Podologie Schweiz 3/2015

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Podologie Schweiz Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

3 | 2015

• Fuss- und Sprunggelenkprobleme bei R ­ heumatoider Arthritis • 10. Verbandskonferenz des SPV

ISSN 1660-0835


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Editorial I Inhaltsverzeichnis I Impressum

Podologie Schweiz 3 | 2015

Frühling – die wunderbare Jahreszeit Es ist Jahr für Jahr ein Wunder, wenn die Natur aus dem Winterschlaf erwacht und die Blüten zu spriessen beginnen. Auch wir Menschen leben gleichsam auf: Wir entfliehen der Stube und geniessen den Aufenthalt im Freien. Die Tage werden länger, wir schätzen die kräftiger werdenden Sonnenstrahlen und die steigenden Temperaturen. Was gibt es Tolleres als den ersten Spaziergang mit angenehm leichtem Schuhwerk! Für manche ist in der wärmeren Jahreszeit das Fahrrad das ideale Fortbewegungsmittel. Ein Beitrag in dieser Nummer zeigt auf, welches Velo zu Ihnen passt und was rückengerechtes Radfahren heisst. Die Zeiten, als die Drahtesel gerade mal drei ­Gänge hatten und man während des Schaltens rückwärts treten musste, sind längst vorbei. Vielleicht sollte

ich mir mal ein neues Modell kaufen, um das Maximum an Fahrspass zu haben – es muss ja nicht gerade ein E-Bike sein … Jetzt macht es wieder Freude, sich draussen zu bewegen. Dem können allerdings körperliche Einschränkungen entgegenstehen. Der Fachartikel in dieser Ausgabe ist Fuss- und Sprunggelenkproblemen bei Rheumatoider Arthritis gewidmet. Darunter leiden nicht nur Seniorinnen und Senioren. Auch junge Menschen können von rheumatischen Erkrankungen betroffen sein. Diese brechen mitunter schon in frühen Jahren aus; am Kinderspital Zürich gibt es eine entsprechende Abteilung. Ich bewundere Patientinnen und Patienten, die einer solchen Erkrankung zum Trotz ihren Körper fit halten. Für die Gesunden ist es viel zu selbstverständlich, dass sie sich schmerzfrei bewegen können. Im Frühjahr findet auch die Delegiertenversammlung unseres Verbandes statt. Am 29.

Mai stellen sich zwei Personen zur Neuwahl in den Zentralvorstand. Sie werden die bisherigen Mitglieder nicht nur entlasten, sondern auch neue Ideen einbringen. Ich freue mich auf die fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohl der Podologinnen und Podologen! Zu meinen Verantwortlichkeiten gehören die verbandsinternen Weiterbildungen. Dabei ist es für mich wichtig zu spüren, in welchen Bereichen ein Bedürfnis besteht. Gerne nehme ich Ihre Wünsche und Anregungen entgegen. Rhea Schäpper Mitglied des Zentralvorstandes

Impressum 3 | 2015, April 2015, 39. Jahrgang Erscheinungsweise: 10-mal jährlich Auflage: 1000 Exemplare Inserateschluss für 4 | 2015: 1. Mai 2015 Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV Fachredaktion Roland Wiederkehr, Podologe SPV Verlag / Inserateverwaltung Schweizerischer Podologen-Verband SPV Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee Tel. 041 926 07 61, Fax 041 926 07 99 sekretariat@podologie.ch, www.podologie.ch Redaktion / Layout WALKER Management AG, Media-Abteilung, Hirschmattstrasse 36, CH-6003 Luzern Tel. 041 248 70 11, Fax 041 241 10 32, redaktion@podologie.ch Druck Multicolor Print AG, Sihlbruggstrasse 105a, 6341 Baar, Tel. 041 767 76 80 Copyright Die Rechte des Herausgebers und der Autoren bleiben vorbehalten. Eine allfällige Weiterverarbeitung, Wie­der­ver­öffentlichung oder Vervielfältigung zu ge­wer­blichen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Zu­stimmung der Autorenschaft oder des Herausgebers ist nicht gestattet.

Inhaltsverzeichnis Verband 10. Verbandskonferenz des SPV

4

Behandlung von Risikopatienten – die Haftungsfrage

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Dienstleistung Rechtsdienst

5

Paragraph

6

Ostschweiz: sieben neue Mitglieder

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Zürich: Symposium zum Diabetischen Fuss

7

Veranstaltungen und Termine 2015 | 2016

8

Fachbericht Fuss- und Sprunggelenkprobleme bei R ­ heumatoider Arthritis

11

Medizin Quiz

15

Durch Radfahren den Rücken stärken

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Mit Klebeband und Thuja gegen Warzen?

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Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

10. Verbandskonferenz des SPV Isabelle Küttel Bürkler, Geschäftsführerin

Am 16. März 2015 fand in Zofingen bereits die 10. Verbandskonferenz des SPV statt. Die Neuorganisation und der an den Verbandskonferenzen stattfindende Austausch haben sich bewährt. Im Zentrum stand diesmal die Vorbereitung der Delegiertenversammlung. Zu Beginn des Nachmittags informierten die Präsidentinnen der Regionalgruppen über den Verlauf ihrer Regionalgruppenversammlungen und weitere Aktivitäten, Anliegen und Wünsche. Es zeigte sich, dass die Auftritte der Regionalgruppen an den verschiedenen Berufsmessen auf positives Echo stossen. Der Zentralvorstand und die Geschäftsstelle orientierten anschliessend über die laufenden

Geschäfte aus allen Ressorts. Regula Kuster informierte als Verantwortliche der Grundbildung, dass in den ÜK ab diesem Jahr Anita Amrein-Jost den Unterricht im Fach Massage übernimmt. Sie tritt die Nachfolge von Remo Stury an. Die Evaluationen über die ÜK seitens der Referenten und Ausbildungsbetrieben sind vorwiegend positiv ausgefallen und werden von der Kurskommission detailliert ausgewertet.

Delegiertenversammlung vorbereitet Zentralpräsidentin Edith Dürrenberger und Geschäftsführerin Isabelle Küttel informierten ausführlich über die Geschäfte an der Delegiertenversammlung vom 29. Mai 2015 und beantworteten verschiedene Fragen. Diese Informationen sind sehr wichtig für die DV-Vorbereitungssitzungen, welche im April / Mai in den Regionalgruppen stattfinden. Zum Abschluss konnte die Verbandskonferenz 3 neue Aktivmitglieder in den SPV aufnehmen und willkommen heissen. Alle Neumitglieder werden zum Apéro anlässlich der Delegiertenversammlung in Appenzell eingeladen.

