Podologie Schweiz 7/2020

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Podologie Schweiz Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV

7 | 2020

Masken bei Covid-19 Austausch «Runder Tisch Podologie»

ISSN 1660-0835


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Editorial I Inhaltsverzeichnis I Impressum

Podologie Schweiz 7 | 2020

Die Crux mit den Masken Als unser Redaktor Andreas Affolter sein Editorial in der Ausgabe 02/2020 dieser Fachzeitschrift mit den Worten: «Und plötzlich ist etwas anders: Auf diffuse Art und Weise verändert das Corona-Virus unser Leben …» begann, hätte sich wohl kaum jemand von uns die Dimension, die diese Pandemie weltweit auslösen könnte, ausmalen wollen. Auch wenn wir uns wohl oder übel an das Leben mit dem Virus gewöhnt haben, sind viele von uns inzwischen «coronamüde». Zwar können wir uns wieder freier bewegen als während des Lockdowns, doch wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn dass das Virus noch immer da ist, widerspiegelt sich auch in den erneut steigenden Ansteckungszahlen. So ist zum Beispiel das Reisen ins Ausland noch immer mit Einschränkungen verbunden, und wer aus einem vom Bundesrat definierten Risikogebiet zurückkehrt, muss in Quarantäne. Zudem wurde das Verbot für Grossveranstaltungen bis Ende September verlängert; sollte es danach eine Lockerung geben, gelten strenge Auflagen. Unter anderem eine Maskenpflicht. Wobei wir beim Thema Masken wären. Dieses scheint fast so stark zu polarisieren wie das Thema des Impfens. Zu Beginn der Pan-

demie wusste niemand so genau, wie man Masken für den Einsatz gegen Covid-19 am besten nutzt. «Mr. Corona» Daniel Koch vertrat damals die Meinung, es brauche keine Masken, um die Pandemie einzudämmen. Ob er dies, wie böse Zungen vermitteln, nur sagte, weil wir zu wenig Masken zur Verfügung hatten − darüber kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Inzwischen zeigt laut der medizinischen Fachzeitschrift «The Lancet» eine Übersichtsstudie, dass Masken das Übertragungsrisiko von Covid-19 senken. Die Studie kam zum Schluss: Trägt eine Person eine Maske, ist das Risiko, dass sie sich ansteckt, nur noch einen Drittel so gross wie ohne Maske. So wird das Tragen von Masken von verschiedenen Seiten für alle Personen im öffentlichen Raum, vor allem im öffentlichen Verkehr, empfohlen. Daher gilt in der Schweiz seit dem 6. Juli Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch an der Berufsschule in Zofingen gilt momentan Maskenpflicht, was schon etwas gewöhnungsbedürftig ist, wie ich an der Verbandskonferenz vom 24. August 2020 und beim anschliessenden «Runden Tisch» am eigenen Leib erfahren habe. Über diese beiden Veranstaltungen berichten wir in dieser Ausgabe. Welche Maske es denn nun sein soll; zu diesem Thema und der Frage nach der Schutzwirkung unterschiedlicher Arten von Masken finden Sie ab Seite 16 einen spannenden Artikel.

Wie wichtig die Pflege der Haut hinsichtlich des Tragens von Masken ist, erfahren Sie im kurzen Bericht aus der Medical Tribune. Auch wenn es gerade in den kommenden, kürzer werdenden Tagen nicht gerade ein schönes Bild abgeben wird, wenn wir uns mit halbbedecktem Gesicht in der Öffentlichkeit aufhalten, lassen wir uns doch diesen Beitrag leisten, um eine zweite Pandemiewelle möglichst zu verhindern. Um dies zu erreichen, muss die Reproduktionszahl unter 1 bleiben. Anhand von Modellierungen kommen Forschende der Universität Cambridge zum Schluss: Wenn 100 Prozent einer Bevölkerung Masken, die 75 Prozent Filtereffektivität aufweisen, tragen würden, könnte selbst eine extrem hohe Reproduktionszahl von 4 unter 1 gesenkt werden – dies sogar ohne Lockdown-Massnahmen. Selbst wenn die Masken nur 50 Prozent Effektivität aufweisen, sei ein positives Ergebnis zu erwarten. Natürlich sind auch das Distanzhalten und das sorgfältige Händewaschen weiterhin sehr wichtige Verhaltensregeln, so dass wir uns hoffentlich weiterhin möglichst frei bewegen können. Nun wünsche ich Ihnen trotz allem einen prächtigen, farbefrohen Herbst, den Sie hoffentlich so oft wie möglich in freier Natur in unserem schönen Land verbringen können. Yvonne Siegenthaler, Zentralvorstand/Fachredaktion

Impressum 7 | 2020, September 2020, 44. Jahrgang Erscheinungsweise: 10-mal jährlich Auflage: 1000 Exemplare Redaktionsschluss für 8 | 2020: 20. September 2020 Inserateschluss für 8 | 2020: 25. September 2020 Offizielles Organ des Schweizerischen Podologen-Verbandes SPV Fachredaktion Roland Wiederkehr, Podologe SPV, B.Sc. Podologie Yvonne Siegenthaler, Mitglied Zentralvorstand Verlag | Inserateverwaltung Schweizerischer Podologen-Verband SPV | Bahnhofstrasse 7b | 6210 Sursee Tel. 041 926 07 61 | sekretariat@podologie.ch | www.podologie.ch Redaktion | Layout wamag | Walker Management AG | Bahnhofstrasse 7b | 6210 Sursee Tel. 041 248 70 11 | redaktion@podologie.ch Druck Multicolor Print AG | Sihlbruggstrasse 105a | 6341 Baar Copyright Die Rechte des Herausgebers und der Autoren bleiben vorbehalten. Eine allfällige Weiterverarbeitung, Wie­der­ver­öffentlichung oder Vervielfältigung zu ge­wer­blichen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Zu­stimmung der Autorenschaft oder des Herausgebers ist nicht gestattet.

