Vergleiche C.111.1. und Tabelle 24. 2) Sprachgruppenproporz des Landespersonals am 1.7. 1976, Quelle: Personalamt der Landesverwaltung.
- 193 -
VI. 2.3. Die Krankenhäuser Nach den Staatsschulen (7.045 Lehrer), den staatlichen und halbstaatlichen Proporzämtexi(6.925 Planstellen, einschließlich der Richter) und der Landesverwaltung (5.110 Bedienstete), benötigen die Südtiroler Krankenhäuser den nächstgrößten Einsatz an öffentliche Bediensteten (3.632 Planstellen). Für die Ordnung der 1) Krankenhäuser ist die Region zuständig. ' Sie regelt
2)
mit Regionalgesetz ' den Proporz im Personalstand der Krankenhäuser, der sich auf die Zusammensetzung der Verwaltungsräte bezieht. Die Verwaltungsräte ihrerseits spiegeln den Volksgruppenproporz des Einzugsgebietes wider. Der Personalstand der Krankenhäuser beläuft sich in Südtirol auf 2.819, davon,242jÄrzte. In den Stellenplänen sind allerdings 3.632 Stellen insgesamt vorgesehen, davon ^405) für Ärzte. Daraus ergibt sich ein Bedarf an 813 zusätzlichen Bediensteten, einschließlich des Bedarfes an 163 Ärzten (siehe Tabelle 69). ^ Der größte Ärzte- und Personalbedarf zeigt sich in den Krankenhäusern von Bozen (Fehlbedarf: 50 Ärzte und insgesamt 335 Bedienstete) und von Brixen (Fehlbedarf: 30 Ärzte und insgesamt 178 Bedienstete).
1) Autonomiestatut, Art.4, Punkt 7. 2) Regionalgesetz Nr.20, vom 24.9.1970.
- 194 -
Tabelle 69 : Krankenhäuser Südtirols: Personalstand und Bedarf am 1.1.1979 Stellen Kranken-***"^. häuser —
Plansoll Ärzte Insg.
Im Dienst Ärzte Insg.
Bedarf Arzte insg.
Innichen hieran Bruneck Schlanders Bozen yteran/Unfall Sterzing Brixen
16 47 36 18 178 30 19 61
164 421 327 164 1452 317 181 606
6 31 16 5 128 19 6 31
112 360 262 128 1117 287 125 428
10 16 20 13 50 11 13 30
52 61 65 36 335 30 56 17*3
Summa
405
3632
242
2819
163
813
Quelle: Assessorat für Sozial- und Gesundheitswesen. Eigene Zusammenstellung, Mai 1979. Über die Proporz-Verteilung geben die Tabellen 70,71 und 72 Auskunft.Auffallend ist, daß die Ladiner, von Brixen und Bruneck und von zwei Technikerstellen in Schlanders abgesehen, von den Stellenplänen ausgeschlossen sind. Dies deshalb, weil ihr Anteil in den übrigen Einzugsgebieten zu klein ist, um einen Sitz 2) im Verwaltungsrat zu bekommen. ' Trotzdem kommen die
1) Der Personalstand bezieht sich auf dem 1.7.1978, doch weicht er nur geringfügig vom Stand 1.1.1979 (Tab.69) ab; die drei Tabellen umfassen rund 56% aller Krankenhausstellen. Die Ärzte sind alle angegeben. 2) Siehe auch weiter unten X.2.9. Ladiner - Gleichberechtigung schwierig. Seite 313.
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- 198 -
Ladiner auf einen gesamten Stellenanteil von 3,8%. Die Tab. 70 zeigt an, daß der Fehlbedarf an deutschen Ärzten wesentlich größer ist, als an italienischen Ärzten. Es fehlen 124 deutsche (85% des Bedarfs), 12 ladinische und 10 italienische Ärzte (insgesamt 36,5% des Stellenplanes). Bis zum 1.1.1979 erhöhte sich der Fehlbedarf um weitere 17 Ärzte. Aber auch beim sanitären Hilfspersonal (Tab. 71 ) und dem technischen Personal ist der Bedarf erheblich (Tab.72). Es fehlen 438 Sanitätskräfte (29,9% des Plansolls), davon 369 der deutschen Sprachgruppe (84%). Ebenso fehlen 54 technische Angestellte (36% des Plansolls), davon 53,5 der deutschen Sprachgruppe (99%). Insgesamt beträgt der Fehlbedarf in den Krankenhäusern Südtirols einschließlich der Ärzte, am 1.1.1979 (Tab. 69) 813 Kräfte, das sind 22,4% des Plansolls.
- 199 -
VI. 2.4. Die Gemeindeämter Für die Angestellten der Gemeinden ist gesetzlich kein 1) Proporz vorgeschrieben. Laut Gemeindeordnung ' sind die Gemeinden selbst zuständig für die Ordnung ihrer Ämter und des zugehörigen Personals. Die Gemeinden Südtirols halten, bei der Einstellung des Personals, alle, aufgrund ihrer Gemeinde-Personalordnung, den ethnischen Proporz ein, so wie er sich durch die Zusammensetzung des Gemeinderates widerspiegelt. Auch das ist politisch sehr umstritten. Die Italiener möchten den Proporz auch in den Gemeinden auf die Volkszählungsergebnisse be2) ziehen. ' Die Gemeinden Südtirols zählen - laut den Angaben des Gemeindenverbandes - Ende 1978 insgesamt 2856 Bedienstete. Davon gehören 1461 (51,1%) der deutschen, 1324 (46,4%) der italienischen und 71 (2,5%) der ladinischen Sprache an. Auf Landesebene ergibt sich kein Proporz, wohl aber auf Gemeindeebene, weil 43,6% aller Gemeindebediensteten in Bozen und 11,4% in Meran beschäftigt sind, wo italienische Mehrheiten im Gemeinderat sind. In den Stellenplänen aller Gemeinden sind insgesamt 3054 Planstellen vorgesehen. Es fehlen also 198 Angestellte. Tabelle 73: Gemeindepersonal nach Sprachgruppen am 31.12.1978 Sprachgruppen Personal absolut in Prozenten
Dt. 1.461 51,1%
Quelle: Südtiroler Gemeindenverband.
Lad. 71 2,5%
Ital. SA 1.324 2.856 46,4% 100.-% —.
1) Regionalgesetz vom 21.10.1961, Art. 29. Punkt 2. 2) Baizarini u.a., S. 2 ff.
-
200
-
VI. 2.5. Andere Körperschaften Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, wollte man alle öffentlichen Körperschaften in Südtirol unabhängig von ihrem Personalumfang nach ihrer ethnischen Zusammensetzung analysieren. Aufgabe dieser Arbeit ist es, den quantitativen und qualitativen Bedarf an Arbeitskräften im öffentlichen Dienst zu untersuchen, der sich speziell durch die Neueinführund des Proporzes bei den Staatstellen ergeben hat. Darüberhinaus ist der Personalstand der Staatsschulen, der Landesverwaltung, der Krankenhäuser und der Gemeinden von besonderer Bedeutung für den Arbeitskräftebedarf, weil er zusammen über 13.640 Stellen umfaßt, die proporzmäßig auf die Sprachgruppen aufgeteilt werden. Auch kleinere Ämter und Körperschaften wenden den Proporz aufgrund von örtlichen Bestimmungen oder eigenen Statuten an. Auf die wichtigsten sei im Folgenden - um das Bild abzurunden - kurz eingegangen. VI. 2.5.1. Südtiroler Landessparkasse Die nationalen Banken sind zwar zum Großteil Unternehmen mit staatlicher Beteiligung, treten aber nach außen hin als private Unternehmen auf. ' Andere nationale Banken sind öffentliche (halbstaatliche) Körper2) Schäften; ' sie alle fallen aber - als "enti pübblici
1) Solche "private" Banken mit staatlicher Beteiligung: Credito Italiano, Banco di Roma u.a. 2) So z.B.: Banca d'Italia (57 Angestellte), Banco di Napoli (31 Angestellte), Banca Nazionale del Lavoro (123 Angestellte). Cassa Credito Imprese Artigiane (3 Angestellte). Die Angaben beziehen sich auf den März 1979 (Quelle: ENPDEP).
-
201
-
1) economici" - nicht unter den Proporz. ^ Die größte Bank in Südtirol ist die Südtiroler Landessparkasse. Sie hat sich den Proporzgrundsatz selbst 2) gegeben und im Art.19 ihres Statutes verankert. Die Südtiroler Landessparkasse zählt 984 Angestellte und reiht sich im Personalumfang unmittelbar nach den Gemeindeämtern ein (Tab.74). Tabelle 74: Südtiroler Landessparkasse: Personalstand nach Sprachgruppen und Betrieben am 31.12.1978 ^
" ^---^jgjDrachgr. Betriebe* —
*1
D abs.
%
L abs.
%
1 abs.
Sparkassenbetriebe
507
63,3
31
3,9
263
32,8
801
Steuereinhebungsbetrieb
90
49,2
2
1,1
91
49,7
183
Summa
597
60,7
33
3,3
354
36,0
984
%
SA
Quelle: Südtiroler Landessparkasse. Der Proporz ist beim Sparkassenbetriebnahsai erreicht, bei der Steuereinhebung, welche die Sparkasse in staatlicher Konzessionausübt, wird er fortzu angestrebt.
1) Proporzdekret 571/78, Art.8. 2) Aufgrund des Proporzdekretes 571/78 wäre sie als "ente pubblico economico" auch nicht zum Proporz verpflichtet. Das Statut der Landessparkasse bezieht sich auf dem Landesproporz.
-
202
-
Durch die Option hatten 60 -70% der deutschsprachigen Angestellten im Jahre 1939 die Stelle verloren, bzw. gekündigt. Im Jahre 1955 waren noch 51% der Angestellten beim Sparkassenbetrieb Italiener, bei der Steuereinhebung waren es 77%. Auch bei der Südtiroler Landessparkasse bildete also der Proporz ein Mittel, die Südtiroler verstärkt in den Dienst einzugliedern. VI. 2.5.2. Etschwerke Die Etschwerke der Städte Bozen und Meran (A.E.C.) sind ein Konsortialbetrieb der beiden Stadtgemeinden für die Produktion, die Verteilung und den Verkauf von Elektroenergie. Da sie eine wirtschaftliche öffentliche Körperschaft sind, sind sie vom Proporgrundsatz des Staates 1) nicht betroffen. ' In der internen Amter- und Personalordnung ist aber im Art.68 der Proporzgrundsatz ver?) ankert,*' der sich nach der Zusammensetzung der Gemeinderäte von Bozen und Meran zu richten hat. Bei den Etschwerken sind insgesamt 461 Personen beschäftigt, davon 276 Italiener (59,87%) und 185 Deutsche (40,13%). Vergleiche Tab.75.
1) Proporzdekret 571/78, Art.8. 2) Quelle: Etschwerke.
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- 204 -
VI. 2.5.3. Regionalverwaltung Die Region Trentino-Südtirol führte den Proporz1) grundsatz für ihre Angestellten im Jahre 1958 ein. ' Die "Ordnung der Ämter und des Personals der Regionalverwaltung" schreibt den Proporz Air die Angestellten der Ämter der Region vor, und zwar nach dem Sprachgruppenverhältnis, wie es sich aus der Zusammensetzung des Regionalrates ergibt. Der Regionalrat besteht aus den Landtagen Südtirols und des Trentino. Zur Zeit werden in der Region die Stellen zu 64,28 der italienischen, zu 34,29 der deutschen und 1,43% der ladi2) nischen Volksgruppe vorbehalten. ' Die Region zählt zur Zeit 471 Angestellte, davon sind 109 (23%) deutscher und 2 (0,4%) ladinischer Muttersprache. Die Tabelle 75 gibt über die sprachgruppenmäßige Verteilung genauer Aufschluß. Aufgrund der Regionalwahlen, vom November 1978 hat sich der Proporz zugunsten der deutschen Volksgruppe verschoben (1 deutscher Abgeordneter mehr). Die Stellenpläne der Region weisen ein Plansoll von 719 Stellen auf, doch ist der Überschuß zum Personalstand nicht verfügbar, weil das entsprechende Personal an die beiden Provinzen Bozen und Trient abkommandiert wurde.^ ^ Mit dem neuen Autonomiestatut hat die Region ihre Bedeutung verloren, die meisten Zuständigkeiten sind an die beiden Provinzen übergegangen.
1) 2) 3) 4)
Regionalgesetz vom 7.9.1958, Nr. 23, Art. 15 Vergleiche Tabelle 63. Regionalgesetz Nr. 8, vom 29.8.1976, Art. 13. Über den Personalstand bei der Region vergleiche: Ruoli organici del Personale. 5) Von den 471 Regionalangestellten ist der Großteil in Trient am Sitz der Region beschäftigt und nur wenige in den Außenstellen
- 2 0 5"-
Tabelle 76: f e r s o n a l s t a n d d e r Region n a c h Sprachgruppen am 3 1 . Mai 1979
Laufbahnen
S p r a c h gruppe n{
Verwaltung A-Laufbahn B-Laufbahn C-Laufbahn D-Laufbahn Technisches Personal D-Laufbahn Buchhalter A-Laufbahn B-Laufbahn Sozialassistenten A-Laufbahn B-Laufbahn Sanität A-Laufbahn Techn.Pers. der Öff.Arb. A-Laufbahn B-Laufbahn C-Laufbahn Grundb'jchsämter A-Laufba!m 3-Laufbahn C-Laufbahn Feuerwehr A-Laufbahn .-HuiMm ^ C-Laufbahn
Bozen
Arbeiter D-Laufbahn Total Sonderaufn a h a e n , R e g i o n a l g e s . 20, 26.8.1Q6B. A r t . 17. A-Laufbahn B-Laufbahn C-Laufbahn D-Laufbahn Quelle:
Stellenpläne
Stellenpl.nach Sprachgruppen 1. D. L.
37 31 175 62
24 20 113 39
13 11 60 22
30
19
10
11 23
7 15
4 8
3 18
2 12
1 6
1
1
-
5 5 2
3 3 1
2 2 1
7 60 50
5 39 32
2 20 17
5 5 5 75 75
3 5 2 75 22
2
51
2
34
22
12
-
719
Personalamt der Regionalverwaltung.
Besetzte Stellen nach S p r a c h g r u p p e n 1. D. L.
2 1
25 19 128 36
21 15 109 30
4 4 19 5
1
8
8
—
4 9
4 7
1 1
1 1
-
-
-
-
-
1 1
3
464 247
Besetzte S t e l len t o t a l
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2 -
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—
1
1
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4 54 50
3 38 30
1 16 19
2 5 5 71 44
1 5 2 71 9
1
4
4
471
360
109-
3 10 8 1
2 10 3
1
"
1 1
-
3 35 -
-
2
5 1 .
- 206 -
VI. 2.5.4. Landeskrankenkasse Die Wechselseitige Landeskrankenkasse für die Provinz Bozen ist die Pflichtkrankenkasse für die unselbst1) ständigen Arbeitnehmer. ' Im Stellenplan sind 272 Stellen vorgesehen (Tab.77). Im Juni 1979 befinden sich 217 Angestellte im Dienst der Landeskrankenkasse. Der Personal-Fehlbedarf beträgt 55 Personen. Die Ordnung der Landeskrankenkasse obliegt der Zuständigkeit der Region, die durch Regionalgesetz den Proporzgrund2) satz eingeführt hat. ' Der Proporz bezieht sich auf die ethnische Zusammensetzung der eingeschriebenen Pflichtmitglieder. Die Ordnung der Bauernkrankenkasse (13 Bedienstete), der Handwerkerkrankenkasse (12 Bedienstete) und der Kaufleutekrankenkasse (13 Bedienstete) für die Selbstständigen fallen in die Zuständigkeit des Staates und sehen keinen Proporz vor. Sie sollen demnächst im Zuge der Durchführung der Sanitätsreform in die Landeskrankenkasse eingegliedert werden. Trotzdem spiegelt die Personalbesetzung dieser drei Kassen für die Selbstständigen den Proporz einigermaßen wider.
1) Ausgenommen sind nur gewisse Sonderkategorien^beispielsweise die Staatsangestellten, die z.Z. über die ENPAS betreut werden. 2) Regionalgesetz Nr.25. vom 20.8.1954, Art.8bis. Der Proporzgrundsatz wurde im genannten Regionalgesetz eingeführt durch Regionalgesetz Nr.13, vom 29.4.1972 Art.2. 3) Bei der Bauernkrankenkasse sind beispielsweise von 13 Bediensteten, 10 deutschsprachige und ein Ladiner, bei der Handwerkerkrankenkasse von 12 Bediensteten 8 deutschsprachige und 4 Italiener beschäftigt (Auskunft der beiden Kassen).
- 207 -
Tabelle 77: Wechselseitige Landeskrankenkasse: Personalstand nach Sprachgruppen am 1.6.1979. ^^^^Sprachgr. Laufbahnen
D
Verwaltung A B C D
11 24 42 7
SA Verwaltung
84
Sanität + R X ^ Ap \
c J
1 18
3A Sanität
19
Insgesamt: A B C D
12 24 60 7
SA Verw. u. San. 103
Stellen-! plan
IT
SA
14 30 43 5
25 54 87 12
28 68 99 16
- 3 - 14 - 12 - 4
2^ ^ 92
178
211
- 33
3 17
4 35
15 46
- 11 - 11
20
39
61
- 22
17 30 60 5
29 54 122 12
43 68 145 16
- 14 - 14 - 23 - 4
112
217
272
- 55
L
— —
2 -
—
-
-
2 -
2
-
Fehlbedarf
1) Einschließlich einer Krankenpflegerin. 2) Einschließlich der RX-Techniker. Alle Bediensteten, auch das beauftragte, das Personal auf Zeit und jenes mit Sonderregelung sind im Personalstand inbegriffen (von den 217 Bediensteten sind 27 nicht oder noch nicht im Stellenplan eingegliedert, sodaß eigentlich 82 Stellen des Stellenplans unbesetzt sind. Der reale Bedarf ist aber 55). Quelle: Landeskrankenkasse.
-
208
-
VI. 2.5.5. Fremdenverkehrsämter Die "Ordnung der Fremdenverkehrsämter" ist in Süd1) tirol mit Landesgesetz geregelt. ^ Die Verkehrsämter werden durch Beschluß der Südtiroler Landesregierung für Gebiete errichtet, die eine Mindestkapazität von 1200 Betten aufweisen. Sie sind juristische Personen öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie, unter2) stehen aber der Aufsicht der Landesregierung. ^ Ihre Aufgaben erstrecken sich von der Information und Beratung, über die Abhaltung touristischer Veranstaltungen bis zur Fremverkehrswerbung. Die Personalordnung ist Zuständigkeit des jeweiligen Verwaltungsrates. In den allermeisten Fällen sehen die Personalordnungen den ethnischen Proporz für die 5) Bediensteten vor. ' In Südtirol gibt es 21 Fremdenverkehrsämter mit insge5) samt 124 Bediensteten. ' Die personalintensivsten sind in Gossensaß (mit 22 Bediensteten), in Bozen und Meran (mit jeweils 15 Bediensteten) und in St.Ulrich (mit 11 Bediensteten).^ Neben den Verkehrsämtern mit öffentlich-rechtlichem Charakter, gibt es private Fremdenverkehrs- und Verschönerungsvereine.
1) Landesgesetz Nr.41, vom 6.9.1976. 2) Landesgesetz Nr.41, vom 6.9.1976, Art.3. 3) Stand: Monat März 1979. Quelle: ENPDEP. 4) Quelle: ENPDEP. 5) Die Landesregierung hat für die Verkehrsämter eine Muster-Personalordnung ausgearbeitet, die im Art.12 den Proporz gemäß Zusammensetzung des Gemeinderates, bzw. der Gemeinderäte bei Konsortialämtern, vorsieht.
- 209 -
VI. 2.56. Institut für den Geförderten Wohnbau Das Institut für den Geförderten Wohnbau ist eine autonome Körperschaft des Landes und unterliegt der Aufsicht der Südtiroler Landesregierung. Es hat die Zuständigkeiten des staatlichen Wohnbauinstitutes GESCAL übernommen; es baut und verwaltet die sozialen Mietwohnungen und stellt diese aufgrund von Förderungskriterien den Einkommensschwächeren zur Verfügung. Die Verwaltung des Institutes obliegt einem elfköpfigen Verwaltungsrat, dessen Zusammensetzung sich dem Land1) tagsproporz anpassen muß. ^ Ebenso ist der Proporz für die Bediensteten vorgesehen. Die "Ordnung des Institutes für Geförderten Wohnbau" schreibt den Proporz für das Personal vor, mit Bezug auf den "verhältnismäßigen Stand der Sprachgruppen, 2) wie sie im Landtag vertreten sind". ' Das Wohnbauinstitut zählt zur Zeit 122 Bedienstete (Tab.7^).
1) Statut des Institutes für den geförderten Wohnbau der Provinz Bozen, Art.4, Ministerialdekret Nr.3220 vom 29.4.1937, abgeändert und (auch durch den Proporzdekret) ergänzt durch Beschluß des Verwaltungsrates Nr.3659 vom 20.9.1972, gemäß den Landesgesetzen Nr.3, vom 24.1.1972 und Nr.15, vom 20.8.1972 (Wohnbaureform). 2) Landesgesetz Nr.3, vom 24.1.1972, Art.3.
-
210
-
Tabelle 78 : Institut für den Geförderten Wohnbau: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 1.6.1979 *"*' -—^jgprachgr. Laufb ahn *
abs.
D
%
Abg.im Landtag
24
70,6
A B r
8 22 18 26
53,3 51,2 72,0 66,6
74
60,7
D Summa
abs. 1
L
% 2,9
-
-
1
4,0 -
1
0,8
IT abs. %
SA
9
26,5
34
7 21 6
46,6 48,8 24,0
13
33,3
15 43 25 39
47
38,5 122
Quelle: Institut für den Geförderten Wohnbau und Tab. 64 für Landesproporz. VI. 2.5.7* Gemeindeärzte In der Provinz Bozen sind insgesamt 77 Stellen für Gemeindeärzte vorgesehen, 55 davon sind besetzt 1) (71,^%), die restlichen zum Teil provisorisch. Für die 22 unbesetzten Stellen ist Ende 1978 vom Landesassessorat für Gesundheitswesen ein Wettbewerb ausgeschrieben worden (Tab.77). Bis zum Einreichetermin am 30. März 1979 sind 49 Gesuche, vorrängig von jungen Ärzten, eingereicht worden. Diese Tatsache kann sicherlich als Zeichen dafür gewertet werden, daß durch das Nachrücken junger Südtiroler Ärzte der große Bedarf, der sich insbesondere bei den Krankenhäusern gezeigt hat (Tab.69 u.70)j 2) langsam gedeckt werden kann. '
1) Stand am 30. November 1978. Assessorat für Sozialund Gesundheitswesen. 2) Mit Landesgesetz Nr.1, vom 17.1.1977 wurden eigene Studienstipendien für die Medizinstudenten und Ärzte festgelegt.
I- 211 -
Tabelle 79: Wettbewerb für freie Gemeinde-Arztstellen am 30.11.1978
Sprengel 1) Aldein Gemeinde 2) Algund Gemeinde 3) Bozen 1 Gemeinde 4) Bozen II Gemeinde 5) Branzoll Gemeinde 6) Brixen Gemeinde 7) Brixen-Lüsen Konsortium 8) Bruneck-Percha Konsortium 9) Corvara Gemeinde 10)Eppan III Gemeinde 1l)Glurns-SchludernsTaufers Konsortium 12)Kaltern 1 Gemeinde 13)Laas Gemeinde l4)Latsch-Martell Konsortium 15)Nxderdorf-Prags Konsortium l6)Partschins Gemeinde 17)Prad am Stilfserj. Stilfs Konsortium 18)St.Ulrich-Kastelr. Konsortium 19)Tirol-Riffian-KuensKonsortium 20)Villnöss Gemeinde 2l)WelsbergrGsies Konsortium 22)Welschnofen Gemeinde
Ausdeh nung in ha
Einwohner
Jahresanfangsgehalt in Mill.Lire
6319 2370 980 770 745 2227 13683 7536 4213 2350
1505 3614 16934 70635 10605 7136 12166 1096 2582
2,99 2,49 5,10 5,10 2,49 2,49 2,49 2,49 2,99 2,49
5500 2398 11010 22264 10711 5540
3355 2835 3674 4538 1924 2626
2.99 2,26 2,99 2,99 2.49 2,49
19227 3533 6300 8100 15551 5084
4261 5108 3438 2198 4210 1615
2.49 2,49 2,49 2,99 2<49 2,99
-A
Träger der Stelle
Ui CO
Beschreibung ^--d^r Stelle
Die Angaben über die Ausdehnung des Gebietes und über die Einwohnerzahl haben annähernden Wert. Die Gehälter sind ohne Zulagen wiedergegeben. Quelle: Assessorat für Sozial- und Gesundheitswesen.
!
- 212
-
Für die Gemeindeärzte sehen nur die größeren Gemeinden (z.B. Bozen und Meran) den Proporz vor. In kleineren Sprengein, wo nur 1 Arzt tätig ist, ist eine Regelung des Proporzes auf Gemeindeebene wenig sinnvoll. VI. 2.5.8. Handels- Industrie- Handwerks- und Landwirtschaftskammer Die Handels- Industrie- Handwerks- und Landwirtschaftskammer untersteht der Ordnung der Region. Für die Ämter der Kammer sieht das Regionalgesetz den ethnischen 1) Proporz vor. ' Die Handelkammer beschäftigt zur Zeit rund62 Angestellte. Tabelle 80: Handelskammer: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 12.Juni 1979 —
*** ^SDrachgr. Laufbahnen^ A B C D 3umma
D 4 7 27 5 43
L
IT
SA
Stellenplan '
1
3 3 10 1
8 10 38 6
14 18 42 10
2
17
62
84
1 -
Quelle: Handelskammer. Aufgrund des Staatsgesetzes über die Lokalfinanzen2) ' unterliegt die Handelskammer einem Aufnahmestop von Personal. Somit können die gegenüber dem Stellenplan freien Stellen nicht über den Personalstand von 64 Bediensteten besetzt 1) werden.*' 1) Regionalgesetz vom 28.8.1970, Nr.17. 2) Staatsgesetz Nr.702, vom 10.11.1978, Art,16. 3) Ersetzt werden nur die ausgeschiedenen Bediensteten, da im Juni 1979 zwei Bedienstete aus dem Dienst geschieden sind, können zur Zeit zwei Stellen besetzt werden.
- 213 -
VI. 2.5.9. Regionalrat Das gesetzgebende Organ der Region, der Regionalrat, bildet eine eigene von der Exekutive unabhängige Körperschaft. Aufgrund.der Aushöhlung der Regionalautonomie zugunsten der Provinzen Bozen und Trient durch das neue Autonomiestatut, hat der Regionalrat den größten Teil seiner Befugnisse verloren. Im Stellenplan des Regionalrates sind 27 Stellen ausgewiesen, 21 davon sind besetzt, die übrigen sollen unbesetzt bleiben (Tab.81). Die proportionale Besetzung ist zu Ungunsten der Deutschen und Ladiner, weil sich durch die Neuwahl des Regionalrates im November 1978 deren Anteil an den Abgeordneten erhöht hat. Ein weiterer Grund liegt darin, daß bei der Übergabe der Zuständigkeiten an das Land in den letzten Jahren etliche Beamte mit Sondervergünstigungen in Pension gegangen sind, die nicht mehr ersetzt wurden. VI. 2.5*10JLandtag Der Südtiroler Landtag ist das gesetzgebende Organ des Landes. Analog dem Regionalrat bildet der Landtag eine eigene von der Exekutive unabhängige Körperschaft.1 ^\ Von den 19 Bediensteten gehören 13 (68.4%) der deutschen und 6 (31,6%) der italienischen Sprachgruppe an. Der
1) Morscher erkennt darin eine, im Vergleich zu Österreich-stärkere Effizienz der politischen Kontrolle:"Hingegen besteht etwa in den österreichischen Bundesländern zum Großteil eine enge Verfilzung beider Bereiche bzw. fast hundertprozentige Personalunion - u.a. ein Grund für die Schwäche der österreichischen Länderparlamente." Morscher, Seite 25, Fußnote 63.
- 214 -
Proporz ist annähernd verwirklicht, wenn man davon absieht, daß kein Ladiner vertreten ist. Tabelle 81,: Regionalrat: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 31.5*1979 Besetzte Stellen D/L^) IT
' -^Sprachgr. Laufbahn A B C n
SA
2 2 1
2 6 4 4
2 8 6 5
5 9 7 6
5
16
21
27
-
SA absolut
Stellenplan
23,8%
76-2%
100,-%
Proporz des Regionalrates in Prozent 35,7%
64,3%
100,-%
SA in Prozent
1) Kein Ladiner steht im Dienst des Regionalrates. Quelle: Regionalrat und für Proporz (Tab.63)* Tabelle 82: Südtiroler Landtag: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 31*5.1979 ****^-^Sprachgr. D Laufbahnen abs . % Abgeordnete
24
A^ B.1)
2 100,4 50,5 83,3 2 66,7
C D Summa
70,6
<
13
68,4
LAD abs. % 1
-
-
-
-
2,9
IT abs.
SA
%
9
26,5
34
4 1 1
50,1,7 33,3
2 8 6 3
6
31,6
19
1) Eine A- und vier B-Stellen sind davon Übersetzern vorbehalten.Gegenüber dem Stellenplan ist 1 C-Stelle frei aber 1 B-Übersetzterstellc ist in Überzahl, in Vertretung eines Bediensteten im Sonderurlaub, besetzt. Quelle: Südtiroler Landtag.
VI. 2.5.11. Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols Die Rundfund- und Fernsehanstalt Südtirols (RAS) ist ein autonomer Sonderbetrieb des Landes mit eigener juristischer Persönlichkeit. Sie hat die Aufgäbe über ein eigenes Umsetzernetz, Rundfunk- und Fernsehprogramme aus dem deutsch- und ladinischsprachigen 1) Ausland in Südtirol auszustrahlen. ^ Für die P^rsonalaufnahmen bei der RAS gilt der Landesproporz. Von den 19 im Stellenplan vorgesehenen Stellen, sind am 31.5.1979 genau 10 Stellen besetzt (Tab.80). Tabelle 83: Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols: Personalstand nach Sprp.chgruppen und Laufbahnen am 31.5.1979 *****^*---^Sprachgr. Laufbahnen*^*---^^ A B C D Summa Stellenplan nach Proporz
abs.
D
LAD
% abs.
2 1 2 1
100 33,3 66,7 50.-
6
60.-
13
70,6
-
% -
-
-
-
-
1
2,9
IT abs.
%
1SA
2 1 1
66,7 33,3 50.-
2 3 3 2
4
40,-
10
5
26,5
19
-
-
Quelle: Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols.
1) Landesgesetz Nr.16, vom 13.2.1975, und Dekret des Landeshauptmannes Nr.12, vom 10.3.1977. 2) Dekret des Landeshauptmannes Nr.12, vom IO.3.1977, Art.10, Absatz 1.
-
216
-
VI. 2.5.12. Bezirks- und Talgemeinschaften Südtirol gliedert sich in sechs Bezirks- und Talge1) meinschaften, ^ in denen allerdings die Städte Bozen und Meran nicht inbegriffen sind. Daraus erklärt sich der geringe Anteil an italienischen Bediensteten (0,7%). Die Bezirks- und Talgemeinschaften beschäftigen insgesamt 14 Personen, von demn 13 der deutschen Sprachgrurpe angehören. Der Proporz ist in der jeweiligen Personalordnung bezogen auf die Zusammensetzung der Gemeinderäte festgehalten. Tabelle 84: Personalstand der Bezirks- und Talgemeinschaften nach Sprachgruppen am 31.5.1979 D Saiten Schiern Überetsch-Unterland Burggrafenamt Eisacktal Pustertal Vinschgau Summa
L
2 2 1 4 2
IT
2 2 1
2
13
1
Quelle: Assessorat für Gebietskörperschaften
1) Landesgesetz Nr.53, vom 15.9.1973
SA
2 4 2 2
- 217 Vi.2.6. Überblick und Zusammenfassung Tabelle 85: Personalstand und -bedarf in öffentlichen Ämtern insgesamt, in denen der allgemeine Proporzgrundsatz Anwendung findet - Ende Mai 1979 Tab.
Personal Ämter
Gesamtbedarf
Personal
58/61 Schule - Lehrer 7045 7045 24/56 Proporzämter (mit Richtern) 4100 6925 65/66 Landesverwaltung 5263* 5110 69/70 Krankenhäuser 3632 2819 2856 3054 73 Gemeinden 74 Sparkasse 984 984 75 Etschwerke 461 475* 471 76 Regionalverwaltung 471(719)1) 77 Landeskrankenkasse ^ 272 217 Yerkehrsverbund(VVB) 199, Verkehrsämter 146* 78 Wohnbauinstitut 126* 122 79 Gemeindeärzte 77 ^ 55 64(84)2) 80 Handelskammer 62 81 Regionalrat 27 21 82 Landtag 19 19 83 RAS^) 19 10 84 Bezirks-Talgemeinsch. 17* 14* Andere^ 71* 60*
%
Fehlbedarf
28,5 16,6 20,6 11,4 11,5 4,0 1,9 1,9 0,9 0 8 0,5 0,5 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 0,1 0,2
-
-2825 - 153 - 813 - 198 -
-
14 -
1 -
22 4 22 2 6 —
-
9 3
-
11
* Eigene Schätzung (Fußnote siehe Seite 218) 2S886 1) 2) 3) 4)
24743
100 -'4143
Nicht verfügbar, siehe VI.2.5.3.Seite 204. Zur Zeit nur 2 Stellen verfügbar, siehe VI.2.5.8JS.212 Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols. Andere: Bonifixierungs-und Wassereinzugskonsortien (38 Bedienstete), Bozner Messe (8), Medio Credito (2) u.a. Zusammen schätzungsweise 60 Bedienstete und 71* Gesamtbedarf.
0uelle_^ Eigenzusammenstellung nach den in der Vorspalte angegebenen Tabellen.
-
218
-
Für über 24.700 Bedienstete (Tab.85) in öffentlichen Körperschaften Südtirols wird aufgrund verschiedener 1) Bestimmungen ' ein proportionales Sprachgruppenverhältnis angewandt. Außer den Angestellten der Sparkasse und der Etschwerke^ (zusammen 1.445), für die private Arbeitsverträge gelten, handelt es sich dabei um öffentliche Angestellte (23.298). Während in den Staatsämtern erst neuderdings der Proproz zur Pflicht gemacht wurde und erst in 30 Jahren erreicht sein wird, zeigen die übrigen Körperschaften, die durch örtliche Bestimmungen oder Personalordnungen geregelt sind, ein ausgewogenes Verhältnis der Sprachgruppen in ihrer Beamtenschaft.
1) Proporzdekrete, Landes- und Regionalgesetze, Statuten, Personalordnungen und - für die Schule - die Pflicht der Angehörigkeit des Lehrers zur Muttersprache der Kinder. 2) Sparkasse und Etschwerke sind wirtschaftliche öffentliche Körperschaften. Fußnote zu Tab.85, Seite 217 * Eigene Schätzung: Der nicht bekannte Gesamtbedarf der Verkehrsämter, der Bezirks- und Talgemeinschaften und der "Anderen" wurde berechnet nach dem durchschnittlichen Verhältnis des Personals zu den Stellenplänen (wo diese bekannt sind): Gesamtbedarf = Personal x 1,18, ohne dabei die staatlichen Proporzämter zu berücksichtigen, die einen außerordentlichen Fehlbedarf aufweisen (Gecamtbedarf = Personal x 1,69). Ebenso nicht berücksichtigt wurden die Regionalverwaltung und die Handelskammer. Für die Lehrer wird angenommen, daß der Personalbedarf dem Gesamtbedarf entspricht, was zwar quantitativ aber nicht qualitativ zutrifft (Supplenten), Für das -Land, der W B „ die Etschwerke und das Wohnbauinstitut wird ein wesentlich schwächere:. Multiplikator verwendet, da dieäe Dienste die attraktivste Besoldung aufweisen (Gesamtbedarf = Personal x 1,03). Für die Sparkasse wird, aus der gleichen Erwägung heraus und nach Rücksprache mit der Verwaltung, angenommen, daß der Personalstand dem Bedarf entspricht. Die gesamte Schätzung beruht demnach auf einer Minimalrechnung.
- 219 -
Den größten Anteil der Bediensteten öffentlicher Körperschaften (Tab.84), stellen die Lehrer (28,7%) und die Landesbediensteten (20,8%), gefolgt von den gesamten staatlichen und halbstaatlichen Proporzämtern, einschließlich der Richter (16,7%). Es folgen weiters die Krankenhäuser (11,5%) und die Gemeinden (11,6%). Die restlichen Bediensteten verteilen sich auf eine Vielzahl kleinerer Körperschaften. Den größten Fehlbedarf an Personal haben die Proporzämter (-2.825). Von den lokalen Körperschaften leiden die Krankenhäuser besonders unter Personalmangel (-813). Trotz einer vorsichtigen Minimalschätzung zeigt sich insgesamt ein erheblicher Personalmangel (rund 4000 Arbeitskräfte). Der allgemeine Rahmen der Beschäftigungslage in Südtirol wird aufzeigen, wie s;.ch dieser Bedarf in 1) die gesamtwirtschaftliche Sicht einordnet. ' Zunächst sei aber kurz auf eine Reihe von Gremien eingegangen, auf die ebenfalls der Proporz Anwendung findet. Anschließend werden die Abweichungen vom Proporzgrundsatz untersucht.
1) Siehe dazu weiter unten C. VIII. Beschäftigungslage in Südtirol, Seite 246.
- 220 -
VI. 3. Proporz in Kommissionen und Ausschüssen Der Proporzgrundsatz findet auch bei der Zusammensetzung von Kommissionen, Ausschüssen und Organen Anwendung. In allen Landesgremien wird er streng eingehalten. Nachstehend sei beispielhaft auf einige der wichtigsten Kommissionen und Ausschüsse eingegangen. Alle Gremieff untersuchen, von denen fast monatlich einige entstehen, wäre wegen ihrer unübersehbaren Zahl nicht nur praktisch sehr schwierig, sondern würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, die die Auswirkungen des Proporzes auf den Arbeitskräftebedarf untersuchen will. VI. 3.1. Prüfungskommissionen des Landes Für die Personalaufnahmen in die Stellenpläne des Landes ist eine Prüfungskommission zuständig, die die Wettbewerbe abnimmt. Auch diese Prüfungskommission muß dem ethnischen Proporz des Südtiroler Landtages 1) entsprechen. ' VI. 3.2. Kommission für die Überwachung des Volkswohnbaus Eine eigene Kommission, die an die Stelle einer Staats2) kommission getreten ist , überwacht die Einhaltung
1) Landesgesetz vom 3. Juli 1959, Nr.6, Art.31. 2) Königliches Dekret Nr.1163, vom 28.4.1938, Art.131.
- 221
-
der Bestimmungen auf dem Gebiete des geförderten Wohnbaues. Der Vorsitzende ist der Assessor für den geförderten Wohnbau, Vizepräsident ist ein Landtagsabgeordneter, die übrigen Mitglieder sind zwei Richter und verschiedene Experten und Funktionäre. Die Zusammensetzung der Kommission muß sich dem Proporz der Sprachgruppen anpassen, wie diese 1) im Landtag vertreten sind. VI. 3.3. Verwaltung und Aufsichtsrat des Institutes für den Geförderten Wohnbau Die gleiche Proporzbestimmung gilt für die Verwaltung und den Aufsichtsrat des Institutes für den Geförderten 9) Wohnbau."' Auch hier ist der Proporz auf die Zusammensetzung des Landtages zu beziehen. VI. 3.4. Landschaftsschutzkommission Die Landschaftsschutzkommission hat die Aufgabe die Schönheit undden Charakter der Landschaft zu erhalten und gibt für verschiedene Vorhaben, z.B. Baugenehmigungen Skipisten und dergleichen, bindende Gutachten ab. Sie gliedert sich in zwei Unterkommissionen. Für die Zusammensetzung beider Kommissionen ist der Sprachgruppenproporz, wie er im Landtag gegeben ist, anzuwenden.^
1) Landesgesetz Nr.12, vom 10.11.1960, Art.1, Abs.2. 2) Landesgesetz Nr.3, vom 24.1.1972, Art.1 letzter Absatz. 3) Das Landesgesetz Nr.37, vom 19.9.1973 fügte den Proporz in die Landschaftsschutzkommission ein (Abänderung des Landesgesetzes Nr.16. vom 25.7.1970, "Landschaftsschutz", Art.2, Absatz 7).
-
222
-
VI. 3.5. Urbanistikkommission und technische Kommission für den geförderten Wohnbau 1) Der Einheitstext der Landesgesetzgebung für Raumordnung ' sieht den ethnischen Proporz - ebenso gemäß Zusammensetzung des Landtages - bei der Urbanistikkommission und der technischen Kommission für den geförderten Wohhbau vor. Die Urbanistikkommission (Landesraumordnungskommission) übt eine technisch-beratende Funktion auf dem Sachgebiete der Raumordnung aus. Ihr obliegt es unter anderem, Gutachten für die Genehmigung der Bauleitpläne der Gemeinden und deren Änderungen abzugeben. Die Kommission erstattet auch Gutachten über Fragen, welche ihr vom Landesausschuß, durch den für die Raumordnung zuständigen Landesrat unterbreitet werden. Die technisch-beratende Funktion auf dem Sachgebiete des geförderten Wohnbaues, wird von der technischen Kommission für den geförderten Wohnbau wahrgenommen. Die technische Kommission für den geförderten Wohnbau ersetzt alle auf diesem Sachgebiet in Staatsgesetzen vorgesehenen zentralen, peripheren beratenden Einzel- und Kollegialorgane. Die technische Kommission besteht aus dem Leiter der Dienststelle für den geförderten Wohnbau als Vorsitzenden, aus dem Leiter der Dienststelle für Raumordnung als stellvertretenden Vorsitzenden, aus dem Landesarzt,
1) DPLA Nr.20, vom 23.6.1970, Art.4, Absatz 1.
- 223 -
aus einem Sacherständigen, aus dem Assessor für Bauwesen und Raumordnung der betroffenen Gemeinde, aus einem Vertreter des Institutes für geförderten Wohnbau oder der Genossenschaft, die jeweils am Projekt interessiert ist. VI. 3.6. Wohnbaukomitee und Kommission . für Zuteilung der Mietwohnungen In der Wohnbaugesetzgebung ist ein eigenes Wohnbaukomitee auf Landesebene für Fragen der Wohnbauförderung der öffentlichen Hand und die Prüfung der Gesuche um Kredite vorgesehen. Eine andere Kommission ist für die Zuteilung der Mietwohnungen zuständig. Für beide gilt der Proporz gemäß Zusammensetzung des Landtages.^ "VI. 3.7. Landeskomitee für Gesundheitswesen Das Landeskomitee für Gesundheitswesen ist ein beratendes Organ der Landesverwaltung, für die in die Zuständigkeit der autonomen Provinz fallenden Sachgebiete der Hygiene und des Gesundheitswesen. Das Landeskomitee gibt jedesmal sein Gutachten ab, wenn dies von der Landesverwaltung verlangt wird, und ist befugt, aus eigenem Antrieb Anträge und Vorschläge vorzulegen. Es besteht aus 12 Mitgliedern, darunter aus etlichen Ärzten, aus dem Landesrat für Gesundheitswesen, der den Vorsitz führt. Die Zusammensetzung des Landeskomitee für Gesundheitswesen muß dem Bestand ' ruppen, wie sie im Landtag vertreten sind, ent-
1) Landesgesetz Nr.15, vom 20.8.1972, Art. 5 und 45. 2) Landesgesetz Nr.14, vom 23.6.1973, Art.3.
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VI. 3.8. Kommissionen und Ausschüsse im Fremdenverkehrswesen Der Verwaltungsrat der örtlichen Verkehrsämter muß den Proporz des Gemeinderates widerspiegeln.'' Eine analoge Regelung ist auf Landesebene für den Landesbeirat für Fremdenverkehr vorgesehen, der sich dem 2) Proporz des Landtages anpassen muß. ' Er besteht aus dem Landesrat für Fremdenverkehr, den Vorsitzenden der Bezirksbeiräte und zwölf anderen Vertretern des Fremdenverkehrswesen. Der Landesbeirat für Fremdenverkehr ist das beratende Organ des Landes in Sachen Fremdenverkehr und Gastwirtschaft.' VI. 3.9. Landesschulrat Der Landesschulrat besteht aus 36 Mitgliedern. Er gibt ein obligatorisches Gutachten ab für die Errichtung von Schulen und hat darüber hinaus eine Reihe von beratenden Zuständigkeiten imBereich der S c h u l e . " D i e Zusammensetzung des Landesschulrates muß sich der Stärke der Volksgruppen, wie sie im Landtag vertreten sind, angleichen(...). "
1) 2) 3) 4) 5)
Landesgesetz Landesgesetz Landesgesetz Landesgesetz Landesgesetz Absatz.
Nr.41, Nr.41, Nr.41, Nr.70, Nr.70,
von vom vom vom vom
6.9.1976, Art.7, Absatz 3. 6.9.1976, Art.27, Absatz 5. 6.9.1976, Art.28. 2.11.1973, Art.2. 2.11.1973, Art.3, letzter
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VI. 3.10. Andere Gremien Der Landesproporz findet ebenfalls Anwendung auf die 1) Landeskommission für den Wanderhandel , die technischen 2) Landeskommissionen für den Schutz der Markenzeichen , 5) die Landeskommission für die Altenfürsorge , die Landeskommission für die öffentlichen Straßentransporte^, das Landeskomitee für die Berufsausbildung und Ertüchtigung 5) des Sanitätspersonals \ den Landesbeirat für öffentliche Gewässer^, den Landesbeirat für die Berufsausbildung*^ u.a. Alle diese Kommissionen müssen sich dem Verhältnis der Sprachgruppen anpassen, wie diese im Südtiroler Landtag vertreten sind. VI. 4. Proporz in politischen Organen VI. 4.1. Gesetzgebungskommissonen inLand und Region Die Gesetzgebungskommissionen des Landtages und des Regionalrates müssen - gemäß ihrer Geschäftsordnung - neben dem
1). Tsndesgesetz Nr.7, vom 7.1.1977, Art.11, Absatz 4. 2) Landesgesetz Nr.44, vom 10.11.1976, Art.5, Absatz 2. 3) Landesgesetz Nr.77, vom 30.10.1973, Art.17, Absatz 3. 4) Landesgesetz Nr.17, vom 21.2.1975, Art.2, Absatz 4. 5) Landesgesetz Nr.28, vom 30.7.1977, Art.15, Absatz 2. 6) Landesgesetz Nr.40, vom 4.9.1976, Art.15, Absatz 6. 7) Landesgesetz Nr.3, vom 7.10.1955, Nr.3. Art.15/bis, Absatz 2 und Landesgesetz Nr.9, vom 27.8.1962, Art.15.
