Auto ACS Bern
Ausgabe Nr. 02/2015
Generalversammlung Protokoll zur Generalversammlung
Agenda Fahrtraining mit Instruktion Dijon
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Rupp Metalltrend Aluminium Design Carports•Geländer, Gitter, Tore, Treppen usw. in Schmiedeeisen oder Edelstahl•Vordächer und Verglasungen Die Rupp Metalltrend AG in Fahrwangen ist die Adresse, wenn man auf der Suche nach einem idealen Carport, einem Geländer, Gitter, Tor, einem Glasdach oder Metalltreppe ist. Spezialanfertigungen in Schmiedeeisen und Edelstahl werden im Traditionsunternehmen gerne ausgeführt. Ein Highlight sind die Aluminium Design Carports, die zwar federleicht sind, aber dennoch bärenstark bei Wind und Schnee. Bei diesem Carport-System wird die Aluminium-Dachumrahmung nur von der einen Seite durch zwei oder drei Pfosten getragen, die einbetoniert werden. Profitieren Sie von 10 % Sommerrabatt bis Ende August 2015 auf den Carports! Verlangen Sie die Unterlagen noch heute.
Kontakt Rupp Metalltrend AG Schmiedeeisen und Edelstahl Moosweg 3 5615 Fahrwangen 056 676 60 50 info@rupp-metalltrend.ch www.rupp-metalltrend.ch
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Bei schönem Wetter kann man auch in unserem romantischen ChampagnerGarten schlemmen. “s’Pintli“ unsere Gaststube: Traditionelle, originelle und währschafte Gerichte sowie Spezialitäten aus der Region stehen hier auf der Speisekarte. Je nach Saison zum Beispiel eine zünftige „Metzgete“ oder Wild aus heimischer Jagd. Die Gartenwirtschaft vor dem Haus gehört ebenfalls dazu. Schlosskeller-Bar: Unsere Bar im alten Gewölbe lädt zu Geselligkeit und Entspannung, etwa bei einem Fondue, ein. Weinkeller: Ein wahres Bijou ist unser historischer Weinkeller, der wohl exklusivste Aargauer Gewölbekeller.
Cheminéeraum: Ein stilvoller, würdiger Rahmen für jeden Anlass. Ideal für Familien- oder Hochzeitsfeiern, Bankette, Sitzungen, Jubiläen oder Geschäftsessen. Romatik Hotel: Grosszügige, rustikale Zimmer und zwei Suiten mit Himmelbett und Cheminée sorgen dafür, dass auch die Nachtruhe exquisit wird. Seminar-Räume: Unsere Seminar-Räume in verschiedenen Grössen sind mit modernster Technik und Infrastruktur ausgestattet.
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Inhalt
Inserate
Bild: © Menzi
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Editorial
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ACS Sektion Bern und der Zusammenschluss mit der ACS-Sektion Jura-Seeland
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Generalversammlung
05
Protokol der Generalversammlung von Mittwoch, 22. April 2015
06
Club-Infos
06
Clubleistung der ACS Sektion Bern
07
Club Infos
07
Routiniers für sichere Mobilität
08
Events & Motorsport
08
Ausbildungskurse
10
Vorschau Nationales Bergrennen am Gurnigel 19. Nationaler Automobilslalom Interlaken, 2. Mai 2015 40. Nationaler Automobilslalom Saanen, 16. Mai 2015
11 13
...ä Büle drin und dr Lagg ab? ...bring dis Auto diräkt zum
Freiburgstrasse 170 • Bern • www.gangloff.com
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Politik & Verkehr
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Neue BFS Studie über Mobilität und Verkehr Strafzumessung im Strassenverkehr
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Agenda
Besuchen Sie uns im Internet:
www.acs-bern.ch
Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch
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Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch
Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch
Druck und Inseratenverwaltung Kromer Print AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34
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Editorial
Editorial
ACS Sektion Bern und der Zusammenschluss mit der ACS Sektion Jura-Seeland Liebe Mitglieder und Freunde der ACS Sektion Bern Leider ist bei der Zentralverwaltung des ACS Schweiz eine EDV-Panne eingetreten, weshalb die Zustellung unseres Cluborgans an die bisherigen Mitglieder der ACS Sektion Jura-Seeland (welche per 1. Oktober 2014 zur ACS Sektion Bern gewechselt haben) bis anhin leider nicht erfolgt ist. Namens der ACS Sektion Bern möchte ich mich dafür bei allen Betroffenen entschuldigen. Es hat mich daher besonders gefreut, dass trotz der unüblichen, gerade noch rechtzeitig erfolgten Einladung unserer neuen Mitglieder aus dem Jura-Seeland wir diese auch an unserer Generalversammlung in Aarberg begrüssen durften. Die ACS Sektion Jura-Seeland wurde nach 100 Jahren Eigenständigkeit in die ACS Sektion Bern erfolgreich integriert und dies unter Aufrechterhaltung aller Dienstleistungen, welche wie gewohnt weiterhin am Standort der ACS Sektion Bern in der Stadt Biel beim Verkehrsausbildungszentrum Biel (VZB) bezogen werden können. Ich heisse alle Mitglieder aus dem Jura-Seeland nochmals herzlich willkommen.
Bahnhofplatz Biel Besonders möchte ich das Engagement unseres Mitglieds Herrn Ernst Hügli im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Umgestaltung des Bahnhofplatzes Biel hervorheben. Ihm ist es massgeblich zu verdanken, dass auch der Autofahrer den Bahnhofplatz Biel mitbenutzen kann und dieser für Autos zugänglich bleibt. Ich danke für den erfolgreichen Einsatz im Namen der ACS Sektion Bern!
http://www.acs.ch/geneve/ Auszug aus deren Homepage:
Conditions et avantages pour les membres de l’ACS : • Frais de mise en service et badge OFFERTS • Frais mensuels 1.70 Euros • Gratuit les mois sans passage au télépéage • Aucun frais de résiliation • Débit direct sur votre compte IBAN Suisse
Fahrtraining in Dijon Wenn Sie sich gerne kulinarisch verwöhnen lassen und einmal mit dem eigenen Auto an dessen technische Grenzen gehen sowie Ihre fahrerischen Fähigkeiten testen wollen, empfehle ich Ihnen, unser Fahrtraining vom Freitag, den 7. August 2015, auf der eindrucksvollen Rundstrecke in Dijon zu besuchen. Unsere professionellen ACS Instruktoren werden Sie fördern und fordern, so dass dieser Tag für alle Teilnehmer zu einem unvergesslichen Ereignis wird.
• De nombreuses offres préférentielles avec les partenaires de l’AREA
Anmeldung unter www.fahrkurs.ch
Sie verstehen nicht genug Französisch? Unsere Geschäftsstellen in Bern und Biel helfen Ihnen gerne weiter.
Sommerferientipp: Telepass für die Autobahnen in Frankreich / Viacard Italien / Vignette Österreich Sie fahren demnächst in den Urlaub? Denken Sie daran, dass Sie bei unseren Geschäftsstellen in Bern und Biel eine Viacard für Italien und eine Vignette für Österreich lösen können.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen schönen Sommer.
Neu besteht dank der ACS-Sektion Genf für unsere Mitglieder auch die Möglichkeit einen Telepass für die Autobahnen Frankreichs zu lösen. Herzlichen Dank nach Genf.
Renseignements et demande de badge : Les membres de l’ACS, peuvent s’adresser directement au secrétariat, Rue du Clos de la Fonderie 19 à Carouge ou par téléphone au 022 342 22 33. Les non-membres, pourront profiter de cette offre pour le devenir et bénéficiez de toutes les prestations, dépannage, couverture voyages, protection juridique ainsi que de nombreux avantages grâce à tous nos partenaires.
Herzliche Grüsse
Ulrich Hänsenberger Präsident ACS Sektion Bern
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Generalversammlung
Protokoll der Generalversammlung Mittwoch, 22. April 2015 Anwesende gemäss separater Teilnehmerliste / Beginn der Generalversammlung: 18.00 Uhr Trakt. 1 Begrüssung und Eröffnung durch den Präsidenten Präsident Ulrich Hänsenberger begrüsst die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen zur Generalversammlung im Hotel Krone in Aarberg. Erneut kann die Sektion Bern ein positives Ergebnis und somit eine gesunde Eigenkapitalbasis präsentieren. Christoph Jöhr, Geschäftsführer, wird einstimmig als Protokollführer gewählt.
Trakt. 7 Ehrungen Geschäftsführer Christoph Jöhr würdigt die 97 Mit-
Trakt. 11 Wahl der Delegierten
Bei der Übernahme der ACS Sektion Seeland/Jura durch die ACS Sektion Bern hat sich in der
glieder, welche dieses Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum
sind folgende Personen vorgeschlagen:
Kommunikation ein Fehler eingeschlichen. Die
feiern resp. jene 78 Mitglieder, die dem Club seit 40
• Beer Eva
ehemaligen Mitglieder der ACS Sektion Seeland
Jahren angehören und verliest die Liste der 56 Mitglieder, welche seit 50 Jahren der ACS Sektion Bern
• Hadorn Alex
Jura haben bis anhin das Cluborgan der ACS Sektion Bern nicht erhalten. Trotzdem wurden
Zur Wahl als Delegierte der ACS Sektion Bern
• Gautschi Sabrina
die Treue halten. Der Sektionspräsident Ulrich
• Maurer Ruth
die Einladungen für die Generalversammlung
Hänsenberger sowie Desig. Vizepräsident Patrick
• Pfister Marc
fristgerecht erledigt (via Briefpost). Ulrich Hänsenberger entschuldigt sich für den Fehler. Künf-
Horisberger übergeben den anwesenden Veteranen
• Schneiter Ernst
als Zeichen des Danks ein graviertes Schreibset.
• Schüpbach Daniel
tig werden sämtliche ACS Sektion Bern Mitglieder mit dem Cluborgan bedient.
• Uhlmann Heinz Trakt. 8 Jahresrechnung 2014 Trakt. 8.1 Genehmigung der Jahresrechnung
Sämtliche aufgelistete Personen werden einstimmig gewählt.
Trakt. 2 Wahl der Stimmenzähler René Faietti und Alfred Dubs werden einstim-
2014 Finanzchefin Sabrina Gautschi erläutert die vor-
Zur Wahl als Ersatzdelegierte der ACS Sektion
mig als Stimmenzähler gewählt.
liegende Jahresrechnung 2014 detailliert. Diese
Bern sind folgende Personen vorgeschlagen:
weist einen Gewinn von CHF 157‘378.— aus und
• Besch Herbert • Hügli Ernst
Die GV ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf
wurde im ACS BERN veröffentlicht. Die Jahresrechnung 2014 wird mit drei Gegenstimmen ohne
die Zahl der Anwesenden. Die Beschlussfassung
Enthaltungen genehmigt.
erfolgt mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen und mit Handmehr. Für Statu-
Trakt. 8.2 Dechargeerteilung
tenänderungen sind zwei Drittel der anwesen-
Die Generalversammlung erteilt dem Vorstand für
den Stimmen erforderlich. Es sind 54 Mitglieder
das Geschäftsjahr 2015 einstimmig Décharge.
Trakt. 3 Feststellen der Beschlussfähigkeit
Sämtliche aufgelistete Personen werden ebenfalls einstimmig gewählt. Trakt. 12 Mitgliederanträge Mitgliederanträge sind keine eingegangen.
anwesend. Das einfache Mehr beträgt demnach 28.
• Schläppi-Pulver Sandra
Trakt. 9 Budget 2015 Nach den Ausführungen von Finanzchefin Sabri-
Trakt. 13 Diverses
Trakt. 4 Genehmigung der Traktandenliste
na Gautschi, welche ein Budget mit einem Verlust
Ernst Hügli teilt den Anwesenden die Situation
Die Traktandenliste wird ohne Änderung einstimmig genehmigt. Es sind keine Anträge einge-
von CHF -93‘500.— vorlegt, wird dieses einstim-
betreffend Abstimmung Bieler Bahnhofplatz mit.
mig genehmigt.
Der ACS war betreffend Abstimmungskampf aktiv. Die Abstimmung verlief zugunsten des ACS.
