NEWSLETTER, NR. 7, JULI 2012
Editorial
Online-Werbung In diesen Tagen höre ich immer wieder, die Verhandlungen mit der SRG seien gescheitert. Das stimmt so nicht, denn Verhandlungen wären eigentlich zweiseitig. Im Sommer 2010 gab der Bundesrat die Online-Werbung für die SRG nicht frei, sondern gab ihr die Weisung, mit den Verlegern zu reden und eine Lösung zu suchen, unter welchen Bedingungen die SRG die Online-Werbung erhalten könnte, damit die in der Bundesverfassung stipulierte Rücksichtnahme auf die Presse gewährleistet sei. Obwohl die privaten Verleger grundsätzlich gegen eine weitere Abkehr vom System Gebührengelder für den Service public und private Werbegelder für die privaten Medienanbieter sind, kam man der SRG entgegen. Die Verleger würden Hand bieten zu einer Schwellenlösung, bei der die SRG Online-Werbung erhalten soll, sofern die TV-Werbeeinnahmen unter einen bestimmten Wert fallen. Offensichtlich war die Schmerzgrenze bei der SRG 2009 erreicht, woraufhin sie an den Bundesrat gelang. Dieser Wert ist aus Sicht der Verleger die Grundlage. Die letzte Diskussion um diesen Wert hat nicht mehr stattgefunden. Dafür hat die SRG einen eigenen Wert vorgeschlagen, welcher zahlenmässig unter jenem von 2009 liegt – aber auf einer komplett anderen Basis beruht! Und für Erläuterungen ist die SRG nicht mehr erreichbar. Soviel zum Thema gescheitert. Fortsetzung folgt. Ihr Urs F. Meyer
DAS KANN NUR EIN INSERAT (II)
FORTSETZUNG MIT DREI WEITEREN SUJETS FOLGT In den letzten Wochen sorgten die ersten drei Inserate der Kampagne DAS KANN NUR EIN INSERAT für Gesprächsstoff: Sei es der Typ mit den «fünf Augen», der nicht ganz ernst gemeinte Test «Sind Sie interessant?» oder das «Malheur im Restaurant». Rechtzeitig auf die Planungsperiode verschicken wir die Druckunterlagen für die restlichen drei Sujets: eine kurvige Kleine Ursache – grosse Wirkung Die Ursache: BananenkleberAlben, die zum Kauf angeboten werden. Die Wirkung: grosse Aufmerksamkeit – in Form einer Anzeige, die alle Blicke aller möglichen Interessentinnen und Interessenten auf sich zieht. Idee und Realisation: Sebastian Eppler (Wunderman Zürich) und Luca Schneider (Euro RSCG Zürich). PS. Unter der angegebenen Telefonnummer gibt es Infos über das Inserat. Und unter www.b-a-m.de öffnet sich das Bananen-Aufkleber-Museum, mit knapp 3000 Bananenaufklebern (!).
Fahrt im Nebel, eine Einladung zum Spielen sowie ein Angebot für Bananenaufkleberalben. Sie alle zeigen die Wirkung und Vielseitigkeit von Inseraten. 130 Zeitungen und Zeitschriften haben bisher Druckunterlagen für rund 500 InseFortsetzung auf Seite 2
zu Verkaufen:
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076 473 94 45
Bringt auch Kleines gross heraus. Dieses Inserat macht Werbung für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN schreibt dazu jedes Jahr einen Wettbewerb für junge Kreative aus. Dabei siegte auch diese Arbeit – kreiert wurde sie von Sebastian Eppler, Werbeagentur Wundermann und Luca Schneider, Werbeagentur Euro RSCG, Zürich. www.das-kann-nur-ein-inserat.ch
aus dem INHALT Das kann nur ein inserat Fortsetzung mit drei weiteren Sujets. . . . . S. 1
9. q-award 2012 für 2013 Einladung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5
Schweizer medienkongress 20. - 21. September 2012. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3
abo-gemeinschaftsaktion Sommerspiel 2012. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5
rtvg-revision Update aus der Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3
Mehrwertsteuer Medienbranche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 7
online-werbung Primär für private Medien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4
medienbudget 14,3 Mia. CHF wurden investiert . . . . . . . . . . S. 9
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
gen Bestellungen gegen Ende Juli. Falls die Druckunterlagen nicht angekommen sein sollten, nicht an den richtigen Ort weitergeleitet wurden oder Sie sich jetzt noch an der Aktion beteiligen wollen, können Mitgliedspublikationen unter
SPIEL MIT MIR.