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politischen Proporz, auch den volksgruppenmäßigen Proporz des jeweiligen parlamentarischen Gremiums 1) widerspiegeln. Die Gesetzgebungskommissionen prüfen und genehmigen die Gesetzentwürfe bevor sie in die Plenarsitzung gelangen. VI. 4.2. Regionalausschuß "Die Zusammensetzung der Regionalregierung von TrentinoSüdtirol muß im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen stehen, wie sie im Regionalrat vertreten sind. Von den Vize-Präsidenten gehört einer der italienischen, der 2) andere der deutschen Sprachgruppe an." VI. 4.3. Südtiroler Landesregierung Eine analoge Regelung, wie sie für den Regionalausschuß vorgesehen ist, ist auch für die Südtiroler Landesregie^ rungim Autonomiestatut verankert. Die Zusammensetzung *5) muß dem ethnischen Proporz des Landtages entsprechen. VI. 4.4. Präsidium des Regionalrates "In den ersten 30 Monaten der Tätigkeit des Regionalrates wird der Präsident aus den Abgeordneten der italienischen Sprachgruppe, der Vizepräsident aus den Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe gewählt;" für den zweiten Abschnitt,
1) Geschäftsordnung des Landtages, Art.15; Geschäftsordnung des Regionalrates, Art.10. 2) Autonomiestatut, Art.36, Absatz 3. 3) Autonomiestatut, Art.50, Absatz 4.
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die restlichen 30 Monate, wird der Präsident aus den Abgeordneten der deutschen und der Vizepräsident aus 1) denen der italienischen Sprachgruppe gewählt. ' VI. 4.5. Präsidium des Landtages Eine analoge Regelung gilt für die Wahl des Präsidenten O) und des Vizepräsidenten des Südtiroler Landtages.' In der ersten Hälfte der Legislaturperiode gehört der Präsident der deutschen Sprachgruppe, in der zweiten Hälfte der italienischen Sprachgruppe an. VI. 4.6. Kommission für die Auflösung des Regionalrates und des Landtages Bei vorzeitiger Auflösung des Regionalrates wird "eine Kommission ernannt; sie besteht aus drei Mitgliedern eines davon deutscher Sprachgruppenzugehörigkeit Die Kommission trifft geschäftsführend jene Maßnahmen, die der Regionalregierung obliegen. Bei Auflösung des Südtiroler Landtages muß sich die vorgesehene Kommission an die Stärke der Sprachgruppen der Bevölkerung Südtirols anpassen.4) '
1) 2) 3) 4)
Autonomiestatut, Autonomiestatut, Autonomiestatut, Autonomiestatut,
Art.30, Art.49, Art.33, Art.49,
Absatz Absatz Absatz Absatz
3. 2. 4. 3.
-
228
-
VI. 4.7. Ladiner-Vertreter im Landtag Der Art. 62 des Autonomiestatutes bestimmt folgendes: "Die. Gesetze über die Wahl des Regionalrates und des Südtiroler Landtages sowie die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kollegialorgane der örtlichen öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen müssen die Vertretung der ladinischen Sprachgruppe gewährleisten." Die Durchführung dieses Verfassungsgrundsatzes erfolgte durch die Ordnung zur Wahl des 1) Regionalrates. ' Das Verfahren hat die Vertretung mindestens eines ladinischen Abgeordneten im Südtiroler Landtag und damit im Regionalrat gewährleistet. Falls keiner der ladinischen Wahlwerber über das normale Vorzugsstimmensystem als gewählt hervorgeht, wird ein Sitz trotzdem einem ladinischen Kandidaten zugewiesen, und.zwar^dem^der relativ zu den anderen ladinischen Wahlwerbern am meisten Vorzugsstimmen bekommen hat. Er rückt an die Stelle des Letztgewählten in seiner Liste. VI. 4.8. Gemeindeausschuß und Gemeindekommissionen "In den Gemeinden der Provinz Bozen hat jede Sprachgruppe das Recht, im Gemeindeausschuß vertreten zu sein, wenn sie im Gemeinderat mit wenigstens zwei. Räten vertreten ist."^ Diese Regelung wirkt sich
1) Regionalgesetz vom 20.8.1952, Nr. 24 und nachfolgende Abänderungen, Art. 2 und Art;. 63. 2) Autonomiestatut, Art. 61, Absatz 2.
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vorallem zugunsten der Italiener in den periphären Gemeinden des Landes aus. Darüberhinaus ist mit Regionalgesetz die verhältnismäßige Vertretung der Sprachgruppen im Ausschuß und in den Gemeindekommissionen gewährleistet, mit Bezug auf die sprachliche Zusammensetzung des Gemeinderates.^ VI. 4.9. Örtliche Körperschaften Der Art.61 des Autonomiestatutes schreibt den örtlichen öffentlichen Körperschaften vor, in ihre Ordnung Bestimmungen aufzunehmen, um die verhältnismäßige Vertretung der Sprachgruppen bei der Erstellung ihrer Organe zu gewährleisten. Gemäß den ent2) sprechenden Durchführungsbestimmungen ' ist der Artikel 61 des Statutes nur auf öffentliche Körperschaften anwendbar, deren Tätigkeit sich in der Provinz Bozen, oder in beiden Provinzen abwickelt. Der Proporz muß sich nach dem Volksgruppenverhältnis der Ortschaft richten, wie er aus der Volkszählung (!) hervorgeht. Der Staat, der diese Regelung getroffen hat, sieht in seinen Bestimmungen immer den Bezug zur Volkszählung vor.
1) Regionalgesetz Nr.5, vom 6.4.1956 und Regionalgeset: Nr.6, vom 10.8.1974. 2) DPR 1.2.1973, Nr.49, Art.23.
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VI. 5. Proporz für Wohnungen und Mittel der Wohnbauförderung 1) Das Wohhbaureformgesetz ' und nachfolgende Abänderungen verwirklichen deji, Vorschrift des Art.15 des Autcnomiestatutes, hinsichtlich der Verwendung der für den öffentlichen Wohnungsbau bestimmten Haushaltsmittel des Landes. Das Autonomiestatut definiert die Kriterien zur Aufteilung der sozialen und kulturellen Fonds folgendermaßen: "Die Provinz Bozen setzt die im Haushalt zu Zwecken der Fürsorge zu sozialen und kulturellen Zwecken bestimmten eigenen Mittel in direktem Verhältnis zur Stärke und mit Bezug auf das Ausmaß des 2) Bedarfes einer jeder Sprachgruppe ein;" die Kriterien sind alsj Proporz und Bedarf. Tabelle 86: Besetzte Wohnungen nach Sprachgruppenzugehörigkeit des Familienoberhauptes und nach mangelnder Ausstattung 1971 Wohnungen Sprachgruppe
Wohnungen ohne Trinkwasser, oder ohne Abort u.ohne Strom absolut in Prozent
Italienische Deutsche Ladinische Andere
4612 21266 632 24
11,11 34,02 16,94 17,03
Summa
26534
21,59
Quelle: Amt für den Geförderten Wohnbau .
1) Landesgesetz Nr.15, vom 20.8.1972. 2) Autonomiestatut, Art.15 Absatz 2.
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Obwohl man also über die offiziellen Daten der aussagekräftigsten Merkmale für die Berechnung des ausgewogenen Bedarfes der verschieden Sprachgruppen verfügt, hat man es bisher unterlassen, den Bedarf als Kriterium einzusetzen. Die italienischen Parteien fordern eine neue 1) Bedarfszählung und die Anwendung des Kriteriums. Diese Bedarfszählung wird allerdings im Rahmen der nächsten Volkszählung im Jahr 1981 und nicht vorher durchgeführt werden. So wie sich der Bedarf aus den ISTAT-Daten 1971 ergibt, würde die Anwendung des Kriteriums Bedarf zweifelsohne die deutsche Sprachgruppe begünstigen. Zur Zeit werden alle Bauprogramme für Wohnungen zu vollen Lasten der Provinz nur nach dem direktem Verhältnis zur Wohnbevölkenmg aufgestellt. Der Proporz in den Gemeinden sieht eine Aufrundung zugunsten der italienischen Volksgruppe vor, während in Bozen im Verhältnis zu ihrem zahlenmäßigen Bestand, der knapp 23% der Wohnbevölkerung ausmacht, die deutsch- und ladinische Minderheit bis zu 50% berücksichtigt wird. Nicht nur derjenige hat nämlich das Recht, sich um eine Wohnung in Bozen zu bewerben, der dort seinen Wohnsitz hat, sondern auch derjenige, der in dieser Stadt den Ar2) beitsplatz hat. ' Rund 5400 Personen pendeln täglich von den umliegenden Gemeinden in die Stadt Bozen. Auch die Verwirklichung des Proporzes bei den Staatsstellen ist bei der Wohnungsvergabe für die Zukunft zu berücksichtigen. Bis zum Jahre 2002 muß die deutsche Sprachgruppe rund 4200 Staatsstellen besetzen*^, davon 3000 mit Sitz in B o z e n . D i e entsprechenden Arbeitskräfte werden
1) Baizarini, Seite 10. 2) Landesgesetz Nr.15/72, Art.44, Absatz 1. 3) Ausgeschriebene Stellen (1324), unbesetzte Stellen und Pensionierungen (2878) für Deutsche: 4202. Siehe Tab.57. 4) Schätzung aufgrund der Stellenpläne der Proporzdekrete.
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fast ausschließlich aus den Randgemeinden kommen; zudem werden sie die vorgesehenen Stellen nur unter der Bedingung besetzen können, daß sie in Bozen eine Wohnung zu Bedingungen finden, die nur der öffentliche Wohnungsbau gewährleisten kann. Die Verwirklichung des ethnischen Proporzes im öffentlichen Dienst hängt daher in der Praxis von der Möglichkeit ab, in der Stadt Bozen in den nächsten 25 Jahren eine Wohnraumreserve zugunsten dieser Kategorie in einem Umfang von etwa 100 Wohnungen in einem Jahr zu schaffen."^ Mit dem Zusatzprogramm für die Stadt Bozen werden der italienischen Sprachgruppe der Stadt Bozen keine Wohnungen entzogen," weil ihr auf jeden Fall ihr Anteil von 59% auf die insgesamt der italienischen Sprachgruppe in der Provinz Bozen zustehenden Wohnungen sichergestellt wird, vorbehaltlich geringfügiger Aufrundungen zugunsten dieser Sprachgruppe in den 2) Randgemeinden'.! ' Auch auf diesem Sektor wurde also durch das neue Autonomiestatut eine gerechte Lösung gefunden. Auch hier heißt die Zauberformel "Proporz". Das faschistische Regime hatte den Volkavohbau als Entnationalisierungsinstrument benützt, indem es in der Provinz Bozen an die 3100 Wohnungen errichtete. Davon entfielen rund 2800 auf die Stadt Bozen mit dem Zweck, ebensoviele Familien aus den alten Provinzen Italiens anzusiedeln. Aber auch das demokratische Italien hatte bis zum Jahre 1959 jede Initiative und Verant-wortung auf dem Gebiete des Volkswohnbaues dem Staat vorbehalten. Die Woh-
1) Die Aufteilung der Wohnungen, S. 16. 2) Die Aufteilung der Wohnungen, Seite 17 und 18.
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nungen gingen fast alle an die italienische Sprachgruppe. Aufgrund der verschiedenen Wohnbauprogramme (Romitaplan, Aldisio- und Tupini-Gesetz, INCIS, INA-CASA usw.) wurden in der Provinz rund 5500 Wohnungen gebaut und zu 95% der italienischen Sprachgruppe zugewiesen.^
1) Die Aufteilung der Wohnungen, S.19.
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VII. Abweichungen vom Proporzarundsatz VII. 1. Parität In einer Reihe von Bereichen ist es den Südtirolern bei 1) den Paketverhandlungen ' nicht gelungen, den Proporzgrundsatz durchzusetzen. Weiter unten wird untersucht, welche staatlichen und halbstaatlichen Ämter von der Einhaltung des Proporzes ausgenommen sind. Hier sei zunächst auf vier Bereiche hingewiesen, in denen nicht der Proporz, sondern eine "Parität" angewandt wird. Bei "Parität" werden die Gremien mit einer gleichen Anzahl von deutschen und italienischen Vertretern besetzt. Überall dort, wo es um die Gleichheit der Bürger verschiedener Sprachgruppen geht, sind paritätische Organe vorgesehen, offensichtlich um die in Südtirol lebenden Italiener besonders zu schützen , die in proportional-zusammengesetzten Organen in der Minderheit wären. VII. 1.1. Verwaltungsgerichtshof Das neue Autonomiestatut sieht für die Region TrentinoSüdtirol die Errichtung eines regionalen Verwaltungsgerichtshofes und für die Provinz Bozen eine eigene autonome Sektion vorf ^
1) Vergleiche dazu weiter oben B.1.4.5. und B.II.1.3. 2) Autonomiestatut, Art.90.
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Die Mitglieder der autonomen Sektion Bozen des Regionalen Verwaltunggerichtshofes müssen in gleicher Zahl den zwei 1) stärksten Sprachgruppen angehören. ' Durch diese Bestimmung sind die Ladiner ausgeschlossen. Als Präsidenten der Sektion lösen sich für gleiche Zeiträume jeweils ein Richter italienischer Sprache und ein Richter deutscher 2) Sprache ab, die dem Kollegium angehören. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Von dieser letzten Bestimmung ausgenommen sind folgende zwei Fälle: - Beschwerden gegen Verwaltungsmaßnahmen, die den Grundsatz der Gleichheit zwischen den Sprachgruppen verletzen; - das Verfahren zur Genehmigung der Haushaltsvoranschläge der Region und des Landes. Auf die Durchführungsbestimmungen und damit auf die Errichtung des Verwaltungsgerichtshcfes konnte man sich noch nicht einigen.^^"Der Südtiroler paritätische Verwaltungsgerichtshof nimmt bekanntlich sowohl zum Landeshaushalt als auch bei der Anerkennung des ethnischen Gewerkschaftsbundes irgendwie eine Art politische Schiedsrichterstellung ein."^ Darüberhinaus können die Beschwer-
1) 2) 3) 4) 5)
Autonomiestatut, Art.91, Absatz 1. Autonomiestatut, Art.91, Absatz 3. Autonomiestatut, Art.91, Absatz 4. Benedikter,Bericht, Seite 14. Benedikter Bericht, Seite 14.
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den über eine ungleiche Behandlung aus ethnischen Beweggründen nicht allein aufgrund von Gesetzesbestimmungen entschieden werden, da es dafür keiner Sonder1) regelung bedürft hätte. Die Entscheidungen fußen viel mehr auf der Handhabung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und damit des Gerechtigkeitsprinzipes 2) zwischen den Volksgruppen. ' "Die Schiedsrichterstellung würde jedoch verloren gehen, wenn Rekurs an den Staatsrat in Rom gegeben wäre." ' Diesen Standpunkt konnten die Südtiroler Vertreter in der Kommission zur Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen bisher nicht durchsetzen. Das ist der Grund, warum die Durchführungsbestimmungen noch nicht verabschiedet wurden, VII. 1.2. Haushaltskommission Auch bei der Genehmigung des Haushaltes soll die "Parität" die Gleichheit der Sprachgruppen gewährleisten. "Auf Antrag der Mehrheit einer Sprachgruppe muß über die einzelnen Kapitel des Haushaltsvoranschlages der Region und der Provinz Bozen nach Sprachgruppen gesondert abgestimmt werden. Die Haushaltskapitel, die nicht die Mehrheit der Stimmen jeder einzelnen Sprachgruppe erhalten haben, werden binnen drei Tagen einer aus vier Regionalrats- bzw. Landtagsabgeordneten bestehenden Kommission unterbreitet;"^)
1) 2) 3) 4)
Benedikter,Bericht, Seite 14. Benedikter,Bericht, Seite 14. Benedikter;Bericht, Seite 14. Autonomiestatut, Art.84, Absatz 2 und 3.
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diese Kommission wird vom Reginalrat bzw. vom Landtag mit paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern der beiden stärksten Sprachgruppen gewählt. Sie muß innerhalb von 15 Tagen die endgültige Benennung der Kapitel und die Höhe der entsprechenden Ansätze endgültig festsetzen. Wenn sich in dieser Kommission keine Mehrheit für einen Vorschlag bildet, überweist der Präsident des Regionalrates bzw. des Landtages binnen sieben Tagen die strittigen Kapitel der autonomen Sektion Bozen des Regionalen Verwaltungsgerichtshofes zu. Diese entscheidet innerhalb von 30 Tagen mit einem Schiedsspruch über die 1) Formulierung und den Inhalt der betroffenen Artikel, ^ Es ergibt sich somit die Tatsache, daß über einen Teil der Ausgaben in der Bilanz demokratisch gewählter Organe, wie es Landtag und Regionalrat sind, ein nicht direkt gewähltes und nicht proportionales, sondern ein paritätisches Organ entscheiden kann. VII. 1.3. Kommission für Zweisprachigkeits-Prüfung Auch die Kommissionen, welche die ZweisprachigkeitsPrüfungen abnehmen, sind paritätisch besetzt. Die Kommissionen bestehen aus vier ordentlichen und vier Ersatzmitgliedern, die zur Hälfte der deutschen und zur Hälfte der italienischen Sprachgruppe angehören.
1) Autonomiestatut, Art.84, Absatz 4 und 5. 2) Proporzdekrete DPR 752 Art.3 und DPR 571, Art.1.
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Den Vorsitz führt ein Kommissionsmitglied, das der anderen Sprache als der Prüfling angehört. Hier liegt die Ratio des Gesetzes ebenfalls in der Gleichbehandlung. Die Zweisprachigkeitsprüfung bildet darüberhinaus Voraussetzung für die Aufnahme in den Staatsdienst und in andere öffentliche Körperschaften - und nicht nur in den Landesdienst. VII. 1.4. Prüfungskommission für staatliche Wettbewerbe Die Prüfungskommissionen für die Aufnahme in die örtlichen Stellenpläne der Staatsbediensteten, bestehen aus sechs Mitgliedern, davon drei italienischer und drei deutscher Muttersprache. Für die Wettbewerbe der gehobenen- (B), mittleren- (C) und Hilfslaufbahnen (D) werden die Mitglieder der Kommissionen unter den in der Provinz Bozen ansässigen Personen ausgewählt. Für die höhere Laufbahn (A) wird -"wenn möglich - nach dem glei1) chen Kriterium vorgegangen." ^ Auch hier ist der Grundsatz der Parität verständlich, weil es neben dem Prinzip der Gleichbehandlung, um die Zulassung zu den staatlichen Stellen geht. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Parität zum Zwecke der Gleichbehandlung der Bürger und speziell zum Schutze der italienischen Sprachgruppe vorgesehen ist. Der Grundsatz des Proporzes (Schutz der deutschen und ladinischen Minderheiten) wurde in besonderen Fällen zugunsten der Parität (Schutz der italienischen Sprachgruppe) zurückgestellt.
1) Proporzdekret, DPR 752, Art. 21.
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VII. 2. Vom Proporz gänzlich ausgeschlossen VII. 2.1. Wichtige staatliche Ämter Das Proporzdekret unterwirft dem Proporz "die Stellenpläne des zivilen Personals" und schließt damit das 1) gesamte "nicht zivile Personal" aus. Keine Anwendung findet demnach der Proporz auf das "nicht zivile Personal" der Einrichtungen militärischen Charakters (Finanz\ 4) wache, Carabienierwache, Sicherheitspolizei usw.). Weiters schließt das Proporzdekret die leitenden Laufbahnen in der zivilen Verwaltung des Inneren, sowie das Personal der öffentlichen Sicherheit und das Verwaltungspersonal des Verteidigungsministeriums von der Proporz2) regelung aus. ' Nicht veröffentlicht wurden bisher die örtlichen Stellenpläne des Regierungskommi&sariates und des staatlichen Rechnunghofes. Das Regierungskommissariat untersteht direkt dem Ministerratspräsidium. Das Personal allerdings ist vom Innenministerium abkommandiert. Die leitenden Stellen sind damit vom Proporzgrundsatz ausgeklammert. Damit die örtlichen Stellenpläne und der Proporzgrundsatz für alle Stellen des Regierungskommissariates durch ein ergänzendes Proporzdekret eingeführt werden können, muß eine allgemeine Stammrolle beim Ministerratspräsidium für das Personal des Regierungskommissariates errichtet werden. Im Zuge der Durchführung der Regionalautonomien in Italien*^ wurde
1) Proporzdekret, DPR 752/76, Art.8, Absatz 1. 2) Proporzdekret, DPR 752/76, Art.8, Absatz 3. 3) Staatsgesetz Nr. 382, vom 27.2.1975. 4) Rund 5.000 Personen. Schätzung des Amtes für Wirtschaftsprogrammierung laut Angaben der Krankenkasse für Staatsangestellte ENPAS, zu Beginn des Jahres 1979.
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beim Ministerratspräsidium zwar eine allgemeine Stammrolle gebildet, in die das überschüssige Staatspersonal eingegliedert wurde, das nicht auf die Regionen überging und das nach Bedarf den verschiedenen Ministerien zur Verfügung gestellt wird. Die Staatsvertreter in der Sechserkommission wandten aber ein, daß sich diese Stammrolle für die Ausgliederung eines örtlichen Stellenplanes für die Provinz Bozen nicht eigne. Darin liegt der Grund, daß der örtliche Stellenplan des Regierungskommissariates noch nicht veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei - inklusive der A-Stellen um rund 74 Posten.^ Für den staatlichen Rechnungshof will die Zwölferkommission zwei Sektionen für die Provinz Bozen und zwei für die Provinz Trient errichten. In jeder der beiden Provinzen würde damit eine Trennung der Aufgabenbereiche des Rechnungshofes eingeführt, die im übrigen Italien noch nicht vollzogen ist. Die zwei Sektionen sollen folgende Aufgaben wahrnehmen: 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit über das öffentliche Rechnungswesen; 2. Kontrolle. Für die Kontrolle vertritt der Rechnungshof in Rom die Auffassung, daß sie nicht unter den Art.89 des Autonomiestatutes falle. Diese Sektion bestand bisher nur aus einer Abordnung aus Trient. Der Entwurf der Zwölferkommission
1) Auskunft: Alfons Benedikter, am 9. Juni 1979.
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für die Durchführungsbestimmungen sieht für den staatlichen Rechnungshof in der Provinz Bozen insgesamt 67 Stellen vor (38 in der Gerichtbarkeit, davon 6 Richter; 29 in der Kontrollsektion, davon 6 Richter). Während das Regierungskommissariat (inklusive der leitenden A-Stellen) und der Rechnunghof also in absehbarer Zeit unter den Proporz fal' " ' ' *e staatliche Ämter vom VII. 2.2. Halbstaatliche Ämter Von den halbstaatlichen Ämtern fallen nur zwei (INPS und INAIL) unter den Proporz.Das Paket hat ursprünglich vier vorgesehen, von denen allerdings zwei (ENPAS und ONMI) in der Zwischenzeit aufgelöst, bzw. an das Land übergegangen sind.
1) Proporzdekret 752/76, Art.8, Absatz 1 und 3. 2) Proporzdekret 752/76, Art.28. 3) Die Verwaltungsräte der Vorsorgekörperschaft für Staatsangestellte (ENPAS) wurden zusammen mit jenen der anderen Krankenkassen für Sonderkategorien (INAM, INADEL,ENPDEP, ENPALS und der nationalen Verbände der Bauern, Handwerkerund Kaufleutekrankenkassen) durch das Sanitätsreformeinleitungsgesetz Nr.386 vom 17.8.1976 aufgelöst. Das Nationale Hilfswerk für Mutter und Kind (ONMI) wurde durch das Staatsgesetz Nr.698, vom 23.12.1975 im Zuge der Regionali^jyierung des Staates aufgelöst, das Personal und die Einrichtungen sind in ganz Italien auf die Regionen, bzw. Provinzen und Gemeinden übergegangen. Das Land Südtirol hat das ONMI mit I.Jänner 1976 übernommen. Die ENPAS ist noch selbständig und wird im Rahmen der Durchführung der Sanitätsreform mit den anderen Sonderkassen ans Land übergehen.
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Um ein Bild von jenen{halbstaatlichen Körperschaften zu zeichnen, auf die der Proporz keine Anwendung findet, seien hier einige wichtige aufgezählt: 1) - ENEL (Elektrowerk) mit rund 700 Bediensteten; - SIP (Telefongesellschaftj^mit 540 Bediensteten; . ^.2) - BNL (Banca Näzionale del LavoroJ mit 123 Bediensteten; - ACI (Automobilclub) mit 82 Bediensteten; - Banca d'Italia mit 57 Bediensteten; - ONPI (Nationale Körperschaft für die Pensionierten Italiens) mit 40 Bediensteten; - Krankenkassen für Bauern (15), Handwerker (12) und Kaufleute (13), insgesamt 40 Bedienstete; - Banco dl Napoli mit 31 Bediensteten; - CRI (Rotes Kreuz) mit 30 Bediensteten. Aufgrund der Regionalisierung des italienischen Staates, gehen allerdings weitere Zuständigkeiten an die Lokal3) körperschaften über. ' Im Zuge der Erweiterung der Regionalautonomien, der Vollendung der Sanitätsreform und der Reform des Fürsorgewesens, erwarten sich die Regionen und die autonomen Provinzen Bozen und Trient die Übernahme der Aufgaben folgender halbstaatlicher Körperschaften:^ - Nationale Körperschaften für die Pensionierten Italiens (ONPI)
1) Magnago, Brief vom 21.10.1976 an die Landesgewerkschaft, Seite 2. 2) Die Zahlen der Bediensteten, die hier für einige halbstaatlichen Körperschaften angeführt sind, beziehen sich auf Südtirol mit Stand März 1979. Quelle: ENPDEP (außer für das ENEL und Sip. 3) Staatsgesetz Nr. 382, vom 27.2.1975. 4) Magnago, Brief vom 21.10.1976 an die Landesgewerkschaft. Seite 2. 5) Amt für Wirtschaftsprogrammierung, Angaben der Krankenkassen.
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- Nationale Körperschaft zur Vorbeugung von Unfällen (ENPI) - Nationale Körperschaft für Kriegsinvaliden (ONIG) - Erfassungsstelle für Landwirtschaftliche Motore (UMA)^^ - Nationale Vereinigung der Arbeitsinvaliden (ANMIL) - Italienisches Rotes Kreuz (CRI), was die sanitären Belange betrifft - Nationale Vereinigung zur Förderung der Pferderassen (UNIRE) - Nationale Körperschaft für den moralischen Schutz der Knaben (ENPMF) - Italienische Blindenvereinigung (UIC) - Nationale Körperschaft für Handwerker und Kleinindustrie (ENAPI) - Verwaltung internationaler Fürsorgetätigkeiten (AAI) - Nationale Körperschaften für Freizeitgestaltung(ENAL)21 - Nationale Körperschaft für die Kindergärten in Grenzregionen (ONAIRC)^) Das Schicksal des Automobilclubs (ACI) hängt von der von den Regionen angestrebten, jedoch noch nicht entschiedenen Überleitung der Staatsstelle für zivile Motorisierung ab. Das Amt für Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (SCAU) dürfte in das Nationalinstitut für soziale Fürsorge eingegliedert werden. Das Außenhandelsinstitut (ICE) bleibt beim Staat, ebenso die Nationale Körperschaft für Fremdenverkehr (ENIT), jedoch nur für die Fremdenverkehrswerbung im Ausland. Hinsichtlich der Nationalen Vereinigung für die Kon-
1) Bereits an das Land übergegangen. 2) Bereits an das Land übergegangen. 3) Bereits an das Land übergegangen.
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trolle der Ölverbrennung (ANCC)ist die Entwicklung noch nicht abzusehen.^ Bei der Überleitung der örtlichen Organisation halbstaatlicher Körperschaften wird das jeweilige Personal vom Land übernommen, und die Neuaufnahmen erfolgen im Rahmen des ethnischen Proporzes der Landesverwaltung (zur Zeit also nach Proporz der Landtagsabgeordneten). Abgesehen vom Proporzgrundsatz finden die Bestimmungen des DPR 752/76 bezüglich der Voraussetzung der Kenntnis beider Landessprachen für die Aufnahme in den Dienst auf alle öffentlichen Körperschaften Anwendung. VII. 2.3. Rundfunk und Fernsehen Die staatliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaft (RAI-TV) fällt zwar auch nicht unter den Proporz, das Paket sieht aber eine Sonderregelung für das Personal vor: ^ - Das mit den deutschsprachigen und ladinischen Programmen betraute Personal muß der jeweiligen Spracbgruppe angehören; - Der für die Koordinierung der deutschsprachigen Programme Verantwortliche muß von der RAI im Einvernehmen mit der Provinz ernannt werden; - Die Überwachungskommission in der Provinz Bozen besteht aus dem Präsidenten und drei Mitgliedern, von denen je
1) Magnago,Brief an Landesgewerkschaft, Seite 4. 2) Proporzdekret DPR 752/76, Art.1, Absatz 1. 3) Paket, Präzisierungen zur Maßnahme 11.
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ein Mitglied italienischer, deutscher und ladinischer Sprache ist.Im Mai 1979 zählte die RAI - Bozen 214 Angestellte, davon 113 Italiener (53%), 97 Deutsche (45%) und vier Ladiner (2%).^ Die Angaben über die Sprachgruppenzugehörigkeit waren aber bereits 1976 angezweifelt worden: "Von der RAI waren von den 203 Angestellten am Bozner Sitz 72 der deutschen Volksgruppe zugerechnet worden. Die Vertreter des Landes erklärten aber, daß sie bei rund 20 (der 72) nicht in der Lage seien, sie als der deutschen Volksgruppe zugehörig zu betrachten, es sei denn, es werde der Nachweis erbracht, daß sich diese Personen bei der letzten Volkzählung a2,s der deutschen Sprachgruppe zugehörig erklärt haben." Wie aus dieser Pressemitteilung hervorgeht, ist die Paketbestimmung noch lange nicht durchgeführt. Die Probleme des Senders Bozen sind auch zur Zeit der Er5) Stellung dieser Arbeit noch offen. '
Auf die RAS (Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols) wurde weiter oben eingegangen, weil auf sie der Proporz Anwendung f i n d e t . D i e zahlreichen anderen Rundfunkund Fernsehbetriebe in Südtirol sind private Unternehmen. Vom Proporz gänzlich ausgeschlossen sind schätzungsweise rund 6.500 Staatsstellen (davon fast 5.000 Militär und Polizei) und rund 1.800 halbstaatliche Stellen.
1) Quelle: RAI - Bozen, Personalamt. 2) Pressemitteilung des Landes über eine Aussprache zwischen der RAI und der Autonomen Provinz Bozen am 1. November 1976 in Rom. 3) Walter, Sonntagsblatt, Seite 1 und Seite 8. 4) Vergleiche C.VI. 2.5.11., Seite 215.
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VIII. BeschäftigunKslage in Südtirol Für 6.925 Stellen beim Staat und zwei halbstaatlichen Amtern (INPS und INAIL) wurde neuerdings der Proporz 1) eingeführt. ' Bei den 7.045 Lehrern hat sich ein natürlicher Proporz ergeben. Darüberhinaus wenden zahlreiche andere öffentliche Körperschaften (Land, Krankenhäuser, Gemeinden, Sparkasse u.a.) den Proporz aufgrund örtlicher oder statutarischer Bestimmungen an. Insgesamt findet der Proporzgrundsatz demnach auf rund 28.900 Stellen und 24.700 Bedienstete Anwendung.Zugleich zeigt sich in diesen letzten beiden Zahlen ein Fehlbedarf von über 4.000 Bediensteten. Es ist deshalb interessant, das erarbeitete Zahlenmaterial und die besondere Lage der öffentlicher Ämter in die gesamtwirtschaftliche Situation Südtirols einzubauen und insbesondere die Beschäftigungslage zu beleuchten. VIII. 1. Die Zahl der Arbeitsplätze in Südtirol In Südtirol gab es 1971 rund 153.000 Arbeitsplätze. Davon entfiel der größte Anteil mit 78.200 Arbeitsplätzen auf den Dienstleistungssektor (51,1%).
1) Proporzdekret 752/?6. 2) Vergleiche Tabelle 85, auf Seite 217.
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T a b e l l e 87: A r b e i t s p l ä t z e i n S ü d t i r o l 1971
Landwirtschaft P r o d u z i e r e n d e s Gewerbe Dienstleistungen Insgesamt
Anteil in %
Arbeitsplätze
Wirtschaftsbereich
-
31.200 43.600 78.200
20,4 28,5 51,1
153.000
100 %
Q u e l l e : S ü d t i r o l 1901, S e i t e 2 8 . T a b e l l e 88: B e s c h ä f t i g t e A r b e i t s k r ä f t e i n S ü d t i r o l 1976 *—-—Beschäftigte Bereiche
Selbständ.
Unselbst
% i
SA
Land-u.Forstwirtsohl Produz.Gewerbe Dienstleistungen
23.638 6.542 18.555
6.214 37.720 71.621
29.852 44.262 90.176
Summa
48.735
115.555
164.290
Prozente
29,7%
i 18,2j 26,9 54,9 100
100% j, Q u e l l e : Zusammenstellung nach A k t u e l l , N r . 2 / 7 8 , S e i t e 162 - 164. 70,3%
T a b e l l e 88 z e i g t d i e B e s c h ä f t i g t e n s t r u k t u r im J a h r e 1976. S t a r k a n g e s t i e g e n i s t d e r A n t e i l des D i e n s t l e i s t u n g s s e k t o r d e r 9 0 . 1 7 6 B e s c h ä f t i g t e s t e l l t , davon 7 1 . 6 2 1 (79,4%) a b hängige Arbeitnehmer. Die s t a a t l i c h e n und h a l b s t a a t l i c h e n P r o p o r z ä m t e r ( 6 . 9 2 5 ) s t e l l e n s o m i t 4,2% d e r g e s a m t e n B e s c h ä f t i g t e n ( 1 6 4 . 2 9 0 ) , 6,0% d e r u n s e l b s t ä n d i g B e s c h ä f t i g t e n ( 1 1 5 . 5 5 5 ) und 9,7%
- 248 -
der unselbständigen Beschäftigten im Dienstleistungssektor (71.621). Die Zahl der öffentlichen Bediensteten, bei denen der Proporzgrundsatz allgemein zum Tragen kommt, wurde (einschließlich der Lehrer) mit mindestens 24.743 geschätzt.*^ Diese öffentlich Bediensteten stellen somit 15,1% der gesamten Beschäftigten (164.290), und 34,5% der unselbständig Beschäftigten im Dienstleistungssektor (71.621). Tabelle 89: Unselbständige Beschäftigte im Dienstleistungsbereich 1976 * ——Beschäftigte Bereiche — -——
Abs.
Handel,Hotel- und Gastgewerbe 23.787 Verkehrs-und Verbindungswesen 7.309 Kredit- und Versicherungswesen 2.203 Öffentliche Verwaltungen 23.885 Verschiedene absetzbare Dienstleistungen 9.219 onstige Dienstleistungen 5.218 [Summa t
—
..
...
71.621
0 / /u 33,2 10,2 3,1 33,3 12,9 7,3 100.-
Quelle: Zusammengestellt nach Aktuell, Nr.2/78, Seite 162.
1) Siehe Tab.85, Seite 217.
- 249 -
Tabelle 90: Gliederung der Stellen,in denen der allgemeine Proporzgrundsatz Anwendung findet, nach Bereichen Tab.
12 14 15 16 19 20 35 33
—^Beschäftigte Bereiche Verkehrs-u.Verbindungswesen: ANAS Staatstelefone Lokale Post Postzentrale Amt f.zivil.Motor. Staatsbahnen Verkehrsämter + W B RAS (Rundfunk u. Fernseh)
Zahl
343 247 936 810 32 2938 345
Tab. ^ — b e s c h ä f t i g t e Bereiche -—
78 80 81 82 84 85
SA Andere Dienste: Richter Lehrer Krankenhäuser Gemeindeärzte
19
176 64 27 19 17 71 10336 i
5670 23 61 7045 Kredit-u.Versicher69 3632 -Jungswesen: 77 INPS 234 79 INAIL SA 116 10799 Sparkasse 984 Dienstleistungsbereich Landeskrankenkasse 2841? 272 insgesamt SA
21 22 74 77
Öffentliche Verwaltung: Wohnbauinstitut Handelskammer Regionalrat Landtag Bezirks-u.Talgem, Andere
Zahl
SA Öffentliche Verwaltung: 1-11 Proporzämter (tab.1-11) Arbeitsinp.u.Ämter 13 Tierärztl.Dienst 17 Schatzministerium 18 Landesverwaltung 65 Gemeinden 73 Regionalverwalt. 76
1606
75
Etschwerke
Alle Stellen nach Proporz 1019 122 17 66 5263 3054 471
475 28886
3uelle: In der Vorsualte anse gebene Tabellen, ins besondere Tab.24 und Tab.85.
- 250 -
Um einen Vergleich zwischen den Berechnungen in der vorliegenden Untersuchung der Dienste mit allgemeinem Proporz und den Beschäftigten im Dienstleistungssektor anzustellen,wird folgende Systematik angewandt: In Tab.89 wird der Dienstleistungsbereich in 6 Unterbereiche gegliedert. In Tab.90 werden alle Dienste, bei denen der Proporzgrundsatz allgemein zum Tragen kommt, nach den Unterbereichen von Tab.89 gegliedert und zusammengefaßt. In Tab.91 wird dann der Vergleich angestellt. Hierfür wurden aus dem Dienstleistungsbereich (Tab.89) der Handel, das Hotel- und Gastgewerbe ausgeklammert, da diese ausschließlich von Privaten betrieben werden. Aus den allgemeinen Propo^stellen werden die Etschwerke ausgeklammert, da sie nicht zum Dienstleistungsbereich gehören. Tabelle 91: Unselbständige Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (ohne Handel, Hotel- und Gastgewerbe) insgesamt und mit Proporz " * Bereiche
Beschäftigte
Insgesamt
Mit Proporz
Verkehrs-und Verbindungsw. Kredit- und Versicherungsw. Öffentliche Verwaltungen Andere Dienste
7.309 2.203 23.885 14.437
5.670 1.606 10,336 10.799
Summa
47.834
28..411
Quelle: Tabelle 89 und 90.
70 77,6 72,9 43,3 74,8 59,4
- 251 -
Der Dienstleistungsbereich zählt (ohne Handel, Hotelund Gastgewerbe) 47.834 unselbständige Beschäftigte. Davon sind 28.411 (60%) in öffentlichen Körperschaften tätig, in denen der Proporz Anwendung findet (einschließlich der Lehrer mit"natürlichem Proporz"). Während in allen anderen Bereichen der Anteil mit Proporz sehr hoch liegt (72,9% - 77,6%), fallen in der öffentlichen Verwaltung im engeren Sinne nur 43,3% der Stellen unter den Proporz. VIII. 2. Arbeitslosigkeit Zwischen 1960 und 1970 lag die Arbeitslosigkeit in der EG bei durchschnittlich einer Million. Seit 1970 ist 1\ sie um fast 50C%, auf 5,73 MiDLonen (1977) angestiegen. ^ An der Spitze der EG-Staaten liegt Großbritannien mit 1,484.000 registrierten Arbeitslosen^, gefolgt von Italien mit 1,474.099 das sind rund 7,3% der 20,064.000 zählenden erwerbstätigen Bevölkerung.^ Die erwerbstätige Bevölkerung Südtirols zählte 1977 162.000 P e r s o n e n . D i e Zahl der durchschnittlichen monatlichen Arbeitslosen betrug 1977 3703 ^ was einer Arbeitslosenquote von 2,3% entspricht. Im Monat März
1) Hcllwege , Seite 45. 2) Hellwege , Seite 45, Arbeitslose 1977. 3) Monatsdurchschnitt von 1977 aus: Annuario del lavoro 1978, Seite 94. 4) Annuario del lavoro 1978, Seite 4. 5) Annuario del lavoro, Seite 70. 6) Annuario del lavoro 1978, Seite 94.
- 252
-
des Jahres 1979 zählten die Arbeitsämter in Südtiroi 3436 Arbeitslose, davon 688 allein in der Stadt Bozen und 335 in der Stadt Heran.'' Die Arbeitslosen haben somit seit 1977 keine Zunahme erfahren. ^
\
Trotzdem zeigt der Arbeitsmarkt in Südtirol einige strukturelle Mängel auf. Während in der deutschen Volksgruppe praktisch keine Arbeitslosigkeit besteht, ja in den Bereichen Fremdenverkehr und Bauwirtschaft sogar viel zu wenig Arbeitskräfte vorhanden sind, ist in der italienischen Volksgruppe 2) Südtirols eine gewisse Arbeitslosigkeit vorhanden. Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit , haben sich in Südtirol bis zum 31.12.197? genau 585 Jugendliche in die Sondurlisten eintragen lassen, davon 45 der deutschsprachigen Volksgruppe, gleich 7,7%, 540 der italienischen Volksgruppe, gleich 92,3% und kein Ladiner. 54,7% der eingetragenen Personen haben den Abschluß einer höheren Oberschule und 4,2% einer Hochschule (zusammen 58,9%). Diese Zahlen zeigen, daß die Jugendarbeitslosigkeit in Südtirol vor allen unter folgenden Aspekten relevant ist: - Für die italienische Volksgruppe^, - für die akademische Arbeitslosigkeit.
1) 2) 3) 4)
Amt für Arbeitsmarktförderung. Rubner, Seite 7. Staatsgesetz Nr.285, vom 1.7.1977. Für die italienische Volksgruppe verschärft sich das Problem durch die mangelnden Deutschkenntnisse, Siehe C.X.2.8., Seite 299.
- 253 -
Saisonale Arbeitslosigkeit ist im Fremdenverkehr und 1) im Bausektor vorhanden. ' Strukturelle Arbeitslosigkeit zeigt sich im Mangel an bestimmten qualitativen Arbeitsplätzen, Das unterstreichen die Zahlen über die Wanderungsbewegungen und über die "zeitweilig aus 2) Arbeitsgründen Abwesenden". ' Das Problem der Arbeitsplätze wird durch die noch ausreichend vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten entschärft. Trotzdem darf die Tatsache nicht übersehen werden, daß im vergangenen Jahrzehnt rund 6000 Erwerbspersonen aller Sprachgruppen abgewandert sind und daß weitere 6000 ansässige Personen außerhalb des Landes arbeiten. ' Vor allem in den Berggebieten ist es schwierig, Arbeitsplätze zu schaffen. Aber auch in den größeren Zentren besteht ein Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen^
1) 2) 3) 4)
Südtirol Südtirol Südtirol Südtirol
1981, 1981, 1981, 1981,
Seite Seite Seite Seite
30. 30. 30. 30.
- 254 -
IX. Entwicklungsprognosen in der öffentlichen Verwaltung IX. 1. Entwicklung der Arbeitsplätze und der Beschäftigtenstruktur In der 6-Jahresperiode von 1970-1976 hat die Zahl der insgesamt in Südtirol Beschäftigten nur gering zugenommen und zwar von 153.406 auf 164.290 im Jahre 1976* Während die Zahl der selbständig Beschäftigten praktisch gleich geblieben ist, ja in den Vorjahren sogar zurückgegangen ist und erst 1976 eine Zunahme erfuhr, haben die unselbständig Beschäftigten wesentlich stärker zugenommen. 1970 waren 105.562 Personen unselbständig beschäftigt, 1976 waren es 115.555, also um 10.000 unselbständig Beschäftigte mehr (Tab.92). Tabelle 92: Selbständige und unselbständige Beschäftigte in Südtirol 1970 - 1976 "^-^eschäft. Selbständige abs. Veränder. Jahr 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976
47844 47906 46256 47523 46364 46312 48735
100 100 97 99 97 97 102
Unselbständige!} abs. Veränder. 105562 107507 109348 112083 116673 116122 115555
100 102 104 106 110 110 109
Summa 153^06 100 155413 101 155604 101 159606 104 163037 106 162434 106 164290 107
Quelle: Zusammengestellt nach Aktuell, Nr.2/78, Seite 162 und 164.
- 255 -
IX. 2. Entwicklung der Arbeitsplätze nach Wirtschaftsbereichen In der 15-Jahresperiode 1961-1976 nahm die Zahl der Beschäftigten nur wenig zu (+10.290 = + 6,7%, Tab.93). Stark verändert hat sich hingegen die sektorale Beschäftigungsstruktur. Insgesamt steht einem Rückgang der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft in Höhe von 19.148 (-39,1%) eine Zunahme von 29.438 außerwirtschaftlichen Arbeitsplätzen gegenüber, davon 24.226 (+ 36,7% aller Beschäftigten) im Dienstleistungsbereich. In den Jahren 1961-1976 hat sich somit der schon 1951-1961 eingeleitete Umwandlungsprozess der Beschäftigtenstruktur verstärkt. In zwanzig Jahren hat sich der Übergang von einer vorwiegend landwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsstruktur (1951: Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft 42,6%) zu einer Wirtschaftsstruktur vollzogen, in der der Dienstleistungsbereich vorherrscht (1976: Anteil des Dienstleistungsbereiches 54,9%). Dieser Umstrukturierungsprozess berührte im besonderen die deutsche und ladinische Volksgruppe, die über 95% der Erwerbstätigen im Primärsektor stellen, und fand seinen konkreten Niederschlag in der verstärkten Entwicklung der außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätig1) keiten dieser beiden Sprachgruppen. ^ Von den eingetretenen Strukturverschiebungen während der 15-Jahresperiode 1961-1976 wurde die Landwirtschaft, deren
1) Südtirol 1981, Seite 31.
- 256 -
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§
Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 31,8% im Jahre 1961 auf 18,2% im Jahre 1976 zurückgegangen ist, am meisten betroffen. Im Jahre 1976 gab es weniger als halb so viel landwirtschaftlich Erwerbstätige wie im Jahre 1951. Die Abnahme bezieht sich vorwiegend auf die mithelfenden Familienmitglieder und auf die familienfremden 1) Arbeitskräfte. ' Aber auch die selbständigen Landwirte sind allein im Zeitraum 1961-1971 von 19.121 auf schätz ungsweise 15.000, also um über 4.000 zurückgegangen. ^ IX. 3. Jugendbeschäftigung in Südtirol In Italien registrierten die Arbeitsämter im Jahr 1976 monatlich durchschnittlich 1,278.862 Arbeitslose. Im Jahre 1977 betrug die Zahl der duchschnittlichen monatlichen Arbeitslosen 1,474.099.^ Die Zahl der Personen insgesamt, die Arbeit suchen (einschließlich der Suche nach der ersten Beschäftigung) betrug 1977 in Italien 1,546.000 Personen.Darunter befinden sich 1,144.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren, was einen Prozentsatz von 74% entspricht. Nach Studientitel gliedern sich die 14-I9jährigen Arbeitssuchenden folgendermaßen: - Volksschule oder kein Titel: 238.000 (20,8%) 1) 2) 3) 4) 5)
Südtirol Südtirol Annuario Annuario Annuario
1981, Seite 31. 1981, Seite 31. del lavoro 1978, Seite 94. * del lavoro 1978, Seite 4. del lavoro 1978, Seite 4.
