Max Lehmann Wijermatt

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Studienauftrag Wijermatt Sarnerstrasse 6/8, Kerns Bericht des Preisgerichts

Eberli Partner Generalunternehmung AG Feldstrasse 2 6060 Sarnen

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Inhaltsverzeichnis 1

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Ausgangslage

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Planungsgebiet

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Aufgabenstellung

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Entwicklungsziele

5

Vorgaben

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Planungsperimeter

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Rechtliche Grundlagen

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Quartierplan

7

Nutzung und Raumprogramm

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Nutzung

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Wohnungsmix

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Weitere Vorgaben

9

Etappierung und Wohnungsmix

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Bearbeitungsschwerpunkte

11

Erschliessung und Parkierung

12

Nachhaltigkeit

12

Verfahren und Beteiligte

13

Auftraggeber

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Art des Auftrags und des Verfahrens

13

Beurteilungsgremium

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Auftragnehmer

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Sekretariat

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Beurteilung

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Beurteilungstage

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Vorpr체fung

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Beurteilungskriterien

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Rundg채nge

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Kontrollrundgang

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Rangierung

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Schlussfolgerung und Empfehlung

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Schlussfolgerung

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Empfehlung

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Auflösung Anonymität

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Couvertöffnung

17

Projektbeschriebe

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7.1

Scheeni Uissichte (1. Rang)

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7.2

Domino

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7.3

Plejaden

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7.4

Stan & Olli

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1 Ausgangslage Planungsgebiet

Die Parzellen 15 und 1076, Grundbuch Kerns, sind im Besitz der Mano Kerns AG, Kerns. Die Parzelle 1040 ist in privatem Besitz. Die Eberli Partner Generalunternehmung AG, Sarnen, hat mittels Vorvertrag den Kauf der Parzellen gesichert und wird sie nach Abschluss des Studienauftrags und bei Vorliegen eines Quartierplans erwerben. Die Gesamtfläche beträgt 15’690 m2. Für das auf der Parzelle 15 stehende Wohnhaus, Sarnerstrasse 6, eine Liegenschaft, die im Inventar für schützenswerte Bau- und Kulturdenkmäler des Kantons Obwalden aufgeführt ist, muss eine Freifläche von 1’295 m2 vorgegeben werden. Die Gesamtfläche ist in 3 Bebauungszonen aufgeteilt:

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Dorfkernzone (DZ) Dreigeschossige Wohnzone (W3/A) Zweigeschossige Wohnzone (W2/A)

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Aufgabenstellung

Der Studienauftrag bezweckt, aus einer Auswahl von verschiedenen Konzepten eine optimale Lösung für eine Wohnüberbauung (Eigentums-, Miet- und altersgerechte Wohnungen) auf dem Grundstück zu eruieren. Es wird sowohl eine gute Bau- und Wohnqualität als auch eine grosse Wirtschaftlichkeit angestrebt.

Entwicklungsziele

Mittels Studienauftrags soll für das Baufeld ein Überbauungsvorschlag gesucht werden, der zu wirtschaftlich guten Bedingungen eine Siedlung mit hoher Wohn- und Lebensqualität ermöglicht. Der hohen Lagequalität entsprechend wird eine städtebaulich überzeugende Lösung angestrebt, die ein Wohnen auf allen Ebenen (Städtebau, Architektur, Wohnen, Materialisierung etc.) zu einer umfassenden Wohnqualität zusammenführt. Nutzung Die gesamte Überbauung dient ausschliesslich dem Wohnen. Die Wohnungen sollen der SIA Norm 500/2009 «hindernisfreie Bauten» entsprechen. Aussenraum, Umgebungsgestaltung Die Gestaltung der Freiflächen soll den öffentlichen Raum aufwerten, indem sie die Orientierung unterstützt und Identität schafft. Wirtschaftlichkeit Einer ökonomisch optimierten Struktur ist grosse Beachtung zu schenken. Nachhaltigkeit und Flexibilität Die Veranstalterin plant die Realisierung einer nachhaltig konzipierten Anlage. Konzept und Projekt sollen Flexibilität bezüglich Nutzungsarten und Wohnungsgrössen ermöglichen.

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2 Vorgaben Planungsperimeter

Der Planungsperimeter aller Parzellen beträgt: Grundstückflächen Parzelle GB 15 = 14’870 m2 Parzelle GB 1076 = 600 m2 Parzelle GB 1040 = 220 m2 Total 15’690 m2

Rechtliche Grundlagen

Für die Projektierung sind folgende Rechtsgrundlagen verbindlich: n

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Baugesetz Kanton Obwalden vom 12. Juni 1994 Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994, Kanton Obwalden Baureglement vom 27. September 1998, Gemeinde Kerns Nachtrag zum Baureglement vom 10. Mai 2005, Gemeinde Kerns Zonenplan Gemeinde Kerns Mst 1: 5000