www.das-kann-nur-ein-inserat.ch oder direkt bei Patric Frei von Swissprinters, patric.frei@swissprinters.ch, Telefon 058 787 38 06 bestellen. toni.vetterli@schweizermedien.ch
1. RECHTEN UND LINKEN DAUMEN AUFSETZEN 2. TEXT LESEN 3. NICHT LOSLASSEN Die Nacht ist noch jung. Der Nebel so dicht, dass er mein Scheinwerferlicht verschluckt. In den drei Jahren habe ich noch nie so dichten Nebel erlebt, und ich fahre die Strecke täglich. Trotzdem presche ich jetzt mit hohem Tempo über die Strasse. Warum bin immer ich der letzte, der das Büro verlässt ? Etwa wegen der Bemerkung, die ich neulich über Monsieur Montaigne gemacht habe ? Aber bitte, er sieht ja wirklich wie ein Flusskrebs aus. Verdammt, die Sicht wird immer schlechter. Zum Glück kenne ich die Strecke wie mein e Hosenta sche. G leich hie rr ec h m n, u nne
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Spiel -Variante 3: Das TicTacToe. Ein Strategiespiel für zwei. Wenn Sie alle Felder ausfüllen, die mit der Zahl «3» markiert sind. Nun schreibt Spieler 1 ein X in ein Spielfeld und Spieler 2 ein O. Wer zuerst drei X oder drei O waagrecht, senkrecht oder diagonal erzielt, gewinnt.
Dieses Inserat macht Werbung für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN schreibt dazu jedes Jahr einen Wettbewerb für junge Kreative aus. Dabei siegte auch diese Arbeit – kreiert wurde sie von Silvio Seiler, Werbeagentur SilvioSeiler.ch. www.das-kann-nur-ein-inserat.ch.
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Spiel -Variante 1: Der QR-Code.
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Es sieht ganz kristallisch-skandinavisch aus. Wenn Sie alle Felder ausfüllen, die mit der Zahl «4» markiert sind.
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Er bringt Ihnen DAS KANN NUR EIN INSERAT näher. Wenn Sie alle Felder ausfüllen, die mit der Zahl «1» markiert sind. Laden Sie die BeeTagg-App gratis auf Ihr iPhone oder AndroidHandy. Fotografieren Sie den QR-Code mit dem BeeTagg QR-Reader. Alternativ gehen Sie direkt auf Das-kann-nur-ein-Inserat.ch. zu en B a um
Spiel -Variante 2: Herr Mäder.
Er findet mit Ihrer Hilfe zu seiner Lektüre. Wenn Sie alle Felder ausfüllen, die mit der Zahl «2» markiert sind.
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rate bestellt. Wir danken allen Verlagen für das Publizieren der Füllerinserate herzlich und hoffen, dass auch die neuen Sujets in grosser Zahl das Inserat als Werbemittel unterstützen. Die Zustellung des Druckmaterials erfolgt gemäss den seinerzeiti-
Nr. 7, juli 2012
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Inserate bewegen. Dieses Inserat macht Werbung für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN schreibt dazu jedes Jahr einen Wettbewerb für junge Kreative aus. Dabei siegte auch diese Arbeit – kreiert wurde sie von Gaël Tran und David Moret, Werbeagentur Euro RSCG, Genf. www.das-kann-nur-ein-inserat.ch
Spiel mit mir Diese Anzeige ist das reinste Spiel – und das gleich vierfach. 1. Bahnen Sie Herrn Mäder den Weg zu seiner Zeitungslektüre. 2. Machen Sie beim Strategiespiel TicTacToe gute Figur. 3. Kreieren Sie aus der Anzeige eine Blume im StickmusterStil. 4. Fotografieren Sie die Anzeige mit Ihrem Mobile und Sie bekommen den Link zur Website von DAS KANN NUR EIN INSERAT – aber hier sind Sie ja bereits. Idee und Realisation: Silvio Seiler (Werbeagentur Silvio Seiler, Schwellbrunn AR).
1. Rechten und linken Daumen aufsetzen 2. Text lesen 3. Nicht loslassen Er ist wieder einmal spät aus dem Büro gegangen. Er fährt dieselbe Strecke wie immer. Bei Nacht und Nebel. Doch diesmal verläuft die Fahrt nicht so gradlinig wie sonst. Sie erleben es selbst, wenn Sie die Anzeige ähnlich wie das Steuerrad des Autos zwischen die Finger nehmen und nach der sechsten Textzeile die Zickzackfahrt mitmachen. Idee und Realisation: David Moret und Gaël Tran (Euro RSCG Genève).
