Treffpunkt
Zielgruppe: Treffpunkt.Bau agiert als Informationskette zwischen Erstausrüster-Industrie, Maschinen-Herstellern, Händlern und Bauunternehmern, die als Endkunden die Hauptzielgruppe darstellen. Jede Ausgabe berichtet über wichtige Veranstaltungen, informiert über Neuheiten und bringt Nachrichten auf den Punkt. Entscheider der Baubranche gewinnen mit Treffpunkt.Bau schnell und umfassend einen Überblick über relevante Themen und Trends.
Themen: Konzentriert, inhaltsstark und mit einem hohen Anteil selbst recherchierter Beiträge erfassen neun Ausgaben jährlich den gesamten Themenkosmos der Baumaschinenindustrie. Erdbau- und Tiefbaumaschinen sind Hauptthemen in Treffpunkt.Bau. Geräte für den Straßen- und Wegebau sowie Kran- und Hebetechnik, Bau-Nutzfahrzeuge, Abbruch und Recycling sowie Brechen und Sieben sind weitere Kernthemen. Neben Maschinen, Technik und Service behandelt Treffpunkt.Bau zukunftsweisende Themen wie Digitalisierung und neue Technologien. Schwerpunktausgaben vertiefen gezielt ausgewählte Sonderthemen.
Multimedial: Treffpunkt.Bau ist der Direktlink in die Branche. E-Paper, Newsletter, Social Media und die tagesaktuelle Website – Treffpunkt.Bau erreicht mit seinen digitalen Kanälen weltweit attraktive, online-affine Zielgruppen. Das besonders reichweitenstarke E-Paper reichert Treffpunkt.Bau mit Videos an. Anzeigen avancieren zum viel geklickten Multiplikator für die Kontaktchance.
Live dabei: Spannende Themen recherchiert das Treffpunkt.Bau-Team vor Ort und liefert Informationen aus erster Hand. Reportagen sowie Messe- und Veranstaltungsberichte sind ein Markenzeichen von Treffpunkt.Bau. Die exklusiven Inhalte reizen das Leserinteresse und unterstreichen die journalistische Qualität des Fachmagazins.
Knickgelenkte Dumper ergänzen das Angebot
HYUNDAI CONSTRUCTION EQUIPMENT EUROPE Der Hersteller ergänzt seine rasch expandierende Reihe schwerer Bau- und Erdbaumaschinen um zwei Modelle knickgelenkter Muldenkipper. Die Dumper HA30A und HA45A mit Nennnutzlasten von 28 beziehungsweise 41 passen ideal zu Hyundais größeren Raupenbaggern und Rad-
yundai Construction Equipment steigt mit zwei Modellen in den Markt für knickge- lenkte Dumper ein, bei denen bewährtes, in- novatives Design und Technologie für hohe Produktivität und überlegene Mobilität vor Ort sorgen. Der HA30A und der HA45A sind auf die Marktsegmente der 30 und 45-t-Klas- sen ausgerichtet und nach dem Konzept eines permanenten Sechsradantriebs gebaut; sie verfügen für maximalen Antrieb und Traktion in schwierigem Gelände über Sperrdifferentia- le vorn und hinten sowie ein Längsdifferential, das sich manuell sperren lässt.
Hervorragende Wendigkeit und Stabilität Die Dumper haben ein kompaktes Fahrwerks- design für bessere Manövrierbarkeit, mit
Die E-Serie umfasst die Modelle CX130E, CX160E,CX180E,CX210E,CX240E,CX250E, CX300E mit Einsatzgewichten von 13 bis 30 Tonnen. Die neuen Raupenbagger zeichnen sich besonders durch die erstmalige Integration neuer FPT Industrial (FPT)-Motoren der Stufe V, ein überarbeitetes Kabinendesign mit optimiertem Bedienkomfort, eine effizientere Hydrauliksteuerung mit verbesserten Betriebsarten, überarbeitete Maschinenkomponenten, einen neuen Unterwagen sowie ein neues, umfassendes Dienstleistungsangebot aus. Im Ergebnis sollen Kunden von einer präziseren Feinsteuerung, höherer Zuverlässigkeit, mehr Bedienkomfort, höherer Effizienz und Produktivität sowie niedrigen Gesamtbetriebskosten (TCO) profitieren. Im Gespräch mit Vladimir Knezevic, CNH Industrial
schrägem Rahmen hinten und einem Diffe- rential vorn, das für eine kürzere vordere Rah- mensektion in das ZF-Getriebe integriert ist. Das führt zum laut Hersteller kleinsten Wen- deradius im Markt und herausragender Stabi- lität. Die selbstnivellierende hydropneumati- sche Federung an der Vorderachse unterstützt komfortables Fahren zusätzlich und sorgt für maximale Lenkbarkeit bei schwierigen Boden- bedingungen. Der Drehkranz ist vor dem Gelenkpunkt des Fahrwerks angeordnet, was durch gleichmäßi- ge Gewichtsverteilung auf den Vorderrädern für mehr Stabilität und Traktion in jeder Fahr- situation führt. Dank gleichmäßiger Gewichts- verteilung kann der Fahrer die Sperrdifferentia- le bei einem Sperrwert von nur 45° einsetzen
und so selbst beim Lenken den Antrieb beider Vorderräder beibehalten.
Geschaffen für schwieriges Gelände Die beiden Hinterachsen arbeiten mit einem Tandem-Bogie-Design, einem einzigen Zen- traldifferential und Doppel-Innenzahnrad- antrieb auf jeder Seite des Dumpers. Diese Tandem-Untersetzungsgetriebe drehen ins- gesamt um fast 40°, sodass durch maximale Schwingung der Hinterachsen in schwierigem Gelände guter Bodenkontakt gehalten werden kann. Das einzelne Zentraldifferential erhöht die Bodenfreiheit unter dem Dumper. Der HA30A und der HA45A sind serienmä- ßig mit einem vollhydraulischen Retarder in Kombination mit einer elektronischen Motor-
Holthaus, Case Construction Equipment PR Consultant DACH, Lea Jambon, CNH Industrial Marketing Manager DACH, und Lars Midderhoff, Case Produktmanagement, erfuhr die Redaktion des Treffpunkt.Bau mehr zu den neuen Raupenbaggern, den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entwicklung und den Zukunftsplänen des Unternehmens.
Die neue E-Serie bietet zahlreiche neue Ausstattungsmerkmale, die Kunden durch ihr Zusammenspiel eine sehr gute Einsatzverfügbarkeit,ProduktivitätundRentabilitätgarantieren sollen. Welche Änderungen werden Anwender Ihrer Meinung nach sofort bemerken?
Lars Midderhoff: Am Offensichtlichsten sind wahrscheinlich die Änderungen in der Kabine, die den Fahrerkomfort betreffen. Die Kabine verfügt über zahlreiche neue Funktionen, die
das Fahrerlebnis insgesamt verbessern. Eine komfortablere Einstiegshöhe, ein brandneuer 10-Zoll-LCD-Monitor mit fünf konfigurierbaren Tasten, eine neue Anordnung der Bedienelemente, eine gefederte Steuerkonsole und größere Ablagefächer. Auch die Neigung der Fahrpedale wurde angepasst und verbessert. Die Leistung der Klimaautomatik wurde zudem durch ein Kühlsystem-Upgrade und eine optimale Positionierung der Belüftungsdüsen verbessert. Der optionale Case Maximum View Monitor ermöglicht durch die Integration von drei Kameras eine verbesserte Sicht auf die Maschine. Auch das Hydrauliksystem CIHS, das bereits aus der vorherigen Generation bekannt ist, verfügt nun über vier neue Betriebsarten mit zusätzlichen anpassbaren Hydraulikeinstellungen, um die Durchflussmengen für Stiel, Ausleger- oder Schwenkbewegungen anzupassen. Der Super Power (SP)-Modus sorgt für maximale Produktivität, der Power (P)-Modus bietet bei Bedarf einen zusätzlichen Leistungsschub und der Lifting (L)-Modus optimiert Hubeinsätze. Zusammen mit den neuen FPTMotoren ermöglicht der Eco-Modus (E) bei einigen Modellen deutliche Kraftstoffeinsparungen von bis zu 17 %. Der Pressemitteilung haben wir entnommen, dass die 13- bis 18-Tonnen-Modelle der neuen E-Serie mit dem 4,5-Liter-Motor N45 aus der NEF-Baureihe ausgestattet sind, während der N67 aus derselben Motorenfamilie die 21- bis 30-Tonnen-Modelle mit 6,7 Litern Hubraum antreibt. Wie ist es technisch möglich, mehr Leistung mit einem geringeren Kraftstoffverbrauch zu vereinbaren? Lars Midderhoff: Das war zugegebenerma-
„Betrachtet man das Gesamtbild, dann verliefen die letzten zwei Jahre trotz zahlreicher Hürden sehr gut. Natürlich waren auch wir von Lieferengpässen betroffen. Dennoch haben wir es geschafft, unsere Maschinen in einem akzeptablen Zeitrahmen auszuliefern.“
Lars Midderhoff, Case Produktmanagement
ßen eine Gratwanderung, denn die neuen Motoren-Abgasstufen sind im ersten Moment eher restriktiv. Case hat hier eine Lösung ohne Abgasrückführung (AGR) entwickelt, die eine höhere Effizienz bei der Kraftstoffverbrennung gewährleistet. In Verbindung mit der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) am Filter sowie der AdBlue-Einspritzung bietet die ESerie ein sehr hohes Einsparungspotential bei den Gesamtbetriebskosten (TCO). Die neue E-Serie ist darüber hinaus mit HI-eSCR2 ausgestattet, einer Nachbehandlungslösung von FPT, die über die gesamte Lebensdauer völlig wartungsfrei ist. Auch eine mechanische Reinigung oder ein Austausch sind während des gesamten Lebenszyklus nicht erforderlich. Durch die Verdoppelung der Wartungsintervalle auf bis zu 1.000 Stunden für Motoröl, Kraftstofffilter und Ölfilter konnte Case zudem die Wartungsfreundlichkeit deutlich verbessern. Außerdem können alle Modelle der E-Serie mit regulären oder alternativen Kraftstoffen betrieben werden, z. B. mit dem zunehmend beliebteren HVO (hydriertes Pflanzenöl). In Zeiten steigender Energie- und Kraftstoffpreise könnte das ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein. Wie ist Case bei der Entwicklung der Raupenbaggermodelle vorgegangen und wie lange hat die Entwicklung in etwa gedauert? Lars Midderhoff: Die Entwicklung der neuen Modelle hat etwa drei bis vier Jahre gedauert. Wir standen vor der Herausforderung, ein Produkt zu optimieren, das eigentlich schon sehr gut war. Wir haben diesen Zeitraum benötigt, um sicherzustellen, dass unsere Geräte auch so zuverlässig und haltbar sind, wie es unsere Kunden von uns gewohnt sind und erwarten. Bei der Entwicklung der neuen Raupenbagger war es uns besonders wichtig, auf Kundenwünsche einzugehen. Deswegen haben wir beispielsweise die Kabine in den Fokus unserer Überlegungen gerückt. Geräumige, voll verstellbare ergonomische Sitze, eine optimierte
.2022 TREFFPuNKT BAu ERdBEw gu g
und die
wurde optimiert, sodass die Maschine noch einfacher manövriert werden kann.