Die gesamte Parzelle untersteht der «Zone mit Quartierplanungspflicht» (Art. 18, Baugesetz Obwalden) Das gesamte Planungsgebiet der Parzellen 15 und 1076 ist aufgeteilt in 4 Bauzonen: W2/A Zweigeschossige Wohnzone Als Nutzung sind Wohnungen und nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern sie sich baulich in den Zonencharakter einfügen. Offene, gewerblich genutzte Lagerplätze sind nicht zulässig. Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 LSV, Abs. 1 = II/Abs. 2 = III Total Fläche 8’195 m2 W3/A Dreigeschossige Wohnzone Als Nutzung sind Wohnungen und nicht störende Liegenschafts- und Geschäftsbetriebe zulässig, sofern sie sich baulich in den Zonencharakter einfügen. Einfamilienhäuser sind nur auf isolierten Einzelparzellen oder als Teil einer nach Quartierplan erstellten Siedlungseinheit zulässig. Offene, gewerblich benutzte Lagerplätze sind nicht zulässig. Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 LSV, Abs. 1 = II/Abs. 2 = III Totale Fläche 4’834 m2 DZ Dorfkernzone 1 Die Dorfkernzone bezweckt die Erhaltung und Förderung eines dörflichen Zentrums unter Berücksichtigung des gewachsenen, ursprünglichen Dorfkerns 2 Als Nutzung sind Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsge- schäfte, Restaurants, Hotels sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Offene Lagerplätze sind nicht gestattet. 3 Bauliche Veränderungen sind so zu gestalten, dass sie siedlungs- baulich und architektonisch strukturgerecht sowie räumlich,

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kubisch, proportional, materialmässig und farblich in qualitativ hohen Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung stehen. 4

Für die Dorfkernzone in Kerns Dorf ist ein Baulinienplan oder ein Quartierplan auszuarbeiten, welcher die Bauabstände entlang der Kantonsstrasse sowie der Untergass regelt. Totale Fläche 6’796 m2

Schutzzone Haus Sarnerstrasse 6 Schutzzone Haus Sarnerstrasse 6 (siehe Kulturprojekte von regionaler und nationaler Bedeutung. Für das Haus, welches im Inventar der schützenswerten Bauten im Kanton Obwalden aufgeführt ist, wurde mit der kantonalen Denkmalpflege folgende Abmachung getroffen: Rund um das Haus wird ein Anstandsabstand festgelegt. Die Fläche ist im Plan eingetragen und beträgt 1’295 m2 Da es sich nicht um eine Parzellengrenze handelt, sind die gesetzlichen Abstände und Regelungen nicht massgebend. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das geschützte Haus einen würdigen Rahmen beibehält.

Quartierplan

Für das ganze Areal besteht eine Quartierplanungspflicht. Die Bauherrschaft beabsichtigt je nach Ergebnis nach erfolgtem Studienauftrag die Parzellen 15, 1076 und 1040 käuflich zu erwerben. Wird der Kauf rechtsgültig, wird der Gewinner des Wettbewerbs mit der Gestaltung und Eingabe eines Quartierplans (Gestaltungsplan) beauftragt. Für die Ausarbeitung des Quartierplans werden dem Gewinner CHF 7.50/m2 bezahlt. Der Quartierplan ist im Baugesetz des Kantons Obwalden – «3. kommunale Nutzungsplanung», unter Punkt b) Quartierplanung, Art. 17 beschrieben. Im Artikel 19 sind Form und Inhalt beschrieben. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung sollen die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aspekte in gleichem Mass berücksichtigt werden. Die zu realisierenden Neubauten müssen wirtschaftlich selbsttragend sein und auf dem Wohnungsmarkt bestehen können. Gleichzeitig soll das kulturelle Erbe (Dorf) und die hohe Wohnqualität des Standorts erhalten bleiben. Die im Baugesetz des Kantons Obwalden vorgeschriebenen Bauvorschriften Art. 34 – 55 sind zu beachten und bilden integrierenden Bestandteil des Programms.

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Nutzung und Raumprogramm Nutzung

Wohnungen Auf dem Projektperimeter ist eine Wohnüberbauung zu planen. Die zu planenden Wohnungen sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass sie als Miet- oder als Eigentumswohnungen genutzt werden können. Der Investor behält sich vor, die Entscheide Miet- oder Eigentumswohnungen erst später zu fällen. Andere Nutzungen als Wohnen sind nicht erwünscht und in möglichst geringer Menge höchstens dort möglich, wo Wohnen aus wohnhygienischen Gründen ausgeschlossen ist. Als Nutzung kommen nur wohnnahe Aktivitäten in Frage (Büro für Kleinstbetrieb oder intensives Hobby, Mini-Coiffeur-Salon u. ä. m.). Die bestehenden Bauten an der Sarnerstrasse 8, Parzelle 1076 können abgerissen werden, die Fläche ist in die Überbauung zu integrieren. Angebot Familien und kleinen Haushaltungen soll die Möglichkeit geboten werden, eine Wohnung zu erwerben oder zu mieten, die sowohl ihren individuellen (Wohn-) Bedürfnissen entspricht als auch ihrem sozialen Anspruch genügt. Es werden ihnen dazu gute, komfortable Wohnungen in einer modernen, grosszügigen Überbauung von hohem und zeitgemässem architektonischem Ausdruck (so wie man es auch von Einfamilienhäusern gewohnt ist), die sich wohltuend vom üblichen stereotypen Agglo-Mehrfamilienhausbau unterscheidet, zur Verfügung gestellt. In einer von der Haushaltsstruktur durchmischten, angenehmen Nachbarschaft (man kannte und kennt sich) kann man hier so wohnen, wie man es sich vorstellt, wenn man seiner Familie ein statusgerechtes Heim schaffen will oder das Einfamilienhaus verlässt und im Grünen, aber gleichzeitig nahe des Dorfzentrums, im Quartier einfach und gut leben will.