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Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

Behandlung von Risikopatienten – die Haftungsfrage Isabelle Küttel Bürkler, Geschäftsführerin

Podologinnen / Podologen EFZ, welche einen Risikopatienten ohne Aufsicht behandeln, begehen eine Kompetenzüberschreitung, auch wenn sie selbstständig tätig sind und über eine Berufsausübungsbewilligung ohne Einschränkung verfügen. Wie bereits mehrfach berichtet, wurde 2005 im Zuge der Berufsreglementierung und der Inkraftsetzung der Verordnung über die berufliche Grundbildung (EFZ) festgelegt, dass die Kompetenz der selbstständigen Behandlung von Risikopatienten erst in der Ausbildung auf der Tertiärstufe (Höhere Fachschule) erworben wird. Da jedoch einige Kantone ungeachtet dessen EFZInhabern dennoch uneingeschränkte Berufsausübungsbewilligungen erteilen, sah sich der SPV veranlasst, die Haftungsfrage genau abzuklären. Die Berufslehre auf Sekundarstufe II schliesst mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Mit dem Lehrabschluss werden Fachkompetenzen in folgenden Bereichen erworben: • Podologische Befunde • Behandlung • Einfache podologische Beratung und Gesundheitsförderung

• Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeit • Qualitätssicherung Aufsichtspflicht sicherstellen Nicht zum Leistungsumfang einer Podologin EFZ / eines Podologen EFZ gehören die selbstständigen Leistungen für Risikopatienten, ausser sie werden unter Aufsicht einer dipl. Podologin oder eines diplomierten Podologen HF erbracht. Das heisst, Podologinnen / Podologen EFZ erwerben mit ihrer Ausbildung nicht die Kompetenz für die selbstständige Behandlung von Risikopatienten. Sie sind aber dazu befähigt, wenn sie diese als Angestellte, unter Sicherstellung der Aufsichtspflicht, vornehmen. Podologinnen / Podologen EFZ, welche einen Risikopatienten ohne Aufsicht behandeln, begehen somit eine Kompetenzüberschreitung, selbst wenn sie selbstständig tätig sind und über eine Berufsausübungsbewilligung ohne Einschränkung verfügen. Kommt es bei

einer solchen Behandlung zu einem Schaden und damit zu einem Haftungsfall, wird dies durch die Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Die Mobiliar, bei welcher der SPV einen Kollektivvertrag für die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, hat dies schriftlich bestätigt. Begründet wird dies mit Art. 1 Abs. 2 lit. b der Verordnung über die berufliche Grundbildung Podologin / Podologe EFZ. Dieser Artikel sieht explizit vor, dass die Kompetenz der selbstständigen Leistungserbringung an Risikopatienten im Rahmen der Grundbildung nicht erworben wird und die Podologin / den Podologen EFZ damit ein Selbstverschulden trifft. Neben der Haftung gegenüber dem Patienten können der Podologin / dem Podologen EFZ auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Sämtliche Dokumente bezüglich der beruflichen Grundbildung sowie die Defini­tion von Risikogruppen sind unter www.podologie.ch (Rubrik Bildung) aufgeschaltet.

Dienstleistung Rechtsdienst Die Mitglieder des Schweizerischen Podologen-Verbands SPV profitieren von einer besonderen Dienstleistung: Sie können kostenlose Rechtsauskünfte durch den Verband in Anspruch nehmen. Der SPV erteilt rechtliche Erstauskünfte in sämtlichen Rechtsgebieten. Die Rechtsfragen sind per Telefon auf 041 926 07 61 oder per E-Mail auf sekretariat@podologie.ch an die Geschäftsstelle zu richten und werden von ausgebildeten Juristen vertraulich beantwortet. Diese Dienstleistung ist im Mitgliederbeitrag enthalten.

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Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

Paragraph

In der Rubrik «Paragraph» werden Fragen im ­Zusammenhang mit dem ­Arbeitsrecht behandelt. Laura Strebel, Juristin MLaw, SPV-Rechtsdienst Kündigung (dienst-)älterer Arbeitnehmer / innen Erst kürzlich hat das Bundesgericht in einem Gerichtsfall entschieden, dass ältere Arbeitnehmer / innen mit vielen Dienstjahren einen erhöhten Kündigungsschutz geniessen. Dies fliesse aus der für diese Arbeitnehmerkategorie erhöhten arbeitgeberischen Fürsorgepflicht. Damit tun Arbeitgeber / innen künftig gut daran, (dienst-)ältere Arbeitnehmer / innen vor Aussprechen der Kündigung zu verwarnen und die Kündigung erst nach einer (nicht genutzten) Bewährung auszusprechen. Im betreffenden Gerichtsfall wurde ein Arbeitnehmer mit Jahrgang 1951, welcher seit 1999 in diesem Unternehmen angestellt war, entlassen, nachdem unzählige Versuche unternommen worden waren, den Arbeitnehmer nach einem Burn-Out wieder in die Arbeitsorganisation einzugliedern. Trotz Ergreifen diverser Massnahmen zugunsten des Arbeitnehmers habe sich dieser den Lö-

sungsversuchen während rund eineinhalb Jahren widersetzt, Weisungen nicht befolgt und seine Leistung ungenügend erbracht. Deshalb erfolgte 2010 die Kündigung mit gleichzeitiger Freistellung. Der Arbeitnehmer machte daraufhin eine missbräuchliche Kündigung geltend und verlangte eine Entschädigung von vier Monatslöhnen. Das Bundesgericht führte aus, dass eine Kündigung missbräuchlich sein könne, wenn sich die Arbeitgeberin nicht oder nicht genügend um die Lösung eines Konflikts bemüht habe und sie damit ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei. Dabei spiele das fortgeschrittene Alter eines Arbeitnehmers mit langer Dienstzeit eine massgebliche Rolle. Für diese Arbeitnehmer gelte eine erhöhte arbeitgeberische Sorgfaltspflicht. Daraus folge, dass ein älterer Arbeitnehmer Anspruch darauf habe, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden, und die Arbeitgeberin sei verpflichtet, nach

Lösungen zu suchen, die eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen. Unter Beachtung dieser erhöhten Anforderungen bleibt eine Kündigung aber auch bei einem (dienst-)älteren Arbeitnehmer zulässig, er geniesst also keinen absoluten Kündigungsschutz. Schliesslich schützte das Bundesgericht in seinem (umstrittenen) Entscheid den Arbeitnehmer und sprach ihm eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen zu, da ihn die Arbeitgeberin vor der Kündigung klar hätte verwarnen und eine offizielle Frist ansetzen müssen, um das Verhalten zu bessern. Das Bundesgericht schafft somit neu die Voraussetzung, dass ältere Arbeitnehmer mit vielen Dienstjahren einen Anspruch auf Anhörung haben, und dass die Arbeitgeberin solchen Arbeitnehmern vor der Kündigung eine Möglichkeit zur Bewährung geben muss, ansonsten eine missbräuchliche Kündigung vorliegt, welche Entschädigungspflichten nach sich ziehen kann.

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Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

Ostschweiz: sieben neue Mitglieder Sandra Benz, Vorstand Regionalgruppe Ostschweiz

Am Montag, 2. März 2015 traf sich die Regionalgruppe Ostschweiz zur alljährlichen Regionalgruppenversammlung. Weil das Restaurant Sistar total renoviert wird, fand die Versammlung im wunderschönen Rittersaal im Restaurant Hof zu Wil in Wil SG statt. Und da der Saal grossen Anklang

gefunden hat, werden auch die weiteren Aktivitäten dort stattfinden. Um 17.15 Uhr begrüsste die Präsidentin ­Manuela Bächtold die 28. anwesenden Mit-

Alter und neuer Vorstand der Regionalgruppe Ostschweiz (vlnr.): Sandra Benz, Corinne Büsser (neu), Manuela Bächtold, Jeannette Brunner (Rücktritt).

glieder. Dieses Jahr durften wir sieben Neumitglieder in unserer Regionalgruppe willkommen heissen. Sie zählt neu 74 Mitglieder. Aus dem Vorstand verabschiedeten wir mit einem Blumenstraus Jeannette Brunner. Besten Dank, Jeannette, für Dein Engagement und alles Gute! Neu in den Vorstand gewählt wurde Corinne Büsser. Willkommen und auf eine gute Zusammenarbeit! Um 18.30 Uhr konnte die Präsidentin M ­ anuela Bächtold die Regionalgruppenversammlung schliessen. Im Anschluss schauten wir mit einer Fotopräsentation zurück auf das Jahr 2014. Im Restaurant genossen wir ein feines Nachtessen, wo wir uns noch etwas austauschen konnten. Die nächste Regionalgruppenversammlung Ostschweiz findet am Montag, 7. März 2016, ab 17 Uhr im Restaurant Post in Sargans statt.

