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Vererben oder Verschenken
Verschenken
oder vererben?
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Die Frage „verschenken oder vererben“ steht immer dann zur Entscheidung an, wenn es die Generationennachfolge einer Immobilie auf Mallorca zu regeln gilt, also immer etwa alle 30 Jahre. Nachdem hier die erste ausländische Investitionswelle auf die 1960er Jahre zurückgeht kann in den 2020er Jahren die zweite Generationennachfolge anstehen.
Rechtliche und steuerliche Vorschriften Während rechtliche Veränderungen heute oft auf Initiativen der Europäischen Union zurückgehen, wie etwa die Europäische Erbrechtsverordnung, sind es im steuerlichen Bereich oft noch nationale Gesetzesänderungen. Verschenken ist in Spanien eigentlich teuer. Dies gilt auch für das Verschenken an die Kinder, also die typische Generationennachfolge. Und zwar deshalb, weil spanienweit eine progressiv hohe Besteuerung praktisch ohne Freibeträge erfolgt.
Steuerliche Sonderregelungen auf den Balearen In einigen spanischen Regionen, so auch auf Mallorca, wurden jedoch Sonderregelungen geschaffen zur steuerlichen Bevorzugung der regionalen Bevölkerung respektive auf Mallorca gelegener Vermögensgegenstände, also namentlich von Liegenschaften mit der Reduzierung der Schenkungssteuer für Ehegatten und Kinder auf linear zunächst 7% und einer weiteren Reduzierung für Kinder bei gleichzeitigem Pflichtteilsverzicht auf nur 1%, also freibetragsähnlich bis zu einem geschenkten Wert von 700.000 Euro. Die einseitige Bevorzugung von Regionalbürgern wie vom spanischen Gesetzgeber und auch Finanzamt ursprünglich beabsichtigt und zunächst auch praktiziert wurde, hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes korrigiert und damit die regionale Steuerprivilegierung auf deutsche, österreichische und auch Schweizer Nichtresidenten auf Mallorca ausgeweitet. Somit auf Länder, welche in ihrer Rechtsordnung auch die Rechtsfigur der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht vorsehen.
Abschaffung der Steuerprivilegierungen? Es gibt Gesetzesinitiativen zur Abschaffung der regionalen Steuerprivilegien, aber Stand heute Anfang 2023, besteht diese noch weiter. Dies bedeutet aber zugleich, dass die Generationennachfolge auf Basis der steuergünstigen 1% Regelung sinnvollerweise zeitnah umgesetzt werden sollte.
Der doppelte Steuervorteil Das der Vererbung steuerlich gleichgestellte Verschenken unter Pflichtteilsverzicht bringt noch einen ganz entscheidenden zweiten Steuervorteil mit sich: Die sonst bei Nichtresidenten in Spanien anfallende 19%ige Verkaufsgewinnsteuer entfällt fünf Jahre nach dem Schenkungsvorgang namentlich auch bei vor längerer Zeit zu einem niedrigen Kaufpreis oder auch notariell unterverbrieft erworbenen Immobilien. Deren Eigentümer können so heute sehr erhebliche Steuerreduzierungen erschließen. Das gilt auch für den in der Praxis häufigen Fall, dass keine formgerechten Investitionsrechnungen in die Immobilie auf Mallorca vorliegen.
Wann man besser vererben sollte Immer dann, wenn das Verschenken keine Steuervorteile für die Nachfolgegeneration oder Entlastungsvorteile für die Vererbergeneration mit sich bringt. Grundsätzlich bei Minderjährigkeit der Kinder oder spezifischen Problemlagen bei der Kindergeneration wie etwa Insolvenzgefahr oder psychischen Problemen.
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien Manacor Tel.: 971 559 377 | Fax: 971 559 368 e-mail: info@kanzlei-menth.de | Internet: www.kanzlei-menth.de Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca”
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“