Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Beihefter Clubmagazin Automobil Club der Schweiz Ausgabe 4, September 2012

& lifestyle

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Automobil Club der Schweiz


Beihefter Sektion BERN | September 2012

Inhalt

Editorial

Verkehrspolitik und Demokratie Liebe Mitglieder und Freunde der ACS Sektion Bern

03

Editorial Verkehrspolitik und Demokratie

04

Politik & Verkehr

04

Wichtiger Abstimmungstermin

05

Finanzen im Kanton Bern: Ausgabenwachstum ohne Ende

07

Welche Regeln gelten für E-Bikes?

09

Club-Infos

09

News aus der Geschäftsstelle

10

Clubleistungen ACS Sektion Bern

13

Events & Motorsport

13

Jagd nach neuen Gurnigel-Rekorden

14

Fahrtraining Eis & Schnee

15

Fahrberatung für jedermann

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«Es war einmal ...»

18

Die «gute alte Zeit» im Bussenwesen

19

Agenda

Wir schauen auf eine verkehrspolitisch bewegte Zeit zurück. Auf eidgenössischer Ebene hat sich der Bundesrat für den Bau einer zweiten Röhre durch den Gotthard durchgedrungen. Wie zu erwarten war, begehren linke und grüne Kreise auf und wollen die Umsetzung dieses einzig richtigen Entscheides mit allen Mitteln durch ein Referendum verhindern. Dies unbesehen davon, dass durch eine Schliessung oder Teilschliessung des Nord-Süd-Transits der Kanton Tessin abgeschnitten wird und der Schweiz volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe erwächst, welcher den Erstellungskosten der zweiten Gotthardröhre zumindest ebenbürdig ist, nur dass dann das Geld weg ist und keine Gegenleistung mehr besteht. Eine Haltung, die sich diese politischen Kreise bekanntlich seit jeher auf die Fahnen geschrieben haben, denn wirtschaftliches Wohlergehen in der Schweiz kommt nach deren Verständnis angeblich von selbst und hierfür muss keine Sorge getragen werden. Die Argumentation, dass wir ja bereits eine milliardenteure NEAT gebaut haben und die Umlagerung von der Strasse auf die Schiene im Bereich des Gütertransportes zu wenig vollzogen und diese somit nur unzureichend genutzt wird, mag nicht zu überzeugen. Ein einmal begangener Fehlentscheid wird selten durch einen nachfolgenden weiteren Fehlentscheid (nämlich Verzicht auf den Ausbau des Gotthardtunnels) korrigiert. Ich zeige mich überzeugt, dass das Thema «zweite Gotthardröhre» noch nicht von der Traktandenliste der Tagesaktualitäten gestrichen werden kann. Wir werden mit wachsamem Auge prüfen, welche Kompromisse zur Realisierung dieser zweiten Gotthardröhre zulasten des Individualverkehrs eingehandelt und in Kauf genommen werden müssen. Auch auf kantonaler Ebene steht ein grosses Thema an. Die Abstimmung über die Senkung der Motorfahrzeugsteuern wird am 23. September 2012 wiederholt. Wir erinnern uns, die letzte Abstimmung für die Annahme des Volksvorschlages wurde gewonnen, wenn auch nur knapp. Die Gegner der Vorlage konnten diesen Entscheid nicht akzeptieren und verlangten eine Nachzählung. Einzelne (wenige) Gemeinden waren nicht mehr imstande, die Stimmzettel nachzuzählen, womit eine erneute Abstimmung über

ein Jahr später angesetzt wurde und die Automobilisten entgegen diesem ersten Volksentscheid weiterhin überteuerte Motorfahrzeugsteuern dem Staat Bern abliefern durften. Die Frage erscheint berechtigt, ob mit diesem Vorgehen das Vertrauen in unsere Demokratie nicht ernsthaft gefährdet wird. Es hätte andere Möglichkeiten gegeben, dem Umstand, dass einzelne Gemeinden rechtswidrig die Stimmzettel vernichtet haben und daher dort nicht nachgezählt werden konnte, Rechnung zu tragen, anstelle einer erneuten Abstimmung im gesamten Kanton, so zum Beispiel durch eine erneute Abstimmung nur in den betroffenen Gemeinden oder eine Übernahme der ersten Resultate der Abstimmung in den dortigen Gemeinden. Die Frage kann auch getrost offen bleiben, ob sich der Regierungsrat des Kantons Bern auch für eine erneute Abstimmung entschieden hätte, wenn die Vorlage zu seinen Gunsten ausgefallen und knapp gescheitert wäre. Ich jedenfalls habe hier meine Zweifel. Ich denke, es ist nun an uns Automobilisten und Stimmbürgern, diesem demokratiefeindlichen Gebaren Einhalt zu gebieten und mit einer wuchtigen Annahme der Volksvorlage für die Senkung der Motorfahrzeugsteuer am 23. September 2012 kund zu tun, dass wir uns unser erstes Abstimmungsresultat nicht nehmen lassen. Ich bitte Sie in diesem Sinne höflich und eindringlich, am 23. September 2012 Ihre Stimme für die Annahme des Volksvorschlages für die Senkung der Motorfahrzeugsteuer abzugeben. Herzliche Grüsse Mathias Ammann Präsident ACS Sektion Bern

Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch

Chefredaktorin und Geschäftsführerin Sandra Schläppi sandra.schlaeppi@acs.ch

Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch

Druck und Inseratenverwaltung KROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34


Beihefter Sektion BERN | September 2012

Politik & Verkehr

Wichtiger Abstimmungstermin für Berner Autofahrerinnen und Autofahrer! Am 23. September 2012 kommt es im Kanton Bern zur Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer. Wir alle sind gefordert, das Ja zum Volksvorschlag vom 13. Februar 2011 noch einmal zu bestätigen, damit die Autosteuern im Kanton Bern nicht länger zweckentfremdet werden. Bernische Motorfahrzeugsteuer heute zweckentfremdet In den Neunzigerjahren wurden die Motorfahrzeugsteuern über das für den Strassenunterhalt notwendige Masse erhöht mit der Begründung, diese Massnahme sei vorübergehend notwendig, um den Kantonshaushalt zu sanieren. Seither sind viele Jahre vergangen und der Kantonshaushalt konnte von einem konjunkturellen Hoch und ausserordentlichen Einnahmen profitieren. Dennoch wurde der Zuschlag von rund 30 % auf der Motorfahrzeugsteuer beibehalten. In der Folge nehmen die Bernerinnen und Berner einen ungemütlichen Spitzenplatz ein in der Rangliste der Autosteuern. Als Vizegemeindepräsidentin und für die Verkehrssicherheit zuständige Gemeinderätin Ostermundigens staune ich insbesondere über die aktuelle

Argumentation der Regierung, der Kanton brauche dieses Geld in den kommenden Jahren für Lärmschutz- und Sicherheitsmassnahmen. Viele Lärmschutzmassnahmen sind bereits umgesetzt, die Sanierung von Bahnübergängen und Fussgängerstreifen sind bereits im Gang. Verwendet wurde dafür nur ein Teil der eingezogenen Motorfahrzeugsteuern, denn für solche Massnahmen stehen Bundesmittel zur Verfügung. Tatsache ist, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer dafür verwendet wird, um Korrekturen von Fehlplanungen wie dem Mitholztunnel sowie ideologische Projekte wie Velobrücken in der Stadt Bern oder die Erhöhung des regierungsrätlichen Lohnes zu finanzieren, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Trick mit dem Steuerrabatt Wie in der Abstimmungsbotschaft vermerkt, hat der Bund die Einteilung der Neufahrzeuge in die sieben Effizienzkategorien per 1. Januar 2012 angepasst. Das heisst: Autos, die letztes Jahr noch in den Effizienzkategorien A

