Wohneigentuemer 11 2016

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Hauseigentümerverband Region Winterthur

Region Winterhur

Nr. 11 November 2016

WOHN EIGENTÜMER

AB S TI MMUNG ZUR KULTURL ANDINITIATIVE VO M 2 7 . NOV EMBER 2016 Der HEV empfiehlt ein Nein zur Umsetzungsvorlage

H E V-R ATGEBER

Der Kanton im Wohnzimmer

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I N H A LT ENDE 2016 VERJÄHREN VERLUSTSCHEINE IN HÖHE VON 15 MILLIARDEN FRANKEN!

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SICHER IST SICHER

Heizöl Tankrevisionen Tanksanierungen Forderungen, für die ein Verlustschein existiert, verjähren zwanzig Jahre nach dessen Ausstellung (Art.   149a   Abs.   1   SchKG). Diese Verjährungsregel trat am 1. Januar 1997 nach der SchKG Revision in Kraft. Darunter fallen auch die in altrechtlichen Verlustscheinen verurkundeten Forderungen, für die ursprünglich noch keine Verjährung galt (Art.   149   Abs.   5   aSchKG).

Sicherheitsbedürfnisse sind sehr individuell, entsprechend unterschiedlich sichern Herr und Frau Schweizer ihr Zuhause. Wünschenswert wäre es, wenn der Einbruchschutz bereits in der Hausplanungsphase thematisiert und eingeplant würde. Das sagt Rolf Mohn, Leiter der polizeilichen Beratungsstelle bei der Kantonspolizei Aargau.

EDITORIAL 5

HEV-KURSE 24

Teilerfolg gegen Enteignung auf Raten in Illnau-Effretikon

HEV-SERVICE 25

Neue Winterthurer Beleuchtungsgebühr HEV reichte Einsprache gegen die neue Gebühr ein 6 Fotowettbewerb Wohneigentümer 7 Farbenfroher HEV-Info-Lunch vom 27. September 2016 8 Die Kulturlandinitiative ist umgesetzt 10

Die Kernanliegen der Kulturlandinitiative sind erfüllt Entwurf Mehrwertausgleichsgesetz überzeugt nicht

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HEV-RATGEBER 15–19

Der Kanton im Wohnzimmer 15 Vorzeitige Rückgabe der Mietsache 16 Wenn Gläubiger nichts unternehmen, verjähren Ende 2016 Verlustscheine im Umfang von rund 15 Milliarden Franken! 18 HEV-IMMOBILIEN 20–23

Liegenschaftenangebote 20 Im 3. Quartal 2016 erfolgreich durch den HEV Region Winterthur verkauft 22 HEV-Immobilienverkauf Erfahrungen unserer Kunden 23

Agenda

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Hypothekarischer Referenzzinssatz Einspracherecht bei Vermietung von Stockwerkeigentum HEV-DRUCKSACHEN 26–27

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«Man sieht dem Haus an, dass es verlassen ist»

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EDITORIAL

Teilerfolg gegen Enteignung auf Raten in Illnau-Ef fretikon

Markus Hutter

Präsident HEV Region Winterthur

Liebe Hauseigentümerinnen, liebe Hauseigentümer Das wuchtige Nein zur SP-Initiative «Wohnen für alle» in Illnau-Effretikon vom 25. September 2016 (Ablehnung der Initiative mit 70,7  %, Nein zum Gegenvorschlag mit 60,7  % der Stimmen) ist für uns Wohnund Hauseigentümer ein gutes Zeichen und vermag zu beruhigen – mindestens auf den ersten Blick. Die Initiative verlangte per Gemeindeordnung, einen Anteil von 15  % an gemeinnützigen Wohnungen in allen Quartieren, also auch in klassischen Einfamilienhaus-Quartieren, bis 2040 festzuschreiben! Die Frage allerdings, wie in den nächsten 25 Jahren insgesamt 15  % aller Wohnungen in den Besitz der Öffentlichkeit bzw. von Genossenschaften übergehen sollten, liess die Initiative völlig offen. Zum Glück haben die Stimmbürger von Illnau-Effretikon eingesehen, dass bei Annahme dieser Initiative nur noch Genossenschaftswohnungen für gemeinnütziges Wohnen gebaut werden könnten! Die deutliche Ablehnung ist aus unserer Sicht auch deshalb erfreulich, weil sich damit eine klare Mehrheit gegen unrealistische, viel zu teure, einseitige und unnötige Wohnraumförderung wendet.

Dennoch erstaunt, dass bis tief ins bürgerliche politische Lager hinein bestritten wurde, dass die Initiative enteignungsähnliche Folgen gehabt hätte. Es sei falsch, von Enteignung zu sprechen, wurde behauptet. Was ganz und gar nicht zutrifft: Eine massive Verdrängung, ja, ein weitgehender Ausschluss privater Bauträger aufgrund der gesetzlichen Pflicht, in der nächsten Zeit fast exklusiv gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen, bedeutet in der Konsequenz ein faktisches Bauverbot für Private, die Wohnraum für andere, insbesondere für eigene Nutzung schaffen wollen. Wenn es nicht genügend verfügbare Bauparzellen zur Erfüllung der hochstehenden Ziele für den gemeinnützigen Wohnraum gibt (wie dies auch in Illnau-Effretikon der Fall ist), werden darüber hinaus die Grundeigentümer bei Um- und Neubauten zwangsläufig verpflichtet werden müssen, ihre Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kostenmiete anzubieten. Das ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsgarantie des privaten Grundeigentümers, der – falls er überhaupt noch zum Zug kommt – ungebührlich eingeschränkt wird, wozu das öffentliche Interesse fehlt. Das automatisch einzuführende Vorkaufsrecht für Genossenschaften oder Verpflichtungen von Grundeigentümern, einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen in Kostenmiete anzubieten, in Kombina­ tion mit der allgemeinen Verdrängung privater Bauträger vom Wohnbaumarkt, weist deshalb einen klaren Enteignungscharakter auf. Entlarvend gibt denn auch der 2015 abgewählte Justizdirektor Martin Graf (Grüne) aus Illnau-Effretikon im Interview mit dem «Landboten» vom 9. September 2016 unumwunden zu, dass es «schweizweit einen Enteignungsartikel für Kleinparzellen in Zentrumszonen bräuchte». Immerhin ist er – im Gegensatz zu den Initiativbe-

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fürwortern, die lauthals verkünden, sie wollten keine Enteignung durch die Hintertüre einführen – ehrlich und steht zu seiner Meinung. Die hohe Regierung soll uns nach seiner Auffassung nicht nur sagen, was und wo wir für wen zu bauen haben, sondern uns unser Eigentum darüber hinaus noch wegnehmen dürfen, wann es ihr gerade passt! Glücklicherweise gab es die französische Revolution und haben wir eine liberale Verfassung in unserem Land, die solche absolutistische Bevormundung aus Beamtenstuben zum Nachteil der freien Bürger verhindert. Deshalb gilt es, sich zu wehren. Denn jede Einschränkung der Eigeninitiative und jede unnötige Auflage an Bauwillige hat enteignungsähnliche Wirkung, vor allem wenn es um staatliche Vorgaben (heute spricht man von «Lenkung») der Wohnraumnutzung geht, die weder baupolizeiliche noch städtebauliche Gründe haben. Der Hauseigentümerverband Region Winterthur begrüsst es, wenn private Bauträger kostengünstigen Wohnraum erstellen. Dies soll aber aus Eigeninitiative und ohne willkürliche Lenkung und ohne den Einsatz öffentlicher Gelder erfolgen, denn nur das ist nachhaltig und für die Allgemeinheit optimal. Staatliche Subventionen zur Steuerung des Angebotes und der Wohnraumnutzung sind falsch, weil sie unnötig und ineffizient sind und die freien Investoren verdrängen. Der Staat ist nicht dazu da, Wohnraum zu schaffen, und der Steuerzahler darf nicht für Staatsbauten aufkommen müssen. Und vor allem: Unser Eigentum ist konsequent zu schützen, so, wie es in der Verfassung steht. Leider ist mit dem Etappensieg in IllnauEffretikon unser unermüdlicher Kampf für Grund- und Wohneigentum noch lange nicht gewonnen. Es braucht deshalb einen starken Hauseigentümerverband!

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Nr. 11-2016


H E V- A K T U E L L

Geschätzte Verbandsmitglieder Am 27. November können die Stimmbürger im Kanton Zürich über die Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative abstimmen. Auf den Seiten 10 und 12 erfahren Sie, warum der HEV wie auch der Regierungs- und der Kantonsrat ein Nein zu dieser Umsetzungsvorlage empfehlen.

Wenn Gläubiger nichts unternehmen, verjähren Ende Jahr Verlustscheine im Umfang von rund 15 Milliarden Franken. Auf der Seite 18 erklärt der Winterthurer Stadtammann, warum diese Verjährung droht und wie sich Gläuber vor dieser Verjährung schützen können.

Ralph Bauert

Geschäftsführer HEV Region Winterthur

Neue Winterthurer Beleuchtungsgebühr HEV reichte Einsprache gegen die neue Gebühr ein Im Rahmen des Sparprogramms «Balance» hat der Winterthurer Stadtrat beschlossen, dass die öffentliche Beleuchtung neu über Gebühren bezahlt werden muss und nicht mehr wie bisher durch Steuergelder. Der HEV Region Winterthur reichte Einsprache gegen diese neue Beleuchtungsgebühr ein.

Der HEV Region Winterthur lehnt diese Beleuchtungsgebühr entschieden ab und prüfte, wie im Wohneigentümer vom April 2016 angekündigt, die rechtlichen Möglichkeiten. Im Oktober hat der HEV Region Winterthur bei der Stadt Winterthur nun offiziell Einsprache gegen diese neue Beleuchtungsgebühr eingereicht.

Nr. 11-2016

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Die Beleuchtungsgebühr wird auch im Gros­sen Gemeinderat in diesem Herbst wieder ein Thema sein. Der Stadtrat hat am 17. August 2016 beantragt, dass auch im nächsten Jahr wieder 0.68 Rappen pro kWh für die öffentliche Beleuchtung als Gebühr verlangt werden sollen. Der HEV Region Winterthur erwartet vom Grossen Gemeinderat, dass dieser diesen Antrag ablehnt und damit die umstrittene Gebühr für die öffentliche Beleuchtung wieder abschafft. Der HEV Region Winterthur wird sich weiterhin aktiv gegen diese Gebühr für die öffentliche Beleuchtung einsetzen. Wie die rechtliche Einsprache des HEV Region Winterthur von der Stadt Winterthur beantwortet wird und ob der Grosse Gemeinderat die Gebühr auch für das Jahr 2017 bewilligt, werden Sie im Wohneigentümer erfahren.

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Foto: Roger Salzmann

Diese neue Gebühr für die öffentliche Beleuchtung wurde per 1. Januar 2016 eingeführt. Neu muss jede Bürgerin und jeder Bürger, aber auch jede Firma 0.68 Rappen pro kWh für die öffentliche Beleuchtung als Gebühr bezahlen. Damit wird der Grundsatz, dass mit einer Gebühr etwas bezahlt wird, wofür man direkt eine Gegenleistung erhält, missachtet. Die Einwohner können durch ihr Verhalten auch nicht den Stromverbrauch bei der öffentlichen Beleuchtung beeinflussen. Aus diesem Grund wurde die öffentliche Beleuchtung bisher auch korrekt mit Steuergeldern bezahlt.


H E V- A K T U E L L

Fotowettbewerb Wohneigentümer Möchten Sie, dass Ihr Foto das Titelbild des Wohneigentümers wird? Für die zehn Ausgaben im nächsten Jahr sucht der HEV jeweils ein Foto von unseren Verbandsmitgliedern, welches anschliessend die Titelseite schmückt. Mit einem guten Foto und ein wenig Glück können Sie Ihr Foto auf der Titelseite wiederfinden. Der Wohneigentümer ist die offizielle Verbandszeitschrift des HEV Region Winter­ thur und wird an die rund 15   000 Verbandsmitglieder versandt. Für die zehn Ausgaben im Jahr 2017 werden die Titelbilder in einem Wettbewerb ausgesucht. Damit die Chancen steigen, dass Ihr Foto zu den zehn ausgewählten Bildern gehört, sollten Sie Folgendes beachten:

■ Das Foto sollte einen Bezug zu Immobilien haben. ■ Das Foto sollte im Hochformat sein. ■ Das Foto muss digital und in einer genügend hohen Auflösung sein. ■ Das Foto sollte oben und unten einen ruhigen und möglichst einfarbigen Bereich haben, damit die Texte auf dem Titelbild gut erkennbar bleiben.

Neben der Publikation auf der Titelseite des Wohneigentümers erhalten alle zehn Gewinner ein einmaliges Geschenk.

einverstanden sein, dass dieses Foto als Titelbild des Wohneigentümers verwendet wird.

Damit Ihr Bild beim Wettbewerb teilnehmen kann, müssen Sie es selber fotografiert haben und Mitglied beim HEV Region Winterthur sein. Ausserdem müssen Sie

Ihr Foto können Sie per Mail einsenden, an folgende E-Mail-Adresse: info@hevwinterthur.ch. Sie können das Foto auch auf einer CD/DVD einsenden an die Adresse:

HEV Region Winterthur, Lagerhausstrasse 11, Postfach, 8401 Winterthur. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns auch Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre HEV-Mitgliedernummer mitteilen. Wenn Sie das Foto auf einer CD/DVD einsenden, schreiben Sie Ihren Namen bitte auch auf die CD/DVD. Einsendeschluss ist der 30. November 2016.

Beispiele vergangener Titelbilder des Wohneigentümers Hauseigentümerverband Region Winterthur

Region Winterhur

Nr. 1/2 Januar / Februar 2015

WOHN EIGENTÜMER

Hauseigentümerverband Region Winterthur

Hauseigentümerverband Region Winterthur

Nr. 5 Mai 2015

Nr. 9 September 2015

WOHN EIGENTÜMER

WOHN EIGENTÜMER

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE:

Hauseigentümerverband Region Winterthur

WOHN EIGENTÜMER

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE

Er bs ch aft s s t eu er u n d Gebü h r en

Nat ional- und St änder at swahlen

AUS DER REGION

AKTUELL

Herbstveranstaltung vom 17. November 2015 Bauen als privater Bauherr – Tipps und Tricks

I m m o b i l i e n m a r k t Re g i o n W i n t e r t h u r

H E V- I M M O B I L I E N

Fü r ein e gu t e Zu ku n ft : Zu s am m en s ch lu s s vo n Illn au - Effr et iko n u n d Ky bu r g

Gut er Rat der sic h lohnt – Vor sic ht beim I mmobilienver kauf

H E V- I M M O B I L I E N

H E V- I M M O B I L I E N

Ko st e n l o se s He r u n t e r l a d e n v o n O n l i n e fo r m u l a r e n

ABSTIMMUNGEN VOM 14. JUNI 2015

AKTUELL:

mit 13 Objekten

mit 12 Objekt en

m it 12 Objekt en

Hauseigentümerverband Region Winterthur

Nr. 12 Dezember 2015

WOHN EIGENTÜMER

Hauseigentümerverband Region Winterthur

Nr. 1/2 Januar/Februar 2016

Hauseigentümerverband Region Winterthur

WOHN EIGENTÜMER

AUS DER GESCHÄFTSSTELLE

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR 2016

Das neue Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister

Ja zur Senkung der überhöhten Grundbuchgebühren

RECHT UND PRAXIS

H E V- A K T U E L L

Alternativen zur SIA-Norm 118

Immobilienmarkt Region Winterthur

H E V- I M M O B I L I E N

H E V- I M M O B I L I E N

mit 8 Objekten

mit 10 Objekten

R AT G E B E R e: ag ufl x. sa E os 00 Gr 17 0

Nr. 3 März 2016

WOHN EIGENTÜMER

Alle freuen sich auf die Glasfasererschliessung – oder doch nicht?

H E V- I M M O B I L I E N mit 16 Objekten

Hauseigentümerverband Region Winterthur

Nr. 7/8 Juli/August 2016

WOHN EIGENTÜMER

BAUGESUCH LEICHT GEMACHT

EINLADUNG ZUM HEV INFO-LUNCH AM 27. SEPTEMBER 2016

N e ue D i e ns t l e i s t ung f ür B a uhe r r e n

Schöner Wohnen in Farbe

H E V- A K T U E L L

R E C H T U ND PR A XIS

B a ub e w i l l i g ung – w i e g e he i c h v or ?

