NEWSLETTER, NR. 11, DEZEMBER 2012
Editorial
Zum Jahresende Schon wieder titelt meine Begrüssung so. Dabei liegen nur elf Ausgaben des Flash dazwischen. Dafür aber ein sehr bewegtes Jahr mit einigen positiven Berichtspunkten: Die TaskForce Online des Verbandes hat in zeitaufwendigen Gesprächen erreichen können, dass der SRG bis zur Neuauflage ihrer Konzession keine Online-Werbung zugestanden wird. Diese Chance gilt es für die Verleger nun zu nutzen, indem sie ihre Online-Angebote vorantreiben und im Markt optimal positionieren müssen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo die staatlich konzessionierte und mit stattlichen Mitteln ausgestaltete Fernsehanstalt in den Online-Werbemarkt drängt. Da ist uns Deutschland einiges voraus. Ein zweiter Punkt, auf den ich gerne zurückschaue, sind die Gespräche mit der Postspitze. Mit guten Argumenten konnten wir in konstruktiven Sitzungen PostMail und den Verwaltungsrat der Post überzeugen, dass eine Erhöhung des Preises für die Tageszustellung im kommenden Jahr denkbar ungünstig wäre. Zum Glück ist ein Editorial ein kurzer Text und so bleibt mir erspart, all die Hiobsbotschaften 2012 unserer Branche anzusprechen. Für eines aber hat es genügend Platz: Im Namen der Geschäftsstelle des Verbandes bedanken wir uns für die angenehme Zusammenarbeit, all Ihre Kontakte und Mitteilungen und wünschen Ihnen von Herzen eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2013! Ihr Urs F. Meyer
«NUR WER LIEST, WIRD KLÜGER»: START ZU NEUEN GEMEINSCHAFTSAKTIONEN
ZUM ERSTEN: PRESSESHOW 2013 – AUS 73 ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN AUSWÄHLEN UND BESTELLEN Ab Mitte Dezember 2012 startet die nächste dreimonatige Gemeinschaftsaktion mit der Presseshow. Dabei beteiligen sich 58 Titel aus der Deutschschweiz und 15 Titel aus der Westschweiz. Zu gewinnen gibt es CHF 10 000.– in bar und Geschenkkarten im Gesamtwert von CHF 40 000.–,
einlösbar bei Coop City. Mit diesen attraktiven und beliebten Preisen und einem einladenden Layout, synchron zur Inseratekampagne «Nur wer liest, wird klüger», hoffen wir wieder auf viele Bestellungen. Fortsetzung auf Seite 2
Die neuen Sujets aus der Kampagne «Nur wer liest, wird klüger» kommen wieder in verschiedenen Split-Ausgaben bei den Foldern der Deutschschweiz und Westschweiz zum Einsatz.
aus dem INHALT «nur wer liest, wird klüger» Start zu neuen Gemeinschaftsaktionen. . . S. 1
RSS-Feeds Merkblatt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 8
das kann nur ein inserat Der Briefing-Event. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4
neue telemarketingregeln SLK interpretiert die neuen Regeln . . . . . . . . . S. 9
dreikönigstagung Was kommt nach FTD und «The Daily»?. S. 5
falkenschloss Erlebnisse eines Medienwanderers. . . . . . . S. 11
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ZUM ZWEITEN: DIE ABO-PORTALE
Auch die Websites vom Abo-Portal www.presseabo.ch und www.presseabo.ch/wettbewerb wurden entsprechend angepasst.
Liebe Leserin, lieber Leser Für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen herzlich und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen geruhsame Feiertage sowie für das Jahr 2013 viel Glück und Erfolg. Schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr! Foto: keystone
Ihr Team SCHWEIZER MEDIEN und MEDIENINSTITUT
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ZUM DRITTEN: DIE POSTERKALENDER SIND ERSCHIENEN Rechtzeitig vor Weihnachten sind die Wandkalender (6 200 Exemplare) und Tischkalender (11 000 Exemplare) mit den 12 bestehenden und neuen Sujets aus der beliebten Tierkampagne «Nur wer liest, wird klüger» an die über 1000 Bestellerinnen und Besteller sowie einzelne Verlage von Zeitungen und Zeitschriften ausgeliefert worden. Und immer noch treffen Bestellungen und – was wiederum sehr erfreulich ist – Lob und Anerkennung über die einzelnen Sujets ein. Die Kalender können weiterhin unter http://www.presseabo.ch/ kalender.php bestellt werden.