Wohnungsmix

Es soll ein breiter Mix von 2½- bis 5½-Zimmerwohnungen angeboten werden. Der Schwerpunkt liegt dabei allerdings auf den 3½- bis 4½-Zimmerwohnungen. Unterschiedliche Wohnungsgrössen Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielgruppen ist es wichtig, dass pro Wohnungskategorie unterschiedlich grosse Wohnungen angeboten werden können. Es ergeben sich daher folgende Vorgaben zum Wohnungsmix: Wohnungskategorie Fläche (NWF) Anzahl Wohnungen in %

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2½-Zimmerwohnungen 3½-Zimmerwohnungen klein 3½-Zimmerwohnungen gross 4½-Zimmerwohnungen klein 4½-Zimmerwohnungen gross 5½-Zimmerwohnungen

ca. 70 m2 ca. 80 m2 ca. 95 m2 ca. 105 m2 ca. 120 m2 130 – 135 m2

5 - 10% 35 - 40% 35 - 40% 20 - 40% 20 - 40% 5 - 10%

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Weitere Vorgaben

Wohnungsart Primär sind Geschosswohnungen gefragt. Maisonnette- und SplitLevel-Wohnungen sollten nur dann angeboten werden, wenn mit einer Etagenwohnung keine sinnvolle Lösung möglich ist (also bei speziellen Raum-/Lichtverhältnissen, in besonderen Schnittstellen, bei Restflächen usw.) bzw. wenn spezielle Wohnungstypen in bestimmten Situationen gegenüber Etagenwohnungen einen deutlichen Mehrwert bieten. Organisation der Wohnungen Eine Trennung des Tages- vom Nachtbereich wird nach Möglichkeit, speziell bei den 4½- und 5½-Zimmerwohnungen und dort insbesondere bei der Kategorie «gross», angestrebt. Ebenfalls angestrebt werden effiziente Grundrisse (wenig Verkehrsfläche), die eine vielfältige Nutzung/Möblierung der einzelnen Räume ermöglichen. Raumhöhe Die Raumhöhe sollte zwischen 2.45 und 2.5 m sein. Private Aussenräume Balkone/Sitzplätze sollten mindestens 10 m2 gross sein und eine möglichst quadratische Form bzw. einen quadratischen Bereich von rund 10 m2 aufweisen. Ausreichend dimensionierte Sekundärräume Eingangsbereich, Nasszellen, wohnungsinterner Stauraum (mindestens 4 m2), Kellerräume. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen. Nasszellen Alle Nasszellen sind mit Lavabo auszustatten. Wohnungen nur mit Dusche sind nicht erwünscht und nur in Einzelfällen und nur bei den 2½-Zimmerwohnungen zugelassen. Bei den grösseren Wohnungen (ab 3½ Zimmer) sollte nach Möglichkeit mindestens eine der Nasszellen Tageslicht, d.h. ein Fenster haben. Ansonsten sind folgende Anordnungen der Nasszellen gewünscht: 2½-Zimmerwohnungen Bad (ohne WC) plus separates WC oder Bad (ohne WC) plus Dusche plus dazwischen WC (von beiden Seiten zugänglich) oder Bad (ohne WC) plus Dusche/WC n

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3½- und 4½ Zimmerwohnungen Bad/WC plus Dusche/WC oder Bad/WC plus Dusche ohne WC plus WC oder Bad (ohne WC) plus Dusche/WC plus WC

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Stauraum Garderobe oder Garderobennische Putzschrank (bei Garderobe oder als zusätzliches Element in der Küche) wenn möglich Reduit

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Küche Dimensionierung Die Küchen sind wie folgt zu dimensionieren: 2½-Zimmerwohnungen: 7 Elemente, davon 2 hoch 3½- und 4½-Zimmerwohnungen: 8 Elemente, davon 2 hoch n

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Küche Benutzbarkeit Darüber hinaus sind bei der Konzeption der Küchen folgende Grundsätze zu beachten: es ist genügend Arbeitsfläche vorzusehen – entweder als Teil der Küchenkombination, als Bar oder als Platz für einen Arbeits-/ Frühstückstisch die Käufer sollen eine – aufgrund der Basisdisposition baulich einfach zu realisierende – Wahl bei der Konzeption der Küche haben, d. h. z. B. offene Küche, also mit Arbeitsfläche (nicht aber Herd oder Abwasch) zum Essbereich halboffene Küche, also mit Bar zum Ess-/Wohnbereich geschlossene Küche

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Waschen Waschen/Trocknen in der Wohnung (in Nasszelle oder Reduit)