H E V- I M M O B I L I E N mit 12 Objekten

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Nr. 11 November 2015

TT RI NT GA EI OH 1 R EW FÜ I 2 ND A

Fehlerhafte Mietverträge – guter Rat ist manchmal teuer

H E V-IM M OB IL IE N mit 18 Objekten

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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Farbenfroher HEV-Info-Lunch vom 27. September 2016 Kennen Sie das Gefühl? Sie betreten einen Raum und fühlen sich einfach rundum wohl, ohne es manchmal mit Worten beschreiben zu können, woran das liegt? Das Expertenduo Christine Seyffer und Gerhard Murri von «Die Welt in Farbe AG» entführte die rund 110 Zuhörer auf eine spannende, bunte Reise durch Wohnstile, Trends und stilvolle, farbenfrohe Gestaltungsbeispiele von Räumen. Die Innenarchitektin Christine Seyffer präsentierte zuerst einen Einblick in die neuen Wohntrends: «Ein Trend geht klar hin zu mutigen Farbelementen, geschwungenen Formen bei Möbeln, mit einem Hauch der 50er- und 60er-Jahre.» Zu einer gelungenen Farbgestaltung der Räume gehöre aber mehr als nur die Wahl der Lieblings­farbe und das Setzen von Farbtupfern mit bunten Möbeln. Greifen die gelungene Wahl von Farben, Licht und Art der Leuchtmittel, Materialisierung, Oberflächenstruktur und Möblierung gekonnt ineinander, entsteht ein gelungenes, ganzheitliches Farbund Gestaltungskonzept, welches Harmonie in den Wohnräumen ausstrahlt. Ein gelungenes Farbkonzept zieht die ganze Umgebung des Hauses mit ein. Farben bringen Abwechslung in die Räume und neue Energie ins Haus. Farbe ist nicht nur schön fürs Auge, sondern kann auch verschiedene Energien erzeugen. So eignet sich Gelb als die Farbe der Sonne zum Beispiel gut für einen Eingangsbereich, während mit Rot gezielt eine optische Veränderung der Raumgeometrie geschaffen werden kann. Blau als Farbe der Ruhe und Entspannung ist empfehlenswert als Farbe für Schlafzimmer oder Nasszellen. Grün wiederum unterstützt die Kreativität und hat eine anregende Wirkung – optimal also zum Beispiel für Küchen, Büros oder Ausstellungsräume. Bei der Wahl der Farben ist ebenso entscheidend, ob es sich um Licht- bzw. Schattenfarben handelt. Braucht eine Farbe Licht, um Ausdruckskraft zu erhalten oder wirkt sie auch ohne direkte Beleuchtung? Bauherren fühlen sich oft überfordert und unsicher, wenn sie die Materialisierung für den Innenausbau vornehmen müssen. Eine professionelle Begleitung schafft für die Eigentümer grosse Unterstützung. Mittels eines Konzeptes wird vor Baubeginn die Material- und Farbwahl getroffen, es werden Schwerpunkte gesetzt und der bevorzugte Wohnstil definiert (Urban, Natur, Maritim, Mediterran, Klassik). Natürlich wird das Konzept budget­orientiert erarbeitet und von Fachleuten umgesetzt. Inspirationen für eine Neugestaltung der eigenen vier Wände finden Interessierte im Showroom der Firma «Die Welt in Farbe AG» an der Schaffhauserstrasse 84 in Winterthur.

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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WohneigentĂźmer HEV Region Winterthur

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Die Kulturlandinitiative ist umgesetzt Die Kernelemente der Kulturlandinitiative sind mit dem revidierten Richtplan von 2014 umgesetzt. Übrig bleiben radikale Forderungen mit hohen Kostenfolgen. Auch im Grossraum Winterthur würden das Gewerbe und die Bevölkerung unter den Einschränkungen leiden und sinnvolle Raumplanung verhindert. juristisch ungenügend. Der Regierungsrat musste deshalb eine Umsetzungsvorlage in Form einer Verschärfung des PBG ausarbeiten, die am 27. November zur Abstimmung kommt. Die Umsetzungsvorlage geht aber deutlich weiter als der Richtplan und hätte für den Grossraum Winterthur schwerwiegende Folgen.

Gemeinden Freiraum lassen Weitere Verschärfungen des PBG würden den Gemeinden den letzten verbliebenen Handlungsspielraum bei der Raumplanung nehmen. Dörfer, Agglomerationen und Städte würden gleich behandelt, obwohl diese unterschiedliche raumplanerische Probleme haben und entsprechend unterschiedli-

Martin Farner

Vorstandsmitglied HEV Region Winterthur Kantonsrat

Steigender Wohlstand und Bevölkerungswachstum haben auch im Grossraum Winterthur dazu geführt, dass der Wohnflächenbedarf in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist. Ein unschöner Nebeneffekt dieser Entwicklung war die zunehmende Zersiedelung. Der Bund hat mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2013 reagiert und den Kantonen strenge Vorgaben gemacht, die die Zersiedelung stoppen.

Da der Richtplan aber nicht referendumsfähig ist, war diese Form der Umsetzung Nr. 11-2016

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Foto: zVg

Auch Zürich handelte Mit dem neuen RPG müssen die Kantone ihre Richtpläne dem Bund zur Genehmigung vorlegen. So wird die Raumplanung überprüft und besser zwischen den Kantonen abgestimmt. Parallel zu den Entwicklungen auf Bundesebene wurde 2012 in Zürich die Kulturlandinitiative in Form einer «allgemeinen Anregung» angenommen. Basierend auf dem neuen RPG und den Forderungen der Initiative, passte der Kanton Zürich 2014 sein Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie seinen Richtplan an. Die Kernelemente der Initiative wurden darin umgesetzt.

Der Kanton Zürich hat sehr viele Forderungen der Kulturlandinitiative erfüllt.

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che Lösungen benötigen. Oberstammheim und Winterthur sind nur wenige Kilometer voneinander entfernt, die raumplanerischen Herausforderungen sind aber kaum vergleichbar. Die PBG-Verschärfungen würden aber beide Gemeinden schwer treffen. Die Bevölkerung im Grossraum Winterthur wächst. Darum ist eine sinnvolle Raumplanung unabdingbar. Die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative würde diese verunmöglichen und die ganze Region in seiner Raumplanung einschränken. Geschützt würde nur ackerfähiges Kulturland ‒ sogenannte Fruchtfolgeflächen. Ein Kriterium dafür ist die Hangneigung: Je flacher, desto besser ist ein Stück Land für den Ackerbau geeignet. Rebberge, die eine starke Hangneigung haben, wären also nicht geschützt. Durch den Schutz von ackerfähigem Kulturland käme es zu einer Verknappung von

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Bauland. Da die Nachfrage nach Bauland weiter besteht, würde der Druck auf ungeschützte Gebiete ‒ wie zum Beispiel Rebberge ‒ zunehmen. Auch die Entwicklung des Gewerbes würde unter diesen Einschränkungen leiden. Dabei besteht gerade in Winterthur noch grosses Potenzial zum Gewerbeausbau. So setzt sich die Impulsstrategie Wirtschaft unter anderem ein effizientes Baubewilligungsverfahren sowie eine gute Erreichbarkeit für Unternehmen zum Ziel. Zu strikter Kulturlandschutz behindert aber die Entwicklung des Gewerbes und auch dessen Erschliessung.

Falsche Anreize abwenden Kulturland würde bei einem Ja an den falschen Orten geschützt. Es macht keinen Sinn, innerhalb von Siedlungen Landwirtschaft zu betreiben. Eine räumliche Tren-

10.1.2013

10:11 Uhr

nung zwischen Wohn- und Landwirtschaftsgebieten ist für die Landwirte und die Bevölkerung von Vorteil. Die Forderungen, welche auf den ersten Blick durchaus vernünftig klingen, sind in Wahrheit zu radikal. Der Kanton Zürich schützt sein Kulturland durch den bestehenden Richtplan vorbildlich. Der Richtplan lässt aber auch eine Siedlungsentwicklung nach innen zu und erlaubt dem Kanton, gesund zu wachsen. Eine Radikalisierung des PBG ist deshalb abzulehnen.

Der HEV Region Winterthur lehnt die Umsetzungsinitiative zur Kulturlandinitiative ab.

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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HEV KANTON ZÜRICH

Die Kernanliegen der Kulturlandinitiative sind erfüllt Seit der Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG), des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Revision des kantonalen Richtplans wird Kulturland im Kanton Zürich vorbildlich geschützt.

Hans Egloff

Präsident HEV Kanton Zürich Nationalrat

Das Siedlungsgebiet wurde gegenüber dem Richtplan von 1995 sogar um 132 Hektaren verkleinert, und es wurden weitreichende Kompensationspflichten bei der Ein- und Umzonung eingeführt. Der Kanton unterscheidet heute strikt zwischen Siedlungsund Nicht-Siedlungsgebiet, er hat die Bauzonen auf maximal 20 Jahre ausgelegt, und die interkantonale Zusammenarbeit in der Raumplanung wurde verbessert. Eines der wirkungsvollsten Instrumente ist die neue «80:20-Regel», welche dafür sorgt, dass 80 Prozent der zukünftigen Entwicklung auf Städte und urbane Gebiete entfallen sollen. Damit werden die ländlichen Gebiete ‒ und damit auch das Kulturland – zusätzlich geschützt. Für die weitreichenden Massnahmen wurde der Kanton Zürich vom Bund explizit gelobt. Der Volkswillen ist damit umgesetzt.

Nachteile für den Kanton Trotzdem fordern die Grünen eine zusätzliche Verschärfung des PBG. Besonders prob-

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lematisch ist der Schutz von Kulturland innerhalb des Siedlungsgebiets. Diese Massnahme würde die Strategie zur inneren Verdichtung zunichtemachen und die Zersiedlung fördern. Zwar können solche Flächen kompensiert werden, der Aufwand dafür ist jedoch enorm. Als Folge würden die Immobilienpreise für die Bevölkerung und das Gewerbe steigen. Ausserdem würde die Raumplanung des Kantons und der Gemeinden extrem eingeschränkt. Insbesondere Gemeinden mit wenigen Baulandreserven – also Gemeinden, die in den letzten Jahren zurückhaltend und im Sinne der Initianten nachhaltig geplant haben ‒ und Städte würden unter dem erweiterten Kulturlandschutz leiden.

Raumplanung braucht Geduld Die positiven Auswirkungen dieser Massnahmen werden erst in den nächsten Jahren langsam sichtbar werden. Weitere Radikalisierungen des PBG verhindern eine vernünftige Entwicklung im Kanton Zürich und sind deshalb vehement abzulehnen.

Der HEV Kanton Zürich lehnt die Umsetzungsinitiative zur Kulturlandinitiative ab.


HEV KANTON ZÜRICH

Ent wurf Mehr wertausgleichsgesetz überzeugt nicht Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich lehnt den Entwurf des Regierungsrats für das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) teilweise ab: Während bei Neueinzonungen der Mehrwertausgleich von 20  % Bundesrecht entspricht, ist der vorgeschlagene Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen unangemessen und unfair; er ist daher in der vorgeschlagenen Form abzulehnen. Im März 2013 hat die Stimmbevölkerung die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) angenommen; im Kanton Zürich stimmten 71  % der Vorlage zu. Das revidierte RPG schreibt nun vor, dass die Kantone einen Ausgleich von planungsbedingten Vor- und Nachteilen einführen. • Gemäss Art.  5 des RPG gibt der Bund für Neueinzonungen einen obligatorischen Mehrwertausgleich von 20 Prozent vor. • Bei Um- und Aufzonungen sind die Kantone gemäss RPG frei, weitergehende Bestimmungen zu erlassen.

Vorschlag Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonungen Bei Um- und Aufzonungen schlägt der Regierunsrat vor • Abgabe an Kanton 5  %. • Abgabe von maximal 15  % an Gemeinde (Gemeinden sind frei, Abgabe zu erheben). • Einrichtung eines kommunalen Fonds. • Schätzung der Mehrwerte wird vom Kanton vorgenommen. • Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, als Alternative zur Mehrwertabgabe städtebauliche Verträge zum Ausgleich von Planungsvorteilen in der BZO vorzusehen.

Mieten. Es ist daher höchst widersprüchlich, sich für eine möglichst hohe Mehrwertabgabe einzusetzen und gleichzeitig günstigen Wohnraum zu fordern. • Die geplante Mehrwertabgabe bei Aufzonungen für Eigenheimbesitzer ist ein Abreiz für Investitionen und unterläuft damit die Zielsetzung der inneren Verdichtung. • Die Veranlagung des Mehrwerts erfolgt zum Zeitpunkt der Planungsmassnahme, welche die massgebende Um- oder Aufzonung bewirkt. Bis zur Realisierung können Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen – und in dieser Zeit können sich entsprechend die tatsächlichen (Nachfrage, Markt) und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern (zusätzliche gesetzliche Auflagen und Einschränkungen). Das Gesetz sieht für solche Fälle keine Möglichkeit zur Anpassung der ursprünglichen Veranlagung bzw. für eine Neuveranlagung vor. • Höhere Kosten sind automatisch mit höheren Risiken für die Grundeigentümer verbunden. Die Abgabe ist unabhängig davon zu entrichten, ob schlussendlich ein Mieter oder Käufer gefunden wird.

Fazit Der HEV Kanton Zürich verschliesst sich einer angemessenen gesetzlichen Regelung des Mehrwertausgleichs nicht. Bei Aufund Umzonungen ist aber aus Rücksicht auf verfassungsmässig geschützte individuelle Rechtspositionen der einzelnen Grundeigentümer sowie zur Vermeidung von Abreizen unbedingt darauf zu achten, dass die Lösung investitionsfreundlich, fair und – unter dem Aspekt der lokal neu zu schaffenden Qualitäten – für die Gemeinden und für die Grundeigentümer gleichermassen ergiebig ist. Die entsprechende Regelung im MAG muss deshalb auf kommunale städtebauliche Verträge unter Berücksichtigung der parallel dazu in Planungsverfahren ausgehandelten Inhalte beschränkt werden (insbesondere Quartier- oder Gestaltungspläne).

Die vollständige Vernehmlassgung des HEV Kanton Zürich einschliesslich Lösungsvorschläge ist hier publiziert: http://www.hev-zh.ch/home/positionspapiere/

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Die Hauptkritikpunkte des HEV Kanton Zürich zum Vorschlag des Regierungsrats • Der sogenannte Ausgleich ist eine neue Abgabe. Grundeigentümer entrichten heute schon viele Steuern, Gebühren und Abgaben (Einkommens- und Vermögenssteuern; Grundstückgewinnsteuern, Anschluss- und Verbrauchsgebühren etc.). • Jede Abgabe erhöht die Kosten. Dadurch ergeben sich höhere Verkaufspreise und 13

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Der Kanton im Wohnzimmer Noch sind neue Vorschriften im Bereich Gebäude und Energieversorgung im Kantonsparlament nicht beraten. Sie werfen aber ihre Schatten voraus. Es stehen Zwangsmassnahmen bei Sanierungen von Ölund Gasheizungen sowie ein Verbot von Elektroboilern ins Haus. Dies unabhängig davon, ob und wie die Energiestrategie 2050 durchkommt oder nicht. Die Musterenergievorschriften der Kantone basieren auf dem ursprünglichen Massnahmenkatalog des Bundes und nicht auf der Fassung des Energiestrategiepaketes 1, wie es im Parlament durchberaten wurde.

Martin Farner

Vorstandsmitglied HEV Region Winterthur Kantonsrat

Gemäss Art.  89, Abs.  4 Bundesverfassung sind vor allem die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig. Seit 1992 bemühen sie sich um eine Harmonisierung ihrer Energiegesetze. Auf die Musterverordnung «Rationelle Energienutzung in Hochbauten» folgten 2000 die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2000). Noch bis 2020 gilt deren dritte Ausgabe, die MuKEn 2008. Mit Letzteren wurde eine Senkung der Energieverbrauchsvorschriften seit 1975 um 75  % erreicht – durch Anreize und Vorschriften für den Wärmebedarf von Gebäuden ohne Verbote und ohne Technologievorschriften.

Wie bindend sind die MuKEn? Mit den MuKEn 2014 sollen aus gemeinsamen Empfehlungen bindende Verpflichtungen werden, wenn es nach dem Willen der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) geht. Sie hat beschlossen, dass alle Kantone

das Basispaket übernehmen müssen. Dafür finden sich auf der Website auch einschlägige Vorlagen für die kantonalen Gesetze. Das müssen sich die Parlamente in den eidgenössischen Ständen nicht gefallen lassen, denn es handelt sich bei der EnDK nicht um ein Konkordat, d. h., die EnDK hat keinen gesetzgeberischen Zugriff. Es ist zu hoffen, dass sich die kantonalen Parlamente nicht von einer tendenziösen Kommunikation seitens der EnDK-Vertreter instrumentalisieren lassen. Neben diesen staatsrechtlichen Aspekten wären in dem ganzen energetischen Bürokratie- und Subven­ tionsdschungel eine ganze Menge ordnungspolitischer Fragen zu beleuchten.

Umfangreiche Gebote und Verbote Das sogenannte Basispaket stützt sich auf diverse Artikel des Energiegesetzes des Bundes (EnG). Es enthält jedoch nicht einfach «Vorschriften», wie es das EnG stipuliert, sondern in Form von Verboten, Zwangssanierungen und Technologiegeboten massive Eingriffe in die Eigentumsgarantie und die Wahlfreiheit von Wohneigentümern. Noch enthält das Basispaket kein vollständiges Verbot von Ölheizungen, sehr wohl aber eine Reihe kostspieliger Auflagen, wenn man seine Heizung ersetzen muss. Wer sein Haus minergiezertifiziert hat oder per Gebäudeausweis der Kantone (GEAK) nachträglich nachweisen kann, dass die entsprechenden Verbrauchswerte erzielt werden, kann seine fossile Heizung ersetzen. Natürlich ist das nicht gratis, der GEAK kostet. Andernfalls müssen Sonnenkollektoren zur Unterstützung des Ölbrenners aufs Dach.

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Mehrkosten, die sich gemäss fachlicher Berechnungen in 23 Jahren amortisieren, d. h. lange nach Ablauf der Lebensdauer einer solchen Heizung.

Elektroboilerverbot Geradezu absurd ist der vorgesehene Zwangsersatz von Elektroboilern innert 15 Jahren. Zwar wird damit auf Erneuerungszyklen Rücksicht genommen, verkannt wird aber in erschreckendem Ausmass, dass Elektroboiler ein hervorragendes Speicher- bzw. Steuerungsmedium in sogenannten Microgrids darstellen. In ihnen werden die Solaranlagen auf den Dächern von Wohnhäusern, Industrie- und Gewerbe in einem kleinen Stromnetz zusammengeschlossen. Der zur Mittagszeit überschüssige Solarstrom wird zum Aufheizen der Boiler genutzt. Das Killerargument, die Umwandlung von Strom in Wärme sei ineffizient, ist überholt. Es geht um Effektivität von kleinen Netzverbünden. Verbote sind auch der falsche Ansatz, um die Zukunft sinnvoll zu gestalten. Zielführender sind gute Rahmenbedingungen, um neuen Technologien eine spannende Zukunft zu eröffnen. Achtet auf die Signale Die Parlamente in den Kantonen sind gut beraten, das Verdikt des Souveräns zur Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» ernst zu nehmen. Er will keinen Staat, der in gängelt. Er vertraut auf technologische Entwicklungen, die sich am Markt allenfalls nach einer Anschubfinanzierung oder steuerlichen Anreizen behaupten. Es sind gerade die Hausbesitzer, die hier seit Jahren in Vorleistung gehen.

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Vorzeitige Rückgabe der Mietsache Gibt der Mieter die Mietsache, ohne die vertraglichen Kündigungsfristen und/oder -termine einzuhalten, vorzeitig zurück, stellt dies grundsätzlich ein vertragswidriges Verhalten des Mieters dar. Dieses Verhalten wird aber durch Art. 264 OR (Obligationenrecht) unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. te und Pflichten des bisherigen Mieters, wie sie im Zeitpunkt der Rückgabe bestehen. Von Gesetzes wegen ist es deshalb auch nicht erforderlich, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird (auch wenn dies in der Praxis meist so gemacht wird). Eine schriftliche Übertragungsvereinbarung würde grundsätzlich genügen.

Christoph Marth

lic. iur. Rechtsanwalt eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder Rechtsberater HEV Region Winterthur

Das Gesetz räumt dem Mieter damit neben der Kündigungsmöglichkeit einen zusätzlichen ausserordentlichen Beendigungsgrund ein. Dem Vermieter soll aber im Vergleich zur korrekten Vertragserfüllung aus dieser vorzeitigen Rückgabe kein Nachteil entstehen. Der Mieter wird im Falle einer vorzeitigen Rückgabe nämlich gemäss Art.  264  OR nur dann von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn er einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlägt, der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, endet das Mietverhältnis ordentlicherweise, das heisst auf den Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann (vgl. Art.  264  Abs.  2 OR).

«Ausserterminliche Kündigung» In der Praxis spricht man bei der vorzeitigen Rückgabe oft auch von einer «ausserterminlichen Kündigung», weil die ordentlichen Kündigungstermine und/oder -fristen nicht eingehalten werden. Streng genommen handelt es sich aber dabei nicht um eine eigentliche Kündigung. Es handelt sich vielmehr um einen Parteiwechsel, das heisst um einen Eintritt des Ersatzmieters in die RechNr. 11-2016

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Wie soll der Vermieter nun reagieren, wenn der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und/oder -termine «ausserterminlich kündigt»? Der Mieter sollte umgehend in einem Antwortschreiben darauf aufmerksam gemacht werden, dass seine «Kündigung» nicht den vertraglichen Abmachungen entspreche. Weiter ist er darauf hinzuweisen, dass er einen Ersatzmieter gemäss Art.  264  OR stellen muss; ansonsten muss er bis zum Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann, seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Wenn der Vermieter die «ausserterminliche Kündigung» vorbehaltlos entgegennimmt, riskiert er, dass dies als Annahme einer Offerte zur Vertragsauflösung ausgelegt wird.

Vollständige Rückgabe Der Mieter muss dem Vermieter klar mitteilen, auf welchen Zeitpunkt er das Mietverhältnis vorzeitig zurückgeben will. Er muss die Mietsache auf diesen Zeitpunkt vollständig, inklusive Nebenräume, zurückgeben. eine teilweise Rückgabe ist nicht zulässig. Der reine Nichtgebrauch des Mietobjekts oder die blosse Ankündigung der vorzeitigen Rückgabe reicht nicht aus. Er muss dem Vermieter sämtliche vorhandenen Schlüssel aushändigen und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Mietsache aufgeben und dem Vermieter übertragen. Sofern nicht anderes vereinbart, umfasst eine ordentliche Rückgabe neben der vollständigen Räumung auch 16

die saubere Reinigung des Mietobjekts. Der Vermieter selber kann die vorzeitige Rückgabe nicht verweigern respektive verhindern, der Mieter kann nämlich die Schlüssel auch einfach eingeschrieben dem Vermieter zurückschicken. In einem solchen Fall muss der Vermieter nach Erhalt der Schlüssel die Mietsache sofort besichtigen, prüfen, den Zustand in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festhalten und allfällige Mieterschäden innert 2–3 Werktage gegenüber dem Mieter rügen.

Ersatzmieter Die Suche nach einem Ersatzmieter ist ausschliesslich Sache des Mieters. Dabei genügt es, wenn er einen einzigen tauglichen Ersatzmieter dem Vermieter stellt. Der Mieter muss dem Vermieter unaufgefordert die für die Prüfung notwendigen Informationen liefern. Dazu schickt der Vermieter dem Mieter am besten mit dem ersten Antwortschreiben einige Mietbewerbungsformulare mit. Gemäss Art.  264  OR muss der Ersatzmieter zahlungsfähig sein, das heisst, er muss Gewähr für eine pünktliche und vollständige Zahlung der Miete bieten. Er muss aufgrund seiner finanziellen Mittel objektiv in der Lage sein, den Mietzins bezahlen zu können. In der Praxis gilt die Faustregel, dass die Miete nicht höher als 1/3 seines Nettoeinkommens sein sollte. Ein Ersatzmieter ist dann nicht solvent, wenn seine Betreibungsregisterauszüge ergeben, dass er von verschiedenen Gläubigern mehrmals betrieben werden musste oder wenn Verlustscheine gegen ihn bestehen. Als weitere Voraussetzung für einen tauglichen Ersatzmieter muss dieser für den Vermieter zumutbar sein. Grundsätzlich bedeutet dies, dass der Vermieter durch den Mieterwechsel nicht schlechter gestellt werden darf. Neben der bereits erwähnten Zahlungsfähigkeit muss er auch in persönlicher


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Hinsicht gewissen Anforderungen genügen. So ist unter anderem die Zusammensetzung der Hausbewohner zu berücksichtigen (z.  B. wenn das Haus vorwiegend an ältere Personen vermietet wird, welche eher eine ruhige Wohnumgebung wünschen). Hingegen stellen die Nationalität, das Geschlecht, die Religion oder der Zivilstand für sich alleine betrachtet keine Ablehnungsgründe dar. Wohnt der Vermieter selber in der gleichen Liegenschaft, können auch seine (subjektiven) Wünsche berücksichtigt werden, sofern es vernünftige sind. Der Vermieter darf aber an den Ersatzmieter keine anderen oder höhere Anforderungen stellen als an den bisherigen Mieter. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Frage der Unzumutbarkeit jeweils im konkreten Fall zu beurteilen ist. Schliesslich muss der Ersatzmieter bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Es betrifft dies sämtliche Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Mietverhältnisses zwischen den bisherigen Mietparteien gelten. Darunter fallen insbesondere der vereinbarte Gebrauchszweck, der aktuelle Mietzins sowie die Bestimmungen über die Dauer und Beendigung des Mietverhältnisses. Will der Vermieter andere als die bisherigen Vertragsbedingungen durchsetzen (z.  B. einen höheren Mietzins oder eine andere Nutzung) und der Ersatzmieter lehnt die Übernahme des Mietverhältnisses deswegen ab, ist der bisherige Mieter von seiner Haftung befreit. Der Mieter hat, will er ab dem Zeitpunkt der Rückgabe von seinen Verpflichtungen befreit sein, den Ersatzmieter so frühzeitig zu stellen, dass der Vermieter in der Lage ist, den vorgeschlagenen Ersatzmieter auf seine Tauglichkeit zu prüfen. Dem Vermieter werden dafür in der Praxis bis zu 30 Tage zugebilligt. Es versteht sich von selbst, dass die Prüfung jedoch möglichst rasch vorgenommen und dem Mieter das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden sollte. Wie lange der Vermieter für die Prüfung brauchen darf, hängt auch von den konkreten Umständen ab (z.  B. Vollständigkeit der Mietinteressentenunterlagen, Ferien­ abwesenheit des privaten Vermieters). Auch

sollte dem privaten Laienvermieter mehr Zeit eingeräumt werden als einem professionellen. Lehnt der Vermieter einen Ersatzmieter als unzumutbar ab, ist dies gegenüber dem bisherigen Mieter zu begründen.

Mietfortzahlungspflicht Der Mieter bleibt grundsätzlich auch bei einer vorzeitigen Rückgabe bis zum ordentlichen Kündigungstermin aus dem Mietvertrag verpflichtet und muss unter anderem die Miete weiterhin bezahlen. Hat der Mieter jedoch sämtliche oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt und einen tauglichen Ersatzmieter gestellt, wird er von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Nicht Voraussetzung ist, dass der Vermieter mit dem Ersatzmieter tatsächlich einen entsprechenden neuen Mietvertrag abschliesst. Es genügt, dass der bisherige Mieter einen entsprechenden Ersatzmieter stellt, der bereit wäre, auf den Zeitpunkt der Rückgabe oder danach einen neuen gleichlautenden Mietvertrag abzuschliessen. Massgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung des bisherigen Mieters ist der Zeitpunkt des Mietantritts des Ersatzmieters oder der Zeitpunkt, zu dem der vorgeschlagene Ersatzmieter die Miete hätte antreten können. Für den Vermieter besteht grundsätzlich keine Pflicht, mit einem zumutbaren Ersatzmieter einen Vertrag abzuschliessen. Lehnt der Vermieter einen tauglichen Ersatzmieter aber ab, führt dies zur vollständigen Befreiung des bisherigen Mieters ab dem Zeitpunkt, zu dem der abgelehnte Ersatzmieter das Mietverhältnis übernommen hätte. Ebenso, wenn der Vermieter nach Rückgabe das Mietobjekt

bzw. den Leerstand selber nutzt, um beispielsweise Renovationen vorzunehmen.

Schadenminderungspflicht des Vermieters Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Ersatzmieter zu suchen, aus­ ser er teilt dem Mieter etwas anderes mit. Hat er den Mieter auf seine Pflichten aufmerksam gemacht, darf er davon ausgehen, dass der Mieter seinen Verpflichtungen gemäss Art.  264  OR nachkommt und einen Nachmieter sucht. Aufgrund der Schadensminderungspflicht hat der Vermieter aber selber einen Nachfolgemieter zu suchen, sobald er erkennt, dass der Mieter keinen oder keinen tauglichen Ersatzmieter stellt. Hat der Mieter sämtliche Schlüssel abgegeben und somit die Mietsache vollständig zurückgegeben, sollte der Vermieter selber auch Suchbemühungen tätigen. Weiter hat sich der Vermieter ersparte Auslagen und Vorteile aufgrund der vorzeitigen Rückgabe anrechnen zu lassen. Der Vermieter hat demgegenüber keinen Anspruch auf Entschädigung für «Mehraufwand» infolge vorzeitiger Rückgabe. Solange der ausziehende Mieter nicht von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit ist, darf der Vermieter – selbst wenn er bereits im Besitz sämtlicher Schlüssel ist – nicht über die Mietsache verfügen. Er kann also zum Beispiel nicht Renovationsarbeiten, welche nicht vom Mieter zu verantwortende Instandstellungsarbeiten betreffen, zwischen Rückgabe und Wiedervermietung durchführen. Tut dies der Vermieter trotzdem, hat er diese Eigenbenützung sich anzurechnen und die Mietzinsfortzahlungspflicht des Mieters erlischt.

Art. 264 OR: Vorzeitige Rückgabe der Sache

1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. 2 Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann. 3 Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er: a. an Auslagen erspart und b. durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.

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Wenn Gläubiger nichts unternehmen, verjähren Ende 2016 Verlustscheine im Umfang von rund 15 Milliarden Franken! Massgebend für die Fristenregelung ist der Kanton des Erfüllungsortes.

1997, vor dem Eintritt der Verjährung per Ende 2016 schützen können?

Viele Gläubiger fragen sich jetzt, wie sie Forderungen gemäss altrechtlichen Verlustscheinen, das heisst mit Ausstellung vor

Schutz vor drohender Verjährung durch den Gläubiger geschieht unter anderem durch Schuldbetreibung beim Betreibungs-

Roland Isler

Stadtammann Winterthur-Stadt und Präsident des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ)

Forderungen, für die ein Verlustschein existiert, verjähren zwanzig Jahre nach dessen Ausstellung (Art.   149a   Abs.   1   SchKG). Diese Verjährungsregel trat am 1. Januar 1997 nach der SchKG Revision in Kraft. Darunter fallen auch die in altrechtlichen Verlustscheinen verurkundeten Forderungen, für die ursprünglich noch keine Verjährung galt (Art.   149   Abs.   5   aSchKG). Die Übergangsbestimmungen lassen die mit der Revision in Kraft getretene Verjährungsfrist auch für solche vor der Revision unverjährbaren Forderungen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes beginnen. Somit verjähren alle noch durch altrechtliche Verlustscheine verurkundeten Forderungen zwanzig Jahre nach dem 1. Januar 1997. Unter Beachtung der Fristenregelung zählt der Neujahrstag indes zu den Feiertagen und fällt im Jahr 2017 ohnehin auf einen Sonntag. Relevant wäre deshalb der 2. Januar 2017, doch gilt auch dieser in vielen Kantonen nach entsprechendem kantonalem Recht als anerkannter Feiertag. Nr. 11-2016

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amt, Schlichtungsgesuch, Eingabe im Konkurs oder Klage oder Einrede vor einem staatlichen Gericht oder Schiedsgericht. Folge davon ist die Unterbrechung der Verjährung, was eine neue Verjährungsfrist gleicher Dauer beginnen lässt. Nun sind diese Vorkehren für den Gläubiger mit Kosten und Umtrieb verbunden sowie für den Schuldner unangenehm. Insbesondere die Betreibung hindert den Schuldner im wirtschaftlichen Alltag, weil potenzielle Vertragspartner im Betreibungsregister Einsicht verlangen können.

– Erfolgten Zins- oder Akontozahlungen des Schuldners, was bedeutet, dass der Schuldner die Forderungen ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt hat und dadurch die Verjährungsfrist unterbrochen ist. – Hat der Schuldner die Forderungen zwischenzeitlich anerkannt? – Ist die Einreichung einer Betreibung beim Betreibungsamt oder Klage beim zuständigen Gericht denkbar? Mit dem Unterbruch der Verjährungsfrist beginnt die Frist wieder von Neuem. Auf diese Weise können Gläubiger verhindern, dass ihre Forderung Ende 2016 verjährt.

Wer einen Verjährungsunterbruch mittels einer Betreibung erwirken will, ohne Gefahr zu laufen, in einen vorzeitigen materiellen Prozess gezwungen zu werden, stellt beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren, lässt sich dessen Eingang, gestützt auf Art.   67   Abs.   3   SchKG, bescheinigen und zieht die Betreibung alsdann wieder zurück. In der Praxis hat sich diese Vorgehensweise ohne entsprechende Rechtssicherheit verbreitet. Ob das Bundesgericht dieses Vorgehen als Präjudiz goutiert, steht noch aus. Will man als Gläubiger dieser Rechtsunsicherheit nicht ausgesetzt sein, empfiehlt es sich, mit dem Rückzug der Betreibung zuzuwarten, bis der Zahlungsbefehl an den Schuldner zugestellt wurde bzw. man durch das Betreibungsamt das Zahlungsbefehlsdoppel (Gläubiger) via Postversandt zugestellt erhält. Sind Sie unsicher oder möchten Sie Unterstützung zu diesem Thema, so wenden Sie sich an eine professionelle Rechtsberatung.

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Ab Anfang Januar 2017 sehen sich Gläubiger mit der Verjährung von in alt rechtlichen Verlustscheinen verurkundeten Forderungen konfrontiert. Soll dies verhindert werden, so empfiehlt es sich, bis Ende 2016 die nötigen Entscheide zu treffen und folgende Optionen für den Unterbruch der Verjährung zu prüfen:

– Besteht die Möglichkeit der Mitwirkung des Schuldners, das heisst durch schriftliche Anerkennung der Forderung oder Teilzahlung des Verlustes durch den Schuldner?