- 258 -
476.000 (41,7%) - Mittelschule: 376.000 (32,9%) - Matura: 53.000 ( 4,6%) - Doktorat: Der Anteil der Maturanten und Akademiker an den jugendlichen Arbeitssuchenden ist sehr hoch (429.000 = 37,5%). Die besorgniserregende Jugendarbeitslosigkeit in Italien hat das Parlament veranlaßt, mit Gesetz vom I.Juni 19771 Vorkehrungen für die Eingliederung der jungen Generation in den Arbeitsprozess zu treffen. Die Regierung wurde ermächtigt, für die Zielsetzung in den Jahren 1977 bis 1980 etwas über 1.000 Milliarden Lire zur Verfügung zu stellen. Gemäß diesem Gesetz werden Betrieben, die Jugendarbeiter zu bestimmten Bedingungen aufnehmen, finanzielle Begünstigungen gewährt. Das Gesetz scheint allerdings nicht ganz den erhofften Effekt zu erzielen. In ganz Italien haben sich bis zum 31. Dezember 1977 genau 741.431 Jugendliche in die Sonderlisten eintragen lassen^, das sind rund 65% der insgesamt jugendlichen Arbeitssuchenden. In Südtirol, wo die beschäftigungslosen Jugendlichen kein schwerwiegenden Problem darstellen, sind kaum nennenswerte Eintragungen erfolgt. Die Auswertung der von den Südtiroler Arbeitsämtern erstellten Rangordnungen ergibt für den Stichtag 31. Dezember 1977 das Bild in Tab.94.
1) Staatsgesetz Nr.285, vom 1.7.1977. 2) Annuario del lavoro 1978, Seite 95.
- 259 -
Tabelle 94: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 - 29 Jahren nach angenommener Sprachgruppenzugehörigkeit und Gemeinde am 31.12.1977 Gemeinde 1. Abtei 2. Auer 3. Bozen 4. Branzoll 5. Brixen 6. Bruneck 7. Eppan 8. Gargazon 9. Graun i.V. 10. Karneid 11. Kastebell/Tschars 12. Kastelruth 13. Kurtatsch 14. Laas 15. Lana 16. Leifers 17. Mals 18. Heran 19. Neumarkt 20. Niederdorf 21. Pfatten 22. Prad am Stilfserjoch 23. Ritten 24. Salurn 25. Schlanders 26. Sterzing 27. Terlan 28. Tiers Summe absolut Summe in Prozent
D
L
IT
SA
%
1 0,2 4 0,7 14 421 72,0 2 0,3 1 19 3,2 1 3 0,5 2 0,3 1 0,2 — 1 1 0,2 1 2 3 0,5 — 1 1 0,2 — 1 1 0,2 1 1 0,2 1 1 0,2 <*s 6 1,0 4 12 17 2,9 5 1 1 0,2 6 - 64 70 11,0 6 2 8 1,4 1 0,2 1 1 1 0,2 1 1 0,2 1 1 0,2 1 8 1,4 7 3 3 0,5 2 2 0,3 4 4 0,7 — 1 1 0,2 45 540 585 100,7,7% 0 92 ß% 1005 —
-
-
-
-
-
-
1 4 407 2 18 2 2 1
—
—
—
—
—
—
-
-
—
—
—
—
Quelle: Amt für Arbeitsmarktförderung Tab. 94 zeigt, daß der Haupteil der 585 Jugendlichen Arbeitssuchenden auf die italienische Sprachgruppe entfällt 540 (92,3%). Demzufolge konzentrieren sich die jugendlichen Arbeitssuchenden emf^die Städte Bozen (72%) und Meran (11%). Insgesamt habenVin 28 von 116 Gemeinden Südtirols Jugendliche in die Sonderlisten der Arbeits-
- 260 -
suchenden eintragen lassen. Nach Altersgruppen gliedern sich die Jugendlichen folgendermaßen (Tab.95): Tabelle 95: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 bis 29 Jahren nach Altersgruppen am 31.12.1977 ' "— Altersgruppen vom 15. bis Lebensjahr vom 18. bis Lebensjahr vom 20. bis Lebensjahr vom 22. bis Lebensjahr vom 24. bis Lebensjahr
Arbeitsuchende "
zum nicht vollendeten 18. zum nicht vollendeten 20. zum nicht vollendeten 22. zum nicht vollendeten 24. zum nicht vollendeten 29.
Summa 15 bis 29 Jährige
abs.
%
93
15,9
163
27,9
149
25,5
82
14,C
98
16,7
585
100%
Quelle: Amt für Arbeitsmarktförderung. Mehr als die Hälfte der jugendlichen Arbeitssuchenden ist 18 bis 22 Jahre alt (312 Arbeitssuchende=53,3%). Nach Schulbildung gegliedert ergibt sich das Bild in Tabelle 96.
-
261
-
Tabelle 96: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 bis 29 Jahren nach Schulbildung am 31.12.1977 Bildungsgrad
abs.
%
Volksschule Mittelschule (einschl.. Fachschule) Matura Hochschule Ohne Angabe
7 213 320 25 20
1,2% 36,4%) 54,7% 4,3% 3,4%
Summa
585
100%
Quelle: Amt für Arbeitsmarktförderung. Auffallend hoch ist der Anteil der jugendlichen Arbeitssuchenden mit Matura (54,7%). Von den Maturanten, die sich in die Sonderlisten eintragen ließen,sind 65 (11,1%) Absolventen der Handelsoberschule, 63 (10,8%) der Lehrerbildungsanstalt, 62 (10,6%) des wissenschaftlichen (Real-) Gymnasiums, 44 (7,5%) der Gewerbeoberschule, 33 (5,6%) der Geometerschule, 25 (4,3%) des humanistischen Gymnasiums, 15 (2,6%) der Lehranstalt für kaufmännische Berufe und insgesamt 13 (2,2%) der anderen Schulen (Sprachenlyzeum 5, Kunstlehrarstalten 5, Landwirtschaftliche Oberschule 2, Frauenoberschule 1). Die Jugenderwerblosigkeit in Südtirol ist mit dem gesamtstaatlichen Verhältnis verglichen (741.431 Jugendliche in den Sonderlisten), äußerst beschränkt. Es muß allerdings nochmals darauf hingewiesen werden, daß von der Möglichkeit der Eintragung in die Sonderlisten in Italien nur 65% der jugendlichen Arbeitssuchenden
-
262
-
Gebrauch gemacht haben. Überträgt man dieses Ver1) hältnis auf Südtirol ' so ergeben sich für Südtirol 900 jugendliche Arbeitslose (24,3% der gesamten, monatlich durchschnittlich registrierten Arbeitslosen, gegenüber 74% in Italien). Trotz der geringen Arbeitslosenquote von 2,3% und dem unterdurchschnittlichen Anteil an jugendlichen Arbeitssuchenden an den Gesamtarbeitslosen (24,3%), ist gerade das Ungleichgewicht zwischen den Jugendlichen der italienischen und der deutschen Sprachgruppe alarmierend. Die italienische Bevölkerung in Südtirol weist einen wesentlich höheren Anteil an Maturanten und Akademikern auf (19,49%) als die deutsche Bevölkerung (6,87%)* Ebenso liegt die Maturantenquote bei den Italienern wesentlich höher (1977 = 42,3%) als bei den Deutschen (1977 = 16,8%).^ Auch sind die Italiener in einigen Wirtschaftszweigen (Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Handwerk) kaum vertreten.^ Trotzdem melden sich bei den Wettbewerben für die Staats5) stellen auch zu wenige italienische Bewerber. ' Einen wesentlichen
Engpaß im Zugang zu den öffentlichen
1) Die 3.703 gemeldeten Arbeitslosen in Südtirol sind im "Annuario del lavoro" nicht nach Altersklassen gegliedert. 2) Vergleiche Tab. 27 auf Seite 126. 3) Vergleiche Seite 126 und 127. 4) Südtirol 1981, Seite 23: Erwerbsstruktur der Sprachgruppen. 5) Vergleiche weiter unten C.X.2.1. Wenige Bewerber, Seite 279.
- 263 -
Amtern bildet die Zweisprachigkeitsprufung, vor allem 1) für die italienischen Jugendlichen. Die vorausgegangene Analyse der Stellenpläne in den öffentlichen Verwaltungen hat gezeigt, daß Jugendliche, die im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sind, bei der Nachfrage nach qualifizierten Stellen beim Staat und in übrigen öffentlichen Körperschaften für die nächste Zeit kaum um eine Stelle bangen müssen. Um aber nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Aussage machen zu können, ist es notwendig, die Schülerzahlen und die Schulabgänger näher zu untersuchen. IX.4. Schülerzahlen und Schulabgänger Die Geburtenentwicklung in Südtirol zeigt uns den absoluten Höhepunkt im Jahr 1965 mit 9426 Geburten. Seit dem Jahr 1965 sind die Geburten rückläufig. 1977 wurden 5752 Personen lebend geboren, im Jahr 1978 betrug die Zahl der Geburten nur mehr 5580. Bereits in den Achzigerjahren wird die Geburtenziffer unter die 5000 Grenze sinken. Diese Zahlen sind von Bedeutung für die langfristige Berechnung des Bedarfes an Arbeitsplätzen, weil die heute Geborenen in 15 und 20 Jahren das Arbeitskräfteangebot von morgen stellen. Das Arbeitskräfteangebot wird somit bis 1980/85 ständig zunehmen und erst danach fallen. Für mittelfristige-Prognosen müssen die Schülerzahlen erfaßt werden. Tabelle 97 zeigt die Schülerbestände des Schuljahres 1975/76 nach Schultypen und Schulstufen gegliedert auf.
1) Vergleiche dazu weiter unten C.X.2.8. Zweisprachigkeit - Schwierigkeit für Italiener?- Seite 318.
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Sch체lerbestande des Schuljahres 1975/76 nach Schultypen und Schulstufen
SCHULTYP
SCHULSTUFE
DEUTSCH
ITALIENISCH 2 2 2 2 2
LADINISCH
05! 049 083 207 360
413 440 415 407 387
6 729 6 023 5 !54
2 490 2 2!8 ! 983
346 313 253
1 2 3 4 5
499 389 413 383 333
388 357 379 335 329
! 2 3 4 5
66 37 43 24 2!
140 121 132 112 86
Handelsoberschule
1 2 3 4 5
208 !86 !59 99 83
332 260 251 175 191
Gewerbeoberschule
! 2 3 4 5
96 92 67 5! 4!
189 134 121 91 82
Frauenoberschule
! 2 3 4 5
83 73 70 44 22
Kinderg채rtnerinnenschule
1 2 3
35 30 50
Lehrerbildungsanstalt
! 2 3 4
426 359 191 187
142 128 95 121
Lehranstalten
! 2 3 4 5
1 308 983 560 163 144
386 276 193 76 28
Kunstschule
1 2 3 4 5
Volksschule
1 2 3 4 5
6 5 5 6 6
Mittelschule
1 2 3
Gymnasien/Lyzeen
Geometerschule
!46 925 937 !48 152
Quelle: Murhammer/Tschurtschenthaler Seite 31.
37 24 25 12 14
2o 23 14
43 36 25 20 13
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- 266
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Tabelle 98: Voraussichtliche maximale Mittelschulaboslventen 1976 - 1983 ^^^^^Sprachgr. Stufe Schul t y p * ^ ^ ^ Volksschule
Mittelschule
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3.
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413 440 415 407 387 346 313 253
2051 2049 2083 2207 2360 2490 2218 1983
SA 8610 8414 8435 8762 8899 9565 8554 7390
Max.Abs. Mittelsch. 1983 1982 1981 1980 1979 1978 1977 1976
Quelle: Berechnung nach Tab. 94. In Tab. 98 wird versucht aufgrund der Schülerbestände, die Zahl der maximalen Mittelschulabsolv. (letzte Spalte rechts), aufzuzeigen. Die Schülerbestände in den fünf Schulstufen der Volksschule (Tab.98) sind in der 5.Stufe (8.899) nur um 289 Schüler stärker als in der I.Stufe (8.610). Die Zahl der deutschsprachigen Schüler nimmt nur gering ab (-6), die ladinischsprachigen Schüler nehmen sogar zu (+26), während die italienischen Schüler stärker abnehmen (-309). Diese insgesamt geringfügigen Abnahmen entsprechen dem leichten Rückgang der Lebend-Geborenen (-577) in den Jahren 1965 (Höhepunkt mit 9.426 Geburten) und 1969 (8.849 Geburten). Im Jahre 1980 werden rund 8.600 Schüler die Volksschule verlassen. Da die Mittelschule Pflichtschule ist, sind die Schulabsolv. der Mittelschule besonders wichtig: In den Jahren 1980 bis 1983 werden jährlich rund 8.^00 Mittelschüler die Mittelschule verlassen. Zwischen 1978 (Maximum mit rund 9.500) und 1983 (rund 8.500) werden
- 267 -
die Absolventen der Mittelschulen um rund 1.000 ab1) nehmen, ^ gegenüber 1976 (7.390) aber zunehmen (um rund 1.000). Vergleiche Tabelle 98. Für das zukünftige Arbeitskräfteangebot ist nicht so sehr die Bestandsentwicklung der Schülerzahlen von Bedeutung, als die Zahl der Jugendlichen die aus dem Schulsystem ausscheidet und in das Erwerbsleben eintritt (Schulabgänger).^^ Laut einer Prognose der Schulabgänger,*^ werden sich die Mittelschulabgänger folgendermaßen entwickeln (Tab.99).
1) Repetenten und frühzeitiger Schulaustritt wurden nicht berücksichtigt. 2) Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 86. 3) Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 86 - 95.
- 268 -
Tabelle 99: Prognose der Entwicklung der erfolgreichen Abgänger von den Mittelschulen 1978 - 1991 Abgangsjähr
Var.I
Var.III
1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991
3.134 3.211 3.233 3.227 3.134 3.102 3.124 3.024 2.917 2.802 2.645 2.549 2.383 2.291 2.219
3.246 3.362 3.300 3.219 3.042 3.024 2.961 2.854 2.678 2.521 2.089 2.226 2.064 1.944 1.826
Var.IV 3.129 3.173 2.992 2.847 2.562 2.426 2.297 2.108 1.904 1.673 1.460 1.311 1.119 989 820
Quelle: Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 87. Sollte die niedrige Übertrittsquote von der Mittel- in die Oberschule auch während des Prognosezeitraumes in etwa gleich bleiben, so werden die erfolgreichen Abgänger von der Mittelschule bis 1979 noch leicht zunehmen (um ca.3%), dann aber relativ stetig zurückgehen (Variante I). "Je nachdem, wie stark sich die Eintrittsquoten in die Oberschulen erhöhen, geht die Zahl der erfolgreichen Mittelschulabgänger zurück gemäß den Annahmen der Variante III während der Prognoseperiode um ca. 44%, bei einer sukzessiven Angleichung der deutschen und ladinischen Übertrittsquoten an die der Italiener (Variante IV) bis 1990/91 sogar um ca. 74%."1)
1) Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 86.
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- 270 -
Die Maturantenzahlen, werden laut Prognose den Verlauf in Tab.100 nehmen. Betrachtet man die Entwicklung für die deutsche und italienische Bevölkerungsgruppe gesondert, so fällt auf, daß die prozentuelle Zunahme zwischen 1976/77 und 1990/91 in allen drei Varianten (ohne Variante IV) bei den Deutschen zum Teil beträchtlich größer sind als bei der italienischen Sprachgruppe.1 ) "Absolut erhöht sich die Maturantenzahl bei den deutschen 5-jährigen Oberschulen von 670 - 680 (197,6/77) auf 740 - 860 (1990/91), bei den italienischen Oberschulen von rund 670 (1976/77) auf 680 - 700 (1990/91)."^ Das Streben nach höheren Bildungsgraden der deutschen Volksgruppe drückt sich auch in den Vergangenheitswerten deutlich aus: Im Zeitraum 1962/63 bis 1977/78 sind die Schülerzahlen der deutschen und ladinischen 2) Volksgruppe rapide angestiegen: a) Die Anzahl der Mittelschüler ist von rund 5000 auf 18.800 angestiegen: Zunahme in 16 Jahren um beinahe das Vierfache; b) die Zahl der Oberschüler stieg von rund 2000 auf 8.352: Zunahme um gut das Vierfache; c) die Maturantenzahl erhöhte sich von 234 aus dem Jahre 1963 auf 1070 im Jahre 1977: Zunahme um gut das Vierfache; d) die Zahl der Hochschüler schnellte von rund 700 auf einen allerdings nur geschätzten Wert von 2400 bis 2600: Zunahme um gut das Dreifache.
1) Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 92. 2) Zeiger, Seite 18. 3) Zeiger, Seite 18.
- 271 -
Die Maturantenquote der deutschen Volksgruppe zeigt die gleiche steigende Tendenz. Von 1956 (4,4%) stieg sie auf 16,8% im Jahre 1977 an.'*) Im Jahre 1991 soll sie gemäß Prognose zwischen 17,1% und 24,6% bei der deutschen Volksgruppe liegen.^ Der Anteil der Akademiker und Personen mit Reifeprüfung zeigt, wie deutlich die deutsche Volksgruppe im Bildungsniveau hinter der italienischen zurückliegt und wie notwendig ein gewisser Aufholbedarf ist. Die Wege, die die Schulabsolventen einschlagen, bilden eine Richtlinie für die Arbeitsmarktpolitik und zeigen die Möglichkeiten der qualitativen und quantitativen Deckung des Arbeitskräftebedarfs auf. Die rund 5000 Mittelschulabsolventen des Jahres 1977 haben folgende Wege eingeschlagen:^ - 48% haben sich an einer Oberschule eingeschrieben; - 40% haben eine Lehre angetreten oder besuchen Berufsertüchtigungskurse, 12% haben weder eine Lehre angetreten, noch sich an irgendwelcher Schule eingeschrieben. Von den 1070 angetretenen Oberschülern der deutschen und ladinischen Sprachgruppe haben 1977 genau 938 (87%) die Reifeprüfung bestanden. Davon haben sich:*^ - 32% an einer Hochschule eingeschrieben;
1) 2) 3) 4) 5)
Vergleiche dazu Seite 126 und 127. Murhammer/Tschurtschenthaler, Seite 97. Vergleiche dazu Tabelle 27 auf Seite 125. Zeiger, Seite 20. Zeiger, Seite 20 und 21.
- 272 -
- 55% sind ein Arbeitsverhältnis eingegangen; 5% sind Werkstudenten; - 8% haben sich weder an einer Hochschule eingeschrieben, noch sind sie ein Arbeitsverhältnis eingegangen (z.B. Hausfrauen, Militärdienst usw). Die Hochschulstudenten verteilen sich auf die einzelnen Fachrichtungen folgendermaßen:^ - 18% geisteswissenschaftliche Studien-Richtung; - 10% naturwissenschaftliche Studienrichtung; - 24% rechts bzw.wirtschaftliche Studienrichtung; - 10% technische Studienrichtung und Architektur; - 17% Humanmedizin; - 17% andere Studienrichtungen; - 4% Diplomstudium. IX.5. Entwicklungsprognose Für die öffentliche Verwaltung ist in "Südtirol 1981"^ der höchste Beschäftigtenzuwachs gegenüber allen anderen Wirtschaftsbereichen bis 1981 prognostiziert (+37% gegenüber 1971)(Tab.101). Diese Rate liegt wesentlich höher als die in Südtirol für die Periode 1961/1971 verzeichnete (+18%). Im vergangen Jahrzehnt belief sich somit der mittlere jährliche Zuwachs auf 1,8%. Die
1) Zeiger, Seite 21. 2) Südtirol 1981, Seite 62 und 63.
- 273 -
Schätzung stützt sich auf den zu erwartenden starken Anstieg der kulturellen und sozialen Fürsorgeleistungen, vor allem auch auf den Übergang der Gesundheitsdienste in den öffentlichen Dienst. Wegen ihrer Rückwirkungen auf die Beschäftigungslage in Südtirol sind die geplante Erweiterung der Gesundheitsfürsorge und die Zunahme der Dienste auf dem Schulsektor von besonderer Bedeutung. Neben der voraussichtlichen Erweiterung der Pflichtschule und der beruflichen Bildung und Fortbil1) dung wird auch die Schulbesuchsquote zunehmen. Darüber hinaus ergibt sich im Falle Südtirols der untersuchte zusätzliche Arbeitskräftebedarf in den staatlichen Diensten durch den ethnischen Proporz. Tabelle 101: Entwicklung der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung Südtirols von 1961 - 1971 und Schätzung für 1981 Entwickl. Beschäftigte 1961
Zahl der Beschäft. Anteil der Gesamtbeschäftigten
14.800
9,6%
1971
Ver— änd.
17.500 + 18%
PROGNOSE 1981 Veränd.
24,000
11,4% 13,8% + 1,8%
+ 37%
+ 2,4%
Quelle: Zusammengestellt nach Angaben aus Südtirol 1981, Seite 33, 62 und 63.
1) Südtirol 1981, Seite 61.
- 274 -
X. Schwierigkeiten der Proporzverwirklichung Die Einführung des ethnischen Proporzes bei den staat1) liehen und den zwei halbstaatlichen Körperschaften ^ und der damit verbundene große Aufholbedarf der deutschen und ladinischen Volksgruppe,gehen nicht ohne Schwierigkeiten vor sich. Bevor auf diese Probleme eingegangen wird, seien zunächst die Einwände auf politischer Ebene dargelegt. X.1. Exkurs: Einwände auf politischer Ebene Kritik am Proporz übten die Parteien von ganz links bis ganz rechts im Parlament. Aber auch aus den Reihen der Südtiroler wurden Einwände gegen die vorgesehene Paketmaßnahme erhoben. X.1.1. Einwände der Paketgegner Der ethnische Proporz wird als ein Kernstück des Autonomiestatutes bezeichnet. Mag diese Bezeichnung auch etwas übertrieben sein, weil das wesentliche an der Autonomie sicherlich die Gesetzyfgebungs- und Verwaltungsautonomie darstellt, so ist seine Bedeutung nicht zu unterschätzen. Tatsächlich war das Thema "ethnischer Proporz" eines der heiß umstrittesten Themen innerhalb der Partei bei der Diskussion um Annahme oder
1) INPS und INAIL.
- 275 -
1) Ablehnung des Südtirol Paketes. ' Für die Paketgegner stellten die Bestimmungen über den Proporz eine Verschlechterung gegenüber den Vorschlägen 2) der Neunzehner-Kommission dar. Die Neunzehner-Kommission war bekanntlich von der italienischen Regierung eingesetzt worden, um Lösungsvorschläge für das Südtirolproblem auszuarbeiten. Sie hatte vorgeschlagen, daß sämtliche Staatstellen, sowie alle Stellen der halbstaatlichen Körperschaften verhältnismäßig durch die Sprachgruppen besetzt werden sollen. Das Paket hingegen, so heißt es im Dokument der Paketgegners, schließt wesentliche staatliche und halbstaatliche Stellen vom Proporz aus. Laut der Kritik der Paketgegner "fallen von rund 13000 Stellen, ohne die Lehrkräfte, 7000 Stellen weg, so daß nach dem Stand vom 1.Jänner 1968 rund 6000 übrigbleiben, die zu 95% mit ^ ) Italienern besetzt sind."*^/ Von den damaligen 2250 halbstaatlichen Stellen fallen nur die 450 des Sozialfürsorgeinstitutes, des Unfallversicherungsinstitutes, der ENPAS und der OMNI unter den Proporz. "Insgesamt fallen also" - so heißt es im Dokument - "von 15250 rund 6450 staatliche und halbstaatliche Stellen unter den Proporz, wovon rund 4100 den Südtirolern zustehen werden." Das seien 27% aller Stellen, auf die sich der Proporz beziehen müßte. Für diese 27% würden wir "also zugeben, daß damit das angemessene Verhältnis der Stelienverteilung gemäß Pariser Vertrag erreicht wird."^^
1) Außerordentliche Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei, am 22.11.1969, in Meran. 2) Brugger/Benedikter/Dalsass, Seite 20. 3) Brugger/Benedikter/Dalsass, Seite 21. 4) Brugger/Benedikter/Dalsass, Seite 22.
- 276 -
Die damligen Kritiker konnten nicht vorhersehen, daß im Zuge der Regionalisierung des Staates, und im Zuge des Aufbaus der Autonomie zahlreiche halböffentliche Spellen an das Land übergingen und damit unter den Landesproporz fallen. Weitere Argumente gegen die im Paket vorgesehene Proporzregelung betrafen: - das Fehlen von Sondermaßnahmen, um die Einführung des Proporzes zu beschleunigen; - die lange Zeit von 30 Jahren, die es zur Verwirklichung brauchte; - die wenigen Stellen, die folglich im Jahr frei würden; - die Behautpung, daß damit die Zuwanderung in keiner Weise gebremst werden könne. X.1.2. Debatten im Parlament Auch in den beiden Häusern des italienischen Parlamentes stellte der ethnische Proporz das am heißesten diskutierte Thema bei der Paketdebatte dar. Dreimal befaßt sich das italienische Parlament mit den Paketmaßnahmen; das erstemal bei der Debatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Moro zum Paket, vom 3. Dezember 1969. Zwei weitere Male in den Debatten über das neue Autonomiestatut, zwischen dem Oktober 1970 und dem Oktober 1971. Die "Änderungen und Ergänzungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol" wurden am 19.Jänner 1970 vom Ministerpräsidenten Rumor erst1) mals der Abgeordnetenkammer vorgelegt. ' Die Abge-
1) Atti Parlamentari Nr.2.2l6/Abgeordnetenkammer, Rom 1970.
- 277 -
ordnetenkammer nahm die Debatte Mitte Oktober auf. In der Kammer fand die erste Abstimmung am 23.Janner 1971, im Senat am 17.Juni 1971 statt. Der Sprecher der Verfassungskommission, der Abgeordnete 1) Ballardini, bezeichnete es in seinem Bericht ' für notwendig, "den Eintritt einer Zahl von Südtirolern in die öffentlichen Ämter in der Provinz Bozen zu sichern, um die genaue Proportion zwischen den beiden Sprachgruppen wieder herzustellen." Allerdings spricht er sich gegen den Mechanismus des Proporzes aus, weil er befürchtet, daß dieser negative Auswirkungen auf die Organisation der Ämter und öffentlichen Dienste in der Provinz auslösen könnte. Er spricht sich für die vorgelegten Alternativvorschläge aur, die dasselbe Ziel mit einer stengen Pflicht zur Doppelsprachigkeit erreichen wollten. Mit harten Worten konterten die Sprecher aus dem rechten Lager im Abgeordnetenhaus und Senat, Monarchisten und Neofaschisten (MSI), mit dem Vorwurf vom Ausverkauf Italiens und der "Apartheitpolitik". Der Sekretär des MSI, der Abgeordnete Giorgio Almirante^sah im Proporz die Schaffung von zwei Kategorien von Bürgern. "Es ist eine Schande - man dürfe dafür kein ausdruckschwächeres Wort verwenden", führte Almirante in seinem Bericht an die Abgeordnetenkammer aus, "daß Regierende und Parlamentarier italienischer Staatsbürgerschaft die Einreicher und Unterstützer eines ähnlichen Gesetzent2) wurfes sind." ' Aber auch die extreme Linke erhob Kritik gegen den Proporz. Der Sprecher des PSIUP (Sozialproletarier), der
1) Atti Parlamentär^, Nr.2.2l6/277/A,Rom 1970. 2) Atti Parlamentari, Nr.22l6/277/A quater, Rom 1971.
- 278 -
Abgeordnete Boiardi, prangerte im Abgeordnetenhaus, am 23.Jänner 1971 vor der ersten Abstimmung über das neue Autonomiestatut, die Proporzbestimmungen als"eine zeitlich beschränkte Bemühung um die Überwindung des Konfliktes" an, die nur zu neuen Konflikten Anlaß geben werde. "Es wird notwendig sein", setzte er wörtlich vor, "daß bereits das Kind bei seiner Geburt sich in eine Sprachgruppe einschreibe, weil von dieser Einschreibung seine gesamte Zukunft, vom ersten Schuljahrbesuch bis zum Eintritt in die öffentlichen Ämter abhängt."^ Der Sozialproletarier Luzzatto hatte in der Generaldebatte am 15.Janner 1971 vor der Kammer betont, daß seine Partei grundsätzlich mit den erreichten Ergebnissen zur Erneuerung der Autonomie einverstanden sei. Gleichzeitig bekräftigte er aber einige Vorbehalte zum Gesetzentwurf, die sich vor allem auf den ethnischen Proporz bei der Einstellung von Beamten in den öffentlichen Ämtern bezogen. Luzzatto sprach sich für eine strenge Doppelsprachigkeit aller öffentlicher Ämter der Provinz aus und brachte in diesem Sinne auch einen AbAnderungsvorschlag zum Verfassungsgesetzentwurf.?!' In seiner Erklärung zur Stimmabgabe und Replik auf die zahlreichen Einwände, erklärte der Südtiroler Abgeordnete Roland Riz, zum Thema Proporz f o l g e n d e s " ( . . ) Der MSI weiß allenfalls, daß wir heute bei den öffentlichen Verwaltungen mit einem minimalen Prozentsatz vertreten sind; er weiß auch, daß wir Gefahr laufen, von einigen
1) Atti Parlamentari, Abgeordnetenkammer Sitzung vom 23.1.1971, Protokoll Seite 24806, Rom 1971. 2) Atti Parlamentari, Abgeordnetenkammer, Nr.2216/277/ 1-ter, Rom 1971. 3) Atti Parlamentari, Abgeordnetenhaus, Sitzung vom 23.1.1971, Protokoll Seite 24808-24809, Rom 1971.
- 279 -
öffentlichen Verwaltungen - trotz des Paketes - ausgeschlossen zu bleiben. Wenn wir, auch mit dem neuen System, in einigen Staatsämtern den Proporz nicht erhalten (..) und wenn es außer Diskussion steht, wie dies der Fall ist, daß wir aufgrund des neuen Verfassungsgesetzes niemals mehr (Stellen) erreichen werden, als uns bevölkerungsmäßig zustehen, so frage ich jeden vernünftigen Menschen, ob derjenige ein Rassist oder Befürworter der Apartheit ist,der darauf besteht, das neue System zu verwirklichen, oder derjenige, der am alten System festhalten möchte, das ein System der Eliminierung und der Diskrimminierung ist. Ich jedenfalls befürworte das neue System und muß sagen, daß es die einzige Möglichkeit für eine gerechte Verteilung (der Stellen), ein ruhiges und friedliches Zusammenleben darstellt. Ich vertraue darauf, daß die Regierung mit einfachem Gesetz eine umfassendere und gerechtere Aufnahme deutsch- und ladinischsprachigen Personals in jene anderen staatlichen und halbstaatlichen Ämtern verwirklichen möge, in denen der Proporz nicht zuge1) sichert ist." ' X.2. Probleme der Verwirklichung X.2.1. Wenige Bewerber Als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen zum ethnischen Proporz, am 28.6.1977 in einem Beiblatt zum Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol
1) Atti Parlamentari, Abgeordnetenkammer, Sitzung vom 23.1.1971, Seite 24808-24809, Rom 1971.
- 280 -
1)
die ersten Wettbewerbe ausgeschrieben wurden , liefen die Werbeaktionen, mit denen die Südtiroler zur Bewerbung aufgefordert wurden, bereits auf Hochtouren. Durch eine breit angelegte Fragebogenaktion hatte man ein Jahr vorher begonnen, mögliche Interessenten und Bewerber zu erfassen. Die Durchführungsbestimmungen waren ja vom Ministerräten? 8.Juni 1976 verabschiedet worden. Ein eigens dazu errichtetes"Amt für Arbeitsmarktförderung' bei der Südtiroler-Landesregierung gab ein Merkblatt für die Arbeitnehmer heraus. Einfach und klar wurden die wichtigsten Bestimmungen über den Stäatsdienst dargestellt und ein Überblick über die Verdienstmöglichkeiten geboten. Die Interessenten brauchten nur den beiliegenden Vormerkschein auszufüllen (getrennt nach Eisenbahnen und Nichteisenbahnen) und werden seitdem über alle Stellenausschreibungen am laufenden gehalten, mit Unterlagen beliefert und zur Gesuchstellung eingeladen. Tatsächlich sind bis zum Oktober 1976 genau 1634 ausgefüllte Fragebögen eingegangen, 1085 Interessenten für die Staatsbahnen und 549 für andere Dienste. Bis zum 15.Jänner 1977 stieg diese Zahl auf fast 3000 positiv 2) ausgefüllte Fragebögen an. ' Vom Inkrafttreten des Proporzes bis Ende 1978 fanden 68 Wettbewerbe in den verschiedenen Proporzämtern
1) Ordentliches Beiblatt zum Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol vom 28.Jänner 1977, Nr.33. 2) Amt für Arbeitsmarktförderung.
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282
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um insgesamt 1697 Stellen statt. Über die Verteilung auf die einzelnen Sprachgruppen und Laufbahnen gibt die Tabelle 102 Aufschluß. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, wurden die Stellen 1) - gemäß Proporzdekret ^ überproportional zugunsten der deutsch- und ladinischen Volksgruppe ausgeschrieben, nämlich 73,8% für die deutsche und 4,2% für die ladinische Volksgruppe. Einvernehmlich zwischen dem Regierungskommissär und dem 2) Land ' wurde bis zum 26. Juni 1979 die Abhaltung von 96 Wettbewerben vereinbart, für insgesamt 1.921 auszuschreibende Stellen. Gemäß Vereinbarung sollen davon 1.432 Stellen (74,54%) der deutschen, 85 Stellen (4,43%) der ladinischen und 404 Stellen (21,03%) der italienischen Sprachgruppe vorbehalten werden (Tab.103). Bei sechs Wettbewerben (um 22 A-B- und C-Stellen) meldeten sich überhaupt keine Bewerber, während weitere drei Wettbewerbe (um 6 A- und B-Stellen) erfolglos verliefe!, weil durch Verzichte und mangels positiver Arbeiten keine Einstellungen erfolgen konnten (Tab.103). Bis zum 26.6.1979 wurden 21 Wettbewerbe (um 882 Stellen) positiv abgeschlossen. Weitere 35 Wettbewerbe (um 652 Stellen) sind in Abwicklungsphase und 31 Wettbewerbe (um 359 Stellen) sind zwar ausgeschrieben, aber noch nicht veröffentlicht (Tab.103).
1) Proporzdekret 752/76, Art. 46, Absatz 2. 2) Proporzdekret 752/76, Art.13, Absatz 2 und 3.
- 283 -
Tabelle 103: Wettbewerbe bei den staatlichen Proporzämtern (ohne INPS, INAIL und Richter) bis zum 26.6.1979 Zahl der Wettbew. *
^^^^^Sprachgruppe D
L
IT
SA
Stand
1 6 3 21 35 31
mit offenen Termin 10 ohne Bewerber 17 ohne Erfolg 5 positiv abgeschlossen 637 in Abwicklung 484 ausgeschrieben noch nicht veröffentlicht 289
96
SA
40 27
1 5 1 205 141
11 22 6 882 652
18
52
359
85 4,43
404 21,03
1921 100
—
-
*X-*X*
abs. in %
1432 74,54
-
* Wiederholung eines B-Wettbewerbes, der leer ausgegangen ist. ** Keine positiven Arbeiten und Verzichte. Quäle: Eigene Zusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates. Ein Gesamtbild vom Verlauf und den Ergebnissen der abgehaltenen Wettbewerbe geben jene 21 Wettbewerbe, die bis zum 26.6.1979 positiv abgeschlossen waren (Tab.104). Sie umfassen 882 Stellen in den verschiedensten Laufbahnen? 19 A-Stellen, 59 B-Stellen, 354 C-Stellen und 450 D-Stellen. Von den gesamten 882 Stellen wurden 637 Stellen (72,2%) der deutschen, 40 Stellen (4,5%) der ladinischen und 205 Stellen (23,3%) der italienischen Sprachgruppe vorbehalten.
- 284 -
Insgesamt suchten für die 882 freien Stellen 606 Bewerber (68,7%) an. Während der Anteil an Bewerbern um A-Stellen extrem niedrig ist (3 Bewerber für 19 Stellen = 15,8%), steigt der Anteil an Bewerbern gemessen an den verfügbaren Stellen in den niederen Laufbahnen an: 40,7% Bewerber der verfügbaren B-Stellen, 67,8% Bewerber der C-Stellen und 75,3% Bewerber der D-Stellen. Anteilsmäßig haben sich die Italiener um die ihrer Sprach1) gruppe reservierten Stellen scheinbar ' stärker beworben (174 Bewerber für 205 Stellen = 84,9%), als die Deutschen (66,9%) und Ladiner (15%). Aber auch bei den Italienern genügen die Bewerbungen nicht, um die freien Stellen zu besetzen. Wie die Analyse einzelner Wettbewerbe zeigen wird (Tab.108 - 114), ist - ob der langwierigen Prozedur - nur ein geringer Teil der Gesuchsteller (Bewerber) zu den Prüfungen angetreten. Die meisten Kandidaten konnten die Prüfung bestehen. Ausfälle gab es aber wieder im verstärkten Maße bei der Musterung."' Entsprechend gering ist die Zahl der Wettbewerbs-Sieger (Tab.104). Nur 46,4% der Bewerber bleiben übrig. Die 281 Sieger kannten nur 31,9% der ausgeschriebenen Stellen decken. Auffallend ist, daß der Anteil der deutschsprachigen Sieger gemessen an den Bewerbern mit 47,9%, gegenüber den 43,1% der italienischen und 33,3% der ladinischen Bewerber, geringfügig höher ist. Der Ausfall bei den deutschen Kandidaten war also ein bißchen geringer als bei den Italienern und Ladinern, beträgt immerhin aber mehr als die Hälfte der Bewerber. Die unterschiedlichen Ausfallquoten der Sprachgruppen
1) Siehe weiter unten., Seite 286. 2) Untauglichkcitscrklärungen gab es vor allem bei der Eisenbahn, was eine Welle von Protesten auslöste. Dolomiten 8.5.1978: Werden Proporzbestimmungen sabotiert? Dolomiten, 9.5.1979, Seite 12: Südtiroler für Eisenbahn untauglich? Dolomiten, 10.5.1978: Rekurse gegen die Untauglic-hkeitserklärung - Südtiroler Landtag: Anfrage der Abgeordneten Achmüller und Franzelln, Nr.388/78, vom 15.6.1978t
- 285*-
T a b e l l e 104: U b e r b l i c k ü b e r den Ausgang d e r 21 b i s zum 2 6 . 6 . 7 9 i n s g e s a m t p o s i t i v a b g e s c h l o s s e n e n Wettbewerbe b e i den s t a a t l i c h e n P r o p o r z ä m t e m \Spr. VerjK
15
59
258
16
80
354
323
22
105
450
SA 637
40
205
882
42
b
D
> Bewerber
2
B
2
14,3
1
20,0
3
15,8
M
-P
CO
19
14
9
21,4
15
100.
24
40,7
o
r*l
5
A
174
67,4
4
25,0
62
77,5
240
67,3
O
a 3
IT SA L a b s . P r o z e nte der a b s . P r o z e n t e d e r a b s . P r o z e n t e d e r abs. Prozente der S t e l , Bew. S i e g . S t e l . Bew. S i e g . S t e l . Bew. Sieg, S t e l . Bew. S i e g . D
241
74,6
2
9,1
96
91,4
339
75.3
SA 426
66,9
6
15,0
174
84,9
606
68,7
A
1
7,1
50,0
1
20,0
100.
2
10,5
66,7
^ B <u
1
2,4
11,1
2
13,3
13,3
3
5,1
12.5
;
114
44,2
65,5
29
36,3
46,8
145
41,0
60,4
!
88
27,2
36,5
43
40,9
44,8
131
29,1
38,6
! i
SA 204
32,0
47,9
75
36,6
43,1
281
31,9
46,4
1
7,1
50,0
100.
1
5,3
33,3
50.0
53
22,5
33,3
50,9
60
16,9
25,0
41,4
59
18,3
24,5
67,0
SA 118
18,5
27,7
56,8
<D
b
^
D
2
2
12,5
5,0
50,0
33,3
j
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2
2
12,5
5,0
50,0
33,3
100.
100.
23
21,9
24,0
53,5
82
18,2
24,2
62.6
23
11,2
13,2
30,7
143
16,2
23.6
50.9
* E i n s c h l i e ß l i c h 6 S i e g e r , d i e auf d i e E i n s t e l l u n g w a r t e n . Quellej. E i g e n e A u s a r b e i t u n g nach Angaben des R e g l e r u n g s k o m m i s s a r i a t e s .
-
286
-
lassen sich auch dadurch erklären, daß die Italiener in weitaus größerem Ausmaß von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich gleichzeitig um mehrere Stellen zu be1) werben. Daraus läßt sich aber folgendes ableiten: Der Anteil der italienischen Bewerber an den für sie reservierten Stellen. (84,9%) ist nur scheinbar höher als der Anteil der deutschen Bewerber (66,9% der reservierten Stellen), weil Mehrfachbewerbungen das Bild verzerren. Bis zum Dienstantritt fallen wiederum knapp die Hälfte der verbleibenden Kandidaten (Sieger) weg. Nur 50,9% der Sieger treten zum Dienst an: 56,8% der deutschen und 30,7% der italienischen Sieger. Die ladinischen Sieger treten beide den Dienst an. Tabelle 105: Anteil der Dienstantritte gemessen an den ausgeschriebenen Stellen bei den staatlichen Proporzämtern, nach Sprachgruppen am 26.6.1979 ——-^Sprachgr. Stellen. ' ——
D
Ausgeschriebene Stell. 637 Dienst angetreten
abs. in %
118 18,5%
L
IT
SA
40
205
882
2 5,0%
23 11,2%
143 16,2%
Quelle: Eigene Berechnung nach Tab.104.
1) Auskunft des Regierungskommissariates - beispielsweise bewarb sich ein Italiener bei insgesamt 13 Wettbewerben.
- 287 -
Tabelle 106: Anteil der Dienstantritte gemessen an den ausgeschriebenen Stellen bei den staatlichen Proporzämtern, nach Laufbahnen am 26.6.1979 —Laufbahn Stellen
A
Ausgeschr. Stell.
19
Dienst angetreten
1 5,3%
abs. in %
B
C
59
354
0%
D
SA
450
882
60 82 16,9% 18,2%
143 16,2%
Quelle: Eigene Berechnung nach Tab.104. Für die Besetzung der 882 ausgeschriebenen Stellen verbleiben 143 Kandidaten, die den Dienst antreten, was einem Prozentsatz von 16,2% entspricht. Intressanterweise ist dieser Anteil bei den Deutschen (mit 18,5%) höher als bei den Italienern (mit 11,2%'der Stellen), obwohl sich dieses Verhältnis bei den Bewerbern umgekehrt verhielt (66,9% Deutsche und 84,9% Italiener). Nach Laufbahnen (Tab. 106 und 107) zeigt sich, daß die DStellen und die C-Stellen anteilmäßig am stärksten besetzt werden konnten (zu 18,2% die D-Stellen und zu 16,9% die CStellen). Während in der B-Laufbahn die 59 ausgeschriebenen Stellen zur Gänze unbesetzt blieben, konnten die ausgeschriebenen A-Stellen zu 5,3% besetzt werden.
-
288
-
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- 289 -
Die nachstehende Analyse beispielhaft angeführter Wettbewerbe in den verschiedenen Laufbahnen soll die Wettbewerbsprozedur und die Bewerbungen näher beleuchten und Aufschluß geben über die Ursachen der hohen Ausfallquoten zwischen Gesuchstellung und Dienstantritt. Die Analyse umfaßt auch Wettbewerbe, die in Tabelle 104 nicht inbegriffen sind. Bei der Finanzintendantur wurden beispielsweise 7 A-Stellen ausgeschrieben (Tab.108). Bewerber fanden sich zwei ein, davon einer der deutschen und einer der italienischen Volksgruppe. Nachdem sich der Deutsche bei der Prüfung zurückgezogen hatte, blieb ein einziger Italiener übrig, der in den Dienst aufgenommen werden konnte. Tabelle 108: Wettbewerb um 7 A-Stellen (Rat) bei der Finanzintendantur, Ausschreibung 14.3.1978 ——-^Sprachgr. Entwickl. *— Ausgeschr.Stellen Bewerber
Deut.
5 1
Lad.
—
-
Ital.
SA
2 1
7 2
-1
-5
1. Fehlbedarf
-4
-
Bei Prüfung zurückgez. Prüfung bestanden
-1
-
-
-
2. Fehlbedarf(Verzicht)
-
-
-
-
In den Dienst aufgenom.
-
-
1
1
—
^
-1 1
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates.
-
290 -
Da die in der Tabelle 10S untersuchten A-Stellen zahlenmäßig so gering sind, ist die Tabelle nicht repräsentativ. Die nachstehende Tabelle 109 gibt deshalb Aufschluß über die Bewerber an 5 Wettbewerben für 42 ausgeschriebene A-Stellen* 11' Der Bewerber-Mangel ist^ sei es*für die der deutschen als .für die der italienischen Sprachgruppe vorbehaltenen Stellen erheblich (59,2%). Gegenüber der in Tabelle 104 untersuchten 2 A-Wettbewerben um 19 A-Stellen, hat sich der Anteil der Bewerber an den Stellen wesentlich erhöht (von 15,8% auf insgesamt durchschnittlich 38,7%). Tabelle 109: Übersicht über 5 ausgeschriebene Staatsverwaltung 1977-1978 ^Sprachgrupp en Entwicklung; Ausgeschriebene Stellen Bewerber Bewerber-Mangel
abs. ^ ^
A-Wettbewerbe bei der
Deut.
31 12 19 61,3%
Lad.
1 -
1 ' 100%
Ital.
SA
10 5
42 17
5 50%
25 59,2%
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates.
1) Zwei Wettbewerbe davon (um 19A-Stellen) sind bereits positiv abgeschlossen (Tab.104) und drei (um 23 A-Stellen) in Abwicklungsphase.
- 291 -
Für die B-Laufbahn sei beispielsweise ein Wettbewerb um 50 Stellen für Bahnhofsvorstände untersucht. Für die 50 Stellen bewarben sich 15 Gesuchsteller, 4 der deutschen und 11 der italienischen Volksgruppe; zur Prüfung angetreten sind dann nur mehr 8. Die Prüfung bestanden sie alle, doch fielen einige bei der Musterung aus und 2 verzichteten, so daß schließlich und endlich ein einziger Italiener für die 50 Stellen als Bahnhofsvorstand übrig blieb (Tab.110)., Tabelle 110: Wettbewerb um 50 B-Stellen (Bahnhofsvorstand) bei derEisenbahn, Ausschreibung 8.4.1978 Sprachruppe Entwicklung
Deut.
