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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Im vorliegenden Kapitel erhalten Sie einen Überblick über einige wirtschaftliche Grundbegriffe. Mit diesem Wissen bzw. diesen Fähigkeiten wird Ihnen der ­Einstieg in Ihren Berufs- und Lehralltag erleichtert. Sie erfahren, wie Betriebe oder Unternehmungen gegliedert werden können, und sind anschliessend in der Lage, Unternehmungen im Allgemeinen und Ihren eigenen Lehrbetrieb im Speziellen besser in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen.

Theorie

Übungen

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1 2 3 4 5 6 7 8

Vielfältige wirtschaftliche Aktivitäten .................................................................... 2 Unternehmungen orientieren sich an Bedürfnissen ................................................ 2 Was machen Unternehmungen? – Wirtschaftliche Güter ....................................... 6 Wirtschaftssektoren und Branchen ........................................................................ 8 Unterschiedliche Unternehmungsgrössen .............................................................. 10 Die Rechtsform von Unternehmungen ................................................................. 12 Wem gehören die Unternehmungen? ................................................................... 16 Wie dürfen Unternehmungen heissen? ................................................................. 18 Das haben Sie gelernt ........................................................................................... 20 Diese Begriffe können Sie erklären ........................................................................ 21

Bedürfnisse .......................................................................................................... 22 Bedürfniskategorien ............................................................................................. 22 Wirtschaftliche Güter ........................................................................................... 23 Verschiedene Güterarten ...................................................................................... 23 Wirtschaftssektoren .............................................................................................. 24 Unternehmungsgrösse ......................................................................................... 24 Eigentumsverhältnisse / Rechtsform / Firma ............................................................. 25 Einzelunternehmung, GmbH oder AG? ................................................................. 25

Aufgaben 1 2 3

Wirtschaftssektoren und Unternehmungsgrössen .................................................. 27 Aktiengesellschaft oder GmbH? ............................................................................ 28 Wem soll der Flughafen Zürich gehören? .............................................................. 30

Ausgabe für Lehrpersonen Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft in 120 Lektionen 1. Auflage 2017 / © Verlag SKV AG, Zürich Diese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Broschüre oder Teile daraus in irgendeiner Form zu reproduzieren. Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  1


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1  Vielfältige wirtschaftliche Aktivitäten Aus der Vogelperspektive betrachtet, bietet der Wirtschaftsraum Schweiz ein faszinierendes Bild: Etwa 4,3 Mio. Beschäftigte arbeiten in mehr als 400 000 Unternehmungen, Betrieben oder Firmen. Viele dieser Wirtschaftsteilnehmer arbeiten täglich Hand in Hand. Rohstoffe und Fertigprodukte werden durch Transportunternehmungen auf der Schiene oder Strasse, in der Luft oder eventuell auf dem Schiffsweg vom Lieferanten zum Kunden geliefert. Innerhalb einer einzelnen Unternehmung arbeiten viele Angestellte in unterschiedlichen Abteilungen zusammen und ergänzen sich in ihren Arbeitsbereichen je nach Position, Ausbildung und Fertigkeiten. Die Güter- und Personenströme machen nicht an der Grenze Halt: Rohstoffe werden aus dem Ausland eingeführt, Fertigprodukte und Dienstleistungen in alle Welt verkauft, Touristen besuchen die Schweiz als Ferienland, und Schweizerinnen und Schweizer verbringen ihre Ferien häufig im Ausland. Näher hingezoomt wird ersichtlich, dass zwischen den Wirtschaftsteilnehmern ein Wettbewerb stattfindet und dass keinesfalls vollkommene Harmonie besteht. Auf dem Mobilfunkmarkt bieten beispielsweise Swisscom, Sunrise und Orange fast identische Produkte an. Die Unternehmungen versuchen sich deshalb durch ihre Werbung voneinander abzu­heben, um für sich selbst so viele Kunden wie möglich zu gewinnen. Unternehmungen, die nicht erfolgreich arbeiten, scheiden aus dem Wirtschaftsprozess aus. Die Angestellten ver­lieren ihre ­Arbeitsplätze, Eigentümer und weitere Kapitalgeber ihr investiertes Kapital. Auf der Suche nach einer neuen Stelle konkurrenzieren sich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ­gegenseitig: Für eine neu ausgeschriebene Stelle in einer Unternehmung bewerben sich vielleicht 50 bis 100 Personen gleichzeitig. Die Wirtschaftsteilnehmer entscheiden sich in den meisten Fällen aufgrund des Preises für das eine oder andere Produkt. Eine Unternehmung bezieht ihre Rohstoffe konsequent beim günstigsten Lieferanten. Ein anderes Mal ist vielleicht die Qualität ­eines Produktes oder einer Dienstleistung ausschlaggebend. Ein Arbeitgeber entscheidet sich aufgrund von Ausbildung, Erfahrung und Fachwissen, Leistungsbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit für eine bestimmte Angestellte. Die vielen In der Schweiz waren 2014 rund 3,9 Mio. Menwirtschaftlichen Aktivitäten erfordern somit schen Pendlerinnen bzw. Pendler. Hiervon arbeitevon allen Beteiligten eine Vielzahl von Entten 70 % ausserhalb ihrer Wohngemeinde. scheidungen.

2  Unternehmungen orientieren sich an Bedürfnissen Unsere Bedürfnisse gelten als Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns. Unter einem Bedürfnis verstehen wir das Empfinden eines Mangels und den damit verbundenen Wunsch, diesen Mangel zu beheben. Wir haben Durst oder Hunger (d. h. einen Mangel an Flüssigkeit und Nahrung) und möchten deshalb etwas trinken oder essen (d. h. den Mangel beseitigen). Wenn jemand einen Mangel empfindet und über genügend Geldmittel verfügt, erwirbt er oder sie sich ein bestimmtes Produkt oder stellt das gewünschte Gut selber her. ■■ Gliederung der Bedürfnisse Unterscheidung der Bedürfnisse nach …

… der Dringlichkeit

… dem Bedürfnisträger

… dem Gegenstand

Existenzbedürfnisse

Individualbedürfnisse

materielle Bedürfnisse

Wahlbedürfnisse

Kollektivbedürfnisse

immaterielle Bedürfnisse

Grundbedürfnisse Luxusbedürfnisse

Mit den Existenzbedürfnissen werden die absolut lebensnotwendigen Bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung und Unterkunft befriedigt. Sie sind in den ärmsten Ländern dieser Welt auch heute noch von zentraler Bedeutung. In den reichen, hoch entwickelten Volkswirtschaften sind die lebensnotwendigen Bedürfnisse weitgehend befriedigt. Hier haben die Menschen die Wahl, welche weiteren Bedürfnisse befriedigt werden sollen; entsprechend spricht man von Wahlbedürfnissen. Die Grundbedürfnisse umfassen dabei diejenigen Bedürfnisse, die sich aus dem allgemeinen sozialen und gesellschaftlichen Lebensstandard ergeben. Dies können beispielsweise Wohnungseinrichtungen, Haushaltgegenstände, kulturelle Freizeitbedürfnisse wie Kino, Konzerte oder ­Theateraufführungen sein.

Übung 1


Hinweis für Lehrpersonen ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 2 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 2

Unbegrenzte Bedürfnisse Unbegrenzte Bedürfnisse

Unterscheidung nach …

Dringlichkeit Existenzbedürfnisse Wahlbedürfnisse -  Grundbedürfnisse -  Luxusbedürfnisse

Band 1

Bedürfnisträger Individualbedürfnisse Kollektivbedürfnisse

Gegenstand Materielle Bedürfnisse Immaterielle Bedürfnisse

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Luxusbedürfnisse (z. B. ein Luxus- oder ein Zweitauto, teuren Schmuck oder eine Zweitwohnung) können sich nur Leute in gehobenen Einkommensklassen leisten. Die einzelnen Bedürfniskategorien sind nicht fix definiert. Die Zuordnung zu Grund- oder Luxusbedürfnissen ist fliessend und von den Wertvorstellungen der Gesellschaft einer bestimmten Epoche abhängig. Was für Ihre Grosseltern noch ein Luxusbedürfnis war, z. B. ein Geschirrspüler, gehört heute zur Standardausstattung einer gut ausgestatteten Mietwohnung und widerspiegelt damit ein Grundbedürfnis vieler Wohnungsmieter. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist jene zwischen Individual- und Kollektiv­ bedürfnis. Der Entscheid für den Kauf eines iPods geht von einer individuellen Person aus – wir sprechen deshalb von einem Individualbedürfnis. Im Gegensatz dazu können Kollektivbedürfnisse nur von mehreren Menschen zusammen (im Kollektiv) befriedigt werden. Grossprojekte wie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Neue Eisenbahn-Alpen-Transversale (NEAT), ein zweiter Autobahntunnel durch den Gotthard, aber auch die gesamte Landesverteidigung können praktisch nur durch den Staat realisiert werden. Schliesslich können wir die Bedürfnisse danach unterscheiden, ob sie auf Gegenstände abzielen, die man anfassen kann (materielle Bedürfnisse), oder solche, die im religiösen, emotionalen oder geistigen Bereich befriedigt werden (immaterielle Bedürfnisse). Beispiele für immaterielle Bedürfnisse sind das Verlangen nach Macht, Ansehen, Geborgenheit oder Gerechtigkeit. ■■ Bedürfnisse ohne Ende Auch in wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern, in denen man vermuten würde, es seien sämtliche Bedürfnisse aller Menschen erfüllt, tauchen immer wieder neue Bedürfnisse auf: Obwohl die Menschen in den hoch entwickelten Industriestaaten nicht (mehr) an Hunger leiden, gibt es immer wieder neue Nahrungsmittel, die einfacher oder schneller zubereitet werden können. Auch das Grundbedürfnis nach Kleidung ist in diesen Gesellschaften für die meisten Menschen vollständig abgedeckt. Trotzdem bieten Kleidergeschäfte Saison für Saison mit viel Erfolg neue Kleidungsstücke an, die von der Kundschaft auch gekauft werden, während noch gute, funktionsfähige Kleider über Kleidersammlungen karitativer Organisationen entsorgt werden (ein weiterer Hinweis Der Lamborghini Veneno Roadster ist momentan das teuerste, auf neun Exemplare beschränkte dafür, dass der Übergang von Existenz- zu «Serien­fahrzeug» mit einer «Preisempfehlung» von Grund- und Luxusbedürfnissen stark zeitknapp 4 Mio. Euro. und gesellschaftsabhängig ist).