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Ich wollte Sie loben bezüglich Ihrer «tierischen Kampagne» «Nur wer liest, wird klüger». Sie haben da so goldige Bilder!!! Allein die Maus im Sessel... Durch Ihre Werbung haben Sie mich wirklich wie «eingefangen». Ich habe mir heute auch sofort Ihre Kalender bestellt. Wirklich ein dickes Lob dort an Ihre Werbeagentur Wyler oder dem Werbemenschen, der sich das ausgedacht hat. Einmalig!!! wirklich sehr sehr gut! Dieser Mitarbeiter/in sollte ausgezeichnet werden! Es ist so «einfach» und goldig gemacht (...) man steht davor, muss die Details genauer einfangen und steht wirklich lachend vor den Bildern. Das Lachen zu den Sujets verknüpft man dann absolut positiv mit Ihrer Firma – Werbung gelungen!! Machen Sie weiter so!
Hier die oberzeile hingeschrieben
Hier steht der Titel
Ich würde mir diese Plakate noch in ganz Zürich an den Werbeflächen wünschen. Und dass man es auch einzeln als Poster bestellen kann. Die Maus im Kalender werde ich mir gleich ausschneiden und einrahmen. Viele liebe Grüsse in Ihr Büro.
»
D.M. ETH Zürich
ZUM VIERTEN: SECHS NEUE INSERATE SUJETS START UND ZEITRAUM Zwischen Ende November 2012 und Frühling 2013 läuft die Kampagne mit den sechs neuen, witzigen Tiersujets (Flusspferd, Schlange, Eule, Haifisch, Hund, Ameisenbär) in allen Landesteilen und in allen Pressekategorien. Achtung: Die Sujets aus der ersten Serie (Katze, Löwe, Storch, Schaf, Krokodil, Fuchs) sollten nicht mehr erscheinen, da diese auf
nicht mehr gültige Wettbewerbspreise hinweisen. Die tierische Kampagne ersetzt die Kampagne DAS KANN NUR EIN INSERAT 2012, die im Mai 2013 neu lanciert wird.
und künftiger Verlagserfolge – tatkräftig engagieren.
DANKESCHÖN! Wir freuen uns sehr, wenn sich möglichst viele Verlage mit möglichst vielen Füllerinseraten für das Lesen – die Basis heutiger
http://www.schweizermedien.ch/index. php?id=318 bestellt werden.
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Die Druckunterlagen können mit dem Fax-Formular jederzeit noch unter:
toni.vetterli@schweizermedien.ch
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FRAGEN ÜBER FRAGEN ZU DAS KANN NUR EIN INSERAT
ALLE ANTWORTEN GAB DER BRIEFING-EVENT Was sind die Vorzüge von Anzeigen? Was ist die Aufgabenstellung und Herausforderung von DAS KANN NUR EIN INSERAT? Worauf muss man alles achten? Antwort darauf gibt die Ausschreibung des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN – wahlweise gedruckt und online.
20 junge Kreative wollten es noch genauer wissen: Sie besuchten am 20. November den Briefing-Event an der Konradstrasse. Jurypräsident Andreas Prokesch begrüsste sie und pickte ausgezeichnete Arbeiten von 10 Jahren DAS KANN NUR EIN INSERAT heraus, um an diesen Beispielen die Fallstricke und Hürden des Wettbe-
werbs zu erläutern. Und Cristina Tonitto, KEYSTONE, öffnete die Tore zu einem einzigartigen BildParadies – den fünf Millionen Bildern auf der KEYSTONE-Plattform, aus denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich nach Lust und Laune bedienen dürfen, nachdem sie kostenlos ihr persönliches Login erhalten haben.
Ein wenig Schulstunden-Feeling – ein wenig Wettkampf-Fieber: Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Briefing. Unten rechts: Jurypräsident Andreas Prokesch und Cristina Tonitto, KEYSTONE.