Ausgeschriebene St. Bewerber-Gesuche Zur Prüfung; angetreten 1.Fehlbedarf
35 4 1 -34
Prüfung bestanden Bei Musterung ausgef.
1 -1
2.Fehlbedarf
(Verzicht)
In den Dienst aufgen.
!
Lad. 2 — -
-2 — —
Ital. 13 11 7 -6
SA. 50 15 8 -42
7 -3
8 -5
-
-
-2
-2
-
-
1
1
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates. Genauso unbefriedigend - wenn auch ein bißchen besser sieht die Lage bei den C-Stellen aus. Für die 114 Stellen für Bahnhofsassistenten fanden sich 50 Bewerber von denen schließlich und endlich nur mehr 30 den Dienst aufnehmen konnten. Hier muß , vermerkt werden, daß eine sehr hohe Quote bei der ärtzlichen Musterung in Verona ausgefallen ist '(sihe Tab.111).
1) Die Proteste von Seiten der Südtiroler Landesregierung vermuten einen absichtlichen Boykott. Die Rekurskommission in Rom wird endgültig darüber zu entscheiden haben.
-
292-
Tabelle 111 . Wettbewerb um 114 C-Stellen (Bahnhofsassistenten) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 21.4.1977 \Sprachgruppe Entwicklung Ausgeschriebene Stellen Bewerber-Gesuche 1.Fehlbedarf
Deut. 80 47 -33
Prüfung bestanden Bei Musterung ausgef. 2.Fehlbedarf (Verzicht)
47 -18 - 1
In den Dienst aufgen.
Lad. 5 1 -4 1 -1
28
-
Ital. 29 2 -27
SA. 114 50 -64
2
50 -18 - 2
-
2
30
Quelle: Eigenzusammenstellüng nach Angaben des Regierungskommissariates. Für 80 C-Stellen bei der Eisenbahn für Bahnhofsassistenten fanden sich 26 Bewerber. Obwohl sie alle die Prü-. fung bestanden, blieben schließlich und endlich doch nur 18 übrig, davon 9 der deutschen und 9 der italienischen Sprachgruppe (siehe Tab.112). Tabelle 112: Wettbewerb um 80 C-Stellen (Bahnhofsassistent) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 15.4.1978 ' S&rachgruppe Entwicklung — — — — . Deut. 60 Ausgeschriebene St. Bewerber-Gesuche 13 Zur Prüfung angetr. 13 1.Fehlbedarf -47 Prüfung bestanden 13 Bei Musterung ausgef. - 2
Lad. 3 -
-
-3 — —
Ital. 17 13 13 -4 ^,13 -1
SA. 80 26 26 -54 26 - 3
— P.Fehlbcdarf (Verzicht) - 2 -3 - 5 In den Dienst aufgen. 9 18 Quelle: Eigentabelle nach Angaben des Regierungskommissariates. —
- 293 -
Mangel an Bewerbermstellte sich auch bei den Wettbewerben um die einfache Laufbahn D ein. Für diese Laufbahn ist der Volksschulabschluß allein vorgeschrieben. Von 164 ausgeschriebenen Stellen als Handlanger, konnten rur 38 besetzt werden. Die deutsche Volksgruppe besetzte von den ihr zustehenden 119 Stellen, nur 29. Auch hier ist die Durchfallsquote bei der ärztlichen Musterung in Verona sehr hoch (23 Deutschsprachige). Auffallend viele verzichteten auf die Einstellung (28 Deutsche, 1 Ladiner und 6 Itiiener). Tabelle 113: Wettebwerb um 164 D-Stellen (Handlanger) bei der Eisenbahn, Auaschreibung 21.4.1977 ^\Sprachgruppe Entwicklung^ Ausgeschriebene Stellen Bewerber-Gesuche Zur Prüfung angetr.
Deut. 119 89 81
Lad, 7 2 2
Ital. 38 19 19
SA. 164 110 102
1. Fehlbedarf
-38
-5
^19
-62
Prüfung bestanden Bei Musterung ausgef.
80 -23
2 -1
19 - 4
101 -28
2. Fehlbedarf (Verzicht)
-28
-1
- 6
-35
9
38
Im Dienst aufgen.
29
-
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates, Mai 1979. Auch bei der Besetzung von 123 D-Stellen als Oberbau? arbeiter bei der Eisenbahn fehlten die Bewerber. 123 Stellen waren ausgeschrieben, nur 33 konnten besetzt werden. Auch hier zeigt sich eine hohe Durchfallsquote bei der ärztlichen Musterung und eine Verzichtsquote (siehe Tab.114).
- 294 -
Tabelle 114: Wettbewerb um 123 D-Stellen (Oberbauarbeiter) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 21.4.1977 < Sprachgruppe Entwicklung" Ausgeschriebene Stel. Bewerber-Gesuche Zur Prüfung angetreten
Deut.
Lad.
87 60 58
5
1. Fehlbedarf
-29
-5
Prüfung bestanden Bei Musterung ausgef.
57 -17
2. Fehlbedarf
-14
Im Dienst aufgenommen
26
-
Ital..
SA
31 17 15
123 77 73
-16
-50
—
- 3
72 -20
-
- 5
-19
7
33
—
-
!^
Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Regierungskommissariates, Mai 1979. Vergleicht man die Bewerberzahl an den 21 (in Tab.104) untersuchten, abgeschlossenen Wettbewerben mit der Zahl der Bewerber bei den Wettbewerben in Abwicklungsphase, ergibt sich das Bild in Tab.115. Bei den 35 Wettbewerben, die in Abwicklungsphase stehen, wurden insgesamt 652 Stellen ausgeschrieben. Davon wurden 484 (74,2%) der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, 27 Stellen (4,2%) der ladinischen und 141 Stellen (21,6%) der italienischen Sprachgruppe. Der Anteil der Stellen für die Deutschen und Ladiner ist also auch hier wesentlich höher als das Volksgruppenverhältnis.
141
128,4%
181
84,9%
174 205
o cd a bo
86,2%
66,9%
417
15,0%
6
!
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484
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- 295 -
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- 296 -
Auffallend zeigt sich, wie bei den Deutschen die Zahl der Bewerber nunmehr wesentlich näher an die Zahl der ausgeschriebenen Stellen herankommt (86,2%), während bei den Italienern die Zahl der Bewerber die Zahl der Stellen sogar übersteigt (128,4%). Auch die Lädiner verbesserten ihren Anteil an Bewerbern an den für sie reservierten Stellen (von 15,0% auf 51,9%). Dieser Vergleich weist deutlich darauf hin, daß die Zahl der Bewerber aus allen drei Sprachgruppen irr\ Steiget begriffen ist. Wenn diese Tendenz anhält, werden die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Staatsstellen sukzessive überwunden. Auch lassen sich die Schwierigkeiten zum Großteil als zeitlich begrenzte Anpassungsprobleme an die Neuerungen, Zweisprachigkeit und Proporz, erklären. Aus der Untersuchung der bisher abgehaltenen Wettbewerbe läßt sich zusammenfassend folgendes feststellen: 1. Die Zahl der Bewerber liegt, in der ersten Phase (bei den ersten 21 abgeschlossenen Wettbewerben),bei allen Sprachgruppen gleichmäßig^unter dem effektiven Angebot an ausgeschriebenen Stellen (68,7%). 2. Die Zahl der Bewerber ist aber in ständigem Zunehmen begriffen. 3. Die ausgeschriebenen Stellen konnten in der ersten Phase nur zu einem geringen Anteil (16,2%) besetzt werden. 4. Obwohl die meisten Stellen (637) zu einem überproportionalen Anteil (74,54%^er Stellen) der deutschen Volksgruppe ver2) behalten werden , konnte die deutsche Volksgruppe, die ihr
1) Gegenüber einem Bevölkerungsanteil von 62,88% bei der Volkszählung 1971. 2) Um das Proporzziel bis zum Jahre 2002 zu erreichen.
- 297 -
vorbehaltenen Stellen zu einem größeren Anteil besetzen (118 besetzte Stellen = 18,5%) als die italienische (23 besetzte Stellten = 11,2% der den Italienern vorbehaltenen Stellen). 5. Der Anteil der besetzten Stellen ist bei den Ladinem am geringsten. Von den ihnen zustehenden 40 Stellen, besetzten sie nur 2 Stellen (5%). 6. Der Anteil der Dienstantritte (16,2% der Stellen) liegt weit unter dem Anteil der Bewerber (68,7% der Stellen), Die hohe Ausfallquote während der Abwicklung der Wettbewerbe ist kaum auf die Prüfung selbst zurückzuführen, sondern auf folgende Faktoren: - Langwierige Prozedur, Verzichte, / - Hohe Ausfallquote bei Musterung, Mehrfachbewerbungen. 7. Die Zahl der Bewerber ist in ständigem Steigen begriffen und nähert sich in der zweiten Phase (bei den 35 Wettbewerben in Abwicklung) der Zahl der reservierten Stellen (93,9%). Die italienischen Bewerber überschreiten die Zahl der ihnen zustehenden Stellen (128,4%), die Deutschen konnten ihren Anteil an den vorbehaltenen Stellen von 66,9% auf 86,2% steigern, ebenso die Ladiner von 15% auf 52%. Die ständig steigende Zahl an Bewerbungen weist darauf hin, daß die Schwierigkeiten allmählich überwunden werden können. Folgende Gründe müssen angeführt werden, die dem Bewerbermangel zugrunde liegen: 1. Die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung war über 50 Jahre lang vom Staatsdienst praktisch ausgeschlossen.
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Mit dem Staatsdienst kam der Südtiroler im Normalfall nur von außen in Berührung und meist nur mit italienischen Beamten. 2. Für die Südtiroler stellt der Eintritt in den Staatsdienst ein totales Novum dar. Aufgrund mangelnder Familientradition bleibt der übliche, natürliche Zugang aus Beamtenfamilien aus. 3. Der Staatsdienst war bei Inkrafttreten der Proporzbe.stimmungen von italienischen Bediensteten beherrscht. Daraus läßt sich eine gewisse Skepsis ableiten, in eine fremde Betriebsgemeinschaft einzutreten., 4. Die Durchführungsbestimmungen zum gleichberechtigten Gebrauch der deutschen Sprache (Art.99 bis 101 des Autonomiestatutes) wurden noch nie verabschiedet, sodaß das Italiehische praktisch immernoch die vorrangige Amtssprache darstellt. 5. Die Wettbewerbsmechanismen (Gesuchstellung, Prüfung, Musteiung, sonstige Formalitäten) sind für die Südtiroler ungewohnt und allgemein schwerfällig. Von der Ausschreibung bis zur Einstellung vergeht rund ein Jahr, in dem manche Bewerber eine andere Stelle antreten, was die Zahlen der Verzichte beweisen. 6. Die Neuaufnahmen erfolgen in die untersten Ränge einer jeden Laufbahn, während die im Dienst stehenden Beamten aufrücken, sodaß auch aus dieser Sicht Südtiroler Bedienstete italienischen Vorgesetzten gegenüberstehen. 7. Die Proporzbestimmungen sind unVerwartet genehmigt worden, sodaß man auf die Besetzung der Stellen nicht vorbereitet war. Immerhin hat sich die Proporzverwirklichung seit dem Abschluß des Pariser Vertrages (1946) über 30 Jahre lang hinausgezogen. Auch nach Inkrafttreten des neuen
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Autonomiestatutes wurde der Proporzgrundsatz nicht eingeführt und durch die Aufnahme von rund 1500 italienischen Bediensteten grob verletzt. 8. Der Faschismus hat die Südtiroler nicht nur aus dem öffentlichen Dienst gedrängt, sondern auch tiefe Spuren im Bildungsstand der deutschen und ladinischen Bevölkerung hinterlassen. Erst das Streben der jungen Südtiroler nach höheren Studienabschlüssen (steil ansteigende Maturantenquote) läßt diese Spuren allmählich verblassen. 9. Die ersten Proporzstellen sind nur zum geringsten Teil aufgrund der natürlichen Ablöse der Pensionisten angefallen. Im Jahre 1972, also vor Inkrafttreten des Proporzes, fehl1) ten bei den "Proporzämtern" 2.776 Bedienstete. ' Die größtenteils unrechtmäßigen Aufnahmen zwischen 1972 und 1975 zählen nicht. Aufgrund der starken Unterbesetzung der Staatsämter vor dem Inkrafttreten des Proporzes, ist . der angestaute Bedarf in einem Block angefallen und macht rund 41% der gesamten Proporzstellen aus (2819 der 6880 Stellen, ohne Richter). ^ Von diesen unbesetzten Stellen sind 1921 bis zum 26. Juni 1979 bereits durch Wettbewerbe ausgeschrieben worden (einschließlich der 359 noch zu veröffentlichenden Stellen). 10. Dieses plötzliche Anfallen so vieler freier Stellen im Staatsdienst traf die Südtiroler gerade in jener Phase, in der sie aufgrund der laufenden Übernahme neuer Kompetenzen durch das Land gezwungen waren, innerhalb weniger Jahre
1) Siehe Seite 133, Tab.29. 2) Siehe Seite 17P, Tab.55.
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einen eigenen Beamtenapparat für die autonome Landesverwaltung aufzubauen (1968: 1.105 Landesbedienstete^; 1979: o^ 5.110 Landesbedienstete ). Die Tatsache, daß es dem Land 3) gelungen ist, trotz mangelnder Tradition die Verwalcung aufzubauen, liefert den Beweis dafür, daß grundsätzlich die Bereitschaft zum Eintritt in den öffentlichen Dienst gegeben ist. 11. Die Einführung und der Aufbau der Pflichtmittelschule und die ständig zunehmende Zahl an Schülern auf allen Ebenen verlangte einen immer größeren Lehrerstand, den man - aufgrund der durch den Faschismus aufgerissenen Lücke - innerhalb kurzer Zeit mit Hilfslehrern decken mußte. 12. Die Proporzstellen sind ausgerechnet in einer wirtschaftlichen Phase angefallen, in der insbesondere aufgrund der explosionsartigen Entwicklung des Fremdenverkehrs ein großer Bedarf an Arbeitskräften entstand. Der starke Abgang aus der Landwirtschaft (Abnahme der Beschäftigten von 49.000 (31,8% der Gesamtbeschäftigten) im Jahre 1961 auf 29.900 (18,2%) im Jahre 1976)^ konnte somit leicht gedeckt werden. Zugleich muß aber festgestellt werden, daß dieses Wachstum seine natürlichen Grenzen -aufgrund der Belastbarkeit der Umwelt - erreicht hat. 13. Die wirtschaftliche Blüte, die durch die Arbeitsamkeit der Bevölkerung und durch eine politisch -stabile
1) Morscher, Seite 71* Im Jahre 1949 betrug die Zahl der Bediensteten des Landes 30. 2) Siehe weiter oben, Seite 189, Tab.66. 3) Morscher, Seite 73. 4) Seite 256, Tab. 93 , weiter oben.
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autonome Landesverwaltung (im Gegensatz zum^chwerfälligen, von Krisen geschüttelten Staatsapparat) gefördert wurde, hat die Arbeitslosenrate auf ein Minimum herabgedrückt (rund 2,3% seit 1977) und zusätzlich die Gehälter in der Privatwirtschaft gehoben. Im Vergleich dazu können die Staatsstellen, die im ganzen Staatsgebiet gleich besoldet sind, nur schwerlich konkurrieren. Andererseits sind auch die Gehälter der Landesbediensteten attraktiver als die der Staatsbediensteten. 14. Die Zweisprachigkeit,die gegenüber den Bediensteten im übrigen Staatsgebiet einen zusätzlichen Zulassungstitel (Prüfung!) und eine Mehrleistung verlangt, wird unzulänglich entschädigt (Seit 1961 gleich hohe Zulage, die der Teuerung nicht Rechnung getragen hat). 15. Einen wesentlichen Engpaß für die Bewerber stellt auf jeden Fall die Zweisprachigkeitsprüfung dar. Ohne das Zeugnis . - . ^ über die abgelegte Zweisprachigkeitsprüfung kann man nicht um öffentliche Stellen ansuchen. Vor allem die Italiener, die generell schwächere Deutschkenntnisse haben, als die Südtiroler Italienischkenntnisse, sind davon betroffen. Dieser 2) Aspekt wird weiter unten genauerer geprüft. ' Der Engpaß wird fortzu überwunden. 16. Die Staatsstellen verlangen - trotz der Garantie, In der Provinz arbeiten zu können - von den Bewerbern eine gesteigerte Mobilität. Für eine vorrangig aus der Land-
1) Seite 251. 2) Siehe weiter unten C.X.2.8. Zweisprachigkeit - Schwierigkeit für Italiener?
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Wirtschaft und aus den traditionellen Gewerben stammenden Bevölkerung bedeutet das eine große Umstellung. Die Mobilitätsbereitschaft wird weiter unten untersucht.1 '^ 17. Der Großteil der Staatsstellen hat seinen Sitz in Bozen, wo nur 9,1% der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols 2) lebt. ' Das Wohnungsproblem kommt erschwerend dazu. 18. Das Amt für Arbeitsmarktförderung bei der Südtiroler Landesregierung ist personell stark unterbesetzt und kann somit seiner Aufgabe der Werbung, der individuellen Betreuung und Beratung von Interessenten nur beschränkt gerecht werden. 19. Die Zahl der Bewerber ist ständig im Steigen. Das bestätigt, daß die Probleme in der Hauptsache nur Einführungsschwierigkeiten darstellen, und läßt andererseits deren baldige Überwindung voraussehen. X.2.2. Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste Es scheint nalreLiegend, den Personalmangel, bzw. seine scheinbaren Ursachen, Proporz und Zweisprachigkeit, für die Mängel in der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste des Staates und der halbstaatlichen Ämter in Südtirol verantwortlich zu machen. Über den Personalmangel und die sich
1) Siehe C.X.2.5. Regionale Mobilität - Entvölkerung, Seite 311. 2) Südtirol 1981, Seite 13.
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daraus ergebenen Schwierigkeiten in den öffentlichen Diensten geben verschiedene Dokumente Auskunft.^ Italienische Oppositionsparteien nutzten die Gelegenheit, Proporz und Zweisprachigkeit für die Unzulänglichkeiten der Dienste verantwortlich zu.machen.^ In der Öffentlichkeit, insbesondere bei
1) - Brief vom 29.11.1977 des Ersten Leiters des Provinzialrechnungsamtes des Staates, Ugo Saracino, an den Landeshauptmann Magnago, Prot.Nr. 6315. - Brief vom 20.6.1977 des Präsidenten des Provinzialkomitees des INAIL, Giacinto Passani, an die Landesräte Alfons Benedikter, Silvio Nicolodi und Hans Rubner. - Brief vom 12.4.1979 des Leiters des Landesforstinspektorates, Bozen, Robert Preyer, an den Landes^at Hans Rubner, Prot. Nr. 117/A,PR/vc. Unterlagen Alfons Benedikter. 2) - Dringende Interpellation der PCI/KPI Landtagsabgeordneten Anselmo Gouthier und Josef Stecher, Nr.295/77 vom 17.5.1977, über die Lage im Krankenhaus Bozen (Quelle: Südtiroler Landtag). - Beschlußantrag Nr.20/79 der PCI/KPI Abgeordneten Anselmo Gouthier, Gaetano D'Ambrosio und Josef Stecher vom 30.4. 1979 über die Situationin den öffentlichen Ämtern, besonders den Staatsämtern (Quelle: Südtiroler Landtag). - Interpellation der PCI Senatoren Mascagni, Modica und Urbani, im Juni 1978 im römischen Senat (Quelle: Alto Adige, 24.6.1978, Seite 7: In parlamento la questione dell'Alto Adige). - Auf einer Tagung über den öffentlichen Dienst in Franzensfeste machten der Vertreter der Zollverwaltung, Summa^und der Vertreter der Eisenbahnverwaltung, Dr. Gongi, ebenfalls Proporz und Zweisprachigkeit für den Personalmangel verantwortlich, während der Vertreter der Gewerkschaft CGIL, der Ladiner Walter Bernardi, als Ursachen für die mangelnden Bewerbungen anführte, daß die deutschen Bewerber keine Möglichkeit hätten, sich auf die Wettbewerbe vorzubereiten, bzw. das gesamte Vorbereitungsmaterial in italienischer Sprache abgefaßt sei (Quelle: Alto Adige, 22.4.1978: Proporzionale e caro-casa spauracchio del personale).
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den Benutzern der öffentlichen Dienste (beispielsweise den Rentnern, die jahrelang auf die Auszahlung der Rente warten müssen), mußte sich damit der Eindruck verschärfen, Proporz und Zweisprachigkeit seien jene Faktoren, die an den Unzu1) länglichkeiten Schuld sind. Ein Vergleich mit den Diensten im übrigen Staatsgebiet, in dem weder die Bestimmungen des Proporzes noch der Zweisprachigkeit gelten, entkräftet allerdings diese simplifizierende Begründung. Die zwei in der Folge zitierten Dokumente geben Aufschluß über die Lage der öffentlichen Dienste in Italien: Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen hat im Dezember
1) - Über die Lage bei der Post, vergleiche Dolomiten, 6,und 7.8.1978: Die Post stappelt sich am Bahnhof. - Über die Lage beim Sozialversicherungsinstitut INPS, vergleiche Alto Adige 22.4.1978: Bilinguismo all'INPS e difficile capirlo. - Über die Anstellung von Putz- und Kochpersonal, vergleiche Dolomiten 9.5.1978: Anstellung für Putzfrauen? - Über die Lage in den Krankenhäusern, vergleiche ein Interview mit Dr. Wolfgang Moroder, Gynäkologe im Bozner Krankenhaus, Südtiroler Volkszeitung 6.4.1979, Seite 7: Unhaltbare Zustände in der Frauenabteilung. - Über die Schwierigkeiten bei der Zollverwaltung, vergleiche Dolomiten 9.5.1978: Zöllner in Streikbereitschaft. - Über Schwierigkeiten in den Kindergärten, vergleiche Dolomiten 16.9.1977: Probleme in den Kindergärten. - Die Eisenbahnverwaltung ist sogar soweit, einige Züge wegen Personalmangel ausfallen zu lassen; vergleiche hierzu Dolomiten 7*7.1979: Im Juli fallen einige Züge wegen Personalmangel aus. - Über die Lage bei der Post gibt auch ein Eilbrief des Provinzialdirektors der Post, Dr.F.Veraiii an das Regierunskommissariat Aufschluß. Datum, Bozen 22.8.1978. Quelle: Alfons Benedikter.
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1978 ein Weißbuch über die Lage der Postdienste und die not1) wendigen Maßnahmen zu ihrer Verbesserung veröffentlicht. ' Das Weißbuch zeigt offen die strukturellen Mängel auf, unter denen die Dienste der Postverwaltung leiden. Auch der Personalmangel ist kein ausschließliches Problem Südtirols il numero del personale in servizio risulta permanentamente inferiore al numero dei posti in dotazione nella misura di 2) circa il 10%." ' Der wirkliche Personalmangel übersteigt allerdings die statistischen Angaben: " In effetti, pero le defficen*5) ze effettive di personale sono di gran lunga maggiori." ' Das Weißbuch analysiert eine Reihe von Ursachen, die für die Unzulänglichkeiten der Postdienste maßgebend sind und gliedert sie in: 1. Externe Faktoren und 2. interne Faktoren. Als externe Faktoren werden die sozialen Spannungen und die Kämpfe der Gewerkschaften identifiziert.^ Die interne Faktoren gliedert das Weißbuch in historische und jüngste Ursachen.*^ Als jüngste Ursachen werden die hohe Abwesentheitsrate des Personals (täglich durchschnittlich 25% mit Spitzen bis zu 50% während der Sommermonate), das gewerkschaftliche Kampf -
1) 2) 3) 4) 5)
Ministero Ministero Ministero Ministero Ministero
delle delle delle delle delle
poste, siehe Schrifttumsverzeichnis. poste, Seite 5. poste, Seite 5. poste, Seite 3. poste, Seite 22 bis 36.
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mittel des weißen Streikes, der Venlangsamung des Arbeitsi^mus^s und der Weigerung der Überstundenleistung angeführt. Die Abwesentheitsrate wird erschwert durch den Umstand, daß ausgerechnet in den Sommermonaten wegen der Ferien-Post erhöhter Personalbedarf herrscht und durch den Umstand, daß rund 30% des Personals weiblichen Geschlechts ist und damit die vom Gesetz vorgesehenen Erleichterungen für arbeitende Mütter genießen kann (Schwangerschaftsurlaub, Mutterschaftsurlaub usw.). Die jüngsten Ursachen,für die Unzulänglichkeiten der Postdienste werden verschärft von altenhistorischen Ursachen, von denen folgende besonders beleuchtet werden: a) Der ständige,schwerwiegende Personalmangel^ Als Gründe hierfür werden die mangelnde Flexibilität bei der Festlegung des Personalbedarfs und bei der Personalaufnahme, speziell bei der Abwicklung der Wettbewerbe angeführt. b) Die Abnahme der Produktivität: Seit dem Jahr 1970 ist die Produktivität der Postdienste um 10 bis 15% gefallen. ^ Als Gründe hierfür werden jene Erscheinungen angeführt, die die italienische Arbeitswelt allgemein geschüttelt haben und insbesondere die Abwesentheitsrate. Die Zunahme der Arbeitstätigkeit der Frauen, das Pendlerwesen und - speziell bei den öffentlichen Diensten - das Phänomen einer zweiten Beschäftigung, haben die Produktivität weiter sinken lassen. c) Die Überstundendienste als Ergebnis mangelhafter Personalpolitik, unterlassener Verbesserung der Strukturen und Modernisierung der Techniken.
1) Ministero delle poste, Seite 29 bis 32. 2) Ministero delle poste, Seite 32.
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d) Die Unzulänglichkeit der Gebäude und Anlagen. e) Der Mangel an sozialen Infrastrukturen: Dienstwohnungen, Kantinen usw. Aus diesem Mangel ergibt sich eine Schwächung der Mobilitätsbereitschaft, die besonders in den nördlichen Regionen Italiens,wo der Bedarf größer ist, zu verstärkte Personalmangel geführt hat.^ Einer kritischen Analyse unterzieht eine Studie der autonomen Region Aosta^ "Begegnungen im Tal",den Staatsapparat und die halbstaatlichen Körperschaften.^^ Der Staatsrat Luigi Petriccionx zeigt in einem Aufsatz die Mängel der Staatsverwaltung sei es in der Zentrale^äTs^in den periphären Ämtern offen auf und analysiert die verschiedenen Ursachen.^Hauptursache stellt der Mangel eines einheitlichen Organisationsmodelles dar. Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Ministerien und Generaldirektionen konzeptlos verteilt. Die Zahl der Stellen im Plansoll wird nicht aufgrund tatsächlichen Arbeitsanfalles ausgewiesen. Hilfspersonal ist in Überzahl vorhanden, ebenso eine "Inflation von leitenden Funktionären."^ Die Arbeitsmethoden sind überholt, ebenso die Anlagen. Die periphären Ämter des Staates sind verschiedentlich organisiert, haben teils beachtliche,teils überhaupt keine Zuständigkeiten mehr.*^ Die Mobilität des Personals läßt sehr zu wünschen übrig.
2) Region autonome Vallee d'Aoste: Incontri in valle (Begegnungen im Tal). Siehe Schrifttumsverzeichnis. 1) Ministero delle poste, Seite 7. 3) Region autonome Vallee d'Aoste, Seite 5 bis 16. 4) Region autonome Vallee d'Aoste, Seite 7. 5) Region autonome Vallee d'Aoste, Seite 10.
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Die Zentralisierung der Staatsverwaltung, in der Verfassung 1) vorgesehen, schreitet nur langsam und zögernd voran. ' Die Arbeitszeit beschränkt sich in den meisten Ämtern von 8 bis 14 Uhr (6 Stunden täglich) und reduziert sich in Wirklichkeit auf 3 bis 4 echte Arbeitsstunden, aufgrund von tol^erierten Verspätungen und frühzeitigen Dienstabgängen.^ Die hohe Abwesentheitsrate des Personals erschwert die Situation. Die Lage in den halbstaatlichen Körperschaften untersucht Maria Magnani Noya^Parlamentsabgeordnete.*^ Es zeigt sich eine unübersichtliche und in der Gesamtheit kaum erfaßtbare Situation: Insgesamt gibt es in Italien rund 58.000 öffentliche Ämter. Klientelismus kennzeichnet die Lage in den halb4) staatlichen Amtern, die als Machtinstrumente verwendet werden. Mangelnde Einheitlichkeit der Organisation, korporatives Gewerkschaftssystem, unterschiedliche Gehaltsstruktur gegenüber dem Staatsdienst, Überzahl an leitenden Funktionären (umgekehrte Pyramide), mangelnde Wirtschaftlichkeit und Überschneidung der Zuständigkeiten,besonders im Sozialversicherungswesen,werden als Gründe für die schlechte Funktionalität der " 5) halbstaatlichen Körperschaften angeführt. '
1) 2) 3) 4) 5)
Verfassung, Art. 117,118 und 128. Region autonome Vallee d'Aoste, Seite Region autonome Vallee d'Aoste, Seite Region autonome Vallee d'Aoste, Seite Region autonome Vallee d'Aoste, Seite
13. 17 bis 24. 17. 18 und 19.
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Diese kurze Beleuchtung der Situation der Staatsverwaltung, der halbstaatlichen Körperschaften und insbesondere der Postverwaltung hat aufgezeigt, daß die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste in ganz Italien schwer angeschlagen ist, daß Unzulänglichkeiten kein spezielles Problem Südtirols sind und daß somit der ethnische Proporz und die Zweisprachigkeit nicht die ausschlaggebeneden Gründe hierfür sein können, da.diese ja nur in Südtirol gelten. Es muß im Gegenteil darauf hingewiesen werden, daß der Personalmangel im öffentlichen Dienst in Südtirol sich auf den staatlichen und halbstaatlichen Dienst beschränkt und die Landesverwaltung Südtirols davon nicht betroffen ist, obwohl beim Land allein fast gleich viele Bedienstete tätig sind wie in allen Proporzämtern zusammen (5.110 Landesbedienstete gegenüber knapp 7.000 Stellen in den Proporzämtern).
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X. 2.3. Italiener in einigen Wirtschaftszweigen kaum vertreten Die ansässige italienische Bevölkerung ist zum größten 1) Teil aus anderen Provinzen Italiens zugewandert. ' Sie konzentriert sich vor allem auf die Städte Bozen und Meran und auf Leifers. Wenn man von jenen einzelnen Landwirten absieht, die vom faschistischen Regime einen enteigneten Grund zur Verfügung erhalten haben, so kann man doch generell sagen, daß die Italiener in der Landwirt2) schaft kaum vertreten sind. ' Anderseits aber stellte die Landwirtschaft 1971 rund 20,4% der Beschäftigten. Ein weiterer, zum Großteil von der ansässigen deutschen und ladinischen Bevölkerung geführter Wirtschaftssektor, ist der Fremdenverkehr. Der Fremdenverkehr zählte 1971 rund 9,5% der Beschäftigten. Zu den traditionalen Gewerben, die vorrangig von der deutschen und ladinischen Bevölkerung ausgeübt werden, gehört auch das Handwerk. Im umgekehrten Verhältnis zeigt sich die Situation bei den Industriebetrieben der Ballungszentren (Bozen und Meran), und eben bei der öffentlichen Verwaltung. Die Verwiklichung des ethnischen Proporzes wird deshalb ein ausgewogeneres Verhältnis auch in anderen Wirtschaftsbereichen zur Folge haben.
^
1) Im Jahre 1910 waren 7.000 (3%) Italiener in Südtirol ansässig, 1921 waren es 27.048 (10,62%), im Jahre 1953 betrug die Zahl der Italiener 114.568 (33,13%) und stieg bis 1971 auf 137.759 (33,3%). Quelle: Morscher, Seite 57. 2) Im Jahre 1971 waren 1420 Italiener in der Landwirtschaft beschäftigt gegenüber 28.652 Deutschen und 1135 Ladinern. Siehe dazu: Südtirol 1981, Seite 23.
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X. 2.4. Leistungsprinzip Es stellt sich die Frage, ob der Automatismus des Proporzes das Leistungsprinzip zurückdränge. Nicht derjenige, der die besseren Voraussetzungen mitbringt, sondern der, dem die Stelle sprachgruppenmäßig zusteht, wird sie besetzen können. Dieser Einwand ist sicherlich berechtigt. Umgekehrt muß aber festgestellt werden, daß die bisherige Verteilung der Staatsstellen in Südtirol auch nicht unbedingt dem Leistungsprinzip entsprochen hat. Darüberhinaus bleibt das Leistungsprinzip innerhalb einer jeden Volksgruppe bestehen. Sicherlich könnte der Leistungswettbewerb zwischen den Volksgruppen unter den Garantien des Proporzes schwächer werden. X. 2.5. Regionale Mobilität - Entvölkerung Der Großteil der Verwaltungsstellen beim Staat hat seinen Sitz in Bozen, nur einige Außenstellen befinden sich an der Peripherie, aber immer in größeren Zentren. Die Eisenbahn, die zahlmäßig stark ins Gewicht fällt, konzentriert den Großteil ihrer Arbeitsplätze ebenfalls auf Bozen, daneben aber auch auf den Grenzbahihof Brenner, den Verkehrsknoten Franzensfeste und auf Meran. Es stellt sich deshalb die Frage, nach der Mobilitätsbereitschaft. Eine Untersuchung der Absolventen der Landwirt1) schaftsschulen Südtirols , hat ergeben, daß eine starke latente Mobilität zum Berufswechsel bei den Absolventen der Landwirtschaftsschulen vorhanden ist, Rund die Hälfte aller landwirtschaft-tätigen Absolventen hat eine definitive Bereitschaft zum Berufswechsel. Ist aber mit der beruflichen Förderung auch eine örtliche Wanderung verbunden, so sinkt die Wanderungslatenz auf gut 33 bis 34% der Absolventen.
1) Lukcsch, 1976, Seite 131/132
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Innerhalb der Jahrgänge bestehen allerdings starke Unterschiede. Jene Berufsalternativen, die mit einem Wohnortwechsel verbunden sind, kommen bei einem deutlich geringeren Anteil der älteren Absolventen in Frage, als dies bei den Jüngeren der Fall ist. Die stärkste Mobilitätsneigung ist bei den Absolventen aus dem oberen Vinschgau und dem Gadertal festzustellen. Von diesen Absolventen würden zwischen 60 und 72% den Beruf bei einer Einkommensverbesserung um 100% wechseln; wenn sie dazu auch den Wohnort ändern müßten, wären immerhin noch zwischen 40 und 51% dazu bereit. Diese Mobilitätsbereitschaft der Absolventen der Landwirtschaftsschulen ist insofern relevant, weil ja die landwirtschaftliche Bevölkerung von Natur aus mehr an Grund und Boden hängt, als beispielsweise der Industriearbeiter. Die Bereitschaft zur Abwanderung vom Hof ist also gegeben, doch hängt sie im wesentlichen vom Einkommen ab. Rund 69% der Absolventen sind weiterhin in der Landwirtschaft tätig, der Rest ist in andere Berufe abgewandert. Interessant ist dabei zu vermerken, daß der öffentliche Dienst (inklusive der Schule), mehr als 6% der Absolventen aufgenommen hat. Er ist daher neben der Land- und Fostwirtschaft (61%), neben dem Handel (7,5%) und der verarbeitenden Industrie (6,1%) der viert-wichtigste Wirtschaftszweig, in dem die Betriebe mit Land1) Wirtschaftsabsolventen liegen. '
Diese starke Mobilitätsneigung der landwirtschaftlichen
1) Lukesch, 1976, Seite 73/74.
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Bevölkerung beschwört die Gefahr der Entvölkerung der Berggebiete herauf. Bei den Proporzstellen darf es deshalb sicherlich nicht darum gehen, die potentiellen Hofübernehmer anzulocken, sondern wenn schon jene, die vom Hof gehen müssen. X. 2.6. Schwierigkeiten der Privatwirtschaft "Gemeinsame Sorge der deutsch- und italienischsprachigen Unternehmer ist der Arbeitskräftemangel."'^ Lautdem Geschäftsführer des Industriellenverbandes Südtirols fehlten in Südtirol 3000 Industriearbeiter, allerdings nicht nur Fachkräfte, sondern auch Kräfte zum Anlernen. "Seitdem die Landesbehörden nach dem Proporzsystem zahlreiche deutschsprachige Kräfte einstelle:.'", heißt es weiter im Artikel, "und besser als früher bezahlen, ist eine Abwanderung aus den mittleren und unteren Lohngruppen der Industrie spürbar." Ein Zuzug von Arbeitskräften von Auswärts wird durch den akuten Wohnungsmangel verhindert. Die Sorge, die der Geschäftsführer des Industriellenverbandes in dem Artikel der Süddeutsche Zeitung zum Ausdruck gebracht hat, ist die Sorge vieler kleiner und mittlerer Betriebe in Südtirol. Interessant ist die Feststellung, daß der Geschäftsführer des Industriellenverbandes sich nicht auf die Staatsstellen bezogen hat, sondern eben auf die Landesstellen, die besser bezahlt sind. Immerhin bilden aber auch die freien Stellen beim Staat eine latente Konkurrenz, wenn auch nur dadurch, daß die Privatwirtschaft einfach gezwungen ist, mehr zu bezahlen, um die Arbeitskräfte nicht zu verlieren. Wenngleich nämlich die Staatsstellen weniger gut bezahlt sind, so bilden sie aber immerhin sichere Arbeitsplätze mit einer guten Pension und einer geregelten, meist nicht allzustrengen Arbeitsverpflichtung.
1), Frankel, in:Süddeutschc Zeitung, vom 14.3.1979, Seite 26: Südtirol kennt keine Arbeitslosen.
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X. 2.7. Sprachgruppenerklärung - Willenserklärung Neue, unerwartete Schwierigkeiten sind bei der Besetzung der Staatsstellen nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen aufgetaucht. Als Grundlage für die Zuordnung zu einer Volksgruppe ist in den Durchführungsbestimmungen die Erklärung heranzuziehen, die bei der Volkszählung des Jahres 1971 abgegeben worden ist. Diese Unterlagen der Volkszählung wurden aber - wie üblich - nach der statistischen Auswertung eingestampft. Die neuen Bestimmungen sehen jetzt vor, daß die Bewerber um Staatsstellen (das gleiche gilt für andere Gesuche) ihre Sprachgruppenerklärung vor einem Beamten der Gemeinde abzugeben haben. Unabhängig davon, ob vor dem Beamten der Gemeinde (als Ubergangslösung bis zur nächsten Volkszählung) oder bei der Volkzählung selbst - bleibt problematisch, daß die Erklärung eine reine Willensäußerung undkeine Wissenserklärung darstellt. Jeder Bürger ist frei sich zu der einen oder zu der anderen Volksgruppe zu bekennen,ohne objektive 1) Vorausetzungen erfüllen zu müssen. ^ Es wäre dennauch schwierig gewesen, solche objektive Voraussetzungen zu verlangen, die man nicht gleich mit einem "Ahnenpaß" verglichen hätte. Die Namen selbst geben wenig Aufschluß über die Zugehörigkeit zur Sprachgruppe. Der Geburtsort als Determinante allein ist zu wenig, da ja auch
1) Uber die Probleme der ethnischen Identifizierung, siehe Gübert, insbesondere Seite 83-91.
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Italiener in Südtirol geboren werden. Um aber Mißbräuchen vorzubeugen, ist vorgesehen, daß die Sprachgruppenerklärung nur jeweils bei der Volkszählung, und nicht zwischendurch, geändert werden darf. Damit wird ausgeschaltet, daß sich einer, je nach Bedarf, zu der einen oder anderen Sprachgruppe bekennt. Dasselbe gilt für die Ubergangslösung, die bis zur nächsten Volkszählung gefunden wurde (Erklärung vor dem Gemeindebeamten). Eine weitere Garantie, um Mißbräuchen vorzubeugen, ist dadurch gegeben, daß der Bewerbeär einer Staatstelle die Prüfung in der eigenen Muttersprache ablegen muß. Da die Wettbewerbe von der Laufbahn C aufwärts alle eine schriftliche Arbeit verlangen, liegt es im Interesse der Kandidaten, die richtige Sprache anzugeben, es sei denn sie beherrschen die andere Sprache ebenso perfekt. Diese Garantie fällt allerdings bei der Zuteilung der Wohnungen, wo verständlicherweise keine Prüfung abverlangt wird, weg. Noch problematischer wird die Sprachengruppenerklärung bei den Kindern von Mischehen und den Bewohnern der Grenzgebiete im Südtiroler Unterland. Diese müssen sich zur einen oder anderen Sprachgruppe bekennen. Schwierigkeiten bereitet die Sprachgruppenzugehörigkeit besonders für die rund 300 "Anderssprachigen", die keine der drei anerkannten Sprachgruppen angehören (Slovenen, Ungarn, Zigeuner, 1) Engländer, Holländer usw.).' Um diese Schwierigkeiten zu überbrücken und ein gezwunggenes Bekenntnis zu einer der drei Sprachgruppen zu ver-
1) Langer, Seite 18.
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meiden,schlägt der Landtagsabgeordnete Alexander Langer (Neue Linke) vor, zuzulassen, daß einer die Zugehörigkeit zu mehr als einer Sprachgruppe erklären kann. Bei der Proporzberechnung sollte man nur die EinfachErklärungen zu Grunde legen oder die Mehrfach-Erklärungen 1) mehrfach zählen. ' Das politische Ziel allerdings ist "die Entfechtungskampagne zwischen den Volksgruppen auf2) zuhalten" ' und eine breitere Zone der Flexibilität zu verteidigen, da "gegen den (Proporzgrundsatz) es heute schwierig ist, anzukämpfen (...)." Eine Kampagne sollte, evtl. ausgehend von einem"Komitee der Mischlinge,"^ auch für die Klassensolidarität und gegen die ethnischen Spaltungen " ' wirken. Es wird damit deutlich, daß aufgrund der echten Schwierigkeiten, die die Sprachgruppenerklärung bilden kann, versucht wird, das Proporzsystem als ganzes auszuhöhlen. Um die Probleme bezüglich der nächsten Volkszählung im Jahre 1981 zu lösen, sprach Landeshauptmann-Stellvertreter Alfons Benedikter am 25. Mai 1979 beim staatlichen Amt für Statistik in Rom vor.^ Eine Schwierigkeit, die zu bereinigen sei, bilde auch die Entscheidung der Eltern für Minderjährige Kinder. "Ein Streitfall könnte sich dabei ergeben, wenn die Eltern bei Gemischtsprachigen sich nicht
1) 2) 3) 4) 5) 6)
Langer, Seite 18. Langer, Seite 19. Langer, Seite 20. Langer, Seite 21. Langer, Seite 20. Dolomiten, vom 28.5.1979? Seite 7: Zwei Aussprachen in Rom - EG Zuschüsse und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung.
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einigen können, welche Sprachgruppe sie ihre Kinder als zugehörig erklären wollen. Um diese Streitfrage bereinigen zu können, werden voraussichtlich ergänzende 1) Durchführungsbestimmungen notwendig sein." Abgesehen von der Ausräumung der genannten juristischen Probleme für die Zugehörigkeitserklärung der Kinder, wird es notwendig sein, am System Proporz festzuhalten. Für die "Anderssprachigen" soll die Zugehörigkeitserklärung zu einer der drei Landessprachgruppen aufrecht bleiben, die in diesem Fall einfach eine Erklärung zu einer "gesetzlichen Katergorie" abgeben, die ihre Vorzugsgruppen bilden kann aber nicht muß. Jede andere Möglichkeit würde entweder das System aushöhlen (z.B.durch Mehrfacherklärungen) oder neue Probleme schaffen (z.B. durch eine vierte, zahlenmäßig kleine Kategorie, die alle 2) entsprechenden Nachteile verspüren muß. '
1) Dolomiten,, vom 28.5.1979, Seite 7. 2) Vergleiche dazu die Probleme der zahlenmäßig schwachen ladinischen Volksgruppe unter C.X.2.9. Ladiner - Gleichberechtigung schwierig. Seite 332.
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X. 2.8. Zweisprachigkeit - Schwierigkeit für Italiener? Unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst in Südtriol ist die Kenntnis beider Landes 1) sprachen..' Dem Gesuch um Zulassung zu einem Wettbewerb, muß das Zweisprachigkeitszeugnis beigelegt werden.
1) Proporzdekret 752/76, Art. 1, Absatz 1:"Die den Erfordernissen einwandfreier Dienstabwicklung angemessene Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache ist Voraussetzung für wie immer geartete und benannte Aufnahmen in den Dienst der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung, und der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen." Somit sind auch die öffentlichen Körperschaften, die das Proporzprinzip selbst nicht anwenden müssen, an die Zweisprachigkeits-Voraussetzung für die Aufnahmen gebunden. Der Absatz 2 dehnt diese Verpflichtung auf die . Bediensteten der Gerichtsämter aus. Ebenso sind - gemäß Absatz 2 - die höheren Dienste der Zivilverwaltung des Inneren, die Sicherheitspolizei und das Verteidigungsministerium für die Verwaltungsbediensteten, die vom Proporz selbst ausgenommen sind, sowie die Organe und Ämter der öffentlichen Verwaltung mit regionaler Zuständigkeit, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und die nicht örtlichen öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen, verpflichtet, ein gewisses Kontingent von Stellen den Bewerbern im Besitz der Zweisprachigkeitsbescheinigung vorzubehalten. Von der Zweisprachigkeit ausgenommen sind lediglich "die wirtschaftlichen öffentlichen Körperschaften, die im Rahmen des freien Wettbewerbs tätig sind, ausgenommen ihre Tätigkeiten, die einen Konzessionsdienst öffentlichen Interesses" - gemäß Art.100 des Autonomiestatutes - darstellen. Proporzdekret 571/78, Art.8 (Zusatzartikel 7ter, bei DPR 752/76}.
- 319 -
Die Prüfung zum Erhalt der Zweisprachigkeitsbescheinigung stellt also einen Engpaß für den Zugang zu den öffentlichen Ämtern dar. In den vier Prüfungssessionen des Jahres 1977 und in den ersten drei Sessionen des Jahres 1978 sind insgesamt 17.755 Kandidaten zur Zweisprachigkeitsprüfung angetreten, davon 12.250 Deutsche, 5.034 Italiener und 471 Ladiner. Von all diesen Gesuchstellern, haben 9.788 (55,13%) den Prüfungsschein erhalten. Tabelle 11 & Gesamt-Uberblick über die Zweisprachigkeitsprüfungen im Jahre 1977 und erste.drei Sessionen 1978 für die Laufbahnen A,B,C und D. "* "*-—-Kandidaten Vergleiche
Ital.
