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REGELN

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ANWÄLTE

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REGELN So wurden die besten Köpfe der Finanzbranche bewertet.

PLATZ 2020 TREND PERSONEN

1. (2.) ↑ Jergitsch Friedrich

UNTERNEHMEN

Freshfields

RUBRIK GESAMTSCORE

Anwälte 82,56

RUBRIK

In dieser Spalte sind die Branchen aufgelistet, in denen die jeweiligen Personen tätig sind. Rankings wurden in acht verschiedenen Berufsgruppen durchgeführt.

GESAMTSCORING

Die nominierten Personen konnten sich gegenseitig bewerten. Der Wert ist der in Prozent konvertierte Mittelwert der einzelnen Personenbewertungen. D er Börsianer macht sich in jeder Magazinausgabe mithilfe eines einstufigen Scoring-Modells (Peergroup) auf die Suche nach den besten Köpfen der Finanzbranche. Insgesamt finden pro Jahr vier Rankings statt. Die acht aktuellsten Rankings – in acht Berufsgruppen wurden jeweils die 50 Besten einer Zunft gesucht – werden in dieser Ausgabe veröffentlicht. Also vier aus dem Jahr 2020 und vier aus dem Jahr 2019. Die Branchenkollegen konnten ihre Kollegen mit einem Punktewert zwischen 1 (niedrig) und 10 (hoch) bewerten.

Die 400 Personen teilen sich in acht Rubriken auf: Journalisten, Investor-Relations-Manager, Fondsmanager, Pressesprecher, Anwälte, Finanzvorstände, Versicherer und Banker. Nominierte Personen durften weder sich selbst noch Personen aus dem gleichen Konzern bewerten. Bei Punktegleichstand entscheidet die höchste abgegebene Einzelbewertung.

ÖKOSOZIALE STEUERREFORM – DAS ÄNDERT SICH FÜR UNTERNEHMER

DIE ÖKOSOZIALE STEUERREFORM BRINGT BEPREISUNG FÜR CO2 UND ENTLASTUNGEN IN DER EINKOMMEN- UND KÖRPERSCHAFTSTEUER.

BDO Austria GmbH

QBC 4 – Am Belvedere 4 1100 Wien bdo.at

Dadurch sollen einerseits Anreize für umweltfreundlicheres Verhalten geschaffen werden. Andererseits werden Maßnahmen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer gesetzt, um heimische Unternehmer zu entlasten und so Wachstum, Beschäftigung und Innovation zu fördern.

Bei der Einführung ab 1.7.2022 wird die Tonne CO2 EUR 30 kosten, der Preis wird stufenweise bis auf EUR 55 im Jahr 2025 angehoben. Geplant sind außerdem eine Härtefallregelung für besonders betroffene Unternehmen sowie pauschalierte Kompensationen in der Land- und Forstwirtschaft.

Damit es trotz Einführung einer nationalen Bepreisung von CO2 zu keiner steuerlichen Mehrbelastung kommt, sieht das Paket zur ökosozialen Steuerreform mehrere Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen vor. Der Gewinnfreibetrag wird von derzeit 13% der ersten EUR 30.000 Gewinn auf 15% angehoben und beträgt folglich EUR 4.500 statt bisher EUR 3.900.

Zusätzlich soll zur Förderung umweltfreundlicher Investitionen 2023 ein ökologischer Investitionsfreibetrag eingeführt werden, der sich an den Kriterien der Investitionsprämie orientiert.

Darüber hinaus dürfen sich Unternehmer über eine weitere Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) freuen. Die Grenze für eine Sofortabschreibung von Anlagegütern soll ab 2023 auf EUR 1.000 angehoben werden, um Unternehmen finanziell und administrativ zu entlasten und Investitionsanreize zu setzen.

Auch Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung werden attraktiver: Analog zur bereits bestehenden Begünstigung im Zusammenhang mit Stock Options soll eine Befreiung für Gewinnbeteiligungen in Höhe von bis zu EUR 3.000 pro Mitarbeiter und Jahr eingeführt werden. Außerdem ist geplant, die Körperschaftsteuer von gegenwärtig 25% im Jahr 2023 auf 24% bzw. im Jahr 2024 auf 23% zu reduzieren und dadurch Österreich als Standort im internationalen Steuerwettbewerb attraktiver zu machen.

Sobald die Details zur Umsetzung bekannt sind, beraten wir Sie gerne bezüglich der optimalen Nutzung Ihres Steuervorteils.

Karl Stückler

Director +43 5 70 375 - 1000 karl.stueckler@bdo.at

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