Zu guter Letzt gab es nochmals Fragen – und Antworten: «Wie hoch ist die Einsendegebühr?» «Die Teilnahme ist gratis – selbstverständlich.» «Kann ich auch alleine teilnehmen?» «Bei DAS KANN NUR EIN INSERAT ist auch eine Person ein Team.» «Muss die Anzeige einen Link zu elektronischen Medien machen (wie 2010 und 2011)?» «Nein – die Anzeige muss nur etwas: gute Werbung für Werbung in Zeitun-
gen und Zeitschriften machen.» Auch beim feinen Apéro riche, zu dem die jungen Kreativen anschliessend eingeladen waren, wurden weitere Frage- und Diskussionsmöglichkeiten genutzt. Danke vielmals allen, die zum guten Gelingen beigetragen haben, speziell Yeliz Açiksöz Demirkol vom MEDIENINSTITUT und ihrem kulinarischen Team. Das Interesse an diesem Briefing-Event
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lässt hoffen – auf einen neuen Jahrgang von DAS KANN NUR EIN INSERAT, der mindestens so gut ist wie die bisherigen. Mitglieder des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN und Verlagsverantwortliche: Ihr dürft Euch freuen. www.Das-kann-nur-ein-Inserat.ch toni.vetterli@schweizermedien.ch
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Ausblick auf die Dreikönigstagung
Was kommt nach FTD und «The Daily»? Schwanengesang, Durchhalteparolen oder Aufbruch: Wer sich selber einen unverfälschten Eindruck über die Stimmung in der Schweizer Medienbranche machen will, muss sich in seiner Agenda den 8. Januar dick anstreichen. Dann treffen sich Verleger, Publizisten, Werber und Kommunikationsexperten in Zürich zur traditionellen Dreikönigstagung.
Marktbereinigung in Deutschland Ein noch elenderes Gefühl beschleicht den Beobachter, wenn er die jüngsten Schlagzeilen in Deutschland liest. Es wird zumindest ein «Zeitungssterben» ausgerufen, einige Kommentatoren sagen die Verleger bereits tot. Unbestritten ist, dass die Zeitungskrise mit der Schliessung der «Financial Times Deutschland» und der «Frankfurter Rundschau» ihre nächsten zwei Opfer gefunden hat. Die Gründe für
Foto: keystone
Man mag es ob dem gegenwärtigen Wehklagen im Blätterwald gar nicht recht glauben: In den nächsten zwei Jahren wird die Medien- und Unterhaltungsbranche weltweit wachsen. Dieser Befund gilt auch für die Schweiz. Hierzulande werden die Konsumenten gemäss dem «Swiss Entertainment & Media Outlook 2012-2016» von PwC jährlich rund 2,3 Prozent mehr für Medien, Unterhaltung und Internetzugang ausgeben. Damit steigt in der Schweiz das Budget für Medien und Unterhaltung von 12,6 Mia. CHF im Jahr 2011 auf 14,1 Mia. CHF im Jahr 2016. Das ist allerdings nur die Durchschnittsbetrachtung, die naturgemäss auf niemanden wirklich zutrifft. Tatsächlich passt bei genauerem Hinsehen vor allem der Schweizer Zeitungsmarkt nicht recht in dieses rosige Bild. Hier ist mit einem jährlichen Ausga-
benminus von 4,8 Prozent zu rechnen, so dass im Jahr 2016 noch 1,7 Mia. CHF (2011: 2,2 Mia. CHF) umgesetzt werden. Auch bei den Konsumentenmagazinen, die immer öfter digital im Web, auf Smartphones und Tablet-Geräten erhältlich sind, werden die Ausgaben von 1,1 Mia. CHF im Jahr 2011 auf 921 Mio. CHF im Jahr 2016 sinken. Wenig erbaulich sind ausserdem die jüngsten Prognosen des Schweizer Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse: Während die Wirtschaft im nächsten Jahr insgesamt geringfügig wachsen soll, drohen besonders die Branchen Werbung, Kommunikation, Autohandel und der Handel mit Tonträgern den Anschluss zu verlieren.
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dieses Scheitern sind allerdings bei beiden nicht alleine auf die Strukturkrise zurückzuführen. So wurde die FTD, eines der letzten Kinder des New Economy-Booms zur Jahrhundertwende, schon auf dem Reissbrett zu grosszügig gezeichnet. Die Macher des Wirtschaftsblattes überschätzten einfach den Werbemarkt. Gleichzeitig unterschätzten sie die sich verändernden Lesegewohnheiten, die sich wie beim Mutterblatt «Financial Times» zunehmend in Richtung digitale Nutzung bewegten. Aus für erste iPad-Zeitung Ernüchternde Nachrichten über die neuen digitalen Medien erreichen uns auch aus den USA. Nach knapp zwei Jahren wird die digitale Tablet-Zeitung «The Daily» aus dem Hause News Corp. eingestellt. Als die «Zeitung der Zukunft» im Februar 2011 im Guggenheim-Museum in New York vorgestellt wurde, hoffte die Zunft noch auf ein Vorzeigemodell mit Signalwirkung für die ganze Branche. Inzwischen musste sich Verleger Rupert Murdoch eingestehen, dass die Ambitionen des 99 Cents pro Woche oder 40 USD pro Jahr kostenden digitalen Produkts zu hoch waren. «The Daily» Fortsetzung auf Seite 7
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Kompetente Journalisten und Journalistinnen schreiben für Sie in Schweizer Zeitungen und Zeitschriften über Aktualitäten und ihre Hintergründe. Damit Sie besser informiert sind und sich eine eigene Meinung bilden können. Bestellen Sie jetzt per Mausklick ein Probeabo Ihrer gewünschten Zeitung oder Zeitschrift und den Tierkalender auf www.presseabo.ch und mit etwas Glück gewinnen Sie CHF 10’000.– in bar oder Einkaufsgutscheine von Coop City im Gesamtwert von CHF 40’000.–. Ihre Schweizer Zeitungen und Zeitschriften.
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Fortsetzung von Seite 5 erreichte nie die benötigten Einnahmen aus Werbung und Abonnements. Gemäss News Corp. soll die Zahl der Abonnenten nicht über 100 000 gewachsen sein, und schon im vergangenen August mussten 50 der 170 Arbeitsplätze eingespart werden. Gesprächsstoff zuhauf für die Dreikönigstagung Von den mittelgrossen Beben bleibt die Schweiz einmal mehr nicht verschont. Aufgerüttelt von den Schockwellen, werden auch die hiesigen Medienmanager und Experten derzeit wahrscheinlich mindestens so viele Fragen wie Antworten mit sich herumtragen. Der wohl beste Ort, an den in dieser Jahreszeit Fragen gestellt und Antworten gesucht werden können, ist die traditionelle Dreikönigstagung. Zum einen werden sich die Teilnehmer am 8. Januar im World Trade Center in Zürich wie gewohnt mit ihresgleichen austauschen können, sich in ihrer Analyse bestärkt fühlen oder ihre Position justieren. Zum andern werden die hochkarätigen Redner einmal mehr erhellende Erkenntnisse weitergeben. fredy.greuter@medieninstitut.ch
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Dreikönigstagung 8. Januar 2013 Folgende Referenten und Panelteilnehmer stehen bereits fest: • Alexandra Föderl-Schmid, Chefredakteurin DER STANDARD Der Wert des Journalismus • Susanne Ruoff, Konzernleiterin Die Schweizerische Post Zwischen den Welten – die physische und digitale Post • Arndt Groth, CEO PubliGroupe Zukünftige Formen der Medienvermarktung in der Schweiz und im Ausland • Hanspeter Lebrument, Präsident SCHWEIZER MEDIEN, Die Presse – Schwieriges Umfeld im Werbe- und Lesemarkt • Norbert Neininger, Verleger/Chefredaktor Schaffhauser Nachrichten Das Panel des Departements Publizistik zu einem aktuellen Medienthema • Christoph Tonini, Vorsitzender der Konzernleitung Tamedia AG Tamedia an der Schwelle zur digitalen Zukunft • Tobias Trevisan, Geschäftsführer FAZ Neue Märkte für starke Medienmarken • Veit Siegenheim, Managing Director StrategyFacts, Managing Partner Siegenheim & Company Auge in Auge mit den Gorillas Google, Facebook, Apple und Co. Termin: Dienstag, 8. Januar 2013, 9.30 bis 17.00 Uhr Ort: World Trade Center, Zürich – Oerlikon Anmeldungen an: info@medieninstitut.ch
