Podologie Schweiz 5/2020

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Podologie Schweiz Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

5 | 2020

Sommer, Sonne, heller Hautkrebs Der Covid-19-Zeh, ein neues CoronaSymptom? ISSN 1660-0835


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Editorial I Inhaltsverzeichnis I Impressum

Podologie Schweiz 5 | 2020

Vieles hat sich verändert In den letzten Wo­ chen ist vieles anders geworden und auch meine Arbeitsbedin­ gungen und mein Arbeitsplatz haben sich verändert. Es ist schwieriger zu arbeiten, ermüdender, sowohl in der Podologie als auch in der Orthopädie. Die Verantwortung auch gegenüber den Mit­ arbeitenden ist grösser, man muss ihnen zu­ dem vertrauen können. Das ständige Tragen von Schutzausrüstung auch unter Arbeitskol­ legen ist beschwerlich, zumal nun noch die Temperaturen steigen. Dank den tiefen Fallzahlen konnte der Bundes­ rat die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 ­bereits etwas lockern. Am 11. Mai lief die zweite Etappe der Lockerung an. Detailhan­ delsgeschäfte durften wieder öffnen und an­ gesichts der teilweise langen Warteschlangen vor den Läden war Shopping wieder ange­ sagt. Was für das absolute Einkaufserlebnis jedes Konsumenten natürlich nicht fehlen darf, ist, die ausgestellten Waren auch berüh­ ren zu können. Leider hat dies einen Neben­ effekt. Um die Infektionsketten von Covid-19 zu unterbrechen, stellen die Detailhändler

unter anderem gut zugänglich Desinfekti­ onsmittel für die Hände zur Verfügung. Hän­ dewaschen und desinfizieren – dies gehört nebst Social Distancing im Moment nach wie vor zu den wichtigsten Massnahmen, um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen. Für uns Podologinnen und Podologen ist das Waschen der Hände und deren Desinfektion in unserem Berufsalltag selbstverständlich. Nun sind auch unsere Patienten dazu ange­ halten, beim Betreten der Praxis die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Als eine der ältesten menschlichen Erfindungen ist die Seife ein Wunderding. Sie macht Viren und Bakterien den Garaus, rettet Leben und schont die Umwelt. Wichtig dabei ist, dass die Hände gründlich und lange genug gewa­ schen werden. Wie Sie und Ihre Patienten da­ bei die Hautbarriere und die Nägel schützen, erfahren Sie auf Seite 17. Der Sommer steht vor der Tür, bestimmt wird er für uns alle ein spezieller, ungewohnter werden. Werden wir überhaupt verreisen können, im Meer baden, durch den Sand waten, in Städten flanieren etc.? Egal was wir unternehmen werden oder können, die wohltuende Wirkung der UV-Strahlen wollen wir nicht missen. Schliesslich fördert Sonnen­

Impressum 5 | 2020, Juni 2020, 44. Jahrgang Erscheinungsweise: 10-mal jährlich Auflage: 1000 Exemplare Redaktionsschluss für 6 | 2020: 10. Juli 2020 Inserateschluss für 6 | 2020: 25. Juli 2020 Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

Verband Update Corona: Sitzungen des Zentralvorstandes

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Eine dreijährige Ausbildung ohne herkömmliches Qualifikationsverfahren

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Veranstaltungen und Termine 2020 Fachbericht

Verlag | Inserateverwaltung Schweizerischer Podologen-Verband SPV | Bahnhofstrasse 7b | 6210 Sursee Tel. 041 926 07 61 | sekretariat@podologie.ch | www.podologie.ch

Medizin

Druck Multicolor Print AG | Sihlbruggstrasse 105a | 6341 Baar Copyright Die Rechte des Herausgebers und der Autoren bleiben vorbehalten. Eine allfällige Weiterverarbeitung, Wie­der­ver­öffentlichung oder Vervielfältigung zu ge­wer­blichen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Zu­stimmung der Autorenschaft oder des Herausgebers ist nicht gestattet.

Roland Wiederkehr, Fachredaktion

Inhaltsverzeichnis

Fachredaktion Roland Wiederkehr, Podologe SPV, B.Sc. Podologie Yvonne Siegenthaler, Mitglied Zentralvorstand

Redaktion | Layout wamag | Walker Management AG | Bahnhofstrasse 7b | 6210 Sursee Tel. 041 248 70 11 | redaktion@podologie.ch

licht die Produktion von Endorphinen und die Vitamin-D-Bildung. Trotz der positiven Einflüsse werden wir uns auch dieses Jahr entsprechend schützen müssen. Wie Sie und Ihre Patienten das am besten tun und welche Massnahmen helfen, um böse Überraschun­ gen wie einen Sonnenbrand oder gar gravie­ rende Folgen wie zum Beispiel Hautkrebs zu vermeiden, erfahren Sie in unserem Fachbe­ richt zum Thema Heller Hautkrebs. Auf verschiedenen News-Portalen ist die Rede von einem neuen Covid-19-Symptom, dem «Corona-Zeh». Recherchen auf wissen­ schaftlichen Plattformen zeigten, dass Fallbe­ richte aus verschiedenen Ländern dazu ähn­ liches beobachten. Wir haben versucht, Ihnen das Wichtigste dazu zusammenzustellen. Zur Auflockerung in dieser speziellen Zeit wollen wir Ihnen zudem einen besonderen Fusspatienten vorstellen. Auch wenn unsere Arbeit im Moment etwas anspruchsvoller und zeitaufwändiger ist als normalerweise, bin ich froh, dass ich solche drastischen Behand­ lungsmethoden bei meinen Patienten nicht anwenden muss. Lesen Sie mehr darüber, wo lange Beine problematisch sind, auf Seite 19.

Sommer, Sonne, heller Hautkrebs

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Covid-19: Händehygiene ist zentral

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Wo lange Beine problematisch sind

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Weiterbildung Austausch «Runder Tisch Podologie»

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Anatomie der Biomechanik

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Diabetesseminar

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Wie verfasse ich Berichte über podologische B ­ ehandlungen an zuweisende Ärzte und andere Fachpersonen?

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Podologie Schweiz 5 | 2020

Update Corona: Sitzungen des Zentralvorstandes Isabelle Küttel Bürkler, Geschäftsführerin

Eigentlich hätten sich die Mitglieder des Zentralvorstandes vor der DV in Brunnen zur üblichen Sitzung getroffen. Da dieser Anlass i­nfolge der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, fanden am 15. Mai und 8. Juni Sitzungen in Form einer OnlineKonferenz statt. Der ZV tauschte sich über die Situation in den Praxen wie auch in den verschiedenen Ressorts während den vergangenen ­Wochen aus.

Eine wichtige Zielsetzung der Sitzungen war die Planung der verschobenen Anlässe. Zudem musste die Erarbeitung der podolo­ gischen Standards unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie angegangen werden. Die Erarbeitung des Pandemie-Plans und der ­podologischen Standards erfolgt durch eine Projektgruppe, bestehend aus Mario ­Malgaroli, ­Regula Kuster, Isabelle Küttel unter der ­Leitung von Nina Hänsli. Planung der Anlässe Anlässe waren wochenlang unmöglich, weil Ansammlungen von mehr als 5 Personen nicht erlaubt waren, und entsprechend schwierig gestaltete sich die weitere Planung. An der Me­ dienkonferenz vom 27. Mai gab der Bundesrat bekannt, ab 6. Juni seien Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich. So können nun die verschiedenen Anlässe, die der ZV geplant hatte, unter Einhaltung der Vorschriften reali­ siert werden. Die Verbandskonferenz findet am Montag, 24. August ab 14.00 Uhr in Zofin­ gen statt, der Runde Tisch anschliessend um 18.00 Uhr. Die DV wird am Freitag, 25. Sep­ tember, ab 13.30 Uhr im grossen Hörsaal der BW ­Zofingen durchgeführt. Über die Bühne gehen können nun auch die nach den Som­ merferien vorgesehenen Weiterbildungen, ins­ besondere das verschobene Diabetesseminar. Der Jahreskongress ist für den SPV sehr wich­ tig, doch gilt es abzuwägen, ob er in dieser speziellen Situation erfolgreich durchgeführt werden kann. Auch im November werden

die Abstandsregeln immer noch eingehalten werden müssen. Verschiedene Optionen sind derzeit in Prüfung. Informationen aus den Ressorts Bildung: Sowohl die praktischen als auch die schrift­ lichen Prüfungen finden nicht statt. Bei den Berufskenntnissen zählen die Erfahrungsno­ ten, bei der Praktischen Arbeit müssen die Ausbildungsbetriebe ein Bewertungsraster ausfüllen. Die Kandidaten nach Art. 32 müs­ sen ein Fachgespräch absolvieren. Die Um­ setzung der neuen Bildungsverordnung ist am Laufen. Ab 2021 müssen die Überbetrieb­ lichen Kurse parallel nach neuem und altem System organisiert werden. Auf das Stelleninserat für ÜK-Referenten ha­ ben sich mehrere Personen beworben. Nach einem Vorstellungsgespräch hat sich die ­ Kurskommission ÜK entschieden, Anja Boss­ art und Jasmin Müller für den freiwerdenden Posten zu engagieren. QualiCCare / Projekt KVG: Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat mit­ geteilt, dass die öffentliche Vernehmlassung betreffend neue Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Motion Fridez voraussicht­ lich noch vor den Sommerferien beginnen wird. Gleichzeitig wird auch der Bericht «Auswirkun­ gen einer Aufnahme der Podologinnen und Podologen in die Obligatorische Krankenpfle­ geversicherung OKP» veröffentlicht werden.

