Der Newsletter des verbandes schweizer presse
Editorial
Licht und Schatten Nun ist es offiziell: Die Post belässt die Vertriebspreise auch für die nicht geförderten Titel im laufenden Jahr auf dem Vorjahresniveau. Die im letzten Herbst angekündigte, zum Teil massive Erhöhung findet – noch – nicht statt. Die steten Bemühungen des Verbandes haben sicher zu diesem positiven Entscheid beigetragen. Dies ist ein Lichtblick in einer Zeit, in der sich die gedruckte Presse teilweise neu orientiert. Der Bund muss sparen. Wo, zeigt das zur Vernehmlassung erschienene Konsolidierungsprogramm. Dass dabei die Sankt-Florians-Diskussionen geführt werden, war von Beginn weg klar. Wer aber nach seiner Meinung gefragt wird, soll dies ruhig und begründet tun. So werden auch wir die gänzliche Streichung der Unterstützung der postalischen Vertriebskosten für die gedruckte Presse klar ablehnen. Gründe dafür gibt es genug! Man stelle sich nur mal die Frage, wer die Wählerschaft unserer Parlamentarier über die Kandidaten informieren soll, wenn sich die Wähler die Zeitungsabonnemente regionaler Zeitungen nicht mehr leisten können. Aber die Geschichte lehrt uns ja, dass es immer wieder Leute gibt, welche den Ast absägen, auf dem sie sitzen. Ihr Urs F. Meyer
Nr. 4, April 2010
Diplomfeier
Medienmanager 10 Medienmanagerinnen und Medienmanager durften am Donnerstag, 15. April 2010, das eidgenössische Diplom entgegennehmen. Matthias Hagemann, Präsident der Prüfungskommission, und Eva Keller, Prüfungsleiterin, überreichten den Ausweis, der ihnen die Kompetenzen für die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in der Medienwirtschaft bescheinigt. Auf den ersten drei Plätzen finden sich in diesem Jahrgang fünf Absolventen. Damit haben sie die Anforderungen erfüllt, die in der Prüfungsordnung wie folgt umschrieben sind: «Die Prüfung bezweckt, fachlich gut vorqualifizierten Mitarbeitenden von Medienbetrieben und anderen interessierten Firmen und Organisationen Gelegenheit zu geben, sich über ihre in Theorie und Praxis erworbenen höheren Fach- und Spezialkenntnisse, über ihre Fähigkeit zur selbständigen Problemlösung und über ihre Führungs- und Kommunikationsfähigkeiten auszuweisen und ein entsprechendes Diplom zu erwerben. Die Prüfung ist so konzipiert, dass sie grossen Wert auf die selbständige Bearbeitung komplexer und praxisnaher Problemsituationen in der Produktion und Vermarktung von Medieninhalten aller Art legt.»
Andrea Bütler-Hufschmid, Neue Luzerner Zeitung AG; Roman Häring, Publicitas Publimedia AG; Christian Hug, Pfister AG; Henrik Jasek, Publicitas AG; André Dummermuth, Publicitas Publimag AG; Tanja Laube, AZ Medien AG; Roman Spirig, Radio Central; Sabrina Wägli, Axel Springer Schweiz AG (v.l. im Bild). Nicht auf dem Bild: Ruedi Minger, Verlag Finanz und Wirtschaft AG; Harry Stöckler, rva Druck und Medien AG Informationsanlass Kurs Medienmanager: Der nächst Kurs Medienmanager startet Ende August 2010. Am 7. Juni findet ein weiterer Informationsanlass statt: um 18 Uhr informiert das Medieninstitut detailliert. Gerne steht es auch für individuelle Gespräche zur Verfügung. Weitere Infos auf www.medieninstitut.ch.
aus dem INHALT Spiele mit grenzen Fussball-WM 2010 in Südafrika – Regeln der FIFA für die Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2
lesen. hören. sehen Medienkongress 2010 in Pontresina vom 16. bis 17. September . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 8
«das kann nur ein inserat» Grosses beginnt mit einer Anzeige. . . . . . . . S. 5
die kampagne Werbung für die Werbung. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10
medienrechtstagung 2010 Brisante Themen – Profilierte Redner . . . . S. 6
rtvv Neue Werbe- und Sponsoringregeln. . S. 12
post Keine Preiserhöhungen der Posttarife . . S. 7
kolumne Das Dilemma der Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 14
1
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Fussball-WM 2010 in Südafrika
Vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 findet die Fssball-Weltmeisterschaft in Südafrika statt.
den Richtlinien zu den geschützten Marken der FIFA:
Die FIFA hat zur Verwendung ihrer zahlreichen geschützten Marken einen Leitfaden veröffentlicht: «FIFA Public Information Sheet (a guide to FIFA’s Official Marks)» (http://de.fifa.com/mm/53/42/06/2010_ fifa_public_guidelines_en_260908.pdf (nur englisch)).
Geschützte Marken Die FIFA hat eine Liste der von ihr entwickelten und geschützten «Offiziellen Marken» veröffentlicht (Details und Abbildungen finden sich ebenfalls unter dem oben angegebenen Link): a) Bild- bzw. Bild-/ Wortmarken. Die FIFA hat: • das offizielle WM-Logo (Spieler beim Ansatz zum Fallrückzieher mit der Beschriftung South Africa 2010 FIFA World Cup) • das Maskottchen «Zakumi» (gelb-grüner Leopard mit Trikot und Ball im Arm) • das Bild des Pokals sowie • ein offizielles Poster (Darstellung des Gesichts des kamerunischen Spielers Samuel Eto’o, das den afrikanischen Kontinent überlagert sowie eines Fußballes) schützen lassen. b) Wortmarken. An Wortmarken wurden unter anderem geschützt: • 2010 FIFA World Cup South Africa • 2010 FIFA World Cup • FIFA World Cup • 2010 World Cup • World Cup 2010 • South Africa 2010 oder SA 2010 oder ZA • 2010 • 2010 South Africa • Football World Cup • Soccer World Cup sowie alle vergleichbaren Ableitungen und Kombinationen dieser Begriffe.