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Gemeinsame Infrastruktur der Nebenräume Trockenräume sind vorzusehen Kellerräume: pro Wohnung sind mindestens 10 m2 vorzusehen pro 40 m2 Wohnungsfläche ist ein Veloabstellplatz vorzusehen die Veloabstellplätze sind benutzerfreundlich und gut erreichbar zu platzieren für die übrigen erforderlichen Nebenräume, insbesondere die Räume für die Hauswartung und die Technikräume ist der Nachweis zu er bringen

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Parkplätze Gemäss Parkplatzreglement Bei Wohnhäusern sind pro Wohnung mind. 1½ Abstellplätze zu konzipieren Pro 4 Wohnungen ist zusätzlich ein Besucherparkplatz (oberirdisch) zu konzipieren Für das gesamte Areal sollen eine oder zwei Tiefgaragen geplant werden. Die Möglichkeit, diese bei Bedarf (öffentliche Hand) er weiteren zu können, ist aufzuzeigen.

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Heizung Es ist vorgesehen, die gesamte Überbauung an die bestehende Holzschnitzelanlage des EWO Obwalden anzuschliessen. In jedem Haus ist deshalb ein Raum, ca. 25 m2 für die technischen Einrichtungen, Heizverteiler, Umformer, elektrischer Steuerungskasten etc. vorzusehen. Aussen- und Freiräume Dem Aussenraum kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Gesucht ist ein differenziertes System privater, halböffentlicher und öffentlicher Aussenräume. Dabei sind folgende Anforderungen zu beachten: Nutzbarkeit, Aussenbezug, Sichtbeziehungen und Privatsphäre n

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der privaten Aussenräume Gestaltung und Nutzbarkeit der Freiflächen: Aufenthaltsräume für verschiedene Alterskategorien (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) Ausrichtung auf verschiedene Ziele (Grün für das Auge, Grün fürs Gemüt, Grün für die Füsse) öffentlicher Aussenraum als Schnittstelle und Übergang in den privaten Bereich n

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Spiel- und Freizeitanlagen (Art. 35 Bauverordnung Gemeinde Kerns) Bei Mehrfamilienhäusern und Überbauungen mit mehr als fünf Einheiten sind geeignete Spiel- und Freizeitanlagen von mind. 15% der Bruttowohnfläche zu erstellen. Abstellplatz für Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen (Art. 44 Bauverordnung Gemeinde Kerns) In Wohnbauten mit mehr als zwei Wohnungen sind in der Nähe des Hauseingangs oder im Haus gedeckte und leicht zugängliche Abstellplätze zu erstellen. Die Fläche hat pro Wohnung 3 m2 zu betragen.

Etappierung und Wohnungsmix

Vorgesehen ist eine Realisierung der ganzen Überbauung in einem Zug (allenfalls mit gestaffeltem Bezug der einzelnen Häuser). Damit aber kurzfristig auf die Gegebenheiten des Marktes reagiert werden kann, muss auch eine Realisierung in zwei bis maximal 3 Etappen möglich sein. Diese Etappierungsmöglichkeit ist nachzuweisen, wobei innerhalb der einzelnen Etappen jeweils der gesamte Wohnungsmix angeboten werden muss, damit jeweils eine breite Auswahl an Wohnungen angeboten werden kann.

Bearbeitungsschwerpunkte

Die im Folgenden beschriebenen Bearbeitungsschwerpunkte sollen den teilnehmenden Teams als Richtlinien bei der Erarbeitung Ihrer Lösungsstrategien dienen. Die daraus abgeleiteten Beurteilungskriterien sind Seite 14 stichwortartig zusammengefasst. Städtebauliche Qualität Die Wohnüberbauung soll sich harmonisch in die umgebenden Quartiere einpassen. Der Setzung der Baukörper, deren Volumetrie und Ausrichtung, ist besondere Beachtung zu schenken. Die Wohnüberbauung schafft die Identität für eine anspruchsvolle Mieter- oder Käuferschaft an einer hochwertigen Lage und soll sich vom üblichen Agglomerations Wohnungsbau abheben (Adressbildung).

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Architektonische Qualität Es ist eine hohe architektonische Qualität umzusetzen. Dabei spielen der Einbezug des Aussenraumes in die Wohnungen und die Übergänge des öffentlichen zum halbprivaten und privaten Raum eine wichtige Rolle. Soziale Kontakte sollen dabei als Optionen in geeigneten Zusammenhängen (z. B. Erschliessung, Zugang Parking usw.) ermöglicht, nicht aber erzwungen werden. Der Fassadengestaltung ist besonderes Augenmerk zu schenken. Wohnungs- und Nutzungskonzept Es sind zukunftsorientierte Wohnungsgrundgrisse mit ansprechenden privaten Aussenräumen umzusetzen, die den Nutzerbedürfnissen der anvisierten Zielgruppe entsprechen. Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeit ist umfassend, d.h. mit all ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten, zu verstehen und nicht labelorientiert. Dabei ist auch der Lebenszyklus der Bauten, besonders in Hinblick auf die Gebäudehülle, zu beachten. Eine Zertifizierung wird nicht angestrebt. Wirtschaftlichkeit Der Lösungsvorschlag soll wirtschaftlich tragbar sein, d. h. dem Umstand Rechnung zu tragen, dass zwar eine gute Qualität angestrebt wird, und das Angebot in einem gehobenen Segment angesiedelt ist, aber eben nicht in der obersten Preiskategorie (Luxuswohnen).

