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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
Im vorliegenden Kapitel erhalten Sie einen Überblick über einige wirtschaftliche Grundbegriffe. Mit diesem Wissen bzw. diesen Fähigkeiten wird Ihnen der Einstieg in Ihren Berufs- und Lehralltag erleichtert. Sie erfahren, wie Betriebe oder Unternehmungen gegliedert werden können, und sind anschliessend in der Lage, Unternehmungen im Allgemeinen und Ihren eigenen Lehrbetrieb im Speziellen besser in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Theorie 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9
Übungen
Vielfältige wirtschaftliche Aktivitäten ................................................................. Unternehmungen orientieren sich an Bedürfnissen ............................................ Was machen Unternehmungen? – Wirtschaftliche Güter ................................... Wirtschaftssektoren und Branchen .................................................................... Unterschiedliche Unternehmungsgrössen .......................................................... Die Rechtsform von Unternehmungen .............................................................. Wem gehören die Unternehmungen? ............................................................... Wie dürfen Unternehmungen heissen? .............................................................. Ausgewählte Branchen aus dem Dienstleitungssektor ........................................ Das haben Sie gelernt ....................................................................................... Diese Begriffe können Sie erklären .....................................................................
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Bedürfnisse ......................................................................................................... Bedürfniskategorien ............................................................................................ Wirtschaftliche Güter ........................................................................................... Verschiedene Güterarten ..................................................................................... Wirtschaftssektoren ............................................................................................. Unternehmungsgrösse ......................................................................................... Eigentumsverhältnisse / Rechtsform / Firma ............................................................ Einzelunternehmung, GmbH oder AG? ................................................................ Dienstleistungsbranchen Banken / Versicherungen ................................................. Dienstleistungsbranchen Handel / Treuhand ........................................................... Verschiedene Dienstleistungsbranchen .................................................................
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Aufgaben 1 2 3 4 5
Wirtschaftssektoren und Unternehmungsgrössen ................................................. Aktiengesellschaft oder GmbH? ........................................................................... Wem soll der Flughafen Zürich gehören? ............................................................. Warum Handelsbetriebe keine Schmarotzer sind .................................................. Eine Unternehmung braucht viele andere Unternehmungen .................................
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Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft 3.. Auflage 2017 / © Verlag SKV AG, Zürich Diese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Broschüre oder Teile daraus in irgendeiner Form zu reproduzieren. Bestellung über: http://brennpunkt-wug.verlagskv.ch Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
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1.1 Vielfältige wirtschaftliche Aktivitäten Aus der Vogelperspektive betrachtet, bietet der Wirtschaftsraum Schweiz ein faszinierendes Bild: Etwa 4,3 Mio. Beschäftigte arbeiten in mehr als 400 000 Unternehmungen, Betrieben oder Firmen. Viele dieser Wirtschaftsteilnehmer arbeiten täglich Hand in Hand. Rohstoffe und Fertigprodukte werden durch Transportunternehmungen auf der Schiene oder Strasse, in der Luft oder eventuell auf dem Schiffsweg vom Lieferanten zum Kunden geliefert. Innerhalb einer einzelnen Unternehmung arbeiten viele Angestellte in unterschiedlichen Abteilungen zusammen und ergänzen sich in ihren Arbeitsbereichen je nach Position, Ausbildung und Fertigkeiten. Die Güter- und Personenströme machen nicht an der Grenze Halt: Rohstoffe werden aus dem Ausland eingeführt, Fertigprodukte und Dienstleistungen in alle Welt verkauft, Touristen besuchen die Schweiz als Ferienland, und Schweizerinnen und Schweizer verbringen ihre Ferien häufig im Ausland. Näher hingezoomt wird ersichtlich, dass zwischen den Wirtschaftsteilnehmern ein Wettbewerb stattfindet und dass keinesfalls vollkommene Harmonie besteht. Auf dem Mobilfunkmarkt bieten beispielsweise Swisscom, Sunrise und Orange fast identische Produkte an. Die Unternehmungen versuchen sich deshalb durch ihre Werbung voneinander abzuheben, um für sich selbst so viele Kunden wie möglich zu gewinnen. Unternehmungen, die nicht erfolgreich arbeiten, scheiden aus dem Wirtschaftsprozess aus. Die Angestellten verlieren ihre Arbeitsplätze, Eigentümer und weitere Kapitalgeber ihr investiertes Kapital. Auf der Suche nach einer neuen Stelle konkurrenzieren sich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenseitig: Für eine neu ausgeschriebene Stelle in einer Unternehmung bewerben sich vielleicht 50 bis 100 Personen gleichzeitig. Die Wirtschaftsteilnehmer entscheiden sich in den meisten Fällen aufgrund des Preises für das eine oder andere Produkt. Eine Unternehmung bezieht ihre Rohstoffe konsequent beim günstigsten Lieferanten. Ein anderes Mal ist vielleicht die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung ausschlaggebend. Ein Arbeitgeber entscheidet sich aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und Fachwissen, Leistungsbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit für eine bestimmte Angestellte. Die vielen In der Schweiz waren 2014 rund 3,9 Mio. Menwirtschaftlichen Aktivitäten erfordern somit schen Pendlerinnen bzw. Pendler. Hiervon arbeitevon allen Beteiligten eine Vielzahl von Entten 70 % ausserhalb ihrer Wohngemeinde. scheidungen.
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1.2 Unternehmungen orientieren sich an Bedürfnissen Unsere Bedürfnisse gelten als Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns. Unter einem Bedürfnis verstehen wir das Empfinden eines Mangels und den damit verbundenen Wunsch, diesen Mangel zu beheben. Wir haben Durst oder Hunger (d. h. einen Mangel an Flüssigkeit und Nahrung) und möchten deshalb etwas trinken oder essen (d. h. den Mangel beseitigen). Wenn jemand einen Mangel empfindet und über genügend Geldmittel verfügt, erwirbt er oder sie sich ein bestimmtes Produkt oder stellt das gewünschte Gut selber her. ■ Gliederung der Bedürfnisse Unterscheidung der Bedürfnisse nach …
… der Dringlichkeit
… dem Bedürfnisträger
… dem Gegenstand
Existenzbedürfnisse
Individualbedürfnisse
materielle Bedürfnisse
Wahlbedürfnisse
Kollektivbedürfnisse
immaterielle Bedürfnisse
Grundbedürfnisse Luxusbedürfnisse
Mit den Existenzbedürfnissen werden die absolut lebensnotwendigen Bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung und Unterkunft befriedigt. Sie sind in den ärmsten Ländern dieser Welt auch heute noch von zentraler Bedeutung. In den reichen, hoch entwickelten Volkswirtschaften sind die lebensnotwendigen Bedürfnisse weitgehend befriedigt. Hier haben die Menschen die Wahl, welche weiteren Bedürfnisse befriedigt werden sollen; entsprechend spricht man von Wahlbedürfnissen. Die Grundbedürfnisse umfassen dabei diejenigen Bedürfnisse, die sich aus dem allgemeinen sozialen und gesellschaftlichen Lebensstandard ergeben. Dies können beispielsweise Wohnungseinrichtungen, Haushaltgegenstände, kulturelle Freizeitbedürfnisse wie Kino, Konzerte oder Theateraufführungen sein.
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Luxusbedürfnisse (z. B. ein Luxus- oder ein Zweitauto, teuren Schmuck oder eine Zweitwohnung) können sich nur Leute in gehobenen Einkommensklassen leisten. Die einzelnen Bedürfniskategorien sind nicht fix definiert. Die Zuordnung zu Grund- oder Luxusbedürfnissen ist fliessend und von den Wertvorstellungen der Gesellschaft einer bestimmten Epoche abhängig. Was für Ihre Grosseltern noch ein Luxusbedürfnis war, z. B. ein Geschirrspüler, gehört heute zur Standardausstattung einer gut ausgestatteten Mietwohnung und widerspiegelt damit ein Grundbedürfnis vieler Wohnungsmieter. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist jene zwischen Individual- und Kollektivbedürfnis. Der Entscheid für den Kauf eines iPods geht von einer individuellen Person aus – wir sprechen deshalb von einem Individualbedürfnis. Im Gegensatz dazu können Kollektivbedürfnisse nur von mehreren Menschen zusammen (im Kollektiv) befriedigt werden. Grossprojekte wie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Neue Eisenbahn-Alpen-Transversale (NEAT), ein zweiter Autobahntunnel durch den Gotthard, aber auch die gesamte Landesverteidigung können praktisch nur durch den Staat realisiert werden. Schliesslich können wir die Bedürfnisse danach unterscheiden, ob sie auf Gegenstände abzielen, die man anfassen kann ( materielle Bedürfnisse), oder solche, die im religiösen, emotionalen oder geistigen Bereich befriedigt werden (immaterielle immaterielle Bedürfnisse). Beispiele für immaterielle Bedürfnisse sind das Verlangen nach Macht, Ansehen, Geborgenheit oder Gerechtigkeit. ■ Bedürfnisse ohne Ende Auch in wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern, in denen man vermuten würde, es seien sämtliche Bedürfnisse aller Menschen erfüllt, tauchen immer wieder neue Bedürfnisse auf: Obwohl die Menschen in den hoch entwickelten Industriestaaten nicht (mehr) an Hunger leiden, gibt es immer wieder neue Nahrungsmittel, die einfacher oder schneller zubereitet werden können. Auch das Grundbedürfnis nach Kleidung ist in diesen Gesellschaften für die meisten Menschen vollständig abgedeckt. Trotzdem bieten Kleidergeschäfte Saison für Saison mit viel Erfolg neue Kleidungsstücke an, die von der Kundschaft auch gekauft werden, während noch gute, funktionsfähige Kleider über Kleidersammlungen karitativer Organisationen entsorgt werden (ein weiterer Hinweis Der Lamborghini Veneno Roadster ist momentan das teuerste, auf neun Exemplare beschränkte dafür, dass der Übergang von Existenz- zu «Serienfahrzeug» mit einer «Preisempfehlung» von Grund- und Luxusbedürfnissen stark zeitknapp 4 Mio. Euro. und gesellschaftsabhängig ist).
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■ Die Bedürfnisse nach Maslow Unabhängig von der eben vorgestellten Gliederung der Bedürfnisse nach ihrer Dringlichkeit hat der Soziologe Abraham Maslow eine «Bedürfnispyramide» mit fünf unterschiedlichen Bedürfniskategorien entwickelt. Gemäss seiner Theorie müssen die Bedürfnisse der jeweils unteren Stufe vollständig befriedigt sein, bevor die nächsthöheren Bedürfnisse für das menschliche Handeln überhaupt bestimmend werden.
5. Bedürfnis nach Selbstverwirklichung
4. Bedürfnis nach Wertschätzung
3. Soziale Bedürfnisse
2. Sicherheitsbedürfnisse
1. Grundbedürfnisse (physiologische Bedürfnisse)
Die fünf Bedürfniskategorien nach Maslow sind: ■ Grundbedürfnisse (= physiologische Bedürfnisse, z. B. Nahrung, Wärme, Schlaf, Selbsterhaltung, Sexualität oder Bewegung) haben eine körperliche Grundlage. ■ Unter den Sicherheitsbedürfnissen ist z. B. die Absicherung eines erreichten Einkommens oder des Arbeitsplatzes zu verstehen, aber auch das Absichern vor den Folgen von Unfall oder Krankheit durch eine entsprechende Versicherung. ■ Soziale Bedürfnisse umfassen Zugehörigkeitsbedürfnisse zu einer Gemeinschaft, zu einem Freundeskreis oder den Wunsch nach Geborgenheit in der Familie. ■ Das Bedürfnis nach Wertschätzung äussert sich im Wunsch nach Anerkennung durch ein soziales Bezugsgefüge (Achtung, Lob, Ruhm oder soziales Ansehen durch die Stellung in der Gesellschaft). ■ Selbstverwirklichungsbedürfnisse beinhalten das Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit, das Bedürfnis, sich weiterzuentwickeln.
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1.3 Was machen Unternehmungen? – Wirtschaftliche Güter Wieweit wir ein bestimmtes materielles Bedürfnis befriedigen können, hängt häufig davon ab, ob wir über ausreichende Geldmittel verfügen, um uns etwas kaufen zu können. Wenn die Bedürfnisse mit genügend Kaufkraft ausgestattet sind, entsteht eine Nachfrage am Markt. Die Unternehmungen versuchen, mit ihrem Angebot an Sachgütern oder Dienstleistungen dieser Nachfrage zu entsprechen. Die Unternehmungen stellen durch den Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, Kapital und Boden Güter her und bieten diese am Markt an. Unter dem Produktionsfaktor Arbeit verstehen wir die Erwerbsarbeit der Menschen. Neben der reinen Arbeit ist auch Wissen (Know-how) für die Herstellung von Sachgütern oder Dienstleistungen notwendig. Nur wenn man weiss, wie etwas erfolgreich produziert und vermarktet werden kann, ist man am Markt erfolgreich. Zum Produktionsfaktor Kapital zählen wir das in den Unternehmungen angelegte Sachkapital. Dazu gehören Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Computer, die den Produktionsprozess überhaupt erst ermöglichen. Der Produktionsfaktor Boden (oder Natur) dient als Grundlage für Unternehmungsstandorte, Verkehrswege oder Wohnraum. Er ist aber auch die Grundlage für die Landwirtschaft und den Tourismus und liefert die Rohstoffe für die Produktion von materiellen Gütern.
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■ Gliederung der Güter nach verschiedenen Kriterien nach Verfügbarkeit
Freie Güter sind in unbeschränktem Mass vorhanden und haben keinen Preis
Wirtschaftliche Güter werden von Unternehmungen auf den Märkten angeboten
nach Gegenständlichkeit
Sachgüter (materielle Güter) können angefasst werden
Immaterielle Güter sind nicht physisch (körperlich) vorhanden
Dienstleistungen
Rechte
nach Verwendungszweck
Konsumgüter dienen dem Konsum
Investitionsgüter werden im Wirtschaftsprozess verwendet, um Güter herzustellen
nach Nutzungsdauer
Gebrauchsgüter dienen einer längerfristigen Nutzung, können wiederholt gebraucht werden
Verbrauchsgüter dienen der einmaligen Nutzung, werden mit ihrem Einsatz verbraucht
■ Wirtschaftliche Güter Die von Unternehmungen hergestellten Produkte bezeichnen wir als wirtschaftliche Güter. Nur wenn Güter knapp sind, sind die Wirtschaftsteilnehmer überhaupt bereit, dafür einen Preis zu bezahlen. Ist ein Gut nämlich in unbeschränktem Mass vorhanden, kann es nicht bewirtschaftet werden und hat deshalb keinen Preis. Man spricht dann von einem «freien Gut». Freie Güter sind in der Natur in einer derartigen Menge vorhanden, dass niemand bereit ist, dafür einen Preis zu bezahlen. Beispiele dafür sind Luft oder Wasser. Allerdings werden ursprünglich freie Güter infolge des Bevölkerungswachstums und der entsprechenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend knapp; sie bekommen damit den Charakter von wirtschaftlichen Gütern. Sobald frisches, sauberes Wasser knapp wird und nicht (mehr) frei verfügbar ist, werden die Wirtschaftsteilnehmer bereit sein, einen Preis dafür zu bezahlen – es wird sich ein Markt bilden, in welchem Unternehmungen gegen Bezahlung Wasser anbieten. Das Gut Wasser ist damit zu einem wirtschaftlichen Gut geworden, das bewirtschaftet wird. Sachgüter (materielle Güter) können angefasst werden. Sie sind entweder in der Natur bereits vorhanden, oder sie werden von Menschen hergestellt. Im Gegensatz dazu sind immaterielle Güter nicht gegenständlich; sie sind körperlich nicht vorhanden und können deshalb nicht angefasst werden. Beispiele von Dienstleistungen sind die Informationsvermittlung via Internet, der bargeldlose Zahlungsverkehr oder die juristische Beratung einer Anwältin. Solche Leistungen können nicht «gelagert» werden, es gibt kein Eigentum an ihnen, und sie sind unsichtbar. Sie sind aber wie viele Sachgüter das Ergebnis von Produktionsprozessen.
Die andere Kategorie von immateriellen Gütern sind Rechte. Damit umschreibt man z. B. die Nutzung eines Patentes (dem Recht zur alleinigen Nutzung und Verwertung einer Erfindung) oder einer Lizenz (einer Genehmigung, eine patentierte Erfindung nutzen zu dürfen). Auch die verschiedenen Nutzungen aus Verträgen wie z. B. Arbeitskraft aus einem Arbeitsvertrag oder die Benutzung von Räumen aus einem Mietvertrag gehören zu den Rechten. Wenn Güter direkt dem Konsum der privaten Haushalte dienen, sprechen wir von Konsumgütern. Beispiele dafür sind Nahrungsmittel, allgemeine Gebrauchsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Wohnungseinrichtungen oder Kleider. Investitionsgüter nennen wir Güter, die im Wirtschaftsprozess verwendet werden. Mithilfe von Werkzeugen, Maschinen und Rohstoffen werden letztlich Konsumgüter (oder wiederum Produktionsgüter) hergestellt. Ein Bleistift, der von einem Grafiker verwendet wird, ist beispielsweise ein Investitionsgut, weil damit an der Erbringung der Dienstleistung «Grafik» mitgewirkt wird; derselbe Bleistift einer Schülerin ist ein Konsumgut, weil damit kein anderes wirtschaftliches Gut hergestellt wird. Übung 3 Übung 4
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1.4 Wirtschaftssektoren und Branchen
■ Wirtschaftssektoren und Branchen
Um die rund 400 000 Unternehmungen zu gliedern und zu charakterisieren, wird häufig ihre Zugehörigkeit zu einem der drei Wirtschaftssektoren bzw. zu einer bestimmten Branche oder einem Wirtschaftszweig verwendet. Unter einer Branche verstehen wir die Zusammenfassung von Unternehmungen, die gleichartige Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen. Zum ersten oder primären Wirtschaftssektor zählen Unternehmungen, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen befassen. Es sind dies Betriebe aus den Wirtschaftszweigen Land-, Forstwirtschaft und Jagd sowie Fischerei und Fischzucht und Bergbau. Gesamtschweizerisch arbeiten heute nur noch gut 3 % aller Beschäftigten in diesem Sektor. Der zweite oder sekundäre Wirtschaftssektor umfasst mit Unternehmungen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Industrie, aus der Energie- und Wasserversorgung sowie dem Baugewerbe jene Unternehmungen, die materielle Güter herstellen. In diesem Sektor sind gut ein Fünftel (21%) aller Beschäftigten tätig. Die Branchenübersicht – die weitere Unterteilung eines Wirtschaftssektors – zeigt ein sehr vielfältiges Bild, sind doch im Wirtschaftszweig «Verarbeitendes Gewerbe, Industrie» sowohl kleinere gewerbliche Betriebe als auch grosse Industrieunternehmungen vom Nahrungsmittelbereich über Holzverarbeitung, die chemische Industrie, den Metall- und Maschinenbau bis hin zum Fahrzeugbau vertreten. Die Unternehmungen des dritten oder tertiären Sektors stellen nicht materielle Güter her, sondern erbringen Dienstleistungen (= immaterielle Güter), die in vielen Fällen bei ihrer Herstellung bzw. ihrem Konsum verbraucht werden (= Verbrauchsgüter). Beschäftigungsmässig ist der tertiäre Sektor in unserem Land der wichtigste Bereich. Hier arbeiten drei Viertel (75 %) aller Beschäftigten. Der Dienstleistungssektor umfasst ebenfalls eine Vielzahl unterschiedlicher Branchen. So ist der Tätigkeitsbereich von Handelsbetrieben, beispielsweise eines Kleidergeschäftes, kaum mit demjenigen eines Treuhandbüros vergleichbar; Banken offerieren völlig andere Dienstleistungsprodukte als eine Bergbahn, und die vielfältigen Dienstleistungen einer Stadtverwaltung können nicht mit den Leistungen eines Kantonsspitals verglichen werden.
Quelle: NOGA 2008 (BFS)
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Aufgabe 1a
Wirtschaftssektoren Rohstoffgewinnung Erster (primärer) Sektor
Fabrikation / Verarbeitung Zweiter (sekundärer) Sektor
Dienstleistungen Dritter (tertiärer) Sektor
Die Sektoren werden weiter unterteilt in Wirtschaftszweige (= Branchen) ■ Land-, Forstwirtschaft, Fischerei ■ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, z. B. Gewinnung von Natursteinen (Granit, Marmor), Gewinnung von Sand und Kies (Kieswerke)
■ Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren – Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak – Textilindustrie und Lederverarbeitung – Holzwaren (ohne Möbel) – Papierherstellung und Druckgewerbe – Kokerei, Mineralölverarbeitung – Chemische Industrie – Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas-, Beton-, keramische Industrie – Metallindustrie – Elektronische und optische Geräte – Elektrische Ausrüstungen – Maschinenbau – Fahrzeugbau – Herstellung von Möbeln – Reparatur und Installation von Maschinen ■ Energieversorgung ■ Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung ■ Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau, Ausbaugewerbe)
■ Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen ■ Verkehr, z. B. Eisenbahn, Transport- und Speditionsunternehmungen, Post- und Kurierdienste ■ Gastgewerbe, z. B. Hotels und Restaurants ■ Information, Telekommunikation und Informationstechnologie ■ Banken und Versicherungen ■ Grundstücks- und Wohnungswesen ■ Freiberufliche Dienstleistungen, z. B. Rechts- und Unternehmungsberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung und Marktforschung ■ Sonstige Dienstleistungen, z. B. Personal- und Stellenvermittlung, Reisebüros, Sicherheitsdienste und Gebäudebetreuung ■ Öffentliche Verwaltung in Gemeinden, Kantonen und auf Bundesebene ■ Erziehung und Unterricht, d. h. Schulen aller Art und aller Stufen ■ Gesundheits- und Sozialwesen, z. B. Spitäler, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime ■ Kunst und Unterhaltung, z. B. Bibliotheken und Museen, Fitnesszentren ■ Sonstige (persönliche) Dienstleistungen, z. B. Coiffeur- und Kosmetiksalons
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1.5 Unterschiedliche Unternehmungsgrössen In allen drei Wirtschaftssektoren gibt es Mikro-, Klein-, Mittel- und Grossunternehmen. So kommen die Frühstücksgipfeli auf dem Morgentisch vielleicht aus einer gewerblichen Kleinbäckerei, einem sogenannten Mikrounternehmen mit bis zu 9 Angestellten; sie könnten aber auch in einer Grossbäckerei mit über 1000 Angestellten gebacken worden sein. ■ Gliederung der Unternehmungen nach ihrer Grösse ■ Anzahl Unternehmungen ■ Anzahl Beschäftigte 1400 000
1 316 074
1289 646
1200 000 1000 000
874 654
822 946
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Grossunternehmungen sind in der Lage, ihre Produkte und Dienstleistungen zu günsti- Aufgabe 1b geren Verkaufspreisen anzubieten, weil sie die Herstellungskosten auf eine grosse Verkaufsmenge verteilen können. Zudem sind häufig nur Grossunternehmungen mit ihren speziellen Maschinen und ihrem grossen Know-how in der Lage, bestimmte Produkte überhaupt herstellen zu können. Grossunternehmungen spielen deshalb eine zentrale Rolle im Aussenhandel. Eine Klein- oder Mittelunternehmung kann z. B. kein komplettes Gasturbinenkraftwerk zur Erzeugung von elektrischem Strom liefern, wie es der Grossbetrieb ABB (Asea Brown Boveri) in seinem Sortiment anbietet. KMU verfügen oft auch nicht über Vertriebskanäle im Ausland, und ihr internationaler Bekanntheitsgrad ist deshalb in der Regel gering. Die «Handelszeitung» erstellt jährlich eine Auflistung der grössten Unternehmungen der Schweiz aufgrund des erwirtschafteten Umsatzes. Der Verkaufsumsatz ist zwar das am häufigsten verwendete Vergleichskriterium für die Unternehmungsgrösse. Daneben werden aber je nach Branche – neben der Anzahl der Beschäftigten – noch weitere Kriterien wie z. B. die mögliche Kapazität bei einer Transportunternehmung, die Produktionsmenge (der Output), die Anzahl der Filialen, das Vermögen (Bilanzsumme) bei Banken, die Prämienerträge bei Versicherungen oder das Honorarvolumen bei Treuhandunternehmungen herangezogen.
800 000 600 000
■ Die grössten Unternehmungen der Schweiz, nach Umsatz (2015)
519 697
400 000
Rang 2015
200 000
35 213
7003
0 Mikrounternehmen (1 bis < 10 Besch.)
Kleine Unternehmen (10 bis < 50 Besch.)
1265
Mittelere Unternehmen Grosse Unternehmen (50 bis < 250 Besch.) (250 und mehr Besch.)
Quelle: Betriebszählung 2013 (BFS) provisorisch, Stand 11. August 2015
Zwar wird in der Öffentlichkeit «die Wirtschaft» oft durch Schlagzeilen von Umstrukturierungen in Grossbetrieben dargestellt. In Wirklichkeit wird die Schweizer Wirtschaft allerdings durch die kleinen und mittleren Unternehmungen mit weniger als 250 Beschäftigten* (= KMU) geprägt. KMU machen über 99 % aller Unternehmungen aus, 70 Prozent aller Arbeitskräfte arbeiten in KMU, und nur 30 Prozent sind in Grossunternehmungen beschäftigt. Innerhalb der KMU spielen Mikrounternehmungen mit weniger als zehn Beschäftigten eine bedeutende Rolle: Mit gut 1.3 Mio. Beschäftigten entfallen auf diese Kategorie praktisch gleich viele Arbeitsplätze wie auf das Segment der Grossunternehmungen. Vor allem im Bereich der persönlichen Dienstleistungen dominieren Kleinunternehmungen, weil viele Dienstleistungen sehr kundenbezogen sind. * Unter einem «Beschäftigten» verstehen wir eine Vollzeitstelle; dies entspricht bei Belegung einer Stelle durch mehrere Teilzeitbeschäftigte einem Vollzeitpensum.
Firma
Hauptsitz
Umsatz in Mio. CHF
Beschäftigte
Branche
1
Glencore International AG
Baar
161 972
156 468
Welt-/Rohstoffhandel
2
Vitol SA
Genf
159 600
5 441
3
Cargill International SA
Genf
114 373
14 000
Welt-/Rohstoffhandel
4
Trafigura AG
Luzern
92 340
8 800
Welt-/Rohstoffhandel
5
Nestlé S. A.
Vevey
88 785
335 000
6
Gunvor SA
Genf
60 800
1 600
7
Mercuria Energy Trading SA
Genf
53 200
950
Welt-/Rohstoffhandel
8
Louis Dreyfus Commodities SA
Cointrin
52 915
3 500
Welt-/Rohstoffhandel
9
Ineos Holdings AG
Rolle
51 300
17 000
Chemie/Pharma
10
Roche Holding AG
Basel
48 145
91 747
Chemie/Pharma
Mineralölhandel
Nahrungsmittel Mineralölhandel
Quellen: «Handelszeitung», Bisnode D & B Schweiz AG, Urdorf
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1.6 Die Rechtsform von Unternehmungen Mit der Rechtsform wird der rechtliche Rahmen einer Unternehmung definiert. Dies betrifft in erster Linie die Beziehungen der Unternehmung gegen aussen. So bestimmen z. B. die Haftungsvorschriften, wie eine Unternehmung für ihre Schulden haftet. Dann wird aber bei Gesellschaftsunternehmungen durch die Rechtsform auch die rechtliche Beziehung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter untereinander bestimmt. Dabei geht es beispielsweise um Fragen, wieweit die einzelnen Teilhaber die Unternehmung gegenüber Dritten verpflichten dürfen oder wie allfällige Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafterinnen und Gesellschafter aufzuteilen sind. ■ Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen der Unternehmungen in der Schweiz sowie deren Anzahl Ende 2016
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Einzelunternehmung
412 454
Gesellschaftsunternehmungen Handelsgesellschaften
Genossenschaften 8 855
Personengesellschaften
Mischformen
Kapitalgesellschaften
Beispiel
Beispiel
Beispiel
Kollektivgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
13 079
178 594
211 926 Quelle: Handelsregister, www.zefix.ch
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Einzel- und Gesellschaftsunternehmungen. An einer Einzelunternehmung, oft auch als Einzelfirma bezeichnet, ist eine einzelne Person «beteiligt»; diese ist alleinige Eigentümerin. Es gibt entsprechend keine Abgrenzungsoder Vertretungsfragen zu regeln, das Gesetz sieht nicht einmal eine spezielle Rechtsform «Einzelunternehmung» vor; bei rechtlichen Problemen gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Privatperson. Das Kapital stammt von einer einzigen Person. Sie kann frei entscheiden, und ein allfälliger Gewinn kommt ausschliesslich ihr zugute. Bei einem Verlust haftet sie allerdings auch unbeschränkt, sogar mit ihrem Privatvermögen. Die Einzelunternehmung eignet sich für kleinere Betriebe, die nicht allzu viel Kapital benötigen. Beispiele sind etwa Ladengeschäfte, Gewerbebetriebe oder kleinere Treuhandbüros.
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Bei Gesellschaftsunternehmungen sind von der ursprünglichen Idee her zwei oder mehr Per- Aufgabe 2 sonen an einer Unternehmung beteiligt. Die rechtlichen Grundlagen werden in einem Vertrag oder mit Statuten definiert. Deren Inhalt kann allerdings nicht völlig frei bestimmt werden, sondern die Gesellschafter müssen sich, je nach ihren Interessen und dem Zweck der Unternehmung, an eine der im Gesetz (dem Obligationenrecht, OR) vorgesehenen Rechtsformen halten. Seit 2008 kann bereits eine einzelne Person eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Sogenannte Ein-Personen-AG oder GmbH sind somit Gesellschaftsunternehmungen mit einem einzigen Gesellschafter. Bei den Handelsgesellschaften steht als Hauptzweck die Erzielung von Einkommen für die Gesellschafter im Vordergrund, dagegen ist bei der Genossenschaft die gemeinsame Selbsthilfe der Zweck des Zusammenschlusses. Beispiele dafür sind landwirtschaftliche Genossenschaften oder Bau- und Wohngenossenschaften. Bei einer Kollektivgesellschaft, dem typischen Beispiel einer Personengesellschaft, steht die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund. Dagegen ist das Hauptmerkmal von Kapitalgesellschaften, z. B. Aktiengesellschaften, die Kapitalbeteiligung und -beschaffung. Bei kleineren Unternehmungen führt das Motiv der Risikoverteilung häufig zur Rechtsform der Kollektivgesellschaft. Mehrere Personen teilen sich die Geschäftsführung auf, d. h., sie arbeiten gemeinsam aktiv und in leitender Funktion im Geschäft. Die Gesellschaft selber haftet nicht für die Schulden, sondern die Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen für die Schulden der Unternehmung einstehen. Im Gegenzug hat auch jeder Gesellschafter Anspruch auf einen Teil des Reingewinnes. Grössere Unternehmungen benötigen häufig viel Kapital; dazu eignet sich die Aktiengesellschaft. Bei einer AG erhalten die Eigentümer für das zur Verfügung gestellte Kapital Wertpapiere in Form von Aktien und werden deshalb «Aktionäre» genannt. Eine persönliche Mitarbeit im Unternehmen wird nicht verlangt. Für die Verbindlichkeiten der Unternehmung haftet hier alleine das Geschäftsvermögen. Die Aktionäre können bei Verlusten im Gegensatz zu Einzelunternehmern oder Kollektivgesellschaftern maximal bis zu ihrer Kapitaleinlage belangt werden. Allfällige Gewinne werden den Aktionären anteilsmässig zu ihrem Kapitalanteil in Form der sogenannten Dividende vergütet. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wurde ursprünglich vom Gesetzgeber für Unternehmungen mit einem grossen und langfristigen Kapitalbedarf gestaltet. Weil eine AG bereits mit relativ wenig Grundkapital (mindestens CHF 50 000.–) gegründet werden kann, wird die Rechtsform heute oft auch für kleinere Unternehmungen mit wenigen Aktionären verwendet, die damit ihre Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzen können. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bildet eine Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft. Dadurch eignet sich die GmbH für Unternehmungen, in denen die Gesellschafter die Geschäftsführung persönlich wahrnehmen möchten (analog der Kollektivgesellschaft), ohne aber mit ihrem gesamten Privatvermögen zu haften (analog der AG).
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Die GmbH ist durch das geringere Mindestkapital (CHF 20 000.–) eine «günstige» Alternative zur AG. Sie eignet sich eher für kleinere, personenbezogene Unternehmungen. Durch die Möglichkeit, auch als Einzelperson eine GmbH gründen zu können, hat sie als «Einzelunternehmung mit beschränkter Haftung» in den letzten Jahren zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Genossenschafterinnen und Genossenschafter wollen in erster Linie ihre gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Bei landwirtschaftlichen Genossenschaften ist dies beispielsweise der gemeinsame Ein- und Verkauf von Saatgut, Dünger und landwirtschaftlichen Produkten (wie Kartoffeln, Weizen oder Mais), bei Wohnbaugenossenschaften das Erstellen von Wohnungen. Ein allfälliger Gewinn wird in der Regel nicht ausbezahlt, sondern fällt in das Genossenschaftsvermögen. Grössere Unternehmungen mit der Rechtsform einer Genossenschaft sind die Raiffeisenbanken oder die Fenaco, eine Selbsthilfeorganisation der Bauern, mit den vor allem in der Ostschweiz bekannten Volg-Läden. Auch das grösste Detailhandelsunternehmen der Schweiz, die Migros, hat die Rechtsform der Genossenschaft, wobei hier der ursprüngliche Selbsthilfegedanke für viele Kundinnen und Kunden nicht (mehr) im Vordergrund steht, muss man doch nicht GenossenschafAuch Coop ist ein genossenschaftlich organisiertes terin oder Genossenschafter sein, um in Unternehmen mit gut 2,5 Millionen Mitgliedern. einem Migros-Geschäft einzukaufen.
