WEG Immobilien Magazin Ausgabe 1/23

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WEG IMMOBILIEN MAGAZIN

Das Magazin für Eigentümer

Thema Balkonkraftwerke

Muss die Eigentümergemeinschaft sogenannte Stecker-Solargeräte an den Balkonen genehmigen? 3

Rund ums Haus. So klappt es mit dem richtigen Dienstleister ... Für Grünflächen, Hausflur und mehr. 4

Das Heizungsgesetz

Und was Eigentümer wissen sollten.

Unser Experte Carl Ulrich Neu gibt Tipps, damit Sie sich ein Bild machen können. 8

Lohn die Investition?

Wir sprachen mit einem Fachmann für PV Anlagen und haben interessante Antworten bekommen.

Lesen Sie mehr auf Seite

Fernablese via Funk

Gerade bei Einrohrheizungen kann es Probleme mit der Abrechnung geben.

Kabelgebühren als Nebenkosten

Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen.

Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe des WEG Immobilien Magazins! Was Sie erwartet und was Sie erwarten können, möchten wir Ihnen kurz darlegen. Wir, das sind Tatjana Bähr und Burkhard Krohn, die Herausgeber dieses Magazins und Inhaber der Firma Haus&Haus Immobilien.

Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer kennen uns vielleicht als Ihre Verwaltungsfirma, aber Haus&Haus ist zudem im Immobilienhandel und der Projektentwicklung tätig. Man kann also zu Recht sagen: Bei uns dreht sich alles um diese Themen. Daher haben wir uns dazu entschieden, unser Wissen sowie neue Informationen an Sie weiterzugeben, damit Sie wesentliche Informationen gebündelt zur Hand haben.

Viele Eigentümer beklagen mangelnden Service und Dienstleistungswillen bei Verwaltungen. Diese Lücke möchten wir schließen. Wir werden für Sie rechtliche, technische und kaufmännische Informationen zusammentragen und Ihnen zur Verfügung stellen.

Dabei greifen wir auch auf unser umfangreiches Netzwerk zurück und lassen ebenfalls Experten zu Wort kommen. Experten? Wer ist damit gemeint? Wir greifen hier auf erfahrene Handwerker und Dienstleister zurück, die wir bereits seit Jahren kennen. Es sind ausschließlich Menschen, die wir schon lange persönlich kennen und deren Fachkenntnis und Meinung wir sehr schätzen.

Schön, dass Sie uns lesen.

Heizungsgesetz, Immobilienpreise, Steuerrecht. Rund ums Thema Immobilie passiert gerade viel und das ist für viele Eigentümer schwierig. Wir versuchen Ihnen Informationen an die Hand zu geben, damit Sie sich leichter ein eigenes Bild machen können.

Wir können hier zwar keine endgültigen Wahrheiten verkünden, doch Ihnen die Möglichkeit geben, sich selber ein Bild zu machen.

Für uns ist das Herausgeben eines Magazins natürlich völliges Neuland und wir sind dabei sicherlich auf Ihre Hilfe angewiesen. Wenn Sie also Anregungen oder Kritik haben, Ihnen Themen in unserem Heft fehlen oder Sie einen besonderen Wunsch für einen Artikel haben, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns schreiben. Helfen Sie uns, dieses Magazin immer besser zu machen!

Im Moment hoffen wir, dass Ihnen das Lesen Freude macht und Sie sich am Ende ein bisschen besser informiert fühlen.

Ihre

Tatjana Bähr und Burkhard Krohn

Thema: Balkonkraftwerke

Solche Anlagen können in WEGs für Diskussionen sorgen. Fakt ist: Balkonsolaranlagen sind vollständig legal und politisch mittlerweile auch erwünscht, aber ...

Steckersolar-Geräte werden an eine Steckdose auf der Terrasse angeschlossen, der Strom versorgt dann Geräte im eigenen Haushalt, z.B. den Fernseher. Dadurch läuft der Stromzähler langsamer, es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Reicht der Strom vom Balkon nicht, fließt einfach Strom aus dem öffentlichen Netz dazu.

Im Rahmen des “Solarpaket I” der Bundesregierung soll es bald für Steckersolar-Geräte Vereinfachungen geben. Voraussichtlich im Herbst wird sich der Bundestag damit beschäftigen und vermutlich werden Neuregelungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Auch für Mieter und WEG-Bewohner soll der Einsatz von Steckdosen Anlagen vereinfacht werden.

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wer das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen will, braucht die Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft. Seit 2020 das Wohneigentumsgesetz (WEG) geändert wur-

de, ist hierfür keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es Ausnahmen.

Zu den geplanten Änderungen gehören

• Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber

• vereinfachtes Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur

• schnellere Inbetriebnahme ohne Zählerwechsel

• Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter

• 2.000 Watt für die angeschlossenen Module als Grenze

Quelle: Verbraucherzentrale.de

Ein Beispiel aus

der Rechtssprechung

In einem Rechtsstreit ging es darum, dass die Eigentümer einer Wohnung ohne vorherige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft ein “Balkonkraftwerk” an der Außenseite ihres Balkons installiert hatten. Die Eigentümerversammlung hatte mehrheitlich gegen die Genehmigung gestimmt und beschlossen, dass die Verwaltung der Gemeinschaft ermächtigt werden solle, die Entfernung der MiniSolaranlage notfalls gerichtlich durchzusetzen. Das Gericht hat nun der Gemeinschaft Recht gegeben. Die Begründung war, dass kein Wohnungseigentümer automatisch das Recht habe, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Andere Gerichte haben bereits ähnliche Urteile für Überdachungen, Verglasungen, Markisen, Sonnensegel, Lichterketten und Netze für Tiere als unzulässige optische Veränderungen eingestuft. Der visuelle Eindruck spielt also eine wichtige Rolle: Die Veränderung des Erscheinungsbildes wird als Nachteil für die Gemeinschaft angesehen, weshalb sie solche Anlagen nicht akzeptieren muss. Es besteht die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens, aber bis dahin gilt dieses Urteil für alle Wohnungseigentümergemeinschaften: Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, muss einen Antrag in der Gemeinschaft stellen und dieser muss angenommen werden, bevor die Solaranlage installiert werden darf.

Quelle: www.ohne-makler.net

Grünflächen, Hausflur und mehr. So klappt es mit dem richtigen Dienstleister.

Eine gepflegte Wohnanlage erkennt man auf den ersten Blick. Frisch gemähter Rasen, geschnittene Hecken und Sträucher. Das ganze Umfeld um die Gebäude wirkt zu jeder Zeit aufgeräumt und gepflegt. Es gibt keinen Dreck oder Laub auf den Parkplätzen und im Winter werden Eis und Schnee pünktlich geräumt.

Großes Gerät

Manchmal ist der Einsatz von großem Gerät notwendig. Gut, wenn man einen Dienstleister hat, der ein breites Spektrum abdeckt.

Für den perfekten Zustand einer WEG ist die Verwaltung zuständig, aber auch die beste WEG Verwaltung kann sich nicht um alle Details kümmern.

Sie sind daher auf wirklich gute und zuverlässige Dienstleister angewiesen. Die Kunst besteht dabei darin, genau solche Firmen zu finden und langfristig an sich zu binden. Verwalter sollten wissen, was Eigentümer erwarten, auf die individuellen Bedürfnisse jeder Eigentümergemeinschaft eingehen und die passenden Dienstleister bereitstellen.

Die beauftragte Firma sollte eine ganze Reihe von Fähigkeiten, einen professionellen Gerätepark und die richtige Einstellung mitbringen. Den Rasen regelmäßig zu mähen ist das eine, ein Auge dafür zu haben, dass eine Außenanlage wirklich gepflegt aussieht, ist etwas ganz anderes.

Ganz nebenbei geht es auch noch darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, um allen Eigentümern Rechtssicherheit zu geben und sie vor unnötigen Kosten zu bewahren. Stichworte hierbei sind die Verkehrssicherheit

Rund ums Haus

der Wege und vor allem ein verlässlicher Winterdienst. Positiv für alle Eigentümer ist es, wenn die Verwaltung eine Firma findet, die keine Bereitschaftspauschale erhebt, sondern nur die echte Leistung abrechnet. Das spart Kosten

Doch auch über das ganze Jahr gibt es eine Menge Arbeiten, die zuverlässig erledigt werden müssen. Es fängt oft mit dem pünktlichen Herausstellen aller Mülltonnen an. Schön ist aber auch, wenn die Tonnen gereinigt oder bei Bedarf ausgetauscht wer-

den. Grünflächen, Hecken und Sträucher müssen regelmäßig geschnitten werden und das herabfallende Laub sollte nicht nur von Flächen und Wegen, sondern auch aus Kellerschächten und Hauseingängen entfernt werden. Dass im Treppenhaus und Keller alle Leuchten funktionieren scheint selbstverständlich, aber auch darum muss sich jemand kümmern. Und wenn kleinere Tiefbauarbeiten wie die Anlage neuer Wege oder Stellplätze gewünscht werden, ist es schön, eine Firma zu haben, die sich mit dem Gebäude bereits auskennt.