Inhaltsverzeichnis Verband Verbandskonferenz des SPV Austausch «Runder Tisch Podologie»

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Dienstleistungen für Mitglieder des SPV

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Veranstaltungen und Termine 2020

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Weiterbildung Neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/Podologe EFZ: Ausbildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

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Fachbericht Masken bei Covid-19

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Maskenpflicht erfordert Hautschutz

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Verband

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Verbandskonferenz des SPV Yvonne Siegenthaler, Zentralvorstand/Fachredaktion

Zweimal jährlich treffen sich der Zentralvorstand und die Vertreterinnen und Vertreter der Regionalgruppen in Zofingen zum Austausch. Eigentlich hätte die Konferenz bereits im vergangenen März stattfinden sollen, doch wegen des Lockdowns musste sie auf den 24. August 2020 verschoben werden.

Der Situation entsprechend fand die Verbandskonferenz in einem aussergewöhnlichen Rahmen statt: Da an der Berufsfachschule in Zofingen Maskenpflicht besteht, musste während den ganzen Gesprächen eine Maske getragen werden. Edith Dürrenberger begrüsste die Teilnehmenden und nannte die Zielsetzungen der Zusammenkunft. DV-Anträge besprochen Die Zentralpräsidentin informierte über den Verlauf der verschobenen Delegiertenversammlung, welche nun am 25. September 2020 in Zofingen stattfinden wird. Die DVBroschüre haben alle Mitglieder zusammen mit der Ausgabe 06/2020 dieser Zeitschrift erhalten. Nachdem die einzelnen Traktanden der DV besprochen wurden, wurde speziell auf die sechs Anträge eingegangen. Zu reden gaben vor allem die Anträge zur Amtszeitbeschränkung für alle Vorstände des SPV, die Änderung des Art. 18 in den Statuten des SPV bezüglich der Einführung der geheimen Wahl sowie der Einbezug der Podologinnen und Podologen SPV beim Abrechnen mit der Grundversicherung. Der Zentralvorstand hat in der DV-Broschüre bereits Stellung zu diesen Anträgen genommen. Zum Thema Amtszeitbeschränkung wird darauf hingewiesen, dass es generell sehr schwierig ist, eine Nachfolge für gewisse Ämter zu finden. Die Anwesenden bestätigten, dass es auch in den Regionalgruppen nicht einfach ist, Mitglieder zu finden, welche bereit sind, aktiv

mitzuarbeiten und zum Beispiel das Präsidium zu übernehmen. Zudem braucht es in der Praxis viel Vorlaufzeit, um eine Nachfolge zu planen. Auch müssen Interessierte für eine gewisse Zeit eingearbeitet werden können. Zur Änderung des Art. 18 in den Statuten des SPV erläuterte Geschäftsführerin Isabelle Küttel, dass es gemäss den jetzigen Statuten bei jedem Antrag möglich ist, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Es kann zu Beginn einer DV abgestimmt werden, ob ein Antrag in schriftlicher Form abgehandelt werden soll. Somit können «einfache» Anträge diskutiert und offen darüber abgestimmt werden. Bei «schwierigeren» Anträgen oder Wahlen können der ZV oder 50% der anwesenden Delegierten bestimmen, dass bei diesen eine geheime Wahl durchgeführt wird.

Informationen aus den aktuellen A ­ rbeiten und Projekten Vernehmlassungsverfahren über die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der KrankenpflegeLeistungsverordnung: Die Stellungnahme des Dachverbandes Organisation Podologie Schweiz OPS wurde mit der Verbandskonferenz besprochen und zusätzliche Änderungsvorschläge der Beteiligten wurden notiert. In der Stellungnahme wird auf die neue Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie die neue Definition der Risikogruppen verwiesen. Beides liegt im Moment beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zur Inkraftsetzung in den nächsten Wochen. Grundbildung: Das Qualifikationsverfahren hat in diesem Jahr «coronabedingt» nicht wie üblich stattfinden können. Die schriftlichen Prüfungen wurden gestrichen und die praktischen in den Lehrbetrieben nach einheitlichem, vom Bund erstellten Bewertungsraster benotet. Die überbetrieblichen Kurse ÜK finden im Herbst unter Einhaltung des aktuellen Schutzkonzeptes wie geplant statt. Drei Arbeitsgruppen beschäftigen sich intensiv mit der Umsetzung des neuen Bildungsplans Podologie EFZ. Interessierte ÜK-Referentinnen und -Referenten können sich bei der Geschäftsstelle melden (s. Inserat in dieser Ausgabe).

Abrechnen via Grundversicherung Bezüglich des Einbezuges der Podologinnen und Podologen SPV beim Abrechnen mit der Grundversicherung hielt Edith Dürrenberger fest, dass gewisse Vorgaben vom Bund vorgegeben sind und somit nicht umgangen werden können. Mario Malgaroli ergänzte, dass den Podologinnen und Podologen SPV grundsätzlich nichts weggenommen wird und sie weiterhin Risikopatienten behandeln dürfen. Da diese auf Sekundarstufe II ausgebildet sind, wird es nicht möglich sein, dass sie mit der Grundversicherung abrechnen können. Er hielt

jedoch fest, dass Angestellte von Podologinnen und Podologen HF ihre Leistungen über den Geschäftsinhaber abrechnen können. Es ist nicht das Ziel, dass die Podologinnen/Podologen HF alle Fälle selber behandeln müssen, sondern diese delegiert und über den Inhaber (Podologinnen/Podologen HF) abgerechnet werden können. Der SPV ist bestrebt, dass die anderen Berufsgruppen, welche nun Stellungnahmen zur Vernehmlassung abgeben, diesen Punkt auch festhalten werden.


Verband

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Höhere Bildung: Die Vorbereitungen für die Nachprüfungen laufen. Der aktuelle Bildungsgang wird im Sommer 2021 abgeschlossen. Der SPV wird beantragen, dass für Podologinnen und Podologen SPV und auch EFZ trotz Selbstständigkeit nochmals die Möglichkeit für die Absolvierung des Bildungsganges HF angeboten wird. Weiterbildung: Das Diabetesseminar musste wegen des Lockdowns auf den 18./19. September 2020 verschoben werden und kann nun unter Einhaltung der Schutzmassnahmen mit rund 90 Teilnehmenden durchgeführt werden. Für die Weiterbildungen 2021 ist nebst dem sich wiederholenden Hygieneseminar und dem «Austausch Runder Tisch Podologie» je ein Seminar zum Thema «Demenz» sowie «Medizinische Terminologie» vorgesehen. Ausserdem findet der 2. Teil «Neue berufliche Grundbildung Podologie EFZ: Ausbildungstag für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner» statt. Die Weiterbildungsbroschüre 2021 erhalten Sie als Beilage mit der Fachzeitschrift 8/2020. Marketing, Zeitung: Im Sommermagazin myHealth wurde je ein Artikel zum Thema Hühneraugen und Hornhaut veröffentlicht. Das Magazin lag im August in Apotheken, am Flughafen und für eine Woche in den «Via Boxen» an allen grösseren Bahnhöfen in der Schweiz und in der Romandie auf. Die Beiträge sind zudem auf der Webseite des SPV verlinkt. Informationen aus den Regionalgruppen Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die meisten Anlässe und Ausflüge der Regionalgruppen 2020 abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik «Veranstaltungen und Termine 2020» auf Seite 13 über die noch verbleibenden Anlässe, welche voraussichtlich stattfinden werden. In Basel konnte die Regionalgruppenversammlung vom 25. März 2020 nicht stattfinden. Daraufhin wurde entschieden, die nötigen Abstimmungen auf Zirkularweg durchzuführen. In der Regionalgruppe Zentralschweiz ist der Vorstand erfreulicherweise wieder komplett. Mitglieder, welche Interesse an der Vorstandarbeit haben, können sich jedoch trotzdem sehr gerne melden. Die Regionalgruppe Aargau-Solothurn hat das Co-Präsidium aufgelöst. Manuela Studer ist nun Präsidentin und Talina Aigner Vizepräsidentin.

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Verband

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Informationsveranstaltung für interessierte ÜK-Referentinnen und -Referenten ab 2021 Der SPV sucht ab ÜK 2021 interessierte Referentinnen und Referenten, die bereit sind, nach revidiertem Bildungsplan in den neuorganisierten und neustrukturierten ÜK’s zu unterrichten. Sind Sie flexibel, haben Sie gerne vernetztes Denken und Freude am Fördern unseres Podologen-Nachwuchses? Lassen Sie sich informieren und überraschen an unserer Infoveranstaltung für interessierte ÜK-Referentinnen/-Referenten! Der Informationsanlass findet am 26. November 2020 ab 15.00 Uhr in der Berufsschule in Zofingen statt. Voraussetzungen, die Sie mitbringen sollten: • HF-Abschluss • Arbeitstätigkeit mind. 40 Prozent (podologischer Praxisbezug muss vorhanden sein) • Erfahrung in Ausbildung der Lernenden innerhalb der letzten 5 Jahre

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Aktuelle und praxisorientierte Kenntnisse der Handlungskompetenzen, die im ÜK unterrichtet werden Freude an der Gestaltung der zukünftigen ÜKs nach dem neuen Bildungsplan Flexibel in der ÜK-Zeitplanung Regelmässige Weiterbildungen im Bereich der unterrichteten Handlungskompetenzen Regelmässige Überprüfung und Überarbeitung der ÜK-Skripte Besuch von Berufsbildner-Treff (2x jährlich) und Bildungskonferenz (1x jährlich) Bereitschaft für die Teilnahme an der Referentenschulung SPV (1x jährlich)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre unverbindliche Anmeldung zum Informationsanlass bis spätestens am 31. Oktober 2020. Dort erfahren Sie mehr über die Tätigkeit als ÜK-Referentin/-Referent.

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Verband

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Austausch «Runder Tisch Podologie» Yvonne Siegenthaler, Zentralvorstand/Fachredaktion

Zum zweiten Mal lud der Schweizerische Podologen-Verband SPV am Montag, 24. August 2020 seine Mitglieder zum Austausch mit Fachleuten nach Zofingen ein. Das im Moment allgegenwärtige Thema Corona-Virus prägte auch diese Gesprächs-

zum Schluss, dass die Podologinnen und Podologen zwar schon vor Corona sehr hohe Hygieneauflagen hatten, doch da die Beschaffung des Schutz- und Hygienematerials im Moment massiv teurer geworden ist, sei eine leichte Preiserhöhung durchaus vertretbar. Um nicht unnötig mit Geld in Berührung

runde. Wie die Verbandskonferenz musste auch dieser Anlass im März abgesagt werden und wurde nun nachgeholt. Wohl auch «coronabedingt» waren neben dem gesamten Zentralvorstand sowie Isabelle Küttel (Geschäftsführerin), Sonja Klein (Chefexpertin EFZ) und Jocelyne Bühler (Referentin Berufsfachschule) nur acht Mitglieder anwesend. So befasste sich auch die erste Frage eines Mitgliedes mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie: «Reichen Sie Ihren Patienten in der momentanen Situation Getränke?» Davon wird abgeraten; falls trotzdem ein Patient zum Beispiel nach Wasser verlangt, sollte ihm dieses in einem Wegwerfbecher gereicht werden. Auch das Auflegen von Zeitschriften ist weiterhin nicht erlaubt. Dies, obwohl noch nicht belegt ist, inwiefern das Virus auf Gegenständen haften bleibt und wie hoch die Gefahr einer Übertragung durch das Berühren ist. Im Weiteren wird geraten, Eingangstüren wenn möglich offen zu halten und die Räume stets gut durchzulüften. Zudem sollten am Boden zur Einhaltung des nötigen Abstandes von 1,5 Meter Linien und wenn nötig Plexiglasschutzwände angebracht sein. Das ganze Schutzkonzept des SPV muss weiterhin konsequent eingehalten werden. Kontrollen durchgeführt Einige Mitglieder berichten, dass bereits in vielen Praxen Kontrollen diesbezüglich erfolgten und das Schutzkonzept vorgelegt werden musste. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Hygienemassnahmen dro­hen gar Praxisschliessungen. Der Patient sollte beim Betreten der Praxis daraufhin gewiesen werden, die Hände zu desinfizieren. Das

Zentralvorstand und Geschäftsstelle beantworteten Fragen.