Erschliessung und Parkierung

Der Erschliessung der Überbauung sind folgende Haltungen zugrunde gelegt: 1. Es soll ein dichtes und durchlässiges Fusswegnetz entstehen, vor allem zu Dorfkern, Läden und Gemeindehaus 2. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) soll siedlungsverträglich abgewickelt und möglichst direkt an das übergeordnete Strassen- netz angeschlossen werden. 3. Möglichst direkte Verbindung von der AEH zu den Wohnungen 4. Die geforderten Besucherparkplätze sind oberirdisch anzuordnen Die Erschliessung des Baufelds und die Verbindungsstrasse von der Sarnerstrasse zur Huwelgasse ist mit der Gemeinde abgespro- chen und vom Verkehrsplaner, der Teamverkehr.Zug AG als Grund- lage für diesen Studienauftrag ausgearbeitet worden. Die Unterla- gen wurden an der Begehung mit entsprechendem Kommentar ab gegeben.

Nachhaltigkeit

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Für alle Planungs- und Projektierungsarbeiten innerhalb des Gestaltungsplanperimeters insbesondere innerhalb der Baufelder sind die Empfehlung des SIA zu beachten und zu berücksichtigen.

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3 Verfahren und Beteiligte Auftraggeber

Der Studienauftrag wurde von der Eberli Partner Generalunternehmung AG, Feldstrasse 2, 6060 Sarnen in Auftrag gegeben.

Art des Auftrags und des Verfahrens

Der Studienauftrag wurde im Konkurrenzverfahren mit 4 Architekturbüros durchgeführt. Die Teilnahme erfolgte auf Einladung. Zur Auswahl der Teilnehmer und zur Definition der Rahmenbedingungen wurden die Veranstalterin und das Beurteilungsgremium hinzugezogen. Der Studienauftrag wurde anonym durchgeführt. Alle am Studienauftrag Beteiligten, waren verpflichtet, das Anonymitätsgebot zu wahren.

Beurteilungsgremium

Das Preisgericht setzte sich wie folgt zusammen Fachjuroren mit Stimmrecht: Werner Baumgartner, Projektentwicklung Eberli Partner General unternehmung AG, Sarnen Peter Bucher, Architekt, Chatzenrain 38, 6064 Kerns Toni Bucher, CEO Eberli Partner Generalunternehmung AG, Sarnen Andi Scheitlin, Architekt ETH/SIA, Luzern n

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Sachjurorin mit Stimmrecht: Marlis Röthlin, Mano Kerns AG, Kerns

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Fachliche Begleitung ohne Stimmrecht Roland Küchler, Gemeinderat, Präsident Ortsplanungskommission, Kerns Teamverkehr.Zug AG, Oskar Merlo

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Moderation Max Lehmann, Max Lehmann Baumanagement GmbH, Luzern

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Auftragnehmer

Die folgenden 4 Architektenteams waren eingeladen: n

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Sektretariat

Architekturbüro Iwan Bühler GmbH, Geissensteinring 41, 6005 Luzern CAS Chappuis Aregger Solèr AG, Zürichstrasse 44, 6004 Luzern Durrer Architekten, Moosstrasse 7, 6003 Luzern Schoch Baupartner AG, Kantonsstrasse 34, 6048 Horw

Sekretariat, Bauherrenvertretung, fachliche Begleitung und bauökonomische Vorprüfung: Max Lehmann Baumanagement GmbH Geissensteinring 41, 6005 Luzern Tel. 041 360 99 77 Fax 041 360 99 51 info@max-bau.ch

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4 Beurteilung Beurteilungstage

Das Beurteilungsgremium traf sich am Dienstag, 13. Juli 2010 in Kerns. Es war vollzählig anwesend.

Vorprüfung

Die Vorprüfung wurde von der Max Lehmann Baumanagement GmbH, Luzern durchgeführt und in einem Bericht schriftlich zusammengefasst. Der Bericht hielt u. a. folgendes fest: «Alle Berichte wurden anonym ohne Hinweise auf die jeweiligen Projektverfasser beim Treuhänder abgegeben. Das Anonymitätsgebot wurde von allen Teilnehmenden eingehalten.» Die Projektbeiträge hatten folgende Titel: 1. Domino 2. Plejaden 3. Scheeni Uissichte 4. Stan & Olli Alle TeilnehmerInnen haben ihre Projektbeiträge im Wesentlichen vollständig eingereicht. Einzelne Mängel sind im Vorprüfungsbericht aufgeführt worden. Die Überprüfung der verschiedenen Kennwerte erfolgte aufgrund der abgegebenen Datenblätter. Die Rechnungswerte wurden stichprobenweise überprüft und im Vorprüfungsbericht zusammengefasst. Basierend auf den abgegebenen Daten wurden Kennwerte zu den approximativen Anlagekosten und Nutzungsaufteilungen ermittelt. Bei der Kostenanalyse wurde festgestellt, dass die Komplexität der einzelnen Beiträge sehr unterschiedliche Kosten zur Folge hat. Auf Antrag der Vorprüfung wurden alle eingereichten Beiträge zur Beurteilung zugelassen. Die Jurymitglieder haben sich vor der gemeinsamen Sitzung mittels Vorprüfungsbericht Einblick in die verschiedenen Arbeiten verschaffen können. Als Einstieg in die gemeinsame Beurteilung am 13. Juli 2010 haben die Fachjuroren anhand der Originalpläne und Modelle die einzelnen Beiträge möglichst noch ohne bewertende Kommentare präsentiert.

Beurteilungskriterien

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Städtebauliches Konzept Architektonische Umsetzung Nutzung/Wohnungskonzept Aussenräume/Freiraumkonzept Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit

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Rundgänge

In diversen Rundgängen wurden die Vorzüge und Nachteile der vier Projekte zusammengefasst. Nach der allgemeinen Würdigung der bei allen Projekten vorhandenen Qualitäten, wurden die Projekte gemäss untenstehender Reihenfolge ausgeschieden. n

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Kontrollrundgang

Rangierung

Domino Plejaden Stan & Olli

Vor der Rangierung hat das Preisgericht nach nochmaliger, eingehender Besichtigung aller Projekte die Richtigkeit der bis anhin gefällten Entscheide bestätigt.

1. Rang

Scheeni Uissichte

Der Entscheid wurde vom Preisgericht einstimmig gefällt.

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5 Schlussfolgerung und Empfehlung Schlussfolgerung

Die vielschichtige Aufgabenstellung zur Überbauung der Parzellen 15 und 1076 hat die TeilnehmerInnen des Studienauftrags vor eine grosse Herausforderung gestellt. Dementsprechend sah sich auch das Preisgericht bei der Beurteilung mit einer schwierigen Aufgabe konfrontiert. Trotz verschiedener denkbarer Konzeptionen ist das Preisgericht der Auffassung, dass mit dem Projekt «Scheeni Uissichte» eine ideale Grundlage für die Überbauung Wijermatt vorliegt. Den Projektverfassern ist es gelungen, mit den geplanten Neubauten auf die Massstäblichkeit der Umgebung und auf die geforderten betrieblichen Vorgaben einzugehen.

Empfehlung

Das Preisgericht empfiehlt der Veranstalterin einstimmig, das Projekt «Scheeni Uissichte» zur Weiterbearbeitung und Ausführung. Das Preisgericht ist im Rahmen der Weiterbearbeitung in die Beurteilung miteinzubeziehen. Das Preisgericht dankt den TeilnehmerInnen für Ihr Engagement und die hochstehenden Projektbeiträge.

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6 Auflösung Anonymität Couvertöffnung

Nach der Beschlussfassung betreffend die Empfehlung zur Weiterbearbeitung ergab die Öffnung der Verfassercouverts folgende Teams:

Domino

Architektur

CAS Chappuis Aregger Solèr AG Zürichstrasse 44 6000 Luzern 6

Plejaden

Architektur

Schoch Baupartner AG Kantonsstrasse 34 6048 Horw

Freie Mitarbeit

Victor Ehrenbold Dipl. mag. Architekt 6043 Adligenswil

Scheeni Uissichte

Architektur

Durrer Architekten GmbH Moosstrasse 7 6003 Luzern

Stan & Olli

Architektur

Architekturbüro Iwan Bühler GmbH Geissensteinring 41 6005 Luzern

MitarbeiterInnen Urs Aregger Kerstin Behrens Nils Wimmer Samuel Zumsteg

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7 Projektbeschriebe

Projekt

7.1 Scheeni Uissichte (1. Rang)

Obwohl wir uns in einem Gebiet mit unterschiedlichen Bautypen aus verschiedenen Zeiten befinden, ist es den Verfassern wichtig, dass sich ihre Bauten sowohl in Bezug auf die Körnung und Massstäblichkeit wie auch auf ihre Stellung innerhalb der Umgebung verweben. Dieses zentrale Anliegen setzen sie auf überzeugende Art um, die Neubauten sind im Situationsplan kaum auszumachen, in der Architektur sprechen sie dann richtigerweise eine eigene zeitgemässe Sprache von ebenfalls hoher Qualität. Die durch die geforderte Verbindung bestehende Gefahr, das zusammenhängende Gebiet zu teilen wird durch die geschickte Strassenführung vermieden, das Areal wird gleichmässig «möbliert», so dass auch alle Aussenräume ähnliche Abmessungen erhalten.