Um was geht es? Am 23. September geht es ein zweites Mal um die Frage, ob und wie die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern gesenkt werden sollen. Zur Auswahl stehen der Vorschlag des Grossen Rates (Grossratsvorlage) und der Volksvorschlag des Initiativ-Komitees von Garagier Hannes Flückiger. Während die Grossratsvorlage die Steuern nur für gewisse Fahrzeuge befristet senken will, verlangt der Volksvorschlag eine Senkung der Motorfahrzeugsteuer auf das Niveau, welches für die Finanzierung des Strassenunterhalts notwendig ist. Die Grossratsvorlage sieht zudem Strafsteuern vor und will damit Fahrzeuge der Kategorien E, F und G zur Kasse bitten, während der Volksvorschlag mit einem Bonus arbeitet und auf Strafsteuern verzichtet. 4

Berechnungsbasis: Durchschnitt der 50 meistverkauften Fahrzeugmodelle 2009


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Politik & Verkehr

Finanzen im Kanton Bern: Ausgabenwachstum ohne Ende und B waren, sind es jetzt teilweise schon nicht mehr. Die Rabatte, die noch im Februar 2011 in Aussicht gestellt wurden, sind also schon jetzt teilweise Wunschdenken! Diese Entwicklung wird weitergehen und die Regierung freut sich bereits heute auf wachsende Einnahmen aus den Strafsteuern. Der Bonus für effiziente Fahrzeuge ist aber nicht nur aufgrund der Anpassung der Grenzwerte Augenwischerei. Die Rabatte sind auch zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Strafsteuern hingegen gelten unbegrenzt! Die Grossratsvorlage ist somit reine Augenwischerei!

Kreuz bei Stichfrage nicht vergessen! 20 339 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben bei der Abstimmung vor einem Jahr die sogenannte Stichfrage nicht beantwortet und damit offen gelassen, ob sie im Falle einer Annahme beider Varianten den Volksvorschlag oder die Grossratsvorlage bevorzugen. Damit haben sie ihre Stimmkraft nicht voll ausgenutzt. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Motorfahrzeugssteuern auch im Kanton Bern wieder dazu dienen, wozu sie bezahlt werden: Mit einem Ja und einem Kreuz beim Volksvorschlag bewirken wir, dass die Motorfahrzeugsteuern auch im Kanton Bern künftig für den Unterhalt der Strassen und nicht zur Querfinanzierung ideologischer Wünsche der bernischen Regierung verwendet werden.

Die Motorfahrzeugsteuern wurden in den 1990er-Jahren massiv erhöht, um einen Beitrag zu leisten zur Sanierung des damaligen Defizits. In der Folge wurde es in besseren Zeiten «vergessen», dies wieder rückgängig zu machen. Aber nicht nur diese Steuer ist schweizweit eine der höchsten: Nebst den direkten Steuern für natürliche Personen ist der Kanton Bern bei fast allen Steuern und Abgaben unter den Spitzenreitern. Warum eigentlich? Die Regierung rühmte sich bisher immer, dass seit über 10 Jahren schwarze Zahlen geschrieben werden im Kanton Bern und dass die Schulden deutlich gesenkt werden konnten. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch Folgendes: Die Schulden konnten tatsächlich gesenkt werden, jedoch primär dank dem Erlös des Nationalbankgoldes, dem Verkauf von Beteiligungen und anderen speziellen, einmaligen Faktoren. Ein systematischer Schuldenabbau aus ordentlich erwirtschaftetem Gewinn ist nicht auszumachen. Auch konnten die ordentlichen Steuern (oder Abgaben wie die Autosteuer) nicht, wie in anderen Kantonen, dank der angeblich so guten Ergebnisse gesenkt werden. Das hat einen einfachen Grund: Seit jeher wachsen die Einnahmen, vor allem die Steuereinnahmen, aber auch die Einnahmen aus dem interkantonalen Finanzausgleich, stetig an. Deshalb auch die positiven Abschlüsse, die zwar meistens nur gering ausfielen. Gleichzeitig, und das war und ist das Hauptproblem, stiegen die Ausgaben immer im Gleichschritt auch an.

Verwaltungswachstum statt Wirtschaftswachstum

Aliki Panayides, Vizegemeindepräsidentin Ostermundigen, Komitee für gerechte Motorfahrzeugsteuern

Die höheren Einnahmen wurden jeweils vorausgesehen und es wurde immer auch dafür gesorgt, dass der Mehrertrag auch gleich wieder ausgegeben wurde. Primär geschah dies über laufendes, regelmässiges Anwachsen des Personalbestandes. Ob dies wirklich erforderlich war, darf bezweifelt werden. So sind in der jährlichen Rechnung unter anderem sogenannte «Personalgemeinkosten» von über 500 Mio. Franken ausgewiesen, Kosten also, die nicht direkt einem sogenannten Produkt des Kantons, somit einer direkten staatlichen Leistung zugewiesen werden können. Es sind Querschnittsfunktionen, Support für andere Abteilungen usw. So sind zum Beispiel bei den Kosten der Polizei etwa 100 Mio. Franken als solche Personalgemeinkos-

ten erfasst ... Zudem wird seitens des Personals (teilweise nicht ganz zu Unrecht) beklagt, dass die Löhne zu tief seien, nicht der Teuerung angepasst würden und nicht konkurrenzfähig seien. Die Rechnung wäre einfach: Weniger Personal, dieses dafür besser entlöhnen. Aber davon sind wir weit entfernt. Die Regierung ist seit Längerem daran, sogenannte «Sparvorlagen» zu bringen, weil sie weiss, dass es düster aussieht mit den kantonalen Finanzen der Zukunft. Nur hat sie ein eigenartiges Verständnis von «Sparen»: Währenddem der normale Bürger unter «Sparen» versteht, dass man im kommenden Jahr weniger ausgibt als im letzten, ist für die Regierung «Sparen» dann, wenn sie weniger ausgeben kann, als sie eigentlich gemäss Budget und Finanzplan möchte ... Und dort sind, wie gesagt, jedes Jahr höhere Zahlen angesagt und die Staatsquote wächst unaufhaltsam. Und nun haben wir das grosse Problem, dass die Einnahmen wegen der Finanzkrise tatsächlich nicht mehr einfach weiter wachsen, zudem Mehrbelastungen auf den Kanton zukommen, das Personal schlecht entlöhnt ist und in den staatlichen Pensionskassen Milliarden fehlen.

Finanzpolitische Einsicht fehlt Wer gemeint hat, dass da nun wirklich schnell und entschieden Gegensteuer gegeben wird, sah sich bisher getäuscht. Letzten Winter stellte die Regierung doch in der Tat eine Vorlage vor, wonach der Lohn der Regierung selbst deutlich hätte angehoben werden sollen! Da selbst die Linke dies nicht unterstützte, wurde die Übung abgebrochen. Dafür ging vor Kurzem eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, wonach der automatische Lohnaufstieg für die Lehrer und das übrige Kantonspersonal eingeführt werden soll. Bei den Lehrern wurde dies vom Stimmvolk erst 2005 abgelehnt. Eine weitere Vorlage der Regierung sieht vor, 5


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Politik & Verkehr

dass der Fehlbetrag bei den beiden staatlichen Pensionskassen von etwa drei Milliarden Franken vollständig und ohne Beteiligung der Arbeitnehmer durch den Kanton und somit den Steuerzahlern getragen werden soll. Bei beiden Vorlagen ist überhaupt nichts zu spüren von irgendeiner Einsicht der Regierung, an der Ausgabenschraube zu drehen. Lieber will man die hohen Steuern und Abgaben oben halten oder gar weiter erhöhen, wie das die Haltung der Regierung ist zur zweiten Vorlage, die im September zur Abstimmung kommt (Änderung Steuergesetz).

Entwicklung der Staatsquote im Kanton Bern (Aufwand/Volkseinkommen) 20,5 20 19,5 19 18,5 18 17,5 17 2006

Taktische Spiele Dank der in der Verfassung verankerten Defizit- und Schuldenbremse wird die Regierung aber mittelfristig um drastischere Massnahmen auf der Ausgabenseite nicht herumkommen. Ob da je der grosse Personalkuchen der Verwaltung selbst drankommt, ist fraglich. Im Rahmen der «Sparübung» des Budgets 2012 ist die Regierung schlau vorgegangen: Sie hat bewusst in zwei Bereichen Aufwandkürzungen vorgenommen, wo sie sicher war, dass es ein grosses Echo gibt: Streichung einer Stunde Schulunterricht und Streichungen bei der Spitexhilfe. Sie hofft nun, dass solches mithilft, die kommenden Abstimmungen in Sachen Steuern und Abgaben zu gewinnen, da die Leute Angst haben, dass sonst in diesen Bereichen noch mehr gestrichen wird. Fazit: Bei der Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer besteht noch einmal die einmalige, nicht wiederkehrende Chance, wenigstens eine Steuer im Kanton Bern auf das schweizerische Mittel zu senken. Und damit auch ein Zeichen zu setzen, dass im Kanton Bern endlich wirklich und im eigentlichen Sinn des Wortes gespart werden soll: JA zum Volksvorschlag, NEIN zur Vorlage des Grossen Rates und das Kreuz bei der Stichfrage beim Volksvorschlag. Und wir wissen: Jede Stimme zählt! Andreas Blank, Verkehr & Politik

2007

2008

2009

2010

2011

Quelle: Berner KMU

Besuchen Sie uns im Internet:

www.acs-bern.ch

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Politik & Verkehr

Welche Regeln gelten für E-Bikes? Sie flitzen manchmal sogar den Autofahrern um die Ohren, die E-Bikes. Doch was für Regeln gelten für sie eigentlich? Die Situation ist in diesen Sommertagen vor allem in den Städten allgegenwärtig, und so passierte es auch mir. Ich stecke im Auto im Abendverkehr fest. Die Sonne brennt auf das Autodach. Nur langsam geht es vorwärts. Es überholt mich ein E-Bike-Fahrer, nicht auf dem Fahrradstreifen fahrend, sondern links an mir vorbei. Der Fahrer strahlt in den sonnigen Himmel, ohne Helm, dafür mit umso befriedigterem Gesichtsausdruck, weil er im stockenden Abendverkehr all die pferdestarken Fahrzeuge hinter sich lassen kann. «Darf der das? Ohne Helm und nicht auf dem Fahrradstreifen?», frage ich mich ärgerlich. Auf der anderen Seite hat vielleicht auch bereits manch ein Leser die Vorzüge eines E-Bikes für sich selbst entdeckt. Die Zahl der Fahrer elektrounterstützter Fahrräder nimmt jedenfalls konstant zu. Was aber gelten eigentlich für Regeln für diese Fahrzeuge? Dieselben wie für ein Fahrrad? Oder wie für ein Mofa? Auf den 1. Mai 2012 traten neue bundesrechtliche Regelungen inkraft, welche hier mehr Klarheit schaffen sollen. Einige Kernpunkte werden nachfolgend kurz aufgezeigt. Bei einer Motorleistung des E-Bikes bis maximal 500 W handelt es sich um ein LeichtMotorfahrrad (Art. 18 Bst. b VTS). Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 km/h, wobei die Tretunterstützung bis max. 25 km/h wirken darf. Ein Pedalantrieb ist aber nicht erforderlich (Art. 175 Abs. 1bis VTS). Bei einer Leistung über 500 W bis zu 1000 W sind wir hingegen in der Kategorie der übrigen Motorfahrräder

Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Anwaltskanzlei Ammann Rechtsanwälte, mit Sitz in Jegenstorf, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 –12.00 Uhr und 14.00 –17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Ammann Rechtsanwälte für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mitgliedernummer griffbereit.

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(Art. 18 Bst. a VTS). Zulässig ist bei diesen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, mit einer Tretunterstützung, welche bis zu max. 45 km/h wirken darf. Das Fahrzeug muss über einen Pedalantrieb verfügen (Art. 179 Abs. 3 VTS). 1. Für ein E-Bike der Kategorie «LeichtMotorfahrrad» gilt: a. Benützung des Radwegs ist obligatorisch (Art. 33 Abs. 1 SSV) b. Keine Helmpflicht (Art. 3b Abs. 4 Bst. e VRV) c. Fest angebrachte Fahrradbeleuchtung erforderlich (Art. 178a Abs. 1 VTS) d. Ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich; von 14–16 Jahren Kat. M erforderlich (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV, Art. 6 Abs. 1 Bst. a und f VZV) e. Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschild erforderlich (Art. 72 Abs. 1 Bst. k VZV) f. Kein Rückspiegel erforderlich 2. Für ein E-Bike der Kategorie «Motorfahrrad» gilt: a. Benützung des Radwegs ist obligatorisch (Art. 33 Abs. 1 SSV) b. Beim Helm ist zu präzisieren: i. Keine Helmpflicht, wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h und mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h (Art. 3b Abs. 4 Bst. e VRV) ii. Velohelmpflicht, wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h, aber mit Tretunterstützung auch über 25 km/h (Art. 3b Abs. 4 Bst. f VRV) iii. Mofahelmpflicht, wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt (Art. 3b Abs. 3 VRV) c. Führerausweis der Kat. M benötigt (ab 14 Jahren; Art. 6 Abs. 1 Bst. a VZV, Art. 3 Abs. 3 VZV) d. Anbringen einer Motorfahrradbeleuchtung vorgeschrieben (Art. 179a, 180 VTS) e. Fahrzeugausweis und Kontrollschild erforderlich (Art. 90 VZV) f. Rückspiegel ist erforderlich (Art. 179b Abs. 1 VTS) Das Anbringen eines Kinderanhängers ist übrigens neu bei beiden Kategorien zulässig (Art. 63 Abs. 3 Bst. d VRV; und infolge der Aufhebung von Art. 63 Abs. 5 VRV). Bei

