Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich

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im

Land Brandenburg

Zur Person

 Franziska Hammer

 Leiterin des Referats für Kulturhaushalt, Finanz- und Investitionsplanung im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg

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MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KULTUR REFERATSLEITERIN KULTURHAUSHALT – FRANZISKA HAMMER
© Reinhardt & Sommer

Themen

(1) Ausgangslage – das Brandenburg Paket

(2) Inhalte der Förderung

(3) Antragslage und Antragsgegenstände

(4) Beispiele

(5) Erste Bilanz

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Ausgangslage

 Beschluss des Landtags Brandenburg über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation

 Gründe: die durch den Krieg in Europa hervorgerufene Energieknappheit und Vervielfachung der Energiepreise sowie eine veränderte Risiko- und Gefährdungslage im Bereich

 Ergebnis daraus ist eine Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro = „Brandenburg Paket“

 Neben der finanziellen Beteiligung an den Maßnahmen des Bundes sind ergänzend Entlastungs-, Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen des Landes u.a. in folgendem Bereich vorgesehen:

Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, für einen Transformationsprozess hin zu einer CO2-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energie

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Maßnahmen des Brandenburg-Pakets im Kulturbereich

Förderprogramm für einen energieeffizienten Kulturbereich in Brandenburg – Förderung von Investitionen, Ausstattungsmaßnahmen und deren Implementierung

 Kultureinrichtungen in staatlicher o. kommunaler Trägerschaft, Kulturstiftungen, gemeinnützige Träger kultureller Angebote

 Durchführungszeitraum in 2023 und 2024 (auch überjährig möglich)

 Förderhöchstsumme von 500.000 EUR pro Maßnahme

 Die Maßnahme muss zwingend durch die Energie-Notsituation begründet sein, d.h. sie leistet einen

Beitrag

 zur energieeffizienten Versorgung der kulturellen Einrichtungen und Verbände,

 zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden,

 zum Auf- und Ausbau einer optimierten Energieinfrastruktur.

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Förderrichtlinie für EnergieeffizienzMaßnahmen im Kulturbereich

Fördertatbestände

a) vorbereitende Maßnahmen, auch im Verbund umsetzbar

 Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienzberater, dazu gehören:

• Dokumentation des Ist-Zustands (Erfassung der Energieinfrastruktur und des Energieverbrauchs),

• Ermittlung von Kennzahlen zum Energiebedarf (Bewertung von technologischen Abläufen und Lastprofilen),

• Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Energieeinsparvorhaben,

• Energierückgewinnung und Einsatz erneuerbarer Energien als Gesamtkonzept.

 Qualifizierungsmaßnahmen: Schulungen und Zertifizierung von Energiebeauftragten als Multiplikatoren in Kultureinrichtungen.

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Förderrichtlinie für EnergieeffizienzMaßnahmen im Kulturbereich

b) Förderung der energetischen Optimierung von Gebäuden und deren Ausstattung

 Bauliche Maßnahmen wie z.B. Dämmung von Fassade und Dach, Einbau Fenster und Türen,

 Umrüstung der Außen- und Innenbeleuchtung auf LED-Basis (Energieverbrauchsreduzierung um mindestens 55 %),

 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen z.B. Einbau von Geräten mit Wärmerückgewinnung, neue Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,

 Investitionen zur lokalen Erzeugung erneuerbarer Energie wie z.B. Photovoltaikanlage und Wärmepumpe,

 Mobilitätsinfrastruktur (E-Ladesäulen / E-Fahrzeuge, E-Bikes).

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Förderrichtlinie für EnergieeffizienzMaßnahmen im Kulturbereich

Antragslage und tatsächliche Nutzung der Fördergegenstände

 Antragszeitraum: 1. März 2023 bis 31. März 2024

 Insgesamt 95 Anträge in Höhe von rund 19 Mio. EUR

 Antragsgegenstände:

 Aufbau von Solaranlagen zur eigenen Versorgung (28 % der Anträge)

 Umrüstung der Außen- und Innenbeleuchtung auf LED-Basis (25 % der Anträge)

 Dämmung von Dach, Fassade, Fenstern etc. (13 % der Anträge)

 Mobilitätsinfrastruktur (E-Ladesäulen / E-Fahrzeuge, E-Bikes) (12 % der Anträge)

 Heizung und Lüftungs-/Klimatechnik (11 % der Anträge)

 Energieeffizienzberatung (11 % der Anträge)

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Beispiele: Museumsverband Brandenburg –koordinierte Energieeffizienzberatung

Aktuelle Situation:

für Museen

 Fehlendes Wissen zur Energiebilanzierung von Gebäuden und Verbräuchen sowie fehlende Planung für investive Maßnahmen zur Vorbeugung von Energienotständen

 Kaum allgemeine Verhaltensregeln oder Handlungsempfehlungen

Beratungsziel:

 Zentralisierter Ansatz erspart individuelle Suche nach Energieberatern, überwiegend besondere Expertise für denkmalgeschützte Gebäude notwendig (67 % denkmalgeschützt)

 Einheitliche Beurteilungsmatrix schafft Vergleichbarkeit der Ergebnisse, woraus allgemeingültige Handlungsempfehlungen für gesamte brandenburgische Museumslandschaft erarbeitet werden können

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©Pixabay

Beispiele: Staatstheater Cottbus –Umrüstung der Beleuchtung auf LED

 Aktuelle Situation:

 Beleuchtungstechnik hat für Theater besonders hohen – auch künstlerischen – Stellenwert.

 hoher, unvermeidlicher Einsatz der Beleuchtung mit hohem Stromverbrauch mit bis zum 5.000 Watt pro Scheinwerfer

 Ziel der Maßnahme:

 Durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung kann eine Energieeinsparung von bis zu 70 % erreicht werden bei gleicher Leuchtstärke.

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© Marlies Kross / Staatstheater Cottbus

Beispiele: E-Werk Luckenwalde - Zentrum für zeitgenössische Kunst Energieeffiziente Fenstersanierung

 Aktuelle Situation:

 Gebäude ist denkmalgeschützt.

 insgesamt über 10.000 m2 Nutzfläche

 Ziel der Maßnahme:

 An der Gebäudehülle müssen in Teilen irreparable Fenster des denkmalgeschützten Gebäudes vollständig ersetzt sowie (nach Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde) ggf. mit Einsatz von Doppelverglasungen energetisch ertüchtigt werden.

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Foto: ©E-Werk Luckenwalde / Ben Westoby

Beispiele: Stiftung

Preußische Schlösser und Gärten –

Parkgärtnerei Sanssouci

Ersatz der vorhandenen Gas-Heizanlage durch eine Holzheizung

 Aktuelle Situation:

 Wechselpflanzungen für Frühjahr und Sommer werden im Winter im Kalthaus (+ 2°C) kultiviert.

 Betrieb der Gasheizung der SPSG für den Betrieb der Parkgärtnerei in einer Gasmangellage ist nicht sichergestellt.

 Ziel der Maßnahme:

 Aufgrund des verfügbaren Holzbestandes im Rahmen nachhaltiger Holzbewirtschaftung aus eigener Ernte (Primärenergiefaktor 1) sind fossile Brennstoffe u.a. durch Holz substituierbar und damit die CO2Emissionen der SPSG nachhaltig reduzierbar.

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Foto: © SPSG / Nicole Romberg

Beispiele: Uckermärkische Bühnen Schwedt

Photovoltaikanlage auf dem Theaterdach

 Aktuelle Situation:

 Eine Energieberatung für die gesamte Einrichtung ist der Maßnahme vorausgegangen.

 Umfangreicher Bühnenkomplex mit hohem Stromverbrauch

 Ziel der Maßnahme:

 Der durch die Photovoltaik-Anlage mit Speicher erzeugte Strom wird zu 100 % im Gebäudekomplex verbraucht.

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Foto: ©ubs / Virtual Tour - Rundblick

Beispiele: Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz E-Mobilität

Foto: ©SFPM/Andreas Franke

 Aktuelle Situation:

 Dieselbetriebenes Dienstfahrzeug zur flexiblen Nutzung durch alle Mitarbeitenden

 Bereits mehrere kleine E-Fahrzeuge im Bereich Parkpflege sowie Ladeinfrastruktur vorhanden

 Ziel der Maßnahme:

 Mit dem E-Fahrzeug soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und der Ausstoß von CO2 weiter reduziert werden.

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Erste Bilanz

 großes Interesse und Motivation zur Veränderung

 viele Einrichtungen haben mit nicht-investiven Maßnahmen bereits begonnen

 Einrichtungen, die jetzt weitere Maßnahmen umsetzen, sehen sich auch in einer Vorbildfunktion

 längerer Zeitraum zur Planung und Durchführung notwendig

 Energieberatung vorab dringend notwendig

 Denkmalschutz frühzeitig einbeziehen

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Vielen Dank!

Fragen, Diskussion & Austausch

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