Marketing und Zeitung: In der Ausgabe 01/2020 der Zeitung Fontimes in Zug und Zürich erschien ein Artikel zum Thema «Mit gepflegten Füssen in die wärme­ re Jahreszeit». Im Gesundheitsmagazin vom 2. April 2020 der Wyler Nachrichten erschien ein Artikel zum Thema Podologie: «Über die Podologie, Fusspflege ist nicht gleich Fuss­ pflege», welcher neben den Inseraten von zwei Podologinnen publiziert wurde. Die darin gemachten Aussagen waren befremdend. Die beiden Podologinnen baten den SPV, beim Verlag zu intervenieren. Yvonne Siegenthaler hat daraufhin eine Richtigstellung geschrie­ ben. Im Berner Bund wurde am 17. April 2020 ein Bericht «Endlich wieder schöne Füsse» veröffentlicht. Dies im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Da verschiedene Aussa­ gen und auch das Bild nicht akzeptabel wa­ ren, hat Yvonne Siegenthaler einen Leserbrief verfasst, der am 23. April veröffentlicht wurde. Für das Messekonzept sind diverse Anpas­ sungen vorgesehen, zudem wird der Einsatz eines Fussscanners abgeklärt.


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Eine dreijährige Ausbildung ohne herkömmliches Qualifikationsverfahren Yvonne Siegenthaler, Fachredaktion/Mitglied Zentralvorstand

Die Corona-Pandemie hat auch den Werdegang unseres Berufsnachwuchses stark durcheinandergebracht und vor nie dagewesene ­Herausforderungen gestellt. Von einem Tag auf den anderen mussten die Lernenden auf Homeschooling umstellen, durften ihre Kolleginnen und Kollegen nicht mehr sehen und auch der Berufsalltag gestaltete sich völlig neu. Das herkömmliche ­Qualifikationsverfahren 2020 wie auch die Lehrabschlussfeier ­wurden abgesagt. Alina Salihi erzählt im Interview, was das für sie bedeutet und wie sie damit umgeht. Liebe Alina, kannst du dich unseren Leserinnen und Lesern kurz vorstellen? Ich bin 18 Jahre alt und habe meine Aus­ bildung zur Podologin EFZ direkt nach der obligatorischen Schulzeit in der Podologie Buchenhof AG in Sursee begonnen. Nun bin ich im dritten Lehrjahr und schliesse meine Lehre diesen Sommer ab. Ich wuchs mit drei Geschwistern in Sempach auf und lebe noch immer dort. Auf den Beruf der Podologin auf­ merksam wurde ich durch das Gotti meiner Schwester, die ebenfalls Podologin ist. In meiner Freizeit widme ich mich dem Geräte­ turnen. Ich bin Leiterin und nehme auch an Wettkämpfen teil.

se nur zwei Tage und an einem Tag hatte ich Schulunterricht. In unserem Betrieb wurde jedoch sehr darauf geachtet, dass wir Ler­ nenden trotzdem beschäftigt werden konn­ ten und keine Defizite entstanden. So übten wir aneinander, und ich durfte auch Notfälle wie zum Beispiel ein Hühnerauge oder einen eingewachsenen Nagel am Patienten behan­ deln. Bei Behandlungen zuschauen, wie es für uns Lernende üblich ist, durften wir unter diesen Bedingungen nicht. Die Arbeit ist im Moment zudem sehr ermüdend, das stetige Tragen des Mundschutzes und eines Schutz­ schilds sowie die zusätzlichen Hygienemass­ nahmen sind aufwändig.

Wie haben die letzten Wochen bei dir und in deinem Lehrbetrieb ausgesehen? Die ersten Tage nach dem Lockdown waren der Horror. Wir mussten sämtliche Patien­ tinnen und Patienten anrufen, alle Termine ändern, alles umplanen und niemand wuss­ te genau, wie es weitergeht. Die grosse Un­ sicherheit und die ständigen Änderungen waren sicher belastend, doch ich empfand es für mich auch als sehr lehrreich. Durch die Kurzarbeit arbeitete ich reduziert. Wegen den ganzen Sicherheitsmassnahmen und Vorla­ gen des Bundes war es nicht mehr möglich, dass wir alle in der Praxis arbeiten konnten und zudem durften wir ja nur Risikopatienten und Notfälle behandeln. Ich arbeitete teilwei­

Wie war es, plötzlich nicht mehr zur Schule gehen zu dürfen, sich nicht mehr persönlich in direktem Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den Lehrern auszutauschen, sich nicht mehr treffen zu können? Von einem Tag auf den anderen nicht mehr in die Schule gehen, die Schulkolleginnen und -kollegen nicht mehr treffen zu dürfen war schon sehr befremdend. Laufend gab es neue Informationen, bis schliesslich die definitive Weisung kam, dass die Schulen geschlossen werden und wir den Unterricht nicht mehr vor Ort besuchen können. Sich nicht mehr Face to Face mit den Kolleginnen und Kollegen und den Lehrkräften auszutau­

schen, den ganzen Schultag allein zuhause am Computer zu sitzen, ohne in den Pausen zusammen zu sein und sich zu unterhalten, war für mich sehr schwierig. Bestimmt war es auch für die Lehrerinnen und Lehrer eine spe­ zielle Situation. Während dem Unterricht im Schulzimmer können sie besser feststellen, ob wir etwas verstanden haben oder nicht. Habt ihr euch online untereinander ausgetauscht? Mit den Mitschülerinnen, mit welchen ich auch sonst während des normalen Unterrichts vor Corona zusammen war, habe ich mich ausgetauscht. Doch dass man den Rest der Klasse nicht sehen konnte und sich nicht auch ab und zu mit ihnen unterhalten konnte, hat mir schon gefehlt. Obwohl wir online Grup­ penarbeiten machten, war es nicht dasselbe. Wie bist du mit dem Homeschooling zurechtgekommen? Ich bin gut damit zurechtgekommen. Da ich bereits in der Oberstufe das Freifach Informa­ tik gewählt hatte, bin ich mit dem Computer und den verschieden Programmen und An­ wendungen vertraut und der Umgang damit fällt mir leicht. Die Anwendung Office 365 Teams, mit welcher wir arbeiten, ist einfach zu bedienen. Anfänglich war Teams jedoch überlastet und wir sind oftmals aus den Kon­ ferenzen herausgefallen, was das Ganze na­ türlich erschwert hat. Wir hatten «normalen» Präsenzunterricht, konnten die Lehrperson über die Kamera sehen, uns Notizen machen und falls nötig auch direkt Fragen stellen. Wir erhielten Aufträge, die wir allein oder auch in Gruppen lösen und danach auswerten ­mussten. Drei Jahre lang habt ihr auf ein Ziel hingearbeitet, euch für die Prüfungen vorbereitet etc. Nun wurden diese abgesagt, wie war deine Gefühlslage? Zurzeit werde ich täglich und von praktisch jedem Patienten auf meine Abschlussprü­ fung angesprochen. Das ist mit der Zeit schon etwas anstrengend und ernüchternd. Ich war

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Alina Salihi.

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parat, hatte bereits alles gepackt und ab ­Dezember den Ablauf der praktischen Prüfung x-mal durchgespielt. An den Prüfungsmo­ dellen habe ich auch nach dem Lockdown noch regelmässig geübt. Als dann der de­ finitive Entscheid fiel, dass die praktischen Prüfungen nicht stattfinden würden, habe ich das schon als sehr speziell empfunden. Das Erlebnis, die Herausforderung fehlt und ich werde später nicht zurückschauen und jemandem von meiner praktischen Prüfung erzählen können. Das finde ich persönlich schon etwas traurig, auch dass ich nicht mit meinen Mitschülern und meiner Familie eine Lehrabschlussfeier feiern darf. Doch das wer­ den wir bestimmt in irgendeiner Art und Weise nachholen, wenn es dann wieder möglich ist. Nun wirst du im praktischen Bereich von deinem Berufsbildner beurteilt. Was bedeutet das für dich? Ich finde es sehr schade, dass ich mein Kön­ nen nun nicht ausserhalb des Betriebes je­ mandem Fremden, einer externen Expertin zeigen kann. In unserer Praxis wissen sie ja, wie ich arbeite … Weisst du bereits, wie es für dich weitergehen wird? Bis Mitte Juli werde ich noch in Sursee weiter­ arbeiten. Obwohl es mir dort sehr gut gefällt, werde ich ab August eine neue Stelle als Po­ dologin antreten. Für mich ist es sehr wich­ tig mich auch in Zukunft weiterzubilden. Die Höhere Fachschule ist eine Option für mich, doch mit meinen 18 Jahren bin ich noch sehr jung und ich will daher erst noch weitere Er­ fahrungen sammeln. Wir wünschen Alina und allen Lehrabgängern von Herzen alles Gute und hoffen, dass sie ihren tollen Beruf trotz allem mit viel Freude, Engagement und Stolz ausüben werden.