«Medien müssen nicht Verkündungsbecken für x-beliebige Lesermeinungen sein.» Í
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Aus dem Artikel: Noch fehlen klare Strategien von Torsten Haeffner, 28. Juni 2011, 11:00 Weiterlesen auf: www.medienwoche.ch
Das neue digitale Medienmagazin der Schweiz
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Anfangs Juli erhielten Sie mit der Post das FlashExtra12. Neben der Trendbefragung und dem Medienbudget gehört im frühen Stadium der Lektüre sicher die Ausschreibung des Medienkongresses zur Pflicht. Ist das geschehen und Sie haben sich und Ihre Kader für den 20./21. September 2012 in Lausanne angemeldet, können Sie getrost zu einem anderen Artikel im Newsletter wechseln. Sollten Sie die Seiten 93 ff. im FlashExtra12 noch nicht studiert haben, erhalten Sie hier eine Kurzzusammenfassung: Der Schweizer Medienkongress findet am 20./21. September in den Räumlichkeiten des Hotel Beau Rivage Palace in Lausanne statt. Dieser Ort wurde gewählt, weil SCHWEIZER MEDIEN wiederholt dem frankophonen Teil unseres Landes die Aufwartung gemacht hat und der Blick in die Romandie eigentlich nie schadet. Trotzdem wird die Kongresssprache schwergewichtig Deutsch sein. Publication – Transformation – Innovation. Dies sind die Schlagwörter, die den diesjährigen Kongress begleiten. Gleich nach der Mitgliederversammlung wird die Bundespräsidentin, Frau Dr. Eveline Widmer-Schlumpf die anwesenden Kongressbesucher begrüssen. Alle Persönlichkeiten,
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die sich als Podiumsteilnehmer oder Referenten zur Verfügung gestellt haben, hier aufzuzählen, erspare ich mir – und Ihnen. Denn Sie können dies im FlashExtra12 ab Seite 93 nachlesen. Das würde ich Ihnen aber empfehlen. Denn der Kongress wird für Sie organisiert, um • Entwicklungen in der Medienbran- Luftaufnahme Lausanne che frühzeitig zu erkennen, Zürich liegt für unsere welschen Freunde • Informationen zu erhalten, die wahr- auch nicht am Weg. Und wieso soll sich scheinlich nicht alltäglich sind, nicht der Deutschschweizer Teil mal in die • Leute zu treffen, denen man auf Papier meist wenig bekannte Waadt verschieben? eher begegnet als in natura, Der Léman ist allein schon eine Reise wert. • sich mit Kollegen und Kolleginnen der Wenn aber auch noch der SCHWEIZER MEBranche auszutauschen, DIENKONGRESS stattfindet, ist dies ein • einmal vom stressigen Tagesgeschäft Abdoppelter Grund nach Lausanne zu fahren. stand zu nehmen, Melden Sie sich also möglichst umgehend • sich neue Eindrücke zu gönnen an. Und sollte das Anmeldeformular im und wovon Sie auch immer profitieren FlashExtra12 schon von jemandem vermöchten. wendet worden sein, so geht’s auch elektWir haben oft gehört, dass Lausanne ronisch unter www.schweizermedien.ch. nicht am Weg liege. Das stimmt wohl, deckt aber nur einen Teil der Wahrheit ab: urs.meyer@schweizermedien.ch
Update aus der Politik: Teilrevision RTVG
VerneHmlassungsverfahren zur RTVG-Revision Das Radio- und Fernsehgesetz wird zurzeit teilrevidiert. Das Vernehmlassungsverfahren des BAKOM läuft noch bis am 29. August 2012. Hauptpunkt ist die Änderung der Gebührenpflicht im Sinne einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN wird in Absprache mit den Fachverbänden Telesuisse und VSP mit einer Vernehmlassungsantwort Stellung zum Gesetzesentwurf nehmen. Mit der Gesetzesrevision kommt der Bundesrat dem Anliegen einer Motion der Kommission für Verkehr und Fernmelde-
wesen des Nationalrates nach, welche eine geräteunabhängige Empfangsgebühr einführen soll. Neben diesem Systemwechsel beinhaltet die Teilrevision des RTVG noch weitere punktuelle Anpassungen, die mit technischen Entwicklungen im Rundfunkbereich begründet oder wegen Vollzugsproblemen in der täglichen Anwendungspraxis notwendig sind. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN ist bezüglich der Stellungnahme in engem Kontakt mit den Partnerverbänden Telesuisse (Verband der Schweizer Regionalfernsehen) und VSP (Verband Schweizer Privatradios).
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Ende Juli/Anfang August erfolgt eine Koordination der Eingaben. Zentrale Punkte für unsere Verbandsmitglieder sind die Konzessionierungsvoraussetzungen, die Berechnung der Gebührenanteile und auch die angepassten Anforderungen an das übrige publizistische Angebot der SRG SSR. Die offiziellen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter der Internetadresse: www. admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html. Für weitere Auskünfte oder individuelle Anmerkungen zur laufenden RTVG-Revision: martin.ettlinger@schweizermedien.ch
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
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Nr. 7, juli 2012
letzte runde
