Kinderkram 225

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Leben mit Kindern

„Gelungen ist die Kita-Reform, wenn Qualitäts­ verbesserungen in den Kitas spürbar werden.“ Interview zur Kita-Reform mit Dunja Dahmke, Fachreferentin für Kindertagesstätten und Teamleitung beim Paritätischen Schleswig-Holstein Haben es kleinere Einrichtungen bei der Umsetzung der neuen Richtlinien schwerer als große Träger? Alle Träger müssen sich mit einer komplett neuen Finanzierungssystematik auseinandersetzen und in das Gesetz einarbeiten, das ist herausfordernd. Auf unterschiedlichen Ebenen wird es Veränderungen geben: organisatorisch, finanziell, personell und strukturell. Vor diesem Hintergrund ist Im August trat die neue Kita-Reform coronabe- es nicht überraschend, dass dies insbesondere dingt nur teilweise in Kraft – was hat sich für für kleine Einrichtungen mit ehrenamtlichen VorKindertagesstätten und Eltern verändert? ständen eine Mammutaufgabe darstellt. ZahlreiBisher herrschte in Schleswig-Holstein ein Flicken- che per Gesetz definierte Fördervoraussetzungen teppich in der Kita-Landschaft. Durch die Kita-Re- müssen eingehalten, auskömmlich verhandelt form sollen drei Ziele erreicht werden: Entlastung und in der Praxis umgesetzt werden. Ehrenamtder Eltern, Verbesserung der Qualität und Entlas- liche Vorstände stoßen verständlicherweise nicht tung der Kommunen. Zudem sind landeseinheitli- selten an ihre zeitlichen und fachlichen Grenzen. che Mindestqualitätsstandards definiert worden. Daher unterstützt der Paritätische SH, als DachDurch die Reform haben wir seit dem 1. August verband von über 300 Kindertageseinrichtungen, in Teilbereichen eine Einheitlichkeit: Es gibt eine momentan gerade sehr intensiv diese Träger, um landeseinheitliche Deckelung der Elternbeiträge die Trägervielfalt in Schleswig-Holstein zu erhalsowie der Geschwister- und Sozialstaffelermäßi- ten und bei diesen komplexen Veränderungen zu gung. Alle Kitas sind zur Nutzung der landeswei- begleiten. ten Kita-Datenbank verpflichtet und die Eltern haben ein verbessertes Wunsch- und Wahlrecht. Gibt es etwas, dass Sie bei der Reform vermisDies ist grundsätzlich eine positive Entwicklung. sen? Ob das Wunsch- und Wahlrecht jedoch flächen- Der Bereich der Inklusiven Kita wurde im Kitaredeckend zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten. formprozess ausgeklammert, begründet wurde Dies steht nämlich in enger Abhängigkeit zur dies mit einem engen Zeitfenster. Dies soll nun Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Be- nachgeholt werden. Zielsetzung muss es sein, sonders die Deckelung des Elternbeitrags ist für dass jedes Kind die Möglichkeit zur Teilhabe in viele Familien eine deutliche Entlastung, denn die der Kita bekommt. Das Kitasystem muss sich so Beiträge für einen Ganztagsplatz im Elementarbe- verändern, dass ALLE Kinder dort ihren Platz finreich schwankten, je nach Postleitzahl, um meh- den können, begleitet, unterstützt und gefördert rere Hundert Euro. werden und ihre Selbstbildungspotenziale leben können. Das Wunsch und Wahlrecht muss für alle Familien gelten und der tatsächliche Betreu-

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ungsbedarf Berücksichtigung finden. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dahinter verbirgt sich eine Vision, in der Vielfalt und Verschiedenheit wertgeschätzt und als Bereicherung empfunden wird. Dies sollte sich zwingend auch im Kitasystem wiederspiegeln. Dafür müssen landesweite Voraussetzungen geschaffen werden. Welche Entwicklungen erwarten Sie für 2021? Tatsächlich gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch viele unbeantwortete Fragen. Für 2021 erwarte ich, dass das Ziel der Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen spürbar wird. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn die geplante Evaluationsphase, die bis 2024 gilt, genutzt wird, um die Mindeststandards und die finanzielle Ausstattung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls nachzusteuern. Das neue Gesetz sieht Mindestqualitätsstandards vor, das ist gut, damit keine Kita unterhalb dieser definierten Mindestqualität mehr verortet ist. Unabdingbar ist jedoch, dass bereits bestehende bessere Qualitäten wie höhere Leitungsfreistellungszeiten oder bessere Personalschlüssel auch nachhaltig gesichert werden. Dies setzt voraus, dass sich die Träger und Kommunen in den gerade geführten Finanzierungsvereinbarungsgesprächen über den Erhalt dieser besseren Qualitäten einigen und sie weiterhin finanzieren. Nur so können die Kitalandschaft in Schleswig-Holstein, die Familien, Kindern und Fachkräfte vor Ort von dieser Reform profitieren.

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Kinderkram Nr. 225 · Dezember/Januar 2020/21


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