QV 2020 Podologie EFZ Unter Federführung des verbundpartner­ schaftlich zusammengesetzten Steuer­ gremiums Berufsbildung 2030 wurde ein Lösungsvorschlag für die Qualifikations­ verfahren 2020 ­verabschiedet. Berufskenntnisse (BK): Es finden keine Abschlussprüfungen statt. Alle bis Ende des ersten Semesters 2019/2020 erziel­ ten Semesterzeugnisnoten fliessen in die Beurteilung des Q ­ualifikationsbereichs Berufskenntnisse ein. Die Erfahrungsnote ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der er­ zielten Semesterzeugnisnoten für den Un­ terricht in den Berufskenntnissen. Allgemeinbildung (ABU): Im Qualifikati­ onsbereich Allgemeinbildung findet keine Schlussprüfung statt. Die bis Ende des ersten Semesters 2019/2020 erzielten Semesterzeugnis­noten fliessen in die Ge­ samtbeurteilung ein. Die Vertiefungsarbeit (VA) wird abgeschlossen (z. B. ausstehen­ de Präsentationen sind per Videokonfe­ renz abzuschliessen). Bei Kandidatinnen und Kandidaten, bei denen die VA nicht abgeschlossen werden kann, werden nur Prozess und Produkt (ohne Präsentation) bewertet. Die Erfahrungsnote bewertet die K ­ ompetenzen der Lernenden in allen Lernbereichen der Allgemeinbildung (Art. 9 MiVo AB) bis Ende des ersten Semesters 2019/2020. Die Resultate aus den VA-Tei­ len (2 oder 3) ­werden gemäss vorgegebe­ nem Verteilschlüssel nach Schullehrplan berechnet: gerundet auf halbe und ganze Noten. Gewichtung: Erfahrungsnote und Note VA zählen jeweils zu 50%, die Note der Schlussprüfung entfällt. Note des Qualifikationsbereichs ABU – Mittelwert aus ERFA- und VA-Note: gerundet auf Zehntelsnoten. Praktische Arbeiten (PA): Der SPV hat sich zusammen mit der von der Schwei­ zerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) eingesetzten Expertengruppe für die «Variante 3B» entschieden. Dies be­ deutet, dass keine Praktische Arbeit (PA) durchgeführt wird. Die Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb (Berufsbildner/in, Praxisbildner/in, Fachvorgesetzte/r bei der Nachholbildung für Erwachsene) be­ urteilen aufgrund von Bildungsberichten und der Entwicklung während der Ausbil­ dungszeit die betrieblichen Kompetenzen und Leistungen der QV-Absolvierenden in Bezug auf deren Arbeitsmarktfähigkeit.

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I Paragraph

Sabrina Leisibach, lic. iur., SPV-Rechtsdienst Am 16. März 2020 kam es in der Schweiz zu einem unvorstellbaren Ereignis, dem Lockdown. Podologiepraxen durften nur noch dringende Behandlungen vornehmen. Ab dem 27. April 2020 wurden schrittweise Lockerungen vorgenommen. Die verhängten Massnahmen und die anwendbaren Schutzkonzepte werden uns jedoch noch längere Zeit begleiten und beschäftigen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick der Fragen, die unsere Mitglieder am meisten beschäftigten. Ich habe eine Arbeitnehmerin, welche erst wieder zur Arbeit erscheinen will, wenn es keine Einschränkungen mehr vom Bundesamt für Gesundheit BAG gibt. Darf sie dies und hat sie dann einen Anspruch auf den Lohn? Die vereinbarte Arbeitstätigkeit muss unter Einhaltung der im Schutzkonzept enthal­ tenen Massnahmen wieder aufgenommen werden. Ausnahmen bestehen lediglich für Arbeitnehmende, welche zu den besonders gefährdeten Personen (sog. Risikogrup­ pen) gehören. Will die Arbeitnehmerin ohne vertretbaren Grund wie beispielsweise aus Angst vor einer Ansteckung nicht wieder zur Arbeit erscheinen, schuldet der Arbeitgeber ihr keinen Lohn. Sollte die Arbeitnehmerin längere Zeit der Arbeit fernbleiben, ist er zu­ dem berechtigt, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kün­ digungsfrist aufzulösen. Ich gehöre den besonders gefährdeten Personen, der sog. Risikogruppe an. Darf bzw. muss ich als Arbeitnehmerin wieder arbeiten gehen? Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat den besonders gefährdeten Personen, den sog. Risikogruppen, besondere Rechte zugespro­ chen beziehungsweise zu deren Schutz be­

sondere Schutzmassnahmen angeordnet. Diese werden in Art. 10c der Covid-19-Verord­ nung 2 festgehalten. Podologische Tätigkei­ ten können aufgrund ihrer Art grundsätzlich ausschliesslich vor Ort ausgeführt werden. Können der Arbeitnehmerin keine anderen, gleichwertigen Arbeiten (z.B. Patientenad­ ministration und andere Büroarbeiten von zuhause aus) zugewiesen werden, kann sie in der Praxis und auch am Patienten zur Arbeit herangezogen werden, wenn es der Betrieb erfordert. In diesem Fall ist der Ar­ beitgeber verpflichtet, mit geeigneten orga­ nisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz sicherzustellen (Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip). Auch das Schutzkonzept des Verbandes muss umgesetzt werden. Soll­ ten diese Schutzmassnahmen nicht realisier­ bar sein, so müssen Sie als Arbeitnehmerin die Arbeitstätigkeit nicht aufnehmen und der Arbeitgeber hat Sie unter Lohnfortzahlung freizustellen. Wie sieht es aus, wenn ich als besonders gefährdete Person selbstständig erwerbend tätig bin? Wie bereits dargelegt, hat der Bundesrat für besonders gefährdete Personen weiter­ gehende Rechte und Schutzmassnahmen angeordnet. Ein generelles Arbeitsverbot für diesen Personenkreis besteht jedoch nicht. Als Selbstständigerwerbende muss man da­ her selbst besorgt sein, dass die organisa­ torischen und technischen Massnahmen zur Einhaltung der Schutzmassnahmen und des Schutzkonzepts umgesetzt und eingehalten werden. Bekomme ich als Selbstständigerwerbende eine Entschädigung, wenn ich aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr arbeiten möchte?

Nein. Entscheiden Sie sich, aus Angst vor ei­ ner Ansteckung noch nicht zu arbeiten, han­ delt es sich dabei nicht um ein behördlich verordnetes Arbeitsverbot, weshalb Sie keine Entschädigung erhalten. Sie haben die Er­ werbsausfälle selbst zu tragen. Allfällige kan­ tonale Unterstützungsleistungen sind beim zuständigen Kanton oder der zuständigen Gemeinde abzuklären. Ich habe eine ablehnende Verfügung der Ausgleichskasse erhalten, wonach ich keinen Anspruch auf EO-Taggelder habe. Die Entschädigung der Ausgleichskassen für Selbstständigerwerbende wurde zunächst nur an jene Unternehmen ausgerichtet, wel­ che ihren Betrieb komplett schliessen muss­ ten. Podologie-Praxen fielen nicht darunter, da diese noch dringend notwendige Behand­ lungen durchführen konnten. Auf die Inter­ vention des SPV und jener diverser anderer Branchenverbände hin hat der Bundesrat am 16. April 2020 die Anspruchsberechtigung ausgeweitet. Dadurch haben auch jene Selb­ ständigerwerbenden eine Entschädigung zugute, die zwar nicht von einer kompletten Schliessung betroffen waren, aber dennoch weniger oder gar keine Arbeit mehr hatten. Allerdings haben diese indirekt betroffenen Selbstständigen nur dann Anspruch auf EOTaggelder, wenn Ihr AHV-pflichtiges Einkom­ men zwischen CHF 10 000 und CHF 90 000 liegt. Über- oder unterschreitet Ihr AHVpflichtiges Einkommen diese Grenzwerte, haben Sie momentan leider keinen Anspruch auf EO-Taggelder. Wo finde ich das Schutzkonzept des SPV Das Schutzkonzept des Verbandes ist auf der Webseite www.podologie.swiss aufge­ schaltet. Das Schutzkonzept des SPV soll den Praxisinhabern dabei helfen, konkrete betriebsinterne Schutzmassnahmen fest­


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zulegen. Jede/r Praxisinhaber/in ist selbst verantwortlich, für seine Praxis ein geeig­ netes Schutzkonzept zu erstellen und um­ zusetzen. Ist mein Patient verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen? Gemäss den Vorgaben des BAG besteht kei­ ne Pflicht der Patienten, eine Schutzmaske zu tragen. Der SPV empfiehlt in seinem Schutz­ konzept allerdings, dass die Patienten wäh­ rend ihres Aufenthalts in der Praxis einen Mundschutz tragen. Eine Maskentragepflicht für die Patienten wird insbesondere dann empfohlen, wenn der geforderte Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann oder anderweitige Schutzmassnahmen wie eine Plexiglasscheibe nicht bestehen. Was kann ich unternehmen, wenn ein Patient sich weigert, auf meinen Wunsch eine Schutzmaske zu tragen? Sollte der Patient sich weigern, die von Ihnen geforderten Hygiene- und Schutzmassnah­ men einzuhalten, wie z.B. eine Maske zu tra­ gen, kann die Behandlung abgelehnt werden. Sie sind nicht verpflichtet, diese Patienten in Ihrer Praxis zu behandeln. Ich bin Brillenträgerin. Muss ich zusätzlich eine Schutzbrille tragen? Grundsätzlich gilt eine normale Brille bereits als Schutzbrille. Falls Sie oder Ihre Mitarbei­ tenden nun also Brillenträger sind, würde dies ausreichen. Die «Nichtbrillenträger» müssen entweder ein Face-Protect-Schild oder eine Schutzbrille tragen. Als Brillenträ­ gerin können Sie die Brille natürlich unter dem Face Protect-Schild tragen. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein Patient aufgrund der Behandlung in meiner Praxis an Corona erkrankt?