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Im 3. Quartal 2016 er folgreich durch den HEV Region Winterthur verkauft:

Ehrikon, Untere Landstrasse 9 (STWE)

Winterthur, Glärnischweg 3 (DEFH)

Kollbrunn, Tösstalstrasse 77/79 (ehem. Bauernhof )

Langwiesen, Spitzacker 17 (REFH)

Winterthur, Ruchwiesenstrasse 63 (STWE)

Winterthur, Weizackerstrasse 3 (STWE)

Winterthur, Bollstrasse 52 (REFH)

Wildensbuch, Rudolfingerstrasse 7 (EFH)

Kollbrunn, Lindenstrasse 4 (EFH)

Wir freuen uns, dass in den Sommermonaten – sprich im 3. Quartal des Jahres – neue Eigentümer für obige Liegenschaften gefunden w ­ erden konnten. Unseren Auftraggebern danken wir herzlich für ihr Vertrauen und den geschätzten Auftrag. Wir wünschen allen ein gutes Einleben und Wohlfühlen im neuen Zuhause.

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Nr. 11-2016

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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H E V- I M M O B I L I E N

HEV-Immobilienverkauf Er fahrungen unserer Kunden Rückblickend vollkommen zufrieden «Sehr geehrter Herr Salzmann Nach dem nicht leichten Entscheid, meine Wohnung zu verkaufen, war klar, diesen Auftrag einem professionellen Partner zu übertragen, welcher diese Dienstleistung in hoher Qualität erbringen kann. Mit dem HEV habe ich dafür den kompetenten Partner gefunden. Durch Ihr Engagement, die Beratung und Begleitung in allen Phasen des Verkaufs, auch der Kaufinteressenten, war es möglich, die Handänderung bis zur Schlüsselübergabe innert vier Monaten erfolgreich abzuschliessen. Ich bedanke mich herzlich für Ihren Einsatz, die überzeugende Leistung und kann den HEV bestens weiterempfehlen», so Armin Jauth rückblickend über seine Erfahrung mit dem Verkauf seiner Eigentumswohnung.

Auftraggeber: Armin Jauth Objekt:

Eigentumswohnung an der Ruchwiesenstrasse 63 in Winterthur

Angenehme und zuvorkommende Kundenberatung «Sehr geehrter Herr Klement Den Verkauf unserer Liegenschaft haben Sie für mich in voller Zufriedenheit und zu meiner Entlastung in einer kurzen Zeit abgeschlossen. Ihre angenehme und zuvorkommende Kundenberatung schätzte ich sehr und möchte mich bei Ihnen für alles herzlich bedanken.» Beste Grüsse Paul Schnyder Auftraggeber: Familie Schnyder, Russikon Objekt:

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Einfamilienhaus an der Wettsteinstrasse 18 in Russikon

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Nr. 11-2016


H E V- K U R S E WOHNUNGSABNAHME

NEBENKOSTEN & HEIZKOSTEN

Inhalt: Vorbereitung der Wohnungsabnahme; Übersicht über die massgebenden gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen, die für die Wohnungsabnahme und die Durchsetzung von daraus resultierenden Ansprüchen gegenüber dem Mieter von Bedeutung sind; praktische Durchführung der Wohnungsabnahme (Fallbeispiele); Mängelbehebung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Mieter nach der Wohnungsabnahme.

Inhalt: Welche Nebenkosten dürfen neben dem Mietzins separat verrechnet werden? Wie muss der Mietvertrag diesbezüglich ausgestaltet sein? Was für Zahlungsarten gibt es? Wie werden die Kosten verteilt? Was für Anforderungen werden an eine Abrechnung gestellt? Wie wird eine Betriebskostenabrechnung eingeführt? Wie warm muss ein Mietobjekt geheizt werden? Was gehört in eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung? Wie werden Heizund Warmwasserkosten auf die Mieter verteilt?

Zielpublikum: Vermieter und Verwalter, die an den notwendigen Grundkenntnissen, die für eine erfolgreiche Wohnungsabnahme notwendig sind, interessiert sind.

Zielpublikum: Vermieter und Verwalter, die an den rechtlichen Grundlagen einer korrekten Neben- und Heizkostenabrechnung interessiert sind. Der Kurs ist als Einführung gedacht und eignet sich somit auch für Vermieter, die in diesem Bereich über wenig Vorkenntnisse verfügen.

Kursdaten / Ort Dienstag, 6.12.2016, Basel Dienstag, 14.3.2017, Luzern jeweils 13.30 – 17.00 Uhr

Kursdaten / Ort Montag, 21.11.2016, St. Gallen Donnerstag, 1.12.2016, Bern Montag, 12.12.2016, Winterthur Donnerstag, 19.1.2017, Luzern jeweils 17.30 – 20.30 Uhr

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

VERWALTUNG STOCKWERKEIGENTUM (VERTIEFUNGSMODUL)

Inhalt: In diesem Vertiefungskurs werden ausgewählte Themen für die Verwaltung von Stockwerkeigentum detailliert behandelt und Fragen aus dem Verwalteralltag diskutiert. Themen: Die Abgeordneten (Revisoren, Delegierte, usw.) der Stockwerkeigentümergemeinschaft, korrekte Beschlussfassungen, Inkasso und Betreibungen, Erneuerungsfonds und Sanierungen.

Zielpublikum: Personen, welche sich mit Stockwerkeigentum bereits auskennen (z.B. durch Besuch des Basismoduls), allenfalls selber Stockwerkeigentum verwalten und sich mit den vier Themen vertieft auseinandersetzen möchten.

Kursdaten / Ort Montag, 21.11.2016, Zürich 13.30 – 16.30 Uhr

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

 Kursanmeldung Talon einsenden an: HEV Region Winterthur Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur oder per Fax: 052 212 67 72 per Mail: info@hev-win.ch

Anzahl Personen:

(Ehepaar

Kurs: Kursort: Kursdatum Mitglied HEV:

 Ja  Nein Mitgliedernummer:

Name, Vorname: Name, Vorname: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldeschluss: 10 Tage vor Kursbeginn (spätere Anmeldungen werden nur bei entsprechenden Platzverhältnissen noch berücksichtigt). Annullierungen vor Anmeldeschluss sind ohne Kostenfolge. Im Übrigen gilt das Reglement über die Rückerstattung von Kursgeldern des HEV-Instituts.

Nr. 11-2016

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Strasse / Nr.: PLZ / Ort: Tel. Privat: Tel. Geschäft: E-Mail: Unterschrift:

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 Ja  Nein)


H E V- S E R V I C E

Age nda

26. Dezember 2016 Weihnachtsferien bis 2. Januar 2017 HEV Geschäftsstelle geschlossen. Fasnachtsmontag HEV Geschäftsstelle geschlossen.

6. März 2017

23. Mai 2017 Generalversammlung Kongress- und Kirchgemeindehaus Liebestrasse, Winterthur

Landesindex der Konsumentenpreise Basis: Dezember 2010 = 100

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016

Jan.  98.9  98.6  98.6   98.2   96.9

Feb.  99.1  98.9  98.7  97.9  97.1

März  99.7  99.1  99.1  98.2  97.4

Apr.  99.8  99.1  99.2  98.1  97.7

Mai  99.8  99.2  99.5  98.3  97.9

Juni  99.5  99.3  99.4  98.4  98.0

Juli  99.0  99.0  99.0  97.8  97.6

Aug.  99.0  98.9  99.0  97.6 97.5

Sept.  99.3  99.2  99.1  97.7 97.5

Okt.  99.4  99.1  99.1  97.8

Nov.  99.1  99.1  99.1  97.7

Dez.  98.9  98.9  98.6  97.3

Ø  99.3  99.1  99.0  97.9

Alle weiteren Details sowie Indices mit früherer Basis sind im Internet abrufbar unter www.hev-winterthur.ch (Landesindex/LIK).

Hypothekarischer Referenzzinssatz

Einspracherecht bei Vermietung von Stockwerkeigentum

gültig ab

Zinssatz

Aktuell

1.75 %

2. Juni 2015

1.75 %

3. September 2013

2.00 %

Ein Stockwerkeigentümer hat soeben die von ihm kürzlich erstandene Attikawohnung bezogen, als er von seinem Chef die Mitteilung bekommt, dass er von der Firma ins Ausland versetzt wird. Nichtsahnend schliesst er mit einem Kollegen einen befristeten Mietvertrag über seine Wohnung ab. Die Nachricht der Vermietung spricht sich schnell herum und ein anderer Stockwerkeigentümer macht geltend, er habe das Recht, gegen die Vermietung Einsprache zu erheben. Der vermietende Stockwerkeigentümer ist völlig überrascht und fragt an, ob dies stimme?

2. Juni 2012

2.25 %

2. Dezember 2011

2.50 %

2. Dezember 2010

2.75 %

2. September 2009

3.00 %

2. Juni 2009

3.25 %

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Gemäss Art.   712c   Abs.   2   ZGB kann im Begründungsakt oder später durch einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft u.  a. bestimmt werden, dass die Vermietung eines Stockwerkeigentumsanteils nur rechtsgültig ist, wenn die übrigen Stockwerkeigentümer nicht innert 14 Tagen seit der ihnen gemachten Mitteilung Einsprache erheben. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen: Bei Durchsicht der Unterlagen stellt sich heraus, dass im Begründungsakt tatsächlich ein Einspracherecht bei Vermietungen vorgesehen ist. Ein derartiges Einspracherecht ist jedoch zwingend nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig (Abs.   3 von Art.   712c   ZGB). Wann ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Zweckbestimmung der Stockwerkeigentümereinheit oder der Gesamtliegenschaft, die Grösse der Stockwerkeigentümereinheit und die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung (Begründungsakt, Nutzungs- und Verwaltungsordnung, Hausordnung etc.). Zudem kann im Reglement im Voraus definiert werden, was als wichtiger Grund zu gelten hat, indem dort Beispiele aufgeführt werden. Via Reglement können die vermietenden Stockwerkeigentümer auch verpflichtet werden, den Verwalter über allfällige Vermietungen zu informieren. Das Einspracherecht steht aber nur der Stockwerkeigentümergemeinschaft als solche zu – und nicht einem einzelnen Stockwerkeigentümer. Dabei genügt, sofern nichts anderes vorgesehen ist, ein einfacher Mehrheitsbeschluss der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer. Der vermietende Stockwerkeigentümer darf nicht mitstimmen und wird auch bei der Mehrheitsbestimmung nicht mitgezählt (Interessenskonflikt). Um keine bösen Überraschungen zu erleben, wie im vorliegenden Fall der anfragende Vermieter, lohnt es sich vor dem Erwerb einer Liegenschaft, die zugrundeliegenden Dokumente im Detail zu studieren (Begründungsakt, Aufteilungspläne, Reglement, bereits ergangene Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft etc.). Ausserdem kann ein derartiges Einspracherecht eine Wertverminderung der Wohnung zur Folge haben.

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Sandra Haggenmacher, Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Region Winterthur

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Nr. 11-2016


H E V- D R U C K S A C H E N

HEV Region Winterthur, Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72, info@hev-winterthur.ch

Region Winterthur Art.-Nr. Stück

Artikel

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01001   ––––––– 01002   ––––––– 01003   –––––––

Allgemeine Bedingungen (falls separat gewünscht) Anmeldeformular für gewerbliche Räume Anmeldeformular für Mietinteressenten Hausordnung deutsch ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Gebührenpflichtiger Abfallsack, mehrsprachig) Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Zürisäcke in Container, mehrsprachig) Inventar-Verzeichnis Mietvertrag für Einfamilienhäuser Mietvertrag für Ferienwohnungen Mietvertrag für Garagen und Autoein- und -abstellplätze Mietvertrag für Geschäftsräume inkl. Allg. Bedingungen Mietvertrag für möblierte Zimmer inkl. Allg. Bedingungen Mietvertrag für Wohnräume inkl. Allg. Bedingungen Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses Kt. Zürich Zürcher Wohnungsausweis, Set à 2 Stk. Schlüsselquittung Übertragung des Mietverhältnisses (Geschäftsmiete) Übertragung des Mietverhältnisses (Wohnungsmiete) Vereinbarung über die Heimtierhaltung Waschküchenordnung deutsch ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. Zusatz betr. Veränderungen durch Mieter Zusatz über Einfamilienhaus Zusatzvereinbarung Installation Haushaltgeräte Zustimmung zur Untervermietung Kündigungsformular Kt. Zürich Paritätische Lebensdauertabelle (2016) Mängelliste Garnitur 3-fach Wegleitung für die Wohnungsabgabe Richtig gereinigt und gepflegt Schlussabrechnung Garnitur 2-fach Übergabeprotokoll für gewerbliche Räume Garnitur 3-fach Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 2-seitig Garnitur 3-fach Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 1-seitig Garnitur 3-fach

01017   01018   01004   01005   01006   01007   01008   01009   01012   01022   01023   01019   01020   01021   01010   01011

––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– –––––––

01013   01014   01015   01016   02001   02002   02003   02004   02005   02006   02007   02009   02010

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Formulare zur Hauswartung (inkl. 8,0% MWST)

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1.50 1.50 1.50 2.50 5.50 2.50 2.50 2.25 3.00 2.25 2.25 3.25 2.75 2.75 1.00 1.50 1.20 1.80 1.80 2.75 2.50 5.50 2.75 2.75 2.75 2.75 1.00 6.50 4.00 1.50 5.50 3.50 4.00 4.00 3.50

Mitglied Nichtmitglied

Garnitur 2-fach

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Nr. 11-2016

2.00 2.50 2.50 3.50 7.50 3.50 3.50 3.00 4.00 3.00 3.00 4.25 3.75 3.75 1.50 2.50 1.80 2.30 2.30 3.00 3.50 7.50 3.00 3.00 3.00 3.00 1.50 8.50 6.00 2.50 8.50 5.00 6.00 5.00 5.50

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Diverse Formulare und Merkblätter (inkl. 8,0% MWST) ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– –––––––

05001   05002   05004   05005

Heizkostenabrechnung Mietzinsänderungsformular Kt. Zürich (gelb) Mietzinsgestaltung bei 3-monatiger Kündigungsfrist Mietzinsherabsetzung wegen Mängeln nach Übergabe des Mietobjektes Richtiges Lüften Tabelle Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden Investitionen Waschküchenstrom-Tabelle

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Bauvertrag (3 Verträge, 1 Wegleitung) Hausverwaltungsvertrag inkl. Allg. Bedingungen Verwaltungsvertrag für STWE inkl. Allg. Bedingungen und Zusatz Checkliste zu Funktion & Aufgaben eines Revisors (2010)

1.50 1.00 1.00 2.00 2.50 9.00 2.50

2.25 1.50 1.00 3.00 4.00 11.00 4.00

8.50 3.25 3.25 5.00

11.00 4.50 4.50 6.50

Mitglied Nichtmitglied

Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (3. überarbeitete Auflage 2013) Beendigung des Mietverhältnisses (1997) Der Mietzins – Mietzins und Nebenkosten (5.überarbeitete Neuauflage 2011) Buchhaltung/Liegenschaft (neue Auflage 2009) Buchhaltung/Liegenschaft (Auflage 2000 Änderung Seite 4) Vermietung von Geschäftsräumen Schnitt und Pflege der Gehölze im Garten (2. Auflage 1992, 28 Seiten) Unterhaltsarbeiten und Erneuerungen von Mietliegenschaften (23 Seiten) Instandhalten, Erneuern, Umbauen (2013) Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Übergabe des Mietobjektes (1998) Wohnungsabnahme Wegleitung Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis (7. Aufl. 2014)

Fachbücher (inkl. 2,5% MWST) 07002   07003   07004   07006 07025   07008   07009   07012   07013   07014   07015   07016   07017   07018   07020   07026   07022   07023

Nichtmitglied

Mitglied Nichtmitglied

Broschüren (inkl. 2,5% MWST) 06013   06001   06002   06004   06000   06006   06003   06012   06014   06010   06009   06011

Mitglied

40.00 13.50 29.50 19.50 10.00 27.50 9.00 13.00 18.50 9.00 4.00 15.00

45.00 17.00 35.50 22.50 13.00 32.50 13.00 16.00 21.50 13.00 6.00 18.00

Mitglied Nichtmitglied

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Erben und Schenken (5. Auflage 2014) Erfolgreich investieren (2007) Handbuch der Liegenschaften (7. neu überarbeitete Auflage) in Ordner

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Hausschädlinge (3. Auflage 2006) Hypotheken VZ-Ratgeber (2012) Immobilien - Wegweiser durch den Steuerdschungel (2015) Mietrecht heute (5. überarbeitete Auflage 2013) Nachbarrecht (neu überarbeitete Auflage 2007) Nebenkosten Heizkosten (2012) Pensionierung VZ-Ratgeber (2013) Praxis-Ratgeber zum Hausbau (2. Auflage 2007) Ratgeber Sicherheit (1. Auflage 2006) Steuern und Immobilien (1. Auflage 2007) Stockwerkeigentum (überarbeitete Neuauflage 2016) Schutzwürdige Bauten der Stadt Winterthur (2006) Wohneigentum und Finanzierung (1. Auflage 2006) Wohnen und geniessen ab 50 (2005)

Handbuch der Liegenschaften (7. Neu überarbeitete Auflage) Ordner und USB-Stick zusammen

29.00 27.50 186.00 229.00 32.50 29.00 34.50 29.50 34.50 29.50 29.00 27.50 28.50 89.00 47.00 17.00 24.50 29.50

34.00 31.50 219.00 259.00 37.50 34.00 39.50 35.50 39.50 33.50 34.00 32.50 33.50 104.00 53.00 20.00 28.50 36.50

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Mitglied-Nr.: Vorname:

Name:

Adresse:

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Datum:

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Was bei einem Autoverkauf schon längst etabliert ist, gibt es seit Kurzem auch für Immobilien auf dem Markt: eine Garantie nach dem Besitzerwechsel. Die Zurich Immobilien-Garantie deckt Schäden, die zum Verkaufszeitpunkt noch nicht erkennbar waren oder in den ersten zwei Jahren nach der Handänderung auftreten. Jährlich wechseln in der Schweiz rund 40     000 Häuser und Wohnungen die Hand. Rund die Hälfte dieser Immobilien ist über zehn Jahre alt. Aus­serdem ist in der Schweiz ein zunehmender Sanierungsstau zu bemerken – fällige Renovationen werden bei mehr als 30 Prozent der Gebäude vertagt.

Bessere Verkaufschancen Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG hat auf diesen Missstand reagiert und eine Immobilien-Garantie entwickelt, die Verkäufern und Käufern von Wohneigentum viele Vorteile bietet. Der Verkäufer profitiert von besseren Verkaufschancen und wird vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Käufer bewahrt, sollten unerwartet Schäden auftreten. Dank der ImmobilienGarantie kann der Verkäufer eine nicht unerhebliche Wertsteigerung erzielen. Käuferschutz Auch der Käufer von Wohneigentum profitiert. Er ist zwei Jahre lang vor verdeckten Bauschäden und vorzeitigen Defekten von Bauteilen geschützt. Die Garantie deckt Mängel von bis zu 50   000 Schweizer Franken. Bis zu dieser Summe übernimmt Zurich die Reparaturkosten oder ersetzt defekte Bauteile zum Neuwert.

Foto: zVg

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Die Garantie Wechselt heute ein gebrauchtes Fahrzeug den Besitzer, ist eine Garantie von einem Jahr für Schäden, die nach Vertragsabschluss auftreten und nicht wegbedungen wurden, Standard. Was sich im Occasionen-Handel längst etabliert hat, war bei Immobilien bisher nicht möglich: Dabei geht es bei der Handänderung von Wohneigentum um weit grössere Summen. Oft genug kommt es vor, dass Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung mit Schäden konfrontiert werden, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht absehbar waren.

Zurich bietet eine ImmobilienGarantie-Versicherung an.

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FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

«Man sieht dem Haus an, dass es verlassen ist» Ist mein Zuhause ausreichend geschützt? Diese Frage beantwortet Rolf Mohn fast täglich. Er ist Leiter der polizeilichen Beratungsstelle bei der Kantonspolizei Aargau. Vielfach lautet seine Antwort: Nein. Der Einbruchschutz sollte im Idealfall bereits bei der Hausplanung miteinbezogen werden.

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Wohnwirtschaft: Sind die Tricks der Einbrecher gewissen Trends unterworfen? Rolf Mohn: Eigentlich nicht, nein. Einbrechen ist ein klassisches Traditionshandwerk. Anders der Betrug. Sobald wir eine bestimmte Betrugsform aufgedecken und gegen sie Mittel ergreifen, haben die Betrüger bereits wieder etwas Neues gefunden.

... und Garagentüren? Die Garage kann ein Thema sein, ist es aber nicht vordergründig. Der Einbrecher bevorzugt den direkten Zugang zum Wohnteil und vermeidet in der Regel Umwege, wo er auf weitere Türen und somit Hindernisse treffen könnte. Ausschliessen kann man es trotzdem nicht, so dass auch die Garage entsprechend zu sichern ist, wenn sie mit dem Wohnteil verbunden ist. Wie oft wird die Polizei zu einem Einbruch gerufen? Was sagen die aktuellsten Zahlen? Aktuell verzeichnen wir für den Kanton Aargau rund 2000 Einbrüche pro Jahr. In den 90er-Jahren waren es bis zu 5000. Dann war die Einbruchsrate allmählich rückläufig. Seit 2011 ist sie wieder im Steigen begriffen. Womit das zu tun hat, kann man nicht abschliessend sagen, da der Einbruch ein Phänomen mit verschiedenen Ursachen und die Täterschaft auch nicht unbedingt in der Schweiz angesiedelt ist. Sie meinen, Einbrüche werden mehrheitlich von sogenannten Einbruchtouristen begangen? Nr. 11-2016

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Fotos: Sabine Born

Beim Einbruch gibt es diese Vielfalt nicht. Im Grunde wird über alle beweglichen Teile am Haus eingebrochen, über Türen, Fenster, auch Schächte.

Rolf Mohn, Leiter der polizeilichen Beratungsstelle bei der Kantonspolizei Aargau.

Davon gehen wir aus, wobei der Begriff «Einbruchtourist» ein geflügeltes Wort ist. Gemeint ist eine Person, die nicht in der Schweiz wohnt, sondern kurzzeitig einreist, um Einbrüche zu begehen, und dann wieder ausreist. Das tut sie in erster Linie, weil das Auskommen im eigenen Land zu klein ist, um die eigene Familie zu versorgen. Viel dazu sagen können wir trotzdem nicht. Die Aufklärungsquote liegt im besten Fall bei 20 Prozent. Da gibt es ein grosses Dunkelfeld, was die Täter und ihre Herkunft betrifft. Warum entwischen Einbrecher so leicht? Wenn der Einbruch festgestellt wird, ist meist schon eine gewisse Zeit vergangen. Bei Ferieneinbrüchen können das mehrere Tage sein. Auch sonst sind rasch ein paar Stunden vergangen bis der Einbruch entdeckt wird, und dann ist der Einbrecher häufig bereits über alle Berge ... 32

Wird während der Ferien eigentlich häufig eingebrochen? Leider ja, und die Frage ist, warum. Sie kennen die Gründe am besten ... Man sieht es dem Haus oftmals an, dass es verlassen ist. Liegt sonst immer Kinderspielzeug rund ums Haus, ist in den Ferien alles fein säuberlich aufgeräumt, das Auto ist weg, Storen oder Fensterläden sind geschlossen. Und das über mehrere Tage ... Das Haus sendet also viele Signale aus, dass es unbewohnt ist. Vielleicht findet man auf Facebook sogar noch Feriengrüsse ... Machen die Einbrecher eigentlich grosse Beute? Bargeld bewahren doch heute die wenigsten zu Hause auf, teuren Schmuck tragen viele Frauen auch nicht mehr. Das ist schon richtig. Einbrechen lohnt sich für den Einbrecher immer weniger. Umso


FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

mehr Einbrüche sind nötig, damit er sein gesetztes Ziel erreicht. Gefragt sind Geld, Schmuck, kleinere Gegenstände. Tab­lets und iPhones gelegentlich – diese sind zum Teil aber zu gut gesichert und für einen Dieb schwer zu knacken. Durch Ortungsdienste am Gerät konnten Diebe übrigens auch schon ausfindig gemacht werden. Kann man davon ausgehen, dass Leute mit zunehmendem Wohlstand ihr Zuhause entsprechend besser sichern? Das stimmt so leider nicht, nein, obwohl sie das Geld dazu hätten. Die Schweizerische Kriminalprävention lanciert derzeit ein Projekt «Sicheres Wohnen Schweiz». Es geht darum, die Leute zu motivieren, bereits beim Neubau die nötigen Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen und Fenster, Türen, Lichtschächte entsprechend zu sichern. Man kann also nicht davon ausgehen, dass ein Neubau automatisch gut gesichert ist. Nein. Wir empfehlen für Fenster und Türen im Parterrebereich die Widerstandsklasse RC2. Das wird schweizweit so empfohlen.

Doch RC2 ist längst keine Selbstverständlichkeit – und das hat nicht zuletzt mit dem Konkurrenzkampf im Fensterbau zu tun. Wir rechnen mit 500 Franken Mehrkosten für ein gut gesichertes Fenster. Das sind 5000 Franken bei zehn kritischen Fenstern – und viel Geld, wenn es zum Offertenvergleich kommt. Da lässt der Fensterbauer den Sicherheitsstandard gerne mal aussen vor. Letztlich ist es aber schade, wenn man diese Kosten bei einem Neubaupreis von 800  000 Franken scheut. Was wäre zu tun? Mich dünkt, Bauleitungen sollten die Sicherheit vermehrt thematisieren, die Leute zumindest auf die Gefahren und Möglichkeiten zur Sicherung aufmerksam machen. Letztendlich entscheidet aber natürlich der Bauherr selber, wie viel Geld er in die Sicherheit investiert. Wie sinnvoll ist die Installation einer Alarmanlage? Das ist ganz unterschiedlich. Viele Leute scheuen die Komplexität einer Anlage, als

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FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

aber vergleichsweise selten der Fall und auch hier: Wird der Einbrecher entdeckt, ergreift er die Flucht. Wie setzt sich Ihrer Meinung nach ein guter Einbruchschutz zusammen? Idealerweise durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von organisatorischen und mechanischen, also baulichen Massnehmen, die abschliessend allenfalls durch elektronische Sicherheitstechniken ergänzt werden.

Foto: Sabine Born

Und was hat Priorität? Am Anfang stehen ganz klar die organisatorischen Massnahmen. Sie kosten nichts, sind sofort umsetzbar und auch bereits sehr wirkungsvoll. Im Grunde simuliert man damit seine Anwesenheit. Man reguliert das Licht mit einer Zeitschaltuhr, lässt das Auto vor dem Haus stehen, versorgt Werkzeuge, damit sich ein Einbrecher nicht einfach einer Brechzange, eines Pickels oder einer Leiter bedienen kann und die Nachbarn leeren den Briefkasten ... Hier geht es also einzig darum, das Verhalten zu ändern. Dazu braucht es keinen Handwerker. Auch das Zurückschneiden von Hecken oder die Vermeidung grossflächiger Sichtschutzwände dienen letztlich dem Einbruchschutz. In die Jahre gekommen und schlecht gesichert – hier haben Einbrecher ein leichtes Spiel.

Ergänzung ist sie aber von Fall zu Fall sicher sinnvoll. Das Prinzip ist anders: RC2-gesicherte Fenster und Türen erschweren das Eindringen, während eine Alarmanlage den Einbruch feststellt, beziehungsweise meldet. Hier hat man relativ viel Spielraum. Es gibt Anlagen, die melden das Öffnen von Fenstern und Türen, andere überwachen den Raum. Schlussendlich ist es auch eine Sache der Abwägung und eine Kostenfrage. Und wie fällt man den Entscheid: Stiller Alarm – die Polizei wird alarmiert, ohne dass der Einbrecher etwas merkt – oder Sirenenalarm. Im privaten Wohnbereich empfehle ich den Sirenenalarm. Der Einbrecher wird aufge-

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schreckt und flüchtet, im besten Fall noch bevor er in die Wohnung eingedrungen ist. Ein stiller Alarm macht Sinn, wenn Personen involviert sind, die bedroht werden können wie beispielsweise bei einem Überfall. Und das kann man ja zum Glück sagen: Einbrecher legen es nicht darauf an, den Bewohnern in die Quere zu kommen. Ist jemand zu Hause, wird in der Regel nicht eingebrochen – stimmt das? In der Regel schon, ja. Trifft ein Einbrecher auf Anwesende oder Heimkommende, flüchtet er. Es gibt aber auch den sogenannten Fensterbohrer, der in das Haus eindringt, wenn die Leute schlafen. Das ist

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Was kommt als Nächstes? Die zweite Säule ist der mechanische Schutz, das heisst, mit gut gesicherten Fenstern, Türen und Schächten das Eindringen zu erschweren ... Und erst dann kommen die elektronischen Massnahmen? Genau. Dort, wo der mechanische Schutz an seine Grenzen stösst, beispielsweise an Stellen, wo der Einbrecher geschützt und längere Zeit ungestört arbeiten kann – oder wenn das Objekt sehr attraktiv ist, dann macht eine Alarmanlage Sinn. Aber auch wenn man das Bedürfnis nach zusätzlichem Schutz verspürt – das ist ja sehr individuell. Man darf aber den Aufwand einer Alarmanlage nicht unterschätzen: Sie muss regelmäs-


FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

sig gewartet werden, immer auf dem neusten Stand sein. Mit unnötig ausgelösten Sirenenalarmen verärgert man die Nachbarschaft und ein Fehlalarm, der einen Polizeieinsatz zur Folge hat, kostet mehrere Hundert Franken. Wie sieht es mit Bewegungsmeldern aus? Wenn wir von einem effektiven Bewegungsmelder reden, dann meinen wir eine sogenannte Schockbeleuchtung mit einer Lichtleistung von 500 Watt pro Scheinwerfer. Sabotagegeschützt übernimmt sie den Peripherieschutz, eingestellt mit einem Tierkorridor und damit nur eingeschaltet, wenn eine Person unmittelbar an das Haus heran tritt. Der Licht-Bewegungsmelder hat abschreckende Wirkung, sollte aber nicht an erster Stelle stehen. Alles was ausserhalb der eigenen vier Wände installiert wird und andere stören könnte, sollte überdies mit der Nachbarschaft abgesprochen werden.

Und noch etwas: Günstige Bewegungsmelder, die vielerorts erhältlich sind, eignen sich nicht für den Einbruchschutz. Wo haben Einfamilienhäuser am häufigsten Mängel, wenn es um Einbruchschutz geht? Schlecht gesichert sind häufig ältere Liegenschaften, Häuser aus den 50er-Jahren zum Beispiel. Damals war Einbruchschutz kein Thema. Aber auch neuere Bauten weisen häufig Sicherheitsmängel auf. Der Türenbereich ist vielleicht optimal geschützt, bei den Fenstern hat man gespart. Und Einbrecher steigen meistens über das Fenster ein. Es gibt leider die sogenannten «Sekundenfenster», die ein Einbrecher in weniger als 40 Sekunden öffnet. Und man kann auch nicht davon ausgehen, dass nur nachts eingebrochen wird? Auf keinen Fall. Tageseinbrüche nehmen sogar zu. Das hat auch damit zu tun, dass Fortsetzung Seite 36

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FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

FENSTER: SO VERSCHAFFEN SICH EINBRECHER ZUGANG

Aufhebeln Im Wohnbereich hebelt der Einbrecher in über 50 Prozent der Fälle Fenster- oder Fenstertüren auf, beispielsweise auf dem Balkon oder Sitzplatz. Dies gelingt ihm häufig innert Sekunden, ausgerüstet ist er oftmals nur mit einem rund 10 Millimeter breiten Schraubenzieher. Massnahmen Neue Fenster enthalten ein Schliessgetriebe mit Pilzkopfzapfen, das in die Stahlschliessstücke greift. Bestehende Fenster lassen sich mit Stangenverschlüssen oder punktuellen Fenstersicherungen nachrüsten. Glasbruch Der Einbrecher zerschlägt die Scheibe, um den Fenstergriff zu drehen und durch das geöffnete Fenster einzusteigen. Massnahmen Abschliessbare Fenstergriffe. Ein grosser Fensterbruch, um durch den Fensterrahmen einzudringen, kommt relativ selten vor, da der Einbrecher Lärm und Verletzungsgefahr scheut. Zusätzlichen Schutz bietet eine Glasbruchfolie oder ein Verbundsicherheitsglas. Auf den gesicherten Fenstergriff sollte man trotzdem nicht verzichten. Bohren Der Fensterbohrer ist nicht sehr häufig, gehört in dem Fall aber zu den Profis. Er benötigt genaue Kenntnisse über Lage und Ausführung von Fenstergriffen. Ihm genügt ein 10 Millimeter grosses Bohrloch (kaum hörbar), um den Fenstergriff mit einem Spezialwerkzeug blitzschnell aufzustossen oder zu drehen. Massnahmen Abschliessbare Fenstergriffe oder Anbohrschutz. Darauf achten, dass Fenstergriffe auch wirklich abgeschlossen sind.

ALARMANLAGE: JA ODER NEIN?

Im Gegensatz zur mechanischen Einbruchsicherung verhindern Alarmanlagen einen Einbruch nicht, sie schrecken aber ab oder melden einen erfolgten Einbruch der Zentrale.

Überwachungsmöglichkeiten Raumüberwachung In diesem Fall werden Bewegungsmelder in der Liegenschaft angebracht, und zwar dort, wo die Wahrscheinlichkeit des Eindringens am grössten ist. Durchläuft der Einbrecher den Erfassungsbereich, wird der Alarm ausgelöst. Aussenhautsicherung Der Alarm wird bereits ausgelöst, wenn der Täter Fenster oder Türen auch nur minimal öffnet. Sogenannte Öffnungskontakte sind also dafür verantwortlich, dass ein Alarmsignal ausgelöst wird. Verbindung sicherstellen Funkverbindung Funkanlagen sind relativ einfach zu installieren und verfügen in der Regel über eine selbstständige Stromversorgung (Batterie), die regelmässig ersetzt werden muss. Kabelverbindung Störungsresistenter sind Kabelverbindungen. Etwas grösser ist hier der Installationsaufwand. Alarmierung Stiller Alarm Das Signal wird an eine Zentrale weitergeleitet, die die Intervention vor Ort organisiert (privater Sicherheitsdienst und/oder Polizei). Eine Meldung ist auch auf das eigene Handy möglich. Selber eingreifen sollte man auf keinen Fall. Akustischer Alarm Wird der Alarm ausgelöst, ertönt eine Sirene mit abschreckender Wirkung. Der Einbrecher ist detektiert und ergreift die Flucht. Zusätzlicher Schutz Blitzleuchte Diese sollte sabotagesicher und gut sichtbar an der Hausfassade installiert werden. Warnkleber Ist eine Alarmanlage installiert, kann bereits ein Warnkleber die Täter von einem Einbruch abhalten. In keinem Fall empfehlenswert: Attrappen oder Warnkleber, ohne eine Alarmanlage zu installieren. Solche sind in der Regel auch gar nicht erhältlich. Was auch noch wichtig ist Wartungskosten Ein Fachmann muss die Alarmanlage regelmässig warten. Die Kosten variieren je nach Sicherheitslösung. Interventionsgebühren Für Fehlalarme, die einen Polizeieinsatz zur Folge haben, werden die Kosten in der Regel in Rechnung gestellt.

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Quartiere tagsüber häufig wie ausgestorben sind. Der gesellschaftliche Wandel hat dazu geführt, dass auch Frauen nicht mehr selbstverständlich zu Hause sind, sondern arbeiten und viele Häuser und Wohnungen tagsüber leer stehen. Auch Pensionäre sind zunehmend mobil, häufig unterwegs ... Achtsame Nachbarn, das ist ein guter Schutz und gehört zu den organisatorischen Massnahmen. Wird ein verdächtiges Verhalten festgestellt, sollte man sofort die Polizei verständigen. Viele Leute haben nämlich ein sehr gutes Gespür dafür, dass etwas nicht stimmt, ein Auto mit einem fremden Kennzeichen, verdächtige Leute im Quartier. Es braucht Courage, hilft der Polizei aber, Einbrecher oftmals auf frischer Tat zu ertappen. Und wie gehe ich am besten vor, wenn ich gar nicht weiss, wie sicher mein Zuhause ist? In dem Fall empfehlen wir: die Kantonspolizei konsultieren und eine Sicherheitsberatung organisieren. Meistens bietet die Polizei auch Bauherrenberatungen an. Vielerorts kostenlos. Bei uns kostet die Stunde 150 Franken. Sicherheitsberatungen gehören zu meinen Hauptaufgaben. Ich versuche im Rahmen einer Beratung herauszufinden, wo die grössten Sicherheitsmängel liegen, und erarbeite unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten eine massgeschneiderte Lösung. Läuft das nicht immer auf die gleichen Empfehlungen hinaus? Auf keinen Fall. Ich mache rund 100 Beratungen im Jahr und keine gleicht der anderen. Die Bauweise ist sehr individuell, auch die Sicherheitsvorstellungen und letztlich das Budget, das man zur Verfügung hat. Selbst bei zwei Reihenhäusern gibt es markante bauliche Unterschiede vom einen zum anderen und demnach unterschiedliche Empfehlungen. Gelegentlich hört man davon, dass Einbrecher Kreidezeichen an Häusern, Zäunen oder Briefkästen hinterlassen – ein Ammenmärchen oder Realität? Das sind die sogenannten Gaunerzinken, die Einbrecher vor allem früher verwendet ha-


FENSTER, TÜREN, GARAGEN / EINBRUCHSCHUTZ, SICHERHEIT

ben, um Informationen zu einem bestimmten Haus an andere weiterzugeben. Heute ist das eigentlich kaum mehr ein Thema, auch Kriminelle kommunizieren inzwischen rascher und einfacher mit dem Handy. Und eine letzte Frage: Wie beurteilen Sie diese Situation: Eine junge Familie kauft eine ältere Liegenschaft, die sicherheitstechnisch nicht auf dem neusten Stand ist. Fenster und Türen sind alt, auch sonst gibt es einige Mängel. Das Haus wird laufend modernisiert und im Zuge der Umbauarbeiten auch sicherheitstechnisch aufgerüstet. Die Arbeiten ziehen sich aber über mehrere Jahre hinweg – muss man sich unsicher fühlen und was ist zu tun? Hier kommt es in erster Linie auf das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner an. Fühlen sie sich sicher genug, wartet man zu, andernfalls kann man mit einfachen Massnahmen bereits viel zur Sicherheit beitragen. Massnahmen, die später halt wieder zurückgebaut werden.

SCHWACHPUNKT GARAGE: DAS HAUS IST SO SICHER WIE SEIN SCHWÄCHSTER PUNKT

Die Garage ist zwar nicht die erste Wahl für einen Einbrecher, um sich unberechtigten Zugang zu einem Haus zu verschaffen. Ist die Garagentür aber veraltet, schlecht gesichert und bietet Zugang zum Haus, drohen auch hier Gefahren. Vor allem, weil gerade alte Tore aufgrund überholter Technik und Abnutzungserscheinungen häufig erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen. Ideal sind deshalb Garagentore, deren Aufschiebesicherung beim Verschliessen automatisch in den Anschlag der Führungsschiene einrastet und somit gegen das Aufhebeln geschützt ist. Funktioniert die Torverriegelung wie zum Beispiel bei den Automatik-Sectionaltoren von Hörmann rein mechanisch, bleibt der Schutz auch ohne Stromversorgung wirksam.

Wir haben zum Beispiel für eine Familie eine sehr kostengünstige Lösung erarbeitet. Das Haus war alt, schlecht gesichert, das Budget begrenzt. Mit Installationen, die man im Inneren des Hauses an bestehenden Fenstern und Türen angebracht hat, konnten wir eine zufriedenstellende Lösung realisieren. Der Mann hat ausserdem viel selber gemacht, beispielsweise Gittervorrichtungen für Schächte gebaut mit Material vom Baumarkt ... Für rund 2000 Franken haben wir das Haus relativ gut gesichert, und das

ist in der Regel die Hälfte von dem, was anfällt. Letztlich ist aber das Sicherheitsempfinden sehr individuell.

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FÖRDERUNG

Fenster clever sanieren und von Fördergeldern profitieren Wichtig zu beachten ist, dass nur Fördergelder erhältlich sind, wenn gleichzeitig auch die zugehörige Fassade oder Dachfläche saniert wird. «Bei energetischen Sanierungen erhalten Winterthurer Wohneigentümer zusätzlich zu Beiträgen von Bund und Kanton noch Gelder vom Förderprogramm Energie Winterthur», sagt Bartholdi (vgl. Textkasten).

«Nach 30 bis 50 Jahren läuft die Lebensdauer von Fenstern, Aussenwand sowie Dach ab, und es sind in der Regel umfassende Sanierungen notwendig», erklärt Christoph Bartholdi, Energieberater bei Stadtwerk Winterthur. Punkto Wärmedämmung sind Fenster eine Schwachstelle in der Gebäudehülle. Je nach Modell entweichen zwischen 10 und 20 Prozent der Heizwärme über die Fenster. Bei neuen Fenstern mit einer Dreifachverglasung ist der Wärmeverlust dank der besseren Dämmwerte weniger als halb so gross (vgl. Textkasten).

Vollständiger Ersatz oder Renovationsfenster? Ist der Entscheid für die Erneuerung gefallen, hat man die Wahl zwischen einem vollständigen Fensterersatz und einem Renovationsfenster. Bartholdi erläutert: «Ein vollständiger Ersatz hat den Vorteil, dass beispielsweise auch Rollladenkasten, Sims und Vorhangbretter erneuert werden. Das Resultat ist eine bessere Wärmedämmung.» Die Alternative sind Renovationsfenster. Die Flügel werden ausgetauscht und auf den bestehenden Rahmen wird ein neuer aufgesetzt. Die übrigen Elemente bleiben bestehen. Das ist günstiger. Nachteile der Renovationsfenster: Ein grösserer Wärmeverlust als bei einem vollständigen Ersatz und eventuell Feuchtigkeitsschäden. Werden nur die Fenster modernisiert, muss also auf eine konsequente Lüftung geachtet werden.

Sanierungsmassnahmen sinnvoll kombinieren Eine energetische Sanierung betrifft nicht nur die Fenster – sie beginnt idealerweise im Rahmen einer professionellen Beratung z. B. der «Gebäudestrategie GEAK® Plus» (Gebäudeenergieausweis der Kantone). «Ein Experte zeigt dem Gebäudebesitzer auf, wo wie viel Energie gespart werden kann. Zudem schätzt er die Investitionskosten der einzelnen Massnahmen», erläutert Energieberater Bartholdi. Meist betrifft eine energetische Sanierung verschiedene Bereiche eines Gebäudes. Nr. 11-2016

Foto: © swisswindows AG

Ist das Wohnhaus in die Jahre gekommen, lässt die Wärmedämmung oft zu wünschen übrig. Damit Energie eingespart werden kann, ist die Sanierung der Gebäudehülle sinnvoll. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fenster. Wer sie zusammen mit der Fassade erneuert, profitiert von Fördergeldern.

Moderne Fenster haben eine höhere Wärmedämmung und helfen beim Energiesparen. Dank Mehrfachverglasung und speziellen Beschichtungen geht weniger Wärme verloren. Im Sommer schützt die Dämmung vor Hitze.

Wichtig ist, dass die verschiedenen Massnahmen anhand eines Sanierungskonzepts richtig miteinander kombiniert und in einer sinnvollen Reihenfolge umgesetzt werden. Die Fenster werden idealerweise zusammen mit der Fassade erneuert. Denn sind die Fenster ersetzt, ist der Austausch zwischen Innen- und Aussenluft geringer, wodurch die relative Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen ansteigt. Bei alten Fassaden kann dies Feuchtigkeitsschäden

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nach sich ziehen. Zudem können die Fenster bei einer gleichzeitigen Erneuerung der Aussenwand optimal integriert werden, was den Dämmwert verbessert. Ein Fensterersatz kostet pro Quadratmeter durchschnittlich 1000 Franken. Je nach verwendetem Material variieren die Ausgaben. Holz-Metall-Rahmen beispielsweise sind teurer als Holz- oder Kunststoff-Rahmen, dafür bieten sie längerfristige Lösungen.

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Mehr Sonnenwärme im Haus Wer eine nachhaltige Lösung sucht, ist mit einem vollständigen Fensterersatz besser beraten. Als erster Schritt wird das Fenstermodell ausgesucht. Das Rahmenmaterial, die Verglasung (dreifach) sowie der Fensteranschluss beeinflussen die Dämmquali-


FÖRDERUNG tät. Damit möglichst viel Sonnenwärme ins Haus gelangt, ist ein hoher Gesamtenergiedurchlassgrad (Ug -Wert) wichtig. Ein Ug -Wert von 0,6 besagt z. B., dass das Glas 60  % Gesamtenergiedurchlass aufweist. Wer besonders auf Sicherheit Wert legt, kann zwischen den Widerstandsklassen «WK 1» bis «WK 4» auswählen. Ab «WK 2» handelt es sich um Fenstergläser, die mit Folien beschichtet sind. Liegt die Immobilie an einem lauten Standort, helfen Schallschutzfenster. Werden Fenster sowie Gebäudehülle gleichzeitig saniert, gibt es eine Energieverbesserung durch Wärmedämmung der Wände (bis zu 25 Prozent) und der Fenster

(mehr als 10 Prozent). Die Förderung ist, wie schon erwähnt, auch attraktiv. Das Förderprogramm Energie Winterthur ist mit dem Gebäudeprogramm des Bundes verknüpft: Wer Förderbeiträge vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zugesagt bekommen hat, erhält 60 Prozent des AWEL-Förderbeitrages zusätzlich vom Förderprogramm Energie Winterthur. Dies gilt für die Sanierung der Fenster mit gleichzeitiger Sanierung der Fassade oder Dachfläche.

Fördergelder rechtzeitig beantragen

Beachten Sie, dass Sie für Fensterersatz nur in Verbindung mit einer Erneuerung der zugehörigen Fassade oder Dachfläche Fördergelder erhalten. Zudem müssen Fördergelder vor der Sanierung beantragt werden. Grundsätzlich erhalten Sie Beiträge vom Förderprogramm Energie Winterthur, wenn Sie schon eine Zusage für Fördermittel des Gebäudeprogramms erhalten haben. Details zum Förderprogramm Energie Winterthur finden Sie unter: www.stadtwerk.winterthur.ch/ foerderprogramm. Auskunft gibt auch der Kundendienst von Stadtwerk Winter­ thur unter Telefon 052 267 22 22.

Bessere Wärmedämmwerte

Alte Isolierglas- und Doppelverglasungsfenster weisen einen Dämmwert (UwWert) von bis 3,0 W/m2K auf. Der Uw-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter verloren geht – je kleiner der Wert, desto besser das Element. Die heute verbauten Fenster erreichen Uw-Werte von bis zu 0,7 W/m2K. Modernes Fensterglas hat weniger Wärmeverlust als eine ungedämmte Ziegelwand. Bei alten Fenstern isoliert der Fensterrahmen doppelt so gut wie das Fensterglas. Bei neuen Fenstern ist es dank Mehrfachverglasung umgekehrt. Wurde früher ein Glas eingesetzt, werden heute drei Scheiben verwendet. Zusätzlich werden die Scheiben mit einer Wärmereflexionsschicht ausgestattet. Die Wärmedämmung der neuen Rahmen hat sich unterdessen auch verbessert.

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Die Toilette – Ihr Diehausinterner Toilette – Kanalreiniger Fehlt Ihrer WC-Spülung die benötigte Ihr hausinterner Kanalreiniger Kraft und müssen Sie häufig Fehlt Ihrer WC-Spülung die benötigte mehrmals spülen, Sie um ein sauberes Kraft und müssen häufig WC zu hinterlassen? immer mehrmals spülen, umSind ein sauberes wieder Reparaturarbeiten an der WC zu hinterlassen? Sind immer Toilette notwendig und steigen Ihre wieder Reparaturarbeiten an der Wasserund AbwasserverbrauchsToilette notwendig und steigen Ihre werte stetig Wasserundan? Abwasserverbrauchswerte stetig an? Bei einem optimalen Spülvorgang entleert sich der Spülkasten Bei einem optimalen Spülvorgang innerhalb vonder 4 Sekunden. entleert sich SpülkastenDamit wird die benötigte Wasserfliessgeinnerhalb von 4 Sekunden. Damit schwindigkeit für die einwandfreie wird die benötigte WasserfliessgeAusspülung bisfür zum an schwindigkeit dieAnschluss einwandfreie das Kanalisationsnetz erreicht. an Ab Ausspülung bis zum Anschluss dort übernehmen die öffentlichen das Kanalisationsnetz erreicht. Ab Werke den Weitertransport. dort übernehmen die öffentlichen Werke den Weitertransport. Wird Ihre Toilette beim Spülvorgang unzureichend oderbeim ungleichmässig Wird Ihre Toilette Spülvorgang mit dem Spülwasser abgereinigt, sind unzureichend oder ungleichmässig die stark sind mit Wasserführungskanäle dem Spülwasser abgereinigt, verkalkt. Diese Stellen können Sie mit die Wasserführungskanäle stark einer herkömmlichen nicht verkalkt. Diese StellenReinigung können Sie mit erreichen. In den nichtReinigung sichtbaren einer herkömmlichen nicht Bereichen derden Toilettenkeramik erreichen. In nicht sichtbaren bilden sich der hartnäckige KalkablageBereichen Toilettenkeramik rungen undhartnäckige unter dem Spülrand bilden sich Kalkablagebleiben geruchsintensive Verunreinirungen und unter dem Spülrand gungen zurück. Nicht die Wasserbleiben geruchsintensive Verunreinimenge Spülkasten, sondern die gungenim zurück. Nicht die WasserSpülleistung ist massgebend fürdie eine menge im Spülkasten, sondern einwandfreie Ausspülung desfür eine Spülleistung ist massgebend WC-Siphons der Abflussrohre bis einwandfreieund Ausspülung des zum Kanalisationsanschluss. WC-Siphons und der Abflussrohre bis Hauptursache einer reduzierten zum Kanalisationsanschluss. Spülleistung das im Wasser Hauptursacheisteiner reduzierten enthaltene Kalk! SpülleistungMineral: ist das im Wasser enthaltene Mineral: Kalk! Das restclean® PRINZIP Eingesetzt wird ein Reinigungsgerät Das restclean® PRINZIP mit einer zentralen Eingesetzt wird ein Umwälzpumpe Reinigungsgerät und sechszentralen variabel Umwälzpumpe einstellbaren mit einer Teleskopdüsen (1). Ihr WC muss dazu und sechs variabel einstellbaren nicht demontiert(1). werden. Teleskopdüsen Ihr WCBeim muss dazu Service wird die Toilette Ende des nicht demontiert werden.am Beim Siphons mit einer speziellen Service wird die Toilette am Ende des Vorrichtung, Ballon (2), vorübergeSiphons mit einer speziellen hend verschlossen mit rund neun Vorrichtung, Ballon und (2), vorübergehend verschlossen und mit rund neun Nr. 11-2016

Toilettenspülung gut – Spülkasten Toilettenspülung gut4 –Sekunden. Spülkasten entleert sich innert entleert sich innert 4 Sekunden.

Toilettenspülung mangelhaft – Toilettenspülung mangelhaft – restclean® SERVICE notwendig. restclean® SERVICE notwendig.

