Podologie Schweiz 2/2017

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Podologie Schweiz Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

2 | 2017

• Angst, Panik und Hyperventilation • Wenn der Patient den Termin ­platzen lässt  …

ISSN 1660-0835


SONDERANGEBOT LYRA Behandlungsstuhl Zukunftsorientiertes Design trifft erstklassige Technik Der Behandlungsstuhl LYRA ist mit zwei starken, separat über das Fusspedal steuerbaren Motoren ausgestattet. Die Hub und Sitzneigung elektrisch und die in der Neigung manuell verstellbare, anatomisch geformte Rückenlehne garantieren dem Patienten einen bequemen Aufenthalt während der ganzen Behandlung. Die Beinstützen können stufenlos in der Höhe wie auch in der Länge dem Patienten angepasst werden. Um die Arbeit am Innenfuss zu erleichtern sind die Beinpolster 45° nach aussen schwenkbar. Der drehbare, auf Kugellager geführte und mit einer Fussbremse versehene Unterteil ist ohne Kraftaufwand zu drehen. Beide Armlehnen können für den Seiteneinstieg heruntergeklappt werden. - 1 Hubmotor - 1 Trendelenburgmotor - Armlehnen nach unten schwenkbar - Rückenlehne mechanisch verstellbar - Kopfstütze inklusive - In verschiedenen Farben erhältlich, verlangen Sie unsere Farbkarte

Technische Daten Gewicht Maximalhöhe der Beinstützen Minimalhöhe des Sitzes Maximalhöhe des Sitzes Maximale Hubkraft Spannung

CHF 4‘200.00* statt CHF 5‘730.00

95 kg 125 cm 59 cm 102 cm 200 kg 230 Volt

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Editorial I Inhaltsverzeichnis I Impressum

Podologie Schweiz 2 | 2017

Wenn der Patient Angstzustände hat Welche Podologin, welcher Podologe kennt solche Situationen in der Praxis nicht: Man nimmt den Skalpellhalter hervor und zieht die scharfe Skalpellklinge auf. Und plötzlich merkt man, dass der Patient sein Verhalten ändert. Er wird kreidebleich, seine Atmung ist schneller geworden und er beginnt zu schwitzen. Viele Berufsgruppen im Bereich der Gesundheit und Medizin – wie Arztpraxen, Zahnarztkliniken oder Spitäler – begegnen Menschen, die eine Angststörung vorweisen. Es kommt vor, dass Menschen in Panik geraten oder hyperventilieren, sobald sie medizinisches Personal oder medizinische Einrichtungen zu Gesicht bekommen. Oftmals reicht auch schon der Geruch von Desinfektionsmittel und dem Patienten wir es unbehaglich. In dieser Ausgabe gehen wir auf solche Situationen ein. Claude Haldimann-Balli, Fachpsychologe für Psychotherapie, sagt: «Angst ist

als Hinweis auf ein bedrohliches Ereignis eine an sich sinnvolle und lebenswichtige Gefühlsreaktion.» Und das betrifft auch uns Podologinnen und Podologen, denn es gibt in einer Praxis viele Möglichkeiten, wo Angst entstehen kann. Es ist nicht verwunderlich, dass beim Auspacken der furchteinflössend scheinenden Instrumente ein mulmiges Gefühl entstehen kann. Vielleicht ist es auch der Behandlungstisch, der stark an eine Zahnarzteinrichtung erinnert. Die Furcht vor Kontrollverlust, auf dem Behandlungsstuhl sitzend und der Podologin, dem Podologen ausgesetzt zu sein. Oder vielleicht einfach nur die Angst vor dem möglichen Schmerz, der für jeden Menschen einen anderen Charakter hat. Die Entfernung eines Unguis incarnatus oder die Entfernung eines tiefen Clavus können trotz professionellem Vorgehen nicht immer schmerzfrei durchgeführt werden. Zum Glück sind solche Situationen eher selten – aber man sollte vorbereitet sein, falls sie eintreffen. Dabei einen kühlen Kopf be-

wahren und wissen, wie man darauf reagiert, das sind Grundvoraussetzungen zur Meisterung. Wie das genau funktioniert, erklärt uns Claude Haldimann-Balli in seinem interessanten Fachartikel. Er zeigt auf, wie man mit einfachen Atemübungen und körperorientierten Massnahmen intervenieren kann, um die Betroffenen zu stabilisieren und zu beruhigen. Des Weiteren möchte ich auf die Buchrezession von Dr. Thomas J. Strasmann hinweisen. Weiterbildung ist in der heutigen Zeit ein elementarer Faktor für die erfolgreiche Ausübung des Berufes. Und Wissen ist die einzige Ressource, die sich durch Gebrauch vermehrt. Roland Wiederkehr, Fachredaktion

Impressum 2 | 2017, März 2016, 41. Jahrgang Erscheinungsweise: 10-mal jährlich Auflage: 1000 Exemplare Inserateschluss für 3 | 2017: 1. April 2017 Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV Fachredaktion Roland Wiederkehr, Podologe SPV Yvonne Siegenthaler, Mitglied Zentralvorstand Verlag / Inserateverwaltung Schweizerischer Podologen-Verband SPV Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee Tel. 041 926 07 61 sekretariat@podologie.ch, www.podologie.ch Redaktion / Layout Walker Management AG, Bereich Kommunikation, Hirschmattstrasse 36, 6003 Luzern Tel. 041 248 70 11, redaktion@podologie.ch Druck Multicolor Print AG, Sihlbruggstrasse 105a, 6341 Baar Copyright Die Rechte des Herausgebers und der Autoren bleiben vorbehalten. Eine allfällige Weiterverarbeitung, Wie­der­ver­öffentlichung oder Vervielfältigung zu ge­wer­blichen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Zu­stimmung der Autorenschaft oder des Herausgebers ist nicht gestattet.