1 14
■ Im Handelsregister (HR) eingetragene Anzahl der verschiedenen Rechtsformen (1995– 2016) Einzelunternehmungen1)
Kollektivgesellschaften2)
1995
128 114
20 308
2000
142 314
2005
GmbH
Aktiengesellschaften
Genossenschaften
Total
10 705
170 703
14 167
343 997
19 478
46 035
171 984
13 590
393 401
148 982
17 156
84 291
173 944
11 860
436 233
2010
157 319
15 429
124 826
189 515
10 423
497 512
2015
156 460
13 375
169 249
209 225
9 019
557 328
2016
157 620
13 079
178 594
211 926
8 855
570 074
20 .. 1) nicht erfasst sind damit die nicht im HR eingetragenen Einzelunternehmungen 2) inkl. je knapp 1800 Kommanditgesellschaften
Quelle: Handelsregister, www.zefix.ch
Die Darstellung der im Handelsregister eingetragenen Unternehmungen zeigt im Vergleich von 1995 bis 2015 einen Anstieg sämtlicher Rechtsformen um gut 60 %. Die Anzahl der Einzelunternehmungen ist in dieser Zeitspanne um gut 20 % angestiegen, ebenso die Zahl der Aktiengesellschaften. Die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung hat sich dagegen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Der Grund dafür liegt in der Revision des Aktienrechts, die bereits 1992 in Kraft gesetzt wurde und durch welche die GmbH gegenüber der AG erstmals stark an Attraktivität gewonnen hatte. Verstärkt wurde dieser Trend durch eine Revision 2008. Die Eigenkapitalobergrenze wurde aufgehoben, und eine GmbH kann seither als «Ein-Personen-Gesellschaft» geführt werden.
Eine erste Übersicht über die Wirtschaft 15
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
1.7 Wem gehören die Unternehmungen? Wem gehören eigentlich die vielen unterschiedlichen Unternehmungen, die Landwirtschaftsbetriebe, Handels- und Produktionsbetriebe, Banken, Versicherungen, Reisebüros, Hotels oder die öffentlichen Verwaltungen? Jede dieser Unternehmungen hat eine bestimmte Trägerschaft. Im Falle von Einzelfirmen sind die Eigentumsverhältnisse klar: Die Unternehmerin ist gleichzeitig Eigentümerin. Es sind allerdings auch andere als rein private Eigentumsverhältnisse möglich. Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es drei Möglichkeiten: Private Unternehmungen
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Staatliche (öffentliche) Unternehmungen
sind vollständig in Privateigentum
neben Privatpersonen ist auch der Staat Teilhaber an der Unternehmung
sind vollständig im Eigentum des Staates
■ Novartis ■ Nestlé ■ UBS
■ Schweizerische Nationalbank ■ Flughafen Zürich AG ■ Swisscom
■ SBB ■ Die Post ■ SUVA
■ Private Unternehmungen In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung wird durch die in der Verfassung festgelegte Eigentumsfreiheit garantiert, dass das Eigentum des Einzelnen geschützt wird. Durch ein weiteres Grundrecht, die Wirtschaftsfreiheit, wird festgelegt, dass jede Person ihren Beruf oder ihr Gewerbe frei wählen kann. Entsprechend diesen Grundsätzen befindet sich der Grossteil aller Unternehmungen in den Händen von Privatpersonen. ■ Staatliche Unternehmungen Die Berücksichtigung und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft, das «Wohl der Allgemeinheit», auch «öffentliches Interesse» oder « Service public» genannt, führen dazu, dass bestimmte Dienstleistungen von staatlichen (öffentlichen) Unternehmungen angeboten werden. Staatsbetriebe begründen ihr Vorhandensein damit, dass bei privatwirtschaftlicher Geschäftstätigkeit die Interessen von einzelnen Gesellschaftsgruppen, wie z. B. erschwingliche Preise oder die gleichmässige Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, zu wenig berücksichtigt werden. Wenn die staatlichen Unternehmungen anderseits das alleinige Recht zum Verkauf der Produkte besitzen, erhalten sie eine Monopolstellung und sind damit keinem direkten Konkurrenzdruck mehr ausgesetzt.
1 16
■ Die SBB: Eine private Bahnunternehmung würde die Preise der Nachfrage entsprechend festsetzen. Die Fahrkarten für selten befahrene Strecken würden teurer, unrentable Strecken gar ganz geschlossen. Die Verkehrsverbindungen in entlegene Ortschaften wären bei privatwirtschaftlichen Verkehrsbetrieben nicht mehr im gleichen Ausmass gewährleistet. ■ Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist als staatliche Unternehmung eingerichtet worden, um Handwerks- und Gewerbebetriebe mit erhöhter Unfallgefahr zu tragbaren Prämien zu versichern. ■ Mit staatlichen Spitälern soll eine gleichmässige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erreicht werden. ■ Die Dienstleistungen der Post werden zu einheitlichen Preisen auch in entlegenen Gebieten angeboten: So wird ein Brief innerhalb von Zürich für den gleichen Preis befördert wie ein Brief von Zermatt im Wallis nach Brülisau bei Appenzell. Der Staat kann aber auch noch anders Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen nehmen: einerseits durch Vorschriften, die eine einheitliche Regelung bewirken. Dieses Verfahren wird beispielsweise bei der Zulassung von Telefonapparaten angewandt. Um auch ohne Monopolstellung einen reibungslosen Telefonverkehr sicherzustellen, legt das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) fest, welche Erfordernisse private Telefonapparate zu erfüllen haben. Eine zweite Möglichkeit besteht in der Erteilung von Betriebsbewilligungen (Konzessionen) an private Unternehmungen. So hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als privatrechtliche Unternehmung die Konzession verbunden mit einem staatlichen Programmauftrag erhalten. Im Vergleich zu Privatsendern, die sich fast ausschliesslich über Werbeeinnahmen finanzieren müssen, machen bei der SRG die Werbeeinnahmen nur rund 30 % der Gesamteinnahmen aus. Die übrigen 70 % der Einnahmen stammen aus Empfangsgebühren der Konsumentinnen und Konsumenten. Dadurch muss sich die SRG bei der Programmgestaltung nicht nur an Einschaltquoten orientieren, und es können vertiefende Informationssendungen oder kulturelle Sendegefässe für kleinere Publikumsgruppen ins Programm aufgenommen werden. ■ Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Der Staat kann sich auch durch blosse finanzielle Beteiligung einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit einer Unternehmung sichern. Sind an Unternehmungen sowohl der Staat als auch Privatpersonen beteiligt, so bezeichnen wir diese Form der Trägerschaft als gemischtwirtschaftlich. Auch hier wird eine staatliche Beteiligung durch den «Service public», das öffentliche Interesse, begründet. Ein aufsehenerregendes Beispiel dafür war das finanzielle Engagement des Bundes und vieler Kantone beim Aufbau einer Nachfolgegesellschaft für die gescheiterte Swissair, die heutige Swiss. Weitere Beispiele gemischtwirtschaftlicher Unternehmungen sind die Schweizerische Nationalbank, die Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.
Aufgabe 3
Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
1.8 Wie dürfen Unternehmungen heissen? Umgangssprachlich wird der Begriff « Firma» meistens als Bezeichnung für ein Geschäft als solches verwendet. Im rechtlichen Sinn bedeutet «Firma» allerdings einzig und allein den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist. Zur Festlegung der Firma einer Unternehmung sind einige rechtliche Grundsätze zu beachten, die im Obligationenrecht (OR) zu finden sind. Das Firmenrecht definiert die Regeln zur Gestaltung des Geschäftsnamens. Jede Firma darf neben dem gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Inhalt Zusätze enthalten, die der näheren Bezeichnung der Unternehmung dienen. Die Firma muss der Wahrheit entsprechen (= Firmenwahrheit) und darf keine unrichtigen oder irreführenden Angaben enthalten. Seit dem 1. Juli 2016 gelten für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften zur Firmenbildung. Einzig bei einer Einzelunternehmung muss der Familienname des Eigentümers oder der Eigentümerin in der Firma zwingend aufgeführt werden. Bei allen übrigen Rechtsformen, d. h. bei allen Gesellschaften, kann die Firma frei gewählt werden; der Firmenname muss aus einem frei zu bildenden Kern (z. B. einem Namen, einer Fantasiebezeichnung oder einem Sachbegriff) bestehen, der mit der entsprechenden Rechtsform zu ergänzen ist. Diese Rechtsformangabe ist zwingend erforderlich. Die Bezeichnung der Rechtsform kann voll ausgeschrieben oder abgekürzt werden; es gelten folgende Kürzel: für eine Kollektivgesellschaft «KlG», für eine Aktiengesellschaft «AG», für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung «GmbH» und für eine Genossenschaft «Gen». Vorteil dieser Regelung ist, dass eine einmal bestimmte Firma auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann und dass beispielsweise bei einer Umwandlung in eine andere Rechtsform nur die Rechtsformangabe angepasst werden muss. Jede neue Firma muss sich allerdings von einer bereits bestehenden deutlich unterscheiden (= Firmenausschliesslichkeit). Mit dem seit Mitte 2016 geltenden Firmenrecht wurde diese Ausschliesslichkeit des Firmennamens neu für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt; einzig für Einzelunternehmungen ist die Firmenausschliesslichkeit nach wie vor auf den gleichen Ort beschränkt. Die Firma wird – zusammen mit anderen Informationen über die Unternehmung – ins Handelsregister (HR) eingetragen. Das Register wird durch die kantonalen Handelsregisterämter geführt und enthält rechtlich relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmungen. Weil die Angaben grundsätzlich für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann jedermann im Handelsregister Einsicht nehmen oder sich gegen eine Bearbeitungsgebühr Auszüge über bestimmte Unternehmungen geben lassen. Eintragungen und Löschungen im Handelsregister werden laufend im täglich erscheinenden «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) publiziert und anschliessend in den betroffenen kantonalen Amtsblättern veröffentlicht.
1 18
■ Übersicht über die Firmenbildung bei verschiedenen Rechtsformen Rechtsform
Firmenbildung
Beispiele
Einzelunternehmung
Familienname, mit oder ohne Vornamen
Franz Koller Koller Informatik-Service
Kollektivgesellschaft
Frei wählbar Rechtsformangabe «Kollektivgesellschaft» oder abgekürzt «KIG» obligatorisch
Koller & Co Kollektivgesellschaft Koller, Etter und Merz KlG KEM Informatik KIG Informatik-Service KIG Fantastica KIG
Aktiengesellschaft
Frei wählbar Rechtsformangabe «Aktiengesellschaft» oder abgekürzt «AG» obligatorisch
Koller AG Koller, Etter und Merz AG KEM Informatik AG Informatik-Service AG Fantastica AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Frei wählbar Rechtsformangabe «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» oder abgekürzt «GmbH» obligatorisch
Koller GmbH Koller, Etter und Merz GmbH KEM Informatik GmbH Informatik-Service GmbH Fantastica GmbH
Genossenschaft
Frei wählbar Rechtsformangabe «Genossenschaft» oder abgekürzt «Gen» obligatorisch
Genossenschaft Rebhalde WOGENO Wohnbaugenossenschaft Fantastica Gen
Übung 7 Übung 8
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
1.9
Ausgewählte Branchen aus dem Dienstleistungssektor
Handelsbetriebe, Banken, Versicherungen und Treuhandunternehmungen sind vier Branchen aus dem Dienstleistungssektor, die in einer kaufmännischen Ausbildung von besonderer Bedeutung sind. ■ Handelsbetriebe Ein Kleidergeschäft ist ein typisches Beispiel für einen Handelsbetrieb. Es übernimmt für die Kundschaft den Einkauf bei verschiedenen Fabrikanten im In- und Ausland. Kundinnen und Kunden können damit bequem in einer Boutique an ihrem Wohnort ein Paar Jeans einkaufen, das aus verschiedenen Rohstoffen und Halbfabrikaten (z. B. in Portugal) zum Endprodukt verarbeitet wurde. Die Boutique hält jederzeit eine Auswahl an modischen Kleidern am Lager. Verkäuferinnen und Verkäufer beraten die Kundinnen und Kunden aufgrund ihrer Erfahrung entsprechend deren Wünschen und finanziellen Mitteln bei der Auswahl. Damit umfasst die Dienstleistung einer Boutique drei Funktionen: ■ eine Beschaffungsfunktion ■ eine Lagerfunktion ■ eine Beratungs- oder Sortimentsfunktion
1 20
Um einen Reingewinn erzielen zu können, muss ein Handelsbetrieb alle genannten Aufwendungen in seine Verkaufspreise einkalkulieren. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis für die Waren und dem Erlös, der beim Verkauf erzielt wird, ist der sogenannte Bruttogewinn. «Brutto» deshalb, weil aus diesem Betrag die weiteren Aufwände, wie z. B. die Personal-, Lager- und Zinskosten oder die Abschreibungen (Wertverminderung des Anlagevermögens), gedeckt werden müssen. Erst nach Abzug all dieser Kosten erzielt ein Handelsbetrieb möglicherweise einen Reingewinn. Wie gelangen aber nun die Kleider in das Kleidergeschäft? Die Produkte durchlaufen von der Herstellung bis zum Verkauf verschiedene Etappen. Ausgehend von den Rohstoffen, z. B. Rohbaumwolle aus Ägypten, erfolgt die Herstellung eines Kleidungsstückes bei den Produzenten in verschiedenen Stufen in in- oder ausländischen Fabriken. ■ Die Handelskette Produzenten Boss Deutschland
Armani Italia
Dior France
Lagerfeld France
Versace Italia
Gross- oder Engros-Handel
Das Geschäft muss nun allerdings die eingekauften Kleider bezahlen, bevor es einen Ertrag aus dem Verkauf erhält. Für das auf diese Weise in den Lagerbeständen investierte Kapital müssen Zinskosten eingerechnet werden. Zusätzlich verursachen die Lager- und Verkaufsräumlichkeiten einen Aufwand in Form von Mietzinsen. Der Beratungsaufwand des geschulten Verkaufspersonals schlägt sich schliesslich in der Buchhaltung als Lohnaufwand nieder. Deswegen ist ein Herrenanzug in einem Kleidergeschäft sicher teurer, als wenn das gleiche Produkt direkt ab Fabrik gekauft wird.
Generalimporteur Schweiz Detailhandel Boutique «Arabelle»
Boutique «Zacharias» Konsumentinnen und Konsumenten
■ Erfolgsrechnung eines Handelsbetriebs Erfolgsrechnung Warenertrag (Erlös aus Verkäufen) – Warenaufwand (Kosten des Einkaufs)
1 395 000 – 558 000
Bruttogewinn – Gemeinaufwand Personalaufwand (Löhne und Gehälter) Raumaufwand (Mietzinsen) Verwaltungsaufwand Zinsaufwand (Kapitalzinsen) Abschreibungen (auf Einrichtungen) Reingewinn
837 000 430 000 165 000 75 000 26 000 25 000
– 721 000 116 000
Der Gross- oder Engroshandel übernimmt in einer ersten Stufe die Beschaffungsfunktion von Gütern direkt bei den Produzenten und leitet z. B. Rohstoffe an Fabrikationsbetriebe oder die fertigen Güter an Wiederverkäufer weiter. Aus den Zentrallagern der Grossisten werden die sogenannten Wiederverkäufer, die Einzel- oder Detailhändler, beliefert, welche die Produkte schliesslich den Konsumenten, den eigentlichen Endverbrauchern, verkaufen. Handelsbetriebe erleichtern also die Verteilung der Güter zwischen Produzenten und Konsumenten, indem sie die Güter an geeigneten Orten und in passender Auswahl mit fachkundiger Beratung anbieten. Wegen der hohen Arbeitsteilung in unserer Wirtschaft sind Handelsbetriebe nicht mehr wegzudenken; sie erleichtern den Produzenten die Verteilung (Distribution) ihrer Erzeugnisse und den Konsumenten das Einkaufen von Produkten. Aufgabe 4
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
■ Banken Als Drehscheiben für Geld und Kapital fällt den Banken die wichtige Aufgabe zu, die Wirtschaftsteilnehmer mit genügend Kapital zu versorgen und den Zahlungsverkehr sicherzustellen. Im Weiteren erledigen Banken für ihre Kunden den An- und Verkauf von Wertschriften im Börsenverkehr. Wenn jemand auf einem Jugend- oder Privatkonto Geld einbezahlt, das er nicht benötigt, stellt er damit der Bank Kapital zur Verfügung und erhält dafür einen Zins. Der Zins bildet eine Art Mietpreis für das zur Verfügung gestellte Kapital. Für Kredite, welche die Bank mit diesem Geld gewährt, muss der Kreditnehmer einen etwas höheren Zins bezahlen. Die Banken vermitteln somit Kapital und decken ihre Kosten aus der Differenz der unterschiedlichen Zinssätze. Die Kreditvermittlung als Hauptaufgabe der Banken wird aufgrund der unterschiedlichen Zinssätze auch Zinsdifferenzgeschäft genannt. Banken erbringen neben der Kreditvermittlung noch weitere Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung und Wertschriften. Für solche Dienstleistungen verlangen die Banken eine Entschädigung: die Kommission. Die entsprechenden Tätigkeiten werden deshalb « Kommissionsgeschäfte» genannt. Im Geschäftsverkehr werden nur noch wenige Rechnungen bar bezahlt. Abgesehen vom Risiko eines Diebstahles ist eine Barzahlung zwischen Geschäftspartnern meistens sehr umständlich. Viel einfacher ist die bargeldlose Zahlungsabwicklung über die Bank. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Partner über ein Bankkonto verfügen. Gutschriften und Belastungen werden dann auf den Kontokorrentkonten der Bankkunden verrechnet, indem der entsprechende Betrag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben und auf demjenigen des Schuldners belastet wird. Weitere Dienstleistungen im Bereich der Zahlungsvermittlung bilden Geldautomaten sowie der Handel mit ausländischen Währungen. Während es im Notengeschäft um den An- und Verkauf von ausländischen Münzen und Banknoten geht, versteht man unter dem Devisengeschäft den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit Fremdwährungen. Der Unterschied zwischen dem AnkaufsDie 62 Regionalbanken und Sparkassen in der und Verkaufspreis für die entsprechenden Schweiz sind hauptsächlich im Spar- und Währungen entschädigt die Bank für ihre Hypothekargeschäft (Kreditvermittlung) tätig. Umtriebe.
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Es gibt viele Möglichkeiten, sein Geld anzulegen: Neben einem Bankkonto kann Geld auch in Edelmetalle (Gold, Silber), in Immobilien (Häuser, Grundstücke) oder in Unternehmungen, die Kapital für Investitionen in ihre Fabrikationsgebäude oder Produktionsmaschinen benötigen, angelegt werden. Anlageberaterinnen und -berater kennen sich in den verschiedenen Anlagemöglichkeiten aus und können die Kunden und Kundinnen bei ihrer Vermögensverwaltung entsprechend beraten. Wird Geld in Unternehmungen angelegt, geschieht dies häufig mittels Wertpapieren. Wenn z. B. die Betreiberin des Flughafens Zürich, die «Flughafen Zürich AG», für den Ausbau des Flughafens zweihundert Mio. Franken benötigt, stellt sich die Frage, ob überhaupt jemand dazu bereit ist, dem Flughafen Zürich so viel Geld für eine relativ lange Zeit zur Verfügung zu stellen. Mit Wertpapieren kann dieses Problem gelöst werden, indem der gesamte Kapitalbedarf zunächst in kleinere Teilbeträge aufgeteilt, d. h., auf viele Anleger verteilt wird. Im Weiteren können Wertpapiere leicht verkauft und dadurch bei Bedarf von den Anlegerinnen und Anlegern wieder in Bargeld gewechselt werden. Die Banken bieten Unternehmungen ihre Dienste bei der Ausgabe von Wertpapieren an und vermitteln dabei Kapital zwischen Kapitalgebern und Unternehmungen. Falls ein Kapitalgeber sein investiertes Geld später zurückziehen will, kann er dies durch den Verkauf seines Wertpapiers an der Börse tun. Die an der Börse gehandelten Wertpapiere werden auch Effekten genannt. An Effektenbörsen sind aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nur ausgewählte Banken zugelassen. Sie ermöglichen mit dem Wertpapierhandel die gewünschten Käufe und Verkäufe zwischen verschiedenen Kapitalgebern. ■ Gliederung der Bankgeschäfte Bankgeschäfte
Kreditvermittlung (Zinsdifferenzgeschäft)
Aktivgeschäft Ausleihung von Geldern an die Kunden
Passivgeschäft Entgegennahme von Kundengeldern
erscheint in der Aktiv- bzw. Passivseite der Bankbilanz
Indifferente oder bilanzneutrale Geschäfte (Kommissionsgeschäfte)
Zahlungsvermittlung Zahlungsverkehr und Handel mit fremden Währungen
Effektengeschäft Ausgabe sowie An- und Verkauf von Wertpapieren, Anlageberatung / Vermögensverwaltung
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
■ Versicherungen Die Dienstleistung einer Versicherung besteht darin, ihre Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens teilweise oder vollumfänglich zu schützen. Schadenfälle treten für den Einzelnen mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit ein. Falls sich ein solches Ereignis jedoch tatsächlich abspielt, können die finanziellen Folgen die Möglichkeiten des Einzelnen bei Weitem übersteigen. Wenn jemand beispielsweise mit dem Auto einen Fussgänger (Ehemann und Vater von zwei Kindern) anfährt und dieser an den Verletzungen stirbt, muss der Schadensverursacher aufgrund der Haftpflicht mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen. Nach welchen Grundsätzen funktioniert eine Versicherung? Für einen Versicherungsschutz haben die Versicherten der Versicherungsgesellschaft regelmässig einen bestimmten Geldbetrag, eine «Prämie», Prämie», zu überweisen. Die Gesellschaft verwaltet die Geldbeträge und benützt sie für die Bezahlung der Versicherungsleistungen im Schadensfall. Alle Versicherungsnehmer zusammen bilden somit eine Gefahrengemeinschaft, die auf dem Solidaritätsprinzip basiert: Wenn jemand aus der Gemeinschaft einen Schaden erleidet, werden die finanziellen Folgen aus den Prämien aller Versicherten bezahlt. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, der Inhalt des Versicherungsvertrages, wird in der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten. Die Vielzahl von Versicherungen können unterschiedlich gegliedert werden; eine gute Übersicht ergibt die Unterscheidung nach dem «Gegenstand» der Versicherung. ■ Übersicht Versicherungen Gliederung der Versicherungen
Personenversicherungen
Sachversicherungen
Vermögensversicherungen
Bei Personenversicherungen sind Personen hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Alter oder Tod versichert. Typische Beispiele sind die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), Pensionskassen oder Lebensversicherungen. Während die obligatorische AHV als staatliche «Versicherungsunternehmung» ausgestaltet ist und z. B. auch die SUVA, als wichtigste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung, eine öffentliche Unternehmung ist, werden Pensionskassen oder Lebensversicherungen von privaten Unternehmungen getragen.