Tragen von Masken ist beim Patienten im Moment noch freiwillig; die behandelnde Podologin, der behandelnde Podologe sollte jedoch stets eine Maske und eine Schutzbrille tragen, zudem wird empfohlen, zusätzlich ein Schutzschild zu tragen. Den Patienten soll die Sicherheit vermittelt werden «hier bin ich safe!» Mario Malgaroli wies darauf hin, dass z. B. auch in den Pausenräumen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, Masken getragen werden müssen. Es sei wichtig vor allem auch die Angestellten zu schützen. Zudem seien die Praxen verpflichtet, Schutzmaterial für drei Monate an Lager zu haben. Im Weiteren stellte sich die Frage, ob eine Preiserhöhung in der momentanen Situation angebracht sei. Die Diskutierenden kamen

zu kommen, wird das bargeldlose Bezahlen, zum Beispiel auch mit TWINT, empfohlen. Allen ist bewusst, dass die Situation im Herbst noch schwieriger werden wird, zumal dann öfter Menschen mit Schnupfen oder Husten anzutreffen sind. Mario Malgaroli riet den Anwesenden, sich und das Personal rechtzeitig impfen zu lassen. Die Grippeimpfung schütze vor allem die Mitmenschen, was in unserem Fall, da wir oft mit Risikopatienten in Kontakt sind, relevant sei. Laufende Vernehmlassung Über die laufende Vernehmlassung wurde ebenfalls kurz gesprochen. Auch ob die angestrebte KVG-Anerkennung einen grösseren administrativen Aufwand bedeuten werde,

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Verband

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nicht das Rüstzeug zur selbstständigen Tätigkeit habe, verständlich machen können.

Runder Tisch zu Corona-Zeiten: Schutzmasken und Abstand.

lautete eine Frage. Dies wurde verneint; es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, verschiedene Programme zu nutzen, welche den administrativen Praxisaufwand erleichtern. Diese werden zum Beispiel vom SPV und der Ärztekasse angeboten. Es wurde bemängelt, dass sich weiterhin Podologinnen und Podologen EFZ selbstständig

machen. Die Obrigkeit liegt hier bei den Kantonen, der SPV kann darauf keinen Einfluss nehmen. Jedoch suchte der Zentralvorstand im Juli mit diversen Podologinnen EFZ das Gespräch und lud zu einer Diskussionsrunde in Zofingen. Diese sei positiv verlaufen und man habe den Betroffenen die Bewegründe, warum eine Podologin, ein Podologe EFZ

Sabrina Leisibach, lic. iur., SPV-Rechtsdienst

Wann verjähren Gutscheine? Es sind immer Runder Tisch zu Corona-Zeiten: Schutzmasken und Abstand.kleinere Waren (sog. Warengutscheine) verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Abs. 3 wieder beliebte Geschenke. Der Beschenkte des schweizerischen Obligationenrechts; kann sich damit selbst ein Produkt nach seikurz OR). Alle übrigen Gutscheine verjähren nem Geschmack aussuchen – so die Idee. nach zehn Jahren (Art. 127 OR). Gewisse GeNicht selten geraten Gutscheine jedoch in schäfte versehen ihre Gutscheine mit einer Vergessenheit. Umso grösser ist dann die kürzeren Einlösefrist (z.B. zwei Jahre). Eine Enttäuschung der Kundinnen und Kunden, solche G ­ültigkeitsbeschränkung ist allerwenn sie diese einlösen wollen und sich die dings gemäss überwiegender Lehrmeinung Praxis auf den Standpunkt stellt, die Gutgrundsätzlich nicht zulässig. Die gesetzlichen scheine seien mittlerweile verfallen. Verjährungsfristen sind nämlich zwingend Das Gesetz sieht keine besonderen Beund können nicht vertraglich abgeändert stimmungen für Gutscheine vor, womit werden. Da Gutscheine aber kaum je einen grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen so hohen Wert haben, dass sich ein gerichtVerjährungsfristen gelten. Gutscheine für

Wie sieht das QV in Zukunft aus? Sonja Klein wurde darauf angesprochen, wie der QV-Bewertungsbogen entstanden sei. Die Bewerbungsraster wurden durch den Bund vorgegeben und basierend auf dem Bildungsplan erstellt. Zudem wurde gefragt, ob man sich bereits Gedanken dazu mache, wie das QV in Zukunft aussehen werde. Vor allem 2021 werde das Corona-Virus wohl noch immer präsent sein und es würden Lösungen gefordert sein. Man ist sich einig, dass die Qualität der Ausbildung unter keinen Umständen darunter leiden dürfe. Eine Teilnehmerin teilte mit, dass sie den Newsletter des SPV nicht immer erhalten habe. Isabelle Küttel empfiehlt, den Spamordner regelmässig zu prüfen und die Adresse des SPV in der Adressliste zu hinterlegen. Nach einer zweistündigen interessanten Plenumsdiskussion bedankte sich Mario Malgaroli bei den Anwesenden und stellte in Aussicht, diese Diskussionsrunden auch in Zukunft weiter zu pflegen. Dies dann hoffentlich wieder unter «normaleren» Umständen und mit mehr Teilnehmenden.

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liches Verfahren lohnen würde, musste sich das Bundesgericht bisher noch nie explizit zur Verjährung von Gutscheinen äussern. Deshalb ist das Thema mit einer gewissen Rechtsunsicherheit behaftet. Viele zeigen sich deshalb letztlich kulant und verlängern ihre Einlösefristen auf Nachfrage der Kundinnen und Kunden.


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Verband

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Verband

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Veranstaltungen und Termine 2020 Stand vom 11.9.2020. Terminänderungen oder -absagen aufgrund der Corona-Pandemie vorbehalten.