Online-Werbung primär für private Medien In den vergangenen Nummern des Flash Newsletters haben wir unsere Leser immer wieder über den Stand der Diskussionen zwischen den Verlegern und der SRG betreffend Online-Werbung informiert. Nun ist die vom Bundesrat gesetzte Frist Ende Juni abgelaufen und die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Stand der Gespräche anfangs Juli. Letzte Runden: Am 7. Juni 2012 übergaben die Verleger der Verhandlungsdelegation der SRG einen ausformulierten Entwurf, wie eine Einigung zur Frage der Online-Werbung und des Online-Auftritts der SRG aussehen könnte. Kernstück war die sogenannte Schwellenregelung, wonach die SRG Online-Werbung machen darf, sofern ihr TV-Werbegeschäft massiv einbricht und die Werbeeinnahmen unter den Stand von 2009 fallen sollten. Diese Grenze entspricht jener, woraufhin die SRG beim Bundesrat um die Erlaubnis der bis heute verbotenen Online-Werbung nachfragte, um die Finanzierung des Geschäftes sicherzustellen. Die Jahre zuvor waren die OnlineWerbeeinnahmen bei der SRG nie ein Thema, woraus die Verleger ableiten, dass die TV-Werbeeinnahmen offensichtlich genügten. Dazu war eine Art «Ventilklausel», welche die Einnahmeseite der privaten Medien schützen sollte, sofern das gesamte Werbegeschäft massiv einbricht. Neben der Schwellenregelung werden im Vereinbarungsentwurf auch Fragen der konkreten Auslegung der Konzession angesprochen, insbesondere im Punkt des «Sendungsbezuges». Am 18. Juni 2012 trafen sich die Verhandlungsdelegationen erneut. Die Erwartung, dass die SRG zu den einzelnen Vereinbarungsvorschlägen detailliert Stellung nehmen würde, zerschlugen sich, indem das Rundfunkunternehmen seinerseits einen Entwurf einer Vereinbarung vorlegte. Diese war allein schon systematisch anders aufgebaut und während der anberaumten Sitzungsdauer nicht vergleichbar. Zudem war in der Frage der Schwellenlösung kein konkretes Angebot erwähnt. Vielmehr sei der Automatismus so zu verstehen, dass die SRG Online-Werbung machen dürfe, wenn ein Durchschnittswert der TV-Werbeeinnahmen unterschritten werde. Dieser Wert wurde mit dem Durchschnitt von 10,
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5 oder 3 Jahren angegeben, was noch auszuhandeln sei. Verlegerseits wesentlich ist der Umstand, dass dabei die letzten besten Jahre bezüglich der TV-Werbeeinnahmen zur Durchschnittsberechnung hinzugezogen würden. Am 25. Juni 2012 stellten die Verleger der SRG im Hinblick auf deren Verwaltungsratssitzung einen leicht angepassten Vorschlag für eine Vereinbarung zu. Darin enthalten war weiterhin die Schwellenregelung, abgestützt auf den Wert des Jahres 2009, aber nicht mehr die ursprüngliche Version der Ventilklausel, deren Vollzug nicht einfach genug gewesen wäre. Am 26. Juni 2012 antwortete die SRG auf dieses Schreiben und legte ihre Version der Vereinbarung, leicht angepasst, erneut bei. Im Raum steht ein Wert für eine Schwellenregelung, welcher von den Verlegern noch nicht nachvollziehbar ist, da die Basis und die Herleitung fehlen. Bis zum heutigen Tag (6.7.2012) hat die SRG trotz Ersuchens darauf verzichtet, weitere Erläuterungen abzugeben. Fazit: Beide Parteien haben eine Vorstellung, wie eine Vereinbarung aussehen könnte. Einigkeit besteht mittlerweile darin, dass die Online-Werbung dann freigegeben werden soll, wenn die TV-Werbeeinnahmen künftig unter einen gewissen Wert fallen. Bis Ende Juni konnte über diesen Wert keine Einigung erzielt werden. Er müsste klar
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ausgewiesen und nachvollzogen werden können, sowie unabhängig von gewährten Rabatten oder buchhalterischen SpezialBuchungen bestimmbar sein. Dass die SRG nun plötzlich einen neuen Wert ins Spiel bringt, welcher nie Gegenstand der Verhandlungen war, ist in der sonst schon angespannten Diskussion keinesfalls vertrauensbildend. Weitere offene Punkte bestehen über das Verständnis der Auslegung der Konzession. Diese ist teilweise so offen formuliert, dass sich nach einer Lektüre Verleger und SRG im Recht sehen. So ist beispielsweise das Wort «Sendungsbezug» zu wenig klar: Insbesondere über die zeitliche und die thematische Anbindung einer Online-Meldung kann man sich trefflich streiten. Die Lösung über eine Rüge einer Konzessionsverletzung beim Bakom ist aus Sicht der Verleger wenig zielführend, hat diese Institution primär andere Aufgaben zu erledigen. Die Verleger haben das UVEK mit der letzten Version der Vereinbarung dokumentiert. Das UVEK hat zu dem Geschäft die folgende Sprachversion erlassen: «BR Leuthard nimmt davon Kenntnis, dass SRG und Verleger keine Einigung innerhalb der gesetzten Frist erreicht haben und bedauert dies. Einen Entscheid zum weiteren Vorgehen wird der Bundesrat nach der Sommerpause treffen.» urs.meyer@schweizermedien.ch
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EINLADUNG ZUM 9. Q-AWARD 2012 FĂœR 2013 Da machen Redaktion und Verlag einen excellenten Job, vielleicht einen gelun-