Ein vergrößerter Einstiegs- und Fußraum sorgt für noch mehr Komfort. Eine bessere Außensicht bietet zudem die neue Scheibenwaschanlage.
der
Treffpunkt Die Medienmarke
1 Titel: Treffpunkt.Bau
2 Kurzcharakteristik: Treffpunkt.Bau ist ein Fachmagazin für Entscheider der Baumaschinen-Branche. Es informiert das Fachpublikum über aktuelle Branchenereignisse, Veranstaltungen und Events. Fachbeiträge aus den Bereichen Baumaschinenkonstruktion, technische Alleinstellungsmerkmale und Baumaschinenvorstellungen sowie Autorenbeiträge und Interessensarbeit von Verbänden ergänzen das Themenspektrum.
3 Zielgruppe: Bauhauptgewerbe 70 %, Baumaschinenhändler 15 %, Hersteller von Baumaschinen 15 %
4 Erscheinungsweise: 9 Ausgaben jährlich
5 Heftformat: DIN A4 Format 210 × 297 mm
6 Jahrgang: 10. Jahrgang
7 Bezugspreis: Inland: 35,– Euro als Jahresabonnement
(9 Ausgaben inkl. Versand zzgl. 7 % MwSt)
Ausland: 45,– Euro Jahresabonnement
(9 Ausgaben inkl. Versand)
8 Organ: –
9 Mitgliedschaften: IVW angeschlossen
10 Verlag: MZ Mediaverlag GmbH
Härtnagel 2, D-87439 Kempten
Telefon +49 831 / 697 30 51–0
Telefax +49 831 / 697 30 51–50
E-Mail info@treffpunkt-bau.eu
Website www.treffpunkt-bau.com
11 Herausgeber: Manfred Zwick DW–20 mz@treffpunkt-bau.eu
Bernd Mair DW–10 bm@treffpunkt-bau.eu
12 Anzeigen: Franz Nieberle DW–60 fn@treffpunkt-bau.eu
David Kern DW–70 dk@treffpunkt-bau.eu
Dieter Arl DW–80 da@treffpunkt-bau.eu
13 Redaktion: Gloria Schaffarczyk DW–90 gs@treffpunkt-bau.eu
Peter Hebbeker DW–85 ph@treffpunkt-bau.eu
Michael Schulte DW–30 ms@treffpunkt-bau.eu
14 Strategie / Beratung: Rainer Oschütz DW–0 ro@treffpunkt-bau.eu
15 Layout: Stephan Lindemann DW–75 sl@treffpunkt-bau.eu
16 Umfangs-Analyse: 10 Ausgaben, Juli 2021 – Juli 2022 Gesamtumfang
Stück
Stück
Treffpunkt T Termin und Themenplan
Ausgabe Termine Themen
Messen
2 3
ET: 08.02.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
24. – 27. Januar 2023
51. VDBUM-Seminar, Willingen
26. – 29. Januar 2023
Februar RS: 17.01.23
AS: 20.01.23
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
ET: 10.03.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
Baumag, Luzern
08. – 10. Februar 2023
Deutsche Asphalttage, Berchtesgaden
03. März 2023
FACHTAGUNG ABBRUCH, Berlin
14. – 18. März 2023
März RS: 15.02.23
AS: 17.02.23
4
ET: 14.04.2023
April RS: 23.03.23
AS: 27.03.23
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Schalungen, Gerüste, Beton(-bearbeitung), Diamant- und Trenntechnik
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Nachlese: VDBUM Seminar, Deutsche Asphalttage, BetonTage
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane, Turmdrehkrane
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Wartung, Pflege
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Hauptausgabe für die Messen: TiefbauLIVE/RecyclingAKTIV
Nachlese: Fachtagung Abbruch, Conexpo
CONEXPO, Las Vegas
23. – 25. März 2023
BeBoSa, Willingen
29. – 30. März 2023
SOLIDS, Dortmund
31. März. – 02. April 2023
FORST live, Offenburg
25. – 27. April 2023
LogiMat, Stuttgart
27. – 29. April 2023
TiefbauLIVE / RecyclingAKTIV, Karlsruhe
SONDERTHEMA Anbaugeräte
ET: 12.06.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
24. – 25. Mai 2023
WorkSafe, Dortmund
18. – 20. Juni 2023
Mai / Juni RS: 15.05.23
AS: 19.05.23
7
Juli
ET: 17.07.2023
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane, Turmdrehkrane
• Schalungen, Gerüste, Beton(-bearbeitung)
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Hauptausgabe für die Messen: Demopark, BetonTage
Nachlese: LogiMat, TiefbauLive/RecyclingAktiv
Demopark, Eisenach-Kindel
20. – 22. Juni 2023
BetonTage, Neu-Ulm
RS: 19.06.23
AS: 26.06.23
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Aufbau- und Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Winterdienstmaschinen, -anbaugeräte und –komponenten
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Hauptausgabe für die Messe: Steinexpo
Nachlese: Demopark, BetonTage
SONDERTHEMA
Schalung, Gerüste, Beton
Treffpunkt
Termin und Themenplan
Ausgabe Termine Themen Messen
8/9
ET: 05.09.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
23. – 26. August 2023
Steinexpo, Homberg / Nieder-Ofleiden
August / September RS: 11.08.23
AS: 18.08.23
Doppel ausgabe
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane, Turmdrehkrane
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
06. – 10. September 2023
NordBau, Neumünster
08. – 09. September 2023
Platformers Days, Karlsruhe
21. – 24. September 2023
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Hauptausgabe für die Messen: NordBau, Platformers Days
SONDERTHEMA
Persönliche Schutzausrüstung
ET: 09.10.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
24. – 27. Oktober 2023
A+A, Düsseldorf
NUFAM, Karlsruhe 10
Oktober RS: 15.09.23
AS: 21.09.23
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane, Turmdrehkrane
• Schalungen, Gerüste, Beton(-bearbeitung)
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Hauptausgabe für die Messe: A+A
Nachlese: Steinexpo, NordBau, Platformers Days
ET: 10.11.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
12. – 18. November 2023 Agritechnica, Hannover
November RS: 16.10.23
AS: 20.10.23
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge
• Winterdienstmaschinen, -anbaugeräte und –komponenten
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Nachlese: A + A
ET: 18.12.2023
• Erdbewegung, Bagger, Radlader, Dumper
• Gewinnung, Brechen, Sieben, Aufbereitung, Abbruchtechnik und Rückbau, Recycling
• Autobahn- und Straßenbau, Tunnel- und Brückenbau
SONDERTHEMA
Motoren & Hydraulik
Dezember 2023 / RS: 24.11.23
Januar 2024 AS: 01.12.23
Doppel ausgabe
• Kanalbau, Tiefbau und grabenloses Bauen (Rohr- und Leitungsbau)
• GaLaBau, Kompaktmaschinen, Anbaugeräte, Kommunalmaschinen
• Krane, Teleskopen, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, AT- und Raupenkrane, Turmdrehkrane
• Schalungen, Gerüste, Beton(-bearbeitung)
• Baustelleneinrichtung und –absicherung, Berufsbekleidung und Arbeitsschutz
• Nutzfahrzeuge, Lkw, Tieflader, Anhänger, Transporter, Mulden, Ladungssicherung, Ladekrane
• Wartung, Pflege, Instandhaltung
• OEM, Motoren, Getriebe, Hydraulik, Achsen, Laufwerke, Bereifung, Filter, Komponenten
• Diamant- und Trenntechnik, Kleingeräte und handgeführte Werkzeuge
• Management, Digitalisierung, Finanzierung, Versicherungen und Recht
Nachlese: Agritechnica
Treffpunkt
Anzeigengrößen im Satzspiegel (blaue Schrift: Anzeigengrößen randabfallend zzgl. 3 mm umlaufender Beschnitt)
1/8 Seite
1-spaltig
B × H: 42,5 × 130 mm
B × H: 52,5 × 146 mm
1/8 Seite
2-spaltig
B × H: 90 × 65 mm
B × H: 100 × 81 mm
1/8 Seite 4-spaltig
1/4 Seite 1-spaltig
B × H: 185 × 32 mm
B × H: 210 × 48 mm
B × H: 42,5 × 265 mm
B × H: 52,5 × 297 mm
1/4 Seite
2-spaltig
B × H: 90 × 130 mm
B × H: 100 × 146 mm
1/4 Seite 4-spaltig
B × H: 185 × 65 mm
B × H: 210 × 81 mm
1/3 Seite
2-spaltig
1/3 Seite
4-spaltig
1/2 Seite 2-spaltig
B × H: 90 × 180 mm
B × H: 100 × 196 mm
B × H: 185 × 90 mm
B × H: 210 × 106 mm
B × H: 90 × 265 mm
B × H: 100 × 297 mm
1/2 Seite 4-spaltig
B × H: 185 × 130 mm
B × H: 210 × 146 mm
2/3 Seite
3-spaltig
Sonderformat
Juniorpage
2/3 Seite 4-spaltig
B × H: 137,5 × 235 mm
B × H: 147,5 × 251 mm
B × H: 185 × 175 mm
B × H: 210 × 191 mm
3/4 Seite
3-spaltig
B × H: 137,5 × 265 mm
B × H: 147,5 × 297 mm
3/4 Seite 4-spaltig
B × H: 185 × 200 mm
B × H: 210 × 216 mm
1/1 Seite
B × H: 185 × 265 mm
B × H: 210 × 297 mm
linke Seite rechte Seite
2/1 Seite: B × H: 2 × 198 × 265 mm je Seite
2/1 Seite: B × H: 2 × 210 × 297 mm
Nur bei Panoramaseiten Beschnitt in der Mitte bei überlaufendem Motiv: 5 mm Überlappung je Seite.
Treffpunkt
1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit × 297 mm hoch, DIN A4 mit Beschnitt: 216 mm breit und 303 mm hoch
Satzspiegel: 185 mm breit × 265 mm hoch
Spaltenanzahl:
4 Spalten, Spaltenbreite 42,5 mm
Anzeigenspalten:
1. Spalte 42,5 mm, 2. Spalte 90 mm,
3. Spalte 137,5 mm, 4. Spalte 185 mm
2 Druck und Bindeverfahren: Bogenoffset, Klebebindung, produktionsfähige Vorlagen in 300 dpi Auflösung, gedruckt in Euroskala-CMYK.
3 Datenübermittlung: per E-Mail an sl@treffpunkt-bau.eu oder externer Upload wie z. B. wetransfer.com
bei Rückfragen: +49 831 / 6 97 30 51–75
4 Datenformate: Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3 Dateien. Offene Daten (z. B. InDesign) sind zu vermeiden. Die Datei sollte druckfähig sein, d. h. alle verwendeten Schriften sind eingebettet, die Bilder benötigen eine Auflösung von 300 dpi, Bitmaps mindestens 600 dpi. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei telefonischer oder Text- und Auftragsübermittlung. Die Änderung oder Anfertigung entsprechender Druckunterlagen im Kundenauftrag erfolgt gegen Berechnung.
Formate und technische Angaben
5 Farben: Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO). Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums (ICC-Color Management) wird speziell auf die Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen.
6 Proof: Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www.fogra.org). Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen.
7 Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.
8 Gewährleistung: Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten (Texte, Farben, Abbildungen) übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben kann der Verlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Satz- oder Reproarbeiten sowie für die Erstellung fehlerhafter Proofs.
9 Kontakt: Stephan Lindemann, Auftragsabwicklung: +49 831 / 697 30 51–75
2 Zuschläge:
Titelseite (205 × 210 mm, zzgl. 3 mm) 5.200,– Euro
Platzierung: Umschlagseite 2 und 3 3.830,– Euro Umschlagseite 4 4.150,– Euro
Farbzuschläge: Kein Aufschlag auf in Euroskala dargestellte Farben, Preise für HKS, Pantone oder Lackierungen auf Anfrage
Formatzuschläge: Bei randabfallenden Motiven 10 % Aufschlag auf den Basispreis, Beschnittzugabe 3 mm auf allen Seiten
Platzierungszuschläge: 10 % Aufschlag auf seiten- oder themenverbindliche
Platzierung
3 Rabatte: Bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige):
Malstaffel: Mengenstaffel:
3 Anzeigen 6 % 2 Seiten 6 %
6 Anzeigen 12 % 4 Seiten 12 %
9 Anzeigen 20 % 6 Seiten 20 %
4 Stellen- / Gelegenheits- & Internetanzeige: Stellenmarkt, Geschäftsverbindungen, Gebrauchtmarkt und Auktionen / Versteigerungen
5 Sonderwerbeformen:
5a Einhefter bis 170 g / m²
2-seitig 2.990,– Euro
4-seitig 5.985,– Euro
6-seitig 8.980,– Euro
8-seitig 11.970,– Euro
Einhefter werden rabattiert.
Rabatte siehe „Merkblatt für Einhefter“. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden.
Technische Details siehe Seite 12
5b Beilagen
lose eingelegt, maximale Größe 200 mm × 290 mm
Preis pro Tsd. bis 25 g 225,– Euro
alle weiteren 5 g pro Tsd. 10,– Euro
Technische Details siehe Seite 13
5c Aufgeklebte Postkarten
Preis pro Tsd. 105,– Euro zzgl. des jeweiligen Postentgelts, nicht rabattierbar, Preis gilt nicht für Warenproben.
5d Titelseitenstörer: Beidseitig bedruckter Störer am Bund der Titelseite, verklebt inkl. Stanzform.
Preis und Verfügbarkeit auf Anfrage
6 Beratung und Buchung: Bernd Mair, Manfred Zwick, Franz Nieberle, David Kern, Dieter Arl, Michael Schulte Tel +49 831 / 697 30 51–0
7 Zahlungsbedingungen und Bankverbindung:
Bank IBAN: Auf Anfrage
BIC-/SWIFT Code: Auf Anfrage
Steuernummer: 127/132/90325
UST-Ident-Nr: DE 296 721 431
Treffpunkt
Einhefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist ein verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangabe vorzulegen. Einhefter (auch Beihefter genannt) müssen so gestaltet werden, dass sie als Werbung erkennbar sind, nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können und dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Einhefter, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach vorheriger, vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post angenommen werden.
Formate: unbeschnitten in mm Breite × Höhe
1 Blatt (= 2 Seiten) 216 × 303
2 Blatt (= 4 Seiten) 432 × 303
3 Blatt (= 6 Seiten) 620 × 303
4 Blatt (= 8 Seiten) = 2 × 2 Blatt
Benötigte Anliefermenge: 8.550 Exemplare, Mehrauflage bei Messen und Doppelausgaben auf Anfrage
Einhefter: Formate und technische Angaben
Technische Angaben: Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern. Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen. In der Art und Ausführung müssen Einhefter so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung nicht erforderlich ist.
Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei mehrblättrigen Einheftern muss der Einhefter zum Bund, also in Einsteckrichtung geschlossen sein. In allen anderen Fällen kann ein Erschwerniszuschlag berechnet werden. (Einhefter = Beihefter)
Versandanschrift: auf Anfrage
Liefervermerk: Treffpunkt.Bau, Ausgabe Nr. xx, Liefermenge 8.550, Lieferung: Frei Haus Mehrauflage bei Messen und Doppelausgaben
auf Anfrage
Treffpunkt
Beilagen: Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe. Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Platzierung erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend.
Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Magazin aufgenommen.
Benötigte Auflage: 8.550 Exemplare Mehrauflage bei Messen und Doppelausgaben auf Anfrage
Anliefertermin: bis 2 Tage nach dem Anzeigenschluss
Format: Maximal 200 mm breit × 290 mm hoch
Beilagen: Formate und technische Angaben
Anlieferadresse
für Beilagen: Holzmann Druck GmbH & Co. KG
Gewerbestraße 2
86825 Bad Wörishofen
Liefervermerk: Für Treffpunkt.Bau, Ausgabe: xx / 23
Lieferung: Frei Haus
Technische Angaben: Beilagen werden lose eingelegt. Sie müssen aus einem Stück bestehen und so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Verarbeitung entfällt. Erschwernisse bei der Verarbeitung und zusätzliche Arbeiten (z. B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbindlichen Musters zur Prüfung der Möglichkeiten von Verarbeitung und Versand angenommen werden. Sofern die Beilage aus mehreren Blättern besteht, muss sie zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein.
Treffpunkt
1 Auflagenkontrolle: IVW angeschlossen
Verlagshinweis: Die Stammauflage pro Ausgabe liegt im Insertionsjahr 2023 bei 8.500 Exemplaren. Mehrauflagen bei Doppelausgaben und Messen auf Anfrage.
Auflagen und Verbreitungsanalyse
2 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe gem. IVW-Prüfung (Stand: 2. Quartal 2022)
Kurzfassung der Erhebungsmethode
1. Methode: Empfänger-Struktur Analyse durch Dateiauswertung
2. Grundgesamtheit tvA Inland
3. Zeitraum der Aufstellung: 2. Quartal 2022
4. Durchführung der Untersuchung: Verlag
Anmerkung: Der Verlag greift auf ein Spektrum von 44.300 manuell selektierten Leseradressen zurück. Diese Zielkunden erhielten im Ausgabejahr treffend zu Branche, Spezialgebiet, Gewerk und Aufschlüsselung ein Exemplar der Fachzeitschrift. Persönlich adressiert an Entscheider-Positionen wird themenkonform zum Redaktionsinhalt gezielt versandt.
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
2. Quartal 2022
Treffpunkt
Wir multiplizieren die Reichweite Ihrer Werbung
TITELSTORY
Abbruchunternehmen erhält Zuwachs
noch effizienter zu meistern.
Wenig verfügbarer Raum, keine Neuerschließungen und eine dennoch boomende Baubranche. Die noch dazu anhaltend positive Gesamtkonjunktur sowie die Energiewende, die den Bedarf an Erneuerung der ver-
alteten Infrastruktur nach sich zieht, sind allesamt Faktoren für eine gute Auftragslage der Abbruchunternehmen. So rüstet sich auch die Ferraro Group mit Sitz in Neunkirchen im Saarland für zukünfti-
„Wir haben einfach auf die richtige Branche gesetzt. Nach rund 35 bis 40 Jahren ist der Rückbau von Industrieanlagen oder gewerblich genutzten Gebäuden in der Regel wirtschaftlicher als die aufwendige Sanierung, und folglich geht uns die Arbeit nie aus.“
Giuseppe Ferraro, Geschäftsführer Ferraro Group
ge Spezialeinsätze im Abbruch: „Um den vielfältigen Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, entwickeln wir situationsgerecht Abbruch- und Entsorgungskonzepte für ausgediente Bauwerke, ob Windkraftanlagen, Wohnhäuser oder Industriegebäude. Deswegen suchten wir nach zuverlässiger Technologie, die uns zukünftig bei unseren herausfordernden Einsätzen unterstützt“, erläutert Abbruchunternehmer Giuseppe Ferraro, der mit seinem Vater und Firmengründer Cav. Damiano Ferraro das Unternehmen als Ge-
von rund 16,5 m ist der Einsatz wie geschaffen für den 830 Abbruch von Sennebogen, der je nach Anbaugerät mit einer Reichhöhe von bis zu 19 m glänzt. Der kompakte Abbruchbagger ist spezialisiert auf den selektiven Rückbau von Gebäudebestandteilen, indem er unter anderem problemlos Massen an Bewährungsstahl extrahiert und bei der Zerkleinerung sowie Vorsortierung des Betonbruchs unterstützt. Letzteres stellt ein wesentliches Merkmal dieser Baustelle dar: Rund 70 % des Betonbruchs sollen vor Ort zerkleinert und beim Neubau anstelle von Kies und Sand wiederverwertet werden, um die energieintensive Neugewinnung der Ressourcen zu vermeiden und die Umwelt zu schonen.
