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Merkmale eines Rechtsstaates
In den bisherigen Kapiteln haben wir vorwiegend betriebswirtschaftliche Fragestellungen aus dem ökonomischen System bearbeitet. Als Nächstes befassen wir uns nun mit den Grundlagen unseres Rechtssystems. Damit rückt das soziale System in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Zunächst stellen wir kurz die schweizerische Staatsstruktur dar. Wie funktioniert unser Staatswesen? Wie sind Bund, Kantone und Gemeinden aufgebaut? Danach zeigen wir auf, wie demokratische Staaten grundsätzlich strukturiert sind und welche Rechte – und Pflichten – den Bürgerinnen und Bürgern in einem Rechtsstaat zustehen.
Theorie 1 2 3 4
Übungen
Die demokratische Ordnung der Schweiz .............................................................. Freier Mensch und souveräner Staat ..................................................................... Demokratie als bevorzugte Regierungsform .......................................................... Merkmale des Rechtsstaates ................................................................................. Das haben Sie gelernt............................................................................................ Diese Begriffe können Sie erklären ........................................................................
2 12 20 24 26 27
1 2 3 4 5
Die demokratische Ordnung der Schweiz............................................................... Die Volksrechte auf Bundesebene.......................................................................... Freier Mensch und souveräner Staat...................................................................... Der freie Mensch und seine Rechte ....................................................................... Demokratie als bevorzugte Regierungsform...........................................................
28 29 29 30 31
Aufgaben 1 2 3 4
Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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Stefan Gärtner und das Sportobligatorium............................................................. Abstimmungswochenende.................................................................................... Darf der Lehrer das Handy zurückbehalten?........................................................... Meinungsfreiheit und Abstimmungsplakate...........................................................
Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
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Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
Die demokratische Ordnung der Schweiz
■ Die politische Gliederung der Schweiz Die Schweiz ist ein Bundesstaat, der aus 26 Kantonen besteht. «Bund» ist der bei uns übliche Begriff für den Staat; der andere, häufig gebrauchte Ausdruck ist «Eidgenossenschaft». Bund und Kantone verfügen über eigene staatliche Strukturen und teilen sich zusammen mit den knapp 2300 Gemeinden der Schweiz die staatlichen Aufgaben. Alle drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – sind nach demokratischen Prinzipien aufgebaut. Die Die Schweiz: ein Bundesstaat aus 26 Kantonen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können Regierungsvertreter, Parlamentarierinnen und Parlamentarier wählen oder sich selber wählen lassen und bei Abstimmungen zu Sachfragen Stellung nehmen. Die demokratische Staatsordnung der Schweiz weist einige Besonderheiten auf, die sie von den demokratischen Systemen in anderen Ländern unterscheidet. Prägendes Element ist dabei das starke Gewicht, das dem Stimmvolk im politischen Prozess zukommt. Statt vom Stimmvolk ist in politischen Diskussionen manchmal auch vom Souverän die Rede. Damit wird die oberste politische Instanz eines Landes bezeichnet. Die Schweiz hat sich historisch aus selbstständigen Staaten (den Kantonen) heraus entwickelt. In der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Souveränität der Kantone zwar bestätigt, gleichzeitig aber der staatlichen Souveränität der Eidgenossenschaft untergeordnet. Dieses Grundprinzip prägt seither unser Staatsverständnis und wird als Föderalismus bezeichnet. In föderalistisch organisierten Staaten kommt den einzelnen Teilstaaten (Kantonen) eine starke Stellung zu. Viele staatliche Aufgaben werden weiterhin von diesen gelöst. Der Bund kommt nur dann zum Zuge, wenn eine einheitliche Regelung sinnvoll erscheint. SCHAFFHAUSEN
BASELSTADT
THURGAU
JURA
BASEL LAND ZÜRICH AARGAU SO LOT H U RN ZUG
LUZERN
N E U C H ÂT E L
BERN
VA U D
SCHWYZ
NIDWALDEN OBWALDEN
GLARUS
GRAUBÜNDEN
URI
FRIBOURG
APPENZELL AUSSERRHODEN APPENZELL INNERRHODEN S T. G A L L E N
TICINO
GENÈVE
VA L A I S
■ Die Bundesbehörden Das Volk wählt alle vier Jahre ein neues Parlament. Das Parlament ist die gesetzgebende Behörde eines Landes (= Legislative); seine Hauptaufgabe ist die Ausarbeitung von Gesetzen, bevor diese zur Volksabstimmung kommen. Das Schweizer Parlament tagt im Bundeshaus in Bern und teilt sich in zwei «Kammern» (= Räte): den Nationalrat und den Ständerat. Beide Kammern sind Volksvertretungen, die nach unterschiedlichen Regeln gewählt werden.