genen Relaunch, eine tagesaktuelle Verlängerung ins Internet, fahren eine erfolgreiche Marketingstrategie, gewinnen Leser und Inserate usw. Kurz, Sie sind stolz auf Ihre Publikation, die mit einer herausragenden Leistung brilliert. Damit haben Sie beste Voraussetzungen, sich Ihren Erfolg durch den Gewinn des QAwards 2012 von einer kompetenten Jury attestieren zu lassen. Jetzt fehlt nur noch Ihre Anmeldung fßr den Q-Award. Dank dem strukturierten Fragebogen ist der Aufwand fßr die Eingabe gering. Die Freude wäre aber fßr alle Beteiligten riesig, wenn am 14. November 2012 im Rahmen der Trendtagung fßr die Fach- und Spezialmedien Ihre Publikation unter dem Stichwort The winner is‌ aufgerufen wßrde – ein offizielles Qualitätszeugnis als Bestäti-
gung fßr Ihre Leserinnen und Leser und durch die Publizierung in verschiedenen Fachmedien eine willkommene Bereicherung fßr Ihr Inseratemarketing. Nachhaltige Wirkung ohne Kosten! Die Ausschreibungen gehen in den nächsten Tagen an die Titel mit dem Gßtesiegel Q-Publikation 2012 oder sind auch abrufbar unter http://www.qpublikation. ch.Teilnahmeberechtigt sind alle Titel der Gattung Fach- und Spezialmedien. Teilnahmegebßhr: Q-Publikation und/oder Mitglied SCHWEIZER MEDIEN keine; Nichtmitglied Q-Publikation und/oder SCHWEIZER MEDIEN CHF 450.–. Anmeldeschluss ist der 28. September 2012. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. toni.vetterli@schweizermedien.ch
ABO-GEMEINSCHAFTSAKTION SOMMERSPIEL 2012
AB MITTE AUGUST HUSCHEN DIE BELIEBTEN TIERE WIEDER DURCH DEN BLĂ„TTERWALD Mit einem Augenzwinkern demonstrieren die im wirklichen Leben erbitterten Fressfeinde auf den Foldern des Sommerspiels 2012, wie Lesen klĂźger macht. Zu sehen sind sie ab Mitte August in 78 Zeitungen und Zeitschriften in der
Deutschschweiz (60) und in der Romandie (18). Das sind 5 Titel mehr als im Vorjahr. Dass diese witzigen Tierszenen beim Leserpublikum gut ankommen, belegten neben zahlreichen positiven Zuschriften der ßberaus erfreuliche Bestellungseingang von 37 000 Probeabos à CHF 20.–, der Ende Mai abgelaufenen Presseshow.
STARKE ZEICHEN SETZT MAN HEUTE LEISE. TOYOTA Hybrid.
Wir erwarten eine deutliche Steigerung gegenĂźber dem letztjährigen Sommerspiel, denn zu gewinnen gibt es dieses Mal drei Hybridfahrzeuge von Toyota im Gesamtwert von CHF 100 000.â&#x20AC;&#x201C;. Mal sehen, wie viel Lesen diesmal klĂźger macht. toni.vetterli@schweizermedien.ch ,& FheX[WXei \Â&#x201D;h dkh 9>< (&$Ă&#x2026; X[ij[bb[d 60 Probeabos Ă CHF 20.â&#x20AC;&#x201C; bestellen und mit kdZ ZWX[_ ][m_dd[d$ etwas GlĂźck dabei gewinnen.
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Wettbewerbsbestimmungen (Text folgt von Martina Molin) Ihicilit pel idus. Eles sandam, omnihita asperro que iurerum quam quodicidis dolupt Ihicilit pel idus. Eles sandam, omnihita asperro que iurerum quam quodicidis dolupt Ihicilit pel idus. Eles sandam, omnihita asperro que iurerum quam quodicidis dolupt Ihicilit pel idus. Eles sandam, omnihita asperro que iurerum.
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FĂźr Abwechslung sorgen verschiedene Vor- und RĂźckseiten der Folder (Beispiel: drei von fĂźnf Sujets)
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Nr. 7, juli 2012
DAS ALL-IN-ONE SET 2012 NEU, KOMPAKT UND UMWELTSCHONEND ALL-IN-ONE SET 2012
Das Dutzend ist voll! Nach zwölfmaligem, erfolgreichem Erscheinen hat das «All-in-One Set für Marketing und Media» ein Facelifting verdient. Bei unverändertem Inhalt ist die Ausgabe 2012 kompakter, praktischer und übersichtlicher. Auf die Kunststoffmappe wurde verzichtet, dafür auf der Rückseite des Kartonumschlags eine ausklappbare Halterung für das Ablegen in Ordnern angebracht. Fazit: Schöner fürs Auge, zweckmässiger im Gebrauch.
Das Set kann in Deutsch und Französisch zum Einzelverkaufspreis von CHF 35.– im Internet unter http://www.bestpractice. ch/ bestellt werden. Spezialpreise für Mengenbezüge und für Mitglieder des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN.
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blitzlicht Im Zeitalter der elektronischen Medien kann nur der Zeitungsleser das Blatt noch wenden. Autor: Siegfried Wache
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Nr. 7, juli 2012
Mehrwertsteuer
Verrechnungsgeschäfte in der Medienbranche – Rabattierungsmöglichkeiten weiterhin zulässig Auch unter dem neuen geltenden Mehrwertsteuergesetz bleibt die Vereinbarung mit der eidg. Steuerverwaltung von 2006 zur steuerlichen Besserstellung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche gültig. Im Onlinebereich gelten diese Sonderregelungen jedoch nicht. Zu der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche existieren zwei ältere Vorgaben der eidg. Steuerverwaltung: Eine grundsätzliche Vereinbarung betreffend das Printgeschäft vom 15. August 2006 sowie ein Schreiben der eidg. Steuerverwaltung betreffend das Online-Geschäft vom 25. September 2009. Es stellte sich die Frage, ob diese Regelungen auch unter dem nachträglich geänderten Mehrwertsteuergesetz gelten. Nach jüngster Auskunft der eidg.