Verwendung der Marken durch die Medien Im Anhang 3 zu diesen Richtlinien (S. 25 ) wird der Gebrauch der offiziellen Marken der Fussball-WM 2010 durch die Medien separat geregelt: Danach dürfen die Medien die offiziellen Marken verwenden, allerdings ausschliesslich für redaktionelle Zwecke. Mit den genannten Marken dürfen Artikel oder Berichterstattungen über die Fssball-WM gekennzeichnet werden. Dabei sollen die Marken nicht als wesentlicher Bestandteil des Layouts oder als Elemente der Markenkennzeichnung einer Publikation verwendet werden. Die Marken müssen jeweils in Übereinstimmung mit den grafischen Richtlinien der FIFA verwendet werden. Diese sind nur über die FIFA erhältlich. Hierfür findet sich ein Anforderungsformular auf www.FIFAdigitalarchive.com bzw. innerhalb des «FIFA Media Channel». Die Marken müssen so verwendet werden, dass keine Assoziation zwischen dem Medienunternehmen und der FIFA entsteht. Darüber hinaus sollen die Medien die Marken auch nicht auf eine Art und Weise verwenden, die es Dritten erlaubt, den ungenehmigten Eindruck einer Verbindung mit der FIFA zu erwecken. Die von den Medien verwendeten Marken sollen nach Auffassung der FIFA klar von Werbeschaltungen Dritter getrennt sein, «um Verwirrung zu vermeiden». Besonderes Augenmerk soll dabei auf Publikationen gelegt werden, die ganz oder in Teilen von Dritten gesponsert werden, da hier das Risiko einer Assoziation mit der FIFA besonders hoch sei. Für Promotions- oder Werbezwecke dürfen die Marken von den Printmedien nicht verwendet werden. Dies umfasst auch Preisausschreiben, Spiele oder Verlosungen. Zusätzliche generelle Informationen aus
Verwendung der Marken Die «Offiziellen Marken» dürfen grundsätzlich nur von den Partnern/Sponsoren der FIFA verwendet werden. Die Verwendung zu Promotions- und Werbezwecken ist anderen Unternehmen nicht gestattet. Unter dem angegebnene Link listet die FIFA Beispiele erlaubter bzw. unerlaubter Bezugnahme auf die WM auf. a) In Werbemassnahmen dürfen generelle Fussballbegriffe und bildliche Darstellungen verwendet werden («Fußball in
2
Foto: keystone
spiele mit grenzen: Regeln der FIFA
Südafrika»), nicht hingegen die «offiziellen Marken». Deren Nutzung ist einer begrenzten Zahl von Unternehmen vorbehalten, die hierfür eine spezielle Erlaubnis der FIFA erhalten. b) Jede Art von Ticket-Promotion inklusive Online-Auktionen und werblicher Preisrätsel ist nicht erlaubt. c) Jedes Preisausschreiben, Spiel oder Verlosung, bei der ein Emblem, Slogan oder eine Wortmarke benutzt wird oder eine andere Bezugnahme auf die WM erfolgt, ist nicht zulässig. d) Die Verwendung der Marken zu «legitimen redaktionellen Zwecken» ist zulässig. Als legitim werden dabei von der FIFA «Informationszwecke» betrachtet. Nicht zulässig soll es dagegen sein, redaktionelle Inhalte von Dritten präsentieren zu lassen und dabei die Marken zu verwenden («Advertorial»). e) Der Spielplan darf grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden, nicht hingegen für kommerzielle Zwecke (wie z. B. «Der Spielplan präsentiert von Firma xy»). Den Medien ist erlaubt, den Spielplan zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeit zu informieren. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass der Spielplan nicht mit einem unerlaubten kommerziellen Branding versehen ist.
Fortsetzung auf Seite 3
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Fortsetzung von Seite 2 Dazu soll auch gehören, dass ein Spielplan ohne Markenkennzeichnung in einem gekennzeichneten Einband oder zwischen gekennzeichnetem Material verteilt wird. f) Auf Merchandising-Artikeln dürfen Begriffe verwendet werden, die sich generell auf Fussball oder auch auf Südafrika beziehen, nicht allerdings die «Offiziellen Marken». g) Dasselbe gilt für Dekorationen von Geschäftsräumen: Dekorationsgegenstände, die sich nur generell auf Fußball oder Südafrika beziehen, dürfen verwendet werden (wie z. B. ein Korb mit Fußbällen oder die südafrikanische Flagge), nicht hingegen die «Offiziellen Marken». Regelungen der FIFA für das Internet: Die offiziellen Marken können in einer URL verwendet werden, wenn sie hinter dem eigenen Domain-Namen angefügt werden. Sie dürfen aber nicht in den Domainnamen integriert werden. Die Marken dürfen nicht alleinstehend in einem nicht-redaktionellen Zusammenhang auf einer festgelegten oder wieder-
kehrenden Position innerhalb eines Internetauftritts verwendet werden (z. B. in der oberen Ecke jeder Seite einer bestimmten Rubrik). Sie dürfen auch nicht mit oder in der Nähe eines Firmenlogos oder eines Sponsorenhinweises verwendet werden. Die Marken dürfen nicht als Links im Internet verwendet werden. Darüber hinaus dürfen sie nicht als optische Aufmachung oder für das Gesamtdesign einer Webseite eingesetzt werden. Nicht gestattet ist die Benutzung der Marken für MMS, SMS, WAP, I-Mode oder ver-gleichbare mobile oder drahtlose Technologien. Die FIFA weist aber darauf hin, dass Titel nach nationalem Recht zu einer beschreibenden Benutzung in Nachrichten und Update-Services berechtigt sein können, sofern nicht der Eindruck erweckt wird, dieser Service habe mit der FIFA zu tun. Public Viewing Zum Thema «Public Viewing» finden sich Informationen auf der entsprechenden Seite der FIFA: http://de.fifa.com/worldcup/
organisation/publicviewing/index.htm. Beim Public Viewing wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen unterschieden. Eine kommerzielle Veranstaltung liegt vor, wenn • ein direktes oder indirektes Eintrittsgeld verlangt wird, • Sponsoringmöglichkeiten vergeben werden und/oder • auf sonstige Weise kommerzieller Nutzen aus der Veranstaltung gezogen wird. Auch für nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen wird eine Lizenz der FIFA benötigt, diese wird kostenfrei erteilt. Die Lizenzvergabe erfolgt ausschließlich via In-ternet auf der Homepage der FIFA unter https://publicviewing.fifa.com/ FWC2010/, dort findet sich ein entsprechender Online-Antrag. Quellen: FIFA Public Information Sheet (a guide to FIFA’s Official Marks) (http://de. fifa.com/mm/53/42/06/2010_fifa_public_ guidelines_en_260908.pdf), BDZV (www. bdzv.de) catherine.mueller@schweizerpresse.ch
EIGENTLICH WOLLTE SIE SICH NUR EIN WENIG AUSRUHEN. DOCH DANN LIEF EIN FILM ÜBER DIE SEXUALPRAKTIKEN…
Foto: Trix Niederau
weiter auf www.maz.ch
Murbacherstrasse 3, CH-6003 Luzern, Telefon +41 (0)41 226 33 33, Fax +41 (0)41 226 33 34, office@maz.ch, www.maz.ch
73505_180x120_Anzeige_ZS.indd 1
8.4.2010 14:07:15 Uhr
3
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
GROSSES BEGINNT MIT EINEM INSERAT.
Sehen Sie, was aus dem Sprössling wird und gewinnen Sie Einkaufsgutscheine von Coop City im Gesamtwert von CHF 125 000.– 1. Laden Sie das Kooaba App gratis auf ihr iPhone oder Android Handy. 2. Fotografieren Sie den Sprössling mit dem Kooaba App.
Foto: KEYSTONE
Alternativteilnahme: www.das-kann-nur-ein-inserat.ch/sproessling
Das kann nur ein Inserat. Interaktivität ist nur einer der vielen Vorzüge von Inseraten, beworben von Manuel Rohrer von der Werbeagentur Contexta. Eine Aktion der Schweizer Presse 4 in Zusammenarbeit mit dem Kreativnachwuchs der Schweizer Werbeagenturen. www.schweizerpresse.ch
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
GOOD NEWS UND STARKE ARGUMENTE FÜR PRINT IM WERBEMARKT
GROSSES BEGINNT MIT EINER ANZEIGE In den nächsten Tagen startet die Kampagne «Das kann nur ein Inserat» mit einem starken Medienauftritt in die achte Auflage, die Fünfte davon mit jungen Kreativen. Knapp 100 Zeitungen und Zeitschriften aus allen Pressekategorien der Mitgliedsverlage der Deutschschweiz – die Westschweiz und der Tessin folgen gegen Ende Mai – haben sich innert kürzester Zeit bereit erklärt, sich an der Kampagne zu beteiligen.
