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Kinder haben Rechte
from Kinderkram 210
by Rönne Verlag
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. 2019 jährt sich dieses Ereignis zum 30. Mal. Das Kieler Netzwerk für Kinderrechte möchte im Jubiläumsjahr 2019 das Thema Kinderrechte in den Fokus nehmen und das Spektrum der Kinderrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. In Kinderkram – auch ein Mitglied des Netzwerks – erscheint in diesem Jahr eine Artikel-Reihe zu den Kinderrechten. In jeder der 10 Ausgaben wird eines der Grundrechte aufgegriffen. In dieser Ausgabe: das Recht auf besondere Fürsorge und Betreuung bei Behinderung.
Jedes Kind hat das Recht ... auf besondere Fürsorge und Betreuung bei Behinderung Inklusion in Kitas
Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt das Recht von Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben. Sie sollen unter Bedingungen aufwachsen, die ihre Würde wahren, ihre Selbständigkeit fördern und ihre aktive Teilnahme am öffentlichen Leben erleichern. Dabei haben die Kinder ein Recht auf besondere Betreuung. Kindern mit Behinderung, ihren Eltern und den für ihre Betreuung Verantwortlichen steht Unterstützung zu. Es muss sichergestellt sein, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsversorgung, Reha, die Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes förderlich ist.
Geschwisterhelden
Ein Projekt, das Brüder und Schwestern von Kindern mit Behinderung stärkt
Das Projekt Geschwisterhelden des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein gibt Geschwistern von Kindern mit Behinderung Raum und stellt sie mit ihren Bedürfnissen, Wünschen und Sorgen in den Mittelpunkt. Präventive Gruppenangebote helfen dabei, den Weg mit dieser besonderen Geschwistersituation gut zu meistern. Im GeschwisterCLUB fördern aufeinander abgestimmte Module die Entwicklung und Stärke der Geschwisterkinder und ermöglichen einen altersübergreifenden Austausch. Ergänzend zu den Angeboten für die Kinder werden Informationsabende und Beratung für Eltern angeboten. Kontakt und Info: Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen S-H, Miriam Hornung, Tel. 90889917, m.hornung@lvkm-sh.de
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Anforderungen an inklusive Kindertageseinrichtungen
Um Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein künftig so zu gestalten, dass die Teilhabe aller Kinder gesichert ist, müssen inklusive Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote entwickelt und rasch realisiert werden. Die aktuelle Kitareform der Landesregierung in Schleswig-Holstein bietet dabei die Chance, die Anforderungen für inklusive Kitas hinsichtlich Barrierefreiheit, Fachkraft-Kind-Relation, Gruppengröße, Qualifikation, Fort- und Weiterbildungen, indirekter pädagogischer Arbeitszeit sowie räumlicher und materieller Ausstattung mit Trägern und Wissenschaft abzustimmen. Darüber hinaus sind Veränderungen im Bildungsbereich notwendig, um den Umgang mit und das Gestalten von Vielfalt zum festen Bestandteil der Erzieher*innenausbildung zu machen. Um bestehende Kitas in Schleswig-Holstein erfolgreich zu inklusiven Kitas weiterzuentwickeln, müssen nach Auffassung des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein materielle und immaterielle Bedingungen für Zugang und Beteiligung eines jeden Kindes analysiert und Barrieren wie räumliche Gegebenheiten oder Hemmnisse auf der Haltungsebene überwunden werden. Voraussetzung ist die gesellschaftliche Vision, dass Vielfalt grundsätzlich wertgeschätzt, willkommen und gewollt ist. Und dass in der Kita jedes Kind individuell Anerkennung erfährt und Kompetenzen an seinen persönlichen Ressourcen entlang entwickeln kann. In einer inklusiven Kindertageseinrichtung erhält es die Unterstützung, die es braucht – egal wie komplex sein Hilfebedarf bei keiner, seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung ist. Statt Ausgrenzung zu erleben erhält das Kind hier seinen Platz in einer oder mehreren sozialen Gruppen. Der Paritätische Gesamtverband hat einen Anforderungskatalog an inklusive Kindertagesreinrichtungen vorgelegt, der nicht zuletzt die gesellschaftliche Debatte über ein qualitativ hochwertiges, inklusives, frühkindliches Bildungssystem anregen soll. Zentrale Botschaft ist, dass nicht das Kind, das nicht „ins System passt“ das Problem ist, sondern das System, in dem Vielfalt (noch) nicht möglich ist. Es geht um die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der Vielfalt wertgeschätzt wird und Teilhabe aller Menschen Basis für die gesellschaftliche Entwicklung ist. Das Kind und sein Familiensystem stehen im Mittelpunkt der Bestrebungen als Ausdruck grundlegender Menschenrechte. Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein ist einer von 15 Landesverbänden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der zu den sechs größten Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zählt. Die Mitgliedsorganisationen werden in fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen beraten und erhalten Hilfe bei der Finanzierung von Projekten. Weiterhin gibt es im Aus- und Fortbildungsbereich für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende Kurse, Lehrgänge und Seminare. Mit mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der PARITÄTISCHE bundesweit die Arbeit seiner Mitglieder.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dabei zu sein!
Inklusion ist ein Menschenrecht
In der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) von 2006 ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. In der BRK geht es nicht um die Integration von „Ausgegrenzten”, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Doch Deutschland und die anderen Länder, die diesen Vertrag unterschrieben haben, müssen noch viel dafür tun, damit der Vertrag eingehalten wird. Denn nicht das negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Deswegen hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, auf allen Ebenen (z. B. Gesellschaft, Institutionen) und in allen Funktionsbereichen (z. B. Kita, Schule, Arbeitswelt) die Umsetzung bzw. deren Hemmnisse zu überprüfen, um entsprechende Veränderungen vorzunehmen.
Kinder haben das Recht …
… auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit … auf Gleichbehandlung und
Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Herkunft,
Religion und Geschlecht … auf Gesundheit … auf Bildung und Ausbildung … auf Freizeit, Spiel und Erholung … auf eine eigene Meinung, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln … auf Schutz vor Gewalt … auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, vor Grausamkeit und Ausnutzung … auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres
Zuhause
UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst die 20 Seiten lange UN-Kinderrechtskonvention zu diesen zehn Grundrechten zusammen.