Steuerverwaltung sind beide Regelungen auch unter angepasstem MWST-Recht weiterhin gültig.
http://www.schweizermedien.ch/fileadmin/schweizerpresse/themen/merkblatt_ neue_richtlinien.pdf
1. Regelung im Printgeschäft Seit 2006 besteht zwischen der eidg. Steuerverwaltung und dem Verband SCHWEIZER MEDIEN eine Vereinbarung zur steuerlichen Behandlung von Verrechnungsgeschäften in der Medienbranche. Gemäss dieser Vereinbarung erachtet die eidg. Steuerverwaltung bei Medienpartnerschaften, beim Inseratetausch zwischen Medienunternehmen sowie bei Füllerinseraten für konzerninterne Unternehmen oder Non-Profit-Organisationen signifikant höhere Rabattierungen für zulässig. Die Vereinbarung im Volltext befindet sich auf der Website des Verbandes unter folgendem Link:
2. Keine Ausdehnung der auf den Onlinebereich Es stellte sich die Frage, ob diese Vereinbarunga auch auf den Onlinebereich anzuwenden ist. Gemäss Antwortschreiben der eidg. Steuerverwaltung vom 25. September 2009 auf eine entsprechende Verbandsanfrage gelten die zulässige Rabattierungen ausdrücklich nicht im Onlinebereich. Im Onlinebereich darf somit aus steuerlicher Sicht ein Rabatt nicht höher sein als der Rabatt, welcher bei einem Barverkauf eines gleichen Gegenstandes ohne Eintausch einem unabhängigen Dritten gewährt würde.
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7.11.2011
13:21 Uhr
martin.ettlinger@schweizermedien.ch
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GÜTESIEGEL FÜR DIE FACH- UND SPEZIALPRESSE.
Publikation FOKUSSIERT KOMPETENT TRANSPARENT
MEHR WERT FÜR IHRE KOMMUNIKATION. Der Verband SCHWEIZER MEDIEN verleiht das Gütesiegel «Q-Publikation» an Titel der Fach- und Spezialpresse, die klar vorgegebene inhaltliche und mediatechnische Qualitätsstandards einhalten.
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Nr. 7, juli 2012
AUFLAGEBEGLAUBIGUNG: MITGLIEDERINFORMATION (VOM JUNI 2012) DAMIT SIE 2013 NICHT IN VERLEGENHEIT GERATEN! Die zahlreichen, spontanen schriftlichen und mündlichen Rückmeldungen bestätigen, dass die Mitgliederinformation zum Thema «Ihre Chance: Ab 1. Juli 2012 können Sie Ihre Auflage einfacher optimieren» gelesen und die Sache beachtet wurde. Das Ziel, dass sich unsere Mitglieder möglichst rasch mit diesem brennenden und in die Zukunft gerichteten Thema befassen, stand dabei im Vordergrund. Nämlich: Falls Sie Ihre Auflagen per 2013 optimieren wollen, sollten Sie schon jetzt die entsprechenden Massnahmen an die Hand nehmen. Denn im Juli 2012 fängt die Beglaubigungsperiode 2013 an: Was Sie von da an bis Ende Juni 2013 erscheinen lassen, ist unwiderruflich Teil der Auflage 2013. Die ausführliche Mitgliederinformation soll Sie über die Chancen und das Vorgehen bei der Beglaubigung des Wechselzielgruppenversands orientieren und dazu motivieren, das neue Auflagereglement zu studieren.
REGLEMENT WEMF/SWAUFL AGEBEGL AUBIGUNG
Die Links zur Mitgliederinformation Verband SCHWEIZER MEDIEN und zum neuen WEMF/SW-Auflagereglement: http://www.wemf.ch/d/auflagen/anpassung_auflagereglement_2012.php toni.vetterli@schweizermedien.ch
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7.11.2011
13:20 Uhr
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Nr. 7, juli 2012
medienbudget
14,3 Mia. Franken wurden 2011 in Medien investiert Der Medienmarkt konnte 2011 wachsen: Die Einnahmen aus dem Nutzerund dem Werbemarkt betrugen insgesamt 14,3 Mia. Franken, 0,3 Prozent mehr als 2010. Privatpersonen investieren rund 11,1 Mia. Franken, davon 5,2 Mia. Franken für Inhalte. Die Einnahmen im Werbemarkt sind um 3,2 Prozent auf 3,1 Mia. Franken gestiegen. 75 Prozent der Medienverantwortlichen setzten auf bezahlte Inhalte auf digitalen Platttformen. Diese Daten publiziert der Verband SCHWEIZER MEDIEN in seinen Studien Medienbudget und Medientrends.