Litern warmem Wasser gefüllt. Anschliessend dasgefüllt. biologisch Litern warmem wird Wasser abbaubare Reinigungsmittel, eine Anschliessend wird das biologisch Mischung Entkalkungspulver abbaubareaus Reinigungsmittel, eine und Nussschalengranulat, mit dem und Mischung aus Entkalkungspulver Wasser vermischt und mit in den Nussschalengranulat, dem wasserführenden mit dem Wasser vermischt Kanälen und in den Reinigungsgerät wasserführendenwährend Kanäleneiner mit dem Stunde umgewälzt. Reinigungsgerät während einer Stunde umgewälzt.

schonend abgetragen. Das Nussschalengranulat deutlich schonend abgetragen.istDas weicher als die Toilettenkeramik Nussschalengranulat ist deutlichund der Kunststoff Spülkasten, und weicher als dieimToilettenkeramik weshalb das Toilettensystem der Kunststoff im Spülkasten, keinen Schaden nehmen kann. weshalb das Toilettensystem keinen Schaden nehmen kann. Der restclean® SERVICE Der restclean® SERVICE dauert pro Toilette weniger SERVICE als zwei Stunden Der restclean® dauert pro und ist bereits abals CHF 230.– Toilette weniger zwei Stunden erhältlich. Unsere Servicetechniker und ist bereits ab CHF 230.– betreten Wohnräume erhältlich.Ihre Unsere Servicetechniker ausschliesslich in Überziehschuhen. betreten Ihre Wohnräume Für den restclean® SERVICE muss ausschliesslich in Überziehschuhen. die nicht demontiert Für Toilette den restclean® SERVICEwerden muss und während desdemontiert gesamten,werden die Toilette nicht geschlossenen Reinigungsprozesses und während des gesamten, entstehen keinerlei Spritzer. Das geschlossenen Reinigungsprozesses Resultat restclean® SERVICE entstehendes keinerlei Spritzer. Das ist eine strahlende und restlos saubere Resultat des restclean® SERVICE ist Toilette, welche und wieder die saubere eine strahlende restlos Original-Spülleistung erreicht Toilette, welche wieder die und deren Lebensdauer und FunktionaliOriginal-Spülleistung erreicht und tät einer neuwertigen Toilette deren Lebensdauer und Funktionaligleichkommt. Zusätzlich sparen Sie tät einer neuwertigen Toilette Trinkwasser benötigen weniger gleichkommt.ein, Zusätzlich sparen Sie Reinigungsmittel und Arbeitsaufwand Trinkwasser ein, benötigen weniger für die Pflege Ihrer Toilette. Restclean Reinigungsmittel und Arbeitsaufwand ist ganzen Schweiz einer für in dieder Pflege Ihrer Toilette.mit Restclean fixen Fahrpauschale zu CHF für ist in der ganzen Schweiz mit45.– einer Sie fixenunterwegs. Fahrpauschale zu CHF 45.– für Sie unterwegs. Wir empfehlen uns auch für Büround Gewerbeliegenschaften, Spitäler Wir empfehlen uns auch für Büround Kliniken, Wohnheime, Spitäler Gewerbeliegenschaften, Wohnüberbauungen, Bäder und alle und Kliniken, Wohnheime, Wohnüberbauungen, Bäder und alle

Querschnitt einer Toilette während Querschnitt einer Toilette während dem Reinigungsprozess. dem Reinigungsprozess. Dabei wird eine Durchspülleistung von mehr 5000 Liter erreicht. Dabei wirdals eine Durchspülleistung Während dieses von mehr als 5000Prozesses Liter erreicht. neutralisieren sich das EntkalkungsWährend dieses Prozesses pulver und dersich Kalkdas gegenseitig. Das neutralisieren EntkalkungsNussschalengranulat sorgt für die pulver und der Kalk gegenseitig. Das mechanische Lösung der entstandeNussschalengranulat sorgt für die nen Neutralisationsschicht und der mechanische Lösung der entstandeKalkstein wird effizient, aberund dennoch nen Neutralisationsschicht der Kalkstein wird effizient, aber dennoch

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FIRMEN UND PRODUKTE

Energetische Modernisierung lohnt sich Als es um die Finanzierung des Bauprojekts ging, erlebte die Bauherrschaft eine freudige Überraschung: «Wir wussten bei Planungsbeginn nicht, dass die ZKB Umweltdarlehen zu derart attraktiven Konditionen anbietet», erzählt der Eigentümer. Tatsächlich steht die Bank mit ihren Sonderkonditionen, die es übrigens auch für nachhaltige Neubauten gibt, derzeit konkurrenzlos da. Mit bis zu 0,8 Prozent Zinsvergünstigung auf einen Teil der Hypotheken während maximal 5 Jahren und der Übernahme eines Teils der Kosten für ein allfälliges Minergie-Zertifikat und die GEAK-Analyse ermöglicht sie Bauherren beträchtliche finanzielle Einsparungen. «Die ZKB hat uns bei unserem Vorhaben bestens unterstützt», erklärt der Bauherr.

Wer umweltfreundlich baut oder saniert, spart Energiekosten und schont Ressourcen. Dass die Zürcher Kantonalbank Nachhaltigkeit auch mit attraktiven Umweltdarlehen belohnt, macht nachhaltige Projekte besonders vorteilhaft. Sandra Aeberhard Die Vorstellung der Bauherrschaft war klar: Das Gebäude aus den 1950er-Jahren ist zwar gut unterhalten, entspricht aber nicht mehr den heutigen Anforderungen – weder energetisch noch bezüglich des Wohnkomforts. Mit einem Umbau sollte die Immobilie fit für die nächsten 30 Jahre werden. Unterstützt hat sie dabei ihre Hausbank, die Zürcher Kantonalbank, mit kompetenter Beratung und einem Umweltdarlehen zu vorteilhaften Konditionen.

Südansicht der Liegenschaft mit dem geplanten Anbau.

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Nebst erhöhter Wohnqualität durch Nach dem Umbau liegen die Energieeffizienzwerte bei B. einen Anbau und eine Aufstockung, welche neue Grundrisse möglich die Effizienz der Gebäudehülle, an- ein E erreicht. Dank besserer Wärmemacht, sieht der Umbau eine ganze derseits die Gesamteffizienz des Ge- dämmung, Nutzung der SonneneinReihe von Massnahmen vor, die das bäudes, die nebst dem Heizwärmebe- strahlung auf der Südseite und einer Wohnobjekt energetisch auf den darf auch den Elektrizitätsverbrauch optimierten Gasheizung, gepaart mit neuen Stand der Technik bringen. umfasst. Mit dem GEAK plus erhält Sonnenkollektoren, kann der Ener«Eine gute Grundlage für eine ener- der Bauherr darüber hinaus einen ver- gieverbrauch massiv gesenkt wergetische Beurteilung erhalten Haus- tieften Beratungsbericht mit konkre- den. Die Beleuchtung des gesamten besitzer mit dem GEAK plus», sagt ten Verbesserungsmassnahmen eines Gebäudes wird auf LED umgestellt und bei den Küchengeräten kommen Jürg Lavater, Kundenberater bei der GEAK-Experten. moderne energieeffiziente Geräte zum Zürcher Kantonalbank. Die Abkürzung GEAK steht für Gebäudeener- Die GEAK-Analyse ergab, dass die Einsatz. Mit diesen Massnahmen soll gieausweis der Kantone. Zwei Ebenen Effizienz der Gebäudehülle lediglich das Haus nach dem Umbau in beiden Kategorien ein B erhalten. die Gesamtenergieeffizienz werden dabei untersucht: einerseits ein G und Inserat HEV Wohneigentümer.pdf 19.10.2016 16:56:18

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FIRMEN UND PRODUKTE

Ein sicheres und schönes Heim aus Massivbeton für Ihr Auto, und das zu nur 11 Franken pro Monat

Die langweiligen «Kisten» von damals haben sich zu modernen Elementen mit einem dem Hauptgebäude angepassten Design, mit viel Komfort und Individualität gewandelt. Individuelle Gestaltung Die häufigsten Zusatzwünsche sind individuell eingebaute Fenster und Nebentüren sowie ferngesteuerte Torautomaten oder sogar komplette Giebeldächer. Auf diese Weise gibt es kaum mehr Normgaragen, sondern für jeden Kunden extra gebaute, wunschgenaue, moderne Garagenelemente. Ausserdem lassen sich die modernen Garagen optimal mit dem Wohnhaus kombinieren.

Anstelle eines üblichen Personenwagens werden heute immer öfters sogenannte Familien-«Vans» gefahren. In vielen Fällen muss festgestellt werden, dass die Einfahrtshöhe der Garage nicht mehr ausreicht: das Ge-

fährt ist zu hoch! Bei älteren oder konventionellen Garagentypen beträgt die Einfahrtshöhe zwischen 1,90 und 2,00 Metern. Vor allem auch, wenn die Garage vermietet werden soll, ist die Torhöhe nebst der Lage das wichtigste Kriterium (Garagen mit ungenügender Torhöhe gibt es schon genug)! Bei Torbreiten bis ca. 3,20 Meter und ebensolcher Höhe findet wirklich jedes Fahrzeug, ja sogar das Wohnmobil seinen Platz in einer Fertiggarage. Preisbeispiel Eine Doppelgarage (Platz für zwei Autos) kostet je nach Situation inklusive Fundamente circa 22  000 Franken (eine Einzelgarage entsprechend weniger). Bei einem Hypothekarzinssatz von gegenwärtig ca. 1,0 Prozent kostet den Eigentümer diese Garage für zwei Autos nur gerade 22 Franken pro Monat. Das macht 11 Franken pro Auto. Bei Mietgaragen muss in der Regel mit acht- bis zehnmal höheren monatlichen Kosten gerechnet werden. Diese überraschend günstigen Kosten lassen sich in massiver Art und Weise wirk-

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Zu den üblichen teuren, gemauerten Garagen bietet sich eine preisgünstige alternative Lösung an: die Beton-Fertiggarage von PFAFF!

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lich nur mit Beton-Fertiggaragen realisieren. Deshalb kaufen auch viele Architekten, Generalunternehmer und sogar Baumeister Beton-Fertiggaragen, wenn neben der Qualität auch der Preis stimmen muss.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Ihr Kinderlein kommet – Einbrecher bleiben draussen Ebenfalls zeichnen sich diese Anlagen durch eine kinderleichte Bedienung aus, einen komplizierten Code muss man sich nicht mehr merken. Die Identifikation fßr die Deaktivierung kann mit einem kleinen Chip am Schlßsselbund geschehen oder, wenn gewßnscht, mit biometrischen Merkmalen wie Fingerabdruckleser oder Handvenenscanner. Beim Betreten ist zudem mit einem Blick der Status ersichtlich, mit roten und grßnen Anzeigeelementen ist eine einfache Erkennung gegeben.

Moderne Alarmanlagen und Videoßberwachungen leisten heute viel mehr, als nur einfach mit einer lauten Sirene die Nachbarn zu nerven oder unscharfe, verwackelte Videos von mÜglichen Tätern aufzunehmen. Heutige Systeme kÜnnen von ßberall bedient werden und bieten vielfältige Komfortfunktionen. So kÜnnen als Beispiel mit Wassermeldern auch Kellerräume auf Leitungsbruch ßberwacht oder kann im ­Ferienhaus auf Wunsch die Heizung aktiviert werden. Selbstverständlich sind die ßblichen Funktionen wie die Einbruchmeldung oder der Feueralarm immer gegeben. Damit bei der Installation der Alarmanlage nicht gleich das gesamte Haus renoviert werden muss, werden bereits bei der Planung die baulichen

Foto: JABLOTRON ALARMS a.s.

Alle Jahre wieder häufen sich zum Jahresende die Meldungen zu Einbruchdiebstählen. Obwohl die Statistik in den letzten fßnf Jahren einen Rßckgang anzeigt, wird in der Schweiz dennoch viermal häufiger als im angrenzenden Ausland eingebrochen. Das unsichere Gefßhl bleibt bestehen.

Einfache Bedienung mit Direktwahltasten.

Eine Sicherheitsanalyse dient jedoch in allen Fällen als Grundlage fßr das weitere Vorgehen bei der Planung. Diese wird von der Kantonspolizei als kostenlose Sicherheitsberatung oder durch ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet der Sicherheit angeboten. Lassen Sie sich informieren!

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Gegebenheiten berßcksichtigt. So ist ein nachträglicher Einbau vielfach ohne unschÜne Kanäle oder sichtbare Leitungen mÜglich, denn abhängig

von der Bescha­ffenheit der bestehenden Elektroinstallation kann mit verkabelten Komponenten oder Funkmodulen gearbeitet werden.

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Eine Küche, in der man sich geerdet fühlt. «Schuld» daran sind die warmen Erdtöne, die Geborgenheit ausstrahlen. Die Kombination von massivem Metall und elegantem Holz trägt das ihre dazu bei, dass die Atmosphäre dieser Küche wohl einzigartig ist. Und das liegt auch am Esstisch, der sich als perfekt integrierter Teil der Küche versteht.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Energie-Events 2016 Die Platt form für nachhaltiges Bauen und Wohnen Bereits das zweite Jahr in Folge veranstaltet die IG Passivhaus eine ganze Event-Reihe rund um die Themen Energie und Nachhaltiges Bauen. Private Bauherren, Fachleute und interessierte Laien finden hier wichtige Informationen, Workshops und Referate rund ums nachhaltige Bauen und Wohnen. Wer sich für nachhaltiges Bauen und Wohnen interessiert oder vielleicht selber vor den Herausforderungen eines entsprechenden Bauprojekts steht, ist bei diesen Energie-Events genau richtig. Eine Mischung aus Workshops, Referaten und Kursprogrammen bieten das richtige Angebot für jeden Teilnehmer. Seien Sie dabei und gestalten Sie Ihre Zukunft nachhaltig! Basiskurs Minergie-P / -A An diesem ganztägigen Basiskurs können Planer und Planerinnen aus den Bereichen Architektur, Haustechnik und Energie einen Weiterbildungsnachweis der Minergie-Fachpartnerschaft erlangen. An Praxisbespielen werden die technischen Anforderungen der Thermischen Energie im Hochbau (SIA/1) und der Minergie-P- bzw. -A-Anträge detailliert aufgezeigt. Auch ler-

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November 2016, terbildungsnachweis terbildungsnachweiszum zumKompetenzerhalt Kompetenzerhaltder der der der Unterstützung Unterstützung Freitag, der der Energiefachstellen Energiefachstellen zu zu namhafte Energieexperten über die wird auch wertvolles Wissen über geMinergie-Fachpartnerschaft Minergie-Fachpartnerschaft angerechnet. angerechnet. 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Alle AlleTeilnehmenden TeilnehmendenmamaSamstag, Samstag,12. 12.November November2016 2016 chen chen die dieBerechnungen Berechnungen auf ihrem/seinem ihrem/seinem Laptop, Laptop, Bauarena fene Fragen im Plenum.auf Nützen Verpassen Sie nicht99bis die neuste bis12.30 12.30Uhr Uhr dieser dieser muss Excel-fähig Excel-fähig sein. sein.Die DieSIA SIA380/1 380/1und und Industriestrasse 18 Sie diesemuss Gelegenheit für fachlichen BauarenaTV-Staffel «Vom Altbau Weitere WeitereInformationen Informationenfinden finden Sie Sieunter unter der der MINERGIE-P/-A-Antrag MINERGIE-P/-A-Antrag werden werden detailliert detailliert 8604 Volketswil Austausch. Geleitet wird der Abend zum Plusenergiehaus». BauarenaTV www.bauarena.ch www.bauarena.ch auf aufeinem einemzertifizierten zertifiziertenTool Toolininder derDemoversion Demoversion Tel. 044 908 55 77 von Moderator Helmut Krapmeier begleitete das ambitionierte Bauproaufgezeigt. aufgezeigt. 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1.1.Die DieGebäudehülle Gebäudehülle 2.2.Die DieHaustechnik Haustechnik 3.3.Der DerEnergienachweis Energienachweisund und Minergie-P/-A-Antrag Minergie-P/-A-Antrag 4.4.Bauteilkatalog Bauteilkatalog und undgraue graueEnergie Energie eidg. dipl Sanitärinstallateur Blitzschutzaufseher KFP ZH Meilistrasse 9 5.5.Die 8400 Winterthur DieWärmebrücken Wärmebrücken

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FIRMEN UND PRODUKTE

Fust Küchenmöbel – BONDI · TOPOS Designküchen im Trend Klare Linien, edle Materialien und eine klar strukturierte Architektur – das zeichnet unsere Designküchen aus. Die eleganten Fronten machen auch im angrenzenden Wohnbereich eine gute Figur – für einen schnörkellosen Lifestyle mit ruhiger Linienführung und einer deutlichen Betonung der Horizontalen. Das grossflächige, lineare Design sorgt dabei für ein harmonisches Gesamtbild der Küche. Grifflose Ästhetik kombiniert mit modernster Küchentechnik und vielfältigem Zubehör machen unsere Designküchen zu einem Einrichtungserlebnis der besonderen Art. Design in Betonoptik Beton hat sich neben der Architektur auch in der Inneneinrichtung etabliert. Die Fronten in authentisch anmutender Betonoptik sind eine interessante und pflegeleichte Materialalternative für den Küchen- und Wohnbereich und vermitteln einen modernen urbanen Look. Die Kombination mit Holzdekoren und ausgewählten Küchenaccessoires schafft ein trendorientiertes Küchenambiente. Willkommen in der Fust Küchenwelt! 2016 kann Fust auf 50 Jahre Firmengeschichte zurückblicken. Neben Elektrohaushaltsgeräten und Multimedia spielt die Renovation von Küchen und Badezimmern seit Jahr-

Fust RIVOLI Beton grau, Nachbildung.

zehnten eine wichtige Rolle in unseren Aktivitäten. In weit über 150   000 Schweizer Haushalten stehen eine Fust Küche und ein Fust Badezimmer. Ein Grund, für Ihr Vertrauen zu danken und eine Herausforderung, jeden Tag aufs Neue ausserordentliche Leistungen zu erbringen. Getreu unserem Motto: Fust – und es funktioniert! Jede Fust Küche ist ein Unikat – auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten zugeschnitten. Entworfen in gemeinsamen Gesprächen mit viel Kreativität eines unserer über 100 Küchenfachberater. Unterstützend stehen modernste Arbeitsmittel zur Verfügung. Auch grössere Umbauten mit neuen Wänden, Bodenbelägen organisiert Fust mit eigenem Baumanagement und regionalen Handwerkern. Ein Ergebnis, das

Der LED-Glaslichtboden bietet gleichmässige Vitrinen- und Arbeitsplatzausleuchtung in einem.

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sich sehen lassen kann: Ausgebildete, eigene Schreiner bauen passgenau die Küche ein, die Ihnen ein Leben lang Freude bereitet. Zu Ihrer Sicherheit gewährt Fust umfangreiche Garantieleistungen auf alle Produkte und Dienstleistungen – ein zuverlässiger Partner, der eben auch nach Jahrzehnten noch für Sie da ist, wenn vielleicht mal eine Tür einen Schlag bekommen hat oder ein Gerät repariert werden muss. Entdecken Sie die grosse Fust Küchenwelt in einer unserer 40 Ausstellungen. Wir freuen uns, Sie begrüssen zu dürfen! Jetzt ist das über 200seitige KüchenBadezimmer-Magazin erschienen. Bestellen Sie das Magazin jetzt über Tel. 031 980 11 55 oder per E-Mail kuechen-baeder@Fust.ch.

Übersichtlich und einfach praktisch: Die Einhängekörbe mit Metallreling können im Apothekerschrank individuell verstellt werden.

Dipl. Ing. Fust AG 40 Ausstellungen in der ganzen Schweiz

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Wandschränke mit den attraktiven Alu-Rahmentüren Square machen auch als Sideboardplanung eine gute Figur.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Hänni-Holzpellets: staubarm, günstig und hervorragende Qualität

Die Pelletsnachfrage ist in der Vergangenheit stark gestiegen und kann mit Schweizer Pellets alleine nicht gedeckt werden. In Deutschland und Österreich sind die Erfahrung bei der Herstellung und die Belieferung der Kunden noch deutlich grösser als in der Schweiz. Was mit der Idee von Christoph Hänni, als Einzelfirma staubarme Holzpellets zu günstigen Preisen und gleichzeitig hervorragender Qualität aus Deutschland zu importieren, begann, hat sich in der Zwischenzeit und nach Jahren des erfolgreichen Aufbaus zur erfolgreichen und sehr geschätzten Hänni Holzpellets AG entwickelt. Geschäftsführer Hans-Peter Keller verfolgt noch immer dieselben Grundsätze: staub­arme Pellets in bester Qualität zu fairen Preisen. Nicht umsonst setzt sich die Hänni Holzpellets AG als Mitglied von pro Pellets, der Interessengemeinschaft der Schweizer Holzpelletsbranche, mit ganz besonderem Engagement für den erneuerbaren Brennstoff ein.

Fotos: zVg

Top-Qualität und faire Preise sind zwei Markenzeichen der Hänni Holzpellets AG mit Sitz in Winterthur. Weit über die Region hinaus, ja sogar schweizweit, wird dieser qualitativ hochwertige Energieträger verkauft und geliefert. Die Pellets aus dem Hause Hänni werden auch gerade wegen ihres sehr geringen Staubanteils sehr geschätzt.

Ein Brennstoff mit Zukunft: Holzpellets sind eine nachhaltige Alternative zu fossilen Energieträgern.

Kunden ausgelegt. Als Qualitätsmerkmal wird bei jeder Lieferung der maximale Einblasdruck auf dem Lieferschein abgedruckt. Dank der Zusammenarbeit mit einem Ostschweizer Pelletsproduzenten liefert die Hänni Holzpellets AG auf Wunsch Schweizer Pellets aus, welche ebenfalls die strengsten Normen für Pellets erfüllen. Bereits bei der Befüllung wird zusammen mit den Chauffeuren auf möglichst wenig

Schonende und nahezu staubfreie Befüllung der Lagerräume ihrer Kundschaft mittels modernstem Silo-LKW.

Staub geachtet. Beim Kunden angelangt, werden diese lediglich mit einem Hauch von Druck (maximal 0,5 Bar) in den Bunker eingeblasen. So wird sichergestellt, dass die Kunden einen grösstmöglichen Anteil an ganzen Pellets im Lager vorfinden. Projektierung und Jahreskontrakte

Die Hänni Holzpellets AG möchte nicht nur einen qualitativ hochwer-

tigen Energieträger verkaufen, sondern möglichst frühzeitig mit Eigentümern und Planern in Kontakt treten und diese beraten. Bereits bei der Projektierung geben die Fachleute aus dem Hause Hänni ihr Wissen weiter, um später einmal eine optimale Wärmeversorgung ­sicherzustellen. Damit die Belieferung garantiert werden kann, empfiehlt die Hänni Holzpellets AG den Abschluss von Jahreskontrakten. Dabei werden die entsprechenden Mengen bereits bei Kontraktabschluss reserviert und stehen für ihre Kunden bei Bedarf bereit. Dies ganz im Gegensatz zu spontanen Einkäufen mitten im Winter, wo als Folge der knappen Verfügbarkeit durchaus lange Lieferfristen oder gar mit Lieferausfällen zu rechnen ist.

Neues, eigenes Pelletsfahrzeug

Seit Kurzem verfügt die Hänni Holzpellets AG über ein eigenes Pelletsfahrzeug, mit welchem bis zu 23 Tonnen staubarme Pellets ausgeliefert werden können. Dieser LKW wurde speziell für die hohen Ansprüche an eine schonende Einblasung der Pellets in den Bunker der

Hänni Holzpellets AG Lagerhausstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 317 44 70 info@haenni-holzpellets.ch www.haenni-holzpellets.ch

Der LKW erfüllt die strenge Euro6-Abgasnorm und fährt umweltfreundlich mit 100 % Biodiesel aus Abfallstoffen von Tanner Oel AG, Frauenfeld.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Höchstmass an Komfort Griesser AG mit individuellen Beschat tungslösungen der ungebetene Gast aber bei Tageslicht: Alles muss sehr schnell gehen. Wird ihm deshalb der Zutritt länger als erwartet verwehrt, zieht er meist unverrichteter Dinge wieder ab.

Das Kompetenzzentrum Das Unternehmen ist bekannt als einer der grössten Hersteller von Sonnenschutzlösungen in Europa. Doch darüber hinaus besitzt der Thurgauer Storenproduzent als einziger Schweizer Hersteller seit über 20 Jahren ein hauseigenes Kompetenzzentrum. Hier befassen sich Topteams ausschliesslich mit der Entwicklung und Realisation von elektronischen Spezi-

Foto: zVg

Storen oder Rollläden lassen sich heute mit intelligenten Steuerungssystemen bedienen. Nutzer gewinnen so ein Höchstmass an Komfort. Windwächter, Storen, die sich je nach Sonnenstand automatisch öffnen und schliessen, oder ganze Zeitprogramme – diese und verschiedene andere Möglichkeiten bieten moderne Sonnenschutzsteuerungen.

Storen bieten Sicht- und Einbruchschutz.

alsteuerungen für Storen, Rollläden und Markisen. Die Eindringlinge Eindringlinge sind nachtaktive Wesen – glauben viele. Doch das ist ein Irrtum. Gemäss Schweizer Einbruchstatistik werden die meisten

Einbrüche tagsüber zwischen 10 und 12 Uhr verübt. Tendenz steigend. Der Grund ist einfach: Nachts fallen Geräusche und Licht viel mehr auf als bei Tag. Zudem ist die Ano­ nymität unserer Gesellschaft eine willkommene Tarnung für Kriminelle. Zumindest ein Problem hat

Auf dieser Erkenntniss basiert die mechanische Hochstosssicherung. Sie macht es dem Eindringling schwer, die Storen hochzustossen. Zudem besteht die Möglichkeit, mit einem Zentralbefehl beim Verlassen des Hauses alle Storen auf einmal zu schliessen. Bei längerer Abwesenheit sorgt eine Zufallsschaltung dafür, dass Storen und Rollläden in unregelmässigen Zeitabständen wie von Geisterhand bewegt werden. Griesser AG 8355 Aadorf Tel. 0848 888 111 www.griesser.ch

Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Insektenschutzgitter nach Mass. Der Betrieb empfiehlt sich für die fachmännische und zuverlässige Ausführung von Maler- und Tapezierarbeiten.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Gut gerüstet für den Winter Vor dem grossen Wintereinbruch Handläufe nachrüsten

Auch für den Hauseigentümer und die Verwaltung stellen sich aber Fragen: Sind Treppen in der Liegenschaft? Wenn ja, sollten sie überprüfen, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei ist es nicht mit Streu und Räumdienst getan, sondern vielmehr muss beachtet werden, ob die Normen und Gesetze eingehalten werden. Denn wenn diese Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haftet der Besitzer, da der Mangel auch für den Laien offensichtlich ist. Die Suva

Foto: zVg

Der Winter naht. Und jetzt gilt es, den Winterdienst vorzubereiten. Der Hauswart ist benachrichtigt, der Vertretungsfall ist geregelt. Salz und Enteisungsmittel sind eingekauft, gelagert und alles festgelegt. Die Verantwortung liegt nun nicht mehr beim Verwalter, sondern wurde vorschriftsgemäss delegiert.

Handlauf mit einbetonierten Chromstahlstützen.

und die bfu haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an Treppen ab fünf Stufen ein Handlauf sein muss. Auch die Schweizer Versicherungen haben vielfach auf die rechtliche Situation verwiesen, dass nur normgerechte Handläufe an Treppen den

Hausbewohnern und den Besuchern Schutz und Sicherheit bieten. Im Erdreich befestigen Da der Mensch im Regelfall rund 40 Zentimeter seitlich vom Handlauf läuft, ist es oft naheliegend, die Stüt-

zen nicht auf den Stufen, sondern im Erdreich zu befestigen, damit die gesamte Treppenbreite erhalten bleibt. Die Schneeräumung geht so ebenfalls leichter von der Hand. Und nicht nur ältere Menschen schätzen es, wenn sie im Winter bei Eis und Schnee eine Hand am Handlauf haben können. Als Fachfirma, die sich auf die normgerechte Ausführung von Handläufen spezialisiert hat, empfiehlt sich die Firma Flexo-Handlauf GmbH aus Winterthur. Sie ist in der gesamten Deutschschweiz vertreten.

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Nie mehr Lichtschacht reinigen Lichtschachtgit ter aus Edelstahlgewebe mit eloxier tem Alurahmen

Lichtschachtabdeckungen bieten einen optimalen Schutz gegen Schmutz, Spinnen, Mäuse und Kleinreptilien. Das robuste Gitter aus Edelstahlgewebe mit eloxiertem Alurahmen besticht nicht nur durch seine Optik, sondern auch durch seine auf die Kundschaft individuell zugeschnittenen Eigenschaften. So können alle Lichtschächte lückenlos abgedeckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie aus Kunststoff oder Beton, rechtwinklig oder schräg, mit direktem Fassadenanschluss oder Fensterausschnitt sind – die Lichtschachtabdeckungen überzeugen auf der ganzen Linie.

Die Vorzüge: • Trittfestes Chromstahlgewebe, Stärke 0,6 mm • Dauerhafte Funktion • Befestigung am vorhandenen Gitter mit Klemmmuttern • Perfekte Rundum-BürstenDichtung, auch gegen die Hauswand • Licht- und luftdurchlässig, extrem belastbar • Saubere Aluminiumrahmenverbindungen • Witterungsbeständig, ohne Korrosion • Stolperfreie Konstruktion • Bereits über 30   000 zufriedene Kunden • Drei Jahre Garantie

Foto: zVg

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fern und montieren das System in der ganzen Deutschschweiz. Die Lichtschachtabdeckungen eignen sich auch hervorragend zur Selbstmontage; darauf gewährt das Unternehmen einen Rabatt von 20 Prozent. Der kompetente Innendienst steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Heizölmarkt Wasserstand auf dem Rhein auf sehr tiefem Niveau. Nachfrage in Deutschland und in der Schweiz noch immer zurückhaltend. OPEC trifft sich Ende November zu Gesprächen über konkrete Exportbeschränkungen.

OPEC trifft sich am 30. November 2016 in Wien Die OPEC-Mitglieder und andere ölexportierende Staaten versuchen seit ein paar Wochen, einen Weg zu finden, um das Überangebot an Rohöl, welches für die momentan tiefen Preise verantwortlich ist, auszugleichen. An einem Treffen in Algier Ende September 2016 hat man sich offenbar so weit einigen können, dass am kommenden OPEC-Meeting konkrete Kürzungsmassnahmen verabschiedet werden könnten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Rheinfracht deutlich fester Die fehlenden Niederschläge in Mitteleuropa haben die Wasserstände in den Gewässern deutlich sinken lassen. Auf dem Rhein können die Schiffe nur noch mit geringer Ladung fahren. Entsprechend wird pro Tonne ein markant höherer Tarif für die Strecke Rotterdam – Basel verlangt. Ende Oktober lag dieser Wert bei rund Fr. 50.– pro Tonne, während Anfang September noch für deutlich unter Fr. 20.– pro Tonne gefahren wurde. Nachfrage noch immer schwach Im Gegensatz zum Vorjahr halten sich die Konsumenten bei der Heiz­

85.00 75.00 65.00 55.00

Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März 2014-­‐2015

2015-­‐2016

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ölbestellung diesen Herbst noch immer zurück. Selbst in Deutschland, wo traditionellerweise nach den Sommerferien der Sturm auf Heizöl einsetzt, ist die Nachfrage noch sehr verhalten. Möglich, dass einerseits

der gegenüber dem Jahresanfang höhere Heizölpreis eine Rolle spielt und andererseits die Hoffnung besteht, dass auch dieses Jahr (wie 2015 und 2014) im Spätherbst die Preise sinken werden (siehe Grafik).

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Pelletsmarkt

Preisentwicklung

Nachfrage belebt sich Dank den tieferen Temperaturen im Oktober hat sich die Nachfrage nach Holzpellets deutlich belebt. Mittlerweile sind einige Bunker wieder leer gelaufen, weil der Verbrauch in den letzten Wochen höher als erwartet ausfiel. Steht ein Preisanstieg bevor? Nach dem Preissturz im Frühling befinden sich die Pelletspreise seit Mai 2016 in einem steigenden Trend. Auf der anderen Seite ist die Bevorratung bei den Produzenten gut, sodass auch

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Grafik: pelletpreis.ch

Haben Sie den Pelletsvorrat kontrolliert? Die kalte Witterung im Oktober hat die Pellets schwinden lassen. Preislich sind Pellets jetzt günstiger als 2015.

bei einem vorübergehenden An- das Preisniveau momentan deutlich Quelle: pelletpreis.ch, ©Grafik: pelletpreis.ch sturm auf jeden Fall genügend Ware unter dem Vorjahreswert und bietet vorhanden ist und Preissprünge nach eine gute Kaufgelegenheit. oben nicht zu erwarten sind. Als sai- Haben Sie Fragen im Zusammensonales Geschäft werden die Pellets­ hang mit Holzpellets oder Holzpelpreise die Bewegungen wie in der letsheizungen? Rufen Sie uns an, wir Vergangenheit vollziehen und bis im helfen Ihnen gerne weiter. SelbstverFebruar tendenziell eher fester blei- ständlich freuen wir uns auch über ben. Erfreulicherweise befindet sich eine Bestellung und sichern Ihnen

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Nr. 11 | November, 41. Jahrgang Auflage 15 300 Ex. Mitgliederbestand: 14   935 (per 25.10.2016) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Region Winterthur, ersc heint 10 Mal jährlich Einzelpreis Fr. 4.–, Jahresabo Fr. 29.– Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Region Winterthur Hauseigentümerverband Region Winterthur

Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr HERAUSGEBER TELEFONZENTRALE UND BESTELLUNG DRUCKSACHEN

Hauseigentümerverband Region Winterthur Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72 info@hev-winterthur.ch www.hev-winterthur.ch Geschäftsführer: Ralph Bauert

Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72 KOSTENLOSE TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG FÜR HEV-MITGLIEDER

Montag bis Freitag: 9.00–11.30 Uhr Telefon 052 209 01 66

REDAKTION

Ralph Bauert Redaktion Sonderteil: De-Jo Press, Solothurn Joseph Weibel/Sabine Born

Die Nr. 1 für Rechts- und Bauberatungen, Immobilien-Verkäufe und -Vermietungen sowie Schätzungen und Fachliteratur: www.hev-winterthur.ch

ADRESSÄNDERUNGEN

Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72 info@hev-winterthur.ch INSERATE UND PR

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Titelbild Friedhof   Rosenberg, Winterthur Bild: Walter Hollenstein

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inseratenteil dient lediglich der Information unserer Mitglieder über Produkte und Dienstleistungen.

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