Medienpreis des Schweizerischen Anwaltsverbandes Um eine qualitativ hochstehende Berichterstattung über rechtliche Themen und die Information breiter Bevölkerungskreise über Wesen und Wert des schweizerischen Rechts zu fördern, vergibt der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den SAV-Medienpreis 2013. Der Preis wird im kommenden Jahr anlässlich des Schweizerischen Anwaltskongresses am 8. Juni 2013 in Luzern zum dreizehnten Mal verliehen. Er besteht aus einem Geldbetrag von CHF 10 000.–. Der SAV-Medienpreis richtet sich an die Medienschaffenden periodischer Medien. Bei der Jurierung berücksichtigt werden Presseartikel und Reportagen sowie Sendungen in Radio und Fernsehen. Einsendetermin: 31. Januar 2013. Die Teilnahmebedingungen (d/f/i) finden Sie auf unserer Website: www.sav-fsa.ch
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Merkblatt Umgang mit RSS-Feeds Absender: Departement Elektronische und Neue Medien Fachgruppe Technologie Neue Medien 1. Was ist ein RSS-Feed (Quelle: Wikipedia) RSS (engl. ursprünglich Rich Site Summary, später Really Simple Syndication) ist eine seit dem Anfang des Jahres 2000 kontinuierlich weiterentwickelte Familie von Formaten für die einfache und strukturierte Veröffentlichung von Änderungen auf Websites in einem standardisierten Format (XML). 2. Was ist der Nutzen / Was sind die Chancen von RSS-Feeds 1. RSS-Feeds generieren bei richtigem Einsatz Traffic auf die angeteaserten Webinhalten, besonders durch die Möglichkeit, die Feeds in Feed-Reader einzubinden und so an Heavy User zu gelangen. 2. Können eine bestimmte Zielgruppe von Nutzern erreichen (Heavy User). Weil der User einen RSS-Feed aktiv abonnieren muss, kann der Anbieter eruieren, welche Inhalte die Nutzer interessieren. 3. RSS-Feeds dienen als standardisiertes Austauschformat von Inhalten. So können Webinhalte von Usern auf anderen Seiten einfach eingebunden werden. Automatisierte Verbreitung und Verarbeitung von Inhalten als Chance nutzen. 4. RSS-Feeds sind eine kostengünstige Methode, Inhalte zu verbreiten. 5. RSS-Feeds bieten die Möglichkeit, neue Werbeeinnahmen zu generieren. 3. Was sind die Gefahren / Unklarheiten (?) von RSS-Feeds 1. RSS-Feeds können zu Trafficverlust auf den eigenen Webangeboten führen, wenn der Inhalt, den der User auf dem Webangebot lesen würde, vollumfänglich im RSS-Feed enthalten ist. 2. Die Einbindung von angebotenen RSS-Feeds in Webangeboten Dritter lässt keine Kontrolle über den Kontext zu, in welchem die RSS-Inhalte publiziert werden. 3. Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten beim Verbreiten von Inhalten im RSSFeed. 4. Automatisierte Verarbeitung und Verarbeitung von Inhalten als Gefahr. 4. Empfehlung 1. Der Einsatz von RSS-Feeds muss geplant werden. 2. Der Inhalt der RSS-Feeds muss sorgfältig definiert werden. 3. RSS-Feeds sollen gleich behandelt werden, wie andere Verbreitungskanäle von Inhalten. 4. Rechtliche Abklärungen in Bezug auf Urheberrecht / Leistungsschutz machen: Wer darf welchen Inhalt aus dem RSS-Feed wo und in welcher Form wiederverwenden. 5. Werbemöglichkeiten im RSS-Feed prüfen. 5. Kontakt/Fragen martin.ettlinger@schweizermedien.ch
Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14, Postfach, CH-8021 Zürich Telefon 044 318 64 64, Telefax 044 318 64 62 www.schweizermedien.ch, contact@schweizermedien.ch
Das Merkblatt ist im Mitgliederbereich des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN unter folgendem Link http://www.schweizermedien.ch/index.php?id=70 zu finden oder unter contact@schweizermedien.ch zu beziehen.
