NEWSLETTER, NR. 2, FEBRUAR 2013
Editorial
DAS KANN NUR EIN INSERAT: EINE JURIERUNG MIT VOLLER ÜBERRASCHUNGEN
Ordnungspolitik
AND THE WINNER IS: PRINT
Dass sich die Verleger kritisch zur vorgeschlagenen Änderung der Fernsehkonzession in Sachen Onlineauftritt geäussert haben, wurde auch in den Fachmedien kritisch kommentiert. Dies belegt die Unabhängigkeit der Redaktionen. Die Kommentare übersehen aber das Prinzip der Ordnungspolitik. Diese hat einen Rahmen zu schaffen, in welchem marktwirtschaftliche Kräfte wirken können, und darauf zu zielen, wirtschaftliche Machtkonzentrationen zu verhindern. Beim audiovisuellen Angebot gibt es eine klare Machtkonzentration zugunsten der SRG. Dies ist politisch so gewollt und gesetzlich klar geregelt. Dafür zahlt der Benutzer eine Gebühr, und bald jeder Haushalt eine Steuer. Die Ordnungspolitik hat nun aber dafür zu sorgen, dass nicht auf den Onlineseiten des staatlich finanzierten Radios und Fernsehens ein Informationsangebot erstellt wird, welches zusätzlich zu den audiovisuellen Beiträgen noch extensive Textinformationen liefert. Dies würde einerseits die privaten Medienanbieter wettbewerblich massiv benachteiligen. Andererseits wäre eine Machtkonzentration gegeben, welche über eine staatliche Abgabe finanziert würde. Die Ordnungspolitik darf dies nicht einfach unter dem Deckmantel zulassen, dass mit dem Internet ein neues Informationsverhalten der Gesellschaft entstanden ist. Die SRG erhält Geld für Audiovision, nicht als konkurrenzierender Wettbewerber von Zeitungsverlagen.
Von Andreas Prokesch, Jurypräsident *
Ihr Urs F. Meyer
DAS KANN NUR EIN INSERAT zum zehnten: So viele Jahre läuft und läuft die Kampagne mittlerweile. DAS KANN NUR EIN INSERAT zum siebten: So viele Jahre schreibt der Verband SCHWEIZER MEDIEN diese Art von Printwerbung für Printwerbung als Wettbewerb für junge Kreative aus. Womit wir dieses Jahr bei der Ausgabe Nr. 11 von DAS KANN NUR EIN INSERAT wären. Und beim Wettbewerb Nr. 8. Wie fast jedes Jahr stellte sich deshalb die Frage: Soll man weitermachen? Soll man auf dieselbe Art weitermachen?
Die Antwort im Departement Werbemarkt des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN: ja und nochmals ja. EIN GUTER WETTBEWERB IST IMMER SO GUT WIE DAS, WAS MAN GEWINNEN KANN DAS KANN NUR EIN INSERAT ist für die Gewinner ein mehrfacher Gewinn: Sie können ihre Idee umsetzen bzw. realisieren. Ihre Arbeit erscheint ein ganzes Jahr lang in rund 100 Zeitungs- und Zeitschriften-Titeln – jedes Mal gezeichnet mit ihrem Namen. Und dazu erhalten sie ein Honorar. Zwei Gewinner gewinnen noch
Michael Conrad überraschte die Jury ein erstes Mal mit «meiner Anzeige des Jahres». Mehr dazu: siehe Seite 2.
aus dem INHALT and the winner is: print DAS KANN NUR EIN INSERAT zum zehnten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 1
trendtagung lokalmedien 2013 Einmal pro Jahr treffen sich die Vertreter der Lokalmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 7
das «all-in-one-set» 2013 Das Best Practice Projekt ist bereits im 13. Jahrgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 6
medienrechtstagung 2013 Die Fachtagung für Medien und Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 7
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2x MICHAEL CONRAD Michael Conrad präsentierte vor der Jurierung «Meine persönliche Anzeige des Jahres» – ein Lehrstück von rund fünf Minuten in Sachen Kommunikation und Printwerbung. Massstab für die Beurteilung der Arbeiten war wie bisher das «Seven-plus»-System
von Michael Conrad – diesmal von seinem Erfinder persönlich erläutert. Beide Kurzvorträge haben wir mit dem iPhone aufgenommen und zum Download für Sie bereitgestellt: www.daskann-nur-ein-inserat.ch
Michael Conrad überraschte die Jury ein zweites Mal: mit den Erläuterungen zu seinem «Seven-plus-System», das er einst für Leo Burnett kreierte.
Das iPhone von Jurypräsident Andreas Prokesch überraschte: indem es glühend heiss wurde und doch jedes Wort von Michael Conrad speicherte.
mehr: internationale Erfahrung. Es lockt die Reise zum BestYET-Wettbewerb (best Young European Team). Ein 24-StundenRennen, das mit dem Briefing beginnt und einer 2-Minuten-Präsentation vor der internationalen Jury endet. EIN GUTER WETTBEWERB IST IMMER SO GUT WIE DIE JUROREN Michael Conrad ist der beste Kreative, den ich kenne. (Sie vielleicht ebenfalls – ja, genau: weltweiter Executive Creative Director von Leo Burnett, Gründer von Lürzer Conrad, Gründer und Spiritus Rector der Berlin School auf Creative Leadership, Jurypräsident in Cannes, Ehrenmitglied Art Directors Club (ADC) Schweiz und und und.)
Ich hätte ihn schon längst gerne in der Jury gehabt. Und deswegen immer wieder angefragt. «Gerne», gab er mir jedes Mal zur Antwort. Nur klappte es bisher trotzdem nie – weil er am geplanten Tag der Jurierung in Berlin, in Chicago oder sonst wo auf der Welt war. Also änderte ich dieses Mal die Taktik, fragte ihn, wann er im Jahr 2013 noch keinen Termin hat und bat Toni Vetterli und Pepi Burch, die Jurierung genau auf dieses Datum zu legen. Ein Kaliber wie Michael Conrad braucht ein starkes Gegengewicht. In Erinnerung an eine frühere Jurierung
Projektleiter Pepi Burch (ganz links) überraschte: mit seinen Hinweisen, was bei DAS KANN NUR EIN INSERAT möglich ist und was nicht.
kam mir sofort Sandro Rüegger in den Sinn – einer, der sagt, was er denkt. Und gerne ein wenig anders denkt als der Rest der Welt. Nachdem er als Vertreter des Verbands SCHWEIZER MEDIEN gesetzt war, fehlte noch jemand, der sich die Arbeiten mit den Augen eines Auftraggebers ansieht. Weil der TCS in jüngster Zeit mit seiner Präventivkampagne («Halt bevor’s knallt») aufgefallen war, fragte ich Roger Löhrer an – TCS-Vizedirektor – und bekam auch
Projektpartner KEYSTONE überraschte: mit Räumlichkeiten, die wie geschaffen sind, um einer Jurierung den passenden Rahmen zu geben.
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Der erste Rundgang überraschte: mit vielen Arbeiten, die nicht nur einer ersten Betrachtung standhielten.
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Julien Joliat überraschte: Er reichte letztes Jahr als Lehrling eine der Siegerarbeiten ein – jene mit fünf Augen im Gesicht.
Die Einigkeit überraschte: Michael Conrad, Andreas Prokesch, Rob Hartmann, Roger Löhrer und Sandro Rüegger (v.l.n.r.) waren mitsamt Julien Joliat (nicht im Bild) zu guter Letzt praktisch einer Meinung. DANKE VIELMALS Andere Wettbewerbe müssen den Einsendeschluss verlängern. Weil die Menge der erwarteten Einsendungen zu wünschen lässt. Andere Wettbewerbe müssen Jahr für Jahr eine tiefere Anzahl von Einsendungen in Kauf nehmen. Andere Wettbewerbe müssen froh sein, wenn sich genügend brauchbare Juroren zur Verfügung stellen. Dieses Jahr durften wir erneut einen Einsenderekord verzeichnen Und wie schon alle Jahre zuvor sagten auch diesmal alle Juroren die wir anfragten, ohne einen Moment zu zögern, zu. Selbst Michael Conrad – der Meister von Weltniveau. Anders gesagt: DAS KANN NUR EIN INSERAT ist mittlerweile so gut positioniert wie keine andere Jurierung in der Schweiz – erst recht kein anderer Wettbewerb für junge Kreative.
