RECHT TIERISCH Urlaub mit dem Haustier Wenn man sich entschlossen hat, sein Haustier mit auf Reisen zu nehmen, sollte man sich immer fragen, mit welchen Verkehrsmitteln das Tier gerne reist und was für das Tier und den Mitreisenden zumutbar ist. Von langen Autoreisen im Sommer in Richtung Süden sollte man Abstand nehmen, insbesondere wenn man nicht die Möglichkeit hat, in der Nacht zu fahren. Problematisch sind auch zu lange Flugreisen, da der Hund sich über einen langen Zeitraum nicht bewegen und lösen kann.
Der Transport Man sollte auf Vorkehrungen für den sicheren Transport achten, da gerade im Auto eine besondere Sicherungspflicht für Tiere besteht. Hunde können über Gurtsysteme, die auf dem Rücksitz mit dem vorhandenen Sicherheitsgurtsystem verbunden werden, gesichert werden. Kleine Hunde sollten in einer sicheren Transportbox im Fahrzeug, hinter den Sitzen auf dem Boden stehend, transportiert werden. Schon im Jahr 1993 entschied das OLG Nürnberg, dass grob fahrlässig handelt, wer seinen kleinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz ungesichert mitführt und hierdurch ein Unfall verursacht wird. Ungesicherte Hunde im Fahrzeug können auch zu den kuriosesten Unfällen führen. So entschied ebenfalls das OLG Nürnberg 1989, dass man als Fahrzeugführer grob fahrlässig handelt, wenn man in seinem Pkw auf der Beifahrersitzseite einen zirka 25 Kg schweren Hund mit einer Körperlänge von 50 cm und einer Schulterhöhe von 60 cm so unterbringt, dass dieser durch die Körperbewegung den Schalthebel des Automatikgetriebes bei voller Fahrt in eine andere Stellung schieben und einen erheblichen Getriebeschaden verursachen kann.
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Herbst 2021 | TIERISCH GUT
Einfuhrbestimmungen Vor Reiseantritt ist eine gute Organisation erforderlich. Man sollte sich informieren, welche besonderen Einfuhrbestimmungen oder Sonderbestimmungen das Urlaubsland besitzt. Während man früher für die Einreise neben einem gültigen EU-Heimtierausweis und einer Identifizierung des Hundes durch Mikrochip oftmals weitere länderspezifische Auflagen erfüllen musste, ist dies durch eine EU-Verordnung ab dem 1. Januar 2012 erheblich gelockert worden. Anstelle der ehemaligen Blutuntersuchung ist oft bereits der Nachweis einer Tollwutimpfung ausreichend. Neben Schweden und Großbritannien gelten die vereinheitlichten Einreisebestimmungen auch für Irland und Malta. Die Regelung der EU-Verordnung mit dem Verzicht auf den Bluttest gilt auch für einige Länder außerhalb der Europäischen Union wie etwa den USA oder Australien. Die Einreise kann damit bereits 21 Tage nach durchgeführter Impfung erfolgen. Gerade bei geplanten Reisen in sogenannte Drittländer (Länder außerhalb der EU), die eigene Einreisebestimmungen haben können, ist es sinnvoll, sich frühzeitig vor Reiseantritt umfassend über die Sonderbestimmungen zu informieren. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden wird daher generell empfohlen, vor jeder Reise ins Ausland das Tier bei einem Tierarzt zum Gesundheitscheck vorzustellen, der auch über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen erste Auskunft geben kann. Zudem können Informationen über die Internetseiten der einzelnen Botschaften abgerufen werden. Ratsam ist es zudem, sich vom Tierarzt eine kleine Reiseapotheke zusammenstellen zu lassen Somit steht einem entspannten Urlaubsstart mit seinem Vierbeiner nichts mehr im Wege. Rechtsanwalt Andreas Ackenheil Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät und vertritt seit 20 Jahren rechtsuchende Tierhalter, Tiersitter, Tierärzte, Züchter, Vereine und Tierschutzorganisationen im Tierrecht. Für uns beantwortet er die wichtigsten rechtlichen Fragen rund ums Tier.