den genannten Punkten handelt es sich nur um eine Auswahl. Weitere Informationen zu den seit dem 1. Mai 2012 geltenden Bestimmungen finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Strassen (ASTRA; www. astra.admin.ch). Eine tabellarische Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von ElektroMotorfahrrädern kann eingesehen werden unter www.news.admin.ch/NSBSubscriber/ message/attachments/26388.pdf. Informieren Sie sich – Ihrer Sicherheit zuliebe! Auf mein eingangs geschildertes Erlebnis zurückkommend kann ich also festhalten, dass der E-Bike-Fahrer den Radweg hätte benützen müssen. Hingegen kann ohne Kenntnis seines Fahrradtyps nicht beurteilt werden, ob er einen Helm hätte tragen müssen oder nicht. Zum Schluss sei Folgendes angemerkt: Mit jeder Weiterentwicklung in der Sparte der elektrischen Fahrräder stellen sich neue (Sicherheits-)Fragen, was wiederum auch die Gesetzgebung herausfordert. Man denke zum Beispiel an Elektrobikes wie das Blacktrail, welches gemäss Medienberichten in der Lage sei, Geschwindigkeiten bis zu 100 Kilometern pro Stunde zu erreichen. Das Tragen eines Helms wäre beim Ritt eines solchen Ferraris unter den Elektrobikes bereits nach heutiger Gesetzgebung Pflicht. Darüber hinaus stellt sich aber wie bei jeder Neuentwicklung die Frage, welche Voraussetzungen für eine Zulassung gegeben und welche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden müssen. Die neueste Gesetzesrevision ist in jedem Fall wohl noch nicht das Ende der gesetzgeberischen Geschichte rund um die E-Bikes. Debora Friedli-Bruggmann, Rechtsanwältin Ammann Rechtsanwälte AG, Jegenstorf

Die zitierten gesetzlichen Erlasse SSV Signalisationsverordnung (SR 741.21) VRV Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11) VTS Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) VZV Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.31) 7


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AVP «park’n’care®» Airport Car Service

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Club-Infos

News aus der Geschäftsstelle Liebe ACS Mitglieder In der letzten Ausgabe beschrieb Guido Reber, Vize-Präsident ACS Sektion Bern, die Entwicklung der Mobilität sowie des motorisierten Individualverkehrs. Der heutige Autofahrer bemerke oft, dass eher eine Be- und Verhinderung als eine Entwicklung von Bauten, Massnahmen, Regelungen und Gesetzen herrsche. Damit überhaupt jemand am motorisierten Individualverkehr teilnehmen kann, muss eine Führerprüfung beim Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt absolviert werden. Meistens sind dies Personen im Alter von 18 Jahren. Die Hürde für Personenwagen-Neulenker wurde in den vergangenen Jahren immer höher. Es müssen ein Nothelferkurs, die Theorieprüfung, ein Verkehrskundekurs sowie die praktische Prüfung obligatorisch absolviert werden. Fahrstunden sind nach wie vor nicht obligatorisch. Ist die Prüfung bestanden, so wird seit 2005 der Führerausweis nur noch auf Probe ausgestellt. Innerhalb von drei Jahren müssen die Neulenker zwei Weiterbildungstage in sogenannten Fahrzentren besuchen. Kommt in diesen drei Jahren kein Ausweisentzug hinzu, so kann vor Ablauf der Frist der definitive Ausweis beantragt werden. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für die Ausbildung inkl. obligatorische Weiterbildung belaufen sich auf rund CHF 5250.–. Natürlich spricht nichts gegen die Senkung der Unfallzahlen und eine solide Fahrausbildung, vor allem nicht bei Neulenkern! Es ist jedoch so, dass sich die Unfallzahlen nicht in jedem Bereich verbessert haben, wo Obligatorien festgelegt wurden. In den vergangenen 10 Jahren wurde eine Verkehrspolitik betrieben, welche nicht immer im Sinne der Verkehrssicherheit war. Zum Beispiel die Zunahme der Unfälle mit schweren Motorrädern durch den Wegfall der zwei Jahre 125-ccm-Praxis (Direkteinstieg). Beängstigend am Beispiel Fahrausbildung ist, dass für den motorisierten Individualverkehr immer mehr Obligatorien geschaffen wurden. Es gibt viele Ansätze, die Unfallzahlen auch ohne «Zwangsausbildung» senken zu können. Das Problem ist nur, dass dabei kein Geld verdient werden kann!

In den Kommissionen, die sich für die Verkehrssicherheit verantwortlich fühlen, sind nicht immer die besten Fachleute vertreten. Darum wundert es manchmal nicht, dass wieder fragwürdige neue Regelungen, natürlich mit Kosten verbunden, eingeführt werden. Welches Segment wird künftig einen obligatorischen Weiterbildungskurs besuchen müssen? Sind es die über 65-Jährigen oder die über 70-Jährigen? Muss künftig alle fünf Jahre ein Weiterbildungskurs absolviert werden? Was kommt noch? Wie bereits erwähnt, werden obligatorische Angelegenheiten immer mit der Verkehrssicherheit begründet. Diesem Trend müssen wir motorisierten Individualverkehrsteilnehmer entgegenwirken. Liebe Leserinnen und Leser, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, die Verkehrssicherheit liegt mir und dem ACS sehr am Herzen. Die bestehenden Methoden und gesetzlichen Vorlagen – mit der Begründung, die Unfallzahlen zu senken – sind jedoch teils recht schleierhaft. Die Unfallzahlen in der Schweiz, verglichen mit jenen aus der ganzen Welt, befinden sich auf einem tiefen Niveau. Dies hat vor allem auch damit zu tun, dass die Schweiz eine der besten Strasseninfrastrukturen weltweit besitzt und klare Verkehrsregeln gelten. Am Beispiel Verkehrssicherheit ist ersichtlich, dass die Kosten über die letzten Jahre stets gewachsen sind und der Bürger «step by step» für seine individuelle Mobilität mehr bezahlen muss. Diesem Trend der stetig wachsenden Kosten können wir am 23. September 2012 entgegenwirken. An diesem Tag findet die Wiederholung der Abstimmung «Motorfahrzeugsteuern» statt. Diese Abstimmung hat keinen Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit. Der Punkt ist nur, dass wir hier einen Akzent gegen die stetige Abzockerei der Automobilisten setzen können, nämlich mittels Gang an die Urne. Hier haben wir ein Recht, das wir zu unseren Gunsten nutzen sollten. Packen Sie diese Chance und stimmen Sie am 23. September 2012 nochmals über die Senkung der Motorfahrzeugsteuern ab! Herzlichst, Ihr Christoph Jöhr, Stv. Geschäftsführer 9


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Club-Infos

Clubleistungen ACS Sektion Bern Bargeldlose Pannenhilfe für Autos und Motorräder in ganz Europa – Versichert sind alle mit dem Mitglied im gleichen Haushalt wohnenden Personen. – Ihre Ferien oder Geschäftsreisen können rasch fortgesetzt werden – dank unserem europaweiten Netzwerk. Überall, wo Sie sind. Jeden Tag, rund um die Uhr! Die detaillierten Pannenhilfe-Bestimmungen sind im Sekretariat erhältlich.

Sektionsorgan ACS BERN, Zeitschrift «auto & lifestyle» 5 Mal jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als Einhefter der 10 Mal jährlich erscheinenden Zeitschrift «auto & lifestyle».

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Rechtsauskunft Als ACS Mitglied haben Sie ein Mal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen Ihnen gerne zur Seite.