Die Anmeldeunterlagen für die Kampagne «Das kann nur ein Inserat» sind auch abrufbar unter http://www.schweizerpresse.ch//index.php?id=126
LeserInnen mit Codes oder Bilderkennung eigene Erfahrungen sammeln können. Für das Knipsen von Inseraten eignen sich insbesondere iPhones und Android
Manuel Rohrer ist seit acht Jahren als Grafiker in der Werbung tätig. Nach seinem Einstieg bei DDB Bern arbeitete er unter anderem bei Denon Publizistik in Rapperswil und bei Euro RSCG in Zürich. 2010 gewinnt er den We t t b e w e r b «Das kann nur ein Inserat». Rohrer lebt seit zwei Jahren mit Frau und Sohn in Bern und ist seit August 2008 bei der Contexta engagiert.
toni.vetterli@schweizerpresse.ch
GROSSES BEGINNT MIT EINEM INSERAT.
Sehen Sie, was aus dem Ei wird und gewinnen Sie Einkaufsgutscheine von Coop City im Gesamtwert von CHF 125 000.– GROSSES BEGINNT MIT EINEM INSERAT.
1. Sie benötigen einen QR-Reader: QuickMark-App für iPhone oder Kaywa-Reader für alle übrigen Handys (http://reader.kaywa.com/register).
Sehen Sie, was aus dem Backstein wird und gewinnen Sie Einkaufsgutscheine von Coop City im Gesamtwert von CHF 125 000.–
2. Fotografieren Sie den QR-Code unten links auf dieser Seite mit dem QR-Reader und lassen Sie sich überraschen.
1. Gehen Sie auf www.das-kann-nur-ein-inserat.ch/3d
Alternativteilnahme: www.das-kann-nur-ein-inserat.ch/ei
2. Aktivieren Sie Ihre Webcam. 3. Halten Sie dieses Inserat vor Ihre Webcam und lassen Sie sich überraschen.
Foto: KEYSTONE
Alternativteilnahme: www.das-kann-nur-ein-inserat.ch/backstein
Foto: KEYSTONE
Doch diesmal ist alles ganz anders: Im Rahmen der Kampagne «DAS KANN NUR EIN INSERAT» lanciert die SCHWEIZER PRESSE mit «Print ‘n‘ Mobile» die interaktive Anzeige: Inserat mit dem Handy knipsen, über das Feedback schmunzeln und an einem grossen Wettbewerb teilnehmen. So wird der Medienbruch überwunden. Was sich wie ein Spiel anhört, hat einen ernsthaften und zukunftsgerichteten Hintergrund: Print wird zum interaktiven Medium und für Leser wie Inserenten noch attraktiver. Zufälligerweise thematisierte die Siegerkampagne des diesjährigen Wettbewerbs für junge Kreative von Manuel Rohrer,Grafiker bei der Werbeagentur Contexta AG, exakt diesen Medienverbund Print – Elektronische Medien. Mit dem Slogan «Grosses beginnt mit einem Inserat» entstanden vier Inserate, anhand welcher
Smartphones. Wer über kein knipstaugliches Handy verfügt, beteiligt sich am Wettbewerb mit Einkaufsgutscheinen im Gesamtwert von CHF 130 000.– via Internet. Print bekommt durch die verschiedenen Formen des Mediaverbundes eine völlig neue Perspektive – das Inserat wird interaktiv und ermöglicht in Sekundenschnelle ein Feedback. Die Leserinnen und Leser können sich vertieft informieren, reservieren, bestellen etc. Wie die Inserate aussehen, wie das Ganze funktioniert und wie sich die unterschiedlichen Technologien zusammensetzen, veranschaulicht die spezielle Website (http://www.das-kann-nur-inserat.ch/). Indem die zur Verfügung gestellten ganzseitigen Anzeigensujets auch ausserhalb des übermittelten Erscheinungsplans frei und möglichst oft nach dem FüllerPrinzip geschaltet werden, tragen Sie zur Stärkung der Printmedien im Werbemarkt bei. Je breiter die Beteiligung, desto durcschlagender die Wirkung. Die Kampagne dauert von Mai bis November 2010.
Das kann nur ein Inserat.
QR-Code
Interaktivität ist nur einer der vielen Vorzüge von Inseraten, beworben von Manuel Rohrer von der Werbeagentur Contexta. Eine Aktion der Schweizer Presse in Zusammenarbeit mit dem Kreativnachwuchs der Schweizer Werbeagenturen. www.schweizerpresse.ch
(Quick Response Code)
5
Das kann nur ein Inserat. Interaktivität ist nur einer der vielen Vorzüge von Inseraten, beworben von Manuel Rohrer von der Werbeagentur Contexta. Eine Aktion der Schweizer Presse in Zusammenarbeit mit dem Kreativnachwuchs der Schweizer Werbeagenturen. www.schweizerpresse.ch
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Medienrechtstagung 2010
Brisante Themen – profilierte Redner Die Arbeit in den Medienhäusern stösst allenthalben an rechtliche Schranken. Im Rahmen der traditionellen Medienrechtstagung des Medieninstituts werden jedes Jahr im Mai aktuelle juristische Fälle präsentiert und kritisch diskutiert. Im Zentrum stehen dabei die Praxis in den Redaktionen und Werbeabteilungen sowie die Herausforderungen an Medienunternehmen. In der Tagung vom 5. Mai 2010 werden wiederum die brisanten Themen aufgegriffen. Schwerpunkte bilden: Die Publikation der Gadhafi-Fotos in der Tribune de Genève Chefredaktor Pierre Ruetschi berichtet über die Publikation der Ghadhafi-Fotos in der Tribune de Genève, den Entscheidungsprozess und die Konsequenzen. Leistungsschutzrecht für Presseverleger Der Axel Springer Verlag lancierte in Deutschland die Debatte für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die juristischen Grundlagen dafür erarbeitete Jan Hegemann. Er stellt fest, «dass es an einem durchsetzbaren originären Investitionsschutz für den Presseverleger fehlt.»
Urteile für Wettbewerb und gegen CH-Medien? Das Urteil des Bundesgerichts zu Gunsten der Ausstrahlungssrechte von M6 in der Schweiz sowie der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, von der Wettbewerbskommission die allfällige Marktbeherrschung von Verlagshäusern zu überprüfen, beschäftigen die Schweizer Medienanbieter. Gilles Marchand berichtet über seine Einschätzungen des M6-Urteils. Christian Hauptmann, präsentiert die Position der RTL Gruppe S.A. Die Diktatur der Öffentlichkeit – Datenschutz in der digitalen Welt Die kreativen Googler entwickeln eifrig Tools, die uns bald einen Spaziergang durch eine gläserne Umwelt ermöglichen. Street View zeigt uns Häuser und Gärten, die Gesichtserkennung sagt mir, wer mit wem gerade um die Ecke kommt, Augmented Reality vermittelt Wissen über die Fassaden. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür berichtet über die schwierige Grenzziehung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit.