Trakt. 10 Wahlen
gangen. Derart wird die Traktandenliste einstim-
Trakt. 5 Protokoll der ordentlichen General-
Horisberger Patrick
Die Positionierung sowie das Image konnte für den ACS damit gestärkt werden. Andere Mobilitätsdienstleister waren kaum aktiv im Abstim-
versammlung 23. April 2014
Als neuer Vizepräsident wird Patrick Horisberger
mungskampf involviert. Präsident Ulrich Hänsen-
Das Protokoll wird ohne Anmerkungen einstim-
zur Wahl vorgeschlagen. Nach einleitenden Wor-
mig genehmigt und verdankt.
ten wird Patrick Horisberger von der Generalver-
berger dankt den Anwesenden fürs Erscheinen und lädt alle Teilnehmer im Anschluss an die GV
sammlung einstimmig als Vizepräsident gewählt.
zum Apéro ein.
mig genehmigt.
Trakt. 10.1 Vizepräsident; Vorschlag:
Schluss der Generalversammlung: 18.40 Uhr
Trakt. 6 Jahresbericht 2014 Der Jahresbericht des Präsidenten wurde im ACS BERN 01/2015 publiziert. Der Jahresbericht des
Trakt. 10.2 Vorstand; Wiederwahl: Zaugg Beat Ebenfalls wird Beat Zaugg für die nächste Amts-
Präsidenten wird ebenfalls einstimmig genehmigt.
periode einstimmig gewählt.
Der Protokollführer: Christoph Jöhr, Geschäftsführer
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Club Info
Clubleistungen ACS Sektion Bern Bargeldlose Pannenhilfe für Autos und Motorräder in ganz Europa Versichert sind alle mit dem Mitglied im gleichen Haushalt wohnenden Personen Ihre Ferien oder Geschäftsreisen können rasch fortgesetzt werden – dank unserem europaweiten Netzwerk. Überall wo Sie sind. Jeden Tag, rund um die Uhr! Die detaillierten Pannenhilfe-Bestimmungen sind im Sekretariat erhältlich.
ACS Privatrechtsschutz (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) Verlangen Sie eine detaillierte Offerte!
Sektionsorgan ACS BERN Zeitschrift "auto & lifestyle" 4 x jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als Einhefter der 8 x jährlich erscheinenden Zeitschrift "Auto"
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Sonderkonditionen Zurich Versicherung ACS Mitglieder erhalten folgende Rabatte: 5% auf Zurich Haushalt, Gebäude- und Privathaftpflichtversicherung 5% auf Zurich Motorfahrzeugversicherung 15% auf Zurich ErwerbsRisiko (1. Jahr) 15% auf Zurich LebenRisiko (1. Jahr)
Obligatorische Fahrzeugprüfung Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max. CHF 60.00 für eine obligat. periodische Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzahlungsschein/Kontoangaben zur Rückerstattung zu.
ACS VISA Card Die ACS VISA Card Classic ist in der ACS Mitgliedschaft inbegriffen (ACS VISA Card Gold: 1. Jahr gratis, danach CHF 100.00). ACS Partnermitglieder haben Anrecht auf eine gratis Zweitkarte. Veranstaltungen & Ausbildungskurse Fahrtraining Eis & Schnee in Saanen Sportfahrerkurs in Interlaken Internat. Ausbildungskurse Hockenheim Fahrtraining mit Instruktion in Dijon Motorsport: Automobilslalom Saanen + Interlaken ACS MOTO Training, Biel Jugendfahrschullager
Rechtsauskunft Als ACS Mitglied haben Sie ein Mal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen Ihnen gerne zur Seite.
Clubladen, E-Shop Autobahnvignette Österreich, Italienische Viacard Internat. Führerausweis, englische Übersetzung des Führerausweises Strassenkarten mit Vergünstigung Verkauf von sämtlichen Formel 1-Tickets Attraktive Clubartikel – für ACS Fans!
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Club Info
Verkehrsicherheit
Routiniers für sichere Mobilität Erfahrene Fahrzeuglenkende ab 55 Jahren erhalten mit der Präventionskampagne «Routinier – Fahren mit Weitblick» die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten im Strassenverkehr zu testen. Die Rückmeldungen nach dem Kampagnenstart sind durchwegs positiv. Routiniers sind bereit, sich aktiv für ihre zukünftige Sicherheit im Strassenverkehr einzusetzen. Grosses Interesse – sehr gute Erfahrungen seit dem Kampagnenstart «Der Erhalt der Mobilität ist ein riesiges Bedürfnis. Unsere Testangebote werden rege genutzt», sagt Anita Brechtbühl, Leiterin Verkehrssicherheit beim ACS. Bei Autofahrerinnen und Autofahrern ab 55 Jahren liegt die Fahrprüfung oft schon 30 Jahre zurück. In dieser Zeit haben sich sowohl der Strassenverkehr verändert als auch die Assistenzsysteme in Fahrzeugen entwickelt. «Wir begrüssen, dass sich Routiniers dessen bewusst sind und aktiv etwas für ihre zukünftige Sicherheit tun», so Brechtbühl weiter. Geschärfte Sinne und eine schnelle Reaktion geben Sicherheit Besucher der Routinier-Events können ihre Reaktionsfähigkeit überprüfen. Sie lassen ihr Seh- und Hörvermögen testen und holen sich wertvolle Tipps, wie sie ihre Augen und ihre Ohren aktiv schützen und mit gezielten Übungen geistig und körperlich fit bleiben. Das Routinier-Team informiert Besucher zudem,
wie sie ihr Theorie-und Praxiswissen im Strasenverkehr regelmässig auffrischen können. «Routinier – Fahren mit Weitblick» ist eine Präventionskampagne des Automobil Club der Schweiz und des Fonds für Verkehrssicherheit.
Besuchen Sie «Routinier» 1. bis 4. Juli 2015, Shoppyland Schönbühl. Weitere Eventdaten und zusätzliche Informationen erhalten Sie auf routinier.ch und unter Telefon 031 328 31 33.