Darauf dürfen alle stolz sein, die zu diesem Erfolg beigetragen haben: allen voran die Mitglieder vom Departement Werbemarkt des Verbands SCHWEIZER MEDIEN, speziell Toni Vetterli und Projektleiter Pepi Burch mit ihrem grossen Engagement während mittlerweile zehn Jahren. Dazu die Partner, die DAS KANN NUR EIN INSERAT mit ihrem Namen und zum Teil zusätzlich mit substantiellen Leistungen unterstützen: KEYSTONE (Bild-Archiv und Räumlichkeiten für die Jurierung), Art Directors Club (ADC) Schweiz, Allianz Schweizer Werbeagenturen asw, bsw swiss leading agencies, Schweizer Werbung SW, Textverband, Cominmag (Medienpartner), Werbewoche – Zeitung für Marketing, Werbung & Medien (Medienpartner) und Swissprinters AG Zofingen (Bewirtung an der Preisverleihung und Produktion Druckmaterial). Ihnen allen gebührt ein grosser Dank.
von ihm grünes Licht. Fehlten noch zwei Kreative. Beim Blättern im letzten ADCJahrbuch stiess ich auf Rob Hartmann, Art Director bei WIRZ und ADC-Mitglied. Und schliesslich wollte ich – wie wiederholt in der Vergangenheit – einem bisherigen Sieger die Gelegenheit zum Jurieren geben. Meine Wahl: Julien Joliat, Grafiker bei der Werbeagentur inflagranti in Lyss und Kreateur jener Siegeranzeige, die durch ein fünffaches Auge alle Blicke auf sich zieht. EIN GUTER WETTBEWERB IST SO GUT WIE DIE LOCATION, WO DIE JURIERUNG STATTFINDET Diesmal genossen wir Gastrecht bei KEYSTONE – jenem Partner von DAS KANN NUR EIN INSERAT, der sich durch spezielle Grosszügigkeit auszeichnet. Indem er den Teilnehmern einen Fundus von fünf Mio. Bildern zur Verfügung stellt, aus dem sie sich beliebig bedienen können. Fortsetzung auf Seite 4
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Das Spielerische überraschte. Zum Beispiel die Arbeit ganz links, die sich falzen lässt und dadurch in Bild und Text einen anderen Sinn ergibt. EIN GUTER WETTBEWERB IST SO GUT WIE DAS BRIEFING, DAS DIE TEILNEHMER ERHALTEN Es umfasst wie immer eine umfangreiche Wegleitung. Dazu alle essentiellen Argumente, die für die Anzeige als Medium sprechen. Dazu alle Koordinaten für Rückfragen. Dazu die Einladung, an einem speziellen Briefing-Event teilzunehmen. Ein Angebot, das wiederum überraschend zahlreich genutzt wurde. EIN GUTER WETTBEWERB IST SO GUT WIE DIE VORBEREITUNGSARBEITEN Tag für Tag türmen sich mehr und mehr Arbeiten auf der Geschäftsstelle des Verbands SCHWEIZER MEDIEN – nicht nur vom Pöstler ins Haus getragen, sondern zum Teil auch von Kurieren und den Teil-
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Das Plakative überraschte. Zum Beispiel die Arbeit ganz rechts, die einen die Nadel im Heuhafen suchen und suchen und suchen lässt.
nehmern selber. Haufenweise Arbeit. Denn jede Einsendung muss auf Einhaltung der Teilnahmebestimmungen kontrolliert und danach anonymisiert und katalogisiert werden. EIN GUTER WETTBEWERB IST SO GUT WIE DIE ARBEITEN, DIE EINGESCHICKT WERDEN Die Anzahl lässt sich sehen: 29 Teams (Vorjahr 27) reichen Ideen für 54 (Vorjahr 22) Einzelsujets und 36 (Vorjahr 54) Kampagnen ein. Macht zusammen 90 Einsendungen (Vorjahr 76). Eine neue Rekordmarke. Die Jurierung findet in drei Runden statt: Erste Runde: Alle Juroren sehen sich alle Einsendungen je für sich alleine an – und kleben auf jede Arbeit, die eine Runde weiterkommen soll, einen Postit-Zettel. Zweite Runde: Von den ursprünglich 90 Einsendungen liegen nur noch 21 auf dem
Tisch. Die meisten bekommen einen oder zwei Postit-Zettel verpasst. Einige wenige stechen mit vier oder fünf Postit-Zetteln heraus. Die Jury beurteilt gemeinsam Arbeit für Arbeit. Danach verbleiben noch neun Einsendungen im Wettbewerb (= Shortlist). Dritte Runde: Die Shortlist schrumpft auf sechs Einsendungen – die Siegerarbeiten. Dabei handelt es sich um vier Ideen für Einzelsujets und zwei Ideen für Kampagnen. Zusammen acht Sujets. EIN GUTER WETTBEWERB IST SO GUT WIE SEIN SCHLUSS Der Verband SCHWEIZER MEDIEN lud ins «Basilica» in Zürich. Zur Preisverleihung, zu einer Ausstellung aller Arbeiten, zum Networking. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erschienen praktisch vollzählig. Und auch die «Offiziellen» unter den Gästen waren zahlreich vertreten. Gesichtet haben wir inmitten von Cüpli und Häppchen u.a. Jurymitglied Roger Löhrer, Vizedirektor TCS; Gilbert Bühler, Geschäftsführer Freiburger Nachrichten; Mathias Böhm, Verlagsleiter Vogel Business Media AG; Christina Tonitto, Marketing & Kommunikation KEYSTONE; Isabel Imper und Tom Stuckert von der Werbewoche; Urs Stoop und André Reichenbach, Swissprinters; Ursula Klein, Kleinreport; Toni Vetterli, Pepi Burch, Carmela Faoro und Yeliz Açiksöz Demirkol – alle Verband SCHWEIZER MEDIEN. * Andreas Prokesch, Jurypräsident DAS KANN NUR EIN INSERAT
Rob Hartmann überraschte in diesem Jahr dreifach: als Juror beim Euro Best, beim ADC Schweiz und bei DAS KANN NUR EIN INSERAT.
Michael Conrad überraschte auch während der Jurierung: als Creative Director, der aus guten Ideen noch bessere macht.
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Weitere Hintergrundinformationen: www.das-kann-nur-ein-inserat.ch Auf europäischer Ebene: www.bestyet.org
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Die Erwartungen. Die Freuden. Die Überraschungen. Die Enttäuschungen. Das alles fand im «Basilica» statt. Im Rahmen der Preisverleihung. Dazu gehörten natürlich auch die Dankesadressen an die Juroren und die Partner. Die Arbeiten aller Einsender, die im Rahmen einer kleinen Ausstellung präsentiert wurden. Und dazu allerlei Kommentare. «We are family» – diesen Eindruck hatte man, wenn man sich umsah. Zum einen kamen (fast) alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter etliche, die sich von anderer Gelegenheit her kannten. Zum anderen die «Offiziellen» und die Presse. Daneben sichteten wir zwei Damen, deren Zugehörigkeit wir vorerst nicht definieren konnten. Bis sie sich als Mütter von zwei Siegern outeten. (Alle Fotos auf dieser Seite von Blazenka Kostolna).
Siegerinnen Laura Hofer und Rahel Mekni, Maxomedia AG, Bern, mit Kampagne «Inserat wurde nicht gefunden» und «2 Minuten (1%) verbleibend».
Sieger Dominic Beyeler von Maxomedia AG, Bern, mit Einzelanzeige «Fold-in» (Mitte) und Sieger Sebastian Eppler, Y&R Group Switzerland AG, Zürich sowie Luca Schneider, Havas Worldwide Zürich, mit Einzelanzeige «Inserate lassen die Marke nicht im Stich». Die drei bilden die Schweizer Teams am Best YET in Wien.
Siegerinnen Noemi Kandler und Jacqueline Steiner, unikat Kommunikationsagentur AG, Küsnacht ZH, mit Einzelanzeige «Die Nadel im Heuhaufen».
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Links: Siegerinnen Julia Bochanneck und Jan Kempter, Scholz & Friends Zürich, mit Kampagne «Steht mir das?». Rechts: Siegerin Serife Günyar, cR Werbeagentur AG, Basel, mit Einzelanzeige «Informationen jederzeit im Blick».
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DAS «ALL-IN-ONE SET» 2013
DIE 13. AKTUALISIERTE AUFLAGE IST DA Das Best Practice Projekt ist bereits im 13. Jahrgang («All-In-One Set für Marketing und Media» im 11. Jahr) und wird von den Benutzern nach wie vor als zeitgemässes und wichtiges Tool für die Praxis sowie insbesondere für die Ausbildung von Marketing- und Werbefachleuten beurteilt. Der Best Practice Atlas 2013 wurde inhaltlich wieder aktualisiert und ist in den letzten Tagen erschienen.
chend häufig in die Hand genommen. Dank den Partnerbeiträgen der Verlagshäuser – wie auch einzelner Marktforschungsinstitute und der WEMF – können wir das äusserst begehrte «All-in-One Set für Marketing und Media» den Ausbildungsinstituten, welche die Kurse Marketingfachleute, Marketingleiter, Kommunikationsplaner und Kommunikationsleiter anbieten, mit dem Best Practice Atlas, der Werbefibel und dem Vademecum auch
Bei Berufsschulen und Lehrinstituten hat das All-in-One Set seinen festen Platz und ist als kursbegleitendes Lehrmittel nicht mehr wegzudenken. Sein Kernstück ist der Best Practice Atlas mit Kurzportraits aller für die Mediaplanung relevanten Standardstudien. Dank seiner Themenbreite bewährt sich dieses Nachschlagewerk auch für den Praktiker und wird entspre-
ALL-IN-ONE SET 2013 Das Set kann in Deutsch und Französisch zum Einzelverkaufspreis von CHF 35.– im Internet unter http://www. bestpractice.ch/ bestellt werden. Spezialpreise für Mengenbezüge und für Mitglieder des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN.
dieses Jahr wieder zur Verfügung stellen. Das heisst: Die Studenten haben während des Kurses und an der Prüfung alle relevanten Basisdaten stets griffbereit, die Institute sparen Kosten und Organisationsaufwand und die Dozenten treffen auf gut dokumentierte Studenten und können jederzeit auf die vielfältigen Unterlagen verweisen. Ausserdem erhalten die Mitglieder des SWA Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes ein Exemplar persönlich zugestellt. Den Verlagen und ihren Verkaufsberatern bietet das All-in-One Set eine ausgezeichnete Gelegenheit, ihren heutigen und künftigen Kunden ein sinnvolles Geschenk zu überreichen. Die Ausgaben der letzten Jahre waren jeweils innert kürzester Zeit vergriffen. toni.vetterli@schweizermedien.ch
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medieninstitut
TRENDTAGUNG LOKALMEDIEN 2013 Einmal pro Jahr treffen sich die Vertreter der Lokalmedien zu einer Trendtagung. Dort diskutieren ausgewiesene Experten, wie lokale Medienhäuser die Zeitenwende am besten meistern können. Auch wenn Print noch auf absehbare Zeit die Hauptstütze des Verlagsgeschäfts bleiben wird, gewinnt der Digitalbereich weiter an Bedeutung. Wie sich daraus Chancen für die lokalen Medienhäuser eröffnen, beleuchtet die nächste Trendtagung für Lokalmedien, Lokalmedien Wie setzen Lokalverlage die neuen digitalen Werbeformen richtig ein? Wie erreicht man die Jugendlichen mit lokalen Medieninhalten? Wie sieht ein zeitgemässes Design für eine Lokalzeitung aus? Was bedeutet All-Access für klassische Verlagssysteme? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen, dürfen Sie die Trendtagung Lokalmedien nicht verpassen. Sie findet dieses Jahr am 10. April 2013 in Zürich statt.
die am 10. April 2013 in Zürich stattfindet. Im Zentrum stehen diesmal spezifische digitale Werbeangebote, die Schweizer Jugendlichen und ihr Medienkonsum, aktuelle Trends im Zeitungsdesign sowie neue Produktionssysteme für verschiedene Ausgabegeräte. Die Tagung geht auf die besonderen Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen in der Medienbranche ein. So wird besprochen, wie Lokalverlage die neuen digitalen Werbeformen richtig einsetzen oder wie die Jugendlichen mit lokalen Medieninhalten erreicht werden. Den Teilnehmern werden ausserdem praxisorientierte Tipps für ein zeitgemässes Design von Lokalzeitungen vermittelt oder erklärt, was All-Access für klassische Verlagssysteme bedeutet. An der Trendtagung werden unter anderem auftreten: • Hanspeter Lebrument, Präsident Verband SCHWEIZER MEDIEN, Verleger Südostschweiz Medien • Christof Nietlispach, Vorsitzender Departement Distribution, Leiter Projektgruppe
Lokalmedien, Verleger Kasimir Meyer AG, Wohler Anzeiger • Ralf Turtschi, Gestalter und Publizist, Inhaber von R. Turtschi AG – einer visuellen Kommunikationsagentur • Xavier Ferguson, CEO von Consenda – einer Medien-Softwarefirma • Sandor Laczko, CEO von Adello – einem Mobile-Ad-Spezialisten • Ein Vertreter der James-Studie, in der die Mediennutzung Jugendlicher regional aufgeschlüsselt wird fredy.greuter@medieninstitut.ch
Medienrechtstagung 2013
Die Fachtagung für Medien & Recht Der Verband SCHWEIZER MEDIEN und das Medieninstitut organisieren jedes Jahr eine Medienrechtstagung, in der aktuelle medienrechtliche Themen von Juristen, Journalisten, Chefredaktoren, Medienfachleuten sowie weiteren Interessierten diskutiert werden. Die nächste Tagung findet am 14. Mai 2013 statt bietet wiederum eine Fülle von interessanten Referaten, spannenden Fällen und brisanten Diskussionen.