Technischer Dienst Sie möchten die effektiven Kosten Ihres Fahrzeuges kennen? Sie planen den Kauf eines neuen Autos und brauchen Informationen über neue Modelle? Unsere Experten beraten Sie gerne bei technischen Fragen.

Obligatorische Fahrzeugprüfung Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max. CHF 60.– für eine obligatorische periodische Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzahlungsschein /Kontoangaben zur Rückerstattung zu.

ACS Reparaturkostenversicherung Minimieren Sie das Risiko von hohen Reparaturkosten mit dem Abschluss einer ACS Reparaturkostenversicherung.

Clubladen, E-Shop – Autobahnvignetten Schweiz/Österreich, italienische Viacard – Internationaler Führerausweis, englische Übersetzung des Führerausweises – Strassenkarten mit Vergünstigung – Verkauf von sämtlichen Formel-1-Tickets

Veranstaltungen und Ausbildungskurse

– Attraktive Clubartikel – für ACS Fans!

– Fahrtraining Eis & Schnee in Saanen – Sportfahrerkurs in Interlaken – Internationale Ausbildungskurse Hockenheim – Fahrtraining mit Instruktion in Dijon – Jugendfahrschullager – Motorsport: Automobilslalom Saanen und Interlaken, Bergrennen Gurnigel – ACS Slalom Trophy

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ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Tel. +41 31 311 38 13 Fax +41 31 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs-bern.ch


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Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick

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ACS Travel

ACS Premium

Clubleistungen

Clubleistungen

Clubleistungen

Pannenhilfe Europa*

Pannenhilfe Europa*

Annullierungskosten Welt *

Annullierungskosten Welt *

Reiseschutz Welt *

Reiseschutz Welt *

Verkehrsrechtsschutz Welt*

Benützung Mietfahrzeuge * (Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)

Lenken fremder Motorfahrzeuge *

CHF 150.–

CHF 130.–

CHF 290.–

* Die Versicherungskomponenten der gewählten ACS Mitgliederkategorie gelten für das Mitglied und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. CH-3007 Bern, im Juni 2012, Änderungen vorbehalten

Interessante Mehrwertpartner (weitere Informationen unter www.acs.ch/Partner)

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R E B M

E T EP ch

. S n . e 9 n . & lren

8 nige r u g

2 1 20


Beihefter Sektion BERN | September 2012

Events & Motorsport

Jagd nach neuen Gurnigel-Rekorden Am Wochenende vom 8. und 9. September 2012 ist es wieder soweit: Mehr als 250 Fahrer aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland kommen ins schöne Gantrischgebiet, um am beliebten Bergrennen am Gurnigel teilzunehmen. Der Verein Bergrennen Gurnigel und die ACS Sektion Bern als Partner stecken mitten in den letzten Vorbereitungen, um den Motorsportlern wie auch den Tausenden Zuschauern einen attraktiven Anlass zu präsentieren. Das Rennen zählt 2012 als zweitletzter Lauf zur Schweizer Bergmeisterschaft und zur Jahreswertung von diversen ACS Sektionen. Die erste Austragung des Gurnigelrennens geht auf das Jahr 1910 zurück, ist jedoch in der Nachkriegszeit erst ab 1968 wieder durchgeführt worden. Aus Sicherheitsgründen ist die Rennstrecke von Dürrbach nach Gurnigelbad im Vorjahr um 19 Meter auf 3734 Meter verkürzt worden. Diese Massnahme drängte sich auf, da die Fahrzeuge der Spitzenfahrer immer schneller werden und der Auslauf nach dem Ziel zu knapp geworden war. Da das letztjährige Rennen von wechselhaften Witterungsbedingungen begleitet worden war, werden die ersten Bestzeiten auf dieser neuen Streckenvariante am 9. September wohl in allen Klassen verbessert. Vorausgesetzt, Petrus ist dem Veranstalter am zweiten September-Wochenende wieder gut gesinnt. Für die Gesamtwertung werden zwar die Zeiten aus zwei Rennläufen addiert, für jeden Rennfahrer ist es jedoch ein besonderer Leistungsausweis, wenn er in seiner Klasse eine neue Rekordzeit aufstellen kann. Wem sogar eine neue Gruppenbestzeit gelingt, darf sich zwei zusätzliche Punkte für die

Bergmeisterschaft gutschreiben lassen. Für die Wertung zur Tourenwagen-Meisterschaft werden die verschiedenen Gruppen in fünf Divisionen eingeteilt, während alle Rennsportwagen für ihre Meisterschaft gemeinsam gewertet werden. Bei idealen Bedingungen werden für die Besten also sechs Mal 17 Punkte (15+2) verteilt. In der Vergangenheit ist es schon mehrmals vorgekommen, dass gerade die Zusatzpunkte am Saisonende den Ausschlag über die Vergabe der Podestplätze in der Meisterschaft gaben. Für Kenner der Bergrennszene, die sich das Gurnigelrennen ohnehin nie entgehen lassen, sind solche Rekordfahrten immer ein Leckerbissen, müssen die Sportler doch das fahrerische und materielle Potenzial voll ausschöpfen. Absoluter Streckenrekordhalter bis zum Jubiläumsrennen 2010 und seit der ersten Austragung auf der leicht verkürzten Piste im Vorjahr ist Marcel Steiner aus Oberdiessbach. Bei sechs weiteren Bergrennen markierte der Berner mit seinem gegen 500 PS starken Osella-Zytek einen neuen Streckenrekord, was jeweils mit 17 SM-Punkten belohnt worden ist. Nur auf der Berg-EMStrecke von St-Ursanne nach Les Rangiers hält Europameister Simone Faggioli aus Italien mit einem identischen Rennsportwagen den Rekord seit 2009, doch war dort noch nie ein anderer Schweizer schneller als Steiner. Mit dem Tagessieg in Reitnau startete der Titelverteidiger am 1. Juli wiederum erfolgreich in die neue SM-Saison, nur hatte der ACS als Veranstalter das erste Mal seit zwölf Jahren das Pech, dass es in beiden Rennläufen regnete und dadurch mit einer Ausnahme keine Rekorde gefallen sind.

Als einziger der gewerteten Fahrer knackte Marcel Steiner letztes Jahr bei der Fahrt zum vierten Gurnigel-Tagessieg in Folge auf feuchter Unterlage in 1:58:94 die ZweiMinuten-Grenze. In seinem dritten Trainingslauf kam der Lokalmatador am Samstag bei noch gutem Wetter auf 1:43:54, was einem noch nie erreichten Durchschnittstempo von 129,8 km/h und somit einem inoffiziellen Rekord entsprach. Als erster Streckenrekordhalter ging jedoch «Raketen-Bruno» Ianniello mit 1:58:59 in die Annalen ein, der mit seinem Lancia Delta S4 am Sonntagmorgen noch eine trockene Fahrbahn vorfand, am Nachmittag im Nassen aber mit einem Defekt ausschied. Auf der Website www.gurnigelrennen.ch können Sie alle Klassenbestzeiten von 2011 nachlesen und sich über den Stand der Vorbereitungen informieren. Das OK freut sich, Sie auch in diesem Jahr begrüssen zu dürfen! ACS Mitglieder erhalten mit untenstehendem Bon CHF 5.– Rabatt auf dem GurnigelEintritt. Bitte Gutschein ausschneiden und an der Tageskasse einlösen!

BON 5.– (Wert in CHF)

einlösbar an der Gurnigel-Tageskasse am 8./9. September 2012 für einen Eintritt nach Wahl

Fotos: J. Kaufmann

Marcel Steiner strebt mit seinem Osella-Zytek seinen fünften Gurnigel-Sieg in Rekordzeit an.

Bruno Ianniello kommt mit seinem Lancia Delta S4 als erster Streckenrekordhalter an den Gurnigel.

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Fahrtraining Eis & Schnee Verbessern Sie Ihre Fahrtechnik unter schwierigen winterlichen Verhältnissen – für mehr Sicherheit im Alltag. Dabei stehen Ihnen erfahrene Instruktoren zur Verfügung und fordern Sie Schritt für Schritt, genau so wie es Ihrer persönlichen Situation entspricht.Wenn Sie Freude am Fahren haben und lernen wollen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug auf Eis und Schnee sicher zu fahren, dann werden Sie einen unvergesslichen Tag erleben! Kursort

Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz in Saanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet ideale Übungsvoraussetzungen.

Programm

Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std. Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen / sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbereich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.

Kursdaten

Donnerstag, 27. Dezember 2012 Freitag, 28. Dezember 2012 Samstag, 29. Dezember 2012 (Anmeldeschluss: Montag, 10. Dezember 2012)

Kurskosten

CHF 320.– (Preisänderungen vorbehalten) Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten. ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten.

Teilnahmebedingungen

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahrzeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelassenen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangt werden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard bei Personenwagen).

Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch

Anmeldung, Organisation und Information ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28 Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch www.fahrkurs.ch

Anmeldetalon

Name

Vorname

Strasse/Nr.

PLZ/Ort

Ich melde mich für folgendes Kursdatum an:

Telefon

Geburtsdatum

Kursdaten Donnerstag, 27. Dezember 2012 Freitag, 28. Dezember 2012 Samstag, 29. Dezember 2012 (Anmeldeschluss: Montag, 10. Dezember 2012)

E-Mail ACS Mitgliedernummer Datum

Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug Fahrzeugmarke/Typ Talon bitte einsenden oder faxen an:

Jahrgang

ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch, www.fahrkurs.ch

Fahrhilfen

Automatikgetriebe

ABS

Traktionskontrolle

Antriebsart

Frontantrieb

Heckantrieb

Allrad (4x4)

Bemerkungen

Hubraum (in ccm)

Turbo/Kompressor


Beihefter Sektion BERN | September 2012

Events & Motorsport

Fahrberatung für jedermann – eine Dienstleistung des ACS Dieses Angebot zur freiwilligen Fahrberatung ist weder Test noch Kontrolle, sondern dient der persönlichen Bestandesaufnahme. Im Gespräch und auf der Checkfahrt mit den Fahrberatern erhalten Interessierte Tipps und Informationen, die Ihnen den Alltag im Strassenverkehr erleichtern. Grundziel soll das Senken der Verkehrsopferzahlen auf unseren Strassen sein. Je früher der Kontakt zwischen Fahrer und Fahrberater hergestellt wird, desto früher können im Zeitalter der (noch) unbefristeten

Fahrerlaubnis allfällige Fahr- und Verkehrsdefizite ausgeglichen und Unfälle vermieden werden. Sicheres Lenken von Fahrzeugen bedingt ein reibungsloses Funktionieren des Regelkreises «Fahrer – Fahrzeug – Strasse». Während sich die Segmente «Fahrzeug – Strasse» im Laufe der Zeit meist positiv entwickeln, baut der Fahrzeuglenker seine Fahrtauglichkeit und Fahrkompetenz mit zunehmendem Alter stetig ab. Dies hat zur Folge, dass der eben erwähnte Regelkreis gestört wird und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer nach sich zieht.

Sixt liebt BMW für sein adaptives Kurvenlicht. (Was allerdings kein Grund ist, selbst zum Scheinwerfer zu werden. Mieten Sie den BMW 3er unter 0848 88 44 44 oder www.sixt.ch)

Die Fahrberatung ist keine Prüfung! Sie ist vielmehr eine freiwillige Kontrollfahrt. Am Ende dieser Fahrt erhalten die Teilnehmer/ -innen ein Feedback über das Resultat und die Defizite. Interessierte können sich melden bei Herrn Christoph Jöhr, ACS Sektion Bern, Eigerstrasse 2, 3007 Bern, Telefon 031 311 38 13, E-Mail: christoph.joehr@acs.ch. Herr Jöhr wird Sie an einen vom ACS spezialisierten Fahrberater vermitteln oder allfällige Fragen beantworten.


Exklusive ACS Adventsreise

Budapest F e s t licher A d v e n t m i t dem Star t e n o r Ra m on Varg a s 28.11. - 02.12.2012 Budapest ist eine Stadt der Musik, der Kultur und der Geschichte, aber auch eine charmante Metropole mit viel Gemßtlichkeit und einem unverwechselbaren Flair der K&K Zeit! Während unserer vielfältigen Adventsreise bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit zahlreichen musikalischen, kulturellen, historischen und kulinarischen HÜhepunkten. Der mexikanische Startenor Ramon Vargas gibt im grossartigen Konzertsaal im Palast der Kßnste ein exklusives Galakonzert, und in der prachtvollen Staatsoper erleben Sie das Ballett "Nussknacker" und die Oper "La Bohème". Während Ausflßgen in die Umgebung sehen Sie das malerische Städtchen Szentendre und das liebevoll renovierte SissiSchloss in GÜdÜllÜ. Und lassen Sie sich ßberraschen von einer hochstehenden Gastronomie und einer romantischen vorweihnächtlichen Atmosphäre.

Hotel LE MERIDIEN ***** Elegantes Luxushotel nahe der Fussgängerzone und Einkaufsstrassen. Die stilvoll eingerichteten Zimmer der Kategorie Superior verfßgen ßber jeden Komfort. Restaurant "Le Bourbon" mit internationaler Kßche, CafÊ "Atrium" fßr kleine Snacks, Bar, Fitnesscenter mit Schwimmbad und Sauna. Vielfältiges Frßhstßcksbuffet. 218 Zimmer.

F l ugplan Direkte Linienflßge mit Swiss. Zßrich ab 12.30 Budapest an 14.00 Budapest ab 19.45 Zßrich an 21.20 Flugplanänderungen vorbehalten.

Re is e p ro g ram m

H i n w ei se

28.11.2012, Mittwoch

Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:

Flug mit Swiss nach Budapest, wo Sie die Reiseleitung zu einer Rundfahrt mit Besuch der wichtigsten Sehenswßrdigkeiten auf der Pester Seite erwartet. Sie sehen das prunkvolle Parlament, grosszßgige Boulevards sowie die Stephans-Basilika und erhalten erste Einblicke in die interessante Geschichte. Zimmerbezug im Luxushotel Le Meridien im Herzen der Stadt. Zeit zur Erholung. Am Abend erleben Sie im grossartigen Konzertsaal im Palast der Kßnste das Galakonzert mit dem Startenor Ramon Vargas. Leichtes Abendessen in typischer Atmosphäre nach dem Konzert.

29.11.2012, Donnerstag Der Vormittag steht ganz im Zeichen der Budaer Seite, wo wir Ihnen unter kundiger Leitung den Burgberg mit der Fischerbastei, der Matthias-Kirche und reizvolle Gassen zeigen. Der Nachmittag steht fßr einen Bummel ßber den stimmungsvollen Weihnachtsmarkt in der Nähe Ihres Hotels zu Ihrer freien Verfßgung. Am Abend kÜnnen Sie sich auf ein exquisites Gourmet-DÎner in einem preisgekrÜnten Restaurant freuen.