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Schweizerische Lauterkeitskommission
SLK interpretiert die neuen Telemarketingregeln Am 1. April 2012 ist eine Regelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten, welche insbesondere in der DirektmarketingBranche zu erheblichen Unklarheiten geführt hat. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat nach Anhörung diverser Verbände und Behörden die Tatbestandselemente wie folgt ausgelegt.
sung der SLK hat ein Sterneintrag keine Sperrwirkung für adressierte Werbung an Postadressen.
Telefon: *044 123 45 67 * wünscht keine Werbung
Was ist ein Kunde? Der Begriff «Kunde» ist deshalb unklar, weil es nicht sein kann, dass Werbetreibende diejenigen Personen nicht ansprechen dürfen, mit denen sie in geschäftlichem Kontakt stehen. Dritte wären dagegen ausgenommen. Daher schlägt die SLK vor, «Kunde» mit «Abnehmern» respektive «Konsumenten» gleichzusetzen.
Im betreffenden Artikel 3 Abs. 1 lit. u UWG gaben insbesondere die Begriffe «Telefonbuch», «Kunde», «Werbemitteilung» und «Dritte» sowie die «Wirkung des Sterneintrages» Anlass zu Diskussionen. Telefonbuch Basierend auf den fernmelderechtlichen Bestimmungen sind als «Telefonbuch» die Verzeichnisse der Telefondienstanbieter zu verstehen, welche direkt auf den Primärverzeichnissen der Fernmeldeanbieter beruhen, wie etwa die Swisscom Directories.
Was ist eine Werbemitteilung? Werbemitteilungen sind Anrufe an einen unbestimmten Adressatenkreis mit dem Zweck der Beeinflussung des Angerufenen mit Blick auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes. Erfolgt der Anruf auf ein Bedürfnis des Angerufenen hin (wie etwa bei business to business), so handelt es sich nicht um eine «Werbemitteilung».
Wirkung des Sterneintrags Geradezu existentiell für die Direktmarketing-Branche ist die Frage, auf welche Ausprägung des Dialogmarketings sich ein Sterneintrag auswirken soll. Nach Auffas-
Wann ist jemand ein «Dritter»? Hier ist die Frage entscheidend, ob eine Kundenbeziehung besteht. Liegt eine Zustimmungserklärung (opt-in) des Angerufenen vor, ist der Anrufer kein Dritter
und der Anruf zulässig. Zu beachten sind im Einzelfall die gesamten Umstände einer Situation, d.h. es sind die Art und die Intensität der Beziehung zwischen Anrufer und Angerufenem zu prüfen. Nicht nötig ist eine Vertragssituation. Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG «Unlauter handelt, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen.» Die Richtlinien werden in voller Länge auf folgender Website aufgeschaltet: www.faire-werbung.ch
Für weitere Auskünfte: martin.ettlinger@schweizermedien.ch
Blitzlicht Immer häufiger werden Politikerzitate brutal aus ihrer Zusammenhangslosigkeit gerissen. Foto: keystone
Wolfgang Mocker
«Medien müssen nicht Verkündungsbecken für x-beliebige Lesermeinungen sein.» Í
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Aus dem Artikel: Noch fehlen klare Strategien von Torsten Haeffner, 28. Juni 2011, 11:00 Weiterlesen auf: www.medienwoche.ch
Das neue digitale Medienmagazin der Schweiz
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EIN LESEFÖRDERUNGSPROJEKT