derungen von Onlineshops im Zeichen der Einführung von Paywalls bei Schweizer Medienhäusern werden erörtert und aus den Prozesserfahrungen mit Facebook Konsequenzen abgeleitet. Das Referat von Christoph Brand, Leiter Digitale Medien bei Tamedia und ehemaliger CEO von Sunrise zeigt neue Einblicke in die Herausforderungen der digitalen Medien aus Sicht des wirtschaftlichen Praktikers. Aus den elektronischen Medien wird zu
Wie gewohnt liegt der Fokus auf aktuellen Themen aus Sicht des Praktikers. Bei seinem ersten öffentlichen Auftritt als Präsident der neuen Eidgenössischen Medienkommission wird Professor Otfried Jarren Einblicke in die Aufgaben und Ziele dieser bundesrätlichen Kommission geben. Anschliessend erhält das BAKOM Gelegenheit, die neue Abteilung Medien und Post genauer vorzustellen. Neben medienpolitischen Fragen werden selbstverständlich digitale Themen im Vordergrund stehen. Die rechtlichen Herausfor-
Infos: Tagungsleitung und -moderation: Martin Ettlinger, Rechtskonsulent Verband SCHWEIZER MEDIEN Co-Moderation und Koordination: Fredy Greuter, Leiter Medieninstitut Termin: Mittwoch 14. Mai 2013, 9.00 bis ca. 16.30 Uhr Tagungsort: Hotel Krone Unterstrass, Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 440.– bzw. CHF 490.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 8% MWST)
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den Entwicklungen bei Radiokonzessionen Stellung genommen und über die neue Nutzermessung für Radio und Fernsehen diskutiert. Was bedeuten die Schwierigkeiten bei der Einführung für die Rundfunkunternehmen und die Werbeindustrie? Wer sind die Gewinner und Verlierer? Ich bin stolz darauf, Ihnen an dieser Stelle zwei Neuerungen anzukünden: In der neuen Rubrik «Die Knacknuss» wird in erfrischender Kürze ein kniffliges medienjuristisches Einzelproblem vorgestellt und mit dem Plenum nach einer Lösung gesucht. Zudem werden die Tagungsteilnehmer durch jeweils einen Ressortleiter der Zeitschrift Medialex mit ausgewählten Leitentscheiden aus der Gerichtspraxis des letzten Jahres versorgt und es wird eine Gesamtübersicht der medienrechtlichen Entscheide in Schriftform vorliegen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine spannende Tagung! martin.ettlinger@schweizermedien.ch
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Publikation
VSW-Katalog der Schweizer Presse 2013 Schweizer Presse
2013
Im handlichen Nachschlagewerk finden Sie wiederum alle wesentlichen Basisdaten für die Platzierung von Inseratewerbung in Tagespresse, Regionale Wochenpresse, Sonntagspresse und Publikums-, Finanzund Wirtschaftspresse. Alle Angaben wurden mit Stichtag 15. Januar erhoben. Im Katalog sind alle dem VSW bekannten Titel – unabhängig von Grösse und Bedeutung – aufgeführt. Für jeden Titel finden Sie Angaben über Auflage, Erscheinungsweise, Satzspiegel, Spalteneinteilung, Einheitstarife sowie Seitenpreise schwarz/weiss, 2- und 4-farbig. Das Nachschlagewerk ist auf die Gewin-
nung einer raschen Übersicht ausgelegt und kann auch für einfache Grobbudgetplanungen (Seitenpreise) verwendet werden.
2013
Diese Tage ist die Ausgabe 2013 des Kataloges der Schweizer Presse – Ausgabe Zeitungen - erschienen.
Tagespresse Regionale Wochenpresse Sonntagspresse Publikums-, Finanzund Wirtschaftspresse
presse suisse
Infos: CHF 39.– + MWST + Versand VSW Verband Schweizerischer Werbegesellschaften Av. Mon-Repos 22, Postfach 5000, 1002 Lausanne T 021 317 86 61, F 021 317 86 66 www.vsw-assp.ch
Presse quotidienne Presse hebdomadaire régionale Presse dominicale Presse grand public, financière et économique
VSW/ASSP
Verband Schweizerischer Werbegesellschaften Association des Sociétés Suisses de Publicité Associazione delle Società Svizzere di Pubblicità
Da jeder Umbruch auch einen Aufbruch bedeutet, wollen wir am Schweizer Medienkongress 2013 diese Vorgänge beleuchten. Reservieren Sie sich das Kongressdatum vom 12. und 13. September 2013.
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«Medien müssen nicht Verkündungsbecken für x-beliebige Lesermeinungen sein.» Í
Í
Aus dem Artikel: Noch fehlen klare Strategien von Torsten Haeffner, 28. Juni 2011, 11:00 Weiterlesen auf: www.medienwoche.ch
Das neue digitale Medienmagazin der Schweiz
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Systematische Darstellung in Text und Tafeln
Grundzüge des bilateralen (Wirtschafts-) Rechts Schweiz – EU Das bilaterale Recht zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist in der öffentlichen Diskussion in der Schweiz ständig präsent. Die zweiteilige Publikation «Grundzüge des bilateralen (Wirtschafts-) Rechts Schweiz – EU, Systematische Darstellung in Text und Tafeln» widmet sich dieser Thematik.
Band 1 Der Textteil folgt nach den Ausführungen zu Entstehung und Systematik des bilateralen Rechts im Aufbau den Wirtschaftsfreiheiten (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, freier Dienstleistungsverkehr) sowie dem Wettbewerb und ordnet die einzelnen Abkommen darin ein. Die Darstellung wird durch ausgewählte Beispielfälle aus der Rechtsprechung ergänzt. Verweisungen auf die einschlägigen Tafeln im anderen Teil des Werks setzen die oft stichwortartig gefassten Tafeln zum besseren Verständnis in den richtigen Kontext.
Es handelt sich um eine Fachpublikation für ein breites, interessiertes Publikum wie auch für Studierende, die sich in die Thematik einarbeiten möchten. Das Werk will eine kompakte und systematische Einführung zum bilateralen Recht bieten. Es behandelt den Stoff in der Form separat publizierter Text- und Tafelteile. Im Falle der Tafeln handelt es sich um die erste Gesamtschau des bilateralen Rechts Schweiz – EU. Das bilaterale Recht umfasst heute zahlreiche Themenbereiche. Das Werk skizziert vorab Entstehung und Systematik des gesamten bilateralen Rechts. Im inhaltlichen Teil legt es sodann den Fokus auf das Wirtschaftsrecht im Sinne der Vorschriften über die Liberalisierung des Handels durch die Gewährung von sog. Wirtschaftsfreiheiten, ergänzt durch Bestimmungen zur Sicherung des Wettbewerbs. Dabei geht es um einen spezifischen Rechtsraum des Handels, der im Laufe der letzten gut 50 Jahre aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften bzw. später der Europäischen Union sowie z.T. ihrer Mitgliedstaaten entstanden ist.
Band 2 Der Tafelteil enthält 70 schematische Darstellungen, welche in Anlehnung an die Arbeiten des EUR-Charts-Projektes (www.eur-charts. eu) erarbeitet worden sind. Die Tafeln gehen vom Gedanken der Visualisierung aus, die heute mit Bezug auf das Recht einen eigenen Fachbereich darstellt (Visuelles Recht oder, weiter gefasst, Multisensory Law). Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Materie i.d.R. leichter erfassen lässt, wenn das Lehrmaterial visuelle Strukturelemente aufweist.
InfoS: CHF 98.– ISBN: 978-3-03751-480-1 Dike Verlag AG Weinbergstrasse 41, 8006 Zürich T 044 251 58 30, F 044 251 58 29 verlag@dike.ch www.dike.ch
Blitzlicht
Foto: keystone
«Die Jüngeren sind auf elektronische Weise altklug geworden.»
Matthias Horx, Zukunftsforscher, Quelle: FOCUS
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Kompetente Journalisten und Journalistinnen schreiben für Sie in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften über Aktualitäten und ihre Hintergründe. Damit Sie besser informiert sind und sich eine eigene Meinung bilden können. Bestellen Sie jetzt per Mausklick ein Probeabo Ihrer gewünschten Zeitung oder Zeitschrift und den Tierkalender auf www.presseabo.ch und mit etwas Glück gewinnen Sie CHF 10’000.– in bar oder Einkaufsgutscheine von Coop City im Gesamtwert von CHF 40’000.–. Ihre Schweizer Zeitungen und Zeitschriften.
