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Versicherungen
Spätestens wenn jemand seinen Lebensunterhalt selbst verdient und möglicherweise auch bereits erste Schritte zur eigenen Vermögensbildung unternommen hat, stellt sich die Frage, wie das Erreichte für die Zukunft gesichert werden kann. Zwar schützen auch Versicherungen nicht vor den Risiken des Lebens, aber sie tragen dazu bei, die finanziellen Folgen eines Schadensereignisses für die betroffenen Personen zu mildern. Voraussetzung dazu ist eine realistische Einschätzung der unterschiedlichen Lebensrisiken. Sie sollten in einem ersten Schritt erkannt und in ihrem Umfang
Theorie 1 2 3 4 5 6 7 8
begrenzt werden. Erst wenn klar ist, welche Risiken nicht mit andern Mitteln vermieden oder vermindert werden können, ist in einem zweiten Schritt zu überlegen, welche der verbliebenen Risiken gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen könnten und deshalb versichert werden müssen. Neben diesen meist freiwilligen und privaten Versicherungen (z. B. der Haftpflichtversicherung) tragen auch obligatorische und staatliche Versicherungen (z. B. die AHV) zur sozialen Sicherheit der Bevölkerung bei.
Übungen
Der Umgang mit Risiken ................................................................................... 2 Krankenversicherung ........................................................................................ 4 Unfallversicherung ............................................................................................ 6 Lebensversicherung .......................................................................................... 10 Privathaftpflichtversicherung ............................................................................. 12 Motorfahrzeugversicherung .............................................................................. 12 Mobiliar- und Gebäudeversicherung .................................................................. 14 Versicherungen gliedern – eine Übersicht .......................................................... 16 Das haben Sie gelernt ....................................................................................... 18 Diese Begriffe können Sie erklären .................................................................... 19
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
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Aufgaben 1 2 3 4 5
Brennpunkt Betriebswirtschaft
Privates Risikomanagement ................................................................................... Aussagen zu Kranken- und Unfallversicherung ...................................................... Aussagen zur Unfallversicherung beurteilen ........................................................... Verschiedene Arten von Lebensversicherungen ..................................................... Begriffe bei Haftpflicht- und Sachversicherungen ................................................... Gliederung von Versicherungen ............................................................................ Welche Versicherung zahlt? ..................................................................................
Umgang mit Risiko – Motorradfahren ................................................................... Krankenkassenabrechnung interpretieren .............................................................. Die Versicherungen von Carina Gamper ................................................................ Die Versicherungen der Familie Lüthi-Etter ............................................................. Die Versicherungen des Ehepaares Koller ...............................................................
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Brennpunkt Betriebswirtschaft
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
1 Der Umgang mit Risiken
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Wir alle gehen in unserem täglichen Leben gewisse Risiken ein. Vielfach neigen wir bei der Verfolgung unserer Ziele eher zu Optimismus. Den möglichen Chancen stehen aber immer auch Unsicherheiten gegenüber. Der Begriff «Risiko» beinhaltet stets zwei Aspekte: einen positiven im Sinn von Chance, Gewinn, Herausforderung und Spannung sowie e inen ne gativen im Sinn von Gefahr, Bedrohung, Unsicherheit, Störung durch Unvorhergesehenes. Wir müssen lernen, mit solchen Risiken umzugehen, wenn wir die gesteckten Ziele erreichen wollen.
■ 3. Schritt: Risiken vermindern: Auch bei guten Strassenverhältnissen ist die Gefahr eines Unfalls vorhanden. Eine vorsichtige Fahrweise und gute Ausrüstung (Protektoren, Lederanzug, Helm) vermindern jedoch die Gefahr eines folgenschweren Unfalls. ■ 4. Schritt: Risiken überwälzen: Wenn es trotzdem zu einem Unfall kommen sollte, so können die finanziellen Folgen (Schadenersatz, Heilungskosten) durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages überwälzt werden. ■ 5. Schritt: Risiken selbst tragen: Restrisiken, wie eine körperliche Behinderung durch Querschnittlähmung oder Gewissensbisse bei der Tötung eines andern Verkehrsteilnehmers, müssen jedoch selber getragen werden.