Lad.
SA
12250 4635
5034 3120
471 128
17755 7883
abs.
7565
1884
339
9788
%
61,8
37,4
71,9
55,13
besuche negativ positiv
Deut.
Bei Prüfung Abwesende nicht enthalten, deshalb stimmt Differenz nicht. Quelle: Eigenzusammenstellung nach Angaben des Sekretariats für Zweisprachigkeitsprüfungen. Die Prüfungen sind im Schwierigkeitsgrad für die verschiedenen Laufbahnen unterschiedlich: Für die höhere Laufbahn A, die gehobene Laufbahn B und die mittlere Laufbahn C besteht die Prüfung aus zwei schriftlichen Arbeiten und einem mündlichen Teil (schriftliche und mündliche Prüfung für jede Laufbahn mit entsprechend unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad). Die schriftlichen Arbeiten bestehen aus Übersetzungen
- 320 -
Tabelle 117:
Überblick über die Zweisprachigkeitsprüfungen 1977 und erste 3 Sess.1978 \ Sprach- Kandidaten \sruppe
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IT
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59 34
627 227
2105 1167
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400
934
Prüf.best. in %
57,62
36,20
angetreten bestanden A
bestanden
110 68
^604 471
4510 1791
nicht bestanden
1524
39
1122
2685
Prüf.best. in %
61,81
29,36
39,71
bestanden
173 111
1805 438
6575 2761
nicht bestanden
2358
61
1349
3769
Prüf.best. in %
48,11
64,16
bestanden
3438 3195
nicht bestanden
angetreten
D
44,77 4597 2212
angetreten
C
55,43
2796 1252
angetreten
g
63,84
Prüf.best. in %
24,26
41,99
129 126
998 748
4565 4069
243
3
249
495
32,93
97,67
74,94
89,13
Quelle:Amt für Zweisprachigkeitsprüfung.
- 321 -
von Originaltexten aus beiden Sprachen in die andere Sprache. Der deutsche und italienische Text müssen jeweils den gleichwertigen Schwierigkeitsgrad haben. Für das Personal der einfachen Laufbahn (D) besteht die Prüfung aus einer mündlichen Übersetzung und einem Gespräch.^ Die Tabelle 117 gliedert die Gesamtübersicht von Tab.11 6 in die Laufbahnen A, B, C und D, die für die entsprechende Beamten-Laufbahn Voraussetzung sind. Die höchste Quote an positiven Ergebnissen ist bei der D-Laufbahn festzustellen (89,13%), bei der ja auch nur eine mündliche Prüfung abverlangt wird. Die geringste Quote an positiven Ergebnissen liegt bei der B-Laufbahn (Maturanten), mit 39,71% an positiven Arbeiten. Bein Sprachgruppenvergleich fällt sofort ins Auge, daß die Italiener mit einer Durchkommensquote von 37,4% wesentlich^hinter den deutschen Kandidaten (61,8%) und den Ladinern (71,9%) liegen (tab.116). Das heißt mit anderen Worten, daß die Italiener die schwächeren Kenntnisse der zweiten Sprache besitzen, als die anderen beiden Volksgruppen. Während nämlich die Südtiroler seit dem Anschluß Südtirols an Italien, insbesondere während des Faschismus, aber auch in der Nachkriegszeit, gezwungen waren und sind, sich bei allen öffentlichen Ämtern der italienischen Sprache zu bedienen,
1) Proporzdekret 752/76, Art.5.
- 322 -
und damit diese zweite Sprache eben lernten, kamen die Italiener in Südtirol ohne weiteres mit einer Sprache aus. Die Proporzbestimmungen haben deshalb die gesamte italienische Sprachgruppe vor eine Neuerung gestellt, auf die man in der italienischen Bildungspolitik überhaupt nicht vorbereitet hatte. Jetzt werden allerdings vom Landesassessorat für Kultur der italienischen Sprachgruppe am laufenden Band Kurse organisiert und Studien1) aufenthalte im deutschsprachigen Ausland angeboten. Die Stabdiagramme (Abbildungen 2 - 8) geben eine Überblick über die positiven Arbeiten innerhalb der verschiedenen Laufbahnen. Die Abbildungen 2 und 3 betreffen die A-Laufbahn, und zwar Abb. 2 die schriftliche und Abb. 3 die mündliche Prüfung. Die Diagramme sind nach Altersgruppen gegliedert. Die 26 bis 30jährigen Italiener sind demnach am schlechtesten auf die Sprachprüfung vorbereitet, die 31 bis 35jährigen Italiener übertreffen in ihren Kenntnissen der zweiten Sprache sogar die deutsche Volksgruppe (Abb. 2 und 3). Außer dem volksgruppenmäßigen Unterschied ist es allerdings schwierig, Regelmäßigkeiten aus den Stabdiagrammen abzulesen. Außerdem sind die Ladiner nicht enthalten. In der B-Laufbahn, (Abb. 4 und 5) welche insgesamt gesehen die schlechtesten Ergebnisse aufweist, sind wiederum die 26 bis 30jährigen Italiener die schwächsten. Auffallend ist, daß die ganz jungen, die 21 bis 25jährigen
1) Vergleiche: "Initiative per il bilinguism " und - "Soggiorni-studio in Germania e Austria", im Schrif&umsverzeichnis.
323
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- 330 -
Italiener, eine Höchstquote von 67% an positiven Arbeiten erreicht haben; das könnte ein Hinweis dafür sein, daß sich die jungen Jahrgänge besser auf die zweisprachige Lage in Südtirol vorbereiten und dazu auch bessere Möglichkeiten in der Schule haben. Die Italiener erreichen in der C-Laufbahn (Abb. 6 und 7) mit nur 24,6% an positiven Arbeiten den absolut tiefsten Stand (Tab. 111). Während in den Laufbahnen A und D die Jüngeren, sei es bei den Italienern als bei den Deutschen, grundsätzlich bessere Leistungen erbracht haben als die Älteren, verteilt sich bei den CPrüfungen die Durchfallsquote gleichmäßig auf die verschiedenen Jahrgänge (Abb. 6 und 7). Eine sehr niedrige Durchfallsquote weist die Laufbahn D auf, bei der auffallender Weise auch wiederum die 26 bis 30jährigen Italiener die schwächsten sind. Die besten Prüfungen legten die Deutschen der Altersgruppe 21 bis 25 ab, also auch wiederum die Jüngeren. Die Frage zu beantworten, warum ausgerechnet die 26 bis 30jährigen jungen Italiener die schwächsten Deutschkenntnisse aufweisen, ist nicht so einfach. Ein Grund ist sicherlich darin zu suchen, daß der Schulabschluß (nur in den VolksMittel- und Oberschulen wird Deutsch unterrichtet) schon einige Jahre zurückliegt, während die Praxis des Berufslebens noch fehlt.
- 331 -
Tabelle 118: Ausgestellte Zweisprachigkeitsbescheinigungen in den vier Sessionen 1977 und drei Sessionen 1978 -—^__Prüfungsscheine Laufbahn ' —.—
INSGESAMT
1
L
906
227
34
D
A
1.167. + 105 1.272
B
1.791
1.252
471
68
C
2.761
2.212
438
111
D
4.069* + 181 4.250
3.195
7-48 126
Summa
10.074
7.565
1.884
339
Stand: 12.1.1979. * Teilergebnisse der laufenden 4. Prüfungssession 1978 bis zum 12.1.1979. Quelle: Amt für Zweisprachigkeitsprüfung. Die ständig zunehmende Anzahl an ausgestellten Zweisprachigkeitsbescheinigungen (Tab. 118) und die ständige Verbesserung der Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung werden den Engpaß für die Zulassung zum Staatsdienst zusehends abbauen. Bis zum 12.1.1979 wurden insgesamt 10.074 Bescheinigungen ausgestellt, davon 7.565 an deutsche, 1.884 an italienische und 339 an ladinische Kandidaten (Tab. 118).
- 332 -
X.2.9. Ladiner - Gleichberechtigung schwierig Durch das Territorialprinzip, das bei manchen öffentlichen Ämtern Anwendung findet, werden die Ladiner benachteiligt. Beispielsweise können die Ladiner nur in Gemeindeämtern angestellt werden, bei denen zumindest ein Ladiner im Gemeinderat sRzt. Dasselbe gilt für die Krankenhäuser, bei denen sich der Proporz nach dem 2) Verwaltungsrat ausrichtet. ' Ungünstig für die Ladiner wirkt sich auch der Proporz nach Zusammenstellung des Landtages aus. Während ihnen beim Staat 4% der Stellen zustehen, fallen bei den Lan-desämtemnur 2,94% für die Ladiner an. Dieser nachteilige Proporz des Landes findet seinen Niederschlag bei der Zusammensetzung aller Kommissionen des Landes, ebenso bei der Bildung der Landesregierung, in der auch kein Ladiner vertreten ist. Gewisse Ämter, die entweder der deutschen oder der italienischen Sprachgruppe laut Proporz vorbehalten sind, beispielsweise das Amt des Landtagspräsidenten, des Landtagsvizepräsidenten, des Regionalratspräsidenten und des Regionalratsvizepräsiden1) ten kommen für die Ladiner überhaupt nicht in Frage. ^ Bei 34 Mitgliedern, die der Südtiroler Landtag zählt, müßte ein Gremium zumindestens 16 Mitglieder zählen, damit den Ladinern ein "Restsitz" zugeteilt werden kann. Für die Zuspräche eines "vollen Sitzes" muß das Gremium 34 Personen zählen. Ein zweiter Restsitz für die Ladiner wird erst bei einem Gremium mit 50 Personen fällig (Tab. 11 9).
1) Autonomiestatut, Art. 30, Absatz 3 und Art. 49, Absatz 2. 2) Über die Probleme der Ladiner gibt auch ein Brief von Lois Trebo an den Parteiobmann der SVP Aufschluß, Datum: Abtei, 3.7.1979. Quelle: Landesleitung der SVP.
- 333 -
Tabelle 119: Sitzverteilung in Gremien gemäß Proporz des Landtages 1978 - 1983 Sprachgr. Sitze Landtag Bei Bei Bei Bei Bei
15 16 34 49 50
abs.
SA
26,47
100%
24 70,59
Sitzen Sitzen Sitzen Sitzen Sitzen
IT.
2,94
35
Quelle: Eigene Berechnung nach Tab. 64, mit Aufrundung bei größten Resten. Wesentlich günstiger ist dieses Verhältnis bei den Staatsstellen, wo 10 Stellen genügen, damit den Ladinern ein "Restsitz" zugeteilt werden kann. Bei 25 Sitzen erhalten sie einen vollen Sitz und bei 37 den 2. Restsitz (Tab.
120).
Tabelle 1?0: Sitzverteilung in Gremien gemäß Volkszählungsproporz 1971 Sprachgr. Sitze
Gremium VZ-Proporz in % Bei 9 Sitzen Bei 10 Sitzen Bei 25 Sitzen Bei 36 Sitzen Bei 37 Sitzen
D
L
IT.
SA
63
4
33
100
3 3 8 12 12
9 10 25 36 37
6 6 16 23 23
—
1 1 1 2
Quelle; Eigene Berechnung nach Proporzdekret 752/76, Anhand mit Aufrundung bei größten Resten.
- 334 -
Praktisch stellt sich bei den Ladinern die gleiche Frage nach dem Minderheitenschutz, die sich für die Südtiroler insgesamt im italienischen Staat ergeben hat. Eine besondere Schwierigkeit bilden die Lehrkräfte ladinischer Muttersprache, die strenggenommen nur ladinische Kinder unterrichten dürfen. Es wird Aufgabe der politischen Organe sein, zu prüfen, welche Bestimmungen zum Schutz der Ladiner eingeführt werden können, ohne das Prinzip des Proporzes aufgeben zu müssen. X.2.10. Weitere Probleme Die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler, die beim Staat angestellt werden, befinden sich zumindest in der ersteh Zeit in einer total von Italienern beherrschten Verwaltung. Zu einem großen Teil werden diese Staatsbeamten sicherlich von der Peripherie und nicht aus der Stadt kommen, da der Anteil der deutschen und ladinischen Bevölkerung in den Städten gering ist. Anpassungsprobleme könnten zu sozialen Spannungen führen und eine sozial-entwurzelte Schicht bilden. Allerdings handelt es sich bei den Staatsbeamten, die neu eingestellt werden, vor allem um junge Leute (das Höchstalter wurde auf 40 Jahre erhöht), sodaß eine Anpassung leichter erfolgen wird. Erst im Jahre 2002 wird der Personalstand bei den Staatsämtern dem Volksgruppenverhältnis entsprechen. Diese Lösung war von der Sicht der Italiener aus unbedingt notwendig, weil ansonsten entweder Beamte entlassen oder wegversetzt hätten werden müssen. Gleichzeitig aber verursacht der vorgesehene Prozeß der natürlichen Ablöse eine sehr langsame Verwirklichung. Die Schwierigkeiten allerdings, die mangels Bewerber aufgetreten sind, lassen das Argument der langsamen Verwirklichung verblassen.
- 3 35 -
Die in den Proporzbestimmungen vorgesehene natürliche Ablöse der italienischen Beamten durch deutsch- und ladinischsprachige, wirkt sich noch in einer anderen Form aus: innerhalb der verschiedenen Laufbahnen (A, B, C und D) sind verschiedene Dienstränge vorgesehen. Die Gewinner von Wettbewerben beginnen selbstverständlich am untersten Rang, während die im Dienst Befindlichen stufenweise nach oben bis zum Ende der Laufbahn aufrücken. Das bedeutet, daß zumindest im 1. Jahrzehnt, die Italiener die höheren Dienstränge - allerdings nur innerhalb der Laufbahn - besetzen werden, als die Deutschen und Ladiner. Innerhalb einer Laufbahn hat also in der Regel jeder Südtiroler einen italienischen Vorgesetzten. Dieses Problem löst sich in zweierlei Weise: zum einen rücken auch die neuaufgenommenen Beamten nach gewissen Dienstjähren in der Laufbahn auf. Zum anderen werden durch die Proporzregelung nicht nur die untersten Laufbahnen besetzt, sondern auch die mittleren und höheren Laufbahnen. Die eigentlichen Vorgesetzten sind ja nicht innerhalb der eigenen Laufbahn, sondern eben in der nächsthöheren Laufbahn zu finden.
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XI. Zusammenfassung XI.1. Arbeitsnachfrage auffangen Bei aller Kritik, die gegen den Proporz eingewandt wurde, und allen Schwierigkeiten, die bei der Verwirklichung entstehen, muß hier ganz klar die große Bedeutung dieser Neuerung unterstrichen werden: einige 1000 Stellen können in nächster Zukunft (bis zum Jahre 2002 mindestens 4.200 Stellen) von Südtirolern besetzt werden, was immerhin ein beachtliches Auffangbecken für die Arbeitsnachfrage darstellt (Tab. 57). Diese Arbeitsplätze sind zudem Lebensstellen, mit guter Pension und ,i5fertigung, wenngleich die Gehälter in den Anfangsrängen nicht immer die höchsten sind. Seit dem Inkrafttreten des Autonomiestatutes am 20. Jänner 1972, wurden - unter Mißachtung des Proporzprinzips zwar fast ausschließlich Italiener in die betroffenen öffentlichen Ämtern eingestellt. Nach 1975 bis 1977 wurden aber - auf Proteste hin - die Aufnahmen fast gänzlich gestoppt. Der Bedarf stagnierte somit und kann nicht unmittelbar gedeckt werden, weil einerseits sich zuwenige Bewerber melden, andererseits viele auch noch die Zweisprachigkeitsprüfung abzulegen haben. Daraus ergibt sich für alle öffentlichen Ämter in Südtirol insbesondere für die Staatsstellen ein großer Personalbedarf, der in den nächsten Jahren aufgeholt werden muß. Die deutsche und ladinische Bevölkerung kann in diese Stellen so lange überproportional nachrücken, bis sie den Prozentsatz von 2/3 der Stellen bekleidet. Wenn der Rückgang der Beschäftigten in der Landwirtschaft durch Rationalisierung weiter anhalten wird, wenn die nächsten Jahrgänge der an den Hochschulen und Oberschulen
- 337 studierenden Südtiroler ihr Studium abschließen, wird die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitsplätzen steigen. Hier bieten die Proporzstellen eine ideale Möglichkeit der Befriedigung. XI.2. Proporz - Anteil an den Beschäftigten Insgesamt findet der Proporzgrundsatz, einschließlich der Sonderbestimmungen für.die Lehrer, auf rund 28.886 Stellen Anwendung.^ Für rund 7.000 davon wurde er neu eingeführt (Staatsstellen, INPS und INAIL). Im Jahre 1976 betrug die Zahl der insgesamt beschäftigten Arbeitskräfte 164.290, von denen rund 90.000 (54,9%) auf den Dienstleistungssektor entfallen. Der Dienstleistungsbereich zählte 71.621 unselbständige Beschäftigte; ohne Handel, Hotelund Gastgewerbe machten die unselbständig Beschäftigten im 2) Dienstleistungssektor 47.834 Personen aus. ^ Der Personalstand X) der öffentlichen Verwaltungen Südtirols beträgt rund 34.500. ' Die 24.743 Bediensteten mit allgemeinem Proporzgrundsatz,^ (bzw. die 7.000 neuen Proporzstellen) machen folglich folgende Anteile an den Beschäftigten aus: - 15,1% an den 164.290 insgesamt Beschäftigten (bzw. die neuen Proporzstellen 4,2%^ - 27,5% an den 90.000 insgesamt Beschäftigten im Dienstleistungs sektor (bzw. 7,74); - 34,5% an den 61,621 unselbständig Beschäftigten im Dienstleistungsbereich (bzw. 9,7%); - 51,7% an den 47.834 unselbständig Beschäftigten im Dienstleistungsbereich, ohne Handel, Hotel-u. Gastgewerbe (bzw. 14,5%); - 71,7% an den 34.500 Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen (bzw. 20,3%).
1) Vergleiche Tabelle 85, auf Seite 217. 2) Vergleiche Seite 247 bis 251. 3) Davon 19.618 beim Staat (einschl.4.891 Militär/Polizei, 7.000 Lehrer). Schätzung: Amt für Wiitschaftsprogrammjerunr nach Kassenangaben, Beginn 1979. 4) Vergleiche Tabelle 85, auf Seite 217.
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XI. 3. Zugang zu Schlüsselfunktionen Die Bedeutung der Proporzbestimmungen liegt aber auch darin, daß damit den Südtirolern der Zugang zu Schlüsselfunktionen der öffentlichen Verwaltung geöffnet wird. Das Gefühl von einer fremden Macht, in einer Art Kolonialismus, verwaltet zu werden, war nämlich eine der bittersten Erfahrungen der Südtiroler während der Zeit des Faschismus; das wird sich nun grundsätzlich ändern. XI. 4. Autonomieprinzip durch Proporz auch bei Staatsverwaltung Wenngleich die staatlichen Ämter weiterhin von der Zentralregierung in Rom abhängen werden, ist in den Proporzbestimmungen durch die Errichtung eines einzigen Personalamtes beim Regierungskommissariat in Bozen eine gewisse Dezentralisierung eingetreten. Darüberhinaus bietet die Beteiligung der Südtiroler an der Staatsverwaltung zwar keine Autonomie im eigentlichen Sinne des Wortes, aber doch eine bedeutende Form der Mitverwaltung, die das Autonomieprinzip besser zum Tragen bringt.
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D. SCHLUßBEMERKUNGEN UND AUSBLICK I. Zusammenfassende Betrachtung Ausgehend von Überlegungen zur Personalplanung, hat sich herausgestellt, daß auch der öffentliche Betrieb Planungsmaßnahmen zur Personalermittlung und zur Personalbeschaffung ergreifen muß. Der ethnische Proporz bei den Staatsämtern ergibt einen großen Aufholbedarf an deutschen und ladinischen Arbeitskräften für die nächsten 30 Jahre* Um zu vermeiden, daß es zu Fehlbeständen kommt, insbesondere in Anbetracht der mangelnden Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt, genügt es niht, daß der Personalbedarfsplan der einzelnen Verwaltungen 3n den Stellenplänen den quantitativen und qualitativen Personalbedarf aufzeigt. Es muß vielmehr das zeitliche Anfallen des Bedarfes durch die Alterspyramide festgestellt werden, damit der Fehlbestand zum richtigen Zeitpunkt durch die notwendige Zahl an entsprechend qualifizierten Mitarbeitern gedeckt werden kann. Von besonderer Bedeutung ist die Planung der Personalbeschaffung bei den Proporzämtern nicht zuletzt deshalb, weil nur dadurch eine anteilsmäßige Besetzung der Staatsstellen durch die drei in Südtirol lebenden Volksgruppen möglich wird. Die geschichtliche Entwicklung hat nämlich gezeigt, wie die Südtiroler Beamten, insbesondere durch den Faschismus, aus dem Staatsdienst gedrängt wurden. Auch nach dem Kriege stellte sich - trotz der demokratischen Grundsätze der Verfassung - keine Besserung ein. Die Besetzung der Staatsstellen durch die in Südtirol ansässige Bevölkerung ist aber von großer Wichtigkeit, nicht nur wegen der Bedeutung die eine öffentliche Verwaltung bei der zunehmenden Staatstätigkeit hat, sondern auch wegen des
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Selbstverwaltungsprinzipes, das durch die Teilnahme der einheimischen Bevölkerung besser zum Tragen kommt. Darüber hinaus ist die öffentliche Verwaltung auch arbeitsmarktpolitisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der Anteil der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol stieg zwischen 1961 und 1971 von 9,6 auf 11,4% der insgesamt Beschäftigten an und soll 1981 mit 24.000 Beschäftigten rund 13,8% ausmachen. Rund 7.000 staatliche Stellen fallen unter die Proporzbestimmungen. Für alle diese Stellen werden örtliche Stellenpläne eingeführt, deren Posten nach dem Volksgruppenverhältnis, wie es sich für 10 Jahre aus der jeweiligen Volkszählung ergibt, vergeben werden. Laut dem Ergebnis der Volkszählung von 1971 stehen der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol 63%, der italienischsprachigen 33% und der ladinischsprachigen 4% der Stellen zu. Die durch Pensionierung, Versetzungen oder sonstiges Ausscheiden freiwerdenden Stellen werden überproportional der deutschen und ladinischen Sprachgruppe vorbehalten, damit bis zum Jahre 2002 das volksgruppenmäßige Verhältnis erreicht wird. Die Proporzbestimmungen sehen weiters vor, daß für die Aufnahme in die öffentlichen Ämter Südtirols die Zweisprachigkeit Voraussetzung ist. Eine eigene, paritätisch aus den beiden Volksgruppen zusammengesetzte Prüfungskommission nimmt die Zweisprachigkeitsprüfung ab und stellt über die bestandene Prüfung eine Bescheinigung aus. Im Anhang der Proporzdekrete (Tab. 1 - 24) sind die Stellenpläne für die staatlichen Verwaltungen in Südtirol und der Stellenplan für die Richter dargestellt. Die Zuordnung zu den verschiedenen Laufbahnen (Tab. 24) hat ergeben, daß 5,2% der Stellen für die A-Laufbahn,
19,7% für die B-Laufbahn, 33,3% für die C-Laufbahn und 41,8% für die D-Laufbahn vorgesehen sind. Der Anteil der A-Stellen, für die als Zulassung das Doktorat verlangt wird, ist im Verhältnis zur Landesverwaltung gering. Dort ist der Anteil der A-Stellen 8,1%. Die größte Zahl an Stellen weisen die Staatsbahnen, mit einem Plansoll von fast 3000 Arbeitskräften auf; nur 0,3% davon sind A-Stellen. Die zweitgrößte staatliche Verwaltung in Südtirol ist die Post- und Telefonverwaltung mit fast 2000 Planstellen; davon sind nur 10, also 0,5% für die A-Laufbahn vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist die Schätzung von Bedeutung, daß im Jahre 1981 rund 20% der Altersklasse der deutschen und ladinischen Neunzehnjährige das Maturazeugnis erlangen und damit potenzielle Bewerber für den insgesamt 24,9% der Proporzstellen ausmachenden Anteil der A- und B-Laufbahn sein werden. Die Untersuchung der Lage bei den Staatstellen hat gezeigt, daß im Jahre 1972 die Stellen zu 84,7% von Italienern und zu 15,3% von Deutschen und Ladinern besetzt waren. 1975 war der Anteil der deutschen und ladinischen Angestellten noch geringer; sie besetzten zusammen 14% der Stellen, von denen ihnen aufgrund des Proporzes nunmehr 67% zustehen. Die Lage in den Staatsämtern unterstreicht die Notwendigkeit einer Sonderregelung, um die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung bei der Besetzung der Stellen besser zu berücksichtigen. Die Analyse der Alterspyramide der derzeitigen Postenjnhaber erbrachte, daß in den Jahren zwischen 1979 und 2002 aufgrund von Pensionierungen rund 2.474 Stellen frei werden. Dazu kommen noch 1.697 Stellen, die bis zum 31.12. 1978 bereits als unbesetzt ausgeschrieben wurden und weitere 1.122 noch auszuschreibende Stellen, um den Fehlbedarf gegenüber dem Plansoll zu decken. Das ergibt
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eine Summe von insgesamt rund 5.300 Stellen, die innerhalb der nächsten 24 Jahre und zur Hälfte innerhalb kürzester Zeit, zu besetzen sind. Davon entfallen 1.324 schon ausgeschriebene und 2.878 weitere Stellen bis zum Jahre 2.002 auf die deutsche und ladinische Volksgruppe, insgesamt also rund 4.200 Stellen (Tabelle 57). Die Untersuchung der Lage, bei jenen Ämtern, die der örtlichen Gesetzgebung oder internen Statuten unterstehen, hat gezeigt, wie dort bereits seit Jahren der Proporz mit Erfolg angewandt wird. Dasselbe gilt für die Schulen und für die Kindergärten, in denen zwar keine eigene Proporzbestimmung vorgesehen ist, sich aber durch die Verpflichtung, daß die Lehrer der Muttersprache der Kinder angehören müssen, der Proporz von selbst einstellt. Insgesamt dürfte es sich um rund 28.900 Stellen in Südtirol handeln, die proportional besetzt werden (Tab. 85). Eine gerechte Aufteilung nach dem Sprachgruppenverhältnis findet auch bei der Besetzung von Gremien und der Verteilung der sozialen Mittel statt. Nicht auf alle Staatsämter und Organe in der Provinz Bozen findet der Proporz Anwendung. Einige wichtige staatliche Ämter sind davon ausdrücklich ausgenommen, andere Organe fallen unter den Grundsatz der Parität. Die Beschäftigungslage in Südtirol weist 1977 eine Arbeitslosenquote von 2,3% auf. Während in der deutschen Volksgruppe praktisch keine Arbeitslosigkeit besteht, ist in der italienischen Volksgruppe Südtirols eine gewisse Arbeitslosigkeit vorhanden. Auch zeigen sich gewisse strukturelle Mängel. Wenngleich das quantitative Angebot ausreicht, fehlt es an qualitativ entsprechenden Arbeitsplätzen. In den einzelnen Wirtschaftsbereichen hat sich in den letzten 25 Jahren ein starker Umwandlungsprozeß vollzogen. Der Anteil der Beschäftigten in der Landwirt-
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schaft ist von 31,8% (1951 betrug er 42,6%) im Jahre 1961 auf 18,3% im Jahre 1976 gesunken. Zugenommen hat der Dienstleistungsbereich, der 1976 rund 54,9% der Beschäftigten stellte. Die Geburten sind seit dem Jahr 1965 (Höhepunkt mit 9426 Geburten) rückläufig. Die Zahl der Geburten fiel bis 1978 auf 5.580 Lebendgeborene ab. Inzwischen aber wirken sich die geburtenreichen Jahrgänge auf die Zahl der Schulabgänger aus, die noch im Steigen begriffen ist. Ebenso steigt die Maturantenquote, die 1981 für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung rund 20% ausmachen soll. Im Jahre 1971 betrug die Maturantenquote bei der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung 14,4% und bei der italienischsprachigen Bevölkerung (1972) 37,2%. Dieses Ungleichgewicht wird sich einpendeln, so daß die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitsplätzen auch von Seiten der deutschen und ladinischen Volksgruppe steigen wird. Die Proporzstellen bilden damit ein natürliches Auffangbecken der nachrückendcn Schulabgänger mit höheren Bildungsabschlüssen. Die größte Schwierigkeit bei der Proporzverwirklichung bildet zur Zeit der Mangel an Bewerbern.Während für die Italiener die Zweisprachigkeitsprüfung den Engpaß darstellt, liegt das mangelnde Interesse von deutsch- und ladinischsprachigen Bewerbern an der guten Arbeitsmarktlage. Darüber hinaus ist zu bedenken, daß die Südtiroler über ein halbes Jahrhundert vom Staatsdienst ausgeschlossen waren. Die notwendige Mobilitätsbereitschaft, die der Staatsdienst verlangt, ist zwar gegeben, aber nur bei entsprechenden finanziellen Anreizen. Die unbesetzten Stellen werfen nicht nur Probleme in den Verwaltungen selbst auf, sondern würden auf lange Sicht das Scheitern der staatlichen Proporzbestimmungen bedeu-
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ten, die rund 7.000 Stellen betreffen. Das heißt aber nicht nur Verzicht auf 4,2% der gesamten Arbeitsplätze und - im tertiären Sektor - auf 7,7% der gesamten und auf 9,7% der unselbständigen Arbeitsplätze, bzw. auf 14,5% der Arbeitsplätze der unselbständigen Beschäftigt im Dienstleistungssektor ohne Handel, Hotel- und Gastgewerbe, sondern heißt zugleich Verzicht auf wichtige Schlüsselfunktionen, für die seit Abschluß des Pariser Vertrages im Jahre 1946 gekämpft worden ist.
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II. Ausblick Die zusammenfassende Betrachtung hat die Notwendigkeit aufgezeigt, durch personalplanerische Maßnahmen das Arbeitskräfteangebot^ bzw. die Nachfrage nach den vorhandenen Stellen zu steigern. Um langfristig die Staatsstellen am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu machen, sind gesonderte Maßnahmen notwendig. Die ideale Möglichkeit wäre selbstverständlich eine Gehaltserhöhung. Die Gehälter werden aber auf Staatsebene festgelegt, worauf 1) Südtirol kaum Einfluß hat. ' Außerdem sind die Staatsgehälter in ganz Italien gleich hoch, Ausnahmen ließen sich nicht durchsetzen. Die wirtschaftspolitischen Träger im Land müssen deshalb Instrumente einsetzen, die ihnen zur Verfügung stehen. Hierzu abschließend einige Vorschläge: II. 1. Erhöhung der Zweisprachigkeitszulage Die Staatsbeamten in Südtirol, die eine Zweisprachigkeitsprüfung bestanden haben, beziehen seit dem Jahre 19)^1 eine Zweisprachigkeitszulage.Diese Zulage beträgt
1) Der Ministerrat hat am 23. Mai 1979 einen Teil der Staatsgehälter angehoben. Die Maßnahme betrifft die Bediensteten der Ministerien, der Schule, der Staatsmonopole, der Feuerwehr, der Universitäten, der örtlichen Körperschaften (nicht in Südtirol), des Militärs, die Schuldirektoren, das leitende Personal (dirigenti) des Staates und die Bediensteten anderer Körperschaften. (Alto Adige, 24. Mai 1979, Seite 1: Aumento agli statali - approvato il decreto. L'Adige, 24. Mai 1979, Seite 1: La settimana corta per scüole e uffici). 2) Gesetz Nr. 1165, vom 13. Oktober 1961.
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30.000 Lire für die A-Laufbahn, 25.000 Lire für die BLaufbahn, 20.000 Lire für die C-Laufbahn und 18.000 Lire für die D-Laufbahn. Sie bedeutete damals eine stattliche Erhöhung des Gehaltes. Leider sind aber die Beträge ohne Inflationsklausel im Gesetz verankert, so daß die Höhe der Zulage seit 1961 gleichgeblieben ist. Um die Attraktivität der Staatstellen zu steigern, ist es notwendig, diese Zweisprachigkeitszulage anzuheben. In diesem Sinne wurde von den Südtiroler Parlamentariern bereits am 2. März 1978 eine Gesetzesvorlage in der Abgeordnetenkammer eingebracht, die eine Erhöhung um das Vierfache vorsieht.^' Diese Gesetzesvorlage muß neu eingebracht werden, weil durch die Auflösung des Parlamentes der Gesetzentwurf verfallen ist. Auch wäre es vorteilhaft, die Beträge an eine Inflationsklausel zu binden, damit in den nächsten Jahren nicht die gleiche Problematik entsteht. Die Staatsbediensteten in Südtirol erbringen durch die Zweisprachigkeit gegenüber den Bediensteten im übrigen Staatsgebiet eine zusätzliche Dienstleistung, die angemessen vergütet werden sollte. Nur die Gewährung einer solchen (Zweisprachigkeits-)Zulage läßt der Staatsverwaltung im Wettstreit mit der Privatwirtschaft und den lokalen Körperschaften, die allgemein höhere Gehälter zahlen, Aussichten auf Bewerber um die von ihr angebotenen Stellen.^
1) Atti Parlamentari, Abgeordnetenkammer, Nr. 2067, Rom 1978. 2) Dokument der Arbeitnehmer in der SVP vom 6. Mai 1979 in: Volksbote vom 17. Mai 1979, Seite 3: Staatsdienst und die Südtiroler.
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Der Staatshaushalt würde durch die Erhöhung der Zweisprachigkeitszulage nicht sehr stark belastet, da mit der Besetzung der Staatsstellen durch ansässige Bewer1) ber die beträchtlichen Kosten der Abkommandierungen 2)4) eingespart werden könnten. II. 2. Sozialwohungen 5) Aufgrund einer Abänderung ' des Wohnbaureformgesetzes hat das Land seit 30. Dezember 1978 die Möglichkeit, "eine bestimmte Anzahl" von Mietwohnungen für die Staatsangestellten der örtlichen Stellenpläne, sowie für die Lehrpersonen der staatlichen Schulen zu reservieren. Der Anteil kann von der Landesregierung bestimmt werden. Mit der Ausschöpfung dieser Möglichkeit kann das Land wesentlich die Attraktivität der Staatsstellen steigern. Die festzulegende Quote bildet dazu das notwendige Instrument. Ebenso sollte darüberhinaus die Möglichkeit geprüft werden, eine Reservierung von Anteilen auch bei der Vergabe von Krediten für den geförderten Wohnbau vorzusehen. Allerdings schafft diese Bildung von Sonderkategorien auch Probleme bezüglich der anderen einkommensschwachen Kategorien.
1) Gemäß Proporzdekret 752/76, Art. 14. 2) Dokument der Arbeitnehmer in der SVP vom 6. Mai 1979, in: Volksbote vom 17. Mai 1979, Seite 3. 3) Das Landesgesetz Nr. 52, vom 25.11.1978, Art. 3, ändert in diesem Sinne das Wohnbaureformgesetz, Landesgesetz Nr. 15, vom 20. August 1972, Art. 43, ab. 4) Der Südtiroler Landtag machte sich am 20.7.1979 einstimmig bei 1 Enthaltung den Beschlußantrag 32/79 der Abg. Peterlini, Dubis, Franzelin, Achmüller zu eigen, mit dem die Landesregierung verpflichtet wird, bei der Zentralrcgierung die Erhöhung der Zulage zu erwirken. Quelle: Südtiroler Landtag.
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II. 3. Sondervergütungen für Landesdienste Vom rechtlichen Standpunkt ist die Frage zu prüfen, inwieweit das Land die Möglichkeit hat, Staatspersonal für seine Dienste einzusetzen. Damit ergäbe sich nämlich die Möglichkeit, Zusatzvergütungen an Staatsbeamte zu leisten. Die Zwölferkommission einigte sich Mitte Mai 1979 auf einen Entwurf von Durchführungsbestimmungen für das 1) Dienstrecht der Lehrpersonen. ' Demnach sollte das Lehrpersonal in der wirtschaftlichen Behandlung und im 2) Dienstrecht weiterhin vom Staat abhängen. ' Um die Schulautonomie wahrzunehmen^könnte- das Landaber durch eigene Gesetze das Dienstrecht insoweit ändern, daß Mehrleistungen seitens der Lehrpersonen, die vom Land verlangt werden, auch dementsprechend bezahlt werden können. Solche Mehrleistungen könnten für Stützkurse, Freizeitschule,Vorbereitungskurse auf staatliche Wettbewerbe und auf die Zweisprachigkeitsprüfung, Bibliotheksdienst, Jugendarbeit, Arbeit mit audiovisuellen Medien, Betreuung der Junglehrer, Beaufsichtigung der Schüler in der Mittagspause und andere kulturelle und soziale Tätigkeiten ermöglicht werden. Die Südtiroler Lehrerschaft, die als erste mit den Bestimmungen einverstanden sein sollte, damit die Regelung das gesteckte Ziel einer verstärkten Attraktivität nicht verfehlt, hat verschiedene Einwände erhoben, die demnächst
1) Dolomiten vom 23. Mai 1979, Seite 6: Diskussion um Mehrleistung der Lehrer. 2) Gemäß Autonomiestatut, Art. 19, Absatz 10. 3) Gemäß Entwurf der Zwölferkommission.
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1) geklärt werden sollen. ' Es geht insbesondere darum, ob die Mehrleistung auf freiwilliger Basis erfolgen sollte oder zur Pflicht gemacht wird. Um dem gesetzten Ziel gerecht zu werden, sollte man auf jeden Fall von einem Zwang Abstand nehmen. Selbstverständlich muß die Honorierung der Mehrleistung entsprechend attraktiv gestaltet werden. Schwieriger - wenn nicht gar unmöglich - wird es vom rechtlichen Standpunkt aus sein, Möglichkeiten der Mehrleistung auch für andere Kategorien von Staatsbeamten, insbesondere der Proporzämter vorzusehen, weil sich diese Sachbereiche der Zuständigkeit des Landes total entziehen. II. 4. Verstärkung der Berufsberatung und Arbeitsmarktförderung Die Schwierigkeit bei der Besetzung der Staatstellen, zeigt auch die Notwendigkeit auf, die Berufsberatung verstärkt als wirtschaftspolitisches Instrument einzusetzen. Es darf dabei nicht zu einer Berufslenkung kommen. Wohl aber bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung mit der Arbeitsmarktförderung und der Wirtschaftsprogrammierung, damit die Studien- und Berufsberatung über Entwicklungsprognosen des Arbeitsmarktes und über den Arbeitskräftebedarf bestimmter Bereiche, beispielsweise
1) Dolomiten, vom 29. Mai 1979, Seite 6: Lehrer können noch nicht entscheiden.
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eben der staatlichen Verwaltung, rechtzeitig informieren kann. Das Amt für Arbeitsmarktförderung der Südtiroler Landesregierung wird zur Zeit von nur zwei Beamten betreut. Ein Ausbau scheint dringend angebracht, um diese zentrale Informations- und Kontaktstelle zu verstärken und sie in die Lage zu versetzen, den Interessenten alle wichtigen Informationen (über Wettbewerbe, Gesuche, Termine, Prüfungsvorbereitung, Gehälter, Aufstiegsmöglichkeiten usw.) auch individuell zu vermitteln. Die allgemeine Werbung und Breiteninformation funktioniert nämlich bereits zur Zufriedenheit. Da alle Kandidaten, die zur Zweisprachigkeitsprüfung antreten,als mögliche Bewerber für die Staatstellen infrage kommen, sollten diese beim Antreten zur mündlichen Prüfung - intensiver als bisher - von Betreuern des Amtes für Arbeitsmarktförderung mit Unterlagen ausgestattet, informiert und für spätere Informationen adressenmäßig erfaßt werden. II. 5. Andere Maßnahmen Die Zweisprachigkeitsprüfungen werden zur Zeit von Kommissionen abgenommen, die vorrangig von Philologen besetzt sind. Um einen stärkeren Praxisbezug zu garantieren^ sollten die Kommissionen vermehrt mit Verwaltungsfachleuten besetzt werden. Nicht komplizierte, abstrakte Sprachkonstruktionen dürfen über die Kenntnis der beiden Sprachen entscheiden, "die den Erfordernissen einer
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1) einwandfreien Dienstabwicklung angemessen" ist. Die Prüfungen würden aufgrund eines stärkeren Praxisbezugs, nichts an Seriosität einbüßen müssen. Die Pflege der Sprache dürfte selbstverständlich nicht darunter leiden. Das Verfahren für die Wettbewerbe sollte nach Möglichkeit zeitlich gestrafft und vereinfacht werden. Von der Ausschreibung der Wettbewerbe bis zum Dienstantritt vergehen rund zwölf Monate, in denen manche Bewerber wie die Zahl der Verzichte zeigt - eine andere Stelle antreten. Die Schwierigkeiten, die bei der Verwirklichung des Proporzes entstehen, sind nicht von der Hand zu weisen. Allerdings lassen sich die meisten Probleme durch den Einsatz gezielter Instrumente beheben. Wenn in den öffentlichen Diensten durch den Mangel an Bewerbern zur Zeit erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, so wird sich die Lage spätestens in einigen Jahren einpendeln, wenn der Engpaß "Zweisprachigkeitsprüfung" überwunden ist und die geburtenstarken Jahrgänge aus den Schulen nachrücken. Auch werden die Italiener in Zukunft bei der Zweisprachigkeitsprüfung weniger Schwierigkeiten haben als zur Zeit. Die entsprechenden bildungspolitischen Maßnahmen laufen 2) auf vollen Touren. ' Für die Ladiner lassen sich gesonderte Bestimmungen verwirklichen. Die Vorteile die durch den Proporz entstehen, sind zu groß, als daß man wegen zeitlich bedingter Schwierigkeiten am Grundsatz rütteln dürfte. 1) Proporzdekret 752/76, Art. 1, Absatz 1. 2) Vergleiche "Iniziative per il bilinguismo" (Initiativen zur Zweisprachigkeit) und "Soggiorni-studio in Germania e Austria" (Studienaufenthalte in Deutschland und Österreich); siehe Schriftumsverzeichnis.
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A N H A N G (Proporzdekrete)
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Anmerkungen zum Anhang Das DPR vom 26.7.1976, Nr.752, ist am 15.11.1976 im Gesetzesanzeiger der Republik Italien, Nr.304, veröffentlicht worden. Damit konnten am 30.11.1976 die Durchführungsbestimmungen zum ethnischen Proporz bei den Staatsstellen in Kraft treten. Das DPR Nr. 752/76 wurde schließlich durch vier weitere Dekrete abgeändert und ergänzt: - DPR Nr.104 vom 26.3.1977, - DPR Nr.846 vom 19.10.1977, - DPR Nr.570 vom 31.7.1978, - DPR Nr.571 vom 31.7.1978. Das DPR 104/77 bringt Übergangsbestimmungen zur Sprachgruppenerklärung, die nur solange Gültigkeit haben, bis die Erklärungen der nächsten Volkszählung vorliegen, weil jene von 1971 vernichtet worden waren. Das DPR 846/77 bringt verschiedene Ergänzungen zum DPR 752, ohne allerdings auf die einzelnen Artikel Bezug zu nehmen. Das DPR 570/78 regelt.die.Wahl der Personalvertreter m die in den Verwaltungsrat und/Disziplinarkommission, in Durchführung der Art. 22 und 23 des DPR 752/76. Das DPR 571/78 bringt Änderungen und Ergänzungen zum DPR 752/76, indem es zum Großteil auf die einzelnen Artikel Bezug nimmt. Im folgenden wird deshalb folgende Systematik angewandt: In deutscher Übersetzung wörtlich wiedergegeben werden das DPR Nr.752/76, das DPR Nr.104/77 und das DPR Nr.846/77. Die Änderungen und Ergänzungen des DPR Nr.571/78 werden hingegen im Wortlaut des DPR
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Nr. 752/76 eingebaut, und zwar die Artikeländerungen und Ergänzungen bei den entsprechenden Artikeln. Nach dem Artikel 7 des DPR 752/76 wurden drei Zusatzartikel (7bis, 7ter, 7quater) eingefügt, die die Artikel 6, 8 und 7 des DPR 571/78 im Wortlaut wiedergeben und inhaltlich zum I.Abschnitt gehören. In den Fußnoten wird jeweils auf die Änderungen und Ergänzungen aufmerksam gemacht. Das DPR 570/78 wird, da es nur am Rande das Thema berührt nur in italienischer Fassung beigelegt. Alle Dekrete sind im Gesetzesanzeiger der Republik Italien in italienischer Sprache veröffentlicht worden. Sie werden im Anhang im Original wiedergegeben. Die beiliegenden Übersetzungen wurden vom Assessorat für Wirtschaftsprogrammierung und geförderten Wohnbau zur Verfiging gestellt. Nur die Übersetzung des DPR 571/78 stammt vom Verfasser. Der Artikel 58 des Autonomiestatutes besagt, daß Gesetze und Dekrete der Republik, die die Region betreffen, im Amtsblatt der Region in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Bisher wurden aber noch keine Durchführungsbestimmungen im Amtsblatt veröffentlicht; lediglich das Autonomiestatut selbst liegt seit Frühjahr 1979 in offizieller deutscher Übersetzung auf. Mit der Veröffentlichung der Proporzdekrete ist erst zu rechnen, sobald die umfangreiche Übersetzung aller Durchführungsbestimmungen, die bereits in die Wege geleitet wurde, zu Ende geführt worden ist. Maßgebend bleibt aber der italienische Wortlaut, gemäß Art.99 des Autonomiestatutes.