THEMA WINTERDIENST

Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Hauptpunkte sind aber meistens gleich:

Öffentlich zugängliche Wege und Flächen müssen von 07.00 bis 20.00 Uhr geräumt und gestreut werden.

Es reicht dabei nicht, um 07.00 Uhr mit dem Räumen zu beginnen. Der Weg muss dann schon begehbar sein.

Wer sich nicht an die Räumvorschriften hält, muss tief in die Tasche greifen. Viele Kommunen sehen Bußgelder von mehreren Hundert Euro vor, teils sogar mehrere Tausend Euro. Für Rechtssicherheit sorgt es, einen professionellen Räumdienst zu beauftragen. Das gilt vor allem, wenn man nicht selbst im Haus wohnt oder es nicht schafft, die Räumpflicht dauerhaft und zuverlässig zu erfüllen. Führt das Unternehmen den Auftrag nicht oder nur schlampig aus, muss es für Schäden haften, falls jemandem etwas zustößt (BGH, Az. VI ZR 126/07).

das

organisieren möchte braucht einen zuverlässigen Dienstleister. Die Hausverwaltung sollte sich – wenn gewünscht – darum kümmern.

Es ist eine individuelle Entscheidung, wie viel Aufwand man in den Unterhalt einer Immobilie stecken möchte, aber natürlich sorgt eine gute Pflege immer auch für den Werterhalt.

Wenn Sie sich auf Ihre Verwaltung verlassen können, hat sie all diese Aspekte und somit auch die Kosten im Blick. Im Optimalfall bekommen Eigentümer von all dem nur wenig mit und genießen einfach ihre gepflegte Immobilie.

Ein gutes Beispiel für einen vielfältigen und zuverlässigen Dienstleister für alle Arbeiten rund ums Haus ist die Firma Meumann Dienstleistungen aus Hilden. Das junge Unternehmen bringt alle Voraussetzungen mit, um Verwalter und Eigentümer zufrieden zu stellen. Motivierte Mitarbeiter, die ein offenes Auge haben und anpacken können. Dabei kommt ein umfangreicher Gerätepark zum Einsatz, um unteschiedlichste Arbeiten sachgerecht auszuführen.

„ Wir sind häufig für Haus & Haus

Immobilien im Einsatz und übernehmen verschiedenste Arbeiten. Ich denke, es ist wichtig, sich gut zu organisieren und immer alles im Blick zu haben.

Dann fallen einem manchmal Sachen auf, die gar nicht auf der Liste stehen.“

Wer
Schippen nicht selber
Marvin Meumann

CO2-Preis auf Erdgas und Heizöl

Vermieter zahlen mit

Mieter haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl der Heizung im Haus oder der Wohnung. Nutzt die Zentralheizung im Haus aber Gas oder Heizöl oder der Mieter hat eine Gasetagenheizung, hat er in der Vergangenheit für die CO2-Zertifikate selbst gezahlt.

Ab 2023 muss aber einen Teil dieser Kosten der Vermieter tragen –er muss sich künftig an den CO2-Kosten beteiligen.

Es kommt dabei darauf an, wie gut saniert eine Mietwohnung oder das gemietete Haus ist. Je energieeffizienter das Gebäude, desto höher ist der Anteil an den CO2-Kosten, den der Mieter tragen muss. Ist die vermietete Immobilie ein Hocheffizienzhaus, muss der Mieter die Klimaabgabe für die von ihm verbrauchte fossile Energie weiterhin komplett bezahlen. Wohnt

CO2-Preise bis 2025

Aus den Beschlüssen der Bundesregierung ergeben sich folgende Preise für eine Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid:

Jahr Preis

2021 2 5 Euro/Tonne CO2

2022 30 Euro/Tonne CO2

2023 30 Euro/Tonne CO2

2024 40 Euro/Tonne CO2

2025 50 Euro/Tonne CO2

er dagegen in einer sehr schlecht gedämmten Wohnung, muss der Vermieter künftig bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Je nach Effizienzgrad des Gebäudes beträgt der Anteil, den der Vermieter übernimmt, in diesem Stufenmodell also zwischen 0 und 95 Prozent.

