Bürger unter sich

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S BA 39

Bürger unter sich Phylen in den Städten des kaiserzeitlichen Ostens

Kunnert

Ursula Kunnert studierte Klassische Archäologie, Alte Geschichte und Ur- und Frühgeschichte an den Universitäten Innsbruck und Zürich. Seit 2006 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Seminar der Universität Zürich.

Ursula Kunnert

Bürger unter sich

Die Einteilung der Bürger in Phylen ist in zahlreichen griechischen Städten ein wichtiger Bestandteil der Polisorganisation. Sie konnte in politischen, religiösen und administrativen Abläufen als Schlüssel zur Verteilung von Privilegien wie auch Pflichten unter den Bürgern dienen. Zugleich sind die Phylen eigenständige, intern organisierte Gruppen mit vielen Aktivitäten, die über die grundlegenden Funktionen in der Polis hinausgehen. Die Institution der Phylen war eine der langlebigsten in der griechischen Geschichte: Sie ist in den Quellen von archaischer Zeit bis in die Spätantike hinein belegt und weist damit eine über tausendjährige Entwicklung auf. In der Forschung wurde die Einteilung der Polisbürger in Phylen in der römischen Kaiserzeit meist nur als Relikt früherer Zeiten wahrgenommen. Eine eingehende Beschäftigung mit den kaiserzeitlichen Phylen hat bisher nicht stattgefunden. Die vorliegende Studie setzt an dieser Stelle an und untersucht die Bedeutung, Aufgaben und Funktionen der Phylen in der Kaiserzeit. Sie ergänzt das Bild, das die antiken Quellen von der Selbstverwaltung und vom öffentlichen Leben der Städte im hellenisierten Osten des Imperium Romanum zeichnen.

S C H W E I Z E R I S C H E B E I T R ÄG E Z U R A LT E RT U M S W I S S E N S C H A F T

Schwabe Verlag Basel www.schwabe.ch

Schwabe

S BA 39




SCHWEIZERI SCH E BEI TRÄGE ZUR ALTERTUMSWI S S ENSCHAFT (SBA) Herausgegeben im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung für Altertumswissenschaft von Margarethe Billerbeck

Band 39 Herausgegeben von Margarethe Billerbeck, Christian Marek und Beat Näf


Ursula Kunnert

BĂźrger unter sich

Phylen in den Städten des kaiserzeitlichen Ostens

Schwabe Verlag Basel


Publiziert mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Fonds für Altertumswissenschaft, Zürich

Die vorliegende Arbeit wurde von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich im Herbstsemester 2007 auf Antrag von Prof. Dr. Christian Marek und Prof. Dr. Beat Näf als Dissertation angenommen.

Signet auf der vorderen Umschlagseite: Schwan, römisches Bronzebeschläg aus Augst

© 2012 Schwabe AG, Verlag, Basel Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Satz: Ursula Kunnert, Zürich Gesamtherstellung: Schwabe AG, Druckerei, Basel/Muttenz Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-2884-2 www.schwabe.ch


Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

VII

I.

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Thema und Zielsetzung, methodisches Vorgehen . . . . . . . . . . . . . . B. Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1 1 9 12

II.

Forschungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

15

III. Terminologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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IV.

Überblick über die Phylenorganisation in den Provinzen . . . . . . . . . . A. Macedonia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Thracia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Moesia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Pontus et Bithynia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E. Asia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Nordwest-, West- und Südwestküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Das Landesinnere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F. Galatia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. Lycia et Pamphylia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H. Cilicia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Regionen östlich des Euphrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J. Syria/Iudaea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K. Arabia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . L. Aegyptus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

37 39 53 66 73 93 93 122 153 166 178 179 182 188 192

V.

Organisation der Polisbürger in Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Organisationsstruktur der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Gliederung und Phylenzahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Unterteilung in kleinere Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Phylennamen und ihre Aussagemöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Feste Reihung der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

217 217 217 222 225 234 257

VI. Phyleninterne Struktur und Aktivitäten der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . A. Amtsträger der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Versammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Eigentum und Finanzadministration der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . D. Dokumentation, Archiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

260 260 269 273 277


VI

Inhaltsverzeichnis E. Aktivitäten der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Ehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Religiöse Aktivitäten der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Phylen als Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

279 279 284 287

VII. Aufgaben und Funktionen in der Polis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Angabe der Phyle als Zeichen des Bürgerstatus . . . . . . . . . . . . . . . B. Vertretung in den politischen Institutionen der Polis . . . . . . . . . . C. Öffentliche administrative Aufgaben der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . D. Vertretung der Phylen bei religiösen Anlässen der Polis . . . . . . E. Aufgaben und Funktionen der Phylen in der Ephebie . . . . . . . . . F. Die Phylen im militärischen Kontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

290 290 291 295 297 300 301

VIII. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

303

IX. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Alexandria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Antinoopolis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Oxyrhynchos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Leiter der Phylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E. Ehrenserien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

306 306 311 314 318 330

X.

Literatur- und Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

334 334 335

XI. Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Thematische Indizes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

