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Betrieb
Ghosting: Mitarbeiter verschwinden spurlos wie ein Geist.
Wenn der Neue nicht kommt Erscheinen neue Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nicht, um die Stelle anzutreten, spricht man von Ghosting. Als Arbeitgeber müssen Sie reagieren. KATHARINA WOLF
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as Vorstellungsgespräch lief gut, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, am nächsten Ersten soll der neue Kollege anfangen. Aber: Er kommt nicht und ist weder telefonisch noch auf anderen Wegen zu erreichen. Dieses Phänomen nennt man Ghosting: Eine Person, zu der schon ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, verschwindet spurlos wie ein Geist. Melanie Bernhardt hat das schon mehrfach erlebt, „sicher fünf bis sechs Mal“, berichtet die Dachdeckermeisterin aus Frankfurt. „Nach dem Vorstellungsgespräch, einem Tag Probearbeit oder sogar, nachdem wir den Arbeitsvertrag geschlossen hatten, waren die Leute plötzlich nicht mehr zu erreichen.“ Nachvollziehen könne sie das nicht, über die Gründe könne sie nur Vermutungen
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„Ghosting ist fast gängige Praxis.“ Melanie Bernhardt, Bernhardt Bedachungen
anstellen. Vielleicht habe da „jemand nicht genug Mumm, um abzusagen, oder er ist vielleicht die ganze Zeit mehrgleisig gefahren“. Tatsächlich ist Ghosting kein neues Phänomen. Laut einer Studie des Job-Portals Indeed 2019 in den USA hätten dort schon 83 Prozent der Arbeitgeber erlebt, dass sich Bewerber während des Einstellungsprozesses oder zum ersten Arbeitstag in Luft auflösten. Auch in Deutschland, so meinen Experten, sei das Phänomen immer häufiger anzutreffen.
Wann müssen Arbeitgeber reagieren?
Wenn ein Kandidat im Bewerbungsverfahren nicht mehr erreichbar sei, sei wenig zu machen, sagt Dagmar Unger-Hellmich, Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Es ist ja in der Regel noch kein
NDH 08/2021