DAS KIWANIS KINDERBUCH Mit der Lancierung des Kiwanis Kinderbuchs mit dem Titel «Aufregung im Zoo» erfolgte der Startschuss zum Leseförderungsprojekt eines Kinderbuchs. WORUM GEHT ES? Auf der ganzen Welt sollen die Kinder ihre Freude am Lesen und an Büchern entdecken dürfen. Kiwanis International fördert und ermutigt sie dabei. Im Rahmen dieses Programms «Lesereise um die Welt» hat der Kiwanis Club Zürich mit weiteren Clubs das Leseförderungsprojekt lanciert. DAS BUCH «Aufregung im Zoo» ist eine spannende, von der Kinderbuchautorin Marianne Kunz-Jäger geschriebene, und von Domo Löw farbig illustrierte Geschichte für 7 bis 10-Jährige. Die Hauptdarsteller, die Kinder Rick und Emma, erleben einen aufregenden Tag im Zoo. Eingebaut in die Erzählung sind sachkundige Exkurse: Informationen zu Tierarten, zur Tierhaltung, zur Sinnhaftigkeit eines Zoos, zu Berufen im Zoo usw. Die Geschichte ist lesedidaktisch ausgegoren, jedoch frei von versteckten moralischen Ansprüchen, sie dient einzig der Leseförderung. DAS LESEFÖRDERUNGSPROJEKT Lesebenachteiligte Kinder wachsen hier
bei uns in einer bildungsfernen Umgebung auf und haben im privaten Umfeld wenig Zugang zu geeignetem Lesematerial. Einen Drittel der Auflage von 3 000 Kiwanis Kinderbüchern stellt Kiwanis lesebenachteiligten Kindern zur Verfügung, zusammen mit weiterem geeigneten Lesematerial, das zu einem stark reduzierten Preis vom elk Verlag in Winterthur bezogen wird. Das Leseförderungsprojekt wird aus dem Erlös des Buchverkaufs sowie aus Spenden finanziert. BESTELLUNG Das Kiwanis Kinderbuch ist ein ideales Weihnachts- und Geburtstagsgeschenk und kann gegen Rechnung für CHF 30.– (zzgl. Versandkosten) unter www.kiwanis-zuerich.ch, (dort «Kinderbuch») oder unter Fax 044 318 64 62, bestellt werden.
toni.vetterli@schweizermedien.ch
Den Mitgliedern des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN wird die Teilnahme an diesem Event zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten. Den Buchungscode für den Sonderpreis können Sie unter contact@schweizermedien.ch anfordern.
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ERLEBNISSE EINES MEDIENWANDERERS
FALKENSCHLOSS Ein Erlebnisbuch erzählt in 99 Episoden Geschichten aus der Medien- und Werbewelt. Beleuchtet wird eine Zeitspanne von rund 40 Jahren, wobei das Schwergewicht auf den goldenen 80erJahren liegt. «Falkenschloss» heisst das Buch, das vom Journalisten Piero Schäfer herausgegeben
und von CoLibri produziert worden ist. Beginnend im Jahr 1968, als er erstmals mit Medien in Berührung kam, berichtet Schäfer anhand von persönlichen Erlebnissen auf 200 Seiten über erfreuliche und weniger erfreuliche Episoden aus vier Jahrzehnten. Über 400 Protagonisten, mit denen der Autor in Kontakt gekommen ist, werden im
reich bebilderten Buch erwähnt. Für all jene, die Geschichte und Geschichten mögen, ist Falkenschloss eine unterhaltsame Retrospektive in eine vermutlich einmalige Zeit. Infos: CHF 30.– ISBN 978-3-9524081 www.falkenschloss-camparisoda.ch
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Lesermeinung Ich habe bereits grosse Teile Deines Buches gelesen - und dies mit grösstem Vergnügen. Vor allem habe ich natürlich jene Teile verschlungen, in denen Du Persönlichkeiten und Erlebnisse beschreibst, die ich direkt oder indirekt miterlebt oder beobachtet habe. Du hast in einer unprätentiösen, präzisen Art ein Stück Mediengeschichte dargestellt. Und Du hast dies in einem zuversichtlichen, fröhlichen, toleranten und vor allem liebenswürdigen Stil gemacht - gerade dort, wo Du klare und eindeutige Urteile fällst. Kurz und gut: ich danke Dir, dass Du dieses Buch geschrieben hast: Du hast mich in meine eigene «Berufs-Jugend» zurückgeführt.