Radio- und Fernsehgesetzgebung in Revision Wie wird die Online-Werbung der SRG SSR idée suisse geregelt? Müssen künftig alle Gebühren bezahlen, auch wenn sie sich über Computer und Handy informieren? Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beschäftigt sich mit einer Reihe von brisanten Fragen. Vizedirektor Matthias Ramsauer präsentiert den aktuellen Stand der Arbeiten. Franz Zeller informiert über die Erfahrungen mit der EU-Richtlinie Audiovision ohne Grenzen. Urs Saxer reflektiert die Praxis zu den Rundfunkkonzessionsverfahren. Aktuelle Anpassungen bleiben vorbehalten. Tagungsleitung und -moderation: Josefa Haas, Leiterin Medieninstitut Termin: Mittwoch 5. Mai 2010, 9.00 bis 16.30 Uhr Taungsgsort: Hotel Krone Unterstrass, Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 440.– bzw. CHF 490.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 7,6% MWST) Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.medieninstitut.ch
neue dienstleistung für die mitglieder vom verband schweizer presse
new media trends & insights usa Der Verband SCHWEIZER PRESSE bietet seinen Mitgliedern den Zugriff auf diesen Newsletter im Memberbereich unserer Homepage an. Die aktuelle und 102. Ausgabe des US Letters widmet sich folgenden spannenden Themen: • Technische Mobile Systemanbieter – Entwicklung der Hersteller und Plattformen • Mobile Publisher-Angebote – Strategien und Erfolgsbeispiele
http://www.schweizerpresse.ch/index.php?id=70
6
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Posttarife 2010
definitiv keine preiserhöhungen Inzwischen hat die Post allen Verlegern von Zeitungen und Zeitschriften ohne indirekte Presseförderung schriftlich mitgeteilt, dass die bisherigen Preise definitiv auch für das Jahr 2010 gelten. Auf die geplanten Preiserhöhungen wird somit verzichtet (s. dazu auch Flash Nr. 2). Grund dafür sind, dass der Preisüberwacher Quersubventionierungen der Gratiszeitungen und Promopost durch die abonnierte Presse festgestellt hatte und entsprechende Gespräche zwischen der Post, dem Postre-
gulator und dem Preisüberwacher noch immer im Gange sind. Damit bleiben auch im nicht-geförderten Bereich die Posttarife für das laufende Jahr auf dem bisherigen Stand, nachdem vor Jahresende der Vorsteher des UVEK bereits für den geförderten Bereich der Post jegliche Preiserhöhungen mit Ausnahme der Teuerung versagt hatte. Der Verband SCHWEIZER PRESSE hatte sich nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhungen der Post an die Gremien der Post, das UVEK, die Politik und den Preisüberwacher gewandt und sich gegen
deren Umsetzung eingesetzt. Doch bereits im erwähnten aktuellen Schreiben der Post an die Verleger weist die Post erneut auf ihr geltend gemachtes Defizit hin und dass sie prüfen werde, in welchem Ausmass die Preise für das Jahr 2011 angehoben werden sollen, respektive sie diese gerne anheben möchte, denn auch dann werden wiederum dieselben Instanzen gemäss deren Kompetenzen mitzureden haben. catherine.mueller@schweizerpresse.ch
post
streichung der postsubventionen ab 2012? Das eidgenössische Finanzdepartement hat am 14. April die Vernehmlassung zum Bericht des sogenannten «Konsolidierungsprogramms 2011-2013» eröffnet und darin steht brisantes zu lesen. Ziel dieser Planung ist, den Bundeshaushalt ab 2011 jährlich um rund 1.5 Milliarden Franken zu entlasten: Der Bundesrat will darin auch die jährliche Abgeltung an die Post für den Zeitungstransport von 20 Mio Franken per Ende 2011 gänzlich und ersatz- Foto: keystone los streichen. Bereits mit der Botschaft zum neuen Postgesetz vom Mai 2009 hatte der Bundesrat beantragt, die Vertriebsförderung auf Ende 2014 vollständig abzuschaffen, für die Mitgliedschaftspresse ist bereits im geltenden Gesetz eine Befristung bis 2011 vorgesehen. Dieser Verzichtsantrag fand auch Niederschlag in den Aufgabenüberprüfungs-Massnahmen des Finanzdepartements, welche im Februar dieses Jahres pu-
bliziert wurden. Der Ständerat hat bei der Behandlung der Revision des Postgesetzes in der Wintersession diese Befristungen der indirekten Presseförderung jedoch mit knappem Mehr gestrichen. Die Behandlung im Nationalrat steht noch bevor. Die Vertriebsförderung ist somit aktuell einmal mehr an diversen Stellen in der Politik ein viel diskutiertes Thema. Einmal mehr beabsichtigt der Bundesrat die Subventionen an die Post zur Verbilli-
4065 Bewerberprofile. Da können Sie lange googeln.
gung der Zeitungstransporttarife abzuschaffen um die Staatskasse zu entlasten, bisher ist ihm das Parlament nicht gefolgt und hat sich wiederholt für die Weiterführung derindirekten Presseförderung entschieden. SCHWEIZER PRESSE setzt sich weiterhin für die Beibehaltung von ermässigten Transporttarifen für regionale und lokale Zeitungen ein. Der Verband ist bestrebt, dass diesesowohl nach Betrag, Bezugsberechtigten wie auch Vertriebskanäle ausgebaut werde. (s. dazu auch «Medienpolitisches Manifest» des Verbandes vom Juni 2009). Der bundesrätlichen Absicht nach Streichung der indirekten Presseförderung stehen die regelmässig wiederkehrenden Forderungen der Post nach Tarifaufschlägen gegenüber, welche zumindest für das Jahr 2010 erfolgreich abgewendet werden konnten (s. dazu obenstehenden Bericht). catherine.mueller@schweizerpresse.ch
Der Online-Stellenmarkt für die Schweizer Kommunikationsbranche
Pantone 646C
7
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
lesen. hören. sehen.