Durrer Architekten GmbH Moosstrasse 7 6003 Luzern

Sämtliche Einheiten der zwei- bis dreibündigen Typen orientieren sich in drei bis vier Richtungen. So entstehen differenzierte Ausblicke in verschiedene Richtungen und eine attraktive Spannung zwischen «dörflicher» Dichte und Weite. Das bestehende Haus «Röthlin» wird respektvoll behandelt, behält seinen Umschwung und wird sogar zur Referenzgrösse für die Stirnfassaden der neuen Wohnhäuser. Die Wohnungen sind klar organisiert, mit wenigen Ausnahmen gut orientiert und besonnt und die meisten Nassräume liegen an den Fassaden. Zwei von der neuen Durchfahrtsstrasse erschlossene Parkgaragen sind direkt mit den einzelnen Wohnhäusern verbunden, ein «organisches» Wegnetz garantiert die notwendigen Fussgängerverbindungen. Die verträgliche Körnung und die kleinteilige Gliederung der Volumen haben ihren Preis, die grossen Fassadenabwicklungen im Grundriss und im Schnitt sind für vergleichsweise hohe Kosten der Überbauung verantwortlich. Zusammenfassend handelt es sich bei Scheeni Uissichte um ein sehr stimmiges, sich sensibel mit der Umgebung verbindendes Projekt von hoher Qualität, das trotz starker Integration ein hohes Mass an Eigenständigkeit und Identität besitzt.

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7.2 Domino

Projekt

Das Projekt Domino soll als Bindeglied zwischen der dichten Dorfkernstruktur und der angrenzenden zweigeschossigen Wohnzone verstanden werden. Dabei werden die Gebäude in vier Reihen auf der Längsachse SO/NW aufgereiht. Die Ausrichtung der Hauptfassaden erfolgt nach S/SW. Mit den vier Punkthäusern wird der Übergang zur angrenzenden zweigeschossigen Wohnzone abgeschlossen. Die gewählte Ausrichtung der Gebäude soll, gemäss dem Verfasser, die Belichtung und die Durchblicke ermöglichen. Diese Idee kann durch die relative Nähe der Gebäude zueinander und der Überschneidungen in der Querachse nur beschränkt umgesetzt werden.

CAS Chappuis Aregger Solèr AG Zürichstrasse 44 6000 Luzern 6

Ausser den Punkthäusern weisen alle Gebäude einen direkten Zugang in die Einstellhalle und zu den Nebenräumen auf. Durch die Platzierung der einzelnen Gebäude wirkt die Einstellhalle relativ stark verwinkelt. Die freistehenden Punkthäuser mit ihrer leichten Hanglage sind nur mit einer neuen Stichstrasse über den schmalen und steilen Abendweg oder über die Hobielstrasse mit dem übrigen Strassennetz verbunden. Ausser über die Treppenanlage besteht keine Verbindung ins übrige Quartier. Die Punkthäuser sind damit als abgelöste Gebäude konzipiert und auch nur beschränkt behindertengerecht erreichbar. Das Quartier wird autofrei gehalten und intern über ein verwinkeltes Wegnetz erschlossen. Ob und wie gut sich dieses Wegnetz für Rettungseinsätze (Feuerwehr, Krankenwagen) eignen würde lässt sich nicht abschliessend beantworten. Schade ist, dass sich die Velo- und Kinderwagenabstellplätze mehrheitlich in der Einstellhalle befinden. Grundsätzlich haben alle Wohnungen einen funktionierenden Grundriss mit genügend grossen Balkonen oder privaten, räumlich definierten Aussensitzplätzen mit S/SW Ausrichtung. Durch den Einbau eines gefangenen, zentralen Nasszellenblockes kann dem Wunsch nach getrenntem Tag-/Nachtbereich Rechnung getragen werden. Leider braucht diese Anordnung in teils Wohnungen mehr Korridorfläche die zu Lasten von nutzbarer Wohnfläche geht. Je nach Wohnungstyp sind die Wohnzimmer gegen S/SW oder gegen S/SO ausgerichtet, mit der Konsequenz, dass es auch Schlafzimmer mit SW Ausrichtung gibt. Dieser Umstand ist aber sicher vertretbar da die ländliche Aussicht auch so gewährleistet bleibt. Die Küchen sind teils im Wohnzimmer integriert, offen oder auch geschlossen vorgesehen. Die individuellen Ansprüche können mit dem vorliegenden Küchenkonzept sicher erfüllt werden. Leider haben die Verfasser es verpasst die von der Ortsplanung vorgeschriebene und im Studienprogramm unter Punkt 4.5 verlangte Erschliessungsstrasse, Sarnerstrasse/Huwelgasse, einzuplanen! Fest steht aber auch, dass diese Strasse mit den versetzt angeordneten Gebäuden nicht, im Sinne der Ortsplanung, ins vorliegende Projekt eingepasst werden kann.

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7.3 Plejaden

Projekt

Die Verfasser von Plejaden gehen für die ländliche Gegend von Kerns mit ihrem Projekt ganz neue Wege. Mit Gebäudelängen von bis zu 82 m wird von der geltenden Zonenordnung bewusst abgewichen und auf das Instrument Gestaltungsplan gesetzt. Plejaden zeichnet sich mehrheitlich als ein durchdachtes Projekt aus. Die Gebäude sind klar und übersichtlich angeordnet und bilden einen Brückenschlag vom Dorfkern zur zweigeschossigen Wohnzone. Die vom Verfasser angestrebte Identität mit Durchgängen, Gassen, Passagen ist nachvollzieh- und fühlbar. Der Fussgänger wird vom Strassenverkehr, soweit als möglich, gesondert geführt. Die aufgereihten Besucherparkplätze, entlang der von der Ortsplanung verlangten Erschliessungsstrasse, sind für die einzelnen Gebäude mit wenigen Schritten erreichbar und daher gut positioniert. Die Häusergassen können somit autofrei gehalten werden. Mit der zwei- respektive dreiteiligen Einstellhalle und den direkten Zugängen in die Gebäude ergibt sich eine optimale Erschliessung.