Bei einem Haus mit Zentralheizung muss der Vermieter künftig seinen Teil der CO2-Rechnung von den Kosten für den Mieter automatisch abziehen. Heizt der Mieter dagegen mit einer Gas-Etagenheizung und zahlt seine Gasrechnung selbst an seinen Anbieter, kann er von seinem Vermieter fordern, sich entsprechend des Effizienzgrades der Wohnung an den Kosten zu beteiligen.

Laut Berechnungen des Deutschen Mieterbund betrugen die durch -

CO2-Preise im Jahr 2023

schnittlichen CO2-Kosten für eine Wohnung im Mehr familienhaus im Jahr 2022 rund 67 Euro beim Heizen mit Gas und 98 Euro beim Heizen mit Öl. Da die CO2-Preise jährlich weiter steigen, wird für diese Klimaabgabe in Zukunft noch mehr fällig.

Ob der Vermieter sich an den CO2Kosten beteiligt, muss ab 2023 in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. So sieht es das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten vor. Fehlt in der Abrechnung die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell oder fehlt die Offenlegung der CO2-Kosten, darf der Mieter die Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAuftG).

Quelle: finanztip.de

Brennstoff Emissionsmenge CO2-Preis 2023 netto CO2-Preis 2023 brutto

Heizöl 2,68 kg/Liter 8,03 Cent/Liter 9,55 Cent/Liter

Erdgas 181 g/kWh 0,54 Cent/kWh 0,58 Cent/kWh

Benzin 2,39 kg/Liter 7,18 Cent/Liter 8,55 Cent/Liter

Diesel 2,68 kg/Liter 8,03 Cent/Liter 9,55 Cent/Liter

Tatjana Bähr

Wertermittlerin für bebaute und unbebaute

Grundstücke

Vielleicht kennen Sie Tatjana Bähr als Verwalterin Ihrer WEG. Doch sie ist auch zertifizierte Wertermittlerin und gibt uns wertvolle Informationen zur Frage, welche Preise für Immobilien realistisch erzielbar sind.

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Wann ist eine Immobilienbewertung wirklich von Bedeutung? Sie wird besonders sinnvoll und schnell unverzichtbar sein, wenn ein geplanter Verkauf ansteht, im Falle einer Scheidung oder bei Erbfällen. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, zwischen den drei Begriffen Sachwert, Ertragswert und Marktwert zu unterscheiden.

Der Sachwert beschreibt den rein materiellen Wert der vorhandenen Immobilie, der von Faktoren wie Lage, Alter, aber vor allem von der Bauart und der Ausstattung des Hauses abhängt. Man könnte auch sagen, der Sachwert gibt an, wie viel ein vergleichbarer Neubau des Gebäudes zum Zeitpunkt der Wertermittlung kosten würde.

Der Ertragswert ist insbesondere für Investoren von Interesse. Er ergibt sich hauptsächlich aus dem Bodenwert, dem Sachwert und den aktuell erziel-

baren Mieteinnahmen. Für Investoren ist entscheidend, in welchem Zeitraum das Objekt durch die erzielten Mieteinnahmen sich selbst finanziert. Derzeit gelten Amortisationszeiten von weniger als 20 Jahren als durchaus rentabel.

Die Frage nach durchgeführten Modernisierungen ist ebenfalls entscheidend. Im Immobilienmarkt geht man von einer theoretischen Nutzungsdauer eines Gebäudes von 100 Jahren aus. Danach gilt die Immobilie als nicht mehr wertbar. Investitionen in Modernisierungen, wie z.B. Heizungsanlagen, Bäder, Fenster oder das Dach verlängern die verbleibende Nutzungsdauer und somit den Wert. Dabei werden Gebäude in die Standards 1-5 eingeteilt, wobei 5 den optimalen Zustand darstellt.

Für die meisten Eigentümer wird jedoch der Marktwert von entscheidender Bedeutung sein, also der realistisch erzielbare Preis. Hier kommen

Kabelgebühren als Nebenkosten

Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Angebot und Nachfrage ins Spiel. Plötzlich können die Lage oder besondere Merkmale wie Barrierefreiheit einen entscheidenden Vorteil beim Verkauf darstellen. Derzeit wirken sich vor allem steigende Zinsen oder Unsicherheiten wie das Heizungsgesetz auf die Preise aus, und Immobilien mit anderen Nachteilen, wie einer weniger attraktiven Lage, sind schwer zu vermarkten.

Es ist äußerst vorteilhaft, den Verkaufsprozess mit einem realistischen Kaufpreis zu beginnen. Die Wahrnehmung des eigenen Eigentums ist häufig von Emotionen geprägt, und ein fehlerhaft festgesetzter Preis führt oft zu langen Verkaufszeiten und Frustration.

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, empfiehlt es sich also, sich ein realistisches Bild von deren Wert zu machen.

Ab Juli 2024 dürfen Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten auf Mieter umlegen. Jeder Mieter braucht dann seinen eigenen Kabelanschluss mit eigenem Vertrag.

Auch wenn Mieter bisher das Kabelfernsehen über die Nebenkosten gezahlt haben, wird das durch das Telekommu -

nikationsgesetz neu geregelt. Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren entfällt.

Eigentümergemeinschaften können beschließen, die Verträge weiter zu behalten. Die Kosten werden weiterhin über das Hausgeld bezahlt, dürfen aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abgerechnet werden.

könnte schreibt, Neubau der

Der pitalanleger

Carl Ulrich Neu

Unser Experte für Heizung, Bad und Klima

Der Wuppertaler Familienbetrieb

Weyerstall ist seit 1880 ein namhafter und überregional tätiger Installateurbetrieb. Die Firma verfügt über enorme Erfahrung und Inhaber Carl Ulrich Neu ist daher unser Experte für fundierte Einschätzung und Tipps in diesem wichtigen Bereich. Herr Neu, was sagen Sie zum Thema Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz Was Wohnungseigentümer wissen sollten.

Im Moment ist es wichtig, gut informiert und immer auf dem Laufenden zu sein, um beim Thema Heizung die richtige Entscheidung zu treffen. Wir möchten Ihnen helfen, sich ein eigenes Bild zu machen.

Wohl jeder Eigentümer macht sich im Moment Gedanken darüber, wie es wohl mit seiner Heizungsanlage und der Warmwasseraufbereitung weitergeht. Das sogenannte Heizungsgesetz sorgt für jede Menge Fragen und Unklarheiten.

Der Aufreger schlechthin – das Heizungsgesetz. Wir raten von überstürztem Handeln ab.

Fest steht im Moment nur, dass am 31.12.2044 endgültig Schluss ist mit fossilen Brennstoffen im privaten Heizungsbereich.

Aber das ist eigentlich keine echte Neuigkeit und stand auch schon vor dem “neuen” Heizungsgesetz fest. Die Frage war immer nur: Wann und wie wird die Abkehr von fossilen Energien eingeleitet und umgesetzt.

Einen Rat kann ich in jedem Fall geben: Jetzt nicht überstürzt handeln

Denn schon in der Vergangenheit gab es immer wieder große gesetzliche

Veränderungen in Sachen Heizung. Zuerst der Übergang von normalen Heizanlagen mit 90/70°C Vor/Rücklauf zu Niedertemperatur Heizungen (70/50 °C). Ab dem Jahr 2009 ging es dann um den Wechsel von Niedertemperatur auf Brennwert (55/35 °C). Die Kesseltemperaturen wurden immer niedriger.

Schon diese Umstellungen bereiteten vielen Eigentümern Kopfzerbrechen und die Sorge, die Wohnungen nicht mehr warm zu bekommen. Leider führte das oft zu einem falschen Heizverhalten. Denn die richtige Anpassung des eigenen Heizverhaltens war schon immer eine gute Methode um Energie und Kosten zu sparen und gleichzeitig umweltverträglich zu heizen. Hier fehlte aber häufig eine gute Beratung durch die Fachbetriebe. Letztendlich sitzt aber heute niemand in einer kalten Wohnung. Auch bei den Änderungen die vor uns liegen wird es Möglichkeiten geben, die Wohnung warm zu halten, ohne gleich alles verändern zu müssen.

Nur selten ist eine Heizung so defekt, dass sie sich nicht mehr reparieren lässt und sofort ersetzt werden muss. Gerade in der jetzigen Übergangssituation und den damit verbundenen Unwägbarkeiten, rate ich eher zur Reparatur als zum Austausch. Und bei der, in vielen Fällen sicher sinnvollen,

Umstellung zur Wärmepumpe sollte man den Markt sowie die derzeitige Fördersituation im Auge behalten und bei einer Entscheidung mit einbeziehen.

Gute und regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass sich auch ältere Heizungsanlagen lange reparieren lassen.

Und dann arbeitet, wie in der Vergangenheit, die Zeit für den Eigentümer. Denn Industrie und Handwerk arbeiten mit Hochdruck an neuen Technologien, die ganz neue Möglichkeiten bieten werden. Die Preise haben sich bei Technologieentwicklungen in der Vergangenheit immer zu Gunsten von Eigentümern entwickelt.

Was wenige wissen, schon seit Jahren verbauen Betriebe wie meiner Heizungsanlagen, die viele Kriterien des neuen Heizungsgesetzes schon erfüllen und z.B. bis zu 35% Wasserstoff, synthetische Brennstoffe oder Biogas verbrennen können. Und mit

technischen Verbesserungsmöglichkeiten seitens der Hersteller ist zu rechnen.

Auch beim Thema Wärmepumpen rechnet das Handwerk mit großen Innovationen und fallenden Produktkosten. Schon jetzt ist es mit sogenannten Solepumpen möglich, Temperaturen von bis zu 60° C zu erzeugen. Der Stromverbrauch ist dabei jedoch deutlich erhöht.

Viele sehen in der Wärmepumpe die Zukunft. Mit Sicherheit spielt dann das Thema Strom eine wichtige Rolle.

Das Thema Strom wird in Zukunft eine wichtige Rolle beim Heizen und der Warmwasserbereitung einnehmen. Denn egal ob Wärmepumpe oder alternative Warmwasserbereitung: Hier wird häufig Strom

zum Einsatz kommen. Wer also jetzt investieren und auf zukünftige Veränderungen besser vorbereitet sein will, denkt vielleicht einmal über Solaranlagen mit ausreichend großen Ladespeichern nach. Das hat nicht unmittelbar etwas mit der Heizung zu tun, macht aber unabhängig und zukunftssicher.

Und noch ein Tipp, den jeder Eigentümer berücksichtigen sollte: Es war schon immer wichtig, Rücklagen zu bilden, um auf unvorhersehbare Kosten vorbereitet zu sein. Heute sind Kosten, die auf uns alle zukommen, absehbar und jeder Eigentümer wird in Zukunft darauf reagieren müssen.

Ich hoffe, Ihnen einige Anregungen und Tipps gegeben zu haben, die Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu fällen. Wenn Sie Wünsche für ähnliche Informationen zu einem anderen Thema rund um den Bereich Heizung, Bad und Klima haben, schreiben Sie an die Redaktion und wir werden versuchen, sie in einer der nächsten Ausgaben zu beantworten.

Bis dahin, Ihr Carl Ulrich Neu

Vorsicht Falle

Fernablese bei Einrohr Heizungsanlagen kann zu Problemen führen.

Bei einer Einrohrheizung werden alle Heizkörper einer Wohnung über ein gemeinsames Rohr mit heißem Heizungswasser versorgt.

Wenn diese Rohre nicht ausreichend isoliert sind, kann ein Teil der Wärme über das Rohrsystem anstatt über die Heizkörper abgegeben werden.

Das bedeutet, dass einige Mieter von dieser Wärme profitieren, während die anderen Mieter die Kosten für diese Wärme über einen hohen Heizpreis pro verbrauchter Einheit zahlen müssen.

Dies kann zu Problemen führen, insbesondere wenn der Anteil der Wärme aus den Rohren sehr hoch ist.

Das Problem bei der Verwendung von elektronischen Heizkostenverteilern in Einrohrheizungen ist dann die mögliche fehlerhafte Abrechnung der Heizkosten. Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung der Wärme und der Schwierigkeit, den tatsächlichen Verbrauch jedes Mieters zu erfassen. So können Abrechnungen ungerecht sein. In vielen Fällen zahlen einzelne Mieter mehr, als sie tatsächlich verbrauchen, was zu Konflikten führen kann.

In Ihrem Interesse stellen wir Fragen an Politik und Verwaltung. Diesmal zum Thema: Fernwärme

in Hilden Fragen macht schlau!