30.11.2012, Freitag LX 2254 LX 2259

AC S-Reisele it u n g

Nach dem Frßhstßck Ausflug ins malerische Städtchen Szentendre, Stadt der Kßnstler an der Donau. Nach einem gemßtlichen Spaziergang Besuch des Keramikmuseums von Margit Kovacs und Kaffeepause im Marzipanmuseum. Rßckkehr nach Budapest und Zeit zur freien Verfßgung. Am Abend sehen Sie in der prachtvollen Staatsoper Tschaikowskis Ballett "Der Nussknakker", danach DÎner im legendären Restaurant Gundel.

01.12.2012, Samstag Diese Reise wird von David Frauch, Geschäftsfßhrer ACS-Reisen AG, begleitet. Er reist seit ßber 25 Jahren regelmässig nach Ungarn und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Ausflßge werden von einer versierten, deutschsprachigen Fremdenfßhrerin begleitet.

Der heutige Vormittag steht ganz im Zeichen der Musik. Wir zeigen Ihnen das Franz Liszt Museum und das Bela Bartok Gedenkhaus. Nachmittag Zeit zur freien Verfßgung fßr einen ausgiebigen Einkaufsbummel durch die beim Hotel gelegene Fussgängerzone. Abends Puccinis Oper "La Bohème" in der Staatsoper und festliches Abschiedsabendessen mit herrlicher Aussicht auf der Fischerbastei.

02.12.2012, Sonntag Den letzten Tag verbringen Sie auf den Spuren von Kaiserin Elisabeth. In GÜdÜllÜ besuchen Sie ihre Sommerresidenz mit dem wunderschÜnen Barocktheater. Rßckfahrt nach Budapest und Imbiss in einem prachtvollen Kaffeehaus, welches den Glanz der K&K-Zeit nochmals richtig aufleben lässt. Transfer zum Flughafen und Rßckflug.

AuskĂźnfte und Reservation:

10 20

Vi el e L ei st u n g en ‡ /LQLHQIO JH PLW 6ZLVV DE ELV = ULFK ‡ )OXJKDIHQWD[HQ )OXJKDIHQWUDQVIHUV ‡ 4 Ăœbernachtungen in der Kategorie Deluxe im Hotel Le Meridien mit FrĂźhstĂźcksbuffet ‡ 6HUYLFH 7D[HQ XQG 0Z6W LP +RWHO ‡ 5XQGIDKUW 3HVW 5XQGJDQJ %XUJEHUJ 0XVLNWRXU ‡ $XVIO JH QDFK 6]HQWHQGUH XQG *|G|OO| ‡ $EHQGHVVHQ ,PELVV .DIIHHSDXVH ‡ Karten 1. Kat. fĂźr ein Konzert im Palast der KĂźnste und zwei Vorstellungen in der Staatsoper ‡ $XVI KUOLFKH 5HLVHXQWHUODJHQ ‡ (UIDKUHQH $&6 5HLVHOHLWXQJ

P rei se Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)

BUDAPEST Adventsreise 28.11. – 02.12.2012 Doppelzimmer

Einzelzimmer

2'870

3'380

Annullations- & Rßckreise-Versicherung: auf Anfrage Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG gemäss Katalog Musikreisen 2012/2013.

ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 ZĂźrich

Telefon 031 / 378 01 41 Telefon 044 / 387 75 10


Exklusive ACS Adventsreise

Florenz Advent in der Toskana mit grosser Kunst und Klassik 30.11.- 03.12.2012 Florenz ist ein Sehnsuchtsort fĂźr Kunst- und Musikfreunde, Geniesser, Gourmets, Weinkenner und Modefans aus der ganzen Welt. Sie kommen vor allem von FrĂźhling bis Herbst in Scharen, und deshalb hat Florenz im Winter einen ganz besonderen Reiz. Dann kann man die Stadt ohne grosse Menschentrauben erkunden und entdecken. Erleben Sie ein vielseitiges Adventswochenende in dieser magischen Stadt. Zubin Mehta ist Garant fĂźr musikalische Sternstunden, im Konzert und in Puccinis Turandot. Brunelleschi, Giotto und Michelangelo lassen die Herzen aller Kunstfreunde hĂśher schlagen, und natĂźrlich fehlen auch die KĂśstlichkeiten aus der fiorentinischen KĂźche und den toskanischen Weinkellern nicht - eine perfekte Symbiose von Kunst und Genuss!

Hotel

Re is ep ro g ram m

F l u g p l an

30.11.2012, Freitag

Direkte Linienflßge mit Swiss. Zßrich ab 12.50 LX 1674 Florenz an 14.05 Florenz ab 19.20 LX 1681 Zßrich an 20.30 Flugplanänderungen vorbehalten.

Direktflug nach Florenz. Fahrt zur Piazzale Michelangelo und Besuch der Basilika San Miniato al Monte, einer der schĂśnsten Kirchen Italiens. Zimmerbezug im Grand Hotel Villa Medici. Zeit zur Erholung. 19 Uhr ApĂŠritif im Hotel, 20.30 Uhr Konzert im neuen Opernhaus mit dem Orchestra del Maggio Musicale Fiorentino unter Maestro Zubin Mehta (Programm lag bei Drucklegung noch nicht fest).

01.12.2012, Samstag

GRAND HOTEL VILLA MEDICI ***** Traditionsreiches Haus mit Stil an sehr guter Lage im Stadtzentrum, die bedeutenden Sehenswßrdigkeiten liegen in Fussdistanz. Mitglied bei "The Leading Hotels of the World". Die Zimmer sind klassisch oder stilvoll zeitgemäss eingerichtet und verfßgen ßber viel Komfort. 2 Restaurants, Jockey Bar, Lobby. Fitnessclub mit Sauna und Gym. Frßhstßcksbuffet. 100 Zimmer.

Stadtrundgang unter kundiger Leitung durch das historische Zentrum. Ein HĂśhepunkt ist die Kathedrale Santa Maria del Fiore mit ihrer gewaltigen Kuppel von Brunelleschi, eine Meisterleistung der Renaissance, und dem Campanile von Giotto. Besuch des Baptisteriums San Giovanni und Mittagessen in einem typischen Restaurant. Nachmittags FĂźhrung in der Galleria dell'Accademia mit Michelangelos David und ihrer bedeutenden Sammlung mit Kunst des 13. und 14. Jh. Abend zur freien VerfĂźgung.

02.12.2012, Sonntag Highlightfßhrung in den Uffizien, einem der bedeutendsten Kunstmuseen der Welt. MÜglichkeit den Aufenthalt im Museum individuell zu verlängern. 15 Uhr Spaziergang zum Teatro Communale, wo 15.30 Uhr Puccinis "Turandot" beginnt. Es dirigiert Zubin Mehta, die Inszenierung stammt von Zhang Yimou. Fßr die Hauptrollen sind Jennifer Wilson, Ekaterina Scherbaschenko, Jorge de Leon und Giacomo Prestia angekßndigt. Nach der Vorstellung Opernsouper in einem ausgesuchten Restaurant.

