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Shared Mobility
Allianz für geteilte Mobilität
Auf Initiative der Mobilitätsakademie des TCS schlossen sich vierzehn namhafte Anbieter von Shared-Mobility-Diensten zur «Swiss Alliance for Collaborative Mobility», kurz «CHACOMO», zusammen.
TEXT DOMINIC GRAF | FOTO EMANUEL FREUDIGER
Nutzen statt besitzen, teilen statt besetzen: Das Prinzip der Sharing Economy hat längst auch im Verkehrssektor Einzug gehalten, ja, es ist sogar prädestiniert dafür. Schon heute ist das
Teilen und Kombinieren von
Autos, Fahrten, Velos, Scootern und Trottinetten eine ernsthafte Alternative zum eigenen Gefährt und ein vielversprechender Teil der Lösung für eine effizientere, ökologischere und sozialere
Mobilität.
Den Nährboden für diese «neue Mobilität» liefert dabei vor allem der fortschreitende Zerfall der alten bipolaren Verkehrswelt mit dem klassischen öffentlichen Kollektivverkehr auf der einen und dem privaten Individualverkehr auf der anderen Seite. Mit der Entstehung eines kollaborativen Verkehrssystems, in dem sowohl neue als auch etablierte Verkehrsanbieter mit geteilten Transportmitteln, alternativen Geschäftsmodellen und hochdigitalisierten Betriebsstrukturen den Schweizer Mobilitätsmarkt in Richtung einer Shared Mobility verändern, geraten auch die politischen Prämissen und regulatorischen Rahmenbedingungen unter Veränderungsdruck.
Neue, starke Stimme
Um den noch jungen Markt in der Schweiz weiterzuentwickeln und in die Zukunft zu führen, fehlte es bisher jedoch an einem Branchenverband, der sich in der Politik Gehör verschafft und die Interessen der stark wachsenden Welt der Shared- Mobility-Anbieter vertritt. Mit der Gründung der Schweizer Allianz für eine kollaborative Mobilität «CHACOMO» erhält sie diese wichtige und starke Stimme, die sich für ihre Mitglieder auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene einsetzt.
Initiatorin von «CHACOMO» ist die Mobilitätsakademie des TCS, die mit Carvelo2go und Smargo selbst zu den Sharing -Pionieren in der Schweiz gehört. Dem Ruf der TCS-Denkfabrik sind insgesamt vierzehn Anbieter (siehe Foto) gefolgt und haben sich Ende letzten Jahres auf die Gründung des neuen politisch aktiven Verbands und Ansprechpartners verständigt. Damit zeigt der TCS einmal mehr, dass er sich als grösster Mobilitätsclub des Landes für den Zugang und die freie Wahl des Verkehrsmittels einsetzt und neuen Modellen nicht nur aufgeschlossen ist, sondern sie sogar aktiv antreibt.
Weitere Mitglieder willkommen
Wie es in der Gründungsmitteilung heisst, sind weitere Anbieter von Car-, Ride-, Bike- oder Micro-MobilitySharing- Diensten sowie andere Betreiberinnen von Mobilitätsplattformen aufgerufen, sich mit dem Beitritt in die neue Allianz für eine nachhaltige – weil geteilte – Mobilität zu engagieren. ◆
Weitere Infos auf chacomo.ch
Die Gründungsmitglieder Mobility Carsharing, Uber, AMAG, Lime, Tier, Voi, PostAuto, edrive carsharing AG, Swiss E-Car, 2EM, PubliBike, Parcandi AG sowie der TCS und seine Mobilitätsakademie mit ihrem eCargobike-Sharing Carvelo2go
Jörg Beckmann, Leiter der Mobilitätsakademie und Gründungspräsident von «CHACOMO»
Drei Fragen zu Shared Mobility
Warum war jetzt der richtige Zeitpunkt, die Shared-Mobility-Allianz «CHACOMO» zu gründen? Jörg Beckmann: Die Angebote sind etabliert und wachsen. Zudem kommen stetig neue Anbieter dazu. Die Shared Mobility wird künftig quasi als «vierter Verkehrsträger» im urbanen Mix eine wichtige Rolle spielen und zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit und politischer Debatten sein. Aktuell gibt es viele politische Dossiers, zu denen die Akteure Position beziehen möchten, sich durch die bestehenden Verbände jedoch ungenügend vertreten fühlen. Das wollen wir mit «CHACOMO» ändern.
Sind die Leute schon bereit für eine umfassende, geteilte Mobilität? Absolut. Die Share- und Subscription Economy ist voll im Trend. Gerade junge «Urbanites» suchen nach Alternativen zum Autobesitz und erwarten mehr Flexibilität vom ÖV. Ausserdem wird es immer selbstverständlicher, das «allmächtige» Smartphone auch als Mobilitätswerkzeug und Generalschlüssel für Shared-Mobility-Dienste zu nutzen.
Viele verbinden das Teilen jedoch als Einbusse von Bequemlichkeiten … Der zeitliche und finanzielle Aufwand, ein privates Mobilitätswerkzeug zu unterhalten wird oft unterschätzt. Zum Beispiel kostet ein gutes elektrisches Lastenvelo über 5000 Franken, hinzukommen geschätzt 500 Franken im Jahr für die Wartung und Reparatur. Mit Carvelo2go bieten wir Optionen, die wesentlich günstiger und dank der Digitalisierung auch bequem sind. ◆
KONSUM & INTERNET Lotto, Jass, Poker & Co.: Was ist erlaubt?
«An unserer Jassrunde haben wir diskutiert, ob Glücksspiele in der Schweiz erlaubt sind oder nicht, wenn um Geld gespielt wird. Sind Glücksspiele verboten?»
TEXT VERA BEUTLER
Nein. Wer Geldspiele durchführen will, braucht aber grundsätzlich eine Bewilligung oder eine Konzession. Das Gesetz spricht nicht von Glücksspielen, sondern von «Geldspielen». «Geldspiele» sind «Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht».
Regulierte Geldspiele
LEX4YOU «lex4you» ist Ihre interaktive Rechtsauskunftsplattform für den Alltag – gut verständlich, aktuell und praktisch. Für rechtliche Anliegen steht Ihnen der TCS zur Seite. lex4you.ch «Geldspiele im privaten Kreis» bewilligungsfrei zulässig, sofern sie weder gewerbsmässig sind noch öffentlich bekannt gemacht werden oder die Spieler über ihren Einsatz hinaus Kosten übernehmen müssen. «Geschicklichkeitsspiele» sind ebenfalls nicht vom Gesetz erfasst, auch Sportwettkämpfe sind ausgenommen, selbst wenn die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr bezahlen müssen und ein Preisgeld gewinnen können. Bewilligungsfrei schliesslich Am stärksten reguliert sind Spiel- sind von Medienunternehmen banken, sie dürfen nur mit einer durchgeführte Spiele – hier muss Konzession arbeiten. Wer Lotte- die Gratisteilnahme möglich sein – rien, Sportwetten oder Geschick- oder die Kombination eines Warenlichkeitsspiele via elektronische kaufs oder Aboabschlusses mit oder mechanische Apparate ab einem Wettbewerb. ◆ wickelt, interkantonal oder online durchführt, benötigt eine Bewilligung der interkantonalen Behörde. Wer Kleinlotterien, lokale Sportwetten oder kleine Pokerturniere durchführt, benötigt eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsund Vollzugsbehörde. Das Geldspielgesetz nimmt jedoch einige Spiele vom Geltungsbereich aus. So bleiben einem Wettbewerb. Vera Beutler ist Dr. iur. und iur. und Leiterin des InfoLeiterin des Info-Centers Centers «Recht & Versicherungen» plattform für den Alltag –
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