353 353 365


Vorwort Die vorliegende Untersuchung ist die leicht überarbeitete, um einige aktuelle Publikationen ergänzte Fassung meiner Dissertation, die 2007 an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich angenommen wurde. Zum Gelingen dieser Arbeit haben viele Personen beigetragen, denen ich hiermit herzlich danken möchte: An erster Stelle ist es mir ein Anliegen, meinem Doktorvater Christian Marek zu danken, der mit seiner Fachkenntnis das Interesse für das Thema bei mir geweckt und mich mit seiner Begeisterung für antike Inschriften angesteckt hat. Sowohl bei der epigraphischen Arbeit am Schreibtisch wie auch bei den Forschungsreisen in die Türkei habe ich viel von ihm gelernt. Er hat das Entstehen der Dissertation mit seiner Unterstützung und richtungsweisenden Kritik massgeblich gefördert. Meinem Zweitgutachter Beat Näf danke ich für seine stete Ermunterung und die immer konstruktive Kritik sowie seine Empfehlung, die Arbeit in der Reihe der SBA zur Publikation einzureichen. Mit fachlichem Rat standen mir zudem Andreas Victor Walser und Christof Schuler zur Seite, wofür ich ihnen herzlich danken möchte. Beide haben das Manuskript gelesen und wertvolle Verbesserungsvorschläge gemacht. Für unterschiedlichste Hinweise und Ratschläge danke ich darüber hinaus Anne Kolb, Jens Bartels, Marco Vitale, Anke Bohne, Barbara Holler und Hans-Ulrich Wiemer. Sie waren mir in den verschiedenen Phasen der Arbeit hilfsbereite Gesprächspartner. Der Schweizerischen Vereinigung für Altertumswissenschaft und der Herausgeberin Margarethe Billerbeck danke ich für die Aufnahme in die Reihe der SBA. Die redaktionelle Betreuung lag in den fachkundigen Händen von Reto Zingg (Schwabe Verlag Basel). Die Publikation wurde durch einen grosszügigen Druckkostenzuschuss vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie dem Fonds für Altertumswissenschaft, Zürich, unterstützt. Schliesslich möchte ich meiner Familie für ihre unschätzbare Rückendeckung über all die Jahre danken: Markus Birringer und meinen Eltern, die mich immer auf meinem Weg unterstützt haben. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.


VIII

Vorwort

Nachtrag: Nicht mehr eingearbeitet werden konnte das eben erschienene Corpus der Inschriften von Ankyra von St. Mitchell und D. French: The Greek and Latin Inscriptions of Ankara (Ancyra). Vol I. From Augustus to the End of the Third Century AD (München 2012). Dasselbe gilt für die Edition einer Inschrift aus Oinoanda, die N.P. Milner mit einem Poster am Epigraphikerkongress 2007 in Oxford vorgestellt hat (von mir als Milner [2007] zitiert): N.P. Milner, «Athletics, Army Recruitment and Heroisation: L. Sep. Fl. Flavillianus of Oinoanda», AnSt 61 (2011) 151–167.


I. Einleitung A. Thema und Zielsetzung, methodisches Vorgehen In einem Brief aus dem Jahr 138 n. Chr. nimmt Kaiser Hadrian der Gemeinde von Naryka in der östlichen Lokris die Sorge, jemand könne den Status der Stadt als Polis anzweifeln, indem er schreibt: «Ich denke nicht, dass jemand bestreiten wird, dass Ihr eine Polis und die Rechte einer Polis besitzt, da Ihr nicht nur zum Koinon der Amphiktyonen gehört und zum Koinon der Boioter, sondern auch einen Boiotarchen aufbietet, einen Panhellenen wählt und einen theokolos sendet, und weil es bei Euch sowohl einen Rat als auch Archonten, Priester, hellenische Phylen und Gesetze der Opuntier gibt und Ihr Tribut mit den Achaiern zahlt.» 1 Die Narykaier hatten offenbar aus uns unbekannten Gründen Probleme mit der Statusanerkennung als Polis, sodass sie sich an den Kaiser wandten. In seiner Reaktion, die in der Inschrift überliefert ist, macht Hadrian deutlich, welche Kriterien für ihn entscheidend sind, um eine Gemeinde als Polis einzustufen.2 Neben Merkmalen wie der Zugehörigkeit zu verschiedenen koina, einem Rat, Beamten und Gesetzen sieht der Kaiser die Existenz von Phylen als eindeutiges Zeichen einer griechischen Polis. Dass diese Charakteristika einer Polis gerade von einem Kaiser wie Hadrian formuliert sind, erstaunt nicht, sind doch von ihm Städtegründungen in verschiedenen Gebieten des östlichen Reiches bekannt, die, wie Antinoopolis in Ägypten oder Hadrianoi, Hadrianeia und Hadrianutherai in Mysien, nicht als römische Kolonien eingerichtet wurden, sondern als Poleis mit griechisch geprägten Verfassungen.3

1

2

3

Knoepfler (2006) Z. 8–16: οὐκ οἶµαι ἀµφιζβητήσειν τινὰ πόλιν | ὑµᾶς ἔχειν καὶ πόλεως δίκαια, ὁπότε καὶ | εἰς τὸ κοινὸν τῶν Ἀµφικτυόνων συντελεῖ|τε καὶ εἰς τὸ κοινὸν τῶν Βοιωτῶν καὶ βοιω|τάρχην παρέχετε καὶ Πανέλληνα αἱρεῖσθε | καὶ θεηκόλον πέµπετε καί ἐστιν ὑµῖν καὶ βου|λὴ καὶ ἄρχοντες καὶ ἱερεῖς καὶ φυλαὶ Ἑλληνικαὶ | καὶ νόµοι οἱ Ὀπουντίων καὶ τελεῖτε φόρον µε|τὰ τῶν Ἀχαιῶν. A. Chaniotis, SEG 51 (2001) 641. Jones, C.P. (2006) 151–162, bes. 155f. zum Begriff φυλαὶ Ἑλληνικαί. SEG 56 (2006) 565. Zu einem möglichen urbanistischen Mindeststandard, der von der römischen Reichsverwaltung für die Verleihung des civitas- bzw. polis-Status vorausgesetzt wurde, siehe F. Kolb, «Bemerkungen zur urbanen Ausstattung von Städten im Westen und im Osten des Römischen Reiches anhand von Tacitus, Agricola 21 und der Konstantinischen Inschrift von Orkistos», Klio 75 (1993) 321–341. Holtheide (1983) 93. Boatwright (2000) 172–203.


2

Kapitel I

Hadrians Beschreibung einer Polis als Gemeinde, deren Bürger in Phylen gegliedert sind, entspricht damit dem Bild einer griechischen Polis, wie es etwa von Aristoteles, aber auch aus hellenistischen Städtegründungen überliefert ist. So gewährt Eumenes II. wahrscheinlich bald nach 188 v. Chr. den Siedlern der kleinen Gemeinde Tyriaion in Phrygien als Dank für ihre Loyalität die Aufwertung ihrer Siedlung zur Polis. Dabei sieht er die Einsetzung von Rat und Beamten, die Festlegung eigener Gesetze, die Einrichtung eines Gymnasion, aber auch die Gliederung der Bürgerschaft in Phylen als grundsätzlich notwendige Schritte im Prozess der Umwandlung der Gemeinde zur Polis. 4 Auch wenn der Status einer Polis in klassischer, hellenistischer und römischer Zeit in völlig unterschiedlichen politischen Rahmenbedingungen eingebettet war, sind doch die das Wesen einer griechischen Polis bestimmenden Charakteristika zumindest begrifflich die gleichen geblieben. Das Augenmerk dieser Arbeit richtet sich auf eines dieser Kennzeichen: die Einteilung der Bürger in Phylen, die grössten Untereinheiten der öffentlichen Organisation. Diese Institution kann als eine der langlebigsten in der griechischen Geschichte angesehen werden, da sie in den Quellen seit archaischer Zeit bis in die Spätantike hinein belegt ist und damit eine über tausendjährige Entwicklung aufweist. Ebenso wie sich die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in den griechischen Poleis in dieser langen Zeit veränderten, wandelte sich auch die Institution der Phyle. So weist sie in der Kaiserzeit und Spätantike nur mehr zum Teil das gleiche Aufgabenfeld auf wie etwa im «klassischen» Beispiel Athen. In der Forschung wurde diese späte Phase der Phylenorganisation meist nur als Relikt früherer Zeiten wahrgenommen. Eine eingehende Beschäftigung mit den kaiserzeitlichen und spätantiken Phylen hat bis heute nicht stattgefunden. Durch diese Lücke lassen sich auch die stark auseinander gehenden Meinungen erklären, die sich über die Bedeutung, Lebendigkeit und Aufgaben der Phylen dieser Zeit finden. So stellt Liebenam in seiner Untersuchung der Städteverwaltung fest, dass sich «die alte Phyleneinteilung der Städte [...] nicht bloss in römischer Zeit erhalten, sondern vielfach eine Weiterbildung erfahren [hat]; unter den Kaisern namentlich scheint dieselbe neu belebt zu sein, man freute sich angesichts des Mangels von politischen Rechten an diesen Jahrhunderte alten Einrichtungen und pflegte sie mit einem gewissen Stolze.» 5 Demgegenüber finden sich aber auch harsche 4

5

L. Jonnes/M. Ricl, «A New Royal Inscription from Phrygian Paroreios: Eumenes II Grants Tyriaion the Status of a Polis», EpigrAnat 29 (1997) 1–30 (SEG 47 [1997] 1745). I.Sultan Dağı I 393. Siehe dazu auch die Anmerkungen von Chr. Schuler, «Kolonisten und Einheimische in einer attalidischen Polisgründung», ZPE 128 (1999) 124–132, bes. 130. C. Brixhe, BE (1999) 509. Liebenam (1900) 220.


Einleitung

3

Urteile, die der Institution der Phylen in der römischen Kaiserzeit mit wenigen Ausnahmen nur mehr ein kümmerliches Schattendasein mit einem starken Verlust ihrer raison d’être zugestehen. So meint etwa Mitford: «In some cities tribal divisions retained an administrative value. But in general, the φυλή was no more than the basis for sharing out public distributions.» 6 Wie lassen sich nun diese Einschätzungen in Einklang mit der Hadrians bringen, der die Phylen als elementar für die städtische Selbstverwaltung sah? Lässt sich aus den Quellen der Kaiserzeit ein klareres Bild der Bedeutung und Rolle der Phylen im Leben der griechischen Poleis gewinnen? Es wird Ziel dieser Arbeit sein, anhand einer zusammenfassenden Darstellung der Institution der Phylen ihre Aufgaben und Funktionen in der Kaiserzeit zu untersuchen und dadurch zum Bild beizutragen, das die Quellen zur Selbstverwaltung und zum öffentlichen Leben der griechischen Poleis im Imperium Romanum geben. Diese Zielsetzung soll im Folgenden genauer erläutert und in einen geographischen und zeitlichen Rahmen eingeordnet werden. Die Organisation städtischer Territorien ist durch eine Vielzahl von verschiedenartigen Untereinheiten, die privaten oder öffentlichen Charakter haben, gekennzeichnet. Jeder Bürger einer griechischen Polis war üblicherweise Mitglied einer oder mehrerer dieser Untergliederungen. Im klassischen Athen etwa gehörte jeder Bürger mindestens sechs Verbänden an: einer Phyle, einer Trittys, einem Demos, einer Phratrie, einem Genos und einer oder mehreren privaten Vereinigungen, die in ihrer Gesamtheit einen weiten Bereich der Aktivitäten des Bürgers ausserhalb seines Hauses bestimmten.7 Kennzeichen dieser Untereinheiten, vor allem derjenigen öffentlichen Charakters, war, dass jeder Bürger nie mehr als einer Einheit auf derselben Ebene angehörte – er war also niemals Mitglied mehrerer Phylen innerhalb einer Polis. Die Phyle als grösste Untereinheit des Staates ist dabei seit archaischer Zeit das Gliederungselement einer Polis, das die weiteste Verbreitung fand. Die Quellen zeigen aber klar, dass nicht jede griechische Polis zwingend eine Teilung ihrer Bürgerschaft in Phylen besessen haben musste. So fehlt diese Institution im Nordwesten Griechenlands fast völlig oder wird erst in hellenistischer Zeit eingeführt. Auch in anderen griechisch beeinflussten Regionen sind hellenistische oder kaiserzeitliche Polisgründungen sowohl mit wie auch ohne Phylenordnung bekannt. 8 Vor allem die Untergliederungen der Phylen verschwinden in der Kaiserzeit zum Teil, während die Phylen bestehen bleiben. In den späteren Städtegründungen werden oft nur noch letztere eingeführt.9

6 7 8 9

Mitford (1991) 205. Jones, N.F. (1999) 7. Dies betonten bereits Szanto (1901), Latte (1920) und zuletzt Smarczyk (2001). Jones, N.F. (1987) 24.


4

Kapitel I

Die römische Provinzialverwaltung beruhte auf einem schlanken Verwaltungsapparat und war damit darauf angewiesen, dass die griechischen Städte eine gewisse Autonomie behielten bzw. bei Neugründungen erhielten. Die Organe der lokalen Selbstverwaltung, die teilweise noch aus der klassischen oder hellenistischen Zeit stammten, blieben daher möglichst unangetastet. 10 Trotzdem unterlagen die demokratischen Institutionen, wie Rat, Ämter und Volksversammlung in der Kaiserzeit gewissen an die neuen politischen Verhältnisse angepassten Modifikationen, wie sie auch bereits in den hellenistischen Poleis stattgefunden hatten.11 Mit ihnen veränderten sich auch die Untereinheiten der Bürgerschaft. Im klassischen Athen war die Gleichheit aller als Grundprinzip der demokratischen Verfassungen durch die Verteilung der Bürger in Phylen verankert. Beamtengremien, der Rat, Gerichtshöfe und andere Organe wurden gleichmässig nach Phylen besetzt. In den hellenistischen und kaiserzeitlichen Quellen finden sich die in der klassischen Demokratie für die demokratischen Einrichtungen und Abläufe charakteristischen Begriffe und Formeln weiter verwendet. Angesichts der Veränderungen in den Institutionen der hellenistischen und kaiserzeitlichen Städte stellt sich allerdings die Frage, welche Inhalte mit den traditionellen Begriffen und Formeln überliefert werden. Die Frage nach Bedeutung, Aufgaben und Funktionen der Phylen in den kaiserzeitlichen Städten ist also gleichzeitig auch eine Frage nach den inhaltlichen Neuerungen der Institution der Phylen wie letztendlich auch der mit ihnen verbundenen Organe einer Polis unter römischer Herrschaft. Die Beantwortung dieser Fragen kann von verschiedenen Blickwinkeln aus erfolgen. So haben wir zum einen die Phylen als Untereinheit des Staates belegt, deren Organisationsform es innerhalb der Polis zu untersuchen gilt. Als bürgerliche Untergliederungen treten sie in verschiedenen Aufgabengebieten der städtischen Politik, Verwaltung, aber auch des religiösen Lebens in Erscheinung. Die Betrachtung dieser Aufgabengebiete kann die Rolle der Phylen im Kontext der städtischen Autonomie, besonders ihr Verhältnis zu anderen Institutionen der Stadt, aufzeigen. Zum anderen belegen die Quellen die Phylen als eigenständige, intern organisierte Gruppierungen mit einer Vielzahl von Aktivitäten innerhalb der Phyle wie auch im öffentlichen Leben. Dieses Eigenleben der Phylen geht über die für die Polis essentiellen Funktionen weit hinaus. Die Phylen stellen damit für jeden Bürger ein Aktivitätsfeld dar, dessen Analyse weitere Hinweise auf die Bedeutung der Phylen geben kann.

10

11

Neuere Überblicke bieten Sartre (1991), Stephan (2002) 42–59, Dmitriev (2005) und Marek (2010) 453–462, 515–542, jeweils mit der älteren Literatur. Zu Veränderungen in hellenistischer Zeit zuletzt Grieb (2008). Carlsson (2010).


Einleitung

5

Grundlegend für eine Untersuchung der Bedeutung und Funktionen der Phylen in der Kaiserzeit ist die Studie der «Public Organization in Ancient Greece» von Nicholas F. Jones, mit der er 1987 eine Sammlung der bekannten öffentlichen Organisationen in über 200 Poleis vorgelegt hat. In seiner Arbeit hatte Jones von einer übergreifenden Darstellung abgesehen, da er methodische Zweifel an einer vergleichenden Studie, die zu allgemeingültigen Aussagen kommen sollte, hegte. «So scattered in place and time are these data that any attempt to combine them in a continuous narrative would seem a dubious undertaking at best.» 12 Seiner generellen Absage an eine Gesamtdarstellung sind aber doch mit aller nötigen Vorsicht einige entscheidende Argumente entgegenzuhalten, die eine allgemeine Untersuchung der Phylen in der Kaiserzeit sinnvoll machen. Die kaiserzeitlichen Quellen stellen uns häufig vor das Problem, dass nur ein technischer Begriff wie Phyle oder Phylarch genannt ist oder überhaupt nur der Name einer Einheit. Informationen über die Funktion dieser Einheit bzw. des Amtes fehlen dabei oft völlig. Jones selbst löste diese Schwierigkeit mit Analogieschlüssen. So ging er von der These aus, dass eine Einheit, von der die Ausübung einer bestimmten Aufgabe in einer Polis bekannt ist, dieselbe Aufgabe auch in einer anderen Polis gehabt hat.13 Die grosse Verbreitung der Phylen führt dazu, dass in der Untersuchung sowohl grosse Städte wie Ephesos mit so kleinen Poleis wie etwa Sillyon in Pamphylien als auch Städte geographisch weit entfernter Regionen zusammen betrachtet werden. Ein Blick auf die sozialen und institutionellen Belange zeigt aber eine gewisse Uniformität der griechischen Städte jeder Grösse, Form und Lage, die einen Vergleich grundsätzlich ermöglichen. Sie alle besitzen die Institutionen, deren Vorhandensein und Zusammenspiel die Eigenart der inneren Ordnung griechischer bzw. griechisch geprägter Gemeinden ausmachen. Politische Entscheidungen werden durch die Bürger in den Volksversammlungen zusammen mit einer Auswahl an Bürgern im Rat getroffen, zur Ausführung der Beschlüsse werden Personen aus ihrem Kreis in Ämter und Gremien gewählt. Die Urkunden der Städte zeigen dabei eine uniformierende Entwicklung in hellenistischer und römischer Zeit, die zu einer grossen Ähnlichkeit der Verfassungen der Städte führt.14 Allein die grosse Anzahl der vertretenen Poleis, die eine Organisation der Bürger nach Phylen aufweisen, zeigt, dass das Phänomen an sich nicht auf eine kleine Region beschränkt war. Eine Untersuchung nach allgemeinen Strukturen und 12 13 14

Jones, N.F. (1987) 4. Jones, N.F. (1987) 2. F. Quaß, «Zur Verfassung der griechischen Städte im Hellenismus», Chiron 9 (1979) 37–52. Zur «κοινή von staatsrechtlichen Formeln und Begriffen, von Grundsätzen und Organen der Staatsverwaltung» siehe Busolt (1920) 439. Grieb (2008) 15f. mit der älteren Literatur.


6

Kapitel I

Entwicklungen scheint daher gerechtfertigt und als Ziel einer historischen Studie erstrebenswert. Nichtsdestotrotz adaptierten einzelne Gebiete die griechischen Einflüsse sehr unterschiedlich und bewahrten ihren individuellen Charakter zum Teil bis in die Kaiserzeit. Die spezifische Natur einer Stadt oder einer Region ist daher nie ausser Acht zu lassen. Der von Christof Schuler in seiner Untersuchung der ländlichen Siedlungen und Gemeinden Kleinasiens verfolgte methodische Leitsatz, dass «in lokalem Rahmen erarbeitete Rekonstruktionen nicht ohne weiteres allgemeine Gültigkeit beanspruchen» dürfen, gilt daher auch für die vorliegende Studie. 15 Daher werden in der Arbeit zuerst die Belege der Kaiserzeit dargestellt, um individuelle Unterschiede in den einzelnen Poleis oder in mehreren Poleis einer Provinz, die zu selbständigen Entwicklungen führten, erkennen zu können. Erst dann soll den oben genannten Fragen nachgegangen werden. Entscheidend für das Gelingen dieses Unterfangens ist eine klare Definition der hier untersuchten Gruppen, da der Terminus «Phyle» in den Quellen auf sehr unterschiedliche Einheiten angewandt wird, wie im Kapitel «Terminologie» aufgezeigt werden wird. Für die Arbeit werden nur diejenigen Phylen näher betrachtet, auf die die Definition der Phyle als Untergliederung der Bürgerschaft einer Polis zutrifft. Eine Abgrenzung ist dabei nicht immer ganz einfach, wie etwa die mit Berufsbezeichnungen benannten Phylen mancher Städte deutlich machen. Diese Fälle werden, soweit sinnvoll, jeweils in ihrem speziellen Umfeld betrachtet, um nicht durch ein zu starres Korsett wichtige Entwicklungen und Abweichungen zu übersehen. Die vorliegende Untersuchung der Institution der Phylen ist somit eine Ergänzung und Weiterführung der Arbeit von Jones. Zum einen sind seit 1987 neue Belege hinzugekommen, zum anderen geht sie dort entscheidende Schritte weiter, wo Jones’ Sammlung mit analytischen Indizes endet.16 Diese Zusammenstellung unter thematischen Gliederungen führt bereits bei der Nutzung einzelner Schlagwörter unweigerlich zu einem Vergleich der Phylenorganisation der darunter aufgeführten Poleis durch die Leserin oder den Leser selbst.17 Gerade hier zeigt sich, dass eine vergleichende Studie wünschenswert ist, die auch Möglichkeiten und Grenzen dieser Vergleiche darlegt. 15 16 17

Schuler (1998) 3. Jones, N.F. (1987) 387–403. Den schwierigen und zeitaufwendigen Zugang zu polisübergreifenden Aspekten, der nur über die Indizes möglich ist, beklagt Will (1989) 271 Anm. 16 in seiner Rezension zu Jones, N.F. (1987). Die Register seien mehr «un objet de contemplation» als eine Hilfe bei der Suche nach einzelnen Schlagworten – oft müsse der ganze Eintrag zu einer Polis gelesen werden, um auf das gesuchte Thema zu stossen.