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Gesetzesanzeiger Nr. 304, 15.11.1976 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK VOM 26.JULI 1976,Nr.752 "DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM SONDERSTATUT DER REGION TRENTINO-SÜDTIROL AUF DEM SACHGEBIET DES PROPORZES IN DEN STAATLICHEN ÄMTERN IN DER PROVINZ BOZEN UND DER KENNTNIS DER BEIDEN SPRACHEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST" Der Präsident der Republik verfügt auf Grund von Art.87 Absatz 5 der Verfassung, auf Grund der Artikel 89, 100 und 107 Absatz 1 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31.August 1972, Nr.670, das den vereinheitlichten Text der Verfassungsgesetze genehmigt hat, die das Sonderstatut für TrentinoSüdtirol betreffen, nach Anhören der paritätischen Kommission für die Durchführungsbestimmungen, wie sie Art.107 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr.670, vorsieht, nach Anhören des Ministerrates, auf Antrag des Präsidenten des Ministerrates im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Justtzminister, dem Finanzminister, dem Schatzminister, dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister für Landwirtschaft und Forst, dem Verkehrsminister, dem Postminister, dem Minister für Industrie, Handel und Handwerk, dem Minister für Arbeit und soziale Vorsorge, dem Gesundheitsminister und dem Minister für Kulturgut und Umweltschutz: I. ABSCHNITT Art.1 Die den Erfordernissen einer einwandfreien Dienstabwicklung angemessene Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache ist Voraussetzung für wie immer
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geartete und benannte Aufnahmen in den Dienst der Staatsverwaltungen, einschließlich jener mit autonomer Ordnung, und der öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen. Die Voraussetzung laut vorhergehendem Absatz wird ebenso von den Bediensteten der in Absatz 2 von Art.89 des Autonomiestatutes erwähnten Verwaltungen gefordert sowie von den Bediensteten der Gerichtämter und der Organe und Ämter der öffentlichen Verwaltung mit regionaler Zuständigkeit, die ihren Sitz in der Provinz Triant haben, gegrenzt auf die mit Erlaß des Regierungskommissars für die Provinz Trient im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann der Provinz Bozen und dem Präsidenten der Region Trentino-Südtirol in einem Ausmaß, das die einwandfreie Dienstabwicklung auch in deutscher Sprache gewährleistet, festgesetzten Kontingente. Art.2 Um den im vorhergehenden Artikel angeführten Erfordernissen gerecht zu werden, müssen die in Absatz 2 desselben Artikels erwähnten Verwaltungen und die nicht örtlichen öffentlichen Körperschaften in der Provinz Bozen,auf welche das Kriterium gemäß Absatz 3 von Art. 89 des Autonomiestatutes nicht anwendbar ist, um die freien Stellen bei Wettbewerben oder bei wie immer gearteten oder benannten Aufnahmen zu besetzen, einen bestimmten Anteil an Stellen jenen Bewerbern vorbehalten, die sich im Besitz der in Art.4 erwähnten Urkunde befinden. Die Gewinner von Wettbewerbern um die gemäß vorhergehendem Absatz vorbehaltenen Stellen werden als erstem Dienstsitz Ämtern der Provinz Bozen oder Ämtern, die irgendwie für diese Provinz zuständig sind, zugeteilt. Diese Bediensteten dürfen nicht versetzt werden, ehe sie mindestens zehn Jahre tatsächlich in diesen Ämtern Dienst geleistet haben. Das Präsidium des Ministerrates überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften. Art.3 Die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache ist einer oder mehreren im Einvernehmen mit der Provinz mit Dekret des Regierungskommissars ernannten Kommissionen anvertraut.
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Diese Kommissionen werden für drei Jahre bestellt und bestehen aus vier wirklichen und zwei Ersatzmitgliedern , welche zur Hälfte aus Bürgern der Provinz Bozen italienischer, zur anderen Hälfte aus solchen deutscher Muttersprache ausgewählt werden. Ein Beamter der gehobenen Laufbahn der Staatsverwaltung oder der Provinzverwaltung von Bozen übt das Amt des Sekretärs aus. Alle Kommissionsmitglieder und der Sekretär müssen volle Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache besitzen. Das Verzeichnis der Bewerber, die die Prüfung bestanden haben, muß dem Regierungskommissar und der Provinz Bozen übermittelt werden. Art.4 Die Kommissionen stehen unter dem Vorsitz eines Kommissionsmitgliedes, das der anderen Sprache angehört als der Prüfling. Die zwei Kommissionsmitglieder, die das Amt des Vorsitzenden ausüben, werden in dem im vorhergehenden Art.3 vorgesehenen Dekret angegeben. Damit die Prüfung als bestanden gilt, ist für den Bewerber die Stimmenmehrheit der Kommissionsmitglieder erforderlich. Die Kommissionen stellen Urkunden über die Kenntnis der beiden Sprachen, bezogen auf die verschiedenen Laufbahnen, aus. Um zu einer Aufgabe bestimmt zu werden, die einer wie immer benannten Laufbahn zusteht, ist der Besitz der Urkunde bezüglich der dieser Laufbahn entsprechenden Kenntnis der beiden Sprachen erforderlich. Die Urkunden haben sechs Jahre Gültigkeit.
1) Das DPR 571/78, Art.1, erweiterte die Zahl der Ersatzmitglieder auf vier.
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Art.5 Die Prüfungsaufgaben sind nach Laufbahn unterschieden. Einvernehmlich zwischen dem Regierungskommissar und der Provinz werden periodisch die Beurteilungskriterien für die Kenntnis der beiden Sprachen vereinbart, um dadurch eine einwandfreie Dienstabwicklung zu gewährleisten und den Erfordernissen der Bevölkerung immer besser gerecht zu werden. Diese Kriterien müssen im Amtsblatt der Region veröffentlicht werden. Für die höhere, gehobene und mittlere Laufbahn besteht die Prüfung aus zwei schriftlichen Arbeiten und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Arbeiten bestehen aus schriftlichen Übersetzungen von Originaltexten gleichwertiger Schwierigkeit aus beiden Sprachen in die andere Sprache. Der Bewerber kann dabei ein Wörterbuch der deutschen Sprache und eines der italienischen Sprache benützen. Die mündliche Prüfung wickelt sich in Form eines Gesprächs gleichwertiger Schwierigkeit in beiden Sprachen ab. Für die Bediensteten der einfachen Laufbahn und gleichgestellter Laufbahnen sowie für die Arbeiter besteht die Prüfung aus einer mündlichen Übersetzung und einem Gespräch im Sinne der ersten zwei Absätze. Art.6 Mit Dekret des Regierungskommissars nach vorherigem Einvernehmen mit der Provinz Bozen werden jährlich Prüfungsort und Prüfungstermine, aufgestellt auf vier Sessionen je Jahr, festgesetzt. Den Mitgliedern der genannten Prüfungskommissionen wird das für die Prüfungskommissionen der Provinz Bozen vorgesehene Entgelt ausbezahlt, vorbehaltlich der Vergütung der Hälfte dieser Ausgabe durch den Staat. Dem in Dienst einer öffentlichen Verwaltung stehenden Bediensteten gebührt, wenn er zur Prüfung gemäß diesem Abschnitt zugelassen ist, ein Prüfungs-Sonderurlaub und das Entgelt für Dienstreisen. Art.7 Um die volle Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache zu fördern, werden einvernehmlich zwischen dem Regierungskommissar für die Provinz Bozen und der Provinz sprachliche Ertüchtigungskurse für die Bediensteten der Staatsverwaltungen und der öffentlichen Körperschaften, die sich in der Provinz
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Bozen in Dienst befinden, eingerichtet. Für das Personal, das in der Provinz Trient bei Ämtern mit regionaler Zuständigkeit Dienst leistet, wird das Einvernehmen laut vorhergehendem Absatz zwischen Regierungskommissar für die Provinz Trient und der Provinz Bozen hergestellt . Die Ausgaben gehen zur einen Hälfte zu Lasten der Provinz Bozen, zur anderen zu Lasten des Präsidiums des Ministerrates. Die Verwaltungen des Staates und der anderen öffentlichen Körperschaften können auch im Interesse des Dienstes Bedienstete, welche mit Erfolg die in Absatz 1 erwähnten Ertüchtigungskurse besucht oder sich in der Ausübung der Zweisprachigkeit hervorgetan haben, an allgemeinen oder spezialisierten Vervollkommungskursen in Italien oder im Ausland teilnehmen lassen. Am Ende der Ertüchtigungs- und Vervollkommungskurse muß eine Prüfung zur Feststellung des tatsächlich erzielten Erfolges vorgesehen sein. Zusatz-Art.7bis (Art.6,DPR 571/78) Die Prüfungen zur Feststellung der Kenntnis der deutschen oder italienischen Sprache, gemäß Art.13 und 17 des DPR Nr.116, vom 20.1.1973, Nr.116, welche vor dem Datum des Inkrafttreten des DPR Nr.846 vom 19.10.1977 bestanden wurden, haben eine Gültigkeit für drei Jahre ab demselben Datum ^ Zusatz-Art.7ter (Art.8, DPR 571/78 Der I.Abschnitt der DPR Nr. 752, vom 26. Juli 1976, wird auf die öffentlichen Körperschaften angewandt, welche durch Gesetz oder durch Akte mit Gesetzeskraft 1) Absatz 1 und 2 des Art.7 wurden so abgeändert durch DPR 571/78 Art. 2. 2) DPR 846 ist am 11.12.1977 in Kraft getreten. 3) Also bis zum 11.12.1980.
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gegründet oder geordnet wurden. Ausgeschlossen sind die wirtschaftlichen öffentlichen Körperschaften \ die im Rahmen des freien Wettbewerbs tätig sind, ausgenommen ihre Tätigkeiten, die einen Konzessionsdienst öffentlichen Interesses^darstellen. gemäß Art.100 des DPR 670, vom 31.8.1971. Zusatz-Art. 7 quater (Art. 7 DPR 571/78) Die zuständigen Organe der Staatsverwaltungen ge- maß Absatz 1 des Art.8 des DPR 752, vom 26.Juli 1976, geben dem (Personal-) Amt, nach Art.24 desselben Dekretes, unverzüglich Mitteilung über jede Maßnahme zur Bestimmung von Personal in der Provinz Bozen. Analoge Mitteilung wird zwecks Einhaltung der Bestimmungen des I.Abschnittes des genannten Dekretes von den zuständigen Organen der öffentlichen Körperschaften, nach Absatz 1 des Art. 1, und der Staatsverwaltungen, nach Absatz 2 desselben Artikel 1 des genannten Dekretes 752, dem jeweiligen Regierungskommissar für die Provinz Bozen und dem für die Provinz Trient gemacht. Die obgenannten Regierungskommissare benachrichtigen, für den Teil der jeweiligen Zuständigkeit, unverzüglich die Region und die Provinz Bozen über die Mitteilungen im Sinne der vorangehenden Absätze, und geben, im Reklamationsfalle, unverzüglich Nachricht über ihr eventuelles Verlangen nach Suspendierung oder Widerruf von Maßnahmen, die dem DPR 752, vom 26.7.1976, nicht entsprechen. Die Region und die Provinz Bozen können die Suspendierung oder den Widerruf der Maßnahmen verlangen, die sie als nicht konform mit dem DPR 752 erachten.
1) Im Originaltext: "enti pubblici economici". 2) DPR 670/72 ist das Autonomiestatut.
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II. Abschnitt Art.8 In derRrovinz Bozen sind die in den diesem Dekret beiliegenden Tabellen festgelegten örtlichen Stellenpläne der Zivilbediensteten der Staatsverwaltungen, auch jener mit autonomer Ordnung, welche in der Provinz Dienststellen haben, eingerichtet. Die im vorhergehenden Absatz behandelten, nach wie immer benannter Verwaltung und Laufbahn eingeteilten Planstellen sind Staatsbürger^jeder der drei Sprachgruppen im Verhältnis zu ihrer Stärke, wie sie sich aus den Zugehörigkeitserklärungen bei der letzten amtlichen Volkszählung ergibt, vorbehalten. Die vorhergehenden Absätze finden auf leitende Laufbahnen in der Zivilverwaltung des Inneren sowie für die Bediensteten der öffentlichen Sicherheit und die Verwaltungsbediensteten des Verteidigungsministeriums keine Anwendung. Art.9 Die Bediensteten, die sich am 20.Jänner 1972 bereits in der Provinz Bozen in Dienst befunden haben, üben ihre Dienstbefugnisse weiterhin, ohne beim Ausscheiden ersetzt zu werden, unter Beibehaltung der Einstufung in die allgemeinen Stellenpläne und des entsprechenden Rechtsstatutes aus. Die am 20.Jänner 1972 freien Stellen und jene, welche aus irgendeinem Grund nach diesem Datum freigeworden sind beziehungsweise freiwerden, werden auf Grund von Wettbewerben um die Anfangsstellen jeder Laufbahn besetzt. Demzufolge werden die entsprechenden allgemeinen Stellenpläne der betroffenen Verwaltungen um dieselbe Stellenzahl verringert. Für die erste Durchführung der folgenden Vorschriften ergeben sich die freien Stellen aus der Differenz zwischen den Stellen, die in den Tabellen gemäß vorher-
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gehendem Artikel 8 vorgesehen sind, und jenen, die von Bediensteten gemäß Absatz 1 dieses Artikels tatsächlich besetzt sind. Art.10 Das Vorrücken in der Laufbahn in den örtlichen Stellenplänen hat von Rechts wegen die Verringerung der entsprechenden Dienstränge in den allgemeinen Stellenplänen um dieselbe Stellenzahl zur Folge. Falls in diesen Stellenplänen keine freien Stellen vorhanden sind, findet das genannte Vorrücken und die sich daraus ergebende Verringerung in den Stellenplänen bei Auftreten der ersten freien Stellen statt. Art.11 Die Verwaltung ist befugt, frühestens nach Ablauf von zehn Jahren seit der Einordnung in die örtlichen Stellenpläne gemäß beiliegenden Tabellen auf Antrag die betreffenden Bediensteten in die entsprechenden allgemeinen Stellenpläne zu versetzen. Der versetzte Bedienstete behält das Dienstalter in der Laufbahn und wird in die allgemeinen Stellenpläne in dem dem Herkunftsrang entsprechenden Dienstrang und in der Stelle, die ihm gemäß dem Alter im Dienstrang zusteht, eingesetzt. Die Überzahlen, die gegebenenfalls bei der in den vorhergehenden Absätzen vorgesehenen Versetzung anfallen sollten, werden durch die nachher entstehenden freien Stellen wieder aufgefangen. Eine Versetzung von den allgemeinen Stellenplänen in die örtlichen Stellenpläne ist nicht zulässig. Im Hinblick auf die etwaige Überzahl ist eine entsprechende Anzahl von Stellen in den Anfangsrängen der allemeinen Stellenplänen unbesetzt zu lassen. Art.12 Bei den Wettbewerben um die örtlichen Planstellen haben jene Bewerber mit Eignung den Vorrang, die seit mindestens zwei Jahren in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben. DieBeStimmungen des vorhergehenden Absatzes finden
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auch auf wie immer benannte und von besonderen Gesetzesbestimmungen zugelassene Aufnahmen in Planstellen ohne Wettbewerb sowie auf Aufnahmen von außerplanmäßigen Bediensteten Anwendung. Art.13 Der Regierungskommissar für die Provinz Bozen ist delegiert, die Wettbewerbe um die Anfangsränge der örtlichen Stellenpläne sowie die internen Wettbewerbe mit Dekret auszuschreiben. Die diesbezüglichen Prüfungen finden in Bozen statt. Um die Planung der beruflichen und sprachlichen Ausbildung und Weiterbildung der in der Provinz Bozen ansässigen Bürger zu ermöglichen, bestimmt der Regierungskommissar im Einvernehmen mit dem Land die Zahl der im Wettbewerb auszuschreibenden Stellen sowie die Termine der Wettbewerbe. )
Zur Pflege des Einvernehmens gemäß vorhergehendem Absatz wird das Land durch, drei vom Landtag gewählte Mitglieder desselben vertreten. Die Wettbewerbsprüfungen müssen ja nach Verwaltung und Laufbahn der Rechts- und Verwaltungsordnung, sowie der örtlichen Geschichte und Geographie Rechnung tragen. Der Regiertng.skommissar für die Provinz Bozen ist auch delegiert, alle anderen Personalmaßnahmen gemäß Art.8 dieses Dekretes zu treffen, indem er die Personalordnung der Staatsangestellten anwendet, sowie für das Personal der autonomen Verwaltungen, die entsprechenden Personalordnungen, vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes . '
Art.14
Bis zur Abwicklung der Wettbewerbe können die Verwaltungen wegen unumgänglicher Diensterfordernisse, , auf Vorschlag des in Art.22 vorgesehenen Verwaltungsrates, Bedienstete aus den allgemeinen Stellenplänen vorübergehend zum Dienst in der Provinz Bozen abstellen, wobei Bewerber, die deutsch können, bevorzugt werden.
1) Absatz 5 ergänzt durch DPR 571/78, Art.3.
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Die abgestellten Bediensteten werden, sobald die im Wettbewerb ausgeschriebenen Stellen besetzt sind, auf jeden Fall aber nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten dem Herkunftsamtssitz zurückerstattet. Art.15
Die Bediensteten der örtlichen Stellenpläne können nur infolge schwerwiegender und begründeter Diensterfordernisse oder zu einer in der Provinz Bozen nicht durchführbaren Ertüchtigung auf Anordnung des Regierungskommissars, gemäß Gutachten des in Art.22 erwähnten Verwaltungsrates, zu einer zeitweiligen Dienstleistung außerhalb der Provinz Bozen bestimmt werden. Die Maßnahmen des vorhergehenden Absatzes gegenüber den deutsch- oder ladinischsprachigen Bediensteten dürfen nur im Ausmaß von höchstens 10 Prozent der von diesen Bediensteten im örtlichen Stellenplan und in den einzelnen Verwaltungt^und Laufbahnen jeweils besetzten Stellen sowie für einen Zeitraum, welche, außer im Falle der Ertüchtigung, sechs Monate, bei nur einmaliger Verlängerung,nicht überschreiten darf, getroffen werden. Die Vorschriften des vorhergehenden Absatzes finden auch auf die in Absatz 1 von Art.9 erwähnten, der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe angehörenden Bediensteten, Anwendung. Die diesbezüglichen Maßnahmen werden gemäß Gutachten des in Art.22 erwähnten Verwaltungsrates, welcher auf die Erfordernisse einer einwandfreien Abwicklung des Staatsdienstes in der Provinz Bozen Bedacht nehmen muß, getroffen. Außer im Fall von Ertüchigung müssen die Abstellungen gemäß diesem Artikel womöglich in Diensth&sitze in der Provinz Trient vorgenommen werden. Art.16 Die im Wettbewerb ausgeschriebenen Stellen sind den Angehörigen der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe, wo auch immer sie ansässig sind, vorbehalten, und zwar im Verhältnis zur Stärke
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besagter Gruppen, wie sie aus der letzten amtlichen Volkszählung hervorgeht, und werden gemäß der Rangordnung der Geeigneten, soweit der Anteil jeder Gruppe reicht, zugewiesen. Sofern die so erfolgte Aufteilung für eine Sprachgruppe keine Stelle ergibt, wird den Bruchteilen einer Einheit in dem darauffolgenden Wettbewerb Rechnung getragen. Der im vorhergehenden Absatz vorgesehene Stellenvorbehalt findet auch bei der Aufnahme der in Absatz 2 von Art.12 erwähnten Bediensteten Anwendung, für welche auch die im I.Abschnitt dieses Dekrets enthaltenen Vorschriften anzuwenden sind. Zwecks Einhaltung der im vorhergehenden Absatz enthaltenen Vorschriften werden die diesbezüglichen Aufnahmen nach dem Gutachten des in Art.22 erwähnten Verwaltungsrates angeordnet. Art.17 Im Gebiet der Provinz Bozen kommen jene Vorschriften, welche den Bediensteten die Dienstleistung im Geburtsort oder im Wohnort des Betreffenden oder seiner Familienangehörigen untersagen, nicht zur Anwendung. Die Angehörigen der ladinischen Sprachgruppe müssen womöglich für Ämter oder Dienste in den ladinischen Ortschaften oder-für solche, die Zuständigkeit auch für diese Ortschaften haben, bestimmt werden. Art.18 Die Erklärung der Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen wird bei der allgemeinen Volkszählung von jedem volljährigen Bürger oder vom gessbzlichen Vertreter abgegeben und unterschrieben. Eine Abschrift davon verbleibt dem Erklärenden. Unbeschadet der Geheimhaltung der Volkszählungsdaten in jeder anderen Hinsicht, wird die Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe auf Antrag des Betroffenen von der Gemeinde, in welcher die Erklärung nach Absatz 1 abgegeben worden ist, auf Grund des bei der Gemeinde aufbewahrten Exemplare der Erklärung bescheinigt.
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Falls sich der Bürger zum Zeitpunkt der Volkszählung nicht in der Provinz Bozen aufgehalten hat, kann er oder sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung nach Absatz 1 auch in der in Art.4 des Gesetzes vom 4.Mai 1968, Nr.15, vorgesehenen Weise abgeben. Diese ErMüärung wird dann in der Wohngemeinde hinterlegt, welche auf Antrag des Betroffenen im Sinne und für die Wirkung von -Absatz 2 dieses Artikels entsprechende Bescheinigungen ausstellt; sie hat Gültigkeit, bis sie durch die bei der darauffolgenden Volkszählung abgegebene Erklärung ersetzt wird. Falls bei der Revision die Erkfärung der Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen unvollständig oder fehlerhaft befunden worden ist, wird sie nicht von Amts wegen berichtigt, sondern es wird eine neue Erklärung mit der gleichen Verfahrensweise wie bei der Volkszählung eingeholt. Um zur Gewährleistung von Freiheit und Geheimhaltung der Erkärung der Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen beizutragen, ist der Landeshauptmann berechtigt, beim Provinzhlamt für Volkszählung Inspektionen über die Abwicklung der Volkszählungsvorgänge zu verlangen und dem Regierungskommissar wie immer erhobene Unregelmäßigkeiten zu melden. Nach Feststellung dieser Unregelmäßigkeiten trifft der Regierungskommissar die notwendigen Maßnahmen. Der Landeshauptmann und die zuständige Gemeinde müssen gleichzeitig von den getroffenen Maßnahmen verständigt werden. Die Landesregierung kann bei den zuständigen Stellen Rekurs wegen Verletzung der Vorschriften zum Schutz der Freiheit und Geheimhaltung der Erkärung gemäß Absatz 1 einreichen. Die Daten der Volkszählung betreffend die Stärke der Sprachgruppen in der Provinz Bozen werden im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht.
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Art.19 Der Regierungskommissar kann, nach Anhören des Verwaltungsrates gemäß Art.22 und mit Zustimmung der Betroffenen, wegen dienstlicher Erfordernisse die zeitweilige Abstellung von Bediensteten der örtlichen Stellenpläne in Ämter in der Provinz Bozen aus anderen Stellenplänen derselben oder einer anderen Verwaltung verfügen. Art.20 Die Anwärter auf eine wie immer geartete und benannte Aufnahme in Gerichtsämter oder Ämter der öffentlichen Verwaltung mit Sitz in der Provinz Bozen oder mit regionaler Zuständigkeit sowie in Ämter der Konzessionsunternehmer, die in dieser Provinz Dienste von öffentlichem Interesse versehen, haben das Recht, die vorgesehenen Prüfungen entweder in italienischer oder in deutscher Sprache abzulegen, ja nach der im Zulassungsgesuch gemachten Angabe. Art.21 Die Prüfungskommissionen für die Wettbewerbe um Stellen der örtlichen Stellenpläne bestehen aus sechs Mitgliedern, davon drei italienischer und drei deutscher Muttersprache und werden, so-weit möglich, unter Einhaltung der allgemeinen Vorschriften über die Wettbewerbe der Staatsverwaltung gebildet. Für die Wattbewerbe der gehobenen, mittleren und einfachen Laufbahn werden die Mitglieder der Kommissionen unter in der Provinz Bozen ansässigen Personen ausgewählt. Für die höhere Laufbahn wird, wenn möglich, nach dem gleichen Kriterium vorgegangen. Die Mitglieder werden mit Bezug auf die einzelnen Wettbewerbe aus dem Personal der nachstehenden Kategorien ausgewählt, auch wenn es sich im Ruhestand befindet, das in einem Verzeichnis enthalten ist, das im Einvernehmen im Sinne des Art.13, Absatz 2 gebildet wurde: a) Ordentliche und Verwaltungsrichter; bj Universitäts—oder Oberschuldozenten; c) Angestellte der Öffentlichen Verwaltungen. 1) Der Absatz 3 so abgeändert durch DPR 571/78, Art.4.
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Das Verzeichnis gemäß vorigem Absatz wird alle zwei Jahre auf dieselbe Art und Weise einer Revision unterzogen. Den Vorsitz in der Kommission führt, ohne ausschlaggebende Stimme, der dienstälteste Richter oder, in Ermangelung eines solchen, das älteste Mitglied der Kommission. Das jüngste Mitglied der Kommission übt das Amt des Schriftführes aus. Art.22 Die vom Gesetz den Verwaltungsräten oder den zentralen oder örtlichen wie immer benannten Personalkommissionen übertragenen Befugnisse werden für das Personal der örtlichen Stellenpläne von einem einzigen örtlichen Verwaltungsrat ausgeübt, der unter dem Vorsitz des Regierungskommissars steht und aus fünf Vertretern der Staatverwaltung in leitendem Rang ("dirigente") und vier Personalvertretern, die zu einer Hälfte von den Angehörigen der italienischen Sprachgruppe und zur anderen von denen der deutschen Sprachgruppe gewählt werden, zusammengesetzt ist. Auf dieselbe Weise werden die Ersatzmitglieder namhaft gemacht. Die Angehörigen der ladinischen Sprachgruppe können entweder an der Wahl der Vertreter der italieniahen oder an jener der Vertreter der deutschen Sprachgruppe teilnehmen. Der Verwaltungsrat wird mit Dekret des Regierungskommissars am Anfang jeder Zweijahresperiode ernannt, so daß die Parität der Sprachgruppen auch bezüglich der Vertreter der Staatsverwaltung gewährleistet ist. Der Vorsitzende des örtlichen Verwaltungsrates hat keine ausschlaggebende Stimme. Mit der Aufgabe eines Berichterstatters und ohne Stimmrecht nimmt ein Beamter des einzigen Personalamtes der staatlichen Verwaltungen am Verwaltungsrat teil; ein Beamter desselben Amtes übt die Obliegenheiten des Schriftführers aus.
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Art.23 Beim Regierungskommissariat wird eine einzige paritätische Disziplinarkommission für das Personal der örtlichen Stellenpläne nach Art.8 dieses Dekrets eingesetzt; sie setzt sich aus sechs Beamten der staatlichen Verwaltung zusammen, davon drei italienisch- und drei deutschsprachige mit Dienstrang nicht unter dem eines Sektionsdirektors ("direttore di sezi.one"). Von den Obgenannten: a) werden zwei,einer für jede Sprachgruppe, von den Bediensteten nach Art und Weise von Art.22 und der entsprechenden Übergangsbestimmung gewählt; b) vier werden vom Regierungskommissar ausgewählt, von denen zwei, einer für jede Sprachgruppe, der Verwaltung angehören müssen, welcher der zu Beurteilende angehört, sofern diese Verwaltung mehr als 100 Bedienstete hat. Zu diesem Zwecke nimmt der Regierungskommissar am Anfang jeder Zweijahresperiode mit Dekret die Ernennung der Mitglieder obiger Kommission in ausreichender Anzahl vor, um die Vorschrift nach Buchstabe b) einzuhalten. Mit demselben Verfahren werden die Ersatzmitglieder namhaft gemacht. Den Vorsitz der Kommission führt, ohne ausschlaggebende Stimme, das dienstälteste Mitglied mit anderer Muttersprache als der zu Beurteilende. Falls die geltenden Bestimmungen den Rekurs im Verwaltungswege gegen die Entscheidungen der Disziplinarkommission an ein Organ außerhalb der Provinz vorsehen, tritt der Verwaltungsrat gemäß Art.22 an die Stelle dieses Organs. Art.24
Im Bereich des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen wird ein einziges Amt für das Personal der staatlichen Verwaltungen eingerichtet, welches für die in den örtlichen Stellenplänen geführten
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Bediensteten nach Art.8 die Aufgaben der Personalämter der einzelnen Verwaltungen vorsieht. Das im vorigen Absatz genannte Personalamt ist zugleich auch ausführendes Amt für die Aufgaben, die dem Regierungskommissar durch dieses Dekret und durch jenes über die Durchführung der Gleichstellung der Sprachen zustehen. Art.25 Falls in den örtlichen Stellenplänen nach Art.8 leitende Dienstränge vorgesehen sind, sind die Beamten der entsprechenden höheren Laufbahnen zu einem Kurs für Beamte für die Zuweisung von Stellen erster leitender Beamten.("primi dirigenti") zugelassen, abgesehen vom Wettbewerb nach Titeln gemäß Art.22 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 30. Juni 1972, Nr.748. Falls in diesen örtlichen Stellenplänen keine leitenden Dienstränge vorgesehen sind,sind die Beamten der höheren Laufbahnen gemäß beiliegenden Tabellen zur Teilnahme am Ausbildungskurs zwecks Zuweisung von Stellen als erste leitende Beamte ("primi dirigenti") der entsprechenden allgemeinen Stellenpläne unter den in Ai^t.22 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 30.Juni 1972, Nr.7^8, vorgesehenen Bedingungen zum Wettbewerb nach Titeln zugelassen. Die Beamten, welche den Kurs bestehen, werden in die allgemeinen Stellenpläne eingereiht und hören damit auf, den örtlichen Stellenplänen anzugehören. Art.26 Vorbehaltlich der Bestimmungen der yurhergehenden Artikel werden auf die Bediensteten der in Art.8 genannten örtlichen Stellenpläne die Bestimmungen angewandt, welche die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung der Staatsangestellten\bzw. der Angestellten autonomer Verwaltungen regeln. ' Änderungen der in Art.8 Absatz 1 erwähnten Tabellen, 1) so abgeändert durch DPR 571/78, Art.5.
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welche durch allgemeine Reformen der Stellenpläne oder der Laufbahnen notwendig geworden sind, werden nach dem in Art. 107 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31.August 1972, Nr.670, vorgesehenen Verfahren vorgenommen. Art.27 Die in den örtlichen Stellenplänen durchzuführende Aufteilung des Bestandes an Bediensteten der höheren Laufbahn laut der diesem Dekret beiliegenden Tabelle 20 in getrennte Stellenpläne nach beruflicher Befähigung erfolgt nach den Kriterien und dem Verfahren, die durch das Gesetz vom 29.Oktober 1971, Nr.880, für die allgemeinen Stellenpläne vorgesehen sind. Gleichermaßen wird für den Personalbestand gemäß Tabelle 15 die Aufteilung im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 9.August 1967, Nr.1417, in geltender Fassung vorgenommen. Sollten infolge der obengenannten periodischen Neuglifderungen des Personalbestandes Stellen für bestimmte Dienstränge reduziert oder aufgehoben werden, müssen die betroffenen Bediensteten, auch wenn überzählig, in andere örtliche Stellenpläne versetzt werden, wo sie durch die ersten freiwerdenden Stellen aufgefangen werden. Art.28 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den folgenden Artikeln werden die Vorschriften dieses Dekretes auch für die Bediensteten der Ämter des Nationaiinstünts für Soziale Vorsorge (INPS) und des Natiaialinstituts für Arbeitsunfallversicherung (INAIL) in der Provinz Basen angewandt. Die im vorigen Absatz genannten Stellenpläne sind in den diesem Dekret beigefügten Tabellen 21 und 22 festgesetzt. Art.29 Die Befugnisse, die im II. Abschnitt dieses Dekretes dem Regierungskommissar zuerkannt oder übertragen sind, werden, was die Bediensteten des Nationalinstituts für Soziale Vorsorge und des Nationalinstittrts für Arbeitsunfallversicherung betrifft, vom Präsidenten des jeweiligen Provinzkomitees von Bozen ausgeübt.
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Die Personalverwaltungsbefugnisse, die dem Verwaltungskomitee gemäß vorhergehendem Art.22 zustehen, werden, was das Personal des Nationalinstituts für Soziale Vorsorge und des Nationalinstituts für Arbeitsunfallversicherung betrifft, von einer Kommission für jede Körperschaft ausgeübt, die sich zusammensetzt aus dem Präsidenten des jeweiligen Provinzkomitees, der den Vorsitz führt, aus dem Vizepräsidenten desselben Komitees? aus zwei Beamten der höheren Laufbahn, welche am Sitz in Bozen Dienst leisben, und aus vier Bedienstetenvertretern, die auf die in Art.23 und der entsprechenden Übergangsbestimmung vorgesehene Weise gewählt werden. Die Angehörigen der ladinischen Sprachgruppe können an der Wahl der Vertreter der italienischen und der deutschen Sprachgruppe teilnehmen. Die Kommission wird vom jeweiligen Provinzkomitec ernannt, so daß die Parität der Sprachgruppen auch unter den Vertretern des betroffenen Instituts gewährleistet ist. Ein Beamter des Sitzes von Bozen übt das Amt des Schriftführers der Kommission aus. Die Amtsdauer der Kommission fällt mit der der betreffenden Provinzkomitee zusammen. Die in diesem Artikel vorgesehene Kommission übt in den Disziplinarverfahren der Bediensteten, die den örtlichen Stellenplänen angehören, die Funktion aus, welche der Kommission nach Art.101 der geltenden Personalordnung des Natinnalsinstituts für Soziale Vorsorge und nach Art.29/bis der geltenden Personalordnung des Natinolinsütuts für Arbeitsunfallversicherung zusteht, unbeschadet der Bestimmungen, die in Abschnitt X beziehungsweise Abschnitt VI der betreffenden Personalordnung enthalten sind. Für die Ausgabenermächtigung zur Durchführung der Wettbewerbe kommen die bei den genannten Instituten geltenden Vorschriften zur Anwendung. Art.30 Die Bediensteten, die den Abschlußrang der höheren
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Laufbahn in den örtlichen Stellenplänen erreicht haben, und im Besitz der von den geltenden Bestimmungen vorgeschriebenen Erfordernisse sind, werden zur Teilnahme an der Verdienstvergleichsauswahl für die Beförderung in den höheren Rang zugelassen. Im Falle der Beförderung werden sie in die gesamtstaatlichen Stellenpläne eingereiht und hören auf, den örtlichen Stellenplänen anzugehören. Art.31 Unbeschadet der Bestimmung gemäß Absatz 2 des vorhergehenden Art.24 auch gegenüber dem Nationalinstitut für Soziale Vorsorge und dem Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung werden die von Absatz 1 desselben Artikels vorgesehenen Aufgaben von den Ämtern der Provinzdienste versehen. Art.32 Um eine dezentralisierte Anwendung der Gleichstellung der italienischen und der deutschen Sprach?und einen direkten Verkehr zwischen den Ämtern, welche in der Provinz Bozen den Sitz haben, mit den Versicherten zu gestatten, sorgt das Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung im Rahmen des Gefüges seiner Außenstellen für die Einrichtung eines Inspektorats in Bozen mit provinzialem Zuständigkeitsbereich. IIIiAbschnitt Bestimmungen für die Gerichtsbarkeit Art.33 Die im Stellenplan vorgesehenen Stellen der Gerichtsämter der Provinz Bozen sind der italienischen deutschen und ladinischen Sprachgruppe im Verhältnis ihrer Stärke, wie sie aus den bei der letzten Volkszählung abgegebenen;Zugehörigkeitserklärungen hervor geht, vorbehalten.
Art.34 Die Aufteilung der Stellen am Stichtag 20.Jänner 1972 geht aus der diesem Dekret beigelegten Tabelle 23 hervor. Eine Abänderung der im vorigen Absatz erwähnten Tabelle, die sich durch Abänderungen des Stellenplanes und durch die Ergebnisse späterer allgemeiner Volkszählungen ergibt, wird nach dem in Art.107 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31.August 1972,Nr.670, vorgesehenen Verfahren vorgenommen. Art.35 Bei der Wettbewerbsausschreibung für Gerichtsreferendare wird für die Anwärter auf Stellen in den Ämtern der Provinz Bozen eine mit Bezug auf die freien Stellen bestimmte Anzahl von Stellen, nach Anhören der Provinz Bozen, vorbehalten. Die Kandidaten der im vorigen Absatz erwähnten Wettbewerbe haben das Recht, ihre Bewerbungsprüfung je nach Angabe, welche im Zulassungsgesuch zu machen ist, in italienischer oder in deutscher Sprache abzulegen. Zwecks Befolgung des vohergehenden Absatzes ernennt der Oberste Rat für die Gerichtsbarkeit bei Bildung der Prüfungskommission sechs Mitglieder, die der deutschen Sprache mächtig sind, drei davon als wirkliche und drei als Ersatzmitglieder, die aus einem im Einvernehmen mit der Provinz Bozen erstellten Namensverzeichnis ausgewählt werden. Bei den in Absatz 1 genannten Wettbewerben haben die Kandidaten mit Eignung, welche wenigstens seit zwei Jahren in der Provinz Bozen ansässig sind, den Vorrang. Art.36 Die Wettbwerbsprüfungen um die in Art.33 erwähnten Stellen müssen der besonderen Rechts- und Verwaltungsordnung der Provinz Bozen Rechnung tragen.
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Art.37 Die Besetzung der freien Stellen, welche den Angehörigen der drei Sprachgruppen vorbehalten sind, erfolgt mittels Zuweisung an die Gerichtsämter der Provinz Bozen der den obgenannten Sprachgruppen angehörenden Anwärter, welche die Prüfung als Gerichtsreferendar bestanden und die von der Gerichtsordnung vorgesehene Praxis in den Gerichtsämtern der Provinz Bozen absolviert haben. Der Präsident des Appellationsgerichtshofes oder der Generalstaatsanwalt beim zuständigen Appellationsgericht können die zeitweilige Besetzung der wegen Mangels oder ungenügender Anzahl von Anwärtern freien Stellen durch die nötigen Verwendungen besorgen vorzugsweise, von Richtern, die die deutsche Sprache beherrschen. Die Verwendung darf die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Art. 38 Die Richter, welche kraft des in Art.35 enthaltenen Vorbehalts den Gerichtsämtern der Provinz Bozen zugewiesen sind, können auf Antrag in ein Gerichtsamt einer anderen Provinz erst zehn Jahre nach dem Tag der Zuweisung versetzt werden. Art.39 Auf die Richter finden die Bestimmungen des I.Abschnittes Anwendung. Art.40 Die Richter, welche Gerichtsämtern der Provinz nach dem 20.Jänner 1972 und vor dem Inkrafttreten Dekrets zugewiesen worden sind, setzen, falls sie die Versetzung in eine andere Provinz beantragen, Dienst als Überzählige im derzeitgen Sitz fort.
Bozen dieses nicht ihren
Art.41 Die Stellen der Gerichtsämter in der Provinz Bozen, die am 20.Jänner 1972 vakant waren oder bis zum Inkrafttreten dieses Dekrets vakant geworden sind, werden in einem Prüfungswettbewerb ausgeschrieben, an dem Bewerber teilnehmen können, die zum Ausschreibungsdatum das 45.Lebensjahr nicht überschritten haben, unbeschadet der allgeminen, vom Gesetz vorgesehenen Abweichungen von der Altersgrenze.
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Schluß- und Ubergangsbestimmungen Art.42 Die in diesem Dekret vorgesehenen Dekrete der Regierungskommissare sowie die Maßnahmen gemäß Absatz 1 vom Art,2 werden im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Mit demselben Datum werden die Maßnahmen in ihren wesentlichen Bestandteilen in mindestens einer italienischen und einer deutschen Tageszeitung veröffentlicht. Das in Art.13 erwähnte Dekret wird auch im Gesetzesanzeiger der Republik angezeigt. Das in Art.24 erwähnte einzige Amt sorgt für die Herausgabe eines Amtsblattes, welches alle das Personal der örtlichen Stellenpläne betreffenden Maßnahmen enthält. In diesem Amtsblatt müssen überdies jährlich die Dienstaltersverzeichnisse, aus welchen die Sprachgruppenzugehörigkeit unddie Aufteilung der Stellen unter den Sprachgruppen gemäß Art.8 des vorliegenden Dekrets hervorgehen, sowie ein Auszug aus den Dienstaltersverzeichnissen der Staatsverwaltungen, betreffend das in Absatz 1 von Art.9 vorgesehene Personal, aus dem die Sprachzugehörigkeit hervorgeht, veröffentlicht werden. Art.43 Gegen die im I. und II. Abschnitt dieses Dekretes vorgesehenen Maßnahmen ist Rekurs an die autonome Sektion Bozen des regionalen Verwaltungsgerichtshofes zulässig. Art.44 Solange die in Art. 1 dieses Dekrets angeführte Vorschrift nicht ..voll durchgeführt ist, müssen in allen öffentlichen Ämtern und in den Diensten von öffentlichem Interesse der Provinz Bozen und in jenen mit regionaler Zuständigkeit der Provinz Trient die Bediensteten, die im Besitz der Urkunde nach Abschnitt I dieses Dekrets sind oder die Prüfung der zweiten Sprache gemäß dem Gesetz vom 29.Oktober 1961, Nr.1165, bestanden haben, mit einem leicht sichtbaren Erkennungszeichen versehen sein.
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Art.45 Die Altersgrenze für die Teilnahme an allen auf Grund Abschnitt II dieses Dekrets ausgeschriebenen Wettbewerbern wird für die Dauer von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Dekretes auf 40 Jahre erhöht, wobei erst von dieser Grenze an die in Sondergesetzen vorgesehenen Abweichungen angewandt werden. Art.46 Die in Absatz 3 von Art.89 des Autonomiestatuts erwähnten Anteile müssen innerhalb von 39 Jahren nach Inkrafttreten des Statuts erreicht werden. Bis zum Erreichen obengenannter Anteile kann der Prozentsatz der in den einzelnen Wettbewerben den Angehörigen der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe zu vergebenden Stellen, im Rahmen der Einvernehmen gemäß Art.13; in höherem Ausmaß, als es sich aus der Anwendung von Art.16 ergibt, festgesetzt werden. Unbeschadet der Bestimmungen von Art.9 werden in dem in Absatz 1 erwähnten Zeitraum auch jene Stellen als frei angesehen, welche von,Bediensteten besetzt sind, die um die Versetzung außerhalb der Provinz Bozen angesucht haben. In den Gesuchen gemäß vorigem Absatz können die Betroffenen drei Dienstorte, die sie vorziehen, angeben und haben das Recht, wirtschaftlich wie bei Versetzungen von Amts wegen behandelt zu werden. Zwecks Durchführung der Vorschriften von Absatz 1 macht das Präsidium des Ministerrates, auf Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß Art.23, von den Bestimmungen von Art.199 des Statuts der Zivil&eamten des Staates, hinsichtlich der Versetzung von einzelnen oder Kontingenten von Beamten zu einer anderen Verwaltung innerhalb der Provinz, Gebrauch. In den gemäß Absatz 2 von Art.9 zum Wettbewerb ausschreibenden Stellen sind jene nicht inbegriffen, welche von Bediensteten besetzt sind, die nach dem 20.Jänner 1972 und vor Inkrafttreten dieses Dekrets den Dienst in
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der Provinz Bozen aufgenommen haben, sofern sie zu diesem Datum bereits in der Provinz Bozen ansässig waren. Art.47 Solange es nicht möglich ist, die Vertretung der Staatsverwaltung mit Bediensteten, die den örtlichen Stellenplänen angehören, zu gewährleisten, werden diese Vertreter aus den im Verzeichnis gemäß Absatz 3 von Art.21 enthaltenen Personen ausgewählt. Um die gewählte Vertretung der Bediensteten im Verwaltungsrat gemäß Art.22 in der Anfangsperiode der Bildung der örtlichen Stellenpläne sicherzustellen, wird diese Vertretung in der Art und Weise gemäß Art. 22 von den Bediensteten, die in Absatz 1 von Art.9 vorgesehen sind und von den in die örtlichen Stellenpläne aufgenommenen Bediensteten gewählt. Im Rahmen der Einvernehmen gemäß Art.13 werden die Zeitpunkte entschieden, ab welchen die Übergangsbestimmungen der zwei vorhergehenden Absätze nicht mehr angewandt werden. Die Vorschriften der vorhergehenden Absätze werden auch auf die Bildung der Disziplinarkommission gemäß Art.23 angewandt. Art.48 Die betroffenen Verwaltungen teilen Vakanzen, die irgendwie auch im Sinne von Absatz 3 des vorhergehenden Artikels eingetreten sind, unverzüglich dem in Art.24 erwähnten Amt mit. Zum Zweck des Einvernehmens gemäß Art.13 setzt genanntes Amt die Provinz monatlich von den im vorhergehenden Absatz behandelten Vakanzen in Kenntnis. Art.49 Für die durch Art.6 und 7 Absatz 1 verursachten Ausgaben werden die in Kapitel 1636 und 1637 des Ausgabenvoranschlages des Schatzministeriums für die
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Durchführung des Gesetzes vom 23.Oktober 1961, Nr.1165, eingetragenen Ansätze benützt. Die sonstigen aus diesem Dekret sich ergebenden Ausgaben werden durch ausgleichende Änderungen zwischen den Voranschlägen der einzelnen Verwaltungen gedeckt. Der Schatzminister ist ermächtigt mit Deknten die erforderlichen Haushaltsänderungen anzubringen. Dieses Dekret, versehen mit dem Staatssiegel, ist in die amtliche Sammlung der Gesetze und der Dekrete der Republik Italien aufzunehmen. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt werde. Gegeben in Rom, am 26. Juli 1976 Leone Moro - Cossiga - Bonifacio Stammati - Colombo Gullotti - Marcora Martineiii - Orlando Donat-Cattin - Toros Dal Falco - Pedini Gesehen, der Siegelbewahrer: Bonifacio Registriert beim Rechnungshof am 6. November 1976 Akte der Regierung, Register 11, Blatt 21 infolge Beschluß nr.717 der Kontrollsektion vom 6. November 1976.