Inhaltsverzeichnis Verband Wenn der Patient den Termin platzen lässt …

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Delegiertenversammlung 2017 in Basel

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Veranstaltungen und Termine 2017 | 2018

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Fachbericht Angst, Panik und Hyperventilation

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Anatomie-Atlas für die Podologie-Ausbildung in Zofingen

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Auflösung Kreuzworträtsel

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Weiterbildung Anatomie und Pathologie im Praxisalltag

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Medizin Orthopädische Injektion: Selbst bei Glukokortikoiden­ ­widersprüchliche Ergebnisse

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Verband

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Wenn der Patient den Termin platzen lässt … Laura Strebel, MLaw, SPV-Rechtsdienst

Wann darf einem Patienten für einen von ihm versäumten Termin Rechnung gestellt werden? Voraussetzungen sind zum einen eine kurzfristige Absage oder unentschuldigtes Fernbleiben, zum andern ein daraus entstandener Schaden. Beim Behandlungsvertrag zwischen Podologin und Patient handelt es sich um einen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR. Demgemäss hat der Patient grundsätzlich das Recht, den erteilten Behandlungsauftrag jederzeit zu kündigen, das heisst, den Behandlungstermin ohne Einhaltung einer Frist abzusagen (Art. 404 Abs. 1 OR). Nur wenn diese Absage zur Unzeit erfolgt oder der Patient z. B. gar ohne Abmeldung nicht zum Termin erscheint, ist der Patient allenfalls zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet (Art. 404 Abs. 2 bzw. Art. 402 Abs. 2 OR). Eine Verrechnung des Termins setzt somit zweierlei voraus: 1. Schaden Als Schaden gelten beispielsweise die entgangenen Einnahmen, die in dieser Zeit hätten generiert werden können bzw. die aus anderen Aufträgen, die für diese Zeit abge-

Wann eine Absage zur Unzeit erfolgt, ist nicht immer klar.

lehnt wurden, resultiert wären. Die Podologin ist allerdings verpflichtet, die Zeit, welche für den nicht erschienenen Patienten reserviert wurde, anderweitig zu nutzen (Schadenminderungspflicht). Das heisst, wenn möglich ­einen Ersatzpatienten aufzubieten oder andere Tätigkeiten zu erledigen. Nur wenn ihr dies nicht möglich ist, darf sie dem Patienten den versäumten Termin in Rechnung stellen. 2. Absage zur Unzeit Wann eine Absage zur Unzeit erfolgt, ist nicht immer klar. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn die Absage so kurzfristig erfolgt, dass die Podologin den Termin nicht mehr anderweitig vergeben oder für andere bezahlte Arbeiten nutzen kann. Was allerdings als zu kurzfristig gilt, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb empfiehlt es sich, gegenüber den Patienten eine verbindliche Frist festzulegen, nach deren Ablauf eine Abmeldung als

zu kurzfristig und damit als zur Unzeit erfolgt gilt. Üblicherweise wird dafür eine Frist von 24 Stunden gewährt. Wichtig ist, dass der Patient auf diese Frist hingewiesen wurde. Zu beachten gilt es zudem, dass diese Frist nicht als Pauschalisierung gilt. Das heisst, nur wenn der erst nach Ablauf von 24 Stunden abgesagte Termin auch tatsächlich nicht mehr besetzt oder anderweitig genutzt werden kann, darf dieser dem säumigen Patienten verrechnet werden. Es ist hingegen nicht zulässig, schlichtweg jeden erst nach Ablauf von 24 Stunden abgesagten Termin zu verrechnen, ohne sich um eine Neubesetzung zu kümmern. Eine pauschal nach Ablauf der 24 Stunden geschuldete Gebühr im Sinne einer Konventionalstrafe ist nur zulässig, wenn dies mit dem Patienten ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Dafür genügt also ein Hinweis z. B. auf dem Aufgebotskärtchen nicht. Eine solche Vereinbarung kann sich beispielsweise vor der weiteren Behandlung von Patienten empfehlen, die vermehrt säumig waren. Wehrt sich ein Patient gegen die Verrechnung des versäumten Termins, so muss die Podologin ihren Schaden nachweisen können, dass sie also für den betreffenden Termin keinen Ersatzpatienten aufbieten konnte oder andere Aufträge ablehnen musste. Dem Patienten steht zudem der Nachweis offen, dass ihn kein Verschulden am Versäumnis trifft. Die Verrechnung eines versäumten Termins ist somit auch bei entsprechenden Hinweisen gegenüber den Patienten nicht per se verrechenbar. Zwar kann mit der 24-StundenRegel der Zeitpunkt für die «Unzeit» verbindlich festgelegt werden, jedoch bleibt weiterhin vorausgesetzt, dass der Podologin aus dem versäumten Termin auch tatsächlich ein Schaden erwachsen ist. Sämtliche Ausführungen sowie die Empfehlungen des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV finden Sie auch im dazugehörigen Merkblatt auf der Website des Verbandes im Mitgliederbereich (www.podologie.ch).


F체r Draufg채nger und drauf Geher. F체r jeden Fuss die richtige Pflege.

erh채ltlich bei:


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Verband

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Delegiertenversammlung 2017 in Basel Isabelle Küttel Bürkler, Geschäftsführerin

Basel und der Rhein laden zum Verweilen ein.

Liebe Mitglieder des Schweizerischen ­Podologen-Verbandes SPV Am 19. / 20. Mai 2017 findet die 88. Delegiertenversammlung des SPV statt. Der Zentralvorstand und die Regionalgruppe Basel freuen sich, Sie in diesem Jahr nach Basel einzuladen. Im Radisson Blu Hotel in Basel werden wir am Freitagnachmittag, 19. Mai 2017 den geschäftlichen Teil abhalten, bevor wir am Abend ein festliches Gala-Diner im Restaurant Atlantis (3 Gehminuten) geniessen. Am Samstagvormittag werden wir einen Kneipp-Parcours durchlaufen, in dem Körper, Geist und Seele miteinbezogen werden. Ein spannender Event zum Thema «Natürlich leben». Der Zentralvorstand freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen der M ­ itglieder.

Programm Freitag, 19. Mai 2017 Ab 13.15 Uhr Begrüssungskaffee und Einschreiben der Delegierten 13.45 Uhr Letzter Einschreibetermin für Delegierte 14.00 – 16.30 Uhr Grussbotschaft von Dr. med. Thomas Steffen, MPH, Kantonsarzt vom Gesundheitsdepartement des ­Kantons Basel-Stadt anschliessend Delegiertenversammlung 18.30 Uhr Apéro im Restaurant Atlantis 19.30 Uhr Gala-Diner im Restaurant Atlantis Samstag, 20. Mai 2017 10.15 Uhr Durchlaufen eines Kneipp-Parcours am Rhein. Wir starten beim Münster und enden beim Wassertretbecken, inkl. «Fährifahrten». Wir erleben, wie das Kneippen und die 5 Säulen (Bewegung, Ernährung, Pflanzen, Wasser und Ordnung) in den Alltag integriert werden können. 12.15 Uhr Apéro bei der Jugendherberge Basel Ca. 13.15 Uhr Schluss der Veranstaltung


Verband

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Arrangements DV 2017

Hotelzimmer

Passwang (Kongresskarte für Delegierte) Delegiertenversammlung, Apéro, Gala-Diner, Samstagprogramm Fr. 250.–

Die Hotelzimmer sind direkt im Radisson Blu Hotel, Basel zu reservieren: ­Tel. 061 227 27 27, reservations.basel@radissonblu.com, (Stichwort: Delegiertenversammlung ­Schweizerischer PodologenVerband SPV). Die Anzahl Zimmer ist beschränkt.

Chellenchöpfli Delegiertenversammlung, Apéro, Gala-Diner Fr. 160.– Rehhag Apéro, Gala-Diner, Samstagprogramm Fr. 195.– Geissflue Apéro und Gala-Diner Fr. 160.– Blauen Delegiertenversammlung Kostenlos

In den Zimmerpreisen sind folgende Leistungen inkludiert: Frühstück, Mobility Ticket, mit dem Sie Basel und Umgebung kostenfrei erkunden können, Entspannung im Pool Inn Club mit Pool, Sauna und Dampfbad, 24 Stunden geöffneter Fitnessbereich mit den modernsten Geräten Zimmer zur Einzelbenützung:

Fr. 169.– pro Zimmer / Nacht

Zimmer zur Doppelbenützung:

Fr. 189.– pro Zimmer / Nacht

Preisangaben inkl. MwSt. / exkl. CHF 3.50 pro Person / Tag

Die Arrangements sind exkl. Getränke.

Adressen Hotels und Restaurant Radisson Blu Hotel, Basel Steinenhofstrasse 25 4051 Basel

Jugendherberge Basel St. Alban-Kirchrain 10 4052 Basel

Restaurant Atlantis Klosterberg 13 4051 Basel

Kostengünstigere Zimmer können auch bei der Jugendherberge Basel reserviert werden: basel@youthhostel.ch, Tel. 061 272 05 72 (Stichwort: Delegiertenversammlung Schweizerischer PodologenVerband SPV, Reg. 62747). Die Anzahl Zimmer ist beschränkt.

Anmeldeschluss: 14. April 2017 Talon einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee

"

Ich bestelle folgendes Arrangement (Bitte Anzahl Personen eintragen) Info für Delegierte: Delegierte müssen sich nicht mehr schriftlich anmelden. Die Meldung der Delegierten erfolgt via Regionalgruppe. Alle Delegierten sind für die Kongresskarte «Passwang» angemeldet.

Passwang (Kongresskarte für Delegierte) ···· Fr. 250.– Chellenchöpfli ····························································································· Fr. 160.– Rehhag ····················································································································· Fr. 195.– Geissflue ··············································································································· Fr. 160.–

Blauen ······················································································································· Teilnahme Delegiertenversammlung Nicht-Delegierte (kostenlos) Rechnungsadresse Name Vorname Firma Strasse PLZ / Ort Datum

Unterschrift


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Verband

Podologie Schweiz 2 | 2017

Veranstaltungen und Termine 2017 | 2018 Anlass / Veranstalter

Datum / Zeit

Thema

Ort

Delegiertenversammlung

19. / 20.5.2017

Basel

Sitzungen des Zentralvorstandes

19.5.2017, 10.00 Uhr

Basel (vor DV)

19.9.2017, 14.00 Uhr

Zofingen

14.12.2017, 14.00 Uhr, anschliessend Weihnachtsessen

Luzern

Strategietagung Zentralvorstand

23.10.2017, ganzer Tag

Verbandskonferenz

20.11.2017, 13.30 Uhr

Zofingen

Sitzungen Kurskommission ÜK

3.4.2017, 14.30 Uhr

Zofingen

20.11.2017, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Aufsichtskommission ÜK

19.9.2017, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Kommission Berufsentwicklung & Qualität

30.8.2017, 09.45 Uhr

Zofingen

Berufsbildner-Treff

19.9.2017, 18.00 Uhr (anschliessend Elternabend der BWZ)

Zofingen

Bildungskonferenz

27.10.2017, 10.00 Uhr

Kongress

4.11.2017

8. Jahreskongress SPV

Baden

Überbetriebliche Kurse (ÜK) (Die Gruppeneinteilung A / B entspricht nicht zwingend der Einteilung der Berufsfachschule)

4. / 5. / 7. / 8.9.2017

ÜK III A 3. Lehrjahr

Zofingen

11. / 12. / 14. / 15.9.2017

ÜK III B 3. Lehrjahr

Zofingen

16. – 18. / 20. / 23. – 25.10.2017

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

30.10. – 1.11. / 3. / 6. – 8.11.2017

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

20. – 23. / 27. – 29.11.2017

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

4. – 7. / 11. – 13.12.2017

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

3. / 4. / 6. / 7.9.2018

ÜK III A 3. Lehrjahr

Zofingen

10. / 11. / 13. / 14.9.2018

ÜK III B 3. Lehrjahr

Zofingen

15. – 17. / 19. / 22. – 24.10.2018

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

29. – 31.10. / 2.11. / 5. – 7.11.2018

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

19. – 22. / 26. – 28.11.2018

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

3. – 6. / 10. – 12.12.2018

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

3.4.2017, 17.00 Uhr

Expertenschulung

Zofingen

26.4. –4.5.2017 (inkl. Samstag)

Praktische Prüfungen

Zofingen

29.5.2017

Prüfung Allgemeinbildung

Zofingen

31.5.2017

Prüfung Berufskenntnisse

Zofingen

Qualifikationsverfahren EFZ

Weiterbildungen Regionalgruppe Aargau-Solothurn

Luzern

5.7.2017, 18.30 Uhr

Abschluss-Feier

Zofingen

17.6.2017, 9.00 – 13.00 Uhr

Anatomie und Pathologie im Praxisalltag

Zofingen

19.8.2017, 9.00 Uhr

Verbandtechnik, Wundversorgung

Zofingen

8.5.2017

DV-Vorbesprechung

Baden

26.6.2017

Vortrag Praxisauswirkungen von Hirnverletzen, Demenz- oder Schizophren Erkrankten

21.8.2017

Geselligkeitsanlass Minigolf

Oberentfelden

5. – 10.9.2017

Berufsschau ab’17

Wettingen

27.11.2017

Fondue-Plausch im Fondue Chalet

Baden

2.3.2018

Regionalgruppenversammlung


Verband

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Veranstaltungen und Termine 2017 | 2018 Anlass / Veranstalter

Datum / Zeit

Thema

Regionalgruppe Basel

4.5.2017

DV-Vorbesprechung

19.10.2017

Praxisabend, Erfahrungsaustausch Orthesentechnik

25.8.2017

Geselligkeitsanlass: Birsigführung

1.4.2017

Berner Seminar: Demenz

10.5.2017

DV-Vorbesprechung

Juni / August 2017

Nothelferkurs

17.8.2017

Sommernachtznacht

16.11.2017

Chlousehöck

26.4.2017

Vortrag

8.5.2017

DV-Vorbesprechung

14.6.2017

Praxisabend

25.8.2017

Ausflug

November 2017

Fiutscher Bündner Berufsausstellung

1.12.2017

Chlaushöck

10.5.2017

DV-Vorbesprechung

2.9.2017

Weiterbildung «Neues aus der ­Apotheke»

20.10.2017

Geselligkeitsanlass

Regionalgruppe Bern

Regionalgruppe Ostschweiz

Regionalgruppe Zentralschweiz

Regionalgruppe Zürich

9. – 12.11.2017

ZEBI, Zentralschweizer Bildungsmesse

3.5.2017

DV-Vorbesprechung

3.11.2017

Geselligkeitsanlass

21. – 25.11.2017

Berufsmesse Zürich

Ort

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Fachbericht

Podologie Schweiz 2 | 2017

Angst, Panik und Hyperventilation Claude Haldimann

Angst, phobische Reaktionen, Panikattacken und Hyperventilationsanfälle werden nicht nur von den Betroffenen dramatisch erlebt, sondern aktivieren das Umfeld in höchstem Mass. Das Verhalten des Betroffenen lässt lebensbedrohliche Ursachen vermuten. Mit einfachen Atmungsübungen und körperorientierten Massnahmen kann man jedoch intervenieren, um die Betroffenen zu stabilisieren und zu beruhigen. Angst ist als Hinweis auf ein bedrohliches Ereignis eine an sich sinnvolle und lebenswichtige Gefühlsreaktion. Sie führt dazu, dass wir unsere Aufmerksamkeit erhöhen und uns entscheiden können, ob das Ereignis zu bewältigen ist oder unsere Kräfte übersteigt und wir sofort flüchten beziehungsweise uns schützen müssen. Für Menschen mit einer Angsterkrankung steht jedoch das Gefühl unangenehmer Beunruhigung und angespannter Erwartung auf das bedrohliche Ereignis im Vordergrund. Es dominieren die Gedanken, bedroht zu sein. Parallel dazu werden physiologische Veränderungen wahrgenommen. Darum fliehen sie aus der bedrohlichen Situation oder die Situation wird zumindest vermieden. Aus phänomenologischer Sicht lassen sich zwei Seiten der Angsterkrankung unterscheiden: die Bedrohungsseite und die Abwehrseite. Die Bedrohungsseite bezieht sich auf: • Gefühle: Angst, Unsicherheit, existenzielle Angst, Panik, Hilflosigkeit, Ausgeliefertsein, Angst vor der Angst, Peinlichkeit, als zusätzliche Reaktion auch depressive Verstimmung • Wahrnehmung: Daueraufmerksamkeit, hohe Fokussierung auf Gefahrenreize und -signale, Röhrenblick und Fehlwahrnehmungen • Denken: katastrophisierendes Denken, Einschätzung der Angstsymptome und der körperlichen Symptome als gefährlich und

unerträglich, Einteilung der Welt in «Gefahrensignale versus Sicherheitssignale», eine Überblick schaffende Distanzierung zur vernünftigen Problemlösung ist unmöglich, Selbstabwertung und Selbstvorwürfe.

Selbstwahrnehmung als bedrohliche Körperempfindung bewertet. Die Angstreaktion steigt noch mehr. Es entsteht ein Teufelskreis, der sich auch mehr oder weniger dramatisch im äusseren Verhalten niederschlägt.

Die Abwehrseite unterteilt sich in: • passive Vermeidung: potenzielle bedrohliche Situationen werden nicht mehr aufgesucht, zunehmende Passivität, Lähmung und Blockierung des Denkens und Verhaltens beim Auftreten von Angst • aktive Vermeidung: sofortige Flucht, Hilfe suchen und anfordern, ständiges Abchecken der Umgebung und des Körpers nach möglichen Gefahren, Anhäufung von Sicherheit gebenden Faktoren.

Folgende Symptome werden erlebt oder sind auch von aussen sichtbar: • Herzklopfen, Herzrasen • Brustschmerzen, Druck- und Engegefühl • Atemnot • Benommenheit, Schwindel • Schwitzen • Bauchschmerzen • zitternde Muskeln • schlotternde Knie • kalte Hände und Füsse • leerer Kopf • Angst zu sterben, die Kontrolle zu verlieren • hilfesuchendes Verhalten, Fluchtverhalten.

Vor diesem Hintergrund lassen sich die verschiedenen Formen und Ausprägungen von Angsterkrankungen beschreiben. Angsterkrankte konzentrieren sich primär auf die Abwehrseite, um die Bedrohungsseite möglichst klein zu halten. Dies hat zur Folge, dass ihr Handlungsspielraum reduziert ist beziehungsweise sich immer mehr reduziert. Gleichzeitig wird die Erfahrung mit dem Umgang mit Angst eingeengt und die innere Erwartungshaltung gegenüber der Gefährlichkeit der Welt steigt. Angstreaktion als Teufelskreis Ist die aktive oder passive Vermeidung von angstauslösenden Situationen (z. B. Agoraphobie) oder Objekten (z. B. spezifische Phobie) nicht möglich, kommt es rasch zu einer hohen inneren Anspannung (physiologische Veränderungen), verbunden mit dem Wunsch nach sofortiger Flucht vor der Gefahr. Die innere Anspannung wird in der kognitiven

Diese Symptome entsprechen auch denjenigen der Panikstörung. Diese entsteht aber weniger durch einen äusseren, sondern meist durch einen körperinternen Reiz, welcher als bedrohlich interpretiert und erlebt wird. Selten ist ein Gedanke oder eine Vorstellung hier der Auslöser. Neben dem hilfesuchenden und Fluchtverhalten als Reaktion auf das Angsterleben kann bei einem kleinen Teil der Angsterkrankten (z. B. bei Blut- oder Spritzenphobie) auch ein Erstarren (Totstellreflex, «Freezing», Ohnmacht, z. T. auch Dissozia­ tion) auftreten. Hyperventilation Infolge der Atemnot, der Brustschmerzen und der Druck- und Engeempfindung während der Angstreaktion kann sich die Atemfrequenz erhöhen. Der dringende Wunsch nach mehr Luft


Fachbericht

beziehungsweise Sauerstoff lässt die betroffene Person schneller einatmen. Das Ausatmen wird gleichzeitig reduziert. Ein weiterer Teufelskreis beginnt: Eine akute Hyperventilation baut sich auf, deren Symptome die subjektiv erlebte Bedrohung noch erhöhen: • schnelle Atemfrequenz (Tachypnoe) • gleichzeitig Atemnot • Zwang, tief einatmen zu müssen • Engegefühl über der Brust • Gähnen, Seufzer, Reizhusten • Gefühllosigkeit und Missempfindungen in den Extremitäten (z. B. Ameisenlaufen) • Verkrampfung der Hände (Pfötchenstellung) und der Lippen (Karpfenmaul), Zittern, Muskelschmerzen, unter Umständen Lähmungen der Extremitäten • Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Benommenheit • teilweise Synkope. Die äusserst dramatisch erlebten Symptome der Hyperventilation führen einerseits dazu, dass das Vermeidungs- und Schonverhalten noch weiter ausgebaut wird. Auf der andern Seite kann sich über Konditionierungslernen das Auslösen einer Hyperventilationsreaktion schon über eine leichte Veränderung der Atmung oder einer Engeempfindung in irgendwelchen Situationen ohne eigentlichen Angstreiz massiv ausweiten. Interventionen und Hilfe in der Akut­ situation Die folgenden Empfehlungen stellen einen sinnvollen Interventionsablauf dar, der zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, wenn sich die angstgepackte Person zu beruhigen beginnt. Insbesondere bei den Atmungs- und Körperinterventionen ist der

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betroffenen Person genügend Zeit zu lassen zu spüren, zu entdecken und zu erleben, das heisst wieder eine ruhige Beziehung zu ihrem Körper zu bekommen: 1. Zeit haben! Die Ruhe und Gelassenheit des Helfers ohne Zeitdruck schafft eine günstige Voraussetzung, dass der von den Symptomen der Angstreaktion erschütterte Betroffene offen wird für die vorgeschlagenen Hilfestellungen und wieder zur Ruhe findet. – Hektik hingegen ist ein Signal, dass etwas droht und Angst angebracht ist. 2. Beruhigendes Zusprechen Ein ruhiger und fürsorglicher Ton mit wenig, aber klarer Information, ruhig und langsam gesprochen, kann den Betroffenen eher erreichen. Manchmal ist es weniger der Inhalt, der beruhigt, als die Stimmlage und die «Sprachmusik». – Lautes Sprechen in einem Befehlston wirkt hektisch und signalisiert möglicherweise Bedrohung. 3. An einen ruhigen, «ungefährlichen Ort» führen Aus der «Gefahrensituation» hinausführen in eine geschützte Umgebung oder einen Raum mit wenig medizinischer Ausrüstung, wo der Helfer einigermassen ungestört die Stabilisierung unterstützen kann. 4. Sitzen oder liegen Auf einen bequemen, gut stützenden Sessel hinsetzen lassen. Möglichkeit zum Liegen in Rücken- oder Seitenlage anbieten (Couch, Behandlungsliege, Bett, Gymnastikmatte etc). Die folgenden Empfehlungen haben eine ruhige regelmässige Bauch- oder

Zwerchfellatmung als die natürliche Atmung zum Ziel. Die bei Angst häufig stark beteiligte Brust- und Schulteratmung soll reduziert werden. Dieses Ziel kann aber nicht direktiv verfolgt werden, sondern die verschiedenen Hinweise und Übungen führen die betroffene Person sanft dazu, ihre Bauch- beziehungsweise Zwerchfellatmung zu entdecken und zu benützen. 5. Zum ruhigen Atmen anhalten Geduldig zum ruhigen Atmen ermuntern. Gewicht auf das Ausatmen legen; eher kurzes Einatmen und langsames «tiefes» Ausatmen. Das Idealziel «Ein : Aus = 1:2» muss nicht erreicht werden (keinen Druck ausüben!). 6. Der Betroffene legt eine Hand auf den Bauch Den Betroffenen dazu anregen, mit einer oder beiden Händen die Bewegungen des Bauches bei der Atmung zu verfolgen (Abbildung 1). Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unwillkürlich eher auf eine Zwerchfellatmung umstellt (bei Hyperventilation meist verstärkte Brustatmung). Die unterstützende Formel «beim Einatmen hebt, dehnt sich der Bauch – beim Ausatmen senkt sich der Bauch» kann, muss aber nicht angeleitet werden. Es soll kein Druck ausgeübt werden, auf eine bestimmte Art zu atmen, sondern Raum gegeben werden, dass sich eine ruhige Atmung wie von selbst entwickeln kann. 7. Mitatmen Für den Betroffenen kann es hilfreich sein, wenn der Helfer geräuschvoll gleichzeitig ausatmet und so ein langes Ausatmen und einen gewissen Rhythmus vorschlägt.

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Fachbericht

Podologie Schweiz 2 | 2017

Abbildung 3: Manuelle Atmungsunterstützung beim Aus- und Einatmen (auf der Hand der Betroffenen).

Abbildung 1: Bauchatmung mit Auflegen der Hand unterstützen, ruhig aus- (oben) und einatmen (unten).

Abbildung 2: Lippenbremse; damit das Ausatmen langsam, ausführlich und bewusst erfolgt, wird die Luft durch den gespitzten Mund ausgeatmet, um den Luftstrom etwas zu bremsen.

Abbildung 4: Manuelle Atmungsunterstützung in der Seitenlage (Aus- und Einatmen)

Abbildung 5: Manuelle Atmungsunterstützung sitzend (Aus- und Einatmen)

8. Mit Bewegungen Atem begleiten Wie ein Dirigent kann der Helfer den Atemfluss begleiten: Arm heben beim Einatmen – Arm senken beim Ausatmen. Sitzt oder steht die betroffene Person, kann sie diese Bewegungen selbst aufnehmen (z. B. mit beiden Armen, wie ein fliegender Vogel). Dabei ist weiterhin Gewicht auf ein langes Ausatmen zu legen.

Abbildung 6: Manuelle Atmungsunterstützung auf Bauch und Thorax (Schaukelbewegung)

Abbildung 7: Rückatmung mit Papiertüte (Aus- und Einatmen)

Das Wichtigste in Kürze • Wenn innere Anspannung als bedrohliche Körperempfindung bewertet wird, steigert dies die Angstreaktion noch weiter. • Es entsteht ein Teufelskreis, der sich mitunter dramatisch im äusseren Verhalten niederschlägt. • Die Betroffenen können mit einfachen Atemübungen stabilisiert und beruhigt werden. • Ruhe und Gelassenheit des Helfers sind sehr wichtig. • Der betroffenen Person ist genügend Zeit zu lassen, wieder eine ruhige Beziehung zu ihrem Körper zu bekommen.

