6 minute read

PENSIONSKASSEN

Next Article
MARKGEFLÜSTER

MARKGEFLÜSTER

PLATZ 2021 TREND UNTERNEHMEN

1. (2.) ↑ APK Pensionskasse AG

2. (1.) ↓ VBV Pensionskasse AG

3. (3.) → Valida Pension AG 4. (4.) → Allianz Pensionskasse AG 5. (5.) → Bonus Pensionskassen AG

RANGLISTE BESTE PENSIONSKASSEN

BRANCHE/ RUBRIK GESAMTSCORE PEERGROUP KENNZAHLEN REDAKTION

Pensionskasse/Überbetriebliche 87,73 9 9 8 Pensionskasse/Überbetriebliche 84,90 9 8 9 Pensionskasse/Überbetriebliche 70,42 8 5 8 Pensionskasse/Überbetriebliche 64,53 8 8 4 Pensionskasse/Überbetriebliche 61,75 7 3 8

„Faktor Lebenserwartung in die Pensionsrechnung einbeziehen.“

GERALD LOACKER

„Anleihen sind das größte Risiko der Pensionskassen.“

GERALD MORITZ

„Es heißt, die Leute verprassen ihr Geld. Das ist aber ihre Sache.“

PETER WELLER

Pensionskasse AG (Platz 5 / 61,75 Punkte), die nicht mehr jedes Geschäft abschließen wird, da sie nicht beim Preisdumping mitmachen will.

2022 kein gutes Veranlagungsjahr

Die Pensionskassen haben heuer ein schwieriges Veranlagungsjahr zu meistern. Zum Halbjahr lag die Performance im Durchschnitt bei minus 8,78 Prozent, 2021 wurden im Gesamtjahr noch 7,36 Prozent erzielt. Ein Grund für das katastrophale Zwischenergebnis ist nicht nur die schlechte Aktienperformance. „Anleihen sind meist die größte Position in der Veranlagung und damit das größte Risiko der Pensionskassen. Denn Anleihen müssen zum Tageswert bewertet werden. Das heißt, wenn wir wie jetzt steigende Zinsen haben, müssen die Pensionskassen ihr Portfolio abwerten, weil niedrig verzinste Anleihen im Portfolio weniger wert sind“, erklärt Gerald Moritz. Bei Michaela Plank, die beim Beratungsinstitut Mercer den Geschäftsbereich der Pensionskassen leitet, laufen derzeit die Telefone heiß. Kunden sind besorgt ob ihrer Pension und etwaigen Kürzungen, denn das Veranlagungsergebnis dürfte sich um die minus zehn Prozent einpendeln.

Das Kreuz mit dem Rechnungszins

Dabei steht und fällt alles mit dem Rechnungszins. Das ist jener Wert, den die Pensionskassen jedes Jahr bei der Veranlagung erzielen müssen, damit die Pension gleich bleibt – die Inflation ist dabei nicht berücksichtigt. In den Jahren 1990 bis 2000 betrug der Rechnungszins in den Pensionskassenverträgen oft 6,5 Prozent, derzeit hat die Finanzmarktaufsicht diesen mit 2,0 Prozent begrenzt. Bei minus 8,78 Prozent Veranlagungsergebnis sind Pensionskürzungen für Verträge mit hohem Rechnungszins Fakt. „Das Thema der verpflichtenden Festlegung des Rechnungszinses sollte bereits zu Beginn der Anwartschaft modernisiert werden“, erläutert Michaela Plank. Derzeit wird die Kalkulationsgröße des Rechnungszinses im Pensionskassenvertrag festgelegt und bleibt grundsätzlich unverändert für die gesamte Anwartschafts- und Leistungsphase aufrecht. „Durch eine individuelle Wahlmöglichkeit des Rechnungszinses zum Zeitpunkt der Pensionierung könnten Anwartschaftsberechtigte selbst ihre Startpension und das Risikoausmaß für zukünftige Pensionskürzungen festlegen.“ (Seite 67).

Ausschlaggebend ist auch die Höhe der Schwankungsrückstellung, das ist ein Puffer, der in guten Jahren vom Veranlagungsergebnis abgezweigt wird und in schlechten Jahren wie heuer eingesetzt wird, um die Pensionskürzungen nicht so hoch ausfallen zu lassen. Auch hier gilt: Verträge mit hohem Rechnungszins können selten Pluserträge in die Schwankungsrückstellung schieben, das heißt, in schlechten Jahren wird auch hoch gekürzt. Beispiel gefällig? Seit 2004 läuft die Pension von Herrn Huber, damals bekam er 512 Euro, jetzt sind es nur noch 224 Euro. Auch bei der Schwankungsrückstellung gilt das Tageswertprinzip: „Es gibt Pensionskassen, die in extrem guten Jahren eine Sonderzuweisung in die Schwankungsrückstellung vornehmen. Dieses Geld wird gleich veranlagt wie der Rest und folgt ebenfalls dem Tageswertprinzip. Das heißt, auch da kommt es bei negativer Performance zu Abwertungen, es wird also auch weniger“, erklärt Gerald Moritz.

App vom Tisch

Auch die Jungen gehören ins Boot geholt, schließlich geht es um ihre Zukunft. „Junge sind durchaus an der Altersvorsorge interessiert, sie fragen auch immer öfter: ‚Bekomme ich überhaupt noch eine staatliche Pension?‘ Wir werden aufgrund der Demografie alle drei Säulen des Pensionssystems brauchen“, sagt Gerald Moritz. Die im Regierungsprogramm geplante App, die alle drei Säulen der Pensionsvorsorge, also staatliche, betriebliche und private, auf einen Blick bereitstellen sollte und junge Menschen transparent ihre Pensionserwartung darlegen würde, ist angeblich vom Tisch, die Sozialversicherung als erste Säule sträube sich dagegen. „Es gibt Vorbehalte, dazu sollen Gespräche geführt werden“, hat Andreas Zakostelsky die Hoffnung noch nicht aufgegeben. n

Michaela Plank

Geschäftsleiterin Mercer Austria

#INTERVIEW

„BRAUCHT ES WIRKLICH EINE LEBENSLANGE RENTE?“

Frau Plank, müssen Pensionisten heuer mit Pensionskürzungen ihrer betrieblichen Pen-

sion rechnen? – Ja. Aber für das Ausmaß einer allfälligen Kürzung kommt es auf die Höhe des individuellen Rechnungszinses und auf die Höhe der Schwankungsrückstellung an. Ich bin selbst seit 2002 in einer Pensionskassenlösung und habe einen Rechnungszins von 3,5 Prozent. Meine Schwankungsrückstellung beträgt aktuell knapp über elf Prozent. Nehmen wir an, ich bin Pensionistin. Für eine gleichbleibende Pension bei mir hätte die Pensionskasse 3,5 Prozent Veranlagungsergebnis erzielen müssen. Bei einem Veranlagungsergebnis von derzeit erwarteten minus zehn Prozent würde meine Pensionskürzung somit minus 13,5 Prozent betragen. Dank der aufgebauten Schwankungsrückstellung von elf Prozent kürzt sich meine Pension aber nur um etwa 2,5 Prozent.

Das heißt aber, Pensionisten mit einem Rechnungszins von 6,5 Prozent bekommen fast jedes Mal eine Kürzung? Das durchschnittliche Veranlagungsergebnis der Pensionskassen liegt schließlich nur bei

5,37 Prozent. – So ein hoher Rechnungszins wurde zwischen 1990 und 2000 vereinbart. Auch in guten Jahren lässt sich bei diesen Verträgen kaum etwas in die Schwankungsrückstellung als Puffer für die schlechten Jahre legen. Dafür starte ich mit einem hohen Rechnungszins mit einer wesentlich höheren Pension, die in den Folgejahren sukzessive nach unten gekürzt wird. Als Faustregel gilt, ein Prozent weniger Rechnungszins entsprechen zehn Prozent weniger an Startpension. Ich kenne noch Jahre vor 2000, als Pensionskassen Performancezahlen von über 20 Prozent hatten. Damals war der Kapitalmarkt noch ein anderer.

Was ist besser, ein hoher oder ein niedri-

ger Rechnungszins? – Wann brauche ich das Geld, ist die Frage, wie schaut meine persönliche Planung ab Pensionsantritt aus. Ich persönlich würde einen höheren nehmen, weil ich davon ausgehe, dass ich zu Pensionsantritt mit 65 Jahre mehr mit dem Geld anfangen kann. Derzeit können Pensionisten den Rechnungszins zu Pensionsantritt nicht frei wählen, das wäre aber wichtig. Dafür müsste das Gesetz angepasst werden. Denn dann würden sich die Leute mit dem Thema auseinandersetzen. Im Beratungsgespräch muss ganz klar rauskommen, dass man mit einem hohen Rechnungszins mehr Risiko eingeht genauso wie mit einer dynamischeren Veranlagung und dass die Wahrscheinlichkeit von Kürzungen massiv hoch ist. Viele sagen Jaja und haben es spätestens im zweiten Jahr, falls die Kürzung kommt, wieder vergessen.

Was könnte noch verbessert werden? – Man könnte aus dem Pensionskassenmodell viel machen, derzeit finde es ich es viel zu unflexibel. Wir könnten uns die Frage stellen, ob es wirklich eine lebenslange Rente braucht oder ob Flexibilisierung der Pensionen – speziell der Hinterbliebenenpension – nicht angedacht werden sollte. Und es muss die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung – speziell für das mittlere Management wichtig – endlich geschaffen werden. In Deutschland sind das 3.000 Euro pro Jahr, die steuerfrei als Arbeitgeberbeitrag in die Pensionskasse fließen. Von der Forderung, dass Arbeitnehmerbeiträge endlich aus dem Brutto in die Pensionskasse einbezahlt werden können, ganz zu schweigen.

Entgeltliche Einschaltung

BETRIEBLICHE VORSORGE: EINE WIN-WIN-SITUATION

Für rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer:innen in Österreich ist die betriebliche Vorsorge ein wichtiges Thema. Mehr als zwei Drittel wünschen sich eine gesetzlich verpflichtende betriebliche Vorsorge.

Da der Fachkräftemangel vielen Unternehmen aktuell schwer zu schaffen macht, werden zusehends die Vorteile von Pensionskassenverträgen als Fringe Benefit zur Mitarbeiterbindung erkannt.

Unternehmer:innen profitieren auch von folgenden Vorteilen:

– Erhöhung der Attraktivität am

Arbeitsmarkt – Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar – Keine Lohnsteuer – Keine Lohnnebenkosten

Mehr zu Pensionskassenlösungen unter valida.at/pensionskasse

Mag. Martin Sardelic,

Vorstandsvorsitzender der Valida Pensionskasse „Durch eine Pensionskassenlösung entsteht eine Win-win-Situation: Arbeitgeber setzen einen Fringe Benefit zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter:innen ein und reduzieren die Steuerlast. Arbeitnehmer:innen profitieren von einer späteren Zusatzpension.“

This article is from: