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Equal Pay Day 2021: Gleiche Arbeit – gleicher Lohn
EQUAL PAY DAY 2021 Gleiche Arbeit –
gleicher Lohn! von Judith Steinmair
Südtirols Frauen verdienen 17 Prozent weniger als Südtirols Männer! Klingt wie ein schlechter Scherz, ist aber leider auch im Jahre 2021 immer noch bittere Wahrheit: Auch bei uns besteht eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz, zu Ungunsten der Frauen, logisch… Bei gleicher Qualifikation für dieselbe Arbeit weniger Lohn, sowohl im Privatsektor als auch beim öffentlichen Dienst – ein Gender Pay Gap, eine Lohnlücke, die inakzeptabel sei, so der Landeshauptmann und zugleich zuständige Landesrat für Chancengleichheit, Arno Kompatscher. Seit zehn Jahren macht der Landesbeirat für Chancengleichheit im Rahmen des jährlichen Aktionstages Equal Pay Day verstärkt auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam. Und zum Jubiläum fand im Vorfeld des eigentlichen Aktionstages am 23. April im heurigen Jahr auch eine Online-Tagung zum Thema „Equal Pay Day – Quo vadis?“ statt. Eine spannende Webconferenz, organisiert vom Landesbeirat vertreten durch die Präsidentin Ulrike Oberhammer und Vizepräsidentin Donatella Califano, im Beisein von Landeshauptmann Kompatscher und Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer und mit äußert informativen Ausführungen der beiden Tagungsreferentinnen, der AFI-Vizedirektorin Silvia Vogliotti und der Wiener Wirtschaftsprofessorin Christine Zulehner. Über eines waren sich dabei alle einig, nämlich dass mit vereinten Kräften weiter am Abbau bestehender Hürden gearbeitet werden muss.
Rückblickend auf den Equal Pay Day, auf der Suche nach Antworten zum Status Quo und
Wir suchen Mitarbeiter für Produktion u. Montage zu den künftigen Ausblicken, hat die PZ einige Stellungnahmen gesammelt und Landesrat Philipp Achammer zur Strategie des Landes befragt.
ULRIKE OBERHAMMER
Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit
PZ: 10 Jahre Equal Pay Day in Südtirol – Was hat sich in den vergangenen 10
Jahren bewegt? Wo stehen wir heute?
Wo müssen wir noch hin?
Dieses gesellschaftliche Problem ist seit vielen Jahren bekannt, die Lösungen ebenfalls: Ausbau der Kinderbetreuung, bessere Löhne in sogenannten frauentypischen Berufen, Quoten für Führungspositionen, transparente Löhne, flexible Arbeitsmodelle für beide Elternteile. Damit diese Forderungen endlich umgesetzt werden, benötigen wir auch mehr Frauen in den politischen Beratungs- und Entscheidungsgremien! Gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Pandemie, sehen wir, wie schnell sich das Rad zurückdreht. Eine an sich interessante Arbeitsmöglichkeit – das Home Office – drängt Mütter zurück in alte Rollenmuster. Fehlende Kinderbetreuung führt zu mehr unbezahlter Arbeit von Frauen. Sie arbeiten zuhause und sind gleichzeitig für die Versorgung und das Home-Schooling der Kinder zuständig. In der Arbeitswelt werden sie unsichtbarer, die berufliche Entwicklung wird gehemmt und der Weg in interessante Jobs noch schwieriger. Wir müssen nicht nur in der Krise zusammenhalten. Wir müssen auch im Alltag in der Gesellschaft zusammenhalten. Männer müssen sich bewegen, für andere Arbeitszeitmodelle offen sein und einen gerechten Anteil der unbezahlten Care-Arbeit übernehmen.
MICHAELA MORANDINI
Gleichstellungsrätin
PZ: In Ihrer Arbeit sind Sie ja vielfach mit der Thematik konfrontiert – worin sehen Sie die Ursachen für den Gender
Pay Gap und wie können wir dem entgegenwirken?
Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis unterschiedlicher Lebensbedingungen von Frauen und Männern, die zu indirekten und direkten Diskriminierungen am Arbeitsmarkt führen – zu Ungunsten der Frauen! Der Equal Pay Day ist ein wichtiger Tag, um auf diesen gesellschaftlichen Missstand aufmerksam zu machen. Es ist höchst an der Zeit, dass Gleichstellung als Querschnittsthema in allen politischen Agenden verankert wird.
Brunecker Stadträtin für Chancengleichheit
PZ: 62 Organisationen haben den diesjährigen Equal Pay Day unterstützt, es gab zahlreiche Info-Stände im ganzen
Land verteilt, unter anderem auch in
Bruneck – Wie wichtig sind solche Aktionstage, um auf eine solch wichtige
Problematik wie die geschlechtsspezifische Lohnschere aufmerksam zu machen?