9. Lippenbremse und/oder Ton beim Ausatmen Damit das Ausatmen langsam, ausführlich und bewusst erfolgt, kann dazu angeleitet werden, die Luft durch den gespitzten Mund (wie zum Pfeifen) auszuatmen (Abbildung 2). So wird der Luftstrom etwas gebremst. Dies kann auch mit einem Ton oder Laut unterstützt werden (Pfeifen, Stöhnen, Seufzen). Das Einatmen erfolgt wenn möglich durch die Nase. 10. Atmen mit Pausen Als hilfreich hat sich auch erwiesen, nach dem Ausatmen eine bis zwei Sekunden Pause zu machen, bevor wieder eingeatmet wird. Selten sind auch längere Pausen möglich. Dies hat eine weitere Verlangsamung der At-


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Podologie Schweiz 2 | 2017

Richtig reagieren bei Hyperventilation • Zeit haben und sich Zeit nehmen! • beruhigendes Zusprechen • sich mit dem Patienten an einen ruhigen, «ungefährlichen» Ort begeben • Patientin sitzt bequem oder liegt • zum ruhigen Atmen anhalten (ein : aus = 1:2) • Patient legt Hand auf den Bauch (Zwerchfellatmung) • mitatmen des Helfers (geräuschvolles Ausatmen) • mit Bewegungen das Atmen begleiten (Hand/Arm auf und ab) • Lippenbremse und Ton beim Ausatmen • Unterstützung durch Helfer: Hand auf der Hand des Patienten oder auf dem Bauch mit leichtem (!) Druck beim Ausatmen; eventuell mit der andern Hand leichten (!) Druck auf den Thorax beim Einatmen (Schaukelbewegung) • Immer wieder loben und wertschätzen! • Falls das Hyperventilieren nicht zurückgeht, dem Patienten eine Papier(!)-Tüte zum Einund Ausatmen geben (Kartonbecher, Tasse oder Hände reichen zur Not auch): – zirka 10 Atemzüge in die Tüte aus und ein – 15 Sekunden atmen ohne Tüte – wiederholen, bis sich Atmung normalisiert • Medikamente nur als letzte Wahl, da die Gefahr der Abhängigkeit besteht und der Patient so keine eigene Bewältigungsmöglichkeit lernt • dem Patienten zu einer Psychotherapie raten (eher kognitiv-verhaltenstherapeutischer Ansatz)

mung und eine bessere Verwertung des aufgenommenen Sauerstoffs zu Folge.

fenen Person im Dialog zu bleiben. Vielleicht wünscht sie mehr oder weniger Druck.

11. Manuelle Unterstützung durch den Helfer Der Helfer legt der betroffenen Person die Hand auf deren Hand oder direkt auf den Bauch und gibt beim Ausatmen sanften (!) Druck (Abbildungen 3–5). Beim Einatmen wird der Druck gelöst, und die Hand folgt der Atembewegung des Bauches. Diese Unterstützung soll einige Atemzüge aufrechterhalten bleiben. Danach beobachtet man den Atemfluss einen Moment. Wenn er sich noch nicht normalisiert, kann diese Hilfe ein weiteres Mal eingesetzt werden. Ergänzend kann mit der andern Hand beim Einatmen ein leichter (!) Druck auf den Thorax gegeben werden. Es entsteht eine atembegleitende Schaukelbewegung beziehungsweise -unterstützung (Abbildung 6). Dadurch wird die Zwerchfell- oder Bauchatmung weiter gefördert. Es ist wichtig, dass bei solchen Körperinterventionen die betroffene Person um Erlaubnis gefragt und das Vorgehen erklärt wird. Invasive, vielleicht unverständliche Unterstützungen werden als bedrohlich erlebt und sind zu vermeiden. Während der Unterstützung ist es sinnvoll, mit der betrof-

12. Lob und Wertschätzung Jeder kleinsten Entwicklung in Richtung einer allgemeinen Beruhigung und einer Normalisierung der Atmung soll mit Lob und Wertschätzung begegnet werden. 13. Die Atmung beruhigt sich mit dem bisherigen Vorgehen nicht Falls das Hyperventilieren trotz der oben genannten Massnahmen nicht zurückgeht, soll der hyperventilierenden Person eine Papier(!)-Tüte zum Ein- und Ausatmen gereicht werden (Kartonbecher, Tasse oder gewölbte Hände vor Nase und Mund erfüllen den Zweck zur Not auch). Es sollen zirka 10 Atemzüge in die Tüte aus- (aufblasen) und eingeatmet werden (Abbildung 7). Der Helfer soll diese so genannte Rückatmung eventuell vorführen. Danach soll die Person zirka 15 Sekunden ohne Tüte atmen, dann wieder mit der Tüte, bis sich die Atmung normalisiert. 14. Medikamentöse Intervention oder Unterstützung nur als letzte Wahl Beruhigende Medikamente tragen die Gefahr der physischen und psychischen Abhängig-

keit in sich. Ausserdem lernt die angsterkrankte Person so keine eigene und selbstständige Bewältigungsmöglichkeit der Angstreaktion und Panikattacke beziehungsweise Hyperventilationsreaktion. Die erwähnten Methoden gehen ja bereits in Richtung «Hilfe zur Selbsthilfe», welche in einer Psychotherapie weiterentwickelt werden können. 15. Psychotherapie In der Akutsituation geht es nicht um Therapie, sondern um Stabilisierung. Nach der Stabilisierung ist aber eine psychotherapeutische Behandlung nötig, da die Stabilisierung als einzige Massnahme die Angstreaktion und Panikattacke möglicherweise verstärken würde. Aus verhaltenstherapeutischer Sicht ist Zuwendung und Entlastung von aussen eine positive Konsequenz auf das Angstverhalten und hält dieses aufrecht (operante Konditionierung oder Verstärkerlernen). Der Betroffene lernt: • Ich bin der Angst und der Angstreaktion ausgeliefert. • Nur Flucht und Vermeidung bringt Entlastung. • Am schnellsten kann ich mich beruhigen, wenn andere mir helfen und mich unterstützen. Deshalb sollte der betroffenen Person zu einer Psychotherapie geraten werden. Empfehlenswert ist der kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansatz, welcher heute bei Angststörungen die Methode der Wahl ist (z. B. Therapeut / innen-Liste der Schweizerischen Gesellschaft für kognitive und Verhaltenstherapie unter www.sgvt.ch). Erstabdruck: Ars Medici 3/2012 Fotos: Sandra Kläger, Roman Kläger, Claude Haldimann

Kontakt Claude Haldimann-Balli, lic. phil. Fachpsychologe für Psychotherapie FSP Ausbilder und Verhaltenstherapeut SGVT Die Praxis am Breitenrainplatz Elisabethenstrasse 3 3014 Bern 031 932 15 75 claude.haldimann@psychologie.ch www.claude-haldimann.ch

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Fachbericht

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Anatomie-Atlas für die Podologie-­ Ausbildung in Zofingen PD Dr. med. Thomas J. Strasmann

Der «Anatomie-Atlas» von Tony Smith, der erst in England erschienen ist und nun auch in deutscher Übersetzung bei Dorling Kindersley, München, vorliegt, wird künftig in der Podologie-Ausbildung in Zofingen verwendet. Der Atlas gibt einen breiten Überblick über den menschlichen Körper und seine Funktionen. Er ist also nicht nur ein Atlas der sogenannten «makroskopischen Anatomie», also der Gelenke und Muskeln, der Körperregionen oder einzelner Organe. Er ist auch ein Atlas der Physiologie, denn er erläutert die Funktionsweise des Körpers. So wird zum Beispiel die Zellteilung geschildert oder die Wirkung vieler Hormone. Es freut mich sehr, dass nun der Lehrkörper der Ausbildung Podologie EFZ an der Berufsund Weiterbildung Zofingen beschlossen hat, dieses Lehrbuch jedem neuen Ausbildungsgang Podologie mitzugeben. Es wird die Arbeit der Dozenten ebenso erfolgreicher machen, wie es den Lernenden den Erwerb von modernem Körperwissen erleichtern wird.

Schön wäre es, wenn der Verlag auch ein passendes Malbuch herausbringen würde, ähnlich denjenigen zum Sobotta-Atlas oder zum Netter-Atlas. Wer weiss, vielleicht kommt das noch ...

Übrigens, der Anatomie-Atlas von Tony Smith ist so gut, dass er sich auch für gestandene Podologinnen und Podologen zu lesen lohnt. Ein Blick ins Buch Auf der Website des Verlags finden sich unter dem folgenden Link detaillierte Informationen sowie eine Leseprobe des AnatomieAtlas: http://www.dorlingkindersley.de/titel-0-0/ anatomie_atlas-2546/


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Strasmann’s anatomisches Kreuzworträtsel

Fettgewebe – Sohlenpolster Auflösung aus 1/2017 B Z E L A U M B I L F R E A K T U I T N N N E D P E H R O N M U S K E I P R S H V F A S E T N Z S A E T L K O H L E E D Y S N S E L A

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N I E R V U E F T E A N S S Z K I I Z E L L K E R N © Dr. med. Thomas J. Strasmann, 2017

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sermed informiert: Die freiwillige Vorsorge wird immer wichtiger

Viele Jahre lang war die Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge auf vier Prozent fixiert. Neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen galt der Zins als wichtigster Beitragszahler – bis der Bundesrat den Mindestzins 2002 zum ersten Mal senkte. Seither bewegt er sich nur noch in eine Richtung: Nach unten. Heute werden die BVG-Guthaben der aktiven Angestellten noch mit 1,25 Prozent verzinst. Ab nächstem Jahr könnte es sogar nur noch ein Prozent sein. Damit fällt der dritte Beitragszahler praktisch weg, und als Folge davon sinken die Renten weiter. Um sein Einkommen im Alter zu sichern, sollte man in die eigene Vorsorge investieren. Dafür eignen sich Einzahlungen in die dritte Säule. Erwerbstätige mit Pensionskasse können dieses Jahr bis zu 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Steuerersparnis beträgt pro 1000 Franken, die ein Sparer einzahlt, je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort rund 200 bis 400 Franken. Mit der Säule 3a sollte man nicht gleichzeitig für sein Alter sparen und sich und seine Angehörigen gegen die Folgen von Invalidität und Tod absichern. Sogenannte gemischte 3a-Policen schränken die Flexibilität stark ein, weil jedes Jahr Prämien fällig werden. Darum ist es besser, auf einem 3a-Konto Vermögen aufzubauen und sich separat mit einer Versicherungspolice gegen die Risiken Invalidität und Tod abzusichern, wenn es nötig ist. Zudem rentieren Säule-3a-Konten mit Wertschriften in der Regel deutlich besser als Zinskonten. Ein Beispiel:

Ein Vorsorgesparer, der von 1991 bis 2015 jedes Jahr den gesetzlichen Höchstbetrag auf ein 3a-Zinskonto eingezahlt hat, verfügt heute über ein Guthaben von 250 000 Franken. Mit einer Wertschriftenlösung, die zu 40 Prozent in Aktien investiert, ist das Guthaben rund 34 070 Franken höher. Wer kann, sollte bereits in jungen Jahren in die Säule 3a einzahlen. Viele junge Erwerbstätige unterlassen dies, weil ihnen zu wenig Geld übrig bleibt, um jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen zu können. Dadurch entgeht ihnen aber der Zinseszinseffekt. Zudem können Beitragslücken im Gegensatz zur Pensionskasse in der Säule 3a nicht geschlossen werden. Statt also in einem Jahr nichts und dann einen hohen Betrag in die Säule 3a zu investieren, lohnt es sich einen konstanten Betrag einzuzahlen, auch wenn dieser tiefer ausfällt als der Maximalbetrag. Neben der Säule 3a bieten sich auch Einkäufe in die Pensionskasse als Sparalternative an. Wie Einzahlungen in die Säule 3a können auch PK-Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wichtig: Wer sein Altersguthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung als Kapital beziehen möchte, muss sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Sonst werden die Steuern fällig, die man durch den Einkauf gespart hat. Beratung Für eine unverbindliche Beratung steht Ihnen unser Versicherungspartner VCW Versicherungs-Treuhand AG gerne zur Verfügung. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:

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Weiterbildung

Podologie Schweiz 2 | 2017

Seminar

Anatomie und Pathologie im Praxisalltag Datum:

Samstag, 17. Juni 2017

Zeit:

9.00 Uhr – 13.00 Uhr

Ort:

Berufs- und Weiterbildung Zofingen, Zimmer B009

Kosten: Fr. 190.– für Mitglieder, Fr. 380.– für Nichtmitglieder (inkl. Pausenverpflegung, Dokumentation) Kursleitung: Dr. med. Regula Wiesmann, Fachärztin FMH für orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Themen: Eingegangen wird u. a. auf folgende Fragen: Wie ein normales Fuss­skelett aussieht, wissen wir in etwa – aber was ändert sich bei einem ­Charcot-Fuss? Warum entsteht bei Plattfüssen die so lästige Hornhaut unter der Grosszehe? Wie beschreibe ich eine Wunde, damit meine Kollegin oder der Hausarzt es verstehen? Kursziele: Die Kursleiterin vertieft die Grundlagen von Anatomie und Pathologie des Fusses und schlägt einen Bogen vom theoretischen Wissen zum Praxisalltag. Mitbringen: Schreibzeug Anmeldeschluss: 12. Mai 2017 Für die Kursteilnahme ist der Abschluss der dreijährigen Lehre als Podologin / Podologe erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt; die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mitglieder des SPV haben Vorrang. Die Anmeldung gilt erst nach der Bezahlung der Seminarkosten als definitiv. Wer sich später als zwei Wochen vor Kursbeginn abmeldet, muss die gesamte Kursgebühr entrichten.

Anmeldung Seminar Anatomie und Pathologie im Praxisalltag Name Vorname Firma Adresse

PLZ / Ort

Telefon Datum Unterschrift Mitglied Fr. 190–

Nichtmitglied Fr. 380.–

Bitte einsenden oder faxen an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, Fax 041 926 07 99

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Aus der Medizin

Podologie Schweiz 2 | 2017

Orthopädische Injektion: Selbst bei Glukokortikoiden widersprüchliche Ergebnisse Medical Tribune

Ob akute Verletzung oder chronisch degenerative Veränderung: Spritzen in Muskeln und Gelenke oder an Sehnenansätzen sind aus der Therapie kaum mehr wegzudenken. Aber wie steht es um Sicherheit und Evidenz? Bei Muskelproblemen, Ansatztendinosen oder schmerzenden Gelenken greifen viele Ärzte gerne zur Spritze. Injiziert werden Lokalanästhetika , Glukokortikoide, Hyaluronsäure und in den letzten Jahren zunehmend auch plättchenreiches Plasma (PRP). Das Team um Dr. Robert Lenz, Orthopädische Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Rostock, beschäftigte sich nun mit der Frage nach Wirksamkeit und Sicherheit dieser Substanzen. Intraartikuläres Lidocain je nach Dosis chondrotoxisch Lokalanästhetika spritzte man lange Zeit bei akuten oder chronischen Schmerzen in verschiedene Gelenke. In den letzten Jahren gab es jedoch Berichte über die dosis- und zeitabhängige Chondrotoxizität von Lidocain (> 1 % pro 15 Min.). Noch grössere Gefahr besteht für den Knorpel offensichtlich bei gleichzeitiger Anwendung von Methylprednisolon. In der Literatur liegen verschiedene Fallbeispiele zu ausgeprägten Chondrolysen durch in­ traartikuläre Schmerzpumpen vor. Auch an Sehnenansätzen kommen Lokalanästhetika zum Einsatz – entweder allein oder zusammen mit anderen Substanzen. Da örtliche Betäubungsmittel auf bestimmte Bindegewebszellen in Sehnen toxisch wirken können, gilt es, die klinische Anwendung immer kritisch zu hinterfragen, um iatrogene Schäden am Sehnenansatz zu vermeiden, warnen die Autoren. Steroide nur drei- bis viermal pro Jahr ins selbe Gelenk Glukokortikoide entfalten komplexe antientzündliche und immunsuppressive Effekte, wodurch sie Schwellungen und Schmerzen

lindern. Zur Injektionstherapie gibt es e­ inige hochwertige placebokontrollierte Doppel­ blind­studien, deren Ergebnisse aber zum Teil widersprüchlich ausfallen. Intraartikuläre Glukokortikoide haben in der Behandlung der akuten rheumatischen Arthritis einen hohen Stellenwert. Sie reduzieren die Entzündungsaktivität und verkürzen Schmerzepisoden. Auch bei degenerativen Gelenkveränderungen kamen intraartikuläre Glukokortikoide in den vergangenen Jahren trotz mangelnder Evidenz recht häufig zur Anwendung. Verschiedene Autoren raten, die Steroide nur bei stark schmerzhaften aktivierten Arthrosen einzusetzen, da sie höchstens ein paar Wochen lang wirken. Pro Jahr sollten nur drei bis vier Injektionen in dasselbe Gelenk erfolgen, mit einem Abstand von mindestens drei bis vier Monaten. Denn die Substanzen beeinflussen den Proteoglykanmetabolismus negativ und gefährden den Knorpelstoffwechsel. Bei schmerzhaften Sehnenansätzen z. B. an Ellenbogen oder Schulter werden Glukokortikoide ebenfalls gerne injiziert – mit genauso zeitlich begrenzter Wirkung. Zudem können sie die Sehnenheilung stören, worunter nicht selten die biomechanische Belastbarkeit leidet. Gerade bei lasttragenden Sehnen wie der Achilles- und Patellarsehne stellt die erhöhte Rupturrate ein Risiko dar. Immer noch nicht genug Daten zur Hyaluronsäure Das Polysaccharid Hyaluronsäure soll als Viskosupplement die viskoelastischen Eigenschaften der Synovialflüssigkeit verbessern. Ausserdem scheint es antientzündliche Effekte auszuüben. Anhaltende

Arthroseschmerzen nach ausgeschöpfter oraler Schmerztherapie, Kontraindikationen für nicht steroidale Antiphlogistika bei milden und moderaten Arthroseformen oder noch nicht ausreichendem Leidensdruck für operative Massnahmen können einen Behandlungsversuch mit intraartikulärer Hyaluronsäure rechtfertigen – obwohl nach wie vor keine ausreichende Zahl an hochwertigen Studien vorliegt. In den letzten Jahren stieg das Interesse für die Anwendung von Hyaluronsäure bei Sehnenveränderungen. Aber die Datenlage für den Einsatz bei Tendinopathien oder Verletzungen ist noch schlechter als für die intraartikuläre Injektion, sodass sich hier noch keine evidenzbasierte Anwendungsempfehlung aussprechen lässt. Und was steckt hinter der Gabe von plättchenreichem Plasma (PRP)? PRP soll zu einer lokalen Anreicherung von Wachstumsfaktoren und bestimmten Molekülen führen, was Schmerzlinderung und eine beschleunigte Geweberegeneration nach sich zieht. Eine wichtige Quelle von Wachstumsfaktoren stellen Thrombozyten dar, die man durch verschiedene Trennverfahren aus PatientenVollblut gewinnt und die im PRP zwei- bis achtfach erhöht sind. Das aufbereitete Plasma eignet sich zur intraartikulären, intra-/ peritendinösen oder intramuskulären Applikation. Bei beginnender Gonarthrose wiesen mehrere Level-I-Studien einen überwiegend signifikanten Vorteil von PRP gegenüber Hyaluronsäure nach. Für Injektionen an Sehnen besteht nur wenig Evidenz. Einige Sportler erhielten es bei Muskelverletzungen, doch mangelt es hierzu ebenfalls an Daten.


Das Fachliteratur- und Verlagsangebot des SPV

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Anamnese in der Podologie (10 / 2014)

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Fussmassage (10 / 2014)

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Medikamentenlehre (04 / 2015)

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Nagelprothetik Teilnagelprothetik (10 / 2014)

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Orthonyxie (10 / 2014)

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Terminologie in der Podologie (10 / 2014)

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Verbandtechnik (10 / 2014)

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Alle Preise inkl. MwSt., exkl. Porto und Verpackung Ich bestelle oben angegebene Artikel (Auslieferung nur an SPV-Mitglieder):

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