relevante Downloads stiegen um 11,2 Prozent auf Wichtigste trends 2011 546 Mio. Franken. Insgesamt gaben 11,1 Mia. - 0,5 % die Schweizerinnen und Schweizer 2011 wiederum 5,2 Mia. Franken für redaktionelle Inhalte 1 147 Mio. - 0,5 % aus. Daraus lässt sich schliessen: Die 527 Mio. - 8,0 % Schweizerinnen und Schweizer bleiben ihren Print805 Mio. - 7,4 % Marken treu, auch in der digitalen Me236 Mio. + 0,9 % dienwelt. Die Bedeutung der Abonnements ist 534 Mio. - 0,2 % weiterhin hoch, während zunehmend Medieninhal2 761 Mio. - 2,1 % te auf mobilen Geräten genutzt 1 213 Mio. - 11,6 % werden. Die Medienverantwortlichen, die 3 954 Mio. + 7,5 % sich in einer Umfrage des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN zu den MedienAufgabe. Parallel wird der kommerzielle trends geäussert haben, sind von den Fidigitale Markt weiterentwickelt mit Wernanzkrisen und dem Strukturwandel der be-, Service- und Absatzplattformen. Der Kommunikationswelt herausgefordert. in der Studie Medienbudget definierte Viele äussern das Dilemma, die Kosten unTrend zu mobilen Kommunikationsplattter Kontrolle zu halten und gleichzeitig in formen verändert das Informationsverhalinnovative Angebote zu investieren. ten. Die Entwicklung von tragfähigen und Die Haltung, dass für Eigenleistungen nachhaltigen Geschäftsmodellen ist die auf digitalen Plattformen die Leserinnen Herausforderung für sämtliche Akteure im und Leser künftig zu Kasse gebeten werMedienmarkt. den, setzt sich in breiten Kreisen durch. Die Einführung von Bezahlsystemen ist www.schweizermedien.ch eine anspruchsvolle Marketing- und ITMedienbudget Schweiz
2011
2010
Ausgaben für Mediennutzung der Schweizerinnen und Schweizer in Franken
Presse – Abonnemente
Presse – Kiosk
Bücher
Zürich, 28. Juni 2012 Der Verband SCHWEIZER MEDIEN präsentierte zum achten Mal seine Studie Medienbudget. Darin werden zum einen die Ausgaben der Nutzer für Content, Access und Hardware für den Medienkonsum erhoben und zum anderen die Ergebnisse der Werbestatistik Schweiz addiert. Die Studie präsentiert damit die Gesamteinnahmen der schweizerischen Medienindustrie in all ihren Formen. Ein Privathaushalt gab 2011 durchschnittlich 3150 Franken für den Medienkonsum aus. Diese Daten berücksichtigen erstmals die Ausgaben für Smartphones und Tablets. Die Studie dokumentiert die stabile Stellung der klassischen Medien und sowie die Veränderungen im elektronischen Bereich, die durch Digitalisierung und mobilen Konsum ausgelöst werden. Für die gedruckte Presse gab die Schweizer Bevölkerung praktisch gleich viel aus wie im letzten Jahr: 1,7 Mia. Franken. Die Erlöse aus Presseabonnementen stagnieren bei 1,2 Mia. Franken, der Einzelverkauf ging hingegen um 8 Prozent auf 527 Mio. Franken zurück. Die Ausgaben für medien-
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IT und Telecom
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Flash – Der Newsletter des verbandes Schweizer medien
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Die Zukunft der Zeitung gestalten
64. Weltkongress der Zeitungen 19. World Editors Forum Info Services Expo 2012 Das Jahrestreffen der Führungskräfte aus der Zeitungsbranche – der ideale Treffpunkt, um sich über die Strategien führender Medienunternehmen zu informieren und mit Fachkollegen aus aller Welt congress@wan-ifra.org auszutauschen. INTERNET: www.wan-ifra.org/kiev2012 • E-maIl: • TElEFON: +49.6151.733-6 Den Mitgliedern des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN werden die Teilnahmen an diesen Events zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten. Den Buchungscode für den Sonderpreis können Sie unter contact@schweizermedien.ch anfordern.
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medieninstitut
Schlussspurt für Anmeldungen Kurs Medienmanager Bereits haben sich Führungsleute aus verschiedenen Medien und Funktionen für den Kurs angemeldet. Ihr gemeinsames Ziel: Im Laufe von 1,5 Jahren berufsbegleitend sich mit sämtlichen Formen, Angeboten und Prozessen der Medienbranche aus-
einandersetzen, ihren analytischen Blick zu schärfen und ihre praktische Umsetzungskompetenzen zu trainieren. Der Kurs startet in der ersten Septemberwoche.
Foto: keystone
Die Anmeldefrist für den Kurs Medienmanager läuft bis Ende Juli.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.medieninstitut.ch
medieninstitut
Dreikönigstagung vom 8. Januar 2013 Den Termin für die nächste Dreikönigstagung bitten wir in der Agenda zu reservieren. Rund 400 Entscheiderinnen und Entscheider der Medien- und Kommunikationsbranche treffen sich am 8. Januar 2013. Für das Programm konnten bereits namhafte
Referentinnen und Referenten aus dem Inund Ausland gewonnen werden. Die Dreikönigstagung befasst sich mit Strategien von Medienunternehmen, publizistischen Konzepten und Chancen im Werbemarkt. Anmeldungen bitte an: info@medieninstitut.ch
Donnerstag, 20. September 2012: Vormittag: Mitgliederversammlung des Verbandes – Präsidiale Ansprache. Rendez-vous culinaire – Medienkonferenz. Nachmittag: Referat – Podiumsgespräche. Abend: Apéro und Abendessen – Kongressfest. Freitag, 21. September 2012: Vormittag: Podiumsgespräche – Referate. Kleiner Mittagslunch. Ende der Veranstaltung Anmeldeformular liegt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizermedien.ch
Grandhotel Beau-Rivage Palace in Lausanne
Liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schulbehörden, liebe Eltern Wer die Welt in all ihrer Komplexität auch nur annähernd verstehen will, kann weniger denn je auf Zeitungen und Zeitschriften verzichten. Nur die Presse bietet eine derart intensive Auseinan dersetzung mit den relevanten Themen von heute, morgen und übermorgen. Umso wichtiger, dass unsere Jugendlichen den Zugang zur Presse fin den, dass ihnen in der Schule der anregende Um gang mit Zeitungen und Zeitschriften vermittelt wird. Damit sie noch ein bisschen weniger für die Schule und noch ein bisschen mehr fürs Leben lernen. «Lesen macht gross.» Unter diesem Motto hat der Verband SCHWEIZER MEDIEN in enger Zusammenarbeit mit Pädagogen einen Ordner für die Sekundarstufen herausgegeben, dessen Inhalt in die Welt der Presse einführt. Interessiert? Der Ordner «Lesen macht gross.» Sekundarstufen I und II wird allen Lehrpersonen der Sekundar stufen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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PLATZ füR TITELLOgO PUbLIKATION Kontaktieren Sie bitte Name, Vorname ((der zuständigen Person)) Helvetica Roman 8 Pt / 11,5 Pt EMail und Telefonnummer Adresse 1, Adresse 2 MIT fREUNDLICHER UNTERSTüTZUNg VON
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Nr. 7, juli 2012
Schutz des eigenen Wortes im System von Art. 28 ZGB
Publikation: Recht am Wort
IMPRESSUM
Im Medienalltag stellt sich regelmässig die Frage, inwiefern das Persönlichkeitsrecht Äusserungen einer Person schützt. Wenn es etwa darum geht, InterviewAussagen vor ihrer Publikation zu korrigieren oder zu widerrufen, berufen sich die Betroffenen gerne auf den Schutz von Art. 28 ZGB.
FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr
Lehre und Praxis beantworten diese umstrittene Frage bisher wenn überhaupt so nur unzureichend vertieft. Die Abhandlung schliesst diese Lücke, indem sie Bestand und Umfang eines von Art. 28 ZGB gewährten Wortschutzes klärt. Nach einem konzisen Überblick über die Leitsätze des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes analysiert der Autor die bisherigen Entwicklungen in Lehre und Rechtsprechung. Basierend darauf macht er die faktischen Interessen am Schutz des eigenen Wortes sichtbar und ordnet diese dogmatisch in das System von Art. 28 ZGB ein. Der Autor umreisst so den Schutzbereich des «Recht am Wort» und zeigt auch auf, inwiefern ein Eingriff gerechtfertigt werden kann. Fokussiert auf die Besonderheiten im Interview-
Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch Verhältnis, erfährt dabei die Wirkung der (oft nur anfänglichen) Zustimmung des Wort-Äusserers besondere Beachtung. Infos: CHF 72.– ISBN 978-3-7272-0068-7 Stämpfli Verlag AG Wölflistrasse1, Postfach 5662, 3001 Bern www.staempfliverlag.com verlag@staempfli.com, T 031 300 66 77
Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, Elektronische und Neue Medien), Josefa Haas (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt) Desktop Carmela Faoro Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 2000 Exemplare Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle.
Gezielt weiterkommen Medienfachleute und Medienmanager Das Medieninstitut bringt seit über 20 Jahren Medienprofis weiter: Mit Tagungen, Seminaren, individueller Weiterbildung und Beratung. Schweizweit einzigartig: Die zweistufige, berufsbegleitende Ausbildung im Medienmanagement mit Kursen für Medienfachleute und Medienmanager zur Vorbereitung auf eidgenössisch anerkannte Prüfungen.
Lernen von den Profis Kurse, Seminare, Module und Zertifikate Neu- und Quereinsteiger erhalten in den Kursen «Einstieg in die Verlagsbranche» und «Medienbranche Kompakt» eine solide Basis. An jeweils einem Tag pro Jahr finden Weiterbildungen zum Thema Telefonkontakte statt und übers ganze Jahr verteilt bietet das Medieninstitut Module und Zertifikate an.
Tagungen Das Medieninstitut organisiert Trendtagungen zu aktuellen Themen.
Redaktionsschluss nächstes FLASH: 20. August 2012. MEDIENINSTITUT Konradstrasse 14, Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. 044 318 64 66, Fax 044 318 64 62, info@medieninstitut.ch Information und Anmeldung unter www.medieninstitut.ch
AGENDA
DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 20. - 21.9.2012 Schweizer Medienkongress in Lausanne
24. - 26.10.2012 Grundseminar Führung
14.11.2012 Trendtagung Fach- und Spezialmedien
17. - 19.10.2012 Seminar Medienbranche Kompakt
8. - 9.11.2012 Projektmanagement kompakt
21. - 23.11.2012 Seminar Einstieg in die Verlagsbranche
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