Mediadaten 2014
Das regionale Wirtschaftsmagazin www.tt-verlag.de
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Inhaltsverzeichnis 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
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Kurzcharakteristik Verbreitungsgebiet Technische Angaben Individuelle Firmenpräsentationen Firmenbroschüren Geschäftsanzeigen / Anzeigenpreise / Erscheinungstermine Anzeigenbeispiele / Formate Einhefter Beilagen Digitale Druckunterlagen Team „Allgäuer Wirtschaftsmagazin“ Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Kurzcharakteristik Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin wendet sich an Unternehmer, Handwerker, Händler, Gewerbetreibende und Selbständige in unserer Region. Frauen wie Männer. Und deren Familien. Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin will kein reines Wirtschafts-Fachblatt sein, sondern auch Informationen aus Politik, Gesundheit, Sport, Ernährung, Wellness, Freizeit, Mode, Mobilität oder Alltagsthemen bieten. Aber natürlich stehen Unternehmen und Unternehmer, Unternehmerporträts und Unternehmer interviews im Mittelpunkt. Wie auch wichtige Fragen rund um Ihr gutes Recht oder Geldanlageund Steuertipps.
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Wobei uns alteingesessene Traditionsunternehmen ebenso interessieren wie Weltkonzerne, die vom Allgäu aus operieren; beeindruckende Aufsteiger ebenso wie mutige und pfiffige Neugründer. Das Allgäuer Wirtschaftsmagazin erscheint alle zwei Monate im bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt wird daher auf regionalen Themen liegen – ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen. Unseren Lesern wünschen wir viele neue Eindrücke, interessante Informationen und die eine oder andere Neuentdeckung.
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Verbreitungsgebiet Illertissen
• Bayerisches und württembergisches Allgäu • Auflage 10.000 Exemplare • ca. 25.000 Leser
Biberach an der Riß
Bad Waldsee
Inland: Ausland: Einzelheft:
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27,90 Euro inkl. Versand 38,40 Euro inkl. Versand 4,90 Euro
Bad Wurzach
Kaufbeuren Leutkirch im Allgäu
Schongau Marktoberdorf
Kempten
Jahresabonnement
Landsberg am Lech
Memmingen
Kißlegg
Ravensburg
Im Einzelabonnement bei sechs Ausgaben (zweimonatlich)
Bad Wörishofen
Mindelheim
Wangen im Allgäu
Isny im Allgäu
Friedrichshafen Lindenberg Lindau
Nesselwang Oberstaufen Immenstadt Sonthofen
Bad Hindelang
Pfronten
Füssen Reutte
Bregenz
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Technische Angaben Zeitschriftenformat 230 mm breit x 297 mm hoch (Magazinformat) Satzspiegel 185 mm breit x 265 mm hoch Spaltenzahl 3 Spalten, Spaltenbreite 57 mm Druck- & Bindeverfahren Bogenoffset, Klebebindung Termine Erscheinungsweise zweimonatlich, sechs Ausgaben pro Jahr Erscheinungstermine 2014 Februar 2014 April 2014 Juni 2014 August 2014 Oktober 2014 Dezember 2014
28.02.2014 30.04.2014 30.06.2014 20.08.2014 31.10.2014 19.12.2014
Verlag TT Verlag GmbH Hausanschrift St.-Mang-Platz 1, 87435 Kempten Telefon +49(0) 831 960151-0 Telefax +49(0) 831 960151-29 Internet www.tt-verlag.de E-Mail info@tt-verlag.de Zahlungsbedingungen Rein netto nach Rechnungserhalt ohne Abzug Bei Vorauszahlung 2 % Skonto Bankverbindung Sparkasse Allgäu BLZ 733 500 00 Konto-Nr. 514 269 406 IBAN DE 32 7335 0000 1051 4260 64 BIC-/SWIFT_Code BYLADEM1Alg Ust.-Ident-Nr. DE 263904869 Steuernummer 127/140/00266
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Individuelle Firmenpräsentation Eine Seite 890,00 Euro (LP) 1.050,00 Euro (GP)
GP = Grundpreis / LP = Lokalpreis Produktionskostenzuschuss Produktionskostenzuschuss
Ab zwei Seiten pro Seite 690,00 Euro (LP) Produktionskostenzuschuss pro Seite 810,00 Euro (GP) Produktionskostenzuschuss Unsere Leistungen für Ihre individuelle Firmenpräsentation: • Interviewtermin mit unserer Redaktion bei Ihnen vor Ort • Unsere Redaktion arbeitet einen PR-Bericht über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und / oder Ihre Dienstleistungen aus • Unsere Grafik / Layout entwirft und erstellt ein ansprechendes und professionelles Layout • Die Endabstimmung Ihres Berichts erfolgt natürlich in Absprache mit Ihnen vor Drucklegung