Inserat
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Evetns & Motorsport
Ausbildungskurse Fahrtraining Dijon In vier praktischen Kurvenlektionen lernen Sie den faszinierenden Circuit Dijon-Prenois kennen, um Ihr Fahrkönnen anschliessend im Fahrtraining zu perfektionieren – ideal für Hockenheim-Kenner! Kursdaten:
Freitag, 7. August 2015
Kurskosten:
CHF 730.– ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 70.– auf den Kurskosten
Fahrspass garantiert! Sicherheit trainieren – Rennlizenz erweben Erleben Sie Fahrspass für mehr Sicherheit im alltäglichen Strassenverkehr. Ausbildungskurs Hockenheim (D): SportDriver-Kurs Gemeinsam mit Profis die Grenzen erkennen und Sicherheit trainieren – auf der Rennstrecke mit Ihrem eigenem Fahrzeug. Ein Erlebnis der Spitzenklasse! Rennfahrer-Kurs (Lizenz-Kurs) Für den Lizenzerwerb oder zur Vertiefung als gezieltes Wiederholungs-Training. Perfektionieren des Fahrkönnens mit Profis als regelmässiges Up to date auf jedem Niveau. Kursdaten:
Montag/Dienstag, 14./15. September 2015
Kurskosten:
CHF 1 190.– (2 Tage) ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 100.– auf den Kurskosten
Sportfahrerkurs Interlaken Wir zeigen Ihnen das kleine Einmaleins eines Sportfahrers auf dem Flugplatz Interlaken im Herzen des Berner Oberlandes. Kursdaten:
Samstag, 3. Oktober 2015
Kurskosten:
CHF 320.– ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.fahrkurs.ch oder rufen Sie uns an. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch unter 031 311 38 28. Besuchen Sie uns auch auf Facebook www.facebook.com/fahrkurs Twitter
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Events & Motorsport
Vorschau Nationales Bergrennen am Gurnigel
THEMA IM NÄCHSTEN HEFT VOM 30. MAI 2014:
Nachdem im letzten Jahr die bestehenden Rekorde dank bestem Wetter nur so purzelten, hoffen wir in diesem Jahr wieder auf spannende Wettkämpfe. Wird der letztjährige Sieger Eric Berguerand wieder den Tagessieg holen? Oder kämpft sich der Oberdiessbacher Marcel Steiner von neuem zuoberst auf das Treppchen? Vielleicht kann sich in diesem Jahr sogar der Wilderswiler Christian Balmer gegen die beiden Favoriten durchsetzen. Wir sind gespannt und freuen uns schon heute auf die 46. Ausgabe des Nationalen Bergrennens am Gurnigel. Eine Woche später als üblich findet dieses am 12. und 13. September 2015 statt. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits auf Hochtouren: Bewilligungen müssen eingeholt, die Helfer verpflichtet, Sponsoren gesucht und die Fahrer angeschrieben werden.
REISEN MIT DEM AUTO
Die neueste Renn-Ausgabe soll ebenso unfallfrei vonstatten gehen, wie die Jahre zuvor. Schliesslich wird der grösste Teil der Einkünfte in die Sicherheit für Fahrer, Funktionäre, Besucher und nicht zuletzt auch für die Natur eingesetzt. Nur wenn die strengen Richtlinien seitens Kanton, Gemeinde und ASS eingehalten werden, kann dieser grossartige Anlass auch in künftigen Jahren stattfinden. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt sein; in den Zuschauerräumen entlang der Rennstrecke stehen in diesem Jahr erneut zahlreiche Verpflegungsstände bereit, um dem Wohle der Besucher gerecht zu werden.
Obwohl seit neuestem im Logo ein Auto zu entdecken ist, werden natürlich auch in diesem Jahr die qualifizierten Fahrer der Freunde historischer Renn-Motorräder FHRM ihr zweitletztes Rennen in der Saison am Berner Berg fahren. Lassen Sie sich mitreissen vom Rennfieber und reservieren Sie sich schon heute das Datum im September. Das Team vom Verein Bergrennen Gurnigel freut sich schon auf Ihren Besuch und steht Ihnen für allfällige Fragen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden die neuesten Informationen immer auf www.gurnigelrennen.ch
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Events & Motorsport
19. Nationaler Automobilslalom Interlaken, 2. Mai 2015 Die drei besten in Interlaken
Tagessieger Salomon Jean-Marc, Courtedoux, Zeit 2:16.83
Egli Philip, Z端rich, 2:17.82
Balmer Christian, Wilderswil, 2:18.02
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Events & Motorsport
40. Nationaler Automobilslalom Saanen, 16. Mai 2015 Die besten in Saanen
Tagessieger Egli Philip, Z체rich, 1:27.71
Maurer Marcel, L채ngenb체hl, 1:28.49
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Politik & Verkehr
Neue BFS Studie über Mobilität und Verkehr Rechtzeitig für die kommenden Diskussionen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Strasse und Schiene liegt eine neue Studie des Bundesamtes für Statistik BFS vor: erstmals wurden, auf der Basis der Zahlen des Jahres 2010, die gesamten Kosten für Mobilität und Verkehr in den Bereichen Langsamverkehr, Luft, Schiene und motorisierter Verkehr erfasst. Die Bedeutung dieser Zahlen ist noch offen, wie immer bei solchen Studien werden die Interessenvertreter zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangen. Allgemein Ziel der Statistik war es, aus Sicht der verschiedenen Verkehrsträger die Kosten und Finanzierung des Strassen-, Schienen- und Luftverkehrs in einem vollen Kostenansatz miteinander zu vergleichen. Die Statistik zeigt in einer Gesamtübersicht alle anfallenden Kosten, differenziert nach verschiedenen Kostenkategorien (wie zum Beispiel Infrastruktur, Verkehrsmittel, Unfälle, Umwelt/Gesundheit). Im weiteren wird ausgesagt, wer diese Kosten bei der Entstehung und bei der weiteren Nutzung zu tragen hat, aufgeteilt in Verkehrsnutzende, öffentliche Hand, Transportunternehmungen, Allgemeinheit. Die Zahlen sind beeindruckend: die Gesamtkosten des Verkehrs in der Schweiz beliefen sich im Jahr 2010 auf 94,7 Milliarden Franken. Erwartungsgemäss ist der motorisierte Verkehr auf der Strasse mit 78 Milliarden Franken an der Spitze. Der Schienenverkehr folgt mit 10,3 Milliarden Franken vor dem Langsamverkehr mit 5,9 Milliarden Franken und dem Luftverkehr mit 5,7 Milliarden Franken. Einzelne Bereiche Rund zwei Drittel der Kosten entfallen auf die Verkehrsmittel, ca. ein Sechstel auf die Infrastruktur. Am höchsten ist der Anteil der Verkehrsmittelkosten im Strassengüterverkehr mit 77 %, gefolgt vom privaten Motorfahrzeugverkehr mit 65 % und dem Luftverkehr mit 64 %. Bei den Infrastrukturkosten liegt der Schienenverkehr mit 47 % Kostenanteil klar an der Spitze. Die Umwelt- und Gesundheitskosten waren im Luftverkehr mit 15 % am höchsten. Dies vor allem wegen des grossen CO2 Ausstoss. Drei Viertel der gesamten Kosten entfallen auf den Personenverkehr, ein Viertel gehen zulasten des Güterverkehrs. Interessanterweise verursachten die Transporte mit Lieferwagen höhere Kosten als jene mit schweren Fahrzeugen. Weniger bedeutend sind die Kosten des Güterverkehrs auf der Schiene oder in der Luft. Kostendeckung Wie erwartet ist der Kostendeckungsgrad beim motorisierten Verkehr viel höher als zum Beispiel im Schienenverkehr. Bei letzte-