Zürich: Symposium zum Diabetischen Fuss Die Universitätsklinik Balgrist führt am 26. / 27. November 2015 ein Symposium zum Diabetischen Fuss durch. Dazu sind auch Podologinnen und Podologen eingeladen, wie die Regionalgruppe Zürich betont. Infektionen beim Diabetiker gehören zu den folgenschwersten Komplikationen beim dia­ betischen Fuss-Syndrom. Werden diese falsch oder zu spät angegangen, kann dies fatale Folgen haben. Trotz aller Prävention kommen Infektionen beim diabetischen Pa­ tienten in der Praxis häufig vor und stellen das behandelnde Team vor grosse Herausforderungen. Die erfolgreiche Behandlung e­ iner Infektion bei Patienten mit diabetischem

Fuss-Syndrom setzt viel Erfahrung, Austausch mit Kolleg / innen und Teamarbeit voraus. Die Organisatoren haben erfahrene Referenten aus folgenden Fachgebieten eingeladen: Infektiologie, Dermatologie, Wundpflege, Dia­betologie, Innere Medizin, Angiologie und Gefässchirurgie, Radiologie, Nuklearmedizin, Orthopädie-Schuh-Technik, medizinische Podologie, plastisch-rekonstruktive und orthopädische Chirurgie.

Als Guest-Lecturer konnte Prof. Dr. med. Benjamin A. Lipsky von der University of ­ ­Oxford, ein auf diesem Gebiet sehr erfahrener und international anerkannter Experte, verpflichtet werden. Wann Donnerstag / Freitag, 26. / 27. November 2015 Wo Hörsaal Universitätsklinik Balgrist Forchstrasse 340 8008 Zürich Anmeldung kongresse@balgrist.ch, Tel. 044 386 30 14 Kosten 150 Franken für beide Tage

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Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

Veranstaltungen und Termine 2015 | 2016 Anlass / Veranstalter

Datum / Zeit

Thema

Ort

86. Delegiertenversammlung 2015

29. / 30.5.2015

Appenzell

Sitzungen des Zentralvorstandes

29.5.2015, 10.00 Uhr (vor DV)

Appenzell

15.9.2015, 14.00 Uhr

Zofingen

10.12.2015, 14.00 Uhr anschliessend Weihnachtsessen

Luzern

Strategietagung Zentralvorstand

26.10.2015, ganzer Tag

Verbandskonferenz

23.11.2015, 14.00 Uhr

Zofingen

Sitzungen der Kurskommission ÜK

1.7.2015, 16.00 Uhr

Zofingen

23.11.2015, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Aufsichtskommission ÜK

15.09.2015, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Kommission Berufsentwicklung & Qualität

6.5.2015, 10.00 Uhr

Zofingen

Kongress

7.11.2015

6. Jahreskongress SPV

Baden

Weiterbildungen

28. / 29.6.2015

Interdisziplinärer Diabetes-Workshop SGED – Schweizerische Gesellschaft für ­Endokrinologie und Diabetologie

Murten

Überbetriebliche Kurse (ÜK) (Die Gruppeneinteilung A / B entspricht nicht zwingend der Einteilung der Berufsfachschule)

31.8. / 1.9. / 3. – 4.9.2015

ÜK III A 3. Lehrjahr

Zofingen

7. / 8. / 10. / 11.9.2015

ÜK III B 3. Lehrjahr

Zofingen

19. – 21. / 23. / 26. – 28.10.2015

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

2. – 4. / 6. / 9. – 11.11.2015

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

23. – 26.11. / 30.11. – 2.12.2015

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

7. – 10. / 14. – 16.12.2015

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

5. / 6. / 8. / 9.9.2016

ÜK III A 3. Lehrjahr

Zofingen

12. / 13. / 15. / 16.9.2016

ÜK III B 3. Lehrjahr

Zofingen

17.-19. / 21. / 24. – 26.10.2016

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

31.10. – 2.11. / 4. / 7. – 9.11.2016

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

21. – 24. / 28. – 30.11.2016

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

5. – 8. / 12. – 14.12.2016

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

28.4. – 5.5.2015 (inkl. Samstag)

Praktische Prüfungen

Zofingen

1.6.2015

Prüfung Allgemeinbildung

Zofingen

3.6.2015

Prüfung Berufskenntnisse

Zofingen

1.7.2015, 18.30 Uhr

Abschluss-Feier

Zofingen

Qualifikationsverfahren 2015

Berufsbildner-Treff

15.9.2015, 18.00 Uhr (anschliessend Elternabend der BWZ)

Zofingen

Bildungskonferenz

30.10.2015, 14.00 Uhr

Luzern

Regionalgruppe Aargau-Solothurn

4.5.2015

DV-Vorbesprechung

22.6.2015

Vortrag «Auswirkungen der Chemotherapie auf die Füsse»

31.8.2015

Praxisaustausch «Reflexzonenmassage»

Mellingen

8. – 13.9.2015

Berufsschau «ab15»

Wettingen

30.11.2015

Stadtführung «Weihnachtslicht»

Baden

Baden


Verband

Podologie Schweiz 3 | 2015

Veranstaltungen und Termine 2015 | 2016 Anlass / Veranstalter

Datum / Zeit

Thema

Regionalgruppe Basel

19.5.2015

DV-Vorbesprechung

12.9.2015

Geselligkeitsanlass (Brotbacken Römerart) in Augusta Raurica

Augst

14. / 21.11.2015

Weiterbildung Samariterkurs

Muttenz

19.9.2015

Berner Herbstseminar

19.11.2015

Chlousehöck

27.4.2015

Vortragsabend

Wil

11.5.2015

DV-Vorbesprechung

Uster

8.6.2015

Praxisabend Thema Spangen

Chur

28.8.2015

Ausflug

Wald Atzmännig

4.12.2015

Chlaushöck

Wil

20.5.2015

DV-Vorbesprechung

24.6.2015

Praxisabend «Notfall in der Podologie-Praxis»

18.9.2015

Geselligkeitsanlass

21.10.2015

Praxisabend «Lagerung von Patienten mit ­körperlichen Einschränkungen»

5. – 8.11.2015

ZEBI 2015

6.5.2015

DV-Vorbesprechung

30.10.2015

Geselligkeitsanlass

17. – 21.11.2015

Berufsmesse Zürich

20.5.2015

DV-Vorbesprechung

18.9.2015

Geselligkeitsanlass

21.10.2015

Praxisabend «Lagerung von Patienten mit ­körperlichen Einschränkungen»

Regionalgruppe Bern Regionalgruppe Ostschweiz

Regionalgruppe Zentralschweiz

Regionalgruppe Zürich

Ort

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Übersicht und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.fussfachtag.ch. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz am Fussfachtag 2015 (Anmeldeschluss ist der 24.05.2015). Als SPV-Mitglied profitieren Sie von einem vergünstigten Eintritt von CHF 170.– anstelle von CHF 220.–.

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Fachbericht

Podologie Schweiz 3 | 2015

Fuss- und Sprunggelenkprobleme bei ­Rheumatoider Arthritis PD Dr. med. Norman Espinosa

Der Fuss und das Sprunggelenk stellen typische Lokalisationen dar, an denen die Rheumatoide Arthritis (RA) auftritt. Diese chronisch-entzündliche Erkrankung betrifft vornehmlich die ­synovialen Gelenke und führt im Rahmen ihrer inflammatorischen Prozesse zur Bandlaxität, Erosion der Gelenke und zu immer grösseren Deformitäten. Die Vielzahl an Knochen und Gelenken im Fuss und Sprunggelenk macht es sehr wahrscheinlich, dass RA-Patienten auch einen Befall der Fuss- und Sprunggelenke aufweisen. Daneben bestehen auch extraartikuläre Erscheinungsbilder, welche Schleimbeutel-, Sehnen-, Nerven- und Gefässentzündungen einschliessen. Bei fortschreitender Erkrankung führt die zunehmende Veränderung der anatomischen Gegebenheiten am Fuss auch zu erheblichen funktionellen Einschränkungen. Aufgrund der artikulären und extraartikulären Beteiligung der RA und ihres Verlaufs ist die Behandlung sehr komplex und bedarf häufig der interdisziplinären Beteiligung von Rheu-

matologen, Angiologen, Internisten und orthopädischen Chirurgen. Eine kurative Therapie der Rheumatoiden Arthritis liegt leider noch nicht vor, so dass primär versucht wird, die Symptome und die Krankheit zu lindern oder zu modifizieren. Die Strategien reichen dabei von Analgetika, antientzündlichen Mitteln, über krankheitsmodifizierende Medikationen und immunmodulierenden Therapeutika. Diese Aspekte der Behandlung werden in diesem Artikel nicht behandelt. Der vorliegende Bericht

handelt von den generellen Überlegungen der konservativen und operativen Therapie und versucht aufzuzeigen, wann welche Behandlungsstrategie eingesetzt werden kann. Welche Therapieformen? Am besten ist es, zwischen konservativen und chirurgischen Therapieformen zu unterschieden. Beide haben zum Ziel, die Krankheit einzudämmen, den Schmerz und die Funktion zu verbessern, wobei schwerwiegende Deformitäten verhindert oder korrigiert werden sollten. Konservative Behandlung Grundsätzlich sollten alle rheumatoiden Patienten konservativ behandelt werden. Dabei umfasst die konservative Therapie die Ruhigstellung oder Immobili­ sation, Physiotherapie, Anpassung des Schuhwerks (Schuheinlagen, orthopädische Serienschuhe, Massschuhe etc.), Orthesen, Schienen

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Fachbericht

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oder lokale intraartikuläre Infiltrationen mit Gemischen aus Lokalanästhetika und Steroiden. Nichtinvasive Behandlungsformen Anpassungen des Schuhwerks oder die Applikation von Orthesen gehören zu den wichtigsten Pfeilern der konservativen Therapie. In mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Studien konnte gezeigt werden, dass individuell angefertigte Orthesen in puncto Schmerz und Funktion eine klare Verbesserung erzielen konnten. Unklar bleibt jedoch, ob auch handelsübliche Orthesen den individuell angepassten Produkten unterlegen sind. Bei dem angepassten Schuhwerk verhält es sich ähnlich. Spezialschuhe sind dem herkömmlichen Schuhwerk in Sachen Schmerzverbesserung und Funktion überlegen. Interessanterweise weisen Jogging-Schuhe im Vergleich mit Spezialschuhen ähnlich gute Ergebnisse auf. Infolge Verlustes des plantaren Fettpolsters und durch Ausbildung eines Spreizfusses im Vorfussbereich leiden Patienten häufig an Vorfussschmerzen (sog. Metatarsalgie). Schwere Metatarsalgien können die Gehfähigkeit massiv kompromittieren. In solchen Fällen ist der Einsatz von Schuheinlagen mit Fussbettung nach Mass und einer retrokapitalen Abstützung sehr effektiv. Je nach Ausmass und Fortschritt der Erkrankung und Gelenkbeteiligung kann das Gangbild bei Patienten verbessert werden. Je früher eingegriffen wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten eine wesentliche Schmerz- und Funktionsverbesserung erfahren. Im Rahmen der Metatarsalgie sind auch häufig Hyperkeratosen vorzufinden. Hyperkeratosen sind lokalisierte Hornhautverdickungen als Antwort auf zu hohe Druckbelastungen. Solche Drucküberlastungen sind insbesondere bei artikulären Fehlstellungen vorzufinden. Mit der Zeit können daraus grosse Hyperkeratosen entstehen, die zu lokalen Druckschmerzen führen. Aus diesem Grund werden diese Hornhautschwielen häufig mechanisch über ein Skalpell abgetragen. Obschon sich das Abtragen der verdickten Hornhaut positiv auf den Schmerz auswirkt, zeigen Laboruntersuchungen nur wenig Einfluss auf die lokalen Druckverhältnisse am Fuss oder des Gangbilds.

Obwohl keine klare wissenschaftliche Evidenz über den wahren Nutzen der Physiotherapie bei RA (mit Beteiligung der Fuss-und Sprunggelenke) vorliegt, zeigen einige Arbeiten eine deutlich positive Tendenz, die für den Einsatz dieser Behandlungsform spricht. Dies gilt vor allem für Dehnungs- oder Mobilisationsübungen der Gelenke. Die Schwierigkeit bei der wissenschaftlichen Untersuchung liegt darin, dass die RA als systemische Erkrankung nicht nur mehrere Gelenke, sondern auch diverse Weichteilstrukturen befällt. Dadurch ist eine isolierte Betrachtung nur einer Gelenkregion im Kontext der Physiotherapie nicht möglich. Ausserdem sind alle RA-Betroffenen individuell zu betrachten, mit Blick auf das unterschiedliche Ausmass des Befalls und der damit verbundenen funktionellen Einschränkungen. Infiltrationen Wenn die systemische, medikamentöse Therapie nur ungenügend auf die lokale Symptomatik (z. B. obere Sprunggelenkarthritis) wirkt, werden häufig lokale Infiltrationen aus einem Gemisch von Lokalanästhetikum und Kortison angewandt. Neben der Eindämmung der entzündlichen Komponente der RA kann durch die damit gewonnene Schmerzlinderung auch die Funktion verbessert werden. Chirurgische Behandlung Die operative Behandlung wird immer dann in Betracht gezogen, wenn die konservativen Massnahmen nur noch ungenügend ausreichen, das Zustandsbild der betroffenen Person zu verbessern. Bei der chirurgischen Indikationsstellung gilt es für den behandelnden Arzt, das Gesamtbild des Patienten zu erstellen. Gelegentlich braucht es mehrere Eingriffe an verschiedenen Orten zur gleichen Zeit oder gestaffelt stattfindende Operationen zu verschiedenen Zeitpunkten. Die enge Zusammenarbeit des Chirurgen mit dem zuständigen Rheumatologen ist unabdingbar und essenziell für die korrekte Planung und Durchführung der Operation, der Begleitung der Patienten und letztlich das Resultat der operativen Behandlung. Bei der Planung eines operativen Eingriffs ist immer auch die lange Rekonvaleszenz der Patienten mit zu berücksichtigen. Jeder operative Eingriff sollte deshalb eine minimale Restriktion der Funktion zur Folge haben. Obschon bilaterale Eingriffe möglich sind, raten die Autoren von solchen Eingriffen ab, da die

Patienten in der postoperativen Phase häufig an den Rollstuhl gebunden sind und einen grossen Teil ihrer verbliebenen Mobilität über längere Zeit aufgeben müssen. Vor der Operation gilt es, zusammen mit dem Rheumatologen den medizinischen Status des Patienten zu optimieren und die Medikationen anzupassen. Zusätzlich sollte mit den Spezialisten der Anästhesie die geeignete Narkoseform gewählt werden. Diese reicht von regionalen Blöcken (z. B. bei Vorfusseingriffen) über Spinalanästhesie bis hin zur Vollnarkose. In den folgenden Abschnitten sind die einzelnen Fuss- und Sprunggelenkregionen und deren chirurgische Behandlung grob beschrieben und veranschaulicht. Oberes Sprunggelenk Sehr häufig wird das obere Sprunggelenk (OSG) von der rheumatoiden Arthritis befallen. Das Ausmass der intraartikulären oder peritendinösen Synovitis variiert dabei. Ist letztere sehr ausgeprägt und spricht nur gering auf die konservativen resp. medikamentösen Behandlungsformen an, kann eine Tenosynovektomie durchaus Abhilfe schaffen. Alternativ kann durch die Injektion radioaktiver Stoffe die entzündete Schleimhaut «verödet» werden. Starke Evidenz liegt aufgrund der kleinen Fallzahlen und problematischen Untersuchungsmethoden nicht vor, so dass keine klare Empfehlung dafür oder dagegen abgegeben werden kann. Bei schweren OSG-Arthritiden reichen einfache Synovektomien nicht mehr aus. Häufig gehen OSG-Arthritiden mit markanten Valgusdeformitäten einher, welche sich im Endstadium kaum noch durch Orthesen oder eine spezielle Schuhversorgung beherrschen lassen. In solchen Fällen bieten sich bei Versagen der konservativen Therapiemassnahmen zwei Optionen an: Einerseits die Versteifung (Arthrodese) oder das künstliche Gelenk (OSG-Totalendoprothese). Die OSG-Totalendoprothese zeigt insbesondere bei Patienten mit RA sehr gute Resultate und wird deshalb heutzutage häufiger als die Arthrodese angewandt. Die OSG-Totalendoprothese bewirkt eine Schmerzlinderung und ermöglicht eine weiterhin suffiziente Beweglichkeit des OSG bei wahrscheinlicher Protektion der angrenzenden Gelenke. Zudem ermöglicht die OSG-Totalendoprothese die zusätzliche Durchführung selektiver Ver-


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Fortgeschrittene Arthrose des OSG.

steifungen des unteren Sprunggelenks oder angrenzender Rückfussgelenke. Die isolierte prothetische Versorgung eines arthritischen OSG ermöglicht in der postoperativen Phase eine rasche Mobilisation der Patienten unter Vollbelastung der operierten Extremität. Gegenwärtige OSG-Totalendoprothesen zeigen im Langzeitverlauf anatomisch und biomechanisch verbesserte Eigenschaften und gute klinische Resultate. Zudem zeigt sich nach Implantation einer OSG-Totalendoprothese ein flüssigeres Gangbild als nach einer OSGArthrodese. Im Gegensatz zur OSG-Totalendoprothese wirkt die Versteifung des OSG ebenfalls schmerzlindernd, führt aber zum Funktionsverlust des OSG. Dadurch müssen die angrenzenden Gelenke kompensatorisch eine Mehrbewegung ausführen, was wiederum zu einer Überlastung und vorzeitigen Abnutzung führt. Ein Umstand, der gerade bei Patienten mit einer rheumatischen Erkrankung unerwünscht ist. Nichtsdestotrotz bleibt die Arthrodese als Therapieform bestehen und muss in ganz speziellen Fällen, z. B. Versagen einer OSG-Totalendoprothese oder schwersten Deformitäten, eingesetzt werden. Patienten, welche einer OSG-Arthrodese zugeführt werden, sollten über die verzögerte Knochenheilung orientiert werden, was zu langwierigen postoperativen Immobilisationen führen kann. Trotzdem zeigen Patienten nach einer Arthrodese eine hohe Rate an stabilen Durchbauten. Rückfussgelenke Die Beteiligung der Rückfussgelenke ist typisch für die rheumatoide Arthritis. Diese umfassen neben Arthritiden des Subtalar- und Chopart-Gelenks auch das kombinierte Bild

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Zustand nach Implantation einer OSG-Totalendoprothese.

43-jährige Patientin mit rheumatoider Arthritis und dekompensierter Knick- / Senkfuss Deformität, ausgeprägten Rückfussarthrosen sowie Hallux valgus.

Zustand nach korrigierender Double-Arthrodese sowie des Grosszehengrundgelenks. Das Fusslängsgewölbe konnte wieder rekonstruiert werden.

des Knick-Senkfusses im Rahmen der Arthritis. Dabei kommt es zu einer progredienten Abflachung des Längsgewölbes, zum Abkippen der Ferse und Abdriften des Vorfusses nach aussen. Der wohl häufigste Grund für diese Erkrankung ist die Insuffizienz der KapselBandapparate, die eine übermässige Verschiebung der Knochenelemente zueinander bewirkt. Es kommt zur Instabilität und zum Einbrechen der gesamten Architektur. Während in den frühen Phasen der Erkrankung die Anwendung von Einlagen, Orthesen oder

speziellen Schuhversorgungen effektiv die Deformität zu korrigieren vermögen, ist bei fortgeschrittener Knick-Senkfuss-Deformität eine korrigierende Versteifung der subtalaren und talonavicularen Gelenke nötig. Ziel ist die Wiederherstellung der Rückfussarchitektur, damit die betroffene Person wieder gerade auf dem Fuss auftreten und möglichst normal gehen kann. Die Operation kann von reinen Schraubenfixationen bis hin zu Plattensystemen variieren. Wichtig ist die korrekte Planung durch den Chirurgen.

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In extremen Fällen, bei denen schwere Deformitäten der Rückfussgelenke und des OSG vorliegen und bei denen keine OSG-Totalendoprothese implantiert werden kann, sind maximale Versteifungsvarianten (sog. pantalare Arthrodese) nötig. Die Indikation dazu sollte aber sehr restriktiv gestellt werden, da nachfolgend mit einem abnormalen Gangbild und einer schweren funktionellen Behinderungen zu rechnen ist. Der rheumatoide Vorfuss Obwohl das OSG und der Rückfuss bei rheumatoider Arthritis häufiger befallen sind, werden Probleme im Vorfussbereich von Patienten und Ärzten oftmals beobachtet. Durch die floride Synovitis kommt es zur Destabilisierung der kleinen Gelenke, die ihrerseits die Deformität der Vorfussstrukturen und damit auch die progressive Zerstörung des Knorpels und Knochens begünstigt. Das Spektrum umfasst die Hallux-valgusDeformität, Hammerzehendeformitäten, Instabilität der Grundgelenke und häufig damit verbundene plantare Protrusion der Mittefussköpfchen und Schwielenbildung an der Fusssohle. Die Schwielen bewirken Schmerzen (Metatarsalgie) und beeinflussen das Gangbild negativ. Im schlimmsten Fall können Schwielen infolge Überdrucks lokale Geschwüre ausbilden, die eine problematische Wundheilung aufweisen und ein Infektionsrisikodarstellen. Die operativen Möglichkeiten schliessen die Arthrodese, Exzisionarthroplastik, künstlicher Gelenkersatz und gelenkerhaltende Massnahmen ein. Diese Behandlungsformen werden nachfolgend kurz kommentiert. Arthrodese und Exzisionsarthroplastik des Grosszehengrundgelenks Die Arthrodese bedeutet Versteifung des Gelenks. Häufig wird diese am Grosszehengrundgelenk durchgeführt. Exzisionsarthroplastik bedeutet die Entfernung von Gelenkstrukturen (Basis der proximalen Phalanx und Mittelfussköpfchen), um eine passive Restbewegung zu erlauben. Vergleichende Studien konnten zeigen, dass die Arthrodese eine bessere Lastübertragung am Vorfuss ermöglicht, wobei kein Unterschied hinsichtlich subjektiver Patientenzufriedenheit festgestellt werden konnte. Dies gilt scheinbar auch für die Schmerzreduktion, die mit beiden Methoden gut erzielt werden kann. Betreffend

Schuhversorgung und Gleichgewichtsverhältnissen zeigt die Arthrodese aber deutlich bessere Resultate. Die Autoren verwenden bei schweren Halluxvalgus Deformitäten und Vorliegen einer rheumatoiden Arthritis vorzugweise die Arthrodese des Grosszehengrundgelenks, die mit Schrauben oder einem Plattensystem vorgenommen werden kann. Gelenkerhaltende Massnahmen am Grosszehengrundgelenk Gelenkerhaltende Eingriffe gewinnen immer mehr an Bedeutung. Insbesondere dann, wenn die Erkrankung das Gelenk noch nicht wesentlich zerstört hat und dennoch eine ausgeprägte Symptomatik vorliegt, die mit konservativen Massnahmen nicht beherrscht werden kann. In solchen Fällen können herkömmliche korrigierende Osteotomien durchaus erwogen werden oder aber auch eine Arthrodese des ersten tarsometatarsalen Gelenks vorgenommen werden. Künstlicher Gelenkersatz am Grosszehengrundgelenk Die Autoren verfügen über keine persönliche Erfahrung mit künstlichen Grosszehengrundgelenken. Es gibt aber Studien, die bei Patienten mit rheumatoider Arthritis einen Nutzen dieser Behandlungsform mit bis zu 75 Prozent Zufriedenheitsrate bei Ausbleiben von wesentlichen Symptomen nachweisen.

Operative Massnahmen an den Zehen und Kleinzehengrundgelenken Wie oben schon berichtet, befällt die RA nicht nur das Grosszehengrundgelenk, sondern auch alle kleinen Zehen und Zehengrundgelenke. Selten ist es so, dass nur die Zehen und Zehengrundgelenke isoliert operiert werden. Viel eher ist es so, dass sie im Rahmen einer gross angelegten Vorfusskorrektur mit behandelt werden. Zur Korrektur der Hammerzehendeformität eignen sich sowohl die Arthrodese als auch die Exzisionsarthroplastik der interphalangealen Gelenke (Gelenk zwischen den Zehengliedern). Damit die Zehen in der gewünschten Position ausheilen können, bedarf es einer temporären Fixation mit einem dünnen Metalldraht, welcher in der Regel nach sechs Wochen entfernt wird. Bei schwerem arthritischem Befall der Kleinzehengrundgelenke muss manchmal auch die Resektion der Mittelfussköpfchen erwogen werden. Damit kann der Druck an der Fusssohle entlastet werden. Einige kürzlich erschienene Studien zeigen sehr gute Resultate, weswegen diese Option immer noch breite Anwendung findet. Neben den oben genannten Eingriffen an den Kleinzehen, finden sich in letzter Zeit immer mehr Bestrebungen, gelenkerhaltend vorzugehen. In der klinischen Praxis und nach Erfahrung der Autoren zeigt sich oft ein Rückgang der Synovitis des Kleinze-

Zustand vor und nach Resektionsarthroplastik der Kleinzehengelenke und Arthrodese des Grosszehengrundgelenks bei einer Patientin mit schwerer rheumatoider Arthritis.


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hengrundgelenks, sobald die lokalen Druckverhältnisse verbessert werden. Dies kann durch eine entlastende und verkürzende Osteotomie des Mittelfussknochens erreicht werden. Einschränkend für solche Eingriffe ist eine schlechte Knochenqualität der erosiven Gelenkverhältnisse, welche mit Instabilitäten der Zehen einhergehen. Dennoch kann eine solche operative Vorgehensweise bei Patienten in Betracht gezogen werden, die unter Befall mehrerer Kleinzehengrundgelenke leiden, und bei denen die simple Resektion der Metatarsaleköpfchen nicht indiziert ist.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit Die primäre Behandlungsstrategie bei rheumatoider Arthritis mit Befall der Fuss- und Sprunggelenke ist immer konservativ und umfasst neben der systemisch-medikamentösen Therapie auch die Anwendung von speziellen Schuhwerken und Orthesen sowie weiterer Hilfsmittel. Bei Versagen der konservativen Therapie oder drohender Zunahme von Deformitäten und funktionellen Einbussen können chirurgische Massnahmen erwogen werden. Letztere müssen immer im interdisziplinären Zusammenwirken mit Rheumatologen und anderen Spezialisten geplant und koordiniert werden. Dies, um den betroffenen Patien­tinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.

Erstabdruck in SPV-info Nr. 10 2014 (Zeitschrift Schweizerische Polyarthritiker-Vereinigung)

Frage Mit unserer Rubrik «Quiz» geben wir Ihnen Gelegenheit, Ihr Wissen auf spielerische Weise aufzufrischen. Das Quiz erscheint regelmässig an dieser Stelle. Wir wünschen viel Vergnügen!

Exostosen und Ganglien? Bei Kindern besteht manchmal der Verdacht auf Exostosen oder auch Ganglien im Bereich des Rückfusses. Diese scheinbaren Raumforderungen treten in der Regel bei Plantarflexion und Adduktion des Fusses deutlich stärker hervor (Abb. links), sind meist von knochenharter Konsistenz und im Bereich der Haut von einer mehr oder minder ausgeprägten Kallosität bedeckt (Abb. rechts). In seltenen Fällen können sie sich auch als leicht schmerzhaft präsentieren. Des Rätsels Lösung finden Sie auf Seite 19.

Quiz

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Aus der Medizin

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Durch Radfahren den Rücken stärken Detlef Detjen

Der beste Weg, um Rückenschmerzen vorzubeugen, ist eine gut trainierte Muskulatur entlang der Wirbelsäule. Bewegung ist also der Schlüssel zu einem schmerzfreien Alltag und insbesondere Radfahren ist gut geeignet, um den Rücken zu stärken. Die wichtigste Voraussetzung für rückengerechtes Radeln: Das Velo muss richtig eingestellt sein.

Satteleinstellung: Bei waagerecht stehender Kurbel lässt sich ein Lot von der Vorderseite des Knies durch die Pedalachse fällen.

Radfahren hält fit, bringt den Kreislauf in Schwung und ist auch zur Vorbeugung und Behandlung von Rückenschmerzen äusserst empfehlenswert. Eine falsche Einstellung kann jedoch Fehlhaltungen begünstigen und ist daher für die Rückengesundheit wenig förderlich. Eine Vielzahl an flexiblen Verstellmöglichkei-

ten ist deswegen die Grundvoraussetzung für eine ergonomische Fahrradeinstellung und Sitzhaltung. Eine hochwertige Vollfederung (vorne und hinten) sorgt ausserdem dafür, dass Stösse, beispielsweise beim Fahren auf unebenen Wegen, nicht direkt von den Bandscheiben abgefangen werden müssen.

Schritt für Schritt zur richtigen Fahrrad­ einstellung So sieht rückengerechtes Radfahren aus: • Sitzhaltung: Die Sitzhaltung wird durch ein Zusammenspiel aus Fahrradtyp, Lenker- und Satteleinstellung bestimmt. Die gesundheitsorientierte Sitzhaltung entspricht der natürlichen Doppel-S-Form der Wirbelsäule. Eine leicht nach vorn gebeugte Sitzhaltung (maximal 30 Grad Neigung) ist ideal. Zu stark nach vorn gebeugtes Sitzen hat den Nachteil, dass wir den Kopf in den Nacken nehmen und unsere Halswirbelsäule belasten. Wenn sie überlastet wird, kann das zu Schmerzen und Problemen führen. Die Voraussetzung für eine sportliche Position mit stark nach vorne geneigtem Oberkörper ist eine bereits gut ausgebildete Muskulatur. Diese Haltung ist daher für Einsteiger oder Menschen mit eingeschränktem Bewegungsapparat nicht empfehlenswert. Egal welche Sitzposition bevorzugt wird: Die Wirbelsäule sollte immer gerade bleiben. • Satteleinstellung: Die Position des Beckens auf dem Velosattel beeinflusst die ganze Haltung auf dem Fahrrad. Das Becken ist richtig positioniert, wenn der Rücken gerade bleibt. Das Becken kippt beim Treten nicht zur Seite weg (in diesem Fall wäre der Sattel zu hoch eingestellt) und rutscht auch nicht nach vorne oder hinten. Als Grundeinstellung empfehlen Experten eine waagrechte Sattelposition. Die Höheneinstellung des Sattels entscheidet darüber, wie die Knie beansprucht werden. Für eine ideale Sattelhöhe gilt, dass das Bein während des Fahrens nie ganz durchgestreckt werden soll. Auf dem Pedal liegt immer der Fussballen, nicht die Ferse. • Lenkereinstellung: Mit der richtigen Einstellung aller Radkomponenten unter Berücksichtigung der körperlichen Individualität vermeiden wir unnötige Schmerzen und Probleme. Hilfreich ist ein guter sogenannter Vorbau mit einstellbarer Lenkerhöhe


Aus der Medizin

und Lenkerneigung. Das verhilft zu einer möglichst aufrechten Sitzhaltung und einer richtigen Armhaltung. Im Idealfall verfügt der Lenker ausserdem über einen ergonomischen Griff oder die Möglichkeit, die Griffposition zu variieren. Um das Handgelenk nicht zu überstrecken, ist ein leicht gebogener Lenker sinnvoll. Der Karpaltunnel, durch den die Hauptnerven im Handgelenk verlaufen, wird so weniger eingeengt. Wird dies nicht beherzigt, kann sich dies häufig mit einem «Kribbeln» in den Händen äussern. Dies alles sind nur Empfehlungen, wie Körper und Velo am besten aufeinander abgestimmt sind. Wer dennoch während des Fahrens Schmerzen bekommt, sollte sein Velo oder die Einstellungen noch einmal überprüfen, am besten unter der Anleitung eines Fachmanns. E-Bikes sind im Trend Lange wurden sie als Fahrrad für Unsportliche belächelt. Moderne E-Bikes haben sich

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jedoch von diesem Image erfolgreich befreit und werden bei Jung und Alt immer beliebter, da sie den Spass am Fahrradfahren erhöhen können. Denn ein E-Bike hat einen hohen «Funfaktor» und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten erheblich. E-Bikes kombinieren die Vorteile von Fahrrad und Moped miteinander. Der Hilfsmotor kommt nur dann zum Einsatz, wenn das Fahrrad auch wirklich gefahren wird, das heisst, sobald die Pedalen bewegt werden. Das

Fahren wird dadurch weniger anstrengend, der Radfahrer ermüdet weniger schnell und die positive Wirkung des Radfahrens auf den ganzen Körper bleibt erhalten. Dazu kommt, dass moderne E-Bikes im Vergleich zu früheren Modellen leistungsfähig sind und über eine vergleichsweise lange Akkulaufzeit verfügen. Der Vormarsch der E-Bikes auf Radwegen hält also an. Quelle: www.agr-ev.de/patientenmedien

Rückengerechter Fahrräder sollten folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Einstellungsmöglichkeit einer aufrechten Sitzposition • In Höhe und Neigung verstellbarer Lenker • anpassbare, wirkungsvolle Federung (vorne und hinten) • In Höhe, Neigung und Längsposition verstellbarer Sattel • tiefer Einstieg • geringes Gewicht

Auflösung

Quiz

Der «Lego-Spieler-Fuss» Diese Kinder spielen oft begeistert und lange mit Lego-Steinen oder Spielzeugautos am Boden, weshalb Dr. med. Hanspeter Huber, Oberarzt Kinderorthopädie am Kinderspital Zürich, die Fussdeformität etwas scherzhaft als «Lego-Fuss» bezeichnet. Der genaue Fussuntersuch in Kenntnis der knöchernen Anatomie zeigt, dass diese Vorwölbungen in den meisten Fällen dem Talus-Kopf und dem Processus anterior des Calcaneus – oder auch nur einem der beiden – entsprechen (Abb. links). Durch die ständige Überdehnung beim Sitzen auf dem unter das Gesäss geschlagenen Fuss (Abb. rechts) kommt es zu einer Adduktionsinstabilität im Bereich des Chopart-Gelenkes mit einer Überdehnung des Ligamentum bifurcatum und der dorsalen Kapselanteile. Wenn

das Kind gebeten wird, sich auf der Untersuchungsliege hinzuknien, kann den Eltern das Phänomen meist schön präsentiert werden. Durch die Druckbelastung der Haut über den exponierten Knochenstellen ergibt sich damit gleich auch der Grund für die Kallositäten.

Da ab der Primarschule deutlich weniger am Boden gespielt wird, verschwindet das Phänomen meist von selbst. Es kommt nur selten zu echten Problemen.

Am Skelettmodell zeigt sich die Prominenz des TalusKopfes (schwarzer Pfeil) und des vorderen CalcaneusFortsatzes (weisser Pfeil).

Typische Sitzposition eines Kindes mit linksseitigem «Lego-Fuss».

Quelle: Forum Med Suisse 2014

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Aus der Medizin

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Mit Klebeband und Thuja gegen Warzen? Medical Tribune

Knoblauch, Zahnpasta, Kreide oder Besprechen – zum Thema Warzenbehandlung kursieren unzählige sogenannte natürliche Tipps. Ein Experte nimmt die gängigsten unter die Lupe. Keine Zeit, zum Arzt zu gehen oder keine Lust auf Chemie: Viele Patienten möchten ihre Warzen lieber auf natürliche Weise loswerden. Und dafür finden sie in den Weiten des Internets auch mannigfach mehr oder weniger zielführende Tipps. Handelsübliches Klebeband Beispiel Klebeband: Warzen damit abzudecken, steht schon lange auf der Liste. Tatsächlich erweis sich diese Behandlung mit einem einfachen, durchsichtigen, handelsüblichen Klebeband in einer randomisiert-kontrollierten Studie aus dem Jahr 2002 gegenüber der Kryotherapie als überlegen und führte nach zwei Monaten zu einer Abheilung von 85 % vs. 60 %. Zwei kontrollierte Folgestudien konnten diese Ergebnisse allerdings nicht bestätigen, hält Dr. Markus Streit von der Dermatologie am Kantonsspital in Aarau fest. Da die «Therapie» aber kaum Nebenwirkungen beinhaltet – allenfalls Rötungen und etwas Juckreiz – kann sich ein Versuch durchaus lohnen, ggf. in Kombination mit anderen Substanzen wie Imiquimod. Als Wirkmechanismus vermutet man eine Mazeration und Keratolyse durch die Okklusion, die im aufgeweichten Milieu eine Immunantwort auslöst. Rasches Sensibilisierungspotenzial Gerne zum Einsatz kommt auch ein Extrakt aus dem Zypressengewächs Thuja occidentalis mit dem Hauptinhaltsstoff Thujon. Er induziert die Bildung von Entzündungsmedia­ toren. Die Wirkung gegen Warzen wurde in mehreren Studien untersucht, als besonders effizient zeigte sich dabei die ChloroformFraktion von Thuja. Die entsprechende Tinktur gibt es in der Apotheke, sie muss mehr-

mals pro Tag bis zur Abheilung aufgetragen werden. Ein leichtes Brennen sowie Irritationen der Haut sind mögliche Nebenwirkungen. Propolis, das als antibiotisch, antiviral und antimykotisch wirksam gilt, kommt gegen Verrucae topisch oder oral zum Einsatz. In einer randomisiert-kontrollierten Studie fand sich mit oralem Propolis bei planen und vulgären Warzen eine Abheilung bei fast 75 % der Patienten. Nebenwirkungen gibt es kaum, doch mögliche Sensibilisierungen. Für Teebaumöl mit seinem wesentlichen Wirkstoff Terpinen-4-ol ist die antimikrobielle Wirkung gut belegt. Für die medizinische Anwendung sollte das Öl mindestens 30 % Terpinen-4-ol enthalten. Ein- bis dreimal täglich wird das Öl mittels Wattestäbchen auf die Warzen aufgetragen. Wie bei Propolis macht nicht die Verträglichkeit klinisch Probleme, sondern das rasche Sensibilisierungspotenzial. Schon nach zweibis dreimaliger Applikation drohen starke allergische Kontaktekzeme. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2003 fand eine Sensibilisierungsrate von immerhin 3 %. Dr. Streit rät deshalb ausdrücklich von dieser Behandlungsmethode ab.

Suggestion nicht unterschätzen Homöopathische Präparate boten in zwei Studien keinerlei Überlegenheit gegenüber Placebo und haben daher keinen Platz in der Warzentherapie. Der Erfolg suggestiver Verfahren dagegen ist nicht ganz von der Hand zu weisen – man sollte sie also nicht unterschätzen. Hypnose plus Suggestion erreichen auf jeden Fall deutlich mehr als «keine Therapiemassnahmen». Und bei Kindern mit Hand- und Fusswarzen führte eine simulierte Strahlenbehandlung in 55 % der Fälle zur kompletten Heilung, eine Remission erzielte man bei 33 % – wohl aufgrund der Suggestion.

Hausmittel aus der Speisekammer Zu den Tipps in Internetforen gehört das Einreiben mit einer Knoblauchzehe oder halben Zwiebel, das Aufkleben der Innenseite einer Bananenschale über Nacht oder die Applikation von Apfelessig. Laut Dr. Markus Streit spricht nichts dagegen, diese Mittel auszuprobieren; es kann allerdings zu lokalen Reizungen kommen. Eventuell treten bei den Nahrungsmitteln Sensibilisierungen auf. Dies gilt sicher für Aloe vera, das ebenfalls auf einschlägigen Seiten empfohlen wird.

Dornwarzen an beiden Sohlen, alle von grosser Schmerzhaftigkeit.


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Wir führen eine Mobile Fusspraxis und betreuen Kunden in verschiedenen Gemeinden und Heimen im Kanton Bern. Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz und ein aufgestelltes Team. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie! Mobile Fusspraxis René Werthmüller, Podologe SPV Uf em Feld 8, 3303 Münchringen, 079 334 56 05

Podologie N. Berglas in Reinach BL sucht ab August 2015 oder nach Vereinbarung

Ab sofort oder nach Vereinbarung suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine engagierte und zuverlässige

Podologe / -in EFZ / SPV

PODOLOGIN EFZ, SPV oder HF 50 – 100 %

Angestellt 40 % – 80 %, ausbaubar bis 100 %. Bewerbung an: Podologie N. Berglas Schalbergstrasse 24 4153 Reinach BL 061 711 65 52 podologie.berglas@intergga.ch

Schweizerischer PodologenVerband SPV

Es erwartet Sie eine freundlich und modern eingerichtete Praxis über den Dächern von Aarau. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Marion Soltermann, Podologin SPV Kasinostrasse 25, 5000 Aarau 062 822 33 14 oder info@salon3.ch

Im Zentrum von Bern an ruhiger Lage mit Lift vermiete ich eine grosszügige,

bezahlbare Arbeitsfläche in meinem Coiffeur Salon.

Tel. 041 926 07 61 www.podologie.ch

Inserieren lohnt sich immer! Machen Sie mit einem Inserat in der Fachzeitung Podologie Schweiz auf sich aufmerksam.

Meine treue Kundschaft würde sich auf eine zusätzliche Dienstleistung freuen. Kontakt: S. Bützer 031 311 34 94, 078 796 19 83, sim7@gmx.ch

Podologie u Kosmetik

salon drü GmbH Kasinostrasse 25 5000 Aarau Tel. 062 822 33 14 info@salon3.ch


Das Fachliteratur- und Verlagsangebot des SPV Fachliteratur Nagelprothetik Teilnagelprothetik (10 / 2014)

Fr. 30.–

Anamnese in der Podologie (10 / 2014)

Fr. 20.–

Fussmassage (10 / 2014)

Fr. 20.–

Orthonyxie (10 / 2014)

Fr. 25.–

Verbandtechnik (10 / 2014)

Fr. 20.–

1000 Stück Kunden-Karteikarten (Anamnesekarten) Fr. –.70 / Stück

Terminologie in der Podologie (10 / 2014)

Fr. 25.–

2000 Stück Kunden-Karteikarten (Anamnesekarten)

Fr. –.60 / Stück

Orthesentechnik (10 / 2014)

Fr. 15.–

Block à 50 Blätter (Patientenaufnahme)

Fr. 5.40

Ordner komplett mit allen Skripten

Fr. 180.–

Arbeitsvertrag Monatslohn (dreifach)

Fr. 17.–

SPV-Preisempfehlungen mit Plexirahmen

Fr. 24.–

Arbeitsvertrag Stundenlohn (dreifach)

Fr. 17.–

SPV-Preisempfehlungen

Fr. 5.40

Verlagsangebot 250 Stück (Mindestbestellmenge) Kunden-Karteikarten (Anamnesekarten)

Fr. 1.10 / Stück

500 Stück Kunden-Karteikarten (Anamnesekarten)

Fr. –.90 / Stück

Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grund- Fr. 25.– bildung Podologin EFZ / Podologe EFZ Broschüren

Lerndokumentation: Ringordner mit Register, inkl. CD (12 / 2014)

Fr. 32.–

Plastiktragtaschen mit SPV-Logo und der Aufschrift «Mit uns gehen Sie besser. www.podologie.ch» 30 x 36 cm, 500 Stück (Mindestbestellmenge)

Fr. 95.–

Stk. Diabetes: Pflege deine Füsse liebevoll, sie Fr. 1.– / Stück tragen dich ein Leben lang Stk. Die häufigsten Fussprobleme des Diabe­ tikers und deren Behandlung

Broschüre «Kurz und bündig» – Zusammenfassung der Skripte Podologin EFZ / Podologe EFZ (01 / 2012)

Fr. 15.–

Stk. Broschüre «Podologie – mit uns gehen Sie Fr. –.60 /  Stück) besser» (Mindestbestellmenge: 100 Stk.)

Fr. 10.– / Stück

Alle Preise inkl. MwSt., exkl. Porto und Verpackung

Ich bestelle oben angegebene Artikel (Auslieferung nur an SPV-Mitglieder):

Name Vorname Adresse PLZ / Ort Telefon Datum / Unterschrift Bestellungen an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Telefon 041 926 07 61, Fax 041 926 07 99


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