Schoch Baupartner AG Kantonsstrasse 34 6048 Horw

Die Integration und Wertschätzung des Patrizierhauses wird mit der räumlichen Distanz und der Ausrichtung vom Haus E erreicht. Das Patrizierhaus erhält einen klaren Stellenwert und wirkt im Projekt eingebunden. Es wird zum Bindeglied «Dorf-Quartier». Optimal gelöst ist die grosszügige Hauseingangssituation mit dem jeweils zugeordneten Velo- und Kinderwagenraum. Die Trennung des Tag-/Nachtbereichs wird in allen Wohnungen konsequent umgesetzt. Dank der Durchsichtigkeit der Wohn-/Essräume kann die ländliche Umgebung beidseits genossen und zugleich von der Lichtdurchflutung profitiert werden. Dabei ist aber anzumerken, dass die Wohn-/Essflächen durch den doch teilweise grossen Foyerbereich stark eingeschnitten und grundrisslich geprägt sind. In beschränktem Masse können auch die Küchen dem individuellen Geschmack angepasst, offen oder geschlossen, gehalten werden. Zu gefallen wissen die Loggien, und die durchgehenden Balkone südseitig mit dem zugehörenden Geräteschrank der zugleich für die «Trennung» der Wohnungen zuständig ist. Ob die geplanten Lofts in Kerns einem Bedürfnis entsprechen müsste näher abgeklärt werden. Allerdings wären anstelle der Lofts auch Attikawohnungen machbar. Mit den privaten, und teilweise erhöhten, Aussenräumen wird die Attraktivität der Parterrewohnungen zusätzlich gesteigert. Das Projekt Plejaden darf zu Recht als ein ausgereiftes Konzept bezeichnet werden. Jedoch wird es schwierig sein die Akzeptanz der Bevölkerung und der Bewilligungsbehörden, wegen seiner im Kanton Obwalden noch nie dagewesenen Gebäudelängen für Wohnbauten, zu erhalten. Einiges an Überzeugungskraft und Ausdauer wäre nötig um das Projekt der Realisierung zu zuführen.

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7.4 Stan & Olli

Projekt

Drei parallele Reihen mit jeweils drei oder vier Gebäuden «möblieren» den Perimeter, ein durch die östliche Reihe und einen neuen Zentrumsbau definierter, innenliegender Dorfplatz wird zum Mittelpunkt der neuen Anlage. Hier inszenieren grosse, nahe zusammenstehende Volumen dörfliche Dichte, welche sich in Richtung der Einfamilienhäuser im Westen kontinuierlich auflöst. Diese städtebaulich durchaus nachvollziehbare Idee teilt das Areal in einzelne «Streifen», die gerade Linienführung der neuen Erschliessungsstrasse akzentuiert diese Situation zusätzlich und es stellt sich die Frage, ob diese Gliederung mit den starken Zäsuren nicht im Widerspruch zu der zusammenhängenden, recht homogenen Fläche des Baufeldes steht.

Architekturbüro Iwan Bühler GmbH Geissensteinring 41 6005 Luzern

Leider verschlechtern sich die Qualitäten der Wohnungen mit zunehmender Dichte. Während die kleinsten Einheiten im Westen gut organisiert sind und einen hohen Wohnwert versprechen, ist der Anteil von Nordzimmern in der mittleren Reihe unverhältnismässig hoch. Unverständlich bleibt die Typologie der dichten Volumen zum neuen Dorfplatz. Dass sich die Wohnräume auf den öffentlichen Raum orientieren ist verständlich, dass dadurch aber kein Wohnraum von der Nachmittags- oder Abendsonne profitiert, dürfte den Käufern oder Mietern nur schwerlich einleuchten. Zwei Zufahrten ab der neuen Erschliessungsstrasse führen in zwei Parkgaragen, von welchen alle Einheiten erreichbar sind. Respektvoll ist der Umgang mit dem bestehenden Haus «Röthlin», welches seinen wertvollen Umschwung behält und am neuen Dorfplatz partizipiert. Zusammenfassend handelt es sich bei Stan & Olli um ein Projekt, dem es nicht gelingt, sein plausibles städtebauliches Anliegen überzeugend umzusetzen.

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Impressum Herausgeberin Eberli Partner Generalunternehmung AG Feldstrasse 2 6060 Sarnen

Redaktion Max Lehmann Baumanagement GmbH Geissensteinring 41 6005 Luzern

Layout Sputnik Sager René Sager Brünigstrasse 24 6005 Luzern

Fotos Sguardo Fotoatelier Heinz Dahinden Vonmattstrasse 28a 6003 Luzern

Druck Gutzumdruck Seiler Brünigstrasse 24 6005 Luzern

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