rem beträgt der Anteil der öffentlichen Hand 44 %, während dem der motorisierte Verkehr seine Kosten zu fast 90 % selbst deckt. Auch beim Luftverkehr und beim Langsamverkehr sind die Kostendeckungsanteile tiefer als beim motorisierten Verkehr. Als Begründung für den hohen Kostenanteil der öffentlichen Hand beim Schienenverkehr wird ausgeführt, dass in diesem Bereich eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden müsse. Hier fragt sich der Automobilist, wo denn die flächendeckende Grundversorgung bei den Strassen ist. Unter Grundversorgung ist nämlich auch zu verstehen, dass diese in genügender Weise und mit den erforderlichen Kapazitäten vorhanden ist. Hier sei einmal mehr an die ungezählten Autobahnabschnitte und Hauptstrassen verwiesen, wo es täglich zu kilometerlangen Staus kommt, welche ebenfalls enorme Geldsummen vernichten. Und dies tagtäglich und zum Ärger der Direktbetroffenen.
Würdigung Die Studie enthält interessante, bisher nicht bekannte Zahlen und Elemente. Auch die Studie musste jedoch mit Annahmen und Interpretationen arbeiten. Nicht erfasst ist wie immer bei solchen Studien und Berechnungen der volkswirtschaftliche Nutzen der Strasse. Die Strasse ist der Lebensnerv nicht nur des freien motorisierten Personenverkehrs sondern auch des Gütertransportes. Die Strassen stellen zudem sicher, dass auch die ländlichen Regionen unabhängig vom ÖV gut erschlossen werden können. Würden solche Berechnungen auch in die Studie einfliessen, wäre das Bild noch ganz anders und zwar zugunsten des motorisierten Verkehrs. Selbstverständlich werden die Befürworter des ÖV die Studie ganz anders interpretieren. Schon jetzt darf man auf die kommenden Diskussionen im Bereich des geplanten Strassenfonds oder bei der Behandlung der MilchkuhInitiative gespannt sein. Mit der Studie des BFS liegen weitere Zahlen und Berechnungen vor, welche in diese Diskussionen einfliessen werden. Hinweis: Anschauliche Grafiken findet man
unter: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/themen/11/01/new/nip_detail. html?gnpID=2014-479 Das vollständige Dossier findet man unter www.Statistik.ch > Themen > 11-Mobilität und Verkehr.
Bundesrat lanciert neue Diskussion mit leistungsabhängiger Verkehrsabgabe Unabhängig davon hat der Bundesrat kürzlich Modelle in die Vernehmlassung geschickt, welche eine leistungsabhängige Verkehrsabgabe vorsehen. Die neuen Modelle sollen angeblich kostenneutral sein, was bezweifelt werden darf. Es handelt sich um eine Variante des Mobility-Pricing. Die Modelle sollen es erlauben, die bestehenden Kapazitäten von Strasse und Schiene besser zu nutzen und in Zeiten von grossen Verkehrsaufkommen besser steuern zu können. Dies soll mit leistungsabhängigen Preisen für Zug- und Autofahrten erfolgen. Der motorisierte Individualverkehr müsste zum Beispiel eine Kilometerabgabe und zu den Stosszeiten oder an viel befahrenen Stellen einen Kilometer-Zuschlag bezahlen. Im öffentlichen Verkehr würden zum Beispiel auf stark benutzten Linien örtlich und zeitlich differenzierte Tarife eingeführt. Man darf auch hier gespannt sein, wie die Vernehmlassungen dazu ausfallen werden. Die kommenden Jahre werden geprägt sein vom Kampf um die Verteilung der Gelder zwischen Strasse und Schiene. Andreas Blank, Vorstand ACS Sektion Bern, Ressort Verkehr und Politik
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Politik & Verkehr | Es war einmal
Strafzumessung im Strassenverkehr In kaum einem anderen Strafrechtsbereich sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte derart restriktiv, wie im Strassenverkehrsrecht. Es gibt wohl keinen anderen Bereich, von dem nahezu jeder Staatsbürger betroffen ist. Welche Strafen sind bei Verkehrsdelikten in der Praxis zu erwarten? Dieser Artikel beschäftigt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – mit der Strafzumessung im Strassenverkehrsrecht, mit einem besonderen Blick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren im angetrunkenen Zustand (FINZ). Allgemeine Grundsätze der Strafzumessung Für die Strafzumessung bei Verletzung von Verkehrsregeln gilt der Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Es gelten somit dieselben Grundsätze, welche auch bei der Beurteilung von allen anderen Delikten gelten. Die Staatsanwaltschaft resp. das Gericht muss die Strafe nach dem Verschulden des Täters zumessen. Dabei sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters zu berücksichtigen. Das Verschulden wird nach der Schwere der Verletzung oder der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts, nach der Verwerflichkeit des Handelns, den Beweggründen und Zielen des Täters sowie danach bestimmt, wie weit der Tä-
ter in der Lage war, die Gefährdung oder Verletzung zu vermeiden (vgl. Art. 47 StGB). Aufgrund der Häufigkeit der Verkehrsdelikte werden die Strafen in der Praxis jedoch oft schematisch gefällt und das Verschulden des Täters nicht immer genauestens geprüft. Verpasst der Täter die Frist von 10 Tagen zur Einreichung einer Einsprache gegen den zugestellten Strafbefehl, so gilt letzterer als Urteil. Eine Überprüfung im Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr möglich.
