12 /LESERBRIEFE/
Vinschgerwind 12-21
WIRTSCHAFTSINFO
Lorin Wallnöfer Kanzlei Lanthaler Berger Bordato Wallnöfer & Partner
Gesetzesdekret „Sostegni-bis“ Am 25. Mai 2021 wurde das Gesetzesdekret „Sostegni-bis“ DL 73/2021 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Nachfolgend einige der wichtigsten Neuerungen: Verlustbeitrag (Art.1). Der Verlustbeitrag von der letzten Unterstützungsverordnung „Sostegni“ wird automatisch in gleicher Höhe neuerlich ausbezahlt. Hierzu muss kein neuer Antrag gestellt werden. Zusätzlich sind folgende zwei Alternativen vorgesehen: 1. Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Geschäftsjahr 2019 bis zu Euro 10 Mio., die den alten Verlustbeitrag erhalten haben, können einen zusätzlichen Antrag für den neuen Bezugszeitraum 1. April 2020 – 31. März 2021 stellen. Da es sich um einen Zusatzbetrag handelt, wird der eingangs erwähnte automatische Beitrag davon in Abzug gebracht. Erforderlich ist ein durchschn. monatlicher Umsatzrückgang in Höhe von 30% gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, wobei die bereits bekannten gestaffelten Beihilfesätze (20% - 60%, je nach Erlöse im Geschäftsjahr 2019) zu verwenden sind. Sollte der automatische Verlustbeitrag höher sein als dieser zusätzliche Beitrag (mit neuem Berechnungszeitraum), wird der entsprechende Antrag von Amtswegen archiviert. Der automatisch ausgezahlte Beitrag bleibt dabei erhalten und muss auch nicht erstattet werden. 2. Für Unternehmen und Freiberufler, welche den alten Verlustbeitrag nicht erhalten haben, sieht das Dekret einen höheren Beihilfesatz zwischen 30% bis 90% des durchschn. Monatsumsatzrückganges vor, immer unter der Voraussetzung, dass letzterer mehr als 30% beträgt. Mietbonus (Art.4) Für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Geschäftsjahr 2019 von bis zu Euro 15 Mio. wird ein Mietbonus in Höhe von 60% (30% bei Pachtverträgen) für den Zeitraum Januar 2021 - Mai 2021 auf die gezahlten Mieten für die gewerblichen Mietverträge gewährt. Grundvoraussetzung ist ein durchschnittlicher monatlicher Umsatzrückgang von 30% im Zeitraum 1. April 2020 – 31. März 2021 gegenüber dem Vorjahr. Für Beherbergungsbetriebe wird der Mietbonus bis 31. Juli 2021 verlängert (auch wenn kein Umsatzrückgang vorliegt).
10.06.21
WOLF UND MENSCH Wer war vorher da, der Wolf oder der Mensch? Egal, heute sind beide da. Und es stellt sich die Frage, ob sie auch in besiedelten Gebieten gemeinsam leben können. Viele Menschen sind der Meinung: „Nein“. Andere wiederum möchten dieser Gemeinschaft eine Chance geben. Wer bestimmt nun? Natürlich der Mensch. Mir scheint allerdings, dass sich das Verhalten von Mensch und Wolf häufig gar nicht so
sehr unterscheidet. Der Wolf befriedigt seinen Jagdtrieb, aber auch seinen Hunger. Der Mensch tut dies genauso. Er geht auf die Jagd, obwohl sein Überleben - im Gegensatz zum Wolf - davon nicht abhängig ist. Die Frage ist nun, wer wohl aus der Sicht des großen Ganzen ein größeres Recht hat, dies zu tun? Meine Meinung ist, dass das Recht auf Leben sowohl für uns Menschen, als auch
für Tiere gilt. Ein großes Maß an Wertschätzung und Liebe für das Leben aller Spezies sind daher die Voraussetzungen um zu erkennen, wie wichtig und wertvoll wir alle sind. Diese Fähigkeiten sind dem Menschen vorbehalten. Vielleicht gelingt es uns, ein friedliches Miteinander zu finden. Lasst es uns zumindest versuchen! Christina Angerer
Nachruf - Karl Laterner (1938 – 2021) Vergangenen Donnerstag ist Karl Laterner im Alter von 82 Jahren verstorben. Zur Zeit der Entdeckung von Ötzi war Laterner Präsident des Kulturvereins Schnals, als solcher engagierte er sich für die Gründung des heutigen archeoParc Schnalstal. Mit Karl Laterner ist am 20. Mai 2021 einer der Promotoren des archeoParc Schnalstal verstorben. Als Gründungs- und langjähriger Präsident des Schnalser Kulturvereins, Jagdrevierleiter und Präsident des Tourismusvereins gestaltete er über lange Zeit die Geschicke des Schnalstales an vorderster Stelle mit. An Laterners unermüdliches Bemühen um die Realisierung des heutigen archeoParc erinnert sich am besten ein langjähriger Wegbegleiter und Mitstreiter: „Der Kulturverein mit Karl als Präsident hatte die Idee und die lokalen und internationalen Kontakte im Kulturbereich.“ erzählt Richard Spechtenhauser, der als damaliger Schnalser Vizebürgermeister und Kulturassessor vom Gemeinderat mit der Betreuung des Projekts beauftragt war und sich zusammen mit den Partnern in der der Landesregierung und im Interreg-Rat um die Finanzierung des Projekts kümmerte.
„Karl Laterner und seine Weggefährten haben seinerzeit erkannt, welcher Glücksfall der Ötzifund ist.“ sagt der heutige Schnalser Bürgermeister, Karl Josef Rainer. „Folgerichtig hat sich die Promotorengruppe zusammen mit der damaligen Gemeindeverwaltung, die Frage gestellt, was es bedeute, ‚Fundort-Gemeinde‘ eines kulturhistorisch dermaßen wichtigen archäologischen Fundes zu sein.“ so Rainer weiter .„Man hat sich damals für die Umsetzung eines jungen, innovativen Museumskonzepts entschieden.“ ergänzt die archeoParcLeiterin Johanna Niederkofler. „Der Museumstyp des archäologischen Freilichtmuseums ist bis heute oft das Mittel der Wahl, wenn die an einem bedeutsamen archäologischen Fundort dessen Geschichte erzählt werden soll, ohne dass dort die Fundstücke selbst konserviert und/ oder ausgestellt werden können.“ erklärt Niederkofler. Der archeoParc Schnalstal besteht nunmehr seit zwanzig Jahren. Laterner war bis zuletzt Mitglied im heutigen Trägerverein des Museums. Dr. Johanna Niederkofler
Vorhersehbares Problem Als letzter TOP der letzten Ratssitzung in Partschins stand die „Genehmigung des Durchführungsplanes für die Zone für touristische Einrichtungen- Campingplatz- II Maßnahme“ auf dem Programm. Nach der Vorstellung des gelungenen und ansprechenden Projektes, kam es erneut zur Diskussion, die eventuell zu erwartende Beeinträchtigung des Verkehrsflusses zwischen Texelbahn und Rabland betreffend. Der Vorschlag zur Vertagung, eingebracht durch Jutta Pedri, um Zeit für ein Gespräch mit Bauherr und Projektant zu gewinnen,
wurde nicht angenommen und so blieb für ein Drittel der anwesenden Gemeinderäte lediglich das demokratiepolitisch legale Mittel, ihre Bedenken durch Stimmenthaltung zu äußern. Zu betonen bleibt, dass gegen die Errichtung des Campingplatzes an sich, als Ergänzung zum bestehenden Angebot touristischer Anlagen, nichts einzuwenden ist, durch das fast vorhersehbare Problem an der Zufahrt jedoch kein Nachteil für die Bürger entstehen soll. Die neue Bürgerliste Partschins Rabland Töll