■■ Die Bedürfnisse nach Maslow Unabhängig von der eben vorgestellten Gliederung der Bedürfnisse nach ihrer Dringlichkeit hat der Soziologe Abraham Maslow eine «Bedürfnispyramide» mit fünf unterschiedlichen Bedürfnis­kategorien entwickelt. Gemäss seiner Theorie müssen die Bedürfnisse der jeweils unteren Stufe vollständig befriedigt sein, bevor die nächsthöheren Bedürfnisse für das menschliche Handeln überhaupt bestimmend werden.

5. Bedürfnis nach Selbstverwirklichung

4. Bedürfnis nach Wertschätzung

3. Soziale Bedürfnisse

2. Sicherheitsbedürfnisse

1. Grundbedürfnisse (physiologische Bedürfnisse)

Die fünf Bedürfniskategorien nach Maslow sind: ■■ Grundbedürfnisse (= physiologische Bedürfnisse, z. B. Nahrung, Wärme, Schlaf, Selbst­erhaltung, Sexualität oder Bewegung) haben eine körperliche Grundlage. ■■ Unter den Sicherheitsbedürfnissen ist z. B. die Absicherung eines erreichten ­Ein­kommens oder des Arbeitsplatzes zu verstehen, aber auch das Absichern vor den Folgen von Unfall oder Krankheit durch eine entsprechende Versicherung. ■■ Soziale Bedürfnisse umfassen Zugehörigkeitsbedürfnisse zu einer Gemeinschaft, zu ­einem Freundeskreis oder den Wunsch nach Geborgenheit in der Familie. ■■ Das Bedürfnis nach Wertschätzung äussert sich im Wunsch nach Anerkennung durch ein soziales Bezugsgefüge (Achtung, Lob, Ruhm oder soziales Ansehen durch die Stellung in der Gesellschaft). ■■ Selbstverwirklichungsbedürfnisse beinhalten das Streben nach Freiheit und ­Unabhängigkeit, das Bedürfnis, sich weiterzuentwickeln.

Übung 2


Hinweis für Lehrpersonen Die Abbildung mit der Bedürfnispyramide von Maslow kann im Lehrgespräch ergänzt bzw. konkretisiert werden. ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 4 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

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Konkretisierung der Bedürfnisse nach Maslow

5. Bedürfnis nach Selbstverwirklichung

Freiheit und Unabhängigkeit «Hobby als Arbeit»

4. Bedürfnis nach Wertschätzung

3. Soziale Bedürfnisse

Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft Geborgenheit in der Familie

2. Sicherheitsbedürfnisse

Absicherung des Bisherigen

1. Grundbedürfnisse (physiologische Bedürfnisse)

Band 1

Anerkennung im sozialen Beziehungsgefüge Achtung, Lob; auch soziales Ansehen

Nahrung, Wärme, Schlaf usw.

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3  Was machen Unternehmungen? – Wirtschaftliche Güter Wieweit wir ein bestimmtes materielles Bedürfnis befriedigen können, hängt häufig davon ab, ob wir über ausreichende Geldmittel verfügen, um uns etwas kaufen zu können. Wenn die Bedürfnisse mit genügend Kaufkraft ausgestattet sind, entsteht eine Nachfrage am Markt. Die Unternehmungen versuchen, mit ihrem Angebot an Sachgütern oder Dienstleistungen dieser Nachfrage zu entsprechen. Die Unternehmungen stellen durch den Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Wissen, ­Kapital und Boden Güter her und bieten diese am Markt an. Unter dem Produktionsfaktor Arbeit verstehen wir die Erwerbsarbeit der Menschen. Neben der reinen Arbeit ist auch Wissen (Know-how) für die Herstellung von Sachgütern oder Dienstleistungen notwendig. Nur wenn man weiss, wie etwas erfolgreich produziert und vermarktet werden kann, ist man am Markt erfolgreich. Zum Produktionsfaktor Kapital zählen wir das in den Unternehmungen angelegte Sachkapital. Dazu gehören Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Computer, die den Produktionsprozess überhaupt erst ermöglichen. Der Produktionsfaktor Boden (oder ­Natur) dient als Grundlage für Unternehmungsstandorte, Verkehrswege oder Wohnraum. Er ist aber auch die Grundlage für die Landwirtschaft und den Tourismus und liefert die Rohstoffe für die Produktion von materiellen Gütern.

■■ Gliederung der Güter nach verschiedenen Kriterien nach Verfügbarkeit

Freie Güter sind in unbeschränktem Mass vorhanden und haben keinen Preis

Wirtschaftliche Güter werden von Unternehmungen auf den Märkten angeboten

nach Gegenständlichkeit

Sachgüter (materielle Güter) können angefasst werden

Immaterielle Güter sind nicht physisch (körperlich) vorhanden

Dienstleistungen

Rechte

nach Verwendungszweck

Konsumgüter dienen dem Konsum

Investitionsgüter werden im Wirtschaftsprozess verwendet, um Güter herzustellen

nach Nutzungsdauer

Gebrauchsgüter dienen einer längerfristigen Nutzung, können wiederholt gebraucht werden

Verbrauchsgüter dienen der einmaligen Nutzung, werden mit ihrem Einsatz verbraucht

■■ Wirtschaftliche Güter Die von Unternehmungen hergestellten Produkte bezeichnen wir als wirtschaftliche Güter. Nur wenn Güter knapp sind, sind die Wirtschaftsteilnehmer überhaupt bereit, dafür einen Preis zu bezahlen. Ist ein Gut nämlich in unbeschränktem Mass vorhanden, kann es nicht bewirtschaftet werden und hat deshalb keinen Preis. Man spricht dann von einem «freien Gut». Freie Güter sind in der Natur in einer derartigen Menge vorhanden, dass niemand bereit ist, dafür einen Preis zu bezahlen. Beispiele dafür sind Luft oder Wasser. Allerdings werden ursprünglich freie Güter infolge des Bevölkerungswachstums und der entsprechenden wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend knapp; sie bekommen damit den Charakter von wirtschaftlichen Gütern. Sobald frisches, sauberes Wasser knapp wird und nicht (mehr) frei ver­fügbar ist, werden die Wirtschaftsteilnehmer bereit sein, einen Preis dafür zu bezahlen – es wird sich ein Markt bilden, in welchem Unternehmungen gegen Bezahlung Wasser anbieten. Das Gut Wasser ist damit zu einem wirtschaftlichen Gut geworden, das bewirtschaftet wird. Sachgüter (materielle Güter) können angefasst werden. Sie sind entweder in der Natur bereits vorhanden, oder sie werden von Menschen hergestellt. Im Gegensatz dazu sind immaterielle Güter nicht gegenständlich; sie sind körperlich nicht vorhanden und können deshalb nicht angefasst werden. Beispiele von Dienstleistungen sind die Informationsvermittlung via Internet, der bargeldlose Zahlungsverkehr oder die juristische Beratung einer Anwältin. Solche Leistungen können nicht «gelagert» werden, es gibt kein Eigentum an ihnen, und sie sind unsichtbar. Sie sind aber wie viele Sachgüter das Ergebnis von Produktionsprozessen.

Die andere Kategorie von immateriellen Gütern sind Rechte. Damit umschreibt man z. B. die Nutzung eines Patentes (dem Recht zur alleinigen Nutzung und Verwertung einer Erfindung) oder einer Lizenz (einer Genehmigung, eine patentierte Erfindung nutzen zu dürfen). Auch die verschiedenen Nutzungen aus Verträgen wie z. B. Arbeitskraft aus einem Arbeitsvertrag oder die Benutzung von Räumen aus einem Mietvertrag gehören zu den Rechten. Wenn Güter direkt dem Konsum der privaten Haushalte dienen, sprechen wir von Konsumgütern. Beispiele dafür sind Nahrungsmittel, allgemeine Gebrauchsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Wohnungseinrichtungen oder Kleider. Investitionsgüter nennen wir G ­ üter, die im Wirtschaftsprozess verwendet werden. Mithilfe von Werkzeugen, Maschinen und Rohstoffen werden letztlich Konsumgüter (oder wiederum Produktionsgüter) hergestellt. Ein Bleistift, der von einem Grafiker verwendet wird, ist beispielsweise ein Investitionsgut, weil damit an der Erbringung der Dienstleistung «Grafik» mitgewirkt wird; derselbe Bleistift einer Schülerin ist ein Konsumgut, weil damit kein anderes wirtschaftliches Gut hergestellt wird. Übung 3 Übung 4


Hinweis für Lehrpersonen ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 6 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 6

Der Markt

Bedürfnisse, ausgestattet mit genügend Kaufkraft

Nachfrage

Markt

Angebot

Einsatz und Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden

Aufgrund von Nachfrage und Angebot bildet sich ein Preis für wirtschaftliche Güter

Band 1

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4  Wirtschaftssektoren und Branchen