Die Strafzumessung bei Strassenverkehrsdelikten Für Verkehrsdelikte, welche mittels Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kön-
Innerorts 50 oder 60 km/h
Tempo 30
Ausserorts/ Autostrasse
nen, gilt die Ordnungsbussenliste gemäss Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV), welche feste Tarife für eine Vielzahl von Übertretungen enthält. Diese werden ohne die Grundsätze von Art. 47 StGB anzuwenden, schematisch angewandt, ausser es handle sich um Fälle der Schuldunfähigkeit oder Schuldlosigkeit. Für Delikte ausserhalb des Ordnungsbussenverfahrens, orientieren sich die Staatsanwaltschaften an den Empfehlungen der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz SSK. Diese hat Strafmassempfehlungen für Verkehrsdelikte herausgegeben, welche die Strafen je nach Delikt schematisch wie folgt definieren:
Autobahn
Geschwindigkeitsüberschreitung (in km/h, nach Abzug der Sicherheitsmarge) Einfache Verletzung von Verkehrsregeln 1 – 15 1 – 20 16 – 17 16 – 20 21 – 25 18 – 19 21 – 24 26 – 29
1 – 25 26 – 30 31 – 34
Geschwindigkeitsüberschreitung (in km/h, nach Abzug der Sicherheitsmarge) Grobe Verletzung von Verkehrsregeln 25 – 29 20 – 24 25 – 29
30 – 34 35 – 39
35 – 39 40 – 44
40 – 44
45 – 49 50 – 54 55 – 59
45 – 49
60 – 64
35 – 39
35 – 39 ab 40
40 – 49 ab 50
Die Empfehlungen der SSK gemäss obenstehender Tabelle gelten nicht absolut, sondern für einen «normalen» Sachverhalt. Sie können aber als Orientierung dienen. Es ist schlussendlich der zuständige Staatsanwalt, resp. später das Gericht, die das Verschulden des Täters beurteilen und festlegen, welche Strafe für das begangene Delikt und das Verschulden des Täters angemessen ist. Bei dieser Beurteilung haben die verschiedensten Faktoren, welche zum Tatzeitpunkt vorliegen, einen Einfluss auf die auszusprechende Strafe.
50 – 59 ab 60
Sanktion
OBV CHF 400.00 Busse ab 0.5 CHF 600.00 Busse ab 0.6 CHF 700.00 Busse ab 0.7 CHF 800.00 Busse Qualifizierte BAK
30 – 34
30 – 34
FINZ Einfache BAK
65 – 79 ab 80
So werden zur Qualifikation und Bemessung der Strafe besonders günstige oder aber besonders ungünstige Verhältnisse berücksichtigt. Zudem haben, insbesondere beim Fahren im angetrunkenen Zustand, zusätzliche Faktoren einen Einfluss bei der Festsetzung der Strafe. Demnach wird zur Strafbemessung nicht nur auf die Alkoholkonzentration abgestützt. Vielmehr spielen auch die Fahrstrecke, die Zeit, die Fahrweise, die Geschwindigkeit und der Entschluss zum Fahren im angetrunkenen Zustand eine Rolle. Bei einer Geschwindigkeitsüber-
10 TS GS 20 TS GS 30 TS GS 40 TS GS 50 TS GS 60 TS GS 70 TS GS ab 1.8 80 TS GS 90 TS GS ab 2.0 100 TS GS ab 120 TS GS ab 1 Jahr FS GS ab 0.8 ab 1.0 ab 1.2 ab 1.4 ab 1.6
schreitung können beispielsweise auch der Ort und die Zeit der Begehung (z.B. um die Mittagszeit vor einem Schulhaus) einen Einfluss auf das Strafmass haben. Weiter werden zur Festsetzung des Strafmasses jeweils zudem allfällige Vorstrafen und (teilweise) auch das Vorleben des Täters berücksichtigt. Straftaten, welche wiederholt begangen worden sind, wirken sich beispielsweise als straferhöhend aus. Ist die beschuldigte Person nicht vorbestraft, so wird eine Geldstrafe grundsätzlich bedingt ausgesprochen. Dies be-
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Beihefter Sektion BERN | Juli 2015
Politik & Verkehr
deutet, dass der Täter die Geldstrafe nicht bezahlen muss, sofern er innerhalb der angesetzten Probezeit (2 bis 5 Jahre) nicht erneut straffällig wird. In der Praxis wird bei einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe zusätzlich eine Busse ausgesprochen, welche bezahlt werden muss. Gemäss Empfehlungen der SSK wird diese Busse in der Regel auf 20% der Gesamtstrafe, in jedem Fall aber auf mind. CHF 300.00 festgesetzt.
Fazit Obwohl für die Strafzumessung die Grundsätze von Art. 47 StGB berücksichtigt werden müssen, gehen die Strafverfolgungsbehörden sehr schematisch vor. Der Vorteil dieser schematischen Vorgehensweise besteht darin, dass bei häufigen Verkehrsdelikten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, alle Täter «gleich» behandelt werden. Nachteil dieser «Gleichbehandlung» ist jedoch, dass die Gefahr besteht, dass die Strafe strikt gemäss der Tabelle auf Seite 15 festgesetzt wird und die Betrachtung der im konkreten Einzelfall vorliegenden Faktoren aufgrund des mit der Häufigkeit der Verkehrsdelikte im Zusammenhang stehenden Schematismus vergessen geht. Dies kann zur Folge haben, dass die ausgesprochene Strafe nicht immer angemessen ist. Bern, 3. Juni 2015 Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt
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Die Ordnungsbussenverordnung OBV inkl. der Ordnungsbussenliste kann unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html abgerufen werden.