Medienkongress 2010 Pontresina stand als Kongressort für den Medienkongress vom 16./17. September 2010 schon lange fest. Das Programm bietet mit vielen interessanten Referenten einen guten Einblick in die Welt der gelesenen, gehörten und gesehenen Medien und natürlich beste Gelegenheiten, Kontakte zu knüpfen oder zu vertiefen. Die Unabhängigkeit im Journalismus zu erhalten ist für alle Medien von zentraler Bedeutung und stetig im Wandel begriffen. Früher waren die Zeitungen parteipolitisch bestimmt und wurden auch deswegen gekauft. Heute stossen Medien teilweise an neue gesellschaftspolitische und ethnische Grenzen. Beides ist eine Form von Zensur, sei sie nun selbst- oder drittbestimmt. In den USA wurde eine private Stiftung geschaffen, welche sich für den unabhängigen Journalismus einsetzt. Deren Executive Director Robert J. Rosenthal wird die Stiftung und deren Ziele präsentieren. Werden unsere Enkel noch wissen, was eine Zeitung ist? Wie verändert die Informationstechnologie den Umgang mit Informationen? Ist Europa in 10 Jahren «medialer» als heute? Den Blick in die Zukunft öffnen uns der Zukunftsforscher Sven Gabor Janszky und der Direktor des IBM Forschungslabors Rüschlikon, Dr. Matthias Kaiserwerth. Von Mitte Juni bis Mitte Juli sind Sitzungstermine besonders sorgfältig festzulegen. In dieser Zeit dreht sich bei einem Teil der Weltbevölkerung alles ums runde Leder. Während wir zum Zeitpunkt des Medienkongresses die weltmeisterschaftliche
Elf kennen, geht der Präsident des Schweizerischen Fussballverbandes, Peter Gilliéron, der Frage nach, was Fussball ohne die Medien überhaupt wäre. Nach Goethes Ansicht findet ein gescheiter Mensch die beste Bildung auf Reisen. Der Nobelpreisträger und emeritierte Prof. ETH Dr. Richard R. Ernst vertritt die Meinung, dass die Medien eine Bildungsfunktion haben. Sicher ist, dass Ihre Reise an den Medienkongress 2010 beide Ansichten auf angenehmste Weise verknüpfen wird und Sie sich zudem selber ein Bild von beiden Aussagen machen können. Ob die Bundespräsidentin Frau Doris Leuthard das gleiche Verhältnis zu den Medien hat, wie letztes Jahr der Vertreter der Landesregierung und
was die Presse vom neuen Verwaltungsratspräsidenten der Post, Dr. Peter Hasler, zu erwarten hat, wird Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Auch von den Darlegungen des Andermatter Investors Samih Sawiris können die Teilnehmer am Medienkongress profitieren; besonders, wenn der Urner Karl Lüönd kritische Fragen stellt. Dies ist nur ein Ausschnitt aus unserem interessanten und abwechslungsreichen Kongressprogramm. Der Ablauf im letzten Jahr wird auch heuer beibehalten (siehe Kasten). Wir freuen uns jetzt schon, Sie in Pontresina am Medienkongress 2010 zu sehen, zu hören und die Berichte in Ihren Publikationen zu lesen. urs.meyer@schweizerpresse.ch
Donnerstag, 16. September 2010: Vormittag: Podiumsgespräch – Mitgliederversammlung – Präsidiale Ansprachen – Pressekonferenz. Rendez-vous culinaire. Nachmittag: Referate. Am Abend: Abendessen und Kongressfest Freitag, 17. September 2010: Vormittag: Referate. Leichter Lunch. Ende der Veranstaltung Anmeldeformular liegt bei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.schweizerpresse.ch
8
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Vernehmlassung Kaufmännische Grundbildung
branche kommunikation Die Branche Kommunikation für die Kaufmännische Grundbildung lädt zu Informationsveranstaltungen über die Bildungsverordnung und Mitarbeit im Vernehmlassungsverfahren ein. Das neue Berufsbildungsgesetz verlangt, dass die kaufmännische Grundbildung EFZ in eine Bildungsverordnung überführt wird. 2006/2007 wurde eine Tätigkeits- und Szenarioanalyse durchgeführt, die wertvolle Angaben zum heutigen und künftigen Tätigkeitsfeld der Kaufleute hervorbrachten. In der Zwischenzeit hat die Reformkommission mit ihren Arbeitsgruppen einen Vorschlag erarbeitet, der heute zur internen Vernehmlassung vorliegt. 30 000 Lernende werden zu Kaufleuten
ausgebildet und neben der Lehre im Betrieb gibt es vier weitere Möglichkeiten, das Fähigkeitszeugnis zu erlangen. Dies bedeutet, dass sehr viele verschiedene Partner in diesem Reformprozess involviert sind und es zahlreiche Interessenkonflikte gibt, selbst wenn sich alle bemühen, die Lernenden im Mittelpunkt zu sehen. Die Branche Kommunikation möchte Ihnen die Gelegenheit geben, sich vertiefter mit den Vorschlägen der Reform ab 2012 zu befassen und lädt Sie ein zur Informationsveranstaltung Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Dokumente zu lesen (http://www.commref.ch/index.php?id=29&L=0) und direkt ohne Teilnahme an einer Informationsver-
Neues Verbandsmitglied Wir begrüssen folgendes neues Mitglied im Verband SCHWEIZER PRESSE: Trionfini, Satz Druck Verlag AG, Verlag Allgemeiner Anzeiger, 8595 Altnau.
9
anstaltung Stellung zu nehmen. Bitte fordern Sie bei uns den Fragebogen an. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen und sind überzeugt, dass wir wesentliche Anliegen zur Verbesserung der heutigen Ausbildung aufgenommen haben. Gerne nehmen wir auch Anmerkungen und Ergänzungen zu den Dokumenten entgegen. Termin: Donnerstag, 6. Mai 2010, in Winterthur, 9.15 – 12.15 Uhr oder Montag, 31. Mai 2010, in Bern, 13.45 – 16.45 Uhr Bitte melden Sie sich für die Informationsveranstaltung per E-Mail bei regina.bruttin@bsw.ch an. Priska Hauser, Projektleiterin
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
DIE KAMPAGNE
WERBUNG FÜR DIE WERBUNG Mit dem Tag der Werbung am 7. Mai 2010 startet die Kampagne «Werbung für die Werbung», welchen der bsw in Kooperation mit den anderen Verbänden der Kommunikationsbranche lanciert. In den Diskussionen um Werberestriktionen werden die Leistungen der Werbeindustrie leider allzu oft vergessen: Werbung ist ein Wirtschaftsmotor und Werbung schafft Arbeitsplätze. Die Kampagne zeigt mit überraschend positiven Schlagzeilen den Zusammenhang zwischen Werbung – Beachtung – Verkäufen – Umsätzen – Arbeitsplätzen. Sie demonstriert auch, dass Zeitungen, Zeitschriften oder Tickets für Sport- und Kulturanlässe ohne Werbung wesentlich teurer wären. Die Umsetzung der Inserate und Plakate ist einfach, reduziert, faktisch, intelligent, stilvoll. In den Printmedien der deutschen und französischen Schweiz sowie auf Plakatstellen, im TV und am Radio wird die Kampagne bis Ende Jahr geschaltet. Entwickelt wurde sie von Euro RSCG Zürich, Absender ist bsw leading swiss agencies in Kooperation mit anderen Verbänden und mit Verlagen und Mediaanbietern (SCHWEIZER PRESSE / SW / SWA / IAA / APG / Publicitas / SRG Idee Suisse / ip Multimedia u.a.). toni.vetterli@schweizerpresse.ch
Klar, könnten Zeitungen und Zeitschriften auf Werbung verzichten. Wenn Sie bereit wären, bis zu 20 Franken mehr pro Ausgabe zu bezahlen.
Werbung hat die Kraft, Publikationen jeglicher Art zu finanzieren, um die Pressevielfalt zu erhalten. Erfahren Sie mehr über den individuellen und gesellschaftlichen Nutzen der Werbung auf www.bsw.ch
Schweizer Werbung SW Publicité Suisse PS Pubblicità Svizzera PS Swiss Advertising SA
trendtagung
Neue Werbeformen Neben dem klassischen Inserat, dem Fernseh- und dem Radiospot sowie dem Internet entwickeln sich permanent neue Werbeformen. An dieser Tagung werden die aktuellen Entwicklungen aufgezeigt. Welche Auswirkungen haben crossmediale Kampagnen und wie wirkt sich die Konvergenz auf die kommerzielle Kommunikation aus? Wie steht es mit dem Trennungsgebot in der Werbung? Welchen Stellenwert hat der «Code of Conduct – Werbung in Medien»? Fachleute aus allen Bereichen präsentieren und diskutieren die Trends im Werbebereich.
