DER UMSTÄDTER
RÜCKSICHT NEHMEN IST DAS A UND O
Richtiges Verhalten in der Brut- und Setzzeit
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Bei sonnig-warmem Wetter zieht es viele in Feld, Wald und Weinberge. Wer dort einen Spaziergang oder Sport machen, ein wenig Verweilen oder gar Picknicken möchte, sollte sich der sogenannten Brut- und Setzzeit bewusst sein. Noch bis Ende Juni müssen bestimmte Regeln zum Schutz der Wildtiere eingehalten werden, die in diesem Zeitraum Nachwuchs kriegen.
Für Hundebesitzer, die ihren geliebten Vierbeiner dennoch in der Setz- und Brutzeit frei laufen und mit Gefährten toben lassen möchten, gibt es in der Nähe der Weinstadt jedoch mit extra angelegten Hundewiesen wie z. B. in Dieburg (am Großwiesenweg am Bahnhof) oder in Mainaschaff (im Gewerbegebiet „Am Weinberg“) entsprechende Alternativen.
Vor allem Hundebesitzer werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung Groß-Umstadt darauf hingewiesen, dass sie ihre Tiere in der Setz- und Brutzeit anleinen müssen. Der räumliche Geltungsbereich ist dabei genau definiert: Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst und Brache) der gesamten Gemarkung folgender Stadtteile der Odenwälder Weininsel: Groß-Umstadt, Dorndiel, Wiebelsbach, Heubach, Richen, Semd, Raibach, Klein-Umstadt und Kleestadt. Dabei handelt es sich bei Feld im Sinne des Feldund Forstschutzgesetzes um Grundstücke, die zur Gewinnung von Früchten dienen, soweit es nicht als Forst anzusehen sei. Darüber hinaus zählen insbesondere Gartenanlagen aller Art, Obstanlagen, Baumschulen, Pflanz- sowie Saatkämpe, Äcker, Wiesen und Weiden sowie Plätze, Gewässer, Wege und Gräben, die zur Benutzung beim Betrieb der Feldwirtschaft bestimmt seien zum Feld. Auch der Begriff Forst wird im Sinne des Feld- und Forstschutzgesetzes im Paragraphen der „Satzung über den Leinenzwang“ genau beschrieben. So handelt es sich bei Forst „unter Forstschutz stehende Grundstücke sowie Grundstücke, die wesentlich zur Erzeugung von Holz dienen oder bestimmt sind.“ Brache sei hingegen ein aus wirtschaftlichen oder regenerativen Gründen unbestellter Acker oder Wiese. Wer seinen Hund in diesen Bereichen nicht an die Leine nimmt und somit Wildtiere gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Sowohl der NABU als auch der Deutsche Jagdschutz-Verband halten zudem Tipps bereit, wie sich die Bürger während der Brutund Setzzeit bei Spaziergängen und Ausflügen – egal ob in Feld-, Wald- oder Wiese verhalten sollten: Jungwild, sei es auch noch so niedlich und verlockend, darf nicht durch Fotografieren oder Filmen beunruhigt oder gestört oder gar angefasst werden. Seine Eltern könnten es ansonsten verlassen und es wäre dann unweigerlich dem Tod ausgesetzt. Darüber hinaus sollte in der Setz- und Brutzeit im Wald kein Lärm gemacht und die Flora nicht mutwillig zerstört werden. Hinzu kommt das Rauch- und Feuerverbot. Überdies dürfen Gehölze nur in bestimmten Ausnahmefällen zurückgeschnitten werden, das Gleiche gilt für Baumfällarbeiten.
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Spaziergänger sollten bis 30. Juni ebenfalls beachten, landwirtschaftliche Flächen in dieser Zeit nicht zu betreten und in Naturschutzgebieten auf den Wegen zu bleiben. Dies hätte nicht nur eine Störung der Bodenbrüter, wie beispielsweise der Waldschnepfe, zur Folge, sondern auch eine Beschädigung der Einsaat der Landwirte oder Wiesen für die Futtergewinnung. Gerade die Rehjungtiere sind in ihren ersten Lebenswochen vielen Gefahren ausgeliefert. Diese bleiben in der Regel erst einmal ein bis zwei Wochen auf dem Platz liegen, wo es seine Mutter abgelegt hat. Denn in der Wiese ist das Kitz beispielsweise gut getarnt und atmet zudem so flach, dass man es sogar für tot oder ein Holzstück halten könnte.