Einleitung

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Neben der methodischen Vorgehensweise unterscheidet sich die Abhandlung auch bezüglich des geographischen und zeitlichen Rahmens von Jones’ Studie, die die griechische Welt, mit Ausnahme Syriens, Arabiens und Ägyptens, von den ersten Belegen bis in die späte Kaiserzeit umfasst. Durch die Zielsetzung dieser Arbeit hat sich eine andere Schwerpunktsetzung als notwendig erwiesen. So liegt das Hauptaugenmerk auf Kleinasien, in dem aus römischer Zeit eine reiche epigraphische Überlieferung erhalten ist, betrachtet werden jedoch zudem die nordgriechischen und Schwarzmeerregionen. Hingegen werden Athen und andere Orte des griechischen Mutterlandes sowie der westlichen Mittelmeerregionen nur für Vergleiche herangezogen. 18 Vor allem die Gebiete der römischen Provinz Achaia mit Athen benötigen aufgrund der Fülle des Materials eine eigene Untersuchung der kaiserzeitlichen Quellen. Im Gegensatz zu Jones werden – wie auch von Szanto, Liebenam und Latte – die ägyptischen Phylen mit in die Untersuchung einbezogen. Jones hatte sie ausgeschlossen, da «only some of the vocabulary, but little of the substance, of the Greek models was actually transmitted to those regions».19 Zumindest für die griechischen Poleis in Ägypten trifft dies – wie sich zeigen wird – nur teilweise zu. Die späten Phylen der Metropoleis sind sicher vorerst gesondert zu betrachten. Sie geben aber durch die völlig andere Art der Quellen – Papyri des Verwaltungsalltags der Städte statt steinernen Inschriften für längerfristige öffentliche Bekanntmachung – einen Einblick in Aufgaben der Phylen, bei denen zu fragen bleibt, ob sie nicht in ähnlicher Weise auch bei den Phylen anderer Regionen anzunehmen, aber durch die Art der Überlieferung nicht zu fassen sind. Ägypten mag in vielem ein Sonderfall sein, manche Entwicklungen sind aber durchaus innerhalb allgemeiner Veränderungen der hellenisierten Städte im Imperium Romanum zu sehen. So hat bereits Bagnall darauf hingewiesen, dass die Bulai der Metropoleis zwar wenig mit den hellenistischen Pendants in Griechenland zu tun haben mögen, dafür aber in einer Form auftreten, die für griechische Städte römischer Zeit charakteristisch war.20 Gleiches gilt für die Phylen – ein Vergleich der klassischen Phylen Athens mit denjenigen der Städte Ägyptens in der Kaiserzeit wird nicht viel Gemeinsames zu Tage fördern, aber das trifft auch für einen Vergleich des klassischen Athens mit den kaiserzeitlichen Phylen Kleinasiens zu. 18

19 20

Eine neuere Zusammenstellung und Diskussion der Zeugnisse aus Sizilien und der Magna Graecia bietet F. Ghinatti, «Taranto e le organizzazioni civiche della Magna Graecia», in: ders./M. Girone (Hg.), Puglia di ieri, Puglia di oggi (Bari 2001) 111–145. Ders., «Le organizzazioni civiche siceliote», Kokalos 46 (2004) 31–73. Für die übrigen, hier nicht behandelten Regionen: Jones, N.F. (1987) 27– 78, 82–153, 181–264. Jones, N.F. (1987) XVIII. Bagnall (1993) 56–57.


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Kapitel I

Nur teilweise behandelt werden die Phylen der Provinzen Syria/Iudaea und Arabia. Städte wie Palmyra besitzen zwar eine Phylenordnung, wie auch andere Institutionen, die für eine Polisverfassung charakteristisch sind. Allerdings ist hier Jones’ Einschätzung zuzustimmen. Die politische Nomenklatur griechischer Städte wird übernommen, aber der Charakter des dahinter stehenden Systems lässt sich eher aus der nomadischen Tradition erklären als aus der griechischen.21 Diese Städte bedürfen daher einer eigenen Untersuchung. Der zeitliche Rahmen umfasst die römische Kaiserzeit bis zum Ende des 3. Jh. n. Chr. Die Entwicklungen in den griechischen Städten erleben allerdings mit dem Beginn der Kaiserzeit keinen scharfen Bruch. Daher werden die hellenistischen Phylenbelege in den jeweiligen Städten herangezogen, der Fokus liegt dabei aber darauf, Veränderungen zu erkennen und nicht auf einer erschöpfenden Erörterung der hellenistischen Verhältnisse. Dasselbe trifft für das spätantike Material zu. Die Institution der Phylen hört am Ende des 3. Jh. n. Chr. nicht auf zu existieren. Deshalb werden spätantike Quellen dort einbezogen, wo es für die Fragestellungen der Arbeit sinnvoll ist. Das gilt vor allem für die ägyptischen Belege. Die Beschäftigung mit den Phylen einer Polis ist auch eine Beschäftigung mit dem städtischen Leben mit seinen politischen Organen, religiösen Festen, Agonen und Vereinigungen verschiedenster Art. Phylen als Grundlage der Bürgerorganisation greifen in viele dieser Bereiche ein. Die Menschen, die durch ihre Zugehörigkeit zu einer letztendlich künstlichen Einteilung ins Blickfeld rücken, stammen grundsätzlich aus allen sozialen Schichten, haben ein unterschiedliches Bildungsniveau und einen völlig unterschiedlichen wirtschaftlichen Hintergrund, aber doch eines gemeinsam: sie sind alle männlich, erwachsen und Bürger ihrer Stadt. Fremde, Sklaven, Kinder und Frauen bleiben in der Studie daher ausgeschlossen. Aber auch zur untersuchten Gruppe der Phylenmitglieder geben die Quellen kein vollständiges Bild. So sind die phyleneigenen Amtsträger relativ gut zu erfassen, Informationen zur grossen Mehrheit der Phyletai ohne Amt bleiben dagegen fast immer verborgen. Um dieses verzerrte Bild richtig einschätzen zu können, ist es nötig, einen Blick auf die Quellen, die zum Thema beitragen können, zu werfen.

21

Zur Frage, inwieweit Palmyra als griechische Polis angesehen werden kann, siehe Sommer (2005) 170–182. Auch Sartre (1982) 86–88 betont die Schwierigkeit, «städtische», künstlich geschaffene Phylen zu trennen von denjenigen, die nomadische oder ehemalige nomadische arabische Stämme bezeichnen. Siehe dazu auch das Kapitel III (Terminologie).


Einleitung

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B. Quellen Informationen zu den kaiserzeitlichen Phylen liegen in verschiedenen Quellengattungen vor. Für alle gilt, dass sie jeweils nur sehr kleine Facetten der politischen, administrativen, religiösen und sozialen Bedeutung der Phylen zeigen. Eine literarische Abhandlung über die Phylen als Organisationseinheit der Bürger ist aus antiker Zeit nicht überliefert und hat vielleicht auch nie existiert. Aus der römischen Kaiserzeit fehlt zudem politiktheoretische Literatur, die, wie Aristoteles und Platon, die Verknüpfung von Staat und Untereinheiten anhand derjenigen Vorgänge, die κατὰ φυλάς ablaufen, aufzeigen und damit Einblicke in die Rolle der Phylen im politischen und administrativen Leben der Polis geben könnte. 22 Über die internen Belange der Phylen schweigen die literarischen Quellen völlig, sie geben, wie Stephanos von Byzanz, in wenigen Fällen Namen von einzelnen Phylen. Die aus der literarischen Überlieferung zu gewinnenden Kenntnisse sind insgesamt so lückenhaft, dass den epigraphischen Quellen eine besondere Stellung zukommt. Nur diese ermöglichen, über V. Chapots Verdikt zur Frage nach der Organisation der Phylen – «Mais ici nous pourrons être très bref, car cette question intéresse assez peu les rapports des Grecs et des Romains» – hinauszukommen.23 Einer Handvoll literarischer Zeugnisse stehen etwa 600 kaiserzeitliche Inschriften gegenüber. Wichtige Auskünfte geben besonders Dokumente der Phylen selbst – Verträge, Ehrungen, Weihungen, Grenzsteine usw. Sie machen etwa ein Drittel der relevanten kaiserzeitlichen Inschriften aus. Das Schwergewicht liegt bei den Ehrungen und – bereits wesentlich weniger stark vertreten – den Weihungen, andere Typen von Phylendokumenten stammen vor allem aus spätklassischer und hellenistischer Zeit.24 Dass sich dadurch bei den Aktivitäten in römischer Zeit ein etwas einseitiges Bild zugunsten der Ehrungen durch Phylen abzeichnet, muss aber nicht bedeuten, 22

23

24

Für die klassische Zeit hat Jones, N.F. (1999) 7–21 die Quellenlage der öffentlichen Untereinheiten Athens, u. a. auch der Phylen, erörtert. Viele seiner Punkte treffen auch für spätere Epochen zu. Zur idealen Aufteilung der Bürgerschaft einer Polis und ihres Besitzes: Pl. Leg. 5,745d–e siehe Jones, N.F. (1999) 268– 287 mit weiterführender Literatur. Von den Schriften des Aristoteles bieten besonders der Staat der Athener, die Politik und die Nikomachische Ethik Einblicke in die politische Untergliederung einer Polis. Die einschlägigen Stellen und weitere Literatur bei Jones, N.F. (1999) 15–17, bes. 17 Anm. 68. V. Chapot, La Province romaine proconsulaire d’Asie, depuis ses origines jusqu’à la fin du Haut-Empire (Paris 1904) 173. Siehe dazu Jones, N.F. (1987) 3.


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Kapitel I

dass sich auch in der Realität die Tätigkeitsbereiche verschoben haben. Ein fehlender Beleg der Aktivität heisst nicht, dass es diese nicht gab, sondern nur, dass sie den Phylenmitgliedern entweder gar nicht oder nur auf vergänglichem Material dokumentationswürdig erschien. Hinweise auf Archive von Phylen sind für die Kaiserzeit äusserst spärlich. Durch die in den Ehrungen erwähnten Magistrate der Phylen oder durch die Zahlungsmodalitäten einer Ehrung aus phyleninternen Mitteln ist aber zumindest ansatzweise erkennbar, dass mit den erhaltenen Dokumenten nur ein sehr kleiner Ausschnitt der ursprünglich vorhandenen Dokumentation erfasst wird. Bei der Auswertung und Gewichtung der Quellen spielen die allgemeinen Tendenzen des sogenannten epigraphischen Brauches, wie sie erstmals R. MacMullen Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts aufgezeigt hat, eine wichtige Rolle. 25 Die Praxis, an Ereignisse auf Stein zu erinnern, unterlag im Laufe der Antike gewissen Veränderungen und war auch nicht in allen Gegenden gleich stark ausgeprägt. So betonte MacMullen: «Modern scholars of the Roman world will say that this or that activity, or behaviour was prominent, vital, declining or the like according to the frequency of epigraphic attestation. That assumes, however, that the body of all inscriptions against which attestation is measured does not itself rise or fall, a false assumption. So administrative, economic, social and religious history needs to be rewritten.»26 Die Zunahme an Ehrendekreten der Phylen fügt sich durchaus in die allgemeine Entwicklung ein, die in den kaiserzeitlichen Städten zu einem Zuwachs an Inschriften für Wohltäter führte.27 Wie Jones anhand der attischen Quellen zeigen konnte, kann der Grossteil der Belege auch aus einem weiteren Grund aus Ehrungen durch Phylen bestehen. Diese wurden am ehesten in den Stadtzentren aufgestellt. Gerade jene sind in den meisten Poleis am besten untersucht. Denkbar wäre aber auch eine Konzentration von Steininschriften, die andere Aktivitäten der Phylen dokumentieren, an den Versammlungsorten der Phylen, die – was noch zu untersuchen sein wird – nicht unbedingt im Stadtzentrum gelegen

25

26 27

Zum epigraphischen Brauch allgemein: MacMullen (1982) 233–246. Ihm folgend J.C. Mann, «Epigraphic Consciousness», JRS 75 (1985) 204–206. E.A. Meyer, «Explaining the Epigraphic Habit in the Roman Empire: The Evidence of Epitaphs», JRS 80 (1990) 74–96 (mit Kritik von H.W. Pleket, SEG 40 [1990] 1654). Zuletzt W. Eck, «Befund und Realität. Zur Repräsentativität unserer epigraphischen Quellen in der römischen Kaiserzeit», Chiron 37 (2007) 49–64. MacMullen (1982) 244. Gleiches hat van Nijf (1997) 23–28 für die Quellen der Berufsvereine des römischen Ostens herausgearbeitet. Zum Fehlen der Inschriften in vielen Regionen des römischen Reiches in der 2. Hälfte des 3. Jh. siehe W. Scheidel, «Dokument und Kontext: Aspekte der historischen Interpretation epigraphischer Quellen am Beispiel der ‘Krise des dritten Jahrhunderts’», RStorAnt 21 (1991) 145–164.