Folgende Referenten und Themen stehen fest: • Séverine Lago, Head of Market Development and Advertising Marketing Publicitas: Werbetrends • Dominique von Matt, Geschäftsführer Jung von Matt/Limmat AG: Entwicklung der Medienwelt und die Konsequenzen für die Markenkommunikation • Manfred Protze, Sprecher Deutscher Preserat: Kreative Schleichwerbung und das Trennungsgebot • Otto Meier, Medienberater: Das kreative Inserat in Regionalmedien • Andreas Strehle, Co-Chefredaktor TagesAnzeiger: Der «Code of Conduct – Werbung in Medien» und seine Konsequenzen
10
• Ueli Weber, CEO web2com, Präsident IAB Schweiz: Internationale Standards für digitale und interaktive Werbung • Diskussionsrunde Aktuelle Anpassungen bleiben vorbehalten. Termin: Mittwoch, 23. Juni 2010, ab 13.00 bis ca. 18.00 Uhr mit anschliessendem Apéro Ort: Medieninstitut, Konradstrasse 14, 8005 Zürich Tarife: Für Mitglieder CHF 340.– bzw. CHF 390.– für Nichtmitglieder (zuzügl. 7,6% MWST) www.medieninstitut.ch
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
publikationen
VSW-KATALOG DER SCHWEIZER PRESSE 2010 Diese Tage ist die Ausgabe 2010 des Kataloges der Schweizer Presse - Ausgabe Zeitschriften - erschienen. Im handlichen Nachschlagewerk finden Sie wiederum alle wesentlichen Basisdaten für die Platzierung von Inseratewerbung in Publikums-, Finanz- und Wirtschaftspresse, Spezial- und Fachpresse. Alle Angaben wurden mit Stichtag 1. März erhoben. Im Katalog sind alle dem VSW bekannten Titel – unabhängig von Grösse und Bedeutung – aufgeführt. Für jeden Titel finden Sie Angaben über Auflage, Erscheinungsweise, Satzspiegel,
Spalteneinteilung, Einheitstarife sowie Seitenpreise schwarz/weiss, 2- und 4-farbig. Das Nachschlagewerk ist auf die Gewinnung einer raschen Übersicht ausgelegt und kann auch für einfache Grobbudgetplanungen (Seitenpreise) verwendet werden. Bestellungen (Fr. 39.- + MWST + Versand) : VSW Verband Schweizerischer Werbegesellschaften, Rue Etraz 4, Postfach 5000, 1002 Lausanne, Tel. +41 (0)21 317 86 61, FAX +41 (0)21 317 86 66 oder direkt via Homepage VSW: www.vsw-assp.ch
DAS MEDIA-DATEN-HANDBUCH IM NEUEN GEWAND
publikationen Das in der Werbewelt bewährte Schweizer Media-Daten-Handbuch mit allen wichtigen Verlagsdaten wird ausgebaut: ab 2010 ist es in Printform und als Online-Tool bei der Edition Renteria SA erhältlich.
liefert weit über 10 000 Kontakte zu allen Schweizer Medien. Beide Datenbanken werden ständig aktualisiert, mit einem Online-Abo können Sie sicher gehen, dass Sie immer die aktuellsten Daten zur Hand haben.
Das Handbuch erscheint Ende April als «Top 200 der Schweizer Medien». Erstmals werden die Verlags- und Redaktionsdaten der bedeutendsten Zeitungen und Zeitschriften, der wichtigsten Fernseh- und Radiosender sowie der meistbesuchten Websites gleichzeitig publiziert. So können die relevanten Kontakte zu Redaktionen und Verlagen aus demselben Standard-Werk bezogen werden. Wer von den übrigen Titeln dieselben Angaben wünscht, wird im Web fündig. Unter Media-Daten-Online sind die Verlagsdaten von rund 2000 Medien abrufbar und Renteria-Online
Infos: Top 200 der Schweizer Medien, Edition Renteria SA mit Schweizer Media-Daten, Handbuch CHF 148.–, für Mitglieder der SCHWEIZER PRESSE CHF 98.–. Einzelausgabe mit MediaDaten-Online CHF 305.–, Jahresabonnement (2 Ausgaben) mit Media-Daten-Online CHF 395.–, Mitglieder der SCHWEIZER PRESSE erhalten auf die Kombiangebote mit Online-Zugang 10% (Preise ohne MWST und Versandkosten). Bestellungen unter www.media-daten.ch und abo@media-daten.ch oder Telefon 044 451 46 47.
So viele Jobs. Da können Sie lange googeln. 11
Der Online-Stellenmarkt für die Schweizer Kommunikationsbranche
Pantone 646C
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
radio und fernsehen
neue werbe- und sponsoringregeln
Darauf basierend wird das Bundesamt für Kommunikation BAKOM auf den Frühsommer die Werbe- und Sponsoringrichtlinien anpassen und publizieren. Um Rechtsunsicherheiten in der Zwischenzeit möglichst zu vermeiden hat das BAKOM die wichtigsten Änderungen auf deren Homepage bereits wie folgt kommuniziert: Sponsornennungen Künftig darf die Sponsornennung zusätzliche Elemente enthalten. Aussagen zum Sponsor sowie zum Produkt sind nur dann unzulässig, wenn sie direkt zum Kauf aufrufen, mit Preisangaben verbunden sind oder Superlativen beziehungsweise Vergleiche beinhalten. Neu zulässig sind beispielsweise: • Markenzusätze • Aussagen zum Sponsor sowie zum Produkt (die kompetente Krankenkasse; der umweltfreundliche Taxidienst; der saftige Sonntagsbraten; das beliebte Bankkonto; die attraktiven Ferienwohnungen) • Aktualitätshinweise (die neue Filiale XY; jetzt eröffnet) • Hinweise auf die Tradition (seit 1850) • Slogans und Claims (Airline X – Ihre Wahl für Sonnenziele) • Hinweise auf Engagements (X – offizieller Partner der FIFA-WM) • Hinweise auf einen speziellen Anlass (Garage X mit der Autoherbstshow) • Kombination verschiedener Adresselemente (Bahnhofstrasse 1 in Basel, www. xy.ch) • Nennung mehrerer Produkte, Dienstleistungen und Tätigkeiten Weiterhin unzulässig sind: • direkte oder indirekte Vergleiche und Superlative (wir sind die Billigsten; die besten Pizzas) • Aussagen zum Preis (Preisangaben, Ausverkauf; Sonderangebot) • Aufrufe zum direkten Kauf oder Besuch (solange Vorrat; kommen Sie vorbei) Für die SRG-Radioprogramme gilt die bisherige Praxis. Sponsornennungen dürfen nur Elemente enthalten, die der Identifizierung des Sponsors dienen Produkt, Haupttätigkeitsbereich,
Kontaktmöglichkeit des Sponsors. Produkteplatzierung Eine Lockerung gibt es im Hinblick auf den Inhalt der Deklaration: Es genügt ein eindeutiger Hinweis auf die Produktplatzierung ohne Einzeldeklaration, wer welche Produkte zur Verfügung gestellt hat («Die Sendung gesponsert von XY enthält Produktplatzierungen von: Geschäft X, Unternehmung Y, Unternehmung Z»). Die Umsetzung der neuen Produkteplatzierungsvorschriften erwartet das BAKOM ab Inkrafttreten der neuen Werbeund Sponsoringrichtlinien 2010/2011 (Frühsommer 2010). Die Neuerungen im Bereich Produkteplatzierung werden in einer Tabelle dargestellt:
Sendungen
Foto: Keystone
Am 1. April ist die neue Radio- und Fernsehverordnung in Kraft getreten, welche insbesondere im Werbe- und Sponsoringbereich Lockerungen bringt (s. dazu Flash 3/10).