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Praxiskommentar
Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Der Kommentar von Stefan Trechsel zum Schweizerischen Strafgesetzbuch ist aus der aktuellen Praxis nicht mehr wegzudenken. Nach der grundlegenden Neufassung des Werkes im Zusammenhang mit der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Totalrevision des Allgemeinen Teils des StGB arbeitet die zweite Auflage nun die ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht ein. Zudem geht der Praxiskommentar in der neuen Auflage vertieft auf aktuelle Themen des StGB (Völkerstrafrecht, Genitalverstümmelung, Verbreiten menschlicher Krankheiten usw.) sowie auf die Rechtsentwicklung zu traditionellen Fragen (zum Beispiel Sterbehilfe) ein. Methode und Stil des Werkes werden beibehalten: Das Buch trägt nach wie vor die unverkennbare Handschrift von Stefan
Trechsel. Als Mitherausgeber tritt mit der zweiten Auflage neu Mark Pieth hinzu. Mark Pieth hat sich als Strafrechtsprofessor an der Universität Basel vor allem mit Strafprozessrecht, Sanktionenrecht und ausgewählten Themen des Wirtschaftsstrafrechts befasst. Er ist darüber hinaus in einer Reihe von internationalen öffentlichen und privaten rechtspolitischen Gremien an der Gestaltung von Strafrecht beteiligt (OECD, UNO, Weltbank, WEF, Basel Institute on Governance). Infos: CHF 288.– ISBN: 978-3-03751-461-0 Dike Verlag AG Weinbergstrasse 41, 8006 Zürich T 044 251 58 30, F 044 251 58 29 verlag@dike.ch www.dike.ch
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IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr Gezielt weiterkommen Medienfachleute, Medienmanager
Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch
Das Medieninstitut bringt seit über 20 Jahren Medienprofis weiter: Mit Tagungen, Seminaren, individueller Weiterbildung und Beratung. Schweizweit einzigartig: Die zweistufige, berufsbegleitende Ausbildung im Medienmanagement mit Kursen für Medienfachleute und Medienmanager zur Vorbereitung auf eidgenössisch anerkannte Prüfungen. Lernen von den Profis Kurse, Seminare, Module und Zertifikate Neu- und Quereinsteiger erhalten in den Kursen «Einstieg in die Verlagsbranche» und «Medienbranche Kompakt» eine solide Basis. An jeweils einem Tag pro Jahr finden Weiterbildungen statt und übers ganze Jahr verteilt bietet das Medieninstitut Module und Zertifikate an. Module der Kurse Medienfachleute und Medienmanager können einzeln belegt werden. Zertifikate können für die Themenbereiche Medienangebot, Medienmarketing und Führung im Medienunternehmen erworben werden.
Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, Elektronische und Neue Medien), Fredy Greuter (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt)
Tagungen Das Medieninstitut organisiert Trendtagungen zu aktuellen Themen. Ergänzend dazu die im Januar stattfindende Dreikönigstagung sowie eine Medienrechtstagung. Alle aktuellen Angebote, Ausschreibungen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.medieninstitut.ch
Desktop Carmela Faoro Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 3200 Exemplare
MEDIENINSTITUT des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14, Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. 044 318 64 66, Fax 044 318 64 62 www.medieninstitut.ch, info@medieninstitut.ch
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Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle.
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So viele Jobs. Da können Sie lange googeln.
Redaktionsschluss nächstes FLASH: 11. März 2013
Der Online-Stellenmarkt für die Schweizer Kommunikationsbranche
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AGENDA
DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 6. – 8.3.2013 Seminar Digitale Medien: Grundlagenseminar
19.4.2013 Seminar Digitale Medien: Nutzermarkt
24.5.2013 Seminar Digitale Medien: Werbemarkt
22.3.2013 Seminar Digitale Medien: Digitales Publizieren
14.5.2013 Medienrechtstagung
21.6.2013 Seminar Digitale Medien: Workshop
10.4.2013 Trendtagung Lokalmedien
15. – 17.5.2013 Einstieg in die Verlagsbranche
12. – 13.9.2013 Schweizer Medienkongress, Interlaken
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