03.12.2012, Montag

ACS-Reisele it u n g Diese Reise wird von Beat Luginbßhl, Präsident der Freunde des Stadttheaters Bern, begleitet. Er reist regelmässig nach Italien und weilte schon oft Florenz, auch als Reiseleiter. Ausflßge und Fßhrungen leitet ein versierter, deutschsprachiger Fremdenfßhrer.

Hinw eise Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:

Nach dem FrĂźhstĂźck thematische FĂźhrung "BerĂźhmte Kirchen von Florenz", u.a. Besuch der Basilika San Lorenzo von Brunelleschi mit dem Treppenhaus von Michelangelo. Nach dem Mittagessen besuchen Sie noch das Michelangelo Haus, die Casa Buonarrotti, mit 2 berĂźhmten Marmorreliefs und Zeichnungen des Meisters. Transfer zum Flughafen und RĂźckflug nach ZĂźrich.

Vi el e L ei st u n ge n ‡ /LQLHQIO JH PLW 6ZLVV DE ELV = ULFK ‡ )OXJKDIHQWD[HQ )OXJKDIHQWUDQVIHUV ‡ 3 Ăœbernachtungen im Grand Hotel Villa Medici mit FrĂźhstĂźcksbuffet ‡ 6HUYLFH 7D[HQ XQG 0Z6W LP +RWHO ‡ $XVIO JH %HVLFKWLJXQJHQ XQG (LQWULWWH JHPlVV Reiseprogramm ‡ 0LWWDJ $EHQGHVVHQ RKQH *HWUlQNH $SpULWLI ‡ *XWH .DUWHQ I U .RQ]HUW XQG 2SHU ‡ $XVI KUOLFKH 5HLVHXQWHUODJHQ ‡ (UIDKUHQH $&6 5HLVHOHLWXQJ

P rei se Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)

12 20

Die Innenstadt von Florenz ist fĂźr Reisebusse gesperrt, so dass man sich im Zentrum zu Fuss bewegt.

AuskĂźnfte und Reservation:

FLORENZ Advent in der Toskana 30.11.– 03.12.2012 Doppelzimmer

Einzelzimmer

3'180

3'590

Annullations- & Rßckreise-Versicherung: auf Anfrage Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG gemäss Katalog Musikreisen 2012/2013.

ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 ZĂźrich

Telefon 031 / 378 01 41 Telefon 044 / 387 75 10


Beihefter Sektion BERN | September 2012

«Es war einmal ...»

Die «gute alte Zeit» im Bussenwesen Das eidgenössische Verkehrsgesetz ist in gewisser Hinsicht sicherlich ein fortschrittliches Werk und man dürfte eigentlich annehmen, dass auch seine Strafbestimmungen vom gleichen Geiste beeinflusst sind. In Wirklichkeit ist es aber anders und die nachfolgende kleine Geschichte soll einen alten Zopf aufdecken, den man in der jetzigen schnelllebigen Zeit kaum mehr für möglich hielte. Artikel aus dem Jahr 1938: Parkte da am 3. Februar 1938 ein Automobilist an verbotener Stelle der Kesslergasse. Selbstverständlich war er sich nicht gewahr, dass er auf der falschen Strassenseite stationierte und zu seiner teilweisen Entschuldigung darf auch gesagt werden, dass sich am gleichen Abend noch mehrere andere Automobilisten der gleichen Übertretung der Ordnungsvorschriften schuldig gemacht haben und jeder von ihnen glaubte, seinen Wagen dort abstellen zu dürfen, weil bereits ein anderer Wagen vor ihm war. Diese allgemeine Begriffsverwirrung spielt in dieser Geschichte weiter keine Rolle. Sie soll nur dazu dienen, unseren gebüssten Vertrauensmann in den Augen der Leser akzeptabler zu gestalten. Knapp vierzehn Tage später wird der nichtsahnende Automobilist in seinem Bureau von der Obrigkeit aufgerufen und es beginnt ein Verhör, das jedem Stammbaumforscher Freude gemacht hätte, nicht aber einem stark beschäftigten Geschäftsmann, der sich mit Recht fragen darf, was eigentlich das Geburtsdatum und der Heimatort der verstorbenen Mutter mit dem Stationierungs-

verbot an der Kesslergasse zu tun hat. Aber so will es eben der verrostete Amtsschimmel, der aus einem einfachen Ordnungsvergehen einen «Fall» macht und sich darin gefällt, viele Kolonnen mit pedantischer Genauigkeit auszufüllen, bis dem Fehlbaren schlussendlich eine Busse im Betrage von 5 oder 10 Franken «eröffnet» wird. Es wäre sicher möglich, für solche geringfügigen Verstösse ein etwas abgekürztes Verfahren anzuwenden. Jedenfalls wäre es zu begrüssen, wenn der Fehlbare unmittelbar nach dem Kontrollgang des Polizisten über das unbefugte Stationieren benachrichtigt würde und damit nicht mehr in die Lage käme, den gleichen Fehler unbewusst zu wiederholen. Im vorliegenden Falle ist es denn auch tatsächlich vorgekommen, dass einige der fehlbaren Automobilisten bis zur Benachrichtigung durch die Polizei weiterhin in guter Treu und Glauben auf der verführerischen falschen Kesslergass-Seite parkten, und wenn es dem bewussten Paragraphenreiter beliebte, eigentlich wiederholt gebüsst hätten müssen. Wir haben daher der Stadtpolizei die Anregung unterbreitet, straffällige Automobilisten rascher zu benachrichtigen und dort,

wo es sich um stehende Automobile handelt, die Übertretung der Ordnungsvorschriften gleich auf einem Aviszettel unter dem Scheibenwischer provisorisch zur Kenntnis zu bringen. Dadurch würde der Automobilist sofort auf die Unzulässigkeit seiner Parkweise orientiert und hätte es in der Hand, sich gegen spätere Überraschungen vorzusehen. Die Stadtpolizei ist auf die Anregung eingetreten, die sie, nach Abklärung aller Begleitumstände, in Bezug auf ihre Realisierung objektiv prüfen will. Für solche, die es angeht, sei zur Beruhigung jetzt schon mitgeteilt, dass Fälle, wo ein und derselbe Automobilist binnen weniger Tage gegen die gleichen Vorschriften verstösst, nach Mitteilung der Polizei ausserordentlich selten sind und in solchen Fällen regelmässig von einer zweiten Anzeige Umgang genommen wird. Ein direkter Nachteil durch die verspätete Zustellung der Strafverfügung entsteht also nicht, und wer Freude hat, jedesmal seine Vorväter und Ahnen als Beweis seiner legitimen Abstammung anzurufen, wird sich vielleicht mit dem komplizierten Informationsverfahren weiterhin einverstanden erklären können.

Race-Inn AG Brunnmatt 50 4914 Roggwil Telefon 062 918 80 00 ∙ www.race-inn.ch

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Agenda

Agenda

September 2012 Sa/So, 8. /9. September

Bergrennen Gurnigel

Mi/Do, 19. /20. September

Internationaler Ausbildungskurs, Hockenheim

Oktober 2012 Samstag, 6. Oktober

Sportfahrerkurs, Interlaken

November 2012 Freitag, 23. November

Preisverteilung ACS Slalom Trophy

Dezember 2012 Donnerstag, 27. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee, Saanen

Freitag, 28. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee, Saanen

Samstag, 29. Dezember

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Lösungswort:

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