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Als Praxisinhaberin oder -inhaber ist man für die korrekte Umsetzung der Hygieneund Schutzmassnahmen gemäss dem BAG und des Schutzkonzeptes verantwortlich. Wenn die Massnahmen korrekt umgesetzt und eingehalten werden, kann eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zu­ dem müsste der Patient beweisen können, dass die Infizierung mit dem Virus tatsächlich während der podologischen Behandlung er­ folgt ist. Dieser Beweis ist fast unmöglich zu erbringen. Ich arbeite in einem Altersheim. Darf ich dort auch die Behandlung von am Coronavirus erkrankten Patienten übernehmen? Die Behandlung von an Covid-19 erkrankten Patienten ist unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen (strengste Hygieneund Schutzmassnahmen) erlaubt. Diese soll­ ten jedoch nur vorgenommen werden, wenn sie dringend notwendig sind und nicht auf einen späteren Zeitpunkt wie nach Abklingen der Erkrankung verschoben werden können. Ich habe als Selbstständigerwerbende eine Praxis gemietet. Bin ich verpflichtet, während dem Lockdown die gesamte Miete zu bezahlen? Der Mietzins für die Praxisräumlichkeiten ist auch während dem Lockdown und den schrittweisen Lockerungen wenn möglich vollständig und fristgerecht zu bezahlen. Sollte man dennoch mit den Zahlungen des Mietzinses oder der Nebenkosten in Verzug kommen, beträgt neu aufgrund der vom Bun­ desrat am 27. März 2020 erlassenen Verord­ nung über die Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Miet- und Pachtwesen die Zahlungsfrist für ausstehende Mietzinse, wel­ che zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Mai 2020 fällig werden, in Abweichung von Art. 257d Abs. 2 des schweizerischen

Obligationenrechts mindestens 90 Tage. Der Zahlungsrückstand muss jedoch aufgrund der Massnahmen des Bundes­ rates einge­ treten sein. Trotz der Verlängerung der Zah­ lungsfrist für ausstehende Mietzinse emp­ fehlen wir Ihnen, rechtzeitig Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, damit mit diesem zusammen eine geeignete Lösung gefunden werden kann. Darf man in der jetzigen besonderen Situa­ tion jemanden zum Schnuppern nehmen? Wenn die nötigen Schutz- und Hygienemass­ nahmen eingehalten werden können, darf auch geschnuppert werden. Sofern ein Ab­ stand von 2 Metern nicht möglich ist, sollten jedoch alle beteiligten Personen eine Maske tragen. Die Schnupperzeit sollte dabei auf ein Minimum reduziert werden.

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Veranstaltungen und Termine 2020 Anlass/Veranstalter

Datum/Zeit

Sitzungen des Zentralvorstandes

25.9.2020, 10.00 Uhr

Thema

Ort Zofingen

14.12.2020, 14.00 Uhr, anschliessend Weihnachtsessen

Luzern

Strategietagung Zentralvorstand

26.10.2020, nachmittags

Luzern

Verbandskonferenz

24.8.2020, 14.00 Uhr

Zofingen

30.11.2020, 14.00 Uhr

Zofingen

Runder Tisch

24.8.2020, 18 Uhr

Zofingen

Delegiertenversammlung

25.9.2020, 13.30 Uhr

Zofingen

Sitzung Aufsichtskommission ÜK

22.9.2020, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Kommission QV

23.10.2020, 16.30 Uhr

Luzern

Berufsbildner-Treff

22.9.2020, 18.00 Uhr (anschliessend Elternabend der BWZ)

Zofingen

Bildungskonferenz

23.10.2020, 15.15 Uhr

Luzern

Sitzung Kurskommission ÜK

30.11.2020, 17.00 Uhr (nach Verbandskonferenz)

Zofingen

Überbetriebliche Kurse (ÜK) (Die Gruppeneinteilung A/B entspricht nicht zwingend der Einteilung der Berufsfachschule)

31.8. / 1./3./4.9.2020

ÜK III A 3. Lehrjahr

Zofingen

7./8./10./11. 9.2020

ÜK III B 3. Lehrjahr

Zofingen

12.–14./16./19.–21.10.2020

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

26.–28./30.10./2.–4.11.2020

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

16.–19./23–25.11.2020

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

30.11. – 3.12/7.–9.12.2020

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

Kongress

14.11.2020

11. Jahreskongress

Baden

Weiterbildungen des SPV

29.8.2020, 09.00 Uhr

Anatomie der Biomechanik

Zofingen

18./19.9.2020

Diabetesseminar

Sursee

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Verband

Anlass/Veranstalter

Podologie Schweiz 5 | 2020

Datum/Zeit

Thema

Ort

28.9.2020, 17.00 Uhr

Wie verfasse ich Berichte über podologische ­Behandlungen an zuweisende Ärzte und andere Fachpersonen?

Zofingen

3.10.2020, 09.00 Uhr

Hygiene und Sterilisation in der Podologiepraxis

Zofingen

23.10.2020, 09.00 Uhr

Neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/ Podologe EFZ: Ausbildung für Berufsbild­nerinnen und Berufsbildner

Luzern

Regionalgruppe Aargau-Solothurn

6.11.2020

Schlittschuhlaufen mit anschliessendem Essen

Aarau

Regionalgruppe Basel

September

Geselligkeitsanlass

15. – 17.10.2020

Berufsmesse

24.10.2020

Weiterbildung: Balance your life

30.10. – 2.11.2020

BAM (Berufsmesse)

19.11.2020

Chlausehöck

28.08.2020

Regionalgruppenausflug

28.10.2020

Praxisabend

Regionalgruppe Bern Regionalgruppe Ostschweiz

Basel

Wil

4.12.2020

Chlaushöck

Regionalgruppe Zentralschweiz

31.10.2020

Geselligkeitsanlass Milchmanufaktur

Regionalgruppe Zürich

Sept. oder Okt. 2020

«3rd Study Club»

20.11.2020

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Fachbericht

Podologie Schweiz 5 | 2020

Sommer, Sonne, heller Hautkrebs Yvonne Siegenthaler, Fachredaktion/Mitglied Zentralvorstand

Eine der sogenannten Sonnenterassen des Körpers ist das Fussrist. Oft vergessen wir, dieses zu schützen und einzucremen. Weisen Sie als Podologin, Podologe Ihre Patienten darauf hin und werfen Sie einen Blick auf Unterschenkel und Füsse. Vielleicht entdecken Sie eine Hautveränderung, die Ihnen nicht gefällt, machen Ihre Patienten darauf aufmerksam und schicken sie zu einer näheren Abklärung zum Dermatologen. Der Sommer steht vor der Tür und wir freuen uns auf schöne Tage draussen in der Natur. In kurzen Hosen und T-Shirt oder im Badean­ zug ist unsere Haut dabei der Sonne meist direkt ausgesetzt. Mal ehrlich, cremen Sie sich immer und mit einem genügend hohen Sonnenschutz ein, tragen Sie eine schützen­ de Kopfbedeckung oder eine entsprechende Sonnenbrille? In diesem Artikel, der auf Infos der Krebsliga Schweiz beruht, weisen wir Sie auf eine stark zunehmende und leider meist unterschätzte Krebsart hin. Heller Hautkrebs ist eine Sammelbezeich­ nung für unterschiedliche Krebserkrankun­ gen der Haut. Dazu gehören einerseits das Basaliom und das Spinaliom sowie anderer­ seits Vorstufen von hellem Hautkrebs, wie die Aktinische Keratose und der Morbus Bowen. In den meisten Fällen verursacht heller Haut­

krebs keine Beschwerden. Wird er in einem frühen Krankheitsstadium erkannt, sind die Heilungschancen sehr gut. Die Therapien sind in den letzten Jahren wirksamer und ver­ träglicher geworden. Dies trägt wesentlich zur Erhaltung der Lebensqualität bei, sollte der helle Hautkrebs erst in einem fortgeschritte­ nen Krankheitsstadium entdeckt werden. Heller Hautkrebs und seine Vorstufen Die zwei am weitesten verbreiteten Formen von hellem Hautkrebs sind das Basaliom und das Spinaliom. Die Aktinische Keratose und der Morbus Bowen sind sogenannte Vorstu­ fen (Präkanzerosen) von hellem Hautkrebs. Von Vorstufen sprechen Fachleute, wenn Ge­ webe- und Zellveränderung nachgewiesen werden, die sich ohne Behandlung zu einem Spinaliom entwickeln könnten.

Basaliom: Die häufigste Form von hellem Hautkrebs sind Basaliome. Sie werden auch als Basalzell­ krebs oder Basalzellkarzinome bezeichnet. Basaliome entstehen in der Basalzellschicht der Oberhaut. Es gibt unterschiedliche Ba­ saliome. Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt sie anhand der feingeweblichen Unterscheidungen in zehn Gruppen ein. Oft treten Basaliome an Körperstellen auf, die stark der Sonne ausgesetzt sind: Nase, Stirn, Lippen, Ohren, Handrücken oder Glatze. Sel­ tener entstehen sie am Rumpf, an den Armen oder Beinen. Basaliome wachsen sehr lang­ sam. Oft ist das erste Krankheitszeichen eine Verhärtung der Haut. Es kann sich ein glasigweissliches bis rötliches Knötchen bilden, in dem feine Blutgefässe sichtbar sind. In einem späteren Krankheitsstadium entstehen ent­ weder nässende Geschwüre oder es bilden sich Krusten auf der Hautveränderung. Wer­ den Basaliome in einem frühen Krankheits­ stadium erkannt und entfernt, sind die Hei­ lungsaussichten sehr gut. Basaliome bilden nur ganz selten Ableger (Metastasen). Jedoch treten oft Rezidive auf. Das bedeutet, nach einer abgeschlossenen Behandlung kann ein Basaliom an der gleichen oder an einer an­ deren Körperstelle erneut auftreten. Schreitet die Krankheit weiter fort, wachsen Basaliome in die Breite und in die Tiefe. Dadurch kön­ nen Gewebe, Knorpel und Knochen zerstört


Fachbericht

werden, was zu Entstellungen führen kann. Es kann vorkommen, dass deswegen ein Auge, ein Ohr oder die Nase entfernt werden muss. Dies ist aber sehr selten.