■ Privates Risikomanagement
■ Risiken überwälzen: das Versicherungsprinzip
Der Begriff «Risikomanagement» wird hauptsächlich in der Betriebswirtschaftslehre verwendet. Damit der langfristige Weiterbestand und die Entwicklung einer Unternehmung gewährleistet sind, muss sich die Unternehmungsleitung systematisch mit den möglichen Risiken beschäftigen, d. h., diese erkennen, bewerten und möglichst vermindern. Auch für uns Private empfiehlt es sich, die Risiken des täglichen Lebens sorgfältig zu analysieren und sich zu fragen, wie ein allfällig eintretender Schadensfall finanziell zu verkraften wäre. Das Risikomanagement bei Privatpersonen erfolgt zwar häufig eher zufällig. Viele Menschen sind nicht bereit, Nur wer sich bewusst ist, welche Risiken mit einer Aktivität verbunden sind, kann auch abschätzen, dauernd an Risiken zu denken und für den ob die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls selber Umgang damit Zeit zu opfern. Im besten getragen werden können. Fall nimmt man jährlich eine Überprüfung der Lebenssituation und des Versicherungsschutzes vor. Als Beispiel für privates Risikomanagement betrachten wir das «Motorradfahren» – eine Tätigkeit, die viel Freude bereiten kann, aber eben auch Risiken in sich birgt. ■ 1. Schritt: Risiken erkennen: Neben dem Fahrvergnügen besteht immer auch die Gefahr eines Unfalls. Bei einem Unfall können Sachschäden entstehen. Zudem kann man sich selbst oder andere Leute verletzen. ■ 2. Schritt: Risiken vermeiden: Wer alle Risiken beim Motorradfahren vermeiden will, darf nie auf ein Motorrad sitzen. Gewisse Risiken können allerdings durch richtiges Verhalten verringert werden. Dies tut man, wenn man bei Regenschauer, Schnee- und Eisglätte das Motorrad stehen lässt.
Versicherungen schützen ihre Kunden teilweise oder vollumfänglich vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Schadensfälle treten für den Einzelnen mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit ein. Falls sich ein solches Vorkommnis jedoch tatsächlich ereignet, können die finanziellen Folgen die Möglichkeiten eines Einzelnen bei Weitem übersteigen. Wenn beispielsweise ein Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug einen Fussgänger (Ehemann und Vater von zwei Kindern) anfährt und dieser an den Verletzungen stirbt, muss der Schadenverur sacher aufgrund der Haftpflicht mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen. Nach welchen Grundsätzen funktioniert eine Versicherung? Für einen Versicherungsschutz haben die Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft regelmässig einen bestimmten Geldbetrag, die Prämie, zu überweisen. Die Gesellschaft verwaltet die Geldbeträge und benützt sie für die Bezahlung der Versicherungsleistungen im Schadensfall. Alle Versicherungsnehmer zusammen bilden somit eine Gefahrengemeinschaft, die auf dem Solidaritätsprinzip basiert: Wenn jemand aus der Gemeinschaft einen Schaden erleidet, werden die finanziellen Folgen aus den Prämien aller Versicherten bezahlt. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden in der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten; die Rechtsgrundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ob ein Schadensfall eintritt, entscheidet neben dem eigenen Verhalten (Risiko vermeiden, Risiko vermindern) letztlich der Zufall. So wie die Trefferwahrscheinlichkeit von sechs Richtigen im Lotto mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung berechnet werden kann, können Versicherungsmathematiker auch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, mit der ein versichertes Ereignis eintreten wird. Die so ermittelte Wahrscheinlichkeit, die mögliche Schadenssumme und bestimmte Persönlichkeitsmerkmale sind schliesslich entscheidende Faktoren zur Berechnung der Versicherungsprämie. Die Höhe der Versicherungsprämie kann auch durch die mögliche Schadenssumme sowie bestimmte Persönlichkeitsmerkmale (wie z. B. Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand) beeinflusst werden. Betrachtet man beispielsweise die Gesamtheit aller Motorradfahrer, so lässt sich aufgrund der Schadenstatistik der letzten Jahre abschätzen, wie viele Motorradfahrer nächstes Jahr un-