Solche Aktionstage sind natürlich von enormer Bedeutung da sie immer noch notwendig sind, um auf bestehende Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Den größten Vorteil solcher Aktionstage sehe ich darin, dass sie persönlichen Austausch und somit umfangreichere Meinungsbildung ermöglichen. Vor allem ist es im Hinblick auf die laufende Corona-Pandemie ein wichtiges Zeichen, dass der Problematik Raum gegeben wird, denn sie ist aktueller denn je. Gerade jetzt in Zeiten von Isolation und Home-Office wird erneut ersichtlich, dass Haus- und Pflegearbeit in vielen Fällen von Frauen in der Familie
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übernommen wird. Jede gesetzte Maßnahme und Aktion, die Bewusstsein darüber schafft sendet eine wichtige Botschaft: ich bin nicht alleine! Das Ziel bleibt stets, tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen, der Weg dorthin beginnt in der Familie.
MARGARETH FINK, MARIA ELISABETH RIEDER
Sprecherinnen des Team K Frauen – donne
PZ: Anlässlich des Equal Pay Day hat das Team K einen Gesetzesentwurf mit verschiedenen Maßnahmen zur Frauenbeschäftigung eingereicht – Können
Sie kurz umreißen worum es geht und worauf Sie den Fokus legen?
Seit zehn Jahren begehen wir alljährlich den Equal Pay Day, doch die Zahlen haben sich bis heute nicht verbessert. Ohne Gesetzesänderungen wird es keine Fortschritte geben. Daher haben wir, das Team K Frauen – donne, das Augenmerk bei unserem Gesetzentwurf auf die Bekämpfung und Überwindung des Gender Pay Gap durch verschiedene Maßnahmen gelegt. So sollen Unternehmen, die aktiv die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern bekämpfen, in den Genuss von IRAP-Reduzierungen kommen. Bei allen öffentlichen Ausschreibungen werden zudem Parameter eingeführt, die diese Unternehmen bevorzugt behandeln. Erkennbar sind diese Unternehmen durch einen Eintrag in ein neu zu schaffendes Landesverzeichnis. Damit aber nicht ein Übermaß an Bürokratie und Kontrolle entstehen, braucht es ein Instrument, zur Sammlung der Daten von den Unternehmen, die dann eine Zertifizierung erhalten. Benötigt werden Daten über die Situation des männlichen und weiblichen Personals, unter besonderer Berücksichtigung von Daten über Ausbildung, beruflichen Aufstieg, Wechsel der Laufbahn oder Qualifikation, das bereinigte Einkommen und eventueller Zulagen und Prämien. Dieses Tool sollte das Land zur Verfügung stellen, es gibt bereits Beispiele dazu im europäischen Raum (s. Logib in der Schweiz).
In unserem Entwurf sind außerdem spezifische Aktionen, Kurse, Weiterbildungen, Umschulungen und Unterstützungen für Frauen vorgesehen, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren wollen. Dazu soll es eine gezielte Anlaufstelle für Frauen in den Arbeitsvermittlungszentren geben. >>
Ihr Ansprechpartner
Wirtschaftslandesrat
PZ: Wir müssen von der Defensive in die Offensive gehen, so Ihre Aussage im Rahmen der Online-Tagung zum 10-jährigen Equal Pay Day. Wie sieht die Strategie des Landes im Bereich
Arbeitsmarktpolitik aus? Welches sind die Zielsetzungen und wie können konkrete Maßnahmen aussehen?
Die Ausrichtung des Landes liegt allgemein im Bereich einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die mit Übereinstimmung der Sozialpartner in einem Strategiedokument 20202024 erarbeitet wurde. Dabei ist zu betonen, dass die Gleichstellung und der Abbau eines geschlechtsspezifischen Lohngefälles eine politische Querschnittsaufgabe sind. Dabei ist aber nicht nur die Politik gefordert. Es braucht unbedingt sozialpartnerschaftliche Abkommen im Bereich der Lohntransparenz, der Gleichstellung und Vereinbarkeit, die ein wirksames Instrument sind. Eine zentrale Rolle werden zukünftig auch Arbeitsvermittlungszentren spielen, welche Betriebe aber auch Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitssuchende beraten. Die Arbeitsvermittlung zu stärken ist somit ein allgemeines Ziel, das sich unweigerlich auf die Frauenerwerbstätigkeit auswirken wird. Soll heißen: Wir müssen in die Betriebe hineingehen, versuchen, die gläserne Decke in Betrieben durch Beratung und Sensibilisierung zu durchbrechen. Frauen sind für unseren Arbeitsmarkt eine große Ressource. Dementsprechend müssen wir dazu beitragen, dass die Frauenerwerbstätigenquote zunimmt und die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt abnimmt. Wir müssen Frauen die diskriminierungsfreie Teilhabe an Erwerbsarbeit – sowohl als abhängig Beschäftigte als auch als Selbständige – ermöglichen und Einkommensunterschiede sowie benachteiligende Arbeitsbedingungen verringern. So ist es unsere Verantwortung, dass Frauen, die im Arbeitsmarkt bleiben und eine durchgängige Erwerbstätigenbiografie haben möchten, diese Möglichkeit als solche haben. Denn gerade die Unterbrechungen der Arbeitsbiografie sorgt für einen Gender Pay Gap. Folgende sechs konkrete Maßnahmen haben wir im Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024“ vorgesehen, damit die Frauenerwerbstätigenquote zunimmt und die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt abnimmt: Erstens, dass die Vereinbarkeit in der Arbeitswelt gestärkt wird, etwa durch Vereinbarkeitsmodelle und durch familienfreundliche Angebote im Bildungssystem. Hierfür müssen sozialpartnerschaftliche Abkommen abgeschlossenen werden. Abseits von familienfreundlichen Angeboten und Vereinbarkeitsmodellen sind neue und flexiblere Arbeitsmodelle zentral, um das Berufs- und Familienleben besser abzustimmen, beispielsweise die Förderung innovativer Arbeitszeit- und Telearbeitsmodelle oder die Errichtung von dezentralen Coworking Spaces. An diese erste Maßnahme knüpft die zweite, die wäre, dass wir die Selbstkündigung von Eltern von Kleinkindern aufgrund fehlender Vereinbarkeit verringern wollen. Hierfür wurde in einer Arbeitsgruppe mit Unterstützung des Landesbeirates für Chancengleichheit ein koordiniertes Beratungsnetzwerk zwischen Arbeitsservice, Gleichstellungsrätin, Sozialpartner und dem Land Südtirol erarbeitet. Dieses koordinierte Beratungsnetzwerk kann bei Selbstkündigung dazu beitragen, dass beide Seiten, also Arbeitnehmerin und Arbeitgeber, dazu verpflichtend beraten werden. Auch müssen wir dazu beitragen, dass für Frauen der Zugang zu qualitativ hochwertigen Erwerbsarbeitsplätzen verbessert wird. Hier möchten wir in Zukunft durch einen sogenannten Arbeitgeberservice gezielt durch Beratung in die Betriebe gehen und dafür Sorge tragen, dass der innerbetriebliche Aufstieg von Frauen gefördert wird, und dass geschlechtsstereotypische Sichtweisen innerhalb des Betriebes durchbrochen werden. Die vierte Maßnahme ist, dass wir das weibliche Unternehmertum fördern und schützen müssen. In Zusammenarbeit mit der Handelskammer Bozen haben wir hierzu eine Förderschiene erarbeitet, die im heurigen Jahr aktiv werden soll, in dem sogenannte Mentoring- bzw. StellvertreterinnenProgramme gefördert werden. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmerinnen beispielsweise Erziehungszeiten in Anspruch nehmen, sich aber im Betrieb – gefördert durch das Land Südtirol – vertreten lassen können. Dabei wird ein Beitrag für eine zusätzliche Arbeitskraft für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen gewährt. Unbedingt dafür sorgen müssen wir auch, dass die Chancengleichheit und Fachkräftesicherung durch den Abbau eines geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens gestärkt werden. Dies passiert unter anderem durch frühzeitige Initiativen im Bildungsbereich. Beispielsweise haben wir bereits verschiedene Initiativen im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) auf den Weg gebracht und die Ausbildungs- und Berufsorientierung hat verschiedene Kampagnen lanciert, um geschlechtsstereotypische Verhaltensweisen zu durchleuchten. Zu guter Letzt muss der Blick auf vulnerable Frauengruppen gelenkt werden. Es sind dies Frauen mit Migrationshintergrund, für die der Zugang zum Arbeitsmarkt hergestellt werden muss; es sind dies ältere Frauen mit diskontinuierlichen Erwerbsbiografien, die wir dringend und gezielt durch Nach- und Weiterbildungsqualifizierungen unterstützen müssen; und es fallen aktuell leider auch Frauen mit Saisonstellen hinein, die keine Anschlussbeschäftigung finden bzw. coronabedingt keiner saisonalen Beschäftigung nachgehen konnten. //
5 Promille für die Feuerwehr Bruneck
Für Sie kostenlos, für uns eine große Hilfe!
Jeder Steuerzahler kann fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer einem Onlus-Verein zukommen lassen. Dies kostet dem Steuerzahler keinen Euro mehr und er entscheidet selbst, wem er diesen Teil der ohnehin dem Staat geschuldeten IRPEF-Steuer zukommen lassen möchte.
Was müssen Sie tun?
Mit Steuererklärung
Sie brauchen nur auf dem Mod. 730 oder auf dem Mod. UNICO im Feld der 5-Promille-Zuweisung zu unterschreiben und die Steuernummer des von Ihnen vorgeschlagenen Onlus-Vereines einzutragen.
Ohne Steuererklärung
Wenn Sie keine Steuererklärung (Mod. 730 oder Mod. UNICO) verfassen, können Sie die 5 Promille auch auf dem letzten Blatt des Modellformulars zuweisen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Füllen Sie die dafür vorgesehenen Felder auf der letzten Seite mit Unterschrift und Steuernummer der Organisation aus und unterschreiben Sie ein zweites Mal am Ende der Seite.
Danke dass Sie uns helfen zu helfen! Ihre Feuerwehr Bruneck!