»
Peter Hartmeier Ex-Tagi-Chef und zurzeit noch im Dienste von UBS
Neuauflage
«Handkommentar Mitwirkung im Arbeitsverhältnis» Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gibt eine 2., neu bearbeitete Auflage seines im Jahre 1994 erstmals publizierten Handkommentars zum damals neuen Mitwirkungsgesetz heraus. Mit dem überarbeiteten Handkommentar soll den Personalverantwortlichen in den Unternehmen ein leicht verständlicher Begleiter in Mitwirkungsangelegenheiten und den Juristen ein nützliches Nachschlagewerk zur Verfügung stehen. Die praktische Erfahrung der beiden Autoren bei der Begleitung von Restrukturierungen und Betriebsschliessungen ist in die Überarbeitung eingeflossen. Mit der Zweitauflage nutzten die Autoren nicht nur die Gelegenheit, die in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen, die einschlägige Literatur und Rechtsprechung zu berücksichtigen. Neu wurde ein Kapitel zu Mitwirkungsrechten im Ar-
beitsgesetz und in den diesbezüglichen Verordnungen, im Arbeitslosenversicherungsgesetz, im Fusionsgesetz, im Sozialplan und im Gesamtarbeitsvertrag eingebaut. Sie haben auch die Sammlung von Mustervorlagen markant ausgebaut. Infos: • Einzelpreis: CHF 48.– (netto CHF 41.80 zuzüglich Versandkosten und MwSt) • CHF 35.– Vorzugs-Einführungspreis für die Bestellung über den Verband (Einzellieferung und Rechnungstellung) • CHF 25.– ab 20 Exemplaren für eine Sammellieferung mit einer Gesamtrechnung SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND Hegibachstrasse 47, Postfach, 8032 Zürich T 044 421 17 17 , F 044 421 17 18 bestellungen@arbeitgeber.ch www.arbeitgeber.ch
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Nr. 11, Dezember 2012
IMPRESSUM FLASH Newsletter des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Erscheint 11x im Jahr Verlag und Druck Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14 Postfach 8021 Zürich Telefon 044 318 64 64 Telefax 044 318 64 62 Internet: www.schweizermedien.ch www.medieninstitut.ch E-Mail: contact@schweizermedien.ch, info@medieninstitut.ch
Gezielt weiterkommen Medienfachleute, Medienmanager Das Medieninstitut bringt seit über 20 Jahren Medienprofis weiter: Mit Tagungen, Seminaren, individueller Weiterbildung und Beratung. Schweizweit einzigartig: Die zweistufige, berufsbegleitende Ausbildung im Medienmanagement mit Kursen für Medienfachleute und Medienmanager zur Vorbereitung auf eidgenössisch anerkannte Prüfungen. Lernen von den Profis Kurse, Seminare, Module und Zertifikate Neu- und Quereinsteiger erhalten in den Kursen «Einstieg in die Verlagsbranche» und «Medienbranche Kompakt» eine solide Basis. An jeweils einem Tag pro Jahr finden Weiterbildungen statt und übers ganze Jahr verteilt bietet das Medieninstitut Module und Zertifikate an. Module der Kurse Medienfachleute und Medienmanager können einzeln belegt werden. Zertifikate können für die Themenbereiche Medienangebot, Medienmarketing und Führung im Medienunternehmen erworben werden.
Redaktion Urs F. Meyer (gesamtverantwortlich, Aussenbeziehungen), Martin Ettlinger (Recht, Distribution, Elektronische und Neue Medien), Fredy Greuter (Bildung, Publizistik), Toni Vetterli (Werbe- und Nutzermarkt)
Tagungen Das Medieninstitut organisiert Trendtagungen zu aktuellen Themen. Ergänzend dazu die im Januar stattfindende Dreikönigstagung sowie eine Medienrechtstagung. Alle aktuellen Angebote, Ausschreibungen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.medieninstitut.ch
Desktop Carmela Faoro Inserate 1 Seite: CHF 1500.– 1/2 Seite: CHF 850.– Auflage 3200 Exemplare Abdruck und jegliche andere Weiter verwendung unter Angabe der Quelle. Redaktionsschluss nächstes FLASH: 14. Januar 2013
MEDIENINSTITUT des Verbandes SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 14, Postfach, CH-8021 Zürich, Tel. 044 318 64 66, Fax 044 318 64 62 www.medieninstitut.ch, info@medieninstitut.ch
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AGENDA
DIESE TERMINE SOLLTEN SIE SICH MERKEN. MEHR AUF WWW.SCHWEIZERMEDIEN.CH 8.1.2013 Dreikönigstagung
14.5.2013 Medienrechtstagung
So viele Jobs. Da können Sie lange googeln.
12.9. - 13.9.2013 Medienkongress, Interlaken
Der Online-Stellenmarkt für die Schweizer Kommunikationsbranche
Pantone 646C
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