Erscheinungstermine 2014 Februar 2014 April 2014 Juni 2014 www.tt-verlag.de
Heft-Nummer 1_2014 2_2014 3_2014
Erscheinungstermin Dispositionsschluss 28.02.14 30.01.14 30.04.14 02.04.14 30.06.14 30.05.14
August 2014 Oktober 2014 Dezember 2014
Heft-Nummer 4_2014 5_2014 6_2014
Erscheinungstermin Dispositionsschluss 20.08.14 18.07.14 31.10.14 02.10.14 19.12.14 21.11.14 6
Erstellung von Unternehmensbroschüren Auch in Zeiten des Internets und Online-Shops informieren sich bis zu 2/3 der Kunden vor dem Kauf in Printmedien. Sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich erfüllen Unternehmensbroschüren die Funktion als „Türöffner“ oder als Schaufenster in Ihr Unternehmen. Wir erstellen sehr hochwertig gestaltete, individuelle Unternehmensbroschüren. Dabei realisieren wir Ihre Wünsche, von der Beratung über das Design, Fotoshootings, Anzeigengestaltung und der Erstellung von Texten bis hin zur fertigen Unternehmensbroschüre.
Ansprechpartner für Unternehmensbroschüren Thomas Tänzel
(0831) 960 151-10
taenzel@tt-verlag.de
Andreas Gajewski Christian Sauer Simone Kaneider Gabriele Unglert
(0831) 960 151-11 (0831) 960 151-12 (0831) 960 151-13 (0831) 960 151-14
gajewski@tt-verlag.de sauer@tt-verlag.de kaneider@tt-verlag.de unglert@tt-verlag.de
Nicht nur die Inhalte sind wichtig, auch die äußere Erscheinung Ihrer Unternehmensbroschüre spielt bei Ihren Kunden eine große Rolle, denn der erste Eindruck ist durch nichts zu ersetzen. Um diesen Eindruck möglichst professionell und bleibend zu gestalten, bieten wir viele Veredelungstechniken an, wie zum Beispiel Prägedrucke, Stanzungen oder auch unterschiedlichste Lackierungen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich. Sprechen Sie uns an und wir vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihnen vor Ort.
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Anzeigenpreise * Für angeschnittene Anzeigen muss rundum eine Beschnittzugabe von je 3 mm zur jeweiligen Formatangabe hinzugerechnet werden.
AnzeigenFormat Grundpreis/mm 2/1 Seite (Panorama) 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 2./3. Umschlagseite 4. Umschlagseite
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Satzspiegel Breite x Höhe
im Anschnitt* Breite x Höhe
Ermäßigter Grundpreis Grundpreis (Lokalpreis) 2c / 3c / 4c 2c/3c/4c 2,95 Euro 2,50 Euro
376 x 265 mm
460 x 297 mm
5.430,– Euro
4.615,– Euro
185 x 265 mm 90 x 265 mm 185 x 130 mm 57 x 265 mm 185 x 84 mm 42,5 x 265 mm 90 x 130 mm 185 x 62 mm 185 x 265 mm 185 x 265 mm
230 x 297 mm 112,5 x 297 mm 230 x 147 mm 79,5 x 297 mm 230 x 101 mm 65 x 297 mm 112,5 x 147 mm 230 x 79 mm 230 x 297 mm 230 x 297 mm
3.016,– Euro 1.660,– Euro 1.660,– Euro 1.205,– Euro 1.205,– Euro 755,– Euro 755,– Euro 755,– Euro 3.952,– Euro 4.460,– Euro
2.564,– Euro 1.410,– Euro 1.410,– Euro 1.025,– Euro 1.025,– Euro 641,– Euro 641,– Euro 641,– Euro 3.360,– Euro 3.790,– Euro
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Anzeigenbeispiele
1/1 Seite 185 x 265 mm 230 x 297 mm* 3.016,– Euro GP 2.564,– Euro LP
1/2 Seite quer 185 x 130 mm 230 x 147 mm* 1.660,– Euro GP 1.410,– Euro LP
1/2 Seite hoch 90 x 265 mm 112,5 x 297 mm* 1.660,– Euro GP 1.410,– Euro LP
1/3 Seite quer 185 x 84 mm 230 x 101 mm* 1.205,– Euro GP 1.025,– Euro LP
Alle Formate in mm (Breite x Höhe). * Für angeschnittene Anzeigen muss rundum eine Beschnittzugabe von je 3 mm zur jeweiligen Formatangabe hinzugerechnet werden. GP = Grundpreis / LP = Lokalpreis
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1/3 Seite hoch 57 x 265 mm 79,5 x 297 mm* 1.205,– Euro GP 1.025,– Euro LP
1/4 Seite hoch 90 x 130 mm 112,5 x 147 mm* 755,– Euro GP 641,– Euro LP
Malstaffel 4 Anzeigen 8 Anzeigen 12 Anzeigen
1/4 Seite quer 185 x 62 mm 230 x 79 mm* 755,– Euro GP 641,– Euro LP
Mengenstaffel 5 % 10 % 20 %
ab 2 Seiten ab 4 Seiten ab 6 Seiten
5 % 10 % 20 %