Anlass/Veranstalter

Datum/Zeit

Sitzungen des Zentralvorstandes

25.9.2020, 10.00 Uhr

Zofingen

14.12.2020, 14.00 Uhr, anschliessend Weihnachtsessen

Luzern

Strategietagung Zentralvorstand

26.10.2020, nachmittags

Luzern

Verbandskonferenz

30.11.2020, 14.00 Uhr

Zofingen

15.03.2021, 14.00 Uhr

Zofingen

Delegiertenversammlung

25.9.2020, 14.00 Uhr (Türöffnung ab 13.15 Uhr)

Zofingen

Sitzung Aufsichtskommission ÜK

22.9.2020, 17.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Kommission QV

23.10.2020, 16.30 Uhr

Luzern

Bildungskonferenz

23.10.2020, 15.15 Uhr

Luzern

Informationsveranstaltung für interessierte ÜK-Referentinnen und -Referenten ab 2021

26.11.2020, 15.00 Uhr

Zofingen

Sitzung Kurskommission ÜK

30.11.2020, 17.00 Uhr (nach Verbandskonferenz)

Zofingen

Überbetriebliche Kurse (ÜK) (Die Gruppeneinteilung A/B entspricht nicht zwingend der Einteilung der Berufsfachschule)

12.–14./16./19.–21.10.2020

ÜK II A 2. Lehrjahr

Zofingen

26.–28./30.10./2.–4.11.2020

ÜK II B 2. Lehrjahr

Zofingen

16.–19./23–25.11.2020

ÜK I A 1. Lehrjahr

Zofingen

30.11. – 3.12/7.–9.12.2020

ÜK I B 1. Lehrjahr

Zofingen

26.4.–8.5.2021 (ohne 28.4./1.5./5.5.2021)

Praktische Arbeit

Zofingen

31.5.2021

Prüfung Allgemeinbildung

Zofingen

2.6.2021

Prüfung Berufskenntnisse

Zofingen

30.6.2021

Abschlussfeier

Zofingen

28.9.2020, 17.00 Uhr

Wie verfasse ich Berichte über podologische Behandlungen Zofingen an zuweisende Ärzte und andere Fachpersonen?

3.10.2020, 09.00 Uhr

Hygiene und Sterilisation in der Podologiepraxis

Zofingen

23.10.2020, 09.00 Uhr

Neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/ Podologe EFZ: Ausbildung für Berufsbild­nerinnen und Berufsbildner

Luzern

Regionalgruppe Aargau-Solothurn

6.11.2020

Schlittschuhlaufen mit anschliessendem Essen

Aarau

Regionalgruppe Bern

28.10.2020, 18.30 Uhr

1. Praxisabend «Titanspange – praktische Tipps»

Lyss

30.10. – 2.11.2020

BAM (Berufsmesse)

BernExpo

4.11.2020, 18.30 Uhr

2. Praxisabend «Titanspange – praktische Tipps» (Wiederholung)

Lyss

19.11.2020

Chlausehöck

Regionalgruppe Ostschweiz

4.12.2020

Chlaushöck

Regionalgruppe Zentralschweiz

31.10.2020

Geselligkeitsanlass Milchmanufaktur

Einsiedeln

Regionalgruppe Zürich

25.09.2020

DV-Vorbesprechung

Zofingen

Qualifikationsverfahren

Weiterbildungen des SPV

Thema

Ort

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Podologie Schweiz 7 | 2020

Weiterbildung

Neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/Podologe EFZ: Ausbildung für Berufs­ bildnerinnen und Berufsbildner Datum/Zeit:

Freitag, 23. Oktober 2020, 9.00 – 15.00 Uhr

Ort:

Hotel Radisson blu, Luzern

Kosten: Fr. 100.– (inkl. Verpflegung) Themen: Die aufgrund der Totalrevision neu konzipierte Grundbildung Podologin EFZ/Podologe EFZ wird per Schuljahr 2021/2022 umgesetzt. Die neue berufliche Grundbildung orien­tiert sich konsequent an den beruflichen Situationen respektive den daraus abgeleiteten Handlungskompetenzen. Daraus ergibt sich eine neue Struktur der Ausbildung an den drei Lernorten Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Dieser eintägige Kurs ist Voraussetzung für die Tätigkeit von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern.

Themen: • Übersicht über die Inhalte von Bildungsverordnung, Bildungsplan, Ausbildungsprogramm Betrieb • Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zur bisherigen Ausbildung • Ausrichtung der Ausbildung auf die Handlungskompetenzen • Pflichten und Rechte der Berufsbildner/innen in den Praxen • Inhalt und Handhabung der Lerndokumentation • Angehörige von Risikogruppen • Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung, was wird verlangt? • VPA im Betrieb, was bedeutet das?

Kursziele: Berufsbildner/innen in den Betrieben (Podologiepraxen) können die neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/Podologe EFZ im eigenen Arbeitsbereich umsetzen. Mitbringen: Schreibmaterial Anmeldeschluss: 30. September 2020

Anmeldung Neue berufliche Grundbildung Podologin EFZ/Podologe EFZ: Ausbildung für Berufsbild­nerinnen und Berufsbildner Name Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon Datum Unterschrift Bitte einsenden an: Schweizerischer Podologen-Verband SPV, Bahnhofstrasse 7b, 6210 Sursee, Tel. 041 926 07 61, sekretariat@podologie.ch Oder online ausfüllen unter: www.podologie.swiss/weiterbildungskurse.html