gefähr verunfallen werden, welcher Schaden dabei entsteht und welche Menschen dabei besonders gefährdet sein werden. Versicherungsunternehmungen sollten deshalb aufgrund ihrer Aufgabe zwangsläufig (sehr) viele Versicherte haben. Je grösser nämlich die Zahl der erfassten Personen, Güter und Sachwerte ist, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer wird der Einfluss des Zufalls. Es kann damit zwar nichts darüber ausgesagt werden, wer inskünftig von einem Schaden getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Personen einen bestimmten Unglücksfall erleiden werden. Aufgrund dieses « Gesetzes der grossen Zahl» kann durch versicherungsmathematische Berechnungen die voraussichtliche Schadenssumme recht genau berechnet werden. Deshalb gilt für Versicherungen: Je mehr Kunden und Kundinnen in einer Gefahrengemeinschaft eingeschlossen sind, desto besser wird der Risikoausgleich und desto geringer das unternehmerische Risiko, weil nicht alle Versicherungsnehmer gleichzeitig einen Schaden erleiden werden. Die Versicherung von Risiken ist eine individuelle Angelegenheit und abhängig von den persönlichen Lebensverhältnissen. Deshalb sprechen wir auch umfassend von einer persönlichen Vorsorge. Dabei betrachten wir im vorliegenden Kapitel die folgenden Versicherungen: – Krankenversicherungen, Krankentaggeldversicherung – Unfallversicherung – Lebensversicherung – Privathaftpflichtversicherung Aufgabe 1 – Motorfahrzeugversicherung Übung 1 – Mobiliar- und Gebäudeversicherung
Hinweis für die Lehrperson ▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folien 1 / 2 (animiert) Die Solidarität in einer Versicherung = Zusammengehörigkeit (alle füreinander) Versicherte: sind in der Gefahrengemeinschaft dem gleichen Risiko ausgesetzt
Prämien
Versicherung zahlt
X erleidet z. B. einen Unfall
finanziellen Schaden Police
Versicherter Rechtsgrundlagen
à
Versicherungsvermögen
+ AVB
Versicherungsgesellschaft
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) / ≠ OR / ZGB
(gehört zum Privatrecht, regelt Beziehung zwischen Privaten)
▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folie 3 Begriff «Risiko»
R i s i ko = W a h r s ch e i n l i ch ke i t x S ch a d e n s a u s m a s s Risiken mit … hoher Wahrscheinlichkeit und geringem Schadensausmass
§ Sie erkranken an einer Grippe Risiken mit … geringer Wahrscheinlichkeit und hohem Schadensausmass
§ Flugzeugabsturz (Linienflug mit tödlichen Folgen 1 : 571 000) § Sie werden vom Blitz getroffen (1 : 685 000) § Lottogewinn:
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
1 : 8 145 060 (bei 6 aus 45)
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
2 Krankenversicherung Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit) muss sich gegen Krankheit versichern. Eingeschlossen ist dabei auch die Unfallversicherung, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Eltern müssen ihre Kinder spätestens drei Monate nach der Geburt versichern lassen. Das Krankenkassen-Obligatorium bringt auch mit sich, dass jede Person das Anrecht hat, von einer der rund 60 Krankenkassen aufgenommen zu werden. Niemand darf abgewiesen oder nur unter Vorbehalt (z. B. dem Ausschluss von Leistungen im Bereich vererbter Krankheiten) aufgenommen werden. ■ Die obligatorische Grundversicherung Allerdings gelten sowohl das Obligatorium als auch die Aufnahmepflicht nur für die Grundversicherung. In dieser haben alle Versicherten Anspruch auf die gleichen Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ( KVG) und diversen zugehörigen Verordnungen verbindlich festgelegt sind. Es ist daher möglich, die Kasse zu wechseln, ohne Gefahr zu laufen, plötzlich ohne Versicherung dazustehen. Jede andere Kasse muss einen Antragsteller aufnehmen. Um einen permanenten Wechselstress und die damit verbundenen administrativen Folgekosten zu vermeiden, definiert das KVG jedoch verbindliche Kündigungsfristen und Termine (zweimal pro Jahr). Um Ungleichbehandlungen zu verhindern, ist es den Krankenkassen auch untersagt, mit bestimmten Gruppen von Versicherten sogenannte Kollektivverträge auszuhandeln, die auf die spezielle Risikostruktur dieser Gruppe Rücksicht nimmt (z. B. nur Akademikerinnen und Akademiker, die ein statistisch geringeres Krankheitsrisiko haben als handwerklich tätige Personen). Vielmehr müssen alle Versicherten einer bestimmten Kasse, die in der gleichen Region wohnen, dieselbe Prämie bezahlen.
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Sie können Antragstellerinnen oder Antragsteller ablehnen oder nur unter Vorbehalt aufnehmen, die Prämien nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand differenzieren und auch Kollektivverträge abschliessen. ■ Leistungen der Grundversicherung Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung werden im KVG vorgeschrieben und sind bei allen Krankenkassen gleich. Sie umfassen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Bei Unfällen übernimmt die Krankenkasse allerdings nur dann die Kosten, wenn die versicherte Person nicht anderweitig, z. B. über die obligatorische Berufs- und Nicht berufsunfallversicherung, abgedeckt ist. Die Krankenkassen vergüten grundsätzlich alle Behandlungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Übernommen werden auch Untersuchungen wie z. B. Röntgenanalysen oder Physiotherapien, sofern sie von einem Arzt angeordnet worden sind. Auch gewisse komplementärmedizinische Behandlungen 1 werden übernommen, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt erbracht werden, die über eine anerkannte Weiterbildung in diesem Bereich verfügen. ■ Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung (Auszug) ■ Ambulante Behandlungen durch Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal am Wohn- und Arbeitsort ■ Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist ■ Pflege zu Hause (Spitex) oder in anerkannten Pflegeheimen ■ Besondere Leistungen für Kontrolluntersuchungen, Geburtsvorbereitung, Geburt und Stillberatung im Zusammenhang mit einer Mutterschaft ■ Beiträge an ärztlich verordnete Badekuren ■ Übernahme der Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen (z. B. Leistungen für Impfungen) ■ Ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente ■ Beiträge an medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten ■ Notfallmässige Behandlungen bei vorübergehendem Auslandaufenthalt
■ Die Zusatzversicherung Anders sieht die Situation bei den sogenannten Zusatzversicherungen für spezielle Leistungen aus. Hier unterscheiden sich die Leistungen von Kasse zu Kasse. Die Leistungen der Zusatzversicherungen enthalten beispielsweise Zusätze für ambulante alternativmedizinische Behandlungen, Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (z. B. Beiträge an Abonnemente für Fitnesscenter) oder Zahnbehandlungskosten. Bei den Spitalversicherungen haben die Versicherten je nach gewählter Variante die Möglichkeit, sich in der allgemeinen, halbprivaten (Zweibettzimmer) oder privaten (Einbettzimmer) Abteilung eines öffentlichen oder privaten Spitals in der ganzen Schweiz behandeln zu lassen. Dabei ist in der Regel in der halbprivaten Abteilung der Oberarzt und in der privaten Abteilung der Chefarzt für die Behandlung zuständig. Zusatzversicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Versicherungen haben deshalb in diesem Bereich eine weitgehende Handlungsfreiheit.
Obwohl der Leistungskatalog der Grundversicherung für alle genau gleich aussieht, sind die Prämien der verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Grund dafür sind die unter schiedlich hohen Risiken, die eine Kasse aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung 1
arunter verstehen wir Behandlungsmethoden, die ergänzend (komplementär) zu herkömmlichen Behandlungen D der Schulmedizin eingesetzt werden können, z. B. Heilmethoden auf der Grundlage der Pflanzenheilkunde, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder auch etwa Akupunktur.
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
Das haben Sie gelernt Den Umgang mit Risiken an Beispielen beschreiben Anhand einfacher Fallbeispiele die Notwendigkeit der folgenden Versicherungen für eine Privatperson beurteilen: Krankenversicherung (Krankenkasse) Unfallversicherung Lebensversicherung Privathaftpflichtversicherung Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Mobiliar- und Gebäudeversicherung Den Versicherungsgegenstand (was ist versichert?), die wichtigsten Leistungen, die versicherten Personen, die Finanzierung und Besonderheiten der oben genannten Versicherungen erklären Franchise und Selbstbehalt als Gestaltungselemente der Krankenversicherung in der Schweiz erläutern Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit anhand von Kriterien vornehmen können An einem Zahlenbeispiel den Fall einer Unter- oder Überversicherung nachvollziehen Versicherungen nach Gegenstand der Versicherung, Träger der Versicherung, Freiwilligkeit des Versicherungsabschlusses, Finanzierung der Versicherungs leistungen sowie nach der Abrechnung der Prämienbeiträge gliedern
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Offene Fragen
Diese Begriffe können Sie erklären Risiko
Regressrecht
Risikomanagement
Motorfahrzeug-Kaskoversicherung
Gesetz der grossen Zahl
Teilkasko / Vollkasko
Krankenkasse
Mobiliar- / Hausratversicherung
Grundversicherung
Neuwert
KVG
Unterversicherung / Überversicherung
Selbstbehalt
Grundhausrat
Franchise
Gebäudeversicherung
HMO-Modell
Personenversicherung
Hausarztmodell
Sachversicherung
Zusatzversicherung
Vermögensversicherung
VVG Unfallversicherung (begrenztes) Obligatorium Heilungskosten Taggelder Invalidenrente Hilflosenentschädigung Integritätsentschädigung Hinterlassenenrente Krankentaggeldversicherung Lebensversicherung Risikolebensversicherung Todesfallrisiko Erwerbsunfähigkeitsrisiko Gemischte Versicherung Privathaftpflichtversicherung Autoversicherungen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Bonus-Malus-System Brennpunkt Betriebswirtschaft
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
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MH MK
M
Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Motorfahrzeug-Haftpflicht versicherung Motorfahrzeug-Kasko versicherung
Mobiliarversicherung
Pensionskasse (BVG)
PH
X
X
Unfallversicherung (UVG)
T
Arbeitslosenversicherung
PK
Erwerbsausfallrisiko versicherung
EL
Ergänzungsleistungen
KV
Gemischte Lebensversicherung
EO
X
GLV ERK ALV UV
Todesfallrisikoversicherung
a ) Vater Hälg starb zwei Jahre vor seiner Pensionierung bei einem Arbeitsunfall.
IV
EO
▼ Hinweis für Lehrpersonen Diese Übung enthält auch die Sozialversicherungen aus dem Kapitel 18 «Sozialer Ausgleich».
AHV
IV
Bei Hälgs haben sich verschiedene Unglücks- und Schadensfälle ergeben. Karl Hälg ist Polier in einer Bauunternehmung. Die Mutter, Priska Hälg, arbeitet als Bibliothekarin in der Gemeindebibliothek. Die Tochter Claudia (30) wohnt in einer eigenen Wohnung und arbeitet seit ihrem Lehrabschluss als Kauffrau in einem Handelsbetrieb. Sohn Stephan (25) ist ebenfalls zu Hause ausgezogen, er arbeitet in einer Werbeagentur. Kreuzen Sie an, welche Versicherungen bei den jeweiligen Ereignissen Leistungen erbringen.
AHV
Übung 7 Welche Versicherung zahlt?
X
b) Mutter Hälg erkrankte daraufhin schwer. Sie musste sich längere Zeit in Spitalpflege begeben. Arzt- und Spitalkosten betrugen CHF 25 000.–.
X
c ) Vor fünf Jahren verletzte sich die Tochter, Claudia Hälg, bei einem Volleyballspiel unglücklich. Die Arztrechnungen beliefen sich auf CHF 3000.–.
X
d ) Als Claudia umzog, musste sie in der alten Wohnung für CHF 1800.– Tapeten erneuern, die ihre Katze zerkratzt hatte.
X
e ) Der neue Arbeitgeber von Claudia ging nach gut einem Jahr Konkurs. Claudia fand trotz intensiver Suche während acht Monaten keine Stelle. f) Vor zwei Jahren wurde Claudia durch einen Sportunfall bleibend invalid.
X X
X
g ) Claudia kann jetzt mit ihrem Einkommen die Auslagen für den allgemeinen Lebensbedarf, den Mietzins sowie die notwendigen Versicherungen nicht decken. h ) Der Sohn, Stephan Hälg, hat sich als Grafiker selbstständig gemacht. Während des dreiwöchigen Wiederholungskurses im Militär kann er keine Aufträge ausführen.
X
X
X X
i ) Am Fahrzeug von Stephan entstand ein Schaden von CHF 9000.–.
X
j) Stephan verursacht mit seinem Wagen einen Verkehrsunfall. Es werden zwei weitere Fahrzeuge beschädigt; die Schadenssumme beträgt CHF 35 000.–. Beim Unfall wird ein Familienvater getötet. Da diese Familie mit dem Vater auch das Familien einkommen verliert, beläuft sich die Forderungssumme auf CHF 950 000.–.
X
k) Da Stephan mit 1,8 Promille am Steuer sass, fordert die Versicherung von ihm CHF 250 000.–.
X
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Brennpunkt Betriebswirtschaft
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
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Aufgabe 3 Die Versicherungen von Carina Gamper Carina Gamper ist 22-jährig. Die junge Frau studiert im dritten Semester Controlling & Accounting an der Fachhochschule für Wirtschaft in Luzern. Studium und Lebensunterhalt werden vollumfänglich von ihren Eltern finanziert. Carina hat sich in der Stadt gut eingelebt. Der Kreis ihrer Bekannten umfasst vor allem Mitstudierende und Kolleginnen und Kollegen aus dem Hochschulsport. Seit Kurzem wohnt sie in einer kleinen Mietwohnung in der Altstadt von Luzern, die sie sich dank eines finanziellen Zustupfs ihrer Grosseltern selber einrichten konnte. Carina nutzt ihre freien Wochenenden für Bergwanderungen und Biketouren in den naheliegenden Ausflugsgebieten; im Winter fährt sie leiRisiken im … denschaftlich gerne Snowboard. Häufig verbringt sie die Wochenenden aber auch am früheren Wohnort bei ihren … persönlichen Eltern in Aadorf. Bereich Bis vor Kurzem haben Carinas Eltern den gesamten «Versicherungskram» für sie erledigt. Nun möchte sie diese … Bereich … weiteren Aufgabe selber an die Hand nehmen. Für ihre persönliche Wohnen Umfeld Risikoanalyse verwendet sie das folgende Schema: Nennen Sie mögliche Risiken sowie entsprechend sinnvolle Versicherungen in den drei Bereichen. a ) Risiken im persönlichen Bereich Bereich:
Arzt- und Heilungskosten im Falle eines (Sport-)Unfalls oder bei einer Erkrankung.
Sinnvolle Versicherungen im persönlichen Bereich:
Krankenversicherung: bei einer privaten Krankenkasse; die Grundversicherung ist obligatorisch, gemäss KVG. Unfallversicherung: ist obligatorisch; weil Carina als Studentin wahrscheinlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, ist das Unfallrisiko über die Krankenkasse abgedeckt. Arbeitslosenversicherung: (noch) nicht von Bedeutung. AHV / IV / EO: Obligatorische, staatliche Sozialversicherungen; auch für Studierende ab dem 1. 1. nach Vollendung des 20. Altersjahres obligatorisch (jährlicher Mindestbeitrag). 2. Säule gemäss BVG: (noch) nicht aktuell, weil Carina nicht erwerbstätig ist. Lebensversicherung: nicht nötig, Risiko Tod ist nicht zu versichern, da keine finanziellen Verpflichtungen bestehen. b) Risiken im Bereich Wohnen Wohnen:
Erwerbsausfall kein Risiko (Eltern finanzieren Studium);
Am Mobiliar können Schäden entstehen, z. B. durch Feuer
Erwerbsausfall infolge des Alters (Pensionierung) oder
oder Wasser.
Todesfall (hier (noch) nicht sehr aktuell).
Bei gewissen Sachen besteht ein Diebstahlrisiko, z. B. bei Sportgeräten wie einem Snowboard. Auch in / an der Wohnung selber können Schäden entstehen, z. B. Schäden am Herd, ein Sprung im Lavabo des Badezimmers.
Sinnvolle Versicherungen im Bereich Wohnen:
c) Risiken im weiteren Umfeld Umfeld :
Mobiliarversicherung: freiwillige Versicherung bei einer privaten
Haftpflichtrisiko, wenn Carina einer Drittperson einen
Versicherungsgesellschaft. Sehr zu empfehlen; Die Versicherungs-
Schaden zufügt, z. B. durch einen von Carina verursachten
summe muss dem Neuwert des Mobiliars entsprechen, sonst droht
Snowboard-Unfall, bei dem jemand verletzt und Carina
Unterversicherung.
schadenersatzpflichtig wird.
Darauf achten, dass in der Mobiliarversicherung auch der sog. einfache Diebstahl mitversichert ist; wird ein Fahrrad gestohlen, ist es nur über den einfachen Diebstahl versichert und nicht mit
Sinnvolle Versicherungen im weiteren Umfeld:
dem übrigen Hausrat.
Privathaftpflichtversicherung: vgl. Bereich Wohnen; dringend zu empfehlen; deckt z. B. Schäden aus dem oben
Privathaftpflichtversicherung: freiwillige Versicherung bei einer
beschriebenen Snowboard-Unfall.
privaten Versicherungsgesellschaft; dringend zu empfehlen, weil Carina nicht mehr im gleichen Haushalt wohnt wie die Eltern. Diese Versicherung deckt Schäden, die Drittpersonen zugefügt werden, z. B. ein Mieterschaden.
▼ Hinweis für Lehrpersonen: Mit den Aufgaben 3 – 5 wird aus dem Leistungsziel 1. 2. 5.8: Risiken, Vorsorge und Versicherungen der folgende Bereich abgedeckt: «Ich beurteile anhand einfacher Fallbeispiele die Notwendigkeit folgender Versicherungen für eine Privatperson: AHV/IV/EO/Berufliche Vorsorge/Arbeitslosenversicherung (ALV) Krankenversicherung/Unfallversicherung/Lebensversicherung/Privathaftpflichtversicherung/ Motorfahrzeugversicherung (Kasko und Haftpflicht)/Mobiliarversicherung.» Brennpunkt Betriebswirtschaft
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Versicherungen (Ausgabe für Lehrperson)
Zur Lösung dieser drei Aufgaben sind folglich auch die Ausführungen aus dem vorangehenden Kapitel 18 «Sozialer Ausgleich» zu konsultieren. Die vorliegenden Lösungsvorschläge beschränken sich auf die im Leistungsziel genannten Versicherungen. Selbstverständlich sind in allen drei Fallbeispielen noch weitere Versicherungen denkbar (z. B. Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung).
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