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Gesetzesanzeiger Nr. 96, vom 8.4.1977 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK VOM 26.MÄRZ 1977,Nr.104 "DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM SONDERSTATUT DER REGION TRENTINO-SÜDTIROL IN SACHE EINER ÜBERGANGSREGELUNG DER SPRACHGRUPPENZUGEHÖRIGKEIT" Der Präsident der Republik verfügt auf Grund von Art.87 Absatz 5 der Verfassung, auf Grund des Dekrets des vom 31. August 1972, Nr.670, Text der Verfassungsgesezte, Trentino-Südtirol betreffen,
Präsidenten der Republik das den vereinheitlichten die das Sonderstatut für genehmigt,
nach Anhören der Sonderkommission für die Durchführungsbestimmungen, wie ste. Art.107 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31.August 1972, Nr.670, vorsieht, nach Anhören des Ministerrates, auf Antrag des Ministerratspräsidenten: Bis zur ersten Anwendung von Art.18 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, bei der nächsten allgemeinen Volkszählung gilt folgendes: a) die Zugehörigkeitserklärung zu einer der drei Sprachgruppen der Provinz Bozen wird vor dem Gemeindesekretär oder einem andern vom Bürgermeister im Sinne des Gesetzes vom 4.Jänner 1968 Nr.15, beauftragten Beamten abgegeben und unterfertigt. Auf diese Erklärung finden die Absätze 1 und 4 von Art. 18 des genannten Dekrets Nr.752 Anwendung; b) die Prüfungen gemäß Art.20 des genannten Dekrets Nr.752 sind in der Sprache jener Sprachgruppe abzulegen, der der Bewerber gemäß dem vorhergehenden Punkt angehört;
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c) der zur ladinischen Gruppe gehörende Bewerber kann die Prüfungen, von denen Art.20 des genannten Dekrets Nr.752 handelt, in italienischer oder in deutscher Sprache ablegen, die gewünschte Sprache hat er im Zulassungsgesuch anzugeben; die Kenntnis der ladinischen Sprache wird in einem Kolloquium von einer Kommission festgestellt, die aus zwei Angehörigen der ladinischen Sprachgruppe besteht,welche im Einvernehmen mit der Provinz mit Dekret des Regierungskommissars ernannt werden. Dieses Dekret, versehen mit dem Staatssiegel, ist die amtliche Sammlung der Gesetze und der Dekrete der Republik Italien aufzunehmen. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt werde. Gegeben in Rom, am 26.März 1977 Leone Andreotti
Gesehen, der Siegelbewahrer: Bonifacio Registriert beim Rechnungshof am 5.April 1977 Akte der Regierung, Register 12, Blatt 36
- 3 32Gesetzesanzeiger Nr. 323, 26.11.1977 1977 DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK VOM 19.OKTOBER/,NR.846 Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut der Region Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst Der Präsident der Republik verfügt auf Grund von Art.87 Absatz 5 der Verfassung, auf Grund der Art.89, 100 und 107 Absatz 1 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr.670, das den vereinheitlichten Text der Verfassungsgesetze, die das Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffen, genehmigt, nach Anhören der paritätischen Kommission für die Durchführungsbestimmungen, wie sie in Art. 107 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31.August 1972, nr.670, vorgesehen ist, nach Anhören des Ministerrates, auf Vorschlag des Ministerpräsidenten im Einvernehmen mit den Ministern für Inneres, für Justiz, für die Finanzen, für das Schatzwesen, für das Transportwesen, für Post und Fernverbindungen und für Industrie, Handel und Handwerk: Art.1 Das Bestehen der Prüfung gemäß dem ersten Abschnitt des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, gilt für die Zwecke der Gewährung der Entschädigung gemäß Gesetz vom 23.Oktober 1961,Nr.1165, für die Bediensteten, die am Tag des Inkrafttretens dieses Dekrets nicht in deren Genuß sind. Die Entschädigung läuft für die schon im Dienst stehenden Personen vom ersten Tag des auf das Bestehen der Prüfung folgenden Monats und für die neu ernannten Bediensteten vom ersten Tag des auf die Auf-
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nähme folgenden Monats an. Die Art.2 (mit Ausnahme des letzten Absatzes), 4 und 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 1961, Nr.1165, und das Dekret des Präsidenten der Republik vom 18.August 1964, Nr.807 (mit Ausnahme des letzten Absatzes von Art.15 und der Art.16,17 und 19) sind aufgehoben. Art.2 Das Bestehen der Prüfung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache, die auf Grund der zum Zwecke der Aufnahme in die öffentliche Verwaltung in der Provinz Bozen geltenden Vorschriften durchgeführt wurde, behält für die Zwecke der Vorschrift von Art.1 Absatz 1 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, für folgende Fälle ihre Wirksamkeit: Übergang von Bediensteten von einer staatlichen Verwaltung in eine andere, von diesen zu einer staatlichen Körperschaft oder umgekehrt oder zu einer anderen öffentlichen Kürperschaft, sofern der Übergang keine Unterbrechung des öffentlichen Dienstverhältnisses noch die Einstufung in eine höhere Laufbahn mit sich bringt als jene, für welche die betroffenen Bediensteten die erwähnte Prüfung über die Kenntnis der itsLienischen und der deutschen Sprache abgelegt haben. Art.3 Für die in Absatz 1 von Art.12 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 20.Jänner 1973, Nr.116, angegebenen Bediensteten sowie für die entsprechenden, von der Provinz Bozen abhängigen Bediensteten der Kindergärten und der Berufsertüchtigungs- und Berufsbildungsschulen und -kurse ist die Kenntnis der zweiten Sprache nicht erfoderlich, sofern sie ihre Tätigkeit in jenen Schulen entfalten, deren Unterrichtssprache die der Zugehörigkeitssprachgruppe der Bediensteten ist. Art.4 Auf den Wettbewerb zur Eintragung in das Provinzverzeichnis der Ersatzbriefträger gemäß Art.1 des Gesetzes vom 9.Jänner 1973, Nr.3, sowie auf den Wettbewerb für
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Postboten gemäß Art.2 des erwähnten Gesetzes werden die Bestimmungen des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, angewandt. Art.5 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets des Präsdidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, bereits in das entsprechende Provinzverzeichnis der Provinz Bozen eingetragenen Ersatzbriefträger üben, wenn sie am 20.Jänner 1972 in der Provinz Bozen ansässig waren, ihren Dienst in der Provinz laut Art.9 Absatz 1 des erwähnten Dekrets des Präsidenten der Republik Nr.752 weiterhin aus. Die Bediensteten laut vorigem Absatz, die am 20.Jänner 1972 nicht in der Provinz Bozen ansässig waren, werden in das Verzeichnis der Ersatzbrifträger einer anderen von den Betroffenen angegebenen Provinz versetzt, wobei sie das Dienstalter der Eintragung in das Verzeichnis beibehalten. Die Bediensteten gemäß Absatz 1 werden, sofern sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen haben, zu dem vom Gesetz vom 9.Jänner 1973, Nr.3, Art.2 vorgesehenen Wettbewerb zugelassen, der naoh den Bestimmungen des Dekrets des Präs-identen der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752 erlassen wird. Art.6 Auf die Bediensteten der Gerichtsämter gemäß Tabelle 1 in der Beilage zu diesem Dekret sind die im Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, enthaltenen Bestimmungen ausgedehnt. Art.7 Die Tabelle 5 mit den Stellenplänen der Bediensteten der Außenverwaltung des Zolls und der indirekten Steuern für die Ämter mit Sitz in der Provinz Bozen, die Tabelle 6 für den Teil, der die mittlere Laufbahn des Stellenplans der Bediensteten der Registerämter von Bozen betrifft, die Tabelle 9 für den Teil, der den Stellenplan der Zivilbediensteten beim Bezirksgefängnis von Bozen betrifft, die Tabelle 10 über dieBediensteten des Provinzamtes des
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Ministeriums für Industrie, Handel und Handwerk und des Eichamtes, die Tabelle 20 über die Bediensteten des autonomen Betriebes der Staatsbahnen, die alle dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, beiliegen, werden durch die diesem Dekret beiliegenden Tabellen 2,3,4,5 und 6 ersetzt. Nach Tabelle XXIV über das Personal der örtlichen Ämter des Ministeriums für Post und Fernverbindungen, die in der dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752,beilegenden Tabelle 15 enthalten ist, wird folgender Wortlaut angefügt: "Außerplanmäßiges Personalkontingent - Verzeichnis der Ersatzbriefträger gemäß Art.125 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 9.August 1967, Nr.1417, der durch Art.1 des Gesetzes vom 9.Jänner 1973, Nr.3, ersetzt worden ist (gleich 30 Prozent des zugewiesenen Personals) 96". Die Überschrift von Tabelle 6, die dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, beiliegt, wird wie folgt geändert: "Finanzministerium Außenstellen der Verwaltung der Gebühren und indirekten Steuern auf Rechtsgeschäfte." Die dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. J Ii 1976, Nr.752, beiliegende Tabelle 8 über den Stellenplan der Außenstelle des Finarzministerium für die Vorbearbeitung von Daten ist aufgehoben. Art.8 An Art.6 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, wird folgender Satz angefügt: "Die Kanzlei- und Betriebsausgaben der Prüfungskommissionen werden vom Land entrichtet, vorbehaltlich Rückerstattung eines Anteiles in Höhe der Hälfte durch den Staat." Übergangsbestimmung Art.9 Die Prüfungen zur Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache, die von Regional- oder Landesgesetzen sowie von den für die örtlichen Körperschaften der Provinz Bozen geltenden Personalordnungen hinsichtlich der wie den betreffenden Körperschaften vorgesdnen waren und die, die* vor dem Tag der ersten Prüfungsession gemäß Art.6 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26.Juli 1976, Nr.752, bestanden wurden, haben durch die drei auf das-Inkrafttreten dieses Dekrets
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folgenden Jahre Gültigkeit. Dieses Dekret,versehen mit dem Staatssiegel, ist in die amtliche Sammlung der Gesetze und der Dekrete der Republik Italien aufzunehmen. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt werde. Gegeben in Rom, am 19.Oktober 1977 Leone Andreotti - Cossiga Bonifacio - Pandolfi Stammati - Lattanzio Colombo - Donat-Catin Gesehen, der Siegelbewahrer: Bonifacio Registriert beim Rechnungshof am 23.November 1977 Akte der Regierung, Register Nr.15, Blatt 26.
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Gazzetta Ufficiale Nr..304, 15.11.197f
DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 26 797<$, n. 752. Norme d! attuazione deHo statuto speciale deHa regione Trcntino-Alto Adigc in materia dl proportionale negli uffiel stata端 siti neHa prcvlncla di Bolzano e di conoscenza delle due Ihigue nel pubblico impiego. IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Visto I'art. 87, comma quinto, deHa Costituzione; Visti gH articoli 89, 100 e 107, comma primo, del decreto del Presidente deHa Repubblica 31 agosto 1972, n. 670, che approva i! testo unico delle leggi costituzionali conccrncnti !o statuto speciale per il Trentino-Alto Adige; Sentit! la commissione paritetica per 1c norme di attuazionc prevista dall'art. 107 de! dccreto del Presidente deHa Repubblica 3i agesto 1972, n. 670; Sentito il Consiglio dei Ministri; Sulla proposta del Presidente del Consiglio dei Ministri, di concerto con i Ministri per l'intemc, per la grazia e giustizia, per le finanze, per il iesoro, per i lavori pubblici, per l'agricoitura e ]c foreste, per i trasporti, per 1c poste e le telecomunieazioni, per l'industria, il commcrcio c l'artigianato, per il lavoro e la previdenza sociale, per la sanita e per i beni culturali e ambicntali; Decreta: rifo/o/ Art. 1 La conoscenza della lingua italiana c di quella tedesea, adeguata alle esigenze del buon andamento del servizio, costituisce requisito per le assunziotu comunque strutturate e denominate ad irnpkidi! neHe amministrazioni dello Stato, comprcsc quette con ordinamento autonomo, e deg端 entl pubbiiei in provincia di Bolzano. H tcquisito di cui al comma preccdente e rieniesto altresl per il personale dcHc amministra7'<'t端 di cui al sccondo comma dcll'art. 89 dello statuta di autonomia nonche deg!i ufiici giudi".'ti c d ^ i i organi cd nffici deHa pubblica amniUttsM.i/.ione con competenza regionale aventi sc^ ^ m provincia di Trcnto e, limitatamente ai K^uhnrexti determmati con dccrcto del commisu r t o ae! Governo per la provincia di Trcnto di
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intcsa con i presidcnti della giunta regionale dcl Trentino-Alto Adigc c dctia giunta provinciatc di Bolzano, neila misura necessatia per assicurarc il buon andamento de! servizio anchc in lingua tedesca. Art. 2 Per provvedere aHe esigenze di cui al precedente articolo, 1c amministrazioni menzionate al sccondo comma dell'articolo stesso c g!i enti pubbliei non locali in provincia di Bolzano ai quali non si appüca il critcrio di cui a! terzo comma dell'art. 89 dello statuto di autonomia, per la copertura dei posti vacanti, nci concorsi o nclle assunzioni comunquc strutturatc o denominate, devono riservare una aliquota di posti per candidati in possesso dcll'attestato di cui all'art. 4. I vincitori di concorsi ai posti riservati di cui al comma prcccdcnte vengono assegnati, come prima sedc di servizio, ad uffici della provincia di Bolzano o che comunque abbiano competenza su detta provincia. II detto personale non puö esscre trasferito se non abbia prestato almeno dieci anni di effettivo servizio ncgli uffici di cui al comma prccedente. La Presidenza del Consiglio dei Ministri vigila sul rispetto delle norme di cui sopra. Art. 3 L'accertamento della conoscenza delle lingue itaüana e tcdesca e affidata ad una o piü commissioni nominate, di intesa con la provincia, con decreto dcl commissario dcl Governo. Le commissioni, nominate per un triennio, sono composte di quattro membri effettivi e di due supplcnti, scclti per metä tra i cittadini di madre lingua itaüana e per metä tra i cittadini di madre lingua tedesca della provincia di Bolzano. Un impiegato della carriera di concetto dell'amministrazione dello Stato o dell'amministrazione provinciale di Bolzano svolge 1c funzioni di segretario. Tutti i commissari ed il segretario devono avere piena conoscenza delle lingue italiana e tcdesca. L'elcnco dei candidati che hanno superato l'esamc deve cssere trasmesso al commissario dcl Governo ed alla provincia di Bolzano. Art. 4 Le commissioni sono presiedute da un commissario appartenente al gruppo linguistico diverso da quello cui appartiene l'csaminando. I due commissari clic svolgono le fun/.ioni di presidentc sono indicati nel dccrcto di cui al prccedente art. 3. Per supcrarc l'esame il candidato deve ottenere la maggioranza dei voti dei componcnti della commissione. Le commissioni rilasciano atiestati di conoscenza delle due lingue, riferite alle varic carricre.
La destinazione ad una funzionc pertinente ad una carricra superiore comunque denominata e subordinata al possesso dch'attcstato di conoscenza delle due lingue corrispondcntc alla suddetta carriera. Gli attestati hanno la validitä di sei anni. Art. 5 Le prove di esame sono distintc per carricre. D'intcsa tra commissario del Governo e provincia verranno periodicamentc concordati i criteri per la valutazionc della conoscenza delle due lingue onde assicurare il buon andamento del servizio e corrispondere sempre meglio alle esigenze delle popolazioni. Tali criteri devono essere pubblicati nel Bollettino ufficiale della regione. Per le carricre direttiva, di concetto cd esccutiva l'esame consiste in due prove scrittc cd una orale. Le prove scritte consistono in traduzioni scritte di testi originali di difficohä equivalente delle due lingue nell'altra lingua. Per esse il candidato puö consuitarc un diziortario della lingua italiana ed uno della lingua tcdesca. La prova orale consiste in una conversazione di difficoltä equivalente nelle due lingue. Per il personale di carriera ausiliaria cd equiparata c per gli operai l'esame consiste in una traduzione orale cd in una conversazione ai sensi dei primi due commi. Art. 6 Con dccrcto del commissario dcl Governo, previe intese con la provincia, vengono annualmente stabilitc la sedc e le datc delle prove di esame ripartite su quattro sessioni annuali. Ai componcnti delle commissioni d'csamc di cui sopra e corrisposto il compenso previsto per le commissioni d'esamc della provincia che verrä liquidato dalla provincia stessa, salvo rimborso da parte delio Stato di una quota pari alla metä della spesa. AI personale in servizio presso una pubblica amministrazione spetta, se ammesso a sottoporsi all'esame di cui al presente titolo, il congedo straordinario per csami e il trattamento cconomico di missione. Art. 7 AI fine di favorire il pieno possesso della lingua italiana e di quella tedesca vengono istituiti di intcsa tra commissario dcl Governo e provincia corsf di addestramento linguistico per i dipendenti delle amministrazioni dello Stato e degli enti pubblici, in servizio in provincia di Bolzano c in quella di Trento in uffici aventi compctenza regionale. Le spese fanno carico per metä alla provincia di Bolzano e per metä alla Presidenza dcl Consiglio dei Ministri. Lc amministrazioni dello Stato e degli altri enti pubblici possono altrest ncH'intcrcsse dcl servizio
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far partcciparc i propri dipendenti clic abbiano frcqucntato con profi tto i corsi di addestramento di cui al primo conima o ehe si siano distinti nell'cscrcizio deila bilinguitä a corsi di perfezionamento generali o special izzati in Italia o all'estero. A!)a fine dei corsi di addestramento e di perfezionamento deve cssere previsto un csame per verificarc l'cffcttivo profitto conseguito. r ^ o f o 77 Art. 8 Nella provincia di Bolzano sono istituiti i ruoli locali dei personale civile deiie amministrazioni delio Stato, anche ad ordinamento autonomo, aventi uffici nella provincia, stabiliti nelle tabelle allegate ai decrcto. I posti dei ruoli, di cui al precedente comma, considerati per amministrazione e per carriera, comunquc denominate, sono riservati a cittadini appartenenti a ciascuno dei tre gruppi linguistiei in rapporto a!Ia consistenza dei gruppi stessi quäle risuita daüc dichiarazioni di appartenenza rese nell'ultimo ccnsimento ufficiale deila popolazione. I commi precedenti non si applicano per ie carrierc direttive dcü'Amministrazione civiie deü'interno, per ii personale deila pubblica sicurczza e per quello amministrativo dei Ministero deila difesa. Art. 9 Ii personale che in data 20 gennaio !972 era giä in servizio in provincia di Bolzano continuerü a svolgerc le proprio attribuzioni, ad esaurimento, mantenendo l'inquadramento nei ruoli generali e conservando lo stato giuridico ad essi relativo. I posti vacanti al 20 gennaio 1972 c quclli che, per qualsiasi causa, si sono resi o si renderanno vacanti dopo tale data, sono coperti attraverso concorsi ai posti iniziali di ogni carriera. Consegucntemente vengono ridotti di altrettanti posti i corrispondenti ruoli generali delle amministrazioni interessate. Le vacanze nella prima attuazione delle seguenti norme, risultano dalla differenza tra i posti previsti dalle tabelle di cui al precedente art. 8 e quelli di fatto coperti dal personale di cui al primo comma dei presente articolo. Art. 10 L'avanzamcnto in carriera nei ruoli locali comporta di diritto la riduzione di altrettanti posti nellc corrispondenti qualifiche dei ruoli generaii. Ove in questi Ultimi ruoli non vi siano vacanze, il predetto avanzamento e la conscg^cnte riduzione dei ruoli medesimi iianno luogo al verificars! delle prime vacanze. Art. 11 E' in facolta dcü'amministrazione, trascorsi almeno dicci anni dall'immissione nei ruoli locali
di cui alle aüegate tabelle, di trasferire, a domanda, il relativo personale nei corrispondenti ruoli generali. 11 personale trasferito conserva l'anzianitä di carriera e di qualifiea acquisita cd e collocato nei ruoli generali con la qualifiea corrispondente a quella di provenienza e ncl posio che gli spetta, secondo l'anzianitä posseduta in detta qualifiea. I soprannumeri, che, eventualmente, dovessero verificarsi nei ruoli generali in conseguenza de! trasferimento previsto nei prcccdenti commi, sono riassorbiti con le successivc vacanze. Non e consentito trasferimento dai ruoli generali a quclli locali. In relazione aU'eventuale soprannumero saranno lasciati scoperti un corrispondcnte numero di posti nelle qualifiche iniziali de! ruoli generali. Art. 12 Nei concorsi a posti dei ruoli locali hanno la precedcnza i candidati idonei residenti da almeno due anni nella provincia di Bolzano. La disposizione di cui al comma precedente si applica anche alle assunzioni comunque denominate e consentite da particolari disposizioni di legge a posti di ruolo, senza concorso o di personale non di ruolo. Art. 13 II commissario dei Governo per la provincia di Bolzano e dclcgato a bandire con decrcto i concorsi ai gradi iniziali dei ruoli locali, nonche i concorsi interni. Le relative prove di csame hanno luogo a Bolzano. AI fine di consentire la programmazionc dell'orientamento deila formazione e dcll'addcstramento professionale e linguistico dei cittadini residenti nella provincia di Bolzano, il commissario dei Governo, determina, di intesa con la provincia, il numero dei posti da mettere a concorso, nonche i tempi dei concorsi stessi. Ai fini dell'intcsa di cui al comma precedente, la provincia e rappresentata da tre membri de! consiglio provinciale clctti dal consiglio stesso. Le prove di concorso devono tener conto, a seconda delle amministrazioni e delle carriere, dell'ordinamento giuridico-amministrativo, nonche deila storia e geografia locali. Art. 14 Nellc norme deü'cspletamento dei concorsi, per indcrogabili esigenze di servizio, su proposta dei consiglio di amministrazione di cui all'art. 22 le amministrazioni interessate possono comandare in servizio in provincia di Bolzano, personale dei ruoli generali, dando la preferenza a clii c a conoscenza deila lingua tedesca. 11 personale comandato viene restituito alle sedi di originc appena i posti messi a concorso vengono coperti c comunquc non oltrc dodici mesi.
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Art. 15 11 personale dei ruoH locali puö esscrc destinato a prestarc temporaneamente servizio fuori della provincia di Bolzano, solo per gravi e motivate esigenze di servizio o per addestramento non attuabiie in provincia di Bolzano, con provvedimento dei commissario del Governo in Bolzano su conforme parerc del consiglio di amministrazione di cui all'art. 22. I provvedimenti di cui al comma precedcnte riguardanti il personale di lingua tedesca o ladina non possono cssere adottati in misura superiore al 10% dei posti rispettivamente occupati nel ruolo locale da detto personale nelle singole amministrazioni e nelle singole carriere e per un periodo che, salvo il caso di addestramento, non superi i sei mesi prorogabili per una sola volta. Le disposizioni di cui ai commi prccedcnti si applicano anche al personale di cui al primo comma dell'art. 9 appartenente ai gruppi linguistici tedesco e ladino. I rclativi provvedimenti sono adottati su conforme parere del consiglio di amministrazione di cui all'art. 22 che lo esprime avendo riguardo alle esigenze del buon andamento del servizio statale nella provincia di Bolzano. Salvo il caso di addestramento le destinazioni di cui al presente articolo devono essere effettuate possibilmente in sedi della provincia di Trcnto. Art. 16 I posti messi a concorso sono riservati agli appartenenti a ciascuno dei gruppi linguistici, italiano, tedesco e ladino, ovunque resident!, in rapporto alla consistenza dei gruppi stessi, quäle risulta dall'ultimo censimento ufficiale della popolazione e attribuiti, secondo l'ordine di graduatoria dcgli idonei fino a concorrenza della quota spettante a ciascun gruppo. Qualora il riparto cosi effettuato non assegni ad un gruppo linguistico un posto, delle frazioni inferiori all'unita, si terra conto nei riparti dei successivi concorsi. La risei*va dei posti di cui al comma precedente si applica anclic alle assunzioni del personale di cui al secondo comma dell'art. 12 al quäle si applicano, altrcsi, le norme di cui al titolo I del presente decreto. Ai fini dell'osservanza delle norme di cui al prccedente comma, le relative assunzioni sono disposte previo parcrc del consiglio di amministrazione di cui all'art. 22. Art. 17 Nel territorio della provincia di Bolzano non si applicano le norme che victano al personale di prcstarc servizio nel comune di nascita o di residenza del personale stesso o dei rclativi familiari. Gli appartenenti al gruppo etnico !adino devono essere destinati possibiimente ad uffici o servizi delle localith ladine o aventi competenza anche per tali localitä.
Art. 18 La dichiarazionc di appartenenza ad uno dei tre gruppi linguistici viene resa e sottoscritta nel censimento generale della popolazione da ogni cittadino maggiorenne o dal legale rappresentante. Copia della dichiarazionc rimane al dichiarante. Salva a tutti gli altri effetti la segretezza dei dati del censimento, l'appartenenza ad un gruppo linguistico viene certificata a richiesta dell'interessato dal comune nel qualc e stata resa la dichiarazione di cui al primo comma in base all'esemplare della dichiarazionc stessa conservata presso il comune. Nel caso in cui il cittadino non si sia trovato in provincia di Bolzano al momento del censimento, il medesimo od il suo legale rappresentante poträ rendere la dichiarazionc di cui al primo comma nei modi previsti dall'art. 4 della legge 4 gennaio 1968, n. 15. Tale dichiarazione verra depositata al comune di residenza che ne darä certificazione a lichiesta dell'intercssato ai sensi e per gli effetti di cui al sccondo comma del presente articolo cd avrä validitä sino a quando non sarä sostituita dalla dichiarazione resa al successivo censimento. In caso di incompletezza o di errori conccrncnti la dichiarazionc di appartenenza ad uno dei tre gruppi linguistici, riscontrati in sede di revisione, non si fa luogo a rcttifica di ufficio ma si procede all'acquisizione di una nuova dichiarazione con le stesse modaütä delle operazioni di censimento. AI fine di concorrcre ad assicurare !a libertä e la segretezza della dichiarazione di appartenenza ad uno dei tre gruppi linguistici, il presidente della giunta provinciale ha diritto di chicderc all'ufficio provinciale di censimento ispezioni sullo svolgimento delle operazioni di censimento c di segnalare al commissario del Governo irrcgolarita, comunque rilevate. 11 commissario de! Governo, accertata l'irregolaritä, adotta i provvedimenti necessari. I prowedimenti adottati sono comunicati contestualmente al presidente della giunta provinciale e al comune competente. La giunta provinciale ha facoltä di proporre ricorso nelle competenti sed: per violazioni di norme poste a tutcla e della liberta e della segretezza della dichiarazione di cui al primo comma. I dati del censimento relativo alla consistenza dei gruppi linguistici in provincia di Bolzano sono pubblicati nella Gnzxeffn L7//:ca7<2 della Repubblica. Art. 19 II commissario del Governo, sentito il consiglio di amministrazione di cui all'art. 22 e con il consenso dcgli intcressati. puö disporre, per esigenze di servizio di temporanco distacco di personale dei ruoli locali ad uffici della provincia di Bolzano
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di ruoli divcrsi dclla stcssa o di altra amministrazione. Art. 20 Gli aspiranti ad assunzioni comunque strutturate c denominate ad uffici giudiziari o dclla pubb!ica amministrazione situati ncHa provincia di Bolzano o aventi compctenza regionale, nonchc dei concessionari di servizi di pubblico interesse svolti ncHa provincia stcssa hanno facoltä di soslcnerc le previste prove di csame sia nclla lingua italiana ehe in quclla tedesca secondo l'indicazione da effettuarsi ncHa domanda di ammissione. Art. 21 Le commissioni esaminatrici nei eoncorsi a posti dei ruoli locali sono composte da sei membri, tre di lingua italiana e tre di lingua tedesca, e saranno formate tenendo presenti, per quanto possibüe, le norme generali sui concorsi dcll'amministrazione dello Stato. Per i concorsi delia carriera di concetto, esecutiva cd ausiliaria i componenti dcllc commissioni sono nominati tra persone residenti in provincia di Bolzano. Per !a carriera direttiva si seguirä, per quanto possibiie, !o stesso critcrio. I componenti vengono scclti, in relazione ai singoli concorsi, tra magistrati ordinari od amministrativi, tra doccnti universitari o di scuola media superiore, tra dipendenti dcHe pubbliche amministrazioni coniprese in un elenco formato nell'ambito dcll'intesa di cui al secondo comma dell'art. 13. L'elenco di cui al comma prccedente e sottoposto a revisione biennale con la stcssa modalita. Presicde la commissiouc senza voto determinante il magistrato aventc maggiore anzianitä di carriera, o in mancanza, il componente dclla commissione piü anxiano di ctä. Svolgc 1c funzioni di segretario i! piü giovane componcnte della commissione. Art. 22 Per il personale dei ruoli locali le competenze attribuite dalla legge ai consigli di amministrazione od a commissioni centrali o locali dei personale comunque denominate, sono esercitati da un unico consiglio locale di amministrazione presieduto dal commissario dcl Governo e composto da cinquc rappresentanti dcll'ammmistrazione dello Stato, con qualifica di dirigente e da quattro rappresentanti dcl personale eletti per una metä dagli appnrtenenti al gruppo linguistico italiano c per l'altra meta dagli appartenenti al gruppo linguistico tedcsco. Con le stesse modalita sono designati i membri supplcnti. Gli appartenenti al gruppo linguistico ladino
hanno facoltä di partcciparc alla clczionc dei rappresenta!)ti dcl gruppo linguistico italiano o di qucllo tcdcsco. 11 consiglio di amministrazione vienc nominato, all'inizio di ogni biennio, con dccreto dcl commissario dcl Governo in modo da assicurarc la pariteticitä dei gruppi linguistici anche tra i rappresentanti dcH'amministrazionc dello Stato. 11 presidentc dcl consiglio locale di amministrazione non ha voto determinante. Partecipa al consiglio, con funxione di relatore, senza diritto di voto, un funzionario dcll'ufficio unico dei personale dcllc amministrazioni statali; un funzionario dello stesso ufficio svolgc !e inansioni di segretario. Art. 23 Prcsso il commissariato de! Governo viene costituita un'unica commissione paritetica di disciplina per il personale dei ruoli locali di cui ail'articolo 8 dcl presente dccreto composta da sei dipendenti dcH'amministrazionc statalc, tre di Hngua italiana c tre di lingua tedesca, con qualifica non inferiore a direttore di sezione. Dei predetti: o) due sono eletti, uno per ciascun gruppo linguistico, dal personale con le madalitä di cui all'art. 22 e rclativa norma transitoria; ^ quattro sono scclti dal commissario dcl Governo, dei quali due, uno per ciascun gruppo linguistico, devono appartcncre all'amministrazione della quäle fa parte il giudicabile quando l'amministrazione stcssa ha piü di cento dipendenti. A tal fine all'inizio di ogni biennio il commissario dcl Governo provvede con proprio dccreto alla nomina dei componenti dclla predetta cotnmissione in numero adeguato per rispcttarc la disposizione di cui alle lettera Con le stesse modalita vengono designati i membri supplcnti. La commissione e presieduta dal componente piü anziano di Hngua diversa da quclla dcl giudicabile, senza voto determinante. Qualora le norme vigenti prevedono il ricorso amministrativo contro le decisioni della commissione di disciplina ad un organo esterno alla provincia, ad csso organo e sostituito il consiglio di amministrazione di cui all'art. 22. Art. 24 Nell'ambito dcl commissariato dcl Governo per la provincia di Bolzano e istituito l'ufficio unico dei personale dcllc amministrazioni statali, il qualc per il personale dei ruoli di cui all'art. 8, svolgc i compiti dcgli ufLici dcl personale delle singolc amministrazioni. L'ufficio dcl personale di cui al comma prccedente altrcsi, l'ufficio csecutivo per i compiti demandati al commissario dei Governo dal pre-
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Art. 29 Lc funzioni che nel titolo H de! presente decreto sono attribuite o dclegatc ai commissaiio dcl Govcrno, sono csercitatc, per qucl che riguarda il personale deli'I.N.P.S. e dell'I.N.A.I.L., dal prcsidcnte dei rispettivi comitati provinciali di Bolzano. Le funzioni di amministrazione dcl personale attribuite al consiglio di amministrazione di cui al prcccdcntc art. 22, per quel che riguarda il personale dcll'I.N.P.S. c dell'I.N.A.I.L., sono esercitate da una commissione per ciascun ente composta dal prcsidente dei rispettivo comitato provincialc che la presiedc, dal vice presidente dcl comitato stesso, da due funzionari della catcgoria direttiva in servizio presso la sede di Bolzano e da quattro rappresentanti dcl personale eletti con le modalitä di cui all'art. 22 c relativa norma transitoria. Gli appartenenti al gruppo linguistico ladino hanno facoltä di parteeipare alla eiezionc dei rappresentanti dcl gruppo linguistico italiano e di quello tedcsco. La commissione viene nominata dai rispettivi comitati provinciali in modo da assicurarc la pariteticitä dei gruppi Hng^]istici anche tra i rappresentanti dcll'istituto intcressato. Un funzonario della sede di Bolzano svolgc lc funzioni di segretario della commissione. La durata in carica della commissione coincide con qucila dei rispettivi comitati provinciaii. La commissione di cui a! presente articolo svolgc nei proccdimenti diseiplinari dei dipendenti appartenenti ai ruoli locaii, le funzioni attribuite alla commissione di cui all'art. 101 dcl vigentc rcgolamento per il personale dell'I.N.P.S. c di cui all'art. 29-&;s dcl vigentc rcgolamento per il personale dell'I.N.A.I.L., ferme restando le disposizioni contcnutc nel titolo X e nel titolo VI dei rispettivi regolamenti. Per l'autorizzazione di spesa all'espletamento dei concorsi si applicano le norme vigenti presso i suddetti istituti. Art. 30 I dipendenti che abbiano conseguito la qualifica terminale nei ruoli locali della catcgoria direttiva e siano in possesso dei requisiti prescritti dallc vigenti disposizioni sono ammessi a parteeipare agli scrutini per la promezione alla qualifica superiore. Se promossi sono immessi nci ruoli nazionali, ccssando di far parte di quelli locali. Art. 31 Fermo restando anchc nei confronti dcll'I.N.P.S. c dcH'I.N.A.I.L. il disposto di cui al sccondo comma dcl prcccdcnte art .24, i compiti previsti dal primo comma dello stesso articolo sono svolti da-
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gH uffici dclle scdi provinciali dci prcdctti istituti. Art. 32 Per consentirc l'applicaxione dcccntrata dclla parificazione dcHc linguc italiana e tcdcsca cd H rapporto dirctto tra gli uffici aventi scdi nella provincia di Bolzano con gH assicurati, l'I.N.A.I.L., ncll'ambito delle proprio strutture pctiferiche, provvedc ad istituire un ispcttorato a Bolzano con circoscri/.ione provinciale. Disposizioni per la Magistratura Art. 33 I posti di pianta organica degii uffici giudiziari del!a provincia di Bolzano sono riservati ai cittadini appartenenti ai gmppi linguistici italiano, tedesco e ladino in rapporto a!Ia loro consistenza qualc risulta dalle diebiarazioni di appartenenza rese ncll'ultimo censimcnto deHa popolazionc. Art. 34 La ripartizione dci posti, aHa data de! 20 gennaio 1972, risulta dalla tabcMa allegata al decreto. AHa modifica della tabclia di cui ai comma precedcntc rcsa ncccssaria da modifiebe dell'organico e dai risultati di successivi censimcnti generali della popo!azione, si provvede con la procedura prevista dall'art. 107 del decreto del Prcsidcnte deHa Repubblica 31 agosto 1972, n. 670. Art. 35 Nel bando di concorso ad uditore giudiziario 6 riservato per gli aspiranti ai posti dcgli uffici della provincia di Bolzano, un numero di posti determinato in relazione alle vacanzc, sentita la provincia di Bolzano. I candidati ai concorsi di cui ai comma precedente hanno diritto di sostenere le prove di concorso, sccondo le indieazioni da effettuarsi nella domanda di ammissione, in lingua italiana o in quclla tcdesca. Ai fini dcll'osservanza del precedente comma, il Consiglio superiore dclla magistratura, nella formazionc dclla commissione di esamc, nomina sei componcnti che abbiano conoscenza dclla lingtta tedcsca, di cui tre effettivi e tre supplenti, scelti da un clenco di nomi predisposto di intesa con la provincia di Bolzano. Nci concorsi di cui al primo comma hanno la precedcnza i candidati idonci residenti da almcno due anni nella provincia di Bolzano. Art. 36 Le prove di concorso per i posti di cui all'articolo 33 devono tencr conto del particolarc ordinamento giuridico-amministrativo dclla provincia di Bolzano.
Art. 37 La copcrtura dci posti vacanti riservati agli appartenenti ai tie gruppi linguistici e disposta mediante destinaziotte ag!i uffici giudiziari dcüa provincia di Bolzano dcgli aspiranti, appartenenti ai gruppi suddetti, che abbiano superato l'csamc per uditore giudiziario cd effettuato il tirocinio previsto dall'ordinamento giudiziario negli uffici giudiziari della provincia di Bolzano. Alla temporanca copcrtura dei posti vacanti per mancanza o insufficienza di aspiranti, il prcsidcnte dclla corte di appello o il procuratore generale presso la competcnte corte di appello possono provvedere con !c necessarie applicazioni, con magistrati preferibilmente a conoscenza della lingua tcdcsca. L'applicazione non puö superare la durata di un anno. Art. 38 I magistrati ehe, in virtü della riserva di cui all'art. 35 sono destinati agli uffici giudiziari della provincia di Bolzano, possono esscre trasferiti a domanda ad un ufficio giudiziario di altra provincia solo dopo dieci anni dalla data di destinazione. Art. 39 Si applicano ai magistrati le disposizioni di cui al titolo I dci presente decreto. Art. 40 I magistrati assegnati ad uffici giudiziari dclla provincia di Bolzano dopo la data del 20 gennaio 1972 c prima dell'cntrata in vigore dci presente decreto, ove non richiedano di essere trasferiti in altra provincia, continuano a prestare servizio in soprannumero nell'attuale sede. Art. 4! I posti degü uffici giudiziari dclla provincia di Botzano vacanti alla data dci 20 gennaio 1972, e quelli resisi vacanti fino all'cntrata in vigore del presente decrcto, sono messi a concorso per esame al quäle possono parteeipare concorrenti che, alla data del bando, non abbiano superato il 45" anno di ctä, ferme restando le generali deroghe previste dalla legge. Art. 42 I decreti de! commissario del Governo previsti nel presente decreto nonchc i provvedimemi di cui al primo comma dcll'art. 2 sono pubblicati nel Bollettino ufficiale dclla regione. Con la stessa data sono pubblicati gli elcmenti cssenziali del provvedimento almeno in un quotidiano di lingua italiana cd in uno di lingua tedcsca. Del decrcto di cui all'art. 13 viene data notizia anche nella della Repubblica. L'ufficio unico di cui all'art. 24 cura !a pubblica-
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zione di u n Bollettino uflicialc contcncnte tutti i provvedimenti concerncnti il personale dei ruoli locali. I n detto Bollettino devono essere, altresi, pubblicati annualmente i ruoli di anzianitä dai quali risulti l'appartcnenza al gruppo linguistico e la ripartizione dei posti f r a i gruppi linguistici a n o r m a dell'art. 8 de! presente decrcto nonche u n e s t r a t t o de ruoli di anzianitä deiie amministrazioni statali rclativo al personale di cui all'art. 9, p r i m o comma, dai quaie risulti l'appartencnxa al g r u p p o linguistico. Art. 43 Contro i provvedimenti di cui al titolo I e II dei presente decreto e ammesso ricorso alla sezione a u t o n o m a di Boizano dei tribunale regionale di giustizia amministrativa. Art. 44 Fino a quando non avrä trovato piena realizzazione ii disposto dell'art. 1 de! presente decreto, in t u t t i gli uffici pubblici e nei servizi di pubbiico intercsse della provincia di Boizano e di quelli a competenza regionale della provincia di Trento, ii personale in possesso dcH'attestato ai sensi dei titolo I dei presente decrcto o che abbia superato l'esame di scconda lingua a norma della legge 29 o t t o b r e 1961, n. 1165, deve essere munito di un segno di identifieazione facilmente visibile. Art. 45 11 limite di etä per la parteeipazione a tutti i concorsi banditi in base al titolo II dei presente decrcto, per la durata di 15 anni dall'entrata in vigore dei dccrcto stesso, viene elcvato ad anni 40, applicando a partire da tale limite le deroghe previstc da leggi speciali. Art. 46 Lc quote di cui al terzo comma dell'art. 89 dcllo statuto devono csscrc raggiunte entro 30 anni dalla data di entrata in vigore dcllo statuto. Fino al raggiungimento dcllc quote suddette, la pcrccntuale dei posti da assegnare nei singoli concorsi, agli appartenenti dei gruppi linguistici tedesco e ladino puö csscrc determinata, nell'ambito dcllc intese di cui all'art. 13, in misura superiore a quclla risultante dall'applicazione dei preccdentc art. 16. Fcrmo restando quanto disposto dall'art. 9, nei periodo di cui al primo comma sono considerati vacanti anche i posti occupati da personale che h a presentato domanda di trasfernnento fuori della provincia di Boizano. Ncltc dotnande di cui al comma preccdente gli intcrcssati possono indicarc una terna di sedi di preferenza cd hanno diritto al trattamento economico previsto per i trasferimenti di ufticio. AI iinc di attuarc il disposto di cui al primo c o m m a la rresidenza dei Consiglio dei Ministri, su pro]^osta dei consiglio di amministrazione di
cui all'art. 22, si avvale anchc dei disposto dell'art. 199 dcllo statuto degli impiegati civili dello Stato, per il trasferimento ad altra amministrazione di singoli o di contingcnti di impiegati ncll'ambito provincialc. Nei posti da mcttcre a concorso ai sensi dei sccondo comma dell'art. 9 non sono comprcsi quelli occupati da personale che ha preso sesvizio nella provincia di Boizano dopo il 20 gennaio 1972 e prima dell'entrata in vigore de! presente dccrcto, purche giä residente nella provincia di Boizano alla data suddetta. Art. 47 Fino a quando non sara possibüc assicurare la rappresentanza della amministrazione dcllo Stato con personale appartenente ai ruoli locali i rappresentanti stessi sono scelti tra le persone comprese nell'elcnco di cui al terzo comma dell'articolo 21. AI fine di assicurare la rappresentanza elcttiva dei personale nei consiglio di amministrazione di cui all'art. 22 nei periodo iniziale di formazionc dei ruoli locali, la rappresentanza stessa viene eletta, con le modalitä di cui a! citato art. 22, dal personale di cui al primo comma dell'art. 9 e dal personale assunto nei ruoli locali. Nell'ambito dellc intese di cui all'art. 13 sono decise le date in cui cessano di appiiearsi le disposizioni transitorie dei due commi prcccdcnti. Le norme di cui ai commi prcccdenti si applicano anche per la costituzione della couunissione di diseiplina di cui all'art. 23. Art. 48 Le amministraziom interessate danno immediata comunicazione d'ufficio di cui all'art. 24 dcllc vacanzc comunque verificatesi anche ai sensi dei terzo comma dei prccedente art. 46. 11 predetto uificio, ai fini dell'intesa di cui all'art. 13, informa mensilmente la provincia dcüe vacanze di cui al precedente comma. Art. 49 Alle spese rccate dagli articoli 6 e 7, primo comma, si prevede mediante utilizzo degli stanziamenti iscritti ai capitoli 1636 e 1637 dello stato di previsionc della spesa dcl Ministcro dcl tesoro per l'attuazione della legge 23 ottobre 1961, n. 1165. Alle altre spese derivanti dal presente dccrcto si provvede mediante variazioni compensative tra gli stati di previsionc dcllc singole amministraziom stataü. 11 Ministro per il tesoro e autorizzato ad apportare, con i propri dccrcti, te occorrcnti variazioni di hilancio. H presente decreto, muttito de! sigiUo dello Stato, sarä inserto neüa raccolta ufticiale dcllc leggi e ()ei decreti della Rcpubblica italiana. E ' fatto
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obbligo a chiunque spctti di csservarlo c di fa:lo osscrvarc. Dato a Roma, addi 26 luglio 1976 LEONE Moro — Cossiga — Bonifacio — Stammati — Cotombo — Guttotti Marcora — Martinclti — Orlando — Donat-Cattin — Toros — Dal Falco — Pcdini Visto, ;7 GMardajfgf/f:.' Bonifacio Rcgfj/ra/o aHa Cor/c det con^:, d noyoM&rc 7976 dt Govcruo, rcg^^ro n. 77, /og/t'o 27, rz jegtvt/o de?/a dcJt&eraztone n. 777 dcNa seztoHe JcJ con^roHo de/ d novcjubre 7976.
gruppo al quatc il candidalo appartiene ai sensi del punto prcccdente; c; it candidato appartenente al gruppo ladino puö sostenere le prove di esamc di cui alt'art. 20 det citato decreto n. 752 sia nclta lingua itatiana ctie in quetta tcdcsca sccondo l'indicazionc da cffettuarsi netta domanda di ammissionc c ta conoseenza dclta lingua ladina viene accertata con un cotloquio da una commissionc composta da due membri appartenenti al gruppo linguistico ladino nominati d'intesa con la provincia con decreto del commissario del Governo.
Gazz. Ufficiale
Nr. 323, 26.11.197'
Gazzetta Ufficiale Nr. 96, 8.4.1977 DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 26 7977, H. 70-^. Not-me di attuazione dcllo statuto spec!ale della regione Trcntino Alto Adige in inateria di disciplina trnnsitoria deü'appartencnza ai vari gruppj linguisticl. IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Visto l'art. 87, comma quinto, detla Costituzione; Visto i! decreto del Prcsidente della Repubbtica 31 agosto 1972, n. 670, che approva il testo unico dclle lcggi costituzionati conccrnenti lo statuto spcciatc per il Trentino-Atto Adige; Sentita la commissionc spcciate per le norme di attuazione prevista dat sccondo comma dcü'articoto 107 del decreto del Prcsidente della Rcpubbtica 31 agosto 1972, n. 670; Sentito il Consiglio dei Ministri; Sulta proposta del Presidentc del Consigtio dei Ministri; Decreta: Articolo unico Tino atta prima attuazione dell'art. 18 del decreto del Prcsidente delta Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, cot prossimo censimcnto generale della popotazione: /n dichinrazione di appartenenza ad uno dei tre gruppi tinguistici detta provincia di Botzano viene rcsa c sottoscritta dinanzi al segretario comunalc o attro funzionario incaricato dal sindaco ^<i sensi detta legge 4 gennaio 1963, n. 15. Per täte dichiarazionc si appticano i commi prinio e quarto dett'art. 18-del dccreto n. 752; lc prove di esamc di cui all'art. 20 del citato decrcto n. 752 sono sostenute nelta lingua del
DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA RErUBBLICA 79 o??o&re 7977, ;i. 5^6. Norme di attuazione dello statuto speciale della regione Trentino-Alto Adige in materia di proportionale negli uffici statali si!i ne!la provincia (ti Botzano e di conoscenza delle due lingue nel pubbüco impiego. IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Visto l'art. 87, comma quinto, dclta Costituzione; Visti gli articoli 89, 100 e 107, comma primo, del dccreto del Presidentc detta Rcpubbüca 31 agosto 1972, n. 670, che approva il testo unico dette teggi costituzionali conccrnenti !o statuto spcciate per H Trentino-Alto Adige; Sentita la commissionc paritetica per !c norme di attuazione prevista daH'art. 107 del dccreto del Prcsidente detta Repubblica 31 agosto 1972, n. 670; Sentito il Consigtio dei Ministri; Sulla proposta del Prcsidente del Consigtio dei Ministri, di concerto con i Ministri per l'intcrno, per la grazia e giustizia, per lc finanze, per i! tcsoro, per i trasporti, per !e poste e le tctccomunicazioni e per l'industria, it commercio e l'artigianato; Decreta: Art. 1 11 superamento dell'csame di cui al titolo I del dccreto del Prcsidente dclta Repubbtica 26 luglio 1976, n. 752, e valido ai fini delta conccssionc dclta indennitä di cui alta legge 23 ottobre 1961, n. 1165, al personate ehe non ne sia in godimento alta data di rntrata in vigore del presente dccreto. L'indcnnitä dccorre dal primo giorno del mese succcssivo al superamento dctt'csame per il personale gia in servizio c dal primo giorno det mese succcssivo a quctlo di assunzione per il personale di nuova nomina.
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G!i articoli 2 (cscluso l'ultimo comma), 4 c 6 dclla legge 23 ottobre 196), n. 1165 cd il dccreto dcl Prcsidentc dclla Rcpubblica 18 agosto 1964, n. 807 (csclusi l'ultimo comma dcll'art. 15 c g)i articoli 16, 17 c 19), sono abrogati. Art. 2 11 superamento dcll'csamc dclla conoscenza dcllc linguc italiana c tcdcsca svoltosi in basc aHa normativa in vigorc ai fini dcll'assunzionc nclta pubblica amministrazionc in provincia di Bolzano, conserva cfficacia al finc de! disposto dclt'art. 1, primo comma, de! dccreto dcl Prcsidcntc dclla Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, nel caso di passaggio di personale da una all'altra amministrazionc dello Stato, da queste ad un ente pubblico o viccvcrsa, o ad altro entc pubblico, qualora il passaggio non comporti interruzione nel rapporto di impiego pubblico, ne l'inquadramcnto in una carricra superiore a quclla per la qualc il personale intcrcssato ha superato il citato csamc dclla conosccnza dcllc linguc italiana e tedcsca. Art. 3 AI personale indicato al primo comma dcll'art. 12 del dccreto dcl Prcsidcntc dclla Rcpubblica 20 gennaio 1973, n. 116, nonche all'analogo personale dclle scuole materne e dcllc scuole c dei corsi di addestramento e formazione professionale dipendente dalla provincia di Bolzano, non e richicsta la conosccnza dclla scconda lingua qualora svolga attivitä ncllc scuole la cui lingua d'insegnamcnto e quclla dcl gruppo linguistico di appartenenza dcl personale stesso. Art. 4 AI concorso per l'iscrizionc nell'elcnco provinciale dei sostituti portalcttere di cui all'art. 1 dclla legge 9 gennaio 1973, n. 3, nonche al concorso per fattorini di cui all'art. 2 dclla citata legge, si applicano lc disposizioni di cui al dccrcto dcl Prcsidentc dclla Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752. Art. 5 I sostituti portalcttere giä iscritti nel relativo elcnco provincialc di Bolzano alla data di entrata in vigorc dcl dccrcto dcl Presidcnte dclla Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, sc residenti in provincia di Bolzano alla data del 20 gennaio 1972, continucranno a prestare servizio nclla provincia ai sensi dcll'art. 9, primo comma, dcl citaio dccrcto dcl Prcsidcntc dclla Rcpubblica n. 752. II personale di cui al comma precendcnte, non residente in provincia di Bolzano alla data dcl 20 gennaio 1972, c trasferito ncll'elcnco dei sostituti portalcttere di altra provincia indicata dagli intcrcssati mantenendo l'anzianitä di iscrizionc ncll'elcnco. 11 personale di cui al primo comma, qualora abbia i prcscritti rcquisiti, & ammesso al concorso previsto dalla legge 9 gennaio 1973, n. 3, art. 2,
bandito sccondo lc disposizioni di cui al dccrcto dcl Prcsidcntc dclla Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752. Art. 6 AI personale degli uffici giudiziari di cui alla tabella allcgata al dccrcto, si estendono lc disposizioni contcnutc nel decrcto dcl Prcsidcntc dclla Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752. Art. 8 All'art. 6, sccondo comma, dcl decrcto del Presidcnte della Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, c aggiunta la seguente fräse: «Lc spese di cancclleria e funzionamento dcllc commissioni di csame sono liquidate dalla provincia salvo rimborso da parte dello Stato di una quota pari alla metä dclla spesa stcssa'>. Nor??M frnaszforza Art. 9 Gli esami per l'acccrtamento della conoscenza delle linguc italiana e tcdcsca previsti da leggi regional], provinciali e dai regolamcnti organici del personale in vigore per gli enti locaü dclla provincia di Bolzano ai fini dcllc assunzioni comunque strutturate e denominate ad impieghi presso i rispettivi enti, superati antcriormcnte alla data dclla prima sessione d'csame di cui all'art. 6 del decrcto dcl Presidcnte dclla Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, lianno validitä per i tre anni succcssivi all'cntrata in vigore dcl presentc dccrcto. 11 presentc decrcto, munito de! sigülo dello Stato, sarä inserto nclla Raccolta ufficialc dcllc lesgi e dei dccrcti dclla Rcpubblica italiana. E' fatto obbligo a chiunquc spetti di osservarlo e di farlo osservarc. Dato a Roma, addl 19 ottobre 1977
Visto,
LEONE Andreotti — Cossiga — Bonifacio — Pandolfi — Stammati — Lattanzio — Colombo — Donat-Cattin Bonifacto a/Ja Corfc rfet co?;?:, addt 23 HOt'cyH-
7977 Gos'erno, regM/ro
75, /ogf:o n. 2d.
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Cazzetta Ufficiale Nr. 270, 27*9*1978 DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA ^7 ZKgffo J97R, n. 570. Norme di adeguamento de! regoiamento approvato con decrcto dcl Presidente della Rcpubbüca 22 luglio 1977, n. 72t, ai fini dcü'clezionc dcl rappresentanti dcl personale statale dei ruoü locali della provinc!a di Bolzano, nel consiglio di amminlstrazione c nel!a commissione di diseipüna dl cul agü articoü 22 e 23 dcl dccrcto dcl Presidente dcüa Repübbliea 26 luglio 1976, n. 752. IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Visto I'art. 87, comma quinto, dcüa Costituzione; Visti gii articoü 89, 100 e 107, comma prirno, del dccrcto dcl Prcsidcntc dcüa Rcpubbüca 26 J'iagosto 1972, n. 670, che approva il testo unico dcüc Icggi costituzionaü concernenti io statuto speciale per ii Trcntino-Aito Adige; Visto ii decreto del Prcsidcntc dcüa Rcpubbüca 22 luglio 1977, n. 721, che approva il regoiamento per ]a clczione dei rapprcscntanti dcl personale in seno ai consigli di amministrazione e organi simiiari, ai sensi dcü'art. 7 dcüa legge 28 ottobre 1970, n. 775; Scntita la commissione paritetica per !c n o : m c di attuaxionc prevista daü'art. 107 dei dccrcto dei Presidente dcüa Rcpubbüca 31 agosto 1972, n. 670; Sentito il Consiglio dei Ministri; Suüa proposta de! Presidente del Consiglio dei Ministri di concerto con il Ministro del tesoro; Decrcta: Art. 1 Le clezioni dei rappresentanti dcl personale nel consiglio di amministrazione previsto dall'art. 22 del decreto dcl Presidente deüa Rcpubbüca 22 luglio 1976, n. 752, nonche nclla commissione di disciplina prevista daü'art. 23 dcl decrcto stesso si svoigono con le modaütä di cui al regoiamento approvato con dccrcto dei Presidente deüa Rcpubbüca 22 luglio 1977, n. 721, modificato da quanto disposto dai succcssivi articoü. Rcstano in vigorc ic disposizioni dcl menzionato dccrcto n. 721 che non siano incompatibüi con lc norme de! presente dccrcto. Art. 2 Per le clezioni di cui al preccdcnte articolo il commissario de! Govcrno per la provincia di Bol-
- 398 zano svolge ]c attribuzioni prcviste per il Ministro. Lc competcnze previste per lc commissioni centrale c circoscrizionali sono attribuite alla commissionc clcttoralc provinciale di cui al succcssivo art. 5. Art. 3 Sono c!cttori ed eleggibili tutti i dipendenti di ruolo dei ruoli locali di cui ali'art. 8 del dccreto de! Prcsidcntc deüa Repubblica 28 luglio 1976, n. 752, in servizio alla data delle elezioni. Art. 4 Lc elezioni sono indette con decrcto del commissario dcl Govcrno per la provincia di Bolzano da pubblicarc nel BoHettino uffieiale dcHa regione Trentino-Alto Adige nonchc in queilo di cui aii'articolo 42, terxo comma, dcl decrcto dcl Presidcnte della Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, aimeno tre mesi prima della scadenza dcl mandato dei rappresentanti in carica. Col decrcto di indizionc deHe elezioni, il commissario del Governo nomina la commissionc elettorale provinciale. Art. 5 La commissionc elettoralc provinciale e composta da sei dipendenti aventi diritto al voto, di cui tre appartenenti a! gmppo di lingua italiana e tre al gruppo di lingua tedcsca scelti dal commissario del Govcrno tra sei nominativi per ciascun gruppo linguistico designati dai componenti dcl consiglio di amministrazione appartenenti al rispettivo gruppo. Qucsta designazione deve csscre espressa da una maggioranza formata da rappresentanti dell'amministrazione e da rappresentanti dcl personale. 11 consiglio di amministrazione deve esprimero le designazioni entro quindici giorni dalla sua convocazione. La commissione c presieduta dal componente avente la maggiore anzianita nella qualifica piü elevata. 11 presidente designa uno dei componenti appartenenti al gruppo linguistico diverso dal proprio, ad cscrcitare !e funzioni di segretario. La commissione terra lc proprie sedute presso il commissariato del Govcrno di Bolzano. Art. 6 La commissione elettoralc provincialc entro il ventesimo giorno antcccdcntc a!la data delle votazioni, determina il numero c la ubieazione dei seggi clettorali in modo ehe siano assegnati ad ogni seggio un nuniero di clettori ritenuto congruo per garantirc la segretezza dcl voto. La commissionc entro il tenninc di cui al preccdcnte comma, provvede altrcsi, sulta base dcgli elcnchi c dei dati forniti dall'ufficio unico dcl personale di cui ali'art. 24 del decrcto dcl Prcsidcntc della Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, alla compilazione della lista dcgli clettori assegnati a
ciascun seggio indicandovi cognomc, nome, luogo, data di nascita c gruppo linguistico di appartenenza, risultante dall'atto deüa sua assunzionc nonchc aü'affissionc di detta lista in apposito albo o spazio predisposto nei singoli uflici ove presta servizio il personale ivi iscritto. L'affissione ha la durata di cinque giorni al finc di conscntirc agli intcrcssati di proporrc reclamo con qualsiasi mezzo avverso ]a mancata iscrizione nella lista o la errata indieazione dei dati ivi indicati. 11 rcclamo deve esserc presentato, entro i cinque giorni successivi al termine di affissione di cui al comma prccedentc, alla commissionc clcttoralc provinciale la qualc, entro il giorno prcccdente la votazionc, deve provvedere ad cffc(tuare, le occorrcnti iscrizioni o rcttifiche. Art. 7 Per ciascun seggio c istituito un ufficio clettorale composto da quattro scrutatori, di cui duc appartenenti a! gruppo di lingua italiana c duc al gruppo di lingua tcdcsca, nominali dalla commissione elettoralc provinciale con i criteri di cui ali'art. 5, primo comma, entro il deeimo giorno antecedente la data dclic votazioni. L'ufficio elettoralc e presieduto dal componente avente la maggiore anzianita nella qualifica elevata. 11 presidente designa uno dei componcnti. appartenenti al gruppo linguistico diverso dal proprio, ad cscrcitare lc funzioni di vicc presidente e incarica il componcnte ehe riveste la qualifica meno elevata a svolgcre le funzioni di segretario. Art. 8 Lc liste dei candidati per l'clczione dcl consiglio di amministrazione e per la commissionc di disciplina, distintc per gruppo linguistico, possono cssere presentatc: n) dal!e confedcrazioni sindacali rappresentate nella CESP (Consulta economico sociale provinciale); dal numero di clcttori previsto nella lettera c) dcll'art. 10 del decrcto del Presidente della Repubblica 22 luglio 1977, n. 721, riferito a ciascun gruppo linguistico. I candidati devono risultarc iscritti neH'elenco dcgli elcttori e ciascuna lista, corrcdata dalle dichiarazioni di accettazione, deve comprcndere u n numero di candidati non inferiore al numero dei rappresentanti titoiari c supplenti da clcggcre. Ai sensi dcl terzo comma dcll'art. 22 dcl dccreto dcl Presidente della Rcpubblica 26 luglio 1976, n. 752, gli elcttori dcl gruppo linguistico ladino l)anno facoltä di acccttarc la candidatura nelle liste di uno o dcll'altro gruppo. Art. 9 Lc schcdc di votazionc distintc con evidenza p e r
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il consiglio di amimnistrazionc c per la commissiortc di diseiplina, sono di tipo unico, ma di colorc diverso a scconda ehe siano destinate agli clcttori di uno o dcll'altro gruppo linguistico. Ai sensi del terzo comma dcü'art. 22 de! decrcto de! Prcsidcntc della Repubblica 26 lugHo 1976, n. 752, gli clcttori de! gruppo linguistico ladino hanno facoltä di chicdcrc la Scheda di votaxione di cui al comma prccedcntc destinata agli clettori di uno o dcll'altro gruppo linguistico. Se sono candidati hanno facoltä di chicdcre so!o 1a schcda che contiene !a lista in cui sono candidati. Art. 10 La commissionc elettorale provinciale assegna i posti riservati ncl consiglio di amministrazione e nclla commissione di diseiplina ai rappresentanti del personale appartenente ai gruppi linguistici in rapporto proporzionale ai voti ottenuti da ciascuna lista e, di queste, proclama cletti i candidati che hanno ottenuto il maggior numero di preferenze. Nor??:a Art. 11 In sede di prima costituzione del consiglio di amministrazione e della commissione di diseiplina: 1) il commissario del Governo entro trenta giorni dalla data di entrata in vigore del presente decreto indice le elczioni dei rappresentanti del personale fissandonc la data non oltre i successivi sessanta giomi; 2) il commissario del Governo, d'intesa con la rappresentanza della provincia di cui all'art. 13 del decrcto del Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, sceglie i componenti della commissionc elettorale provinciale tra sei nominativi per ciascun gruppo linguistico proposti dalle confederazioni sindaeali di cui all'art. 8, lettera a); 3) fino a quando trovano applieazione le disposizioni transitorie dei primi due commi dell'articolo 47 del decreto del Presidente della Repubbilca 26 luglio 1976, n. 752, sono elettori ed cleggibili i dipendenti di ruolo di cui al primo comma dell'art. 9 e quelli di cui all'ultimo comma dell'art. 46 del citato dccreto n. 752; fino allo stesso termine ha diritto a voto anclie il personale in prova dei ruoli locali di cui all'art. 8 de! decrcto del Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, e la commissione provvede alla ccmpilazione della lista dcgli clcttori di cui al prccedcntc art. 6 avvalendosi anche, per la parte di loro coinpetenza, dcgli clcnchi e dei dati allo scopo forniti al commissario del Governo dalle singole nmministrazioni; 4) fino alla prima attuazione dell'art. 18 del decrcto del Trcsidente della RcpubbUca 26 luglio 1976, n. 752, la commissione clcttoralc provinciale, entro quaranta giorni antccedcnti alla data delle
votazioni, da comunicazionc personale all'interessato della sua assegnazione, decisa senza voto prevalentc del prcsictentc e ai soli fini del presente decrcto, al gruppo linguistico — italiano, tedcsco, ladino — presunto dalta commissionc e questi, entro cinquc giorni dalla rieezione, chicde eventuale rettifica alla commissionc che vi provvede per la compüaxione della lista dcgli clettori di ciascun seggio. 11 presente dccrcto, munito del sigillo dcllo Stato, sarä inserto nclla Raccolta ufficiale delle leggi c dei dccrcti della Repubblica italiana. E' fatto obbligo a chiunque spetti di osservarlo e di farlo osservare. Dato a Roma, addi 31 luglio 1978 PERTINI Andrcotti — Pandolfi Visto, GHar&nfgM:.* Bonifacio 7?6g;'yfra^o Corfe de: con^f, 22 &re 7975 Governo, reg:s?ro n. /og/:o N. 53
DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 37 ?i<g?;o 7975, H. 377.1 ) NotTne di attuazione dcl!o s.atuto speciale dcüa Regione Trcntino-Alto Adige in matcria di proporzionale negli uffici statali siti nclla provincia di Bolzano e di conosccnza delle due lingue ncl pubblico impiego. IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Visto l'art. 87, comma quinto, della Costituzione; Visti gli articoli 89, 100 e 107, comma primo, del decrcio del Presidente della Repubblica 31 agosto 1972, n. 670, che approva il testo unico delle leggi costituzionali conccrncnti lo statuto speciale per il Trentino-Alto Adige; Scntita la commissionc paritetica per le norme di attuazione prevista dall'art. 107 del decreto del Presidente della Repubblica 31 agosto 1972, n. 670; Sentito il Consiglio dei Ministri; Sulla proposta del Presidente del Consiglio dei Ministri, di conccrto con i Ministri dell'intcrno, di grazia c giustizia, del tesoro e delle poste c delle telecomuncazioni; Decrcta: Art. 1 11 secondo comma dell'art. 3 de! dccreto del Presidente dclta Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, c modificato comc segue: «Le commissioni, nominatc per un triennio, sono compostc di quattro membri effettivi c quattro supplcnti, scclti per inctä tra i cittadini di jnadre lingua italiana e per metä tra i cittadini
1) Gazzetta Ufficiale Nr. 270, 27.9.1978
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di madrc Iingua tedcsca della provincia di BolzanO)>.
dipendenti dello Stato c delle amministrazioni con ordinamento autonomo <>.
Art. 2 H primo comma dell'art. 7 del decreto dcl President*: deüa Repubbüca 26 luglio 1976, n. 752, ö cosl modificato: « AI fine di favorire il pieno possesso della Iingua italiana e di quclla tedcsca vengono istituiti, d'intesa tra il commissario dcl Governo per la provincia di Bolzano e 1a provincia di Bolzano, corsi di addestramento Iinguistico per i dipendenti delle amministrazioni dello Stato e degli enti pubblici in servizio in provincia di Bolzano. Per il personale in servizio in provincia di Trento in uffici aventi competenza regionale, l'intesa di cui al comma precedente si svolge tra il commissario del Governo per la provincia di Trento c la provincia di Bolzano )>.
Art. 6 I coHoqui per l'acccrtamcnto della conoscenza della lingua italiana o della Iingua tedcsca previsti dagti articoli 13 c 17 dcl decreto dcl Presidente della Repubblica 20 gennaio 1973, n. 116, superati antcriormcnte a!Ia data di entrata in vigore dcl decreto dcl Prcsidente della Repubblica 19 ottobre 1977, n. 846, hanno validitä per i tre anni successivi alla data stessa.
Art. 3 AH'art. 13 del decreto dcl Prcsidente della Repubbüca 26 luglio 1976, n. 752, e aggiunto il segente comma: « II commissario del Governo per la provincia di Bolzano e altresi delegato ad adottare tutti gli altri provvedimenti cd emanarc tutti gli altri atti concernenti il personale di cui al primo comma dell'art. 8 del presente decreto applicando le norme dello stato giuridico dei dipendenti dello Stato, nonche, per il personale dipendente dalle amministrazioni con ordinamento autonomo, le norme previste dai rispettivi stati giuridici, fatte salve le particolari disposizioni contenuie nel presente decreto ». Art. 4 II terzo comma dell'art. 21 del decreto dcl Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, e modificato come segue: « I componenti vengono scclti, in relazione ai singoli concorsi, tra il personale appartenentc alle categorie sottoindicate, anche se trovasi in posizione di quicscenza, compreso in un elcnco formato nell'ambito dell'intcsa di cui al secondo comma dell'art. 13: a) magistrati ordinari od amministrativi; docenti universitari o di scuola media superiore; cj dipendenti delle pubbliche amministrazioni Art. 5 11 primo comma dell'art. 26 del decreto del Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, & sostituito dal seguente: <t Salvo quanto disposto negli articoli prccedenti si applicano al personale dei ruoli locali di cui all'art. 8 le disposizioni che disciplinano il trattamento giuridico ed economico rispettivamentc dei
Art. 7 Gli organi compctcnti delle amministrazioni dello Stato di cui al primo comma dell'art. 8 del decreto de! Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, danno immediata comunicazione alI'ufficio di cui all'art. 24 dello stesso decreto, di ogni provvedimento di destinazione di personale in provincia di Bolzano. Analoga comunicazione, ai fini dcll'osservanza delle disposizioni di cui al titolo I del menzionato decreto n. 752, viene data dagli organi compctcnti degli enti pubbüci di cui al primo comma dell'articolo 1 e delle amministrazioni dello Stato di cui al secondo comma dello stesso art. 1 de! suind!cato dccicto n. 752, rispettivamente al commisfario del Governo per la provincia di Bolzano c a quello per la provincia di Trento. I predetti commissari di Governo, per la parte di rispettiva competenza, danno immediata comunicazione alla regione e alla provincia di Bolzano delle notizic di cui ai prccedenti commi, nonche, contestualmente, dcHa loro eventuale richicsta di sospensione o di revoea dei provvedimenti ritcnuti non conformi alle disposizioni di cui al decreto dcl Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752. La regione c la provincia di Bolzano possono chiedere che siano sospesi o rcvocati i provvedimenti ritenuti non conformi alle disposizioni di cui al citato decreto dcl Presidente della Repubblica n. 752. Art. 8 II titolo primo de! decreto dcl Presidente della Repubblica 26 luglio 1976, n. 752, si appiica agli enti pubblici costituiti od ordinati con legge o con atti aventi forza di legge. Sono esclusi gli enti pubblici economici che operano in regime di libera concorrenza ccccttuate le loro attivita che costituiscono esereizio di servizio di pubblico intcrcsse in conncssione ai sensi del primo comma dell'art. 100 del decreto dcl Prcsidente dcHa Repubblica 31 agosto 1972, n. 670. Art. 9 La tabclia 1, conccrnente gli organici degli uffici giudiziari siti in provincia di Bolzano, allegata al dccrcto dcl Prcsidente delia Repubblica 19 ottobre
-401 1977, n. 846, e sostituita con la tabcHa 1 allcgata al presente dccrcto. La tabcHa XII dcHa tabcHa 14, conccrncnte l'organico degti operatori tcicfonici dcH'Axicnda di Stato per i servixi tclcfonici c l'intcra tabcHa 16 conccrncnte gii organici dei servixi P.T. del Ministcro dcMc postc e dcHe teiccomunicazioni, a!!cgatc al dccrcto dei Prcsidcntc dcüa Repubbiica 26 iuglio 1976, n. 752, sono sostituite rispettivamente daHc tabcHc 2 e 3 aHcgatc al presente dccrcto. La pianta organica della ragioneria provinciale dcllo Stato di Boizano, di cui aüa lettcra ^4) dcHa tabeiia 18 aHcgata ai dccrcto dcl Presidente dcHa Rcpubbiica 26 lugiio 1976, n. 752, e integrata con !a labcHa 4 aHegata ai presente decrcto. 11 presente dccreto, munito de! sigiHo deiio Stato, sarä inserto nclla Raccolta ufficialc deile !cggi c dei decreti dcHa RepubbÜca itaüana. E' fatto obbligo a chiunque spetti di osscrvarlo e di farlo osservare. Dato a Roma, addl 31 luglio 1978 PERTINI Andreotti — Rognoni — Bonifacio — Pandoifi — GuHotti Visto, ;7
Bonifacio Cor/c ^ef con/!,
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ABBILDUNGS-UND TABELLENVERZEICHNIS Seite Abbildung
1: Lebend Geborene und natürlicher Bevölkerungszuwachs in der Provinz Bozen 1960 - 1978 264 Abbildung 2: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe A Schriftliche Prüfung 323 Abbildung 3: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe A Mündliche Prüfung 324 Abbildung 4: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe B Schriftliche Prüfung 325 Abbildung 5: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe B Mündliche Prüfung 326 Abbildung 6: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe C Schriftliche Prüfung 327 Abbildung 7: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe C Mündliche Prüfung . . 328 Abbildung 8: Zweisprachigkeitsprüfung Gruppe D Mündliche Prüfung 3^9 Tabelle 0: Stand der deutschen Lehrkräfte am 1.10.1927 39 Tabelle 1: Ministerium für Landwirtschaft und Forstwesen: NahrungsmitteldienstProvinzialinspektorat 88 Tabelle 2: Ministerium für kulturelle Güter und Umwelt: Staatsarchiv 89 Tabelle 3: Finanzministerium: Finanzintendantur.... 91 Tabelle 4: Finanzministerium: Ararialtechnisches Amt 92 Tabelle 5/A: Landesinspektorat der Zölle Bozen und Zollbezirke Bozen und Franzensfeste 93 Tabelle 5/B: Abteilung für die Fabrikationssteuer der Zone Bozen und Prüfungsämter der Fabrikationssteuer in Meran 94 Tabelle 6: Finanzministerium: Periphäre Verwaltung der Gebühren und indirekten Geschäftssteuer 95
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7: Direkte Steuern 8: Gerichtsämter 9: Justizministerium: Notariatsarchiv und Gerichtsgefängnis 10: Provinzialamt für Industrie, Handel und Handwerke und Eichamt 11: Staatsbauamt..... 12: ANAS 13/A: Arbeitsinspektorat 13/B: Stellenvermittlungsämter 14: Staatstelefone 15: Lokale Postämter 16: Zentrale Postverwaltung 17: Tierärztlicher Dienst an der Grenze 18/a: Provinziales Rechnungsamt des Staates... 18/b: Provinzialdirektion des Schatzamtes 19: Generaldirektion des Amtes für zivile Motorisierung 20: Transportministerium - Staatsbahnen 21: INPS 22: INAIL 23: Stellenpläne der Richter 24: Gliederung und Quantifizierung, der Proporzstellen nach Ämtern und Laufbahnen.. 25:-Ministerium für Post- und Fernmeldewesen 26: Finanzministerium, Stellenpläne 1979.... 27: Anteil der Akademiker und der Personen mit Reifeprüfung an der erwerbstätigen Bevölkerung im Jahre 1971
Seite 97 98 99 100 101 102 103 104 106 107 109 110 111 112 113 115 116 118 119 121 123 125 126
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28: Entwicklung der Maturantenquote der deutschen Volksgruppe in Südtirol 1956 - 1977
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29: Staatsämter und Körperschaften, die unter die Bestimmungen des Art.89 des Autonomiestatutes fallen - Stellenplan 1975 und Personalstand 1972 - 1975 30: Personalstand am 30.9.1975 insgesamt 31: Personalstand insgesamt nach Laufbahnen... 32: Personalstand des Fürsorgeinstitutes für Staatsangestellte (ENPASj nach Laufbahnen am 30.9.175 33: Personalstand der Eisenbahnen nach Laufbahnen am 30.9.1975 34: Personalstand der Postverwaltung nach Laufbahnen am 30.9.1975 35: Personalstand der Finanzämter nach Laufbahnen am 30.9.1975 36: Aufnahmen zwischen 1972 und 1975 insgesamt 37: Aufnahme von Italienern zwischen 1972 und 1975 38: Aufnahme von Südtirolern zwischen 1972 und 197 5 39: Anzahl der Bahnbediensteten, welche am 1.4.1976 in der Rangordnung zur Rückversetzung in ihre Heimat aufscheinen und der .Bediensteten, welche im Zeitraum vom 15.7. 1976 bis 31.1.1977 aus dem Dienst ausscheiden 40: Altersaufbau der Bediensteten in den Proporzämtern nach Geschlecht am 20.1.1972... 41: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 1979-1980 (Jahrgänge 1914-1915) 42: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 1979-1980 (Jahrgänge 1919-1920)
126
133 134 135 137 141 142 143 144 145 145
150 158 160 160
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43: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 1981-1985 (Jahrgänge 1916-1920) 44: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 1981-1985 (Jahrgänge 1921-1925) 45: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 1986-1990 (Jahrgänge 1921-1925) 46: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 1986-1990 (Jahrgänge 1926-1930) 47: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 1991-1995 (Jahrgänge 1926-1930) 48: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 1991-1995 (Jahrgänge 1931-1935) 49: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 1996-2000 (Jahrgänge 1931-1935).. 50: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 1996-2000 (Jahrgänge 1936-1940) 51: Voraussichtliche Pensionierungen Männer 2001-2005 (Jahrgänge 1936-1940) 52: Voraussichtliche Pensionierungen Frauen 2001-2005 (Jahrgänge 1941-1945) 53: Voraussichtliche Pensionierungen insgesamt nach Laufbahnen 1979-2005 54: Voraussichtliche Pensionierungen insgesamt nach Sprachgruppen 1979-2005 55: Freie Proporzstellen 1979-2002 56: Bedienstete nach Sprachgruppen am 1.1.1979 57: Herstellung des Proporzes 1979-2002 58: Lehrkräfte an den Schulen der drei Volksgruppen, nach Schultypen im Schuljahr 1976/77 59: Berechnung der Lehrkräfte deutscher Muttersprache 1976/77 60: Berechnung der Lehrkräfte italienischer Muttersprache 1976/77
161 '161 162 162 163 163 164 164 165 165 166 169 170 171 172 175 179 180
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61: Lehrer nach Sprachgruppen in Südtirol Schuljahr 1976/77 * 62: Kindergärten in Südtirol: Personal gegliedert nach Sprachgruppen und Dienstrang 1976/77 63: Regionalproporz aufgrund der Zusammen.setzung des Regionalrates von TrentinoSüdtirol (Legislatur 1978-1983) 64: Landesproporz aufgrund der Zusammen- . setzung des Südtiroler Landtages (Legislatur 1978-1983) 65: Personalstand der Landesverwaltung am 1.4.1979 66: Personal der Landesverwaltung nach Laufbahnen am 1.4.1979 67: Vergleich der Laufbahnen der Bediensteten des Landes mit.denen der Proporzämter des Staates..... 68? Sprachgruppenproporz des Landespersonals am 1.4.1979 69: Krankenhäuser Südtirols: Personalstand und Bedarf am 1.1.1979 70: Krankenhäuser: Ärzte-Personalstand am 1.7.1978 71: Krankenhäuser: Sanitäres Hilfspersonal Stand am 1.7.1978 72: Krankenhäuser: Technisches Personal Stand am 1.1.1978 73: Gemeindepersonal nach Sprachgruppen am 31.12.1978 74: Südtiroler Landessparkasse: Personalnach Sprachgruppen und Betrieben am 31.12.1978 75: Personalstand der Etschwerke der Städte Bozen und Heran am 31.5.1979
180 181 183 183 186 189 190 191 194 195 196 197 199 201 203
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Seite 76: Personalstand der Region nach Sprachgruppen am 31. Mai 1979 205 77: Wechselseitige Landeskrankenkasse: Personalstand nach Sprachgruppen am 1.6.1979 207 78: Institut für den Geförderten Wohnbau: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 1.6.1979 210 79: Wettbewerb für freie Gemeinde-Arztstellen am 30.11.1978 211 80: Handelskammer: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 12. Juni 1979 212 81: Regionalrat: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 31.5.1979.... 214 82: Südtiroler Landtag: Personalstand nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 31.5. 1979 214 83: Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols: Personalstand nach Sprachgruppen und Läufbahnen am 31.5.1979 215 84: Personalstand der Bezirks- und Talgemeinschaften nach Sprachgruppen am 31.5.1979 216 85: Personalstand und -bedarf in öffentlichen Ämtern insgesamt, in denen der allgemeine Proporzgrundsatz Anwendung findet Ende Mai 1979 217 86: Besetzte Wohnungen nach Sprachgruppenzugehörigkeit des Familienoberhauptes .'und nach mangelnder Ausstattung 1971... 230 87: Arbeitsplätze in Südtirol 1971 247 88: Beschäftigte Arbeitskräfte in Südtirol 1976 247 89: Unselbständige Beschäftigte im Dienstleistungsbereich 1976 248 90: Gliederung der Stellen, in denen der allgemeine Proporzgrundsatz Anwendung findet, nach Bereichen 249
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Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle
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91: Unselbständige Beschäftigte im Dienstleistungsbereich (ohne Handel, Hotelund Gastgewerbe) insgesamt und mit Proporz 250 92: Selbständige und unselbständige Beschäftigte in Südtirol 1970-1976 254 93: Entwicklung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen 1961-1976 256 94: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 - 29 Jahren nach angenommener Sprachgruppenzugehörigkeit und Gemeinde am 31.12.1977. 259 95: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 - 29 Jahren nach Altersgruppen am 31.11.1977.. 260 96: Jugendliche in den Sonderlisten eingetragene Arbeitssuchende von 15 bis 29 Jahren nach Schulbildung am 31.12.1977... 261 97: Schülerbestände des Schuljahres 1975/76 nach Schultypen und Schulstufen. 265 98: Voraussichtliche maximale Mittelschulabsolventen 1976 - 1983 266 99: Prognose der Entwicklung der erfolgreichen Abgänger von den Mittelschulen 1978-1991. 268 100: Prognose der Maturanten an fünfjährigen Oberschulen nach SprachgruDpen 1976/77 1990/91 1 269 101: Entwicklung der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung Südtirols von 1961 - 1971 und Schätzung für 1981 273 102: Wettbewerbe bei den Proporzämtern seit Inkrafttreten des Proporzes, nach Laufbahnen und Sprachgruppen, vom 28.6.1977 zum 31.12.1978 281 103: Wettbewerbe bei den staatlichen Proporzämtern (ohne INPS, INAIL und Richter) bis zum 26.6.1979 283 104: Überblick über den Ausgang der 21 bis zum 26.6.79 insgesamt positiv abgeschlossenen Wettbewerbe bei den staatlichen Proporzämtern 285
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Tabelle 105: Anteil der Dienstantritte gemessen an den ausgeschriebenen Stellen bei den staatlichen Proporzämtern, nach Sprachgruppen am 26.6.1979 286 Tabelle 106: Anteil der Dienstantritte gemessen an den ausgeschriebenen Stellen bei den staatlichen Proporzämtern, nach Laufbahnen am 26.6.1979* 287 Tabelle 107: Anteil der Dienstantritte gemessen an den ausgeschriebenen Stellen bei den staatlichen Proporzämtern, nach Sprachgruppen und Laufbahnen am 26.6.1979 288 Tabelle 108: Wettbewerb um 7 A-Stellen (Rat) bei der Finanzintendantur, Ausschreibung 14.3.1978.. 289 Tabelle 109: Übersicht über 5 ausgeschriebene A-Wettbewerbe bei der Staatsverwaltung 1977-1978.... 290 Tabelle 110: Wettbewerb um 50 B-Stellen (Bahnhofsvorstand) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 8.4/1978... 291 Tabelle 111: Wettbewerb um 114 C-Stellen (Bahnhofsassistenten) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 21.4.197 7 292 Tabelle 112: Wettbewerb um 80 C-Stellen (Bahnhofsassistent) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 15.4.197 8 292 Tabelle 113: Wettbewerb um 164 D-Stellen (Handlanger) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 21.4.1977 293 Tabelle 114: Wettbewerb um 123 D-Stellen (Oberbauarbeiter) bei der Eisenbahn, Ausschreibung 21.4.1977.. 294 Tabelle 115: Vergleich der Zahl der Bewerber der abgeschlossenen Wettbewerbe mit der Zahl der Bewerber der Wettbewerbe in Abwicklungsphase, Stand 26.6.1979 ,... 295 Tabelle 116: Gesamt-Überblick über die Zweisprachigkeitsprüfungen im Jahre 1977 und erste drei Sessionen 1978 für die Laufbahnen A,B,C u.D. 319 Tabelle 117: Überblick über die Zweisprachigkeitsprüfungen 1977 und erste 3 Sess.1978..' 320 Tabelle 118: Ausgestellte Zweisprachigkeitsbescheinigungen in den vier Sessionen 1977 und drei Sessionen 1978 331 Tabelle 119: Sitzverteilung in Gremien gemäß Proporz des Landtages 1978 - 1983 333 Tabelle 120: Sitzverteilung in Gremien gemäß Volkszählungsproporz 1971 333
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S C H R 1 F T T U M S V E R Z E I C H N I S 1. Bücher, Aufsätze und Zeitungen: Alto Adige
Athanasius
Ballardini
Baizarini
Benedikter, Bericht
Alto Adige, Corriere delle Alpi, Quotidiano indipendente del Mattino. Direzione, Redazione, Amministrazione: Bolzano, Lungo Talvera San Quirino 26, Ausgabe: 22.4.78, 24.6.78, 24.5.79. (ohne Vorname) Athanasius, Pseudonym für Michael Gamper: Die Seelennot eines bedrängten Volkes - Von der nationalen zur religiösen Unterdrückung in Südtirol, Marianische Vereinsbuchhandlung, Innsbruck 1927. Renato Ballardini: Bericht des Präsidenten der ständigen Verfassungskommission an die italienische Abgeordnetenkammen, (anläßlich der Vorlage des neuen Autonomiestatutes), aus Atti Parlamentari (Protokolle), Abgeordnetenkammer Nr.2216-277 A, Rom, 1970, deutsche Übersetzung: Amt der Tiroler Landesregierung, Innsbruck. Die Bezeichnungen "Alto Adige" (Hochetsch), "Tirolo meridionale" (Südtirol), wurden wörtlich übersetzt, weil sie offenbar mit Absicht so verwendet wurden. Aldo Baizarini, Remo Ferretti, Giorgio Pasquali, Valentino Pasqualin (alle DC-Democrazia Cristiana) und Decio Molignoni (PSDI-Partito Soziaiista Democratico Italiano): Dichiarazione Politica Congiunta della Democrazia Cristiana e del P.S.D.I.; Consiglio Provinciale dell'Alto Adige, 4.4.1979, Bozen 1979* Alfons Benedikter: Bericht an den Südtiroler Landtag über den Stand der Durchführungsbestimmungen zum neuen Autonomiestatut, am 7. Juni 1977, in: Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung, Presseamt der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Heft 12, 8.Jahrgang-l/l978 Bozen, S.6 - 15.
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Brugger/Benedikter/Dalsass
Der Südtiroler
Deyhle
Dolomiten
Fingeller
Folie/Weiss/Hofer Frankel Freundl
Gabler Gruber
Peter Brugger, Alfons Benedikter und Joachim Dalsass: Südtirol vor der Entscheidung, Fragen und Antworten zu Paket und Operationskalender, Bozen 1969. Der Südtiroler (Südtirol), Mitteilungen für Freunde Südtirols, offizielles Organ der Südtiroler Emigration. Innsbruck, 1.6.1928, zitiert nach Gruber Seite 118. Albrecht Deyhle: Controller Praxis, Band I, Unternehmungsplanung und Controller-Funktion, 3. Auflage, Manegement-Service Verlag, Gauting München 1975. Dolomiten, Tagblatt der Südtiroler, Verlagsandtalt Ahesia. Hauptschriftleitung und Druckerei: Bozen, Weinbergweg 7. Ausgabe:6./7.'8.77, 16.9.77, 8.5.7.8, 9.5,78,'10.5.78, 23.5.79, 23.5.7^., 7./8. 7,79. ^ ^ Hans Fingeller (Pseudonym für Ernst Mumelter): Die Wahrheit über Südtirol, Verlag-Andreas Hofer - Bund für Tirol, Diessen vor München, 3. Auflage 1937. Andreas Folie, Eugen Weiss und Willi Hofer: Ordnung in Freiheit, Max Gehlen Verlag, Bad Homburg 1974. Gioachino Frankel: Südtirol kennt keine Arbeitslosen, in: Süddeutsche Zeitung, vom 14.3.1979, Seite 26. Stefan Freundl: Taschenbuch für Personalplanung und Stellenausschreibung, I.H. Saurer-Verlag, Heidelberg 1967. Th. Gabler: Wirtschaftslexikon, 9. Auflage, Gabler-Verlag, Wiesbaden 1977. Alfons Grüber: Südtirol unter dem Faschismus, zweite überarbeitete Auflage, Verlagsanstalt Athesia, Bozen 1975.
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Gubert
schwarzes Brett ^ Informationsschrift
Lukesch
Magnago
der neuen Linken," Seite 15-21, , Supplemento a "centro di studi i marxisti", Silbergasse 22, Bozen (ohne Datum, aus dem Inhalt vermutlich April/Mai 1979). Dieter Lukesch, unter Mitarbeit von , Josef Schöny^ger: Die Südtiroler Landwirtschaftsschulen - eine Leistungsanalyse. Schriftenreihe des Assessorats! für Öffentlichen Unterricht und Kultur. Forschungsberichte, Reihe B, Heft 11, Bozen 1976. Silvius Magnago: 30 Jahre Pariser Vertrag, Parteileitung der SVP, Bozen 1976.
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Reuth/Nicolussi
-Zil5 -
Südtirol, geschichtlicher Abriß einer europäischen Frage, ohne Verfasser, Südtirol-Verlag, München
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Thiemeyer Tolomei
Van der Bellen
Vinatzer
Volksbote
Wagner Walther, Sonntagsblatt
Wöhe
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Theo Thiemeyer: Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe, Rowohlt-Taschenbuchverlag, Hamburg 1975. Ettore Tolomei: Archivio per l'Alto Adige (Archiv fürs Hochetsch), XXIII (1928) Verlag: Amministrazione dell'Archivio per l'Alto Adige, Roma und Gleno (Montan, Südtirol, 1928). Alexander Van der Bellen: Öffentliche Unternehmungen zwischen Markt und Staat, Kiepenheuer und Witsch-Verlag, Köln 1977. Hans Vinatzer: Der Übergang von der altösterreichischen zur italienischen Staatsverwaltung, in: 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Tirol, Tiroler Landesregierung, Innsbruck 1972, Seite 96 - 116. Volksbote, Organ der Südtiroler Volkspartei, Verlagsanstalt Athesia, Schriftleitung: Bozen, Weinbergweg 7. Ausgabe vom 16.6.1976 und vom 17.5. 1979. Adolph H.G.Wagner: Grundlegung der politischen Oekonomie, 3. Auflage, I.. Teil, Leipzig 1892. Franz von Walther: Wichtige Kulturträger Südtirols, in: Katholisches Sonntagsblatt, Kirchenzeitung der Diözese Bozen - Brixen, 27.Mai 1979, Nr.21, Seite 1 und Seite 28. Günther Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, II. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 1975 Arthur Woll: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 5. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 1976.
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Zimmermann/Henke
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Arbeitsvermittlung
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Ruoli Organici del Personale, Ispettorato della Previdenza della Giunta Regionale, Regione .Trentino-Alto Adige, Stand 1 . 1 . 1 9 7 9 . Verfassung Verfassung der Republik Italien, G.A. Nr.298 vom 2 7 . 1 2 . 1 9 4 7 ; deutsche Übersetzung in: Gesetzbuch der Region, herausgegeben vom Regionalausschuß für Trentino-Tiroler Etschland (Südtirol), Trient 1 9 5 7 .
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3. Statistische Quellen: Aktuell
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Marziani
Spartaco Marziani: Bericht an den Regionalrat über die Durchführung der Wahlhandlungen und über die Ergebnisse der Regionalwahlen, vom 19* November 1978. Präsidium des Regionalausschusses der Region Trentino-Südtirol, Trient 1978. Murhammer/Tschurtschenthaler: Margarethe Murhammer und Paul Tschurtschenthaler: Modellrechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen in Südtirol. Schriftenreihe des Assessorates für Unterricht und Kultur Heft 20/1978 Reihe B, Forschungsberichte, Bozen 1978. Südtirol 1981 Südtirol 1981: Vorbereitendes Dokument für ein Landesentwicklungsprogramm, Amt für Wirtschaftsprogrammierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Bozen 1973.
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4. Interne Arbeitspapiere aus: Amt für Arbeitsmarktförderung, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Crispistraße 6. Amt für Bildungsplanung Südtiroler Landesregierung , Bozen Schiernstraße 1. Amt für den Geförderten Wohnbau, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Alte Mendelstraße 24. Amt für Wirtschaftsprogrammierung, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Cesare Battisti-Straße 21-.Amt für Zweisprachigkeitsprüfung, Regierungskommissariat für die.Provinz Bozen- Südtirol, Bozen, Freiheitsstraße. Assessorat für Gebietskörperschaften, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Crispistraße 6. Assessorat für Sozial- und Gesundheitswesen, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Crispistraße 9. Benedikter,Alfons Unterlagen von Landesrat Dr. Alfons Benedikter, Mitglied der Sechser- und Zwölferkommission, Landeshauptmannstellvertreter der Autonomen' Provinz Bozen - Südtirol, Bozen, Landhaus, Cesare Battististraße 21. ENPDEP Ente Nazionale di Previdenza per i Dipendenti da Enti di Diritto Pubblico, Nationale Fürsorgeanstalt für Angestellte von Körperschaften öffentlicher Rechts, Sitz Bozen, Gaismairstr.11/3. Etschwerke der Städte Bozen und Heran, Stromerzeugung, Verteilung und Verkauf, Bozen, Zwölfmalgreienstraße 8. Handelskammer Handel-Industrie-Handwerks- und Landwirtschaftskammer, Personalamt, Bozen, Garibaldistraße. Institut für den Geförderten Wohnbau, Wohnbau der Provinz Bozen, Bozen, Horazstraße 14. Landesleitung der Südtiroler Volkspartei, Bozen, Vintlergalerie
16.
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Magnago, Brief vom 21.10.1976 an die Landesgewerkschaft Angestellter öffentlicher Körperschaften, Bozen, Präsidium der Südtiroler Landesregierung. Personalamt der Landsverwaltung, Südtiroler Landesregierung, Bozen, Crispistraße. Personalamt der Regionalverwaltung Trentino-Südtirol, Segreteria Generale della Giunta Regionale, Ispettorato del Personale, Trient, Piazza Dante. RAI- Bozen ' Personalamt, Mazziniplatz 23, Bozen. Regierungskommissariat für die Provinz Bozen-Südtirol, Bozen Prinz Eugen-Allee. Regionalrat der Region Trentino-Südtirol, Trient, Piazza Dante. Rundfunk- und Fernsehanstalt Südtirols (RAS), Bozen, Eisack-straße 6. Südtiroler Gemeindenverband, Bozen Quireiner Wassermauer 10. Südtiroler Landessparkasse, Generaldirektion, Bozen, Sparkassenstraße 12/b. Südtiroler Landtag Präsidium, Bozen, Crispistraße.
A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S Amtsblatt DPLA DPR G.A. ISTAT VZ
Amtsblatt der Region Trentino Südtirol, Trient. Dekret des Präsidenten des Landesausschusses. Dekret des Präsidenten der Republik. Gesetzesanzeiger der Republik Italien. Zentralinstitut für Statistik, Rom. Volkszählung
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L e b e n s l a u f
Oskar Peterl.ini
- 1950 in Bozen geboren - Klassische Matura am staatlichen humanistischen Gymnasium Walther von der Vogelweide in Bozen - 1972 Landessekretär der Jungen Generation in der SvP - Mit 22 Jahren jüngstes Mitglied des Parteiausschusses der Südtiroler Volkspartei - 1973 - 1978 Berufsschullehrer - Seit 1974 Publizist, seit 1975 verantwortlicher Direktor der Rundfunkanstalt "Freie Südtiroier Welle" - Gleichzeitig Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck - 1. Diplomprüfung mit Auszeichnung - 1976 Landesjugendreferent, Mitglied der SVP-Parteilei-tung, Sekretär des Wirtschaftsausschusses - Verheiratet und Vater eines Buben - Seit 197S Abgeordneter zum Südtiroler Landtag und Mitglied des Präsidiums - Seit 1979 stellv. Gruppensprecher der SVP-Fraktion im Regionalrat Trentino-Südtirol.
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