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Betrieb
Bei Konflikten zwischen Auftraggebern und Handwerksbetrieben hilft oft schon ein Gespräch mit neutralen Experten.
Konflikte mit Kunden lösen Die Verbraucherschlichtung gibt es seit 2016, genutzt wird sie bisher selten. Handwerksbetriebe haben mit dem Vermittlungsverfahren bei ihrer Kammer eine Alternative. Ein Erfahrungsbericht. ANNA-MAJA LEUPOLD
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onflikte mit Kunden kommen immer mal wieder vor: „In solchen Fällen versuchen wir immer, uns gemeinsam an einen Tisch zu setzen und eine Lösung zu finden“, sagt Petra Reupke vom SHK-Betrieb Frank Reupke in Garbsen. Doch sie weiß, das gelingt nicht immer. Ein Streit muss aber nicht vor Gericht enden, denn es gibt Verfahren zur außergericht lichen Streitbeilegung wie die Verbraucherschlichtung. Verbraucher, die einen Konflikt mit einem Unternehmen haben, können seit 2016 bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl ein Schlichtungsverfahren beantragen. Doch werden die genutzt?„Bislang wollte keiner unserer Kunde ein solches Verfahren“, sagt Reupke. Laut einem Gutachten des Bundesjustizministeriums haben seit 2016 insgesamt 7.495 Verbraucher ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle in Kehl
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„Ich kann mir gut vorstellen, noch mal an einem Güteverfahren teilzunehmen.“ Petra Reupke, Unternehmerfrau
beantragt. Nur in einem Prozent der Fälle wurde das Verfahren vollständig durchgeführt. Laut Gutachten liegt das vor allem daran, dass sich Unternehmen nicht an dem Verfahren beteiligen – meist wegen der Gebührenpflicht. Denn die Kosten für die Verfahren tragen die Betriebe. Je nach Streitwert sind das 40 bis 800 Euro. Sören Janke von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sieht noch einen weiteren Grund, warum die Verbraucherschlichtung wenig Zuspruch erhält: „Es gab schon vor Einführung der Verbraucherschlichtung außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung“, sagt er. Zum Beispiel die Vermittlungs- beziehungsweise Güteverfahren bei den Handwerkskammern.
So funktionieren die Vermittlungsverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten können sich sowohl Handwerker als auch deren Kunden an die Kammer
NDH 05/2021