Produkteplatzierungen
Kennzeichnungen
Nachrichtensendungen, unzulässig Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Sendungen, die mit der Ausübung politischer Rechte zusammenhängen Kindersendungen, Dokumentarfilme, religiöse Sendungen
unzulässig Ausnahme: es werden Wettbewerbspreise oder Produktionshilfen von untergeordnetem Wert (bis 5000.–) kostenlos zur Verfügung gestellt und es wird kein zusätzliches Entgelt geleistet.
Einmalig am Anfang oder am Ende der Sendung als Sponsor (zusätzlicher Hinweis auf Produkteplatzierung ist freiwillig).
Übrige Sendungen
zulässig
Am Anfang, am Ende und nach jeder Werbeunterbrechung Ausnahme: einmalig als Sponsor bei Produktionshilfen und Wettbewerbspreisen bis 5000.–, sofern kein zusätzliches Entgelt geleistet wurde (zusätzlicher Hinweis auf Produkteplatzierung ist freiwillig).
Fortsetzung auf Seite 13
12
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Fortsetzung von Seite 12 Zeitsponsoring Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 19. März 2010 eine Beschwerde der SRG in Sachen «Zeitsponsoring» abgewiesen. Es hat insbesondere beanstandet, dass beim Zeitsponsoring eine Dauereinblendung des Sponsors erfolgt, eine Sponsorwidmung fehlt und allgemein eine Werbewirkung aufgrund der Länge des Zeitsponsorings (bis 30 Sekunden) und der räumlichen/inhaltlichen Dominanz des Sponsors vorliegt. Dieses Urteil gilt sinngemäss auch für das Zeitsponsoring in den Programmen von privaten Veranstaltern. Das BAKOM wird daher ab Juli 2010 Stichproben vornehmen. In Zukunft ist das Zeitsponsoring wie ein reguläres Sponsoring auszugestalten. Als Alternative fallen gewisse neue Werbeformen wie Singlespots oder SplitscreenWerbung (diese Option ist für die SRG ausgeschlossen) in Betracht.
Foto: keystone
Foto: keystone
Foto: keystone
Foto: keystone
Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM, 16.4.10 catherine.mueller@schweizerpresse.ch
seminar
Einstieg in die Verlagsbranche Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Grundausbildung weder in einem Verlag noch in der Werbebranche gemacht haben, fragen nach Basiswissen über die Zusammenhänge und das Funktionieren von Verlagen und Anzeigenmarkt.
Ziel: Die Teilnehmenden verfügen über ein Grundwissen der Zusammenhänge, Abläufe, Organisation und Tätigkeiten in der Verlagsbranche. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vermitteln des «Was». Das «Wie» wird in weiterführenden Kursen gelehrt.
Dieser Kurs liefert es kompakt und konzentriert.
Dozenten: • Peter Jauch, Leiter Online/Lesermarkt Zeitschriften, AZ Fachverlage AG • Joachim Tillessen, Gesamtleiter Presse, Coop Presse • Jacqueline Friederichs, Dipl. Verlagsfachfrau, Friederichs Consulting
Foto: Keystone
Teilnehmende: Neu eingestellte, branchenfremde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verlagen und Werbeagenturen, Mediaagenturen und Werbevermittler.
Aktuelle Anpassungen bleiben vorbehalten. Termin: Mittwoch, 19. Mai, bis Freitag, 21. Mai 2010 Tagungsort: MEDIENINSTITUT des Verbandes SCHWEIZER PRESSE, Konradstrasse 14, 8005 Zürich Tarife: Für Mitglieder des Verbandes SCHWEIZER PRESSE CHF 1350.– (inkl. 7.6% MWST) für Nichtmitglieder CHF 1680.– inkl. 7.6% MWST) Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.medieninstitut.ch
Blitzlicht Regeln für eine Schulverlegung, April 2010: ... 2. Anstand ist ebenfalls unabdingbare Voraussetzung für eine gute Lageratmosphäre. Rülpsen, Furzen, ins Tischtuch Schnäuzen, über den Tisch Spucken oder sonst Ausspucken und ähnliche Verhaltensweisen sind verboten, bzw. nur auf dem WC erlaubt. ... (P.S: Das Original liegt der Flash-Redaktion vor)
13
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
Kolumne
Das Dilemma der alten und neuen Medien Wenn es um die Frage einer wirtschaftlich tragfähigen Zukunft geht, dann unterscheiden sich die alten und neuen Medien nicht wesentlich. Beide stehen vor demselben Dilemma: Der Erfolg der Kommunikationskanäle steht und fällt mit den Inhalten. Nur fehlen für die Produktion von Qualitätsjournalismus noch Ertragsmodelle, lautet ein Fazit der Studie «The State of The News Media» – http://www.stateofthemedia.org. Jedes Jahr ist er eine Fundgrube, der Bericht über den Zustand der Nachrichten-Medien, The State of The News Media. Herausgegeben wird er vom Pew Project for Excellence in Journalism. Der Bericht bemüht sich um eine transparente Darstellung der Entwicklung von sämtlichen Medienbereichen in den USA. Unparteiisch ermöglicht er interessante Einsichten. Die Ergebnisse des amerikanischen Medienmarktes lassen sich aufgrund der strukturellen Unterschiede nicht eins zu eins auf Schweizer Verhältnisse übertragen. Zu denken geben sollten allerdings die folgenden Trends: Der Bericht stellt nüchtern fest: OnlineJournalismus hat noch kein tragfähiges Ertragsmodell gefunden. 79 Prozent der Online-User geben an, dass sie nie oder ganz selten Werbung anklicken. Für die direkte Bezahlung von Inhalten müssen für die Leser noch die adäquaten Plattformen und Rechnungssysteme entwickelt werden. Sogar die besten der Neuen-Medien-Sites verfügen immer noch über eine beschränkte Fähigkeit, Inhalte zu produzieren. Traditionelle Medieninhalte ziehen immer noch die meisten Leser an: 80 Prozent des Traffics von Nachrichten- und Informations-Sites konzentrieren sich auf die sieben Prozent Top-Sites. Davon sind 67 Prozent mit traditionellen Medien verknüpft. Die neuen Medien-Sites gehören hingegen sel-
ten zu den Top-Sites. 13 Prozent sind reine Aggregatoren, die ihre Inhalte von traditionellen Medien beziehen. Nur 14 Prozent produzieren originäre recherchierte Inhalte und begnügen sich nicht nur mit Kommentaren. Die Analyse von mehr als einer Million Blogs und Social-Media-Sites zeigt auf, dass 80 Prozent ihrer Links zu amerikanischen traditionellen Medien führen. Die Leserinnen und Leser werden vermehrt mit Argumenten und weniger mit Informationen konfrontiert. Der Anteil an Recherchejournalismus geht zurück, dafür steigt die Anzahl der Kommentare und Diskussionen. Diese Debatten-Orientierung wird inzwischen von rund 70 Prozent der Amerikaner als eine Überflutung durch parteiische Inhalte erlebt. inhalt der klassischen medien Die Online-Plattformen sind von den Inhalten der klassischen Medien abhängig. Deshalb betrifft auch sie nach Ansicht der Verfasser der Studie der massive Abbau der Redaktionsbudgets. In den letzten drei Jahren sind in den USA für die Zeitungen, inklusive Online, 43 Prozent der Einnahmen weggefallen. Seit dem Jahr 2000 sind die jährlichen Investitionen für Berichterstattung und Redaktion um 30 Prozent auf 4,4 Milliarden Dollar zurückgegangen. Aus Non-Profit-Initiativen, die Journalismus finanzieren, konnten hingegen nur 141 Millionen Dollar generiert werden. Das Fazit des Berichts über den «State of News Media» lautet deshalb: Das Schicksal der alten und neuen Medien ist eng miteinander verknüpft. Letztlich geht es um die Frage: Wer finanziert journalistische Recherche und Berichterstattung? Diskussionsplattformen ohne die Basis von unabhängigen, transparenten und faktenorientierten Berichten fördern eine unausgewogene Meinungs- und stimmungsorientierte Informationsflut. In der Studie wird ein rasan-
ter Zuwachs von interessengeleiteten Plattformen beobachtet. Da die Nutzer in Zukunft sehr stark themenorientiert ihre Kommunikation steuern, schlagen die Autoren vor, dass neue Formen der Kooperation zwischen den traditionellen und den neuen Medien gefunden werden müssen. Die Kombination von klassischem Journalismus mit Nutzerbeiträgen ist auch bei Bürgerplattformen ein Lösungsansatz. Inhaltlich sollten sich die Beiträge auf die Lösung von Problemen und Verbesserung der Gemeinschaft konzentrieren. Es gilt in Zukunft ein gutes Modell zu finden für die Kooperation Profi- und AmateurJournalismus, auch Pro-Am genannt. Allerdings müssen dafür noch die Spielregeln formuliert werden. Die Fragen, die der Report aufgrund der Daten aufwirft, müssen auch in der Schweiz gestellt werden: Wie entwickelt sich das Verhältnis von interessengeleitetem zu unabhängigem Journalismus? Welche Auswirkungen hat die zunehmende Dominanz von Meinungsbeiträgen gegenüber faktenund evidenzorientierten Inhalten? Wie wird der mündige Bürger angesprochen und wo wird er aufgrund von politischen, ökonomischen und ideologischen Zielen manipuliert? Und wer stellt sicher, dass in Zukunft unabhängige und transparente Publizistik wirtschaftlich sichergestellt bleibt? Die Öffentlichkeit und die Medienbranche werden gemeinsam definieren, über welche Medien dieses Land in Zukunft verfügen wird. Publizistische Leistungen sind die zentrale Säule der Kommunikation. Deshalb gilt es, diese durch klare professionelle Standards zu definieren, ihre Produktion finanziell sicherzustellen und Plattformen zu schaffen, die einen fairen Zugang ermöglichen. josefa.haas@medieninstitut.ch
Übersicht und Orientierung. « Pressespiegel » – Die Medien- und Kommunikationsbranche wöchentlich im Überblick.
Jetzt kostenlos abonnieren auf www.mediaforum.ch
14
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
seminar
Medienbranche Kompakt Die Faszination der Medienbranche ist gross, ebenso ihre Dynamik. Wer in der oder für die Medienwirtschaft tätig sein will, muss sich permanent mit den neuesten Entwicklungen auseinandersetzen. Der Kurs Medienbranche Kompakt vermittelt den aktuellen Wissensstand sowohl für Brancheneinsteiger wie auch für bereits im Medienbereich Beschäftigte, die an einer Gesamtschau interessiert sind. Termin: Montag, 14. bis Mittwoch, 16. Juni 2010, 09.30 bis 17.30 Uhr
Kursleitung: Josefa Haas, Leiterin Medieninstitut Kursort: MEDIENINSTITUT, Konradstrasse 14, 8005 Zürich Kursbeschrieb Dieser Weiterbildungskurs vermittelt auf kompakte und intensive Weise die aktuellen Grundkenntnisse der Medienbranche. In drei Tagen thematisiert er aus allen Perspektiven die Rahmenbedingungen von Medien, die Produktions- und Vermarktungsformen, die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Entwick-
lungen von Medien. Zielpublikum • Brancheneinsteiger und -einsteigerinnen • Schnittstellenverantwortliche zu Medien aus Produktion, Marketing, Werbung, IT, Beratung etc. • Mitarbeitende von Medienunternehmen auf der Suche nach einem Update und einer Gesamtschau • Medieninteressierte Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.medieninstitut.ch
Kommentar zum schweizerischen Privatrecht
Berner Kommentar Der Arbeitsvertrag, der Einzelarbeitsvertrag, Art. 319-330b OR Einleitung und Kommentar, Band VI, 2. Abteilung, 2. Teilband, 1. Abschnitt Seit dem Erscheinen der von Manfred Rehbinder verfassten Vorauflage (1985) ist die Entwicklung im Einzelarbeitsvertragsrecht vor allem durch eine wesentlich dichtere Rechtsprechung geprägt. Vermehrt sind auch die Urteile kantonaler Gerichte verfügbar gemacht worden. Dadurch wurde
die Rechtssicherheit deutlich erhöht. Auch sind vermehrt normative Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen als weitere wichtige Rechtsquelle exemplarisch in den Kommentar eingearbeitet worden. Infos: CHF 345.– ISBN 978-3-7272-3361-6 Stämpfli Verlag AG, Bern www.staempfliverlag.com verlag@staempfli.com T 031 300 66 66, F 031 300 66 88
wigramediatools.ch
15
Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer Presse
Nr. 4, April 2010
IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER PRESSE Erscheint 10x im Jahr Verlag und Druck Verband SCHWEIZER PRESSE Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizerpresse.ch E-Mail: contact@schweizerpresse.ch, info@medieninstitut.ch Redaktion Urs F. Meyer (verantwortlich), Josefa Haas (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt), Catherine Mueller (Recht, Distribution, E-Medien und Technik, Aussen beziehungen) Desktop Carmela Faoro / Yeliz Açiksöz Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 2000 Exemplare Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle. Redaktionsschluss nächstes FLASH: 17. Mai 2010.
AGENDA DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERPRESSE.CH 3.5.2010 Internationaler Tag der Pressefreiheit 2010
6. / 31.5.2010 Informationsveranstaltung Kaufmännische Grundbildung
14. – 16.6.2010 Kurs Medienbranche Kompakt
5.5.2010 Medienrechtstagung 2010
19. – 21.5.2010 Seminar Einstieg in die Verlagsbranche
23.6.2010 Tagung Neue Werbeformen
7.5.2010 Tag der Werbung – Start Kampagne «Werbung für die Werbung»
7.6.2010 Informationsanlass Kurs Medienmanager
16. – 17.9.2010 Medienkongress 2010 in Pontresina
16