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Sachversicherungen decken Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Gütern oder Waren entstehen. Ein Beispiel dafür ist eine Mobiliarversicherung, durch welche Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen in einem Haushalt versichert sind. Durch Vermögensversicherungen können allfällige Geldzahlungen versichert werden, die durch Haftpflichtansprüche entstehen. Wenn jemand beispielsweise mit einem Motorfahrzeug einer Drittperson einen Schaden zufügt, wird die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung einen solchen Schaden decken. Sach- und Vermögensversicherung werden mehrheitlich von privaten Versicherungsgesellschaften getragen. Grosse Unternehmungen wie die Zurich, Axa Winterthur oder die Bâloise haben in ihrem Sortiment Versicherungen aus allen drei Sparten. Versicherungsunternehmungen sollten aufgrund ihrer Aufgabe zwangsläufig (sehr) viele Versicherte haben. Je grösser nämlich die Zahl der erfassten Personen, Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer wird der Einfluss des Zufalls. Es kann damit zwar nichts darüber ausgesagt werden, wer künftig von einem Schaden betroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Personen einen bestimmten Unglücksfall erleiden werden. Aufgrund dieses «Gesetzes der grossen Zahl» kann durch versicherungsmathematische Berechnungen die voraussichtliche Schadenssumme relativ genau berechnet werden. Deshalb gilt für Versicherungen: Je mehr Kunden und Kundinnen in einer Gefahrengemeinschaft eingeschlossen sind, desto besser wird der Risikoausgleich und Nach den schweren Unwettern im August 2005 im Berner Oberland übernahm die kantonale desto geringer das unternehmerische Risiko, Gebäudeversicherung Schäden von mehr als weil nicht alle Versicherungsnehmer gleichCHF 300 Mio. Übung 9 zeitig einen Schaden erleiden werden.
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
■ Treuhandunternehmungen In der Branche der Treuhandunternehmungen bieten sowohl viele kleinere Treuhandbüros als auch die grossen, bekannten Treuhandgesellschaften ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen an. ■ Übersicht über die Aufgaben von Treuhandunternehmungen Aufgaben Treuhandunternehmungen
Treuhand im engeren Sinn
Kaufmännische Dienstleistungen ■ Buchhaltung führen ■ Liegenschaftsverwaltung ■ Erstellen von Steuererklärungen und Mehrwertsteuer-Abrechnungen
Beratungen ■ Gründung von Unternehmungen ■ Steuerberatungen ■ Geschäftsübernahmen
Revision Wirtschaftsprüfung ■ Buchhaltungen kontrollieren
Treuhandunternehmungen sind für andere Unternehmungen tätig. Sie richten z. B. Informatiksysteme für das elektronische Führen der Buchhaltung ein, unterstützen die Verantwortlichen bei Fachfragen oder übernehmen die komplette Buchführung. Treuhänder erledigen die Liegenschaftsverwaltung, wenn eine Unternehmung Häuser besitzt. Solche Verwaltungsarbeiten reichen vom Erstellen der Mietverträge über den Einzug der Mietzinsen bis hin zur Bezahlung der Unterhaltsarbeiten und des Hauswarts. Ebenso helfen Treuhandunternehmungen bei steuerlichen Fragen, übernehmen das Ausfüllen von Steuererklärungen oder erledigen Mehrwertsteuer-Abrechnungen. Mit ihrem Fachwissen beraten Treuhandunternehmungen ihre Kunden bei kaufmännischen Entscheidungen, bei der Gründung einer Unternehmung, bei Finanzierungsfragen, bei Sanierungen oder bei der Übernahme von Geschäften. Speziell qualifizierte Treuhänder überprüfen mit ihrem Fachpersonal, ob die Buchhaltung, vor allem bei Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften, gemäss den gesetzlichen Aufgabe 5 Vorschriften geführt wird. Diese Tätigkeit wird als Revision oder auch Wirtschaftsprüfung Übung 10 bezeichnet, sie darf nur von speziellen Revisionsunternehmen und zugelassenen RevisionsÜbung 11 experten durchgeführt werden.
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
Das haben Sie gelernt Bedürfnisse als Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns definieren Bedürfnisse in verschiedene Kategorien gliedern Die Bedürfnispyramide gemäss der Theorie von Maslow erklären Den Unterschied zwischen Bedürfnis und Nachfrage erklären Freie und wirtschaftliche Güter unterscheiden Hauptkategorien von wirtschaftlichen Gütern definieren und konkrete Beispiele von Gütern dieser Einteilung zuordnen Die drei Wirtschaftssektoren definieren und konkrete Unternehmungen diesen Sektoren zuordnen Unternehmungen nach der Anzahl der Beschäftigten unterschiedlichen Grössenkategorien zuordnen Den Begriff «KMU» definieren und die Bedeutung der KMU begründen Die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmungen gliedern Das Vorkommen von verschiedenen Rechtsformen von Unternehmungen erklären Mögliche Eigentumsverhältnisse von Unternehmungen unterscheiden Die Notwendigkeit von staatlichen Unternehmungen begründen Grundsätze der Firmenbildung und diese auf konkrete Beispiele anwenden Das Handelsregister in allgemeiner Art charakterisieren Die Funktion von Warenhandelsbetrieben erklären Den Begriff «Bruttogewinn» im Warenhandel definieren und den Unterschied zum «Reingewinn» begründen Den Weg von Handelsgütern in der Handelskette erläutern Das Geschäftsfeld der Banken beschreiben Bankgeschäfte nach Zinsdifferenz- und Kommissionsgeschäft unterscheiden Das Funktionsprinzip von Versicherungen beschreiben Versicherungen nach dem Gegenstand der Versicherungen gliedern Die Aufgabenbereiche von Treuhandunternehmungen beschreiben
Offene Fragen
1 28
Diese Begriffe können Sie erklären Bedürfnis
Private Unternehmungen
Existenz- / Wahlbedürfnisse
Staatliche Unternehmungen
Grund- / Luxusbedürfnisse
Service public
Individual- / Kollektivbedürfnisse
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Materielle / immaterielle Bedürfnisse
Firmenrecht
Bedürfnispyramide nach Maslow
Firma
Güter
Firmenwahrheit
Freie Güter / wirtschaftliche Güter
Firmenausschliesslichkeit
Sachgüter / immaterielle Güter / Dienstleistungen / Rechte
Handelsregister
Konsumgüter / Investitionsgüter
Handelsbetriebe
Gebrauchsgüter / Verbrauchsgüter
Beschaffungsfunktion
Branchen
Lagerfunktion
Erster / primärer Wirtschaftssektor
Sortiments- / Beratungsfunktion
Zweiter / sekundärer Wirtschaftssektor
Bruttogewinn / Reingewinn
Dritter / tertiärer Wirtschaftssektor
Grosshandel / Einzelhandel
Unternehmungsgrösse
Handelskette
Mikrounternehmen / Kleine Unternehmen / Mittlere Unternehmen / Grosse Unternehmen / KMU
Banken Zinsdifferenzgeschäft
Rechtsformen
Kommissionsgeschäft
Einzelunternehmung
Versicherungen
Gesellschaftsunternehmungen
Solidaritätsprinzip
Handelsgesellschaften
Prämie / Police
Genossenschaft
Personen- / Sach- / Vermögensversicherung
Personengesellschaften
Treuhandunternehmungen
Kollektivgesellschaft
Revisionen
Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine erste Übersicht über die Wirtschaft 29
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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft
c) Grund- und Luxusbedürfnisse sind Unterkategorien der Wahlbedürfnisse. Die Zuordnung einzelner Güter zu diesen beiden Gruppen ist auch von den Wertvorstellungen einer Gesellschaft abhängig.
d) Wenn in einer Gesellschaft nach den Grund- auch die Luxusbedürfnisse abgedeckt sind, stagniert die Wirtschaft auf hohem Niveau.
a) Marc Bucher hätte gerne ein Sony-Heimkinosystem. b) Beatrice Kummer sieht sich Filme lieber in einem «richtigen» Kino an. Sie freut sich auf das neue Multiplex-Kino in ihrer Stadt. c) Politiker fordern eine «zweite Röhre» (Autobahntunnel) durch den Gotthard. d) Carla Biasotto aus Affoltern am Albis verbringt fast jedes Wochenende in ihrer Zweitwohnung im Tessin. e) In der Auffangstelle in Kreuzlingen werden Asylsuchende mit dem Nötigsten versorgt.
e) Das Selbstverwirklichungsbedürfnis steht gemäss der Theorie von Maslow an der Spitze der fünfstufigen Pyramide.
f) Die sozialen Bedürfnisse sind gemäss Maslow durch das Bedürfnis nach sozialem Ansehen bzw. der Stellung in der Gesellschaft definiert.
f) Rund 60 % aller Schülerinnen und Schüler des Bildungszentrums Bolgen verpflegen sich in der Mensa. g) Oliver besucht die Grundschule (2. Primarklasse) in seiner Wohngemeinde. h) Irène, seine Klassenkameradin, besucht in der Nachbargemeinde zusätzlich zwei Lektionen «English for Kids» bei einer Privatlehrerin. i) Roberto trainiert pro Woche zweimal in einem Fitnesscenter. j) Simone feiert mit ihrem Mann Leon den 5. Hochzeitstag in einem exklusiven Feinschmecker-Restaurant.
Materielles Bedürfnis
Immaterielles Bedürfnis
B
Kollektivbedürfnis
A
Individualbedürfnis
b) Bedürfnisse können nach ihrer Dringlichkeit in Existenz- und Wahlbedürfnisse und nach dem Bedürfnisträger in materielle und immaterielle Bedürfnisse gegliedert werden.
Zu welchen Bedürfniskategorien gehören die folgenden Aussagen? Es sind Mehrfachnennungen möglich.
Luxusbedürfnis
a) Ausgangspunkt für wirtschaftliches Handeln ist die Werbung, welche die verfügbaren Güter und Dienstleistungen den Konsumenten bekannt macht.
30
Grundbedürfnis
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
1
Übung 2 Bedürfniskategorien
Wahlbedürfnis
Übung 1 Bedürfnisse
Existenzbedürfnis
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C
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G
H
Übung 4 Verschiedene Güterarten
Konsumgüter
Investitionsgüter
Gebrauchsgüter
Verbrauchsgüter
b) Das Angebot der Unternehmungen trifft am Markt auf die Bedürfnisse der Menschen.
Rechte
a) Unternehmungen stellen durch den Einsatz der Produktionsfaktoren Güter her und bieten diese am Markt an.
Dienstleistungen
Zu welcher Güterart gehören die folgenden Güter? Es sind Mehrfachnennungen möglich.