■■ Wirtschaftssektoren und Branchen

Um die rund 400 000 Unternehmungen zu gliedern und zu charakterisieren, wird häufig ihre Zugehörigkeit zu einem der drei Wirtschaftssektoren bzw. zu einer bestimmten Branche oder einem Wirtschaftszweig verwendet. Unter einer Branche verstehen wir die Zusammenfassung von Unternehmungen, die gleichartige Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen. Zum ersten oder primären Wirtschaftssektor zählen Unternehmungen, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen befassen. Es sind dies Betriebe aus den Wirtschaftszweigen Land-, Forstwirtschaft und Jagd sowie Fischerei und Fischzucht und Bergbau. Gesamtschweizerisch arbeiten heute nur noch gut 3 % aller Beschäftigten in diesem Sektor. Der zweite oder sekundäre Wirtschaftssektor umfasst mit Unternehmungen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Industrie, aus der Energie- und Wasserversorgung sowie dem Baugewerbe jene Unternehmungen, die materielle Güter herstellen. In diesem Sektor sind gut ein Fünftel (21 %) aller Beschäftigten tätig. Die Branchenübersicht – die weitere Unterteilung eines Wirtschaftssektors – zeigt ein sehr vielfältiges Bild, sind doch im Wirtschaftszweig «Verarbeitendes Gewerbe, Industrie» sowohl kleinere gewerbliche Betriebe als auch grosse Industrieunternehmungen vom Nahrungsmittelbereich über Holzverarbeitung, die chemische Industrie, den Metall- und Maschinenbau bis hin zum Fahrzeugbau vertreten. Die Unternehmungen des dritten oder tertiären Sektors stellen nicht materielle Güter her, sondern erbringen Dienstleistungen (= immaterielle Güter), die in vielen Fällen bei ihrer Herstellung bzw. ihrem Konsum verbraucht werden (= Verbrauchsgüter). Beschäftigungsmässig ist der tertiäre Sektor in unserem Land der wichtigste Bereich. Hier arbeiten drei Viertel (75 %) aller Beschäftigten. Der Dienstleistungssektor umfasst ebenfalls eine Vielzahl unter­schied­licher Branchen. So ist der Tätigkeitsbereich von Handelsbetrieben, beispielsweise eines Kleider­ geschäftes, kaum mit demjenigen eines Treuhandbüros vergleichbar; Banken offerieren völlig andere Dienstleistungsprodukte als eine Bergbahn, und die vielfältigen Dienstleistungen einer Stadtverwaltung können nicht mit den Leistungen eines Kantonsspitals verglichen werden.

Quelle: NOGA 2008 (BFS)

Aufgabe 1a

Wirtschaftssektoren Rohstoffgewinnung Erster (primärer) Sektor

Fabrikation / Verarbeitung Zweiter (sekundärer) Sektor

Dienstleistungen Dritter (tertiärer) Sektor

Die Sektoren werden weiter unterteilt in Wirtschaftszweige (= Branchen) ■■ Land-, Forstwirtschaft, ­Fischerei ■■ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, z.  B.­ ­Gewinnung von Natursteinen (Granit, Marmor), Gewinnung von Sand und Kies (Kieswerke)

■■ Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren – Nahrungs- und Genuss­ mittel, Getränke, Tabak – Textilindustrie und ­Leder­verarbeitung – Holzwaren (ohne Möbel) – Papierherstellung und ­Druckgewerbe – Kokerei, Mineralöl­ verarbeitung – Chemische Industrie – Gummi- und Kunststoff­ verarbeitung, Glas-, ­Beton-, keramische ­Industrie – Metallindustrie – Elektronische und ­optische Geräte – Elektrische Ausrüstungen – Maschinenbau – Fahrzeugbau – Herstellung von Möbeln – Reparatur und Instal­lation von Maschinen ■■ Energieversorgung ■■ Wasserversorgung, ­Abwasser- und Abfall­ entsorgung ■■ Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau, Ausbaugewerbe)

■■ Handel und Reparatur von Motorfahrzeugen ■■ Verkehr, z. B. Eisenbahn, Transport- und Speditions­ unternehmungen, Post- und Kurierdienste ■■ Gastgewerbe, z. B. Hotels und Restaurants ■■ Information, Telekom­ munikation und Infor­ma­ tionstechnologie ■■ Banken und Versicherungen ■■ Grundstücks- und ­Wohnungswesen ■■ Freiberufliche Dienstleistungen, z. B. Rechts- und ­Unternehmungsberatung, ­Architektur- und Ingenieur­ büros, Werbung und ­Marktforschung ■■ Sonstige Dienstleistungen, z. B. Personal- und Stellen­ vermittlung, Reisebüros, ­Sicherheitsdienste und Gebäudebe­treuung ■■ Öffentliche Verwaltung in Gemeinden, Kantonen und auf Bundesebene ■■ Erziehung und Unterricht, d. h. Schulen aller Art und ­aller Stufen ■■ Gesundheits- und Sozial­ wesen, z. B. Spitäler, Arztpraxen, ­Alters- und Pflegeheime ■■ Kunst und Unterhaltung, ­z. B. Bibliotheken und ­Museen, ­Fitnesszentren ■■ Sonstige (persönliche) Dienstleistungen, z. B. Coiffeur- und Kosmetiksalons

Übung 5


Hinweis für Lehrpersonen Auswertung der Aufgabe 1: Mit dem Lösen und Besprechen dieser Aufgabe kann der Bezug zum Erfahrungshorizont der Lernenden gefunden werden. In einer «gut durchmischten Klasse» werden die Lehrgeschäfte der Lernenden auf den zweiten und dritten Sektor verteilt sein. Weitere Beispiele können bekannte Grossbetriebe aus der Region oder Betriebe von Bekannten und Verwandten sein. Eventuell ergibt ein Vergleich aller Lehrgeschäfte der Klasse mit den gesamtschweizerischen Zahlen ein interessantes Ergebnis. Beispiel: ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 8 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

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Verteilung der Lehrbetriebe nach Sektoren

1. Sektor

2. Sektor

3. Sektor

Anzahl der Lehrgeschäfte in der Klasse (individuell)

0

4 = 19% 17 = 81% Anzahl der Beschäftigten gesamtschweizerisch

3%

Band 1

21%

75%

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5 Unterschiedliche Unternehmungsgrössen In allen drei Wirtschaftssektoren gibt es Mikro-, Klein-, Mittel- und Grossunternehmen. So kommen die Frühstücksgipfeli auf dem Morgentisch vielleicht aus einer gewerblichen Kleinbäckerei, einem sogenannten Mikrounternehmen mit bis zu 9 Angestellten; sie könnten aber auch in einer Grossbäckerei mit über 1000 Angestellten gebacken worden sein. ■■ Gliederung der Unternehmungen nach ihrer Grösse ■ Anzahl Unternehmungen ■ Anzahl Beschäftigte 1 400 000

1 316 074

1 289 646

1 200 000 1 000 000

874 654

822 946

Grossunternehmungen sind in der Lage, ihre Produkte und Dienstleistungen zu günsti- Aufgabe 1b geren Verkaufspreisen anzubieten, weil sie die Herstellungskosten auf eine grosse Verkaufsmenge verteilen können. Zudem sind häufig nur Grossunternehmungen mit ihren speziellen Maschinen und ihrem grossen Know-how in der Lage, bestimmte Produkte überhaupt herstellen zu können. Grossunternehmungen spielen deshalb eine zentrale Rolle im Aussenhandel. Eine Klein- oder Mittelunternehmung kann z. B. kein komplettes Gasturbinenkraftwerk zur Erzeugung von elektrischem Strom liefern, wie es der Grossbetrieb ABB (Asea Brown Boveri) in seinem Sortiment anbietet. KMU verfügen oft auch nicht über Vertriebskanäle im Ausland, und ihr internationaler Bekanntheitsgrad ist deshalb in der Regel gering. Die «Handelszeitung» erstellt jährlich eine Auflistung der grössten Unternehmungen der Schweiz aufgrund des erwirtschafteten Umsatzes. Der Verkaufsumsatz ist zwar das am häufigsten verwendete Vergleichskriterium für die Unternehmungsgrösse. Daneben werden aber je nach Branche – neben der Anzahl der Beschäftigten – noch weitere Kriterien wie z. B. die mögliche Kapazität bei einer Transportunternehmung, die Produktionsmenge (der Output), die Anzahl der Filialen, das Vermögen (Bilanzsumme) bei Banken, die Prämienerträge bei Versicherungen oder das Honorarvolumen bei Treuhandunternehmungen herangezogen.

800 000 600 000

■■ Die grössten Unternehmungen der Schweiz, nach Umsatz (2015)

519 697

400 000

Rang 2015

200 000

35 213

7003

0 Mikrounternehmen (1 bis < 10 Besch.)

Kleine Unternehmen (10 bis < 50 Besch.)

1265

Mittelere Unternehmen Grosse Unternehmen (50 bis < 250 Besch.) (250 und mehr Besch.)

Quelle: Betriebszählung 2013 (BFS) provisorisch, Stand 11. August 2015

Zwar wird in der Öffentlichkeit «die Wirtschaft» oft durch Schlagzeilen von Umstrukturie­ rungen in Grossbetrieben dargestellt. In Wirklichkeit wird die Schweizer Wirtschaft allerdings durch die kleinen und mittleren Unternehmungen mit weniger als 250 Beschäftigten* (= KMU) geprägt. KMU machen über 99 % aller Unternehmungen aus, 70 Prozent aller Arbeits­ kräfte arbeiten in KMU, und nur 30 Prozent sind in Grossunternehmungen beschäftigt. Innerhalb der KMU spielen Mikrounternehmungen mit weniger als zehn Beschäftigten eine bedeutende Rolle: Mit gut 1.3 Mio. Beschäftigten entfallen auf diese Kategorie praktisch gleich viele Arbeitsplätze wie auf das Segment der Grossunternehmungen. Vor allem im Bereich der persönlichen Dienstleistungen dominieren Kleinunternehmungen, weil viele Dienstleistungen sehr kundenbezogen sind. * Unter einem «Beschäftigten» verstehen wir eine Vollzeitstelle; dies entspricht bei Belegung einer Stelle durch mehrere Teilzeitbeschäftigte einem Vollzeitpensum.

Firma

Hauptsitz

Umsatz in Mio. CHF

Beschäftigte

Branche

1

Glencore International AG

Baar

161 972

156 468

Welt-/Rohstoffhandel

2

Vitol SA

Genf

159 600

5 441

Mineralölhandel

3

Cargill International SA

Genf

114 373

14 000

Welt-/Rohstoffhandel

4

Trafigura AG

Luzern

92 340

8 800

Welt-/Rohstoffhandel

5

Nestlé S. A.