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Der Nationalrat umfasst 200 Mitglieder und stellt ein Abbild der politischen Kräfteverhältnisse in der Bevölkerung dar. Deshalb können Kantone mit einer grossen Bevölkerungszahl sehr viele Nationalrätinnen und Nationalräte nach Bern entsenden (z. B. der Kanton Zürich 34 Personen). Kleine Kantone müssen sich dagegen mit einem einzigen Vertreter oder einer Vertreterin begnügen (Kantone AI, AR, GL, NW, OW und UR). Gäbe es nur den Nationalrat, bestünde die Gefahr, dass die grossen Kantone ihren Willen ohne Rücksicht auf die kleinen durchsetzen würden. Deshalb setzt sich die kleinere Kammer, der Ständerat, aus jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertretern pro Kanton (= «Stand») zusammen; die sechs Halbkantone stellen jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin. Insgesamt besteht die zweite Parlamentskammer deshalb aus 46 Mitgliedern. Zur Wahl des Bundesrates sowie einiger anderer verfassungsmässiger Aufgaben Die eidgenössischen Räte kommen in der Regel schliessen sich die beiden Räte zur Vereinigim Frühling, Sommer, Herbst und Winter zu einer ten Bundesversammlung zusammen; dort je dreiwöchigen Session zusammen. haben alle National- und Ständeräte die gleiche Stimmkraft. Die sieben Mitglieder des Bundesrates bilden die Regierung und oberste Verwaltungsbehörde des Bundes. Der Bundesrat muss zusammen mit der Verwaltung die Gesetze umsetzen; wir bezeichnen die «ausführende Staatsgewalt» als Exekutive. Der Bundesrat versteht sich als Kollegialbehörde, was bedeutet, dass er alle Entscheidungen nach aussen als Einheit vertritt. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Mitgliedern des Bundesrates den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Diese Person leitet während eines Jahres die Bundesratssitzungen und übernimmt repräsentative Pflichten. Er (oder sie) verfügt also nur über wenige zusätzliche Kompetenzen und gilt deshalb als «Primus inter Pares» (Erster unter Gleichen). Wenn die Bundesversammlung neu gewählt wird, muss sich anschliessend auch der Bundesrat der Wiederwahl stellen. Häufig finden jedoch Wechsel im Bundesrat ausserhalb dieses Vierjahresrhythmus statt. Nicht nur die Ausgestaltung der Regierung als Kollegialbehörde ist eine schweizerische Eigenart. Die schweizerische Regierung ist grundsätzlich nach dem Konkordanz-Gedanken zusammengestellt. Dies bedeutet, dass die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates der Parteienstärke bei den Stimm- und Wahlberechtigten entsprechen soll. Dadurch sind in der Schweiz alle grösseren politischen Strömungen in der Regierung vertreten.
Hinweis für Lehrpersonen ▼ PPT-Folie / Tafelbild: Folien 1 / 2 (animiert) Parlament: die Legislative Nationalrat 200
Ständerat 46
nach der Bevölkerungsstärke der Kantone
2 pro Kanton
Volk: «der Souverän»
wählt
5,3 Mio. Stimmberechtigte
(von 8,3 Mio. Einwohnern)
Vereinigte Bundesversammlung
wählt
wählt
Oberstes Gericht: die Judikative
Bundesrat: die Exekutive
Bundesgericht Versicherungsgericht Bundesstrafgericht Verwaltungsgericht des Bundes
SVP SVP
SP
Zusammensetzung à «Konkordanz»
Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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SP
Mitte
FDP FDP
Bundeskanzlei
Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
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Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
Die Zusammensetzung des Bundesrates nach dem Konkordanz-Gedanken mit je zwei Sitzen für die CVP, die FDP und die SP sowie einem Sitz für die SVP war während gut 40 Jahren unverändert geblieben. Die als «Zauberformel» bezeichnete Verteilung leitete sich ursprünglich aus der Parteienstärke im Parlament ab. Nach den Wahlen im Herbst 2003 waren zunächst die SVP neu mit zwei und die CVP nur noch mit einem Sitz vertreten. Später erhielt die, gemessen an ihrem Wähleranteil, kleine BDP auf Kosten der SVP einen Sitz, sodass heute nicht mehr von einer Zauberformel gesprochen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zusammensetzung je nach politischen Kräften in Zukunft wieder ändern wird. Nach wie vor wird aber die Regierung durch die Konkordanz geprägt. In den meisten andern demokratisch regierten Ländern ist es dagegen üblich, dass die wählerstärkste Partei die Regierung stellt und die Wahlverlierer die Rolle der Opposition (Gegenpol zur Regierung) einnehmen. Die schweizerische Verfassung schreibt zudem vor, dass die verschiedenen Sprachregionen der Schweiz angemessen in der Regierung vertreten seien. In der Regel sind deshalb zwei bis drei Mitglieder des Bundesrates französischer oder italienischer Muttersprache. Im Unterschied zu früher ist es aber heute möglich, auch mehrere Personen aus demselben Kanton in die Landesregierung zu wählen. Jeder Bundesrat und jede Bundesrätin leitet eine Abteilung der Bundesverwaltung, Departement genannt. Nach den Bundesratswahlen im Dezember 2018 setzte sich der BunDepartement desrat wie folgt zusammen: Departement
Vorsteher/in
Partei
Eidg. Departement des Innern (EDI)
Alain Berset
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Ignazio Cassis
FDP. Die Liberalen (FDP)
Eidg. Departement für Umwelt, ommunikation erkehr, Energie und K V (UVEK)
Simonetta Sommaruga
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Viola Amherd
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP)
Eidg. Finanzdepartement (EFD)
Ueli Maurer
Schweizerische Volkspartei (SVP)
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Karin Keller-Sutter
FDP. Die Liberalen (FDP)
Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Guy Parmelin
Schweizerische Volkspartei (SVP)
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Die Bundeskanzlei fungiert als Stabsstelle des Bundesrates. Der Bundeskanzler Walter Thurnherr (im Amt seit 2016) und seine zwei Stellvertreter bereiten die Regierungsgeschäfte vor und sorgen für deren ordnungsgemässen Ablauf. Sie führen an Bundesratssitzungen Protokoll und informieren die Öffentlichkeit in der Funktion eines Regierungssprechers. Der Bundeskanzler wird ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Judikative (= Rechtsprechung) ist neben der Legislative und der Exekutive die dritte Staatsgewalt. Die Rechtsprechung auf Bundesebene ist Sache des Bundesgerichts in Lausanne. Das Bundesstrafgericht hat seinen Sitz in Bellinzona, das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundespatentgericht sind in St. Gallen. Die Bundesrichter werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Bei der Auswahl wird auf die fachliche Qualität der Mitglieder, deren regionale Herkunft sowie auf deren Parteizugehörigkeit geachtet. ■ Die Volksrechte auf Bundesebene Im Normalfall wird die politische Mündigkeit gleichzeitig mit der rechtlichen Mündigkeit erreicht. Auf eidgenössischer Ebene sind alle 18-jährigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht stimm- und wahlberechtigt. Das sind