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Fachbericht

Podologie Schweiz 6 | 2020 7 | 2020

Übertragung von SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 ist hoch kontagiös. Die notwenige Infektionsdosis (Anzahl Viren, die zur Erkrankung führt) ist zurzeit noch unbekannt. Das Virus wird gemäss epidemiologischen Daten vorwiegend über ausgeatmete Tröpfchen übertragen. Patienten während der Krankheit und in der Inkubationszeit, eventuell sogar als gesunde Träger, übertragen die infektiösen Coronaviren über die ausgeatmete Luft. Gesunde werden vorwiegend über die Luft (Atemwege, eventuell Augen) infiziert. Wirksame Medikamente und Impfstoffe sind noch nicht verfügbar. Deshalb sind prophylaktische Massnahmen, die die Aufnahme von virushaltigen Tröpfchen verhindern, von zentraler Bedeutung: Quarantäne, Isolation, soziale Distanz (in der Schweiz 2 m, seit 22.6.20 1,5 m), Händewaschen, Schutzkleider, Brillen und Masken. In Kombination verstärken schützende Massnahmen sich gegenseitig, zum Beispiel grösserer Abstand und Masken [4]. SARS-CoV-2 hat experimentell eine Überlebenszeit in Aerosolen bis etwa drei Stunden mit einer Halbwertszeit von etwa einer Stunde. Die Überlebenszeit auf Oberflächen hängt von den spezifischen Materialien ab. Auch je nach Umweltbedingungen und Situationen beim Aushusten kann die Infektiosität in der Luft und auf Gegenständen variieren und länger anhalten [5]. Coronaviren gelten als wenig resistent gegen Umweltfaktoren wie Austrocknung, Temperatur, Seife und Waschmittel. In Analogie zu Beobachtungen bei der Influenza könnte auch bei SARS-CoV-2 zutreffen, dass auf Bargeld deponiertes Bronchialsekret zwar einen positiven RNA-Nachweis, nur selten aber kultivierbaren Viren ergibt [6]. Tröpfchen und insbesondere Aerosole entstehen nicht nur beim Husten, sondern auch beim Sprechen und Singen [7, 8]. Die Schallerzeugung im Kehlkopf modifiziert die physikalischen Eigenschaften der ausgeatmeten Luft (Tröpfchengrösse – Aerosole). Lautes Sprechen, Singen und Brüllen erhöhen die Virusemission einer infizierten Person. Deshalb waren verschiedene «super spreading events» in Europa wie der Fussballmatch Bergamo-Valencia am 19.2.2020, der Carneval in Heinsberg und die Après-Ski-Events in Ischgl von epidemiologischer Bedeutung. Ein hoher Schallpegel der Umgebung verstärkt das Bedürfnis einer lauten Sprache zur Verständigung. Die verbale Kommunikation flüsternd wäre somit protektiv. Laute Musik und Lautsprecher verstärken dagegen die Verbreitung. Eine Disco dürfte deshalb gefährlicher sein als das Essen in einem Restaurant oder das Trinken an einer Bar ohne Musik. Wegen der Schallbelastung ist ein Cembalo besser als eine Posaune. Ein weiterer Faktor, der die Ansteckung beeinflusst, ist die Sinkgeschwindigkeit von Tröpfchen und Aerosolen. Für die Viren in Tröpfchen spielt der Wechsel der Luftfeuchtigkeit und Temperatur von den Bronchien (100%, 38 °C) in die Aussenluft eine grosse Rolle. Die rasche Verdunstung der mit hoher Geschwindigkeit ausgehusteten Tröpfchen unterschiedlicher Grösse reduziert offensichtlich die Infektiosität, sonst würden sie länger und in weiterer Distanz Infektionen auslösen. Des Weiteren wird die Virusausbreitung durch Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Luftbewegungen beeinflusst. Die Ursachen für das unterschiedliche Infektionsrisiko in ruhigen Grossraumbüros, Call-Centern [9], Paketverladeräumen, Schlachthöfen, Schulzimmern, Liften, Untergrundbahnen, bei wartenden Personen im Zugwind und in klimatisierten Zugwagen sind nicht bekannt. Daten dazu fehlen bei SARS-CoV-2.

Masken bei Dr. med. Markus Gassner

Die Frage nach der Schutz­wirkung unterschiedlicher ­Masken ist in der Covid-19-­Epidemie zu einer wichtigen Thematik geworden, gerade auch im Hinblick auf die ­aktuelle Tragpflicht im ö ­ ffentlichen Raum. Welche Maske schützt wie und wen?

Selbstgenähte Stoffmaske.

Masken haben seit Jahrhunderten und in allen Kulturen eine ganz spezielle Beziehung bei der Bewältigung von Naturkatastrophen und Kriegen [1]. Im griechischen Theater dienten Masken als Sinn- und Sprachverstärker: «per sonare». Daraus entstand der heutige Begriff «Person» (Maske lateinisch: «persona»). Seit dem Einsatz von Phosgen am 22.4.1915 bei Ypern (Belgien), ist die


Fachbericht

Podologie Schweiz 6 | 2020 7 | 2020

Hygienemaske oder chirurgische OP-Maske.

Covid-19 Wirksamkeit von «Gasmasken» im Militär unbestritten [2]. Vor 100 Jahren (Grippepandemie) untersuchte Hans Sahli akribisch die Wirkung der Grippeschutzmasken [3]. Drei Typen von Masken Der Einsatz von Masken als Schutzmassnahme gegen Covid-19 ist erneut ein brisantes und viel diskutiertes Thema, das von betroffenen Ländern unterschiedlich umgesetzt wird. Im Folgenden soll die Rolle der Maske zur Verhinderung der Übertragung von SARSCoV-2 diskutiert werden. In der aktuellen Pandemie werden drei Typen von Masken diskutiert [10, 11]: die selbst hergestellten «Stoffmasken» (Mundschutz), die Hygienemaske und die «filtering face piece»(FFP-)Masken. Für die Bevölkerung in Europa standen und stehen zur Zeit der Covid-19-Epidemie oft nur selbstgebastelte Masken zur Verfügung. Dies gilt auch für eine verordnete Tragpflicht, zum Beispiel im öffentlichen Verkehr, in Gebäuden und Schulen, speziell in benachbar-

ten Ländern. Diese Masken werden für den eigenen Gebrauch hergestellt oder verkauft. Sie werden oft gewaschen, wiederverwendet. Die Variabilität bezüglich Material und Schnittmuster ist unendlich, deshalb sind keine Qualitätsangaben möglich. Sie schützen aber ohne Zweifel die Umgebung besser als ein Husten in und neben die Ellbeugen. Ein Blatt vor dem Mund beim Sprechen reduziert die Übertragung, Analoges gilt bei Plexiglasscheiben. Hygienemaske am meisten verwendet Die Hygienemaske, auch chirurgische und OP-Maske genannt, wird zurzeit in der Schweiz am meisten verwendet. Sie schützt in erster Linie die Umgebung des Trägers. Ausgeschiedene Tröpfchen werden zurückgehalten und die Kontagiosität des Trägers wird dadurch stark vermindert. Diese Masken werden deshalb für jene empfohlen, die Kontakt zu Risikopersonen haben und diese vor einer Infektion schützen wollen.

Die FFP-Masken sind Partikel filtrie­ rende Masken, deren Schutzklasse 2 und 3 in der aktuellen Pandemie verwendet werden («N95 respirator»). Sie fangen Partikel mit Durchmesser von 0,6 μm ab und sind deshalb geeignet, auch infek­tiöse Aerosole zu binden. FFP-Masken schützen nicht nur die Umwelt, sondern auch den Träger. Sie sind ursprünglich arbeitsmedizinische Staubschutzmasken mit der traditionellen Anwendung in der Landwirtschaft zur Verhütung von obstruktiven Lungenkrankheiten oder Asthma bei Bäckern [12]. Sie sind für Spitalpersonal, das intensiv und lange COVID19-Patienten betreut, der richtige Schutz. Nur diese Masken werden standardisiert hinsichtlich Flüssigkeitsresistenz, Partikelfilterleistung, Bakterienfilterleistung, Biokompatibilität offiziell geprüft (z.B. «Food and Drug Administration» [FDA], Centers of Disease Control and Prevention» [CDC], «National Institute for Occupational Safety and Health» [NIOSH], «Occupational Safety and Health Administration» [OSHA]) [13]. Ausatmungsventile in Arbeitsmedizin Personen scheiden bereits in der Inkubationszeit, also vor Symptombeginn, Viren aus. Beim Tragen aller Schutzmasken ist die Verminderung eines Ausatmungsleckes durch einen gut befestigten Nasenbügel und Abdichtung seitlich wichtig. Der Luft­ widerstand des Filters ist so angepasst, dass das Ausatmungsleck bei normaler Atmung klein bleibt. Dies kann jeder selbst überprü-

«filtering face piece» – (FFP-)Maske.

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fen: Schnelles Ausatmen durch die Maske beschlägt die (Schutz-)Brille, nicht jedoch das ruhige Sprechen. Grundsätzlich behindert ein hoher Luftwiderstand der Maske die Akzeptanz einer Maske, da sie auch bei der Inspiration Atemnot verursacht. Deshalb sind alle Masken für alle Patienten mit Atemnot zum Schutz der Umgebung immer problematisch [3]. Sogar bei Gesunden verleitet der Luftwiderstand bekanntlich zu Manipulationen (Beispiel bei AC-Schutzmasken bei Soldaten). Vor 50 Jahren operierten die Chirurgen mit OP-Masken, die aus Stoff waren und mehrfach gewaschen wurden. ­ Die ­Qualität des Rückhaltevermögens dieser damaligen Masken ist unbekannt. Ist eine Maske mit einem Ausatemventil versehen, erhöht sich der Tragkomfort, da die Maskeninnenseite viel weniger feucht wird. Die Akzeptanz dieser Maske ist besser. Deshalb werden Ausatemventile in der Arbeitsmedizin empfohlen. Dies gilt für alle Staubfiltermasken. Bei Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung und bei Virusausscheidern wird über das Ventil die Umgebung ungefiltert kontaminiert, was die Mitmenschen über eine falsche Sicherheit gefährdet. Merkwürdig, dass die «Association Francaise de Normalisation» (AFNOR) für protektive Masken im Bild eine Maske mit Ausatemventil präsentiert, ohne zu erwähnen, dass diese die Umgebung gefährden. Leider sind diese Masken nach wie vor weit verbreitet, was sich auf Bildern von Demonstrationen unschwer erkennen lässt. Begrenzte Gebrauchsdauer Sowohl Hygienemasken als auch FFP-Masken haben eine begrenzte Gebrauchsdauer. ­Hygienemasken sollten nach Stunden, spätestens nach einem Tag sowie nach Kontaminationen entsorgt werden [13]. FFP-Masken können von der gleichen Person während einiger Tage mehrmals verwendet werden. Diese Masken sind nicht zum Reinigen und Wiederverwenden konzipiert. Wenn aus irgendwelchen Gründen keine Masken zur Verfügung stehen, müssen Kompromisse hinsichtlich Wirksamkeit der Schutzwirkung vorhandener Masken eingegangen werden. Bereits verunstalten fortgeworfene Masken neben einer Universität das Strassenbild. Diese können andere Personen (Reinigungspersonal, spielende Kinder) gefährden. Häufig werden bunte Stoffmasken getragen.

Sie sind für den persönlichen Gebrauch und die Wiederverwendung hergestellt. Bereits gibt es Anbieter, die Masken wiederaufbereiten, waschen, sterilisieren und trocknen. Grundsätzlich liesse sich dies auch zuhause machen. Ob Trocknen im Backofen, Bügeln mit Dampf oder Waschen bis 90 Grad mit Trocknen im Tumbler für die Desinfektion der Coronaviren praktikabel oder notwendig sind, ist nicht belegt. Bekanntlich überstehen nicht alle Textilien, Fliesse und Gummibestandteile diese Waschprozesse mit gleicher Filterleistung. Die Qualität dieser Masken zur Verhinderung der SARS-CoV-2-Ausbreitung ist zwar unbekannt, deshalb aber keineswegs einfach fehlend. Vielleicht ist es wie bei den Influenza-Viren auf Banknoten, deren Genom mit PCR (Polymerasekettenreaktion) lange nachweisbar bleibt, ohne dass diese noch infektiös sind [6, 11]. Vielleicht sind sogar kontaminierte Masken nach Lufttrocknung über Nacht oder erst nach zwei Tagen nicht mehr infektiös und könnten den gleichen Träger sowie seine Mitmenschen wieder wirksam schützen. Was haben an einem Hotspot infizierte Personen mit ihren damals getragenen Kleidern gemacht? Weltweite Versorgungskrise Essen und Trinken bedingen ein mindestens temporäres Entfernen der Maske. Der Zweck der Gastwirtschaft ist aber nicht nur die individuelle Versorgung mit Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten, sondern die Pflege sozialer Beziehungen. Vielleicht ist die Reduktion der Lärmbelastung (Widerhallen, Resonanz des Raumes, Hintergrundmusik) entscheidender, entsprechend ist vielleicht gedämpftes Sprechen beim Essen wichtiger als der Tischabstand. Erinnert sei, dass wir als Kinder noch angehalten wurden, beim Essen nicht zu sprechen ... Die Covid-19-Epidemie hat weltweit eine Versorgungskrise mit Masken, aber auch mit anderen Schutzmaterialien und vielen Medikamenten ausgelöst. Mit einem sehr grossen finanziellen Aufwand hat die Schweiz Masken aus China importiert. Waschbare chirurgische Masken wurden seit etwa 100 Jahren in der Schweiz hergestellt. Vor etwa zehn Jahren wurde die Produktion aus wirtschaftlichen Gründen ins Ausland verlegt [2]. Heute produziert dieselbe Firma mit notfallmässig importierten chinesischen Maschinen und Tech-

nikern wieder «Schweizer Masken». Was heisst «Eigenverantwortung»? Grundsätzlich sollte in unserer Bevölkerung ein solides Verständnis für das richtige Tragen von Masken aufgebaut werden. Eine sozial schwächere Schülerin hatte hierzu für ihre Mitschüler Masken genäht und konnte sich so beliebt machen. Diese Herstellung hat nicht nur einen individuellen Effekt auf die manuelle Fertigkeit, sondern auch auf die allgemeine Bildung. Welche medizinische Fachperson hat schon eine Ahnung über die Unterschiede eines Gewebes, Gewirkes, Filzes, Vlieses sowie die unterschiedlich benutzten Fasern, Fäden, Haare? Was sind die Kriterien der Qualität einer «guten Maske», wie muss sie getragen werden, um wirksam zu sein? Das Beispiel zeigt auch die Bedeutung der sozialen Bildung und Gerechtigkeit: Weshalb sich und andere schützen, was versteht wer unter dem Begriff «Eigenverantwortung»? Betrifft diese nur die eigene Sicherheit oder auch die Sicherheit der Mitmenschen? Beim Handel mit Masken sollten nicht nur Zertifizierungen und Patente berücksichtig werden, auch sollte politisch für die gerechte Verteilung gesorgt werden. So wird die Maske wie ursprünglich wieder zum Symbol der «Person»: ein Modell für die Glaubwürdigkeit einer Persönlichkeit. Die dauerhafte Elimination einer pandemischen Viruserkrankung ist der Menschheit nur bei Pocken gelungen. Epidemiologisch wichtig und real erreichbar ist die Reduktion der Erkrankungen, auch über die Reduktion der Viruslast zwischen einem Virusausscheider und einer exponierten Person. Die Effizienz ist bei jeder Maske und bei jedem Träger unterschiedlich. Jede Maske schützt: richtig angewendet, zur rechten Zeit, am richtigen Ort, zum richtigen Zweck, gerecht erhalten.


Fachbericht

Schlussfolgerungen ► SARS-CoV-2 wird durch Tröpfchen übertragen. Husten, lautes Sprechen und Singen modifiziert und verstärkt die Tröpfchenbildung. Die Infektiosität dieser Tröpfchen hängt ab von zahlreichen Umweltfaktoren. ► Hygienemasken schützen weniger den Träger vor einer Infektion. Sie schützen sehr wirksam die umgebenden Mitmenschen, falls der Träger Viren ausscheidet. Dies gilt reduziert auch für selbstgebastelte Masken. ► Die Schutzqualität von Masken, die wiederaufbereitet werden, ist unbekannt. ► FFP-Masken schützen am besten sowohl den Träger als auch die Umwelt, sofern sie korrekt getragen werden und kein Ventil enthalten. ► Alle Masken mit einem Ausatemventil schützen nur den Träger. Personen, die Viren ausscheiden, gefährden damit Mitmenschen. ► Eine gute Information über die Ansteckungsmechanismen und sinnvolle Prävention (inkl. Maskenverwendung) ist die Basis für eine wirksame Eindämmung der aktuellen Pandemie Zuerst erschienen in Swiss Med Forum 2020;20(3538): 478-480. Illustrationen Podologie Schweiz. Literaturverzeichnis auf www.medicalforum.ch

Kontakt: Dr. med. Markus Gassner Facharzt für Allgemeine Innere Medizin­ ­sowie Allergologie und klinische Immunologie, Mitglied der FMH Spitalstr. 8, 9472 Grabs SG m.gassner@hin.ch

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Fachbericht

Podologie Schweiz 7 | 2020

Maskenpflicht erfordert Hautschutz Medical Tribune

Mund und Nase bedecken – darum kommt derzeit kaum jemand herum. Bei längerem Tragen sollte man aber darauf achten, auch die Haut unter der Maske ausreichend zu schützen. Die Haut sauber halten, gut befeuchten und ihr immer wieder Pausen gönnen. Das sind die wesentlichen Tipps von Experten zum Tragen von Schutzmasken. Denn unter den Mund-Nasen-Bedeckungen schwitzt man – und das führt zu Reibungen und Druck auf Nase und Wangen. Dadurch kann die Haut rissig werden, was die Gefahr von Infektionen erhöht, erklärt Professor Dr. Karen­Ousey vom Institute of Skin Integrity and Infection Prevention der University of Huddersfield. Gerade Menschen, die die Masken über mehrere Stunden tragen

­ üssen, können dadurch Schäden erleiden. m Ganz wichtig zur Vorbeugung: Die Maske muss gut sitzen, und das sollte immer wieder überprüft werden. Cremes, die die Hautbarriere stützen, sind sinnvoll, sollten aber mindestens eine halbe Stunde vor dem Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes aufgetragen werden. Falls möglich, empfiehlt es sich, die Maske alle zwei Stunden für kurze Zeit abzulegen. Das nimmt den Druck von der Haut. Die Pause kann man für die erneute Reinigung und Befeuchtung des Gesichts nutzen.

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