Podologie Schweiz 5 | 2020

Lymphknoten befallen und Metastasen bil­ den. Diese können beispielsweise in der Lun­ ge, in der Leber oder im Knochen auftreten.

Spinaliom an der Unterlippe.

Unterschiedliche Erscheinungsformen von Basaliomen.

Spinaliom: Das Spinaliom heisst auch Stachelzellkrebs, Plattenepithelkarzinom oder spinozelluläres Karzinom. Es entsteht in den Stachelzellen (Keratinozyten) der Oberhaut. Oft entstehen Spinaliome auf den so genannten Sonnen­ terrassen des Körpers: im Gesicht (Nasenrü­ cken, Stirn, Ohrränder, Unterlippe) oder am Hals, auf Unterarmen, Fuss- und Handrücken. Spinaliome wachsen langsam. Sie sind als Knötchen oder Knoten sichtbar. Mit der Zeit verhornen die Hautveränderungen und eine Kruste bildet sich. Teilweise bricht die Krus­ te auf und aus der Wunde nässt oder blutet es. Werden Spinaliome frühzeitig erkannt und behandelt, sind die Heilungschancen sehr gut. Im fortgeschrittenen Stadium kann das Spinaliom bis in die Muskulatur oder in Nerven einwachsen und auch benachbarte

Aktinische Keratose: Die aktinische Keratose ist eine Vorstufe von hellem Hautkrebs. Sie wird auch als solare Keratose oder senile Keratose bezeichnet. Diese Vorstufe entwickelt sich aus den Sta­ chelzellen (Keratinozyten) der Oberhaut. Aktinische Keratosen entstehen oft auf den so genannten Sonnenterrassen des Körpers: dem Gesicht, den Ohren, im Dekolleté, den Handrücken und bei Männern sehr häufig auf der Glatze. Aktinische Keratosen sehen unterschiedlich aus. Oft sind sie als hautfar­ bige, rötliche oder bräunliche Flecken oder Knoten mit schuppiger oder rauer Oberfläche erkennbar. Aktinische Keratosen sind an und für sich gutartige Hautveränderungen. Sie zählen aber trotzdem zu den Vorstufen von hellem Hautkrebs. Wird die aktinische Kera­ tose nicht behandelt, kann sie sich zu einem Spinaliom entwickeln. Innerhalb eines Jahr­ zehnts ist dies bei etwa 5 bis 20 Prozent der Betroffenen der Fall. Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem tritt bei etwa 30 Prozent der Betroffenen aus einer aktini­ schen Keratose ein Spinaliom hervor. Gele­ gentlich bildet sich die aktinische Keratose spontan, oder wenn die Haut konsequent vor der Sonne geschützt wird, zurück.

Aktinische Keratose.

Morbus Bowen: Der Morbus Bowen ist ebenfalls eine Vorstufe des hellen Hautkrebses. Er entwickelt sich aus den Stachelzellen (Keratinozyten) in der Ober­ haut. Am häufigsten tritt der Morbus Bowen im Gesicht, am Rumpf, an den Händen oder den Unterschenkeln auf. Doch der Morbus Bowen entwickelt sich auch an Hautstellen, die kaum der Sonne ausgesetzt sind. Beim Morbus Bo­ wen zeigen sich auf der Haut unregelmässig geformte, doch klar begrenzte Hautverände­ rungen. Sie sind rötlich-bräunlich verfärbt und fühlen sich schorfig an. Oft ähnelt der Mor­ bus Bowen einem Hautausschlag oder einer Schuppenflechte. Unbehandelt entwickelt sich bei etwa 5 Prozent der Betroffenen aus einem Morbus Bowen ein Spinaliom. Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem liegt dieses Risiko höher. Das Risiko, an hellem Hautkrebs oder einer Vorstufe zu erkranken, kann durch verschiedene Faktoren erhöht werden: Jahrelanges, häufiges Sonnenbaden und/oder regelmässiger Sonnenbrand sowie regelmässige Besuche im Solarium. Schäd­ lich dabei sind die Ultravioletten Strahlen, kurz UV-Strahlen. Ein weiterer Risikofaktor ist ein heller Hauttyp und keine oder nur lang­ same Bräunung der Haut. Ursache dafür ist eine geringe Pigmentierung der Haut. Ältere Menschen erkranken häufiger als junge. Ein geschwächtes Immunsystem, beispielsweise durch eine andere Krankheit oder durch Medi­ kamente, wie sie nach einer Organtransplan­ tation verabreicht werden kann ebenfalls das Risiko erhöhen. Zudem besteht ein familiäres Risiko, wenn in der Familie bereits jemand an Hautkrebs erkrankt ist. Selten sind erbliche Erkrankungen wie beispielsweise die Xeroder­ ma pigmentosum. Kontakt mit krebsfördern­ den (karzinogenen) Substanzen, wie etwa der Teer vom Zigarettenrauchen sowie Arsen, das früher in Medikamenten verwendet oder im Weinbau eingesetzt wurde, sowie chronische Hautentzündungen, beispielsweise Fisteln oder offene Beine, sind weitere Risiken.

Morbus Bowen.

Fotos: Krebsliga Schweiz

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Fachbericht

Podologie Schweiz 5 | 2020

UV-Strahlen Die Sonnenstrahlen sind spürbar, sie wärmen die Haut. Die sichtbaren Strahlen (das Licht) sorgen für Helligkeit und Farbe. Die ultravio­ letten Strahlen des Sonnenlichts sind hinge­ gen weder spür- noch sichtbar. Ein Grossteil der UV-Strahlen wird von der Ozonschicht zurückgehalten. Ein Teil dringt zur Erdober­ fläche vor und kann die Haut schädigen. Die UV-Strahlen werden in drei Teilbereiche ge­ gliedert: UVA UVA-Strahlen führen zu einer oberflächlichen Bräunung der Haut. Sie dringen bis in die Le­ derhaut vor und lassen die Haut frühzeitig al­ tern. UVA-Strahlen können das Erbgut (DNS) schädigen und das Risiko für Hautkrebs erhö­ hen. UVB UVB-Strahlen sind aggressiver als UVA-Strah­ len. Sie dringen nur bis in die Oberhaut, verur­ sachen aber dort einen Sonnenbrand. Unter ihrer Einwirkung verdickt sich die Oberhaut (Lichtschwiele), was zu einer (beschränkten) Schutzwirkung führt. UVB-Strahlen können das Erbgut (DNS) schädigen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen. UVC UVC-Strahlen werden von der Ozonschicht absorbiert und stossen nicht bis zur Erdober­ fläche vor. Solarien Die in Solarien erzeugten UV-Strahlen sind zusätzlich zu den natürlichen UV-Strahlen eine Belastung für die Haut. Sie erhöhen das Hautkrebsrisiko und beschleunigen die Hautalterung.

Heller Hautkrebs in Zahlen Heller Hautkrebs ist in der Schweiz keine meldepflichtige Krankheit. Das heisst, nicht alle Neuerkrankten werden systematisch erfasst. Deshalb ist nicht bekannt, wie vie­ le Menschen jährlich an hellem Hautkrebs erkranken. Schätzungsweise sind pro Jahr etwa 20’000 bis 25’000 Menschen betrof­ fen. Basaliome treten dabei häufiger auf als Spinaliome. Ob es sich bei einer Hautverän­

derung um eine gutartige Veränderung oder um Hautkrebs handelt, kann am besten eine Hautärztin (Dermatologin) oder ein Hautarzt (Dermatologe) beurteilen. Es ist wichtig, auf Veränderungen der Haut zu achten und allen­ falls einen Dermatologen aufzusuchen. Behandlungsmöglichkeiten Heller Hautkrebs und die Vorstufen können mit verschiedenen Operationsmethoden (chirurgische Verfahren) entfernt werden. Der Hautkrebs wird immer mit einem Rand aus gesundem Gewebe entfernt. Die Operationen erfolgen meistens unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie). Eine Vollnarkose ist sel­ ten notwendig. Heller Hautkrebs kann auch mit physikalischen Behandlungen zerstört werden. Kleinere Hauttumoren werden mit einer Kältetherapie (Kryotherapie) behan­ delt. Dabei wird das Gewebe mit flüssigem Stickstoff tiefgefroren. Der Hautkrebs stirbt ab. Einige Tage nach der Behandlung werden alle abgestorbenen Krebszellen abgestossen. Bei einer Strombehandlung (Elektrodesik­ kation) wird der helle Hautkrebs mit elektri­ schen Stromimpulsen zerstört. Die Röntgen­ weichstrahltherapie (Radiotherapie) wird vor allem in grösseren dermatologischen Kliniken oder in einer Klinik für Strahlenthe­ rapie (Radio-Onkologie) durchgeführt. Eine Strahlenbehandlung schädigt die sich schnell teilenden Krebszellen so, dass sie absterben. Die Röntgenstrahlen werden in kleinen Ein­ zeldosen durch die Haut (perkutan) auf den Hautkrebs gerichtet. Diese dringen nicht all­ zu tief in das Gewebe ein. Dadurch wird der Hautkrebs zerstört. Obwohl die Strahlenbe­ handlung so schonend wie möglich geplant und durchgeführt wird, können während der Therapie lokale Nebenwirkungen wie Haut­ rötungen oder trockene Haut auftreten. Der Grund dafür ist, dass die Strahlenbehandlung auch gesunde, sich schnell teilende Zellen schädigen kann. Im Gegensatz zu den Krebs­ zellen erholen sich die gesunden Zellen und die Haut oft wieder. Eine Strahlentherapie kann anstelle einer Operation durchgeführt werden. Oder sie kann nach einer Operation als ergänzende Behandlung geplant wer­ den. Beispielsweise, wenn der Hautkrebs bei einer Operation nicht vollständig entfernt werden kann, oder wenn ein Rückfall (Rezi­ div) auftritt. Salben oder Cremen sind lokale medikamentöse Therapien. Sie lösen eine Entzündungsreaktion aus. Damit kann ein