im Jahr 2021 etwa 5,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger von rund 8,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern. In einzelnen Kantonen und Gemeinden besitzen auch niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ein beschränktes Stimmrecht. Auf Bundesebene verfügen die Stimm- und Wahlberechtigten über das Recht, ■ die Mitglieder des Nationalrats zu wählen, ■ an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen, ■ Volksinitiativen zu lancieren und zu unterschreiben, ■ bei Gesetzesänderungen mit einem Referendum eine Volksabstimmung zu verlangen. Weil die Stimmberechtigten die genannten Rechte immer nur in Verbindung mit anderen Stimmberechtigten gebrauchen können, werden sie auch als Volksrechte bezeichnet. Vom Stimm- und Wahlrecht kann unterschiedlich Gebrauch gemacht werden. Der traditionelle Gang zur Urne am Abstimmungs- oder Wahlwochenende wird heute zunehmend durch die schriftliche Stimmabgabe ergänzt. Die schriftliche Stimmabgabe ist bereits vier Wochen vor dem eigentlichen Stimm- oder Wahltermin möglich und erfolgt nach einem festgeschriebenen Verfahren auf dem üblichen Postweg. In beschränktem Rahmen ist auch eine Stellvertretung möglich. So können im gleichen Haushalt lebende Personen füreinander abstimmen oder wählen. Aufgabe 1
Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
Das haben Sie gelernt Die demokratische Ordnung sowie die politische Gliederung der Schweiz beschreiben Den historischen Hintergrund skizzieren, der zur Schaffung der Grundprinzipien unserer Staatsordnung führte Die Bundesbehörden charakterisieren Die Volksrechte auf Bundesebene beschreiben Das Verfahren von Proporz- und Majorzwahlen erläutern Wahlen und Abstimmungen unterscheiden
Die Unterschiede zwischen Initiative und Referendum erklären und die Bedingungen für das Zustandekommen von Initiative und Referendum nennen Den Staatsaufbau sowie die Aufgaben der Kantone beschreiben Regierungs- und Organisationsform auf Gemeindestufe erklären Den Zielkonflikt zwischen individuellen und kollektiven Bedürfnissen beschreiben Die Elemente für eine (traditionelle) Definition des Staates aufzählen
Die drei grundsätzlichen Möglichkeiten des Staatsaufbaus aufzählen, charakterisieren und je ein Beispiel nennen Die Notwendigkeit von Grundrechten begründen und deren Verankerung erläutern Drei Arten von Grundrechten unterscheiden Die Eigentumsgarantie beschreiben Die Meinungsfreiheit erläutern Die Staatsform der Monarchie von einer Republik unterscheiden Drei Formen der Monarchie aufzählen und je ein Beispiel nennen Die Merkmale einer Diktatur übersichtsmässig beschreiben Die Merkmale einer Demokratie charakterisieren Direkte und indirekte Form der Demokratie unterscheiden Die vier Merkmale des Rechtsstaates beschreiben
Offene Fragen
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Diese Begriffe können Sie erklären Föderalismus
Bundesstaat
Bund
Zentralstaat
Kantone
Grundrechte
Gemeinden
Menschen- oder Freiheitsrechte
Subsidiaritätsprinzip
Eigentumsgarantie
Konkordat
Meinungsfreiheit
Vereinigte Bundesversammlung
Bürgerrechte
Nationalrat
Politische Rechte
Ständerat
Monarchie
Bundesrat
Absolut
Kollegialbehörde
Konstitutionell
Departement
Parlamentarisch
Zauberformel
Republik
Bundesgericht
Demokratie
Wahlrecht
Diktatur
Proporzverfahren
Mehrheitsprinzip
Majorzverfahren
Minderheitenschutz
Stimmrecht
Pluralismus
Initiative
Horizontale Gewaltenteilung
Obligatorisches Referendum
Legislative
Fakultatives Referendum
Exekutive
Regierungs- / Staatsrat
Judikative
Grosser Rat / Kantons- / Landrat
Vertikale Gewaltenteilung
Gemeindeautonomie
Direkte Demokratie
Milizsystem
Konkordanzsystem
Staat
Indirekte Demokratie
Staatsvolk
Repräsentative Demokratie
Staatsgebiet
Präsidiale Demokratie
Staatsgewalt
Legalitätsprinzip
Staatenbund Brennpunkt Recht / Gesellschaft
Unabhängiges Gerichtswesen 2
Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
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Übung 3 Freier Mensch und souveräner Staat
FR
a) … kommt nur zustande, wenn innerhalb von 100 Tagen genügend Unterschriften gesammelt werden.
X
b) … muss ergriffen werden, damit eine G esetzesänderung zur Abstimmung vorgelegt wird.
X
OR
c) … verpflichtet eine Kantonsregierung dazu, auf Bundesebene eine Initiative einzureichen.