Vevey

88 785

335 000

Nahrungsmittel

6

Gunvor SA

Genf

60 800

1 600

Mineralölhandel

7

Mercuria Energy Trading SA

Genf

53 200

950

Welt-/Rohstoffhandel

8

Louis Dreyfus Commodities SA

Cointrin

52 915

3 500

Welt-/Rohstoffhandel

9

Ineos Holdings AG

Rolle

51 300

17 000

Chemie/Pharma

10

Roche Holding AG

Basel

48 145

91 747

Chemie/Pharma

Quellen: «Handelszeitung», Bisnode D & B Schweiz AG, Urdorf

Übung 6


Hinweis für Lehrpersonen Die Abbildung mit der Grössengliederung der Unternehmungen kann am B ­ eamer / Presenter ergänzt werden. ▼▼ PPT-Folie /Tafelbild: Folie 9 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 10

▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 11 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 10

Kriterien für die Unternehmungsgrösse

Gliederung der Unternehmungen nach der Grösse

Anzahl der Beschäftigten (BFS, Bundesamt für Statistik)

Klein- und Mittelunternehmungen (KMU) Klein- und Mittelunternehmungen (KMU)

Mikrobetriebe   Kleinbetriebe   Mittelbetriebe

<9 10–49 50–249

Grossbetriebe

> 250

= KMU

Weitere Kriterien   Verkaufsumsatz   Kapazität   Produktionsmenge   Anzahl Filialen   Vermögen (= Bilanzsumme bei Banken)   Prämienerträge (Versicherungen)   Honorarvolumen (Treuhandunternehmungen)

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Rüfenacht/Saxer/Tobler: Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft © Verlag SKV

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6 Die Rechtsform von Unternehmungen Mit der Rechtsform wird der rechtliche Rahmen einer Unternehmung definiert. Dies betrifft in erster Linie die Beziehungen der Unternehmung gegen aussen. So bestimmen z. B. die Haftungsvorschriften, wie eine Unternehmung für ihre Schulden haftet. Dann wird aber bei Gesellschaftsunternehmungen durch die Rechtsform auch die rechtliche Beziehung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter untereinander bestimmt. Dabei geht es beispielsweise um Fragen, wieweit die einzelnen Teilhaber die Unternehmung gegenüber Dritten verpflichten dürfen oder wie allfällige Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafterinnen und Gesellschafter aufzuteilen sind. ■■ Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen der Unternehmungen in der Schweiz sowie deren Anzahl Ende 2016

157620

Einzelunternehmung

412 454

Gesellschaftsunternehmungen Handelsgesellschaften

Genossenschaften 8 855

Personengesellschaften

Mischformen

Kapitalgesellschaften

Beispiel

Beispiel

Beispiel

Kollektivgesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktiengesellschaft

13 079

178 594

211 926 Quelle: Handelsregister, www.zefix.ch

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Einzel- und Gesellschaftsunternehmungen. An einer Einzelunternehmung, oft auch als Einzelfirma bezeichnet, ist eine einzelne Person «beteiligt»; diese ist alleinige Eigentümerin. Es gibt entsprechend keine Abgrenzungsoder Vertretungsfragen zu regeln, das Gesetz sieht nicht einmal eine spezielle Rechtsform «Einzelunternehmung» vor; bei rechtlichen Problemen gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Privatperson. Das Kapital stammt von einer einzigen Person. Sie kann frei entscheiden, und ein allfälliger Gewinn kommt ausschliesslich ihr zugute. Bei einem Verlust haftet sie allerdings auch unbeschränkt, sogar mit ihrem Privatvermögen. Die Einzelunternehmung eignet sich für kleinere Betriebe, die nicht allzu viel Kapital benötigen. Beispiele sind etwa Ladengeschäfte, Gewerbebetriebe oder kleinere Treuhandbüros.

Bei Gesellschaftsunternehmungen sind von der ursprünglichen Idee her zwei oder mehr Per- Aufgabe 2 sonen an einer Unternehmung beteiligt. Die rechtlichen Grundlagen werden in einem Vertrag oder mit Statuten definiert. Deren Inhalt kann allerdings nicht völlig frei bestimmt werden, sondern die Gesellschafter müssen sich, je nach ihren Interessen und dem Zweck der Unternehmung, an eine der im Gesetz (dem Obligationenrecht, OR) vorgesehenen Rechtsformen halten. Seit 2008 kann bereits eine einzelne Person eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Sogenannte Ein-Personen-AG oder GmbH sind somit Gesellschaftsunternehmungen mit einem einzigen Gesellschafter. Bei den Handelsgesellschaften steht als Hauptzweck die Erzielung von Einkommen für die Gesellschafter im Vordergrund, dagegen ist bei der Genossenschaft die gemeinsame Selbsthilfe der Zweck des Zusammenschlusses. Beispiele dafür sind landwirtschaftliche Genossenschaften oder Bau- und Wohngenossenschaften. Bei einer Kollektivgesellschaft, dem typischen Beispiel einer Personengesellschaft, steht die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund. Dagegen ist das Hauptmerkmal von Kapitalgesellschaften, z. B. Aktiengesellschaften, die Kapitalbeteiligung und -beschaffung. Bei kleineren Unternehmungen führt das Motiv der Risikoverteilung häufig zur Rechtsform der Kollektivgesellschaft. Mehrere Personen teilen sich die Geschäftsführung auf, d. h., sie arbeiten gemeinsam aktiv und in leitender Funktion im Geschäft. Die Gesellschaft selber haftet nicht für die Schulden, sondern die Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen für die Schulden der Unternehmung einstehen. Im Gegenzug hat auch jeder Gesellschafter Anspruch auf einen Teil des Reingewinnes. Grössere Unternehmungen benötigen häufig viel Kapital; dazu eignet sich die Aktien­ gesellschaft. Bei einer AG erhalten die Eigentümer für das zur Verfügung gestellte Kapital Wertpapiere in Form von Aktien und werden deshalb «Aktionäre» genannt. Eine persönliche Mitarbeit im Unternehmen wird nicht verlangt. Für die Verbindlichkeiten der Unternehmung haftet hier alleine das Geschäftsvermögen. Die Aktionäre können bei Verlusten im Gegensatz zu Einzelunternehmern oder Kollektivgesellschaftern maximal bis zu ihrer Kapitaleinlage belangt werden. Allfällige Gewinne werden den Aktionären anteilsmässig zu ihrem Kapitalanteil in Form der sogenannten Dividende vergütet. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wurde ursprünglich vom Gesetzgeber für Unternehmungen mit einem grossen und langfristigen Kapitalbedarf gestaltet. Weil eine AG bereits mit relativ wenig Grundkapital (mindestens CHF 50 000.–) gegründet werden kann, wird die Rechtsform heute oft auch für kleinere Unternehmungen mit wenigen Aktionären verwendet, die damit ihre Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzen können. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bildet eine Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft. Dadurch eignet sich die GmbH für Unternehmungen, in denen die Gesellschafter die Geschäftsführung persönlich wahrnehmen möchten (analog der Kollektivgesellschaft), ohne aber mit ­ihrem gesamten Privatvermögen zu haften (analog der AG).


Hinweis für Lehrpersonen ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 13 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 10

Kriterien für die Wahl der Rechtsform «Weshalb schliessen sich mehrere Personen zusammen,

um eine Unternehmung zu führen?» Mögliche Antworten:

Weil sie nur gemeinsam alle Fähigkeiten besitzen, um Erfolg zu haben   Weil sie nur zusammen genügend Kapital aufbringen können (die Finanzkraft eines Einzelnen reicht nicht aus)   Weil ihnen das Risiko alleine zu gross ist   Weil gewisse Personen im Hintergrund bleiben wollen und ihr Name nicht im Namen der Unternehmung auftauchen soll (Anonymität)

Band 1

Rüfenacht/Saxer/Tobler: Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft © Verlag SKV

13

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  13


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  14

Die GmbH ist durch das geringere Mindestkapital (CHF 20 000.–) eine «günstige» Alternative zur AG. Sie eignet sich eher für kleinere, personenbezogene Unternehmungen. Durch die Möglichkeit, auch als Einzelperson eine GmbH gründen zu können, hat sie als «Einzel­ unternehmung mit beschränkter Haftung» in den letzten Jahren zusätzlich an Attraktivität gewonnen. Genossenschafterinnen und Genossenschafter wollen in erster Linie ihre gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen. Bei landwirtschaftlichen Genossenschaften ist dies beispielsweise der gemeinsame Ein- und Verkauf von Saatgut, Dünger und landwirtschaft­ lichen Produkten (wie Kartoffeln, Weizen oder Mais), bei Wohnbaugenossenschaften das ­Erstellen von Wohnungen. Ein allfälliger Gewinn wird in der Regel nicht ausbezahlt, sondern fällt in das Genossenschaftsvermögen. Grössere Unternehmungen mit der Rechtsform einer Genossenschaft sind die Raiffeisenbanken oder die Fenaco, eine Selbsthilfeorgani­ sation der Bauern, mit den vor allem in der Ostschweiz bekannten Volg-Läden. Auch das grösste Detailhandelsunternehmen der Schweiz, die Migros, hat die Rechtsform der Genossenschaft, wobei hier der ursprüngliche Selbsthilfegedanke für viele Kundinnen und Kunden nicht (mehr) im Vordergrund steht, muss man doch nicht GenossenschafAuch Coop ist ein genossenschaftlich organisiertes terin oder Genossenschafter sein, um in Unternehmen mit gut 2,5 Millionen Mitgliedern. ­einem Migros-Geschäft einzukaufen.

■■ Im Handelsregister (HR) eingetragene Anzahl der verschiedenen Rechtsformen (1995 – 2016) Einzelunternehmungen1)

Kollektivgesellschaften2)

GmbH

Aktiengesellschaften

Genossenschaften

Total

1995

128 114

20 308

10 705

170 703

14 167

343 997

2000

142 314

19 478

46 035

171 984

13 590

393 401

2005

148 982

17 156

84 291

173 944

11 860

436 233

2010

157 319

15 429

124 826

189 515

10 423

497 512

2015

156 460

13 375

169 249

209 225

9 019

557 328

2016

157 620

13 079

178 594

211 926

8 855

570 074

20 .. 1) nicht erfasst sind damit die nicht im HR eingetragenen Einzelunternehmungen 2) inkl. je knapp 1800 Kommanditgesellschaften

Quelle: Handelsregister, www.zefix.ch

Die Darstellung der im Handelsregister eingetragenen Unternehmungen zeigt im Vergleich von 1995 bis 2015 einen Anstieg sämtlicher Rechtsformen um gut 60 %. Die Anzahl der Einzelunternehmungen ist in dieser Zeitspanne um gut 20 % angestiegen, ebenso die Zahl der Aktiengesellschaften. Die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung hat sich dagegen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Der Grund dafür liegt in der Revision des Aktienrechts, die bereits 1992 in Kraft gesetzt wurde und durch welche die GmbH gegenüber der AG erstmals stark an Attraktivität gewonnen hatte. Verstärkt wurde dieser Trend durch eine Revision 2008. Die Eigenkapitalobergrenze wurde aufgehoben, und eine GmbH kann seither als «Ein-Personen-Gesellschaft» geführt werden.


Hinweis für Lehrpersonen Fragen Sie die Lernenden nach konkreten Beispielen von unterschiedlichen Rechtsformen in der Region. Häufig ist es so, dass nicht alle Lernenden die Rechtsform ihres Lehrbetriebes kennen. ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 15 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 14

Rechtsformen der Lehrbetriebe in der Klasse

Verschiedene Rechtsformen in unserer Region

Einzelunternehmung

Band 1

GmbH

Aktiengesellschaft

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Genossenschaft

15

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  15


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  16

7  Wem gehören die Unternehmungen? Wem gehören eigentlich die vielen unterschiedlichen Unternehmungen, die Landwirtschaftsbetriebe, Handels- und Produktionsbetriebe, Banken, Versicherungen, Reisebüros, Hotels oder die öffentlichen Verwaltungen? Jede dieser Unternehmungen hat eine bestimmte Trägerschaft. Im Falle von Einzelfirmen sind die Eigentumsverhältnisse klar: Die Unternehmerin ist gleichzeitig Eigentümerin. Es sind allerdings auch andere als rein private Eigentumsverhältnisse möglich. Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es drei Möglichkeiten: Private ­Unternehmungen

Gemischtwirtschaftliche ­Unternehmungen

Staatliche (öffentliche) ­Unternehmungen

sind vollständig in ­Privateigentum

neben Privatpersonen ist auch der Staat Teilhaber an der Unternehmung

sind vollständig im ­Eigentum des Staates

■■ Novartis ■■ Nestlé ■■ UBS

■■ Schweizerische Nationalbank ■■ Flughafen Zürich AG ■■ Swisscom

■■ SBB ■■ Die Post ■■ SUVA

■■ Private Unternehmungen In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung wird durch die in der Verfassung festgelegte E­ igentumsfreiheit garantiert, dass das Eigentum des Einzelnen geschützt wird. Durch ein weiteres Grundrecht, die Wirtschaftsfreiheit, wird festgelegt, dass jede Person ihren Beruf oder ihr Gewerbe frei wählen kann. Entsprechend diesen Grundsätzen befindet sich der Grossteil aller Unternehmungen in den Händen von Privatpersonen.

■■ Die SBB: Eine private Bahnunternehmung würde die Preise der Nachfrage ent­ sprechend festsetzen. Die Fahrkarten für selten befahrene Strecken würden teurer, ­unrentable Strecken gar ganz geschlossen. Die Verkehrsverbindungen in entlegene ­Ortschaften wären bei privatwirtschaftlichen Verkehrsbetrieben nicht mehr im ­gleichen Ausmass gewährleistet. ■■ Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist als staatliche Unternehmung eingerichtet worden, um Handwerks- und Gewerbebetriebe mit erhöhter Unfallgefahr zu tragbaren Prämien zu versichern. ■■ Mit staatlichen Spitälern soll eine gleichmässige Gesundheitsversorgung der Bevöl­ kerung erreicht werden. ■■ Die Dienstleistungen der Post werden zu einheitlichen Preisen auch in entlegenen ­Gebieten angeboten: So wird ein Brief innerhalb von Zürich für den gleichen Preis ­befördert wie ein Brief von Zermatt im Wallis nach Brülisau bei Appenzell. Der Staat kann aber auch noch anders Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen nehmen: einer­ seits durch Vorschriften, die eine einheitliche Regelung bewirken. Dieses Verfahren wird beispielsweise bei der Zulassung von Telefonapparaten angewandt. Um auch ohne Monopolstellung einen reibungslosen Telefonverkehr sicherzustellen, legt das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) fest, welche Erfordernisse private Telefonapparate zu erfüllen haben. Eine zweite Möglichkeit besteht in der Erteilung von Betriebsbewilligungen (Konzessionen) an private Unternehmungen. So hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als privatrechtliche Unternehmung die Konzession verbunden mit einem staatlichen Programmauftrag erhalten. Im Vergleich zu Privatsendern, die sich fast ausschliesslich über Werbeeinnahmen finanzieren müssen, machen bei der SRG die Werbeeinnahmen nur rund 30 % der Gesamteinnahmen aus. Die übrigen 70 % der Einnahmen stammen aus Empfangsgebühren der Konsumentinnen und Konsumenten. Dadurch muss sich die SRG bei der Programm­ gestaltung nicht nur an Einschaltquoten orientieren, und es können vertiefende Informa­ tionssendungen oder kulturelle Sendegefässe für kleinere Publikumsgruppen ins Programm aufgenommen werden.

■■ Staatliche Unternehmungen Die Berücksichtigung und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft, das «Wohl der Allgemeinheit», auch «öffentliches Interesse» oder «Service public» genannt, führen dazu, dass bestimmte Dienstleistungen von staatlichen (öffentlichen) Unternehmungen angeboten werden. Staatsbetriebe begründen ihr Vorhandensein damit, dass bei privatwirtschaftlicher Geschäftstätigkeit die Interessen von einzelnen Gesellschaftsgruppen, wie z. B. erschwingliche Preise oder die gleichmässige Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, zu wenig berücksichtigt werden. Wenn die staatlichen Unternehmungen anderseits das alleinige Recht zum Verkauf der Produkte besitzen, erhalten sie eine Monopolstellung und sind damit keinem direkten Konkurrenzdruck mehr ausgesetzt.

■■ Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Der Staat kann sich auch durch blosse finanzielle Beteiligung einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit einer Unternehmung sichern. Sind an Unternehmungen sowohl der Staat als auch Privatpersonen beteiligt, so bezeichnen wir diese Form der Trägerschaft als gemischtwirtschaftlich. Auch hier wird eine staatliche Beteiligung durch den «Service public», das öffentliche Interesse, begründet. Ein aufsehenerregendes Beispiel dafür war das finanzielle Engagement des Bundes und vieler Kantone beim Aufbau einer Nachfolgegesellschaft für die gescheiterte Swissair, die heutige Swiss. Weitere Beispiele gemischtwirtschaftlicher Unternehmungen sind die Schweizerische Nationalbank, die Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.

Aufgabe 3


Hinweis für Lehrpersonen Eventuell kann eine «spezielle» Klassenliste erstellt werden, in der die Lehrbetriebe der Lernen­ den mit den verschiedenen Merkmalen aufgeführt werden. Dabei kann auf den speziellen Status von Gemeinde- und Kantonsverwaltungen und / oder Kantonalbanken hingewiesen werden. ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 17 1

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 16

Unsere Lehrbetriebe

Lernender

Lehrbetrieb

Grösse

Rechtsform

Eigentum

Anita Kamber

Raiffeisenbank

Mittel

Genossenschaft

Privat

Gregor Amacher

Gemeindeverwaltung

Mittel

öffentliche Verwaltung

Staat

Jasmin Zürer

Fruchtimport AG

Klein

AG

Privat

Roberto Zuppiger

Kantonalbank

Gross

selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts

Staat

… …

Band 1

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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  17


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  18

8  Wie dürfen Unternehmungen heissen? Umgangssprachlich wird der Begriff «Firma» meistens als Bezeichnung für ein Geschäft als solches verwendet. Im rechtlichen Sinn bedeutet «Firma» allerdings einzig und allein den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist. Zur Festlegung der Firma einer Unternehmung sind einige rechtliche Grundsätze zu beachten, die im Obligationenrecht (OR) zu finden sind. Das Firmenrecht definiert die Regeln zur Gestaltung des Geschäftsnamens. Jede Firma darf neben dem gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Inhalt Zusätze ent­ halten, die der näheren Bezeichnung der Unternehmung dienen. Die Firma muss der Wahrheit entsprechen (= Firmenwahrheit) und darf keine unrichtigen oder irreführenden An­gaben enthalten. Seit dem 1. Juli 2016 gelten für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften zur Firmenbildung. Einzig bei einer Einzelunternehmung muss der Familienname des Eigentümers oder der Eigen­tümerin in der Firma zwingend aufgeführt werden. Bei allen übrigen Rechtsformen, d. h. bei allen Gesellschaften, kann die Firma frei gewählt werden; der Firmenname muss aus einem frei zu bildenden Kern (z. B. einem Namen, einer Fantasiebezeichnung oder einem Sach­begriff) bestehen, der mit der entsprechenden Rechtsform zu ergänzen ist. Diese Rechts­ form­angabe ist zwingend erforderlich. Die Bezeichnung der Rechtsform kann voll ausgeschrieben oder abgekürzt werden; es gelten folgende Kürzel: für eine Kollektivgesellschaft «KlG», für eine Aktiengesellschaft «AG», für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung «GmbH» und für eine Genossenschaft «Gen». Vorteil dieser Regelung ist, dass eine einmal bestimmte Firma auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann und dass beispielsweise bei einer Umwandlung in eine andere Rechtsform nur die Rechtsformangabe angepasst werden muss. Jede neue Firma muss sich allerdings von einer bereits bestehenden deutlich unterscheiden (= Firmenausschliesslichkeit). Mit dem seit Mitte 2016 geltenden Firmenrecht wurde diese Ausschliesslichkeit des Firmennamens neu für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt; einzig für Einzelunternehmungen ist die Firmenausschliesslichkeit nach wie vor auf den gleichen Ort beschränkt. Die Firma wird – zusammen mit anderen Informationen über die Unternehmung – ins Handelsregister (HR) eingetragen. Das Register wird durch die kantonalen Handelsregisterämter geführt und enthält rechtlich relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmungen. Weil die Angaben grundsätzlich für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann jeder­ mann im Handelsregister Einsicht nehmen oder sich gegen eine Bearbeitungsgebühr Auszüge über bestimmte Unternehmungen geben lassen. Eintragungen und Löschungen im Handelsregister werden laufend im täglich erscheinenden «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) publiziert und anschliessend in den betroffenen kantonalen Amtsblättern veröffentlicht.

■■ Übersicht über die Firmenbildung bei verschiedenen Rechtsformen Rechtsform

Firmenbildung

Beispiele

Einzelunternehmung

Familienname, mit oder ohne V ­ ornamen

Franz Koller Koller Informatik-­Service

Kollektivgesellschaft

Frei wählbar Rechtsformangabe «Kollektivgesellschaft» oder abgekürzt «KIG» obligatorisch

Koller & Co Kollektiv­gesellschaft Koller, Etter und Merz KlG KEM Informatik KIG Informatik-Service KIG Fantastica KIG

Aktiengesellschaft

Frei wählbar Rechtsformangabe «Aktiengesellschaft» oder abgekürzt «AG» obligatorisch

Koller AG Koller, Etter und Merz AG KEM Informatik AG Informatik-Service AG Fantastica AG

Gesellschaft mit beschränkter ­Haftung

Frei wählbar Rechts­form­angabe «Gesell­schaft mit beschränkter ­Haftung» oder abgekürzt «GmbH» obligatorisch

Koller GmbH Koller, Etter und Merz GmbH KEM Informatik GmbH Informatik-Service GmbH Fantastica GmbH

Genossenschaft

Frei wählbar Rechtsformangabe «Genossen­ schaft» oder abgekürzt «Gen» ­obligatorisch

Genossenschaft ­Rebhalde WOGENO Wohnbau­genossenschaft Fantastica Gen

Übung 7 Übung 8


Hinweis für Lehrpersonen ▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 19 1

▼▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 20

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft

Zu Seite 18

1

Grundsätze des Firmenrechts

Firmen-Wahrheit

Firmen-Ausschliesslichkeit

Firma darf keine unrichtigen, irreführenden Angaben enthalten (Art. 944 OR)

Bisherige Firma

Bezeichnung «Labor Dr. Gerber»

deutliche Unterscheidung Bico AG Cobi AG

nicht möglich, falls der Inhaber, Dr. Gerber, ein Jurist ist Bico AG

Bezeichnung nur möglich, wenn Dr. Gerber Doktor der Chemie ist (oder der Biologie)

Gilt für Gesellschaften für die ganze Schweiz, für Einzelunternehmungen am gleichen Ort Band 1

Zu Seite 18

Grundsätze des Firmenrechts

Firma = Geschäftsname

Neue Firma

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Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  19


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  20

 Das haben Sie gelernt Bedürfnisse als Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns definieren Bedürfnisse in verschiedene Kategorien gliedern Die Bedürfnispyramide gemäss der Theorie von Maslow erklären Den Unterschied zwischen Bedürfnis und Nachfrage erklären Freie und wirtschaftliche Güter unterscheiden Hauptkategorien von wirtschaftlichen Gütern definieren und konkrete Beispiele von Gütern dieser Einteilung zuordnen Die drei Wirtschaftssektoren definieren und konkrete Unternehmungen diesen ­Sektoren zuordnen Unternehmungen nach der Anzahl der Beschäftigten unterschiedlichen Grössen­ kategorien zuordnen Den Begriff «KMU» definieren und die Bedeutung der KMU begründen Die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmungen gliedern Das Vorkommen von verschiedenen Rechtsformen von Unternehmungen erklären Mögliche Eigentumsverhältnisse von Unternehmungen unterscheiden Die Notwendigkeit von staatlichen Unternehmungen begründen Grundsätze der Firmenbildung und diese auf konkrete Beispiele anwenden Das Handelsregister in allgemeiner Art charakterisieren

Offene Fragen


 Diese Begriffe können Sie erklären Bedürfnis Existenz- / Wahlbedürfnisse Grund- / Luxusbedürfnisse

Private Unternehmungen Staatliche Unternehmungen Service public

Individual- / Kollektivbedürfnisse

Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen

Materielle / immaterielle Bedürfnisse

Firmenrecht

Bedürfnispyramide nach Maslow

Firma

Güter

Firmenwahrheit

Freie Güter / wirtschaftliche Güter

Firmenausschliesslichkeit

Sachgüter / immaterielle Güter / Dienstleistungen / Rechte

Handelsregister

Konsumgüter / Investitionsgüter Gebrauchsgüter / Verbrauchsgüter Branchen Erster / primärer Wirtschaftssektor Zweiter / sekundärer Wirtschaftssektor Dritter / tertiärer Wirtschaftssektor Unternehmungsgrösse Mikrobetriebe / Kleinbetriebe / Mittelbetriebe / Grossbetriebe / KMU Rechtsformen Einzelunternehmung Gesellschaftsunternehmungen Handelsgesellschaften Genossenschaft Personengesellschaften Kollektivgesellschaft Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  21


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  22

. . . dem Bedürfnisträger in Individual- und Kollektivbedürfnisse c) Grund- und Luxusbedürfnisse sind Unterkategorien der Wahlbedürfnisse. Die Zuordnung einzelner Güter zu diesen beiden Gruppen ist auch von den Wertvorstellungen einer Gesellschaft abhängig.

d) Wenn in einer Gesellschaft nach den Grund- auch die Luxusbedürfnisse ­abgedeckt sind, stagniert die Wirtschaft auf hohem Niveau.

R

F

Bedürfnisse sind unbegrenzt (dies ist eine grundlegende Tatsache der Wirtschaft)

e) Das Selbstverwirklichungsbedürfnis steht gemäss der Theorie von Maslow an der Spitze der fünfstufigen Pyramide.

f) Die sozialen Bedürfnisse sind gemäss Maslow durch das Bedürfnis nach ­sozialem Ansehen bzw. der Stellung in der Gesellschaft definiert.

Soziale Bedürfnisse umfassen Zugehörigkeitsbedürfnisse zu einer Gemeinschaft.

C

D

E

F

G

H

X

X

X

b) Beatrice Kummer sieht sich Filme lieber in ­einem «­ richtigen» Kino an. Sie freut sich auf das neue M ­ ultiplex-Kino in ihrer Stadt.

X

c) Politiker fordern eine «zweite Röhre» (Autobahn­tunnel) durch den Gotthard.

X

X

d) Carla Biasotto aus Affoltern am Albis ­verbringt fast j­edes Wochenende in ihrer Zweitwohnung im Tessin.

X

X

f) Rund 60 % aller Schülerinnen und Schüler des Bildungs­zentrums Bolgen verpflegen sich in der Mensa. g) Oliver besucht die Grundschule ­( 2. ­Primarklasse) in ­seiner Wohngemeinde.

F

B

a) Marc Bucher hätte gerne ein Sony-Heim­ kinosystem.

e) In der Auffangstelle in Kreuzlingen werden Asyl­suchende mit dem Nötigsten versorgt.

R

A

Immaterielles Bedürfnis

F

Materielles Bedürfnis

b) Bedürfnisse können nach ihrer Dringlichkeit in Existenz- und Wahlbedürfnisse und nach dem Bedürfnisträger in materielle und immaterielle Bedürfnisse ­gegliedert werden.

Kollektivbedürfnis

. . . sind die Bedürfnisse der Menschen

Individualbedürfnis

F

Luxusbedürfnis

a) Ausgangspunkt für wirtschaftliches Handeln ist die Werbung, welche die ­verfügbaren Güter und Dienstleistungen den Konsumenten bekannt macht.

Zu welchen Bedürfniskategorien gehören die ­folgenden Aussagen? Es sind Mehrfachnennungen möglich.

Grundbedürfnis

Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.

Wahlbedürfnis

Übung 2  Bedürfniskategorien

Existenzbedürfnis

Übung 1  Bedürfnisse

X

X

X (X)

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

h) Irène, seine Klassenkameradin, besucht in der Nachbar­gemeinde zusätzlich zwei Lektionen «English f­ or Kids» bei einer Privatlehrerin.

X

i) Roberto trainiert pro Woche zweimal in ­einem Fitnesscenter.

X

j) Simone feiert mit ihrem Mann Leon den 5. Hochzeits­tag in einem exklusiven Fein­ schmecker-Restaurant.

X

X

X

X

X

X X

X

X

(X)

X X


Übung 4  Verschiedene Güterarten

F

. . . eine Nachfrage d) Unter dem Produktionsfaktor Arbeit verstehen wir neben der reinen Arbeit auch das «Wissen» für die Herstellung von Sachgütern und Dienstleistungen.

e) Wenn ein Gut in unbeschränktem Mass vorhanden ist, sodass es nicht ­bewirtschaftet werden kann, sprechen wir von einem freien Gut.

f) «Konsumgüter» ist der Überbegriff für die Gesamtheit der von den ­Unternehmungen hergestellten Güter.

Gebrauchsgüter

Verbrauchsgüter

B

C

D

E

F

G

H

X

X

b) Schleifmaschine in einer Schreinerei

X

c) Heizöl im Tank eines Einfamilienhauses

X

d) Mietvertrag für das Auto einer Touristin

R R F

«Wirtschaftliche» Güter ist. . . g) Unter einer Lizenz verstehen wir das Recht zur alleinigen Nutzung oder ­Verwertung einer Erfindung.

A a) Finanzberatung einer Bank für eine Schreinerei

. . . auf die Nachfrage c) Erst wenn die Bedürfnisse mit genügend ­Kaufkraft ausgestattet sind, entsteht am Markt ein Angebot.

Investitionsgüter

F

Konsumgüter

b) Das Angebot der Unternehmungen trifft am Markt auf die Bedürfnisse der Menschen.

Rechte

R

Dienstleistungen

a) Unternehmungen stellen durch den Einsatz der Produktionsfaktoren Güter her und bieten diese am Markt an.

Zu welcher Güterart gehören die folgenden ­Güter? Es sind Mehrfachnennungen möglich.

Immaterielle Güter

Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.

Sachgüter

Übung 3  Wirtschaftliche Güter

F

X X

X

X

X

X

X

X

(X)

f) Sitzgruppe im Wohnzimmer der Familie G ­ erber

X

X

g) Werkstattgebäude einer Malerei

X

i) Der Arbeitsvertrag einer Angestellten bei ­einem Reisebüro

X

j) Mobilfunk-Lizenz für das Gebiet der Schweiz

X

k) Nachtessen im Kreis von Freunden und ­Freundinnen

X

(X)

X

X X

X X

X

X

e) Mietauto auf dem Areal einer Auto­vermietung

h) Hotelübernachtung eines Aussendienst­ mitarbeiters

X

X

X

X

X

X

X

X

X X

(X)

X X

. . . einem Patent. . .

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  23


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  24

Übung 5  Wirtschaftssektoren

Übung 6  Unternehmungsgrösse

Bestimmen Sie, welchem Wirtschaftssektor (1, 2 oder 3) die folgenden Unternehmungen bzw. Tätigkeitsbereiche einzelner Unternehmungen angehören.

e) Metallwalzwerke AG, Menziken

2

f) Leinenweberei, Langenthal

2

g) Kieswerk Rubigen, Bolligen

1

h) Spital Thurgau AG, Frauenfeld

3

i) Oberflächenbeschichtung Hafner AG, Flawil

2

j) Pastorini Spielwaren, Zürich

3

b) Unter KMU verstehen wir Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten.

F

. . . Unternehmung mit bis zu 249 Beschäftigten

Antiquitäten Hermann Zwicker m) Bereich «An- und Verkauf»

3

n) Bereich «Renovation alter Möbel»

2

A. Läubli, Fischerei und Fischhandel o) Bereich «Fischfang»

1

p) Bereich «Handel mit Nordseelachs»

3

q) Bereich «Fisch-Räucherei»

2

c) Mikrounternehmen sind kleine Betriebe mit bis zu 9 Beschäftigten.

Welche Kriterien sind bei den folgenden Branchen für Betriebsgrössenvergleiche, neben der Anzahl der Beschäftigten, am aussagekräftigsten?

d) Detailhandel

U

H

P

V

F

K

O

X

X

e) Banken

X

f) Versicherungen

X

g) Transportunternehmungen

X

h) Energieerzeugung i) Treuhandunternehmungen j) Produktionsbetriebe

R

Output (Produktionsmenge)

2

1

. . . 70 Prozent aller Arbeitskräfte

Kapazität

d) Amrein Bau AG, Emmen

3

l) Bereich «Baumschulen»

Anzahl Filialen

c) Glarner Kantonalbank, Glarus

3

F

Vermögen (Bilanzsumme)

3

k) Bereich «Planung Gartenanlagen»

a) In der Schweiz sind weit über 90 % aller Betriebe sogenannte KMU; ­sie ­beschäftigen zwei Drittel aller Arbeitskräfte.

Prämienerträge

b) Mode Vabene, Wil

Arni, Gartenbau und Planung

Honorarvolumen

1

Umsatz in Franken

a) Bauernhof Charlottenfels, Neuhausen am Rheinfall

Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.

X

X

X X

X


Übung 7  Eigentumsverhältnisse / Rechtsform / Firma

Übung 8  Einzelunternehmung, GmbH oder AG?

Genossenschaften und Handelsgesellschaften b) Erschwingliche Preise und eine regional gleichmässige Versorgung mit Gütern sind Beispiele für das öffentliche Interesse an staatlichen Unternehmungen.

c) Die Firmenausschliesslichkeit für Einzelunternehmungen ist in der ganzen Schweiz garantiert.

R F

Für Einzelunternehmungen nur am gleichen Ort d) Bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen haben der Staat und die ­privaten Miteigentümer Einfluss auf die Geschäftsführung.

e) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht gewinnorientiert, sondern dient in erster Linie der Selbsthilfe.

R F

Dies gilt für die Genossenschaft. f) Die Firma einer GmbH muss zwingend den Zusatz «GmbH» enthalten.

g) Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen heissen so, weil sie ihre Produkte oder Dienstleistungen sowohl dem Staat als auch Privatpersonen verkaufen.

Weil sie vom Staat und von Privaten finanziert werden.

R F

AG

F

GmbH

a) Bei den Gesellschaftsunternehmungen wird zwischen Genossenschaften ­einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits unterschieden.

Welche Rechtsform würden Sie bei den folgenden Aussagen empfehlen? Einzelunternehmung

Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien.

E

G

A

X

X

a)

Ich will das unternehmerische Risiko nicht alleine tragen.

b)

Ich will über die Gewinnverteilung alleine entscheiden.

c)

Ich will ausschliesslich mit dem in der Unternehmung investierten ­Kapital haften.

X

X

d)

Ich möchte in der Firma nicht mit meinem Namen in Erscheinung ­treten.

X

X

e)

Nach meinem Tode soll die Unternehmung (oder mein Anteil daran) problemlos unter den Erben aufgeteilt werden können.

f)

Ich will das Haftungsrisiko möglichst gering halten, mein starkes ­persönliches E­ ngagement aber dennoch deutlich machen.

g)

Meine Tochter soll dereinst mein Geschäft übernehmen; die Recht­sform soll eine schrittweise Übernahme der Verantwortung begünstigen.

h)

Die Unternehmung soll in Zukunft unter einer neuen Firma auftreten, die nicht mehr an den alten Namen erinnert.

X

X

i)

Es ist mir nicht gelungen, mit eigenen Sicherheiten die notwendigen Bankkredite für Erweiterungsinvestitionen zu erhalten.

X

X

j)

Ich habe kapitalkräftige Partner gefunden, die sich jedoch nicht selbst in der ­Unternehmung engagieren möchten.

k)

Jeglicher Papierkram ist mir ein Gräuel. Ich möchte den administrativen Aufwand deshalb minimieren.

l)

Ich möchte nicht nur vom Kapital eines Partners, sondern auch von seinem u ­ nternehmerischen Know-how profitieren.

X

X X X

X X X

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  25


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  26


Aufgabe 1  Wirtschaftssektoren und Unternehmungsgrössen a) Suchen Sie für die drei Wirtschaftssektoren konkrete Beispiele von Unternehmungen aus Ihrer Region, die der Umschreibung des jeweiligen Sektors entsprechen.

Individuelle Antworten, Vorlage als Beispiel Wirtschaftssektoren Rohstoffgewinnung Erster (primärer) Sektor Gewinnung von Naturerzeugnissen

Fabrikation / Verarbeitung Zweiter (sekundärer) Sektor Verarbeitendes Gewerbe und Industrie Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe

Dienstleistungen Dritter (tertiärer) Sektor Nicht materielle Güter

Unternehmung

Beschäftigte

Grösse

Unternehmung

Beschäftigte

Grösse

Unternehmung

Beschäftigte

Grösse

Jost, Gartenbau AG

8

Mikro

Strellson, Herrenbekleidung

120

Mittel

Kantonalbank

750

Gross

Meili, Sand- und Kieswerk

18

Klein

Moser, Stahl- und Metallbau 70

Mittel

Gemeindeverwaltung

128

Mittel

Spiess, Fischzucht

4

Mikro

Techn. Betriebe

65

Mittel

Fruchtimport AG

34

Klein

M. Huber, Bauernhof

3

Mikro

Galli, Hochbau AG

80

Mittel

Seehotel Krone

25

Klein

b) Bestimmen Sie zu Ihren Beispielen die jeweilige Anzahl der Beschäftigten und ergänzen Sie damit Ihre Liste unter a). Ordnen Sie die Unternehmungen anschliessend aufgrund der Anzahl der Beschäftigten einer der folgenden Kategorien zu. Unternehmungsgrössen Mikrobetriebe

Kleinbetriebe

Mittelbetriebe

Grossbetriebe

1 – 9 Beschäftigte

10 – 49 Beschäftigte

50 – 249 Beschäftigte

über 250 Beschäftigte

c) Interpretieren Sie Ihre Zusammenstellung. Was stellen Sie aufgrund Ihrer Beispiele fest?

Individuelle Antworten: z. B.: Schwierigkeiten bei der Suche für Betriebe des ersten Sektors; viele Mikro-, Klein- und Mittelbetriebe, wahrscheinlich kaum Grossbetriebe in der Aufzählung.

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  27


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  28

Aufgabe 2  Aktiengesellschaft oder GmbH? Hans Forstmoser hat vor zehn Jahren eine Gartenbauunternehmung gegründet. Die Unternehmung hat sich in dieser Zeit erfolgreich entwickelt und beschäftigt derzeit rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Firma Forstmoser ist in der mittelgrossen, prosperierenden Stadt gut etabliert und bekannt für die Gesamtgestaltung von Gartenanlagen. In letzter Zeit sind die folgenden Tendenzen erkennbar: ■■ Kleine, arbeitsintensive Gartenarbeiten werden an kleinere Konkurrenzunterneh­ mungen vergeben, weil diese günstigere Offerten unterbreiten. Die Gartenbauunternehmung Forstmoser erhält eher die grösseren Aufträge, bei denen sich der Einsatz von Maschinen lohnt. Diese Maschinen müssen teilweise von Bauunternehmungen ­gemietet werden. ■■ Am Rande der Stadt entstehen neue Einfamilienhausquartiere für eine eher wohl­ habende Bevölkerungsgruppe. Dabei überlegen sich immer mehr Hauseigentümer den Bau eines eigenen Swimmingpools, eines separaten Gartenhauses oder eines Tennisplatzes. Hans Forstmoser möchte sich in Zukunft auf diese Arbeiten, die spezielle Kenntnisse und ziemlich viel Kapital erfordern, konzentrieren. Er kann die notwendigen Investitionen aber nicht aus der eigenen Tasche finanzieren. Neben der Aufnahme eines Bankkredites überlegt er sich deshalb die Zusammenarbeit mit kapitalkräftigen Partnern, die sich an der Unter­ nehmung beteiligen möchten. In diesem Zusammenhang prüft er eine Umwandlung seiner Einzel­unternehmung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Ak­ tiengesellschaft (AG). Beraten Sie Hans Forstmoser bei seinem Entscheid. Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Informationen über die Besonderheit der einzelnen Rechtsformen.

Kriterium

Einzel­ unternehmung

GmbH

AG

Geschäftsführung (Arbeitsteilung)

Eigentümer alleine

Alle Gesellschafter, sofern nichts ­anderes abgemacht

Verwaltungsrat (evtl. Direktion) gemäss Mehrheitsbeschluss der Aktionäre

Möglichkeit der Eigenkapital durch Kapitalbeschaffung eine Person ­( = ­Eigentümer) a­lleine. Kredite bei Banken oder weiteren ­Kreisen

Eigenkapital durch die Gesellschafter gemeinsam. Kredite bei Banken oder weiteren ­Kreisen

Eigenkapital durch die Aktionäre gemeinsam. Kredite bei Banken oder weiteren ­Kreisen

Haftung bei ­Konkurs der ­Unternehmung

Haftet alleine und mit dem gesamten Vermögen

Haftung ausschliess- Haftung ausschliesslich mit dem Gesell- lich mit dem Gesellschaftsvermögen schaftsvermögen

Steuerliche ­Belastung

Nur der Eigentümer wird besteuert

Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Unternehmung und Eigentümer werden besteuert

Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Unternehmung und Eigentümer werden besteuert

Mögliche Anonymität der Mit­ eigen­tümer (Firma = Name der Unter­­ nehmung)

Firma enthält zwingend den Namen des Unternehmers

Firma frei wählbar; Zusatz «GmbH» ist zwingend

Firma frei wählbar; Zusatz «AG» ist zwingend


Kriterium

GmbH

Aktiengesellschaft

Geschäftsführung

Grundsätzlich Aufteilung der Geschäftsführung auf alle Gesellschafter; Forstmoser kann die Unternehmung nicht mehr alleine führen (ausser er führt das Unternehmen als Ein-Personen-GmbH).

H. Forstmoser könnte seine Unternehmung nach wie vor (als Verwaltungsrat) alleine führen. Die zusätzlichen ­Kapitalgeber hätten aber sehr wahrscheinlich Einsitz und Mitsprache im Verwaltungsrat.

Möglichkeit der ­Kapitalbeschaffung

Grössere Eigenkapitalbasis als Einzelunternehmung, weil zusätzliche Gesellschafter im Geschäft sind. Zusätzliche Kreditaufnahme je nach Vertrauen der Banken (dürfte auch abhängig sein von den neuen Partnern).

Hier könnten sich «fremde» Personen mit Aktien an der Unternehmung beteiligen, die nach aussen nicht in Erscheinung treten. Kreditaufnahme grundsätzlich gleich wie bei der GmbH.

Haftung bei Konkurs der Unternehmung

Im Gegensatz zur Einzelunternehmung könnte H. Forst­ moser seine Haftung begrenzen, es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen.

Analog wie GmbH

Steuerliche Belastung

Kein Unterschied zwischen GmbH und AG: In beiden Fällen müssten Gewinne durch die Unternehmung versteuert ­werden.

Falls die Unternehmung Gewinnanteile an die Gesell­ schafter / Aktionäre auszahlt, sind diese dafür ebenfalls steuerpflichtig.

Mögliche Anonymität der Miteigentümer

Wünsche der Kapitalgeber können in jedem Fall erfüllt werden.

Wünsche der Kapitalgeber können in jedem Fall erfüllt werden.

Beurteilung insgesamt

Je nach dem Willen der Kapitalgeber zur Mitsprache Ideal für Zusammenarbeit mit einem Partner, der Knowhow mitbringt. H. Forstmoser müsste die Geschäfts­führung könnte die Situation für H. Forstmoser erschwert werden. Dafür ist sein Risiko auch begrenzt. aufteilen.

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  29


Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  30

Aufgabe 3  Wem soll der Flughafen Zürich gehören? Textauszug aus der Website der Flughafen Zürich AG: Als privatisiertes Unternehmen betreiben wir im Auftrag des Bundes die national und international etablierte Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz – den Flughafen Zürich. Wir beschäftigen rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemeinsam mit über 270 Flughafenpartnern, die insgesamt zirka 25 000 Menschen beschäftigten, sorgen wir dafür, dass die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs Luftfahrt in Zürich zuverlässig funktioniert. Die Flughafen Zürich AG ist Eigentümerin und Betreiberin des interkontinentalen Flughafens Zürich und wurde in der heutigen Form am 1. Januar 2000 mit Sitz in Kloten gegründet. Die Gesellschaft betreibt zudem gemeinsam mit lokalen Partnern Flughäfen im Ausland. Als börsenkotiertes Unternehmen ist sie wettbewerbsorientiert und bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären eine im Branchenvergleich attraktive Rendite. Das Management und die Mitarbeitenden sämtlicher Stufen arbeiten erfolgsorientiert und schaffen unternehmerischen Mehrwert. Die Betreiberin des Flughafens Zürich bezieht bei der Strategie und deren Umsetzung die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse ein. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Während die einen den Flughafen Zürich als Tor zur Welt und als zentralen Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung in der Flughafenregion und der Schweiz betrachten, beurteilen andere eine solche Entwicklung als masslos übertrieben. Sie wehren sich gegen weitere Ausbaupläne des Flughafens, um die Bevölkerung in der Flughafenregion vor unzumutbarem Fluglärm und anderen durch den Flugbetrieb verursachten Immissionen zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde in der Vergangenheit mittels einer (inzwischen abgelehnten) kantonalen Volksinitiative versucht, die private Unternehmung Flughafen Zürich in eine staatliche Unternehmung umzuwandeln. Die Gegner eines Flughafenausbaus sind überzeugt, dass die Bevölkerung ihre Interessen in einer rein staatlichen Unternehmung besser einbringen könnte. Flughafenbefürworter sind dagegen der Meinung, dass nur eine private Unternehmung den Ansprüchen der dynamischen Entwicklung im Luftverkehr gerecht werden kann.

Textauszug aus den Statuten der Flughafen Zürich AG: Der Verwaltungsrat besteht aus sieben bis neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden, mit Ausnahme der Vertreter des Kantons ­Zürich, durch die ordentliche Generalversammlung für die Dauer von jeweils einem Jahr ­gewählt, … Die Gesellschaft räumt dem Kanton Zürich in Anwendung … das Recht ein, drei von sieben oder acht bzw. vier von neun Verwaltungsratssitzen mit seinen Vertretern zu besetzen. Die Gesellschaft räumt der Stadt Zürich das Recht zum Wahlvorschlag für eines der von der Generalversammlung zu wählenden Mitglieder ein, solange die Stadt Zürich mit mindestens fünf Prozent am Aktienkapital beteiligt ist. Textauszug aus dem Geschäftsbericht der Flughafen Zürich AG: Bedeutende Aktionäre: Per Stichtag 31. Dezember 2010 besitzt der Kanton Zürich 33,33 % plus eine Aktie und die Stadt Zürich 5 % der Aktien bzw. der Stimmrechte der Gesellschaft. Es gibt keine weiteren Aktionäre, welche über eine Beteiligung von mehr als 5 % der stimmberechtigten Aktien verfügen.

Wem soll der Flughafen Zürich gehören: dem Staat oder privaten Eigentümerinnen und ­Eigentümern? Oder gibt es eine dritte Variante? Begründen Sie Ihre Meinung, indem Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eigentumsverhältnisse aufzeigen.


1. Variante Staatliche (öffentliche) Unternehmung

2. Variante Private Unternehmung

3. Variante Gemischtwirtschaftliche Unternehmung

Besitzverhältnisse

Der Flughafen gehört zu 100 % dem Staat.

Der Flughafen wird als rein private ­Unternehmung geführt.

Der Flughafen wird als private Unter­ nehmung geführt, an der sich der Staat finanziell beteiligt.

Vorteile

Wenn der Staat die Unternehmung ­selber führt, müssen wichtige Entscheide (z. B. Lärmbelastung, An- und Abflug­ zeiten) durch Politiker gefällt werden. Diese können die Interessen der Allge­ mein­heit wahrnehmen.

Unternehmung kann die privaten Inte­ ressen der Aktionäre (z. B. nach einer ­attraktiven Rendite) wahrnehmen. Unternehmerische Entscheide können ­relativ schnell gefällt und umgesetzt ­werden.

Der Flughafen wird als private Aktien­ gesellschaft geführt. Der Staat (z. B. der Kanton Zürich, möglich wäre auch die ­Eid­genossenschaft) kann sich über Vertretungen in der Unternehmungsleitung (Verwaltungsrat) einbringen.

Nachteile

Politische Entscheidungsmechanismen sind schwerfälliger. Eventuell sind sogar (schwerfällige und langwierige) Volks­ abstimmungen für unternehmerische ­Entscheide nötig.

Der Staat hat keinen direkten Einfluss, keine direkte Mitsprache in der Unternehmungsleitung. Er kann / muss Rahmenbedingungen vorgeben, z. B. Betriebs­ konzessionen mit gewissen Auflagen erteilen, die eingehalten werden müssen.

Die Mitsprache erfolgt lediglich indirekt über die Vertreter im Verwaltungsrat, z. B. ein oder mehrere Regierungsräte. Interessen der Allgemeinheit werden nur indirekt wahrgenommen.

Eine erste Übersicht über die Wirtschaft  31


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