oberflächlicher Hauttumor zerstört werden. Von systemischen, medikamentösen The­ rapien spricht man bei Medikamenten, die über die Blutbahnen in den ganzen Körper gelangen. Dazu zählen die Chemotherapi­ en und die zielgerichteten Medikamente. Heller Hautkrebs kann in fortgeschrittenen Stadien Schmerzen verursachen. Vor allem dann, wenn sich Metastasen gebildet haben. Schmerzen sind kräfteraubend und sehr be­ lastend. Schmerzen bei Krebs können in den allermeisten Fällen jedoch gelindert und sehr oft ganz zum Verschwinden gebracht werden. Die Medikamente und Massnahmen werden der Krebsart, der Schmerzstärke, den genau­ en Ursachen und den persönlichen Vorlieben angepasst. Viele an Krebs erkrankte Menschen nutzen neben schulmedizinischen Therapien auch Methoden der Komplementärmedizin. Kom­ plementär bedeutet ergänzend, d.h. diese Methoden werden ergänzend zur schulme­ dizinischen Behandlung eingesetzt. Manche dieser Verfahren können helfen, das allge­ meine Wohlbefinden und die Lebensqualität während und nach einer Krebstherapie zu verbessern. Sie können zur allgemeinen Stär­ kung beitragen und Nebenwirkungen erträg­ licher machen. Gegen den Tumor selbst sind sie in der Regel jedoch wirkungslos. Prävention Um unsere Haut vor den schädlichen Einflüs­ sen der Sonnenstrahlung zu bewahren, ist es nötig, sie zu schützen. Der optimale Sonnen­ schutz hängt von der Intensität der UV-Strah­ lung, von der Art der Aktivität, von der Dauer des Aufenthalts an der Sonne sowie von der Sonnenempfindlichkeit der Haut ab.

Die wichtigsten Empfehlungen: • Zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten blei­ ben • Sich mit Hut, Sonnenbrille und Kleidung schützen • Sonnenschutzmittel auftragen • Auch die künstliche UV-Strahlung erhöht das Risiko einer Hautkrebserkrankung. Von Besuchen im Solarium wird deshalb abge­ raten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.krebsliga.ch. Broschüren zum Thema können kostenlos bei der Krebsliga Schweiz bestellt werden.


Fachbericht

Podologie Schweiz 5 | 2020

Der Covid-19-Zeh, ein neues Corona-Symptom? Roland Wiederkehr, Fachredaktion Die möglichen Krankheitssymptome einer Covid-19 Infektion sind bereits allgegen­ wärtig, sie beinhalten unter anderem Hals­ schmerzen, Fieber, trockener Husten, Kurzat­ migkeit, Muskelschmerzen und der plötzliche Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns. Zu einem späteren Zeitpunkt kann es zu einer Lungenentzündung kommen. In Fallberichten in diversen Ländern rückt ein neues Symp­ tom immer mehr in den Fokus der Aufmerk­ samkeit. Dies nachdem ungewöhnlich viele Patienten mit frostbeulenähnlichen Hautver­ änderungen an den Füssen und Zehen be­ obachtet wurden, manchmal traten diese Hautveränderungen auch an den Fingern auf. Bisher wurden nur wenige dermatologische Befunde im Zusammenhang mit dem Virus im Allgemeinen beschrieben. Diese wie Erfrierungserscheinungen wir­ kenden Läsionen sind anfangs rötlich und papulös. Anschliessend verfärben sie sich innerhalb von ungefähr einer Woche purpur und flachen von selbst ab, ohne dass eine Behandlung erforderlich war. Die Patienten zeigten weder das Raynaud-Syndrom noch Anzeichen einer Ischämie. Das Abtasten die­ ser Hautläsionen kann bei den Patienten ei­ nen Schmerz auslösen, dieser ist aber meist nicht sehr symptomatisch. Ein Grossteil dieser Patienten waren Kinder mittleren Alters oder junge Erwachsene und zeigten keine Coronavirus-Symptome, ausser zeitweilig leichtes Fieber. Durch das Fehlen von Symptomen bei den jungen Patienten waren die Kriterien, einen Covid-19-PCR-Tests zu ermöglichen, nicht ausreichend, dies auf­ grund der begrenzten Verfügbarkeit der Tests. Es besteht die Annahme, dass diese Läsio­ nen eine spätere Manifestation des Covid-19 sind, da diese erst nach Wochen nach Er­ reichen des Höhepunkts der Infektionsrate beobachtet wurden, jedoch soweit bekannt nicht davor. Die hohe Anzahl an Konsultationen zu diesen doch eher seltenen Läsionen an den Zehen und Füssen lässt im aktuellen epidemiologi­ schen Kontext vermuten, dass möglicherwei­

Frostbeulenläsionen an den Zehen.

Detail der Zehenläsionen.

se ein Zusammenhang zu Covid-19 bestehen könnte. Es sei jedoch dringend darauf hinge­ wiesen, dass durch das Fehlen von Bestäti­ gungstests eine Assoziation mit dem CoronaVirus zu diesem Zeitpunkt rein hypothetisch wäre!

Mögliche Gründe für dieses neue Symptom werden in den Fallberichten zwar beschrie­ ben, sind aber zu diesem Zeitpunkt rein spe­ kulativ. Wir werden dieses Phänomen wei­ terverfolgen und Sie über neue Erkenntnisse informieren.

Ähnliche Läsionen an der Ferse.

Fotos: International Society of Dermatology

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Podologie Schweiz 5 | 2020

Weiterbildung

Austausch «Runder Tisch Podologie» Datum/Zeit:

Montag, 24. August 2020, 18.00 - 20.00 Uhr (nach Verbandskonferenz)

Ort:

Berufs- und Weiterbildung Zofingen

Kosten: Gratis Leitung: Mario Malgaroli, dipl. Podologe HF Sonja Klein, dipl. Podologin HF Jocelyne Bühler, dipl. Podologin HF Regula Kuster, dipl. Podologin HF Themen:

Austausch über fachliche und berufspolitische Themenbereiche sowie Plenumsdiskussionen

Kursziele:

Immer wieder aufkommende Fragen und Unsicherheiten bei f­achlichen oder berufspolitischen Themen können im Plenum und im Austausch mit Fachleuten besprochen und erläutert werden.

Mitbringen: – Anmeldeschluss:

10. August 2020

Anmeldung «Runder Tisch Podologie» Name Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Datum Unterschrift Bitte einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, sekretariat@podologie.ch Oder online ausfüllen unter: www.podologie.swiss/weiterbildungskurse.html


Aus der Medizin

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Covid-19: Händehygiene ist zentral Medical Tribune

Richtiges Händewaschen und die Verwendung von Händedesinfek­ tionsmitteln sind ein wesentlicher Pfeiler der Prävention vor Infektionen mit Covid-19. Dabei sollte möglichst hautschonend vorgegangen werden.

Die meisten Erreger wer­ den über kontaminierte Hände weitergegeben. Korrekt durch­ geführte Massnahmen der Handhygiene sind daher bei SARS-CoV-2 am wichtigsten, um Infektionsketten zu unterbrechen. Das SARS-CoV-2 weist eine äussere Lipidhülle auf, die sozusagen die Achillesferse des Virus darstellt: Diese Lipidmembran kann durch Seife aufgelöst werden, das Virus bricht aus­ einander, wodurch es inaktiviert wird. Daher kann das Virus durch ausreichend langes Händewaschen mit normaler Seife inaktiviert werden. Die Dauer des Händewaschens spielt hier al­ lerdings eine kritische Rolle. Dies zeigte eine Studie an 2082 Personen, in der untersucht wurde, welcher Zusammenhang zwischen der Dauer des Händewaschens und dem Infektionsschutz besteht. Personen, die sich

nur 5–10 Sekunden lang die Hände wuschen, hatten eine ca. 30 % höhere Wahrscheinlichkeit, sich an Influenza anzustecken als Personen, die > 15 Sekunden die Hände wuschen. In der Stu­ die bot vor allem die Massnahme, sich nach dem Händeschütteln die Hände zu waschen, einen Schutz vor einer Influenza-Infektion. Schon ältere Studien zeigten, dass langes Händewaschen sowohl vor viralen als auch vor parasitären Infektionen schützt. Alkohol zur Händedesinfektion Von der Weltgesundheitsorganisation WHO werden zwei Rezepturen zur Eigenherstellung empfohlen, die auf Ethanol bzw. Isopropanol basieren. Die antimikrobielle Eigenschaft von Alkohol kann auf dessen Fähigkeit zurückge­ führt werden, Proteine zu denaturieren und zu koagulieren, wodurch die Zellen der Mik­

roorganismen lysiert und ihr Metabolismus gestört wird. Am wirksamsten sind Alkohollösungen mit einem Alkoholgehalt von 60–95 %. Noch hö­ here Alkoholkonzentrationen lassen bezüg­ lich der Wirksamkeit nach, da hier weniger Wasser enthalten ist und Proteine in Abwe­ senheit von Wasser nicht leicht denaturiert werden können. Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis sollten zusätzlich Feucht­ haltemittel wie Glycerin und/oder Aloe Vera enthalten, um einer Austrocknung der Haut vorzubeugen. Die Zugabe von Wasserstoff­ peroxid dient der Vernichtung von Sporen des Erregers: Bis zur vollen Wirkentfaltung sollte die Lösung nach der Zubereitung drei Tage stehen gelassen werden. Die Hautbarriere stabilisieren Die Aufrechterhaltung der Hautbarriere sowie einer physiologischen Mikroflora der Haut ist ein wichtiger Bestandteil der Hautgesund­ heit, nicht nur um die Verbreitung einer Infek­ tion, sondern auch um die Entstehung einer Dermatitis zu verhüten. Dies gilt besonders in der kalten Jahreszeit, in der die Haut anfällig für Trockenheit ist. Deshalb wird empfohlen, nach dem Händewaschen eine Lotion oder Creme aufzutragen. Zu intensive Waschbewe­ gungen («Schrubben der Hände») während des Waschens sollte man vermeiden, da dies zu Mikroläsionen in der Haut führt. Dasselbe gilt für die Verwendung von zu heissem Wasser. Die Anwendung von Emollenzien nach jedem Händewaschen zur besseren Infektionskont­ rolle und zum Schutz der Hautbarriere wurde auch in einer kürzlich publizierten Konsen­ sus-Erklärung chinesischer Experten zum Schutz der Haut- und Schleimhautbarriere für Beschäftigte im Gesundheitswesen empfoh­ len, die gegen Covid-19 kämpfen. Auch Nägel können durch das häufige Hän­ dewaschen und die Benutzung von Desinfek­ tionsmittel brüchig werden. Da die genann­ ten Belastungen kumulativ wirken, sollten bei zusätzlichen Belastungen Handschuhe getragen werden. In jedem Fall ist auch die Aufrechterhaltung einer gesunden Hautbarriere ein wesentli­ cher Bestandteil einer möglichen Infektions­ kontrolle.

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Podologie Schweiz 5 | 2020

Weiterbildung

Anatomie der Biomechanik Wiederholung von Kurs 2019

Datum/Zeit:

Samstag, 29. August 2020, 9.00 – 13.00 Uhr

Ort:

Berufs- und Weiterbildung Zofingen

Kosten: Fr. 190.– für Mitglieder, Fr. 380.– für Nichtmitglieder Kursleitung:

Dr. med. Regula Wiesmann, Fachärztin FMH für orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

Themen: Es werden die Bewegungsdynamik, die Drehmomente und die Scherkräfte unter den Umständen der Anatomie des Gehapparates betrachtet und erklärt. Zudem befasst sich Biomechanik mit Gleichgewicht, Statik sowie ­Stabilität. Auch diese Aspekte verdienen eine präzise anatomische Ausleuchtung. In diesem Seminar werden die technischen Daten mit der Bewegung und der Anatomie verbunden und die ­Auswirkungen analysiert, welche in der Podologie tagtäglich an den Füssen beobachtet und behandelt werden. Kursziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen praktischen und unkomplizierten Einblick, wie sich im ­täglichen Gehen die mathematisch-technische Theorie mit der Anatomie verbindet. Mitbringen: Schreibmaterial Anmeldeschluss: 31. Juli 2020 Für die Kursteilnahme ist der Abschluss der dreijährigen Lehre als Podologin/Podologe erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt; die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mitglieder des SPV haben Vorrang. Die Anmeldung gilt erst nach der Bezahlung der Seminarkosten als definitiv. Wer sich später als zwei Wochen vor Kursbeginn abmeldet, muss die gesamte Kursgebühr entrichten.

Anmeldung Seminar Anatomie der Biomechanik Name Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Datum Unterschrift Mitglied Fr. 190.–

Nichtmitglied Fr. 380.–

Bitte einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, sekretariat@podologie.ch Oder online ausfüllen unter: www.podologie.swiss/weiterbildungskurse.html


Aus der Medizin

Podologie Schweiz 5 | 2020

Wo lange Beine problematisch sind Prof. Dr. med. vet. Bernd Schildger*

Ob uns allen wohl bewusst ist, wie einfach wir es haben beim Schneiden der Finger- und der Fussnägel? Maximal fünf Minuten, Feilen inklusive, und die Sache ist erledigt. Das geht bei manchen Tieren leider nicht ganz so einfach vonstatten. Auch Podologinnen und Podologen brauchen wesentlich mehr Zeit für eine professionelle Fusspflege. Trotzdem, so aufwändig und kräfteraubend wie im folgenden Beispiel gestaltet sich unsere Arbeit zum Glück doch nicht ... Die subadulte Netzgiraffe auf dem Bild nutzte ihre Klauen nicht hinreichend ab. Verständlich, sind sie doch phylogenetisch dazu entwickelt, 300–500 kg Lebendmasse mit bis zu 50 km/h Geschwindigkeit auf den teils ariden, harten Böden Afrikas zu tragen. Selbst geschlafen wird fast ausschliesslich aufrechtstehend. In einem Lebensraum Zoo ist es oft schon flächenbedingt nicht möglich, den eisenharten Klauen den nötigen Abrieb zu erlauben. Und so wachsen sie denn wei­ ter und weiter. Bis die betroffene Giraffe nicht mehr auf den krumm gewachsenen Klauen stehen kann. Das Bild zeigt einen Teil des gigantischen Aufwands bei der Klauenpflege einer Giraffe. Bereits früh morgens waren die Betreuenden damit beschäftigt, den Stall rundherum bis in 5 m Höhe mit Strohballen, die alle einzeln fi­ xiert sein müssen, zu polstern. Danach wurde der Patient von der Aussenanlage in diesen präparierten Innenstall gelockt. Feinsten, frisch geschnittenen Birkenästen kann eben keine Giraffe der Welt widerstehen. Nun musste es schnell gehen. Der Schuss mit dem Blasrohr zur Distanzimmobilisation erfolgte zwischen den Strohballen hindurch und bereits nach zwei Minuten setzte die Wir­ kung der Morphinnarkose ein. Während die Giraffe begann, ataktisch im Stall zu gehen, kletterten die Tierpfleger die Aussenwände auf schwindelerzeugende 5 m Höhe hinauf. Nun galt es, mit einem geschickten Wurf das Lasso am Kopf des Tieres so zu platzieren, dass beim Zusammenbruch der Kopf- und Halsbereich gebremst zu Boden sinkt. Der

Film «Hatari» mit John Wayne in der Hauptrol­ le lässt grüssen. Mit dem Winkelschleifer kürzte und korrigier­ te der Hufschmied alle vier Klauen der Giraffe und nach 90 Minuten flutete das intravenös applizierte Antidot den grossen Körper. Das Bild zeigt den entscheidenden Moment in der Aufwachphase, in dem die Giraffe versucht aufzustehen. Da der erste Versuch misslang, wurde das Becken des Tieres mit einem Seil fi­ xiert und von oben versuchten die Tierpfleger den Köper zu entlasten. Die längs platzierten Holzbalken sollten dem Tier als weitere Hilfe

dienen, im dem sie das seitliche Wegrutschen der Gliedmassen verhindern sollten. Wenn Sie einmal die Filmaufnahmen einer Gi­ raffe beim Trinken gesehen haben, ist Ihnen klar, dass Aufstehen nicht zu den häufigen Tagesritualen im Leben einer Giraffe gehört. Jeder Versuch reduziert die Vitamin E- und Selen-Kapazitäten und bringt das Tier der akuten Muskeldystrophie nahe. Dieses für das Tier in aller Regel letale Damoklesschwert lässt die beteiligten Personen im Bild den Ei­ genschutz ein Stück weit vergessen. Giraffen sind in der Lage, mit einem einzigen Tritt die Schädelkalotte eines angreifenden Löwen zu zertrümmern. Die Gliedmassen der abgebil­ deten Tierpfleger und Tierärzte setzen phy­ sikalischen Impulsen dieser Grösse deutlich weniger Widerstand entgegen. Am Ende ging alles gut. Beim dritten Ver­ such stand die Giraffe im Stall und widmete sich den Birkenästen. Die beteiligten Men­ schen bedurften der Erholung im Rahmen einer Teamsitzung mit Deckung von flüssigen Grundbedürfnissen … * Direktor Tierpark Dählhölzli Bern. Der Fallbericht stammt aus seiner Zeit als Tierarzt im Zoo Frankfurt Erstabdruck im VSAO-Journal 2/2020

Nicht nur für das Tier, sondern auch für die Pfleger und Tierärzte ist das Schneiden der Klauen eine potentiell lebensgefährliche Angelegenheit.

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Weiterbildung

Podologie Schweiz 5 | 2020

Diabetesseminar Datum/Zeit:

Freitag/Samstag, 18./19. September 2020, Freitag ab 08.45 Uhr Begrüssungskaffee, Samstag Start um 08.30 Uhr

Ort:

Campus Sursee

Kosten:

Mitglieder SPV: Fr. 690.– mit Übernachtung im Einzelzimmer (inkl. Abendessen) Fr. 670.– mit Übernachtung im Doppelzimmer (inkl. Abendessen) Fr. 590.– ohne Übernachtung (exkl. Abendessen) Nichtmitglieder: Fr. 990.– mit Übernachtung im Einzelzimmer (inkl. Abendessen) Fr. 970.– mit Übernachtung im Doppelzimmer (inkl. Abendessen) Fr. 890.– ohne Übernachtung (exkl. Abendessen)

Kursleitung: Dr. med. Regula Wiesmann, Fachärztin FMH für orthopä­dische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungs­­ apparates; Dr. med. Mirjam Faulenbach, Fachärztin FMH für Endokrinologie/Diabetologie; Leta Singer-Löffel, dipl. Podologin HF; Patrick Ruckstuhl, eidg. dipl. Orthopädieschuhmacher-Meister; Sarah Lein, D ­ iabetesfachfrau Themen: • D ie Referentinnen und Referenten geben Einblick in ihr Spezialgebiet und ihre Erfahrungen in der multi­ disziplinären Zusammenarbeit. • Diabetes mellitus gestern und heute; das multidisziplinäre Zusammenspiel von Endokrinologie, Angiologie, ­Orthopädie, Podologie und weiteren Fachberatern. Kursziele: Ziel ist eine Sensibilisierung für das Thema im podologischen Praxisalltag. Es gilt die eigenen Grenzen zu ­erkennen und die multidisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern. Weiter geht es um eine Sensibilisierung für die ­Veränderungen im Alltag von Menschen mit Diabetes mellitus und ihren Angehörigen. Mitbringen: Schreibmaterial Anmeldeschluss: 10. August 2020 Für die Kursteilnahme ist der Abschluss der dreijährigen Lehre als Podologin/Podologe erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt; die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. ­Mitglieder des SPV haben Vorrang. Die Anmeldung gilt erst nach der Bezahlung der Seminarkosten als definitiv. Wer sich später als zwei Wochen vor Kursbeginn abmeldet, muss die gesamte Kursgebühr entrichten.

Anmeldung Diabetesseminar Name Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Datum Unterschrift Übernachtung Einzelzimmer (inkl. Abendessen) Übernachtung Doppelzimmer (inkl. Abendessen) mit ohne Übernachtung (exkl. Abendessen) Mitglied

(Vorname, Name)

Nichtmitglied

Bitte einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, sekretariat@podologie.ch Oder online ausfüllen unter: www.podologie.swiss/weiterbildungskurse.html


www.podologie-schärer.ch

Zur Verstärkung suche ich per sofort oder nach Vereinbarung

Podologin oder Podologen EFZ/SPV/HF (20 – 100 %) für meine moderne, helle Praxis im Zentrum von Wohlen Sie arbeiten selbständig, sind verantwortungsbewusst und zuverlässig. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung. PODOLOGIE-PRAXIS Annabella Huber, Alte Bahnhofstrasse 5, 5610 Wohlen AG Tel. 079 294 17 50 oder 056 621 37 70

Per sofort oder nach Vereinbarung nach Gossau (SG) gesucht

Podologin EFZ/ HF/ SPV 60 – 100 % Arbeiten Sie motiviert und selbständig? Haben Sie Freude, in einem aufgestellten Team mitzuarbeiten? Auf Wunsch besteht die Möglichkeit zur HF-Ausbildung. Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Podologie Anita Schwab Sonnenstrasse 7 9200 Gossau

Zur Verstärkung in meine moderne Praxis in Ebikon suche ich nach Vereinbarung eine PODOLOGIN EFZ / SPV 40 – 50 % Ich biete Ihnen einen schönen, hellen Arbeitsplatz, Parkplatz und ÖV direkt vor der Praxis. Tragen Sie gerne Verantwortung, gehen Sie positiv auf Kunden ein und üben den Beruf mit Leidenschaft aus? Ich freue mich von Ihnen zu hören. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an: manuela.schaerer@gmail.com / 041 440 10 54

Ab Juli 2020 oder nach Vereinbarung suchen wir eine motivierte, zuverlässige und pflichtbewusste

Podologin EFZ oder SPV 80 – 100% Wir bieten eine Arbeitsstelle mit festem Monatsgehalt und hoher Selbständigkeit. Sie arbeiten an einem hellen, ­modernen Arbeitsplatz im Stadtzentrum, ohne Altersheimund Spitaleinsätze. Es erwartet Sie ein kleines, aufgestelltes Team und ein angenehmes, familiäres Betriebsklima sowie eine bedarfs­­ orientierte Stelle. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Podologie Vogt, Bim Zytglogge 1, 3011 Bern Podologie_Vogt@gmx.ch / 079 400 94 45

Zur Verstärkung unseres kleinen Teams suche ich per Novem­ ber 2020 für in meine moderne, helle Praxis in Gunzgen SO

Podologin/Podologen SPV/EFZ 40 – 60%

Weiteres Team-Mitglied gesucht (Voll- oder Teilzeit) • Schätzt du ein kollegiales Umfeld? • Interessiert an zeitgenössischen Arbeitszeit- und Lohnmodellen? • Bist du interessiert an Neuem und macht es dir Spass, Lernende zu betreuen? • Magst du verschiedene Arbeitsorte wie Heim-, Spital- und ­Domizilbehandlungen? • Für dich steht der Mensch im Mittelpunkt? • Selbstständiges, exaktes Arbeiten ist für dich eine Selbst­ verständlichkeit? • Nimmst du gerne Verantwortung wahr und suchst du neue Herausforderungen?

Sind Sie zuverlässig, verantwortungsbewusst und arbeiten gerne selbständig? Dann freue ich mich auf Ihre Bewerbung. Praxis für Podologie Bettina Hummel Oberfeldweg 9 4617 Gunzgen

062 212 10 25 info@bettina-hummel.ch

Schweizerischer PodologenVerband SPV

info@gangart-gmbh.ch Wir freuen uns auf deine ­Bewerbung! Diana Kurth, Podologin HF Südstrasse 1, 3110 Münsingen 031 721 37 12

Inserieren lohnt sich immer! Tel. 041 926 07 61

www.podologie.ch


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Podologie Schweiz 5 | 2020

Weiterbildung

Wie verfasse ich Berichte über podo­ logische B ­ ehandlungen an zuweisende Ärzte und andere Fachpersonen? Datum/Zeit:

Montag, 28. September 2020, 17.00 – 20.00 Uhr

Ort:

Berufs- und Weiterbildung Zofingen

Kosten: Fr. 190.– für Mitglieder, Fr. 380.– für Nichtmitglieder Kursleitung: Lea Kurmann, dipl. Podologin HF Themen: Wie dokumentiere ich eine podologische Behandlung, um dies multidisziplinär weiterzuleiten? Anhand eines Skriptes wird aufgezeigt, welche Abläufe und Informationen festzuhalten sind, um eine optimale Kommunikation in der interprofessionellen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Kursziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die wesentlichen Aspekte für das Verfassen von Berichten an Ärzte/Fachärzte, die Spitex, das Pflegefachpersonal etc. Mitbringen: Schreibmaterial Anmeldeschluss: 31. August 2020 Für die Kursteilnahme ist der Abschluss der dreijährigen Lehre als P ­ odologin/Podologe erforderlich. Die Teilneh­ merzahl ist beschränkt; die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mitglieder des SPV haben Vorrang. Die Anmeldung gilt erst nach der Bezahlung der Seminarkosten als definitiv. Wer sich später als zwei Wochen vor Kursbeginn abmeldet, muss die gesamte Kursgebühr entrichten.

Anmeldung Seminar «Wie verfasse ich Berichte über podologische ­Behandlungen an zuweisende Ärzte und andere Fachpersonen?» Name Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Datum Unterschrift Mitglied Fr. 190.–

Nichtmitglied Fr. 380.–

Bitte einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, sekretariat@podologie.ch Oder online ausfüllen unter: www.podologie.swiss/weiterbildungskurse.html


Kleines, sehr aufgestelltes Team sucht per sofort oder nach Vereinbarung

PODOLOGE/IN EFZ ODER SPV

(40 – 80%)

Wir sind kompetent, engagiert, aufgestellt und dynamisch. Unsere Praxis in Trimbach, angrenzend an Olten, ist modern eingerichtet und auf einem hohen Standard. Wir suchen ab sofort oder nach Vereinbarung eine

Dipl. Podologin HF (40 % – 100 %) die interessiert ist, bei der Ausbildung von Podologinnen EFZ und dipl. Podologinnen HF aktiv mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Gerne lernen wir Sie persönlich kennen. Regula Kuster, dipl. Podolgin HF E-Mail: r.kuster@fusspraxis-tellenbach.ch Telefon: 062 293 10 43

Es erwartet Sie eine Stelle mit hoher Selbständigkeit in einer sehr familiären Umgebung. Interessiert? Nehmen Sie doch mit mir Kontakt auf. Fusspraxis Barbara Barbara Blaser, Podologin SPV Hauptstrasse 26, 4552 Derendingen Tel: 032 682 17 82 / E-Mail: barbara@mailworld.ch

Praxisraum an ruhiger Lage in Zürich Ich bin Kosmetikerin, Lymphdrainagetherapeutin und suche als Ergänzung auf den 1.10.2020, auch früher möglich, eine selbstständige Podologin. Der Raum ist ca. 18m2 gross, sehr hell, morgens sonnenbeschienen und ruhig. In der Nähe befinden sich die Tramhaltestelle Kreuz­ strasse und der Bahnhof Stadelhofen – ca. 5 Gehminuten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Franca Chiocchetti – schönundwohl Hallenstrasse 10, 8008 Zürich Tel. 079 414 55 87 franca.ch@bluewin.ch

Schweizerischer Podologen-Verband SPV

Inserieren lohnt sich immer! Machen Sie mit einem Inserat in der Fachzeitschrift Podologie Schweiz auf sich aufmerksam. Tel. 041 926 07 61

www.podologie.ch


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