Immaterielle Güter
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
Sachgüter
Übung 3 Wirtschaftliche Güter
A
B
C
D
E
F
G
H
a) Finanzberatung einer Bank für eine Schreinerei b) Schleifmaschine in einer Schreinerei
c) Erst wenn die Bedürfnisse mit genügend Kaufkraft ausgestattet sind, entsteht am Markt ein Angebot.
c) Heizöl im Tank eines Einfamilienhauses d) Mietvertrag für das Auto einer Touristin
d) Unter dem Produktionsfaktor Arbeit verstehen wir neben der reinen Arbeit auch das «Wissen» für die Herstellung von Sachgütern und Dienstleistungen.
e) Mietauto auf dem Areal einer Autovermietung f) Sitzgruppe im Wohnzimmer der Familie Gerber
e) Wenn ein Gut in unbeschränktem Mass vorhanden ist, sodass es nicht bewirtschaftet werden kann, sprechen wir von einem freien Gut.
g) Werkstattgebäude einer Malerei h) Hotelübernachtung eines Aussendienstmitarbeiters i) Der Arbeitsvertrag einer Angestellten bei einem Reisebüro
f) «Konsumgüter» ist der Überbegriff für die Gesamtheit der von den Unternehmungen hergestellten Güter.
j) Mobilfunk-Lizenz für das Gebiet der Schweiz k) Nachtessen im Kreis von Freunden und Freundinnen
g) Unter einer Lizenz verstehen wir das Recht zur alleinigen Nutzung oder Verwertung einer Erfindung.
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Übung 5 Wirtschaftssektoren
Übung 6 Unternehmungsgrösse
Bestimmen Sie, welchem Wirtschaftssektor (1, 2 oder 3) die folgenden Unternehmungen bzw. Tätigkeitsbereiche einzelner Unternehmungen angehören. a) Bauernhof Charlottenfels, Neuhausen am Rheinfall b) Mode Vabene, Wil c) Glarner Kantonalbank, Glarus d) Amrein Bau AG, Emmen
Arni, Gartenbau und Planung k) Bereich «Planung Gartenanlagen» l) Bereich «Baumschulen»
p) Bereich «Handel mit Nordseelachs»
Vermögen (Bilanzsumme)
Anzahl Filialen
Kapazität
Output (Produktionsmenge)
i) Oberflächenbeschichtung Hafner AG, Flawil j) Pastorini Spielwaren, Zürich
c) Mikrounternehmen sind kleine Betriebe mit bis zu 9 Beschäftigten.
n) Bereich «Renovation alter Möbel»
q) Bereich «Fisch-Räucherei»
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K
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A. Läubli, Fischerei und Fischhandel o) Bereich «Fischfang»
h) Spital Thurgau AG, Frauenfeld
b) Unter KMU verstehen wir Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten.
Prämienerträge
g) Kieswerk Rubigen, Bolligen
a) In der Schweiz sind weit über 90 % aller Betriebe sogenannte KMU; sie beschäftigen zwei Drittel aller Arbeitskräfte.
Honorarvolumen
f) Leinenweberei, Langenthal
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
Antiquitäten Hermann Zwicker m) Bereich «An- und Verkauf»
e) Metallwalzwerke AG, Menziken
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Umsatz in Franken
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Welche Kriterien sind bei den folgenden Branchen für Betriebsgrössenvergleiche, neben der Anzahl der Beschäftigten, am aussagekräftigsten?
d) Detailhandel e) Banken f) Versicherungen g) Transportunternehmungen h) Energieerzeugung i) Treuhandunternehmungen j) Produktionsbetriebe
Übung 7 Eigentumsverhältnisse / Rechtsform / Firma
Übung 8 Einzelunternehmung, GmbH oder AG?
b) Erschwingliche Preise und eine regional gleichmässige Versorgung mit Gütern sind Beispiele für das öffentliche Interesse an staatlichen Unternehmungen.
c) Die Firmenausschliesslichkeit für Einzelunternehmungen ist in der ganzen Schweiz garantiert.
d) Bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen haben der Staat und die privaten Miteigentümer Einfluss auf die Geschäftsführung.
e) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht gewinnorientiert, sondern dient in erster Linie der Selbsthilfe.
f) Die Firma einer GmbH muss zwingend den Zusatz «GmbH» enthalten.
g) Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen heissen so, weil sie ihre Produkte oder Dienstleistungen sowohl dem Staat als auch Privatpersonen verkaufen.
a)
Ich will das unternehmerische Risiko nicht alleine tragen.
b)
Ich will über die Gewinnverteilung alleine entscheiden.
c)
Ich will ausschliesslich mit dem in der Unternehmung investierten Kapital haften.
d)
Ich möchte in der Firma nicht mit meinem Namen in Erscheinung treten.
e)
Nach meinem Tode soll die Unternehmung (oder mein Anteil daran) problemlos unter den Erben aufgeteilt werden können.
f)
Ich will das Haftungsrisiko möglichst gering halten, mein starkes persönliches Engagement aber dennoch deutlich machen.
g)
Meine Tochter soll dereinst mein Geschäft übernehmen; die Rechtsform soll eine schrittweise Übernahme der Verantwortung begünstigen.
h)
Die Unternehmung soll in Zukunft unter einer neuen Firma auftreten, die nicht mehr an den alten Namen erinnert.
i)
Es ist mir nicht gelungen, mit eigenen Sicherheiten die notwendigen Bankkredite für Erweiterungsinvestitionen zu erhalten.
j)
Ich habe kapitalkräftige Partner gefunden, die sich jedoch nicht selbst in der Unternehmung engagieren möchten.
k)
Jeglicher Papierkram ist mir ein Gräuel. Ich möchte den administrativen Aufwand deshalb minimieren.
l)
Ich möchte nicht nur vom Kapital eines Partners, sondern auch von seinem unternehmerischen Know-how profitieren.
AG
a) Bei den Gesellschaftsunternehmungen wird zwischen Genossenschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits unterschieden.
GmbH
Welche Rechtsform würden Sie bei den folgenden Aussagen empfehlen? Einzelunternehmung
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
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Übung 9 Dienstleistungsbranchen Banken / Versicherungen
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Übung 10 Dienstleistungsbranchen Handel / Treuhand
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.
a) Der Zahlungsverkehr und der Handel mit fremden Währungen gehört zu den Kommissionsgeschäften einer Bank.
a) Konsumentinnen und Konsumenten, die ein Produkt direkt beim Produzenten kaufen, verzichten damit auf die Sortiments- und Beratungsfunktion.
b) Die Zinssätze, die Banken für ihre Kredite verlangen, sind höher als die Zinssätze für Spareinlagen.
b) Die Beschaffungsfunktion des Handels ist daran erkennbar, dass die Konsumenten Produkte verschiedener Produzenten beim gleichen Händler kaufen können.
c) Zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über eine Bank benötigen die Kunden nicht unbedingt ein Konto bei der entsprechenden Bank.
d) Die Ausgabe von Wertpapieren sowie der Kauf und Verkauf von Wertpapieren an der Börse sind sogenannt indifferente Geschäfte der Banken.
e) Der Ort, an dem Wertpapiere gehandelt werden, ist die Devisenbörse.
c) Je besser die Lagerfunktion wahrgenommen wird, desto besser kann auch die Sortimentsfunktion erfüllt werden.
d) Personal-, Raum-, Verwaltungs- und Zinsaufwand sowie Abschreibungen werden im Warenhandel unter dem Begriff «Bruttoaufwand» zusammengefasst.
e) Neben der Beratung in Steuerfragen gehört auch die Personalvermittlung zu den klassischen Aufgaben einer Treuhandunternehmung.
f) Die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zählt zur Gruppe der Sachversicherungen. f) Treuhandunternehmungen sind spezialisiert auf Finanzfragen kleinerer Unternehmungen: Buchhaltung, Revision, Vermittlung von Kapital, Steuern. g) Versicherungen lohnen sich für eine Versicherungsgesellschaft nur dann, wenn die Summe der Prämieneinnahmen grösser als der maximale Schaden ist. g) Der Begriff «Treuhandunternehmung» weist darauf hin, dass diese Branche für jede Form der Vermögensverwaltung geeignet ist.
Handelsbetrieb
Treuhandunternehmung
Bank
Für welche Branchen treffen die folgenden Aussagen zu?
Versicherung
Übung 11 Verschiedene Dienstleistungsbranchen
a) … hält einen gewissen Bestand am Lager, um die Kundschaft schnell beliefern zu können. b) … übernimmt Verwaltungsarbeiten, die bei der Vermietung von Liegenschaften anfallen. c) … behandelt Schadenereignisse, die der Einzelne in der Regel finanziell nicht selber tragen kann oder will. d) … erledigt sowohl die Ausgabe als auch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. e) … berät Unternehmungen bei Geschäftsübernahmen oder Gründungen von neuen Unternehmungen. f) … berät vermögende Personen hinsichtlich verschiedener Anlagemöglichkeiten von Kapital. g) … muss aufgrund ihrer eigentlichen Aufgabe sehr viele Kundinnen und Kunden haben. h) … rechnet in der Preiskalkulation mit dem Begriff «Bruttogewinn». i)
… übernimmt Revisionen, d. h. die Kontrolle der Buchführung von anderen Unternehmungen.
j)
… übernimmt als Dienstleistung die gesamte Führung der Buchhaltung für einen Betrieb.
k) … zahlt, falls ein Kunde einen finanziellen Schaden erleidet, sofern dies im Vertrag abgemacht wurde. l)
… vermittelt Kapital zwischen verschiedenen Wirtschaftspartnern (Unternehmungen und Private).
m) … berät Private und Unternehmungen in Steuerfragen. n) … berät die Kunden bei der Wahl des richtigen Konsumgutes. o) … bereitet Nachfolgeregelungen für Unternehmungen vor.
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Aufgabe 1 Wirtschaftssektoren und Unternehmungsgrössen a) Suchen Sie für die drei Wirtschaftssektoren konkrete Beispiele von Unternehmungen aus Ihrer Region, die der Umschreibung des jeweiligen Sektors entsprechen. Wirtschaftssektoren Rohstoffgewinnung Erster (primärer) Sektor Gewinnung von Naturerzeugnissen Unternehmung
Dienstleistungen Dritter (tertiärer) Sektor Nicht materielle Güter
Fabrikation / Verarbeitung Zweiter (sekundärer) Sektor Verarbeitendes Gewerbe und Industrie Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe Beschäftigte
Grösse
Unternehmung
Beschäftigte
Grösse
Unternehmung
Beschäftigte
Grösse
b) Bestimmen Sie zu Ihren Beispielen die jeweilige Anzahl der Beschäftigten und ergänzen Sie damit Ihre Liste unter a). Ordnen Sie die Unternehmungen anschliessend aufgrund der Anzahl der Beschäftigten einer der folgenden Kategorien zu. Unternehmungsgrössen Mikrobetriebe
Kleinbetriebe
Mittelbetriebe
Grossbetriebe
1– 9 Beschäftigte
10– 49 Beschäftigte
50 – 249 Beschäftigte
über 250 Beschäftigte
c) Interpretieren Sie Ihre Zusammenstellung. Was stellen Sie aufgrund Ihrer Beispiele fest?
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Aufgabe 2 Aktiengesellschaft oder GmbH? Hans Forstmoser hat vor zehn Jahren eine Gartenbauunternehmung gegründet. Die Unternehmung hat sich in dieser Zeit erfolgreich entwickelt und beschäftigt derzeit rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Firma Forstmoser ist in der mittelgrossen, prosperierenden Stadt gut etabliert und bekannt für die Gesamtgestaltung von Gartenanlagen. In letzter Zeit sind die folgenden Tendenzen erkennbar: ■ Kleine, arbeitsintensive Gartenarbeiten werden an kleinere Konkurrenzunternehmungen vergeben, weil diese günstigere Offerten unterbreiten. Die Gartenbauunternehmung Forstmoser erhält eher die grösseren Aufträge, bei denen sich der Einsatz von Maschinen lohnt. Diese Maschinen müssen teilweise von Bauunternehmungen gemietet werden. ■ Am Rande der Stadt entstehen neue Einfamilienhausquartiere für eine eher wohlhabende Bevölkerungsgruppe. Dabei überlegen sich immer mehr Hauseigentümer den Bau eines eigenen Swimmingpools, eines separaten Gartenhauses oder eines Tennisplatzes. Hans Forstmoser möchte sich in Zukunft auf diese Arbeiten, die spezielle Kenntnisse und ziemlich viel Kapital erfordern, konzentrieren. Er kann die notwendigen Investitionen aber nicht aus der eigenen Tasche finanzieren. Neben der Aufnahme eines Bankkredites überlegt er sich deshalb die Zusammenarbeit mit kapitalkräftigen Partnern, die sich an der Unternehmung beteiligen möchten. In diesem Zusammenhang prüft er eine Umwandlung seiner Einzelunternehmung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Beraten Sie Hans Forstmoser bei seinem Entscheid. Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Informationen über die Besonderheit der einzelnen Rechtsformen.
Kriterium
Einzelunternehmung
GmbH
AG
Geschäftsführung (Arbeitsteilung)
Eigentümer alleine
Alle Gesellschafter, sofern nichts anderes abgemacht
Verwaltungsrat (evtl. Direktion) gemäss Mehrheitsbeschluss der Aktionäre
Möglichkeit der Eigenkapital durch Kapitalbeschaffung eine Person (= Eigentümer) alleine. Kredite bei Banken oder weiteren Kreisen
Eigenkapital durch die Gesellschafter gemeinsam. Kredite bei Banken oder weiteren Kreisen
Eigenkapital durch die Aktionäre gemeinsam. Kredite bei Banken oder weiteren Kreisen
Haftung bei Konkurs der Unternehmung
Haftet alleine und mit dem gesamten Vermögen
Haftung ausschliess- Haftung ausschliesslich mit dem Gesell- lich mit dem Gesellschaftsvermögen schaftsvermögen
Steuerliche Belastung
Nur der Eigentümer wird besteuert
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Unternehmung und Eigentümer werden besteuert
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Unternehmung und Eigentümer werden besteuert
Mögliche Anonymität der Miteigentümer (Firma = Name der Unternehmung)
Firma enthält zwingend den Namen des Unternehmers
Firma frei wählbar; Zusatz «GmbH» ist zwingend
Firma frei wählbar; Zusatz «AG» ist zwingend
Kriterium
GmbH
Aktiengesellschaft
Geschäftsführung
Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
Haftung bei Konkurs der Unternehmung
Steuerliche Belastung
Mögliche Anonymität der Miteigentümer
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Aufgabe 3 Wem soll der Flughafen Zürich gehören? Textauszug aus der Website der Flughafen Zürich AG: Als privatisiertes Unternehmen betreiben wir im Auftrag des Bundes die national und international etablierte Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz – den Flughafen Zürich. Wir beschäftigen rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsam mit über 270 Flughafenpartnern, die insgesamt zirka 25 000 Menschen beschäftigten, sorgen wir dafür, dass die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs Luftfahrt in Zürich zuverlässig funktioniert. Die Flughafen Zürich AG ist Eigentümerin und Betreiberin des interkontinentalen Flughafens Zürich und wurde in der heutigen Form am 1. Januar 2000 mit Sitz in Kloten gegründet. Die Gesellschaft betreibt zudem gemeinsam mit lokalen Partnern Flughäfen im Ausland. Als börsenkotiertes Unternehmen ist sie wettbewerbsorientiert und bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären eine im Branchenvergleich attraktive Rendite. Das Management und die Mitarbeitenden sämtlicher Stufen arbeiten erfolgsorientiert und schaffen unternehmerischen Mehrwert. Die Betreiberin des Flughafens Zürich bezieht bei der Strategie und deren Umsetzung die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse ein. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Während die einen den Flughafen Zürich als Tor zur Welt und als zentralen Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung in der Flughafenregion und der Schweiz betrachten, beurteilen andere eine solche Entwicklung als masslos übertrieben. Sie wehren sich gegen weitere Ausbaupläne des Flughafens, um die Bevölkerung in der Flughafenregion vor unzumutbarem Fluglärm und anderen durch den Flugbetrieb verursachten Immissionen zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde in der Vergangenheit mittels einer (inzwischen abgelehnten) kantonalen Volksinitiative versucht, die private Unternehmung Flughafen Zürich in eine staatliche Unternehmung umzuwandeln. Die Gegner eines Flughafenausbaus sind überzeugt, dass die Bevölkerung ihre Interessen in einer rein staatlichen Unternehmung besser einbringen könnte. Flughafenbefürworter sind dagegen der Meinung, dass nur eine private Unternehmung den Ansprüchen der dynamischen Entwicklung im Luftverkehr gerecht werden kann.
Textauszug aus den Statuten der Flughafen Zürich AG: Der Verwaltungsrat besteht aus sieben bis neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden, mit Ausnahme der Vertreter des Kantons Zürich, durch die ordentliche Generalversammlung für die Dauer von jeweils einem Jahr gewählt, … Die Gesellschaft räumt dem Kanton Zürich in Anwendung … das Recht ein, drei von sieben oder acht bzw. vier von neun Verwaltungsratssitzen mit seinen Vertretern zu besetzen. Die Gesellschaft räumt der Stadt Zürich das Recht zum Wahlvorschlag für eines der von der Generalversammlung zu wählenden Mitglieder ein, solange die Stadt Zürich mit mindestens fünf Prozent am Aktienkapital beteiligt ist. Textauszug aus dem Geschäftsbericht der Flughafen Zürich AG: Bedeutende Aktionäre: Per Stichtag 31. Dezember 2010 besitzt der Kanton Zürich 33,33 % plus eine Aktie und die Stadt Zürich 5 % der Aktien bzw. der Stimmrechte der Gesellschaft. Es gibt keine weiteren Aktionäre, welche über eine Beteiligung von mehr als 5 % der stimmberechtigten Aktien verfügen.
Wem soll der Flughafen Zürich gehören: dem Staat oder privaten Eigentümerinnen und Eigentümern? Oder gibt es eine dritte Variante? Begründen Sie Ihre Meinung, indem Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eigentumsverhältnisse aufzeigen.
1. Variante Staatliche (öffentliche) Unternehmung
2. Variante Private Unternehmung
3. Variante Gemischtwirtschaftliche Unternehmung
Besitzverhältnisse
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Nachteile
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Aufgabe 4 Warum Handelsbetriebe keine Schmarotzer sind «Eine Boutique kauft Kleider ein und verkauft diese teurer weiter. Ausser einem neuen Preisschild wird dem Kleid eigentlich nichts hinzugefügt. Solche Handelsbetriebe verteuern die Produkte unnötig, sie leben auf Kosten von uns Konsumenten und sind damit eigentliche Schmarotzer im Wirtschaftskreislauf.» Diesem Vorwurf stellt sich die Inhaberin einer Boutique entschieden entgegen. Lesen Sie den folgenden Text und fassen Sie diesen auf einem separaten Blatt zusammen (oder mithilfe einer Mind-Map). «Nein, Handelsbetriebe sind keine Schmarotzer im Wirtschaftskreislauf. Sie erfüllen mit ihren verschiedenen Dienstleistungen wichtige Funktionen, obwohl sie den Produkten nichts hinzufügen. Betrachten wir als Beispiel eine Boutique: Kleider sind in einer Boutique sicher teurer als direkt ab Fabrik. Das hat folgende Gründe: Eine Boutique übernimmt für Sie einmal den Einkauf bei verschiedenen Fabrikanten, d. h., eine erste Dienstleistung ist das Beschaffen der Kleider (Beschaffungsfunktion). Die Boutique hält weiter immer einen gewissen Bestand an Kleidern an Lager (Lagerfunktion). Die Boutique muss jedoch die eingekauften Kleider bezahlen, bevor sie einen Ertrag aus dem Verkauf erhält. Für das auf diese Weise in den Lagerbeständen investierte Kapital müssen die Kapitalgeber einen entsprechenden Zins einrechnen. Zusätzlich verursachen die Lager und Verkaufsräumlichkeiten einen Aufwand in Form von Mietzinsen. Mit der Sortiments- und Beratungsfunktion erfüllt die Boutique eine weitere wichtige Aufgabe: Die Verkäuferinnen und Verkäufer können aufgrund ihrer Erfahrung die Kundinnen und Kunden entsprechend deren Wünschen und finanziellen Mitteln bei der Auswahl beraten. Damit die Boutique einen Gewinn erzielen kann, müssen all diese Aufwendungen in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Erlös, der beim Verkauf erzielt wird, ist der sogenannte Bruttogewinn. ‹Brutto› deshalb, weil aus diesem Betrag noch weitere Aufwände, wie zum Beispiel Lohn, Lagerkosten, Zinskosten oder die Abschreibungen (Wertverminderung des Anlagevermögens), gedeckt werden müssen. Erst nach Abzug all dieser Kosten erzielt die Boutique möglicherweise einen Reingewinn.
Wie gelangen nun aber die Kleider in die Boutique? Die Produkte durchlaufen im Warenhandel von der Herstellung bis zum Verkauf verschiedene Etappen (Handelskette). Die Produktion erfolgt in in- oder ausländischen Fabriken. Durch den Grosshandel oder Engroshandel wird aus dem vielfältigen Warenangebot ein erstes Mal ausgewählt. Aus den Zentrallagern der Grossisten werden die sogenannten Wiederverkäufer (Detail- oder Einzelhändler) beliefert, welche die Produkte dann den Konsumenten, den eigentlichen Endverbrauchern, verkaufen. Selbst wenn also beim Produkt selber keine Änderung erkennbar ist, erleichtern die Handelsbetriebe die Verteilung der Güter zwischen den Produzenten und den Konsumenten, indem sie die Güter an geeigneten Orten und in passender Auswahl mit der fachmännischen Beratung anbieten. Bei der typischen Arbeitsteilung in unserer Wirtschaft sind Handelsbetriebe nicht mehr wegzudenken und erleichtern den Konsumenten das Einkaufen. Handelsbetriebe sind deshalb keine Schmarotzer.»
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Aufgabe 5 Eine Unternehmung braucht viele andere Unternehmungen Herr Keller führt ein Velofachgeschäft, welches Kinder-, Damen-, Herren- und Sportvelos verkauft. Herr Keller kauft die verschiedenen Velos und Zubehörteile bei Lieferanten im In- und Ausland ein. Neben diesen Lieferanten arbeitet Herr Keller auch noch mit anderen Unternehmungen zusammen, die für ihn wichtige Dienstleistungen erbringen: ■ Treuhandbüro Haas GmbH ■ UBS (Bank) ■ AXA Winterthur (Versicherung) Erläutern Sie mithilfe einer stichwortartigen Zusammenfassung die wichtigsten Dienstleistungen, welche diese Unternehmungen für das Velofachgeschäft Keller erbringen können.
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