BK Services

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outsourcing  des rechnungswesens Fünf Thesen zum Thema «Entlastung von Firmen am Beispiel Lohnbuchhaltung».


These 2 // Lohnausweis

These 2

Die  Fallstricke  beim neuen  Lohnausweis  sind zahlreich

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~ Der Lohnausweis stellt eine Urkunde

dar. Wer einen Lohnausweis unterzeichnet, ist für die Korrektheit der Angaben verantwortlich. Dennoch sind viele falsch ausgefüllte Lohnausweise im Umlauf. Der Grund dafür liegt darin, dass die Deklarationspflichten beim neuen Lohnausweis (NLA) äusserst komplex sind. Zu den heiklen Punkten gehören etwa die richtige Deklaration von Verpflegung, Autospesen, Mitarbeiteraktien etc. Nachfolgend einige Beispiele: • Ein Mitarbeiter ist während 130 Tagen im Aussendienst (Spesenregelung) tätig, die restlichen 110 Arbeitstage im Büro am Hauptsitz, wo er keine Essensvergünstigungen erhält. Wie ist dieser Umstand im neuen Lohnausweis (NLA) zu deklarieren? • Einem Mitarbeiter wird ein firmeneigener Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, einem anderen Mitarbeiter steht ein Leasingauto zur Verfügung. Wie muss dieser Sachverhalt im NLA deklariert werden, wenn der Geschäftswagen gekauft bzw. geleast wird? • Eine Firma hat mit einer Bank eine Vereinbarung getroffen, wonach die Mitar-

beitenden für eine Hypothek 2 Prozent weniger Zins zahlen müssen als üblich. Die Differenz bezahlt die Firma direkt an die Bank. Wie wird dieser Sachverhalt im NLA deklariert? • Ein Mitarbeiter will sich aufgrund einer Deckungslücke in die 2. Säule mit 20 000 Franken einkaufen und teilt dem Arbeitgeber mit, man solle ihm jeweils monatlich 1600 Franken direkt vom Lohn abziehen. Wie muss dieser Sachverhalt im NLA deklariert werden? • Eine erfolgreiche AG will als Motivationsinstrument Mitarbeiteraktien herausgeben. Sie können zu einem Preis von 200 Franken erworben werden, haben einen Verkehrswert von 520 Franken und unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Wie werden diese Mitarbeiteraktien deklariert? Die Ansprüche beim neuen Lohnausweis sind so komplex, dass zum Ausfüllen Spezialkenntnisse nötig sind, wie sie nur Fachleute mitbringen. Nur sie können gewährleisten, dass die Angaben rechtlich korrekt sind und gleichzeitig die legalen Steuersparmöglichkeiten ausgeschöpft werden. ¦

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These 4 // Kostenvorteile

These 4

Auslagerung  bringt Kostenvorteile

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Komplexe Treuhandaufgaben erfordern viel Sachverstand und gehören in der Regel nicht zu den Kernkompetenzen kleiner und mittlerer Firmen. Die Folge ist in vielen Unternehmen mangelnde Effizienz im Bereich Finanzadministration. Es liegt deshalb nahe, diese Aufgaben an spezialisierte, aussenstehende Fachkräfte zu übergeben.

Eines der häufigsten Argumente gegen das Delegieren an externe Fachleute ist die Aussage, Outsourcing sei teuer. Eine seriöse betriebswirtschaftliche Rechnung zeigt jedoch, dass eine Auslagerung bestimmter Aufgaben häufig sogar günstiger ist als eine interne Lösung mit Leuten, die nicht auf jedem Gebiet Spezialisten sein können. Das gilt insbesondere für heikle Bereiche wie die Mehrwertsteuer- oder die Lohnabrechnung, wo schon kleine Fehler unangenehme finanzielle und sogar rechtliche Folgen haben können. Da der eigene Personalbestand beim Outsourcing minimiert werden kann, sinken die Personalkosten. ¦

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Interview // Gertjan Wiggers

Nachgefragt Muss man BK-Services gleich das ganze Back-Office übergeben?

// G ertjan Wiggers, Direktor BK-Services

Für wen eignet sich Ihr Angebot besonders?

Für ausländische Firmen, die sich schrittweise in der Schweiz ansiedeln wollen sowie mittel­ ständische Firmen. Was ist der wichtigste Kundennutzen gegenüber einer internen Lösung?

Sicherer in Bezug auf Daten­ sicherheit und juristische Sicher­ heit – und das zu einem Preis, der tendenziell günstiger ist, als wenn ein Unternehmen diese Arbeiten selber macht.

Nein, wir übernehmen auch einzelne Module wie Lohnab­ rechnung, Finanzbuchhaltung, Mehrwertsteuerabrechnung etc. Generell sind wir Problemlöser, wenn eine Firma Bedarf für Unterstützung hat. Worin liegt der besondere Vorteil für ausländische Unternehmungen, die in der Schweiz Fuss fassen möchten?

Sie müssen noch keine eigene Administration aufbauen, sondern können zunächst abwarten, wie das Ganze sich entwickelt, bevor sie diesen Schritt tun. Generell sind ausländischen Unternehmen die Schweizer Gesetze sehr fremd – ein lokaler Partner ist deshalb hilfreich.

Vielen Dank für das Gespräch.

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BK-Services // Dienstleistungen

BK-Services AG

~ Als Tochtergesellschaft der Bär & Kar­rer AG erweitert BK-Services das Beratungsangebot der Anwaltskanzlei mit seinen Treuhand-Dienstleistungen. Mit dem gemeinsamen Engagement können wir optimale Ergebnisse erzielen. Die Entwicklung eines unabhängigen Kundenberatungsgeschäfts hat es uns seit 1988 erlaubt, ein umfassendes Know-how und eine grosse Kompetenz in den Kerndisziplinen wie Buchführung, Steuer­beratung und Saläradmini­ stration aufzubauen. Als Mitglied der Treuhand-Kammer sind wir hohen ­Qualitätsstandards verpflichtet.

• Outsourcing im Rechnungswesen • Steuerberatung • Mehrwertsteuerberatung • Gesellschaftsadministration • Domizilhaltung • Erbschaftsregelungen

Unser Standort BK-Services AG

Brandschenkestrasse 90, CH-8027 Zürich

Tel.: +41 58 261 53 80, Fax: +41 58 261 50 01 bk-services@baerkarrer.ch

Unsere Dienstleistungen

Unser Angebot bietet ein breites Spek­ trum von Dienstleistungen mit Fokus auf national und international tätige KMU. Es umfasst insbesondere: • Buchführung • Saläradministration seite 15

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BK-Services // Kontakt Gertjan Wiggers Direktor / dipl. Steuerexperte

MARC NIFFELER stv. Gesch채ftsf체hrer / Treuh채nder eidg. FA

Tel.: +41 58 261 53 86, Fax: +41 58 263 53 86 g.wiggers@bks.baerkarrer.ch

Tel.: +41 58 261 53 83, Fax: +41 58 263 53 83 m.niffeler@bks.baerkarrer.ch


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