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Was macht einen guten Makler aus
Was macht einen guten Makler auf Mallorca aus?
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Der erfolgreiche Immobilienunternehmer Walter Hüther verrät, was es bei der Wahl des richtigen Maklers zu beachten gilt. Denn bei der Suche nach einer Immobilie oder der Suche nach einem Käufer für seine eigene Immobilie sollte man genau schauen, wen man sich dafür als Partner aussucht.
Immobiliensuche übers Internet Gemeinsam mit seiner Frau Nadia und einem professionellen Team führt der Rheinland-Pfälzer Walter Hüther seit 2014 die gleichnamige Immobilienagentur in Porto Cristo. Er kennt den Markt und hat dahingehend auch die Veränderungen wahrgenommen – und reagiert. “Das Internet spielt mehr und mehr die entscheidende Rolle. Online-Plattformen ermöglichen, das wachsende Angebot an Mallorca-Immobilien hinsichtlich Preis, Lage und Ausstattung mit wenigen Mausklicks aufzulisten – und einzugrenzen. Entspricht eines der dabei heraus gefilterten Objekte den Vorstellungen des Kaufinteressenten, wird dessen anbietender Makler kontaktiert. Im besten Fall endet das Ganze mit einer Vereinbarung für den Besichtigungstermin vor Ort“, erklärt Walter Hüther.
Auf allen Online-Plattformen vertreten Dies ist hinsichtlich der Suche nach einem neuen Zuhause schon seit einiger Zeit gängige Praxis. Etwas komplizierter wird es, wenn man seine Immobilie verkaufen will: „Schaufensteraushänge mit Foto und Exposé aus dem Laserdrucker bieten insbesondere in Corona-Zeiten und dem Ausbleiben einer eh selten werdenden Laufkundschaft kaum ernst zu nehmende Verkaufschancen.“ Auch wenn Hüther eine umfassende Webseite unterhält, wo er seine Angebote ausführlich präsentiert, so reicht dies bei weitem nicht. “Natürlich sind wir auch auf den verschieden Social Media-Kanälen zu finden, aber unsere Effektivität basiert vor allem darauf, dass wir das Objekt so umfangreich wie möglich verbreiten. Wir sind damit auf allen einschlägigen europaweit renommierten Online-Immobilienplattformen zu finden. Gerade dadurch sind wir in der Lage, in sehr viel kürzerer Zeit einen Käufer zu finden als die meisten anderen Makler auf der Insel“, meint Walter Hüther. Auch wenn dies erstmal eine enorme Investition darstellt, so sei sie effizient: “Je mehr Leute die angebotenen Objekte sehen und wahrnehmen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Kaufs. Wir können nicht auf potentielle Kunden warten, wir müssen quasi zu ihnen hin.”
Seriös, kompetent und ehrlich Doch auch eine zweite Komponente sorgt für Erfolg: Seriosität. “Seriöse Immobilienagenturen sind vor Ort mit einem eigenen Büro ansässig. Eine Firmen-Adresse im Ausland oder Postfachnummer sollte ebenso wie eine Handy-Nummer als einzige Kontaktmöglichkeit Misstrauen erwecken“. Ein kleines, aber immens wichtiges Detail sei die Angabe der Steuernummer. „Ohne Steuernummer ist die Firma illegal tätig. Mögliche Kunden haben somit keinerlei Haftungsgewähr im Schadens- oder Betrugsfall“. Auch die BilligMakler, die ihren Job für weniger als die auf Mallorca übliche Courtage von 5 bis 6 Prozent anbieten, sollte man meiden. “Der Haken, den das Angebot dann sicher hat, zeigt sich dann, wenn es zu spät ist.” Wichtig ist auch Ehrlichkeit gegenüber den Kunden: „Manche Eigentümer neigen dazu, den reellen Verkaufswert zu überschätzen. Auch hier muss ein seriöser Makler seine Kunden auf den Boden der Tatsachen zurückholen und ihnen eine realistische Markteinschätzung geben.“ Dazu gehören auch ehrliche Aussagen über Mängel, allerdings nimmt die Agentur nur korrekte Immobilien in ihr Portfolio auf. “Die Relation Preis-Leistung muss stimmen – beim Kauf und beim Verkauf. Spannende Objekte in guter Lage zu einem akzeptablen Preis zu vermitteln ist unsere Philosphie.” Bei allem aber kommt es immer auf Kompetenz und maximale perfekte Betreuung an. “Wir nehmen uns Zeit, unsere Kunden bei ihrem Vorhaben mit Rat und Tat beiseite zu stehen, Zweifel auszuräumen und Alternativen zu bieten. Oder ganz einfach: Ihnen ein guter Makler zu sein“.
Huether & Partner SLU C/ Ronda del Oeste 76 in Porto Cristo Tel.: 971 834 007 info@huether-mallorca.eu www.huether-partner-mallorca.eu
Notarfunktion und Notartermine in Spanien, Teil 1
Rechtsanwalt Günter Menth aus Manacor gibt Auskunft zu wichtigen Themen in diesem Bereich
EL AVISO: Ist die Funktion des Notars in Spanien wesentlich anders ausgestaltet als in Deutschland? Günter Menth: Einerseits gibt es wesentliche Übereinstimmungen, denn deutsche und spanische Notare gehören der Union des Lateinischen Notariats an, auch sind beide Notare parteineutral tätig. Andererseits ergeben sich doch ganz entscheidende Unterschiede.
EA: Können Sie uns hierzu einige Beispiele benennen? GM: Bei Immobilienkaufverträgen können Sie diesen Vorgang in Deutschland umfassend mit einem Notar abwickeln, welcher den Prozess bis zu Ihrer Grundbucheintragung weiterführt.In Spanien wird der Vorgang, jedenfalls bei ausländischen Erwerbern, vom Rechtsanwalt vorbereitet und nach dem Notartermin vom Anwalt mit einer Gestoría, welche bestimmte Behördengänge übernimmt, zu Ende geführt. Auch erhalten Sie in Spanien die Hausschlüssel direkt im Notartermin und können so das Objekt ohne Wartezeit in Besitz nehmen. Die spanischen Notare müssen aufgrund einer Änderung in der spanischen Notarordnung den Urkundentext auch nicht mehr komplett vorlesen. Vielmehr genügt in Spanien jetzt die Erläuterung der wesentlichen Inhalte, eine wesentlich praxisadäquatere Regelung.
EA: Und trotzdem dauern spanische Notartermine in der Praxis nicht selten mehrere Stunden, warum? GM: Ja, das ist richtig aber eher ein Thema der Organisation. In Spanien werden oft mehrere Angelegenheiten parallel terminiert oder jedenfalls ergänzende Angelegenheiten mit angenommen. Personaldaten und sonstige Daten werden häufig erst im Notartermin in die Vorlage aufgenommen und bei vielen Notariaten werden die Vorlagen nur mit sehr kurzem Vorlauf den Parteien zur Vorkontrolle übermittelt. Das wird dann leicht als Chaos wahrgenommen, während im deutschen Notariat die lange wörtliche Lektürezeit mitunter als belastend empfunden wird. Nun hat der spanische Notar, trotz eingeschränkten Funktionen beim Immobilienkauf, gesamtheitlich doch eher einen weitergehenden Aufgabenbereich.
EA: Woran lässt sich das festmachen? GM: Hypotheken- und Vollmacht-Erstellungen sind hier zwei Beispiele.Und das gilt auch für die Hypothekenlöschung oder den Vollmachtswiderruf. Der rechtliche Grund liegt in den erweiterten Formerfordernissen in Spanien. Relevante Vollmachten müssen hier in notarieller Form erstellt werden und zudem prinzipiell im Übrigen auch die bevollmächtigten Handlungen genau aufgelistet werden. Die Folge: die in Deutschland übliche General-Vollmachtserteilung „Ich erteile Frau / Herrn ..... Generalvollmacht“, ist in Spanien unbrauchbar.
EA: Aber dem spanischen Notar sind noch weitere Aufgabenbereiche übertragen. An welche sollte man da noch denken? GM: Genannt sei hier die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses oder auch die Realisierung einer einvernehmlichen Scheidung.
EA: Können deutsche oder spanische Notare auch in einer fremden Sprache beurkunden? GM: Deutschen Notaren ist diese Möglichkeit eröffnet, wenn sie über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Als Anwaltskanzlei nutzen wir das im internationalen Rechtsverkehr zu dessen Vereinfachung, indem in Spanien errichtete notarielle Urkunden, etwa Immobilienkaufverträge oder Erbschaftsannahmen, sodann ohne schriftlichen Übersetzungsaufwand vor dem deutschen Notar ratifiziert und damit rechtswirksam gemacht werden. Spanische Notare müssen, auch wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind, jedenfalls immer noch eine zweite deutsche Sprachspalte erstellen.
EA: Gibt es Notar-Anderkonten zur parallelen Zahlungsabwicklung in beiden Ländern? GM: Zu Deutschland hier ein uneingeschränktes Ja, während sich in Spanien die Lage etwas komplexer darstellt. Die Treuhänderfunktion ist im spanischen Recht nicht in gleicher Weise vorgesehen. Aber die heutige Tendenz geht dahin, dass auch mehr und mehr spanische Notare Treuhänderkonten anbieten.
EA: Kann die Unterschrift unter einen in Spanien bereits rechtsgültigen privaten Immobilienkaufvertrag vor einem spanischen Notar zumindest beglaubigt werden? GM: Das wird von den spanischen Notaren in der Regel abgelehnt, insbesondere wenn der fremdsprachliche Text von ihnen nicht nachvollzogen wird. Aber dies wäre auch allenfalls zu Beweiszwecken, nicht aber für die nachfolgende Grundbucheintragung zielführend. Zur Grundbucheintragung muss der gesamte private Kaufvertrag in eine öffentliche Urkunde mit notarieller Inhaltserläuterung durch den Notar übergeführt, der Vertrag also notariell beurkundet werden. Im deutschspanischen Rechtsverkehr werden häufig deutsche notarielle oder Gerichtsurkunden an ganz oder zeitweise in Spanien residierende Personen übersandt mit der Bitte unter diese ihre Unterschrift zu setzen und diesen Vorgang vom spanischen Notar beglaubigen zu lassen.
EA: Ist das ein in Spanien gangbarer Weg? GM: Hier ist die Antwort ein tendenzielles Nein. Auch ein Rechtsanwalt in Spanien kann in der Regel die gewünschte Beglaubigung nicht vornehmen. Die praktische Empfehlung heißt hier regelmäßig „Lassen Sie Ihre Unterschrift von Ihrem nationalen Konsulat beglaubigen“.
Fortsetzung folgt...
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“