SI
Welche Aussagen sind richtig (R); welche falsch (F)? Setzen Sie das zutreffende Symbol in das Kästchen und korrigieren Sie die Fehler auf den leeren Linien. Petition
Fakultatives Referendum Obligatorisches Referendum Standes initiative
Welche Aussagen treffen für welche Volksrechte zu? Achtung: Mehrfachnennungen sind möglich.
Volksinitiative
Übung 2 Die Volksrechte auf Bundesebene
X
e) … gilt als zustande gekommen, wenn innerhalb von 18 Monaten mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt worden.
X
g) … braucht keine Unterschriften.
X
j) … ist jenes Volksrecht, das in den meisten Demokratien vorgesehen ist.
X
k) … kann auf Bundesebene weder eine Gesetzesänderung bewirken noch verhindern.
X
m) … muss fristgerecht bei der Bundeskanzlei eingereicht werden.
X
Brennpunkt Recht / Gesellschaft
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F
d) Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts waren die Kantone weitgehend souverän und nur durch eine Vielzahl unterschiedlicher Bündnisse miteinander v erbunden.
R
e) Ein Staat gilt dann als souverän, wenn er in der Lage ist, die internen Angelegenheiten zur Zufriedenheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu regeln.
F
f) Der Bund ist souverän, soweit seine Souveränität nicht durch Kantonsver fassungen beschränkt wird.
F
g) Die Schweiz ist heute ein Staatenbund souveräner Teilstaaten (Kantone).
F
… wenn er den Anspruch auf Staatsgewalt gegen aussen verteidigen kann.
X
X
c) Im Zeitalter der Globalisierung muss jeder Staat für sich nach Möglichkeiten suchen, um seine Bürger vor den negativen Folgen einer grenzüber schreitenden, globalen Wirtschaft zu schützen.
X
X
l) … kann vom Bundesrat oder vom Parlament mit einem Gegenvorschlag versehen werden.
F
Rechte werden eher geschützt, wenn die Nationalstaaten zusammenarbeiten.
X
i) … ist erfolgreich, wenn die Mehrheit des Volkes in der Abstimmung Nein sagt.
b) Der Staat zieht sich in den letzten Jahren aus immer mehr Lebensbereichen zurück, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen von sich aus aktiv werden.
Dem Staat werden immer mehr Aufgaben übertragen.
X
f) … darf von jedermann unterschrieben werden.
h) … ist erfolgreich, wenn die Mehrheit des Volkes und der Stände in der Abstimmung Ja sagt.
R
P
X
d) … darf nur von Personen unterschrieben werden, die stimmberechtigt sind.
a) Menschliche Gemeinschaften schränken die Freiheit der einzelnen Mitglieder ein, wenn dies im Interesse gemeinsamer Ziele als zumutbar erscheint.
X
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt wird.
Die Schweiz ist ein Bundesstaat.
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Brennpunkt Recht / Gesellschaft
Aufgabe 2
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Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
Seite 34
Abstimmungswochenende
In der Schweiz gibt es mehrere Wochenenden pro Jahr, an denen Abstimmungen oder Wahlen stattfinden. Um deren Zahl möglichst gering zu halten, werden manchmal am gleichen Wochenende Vorlagen von Bund, Kanton und Gemeinde zur Abstimmung gebracht. Für die Stimmberechtigten ist es gelegentlich schwierig, den Überblick zu behalten. Denn je nach Art der Wahl oder Abstimmung können unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. In der Folge sehen Sie eine Auswahl von denkbaren Stimm- und Wahlzetteln sowie einen Auszug der daraus resultierenden Stimm- und Wahlergebnisse. a) Welche Unterschiede können Sie erkennen? Markieren Sie mit einem Highlighter die Art der Abstimmung und versuchen Sie auch, die Ergebnisse rechnerisch nachzuvollziehen.
Bemerkungen zum Stimmzettel 2
Abstimmung zu einer Sachvorlage (neues Gesetz) auf Kantonsebene. Massgebend ist die Mehrheit der Stimmenden; deshalb wurde diese Vorlage abgelehnt.
Bemerkungen zum Stimmzettel 1
Abstimmung zu einer Sachvorlage auf Gemeindeebene. Massgebend ist die Mehrheit der Stimmenden; deshalb wurde die Vorlage angenommen.
*) 10 2 / 2 steht für 10 Ganz- und 2 Halbkantone; die analoge Erklärung gilt für 10 4 / 2.
Bemerkungen zum Stimmzettel 3
Abstimmung zu einer Sachvorlage (Gesetzesänderung) auf Bundesebene. Massgebend ist das Volksmehr; das ablehnende Ständemehr (Stände = Kantone) ist hier nicht massgebend, deshalb wurde diese Vorlage angenommen. Zu Initiative und Gegenentwurf kann Ja oder Nein gestimmt werden; bei der Stichfrage ist ein X zu setzen.
Bemerkungen zum Stimmzettel 4
Abstimmung zu einer Sachvorlage auf Bundesebene: Initiative (zielt auf eine Verfassungsänderung) plus Gegenentwurf der Bundesversammlung (National- und Ständerat)
Initiative: Ablehnung durch Volk und Stände (Kantone) Gegenvorschlag: vom Volk angenommen ( Volksmehr), jedoch von den Ständen abgelehnt (Ständemehr).
plus Stichfrage für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen würden.
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Merkmale eines Rechtsstaates (Ausgabe für Lehrperson)
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Bemerkungen zum Resultat des 1. Wahlgangs
Es beteiligten sich nicht alle Stimmberechtigten an der Wahl; Stimmbeteiligung = 62,42 %. Eingelegte Stimmzettel mal 5 = Zahl der zu vergebenden Sitze; leere und ungültige Stimmen zählen nicht. Absolutes Mehr = gültige Stimmen dividiert durch 5 (weil 5 Sitze zu besetzen sind) = 9254,2; Resultat nochmals dividiert durch 2 = 4627,1, ergibt aufgerundet Bemerkungen zum Wahlzettel 5
4628 Stimmen für das absolute Mehr.
Erster Wahlgang für die Auswahl von Personen für ein politisches Amt; Stadtrat = Exekutive von Zimmern. Es sind fünf Sitze zu besetzen.
Bemerkungen zum Ergebnis
Gewählt sind nur jene Personen, die das absolute Mehr übertroffen haben. Weil noch nicht alle Sitze besetzt sind, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Hinweis: Neben der Wahl des Stadtrates in der Stadt Zimmern findet gleichzeitig auch die Wahl ins Stadtpräsidium statt. Voraussetzung zur Wahl als Stadtpräsident bzw. -präsidentin ist die Wahl in den Stadtrat. Deshalb treten beim zweiten Wahlgang (im ersten hat niemand das absolute Mehr erreicht) nur drei Personen an, die schon im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurden.
Bemerkungen zum Wahlzettel 6 sowie zum Ergebnis
Zweiter Wahlgang für die Wahl des Stadtpräsidenten.
Im 2. Wahlgang sind weniger Leute an die Urne gegangen (Stimmbeteiligung 56,31 %).
Im 2. Wahlgang ist das relative Mehr, die «einfache» Mehrheit der Stimmen, massgebend; das absolute Mehr muss nicht mehr berechnet werden.
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b) Ergänzen Sie die folgende Übersicht über die sechs Volksentscheide. Stimmzettel 1
Stimmzettel 2
Stimmzettel 3
Stimmzettel 4
Wahlzettel 5
Wahlzettel 6
Auf welcher staatlichen Ebene wird abgestimmt?
Gemeinde
Kanton
Bund
Bund
Gemeinde
Gemeinde
Worüber wird abgestimmt?
Sachfrage
Sachfrage
Gesetzesänderung
Verfassungs änderung
Wahl in eine Behörde 1. Wahlgang
Wahl in eine Behörde 2. Wahlgang
Wie heisst die mass gebende Mehrheit?
Volksmehr
Volksmehr
Volksmehr; kein Ständemehr
Volksmehr und Ständemehr
Absolutes Mehr
Einfaches Mehr
▼ Hinweis für Lehrpersonen Die konstruierten Stimm- und Wahlzettel sind frei gewählte Beispiele, das Abstimmungs datum ebenfalls.