Einleitung

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haben müssen. Von der Anzahl der heute bekannten Inschriften kann somit nicht direkt auf den Grad der Vitalität einer Phyle geschlossen werden.28 Neben den Dokumenten der Phylen selbst sind Inschriften anderer städtischer Instanzen oder von Bürgern überliefert, die die Gruppen in ihren verschiedenen öffentlichen Funktionen zeigen. Ein Teil dieser Texte – vor allem die Grabinschriften – verrät dabei allerdings oft nicht mehr, als dass ein Bürger Mitglied einer Phyle war. Doch alleine der Name dieser Phyle kann bereits Rückschlüsse auf das Phylensystem einer Polis und seiner Geschichte ermöglichen. Etwas ausführlichere Informationen enthalten diejenigen Inschriften, die erkennen lassen, dass verschiedene Organe der Polis nach Phylen besetzt, Gelder gleichmässig auf die Phylen verteilt, Prozessionen nach Phylen geordnet oder administrative Aufgaben auf die Phylen verteilt wurden. Insgesamt ergeben die Inschriften ein räumlich sehr weit gestreutes Feld an Informationen, das unter den oben genannten methodischen Grundsätzen betrachtet werden muss. Ergänzt wird das Wissen aus Inschriften durch die papyrologische Überlieferung. Besonders die ägyptischen Städte steuern etwa 500 weitere Zeugnisse aus der Kaiserzeit bei, deren Wert für das behandelte Thema vor allem in zwei Punkten liegt. Zum einen bieten die Papyri sehr viele Belege für das 3. und beginnende 4. Jh. n. Chr., für eine Zeit also, in der die Zahl der Inschriften stark abnimmt. Zum anderen enthalten sie durch das andere Schriftmaterial und die damit verbundene unterschiedliche Dokumentationsabsicht der Schreiber fast ausschliesslich andere Dokumenttypen. Die vorhandenen Urkunden, Steuerabrechnungen, privaten Dokumente, Listen, Verträge und Liturgiezuteilungen sind Akten, die meist für die direkte Belegbarkeit von Pflichten und Privilegien vor Behörden oder Vertragspartnern geschrieben wurden. Sie geben damit Einblick in alltägliche Abläufe, die teilweise spezifisch für die ägyptischen Städte sind und daher nicht vergleichbar mit den Informationen aus anderen Regionen des Imperium Romanum. Teilweise können sie aber auch eine Vorstellung davon geben, was aus den anderen Regionen durch die Überlieferungssituation verloren gegangen ist, und damit das Bild der städtischen Phylen ergänzen.

28

Jones, N.F. (1999) 9.


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Kapitel I

C. Aufbau Der Aufbau der Arbeit ergibt sich aus der Quellenüberlieferung und dem methodischen Vorgehen. So ist nach einem Blick in die Forschungsgeschichte (Kapitel II) eine Klärung des Begriffes φυλή notwendig. Sie soll dabei helfen, die zu untersuchenden Phylen als städtische Unterabteilungen der Bürgerschaft von Phylen mit anderer Bedeutung abzugrenzen (Kapitel III). In Kapitel IV folgt eine nach Provinzen gegliederte Zusammenstellung der Belege der Kaiserzeit. Diese dient dazu, die Quellen der Kaiserzeit herauszuarbeiten und aufzuzeigen, wo gewisse Phänomene in Analogie zu klassischen und hellenistischen Belegen für die Kaiserzeit angenommen werden können und wo Vorsicht vor solchen Analogieschlüssen geboten ist. Die Provinzen werden dabei grob von Norden nach Süden behandelt – die Zuteilung der einzelnen Städte erfolgt nach den Grenzen und Zuständigkeitsbereichen römischer Statthalter am Anfang des 2. Jh. n. Chr., also zur Zeit der grössten Ausdehnung des römischen Reiches. Da sich die Provinzzugehörigkeit mancher Städte im Laufe der Zeit durchaus mehrmals ändern konnte, mag diese Einteilung als Raster dienen, das eine grobe Orientierung ermöglicht. Nach der Zusammenstellung der einschlägigen Quellen wird versucht, die Organisation der Phylen als Ganzes zu erfassen (Kapitel V). Nachgegangen wird dabei zuerst Fragen nach der Organisationsstruktur der Phylen – sind sie territorial oder personenbezogen angelegt, haben sie Untereinheiten, in welchem Verhältnis stehen diese zur grösseren Einheit der Phyle? Anschliessend werden die Modalitäten der Mitgliedschaft in einer Phyle aufgezeigt. Lassen sich Veränderungen in der erblichen Phylenzugehörigkeit bzw. der Aufnahmeprozedur, wie sie aus hellenistischer Zeit bekannt sind, feststellen? Was bedeuten die für die Kaiserzeit belegten Phylenwechsel innerhalb einer Polis von einzelnen Bürgern? Wichtige Hinweise zur Organisation der Phylen geben auch die überlieferten Namen. Durch diese selbst wie auch durch Namensänderungen können Reformen verschiedenster Art oder Veränderungen der Herrschaftsverhältnisse und damit verbundene Loyalitätsbekundungen belegt werden. Zuletzt wird im Rahmen der allgemeinen Organisation gefragt werden, in welcher Ordnung die Phylen einer Stadt zueinander standen. Im Anschluss daran werden die Bedeutung und die Funktionen der Phylen von den beiden Seiten her beleuchtet, in denen sie in den Quellen belegt sind: In Kapitel VI wird es um die Phylen als eigenständige, intern organisierte Einheiten gehen, die von ihren polisweiten Aufgaben unabhängige Aktivitäten entwickelten. Kapitel VII wird sich dann den polisweiten


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