Frage:

Wir betreuen die Liegenschaft WEG Schwanenplatz 2-4 und bitten Sie, uns mitzuteilen, ob in dieser Region ein Wärmenetz zur Nutzung von Fernwärme angedacht, oder vielleicht sogar schon vorhanden ist. Ebenso bitten wir Sie, uns eine Information für den gesamten Bereich Hilden zu geben, um uns für das Thema „Wärmewende“ vorzubereiten.

Antwort:

Im gesamten Hildener Stadtgebiet gibt es aktuell kein Fernwärmenetz und es ist auch diesbezüglich nichts in Planung.

Team Energiedienstleistungen der Stadt Hilden

Abrechnungsprobleme bei Fernablese

Grundsätzlich sollten Mieter eine jährliche Abrechnung erhalten, die auf ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert. Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, können Mieter diese überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Ein bekanntes Urteil in diesem Zusammenhang besagt, dass die Heizkosten bei einem zu niedrigen Anteil der erfassten Wärme vollständig nach Wohnfläche aufgeteilt werden müssen. Gleichzeitig haben Mieter das Recht, die neu berechneten Heizkosten um 15% gemäß § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung zu kürzen.

Quelle: Bayeribia

Tipps
Lohnt sich eine PV-Anlage für eine WEG?
Wir sprachen mit einem Experten und haben überraschende Antworten bekommen.

PV Anlagen sind in aller Munde und fast jeder Eigentümer denkt darüber nach, ob sich eine Investition für ihn lohnt. Wir sprachen mit Philipp Trutter, Solarfachberater und Vertriebspartner der Solar3 GmbH & Co. KG. Solar3 ist ein Hersteller unabhängiges Beratungs- und Projektierungsbüro für Erneuerbare-EnergienAnlagen in Deutschland. Sie setzen dabei vor allem auf Solarenergie und sehen sich so als Kämpfer für saubere Energielösungen gegen den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und deren Folgen an. Unsere Frage an den Fachmann: Lohnt sich PV für WEGs?

1. Erklären wir erstmal die Begriffe. Was ist der Unterschied zwischen „Solar“, „Photovoltaik“ und „Solarthermie“?

Solar ist der Überbegriff. Photovoltaik dient der Stromerzeugung. Bei Solarthermie geht es um die Warmwasseraufbereitung.

2. Für wen ist jetzt eine Investition sinnvoll?

Da die Strompreise steigen und es nicht danach aussieht, als würden sie in der Zukunft wieder deutlich runtergehen, lohnt es sich langfristig sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe. Ausnahme: Geringverbraucher. Ansonsten würde ich aber auf jeden Fall immer eine Einzelfallbetrachtung empfehlen.

3. Welche Vorteile hat man in einer WEG, wenn man auf Solar umstellt?

Stand heute hat man eigentlich nur Nachteile. Da muss sich von Seiten der Gesetzgebung her noch sehr viel ändern. Im Moment kann man diese Umstellung nur als schöne Idee betrachten – denn die rechtlichen Grundlagen beinhalten momentan einfach noch zuviele Vorgaben und Hürden. Das beginnt schon mal damit, dass man als WEG eine GbR gründen muss, mit Grundbucheintrag für alle. Jeder Mieterwechsel bringt Probleme mit sich, es gibt monatliche Meldefristen usw. Das alles macht den Umstieg für WEGs ziemlich unattraktiv, da er mit viel zusätzlicher administrativer Arbeit verbunden ist und die Amortisation bei jedem unverhofften Mieterwechsel sich weiter nach hinten

Antworten vom Fachmann

verschiebt. Und die neuen Solarpläne sind auch noch nicht der große Wurf, der daran etwas ändern würde. Das alle rufen: „Darauf haben wir gewartet, jetzt können wir loslegen!“ ist definitiv noch nicht der Fall.

4. Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Stromspeicher im Haus?

Für Privathaushalte in der Regel nicht. Grob gesagt gilt, dass man ohne Stromspeicher circa 30% des erzeugten Stroms selber verbraucht und 70% ins Netz gespeist werden. Mit Stromspeicher ist es ungefähr umgekehrt. Wenn Sie sich die aktuellen Preise anschauen, sehen Sie, dass sich das wirtschaftlich nicht wirklich rechnet. Bei Gewerbe ist es etwas anderes, da wird in der Regel kaum Strom gespeichert, sondern

Philipp Trutter, Solarfachberater

Antworten vom Fachmann oft das, was über den Tag gewonnen wird, auch direkt wieder verbraucht.

5. Was kostet der Spaß?

Sagen wir es so: Der Markt ist volatil! Wir sind Makler und greifen auf den gesamten Markt zurück. D.h. wir gehen mit dem Kunden in einer Einzelfallbetrachtung alles durch und geben Empfehlungen ab. Diese beinhalten verschiedenste Faktoren und abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Anlagen und des ausgewählten Installateur-Unternehmens haben wir jeden Monat neue Preise.

6. Muss man unbedingt ein Süddach haben?

Nein.

7. Kann eine Anlage auf jedem Dach installiert werden?

Grundsätzlich ist das erst einmal unabhängig von der Ausrichtung des Daches. Man sollte im Vorfeld immer von Experten eine Ertrags-/Wirtschaftlichkeitsberechnung machen lassen. Darin steht dann, wieviel Strom voraussichtlich produziert wird und man kann Rückschlüsse ziehen, ob das in einem gesunden Verhältnis zu dem steht, was man verbraucht. Es gibt einfach auch Dächer bei denen sich die Installation einer Anlage wirt-

schaftlich einfach nicht rechnet. Deshalb ist eine Einzelfallbetrachtung im Vorfeld auch so wichtig.

8. Wann amortisiert sich eine Anlage?

Das ist natürlich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab: Verbrauch, steigenden Stromkosten etc. Es kann nach sechs Jahren schon so weit sein. Es kann aber auch 19 Jahre dauern. Ich denke, wenn die Ertrags-/Wirtschaftlichkeitsberechnung einen Zeitraum unter 20 Jahren ausgibt, ist es in Ordnung, darüber nachzudenken. Bei noch längeren Zeiträumen sollte man die Finger davonlassen, denn dann kommen ja schon langsam wieder Folgekosten wegen Bauteilen, die ausgetauscht werden müssen, sowie Reparaturkosten auf einen zu.

9. Wer installiert die Anlagen überhaupt?

Also bei uns ist es so, dass wir ein deutschlandweites Netzwerk von etablierten Installationsbetrieben haben. Die Frage ist dabei dann auch, in welches Qualitätsregal der Kunde greifen möchte. Nach einer standardmäßigen Einzelfallbetrachtung erstellen wir im Auftrag des Kunden eine Ausschreibung und suchen dann nach Vorgaben und Preisverhandlun-

gen den passenden Betrieb für den Kunden aus.

Nach diesem Vermittlungsauftrag dauert es zwei bis drei Wochen, bis wir uns mit einem konkreten Angebot beim Kunden zurückmelden. Durch diese Unabhängigkeit, sowohl von Herstellern als auch von Lieferanten und Installationsbetrieben, können wir Anfragen, die im August gestellt werden, auch noch im Dezember umsetzen.

10. Photovoltaikanlage auf dem Dach und E-Auto in der Garage = gute Kombination?

Natürlich. Das eigene E-Auto mit Strom aus der eigenen Anlage zu betreiben beschleunigt die Amortisation der Anlage.

11. Nochmal: Ist eine Photovoltaikanlage für eine WEG sinnvoll? Und wie funktioniert das dann bei einer WEG?

Stand jetzt ist es leider nicht sinnvoll. Die Verbraucherzentrale NRW hat zu diesem Thema ein paar lesenswerte Dokumente zusammengestellt, die Sie sich hier genauer ansehen können:

www.

solar3.de/2020/09/25/mieterstrom

PV-Anlagen auf jedem Dach. Macht das wirklich Sinn?

Marvin Meumann

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Ansprechpartner:

Tatjana Bähr – Telefon: 02103 97 89 987 – Mobil: 0152 0175 0104

Burkhard Krohn – Telefon: 02103 97 84 630 – Mobil: 0152 33 76 96 87

E-Mail: info@hausundhaus.de

Vielen Dank fürs Lesen.

Vielen Dank, dass Sie unser Magazin gelesen haben, wir hoffen, wir konnten Ihnen interessante Informationen liefern. Falls Sie Anregungen oder Kritik haben, freuen wir uns auf Ihre Meinung.

www.hausundhaus.de

Das Haus&Haus Redaktionsteam

Telefon: 0 21 03 / 97 89 987

E-mail: info@hausundhaus.de

Verantwortlich für die Inhalte ist die Haus&Haus GmbH

Redaktion: Haus&Haus, Schulenberg&Werbung

Layout: Schulenberg&Werbung

Produktion: Schulenberg&Werbung

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