Die komplexe Struktur der Gebäude sowie die Vielzahl an verbauten Materialien erfordern eine kraftvolle sowie multifunktionale Maschine wie den 830 Abbruch, der dank leistungsfähiger Hydraulik problemlos Stahlbeton-Scheren und weitere Anbaugeräte antreibt. Besonders seine Standfestigkeit durch die bis auf 4,5 m teleskopierbaren Raupenlaufwerke, seine Reichweite und gleichzeitig hohe Traglast im gesamten
360° Arbeitsbereich erweisen sich als unverzichtbar auf der Deggendorfer Baustelle: Denn statisch bedingt müssen gewisse Wände zunächst stehenbleiben, die Maschine jedoch im Inneren des Gebäudes Stahlbetondecken oder Bewehrungsstahl herausziehen und quer zum Unterwagen verladen ein enormer Kraftakt.
6300 HD Demolition: der Seilbagger
Auch der einzigartige 300 t HD Seilbagger eröffnet Ferraro nun ganz neue Möglichkeiten. Mit dem extra für den Abbruchexperten auf den Einsatz in großer Höhe konzipierten 6300 HD kann eine Abbruch-Kugel auch noch bei 80 m Höhe betrieben werden. Dem Rückbau von Hochhäusern mit über 50 m Höhe steht zukünftig nichts mehr im Weg, denn wenn Longfront-Maschinen an ihre Grenzen kommen, ist das feinfühlige Gespür der Abbruchexperten an der Kugel gefragt: klassisch und effizient. Und beim Verheben schwerer Bauteile im Kranbetrieb können die Abbruchexperten zudem auf die enorme Traglast des 6300 HD von 300 t zählen.
schäftsführer leitet, über die Hintergründe der Großinvestition in Sennebogen Equipment.
Kraftakt für den 830 Abbruchbagger:
Premiere auf Deggendorfer Baustelle Im niederbayerischen Deggendorf erlebt aktuell einer der fünf Abbruchbagger 830 E seine Feuertaufe: Ferraro ist dort am Abriss von mehreren, in die Jahre gekommenen Schulgebäuden beteiligt. Das Mega-Projekt dauert mit dem Rückbau und Wiederaufbau des Schulzentrums bereits seit 2015 an. Mit einer Gebäudehöhe
Interaktives E-Paper: Angereichert mit Video-Links und aktiven Web-Links besitzt das reichweitenstarke Treffpunkt.Bau
E-Paper einen erheblichen Mehrwert für Leser und Werbetreibende. Beilagen werden im E-Paper eingebunden.
Wenn ein Lächeln mehr sagt als 1000 Worte: der stolze Maschinenbediener Salvatore Gambino.
300
Tonnen Traglast bietet der Seilbagger 6300 HD von Sennebogen.
Mit der um 30° neigbaren Kabine ist ein ganz neues Ergonomie-Level erreicht: Zurückgelehnt in den Sitz hat der Fahrer sein Anbaugerät bequem im Blick und arbeitet besonders sicher.
Website: Auf unserer Website finden Leser aktuelle Meldungen, ein Artikel- und MagazinArchiv sowie zusätzliche Werbeflächen.
Gefragt nach dem italienischen Erfolgsrezept seines Unternehmens schmunzelt Ge schäftsführer Giuseppe Ferraro und meint:„Wir haben einfach auf die richtige Branche gesetzt.
Nach rund 35 bis 40 Jahren ist der Rückbau von Industrieanlagen oder gewerblich genutzten Gebäuden in der Regel wirtschaftlicher als die aufwendige Sanierung, und folglich geht uns die Arbeit nie aus. Mit unserem Maschinenpark sind wir außerdem in der Lage, europaweit zu agieren. Und dabei haben wir immer die Kos ten im Blick: Entsprechend investieren wir re gelmäßig in moderne Maschinen, um noch effizienter und sparsamer zu arbeiten!“
Facebook: Durch ergänzende Videos und Beiträge auf unserer Facebook-Seite erweitern wir stets unsere Reichweite und begeistern neue Leser.
Newsletter: Unser Newsletter hält Sie stets über neue Ausgaben und tagesaktuelle Themen auf dem Laufenden.
Treffpunkt
Onlinewerbung
auf treffpunkt-bau.com
Die Website treffpunkt-bau.com ist suchmaschinenoptimiert. Das Layout der Website ist kompatibel mit Desktop-PCs, Tablets im Hoch- und Querformat sowie Smartphone-Displays (optimiert für mobile Endgeräte).
Durch den nichtstatischen Aufbau können auch individuell gestaltete Werbeflächen angeboten werden.
Infos und Beratung unter:
+49 831 / 6 97 30 51– 0
Treffpunkt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Sonderwerbeformen, Einhefter, Beilagen, Digital- & Online-Werbemittel
§ Geltung, Ausschließlichkeit
Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH, deren aegelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen. Diese AGB gelten ergänzend dazu sinngemäß für Beilagen-Buchungen. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines Mustersstücks welches eine Woche vor dem Redaktionsschluss im Verlag vorliegen muss angenommen.
§ Angebot, Vertragsschluss
Aufträge für Werbemittel können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Ein Vertrag als Buchung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Dazu wird dem Kunden empfohlen die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und eine Gegenzeichnung oder eine Bestellung ana den Verlag zu bestätigen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des MZ Mediaverlag GmbH. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Presseoder Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Beitrags erwecken oder Fremdanzeigen oder gefährdende Werbeinhalte enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte mitteilen.