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Einhefter Muster Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters. Einhefter dürfen nur das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden bewerben. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie mit dem Textteil der Zeitschrift nicht verwechselt werden können. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen. 10.200 Exemplare Bis sieben Tage vor Erscheinungstermin
Beschnittschema Einhefter in mm:
2-seitig 4-seitig 6-seitig
Bruttopreis nach Papiergewicht Bis 170 g/m² ab 170 g/m² 2.564,– Euro 3.205,– Euro 5.128,– Euro 6.410,– Euro 7.692,– Euro 9.615,– Euro
Rabatte: Bei Abnahme eines Insertionsjahres (sechs Erscheinungstermine) 2 x = 10 % 4 x = 15 % 6 x = 20 % Technische Angaben Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohne zusätzlichen www.tt-verlag.de
5 mm
5 mm
Bund 3 mm
Bund 6 mm
230 mm 3 mm
230 mm 3 mm
3 mm
3 mm
297 mm
Umfang
297 mm
Einhefterpreise
297 mm
Benötigte Auflage Anliefertermin
Zeitaufwand (maschinell) verarbeitet werden können. • 2-seitige Einhefter (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster • 2-seitige Einhefter (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster • 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster • 4- oder mehrseitige Einhefter (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster
230 mm 3 mm
3 mm
Formate 1 Blatt (= 2 Seiten ) unbeschnitten 305 mm hoch x 236 mm breit 2 Blatt (= 4 Seiten) unbeschnitten 305 mm hoch x 472 mm breit 3 Blatt (= 6 Seiten) unbschnitten 305 mm hoch x 692 mm breit Mehrblättrige Einhefter müssen entsprechend gefalzt, aber unbeschnitten angeliefert werden. 10
Beilagen Muster Bedingung für die Auftragsannahme und -bestätigung durch den Verlag ist die Vorlage eines verbindlichen Musters. Bei zweiseitigen Beilagen ist die Vorderseite der Beilage zu kennzeichnen. Beilagenhinweis Ein Beilagenhinweis kann kostenfrei mit aufgenommen werden. Benötigte Auflage 10 120 Exemplare Anlieferungstermin Bis sieben Tage vor Erscheinungstermin Beilagenpreise Gewicht Preise je 1000 der Beilage Exemplare Bis 25 g 195,– Euro Bis 30 g 205,– Euro Bis 35 g 215,– Euro Alle weiteren 5 g 13,05 Euro Format
Gewicht der Beilage bis 40 g bis 45 g bis 50 g
Preise je 1000 Exemplare 225,– Euro 235,– Euro 245,– Euro
Maximal 210 mm breit x 290 mm hoch
Technische Angaben Die Preise gelten für alle Beilagen, die ohne zusätzlichen Aufwand (maschinell) verarbeitet werden können. • Beilage (1 Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster • Beilage (1 Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender www.tt-verlag.de
Antwortkarte oder Warenmuster • 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) ohne aufgeklebte oder anhängende Antwortkarte oder Warenmuster • 4- oder mehrseitige Beilage (2 oder mehr Blatt) mit aufgeklebter oder anhängender Antwortkarte oder Warenmuster Bei 2 Blatt und mehr muss die Beilage zum Bund, also in Einsteckrichtung, geschlossen sein. Mindestformat: Höchstformat:
60 mm breit x 90 mm hoch 210 mm breit x 290 mm hoch
Aufgeklebte Postkarten Beikleber werden auf eine Basisanzeige so aufgeklebt, dass diese mühelos abgelöst werden können. Für die Verarbeitung kommen in Frage: Postkarten, Briefumschläge mit und ohne Inhalt. Aufgeklebte Warenmuster Warenmuster und elektronische Datenträger werden als Beilagen berechnet. Preise und Klebekosten auf Anfrage mit Vorlage eines verbindlichen Musters. Versandanschrift Holzer Druck und Medien, Druckerei GmbH & Co.KG Fridolin-Holzer-Straße 22 – 24, 88171 Weiler im Allgäu Liefervermerk: Für TT Verlag GmbH, Allgäuer Wirtschaftsmagazin Ausgabe Nr. , Lieferung frei Haus 11
Digitale Druckunterlagen / Richtlinien Druck-PDF Datei: Adobe-PDF / X-3 (2002) Schriften: einbinden Anschnitt: 3mm rundum Farbmodus: CMYK Auflösung: 300 dpi Profil: ISO coated V.2 (ECI)
E-Mail info@tt-verlag.de
Offene Daten InDesign CS 3 - CS 6: Photoshop CS4 und 5: Illustrator CS4 und 5:
Druckunterlagen Reprofähige Vorlagen, gedruckt und Euro-Skala oder digitale Daten (mindestens 300 dpi) notwendige Reprokosten trägt der Auftraggeber.
Schriften vollständig (PS Font und Bildschirmzeichensatz oder OpenType) mitliefern. TIFF, PSD, EPS, JPEG Alle Schriften bitte unbedingt in Kurven bzw. Zeichenwege umwandeln.
Begleitunterlagen Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, Anzeigengröße, Dateiname, Programm mit Versionsangabe. Verwendete Schriften, Erscheinungsdaten, Absender und Ansprechpartner mit Telefon.
Druckverfahren Bogenoffset, Farbanzeigen werden nach der Euro-Skala gedruckt. Sonderfarben nur nach besonderer Vereinbarung Anfertigung von Druckunterlagen gegen Berechnung.
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Ansprechpartner Team Geschäftsführung Thomas Tänzel Andreas Gajewski
(0831) 960 151-10 (0831) 960 151-11
gesamtverantwortlich gajewski@tt-verlag.de
Vertrieb Christian Sauer
(0831) 960 151-12
sauer@tt-verlag.de
Simone Kaneider Gabriele Unglert
(0831) 960 151-13 (0831) 960 151-14
kaneider@tt-verlag.de unglert@tt-verlag.de
Redaktion Susanne Dietz Sylvia Novak Sabrina Vogler Marion Stahlke Ulrike Propach Nicole C. Becker Angelika Hirschberg
(0831) 960 151-0
info@tt-verlag.de
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Redaktion Valerie Ostler Susanne Reitberger Tobias Schumacher Jutta Nichter-Reich Guy-Pascal Dorner Sina Weiß Sabine Stodal Karin Bitsch
(0831) 960 151-0
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Gestaltung info@tt-verlag.de 3hochK Magazin-Layout 3hochK Anzeigen-Satz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inseraten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlich wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter zeilen (68 mm breit) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen, Anzeigen. Die Aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind. Werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages www.tt-verlag.de
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Per Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvorlagen übernimmt der Verlag wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Datenbestand vor. Für Fehler in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zu Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeigen übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen.
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Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie Bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. Bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. Bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplare 10 v. H. Bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsanprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. www.tt-verlag.de
1. Abbestellungen von Anzeigen-, Beihefter- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg. 3. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst bim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 4. Bei 4-c Anzeigen ist ein verbindlicher Farbandruck zu liefern. 5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text angrenzen. 6. Platzierungsbestätigungen – außer bei bestätigten Vorzugsplätzen – gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. 7. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend die Insertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuziehen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. 8. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben. 9. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren. 10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 11. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag vom Anspruch Dritter freizustellen, der diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwächst. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, die Anzeige verstößt in grober Weise erkennbar gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
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Inhalt • Unternehmer und Unternehmen • Experten-Interviews • Rechts- und Steuertipps • Autos und Technik • Mode für Beruf und Freizeit • Wirtschaftsmeldungen • Gesundheit und Wellness, Sport und Freizeit • Firmenbroschüren www.tt-verlag.de
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