Die Geschichte der Sektion Bern des ACS und des motorisierten Strassenverkehrs von 1905 bis 1955 1909 Der jungen Sektion Bern wird die Durchführung des Zentralfestes des ACS anvertraut. Wie sie diese Aufgabe erfüllte, sei mit einem Auszug aus dem Jahresbericht für die Nachkommen festgehalten: «Gegen 10½ Uhr starteten an der Inselgasse in Bern ca. 30 Automobile mit gegen 100 Mitgliedern und Festgästen, worunter zahlreiche Damen. Auf dem Bundesplatz wurde vor dem Parlamentsgebäude, auf dessen Balkon die Herren Bundesräte Platz genommen hatten, defiliert. Dann setzte sich die imposante Kolonne durch die Bundesgasse in Bewegung und fuhr über Wabern, Kehrsatz, Zimmerwald nach Riggisberg, woselbst ein währschafter Berner Znüni eingenommen wurde. Hierauf ging es nach Belp zum Bankett im «Kreuz», umrahmt von den melodiösen Weisen einer Bauernmusik.» Das andere Grossereignis ist die Coupe «Monod», eine im Turnus an die ACS-Sektionen vergebene Bergprüfungsfahrt, die am 20. Juni auf der Strecke Neuveville-Prêles durchgeführt wird. Der Sieg fällt an eine Voiturette «Lion-Peugeot» vor einem Fiat und zwei sonst sieggewohnten Martini. Auch die Coupe «Dennler» steht wieder auf dem Programm, diesmal auf der Strecke Belp-Belpberg, die abermals an Herrn Claude-Boeuf aus Biel fällt, und zwar deshalb, weil er seinen «Martini» mit acht Personen belastet, um das Maximum an Gewichts-Gutpunkten herauszuholen. Propaganda für den Automobilismus im wahrsten Sinne des Wortes verrichtet die Sektion Bern, indem sie zusammen mit der Schwestersektion Freiburg den Ständerat zum Schwarzsee fährt und alle Standesherren heil zurückbringt.
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1910 Weiterhin ist der Automobilsport tonangebend. Biel-Magglingen sieht 25 Automobile am Start, und am 21. August wird das erste Gurnigelrennen zwischen Dürrbach und dem Grand Hotel Gurnigel aus der Taufe gehoben, wobei drei «Martini» obenausschwingen. Zwei Damen, Frau Louise Rubin, Bern, und Frau L. von Ernst, Muri, sind ebenfalls dabei und geben sogar den routinierten Dr. Mende und von Bonstetten das Nachsehen. Das Jahr bringt die erste caritative Betätigung: eine Ausfahrt mit den Zöglingen der Taubstummenanstalt Münchenbuchsee, die über Rubigen nach Schloss Oberried bei Belp gefahren werden. Der Andrang ist so gross, dass die Konstruktionswerkstätte Thun um ihren «char-àbanc» angegangen werden muss.
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Oman - Märchenland am Golf
OMAN Der einzigartige Zauber eines faszinierenden Landes zwischen Tradition und Moderne 06 .11 . - 1 3 . 11 . 2015 16 .11 . - 2 3 . 11 . 2015 Oman strahlt einen ganz besonderen Zauber aus, den Sie während dieser ebenso abwechslungsreichen wie auch genussvollen Reise entdecken werden. Die prachtvolle Sultan Qaboos Moschee von Maskat und das prunkvolle neue Royal Opera House sind an Schönheit kaum mehr zu überbieten, es sind wahre Wunderwerke der Architektur und der Handwerkskunst. Im farbenfrohen Souk erwartet Sie ein Fest der Sinne, und in der endlosen Wüste sowie in romantischen Oasen und faszinierenden Wadis erleben Sie Natur, Brauchtum und Tradition, was im Oman auf einzigartige Weise mit der Moderne verbunden werden konnte. Vor 40 Jahren gab es 3 Schulen und 10 km Asphaltstrassen, heute sind es 1'300 Schulen und 23'000 km Strassen. Die Identität des Landes und seiner gastfreundlichen Bevölkerung ging aber nicht verloren, wie Sie fasziniert feststellen werden. Entdecken Sie die Höhepunkte eines spannenden Märchenlandes zwischen Tradition und Moderne auf bequeme Weise. Ganz bewusst verzichten wir auf einen Hotelwechsel, so dass Sie zwischen den interessanten Ausflügen auch genügend Zeit zur Erholung in einer luxuriösen, direkt am Meer liegenden Hotelanlage haben. Lassen auch Sie sich von diesem Land begeistern!
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Bequemer Flug ab Zürich mit Swiss und kurzem Zwischenstop in Dubai (ohne Aussteigen) nach Maskat in Economy oder Business Class.
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A CS-R ei s e le itu n g Diese Reisen werden durch eine erfahrene ACS-Reiseleitung begleitet, welche Ihnen als versierter Organisator, charmanter Gastgeber sowie mit Rat und Tat zur Seite steht. Für die Ausflüge und Führungen steht ein versierter lokaler und deutschsprachiger Fremdenführer zur Verfügung, der Sie mit Geschichte, Kultur, Traditionen und Natur des Landes vertraut macht.
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Für Schweizer, Deutsche und Österreicher ist für die Einreise in den Oman ein, bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger, Reisepass sowie ein Visum, welches bei der Ankunft am Flughafen erteilt wird, erforderlich. Januar bis März sind für den Oman ideale Reisemonate mit sonnigem Wetter sowie warmen, aber nicht heissen Tagestemperaturen von ca. 25 Grad. Die Zeitverschiebung im Oman beträgt in den Wintermonaten plus 3 Stunden zur Schweiz (MEZ). Diese Reise wird von der ACS-Reisen AG in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Hauseigentümerverband HEV durchgeführt. Es gelten die Allg. Vertrags- & Reisebedingungen der ACS-Reisen AG.
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Oman - Märchenland am Golf
Reis epro g r a mm 06./16.11.2015, Fr/Mo
Zürich - Maskat
07./17.11.2015, Sa/Di
Maskat
Individuelle Anreise zum Flughafen Zürich. 12.45 Uhr Abflug mit Swiss Flug LX 242 nach Maskat. Nach einer kurzen Zwischenlandung in Dubai (ohne Aussteigen) 23.20 Uhr Ankunft in Maskat, wo Sie von Ihrem deutschsprachigen, lokalen Fremdenführer begrüsst werden. Transfer zum herrlich am Meer gelegenen Hotel Shangri-La Al Bandar. Begrüssungscocktail, Zimmerbezug. Nach einem späten Frühstück Stadtrundfahrt durch Maskat, der vielfältigen Hauptstadt des Sultanats Oman. Auf der Fahrt ins Zentrum werfen Sie einen ersten Blick auf pittoreske Felslandschaften und den hochmodernen Strassenbau. Im bekannten Muttraq Souk erleben Sie einen echten Rausch der Sinne, bevor Sie im Bait Al Zubair Museum einen Einblick in das Kunsthandwerk des Landes bekommen. Fahrt über die Corniche und Fotohalt beim Al Alam Palast, dem Repräsentationspalast des Sultans. Rückkehr zum Hotel und Zeit für ein individuelles Mittagessen und zur Erholung. Abend zur freien Verfügung.
08./18.11.2015, So/Mi
Wadi Bani Khalid, Wüste
Fahrt mit modernen Jeeps zum Wadi Bani Khalid, dem wohl schönsten Wadi des Omans. Lassen Sie sich von dieser einmaligen Atmosphäre verzaubern, genau so wie bei der anschliessenden Fahrt durch die endlose Weite der Wüste. Nach dem Mittagessen in einem luxuriösen Wüstencamp Rückkehr nach Maskat und Abend zur freien Verfügung.
10./20.11.2015, Di/Fr
Meer und Kunst
11./21.11.2015, Mi/Sa
Nakhl, Wadi Banni Awf
Nach einem kurzen Transfer steigen Sie in der Marina Bandar Rowdah auf ein Schnellboot für eine etwa zweistündige Fahrt, während der Sie wilde Delphine beobachten können. Anschliessend interessanter Besuch der Kunstgalerie einer königlichen Hoheit, die sich mit viel Liebe für moderne omanische Kunst einsetzt. Rückkehr zum Hotel und Zeit zur Erholung. Zum Abendessen werden Sie in einem stilvollen Restaurant im historischen Teil von Maskat erwartet. Mit wiederum modernen Jeeps fahren Sie via Barka zum ca. 1.5 Fahrstunden entfernt gelegenen Nakhl Fort. Die 400-jährige Burg liegt reizvoll auf einem Hügel und bietet einen interessanten Einblick in die Geschichte sowie eine herrliche Aussicht. Weiterfahrt durch eine ebenso faszinierende wie pittoreske Landschaft, vorbei an Dörfern und Oasen, wo Sie einen Einblick in das gleichermassen von Tradition und Moderne geprägte heutige Leben erhalten. Nach der Fahrt in ein abgeschiedenes Bergdorf ist für Sie im Wadi Bani Awf ein exklusives Barbecue vorbereitet. Dieses Mittagessen unter freiem Himmel inmitten einer spektakulären Naturkulisse ist ein unvergesslicher Höhepunkt Ihrer Reise. Rückfahrt nach Maskat und gemeinsames Abendessen in einem der Spezialitätenrestaurants des Hotels.
12./22.11.2015, Do/So
Moschee, Erholung
13./23.11.2015, Fr/Mo
Maskat - Zürich
Am letzten Tag zeigen wir Ihnen die neue Moschee von innen. Der Besuch dieses Wunderwerks der Architektur und Handwerkskunst ist ein weiterer Höhepunkt der Reise. Anschliessend bestaunen Sie das ebenso prachtvolle Royal Opera House. Auf der Rückfahrt zum Hotel werden Sie im legendären Al Bustan Palace zum Mittagessen in Buffet-Form erwartet. Den Nachmittag können Sie nochmals zum Ausspannen am Strand nutzen. Das Zimmer im Hotel steht Ihnen bis zum Check-Out zur Verfügung. Am späten Abend Transfer zum Flughafen.
Vi el e Lei s t u n g e n • Linienflüge Zürich – Maskat – Zürich via Dubai mit Swiss in Economy oder Business Class inkl. Flughafentaxen (ca. Fr. 350.- / 450.-) • Flughafentransfers • 7 Übernachtungen im Luxushotel Al Bandar mit Frühstücksbuffet • Stadtrundfahrt und Transfers in modernen, klimatisierten Reisebussen, Ausflüge ausserhalb von Maskat mit modernen Jeeps • Ausflüge und Eintritte gemäss Reiseprogramm • 3 Mittag- und 3 Abendessen (inkl. Wasser und Tee) • Ausführliche Reiseunterlagen • Versierter lokaler, deutschsprachiger Fremdenführer • Erfahrene ACS-Reiseleitung
00.20 Uhr Abflug mit Swiss Flug LX 243 nach Zürich. Nach einer kurzen Zwischenlandung in Dubai 06.20 Uhr Ankunft in Zürich. Individuelle Heimreise.
P r ei s e 09./19.11.2015, Mo/Do
Erholung
Der heutige Tag steht zur Erholung und für individuelle Entdeckungen zu Ihrer freien Verfügung. Geniessen Sie die Einrichtungen der grosszügigen Hotelanlage, entspannen Sie sich am Pool, unternehmen Sie einen Strandspaziergang oder nutzen Sie den kostenlosen Shuttle-Bus für einen Besuch des lebendigen Zentrums von Maskat und des farbenfrohen Souks. Am Abend werden Sie in Maskat von einer omanischen Familie in ihrem Privathaus zum Abendessen erwartet, ein spannender und sehr authentischer Blick in das heutige Leben der einheimischen und ausgesprochen gastfreundlichen Bevölkerung.
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06.11. - 13.11.2015 Economy Class
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9'760
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16.11. - 23.11.2015 Economy Class
5'460
7'570
Business Class
8'960
11'070
Annullations- & Rückreise-Versicherung:
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Agenda
Agenda August 2015 Freitag, 07. August
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September 2015 Sa /So, 12./13. September
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