§ Vertragsabwicklung
Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit der ersten Schaltung (Veröffentlichung) des Werbemittels im Insertionsjahr. Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien („Vorlagen“) stellt der Auftraggeber dem Verlag vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig zur Verfügung an den Verlag. Werden Vorlagen digital (z. B. per CD, E-Mail oder externen Uploaddiensten / FTP) an den Verlag übermittelt, sind sie nur mit geschlossenen Dateiformaten zu übertragen, sprich mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Werbebotschaften, die mit offenen Dateien (das gilt insbesondere für: Corel Draw, Word, Publisher, Open Office-Versionen oder QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig die Möglichkeit und Empfehlung ein Farb-Proof bzw. ein Proof- oder. Messprotokoll als zusätzliche Sicherheit anzuliefern. Geschieht dies nicht, bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren, Torjanern oder Schadsoftware aller Art sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlagshaus weiteren Schaden verursachen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages über. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet drei Monate nach Veröffentlichung des jeweiligen Auftrags. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung des Werbemittels als erteilt. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbemittebeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheini-
gung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung beispielsweise mit dem Wort „Anzeige“ zu ergänzen. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen. Aufträge können nur rechtzeitig, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, und schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige oder Werbeform zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung aufgrund des geschalteten Werbemittels verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Preisliste des MZ Mediaverlag zu entrichten. Werbeagenturen oder Unternehmen die dementsprechend Auftreten sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kunden-Nettopreis, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlässen. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter Unternehmen an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Aufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
§ Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung Der Preis für die Veröffentlichung eines Werbemittels richtet sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Für redaktionell gestaltete Werbemittel, Einhefter, Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektive, sowie Werbemittel, die nach Anzeigenschluss in Auftrag gegeben werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Preisänderungen für erteilte Aufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 50 Tagen schriftlich nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres geschalteten Werbemittel gewährt („Insertionsjahr“). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Insertionsjahres. Die Frist beginnt mit der Schaltung des ersten Werbeauftrag, wenn nicht anders vereinbart wurde.
Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Kalendermonate nach Ablauf des Insertionsjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, egal durch welchen Grund, so kann vom Verlag der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt werden. Auftragsrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigenaufträge abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Rechnungen können vom Verlag innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Bei Aufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht des Anzeigenauftrags bejaht. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Werbemittel ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Schaltung beginnenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – falls eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (falls keine verkaufte vorhanden, die durchschnittlich tatsächlich verbreitete tvA) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflage um mindestens 19 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen des Werbemittels vom Vertrag zurücktreten konnte. Derartige Minderungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels.
§ Mängelgewährleistung
Für die Aufnahme von Werbemitteln in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten Seiten wird keine Gewähr geleistet. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Vorlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen oder 10 Werktagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Ein nicht offensichtlicher Mangel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe reklamieren. Bei fehlerhafter Wiedergabe des Werbemittels – trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen und rechtzeitiger Reklamation – kann der Auftraggeber eine Nacherfüllung verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 14 Monate nach Veröffentlichung des Werbemittels. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Sind Mängel bei den Vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei schadhaften der Veröffentlichungen keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Beiheftern = Einhefter, Beilagen oder Produkten mit Warenproben etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
§ Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, gleich aus welchem Grund , sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche wegen Verzugs, der Verletzung vertraglicher Pflichten oder gewerblicher Schutzrechte
Dritter sowie aus unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht, wenn der Verlag, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder leicht fahrlässig eine Vertragspflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder sich die Schadensersatzansprüche sich aus einer Beschaffenheitsgarantie ergeben. Haftet der Verlag dem Grunde nach, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verlags, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist oder sich aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergibt. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei. Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht.
§ Schadensminderungspflicht
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollten Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, so möge er den Verlag umgehend kontaktieren. Der Verlag sagt bereits nach telefonischer Kontaktaufnahme verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würde wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurück gewiesen werden. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.
§ Rechteeinräumung
Der Auftraggeber garantiert der MZ Mediaverlag GmbH, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt dem Verlag die für die zweckgemäße Nutzung des Werbemittels in den jeweiligen Werbeträgern erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen von Werbeträgern.
§ Speicherung von Auftraggeber-Daten
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Auftraggeber-Daten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verlag ist soweit gesetzlich zulässig berechtigt, Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen weiterzuleiten, die sich mit der Erhebung und Auswertung dieser Informationen beschäftigen. Diese Daten werden dort aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.
§ Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags Kempten im Allgäu. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der MZ Mediaverlag GmbH Kempten (Allgäu).
Bernd Mair Geschäftsführung
Manfred Zwick Geschäftsführung
Rainer Oschütz Strategie & Beratung
Mirja Mikschl Assistenz der Geschäftsführung
MZ Mediaverlag GmbH
Härtnagel 2 . 87439 Kempten
Telefon +49 (0)8 31 / 6 97 30 51– 0
Telefax +49 (0)8 31 / 6 97 30 51– 50
Gloria Schaffarczyk
Redaktion
Mail info@treffpunkt-bau.eu
Peter Hebbeker Redaktion
Michael Schulte Redaktion
Franz Nieberle Vertrieb
David Kern Vertrieb
Dieter Arl Vertrieb
Stephan Lindemann Layout
TREFFPUNKT.BAU gibt es auch als: