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2023 wird ein Reformjahr Dr. Thomas Steffen
2023 wird ein Reformjahr
Krankenhausreform und Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen oben auf der Agenda.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei: Anders als US-Präsident Joe Biden ist das Bundesgesundheitsministerium überzeugt, dass die Corona-Pandemie noch nicht hinter uns liegt. Zu einem „Restart nach Corona“ gehört für das
Bundesgesundheitsministerium unbedingt, dass wir uns weiter vorbereiten müssen, um Deutschland sicher durch Herbst und Winter zu bringen.
Einer der wichtigsten sieben Punkte der Corona-Strategie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist deshalb ein Restart des Infektionsschutzgesetzes.
An prominenter Stelle bei den
Corona-Regeln, die nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten, steht dabei die Maskenpflicht. Und auch wenn es ein komplexes und weiter umstrittenes Thema ist: In bestimmten Situationen, zum Beispiel im Fernverkehr, geht es nicht ohne eine Maskenpflicht. So können wir weitergehende Maßnahmen vermeiden und schaffen für den Herbst und Winter eine gewisse Planungssicherheit. Masken sind ein geringer Eingriff in die individuelle Freiheit, den ich für gut gerechtfertigt halte.
Dabei ist die Bekämpfung von Corona nur eines von vielen gesundheitspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag. Neben der Frage der Krankenhausversorgung gehört unter anderem die digitale Transformation, die europäische Dimension der Gesundheitspolitik und eine nachhaltige Finanzierungspolitik dazu. Meilensteine der Ampelkoalition bei der Reform der Krankenhausversorgung sind das sogenannte „Krankenhaus-PflegeEntlastungsgesetz“ und die Pflegepersonalregelung „PPR2.0“. Hier geht es um bessere Arbeitsbedingungen für die Pfleger in den Krankenhäusern und um eine echte Entlastung, die den Patienten zugute kommt.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die von Minister Lauterbach eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Zu der Frage „Was ist das bestmögliche Konzept für die künftige Krankenhausversorgung?“ hat die Kommission Vorschläge für die Pädiatrie und die Geburtshilfe erarbeitet. Weitere werden folgen.
Bereits im Frühjahr 2023 steht ein weiterer Meilenstein an. Eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege soll die vielen verschiedenen Einzelansätze zu einem großen Ganzen vereinen. Zum Thema digitale Transformation gehört auch ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Denn die Pandemie hat deutlich gemacht: Wir können nicht nur die Daten schützen, sondern wir müssen Menschen schützen. Um weitere Reformen anzustoßen und fundierte Vorschläge machen zu können, brauchen das Bundesministerium für Gesundheit und die eingesetzten Kommissionen Zeit. Aber ich bin optimistisch: 2023 wird sicherlich ein weiteres Reformjahr sein. l
Dr. Thomas Steffen
Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium