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A M T S B L AT T D E S V O G T L A N D K R E I S E S

24.08.2013 · Ausgabe August · 18. Jahrgang · www.vogtlandkreis.de

Flächendeckende Versorgung mit Kindertageseinrichtungen ist gesichert

Familienfreundlichkeit lohnt sich Beim jüngsten Besuch von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Kindergarten „Pfiffikus“ an der Paracelsus-Klinik in Reichenbach informierte Landrat Dr. Lenk, dass der Vogtlandkreis das gesetzlich geforderte Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen vorhält. „Wir verfügen über 188 Betreuungseinrichtungen, in der Regel vom ersten Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse. Darin integriert sind acht Kindertagespflegestellen, die durch Landesmittel und kommunale Zuschüsse finanziert werden sowie zwei heilpädagogische Tagesgruppen für Kinder bis zur Einschulung.“ Zuständig in der Bedarfsplanung hat der Vogtlandkreis zugleich die Voraussetzung für die Investition in Reichenbach wie für die Betriebs-Kita im Helios-Klinikum in Plauen geschaffen, machte der Landrat zudem deutlich. Damit besteht eine Grundvoraussetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und so auch für den Wirtschaftsmarkt der Region und die zukünftige Fachkräftesicherung. Landrat Dr. Lenk: „Es ist als Kommune und Unternehmen wichtig zu signalisieren, du bist mir nicht

nur als Fachkraft, sondern auch als Von diesen 188 Kindertageseinrich- und zusätzlich werden zwei Ein- tiv. In der Bedarfsplanung 2013/ Mensch mit deiner Familie will- tungen sind 115 kommunale Ein- richtungen privat betrieben. Davon 2014 werden 15.824 Plätze vorgerichtungen, 73 in freier Trägerschaft arbeiten 81 Einrichtungen integra- halten. kommen.“ Um auch zukünftig ein bedarfsgerechtes Platzangebot zu sichern, wird der Landkreis vogtlandweit ab 01. Januar 2014 die Kita-Card einführen. Damit können sich junge Eltern frühzeitig in der Einrichtung ihrer Wahl verbindlich anmelden. Diese Karte wird damit zur Voraussetzung, dass ein rechtswirksamer Betreuungsvertrag zwischen Eltern und der jeweiligen Kita abgeschlossen werden kann. Die Einführung bringt eine Reihe von Vorteilen für Kitas, Kommunen und den Vogtlandkreis. Hauptnutznießer jedoch sind die Eltern, die bei der Suche nach einem freien Kitaplatz unterstützt werden. Mehrfachanmeldungen und damit verbundene Platzblockierungen werden dann ausgeschlossen. Mit der Kita-Card ist dann eine tagaktuelle Bedarfsplanung und -belegung möglich.

Der Vogtlandkreis gehört zu den familienfreundlichsten Regionen Deutschlands. Das hat eine aktuelle Studie des Bundesfamilienministeriums ergeben. Im Vergleich der 402 Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (links vorn) besuchte die Kinder der Kindertagesstätte „Pfif- Landkreise liegt das Vogtland im obefiküsse“ in Reichenbach Foto: Dieter Krug ren Drittel. Anzeige

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Datum 02. 09. 02. 09. 03. 09. 04. 09. 05. 09. 05. 09. 06. 09. 07. 09. 09. 09. 09. 09. 09. 09. 11. 09. 13. 09. 14. 09. 17. 09. 17. 09. 18. 09. 18. 09. 20. 09. 20. 09. 23. 09. 24. 09. 26. 09. 26. 09. 27. 09. 28. 09.

LANDKREIS-MOSAIK

Blutspendetermine Vogtlandkreis im Monat September 2013

Ort Lengenfeld, Obere Schule; Schulstraße Mühltroff, Schule; Pestalozzistraße 18 Plauen, DRK-Blutspendedienst; Röntgenstraße 2 a Auerbach, McDonald's; Göltzschtalstraße 79 Auerbach, DRK-Geschäftsstelle; Bahnhofstraße 24 Adorf/V., Zentralschule; Lessingstraße 15 Reichenbach, BSZ; Rathenaustraße 12 Reichenbach, Begegnungsstätte; Nordhorner Platz 3 Bergen, Rathaus; Falkensteiner Straße 10 Netzschkau, Grundschule; Schulstraße 5 Treuen, Marien-Mittelschule; Marienstraße 1 Grünbach, Seniorenzentrum; Bahnhofstraße 8 Rebesgrün, Göltzschtalwerkstätten; Alte Falkensteiner Straße 2-4 Klingenthal, Feuerwache 1; Talstraße 22 Auerbach, AWO Seniorenzentrum; Eisenbahnstraße 14 Oelsnitz/V., Gymnasium; Melanchthonstraße 11 Jößnitz, Bürgerhaus; Plauensche Straße 3 Reichenbach, Neuberin-Schule; Leinweberstraße 14 Bad Elster, Klinikum Sachsenhof; Badstraße 21 Markneukirchen, Förderschule; Klingenthaler Straße 10 Reichenbach, Krankenhaus; Plauensche Straße 37 Bad Elster, Med. Berufsfachschule; Alte Reuther Straße 38 Reichenbach, Rathaus; Markt 1 Auerbach, DRK-Geschäftsstelle; Bahnhofstraße 24 Elsterberg, Grundschule; Wallstraße 16 Plauen, Lutherhaus; Dobenaustraße 12

von 14:30 15:00 07:00 12:30 14:30 15:00 09:00 08:30 15:00 14:00 14:00 15:00 14:00 09:00 12:30 14:30 16:00 14:30 11:00 14:00 13:00 08:30 14:00 08:30 14:00 08:30

bis 19:00 18:30 18:30 18:30 19:00 18:30 13:00 12:00 18:00 18:30 19:00 19:00 17:30 12:00 15:30 19:30 19:00 18:30 14:30 19:30 17:00 12:30 18:00 12:30 18:00 11:00

Dankeschön an alle DRK-Blutspender bis Ende September: eine praktische Picknick-Decke!

Die Ferienzeit ist vorüber und auch der Sommer neigt sich langsam seinem Ende entgegen. Nun starten die meisten wieder ins Arbeitsleben, beginnen eine Ausbildung oder nutzen die letzten Wochen der Reisesaison, um sich zu erholen. Auch in dieser ereignisreichen Zeit ist eine stabile Versorgung unserer Kliniken mit den lebenswichtigen Blutkonserven ohne die Mithilfe 27. 08. 2013 27. 08. 2013 27. 08. 2013 28. 08. 2013 28. 08. 2013 03. 09. 2013 05. 09. 2013 12. 09. 2013 16. 09. 2013 18. 09. 2013 30. 09. 2013

der Blutspender undenkbar. Als besonderen Dank für ihre Spendebereitschaft rüstet der DRK-Blutspendedienst seine Blutspender noch bis Ende September mit einer praktischen und vielseitig einsetzbaren Outdoor-Decke aus. Für diese entschieden sich bei einer erstmalig durchgeführten Abstimmung 48 % aller Teilnehmer zwischen drei zur Wahl stehenden Geschen-

ken. Dieses Aktions-Geschenk gibt es für alle Spender in Sachsen noch bis Ende September 2013 auf jeder Blutspendeaktion. Helfen Sie mit, Leben zu retten und kommen Sie zum nächsten Blutspendetermin in Ihrer Nähe! Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Sommer! Ihr DRK-Blutspendedienst

Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse

Gem. Sitzung: Kreisausschuss/Haushalt u. Finanzen; Plauen, gr. Sitzungssaal Kreisausschuss; Plauen, kleiner Sitzungssaal Haushalt und Finanzen; Plauen, großer Sitzungssaal Umwelt, Bau, Vergabe, Landwirtschaft; Plauen, kleiner Sitzungssaal Bildung, Kultur und Sport; Plauen, großer Sitzungssaal Krankenhausausschuss; Rodewisch, Klinikum Obergöltzsch Jugendhilfeausschuss; Plauen, großer Sitzungssaal Kreistag; Bad Elster, Vogtlandklinik Umwelt, Bau, Vergabe, Landwirtschaft; Plauen, kleiner Sitzungssaal Haushalt und Finanzen; Plauen, kleiner Sitzungssaal Kreisausschuss; Plauen, kleiner Sitzungssaal Änderungen vorbehalten! Aktuellster Sitzungsplan unter www.vogtlandkreis.de!

16:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 18:30 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr

IMPRESSUM

Kreis-Journal Vogtland – Amtsblatt des Vogtlandkreises

Herausgeber: Nichtamtlicher Teil: Anzeigensatz: Landratsamt des Vogtlandkreises WVD Mediengruppe GmbH at-media Marketing GmbH und WVD Mediengruppe GmbH Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 Voßstraße 5, 08525 Plauen Öffentliche Bekanntmachungen 09120 Chemnitz Tel.: 0171 1257590 u. Veröffentlichungen d. Land- Geschäftsführer: Druck: kreisverwaltung (S. 1 – 35) Björn Steigert, Dirk Richter Suhler Verlagsges. mbH & Co. KG Landratsamt des Vogtlandkreises Tel. 0371 5289-200 Druckerei: Neundorfer Straße 94/96 Fax 0371 5289-216 Frankenpost Verlag GmbH 08523 Plauen Redaktion/Satz/Anzeigen: Schaumbergstraße 9, 95032 Hof verantwortlich Wochenspiegel Sachsen Druck auf Recyclingpapier Landrat Dr. Tassilo Lenk Verlag GmbH Vertrieb: Redaktion: Büro Kreis-Journal Vogtland WVD Mediengruppe GmbH Pressesprecherin und Printwerbung Bunzel Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 Kerstin Büttner Kirchstraße 2, 08523 Plauen 09120 Chemnitz Tel.: 03741 392-1041 verantwortlich Thomas Bunzel Tel.: 0371 5289-200 Fax: 03741 392-41041 Tel.: 03741 28055-0 Fax: 0371 5289-216 E-Mail: presse@vogtlandkreis.de Fax: 03741 28055-49 Nächste Ausgabe: 28. 09. 2013 Auflage: 133.000 Exemplare E-Mail: redaktion@kreisjournal.de Redaktionsschluss: 16. 09. 2013 Die komplette Ausgabe des Kreis-Journals finden Sie auch unter www.vogtlandkreis.de.

Das Amtsblatt wird kostenlos an die Haushalte des Vogtlandkreises verteilt. Es kann auf Antrag bei WVD Mediengruppe GmbH, Büro Kreis-Journal Vogtland, Kirchstraße 2, 08523 Plauen, zu einem Preis von 18,00 Euro / Jahr abonniert oder einzeln zu einem Preis von 1,50 Euro erworben werden. Für die Richtigkeit der Beiträge sind die Autoren verantwortlich. Die Beiträge geben die Meinung der Autoren, jedoch nicht unbedingt die Ansicht der Redaktion wieder. Nachdruck nur mit Genehmigung und unter Angabe der Quelle.

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Tourenplan der Fahrbibliothek Monat September 2013

02. 09./ Altmannsgrün, Feuerwehrh. 30. 09.: Pfaffengrün, Dorfmitte B 173 03. 09.: Reumtengrün, Grundschule Ellefeld, Grundschule 04. 09.: Schneidenbach, Dorfplatz Hauptmannsgrün, Grundschule Schönbrunn, Firma Entlackung Schönbrunn 05. 09.: Oberlosa, Grundschule Schilbach, Buswendeschl. Arnoldsgrün, Dorfplatz 09. 09.: Krebes, Grundschule Mißlareuth, Dorfplatz Rodersdorf, Dorfplatz 10. 09.: Mehltheuer, Grundschule Schönberg, Bahnhof Leubnitz, Schloss 11. 09.: Neundorf, Grundschule Weischlitz, Bahnhofstraße Geilsdorf, Bushaltestelle

12. 09.: Bergen PL, Feuerwehrhaus Werda, Schule* Kottengrün, Buswendeschleife* 13. 09.: Ruppertsgrün, Kirche Jocketa, Bahnhof 16. 09.: Kornbach, Feuerwehrhaus Reuth, Bahnhof Tobertitz, Dorfplatz Kürbitz, Elsterbrücke 17. 09.: Bobenneukirchen, Grundschule Eichigt, Grundschule Triebel, Kita Triebel, Feuerwehrhaus Tirschendorf, Feuerwehrh. 18. 09.: Limbach, Grundschule Limbach, am Markt 19. 09.: Theuma, Grundschule Neuensalz, Feuerwehrhaus Zobes, Bushaltestelle 23. 09.: Bad Brambach, Grundschule Leubetha, Bushaltestelle Wohlbach, Bushaltestelle Hermsgrün, Bushaltestelle 24. 09.: Jößnitz, Pflegeheim Jößnitz, Schule 25. 09.: Weischlitz, Grundschule Weischlitz, Mittelschule Weischlitz, Bahnhofstraße 26. 09.: Tirpersdorf, Am Anger Kottengrün, Buswendeschl. Lottengrün, Spielplatz Großfriesen, Str. Windberg 27. 09.: Herlasgrün, Bauhof Gem. Thoßfell, Grundschule

von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr von 10:15 Uhr bis 10:45 Uhr

von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr

von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr von 11:00 Uhr bis 13:45 Uhr von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr von 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr von 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr

von 11:45 Uhr bis 12:15 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr

von 15:45 Uhr bis 17:30 Uhr von 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr

von 09:00 Uhr bis 10:45 Uhr von 11:15 Uhr bis 13:15 Uhr von 13:45 Uhr bis 14:00 Uhr von 14:15 Uhr bis 14:45 Uhr von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr von 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr von 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr von 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr von 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr von 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Frauenschutzwohnung im Vogtlandkreis ist unter 0173 3720260 rund um die Uhr erreichbar!


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LANDKREIS-MOSAIK

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Ministerpräsident besucht ganztägig den Vogtlandkreis: Schule, Unternehmen, Kirche, Kita und Klinikum

Dank an alle Feuerwehrkameraden und Fluthelfer zum Abschluss der Vogtland-Visite Begleitet von Landrat Dr. Lenk, den jeweiligen Bürgermeistern und Abgeordneten besuchte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am 12. August den Vogtlandkreis. Auf seinem programm standen Gespräche mit Unternehmern, Kommunalpolitikern und Bürgermeistern, Ärzten, Erzieherinnen, Lehrern und Schülern sowie mit Feuerwehrleuten und Einsatzkräften des brand- und Katastrophenschutzes. Zum Abschluss lud der Landesvater in die Feuerwehr Lengenfeld zum Grillfest ein. Dort bedankte er sich gemeinsam mit Landrat und Bürgermeister stellvertretend bei allen Helfern des Juni-Hochwasser. Der Dank war zugleich Wertschätzung für die immer verlässliche Arbeit der Wehren. Der Besuch begann im Deutsch-Tschechische Sprach- und Kommunikationszentrum am kreislichen Julius-MosenGymnasium in Oelsnitz. Es hat die meisten Einschreibungszahlen in der

Region, so Landrat Dr. Lenk. Mit dem Sportelite-Gymnasium in Klingenthal und dem angegliederten Sportinternat verfügt das Gymnasium über ein weiteres Standbein der Eliteförderung, was als überregional beispielhaft gilt. Mit Gymnasiasten und Lehrern wurde zu schulischen und gesellschaftlichen Themen gesprochen.

Mit dem kreislichen Klinikum Obergöltzsch wurde eine weitere Einrichtung in rein kommunaler Trägerschaft vorgestellt. Die Entwicklung des Klinikums ist beispielhaft. Mit dem angegliederten Versorgungszentrum wird die ambulante Versorgung der Patienten im ländlichen Raum zukunftsfähig gestaltet. Noch nicht geklärt ist die Zugänglichkeit des MRT für ambulante Patienten. Trotz des Bedarfs und der Nachfrage liegt die erforderliche Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nicht vor. Den Vorschlag des Landrates für einen neuen Studiengang „Physical

„Wir brauchen die Berufsakademie mit einem Technikkurs und bewerben uns für die Landesausstellung Industriekultur“, gaben Senior- und Juniorchef ihre Vorstellung dem Landeschef mit auf den Weg. Mit Blick auf das eigene Unternehmen, den derzeitigen Neubau und die Wachstumschancen der Branche, hinterließen sie zugleich eine Visitenkarte einer modernen Textilregion mit Zukunft.

Begrüßung in der Treuener ev. Kita Assistent“ an der Berufsakademie Plauen will Tillich helfen, in der bundesweiten Diskussion anzuschieben. (Weiteres dazu auf den Seiten 9 und 11.)

In Treuen informierte Pfarrer Stefan Konnerth zu Sanierung von Turm und Geläut der St.-Bartholomäi-Kirche. Gut 1,2 Mio. Euro sind dafür veranschlagt. Gewürdigt wurde das Engagement der Kirchgemeinde und ehrenamtlicher Helfer. Im benachbarten evangelischen Kindergarten wurden die Gäste sangesfreudig begrüßt (im Bild). Gut 80 Kinder werden betreut. Für weitere Hortplätze wurde im Haus schon eine Lösung gefunden.

Das Unternehmen s-cape ist Weltmarktführer in der Medizintechnik. Gut 4.500 Op-säle in 40 Ländern wurden bereits ausgestattet. Produktmanager Dieter Habermehl erläuterte die Details. Gründer Uwe Seidel hatte vor 23 Jahren die Idee und das Unternehmen aufgebaut, „Schatzinsel“ das heute 30 Mitarbeiter beschäftigt. lernte Tillich zwei erfolgreiche Unter- Tillich lobte den sprichwörtlichen sächnehmen kennen. Das Familienunterneh- sischen Erfindergeist, den dieses Untermen Wetzel ist ein modernes Stickerei- nehmen verkörpert. unternehmen – von variantenreichen Heimtextilien, Mode bis hin zu innova- Zum Abschluss waren rund 100 ehrentiven technischen Textilien für die Au- amtliche Helfer zu einem Grillfest in tomobil- und Baubranche. Mit einem der Feuerwehr Lengenfeld eingeladen. modernen Image werden auch Fach- Die Kameraden kamen aus allen Teilen kräfte und Auszubildende gesichert. des Vogtlandes.

Mit Dietrich und Marco Wetzel in

Gesprächsrunde beim Tillich-Besuch im Julius-Mosen-Gymnasium Oels- Plauen sowie der Mannschaft von snitz cape im Gewerbegebiet Reichenbach

Weltmarktführer s-cape im Gewerbegebiet Reichenbach

Unternehmerfamilie Wetzel wusste den Ministerpräsidenten zu überzeugen

Dank an die Feuerwehren beim Grillfest in Lengenfeld Foto (5): Landratsamt Vogtlandkreis Anzeige


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LANDKREIS-MOSAIK

Den Mittelstand stärken

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Landkreistag vereinbart mit der Sächsischen Wirtschaftsvereinigung ein Strategiepapier zur Wirtschaftsentwicklung

Unter der Überschrift „Sachsen 2020 – Grundlagen, Herausforderungen und Aufgabenschwerpunkte für die weitere wirtschaftliche Entwicklung“ wurde zwischen dem Sächsischen Landkreistag, vertreten durch Präsidenten Dr. Tassilo Lenk, und Bodo Finger, Präsident der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, ein gemeinsames Positionspapier zur Zukunft der sächsischen Wirtschaftspolitik formuliert.

Die Basis der sächsischen Wirtschaft ist ein sehr starker Mittelstand. Rund 98 Prozent der sächsischen Unternehmen haben weniger als 100 Mitarbeiter. Diese Unternehmen erwirtschaften insgesamt mehr als zwei Drittel des gesamten Umsatzes im Freistaat. Daher muss das Hauptaugenmerk auf der Förderung mittelständischer Unternehmen liegen. Um der Vielfalt der sächsischen Wirtschaftszweige gerecht zu wer-

Mißlareuth:

Festivalgründer ziehen nach Berlin

Landrat würdigt Ideengeber für „Festival Mitte Europa“

Anlässlich des Festgottesdienstes in der Johanneskirche wurden Dr. Maria und Friedemann Schubert offiziell verabschiedet. Nach 28 Jahren Dorfleben sind sie aus familiären Gründen nach Berlin umgezogen. In Mißlareuth haben sie eindrucksvoll kulturelle Geschichte geschrieben. Schon wenige Monate nachdem Friedemann Schubert vor 28 Jahren die vakante Pfarrstelle in Mißlareuth übernommen hatte, lud das Foto: Frank Stepper Ehepaar schon zu ihrer ersten Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Musik in Mißlareuth“ ein. Dr. Maria Schubert rief schon bald darauf den Singkreis Mißlareuth ins Leben, den sie langjährig leitete. In der Wendezeit rückte die Grenzgemeinde in das Herz Europas. Im Vierländereck wurde die Idee vom „Festival Mitte Europa“ geboren, das die Handschrift des Ehepaares trug. 1991 wurde das Festival erstmals ausgetragen und der Verein ist bis heute der Träger des Festivals. Die guten Beziehungen von Schuberts zum Kammersänger Professor Thomas Tomaschke war die Basis. Seither werden alljährlich hochwertige Musikveranstaltungen im Vierländereck durchgeführt. Landrat Dr. Lenk, langjähriger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Euregio Egrensis, ließ es sich nicht nehmen, den Förderern und Erfindern des „Festivals Mitte Europa“ herzlich zu danken und ihnen die besten Wünsche mit auf den Weg in die Bundeshauptstadt zu geben. Dass viele Menschen heute und auch zukünftig den Namen Mißlareuth mit Musik und Kultur verbinden, ist dem Ehepaar Maria und Friedemann Schubert zu verdanken. Sie haben damit in großartiger Weise auch für die Entwicklung der Gemeinde Mißlareuth und für das Vogtland mitgewirkt.

Landrat lädt alle Bürgerinitiativen „Abwasser“ zum Gespräch ein

Für den 21. August 2013 hat der Landrat die Bürgerinitiativen Abwasserbeseitigung zu einem Gespräch eingeladen. Ziel ist, für die dezentralen Räume unserer Städte und Gemeinden wasserrechtlich sichere und ebenso wirtschaftliche Lösungen für die dortige Bürgerschaft im Rahmen der künftigen Abwasserentsorgung zu erreichen. Der Landrat hat im Juni nochmals alle Bürgermeister aufgefordert, mit den durch sie beauftragten Abwasserzweckverbänden diese Lösungen zu erreichen. Die Beratung mit den Bürgerinitiativen sind diesen Zielen zuzuordnen. Eingeladen sind: BI Abwasser Vogtland BI Schönecker Straße Oelsnitz IG Abwasser Fröbersgrün BI Klingenthal IG Abwasser Altensalz

den, ist jede Art der Wirtschaftsförderung branchenübergreifend und technologieoffen zu organisieren. Spezialisierungen und Verengungen auf bestimmte Regionen oder Branchen führen zu unnötigen Abhängigkeiten. Der Fachkräftemangel ist eine große Herausforderung für die Zukunft der sächsischen Wirtschaft. Um ihm entgegenzuwirken, muss die berufliche Ausbildung auch im ländlichen Raum erhalten bleiben.

Ebenfalls notwendig sind Investitionen in ländliche Infrastruktur, auch um das Lebensumfeld attraktiver zu gestalten und Arbeitskräfte anzuziehen. Ein ausschlaggebender Standortfaktor ist das Strompreisniveau. Ziel ist eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Dazu ist die Überregulierung des Energiemarktes zurückzuführen und der deutsche Strommarkt ideologiefrei und technologieoffen

Die Landesdirektion Chemnitz hat am 04. Juli 2013 die Haushaltssatzung des Vogtlandkreises für den Doppelhaushalt 2013 und 2014 genehmigt. Nach öffentlicher Bekanntmachung und fristgemäßer Auslage der Haushaltssatzung ist dieser nun ab 29. Juli 2013 rechtskräftig. Damit endet die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Dem Sparsamkeitsprinzip folgend wird aber eine Bewirtschaftungsbeschränkung bis Ende des Jahres 2013 ausgesprochen.

ist im gesamten Finanzierungszeitraum gesichert. In den Haushaltsjahren 2014, 2016 und 2017 ist laut Landesdirektion sogar eine Liquiditätsreserve möglich.

neu zu organisieren. Die in Sachsen heimische Braunkohle soll dabei als Option zur Energiegewinnung auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Der Sächsische Landkreistag ist ein Zusammenschluss aller zehn Landkreise in Sachsen mit dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Seit 2008 ist Dr. Tassilo Lenk Präsident des Sächsischen Landkreistags.

Haushaltsatzung des Landkreises ist rechtkräftig

Mit dieser Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre für Vereine, Verbände, Träger können wir die abgestimmten Maßnahmen realisieren, so Landrat Dr. Lenk. Auch beabsichtigte Investitionen in die Wirtschafts- und Infrastruktur werden ohne Stocken vorangebracht und Finanzierungsverpflichtungen können eingehalten werden, so der Kreischef weiter. Die Liquidität des Vogtlandkreises

Dennoch bleiben zukünftig Haushaltsrisiken aus Einnahmeentwicklungen der Kommunalfinanzen überhaupt und Aufwendungen für Sozialleistungen sowie der demografischen Entwicklung. Mehr Belastungen, so kündigte der Landrat an, müssen im Einzelfall auf den Prüfstand. Die Verhandlungen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrt haben gezeigt, dass das Sparsamkeitsprinzip nicht in allen Leistungen sofort umsetzbar war.

„Mit der Genehmigung wurde dem Kreishaushalt ebenfalls bescheinigt, dass der erreichte Schuldenstand unter dem Normativ des Freistaates liegt“, verweist Lenk auf das Sparsamkeitsprinzip des kreislichen Haushaltes.

Die Konsolidierung unter dem Prinzip der sparsamsten Haushaltsführung ist nicht neu und wurde in den Gremien stets diskutiert, stellt der Landrat fest. Die Auflagen beziehen sich insbesondere auf den Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes vom Oktober 2011. Dieser externen Prüfung hatte sich der Vogtlandkreis freiwillig unterzogen. Die dort gemachten Vorschläge sind in der weiteren Konsolidierung umzusetzen. Mit der Bewirtschaftungsbeschränkung bis Jahresende liegt der Fokus vor allem auf den Geldern, die die Landkreisverwaltung für sich selber ausgibt. Hier bleibt der Gürtel eng geschnallt.

Das Hochwasser hat ebenfalls für zusätzliche Kosten gesorgt. Trotz der aussichtsreichen Förderung durch den Freistaat muss der Kreishaushalt zusätzlich 140.000 Euro aufbringen.

Freistaat regelt Wiederaufbau nach der Flut Flutgeschädigte Unternehmen, Vereine, Private können Anträge stellen

Unternehmen und Vereine, die durch das Hochwasser 2013 geschädigt wurden, können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank aus dem Programm „Hochwasserschäden 2013“ Aufbauhilfen beantragen. Ziel der Förderung ist laut Pressemitteilung der Aufbaubank die Schadensbeseitigung und der nachhaltige Wiederaufbau. Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und

Angehörige der freien Berufe bei Unternehmensgrößen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten maximal 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro. Privatpersonen können Ausgaben zur Beseitigung von Gebäudeschäden an Wohn- und Gewerberäumen erstattet bekommen.

Zuschüsse in der gleichen Höhe kann es auch zur Beseitigung von Flutschäden an gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und

in Kleingartenanlagen geben. Das Programm richtet sich auch an Unternehmen der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Wohnungswirtschaft und an kommunale Gebietskörperschaften, soweit sie ihren Wohnungsbestand selbst verwalten, sowie an Genossenschaften, gemeinnützige, private Unternehmen und Stiftungen des privaten Rechts. Bei Privaten werden Schäden in der Regel nur ab einem Betrag von 5.000 Euro, bei Vereinen bereits ab

2.000 Euro berücksichtigt. Für Schadenshöhen ab 25.000 Euro ist ein Gutachten zu erstellen. Darüber hinaus setzt die Förderung eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus.

ren den Rettungsdienst kontinuierlich entwickelt, strukturiert und mit dem Neubau von vier Rettungswachen das Gesamtsystem komplettiert.

rin, so Dr. Lenk, ist die organisatorische und planerische Vorsorge für die rettungsdienstliche Versorgung einer eventuell großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten festgeschrieben.

Antragsformulare sind auf der Homepage der SAB www.sab.sachsen.de, Hotline-Nr. 0351 4910-4966 abrufbar und werden auf Anfrage zugesandt. Bis spätestens 31. Dezember 2014 müssen Anträge bei der SAB eingegangen sein.

Bereichsplan Rettungsdienstbereich Südwestsachsen

Der Bereichsplan für den Rettungs- die Anzahl der Rettungswachen, dienstbereich des Rettungszweck- deren Standorte und Ausrückebeverbandes Südwestsachsen und der reiche sowie die Anzahl der vorgehaltenen Rettungsmittel. Mit den Leistungserbringern wurde die Planung abgestimmt und durch die Verbandsversammlung bestätigt, heißt es von Landrat Dr. Lenk als stellvertretendem VerbandsvorsitMaßnahmeplan zur Vorbereitung zenden. auf Großschadensereignisse ist von der Landesdirektion Sachsen ge- Der Rettungszweckverband Vogtnehmigt worden. Dieser Plan regelt land hat in den vergangenen Jah-

Alle Investitionen tragen die Maßgabe, schnellstmögliche Hilfe zu gewähren. Gleichzeitig wurde der Maßnahmeplan zur Vorbereitung auf Großschadensereignisse als Bestandteil des Bereichsplanes fortgeschrieben und aktualisiert. Da-

In den Plan eingepflegt sind die Einsatzgebiete der Rettungswachen und die Rettungswachenbereiche. Somit kann auch zukünftig ein verlässlicher Rettungsdienst gewährleistet werden.


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Freie Fahrt durchs Göltzschtal

LANDKREIS-MOSAIK

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Aufatmen in Rodewisch: Meistbefahrener Kreuzungsbereich im Vogtland wurde freigegeben „Drei Bürgermeister brauchte es, um dieses Projekt zu verwirklichen“, sagte Günter Schlott, Abteilungsleiter Planung und Straßenbau im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, mit einem Augenzwinkern zur offiziellen Übergabe des Knotenpunktes der B 96 und B 169 in Rodewisch. Er spielte dabei weniger auf die sechsunddreißigmonatige Bauzeit an, sondern meinte die fast 17-jährige Planungs- und Vorbereitungszeit bis zum Baubeginn. In dieser Zeit hatten mit der heutigen Bürgermeisterin drei Personen das Amt des Stadtoberhauptes von Rodewisch inne. Nachdem der Verkehr durch die Stadt bereits seit einigen Tagen wieder ungestört rollte, gaben Landrat Dr. Tassilo Lenk, Bürgermeisterin Kerstin Schöniger, Vertreter des Abwasserzweckverbandes, der Energieversorger und beteiligte Baufirmen am 17. Juli die Fahrspuren offiziell frei. Mit einem Korso aus zwölf Fahrzeugen des Vogtländischen Oldtimer-Clubs Oelsnitz wurden anschließend die neuen Verkehrsverhältnisse der Stadt getestet. „Damit ist der seit Jahren am höchsten belastete Verkehrsknotenpunkt des Vogtlandes zwischen Lengenfeld, Auerbach und Wernesgrün entschärft“, lautete das Fazit. „Im Ganzen wurden rund fünf Millionen Euro durch den Bund, das Land, den Vogtlandkreis und die Stadt Rodewisch in das Verkehrsprojekt investiert“,

sagte Landrat Dr. Lenk und betonte die an das Verkehrswegenetz. „Entschei- ten, die schnelle Erreichbarkeit von Au- Er dankte auch seinem Fachbereich VerWichtigkeit der Baumaßnahme für die dend für potentielle Investoren ist, ne- tobahnen. Der Bauabschluss ist dazu kehrslenkung, der intensiv im Projekt strukturelle Anbindung des Vogtlandes ben dem Vorhandensein von Fachkräf- ein wichtiger Schritt für das Vogtland.“ eingebunden war. Die Planungen für das Gesamtprojekt der innerstädtischen Umgehung gehen auf den Anfang der 1990er Jahre zurück. Bereits damals setzte Rodewisch auf eine Kreisverkehrslösung, konnte sich aber gegenüber dem Straßenverkehrsamt nicht durchsetzen. Weitere Einmündungen im Umfeld, wie die der Bahnhofstraße und der Dr.-GoerdelerStraße, mussten beachtet werden. „Es geht bei solchen Planungen nicht nach einem Stadtentwicklungskonzept, sondern um einen guten Verkehrsfluss“, äußerte sich Günter Schlott in Richtung der Kritiker des Großprojektes. Anwohner hatten über Jahre ohne Erfolg prozessiert, da sie eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität befürchteten. „Die Gegner wurden mit dem Baufortschritt aber immer weniger“, stellte Kerstin Schöniger fest. Mit der Fertigstellung ergebe sich für Rodewisch, das eigentlich aus drei Siedlungen ohne festen Ortskern besteht, nun endlich die Gelegenheit, ein innerstädtisches Gesamtkonzept umzusetzen, freute sich Schöniger. Der inzwischen als Einbahnstraße geführte Postplatz soll dabei die Sichtachse zur St.-Petri-Kirche bilden und nach weiteren Abrissarbeiten im Bereich der Rützengrüner Straße und dem Rodewischs Bürgermeisterin Kerstin Schöniger, Landrat Dr. Tassilo Lenk, Günter Schlott vom Landesamt für Straßenbau Bau einer großzügig angelegten Freiund Verkehr, VSTR-Geschäftsführer Franz Voigt (von rechts) und die Kinder des nahegelegenen evangelischen Kinder- treppe den Mittelpunkt Rodewischs bilgartens übergaben am 17. Juni die innerstädtische Ortsumgehung in Rodewisch dem Verkehr. Foto: mm den. mm

Ortsdurchfahrt von Trieb für Verkehr freigegeben

Vogtlandkreis realisierte den Ausbau in zwei Bauabschnitten und hielt Wort „Nach 600 Jahren Ortsgeschichte haben die Trieber endlich eine vernünftige Straße“, scherzte Falkensteins Bürgermeister Arndt Rauchalles zur Freigabe der Ortsdurchfahrt Trieb, Ortsvorsteher Siegmar Lippold ergänzte, dass nun „für die Einwohner des Dorfes einfach ein Wunschtraum in Erfüllung gegangen ist“. Vergessen ist damit der Ärger mit der kaputten Straße vor den Baumaßnahmen und auch die schwierige Umleitung während der Sperrung.

Monate vergangen. In dieser Zeit wurden 710.000 Euro in die Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises und der Stadt Falkenstein investiert, wovon 590.000 Euro in den grundhaften Straßenausbau einschließlich der Entwässerung flossen und 120.000 Euro für das Anlegen neuer Gehwege ausgegeben wurden. An der Gesamtsumme beteiligten sich Bund und Freistaat mit 482.000 Euro, der Vogtlandkreis investierte 172.000 Euro und die Stadt Falkenstein steuerte 58.000 Euro als Seit dem Spatenstich des 632 Meter Eigenmittelanteil zum Bauprojekt langen Straßenstücks waren knapp 12 dazu.

„Der Ausbau dieser Straße ist ein Bekenntnis zum ländlichen Raum. Er fördert die Wirtschaft, die Arbeit und somit das Leben auf dem Land“, sagte Landrat Dr. Tassilo Lenk, machte aber gleichzeitig deutlich, dass die Durchsetzung solcher Vorhaben auf Bundesund Länderebene bei einer rückläufigen Bevölkerungszahl keine Selbstverständlichkeit sei. Mit der Übergabe ist man dem Ziel der Verkehrsanbindung an die B 169 in Treuen wieder ein Stück näher gekommen. mm

Gemeinsame Freigabe der Ortsdurchfahrt Trieb durch Projektleiterin Ilka Rödel vom Landratsamt (von links), Falkensteins Bürgermeister Arndt Rauchalles, Ortsvorsteher Siegmar Lippold, Landrat Dr. Tassilo Lenk, Claudia Fugmann vom Planungsbüro Fugmann & Fugmann, HTR-Geschäftsführer Ingolf Nöbel, Kreisrat Sören Vogt und Susan Herpich vom Falkensteiner Stadtbauamt. Foto: mm

Werkstatt für Behinderte in Rebesgrün wird größer Offizieller Baustart für neue Montagehalle Mit jedem Spatenstich beginnt eine neue Investition. In den Göltzschtalwerkstätten der Diakonie Rebesgrün griffen viele Verantwortliche zu dieser Symbolik und dokumentierten damit den Baustart für eine neue Montagehalle. Fertigstellungstermin soll noch in diesem Jahr sein.

Für das VW-Werk in Mosel werden dann Bordwerkzeuge komplettiert. Dazu zählen Wagenheber, Schraubenzieher und das Pannenset. Gut 20.000 Stück komplettieren die behinderten Beschäftigten im Jahr, so Andreas Müller, Fachbereichsleiter Werkstätten.

Spatenstich für eine neue Montagehalle der Diakonie Rebesgrün

würdigte Anneliese Ring, 2. Beigeordnete des Landrates und Behindertenbeauftragte des Vogtlandkreises. „Mittlerweile werden zehn Prozent der Erlöse der Göltzschtalwerkstätten über Tätigkeiten auf Außenarbeitsplätzen in Unternehmen der Region erzielt. Das ist gut und begrüßenswert, wenn sich Firmen dafür öffnen und so Vorbehalte gegenüber behinderten Menschen abbauen helfen“, sagte sie anerkennend. Diese Außenarbeitsplätze gibt es beispielsweise in Autohäusern, bei Gett und Physiotherm in Treuen sowie im städtischen Tiergarten in Falkenstein.

Die Göltzschtalwerkstätten Vogtland, Die Erweiterung zeugt zugleich vom einschließlich der Außenstelle im KlinEngagement der Diakonie, behinderten genthaler Gewerbegebiet, haben heute Foto: Joachim Thoß Menschen Arbeitsplätze anzubieten, gut 410 Beschäftigte.


Unternehmensbesuch des Landrates bei Thermofin Reichenbach Seite 6

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Kältekompetenzzentrum soll in der Neuberinstadt etabliert werden

Der Landrat staunte und freute sich zugleich, ein vogtländisches Unternehmen mit internationalen Mitarbeitern zu erleben. Bei seinem weiteren internationalen Antritt setzt nämlich das Familienunternehmen auf engen Kundenkontakt und daraus resultierend auf eigene Ideen. Dank der hauseigenen Entwicklungsabteilung mit 26 Mitarbeitern ist das Unternehmen innovativ und flexibel. Junge Leute kommen aus Russland, der Ukraine, Argentinien, Spanien, Indien und China. Diese Firmenphilosophie stellten Willy und Bernd Löffler dem Landrat und Wirtschaftsförderin Marion Päßler vor.

Als nächsten Schritt möchte das Unternehmen eine neue Hochschulausbildung etablieren und Reichenbach zum Kältekompetenzzentrum entwickeln. Mit der Technischen Universität Dresden

gibt es schon enge Kontakte. Denkbar wäre, eine Außenstelle in Reichenbach zu etablieren. Landrat Dr. Lenk sieht darin auch eine gute Verbindung zur Facharbeiterausbildung Kälteanlagenbauer/Mechatroniker im kreislichen Berufsschulzentrum in Reichenbach. Das soll weitere Firmenansiedlungen aus der Kältetechnikbranche ermöglichen. Zudem kann das Gebäude der ehemaligen Textilfachschule sinnvoll nachgenutzt werden, was hilft, den Bildungsstandort Reichenbach zu erhalten.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich wurde bei seiner Kreisbereisung am 12. August in die Pläne eingeweiht und um Unterstützung gebeten. Bis Jahresende will sich Thermofin am Standort erweitern. Es entsteht ein Labor, um Neuentwicklungen noch besser testen zu können.

Horten Umbau dauert länger – bleibt aber im vom Kreistag vorgegebenen Kostenrahmen UBV-Ausschuss wird zu jeder Sitzung öffentlich zum Baustand informiert

Der Ausschuss Umwelt, Bau, den Neubauteile. von knapp 24 Millionen Euro beVergabe und Landwirtschaft des Abgeschlossen ist der komplette auftragt. Das entspricht einem AufKreistages befasst sich in jeder Abbruch. Hierbei entstanden erheb- tragsstand von 66,9 Prozent der Geöffentlichen Sitzung mit dem „Bautenstand Horten“. Das hatte der Landrat in der Konsequenz des eingetretenen Bauverzuges von 22 Monaten festgelegt und damit die Kontrollzügel für Planer, Architekten und Bauleitung weiter angezogen. Im letzten Kreistag sprach Architekt Wulff zum Stand. Auch zum jüngsten Ausschuss stellte Stefan Scharfschwerdt vom beauftragten Projektsteuerungsbüro den Stand, Termine, Kosten und Risiken vor.

samtkosten, die mit 35,76 Millionen Euro beziffert sind. Ausgeführt werden derzeit Putzund Maurerarbeiten. Es läuft die Vorproduktion der Holzfenster, die Dachsanierung sowie die Arbeiten an der Natursteinfassade. Sichtbar sind Stahlbetonarbeiten an der Forststraße, der Einbau der Saaldecke, die Bewehrung der Stützen im dritten Obergeschoss sowie Gründungsarbeiten am Neubauteil Ecke Forststraße/Rädelstraße. Von den Projektsteuerern sind alle Bauteile terminiert und die Fertigstellung des Baus wird mit Ende Januar 2016 angegeben.

Foto: Ina Ullmann

der dafür notwendigen Umplanungen bleiben. Das Projektsteuerungsbüro werde nach eigener Aussage mit scharfem Auge die Kosten im einzelnen überwachen und versuchen gegenzusteuern.

In der Sitzung gab es zwei weitere Beschlüsse: Die Kreisräte bestätigten 257.000 Euro Mehrkosten für zusätzliche Sanierungsarbeiten, um die Öl-Altlast zu beseitigen. Über die Aufteilung der Kosten verhandelt das Landratsamt mit der Stadt Plauen als Veräußerer der Immobilie. Weitere Mehrkosten von 29.000 Euro für eine verbesserte Barrierefreiheit wurden ebenfalls bestätigt. Geänderte technische Richtlinien haben dies bewirkt. Die Abstimmung erfolgte mit dem kreislichen Behindertenbeirat.

Es sind noch 19 Lose im Wert von Der Ausbau ist in vier Bauteile ge7,5 Millionen Euro auszuschreiben gliedert: Den denkmalgeschützten und zu vergeben. Das immer wieAltteil am Postplatz (Vorderfront), Die künftige Decke über dem neuen Sitzungssaal wird für die Betonage der besagte Kostenrisiko und unden entkernten Altteil an der dahin- eingeschalt. bekannte Herausforderungen nebst terliegenden Forststraße sowie die davon links und rechts entstehen- liche Mehrkosten. Dazu zählt u. a. die Beseitigung von Schadstoffen, Altlastenentsorgung, zusätzliche Baugründungsarbeiten und festgestellte Konstruktionsabweichungen zum Bestand. Die den Kreisräten im Detail begründeten Mehraufwendungen belaufen sich bis jetzt auf 3,9 Millionen Euro. Bislang wurden sie durch Ausschreibungserfolge und Einsparungen soweit aufgefangen, dass die Kosten im vom Kreistag vorgegebenen Budget bleiben. Die dreiprozentige Sicherheitsrücklage ist unangetastet. Um den Kostenrahmen zu halten, wird der Vogtlandkreis dem Freistaat an seine für die Altbausanierung gewährte Fördermittelzusage erinnern. Auch für die unabwendbaren Mehrkosten wird ein Förderantrag gestellt. Dieser wurde im August an den FörderBaufortschritt am Neubau Forst- mittelgeber übergeben. Entkerntes altes Gebäude an der Rädelstraße. Im Vordergrund sieht man einen Teil der bewehrten Bodenstraße (Blick aus dem zukünftigen Fotos (3): Landratsamt Vogtlandkreis Bislang sind Leistungen in Höhe platte für den Neubau. Innenhof)


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Ferienzeit ist Bauzeit an unseren kreislichen Schulen

LANDKREIS-MOSAIK

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Reparaturen, Investitionen und Anschaffungen für einen guten Start ins neue Schuljahr

Als Schulträger nutzt der Vogtlandkreis die unterrichtsfreie Zeit, um die Berufsschulzentren, Förderschulzentren und das Oelsnitzer Gymnasium wieder auf Vordermann zu bringen und für das kommende Schuljahr vorzubereiten. Viele Neubau- und Instandsetzungsarbeiten würden den Unterrichtsbetrieb stören und werden daher in den großen Ferien durchgeführt. So wurde am BSZ e.o.plauen eine Böschungssicherung und ein neuer Steinschlagschutzzaun für insgesamt 180.000 Euro gebaut, eine preisintensive aber notwendige Maßnahme. Eine Fußbodenmodernisierung in der Sporthalle so-

wie der Einbau von zwei neuen Fenstern der Fußbodeneinlauf erneuert (4.500 reiche Sanierungsmaßnahme mit über im Wert von rund 65.000 Euro wurden Euro). Weitere kleinere Baumaßnahmen 2.7 Mio. Euro zu Buche schlagen und in der Oelsnitzer Außenstelle des BSZ gab es mit Arbeiten am Wasserleitungs- noch bis ins Jahr 2014 andauern. e.o.plauen durchgeführt. Im Julius-Mosen-Gymnasium in Oelsnitz stand die Sanierung der Haupteingangstreppe im Wert von 70.000 Euro und die Aufarbeitung von 40 Fenstern an. Der Einbau des neuen Chemiekabinetts ist für die Herbstferien geplant. Auch stand die Erneuerung einer Stützmauer zwischen Schule und Internat im BSZ für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach, Außenstelle Rodewisch, auf dem Bauprogramm. In der Außenstelle Falkenstein des BSZ „Anne Frank“ wurden Fenster aufgemöbelt und

Sanierung der Haupteingangstreppe am Gymnasium Oelsnitz Foto: Landratsamt Vogtlandkreis

Böschungsschtz am BSZ e.o.plauen

system in der Parkschule Auerbach sowie Pflasterarbeiten in der SonnenhofSchule für geistig Behinderte. An der Pestalozzischule für Lernförderung in Reichenbach begann der dritte Sanierungsabschnitt. So wurde mit Gerüstbauarbeiten und der Dachabdichtung an der Turnhalle begonnen. Außerdem haben Putzarbeiten und erste Installationen zum Blitzschutz stattgeFoto: Landratsamt Vogtlandkreis funden. Insgesamt wird diese umfang-

Kritischer Blick aufs Radwegenetz

Droßdorf – Während andere Ferien machten, erforschten 23 Studenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Dresden) vom 15. bis 19. Juli den Zustand der Radwege im Vogtland. Der Theorie in Seminarräumen und Vorlesungssälen folgte die Auseinandersetzung mit der Praxis.

Teile des Radwegenetzes sollen digital erfasst sowie eine Bilddokumentation erarbeitet werden. Geleitet wird die Exkursion von den Professoren Martina Müller und Uwe Ulrich Jäschke. Unterstützung gibt Hans-Jürgen Arndt, der Mitarbeiter des Amtes für Kataster und Geoinformation. Unentbehrliches Hilfsmittel für Erik Schröder, Martin Streller und Martin Kaufmann sind der GPS-Empfänger und die Kamera. Die drei jungen Leute in Warnwesten halten an der RadwegAusschilderung an der Staatsstraße 315 am Abzweig nach Droßdorf. Sie sind eine von zwei Gruppen per Rad, sechs Gruppen sind zu Fuß unterwegs. Alle acht Gruppen auf ebenso vielen Touren erkunden eine Strecke von rund 260 Kilometern Länge. Über den Verlauf der zu erfassenden Strecke geben die Übersichts- und Detailkarten im Tourenpaket Auskunft. Fußmärsche von 30 Kilometern beziehungsweise Radtouren von 40 bis 50 Kilometern sind während der Exkursion zu bewältigen.

Unter die Füße genommen beziehungsweise mit dem Bike abgefahren werden ein Teilabschnitt der Radroute Westvogtland („Quer durchs Vogtland“), Teile des Göltzschtalradwegs, des Radwegs Euregio Egrensis und des Musikantenradwegs – zwischen Plauen, Reichenbach, Adorf und Falken-

stein. Es gilt Engstellen an Wegen zu erfassen, dort wo sie die sonst übliche Breite von über zwei Metern unterschreiten. Notiert werden auch eingeschränkte Raumprofile (Durchfahrtshöhe unter zwei Metern) und Hindernisse wie zum Beispiel Poller, hohe Bordsteinkanten oder sonstige Mängel. (Informationen werden gewonnen zur Beschaffenheit und zum Zustand der Oberfläche sowie zur Ausschilderung.) Alle Daten werden in ein Protokoll eingetragen. „Auf einer landschaftlich sehr schönen Route gibt es zu

Darüber hinaus fand in den Sommerferien in fast allen Schulen in Trägerschaft des Vogtlandkreises eine Grund- und Fensterreinigung statt. Viele Schulen wurden zudem durch die Hausmeister malermäßig instandgesetzt. Aber nicht nur baulich investierte der Vogtlandkreis in seine Schulen. Auch für die Ausstattung wurde etwas getan. Das BSZ für Technik und Hauswirt-

wenig Rastplätze“, hat die Studen- am Abend entsprechend der Ortsabtengruppe auf dem Radweg „Quer sprache wieder ab. Am letzten Tag durchs Vogtland“ festgestellt. des Aufenthaltes werden die Mängel des Radwegnetzes im PfaffenBei den schweißtreibenden Tempe- gut ausgewertet. raturen ist die Freude bei den Studenten besonders groß, wenn sie „Es geht um die Aktualisierung der auf einen Teich am Wegesrand sto- sächsischen Radverkehrskonzepßen. Untergebracht ist die Hoch- tion – das SachsenNetz Rad“, sagt schuldelegation im Pfaffengut bei Arndt. „Ganz wenige Daten“ exisPlauen. Damit die einzelnen Tages- tierten bis jetzt über die Radwege touren nicht zu lang werden, brin- im Vogtland. Jetzt sollen Korrektugen acht Fahrzeuge der Straßen- ren am Wegeverlauf vorgenommen meistereien die Studenten zum je- und Aussagen zum künftigen Beweiligen Einsatzort und holen sie darf getroffen werden. „Wir wol-

schaft in Reichenbach erhielt eine neue PC-Ausstattung mit Server, Laptops, Beamer und interaktive Tafel. Die Kosten von 30.500 Euro wurden teilweise vom Land getragen. Auch an der Ausstattung des Sportgymnasiums mit Server, Laptops, Beamer und interaktiver Tafel im Wert von 16.000 Euro wurde der Landkreis durch Fördermittel des MEDIOS Programms unterstützt. Die 10.500 Euro für einen neuen Server im BSZ „Anne Frank“ in Plauen investierte der Landkreis aus eigenen Mitteln. Neben neuen Schulbüchern und Arbeitsheften, für die der Vogtlandkreis 212.000 Euro ausgab, benötigen gerade die Beruflichen Schulzentren eine Menge Material für die praktische Ausbildung, zum Beispiel Holz für den Musikinstrumentenbau in Markneukirchen oder Lebensmittel für Ausbildungen im Gastronomiebereich. Hierfür sind für das kommende Schuljahr Kosten von 97.000 Euro geplant. Außerdem muss regelmäßig die notwendige Software für den Schulgebrauch erneuert und aktualisiert werden, wofür Kosten von 32.300 Euro zur Verfügung stehen. Auch Arbeitsmaterialien wie Toner, Kopierpapier, Whiteboardmarker, Schwämme usw. sind in diesem Jahr mit Kosten von 35.000 Euro berücksichtigt. Hinzu kommen neben den genannten Beispielen weitere Ausgaben, mit denen der Vogtlandkreis als Schulträger die gute Ausstattung seiner Schule gewährleistet.

len ein Netz hinbekommen, dass sowohl im touristischen Bereich als auch im Individualverkehr eine hohe Qualität erreicht“, erklärt Arndt. Im Geoinformationssystem des Landkreises wurde das Netzknotenmodell für die Nutzer noch klarer herausgearbeitet und mit einer exakten Darstellung des Wegeverlaufs und der digitalen Dokumentation von Zustandsdaten und Wegweisung verbunden. Interessant findet Arndt, dass ein externer Partner den Blick auf die Radwege lenkte, welcher das Gegenteil von betriebsblind ist – unbefangen und kritisch. Der Verlauf der untersuchten Radrouten kann bereits jetzt bei Interesse im Geoportal des Vogtlandkreises (http://geoportal.vogtlandkreis.de) im Themenbereich Tourismus angezeigt werden.

Für Jäschke hat sich der Weg ins Vogtland noch aus einem anderen Grund gelohnt. Der Professor für Vermessungswesen arbeitet mit Autoren aus der Region an einer Broschüre über das Naturschutzgebiet Steinicht. Ein informativer, wissenschaftlichen Ansprüchen genügender doch gut lesbarer Band mit überzeugenden Fotos soll es werden, der zum Wandern in der Vogtländischen Schweiz einlädt – ein Probe-Exemplar liegt bereits vor. Jäschke machte keinen Hehl daraus, dass mit der Broschüre besonders Besucher aus den alten Bundesländern ins Vogtland gelockt werden sollen – um den Tourismus anzukurbeln. Die Wanderkarte, welche dem Band beiliegt, haben HTW-Studenten mit Unterstützung des Amtes für Kataster und GeoinMit GPS-Empfänger und Kamera waren die HTW-Studenten Erik Schröder, Martin Streller und Martin Kaufmann mit Hans- formation erarbeitet. Das ErscheiJörg Arndt vom Amt für Kataster und Geoinformation Mitte Juli auf dem Radwegnetz zwischen Droßdorf und Lottengrün nen ist rechtzeitig zum Weihnachtsunterwegs. Foto: Wöllner geschäft geplant.


Beitritt des Klinikums Obergöltzsch Rodewisch zum Tele-Neuromedizinischen Schlaganfallnetzwerk (TNS-NET) Südwestsachen Seite 8

LANDKREIS-MOSAIK / ANZEIGEN

Gemäß einer Rahmenvereinbarung für den Freistaat Sachsen zur nachhaltigen und flächendeckenden Qualitätsförderung der Schlaganfallbehandlung im Freistaat ist das Klinikum Obergöltzsch Rodewisch mit Wirkung vom 01. 02. 2013 in das TNS-NET Südwestsachsen aufgenommen worden. Aufgabe des Tele-Neurologen ist die fachspezifische Beratung des Internisten in der Kooperationsklinik bezüglich der Diagnosestellung und des weiteren therapeutischen Vorgehens beim akuten Schlaganfall bzw. auch bei anderen akut neurologischen Krankheitsbildern. Es besteht somit die Möglichkeit eines teleneuromedizinischen Konsils rund um die Uhr, jeden Tag in der Woche. Die überregionalen Stroke Units der Kliniken Aue, Chemnitz und Zwickau stellen die tele-neuromedizinischen Zentren des Netzwerkes dar.

unterscheidet man Infarkte mit ischämischer Ursache (85 Prozent) von intrakraniellen Blutungen (15 Prozent). Allen Schlaganfällen gemeinsam ist in der Regel ein plötzlicher Beginn der Symptomatik. Das Wissen in der Bevölkerung über die Symptome und Verhaltensweisen bei Schlaganfall ist trotz vieler Bemühungen immer noch relativ gering. Beschwerden werden in der Regel erst im Nachhinein als Vorboten wahrgenommen. Oft werden die Symptome verdrängt oder man wägt sich in der Hoffnung auf eine rasche Besserung. Risikogruppen sind zu sensibilisieren und es muss das Bewusstsein für ein schnelles und richtiges Handeln geschaffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Patienten mit Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Vorhofflimmern, Verengung der hirnversorgenden Schlagadern und Patienten mit deutlichem Übergewicht. Frühwarnzeichen sind: - plötzliche Lähmungserscheinungen, zumeist auf einer Körperhälfte, - Sprechstörungen oder Schwierigkeiten Gesprochenes zu verstehen, - Sehstörungen, - (Dreh-)Schwindel, - Unsicherheit beim Gehen, - Empfindungs- und Schluckstörungen, - ungewöhnlich starke Kopfschmerzen.

hängt mitunter davon ab, ob verschlossene Hirngefäße wieder eröffnet werden können. Diese Behandlungsform ist aber nur in einem begrenzten Zeitfenster von 3 bis 4 Stunden nach Auftreten der neurologischen Symptome möglich. Deshalb ist eine rasche und komplexe Diagnostik notwendig, denn „Zeit ist Gehirn“!

Im Klinikum Obergöltzsch stehen erfahrene Internisten und Radiologen zur Beurteilung der klinischen Symptomatik und der sofort durchgeführten Computertomographie des Schädels zur Verfügung. Mit dem Beitritt des Klinikums zum TNS-NET Südwestsachsen ist es uns jetzt möglich, sofort, rund um die Uhr, jeden Tag in der Woche auch ein neuDer akute Schlaganfall ist immer ein rologisches Konsil durchzuführen. Notfall und erfordert eine rasche Diag- Wir sind im Besitz eines sogenannten nostik durch Neurologen, Radiologen „Tele-Docs“, der in der Notaufnahme und Internisten. unseres Hauses stationiert ist. Er ist ein

Der Schlaganfall ist in Deutschland die dritthäufigste Todesursache nach Herzerkrankungen und tumorösen Erkrankungen. Numerisch bedeutet das, dass jedes Jahr ca. 70.000 Menschen in Deutschland an einem Schlaganfall sterben. Von den überlebenden Patienten weisen nur etwa 40 Prozent ein Jahr nach Erkrankungsereignis ein uneingeschränktes tägliches Leben auf. Die Patientengruppe, welche mit Behinderungen überlebt, muss oftmals eine be- Beim Auftreten solcher Symptome trächtliche Invalidität in Kauf nehmen. sollte umgehend der Notruf getätigt werden! Der „Schlaganfall“ dient als Umschreibung für eine arterielle Durchblutungs- Es gilt also keine Zeit zu verlieren, denn Dr. med. Lambert, Chefarzt der Medizinischen Klinik – Sektion Kardiologie/Anstörung in den Gehirngefäßen. Dabei das Schicksal der betroffenen Patienten giologie, am Tele-Doc-Gerät Fotos: Klinikum Obergöltzsch

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hochmodernes Gerät der Videotechnik, mit dem man „online“ Untersuchungen am Patienten durchführen kann. Per Videokonferenz werden dann Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde und radiologische Aufnahmen mit Spezialisten besprochen und Therapieentscheidungen getroffen. Per Webcam wird der Neurologe direkt mit dem Patienten in Verbindung gebracht. Er kann vom Kompetenzzentrum aus die hochauflösende Kamera auf interessierte Körperregionen des betroffenen Patienten fokussieren. Er kann sich auch durch ein ebenfalls sehr sensibles Mikrofon mit dem Patienten unterhalten. Des Weiteren hat der Neurologe Zugriff auf die bei uns angefertigten computertomographischen Aufnahmen des Schädels. Nach gemeinsamer Befundbesprechung zwischen Internist vor Ort und Neurologe im Kompetenzzentrum kann somit ohne Zeitverzug eine rasche Therapieentscheidung herbeigeführt werden. Insbesondere geht es dabei auch um die Entscheidung zu einer gerinnselauflösenden Behandlung in entsprechenden Regionen der Hirngefäße. Mit dem Beitritt unseres Klinikums zum Schlaganfallnetzwerk Südwestsachsen können wir den neurologischen Sachverstand, der heutzutage bei der Diagnose und Behandlung akuter Schlaganfallpatienten in vielen Fällen gefordert wird, zeitnah gewährleisten. Den Betroffenen kann somit unter Umgehung evtl. anderer Transportwege zeitnah eine umfassende Diagnostik und Therapie angeboten werden.

Selbsthilfegruppen „Multiple-Sklerose“ treffen sich im Klinikum Obergöltzsch

Zu ihrem monatlichen Gruppentreffen ckel, Chefärztin des Radiologischen In- dewisch, erklärte von der technischen wurden die Damen und Herren der stituts am Klinikum Obergöltzsch Ro- Verfahrensweise, besonderen Spulen Selbshilfegruppen „Multiple Sklerose“ Oelsnitz, Auerbach und Umgebung sowie Plauen im Klinikum Obergöltzsch durch die Behindertenbeauftragte des Vogtlandkreises Anneliese Ring, die Verwaltungsdirektorin Beate Liebold und Oberschwester Sabine Wallenaar recht herzlich begrüßt. Anneliese Ring betont, dass für die Selbsthilfegruppen unser aller Unterstützung und Fürsorge unverzichtbar sind. Alleine die Organisation eines Gruppentreffen ist schon aufgrund der eingeschränkten Mobilität sehr schwierig.

In diesem Jahr wurde der Magnetresonanztomograf (MRT) des Klinikums besichtigt. Frau Dipl.-Med. Mö-

Am 07. 09. 2013 findet ein Vortrag zum Thema

„Psychoonkologie: Unterstützung für die Seele krebskranker Menschen“ statt. Referent: Herr Eckstein Dipl.-Psychologe am Klinikum Obergöltzsch Rodewisch;

Zeit: Ort:

10:00 – 12:00 Uhr Veranstaltungszentrum des Klinikums Obergöltzsch Rodewisch

und Zusätzen für die Untersuchung und Markierung der Brust bis hin zum größeren Durchmesser der „Röhre“ für Patienten mit Platzangst und größerer Leibesfülle die Vorzüge der MRTs. Nach kurzzeitig erteilter Genehmigung für 150 ambulante MRT-Untersuchungen im Quartal durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) wurde die Ermächtigung kurzfristig jedoch wieder durch deren Gremien entzogen. Somit steht das MRT wiederum nur stationären, Notfall- und BG-Patienten zur Verfügung. Diesen Umstand kritisierte auch die Leiterin der Selbsthilfegruppe „Multiple Sklerose“ Oelsnitz, Auerbach und Umgebung, Ines Müller. Sie sagt, dass gerade Menschen mit MS häufiger auf ein MRT angewiesen sind, dafür aber „Weltreisen nach Hof oder Greiz

unternehmen müssen“. Auch sind sie dabei immer auf Unterstützung z. B. durch einen Fahrer, welcher mit wartet und ihnen hilft, angewiesen. „Und Obergöltzsch und Untergöltzsch haben ein MRT, aber dieses ist für den Normalsterblichen nicht nutzbar“, bedauert die Leiterin der Selbshilfegruppe.

Im Anschluss an die Besichtigung des MRTs wurde bei Kaffee und Kuchen sowie einem kleinen Kulturprogramm noch viel gelacht und sich ausgetauscht.

Beide Selbsthilfegruppen erhielten durch eine private Spendergruppe einen finanziellen Unterstützungsbeitrag für die Gruppenarbeit. Diese Spende wurde mit großer Freude und Dank entgegengenommen.

Patientinnen und Patienten mit der Diagnose Krebs bedürfen einerseits einer gründlichen medizinischen Behandlung und einer hilfreichen Pflege, andererseits hat sich in den letzten Jahren gezeigt, wie wichtig auch eine psychologische Unterstützung während des Krankenhausaufenthalts und ebenso danach ist. Das ist die Aufgabe der Psychoonkologie. Die Psychoonkologie unterstützt und fördert den Genesungsprozess des erkrankten Menschen und achtet dabei auf dessen Bedürfnisse und Ressourcen, die das Gesundwerden erleichtern. Der Vortrag stellt die Situation eines kranken Menschen dar und zeigt insbesondere die Verfahren und Möglichkeiten zur Hilfe und Selbsthilfe auf. Herr Eckstein, Dipl.-Psychologe am Klinikum Obergöltzsch Rodewisch, steht Ihnen im Anschluss an den Vortrag für Fragen gerne zur Verfügung.

Dipl.-Psych. Eckstein

Vortrag: „Die Sprachentwicklung des Kleinkindes“

4. September 2013, 15:00-16:00 Uhr im Veranstaltungszentrum des Klinikums

Wir laden alle Bürger recht herzlich ein! Der Eintritt ist frei.

Referentin: Logopädin Frau Söll Anmeldung unter der kostenfreien Hotline: 0800 8001090

Die Veranstaltungsreihe „Gemeinsam wachsen“ ist ein Angebot der AOK PLUS in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Obergöltzsch Rodewisch. Der Vortrag richtet sich an Eltern mit Babys, Kleinkindern und Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Der Besuch der Veranstaltung ist für alle Interessierten kostenfrei! Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Klinikums unter: www.klinikum-obergoeltzsch.de Klinikum Obergöltzsch Rodewisch, Stiftstraße 10, 08228 Rodewisch, Telefon: 03744 361-0, Telefax: 03744 32907, E-Mail: postmaster@klinikum-obergoeltzsch.de, Internet: www.klinikum-obergoeltzsch.de


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Die FREUNDE laden zum Figurentheater ein

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Gesundheitsamt unterstützt Gesundheitsföderung in vogtländischen Kitas

Im Rahmen des Präventionsprogramms FREUNDE und der Gesundheitsförderung in Kitas finden vom 10. bis zum 12. September vier Theateraufführungen im Vogt-

land statt. Eingeladen sind mehr als 500 Kita-Kinder und ihre Erzieherinnen und Erzieher.

Bereits vor zwei Jahren war das Topolino Figurentheater mit dem gleichnamigen Stück „Freunde“ im Vogtland zu Gast und hat Geschichten rund um das Thema Freundschaft und Gleichsein erzählt.

In diesem Jahr wird es bei den Vorstellungen in Plauen, Pausa und Reichenbach wieder um Freundschaft und das Gefühl der Angst gehen.

Seit 2010 haben 62 Erzieher/Innen aus 22 Kindereinrichtungen (19 KiDie Freunde tas / 3 Horte) teilgenommen. WeiFoto: Landratsamt Vogtlandkreis tere 18 werden in diesem Jahr noch

Tillich im Vogtlandkreis:

Stippvisite im Klinikum

Der Besuch des Vogtlandkreises führte Ministerpräsident Stanislaw Tillich auch in das kreisliche Klinikum Obergöltzsch Rodewisch. Der Leitende Chefarzt Dr. Dietrich Steiniger führte seinen Gast durch das Klinikum, das in den zurückliegenden Jahren mehrfach umund angebaut und schrittweise auf den modernsten Stand gebracht wurde. Zu den neuesten medizinischen Geräten zählt ein Magnetresonanztomograph (MRT). Mit dem hoch auflösenden, kompakten Ganzkörper-Kernspintomographen verfügt das Klinikum über das modernste Gerät der Region. Neu ist am Rodewischer MRT, dass es über einen größeren Innendurchmesser von 70 Zentimetern verfügt und nur noch über eine Länge von 1,40 Metern und nicht wie bisher von zwei Metern. Durch die große Öffnung wird die Untersuchung auch von Menschen mit großer Körperfülle oder mit Platzangst möglich.

nur für den stationären Bereich angewendet werden, was die Mediziner sehr bedauern. Ihre Bitte, gemeinsam mit dem Klinikum zu wirken, das MRT auch im ambulanten Bereich anwenden zu können, gaben sie ihrem hohen Gast aus Dresden mit auf den Weg. Denn auch viele Patienten könnten lange Wege bis nach Plauen und anderswo nicht verstehen, wenn man vor Ort über derartige Technik verfüge, begründet Steiniger die Forderung nach der ambulanten Zulassung.

Die Palliativstation, die eine gute Arbeit bei der Behandlung von Patienten mit fortschreitenden sowie unheilbaren Erkrankungen und beim Erhalten einer bestmöglichen Lebensqualität leistet, sei heute bereits mit 123 Prozent mehr als ausgelastet, erfährt Tillich von Chefarzt Dr. Rolf-D. Hanrath. Eine Erhöhung der Bettenzahl sei ratsam. Tillich hätte hier nur einen äußerst geringen Einfluss, räumt der LanZurzeit darf das Gerät laut Kas- deschef gegenüber den Medizinern senärztlicher Zulassung jedoch ein. (pdk)

Hintergrund zum Programm FREUNDE:

Lebenskompetent – was heißt das? Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (1994) ist lebenskompetent, wer sich selbst kennt und mag, mitfühlend ist, kritisch und kreativ denkt, wer kommunizieren und Beziehungen führen kann, durchdachte Entscheidungen trifft, erfolgreich Probleme löst sowie Gefühle und Stress bewältigen kann. Hinter dem bundesweiten Programm FREUNDE steht ein einheitlich qualitätsgesichertes Konzept zur Lebenskompetenzförderung von Kindern ab 3 Jahren. In einer mehrtägigen Fortbildung werden ErzieherInnen aus Kitas geschult. Selbstwahrnehmung, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Problemlösefähigkeit, Umgang mit Stress und Gefühlen sowie kreatives und kritisches Denken werden geschult. FREUNDE baut auf den Sächsischen Bildungsplan auf. Das Programm wird vom Freistaat Sachsen gefördert.

Heimleiterin ehrt soziales Engagement

In der Wohnstätte Syratal helfen engagierte Ehrenamtliche

Heimleiterin Diana Zierold hatte ehrenamtliche Helfer zwischen 15 und 55 Jahren zu einem Dankeschönabend eingeladen. Vierzehn Schüler, Studenten und Berufstätige bringen frischen Wind ins Haus und bereichern mit ihren Ideen und Talenten das Leben der 82 behinderten Bewohner. Tatkräftige Unterstützung bekommen die 45 hauptamtlichen Mitarbeiter bei der Freizeitgestaltung und der Betreuung der Bewohner. Die Ehrenamtlichen kommen regelmäßig ins Haus, gehen mit den Bewohnern spazieren, spielen, beschäftigen sich und musizieren mit ihnen. Voller Dankbarkeit wird dies von den Bewohnern, aber auch von den Mitarbeitern im Syratal angenommen. Annekathrin Schmidt, Hausleiterin in der Wohnstätte Syratal,

folgen. Die Veranstaltungen werden vom Gesundheitsamt Vogtlandkreis organisiert.

Informationen zu den Veranstaltungen und zum Programm FREUNDE im Vogtlandkreis: Silke Müller, FREUNDE-Trainerin Gesundheitsamt Unterer Graben 1, 08523 Plauen Vorstellungen 10. 09. 13, 09:00 und 10:15 Uhr in Plauen, Unterer Graben, Kleiner Ratssaal 11. 09. 13, 10:00 Uhr in Pausa in der Kita „Kinderland“ 12. 09. 13, 10:00 Uhr in Reichenbach, Begegnungsstätte am Nordhorner Platz

räumt denn auch mit einem gängigen Klischee auf: „Oft sagt man, junge Leute würden sich nicht für andere einsetzen. Die vielen Ehren-

amtlichen in unserem Haus sind der beste Beweis dafür, dass dies nicht so ist und gerade junge Menschen sich wertvoll mit einbringen.“

Ehrenamtliche hilft bei Ausflug

Foto: SBW Vogtlandkreis gGmbH

Herzliche Einladung zum

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Tag der offenen Tür

am 14.09.2013 von 10:00 – 14:00 Uhr Das Klinikum Obergöltzsch Rodewisch stellt sein Leistungsspektrum vor und unterhält Sie mit einem bunten Programm: Ein begehbares Darmmodell informiert zur Anatomie und Erkrankungen des Darmes – Sie erhalten wertvolle Informationen rund um die Endoskopie. Die Schlaganfallbehandlung im Rahmen des Schlaganfallnetzwerkes Südwestsachsen am Klinikum wird vorgestellt u. v. m. • Vernissage: ab 10:00 Uhr zur Ausstellung „Andere Seiten“ von Frau Dipl.-Med. Monika Kampczyk und Herrn Dr. med. Roland Schäfer • Video: Knieendoprothetische Operation • Reanimationsschulungen: 10:30, 11:00 und 13:00 Uhr • Vorstellung der Fachabteilungen: Klinik für Unfall- und Gelenkchirurgie; Frauenklinik, Kreißsaal und Brustzentrum; Klinik für Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie; Radiologisches Institut; Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Schmerztherapie; Physiotherapie; Medizinische Versorgungszentren • Informationsstände: o Blutdruck-, Blutzucker-, Cholesterinmessungen und Diabetesberatung o Vorstellung Mammographiescreening; Beckenbodenzentrum und Fußambulanz; Sozialdienst, Hygiene, Lehrausbildung; Sozialpsych. Dienst, Psychosoz. Tumorberatung und Schwangerschaftsberatung des Gesundheitsamtes Vogtlandkreis; Firma Mauriczat, Logopädiepraxis Frau Söll, Hospizverein; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs und Selbsthilfegruppe Schlaganfall • Schnupperkurs: 10.30 Uhr und 11.30 Uhr „Dehnübungen für den Alltag“ in unserer Physiotherapie • Kinderprogramm: „Knusper, knusper Knäuschen ...“ Unsere kleinen Besucher erwarten verwunschene Frösche, liebreizende Prinzessinnen, verzauberte Prinzen und vieles mehr. Außerdem erhalten die Kinder in der Cafeteria des Klinikums eine Kugel Zaubereis für 0,10 Euro.

In die Röhre schauen Patienten, wollen sie das MRT im Klinikum Obergöltzsch auch ambulant nutzen. „Das ist ein Problem“, erfuhr Ministerpräsident Tillich. Foto: Dieter Krug

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. Erfrischen Sie sich bei der Verkostung des Getränkesortiments der Bad Brambacher Mineralbrunnen.

Kompetenz – Vertrauen – Geborgenheit

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Klinikum Obergöltzsch Rodewisch Stiftstraße 10, 08228 Rodewisch Telefon: 03744/361-0, Telefax: 03744/32907 E-Mail: postmaster@klinikum-obergoeltzsch de Internet: www.klinikum–obergoeltzsch.de


Spatenstich für neue Abwasseranlage im Waldpark Grünheide Seite 10

LANDKREIS-MOSAIK

Alte Kläranlage in der Trinkwasserschutzzone erfüllte nicht mehr die Kriterien

KJ 8/2013

Sachsens Sozialministerin Chris- ins Vogtland. Zunächst unterzeich- Landesverband Sachsen des Deut- neuer Kooperationspartner für die tine Claus kam zu einer Stippvisite nete sie eine Vereinbarung mit dem schen Jugendherbergswerkes als Sächsische Ehrenamtskarte. Danach griff sie im Waldpark Grünheide mit Wirtschaftsfachleuten und Kommunalpolitikern beherzt zum Spaten für eine neue Pumpstation in Sachsens größter Kinderund Jugendfreizeiteinrichtung.

die Baumaßnahme in einem Wertumfang von 812.000 Euro steuert der Freistaat Fördermittel bei, die notwendigen Eigenmittel trägt der Waldpark. Allein in den jetzigen Sommerferien verbuchte der Waldpark 8.300 Übernachtungen und war Gastgeber für 2.250 Urlauber.

Noch in diesem Jahr wird durch den einheimischen VSTR Rodewisch die neue Pumpstation und eine über zwei Kilometer lange Abwasserleitung gebaut. Damit sollen die anfallenden Abwässer der jährlich rund 50.000 Gäste entsorgt werden. Die Baumaßnahe berücksichtigt sowohl die saisonbedingt starken Schwankungen der Gästezahlen als auch die zu erfüllenden Richtlinien für eine Kläranlage in Foto: Joachim Thoß einer Trinkwasserschutzzone. Für

Dazu zählte u. a. die Fußballferienschule Vogtland, die Münchner Sportjugend, die Lebenshilfe Dresden und der Basketballverband Sachsen. Sie werden schon zu den Stammkunden gezählt. Neue Partner konnten mit der Lebenshilfe München und dem Diakonischen Werk Dessau gewonnen werden. Nächste Veranstaltung ist am 22. September. Um 14.00 Uhr beginnt das Waldpark-Familienfest.

Ehrenamtskarte Sachsen würdigt Engagement mit Vergünstigungen

Alle Kommunen haben die Möglichkeit, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Die Neuauflage vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 ist erhältlich und kann über die Städte und Gemeinden bestellt werden. Die zahlreichen Kooperationspartner bieten Inhabern der Karte Vergünstigungen an, zum Beispiel

durch freien oder ermäßigten Ein- bestätigt die Anmeldung. Trägerortritt in Schwimmbäder, Schlösser ganisationen können sein: Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsund Museen. pflege, die örtlichen Träger der Die Ehrenamtskarte können alle Freien Wohlfahrtspflege sowie Engagierten erhalten, die die ent- Kirchgemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, sosprechenden Kriterien erfüllen. Die Bewerbung erfolgt über einen weit sie als gemeinnützig anerkannt Antrag. Die Trägerorganisation des sind, Gemeinden und Gemeindebürgerschaftlichen Engagements verbände.

Erste Schritte zum Fußballprofi

Fußballferienschule im Waldpark Grünheide lockt jährlich begeisterte Kicker

Im Beisein von Landrat Tassilo Lenk und Auerbachs Bürgermeister Manfred Deckert wurde am 15. Juli die 22. Auflage der Fußballschule Vogtland eröffnet. Einmal mit Profis trainieren und sich diesen oder jenen Trick abschauen: Im ersten von fünf Durchgängen erfüllte sich dieser Traum für 64 fußballbegeisterte Jungen und ein Mädchen im Waldpark Grünheide. Fußballlegenden wie Konrad Weise, Eberhard Vogel und Rainer Schlutter zeigten den jungen Nachwuchskickern aus ganz Deutschland, wie sie die eigene Technik, Koordination und ihr Spiel mit dem runden Leder verbessern können. Nach der kompletten Einkleidung mit Trikots, Hosen und Stutzen, die es als Geschenk gab, ging es gleich auf den Platz. In kleine Gruppen aufgeteilt, überzeugten sich die Trainer in einer ersten Trainingseinheit vom Ballgefühl und der Balltechnik ihrer Schützlinge. Danach erhielten beispielsweise die

Die Beurteilung der Nachweisführung sowie die Vergabe der Ehrenamtskarte an engagierte Bewerber obliegen der Gemeinde, die dem Wohnsitz des Bewerbers entspricht. Alle Details sind zu finden unter: www.ehrenamt.sachsen.de.

Auch die Faltblätter gibt`s kostenlos im download.

jungen Kicker von Trainer Konrad „Conny“ Weise, der mit dem FC Carl Zeiss Jena dreimal Pokalsieger wurde, eine erste Lehrstunde im „Täuschen“. „Man muss nicht 100 Kniffe können, sondern zwei oder drei Finten richtig beherrschen und diese immer wieder variieren“, erklärte der Profi dem Nachwuchs. Den Erfolg ihrer Trainingseinheiten konnten die jungen Kicker dann im großen Waldparkfußballturnier zum Abschluss der Fußballwoche unter Beweis stellen. Neben dem Dribbeln, Flanken und Torschießen stand natürlich auch der Freizeitspaß im Mittelpunkt des siebentägigen Camps. So wurden Ausflüge zum Freizeitpark Plohn, der Sommerrodelbahn und ins Freibad Brunn organisiert. Die 22. Fußballschule Vogtland durchliefen in den vergangenen Wochen mehr als 300 Jugendliche. „Dass sich dieses Camp über die vielen Jahre so großer Beliebtheit erfreut, zeugt von der Qualität des Angebotes“, freute Foto: Mario Morgner sich Landrat Dr. Lenk. mm Anzeige

Passivhaus • staatliche Förderung


KJ 8/2013

Erfolgreiche Absolventen in der Landwirtschaft:

LANDKREIS-MOSAIK

Zeugnisse an Staatlich geprüfte Wirtschafter

rian Koch, Luisa Schwind, Martin Glück, Janek Kubitzki, Daniel Seumel, Jan Greifenhagen, Marcel Müller, Bert Spitzner, Mario Grünert, Steffi Pippig, Mario Steude, Maik Hartmann, Christin Ramm, Marvin Warg, Christopher Hecht, Christoph Richter, Phillip Weinitzke, Philipp Jürgens, Maximilian Wir beglückwünschen: Lutz Adler, Manuela Kessler, Mar- Schaller und Stefan Zimmermann. tin Schenker, Marcus Glück, Flo- Hervorzuheben ist das herausraIn der Kapelle Neuensalz erhielten 24 Fachschulabsolventen feierlich ihre Abschlusszeugnisse als Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft durch Schulleiter Michael Eckl.

gende Ergebnis von Janek Kubitzki aus der APROHA GmbH in Tirpersdorf mit der Note 1,0.

Ob als mithelfendes Familienmitglied, als Betriebsleiter oder verantwortlicher Mitarbeiter in größeren Landwirtschaftsbetrieben wünschen wir allen Absolventen eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft.

Seite 11

Tag der offenen Tür am 14. September 2013 von 9:00 bis 14:00 Uhr

Wir laden Sie herzlich ein und bieten Ihnen folgende Informationsmöglichkeiten: Informationsveranstaltungen zum Auswahlverfahren und zu den Studiengängen Fachvorträge einzelner Fachbereiche Informationsstände Einstellungsbehörden Fachbereiche Studenten Geschäftsstelle des Auswahlausschusses Wohnheimverwaltung Führungen über den Campus Das detaillierte Programm finden Sie ab August unter www.fhsv.sachsen.de.

Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Herbert-Böhme-Straße 11, 01662 Meißen, Telefon: (03521) 473 0, E-Mail: poststelle@fhsv.sachsen.de

Studium für das mittlere Management in sächsischen Behörden und der Justiz

Fachschulabsolventen, Lehrer und Mitarbeiter der Fachschule für Landwirtschaft Plauen sowie der 1. Beigeordnete Rolf Keil vor der Kapelle Neuensalz Foto: SMUL

Berufsakademie Plauen

Neuer Studiengang Lebensmittelsicherheit geht in sein drittes Jahr

Zurzeit studieren rund 330 junge Leute an der Studienakademie Plauen. Das neue Studienjahr startet am 1. Oktober 2013 in den Ausbildungsrichtungen Technisches Management, Gesundheits- und Sozialmanagement, Handel und Internationales Management sowie Lebensmittelsicherheit. Dieser Studiengang geht nun in sein drittes Jahr und beginnt sich nach der Anlaufphase erfolgreich zu etablieren, wie Landrat Dr. Lenk nach einem letzten gemeinsamen Gespräch mit dem Leitenden Veterinärdirektor des Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramtes, Dr. Hans-

Georg Möckel, und der Direktorin der Studienakademie, Annerose Baumann, informiert. Mit über 20 Bewerbern kann auch das dritte Studienjahr gut beginnen, verweist der Landrat auf das Normativ von mindestens 18 Studenten in den ersten drei Jahren. Für den neuen Studienbeginn werden auch wiederum verlässliche Praxispartner gesucht, so Landrat Dr. Lenk zu der ständig hinter den Kulissen laufenden Arbeit. Viele der Unternehmen, die mit der Berufsakademie bereits zusammen arbeiten, befinden sich in ganz Deutschland. Im Vogtland gehören beispielsweise so bekannte

Firmen wie die Wernesgrüner Brauerei, Bad Brambacher Mineralquellen und die Stangengrüner Mühlenbäckerei dazu. Und für weitere Partner, so Lenk, gelte es Überzeugungsarbeit zu leisten. Lenk hat ab 2014 auch einen neuen Studiengang im Auge, mit dem die medizinische Versorgung auf dem Lande verbessert werden kann. Derzeit laufen entsprechende Gespräche und Vorbereitungen. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema Hygiene-Ärzte neu zu besetzen. Ziel ist es, einen Ausbildungsgang für Sachsen und darüber hinaus neu zu etablieren.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande muss zukünftig gesichert bleiben. Wie das bei weniger Ärzten funktionieren könnte, davon hat Landrat Dr. Lenk fürs Vogtland konkrete Vorstellungen. Die den Hausarzt anhängigen Routine- und adminstrativen Aufgaben könnten auf einen Assistenten übergehen. Lenk spricht vom Berufsbild „Physician Assistent“ oder übersetzt „Medizinischer Assistent“. Damit könnte der Hausarzt sich mehr seiner eigentlichen me-

dizinischen Arbeit und dem Patienten widmen. Der Arzt als Spezialist wäre entlastet. Das wiederum hilft, den Versorgungsgrad im ländlichen Raum zu sichern. Mit der Berufsakademie Plauen gäbe es sogar die Bildungseinrichtung in der Region sowie Praxispartner für eine duale Ausbildung. Die Ausbildung Lebensmittelsicherheit habe man selbst auf den Weg gebracht, warum nicht auch diese, ist Lenk zuversichtlich. Zuspruch gibt es vom Vorsitzenden

der Kreisärztekammer und signalisierte Unterstützung von Ministerpräsidenten Tillich sowie der Bundesarbeitsministerin. Als Nächstes steht ein Gespräch mit der Landesärztekammer an. „Wir müssen miteinander ein gutes Konzept fürs Vogtland und für Sachsen entwickeln. Es ist ein Pilotprojekt für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, um die demografischen Herausforderungen zu bewältigen“, so Lenk, um den Prozess weiterzubewegen.

Physician Assistent – Medizinischer Beruf der Zukunft?

Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2013

Wir bieten zum September 2014 folgende Studiengänge an: • Allgemeine Verwaltung Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.) • Sozialverwaltung Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.) • Sozialversicherung Studienziel: „Bachelor of Laws“ (LL. B.)

In diesen Studiengängen erfolgt das Studium in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsentgelt. • Steuerverwaltung Studienziel: „Diplom-Finanzwirt/in“ (FH) • Rechtspflege Studienziel: „Diplom-Rechtspfleger/in“ (FH) • Vollzugs- und Verwaltungsdienst Studienziel: „Diplom-Verwaltungswirt/in“ (FH)

In diesen Studiengängen erfolgt das Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit schwerer Behinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

ONLINE-Bewerbungen nehmen wir unter www.fhsv.sachsen.de entgegen. In Ausnahmefällen kann man sich auch mit dem Bewerbungsbogen bewerben. Diesen finden Sie auf der Homepage der Fachhochschule Meißen.


Warum Schulsport so wichtig ist Seite 12

LANDKREIS-MOSAIK

KJ 8/2013

Ergebnisse der Einschuluntersuchungen des Gesundheitsamtes warnen

In den letzten Jahren wird eine Entwicklung besonders deutlich: Kinder bewegen sich heute wesentlich weniger, als sie es noch vor einigen Jahren getan haben. Der Anteil der Kinder, die ihre Freizeit mit Hilfe von Computer, Fernseher und Co. gestalten, nimmt immer mehr zu. Für diese Kinder bietet der Schulsport häufig die einzige Möglichkeit sich überhaupt sportlich zu betätigen.

Gerade im Kindes- und Jugendalter fördert Bewegung das gesunde Wachstum. Schulsport ist eine Notwendigkeit, um die körperlichen Fähigkeiten der Kinder zu trainieren, soll Spass machen und Abwechslung bieten.

dazu beitragen, dass schwierige Lebenssituationen besser bewältigt und dass u. a. Fitness und Wohlbefinden, Selbstvertrauen und sozialer Rückhalt gestärkt werden. In diesem Sinne sollten gesundheitliche, sozial-integrative u. a. gesellschaftliche Funktionen des Sports angenommen, offensiv vertreten und kritisch begleitet werden. Der Schulsport bietet die einmalige Chance, eine umfassende Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler aufzubauen, weil Bewegung, Spiel und Sport Fähigkeiten wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leistungsbereitschaft fördern und festigen. Schulsport ist der einzige „Sport

Die Zahlen der Schulanfänger mit Übergewicht und krankhaftem Übergewicht sind seit 2010 wieder im Ansteigen.

Staffelwettbewerb der Grundschulen

Einschlägige Untersuchungen haben gezeigt, dass Bewegung auch das Lernen positiv beeinflusst. Das Ziel sollte es sein, so viele Kinder wie möglich schon in frühen Jahren für ein gewisses Maß an Sport zu begeistern, damit zumindest grundlegende motorische Fähigkeiten gefördert werden. Sportliche Aktivitäten können

Foto: KSB

für alle“ Kinder und Jugendlichen.

Dass Sport und Schulsport so bedeutsam sind, zeigen einige Zahlenbeispiele von Schulanfängern im Schuljahr 2011/12 aus dem Vogtlandkreis. Leider ist ein stetiges Anwachsen der grobmotorischen Defizite zu verzeichnen.

„Sächsisches Kindersportabzeichen – FLIZZY“ für Drei- bis Siebenjährige

Vogtlandweiter Auftakt am 26. Oktober in Auerbach Motto „Bewegung macht Spaß“

Seit nun mehr 100 Jahren können Beweglichkeit und Schnelligkeit Groß und Klein (ab 7 Jahren) das sind hauptsächlich die koordinatiDeutsche Sportabzeichen ablegen. ven Fähigkeiten gefragt. Doch was ist mit den Kleinsten? Belohnt wird die Anstrengung mit Im Vogtland gab es für die Kleinen einer „FLIZZY“-Urkunde bzw. eibislang den Blauen Klecks – das nem „FLIZZY“-Pin. Kindersportabzeichen für Kinder von 4 bis 7 Jahren. Am 9. Juli 2013 präsentierte der Landessportbund Sachsen e. V. ein einheitliches „Sächsisches Kindersportabzeichen“, die kleinen Sportmaus „FLIZZY“. Nun haben sachsenweit alle Drei- bis Siebenjährigen die Möglichkeit, ein Kindersportabzeichen abzulegen. Orientiert an wissenschaftlichen Erkenntnissen wurden sieben altersgemäße Übungen ausgewählt. Neben Sprungkraft,

Auftakt für das sächsische Kindersportabzeichen im Vogtland ist am 26. Oktober 2013. Dazu werden alle Sportvereine mit ihren Kindersportgruppen eingeladen. Zwischen 10:00 bis ca. 14:00 Uhr kann in Auerbach in der Seminarturnhalle das Sportabzeichen abgelegt werden.

Informationen zum Thema Kindersport, Kindersportgruppen im Vogtland sowie zum sächsischen Kindersportabzeichen gibt es unter www. KSB-Vogtland.de und beim: Kreissportbund Vogtland e. V. Ansprechperson: Judith Zettel, Tel.: 03741 222567 sowie zettel@ksb-vogtland.de

Foto: KSB


KJ 8/2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Seite 13

Öffentliche Bekanntmachung

der Kreiswahlleiterin über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl am 22. 09. 2013 im Wahlkreis 166 – Vogtlandkreis

Gemäß § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz i. V. m. § 38 Bundeswahlordnung wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Kreiswahlausschuss des Vogtlandkreises hat in seiner Sitzung am 26. 07. 2013 die eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 166 – Vogtlandkreis geprüft und über deren Zulassung entschieden. Folgende Kreiswahlvorschläge wurden zugelassen: Partei (Kennwort)

1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 2 DIE LINKE (DIE LINKE) 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 4 Freie Demokratische Partei (FDP) 5 BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) 6 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 7 – 11 entfällt 12 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Name, Vornamen

Hochbaum, Robert Pfau, Janina Zabel, Benjamin Frank Treeck, Martin Russo, Hanna Susanne Agnes Schimmer, Arne Wolfgang

Geburtsjahr Geburtsort 1954 Pforzheim 1983 Plauen 1987 Plauen 1961 Soest 1958 Gosheim 1973 München

Grünler, Kai

1971 Plauen

Beruf oder Stand

Bundestagsabgeordneter

Studentin

Lehrer

Rechtsanwalt Rentnerin

Landtagsabgeordneter Informatiker

Wohnanschrift

Am Markt 7 08223 Falkenstein/Vogtl. Falkensteiner Str. 41 08541 Neuensalz Antonstraße 56 08523 Plauen Wiesenstraße 3 08209 Auerbach/Vogtl. Mittelhöhe 1 07952 Pausa-Mühltroff Ermelstraße 13 01277 Dresden Gartenstraße 5 08523 Plauen

Kuhn Kreiswahlleiterin

Haushaltssatzung

des AZV „Reichenbacher Land“ für das Haushaltsjahr 2013

Gemäß Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323) hat die Verbandsversammlung des AZV „Reichenbacher Land“ in ihrer Sitzung am 05. 06. 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

Mit Feststellungsbescheid vom 18. 07. 2013 bestätigte das Landratsamt Vogtlandkreis die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2013. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht. §1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben des AZV „Reichenbacher Land“ voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

- Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestands auf

festgesetzt.

4.299.913 EUR 3.957.300 EUR 342.613 EUR 0 EUR

0 EUR

0 EUR 0 EUR 0 EUR

342.613 EUR 0 EUR 342.613 EUR 3.248.713 EUR 2.189.500 EUR

1.059.213 EUR 52.200 EUR 472.000 EUR -419.800 EUR 639.413 EUR

730.834 EUR 1.693.334 EUR -962.500 EUR -323.087 EUR


Seite 14

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

KJ 8/2013

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

0 EUR

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

0 EUR

§3

§4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt.

791.000 EUR

Umlage für Betriebskosten Straßenentwässerungsanteil Umlage für nicht gebührenfähige Kosten aus Rechtsstreitigkeiten

168.700 EUR 17.513 EUR

Weitere Festsetzungen

§5

§6

0 EUR

Hinweis: Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Netzschkau, den 25. 07. 2013

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. 01. 2013 in Kraft.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung erfolgt in der Zeit vom 26. 08. bis einschließlich 03. 09. 2013 in den Geschäftsräumen des AZV „Reichenbacher Land“, Weidig 8, 08491 Netzschkau, während der üblichen Geschäftszeiten.

Reichenbach, den 25. 07. 2013 Dieter Kießling Verbandsvorsitzender AZV „Reichenbacher Land“

Hinweis bei der Bekanntmachung: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Abwasserzweckverband (AZV) „Reichenbacher Land“ informiert

Art der Änderung: 1. Änderung des Gebäudenachweises

Information zur Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen Information zur Erteilung des förderunschädlichen vor- In den oben genannten Gemarkungen wurde der Gebäudezeitigen Baubeginns zur Umstellung auf vollbiologische bestand des Liegenschaftskatasters auf der Grundlage von Luftbildern aktualisiert. Hierbei wurden fehlende Gebäude Kleinkläranlagen für die betroffenen Grundstücke in die Liegenschaftskarte übertragen und weggefallene GeDie Sächsische Aufbaubank (SAB) hat den vom 25. Februar bäude entfernt. 2009 erteilten förderunschädlichen Baubeginn zum Ersatz bzw. Umrüstung bereits bestehender Grundstücksentwässe- Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Georungsanlagen auf vollbiologische Anlagen der Gemarkung information ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG1 für die Foschenroda mit Bearbeitungsstand vom Juli 2013 gegen- Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änüber dem AZV „Reichenbacher Land“ ergänzt. derung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Allen BetrofNach Bestätigung durch den AZV und bei Einhaltung der fenen wird die Änderung des Liegenschaftskatasters durch Nebenbestimmungen der SAB kann mit dem Bau bzw. Um- Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Berüstung vorhandener Anlagen begonnen werden. Diese Ne- kanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 benbestimmungen, sowie die entsprechenden Formulare/An- SächsVermKatG. tragsunterlagen können ebenfalls beim AZV erfragt werden. Die Fortführungsnachweise Nr. 1342-35, 6932-40, 1301-79, 6934-116,1325-53 und 1338-647 sowie weitere FortfühGeschäftsstelle des AZV: rungsunterlagen über die Änderung der Daten des LiegenWeidig Nr. 8, 08491 Netzschkau schaftskatasters liegen Tel.: 03765-305030, Fax: 03765-305050 E-Mail: kontakt@azv-rl.de ab dem 26. 08. 2013 bis zum 27. 09. 2013 am Landratsamt Vogtlandkreis in der Geschäftsstelle Offenlegung der Änderung von Daten des Amtes für Kataster und Geoinformation, des Liegenschaftskatasters Europaratstraße 19, 08523 Plauen nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und am Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr am Dienstag von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Katastergesetz am Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des LiegenschaftsBetroffene Gemarkungen: katasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als beSchönau, Drochaus, Altmannsgrün (Gemeinde Treuen), kannt gegeben. Oberpirk, Unterlauterbach und Treuen

Wir weisen darauf hin, dass die Gebäude- und Nutzungsdarstellungen in der Liegenschaftskarte von der Örtlichkeit abweichen können. Erst durch eine Katastervermessung vor Ort können die Gebäude und Nutzungen eines Flurstückes detailgetreu und lagegenau in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Aus diesem Grunde entbindet die Gebäudedarstellung aus dem Luftbild den Grundstückseigentümer nicht von der Pflicht zur Gebäudeeinmessung nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung des Flurstückes geändert wurde, hat der Grundstückseigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes im Liegenschaftskataster zu veranlassen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon: 03741/392-2416 oder Mail: poststelle.kataster@vogtlandkreis.de). Sie haben dort auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzusehen. Diese Änderungen der Daten des Gebäudenachweises aus Luftbildern stellen keine Verfügung mit rechtserheblicher Wirkung (Verwaltungsakt) im Sinne des § 35 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) dar. Daher ist ein Rechtsbehelf gegen diese Amtshandlung ausgeschlossen. Plauen, den 11. 07. 2013

Dr. Lenk Landrat

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 05. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 140 ff) in der jeweils geltenden Fassung.


KJ 8/2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

des Landratsamtes Vogtlandkreis zur Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Errichtung und Betreibung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen durch die Firma RV Vogtland GmbH am Standort Friedensstraße 24 in 08468 Reichenbach AZ: 106.11/0504/13/8.9b8.12a-2/14/§ 16-01 vom 24. 08. 2013

§7

§8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13

Duldungspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken Befreiungen Bestandsschutz, alte Rechte Entschädigungen, Ausgleichsleistungen Ordnungswidrigkeiten Andere Rechtsvorschriften, Rechte Dritter Inkrafttreten der Verordnung/Außerkrafttreten der alten Verordnung

Anlage 1 Anlage 2

(zu § 2 Abs. 4) Übersichtskarte (zu § 2 Abs. 2) Flurstücksverzeichnis

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Süden – Im Süden schließt die TWSZ III an die TWSZ II an. Westen – Der Westen des TWSG Schutzzone III schließt die Flurstücke 1/31, 123, 213, 217 und 216 der Gemarkung Geilsdorf ein. Weiter in nördlich schließt die TWSZ III die Flurstücke 223, 171, 170, 153 und 133 der Gemarkung Schwand ein. Auch hier werden die nicht erwähnten Flurstücke durch geradlinige Verbindungen geteilt. Das gesamte Schutzgebiet umfasst eine Fläche von 235,1 ha. Die genaue Ausgrenzung der einzelnen TWSZ ist aus der, der Verordnung zugehörigen, Schutzgebietskarte ersichtlich.

(3) Das Trinkwasserschutzgebiet erstreckt sich ganz oder teilAuf der Grundlage von § 51 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Was- weise auf folgende Gemarkungen: SZ I – Geilsdorf serhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung SZ II – Geilsdorf der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom SZ III – Geilsdorf, Schwand, Unterweischlitz Die Firma RV Vogtland GmbH, vertreten durch den Ge- 06. 08. 2009 S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetschäftsführer, Herrn Matthias Gorsler, beantragte mit Unter- zes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, 4) Die Grenzen des Trinkwasserschutzgebietes und seine lagen vom 11. 09. 2012, eingegangen am 12. 09. 2012 beim in Verbindung mit Schutzzonen sind in der Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 Landratsamt Vogtlandkreis gemäß § 4 Bundes-Immissions(Anlage) dargestellt. Für den Grenzverlauf gilt die Linienau48 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fas§ schutzgesetz (BImSchG) die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Be- sung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (Sächs- ßenkante. In der Originalkarte sind die Schutzzonen wie treibung Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen GVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Geset- folgt gekennzeichnet: SZ I Rot bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Auto- zes vom 06. 06. 2013 (SächsGVBl. S. 451, 468) SZ II Grün wracks einer Gesamtlagerfläche von 1 000 bis weniger als SZ III Gelb 15 000 Quadratmetern oder einer Gesamtlagerkapazität von erlässt der Vogtlandkreis als Untere Wasserbehörde die fol100 bis weniger als 1 500 Tonnen gem. Nr. 8.12.3.2 des gende Verordnung: (5) Die genannte Kartenunterlage (Anlage 1) und das FlurAnhangs 1 zur 4. Verordnungen zur Durchführung des Bunstücksverzeichnis (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Verord§ 1 des-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV) sowie einer nung. Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag gemäß Nr. 8.11.2.2 des Anhangs 1 der 4. (1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird (6) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Tief- der im Trinkwasserschutzgebiet gelegenen Flurstücke berühBImSchV. brunnens Geilsdorf das in § 2 näher beschriebene Trinkwas- ren nicht die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen. Der Standort der geplanten Anlage befindet sich auf dem Ge- serschutzgebiet festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet führt lände Friedenstraße 24 in 08468 Reichenbach auf einem die Bezeichnung „Trinkwasserschutzgebiet Tiefbrunnen (7) Die Karte nach Absatz 4 wird im Landratsamt Vogtlandkreis, untere Wasserbehörde Teil des Flurstückes 1672/22 der Gemarkung Reichenbach, Geilsdorf“ (TWSG TB Geilsdorf). Dienststelle Plauen In diesem Gebiet gelten die in den §§ 3 bis 7 enthaltenen Gemeinde Reichenbach. Bahnhofstraße 46-48 Verbote und Beschränkungen sowie Handlungs- und Dul08523 Plauen Gemäß Nr. Nr. 8.7.1.2 des Anhangs 1 Gesetzes über die Um- dungspflichten. Zimmer 226 weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 des UVPG war für diese beantrage Lageranlage eine stand- (2) Von der Verordnung begünstigt ist der Zweckverband auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung zur kostenlosen Einsicht ortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles i. S. d. § 3 c Satz 2 Wasser und Abwasser Vogtland, Sitz Plauen. durch jedermann während der Sprechzeiten ausgelegt (ErUVPG durchzuführen. satzverkündung). §2 Gliederung des Trinkwasserschutzgebietes Nach erfolgter standortbezogener Vorprüfung zum UVPG (8) Einsichtnahme und räumlicher Geltungsbereich konnte festgestellt werden, dass die Errichtung und der BeDie Verordnung mit der im § 2 Abs. 4 benannten Karte (Antrieb der geplanten Anlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Schutz- (1) Das Trinkwasserschutzgebiet gliedert sich in die folgen- lage 1) wird nach Vollzug der Bekanntmachung zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten güter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima den Schutzzonen (SZ): niedergelegt: SZ I – Fassungsbereich und Landschaft, Kultur- und Sachgüter erwarten lässt. - im Landratsamt Vogtlandkreis – untere Wasserbehörde – SZ II – engere Schutzzone - im Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland, SZ III – weitere Schutzzone Ein Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Sitz Plauen UVPG konnte somit entfallen. Die Entscheidung gegen die (2) Verbale Beschreibung des TWSG Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird §3 hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die Entscheidung ist Die Trinkwasserschutzzone I hat eine Fläche von 0,04 ha und Schutzbestimmungen für die Schutzzone I erstreckt sich allseitig um den Brunnen in einem Abstand von gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. 10 m. Die östliche Begrenzung der TWSZ I ist der Straßen(1) Unter Beachtung der in der Schutzzone I gebotenen Vorrand der Kreisstraße K7859. Plauen, den 15. 07. 2013 Die TWSZ II umfasst die TWSZ I mit einer Fläche von sicht sind nur die folgenden Handlungen zulässig: 9,84 ha. Die Außengrenze der TWSZ II verläuft im Süden 1. Durchführung erforderlicher Überwachungsaufgaben des Landratsamt des Vogtlandkreises Betreibers der Wassergewinnungsanlage sowie der zuund Südwesten entlang der Flurstückslinie des Flurstücks ständigen Wasserbehörde, die im Rahmen ihrer Hoheits424/1. Die TWSZ II zieht sich im Westen von der Nordwestbefugniss handelt, lichen Ecke dieses Flurstücks bis zur südlichen Ecke des Flurstücks 428/7 hin. Der Norden der TWSZ II grenzt an die 2. Handlungen zum ordnungsgemäßen Betreiben, Warten i. V. oder Unterhalten der Wassergewinnungsanlage und den Flurstücke 428/7, Teile von 428/9 sowie 428/6 und 428/5 an. Beck dazugehörigen Grundstücken, Erforderliche ErdaufDer Osten wird durch Waldwege bzw. geradlinige VerbinDezernent II schlüsse sind anzeigepflichtig nach § 5 dieser Verorddungen zwischen den Wegen beschrieben. nung, Die TWSZ III umschließt eine Fläche von 225,22 ha. VERORDNUNG Norden – Im Norden verläuft die TWSZ III entlang der Flur- 3. Mähnutzung von Grünland ohne Düngung und ohne Anwendung von Pflanzenschutz- und Pflanzenstärstücksgrenze vom Flurstück 133 der Gemarkung Schwand. des Vogtlandkreises zur Neufestsetzung kungsmitteln. Das Mähgut ist nach dem Schnitt abzuAnschließend zieht sich die Grenze entlang des Waldes oberdes Trinkwasserschutzgebietes fahren. halb der Ortsverbindungsstraße Weischlitz – Schwand bis hin für den Tiefbrunnen Geilsdorf zum Gemarkungswechsel. – Trinkwasserschutzgebietsverordnung Auf der Gemarkung Unterweischlitz schließt die TWSZ III (2) In der Fassungszone (TWSZ I) sind verboten: Tiefbrunnen Geilsdorf – fast das gesamte Feld oberhalb der Ortsverbindungsstraße alle anderen Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen, Vom 07. August 2013 Weischlitz – Schwand ein. Lediglich das Flurstück 212/2 die eine Gewässergefährdung besorgen lassen. wird geteilt. Das letzte Stück bis zur Gemarkungsgrenze ist Inhaltsübersicht: §4 durch die Ortsverbindungsstraße Weischlitz Schwand beSchutzbestimmungen für die Schutzzonen II und III grenzt. § 1 Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Osten – Auf der Gemarkung Geilsdorf schwenkt die Grenze § 2 Gliederung des Trinkwasserschutzgebietes und räum- der TWSZ III nach dem Flurstück 260/2 nach Süden ab. Der (1) In der engeren Schutzzone II und in der weiteren Schutzlicher Geltungsbereich Osten der TWSZ III schließt die Flurstücke 260/2, 262/4, zone III sind alle Einrichtungen, Handlungen und Maßnah§ 3 Schutzbestimmungen für die Schutzzone I 256/2, 271, 292i, 299, 334/1, 388/4 und 388/6 der Gemar- men verboten, die eine Gewässergefährdung besorgen las§ 4 Schutzbestimmungen für die Schutzzonen II und III kung Geilsdorf ein. Die anderen nicht erwähnten Flurstücke sen. § 5 Anzeigepflichten im Osten werden durch geradlinige Verbindungen geschnit§ 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes (2) Insbesondere gelten folgende Ge- und Verbote: ten und nur zu einem Teil der TWSZ III zugeordnet.


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzungen

1.01 Jegliche über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehenden Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt, die Grundwasserüberdeckung vermindert oder die Erosion begünstigt werden, sind verboten.

1.02 Die mit Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft auszubringende Gesamtstickstoffmenge darf bei Ackerland 135 Kilogramm pro Hektar und Jahr und bei Grünland 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr nicht überschreiten. Weitergehende Regelungen gemäß Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung)1 Mit Festmist kann eine Gesamtstickstoffmenge von maximal 180 Kilogramm Stickstoff pro Hektar auf Ackerflächen ausgebracht werden, wenn die Festmistausbringung im Frühjahr erfolgt und in dem mehrjährigen Zeitraum bis zur nächsten Festmistausbringung die mittlere Gesamtstickstoffzufuhr mit den in Satz 1 genannten Düngern insgesamt nicht mehr als 60 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr beträgt.

1.03 Dauergrünlandumbruch ist verboten, außer umbruchlose Grünlanderneuerung im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde.

1.04 Durch eine ganzjährige Pflanzendecke (Begrünung) ist der Stickstoffeintrag in das Gewässer zu reduzieren. Der Umbruch der Begrünung darf frühestens vier Wochen vor der Wiederbestellung erfolgen. Ein längerer Zeitraum zwischen Umbruch der Begrünung und Wiederbestellung ist nur zulässig, wenn der Umbruch nicht vor dem 1. November erfolgt und im nachfolgenden Frühjahr auf der umgebrochenen Fläche eine Hauptfrucht, mit Ausnahme von Mais, angebaut wird. Eine Begrünung ist durch Aussaat (gezielte Begrünung) oder anderweitig ohne Ansaat (Selbstbegrünung) sicherzustellen. Lfd. Ziff. 1.05

1.06

1.07

1.08 1.09

1.10

Handlungen

Anlegen und Betreiben von Pflanzenkompostierungsanlagen

Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Ausbringung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln aus Luftfahrzeugen

in der engeren Schutzzone (SZ II) verboten

verboten

verboten

Lagerung von Pflanzenschutz verboten und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Aufbringen von Wirtschafts- verboten dünger (Jauche, Gülle, Silagesickersaft und ähnlichen Stoffen)

Ausbringen von Düngeverboten mitteln und Silagesickersaft auf Brache, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten, sofern das Sickerwasser oder der Sickersaft nicht schadlos aufgefangen werden

verboten, a) wenn die Pflanzenschutzmittel nicht für Wasserschutzgebiete zugelassen sind, b) wenn keine flächenbezogenen Aufzeichnungen über den Einsatz auf erwerbsgärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorgenommen werden, c) in einem Abstand von weniger als zehn Metern zu oberirdischen Gewässern, d) zur Bodenentseuchung2. verboten

verboten, außerhalb von überdachten Flächen verboten vom 15. Oktober bis 01. März, auf begrünten Flächen dürfen jeweils nach der letzten Ernte innerhalb der Vegetationsperiode zum Verbotszeitraum maximal 80 Kilogramm Gesamt-Stickstoff je Hektar ausgebracht werden. Dies gilt für ackerbaulich genutzte Flächen, wenn jeweils nach der letzten Ernte die Ausbringung zu a) Grase, Untersaaten oder Zwischenfrüchten, soweit der Leguminosenanteil jeweils unter 50 Prozent liegt, b) Winterraps, Winterrübsen oder in Verbindung mit einer GetreideStrohdüngung erfolgt. Die Ausbringung zu anderen Herbstansaaten ist nur zulässig, soweit durch eine Bodenuntersuchung nach der Nmin-Methode ein Stickstoffdüngebedarf vor der Ausbringung nachgewiesen wird. verboten

Düngeverordnung (DüV) – Verordnung über die Anwendung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I Nr. 7 vom 05. 03. 2007 S. 221), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 durch Artikel 5 Abs. 36 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (BGBl. I Nr. 10 vom 29. 02. 2012 S. 212) 2 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung – Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2113) geändert worden ist 1

Lfd. Ziff.

Handlungen

KJ 8/2013 in der engeren Schutzzone (SZ II)

1.11

Aufbringen von Festmist und ähnlichen Stoffen

verboten

1.12

Aufbringen von Abwasser, Klärschlamm, Müllkompost und ähnlichen Stoffen

verboten

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten auf Ackerland vom 1. Juni bis 31. Januar, wenn nicht unmittelbar nach der Festmistaufbringung eine überwinternde Hauptfrucht oder eine Zwischenfrucht angebaut wird verboten

1.14

Lagern von Wirtschaftsdünger verboten (Gülle, Jauche, Festmist), Silagesickersaft sowie von fließfähigem Mineraldünger

Errichten von Jauche-, Gülle- verboten und Silagesickersaftbehältern, von Dunglagerstätten

verboten, ausgenommen ordnungsgemäße Lagerung gemäß SächsDuSVO3 in der jeweils gültigen Fassung

1.15

Lagern von Mineraldünger

1.16

Errichten und Betreiben von verboten Foliensilos, Freigärhaufen und Feldmieten (außer Stroh, Heu)

Ohne Abdeckung und dichtem Boden verboten, ausgenommen von kohlesaurem Kalk innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei Monaten

1.17

Errichten und Betreiben von Siloanlagen

1.13

1.18

verboten

verboten

verboten, ausgenommen ordnungsgemäße Errichtung gemäß SächsDuSVO4 in der jeweils gültigen Fassung

verboten, ausgenommen Wickelballensilos und Schlauchsilos, sofern der Trockensubstanzgehalt des Siliergutes mindestens 30 % beträgt siehe Punkt 1.14

Freiland- Koppel- und Pferchtierhaltung

verboten

siehe Punkt 1.19

Beweidung

verboten

1.20

Errichten oder Erweitern von Anlagen zur erwerbsmäßigen Tierhaltung

verboten

Wenn einen Beweidung nicht zu einer Zerstörung der Grasnarbe führt, es sei denn es handelt sich um Kahlstellen im engen Bereich um Tränken und Tore sowie witterungsbedingt kleinflächige Trittschäden

1.21

Anlage und Erweitern von Dränagen und Vorflutgräben

verboten

1.19

1.22 1.23 1.24 1.25 1.26

Viehtrieb an und durch oberirdische Gewässer

verboten

Durchführung von Waldpflegemaßnahmen

anzeigepflichtig nach § 5 bei der unteren Wasserbehörde

Kompensationskalkung forstlicher Flächen

Anlegen oder Erweitern von Fischteichen

verboten

Desinfektion von Fischteichen verboten

2.1

2.2

2.3

Handlungen

verboten, ausgenommen Unterhaltungsmaßnahmen verboten

anzeigepflichtig nach § 5 bei der unteren Wasserbehörde

2. Bauliche Anlagen, Gewerbe, Kommunaler Bereich

Lfd. Ziff.

verboten, außer wenn die ordnungsgemäße Lagerung und Ausbringung der anfallenden Dungstoffe gewährleistet ist und eine Gewässerverunreinigung durch Schutzvorkehrungen verhindert werden kann

in der engeren Schutzzone (SZ II)

– verboten anzeigepflichtig nach § 5 der unteren Wasserbehörde in der weiteren Schutzzone (SZ III)

Errichtung oder Erweiterung verboten baulicher Anlagen, die mit einer Erhöhung der Abwassermenge bzw. mit Eingriffen in das Grundwasser verbunden sind

verboten, sofern Abwasser nicht der vorhandenen zentralen biologischen Kläranlage zugeführt wird

Errichtung von Anlagen zur verboten Versickerung oder Versenkung von Niederschlagswasser

verboten, ausgenommen die dezentrale Versickerung über die belebte Bodenzone

Ausweisung neuer Gewerbe- verboten gebiete, Bauleitpläne und Vorhabens- und Erschließungspläne, die neue Baugebiete ausweisen

verboten, sofern Abwasser nicht in eine dichte Sammelkanalisation eingeleitet und zentral behandelt wird

Sächsische Dung- und Silagesickersaftanlagenverordnung – SächsDuSVO – Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Dung und Silagesickersäften vom 26. Februar 1999 (SächsGVBl. Nr. 5 vom 31. 03. 1999, S. 131) zuletzt geändert am 26. Juni 2008 durch Artikel 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Dung- und Silagesickersaftanlagenverordnung (SächsGVBl. Nr. 10 vom 18. 07. 2008, S. 449) 4 Siehe 3 3


KJ 8/2013 Lfd. Ziff. 2.4

Handlungen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der engeren Schutzzone (SZ II)

Errichtung von Ver- und Ent- verboten sorgungsleitungen insbesondere Anlagen zur Abwasseraboder -durchleitung

2.5

Ablagerung von Abfällen

verboten

Lfd. Ziff.

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

3. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

Transport von wassergefährdenden Stoffen

verboten

Errichten, Erweitern und verboten Betreiben von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie Anlagen zum Verwenden von wassergefährdenden Stoffe im Sinne des § 62 WHG Errichtung und Betrieb von verboten Rohrleitungsanlagen für wassergefährdende Stoffe im Sinne von § 62 WHG

Verwendung von Materialien verboten mit auslaugbaren oder auswaschbaren Stoffen (zum Beispiel Schlacke, Bauschutt, Teer, Imprägniermittel u. ä.) zum Wege- oder Wasserbau und sonstigen Tiefbau

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten, außer für Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn der Bau und der Betrieb der Anlagen gemäß den geltenden Bestimmungen und technischen Regeln in Wassergewinnungsgebieten erfolgt. verboten

in der weiteren Schutzzone (SZ III) –

verboten, ausgenommen Zulassung von Anlagen in entsprechender Anwendung von § 10 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen5 (SächsVAwS)

verboten, ausgenommen Rohrleitungsanlagen, die Zubehör einer Anlage nach § 4 Ziffer 3.2 dieser Schutzzonenverordnung sind verboten

Errichten und Betreiben von verboten Anlagen zur Entsorgung von - gefährlichen Abfällen/Reststoffen im Sinne § 48 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10 vom 29. 02. 2012 S. 212)) in der jeweils geltenden Fassung; - wassergefährdenden Stoffen; - ausgesonderten Aggregaten oder Teilen, die mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiert sind

verboten

Lfd. Ziff.

Handlungen

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

4.2

Instandsetzung von Straßen und Wegen

4. Verkehrswesen

4.1

4.3

4.4

Errichtung und Erweiterung von Straßen, Wegen und sonstiger Verkehrsflächen

in der engeren Schutzzone (SZ II) verboten

Anwendung von Pflanzenverboten schutzmitteln zur Unterhaltung von Verkehrsanlagen

5.1

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

Gewinnen von Rohstoffen mit verboten Freilegung des Grundwassers

Errichtung und Erweiterung verboten von Tunnel- und Stollenbauten sowie Kavernen und Untertagebergbau

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten

Veränderung oder Aufschlüsse verboten der Erdoberfläche, soweit nicht in § 4 dieser Verordnung speziell geregelte Tatbestände vorliegen

anzeigepflichtig gemäß § 5 bei der unteren Wasserbehörde

Bohrungen/Schürfungen mit Grundwasseraufschluss

verboten

5.6

Sprengungen

Errichten von Erdwärmeanlagen

verboten

verboten

5.7

Errichten von Anlagen zur Eigenwasserversorgung und Beregnungsbrunnen

verboten

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

5.4

5.5

6. Sonstige Handlungen

Lfd. Ziff.

6.1

Durchführung von Großveranstaltungen, die über eine lokale Bedeutung hinausgehen

verboten

verboten

verboten, ausgenommen Bodenproben und Baugrunduntersuchungen bis max. 5 m Tiefe, diese sind anzeigepflichtig nach § 5 bei der unteren Wasserbehörde verboten, ausgenommen Erdwärmekollektoren, diese sind anzeigepflichtig nach § 5 nach dieser Verordnung anzeigepflichtig gemäß § 5 bei der unteren Wasserbehörde

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

anzeigepflichtig gemäß § 5 bei der unteren Wasserbehörde

§5 Anzeigepflichten

Der unteren Wasserbehörde sind Handlungen und Maßnahmen, die nach den §§ 3 und 4 anzuzeigen sind, mindestens vier Wochen vor Beginn unter Angabe von Art und Umfang (Maßnahmebeschreibung), Dauer (Beginn und Ende) und örtlicher Lage (Lageplan, Flurstücksnummer) anzuzeigen.

(2) Die Ausschilderung ist auf Schwerpunkte (zum Beispiel Grenzflächen zwischen Landund Forstwirtschaft, markante Punkte in der Natur) zu konzentrieren.

(3) Die Schilderstandorte sind vor der Ausschilderung mit den Grundstückseigentümern/ Bewirtschaftern abzustimmen.

anzeigepflichtig nach § 5 bei der unteren Wasserbehörde

verboten, sofern nicht Tausalze, wie Natriumchloride, Magnesium chloride, Calciumchloride verwendet werden und das Aufbringen entsprechend dem Stand der Technik vorgenommen wird verboten

in der weiteren Schutzzone (SZ III) verboten

Sächsische Anlagenverordnung SächsVAwS – Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2000 (SächsGVBl. Nr. 7 vom 26. 05. 2000, S. 223) zuletzt geändert am 24. November 2009 durch Artikel 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (SächsGVBl. Nr. 15 vom 28. 12. 2009, S. 670) 5

5.3

in der engeren Schutzzone (SZ II)

(1) Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage TB Geilsdorf hat das Trinkwasserschutzgebiet mit Schildern zu kennzeichnen, auf denen auf gewässerschutzgerechtes Verhalten hingewiesen wird.

5. Bergbau, Steinbrüche und sonstige Eingriffe in die Erdoberfläche

Lfd. Ziff.

5.2

Handlungen

§6 Kennzeichnung des Schutzgebietes

anzeigepflichtig nach § 5 bei der unteren Wasserbehörde

Einsatz von festen oder in Lö- verboten, sofern nicht Tausalze, sung befindlichen Auftausalzen wie Natriumchloride, Magnesiumchloride, Calciumchloride verwendet werden und das Aufbringen entsprechend dem Stand der Technik vorgenommen wird

Lfd. Ziff.

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§7 Duldungspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken

(1) Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes haben zu dulden: 1. das Aufstellen, Unterhalten und Beseitigen von Hinweisschildern zur Kenntlichmachung der Schutzzonen, 2. das Errichten, Betreiben und Unterhalten von Einrichtungen zur Sicherung der Schutzzone I gegen unbefugtes Betreten oder Befahren, 3. die Errichtung und den Betrieb von Grundwassermessstellen, 4. das Betreten der Grundstücke durch Bedienstete der zuständigen Wasserbehörden sowie des Betreibers der Wassergewinnungsanlage oder durch von ihnen beauftragte Dritte zur Durchführung der in den Nummern 1 bis 3 genannten Maßnahmen sowie zur Beobachtung, Messung oder Untersuchung des Grund- und Oberflächenwassers, zur Entnahme von Boden- oder Vegetationsproben sowie zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung.

(2) Vor dem Betreten von Grundstücken oder Anlagen ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zu benachrichtigen. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Benachrichtigung unterbleiben.

(3) Die Bediensteten oder Beauftragten haben sich auf Verlangen auszuweisen. §8 Befreiungen

(1) Die untere Wasserbehörde kann von den Schutzbestimmungen dieser Rechtsverordnung Befreiungen zulassen. Befreiungen dürfen nur zugelassen werden, wenn dadurch eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften in Menge und Güte nicht zu besorgen ist und


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

1. im Einzelfall überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Befreiung erfordern oder 2. der mit der Festsetzung bezweckte Schutz eine Abweichung zulässt.

(2) Die Befreiung ist widerruflich. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden und befristet werden.

(3) Anträge auf Befreiung sind schriftlich bei der unteren Wasserbehörde des Vogtlandkreises zu stellen.

(4) Im Falle des Widerrufs kann die untere Wasserbehörde vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz der Trinkwasserversorgung, erfordert. §9 Bestandsschutz / Alte Rechte

(1) Vorhandene, rechtmäßig errichtete beziehungsweise rechtmäßig zugelassene Bauwerke, Anlagen und sonstige Einrichtungen haben Bestandsschutz, solange der Betrieb zulassungsbedürftiger und rechtmäßig zugelassener Anlagen innerhalb der Zulassung (insbesondere Baugenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnis etc.) erfolgt.

(2) Die Befugnis der unteren Wasserbehörde, bei dem Verdacht einer Gefährdung der durch diese Verordnung geschützten Gewässer nachträglich Maßnahmen anzuordnen und den Schutz der Wasserressourcen nach geltendem Recht zu gewährleisten, bleibt unberührt. § 10 Entschädigungen, Ausgleichsleistungen

(1) Stellt eine Anordnung nach dieser Verordnung eine Enteignung dar, ist gemäß §§ 52 Abs. 4 u. 5, 96 – 98 WHG in Verbindung mit § 131 SächsWG Entschädigung zu leisten.

(2) Ausgleichsleistungen nach §§ 52 Abs. 5 und 99 WHG regelt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (Sächsische Schutz- und Ausgleichsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – SächsSchAVO) vom 02. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. 06. 2008 (SächsGVBl. S. 448), in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 135 Abs. 1 Nr. 22 SächsWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Schutzbestimmung nach § 3 Abs. 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. entgegen § 3 Abs. 2 in der Schutzzone I Maßnahmen und Handlungen vornimmt, die eine Gewässergefährdung besorgen lassen, 3. entgegen § 4 Abs. 1 Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen ausführt, die eine Gewässergefährdung besorgen lassen, 4. Entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.02 die mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auszubringende Gesamtstickstoffmenge überschreitet, 5. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.03 Dauergrünland umbricht, 6. den Grundsätzen nach § 4 Abs. 2 Ziffer 1.04 zuwiderhandelt, 7. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.05 Pflanzenkompostierungsanlagen anlegt oder betreibt (WSZ II) bzw. anfallende Sickerwässer nicht schadlos auffängt (WSZ III), 8. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.06 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel ausbringt (WSZ II) bzw. die Anwendung nicht nach Maßgabe der Pflanzenschutzund Anwendungsverordnung (WSZ III) vollzieht, 9. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.07 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus Luftfahrzeugen ausbringt, 10. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.08 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel lagert (WSZII) bzw. nicht ordnungsgemäß lagert (WSZ III), 11. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.09 Wirtschaftsdünger und ähnliche Stoffe aufbringt (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß aufbringt (WSZ III), 12. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.10 Düngemittel und Silagesickersaft auf Brache, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ausbringt, 13. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.11 Festmist und ähnliche Stoffe aufbringt (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß aufbringt (WSZ III), 14. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.12 Abwasser, Klärschlamm und ähnliche Stoffe aufbringt, 15. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.13 Wirtschaftsdünger, Silagesickersaft sowie fließfähigen Mineraldünger lagert (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß lagert (WSZ III), 16. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.14 Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter bzw. Dunglagerstätten errichtet (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß errichtet (WSZ III), 17. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.15 festen Mineraldünger in der WSZ II lagert und aufbringt (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß lagert (WSZ III), 18. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.16 Foliensilos, Freigärhaufen und Feldmieten errichtet und betreibt, 19. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.17 Siloanlagen errichtet, 20. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.18 Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung betreibt, 21. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.19 Beweidung durchführt, 22. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.20 Anlagen zur erwerbsmäßigen Tierhaltung errichtet oder erweitert (WSZ II) bzw. nicht ordnungsgemäß errichtet (WSZ III), 23. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.21 Dränagen und Vorflutgräben anlegt oder erweitert, 24. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.22 Viehtrieb an und durch oberirdische Gewässer durchführt, 25. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.25 Teiche anlegt und erweitert, 26. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.26 Teiche in der WSZ II desinfiziert

KJ 8/2013

27. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.1 bauliche Anlagen errichtet erweitert, sofern dies mit einer Erhöhung der Abwassermenge bzw. mit Eingriffen in das Grundwasser verbunden sind, 28. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.2 neue Gewerbegebiete und Baugebiete ausweist, 29. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.3 – 2.4 Abwasserbehandlungs- und -ableitungsanlagen errichtet, 30. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.5 Abfälle ablagert, 31. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.1 wassergefährdente Stoffe in der WSZ II transportiert, 32. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.2 Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie Anlagen zum Verwenden von wassergefährdenden Stoffe in der WSZ II errichtet, 33. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.3 Rohrleitungsanlagen zum Transport von wassergefährdenten Stoffen errichtet, 34. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.4 Materialien mit auslaugbaren oder auswaschbaren Stoffen zum Wege- oder Wasserbau und sonstigen Tiefbau verwendet, 35. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.5 Anlagen zur Entsorgung von genannten Materialien errichtet und betreibt, 36. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.1 Straßen und Wege errichtet oder erweitert, 37. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.3 feste oder in Lösung befindliche Tausalze im Bereich der WSZ II einsetzt, 38. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.4 Pflanzenschutzmittel zur Unterhaltung von Verkehrsanlagen anwendet, 39. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.1 Rohstoffe mit Freilegung des Grundwassers gewinnt, 40. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.2 Tunnel- und Stollenbauten sowie Kavernen und Untertagebau errichtet bzw. durchführt, 41. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.3 Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche vornimmt, 42. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.4 Bohrungen, Schürfungen mit Grundwasseraufschluss in der Schutzzone II durchführt, 43. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.5 Sprengungen vornimmt, 44. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.6 Erdwärmeanlagen errichtet, 45. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.7 Anlagen zur Eigenwasserversorgung und Beregnungsbrunnen errichtet, 46. entgegen §4 Abs. 2 Ziffer 6.1 Großveranstaltungen in der WSZ II durchführt 47. Handlungen oder Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 nicht duldet, 48. eine nach § 8 zugelassene Handlung vornimmt, ohne damit verbundene Nebenbestimmungen zu beachten, 49. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffern 1.23, 1.24, 1.26, 4.1, 4.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7 und 6.1 das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt (2) Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. § 12 Andere Rechtsvorschriften, Rechte Dritter

(1) Die nach anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften bestehenden Anzeige-, Genehmigungs-, Duldungs- oder Zulassungspflichten, Beschränkungen und Verbote bleiben von dieser Verordnung unberührt. (2) Private Rechte Dritter bleiben unberührt.

§ 13 Inkrafttreten der Verordnung/Außerkrafttreten der alten Verordnung

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Schutzgebietsverordnung für den Tiefbrunnen Geilsdorf, Beschluss des Kreistages Plauen Nr. 63-14/72 vom 20. April 1972, außer Kraft. Plauen, den 07.August 2013

Der Landrat des Vogtlandkreises Dr. Lenk

Siegel

Trinkwasserschutzgebietsverordnung Tiefbrunnen Geilsdorf vom 07. August 2013

Anlage 2 zu § 2 Abs. 2

Flurstückverzeichnis TWSG Tiefbunnen Geilsdorf Gemarkung

Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf

Nummer TWSG

T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039

Name TWSG

TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf

Flurstücksnummer 424/1 424/2 374/2 424/1 424/2 428/12 469/3 1/10 1/11 1/13

TWSZ Bemerkung

I I II II II II II III III III

Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück


KJ 8/2013 Gemarkung Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nummer TWSG T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039

Name TWSG TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf

Flurstücksnummer 1/14 1/19 1/21 1/22 1/23 1/24 1/25 1/26 1/27 1/28 1/29 1/31 1/32 1/33 1/34 1/35 1/36 1/37 1/38 3 7 8 9 10 12/1 13/1 13b 14/1 15/2 16/2 17/1 18/3 18a 19/1 20/2 21/2 23a 24 25 26 27 28/1 28/2 29 32 33 34 36 38/2 38/4 38a 39 40/2 40/3 40/4 40/5 40/8 40/9 40/10 40/11 40/12 40a 42/2 43/2 44/1 44/2 45/1 45/2 46/2 46/3 48/4 48a 49 50/3 52 53/2 54 55 56 57 58 59 60 61 62/1 62/2 64 65 68 69/4 69/5 69/6 70 71a 72

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Gemarkung

Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf

Nummer TWSG

T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039

Seite 19 Name TWSG

TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf

Flurstücksnummer 74/2 74b 77/1 78/1 80 81b 81 82 83 84 85 87 89/1 89/2 90 91 92 93/1 94/2 94/3 95 96a 97a 98 99 100/1 101 102 103 104 106 107 109a 110 111/1 112/1 112a 113 114a 115/3 115/8 115/10 115/30 115/13 115/19 115/20 115/21 115/22 115a 115c 116/2 116/3 119 122 123 126 176/1 176/2 178a 181 184 185 187 189/2 189/3 191/1 193 195a 213 216 217 218 221 222 223/3 223/6 223/7 223/8 225a 225b 226 231 232 240/2 242/2 243 244/6 244/7 246/4 246/5 246/7 246/13 246/15 246/16 246/19

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück


Seite 20 Gemarkung

Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nummer TWSG

T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039

Name TWSG

TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf

Flurstücksnummer 246/26 246/27 246/28 246/29 247/1 248/1 248b 248c 248d 248f 248g 248i 248k 248l 248m 248 249/2 250/2 250/3 250/4 255 256/2 259/2 260/2 262/4 264/2 271 273 292/1 292/2 292b 292c 292d 292e 292f 292i 297a 297b 297c 297d 297e 297f 297g 297h 297i 299 334/1 374/2 374/3 388/4 388/5 388/6 389b 414 416/1 416/2 418 419/1 419/2 419/3 419a 419b 420/3 420/4 420/5 420/6 420/8 420/10 420/11 428/20 428/7 428/8 428/9 428/10 428/11 428/12 468/4 468/5 468/6 468/7 469/3 470/5 471 472/2 473 474/1 490a 492 493 494 495 496 497 498 499

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Gemarkung

Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Geilsdorf Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Schwand Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz Unterweischlitz

Nummer TWSG

T-5661039 T-5661040 T-5661041 T-5661042 T-5661043 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039 T-5661039

KJ 8/2013 Name TWSG

TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf TB Geilsdorf

Flurstücksnummer 500/1 500/3 500/4 500/5 500/6 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 133 137 145 148 150 153 170 171 173 219 223 224 248 256 259 1049 1050 204 206 207 208 209 210 211 212/2 308 309c 313a 313b 313 314

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

VERORDNUNG

des Vogtlandkreises zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Quellgebiet Syrau-Kaltenbach – Trinkwasserschutzgebietsverordnung Quellgebiet Syrau-Kaltenbach – Vom 07. August 2013

Inhaltsübersicht: § 1 Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes § 2 Gliederung des Trinkwasserschutzgebietes und räumlicher Geltungsbereich § 3 Schutzbestimmungen für die Schutzzone I § 4 Schutzbestimmungen für die Schutzzonen II und III § 5 Anzeigepflichten § 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes § 7 Duldungspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken § 8 Befreiungen § 9 Alte Rechte § 10 Entschädigungen, Ausgleichsleistungen § 11 Ordnungswidrigkeiten § 12 Andere Rechtsvorschriften, Rechte Dritter § 13 Ersatzverkündung/ Einsichtnahme § 14 Inkrafttreten der Verordnung/Außerkrafttreten der alten Verordnung Anlage 1

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 4) Karte zum Trinkwasserschutzgebiet Quellgebiet Syrau-Kaltenbach

(zu § 2 Abs. 5) Flurstücksverzeichnis

Aufgrund von § 51 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51


KJ 8/2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

vom 06. 08. 2009 S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) geändert worden ist, in Verbindung mit

§ 48 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 06. 06. 2013 (SächsGVBl. S. 451, 468) erlässt der Vogtlandkreis als untere Wasserbehörde die folgende Verordnung: §1 Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes

(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Quellgebietes Syrau-Kaltenbach das in § 2 näher beschriebene Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt.

In diesem Gebiet gelten die in den §§ 3 bis 7 enthaltenen Verbote und Beschränkungen sowie Handlungs- und Duldungspflichten.

(2) Von der Verordnung begünstigt ist der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland, Sitz Plauen. §2 Gliederung des Trinkwasserschutzgebietes und räumlicher Geltungsbereich

(1) Das Trinkwasserschutzgebiet gliedert sich in die folgenden Schutzzonen (SZ): SZ I – Fassungsbereich SZ II – engere Schutzzone SZ III – weitere Schutzzone

(2) Der Schutzbereich des Quellgebietes Syrau-Kaltenbach umfasst eine Gesamtfläche von ca. 225,7 ha. Dabei entfallen auf die TWSZ I ca. 6,8 ha, auf die TWSZ II ca. 16,2 ha und auf die TWSZ III ca. 202,7 ha.

(3) Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst nach dem Stand der Flurkarten das Gebiet der Stadt Plauen/Vogtl. und der Gemeinde Syrau teilweise. Das Trinkwasserschutzgebiet erstreckt sich teilweise auf folgende Gemarkungen: SZ I – Kauschwitz, Syrau SZ II – Kauschwitz, Syrau SZ III – Kauschwitz, Syrau

Die nördliche Begrenzung bilden der Weg von West nach Ost vom Abzweig von der Frotschauer Str., nach dem Flurstück Nr. 552/1 der Gemarkung Syrau, entlang dem rechten Feldrand bis zur nächsten Wegkreuzung. weiterführend entlang der Flurgrenze 573/10 der Gemarkung Syrau bis zum Kulturenweg. Ab Kulturenweg entlang der Flurgrenze von den Flurstücken 481/18, 481/17 und 461/20 der Gemarkung Syrau bis an den Kulturenweg. Vom Ende des Kulturenweges verläuft die Schutzgebietsgrenze über die Bahn bis einschließlich Flurstück 461 der Gemarkung Syrau zur Fröbersgrüner Straße bis zur Drachenburg.

Die östliche Grenze des Verordnungsgebietes führt von Nord nach Süd von der Drachenburg einschließlich Flurstück 377 der Gemarkung Syrau entlang der Flurstücksgrenze 360e der Gemarkung Syrau. Vom Feldrand bis zum Flurstück 361/2 entlang der Flurstücksgrenze 363/1 der Gemarkung Syrau bis zur Waldgruppe auf dem Flurstück 250 der Gemarkung Syrau. Weiterführend in südöstlicher Richtung bis zur Straßenkreuzung Elsterberger Landstraße/B92 mit Bahnanlagen.

Die südliche Grenze verläuft vom Flurstück 1333/6 der Gemarkung Kauschwitz entlang der B 92 bis zum Flurstück 1324/2 der Gemarkung Kauschwitz und quert hier die B 92. Sie führt duch die Feldflur bis zur Kauschwitzer Straße. Die Schutzzone verläuft entlang der Flurstücke 465/2, 455, 458 der Gemarkung Kauschwitz, 157a, 149/1, 148/3, 148/2, 178,/1, 178/2, 170/1 und 176/3 der Gemarkung Syrau.

Die westliche Begrenzung des Verordnungsgebietes führt von Süd nach Nord durch nachfolgende Flurstücke begrenzt. Ab dem Flurstück 176/2 der Gemarkung Kauschwitz, Einmündung Kauschwitzer Straße auf die B 92 über die Flurstücke 197/10, 199/1, 199a, 201, 210a, 210h, 210/3, 210d, 210e, 205/15, 205/21, 205/10, 205/9, 208f, 208k und 515 der Gemarkung Syrau. Von der Bahnhofstraße 21 (Flurstück 515) verläuft die Schutzgebietsgrenze in nordwestliche Richtung bis zur Frotschauer Straße.

(4) Die Grenzen des Trinkwasserschutzgebietes und seine Schutzzonen sind in der amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1) dargestellt. Die Karte wurde zur Verbesserung der Orientierung vor Ort mit Elementen aus der topografischen Karte und eigenen Darstellungen des Herausgebers ergänzt.

Das Trinkwasserschutzgebiet und seine Schutzzonen liegen innerhalb dieser Grenzen. Für den Grenzverlauf gilt die Linienaußenkante.

In der Originalkarte sind die Schutzzonen wie folgt gekennzeichnet: SZ I – rot, ausgenommen das zur SZ gehörige Oberflächengewässer SZ II – grün, ausgenommen das zur SZ gehörige Oberflächengewässer SZ III – gelb, ausgenommen die zur SZ gehörigen Oberflächengewässer

(5) Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst die im Flurstücksverzeichnis (Anlage 2) aufgeführten Flurstücke und Flurstücksteile innerhalb der in Absatz 4 festgesetzten Umgrenzung des Trinkwasserschutzgebietes.

(6) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Trinkwasserschutzgebiet gelegenen Flurstücke berühren nicht die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen.

Seite 21

(7) Die Karte (Anlage 1) und das Flurstücksverzeichnis (Anlage 2) sind Bestandteil dieser Verordnung. §3 Schutzbestimmungen für die Schutzzone I

(1) Unter Beachtung der in der Schutzzone I gebotenen Vorsicht sind nur die folgenden Handlungen zulässig: 1. Durchführung erforderlicher Überwachungsaufgaben des Betreibers der Wassergewinnungsanlage sowie zuständiger Vollzugs- und Fachbehörden, die im Rahmen ihrer Hoheitsbefugnisse handeln, 2. Handlungen zum ordnungsgemäßen Betreiben, Warten oder Unterhalten der Wassergewinnungsanlage und den dazugehörigen Grundstücken. Erforderliche Erdaufschlüsse sind anzeigepflichtig nach § 5 dieser Verordnung, 3. forstwirtschaftliche Nutzung ohne Düngung und ohne Anwendung von Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln bei Verzicht auf Kahlschlag und Wurzelstockbeseitigung sowie bei Einsatz bodenschonender Forsttechnik. Die Durchführung von Waldpflegemaßnahmen sind anzeigepflichtig nach § 5 dieser Verordnung, 4. Mähnutzung von Grünland ohne Düngung und ohne Anwendung von Pflanzenschutzund Pflanzenstärkungsmitteln. Das Mähgut ist nach dem Schnitt abzufahren.

(2) Verboten sind: 1. Das Begehen, ausgenommen durch Grundeigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, 2. Befahren und Parken mit Fahrzeugen aller Art, 3. Errichten von Hochständen und Kirrplätzen 4. alle anderen Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen, soweit sie eine Gewässergefährdung besorgen lassen, 5. die für die Schutzzonen II und III laut § 4 genannten Einrichtungen, Handlungen und Vorgänge. §4 Schutzbestimmungen für die Schutzzonen II und III

(1) In der engeren Schutzzone II und in der weiteren Schutzzone III sind alle Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen verboten, die eine Gewässergefährdung besorgen lassen. (2) Insbesondere gelten folgende Ge- und Verbote:

1. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzungen 1.01 Jegliche über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehenden Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt, die Grundwasserüberdeckung vermindert oder die Erosion begünstigt werden, sind zu unterlassen.

1.02 Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger, mineralischen Düngemitteln und Silagesickersäften sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in einem zehn Meter breiten Randstreifen vom Gewässer „Kaltenbach“ ist verboten.

1.03 Die mit Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft auszubringende Gesamtstickstoffmenge darf bei Ackerland 135 Kilogramm pro Hektar und Jahr und bei Grünland 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr nicht überschreiten. Weitergehende Regelungen gemäß Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) Verordnung über die Anwendung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I Nr. 7 vom 05. 03. 2007 S. 221), zuletzt geändert am 24. Februar 2012 durch Artikel 5 Abs. 36 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (BGBl. I Nr. 10 vom 29. 02. 2012 S. 212) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Mit Festmist kann eine Gesamtstickstoffmenge von maximal 180 Kilogramm Stickstoff pro Hektar auf Ackerflächen ausgebracht werden, wenn die Festmistausbringung im Frühjahr erfolgt und in dem mehrjährigen Zeitraum bis zur nächsten Festmistausbringung die mittlere Gesamtstickstoffzufuhr mit den in Satz 1 genannten Düngern insgesamt nicht mehr als 60 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar und Jahr beträgt.

1.04 Dauergrünlandumbruch ist verboten. Als Dauergrünland zählen die Flächen, auf denen seit mindestens fünf Jahren Grünlandnutzung besteht.

1.05 Durch eine ganzjährige Pflanzendecke (Begrünung) ist der Stickstoffeintrag in das Gewässer zu reduzieren. Der Umbruch der Begrünung darf frühestens vier Wochen vor der Wiederbestellung erfolgen. Ein längerer Zeitraum zwischen Umbruch der Begrünung und Wiederbestellung ist nur zulässig, wenn der Umbruch nicht vor dem 1. November erfolgt und im nachfolgenden Frühjahr auf der umgebrochenen Fläche eine Hauptfrucht, mit Ausnahme von Mais, angebaut wird. Eine Begrünung ist durch Aussaat (gezielte Begrünung) oder anderweitig ohne Ansaat (Selbstbegrünung) sicherzustellen. Lfd. Ziff.

1.06

Handlungen

Anlegen und Betreiben von Pflanzenkompostierungsanlagen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

verboten

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten


Seite 22 Lfd. Ziff. 1.07

1.08

1.09 1.10

1.11

Handlungen Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlichgsbekämpfungsmitteln

Ausbringung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln aus Luftfahrzeugen

Lagerung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Aufbringen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und ähnlichen Stoffen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN in der engeren Schutzzone (SZ II) verboten

verboten

verboten

verboten im Bereich der Flurstücke 209/1, 213, 217/1, 218, 220, 225, 236, 318, 319, 326/1, 326/2 der Gemarkung Syrau Alle anderen Flurstücke verboten vom 15. Oktober bis 1. März. Auf begrünten Flächen dürfen jeweils nach der letzten Ernte innerhalb der Vegetationsperiode zum Verbotszeitraum maximal 80 Kilogramm Gesamt-Stickstoff je Hektar ausgebracht werden. Dies gilt für ackerbaulich genutzte Flächen, wenn jeweils nach der letzten Ernte die Ausbringung zu a) Grase, Untersaaten oder Zwischenfrüchten, soweit der Leguminosenanteil jeweils unter 50 Prozent liegt, b) Winterraps, Winterrübsen oder in Verbindung mit einer GetreideStrohdüngung erfolgt. Die Ausbringung zu anderen Herbstansaaten ist nur zulässig, soweit durch eine Bodenuntersuchung nach der Nmin-Methode ein Stickstoffdüngebedarf vor der Ausbringung nachgewiesen wird.

Ausbringen von Düngemitteln verboten und Silagesickersaft auf Brache, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden

1.13

Aufbringen von Abwasser, verboten Klär-, Wasserwerkschlämmen und ähnlichen Stoffen

Lagern von Wirtschaftsdünger verboten (Gülle, Jauche, Festmist), Silagesickersaft sowie von fließfähigem Mineraldünger

Errichten und Betreiben von verboten Foliensilos, Freigärhaufen und Feldmieten (außer Stroh, Heu)

1.16

Errichten und Betreiben von Siloanlagen

1.19

verboten

Ackerland: verboten vom 1. Juni bis 1. März, wenn nicht unmittelbar nach der Festmistaufbringung eine überwinternde Hauptfrucht oder eine Zwischenfrucht angebaut wird

1.15

1.18

verboten

verboten

Aufbringen von Festmist und ähnlichen Stoffen

1.17

verboten, a) wenn die Pflanzenschutzmittel nicht für Wasserschutzgebiete zugelassen sind, b) wenn keine flächenbezogenen Aufzeichnungen über den Einsatz auf erwerbsgärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorgenommen werden, c) in einem Abstand von weniger als zehn Metern zu oberirdischen Gewässern, d) zur Bodenentseuchung

verboten

1.12

1.14

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten

Errichten von Jauche-, Gülle- verboten und Silagesickersaftbehältern, von Dungstätten Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung

verboten

Weidebetrieb

verboten

verboten

verboten

verboten, ausgenommen Wickelballensilage und Schlauchsilos, sofern der Trockensubstanzgehalt des Siliergutes mindestens 30 Prozent beträgt

Lfd. Ziff.

1.20

1.21

1.22

1.23 1.24

1.25 1.26 1.27 1.28 1.29

verboten, außer Schafpferche für jeweils eine Nacht an wechselnden Standorten

verboten, außer wenn die Beweidung nicht zu einer Zerstörung der Grasnarbe führt, es sei denn, es handelt sich um Kahlstellen im engeren Bereich um Tränken und Tore sowie witterungsbedingt kleinflächige Trittschäden (Bagatellschäden)

Zufütterung von Grundfutter bei Weidebetrieb

in der engeren Schutzzone (SZ II)

Lfd. Ziff.

verboten

Errichten von Anlagen zur Tierhaltung sowie Errichten von Tierunterkünfte für Weidetiere

verboten

verboten

Anlage und Erweitern von Dränagen und Vorflutgräben der Landwirtschaft

verboten, ausgenommen Unterhaltungsmaßnahmen (anzeigepflichtig nach § 5)

Verhinderung einer Begrünung verboten der Bodenoberfläche durch wiederholte Bodenbearbeitung (Schwarzbrache)

verboten, ausgenommen, soweit Ziffer 1.05 eine Ausnahme zulässt

Teichwirtschaft

verboten

Anlegen oder Erweitern von Fischteichen

verboten

verboten, sofern nicht auf mineralische und organische Düngung (ausgenommen Kalkung der Fischteiche) verzichtet wird

Tränken von Vieh an oberirdischen Gewässern

verboten

verboten

verboten

verboten

Durchführung von Waldpflegemaßnahmen

anzeigepflichtig nach § 5

anzeigepflichtig nach § 5

Kahlhiebe größer 0,5 ha verboten (abweichend zu § 19 SächsWaldG – flächenhafte Nutzung ab einer Größe über 0,5 ha)

verboten

Handlungen

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

in der engeren Schutzzone (SZ II)

Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die mit einer Erhöhung der Abwassermenge und -fracht verbunden sind

verboten

2.02

Bauleitpläne und Vorhabensund Erschließungspläne, die neue Bauflächen und Baugebiete ausweisen

verboten

Errichtung von abflusslosen Gruben

verboten

2.04

Errichtung von Kleinkläranlagen

verboten

2.05

Errichtung von Anlagen zur verboten Versickerung oder Versenkung von Niederschlagswasser

2.06

Errichtung von Anlagen zur Abwasserab- oder -durchleitung

verboten

2.07

Ablagerung von Erdstoffen, Locker- oder Festgesteinen

verboten

2.08

Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an oberirdischen Gewässern

anzeigepflichtig nach § 5

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

3. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Lfd. Ziff.

3.01

verboten

Viehtrieb an und durch oberirdische Gewässer

2.01

2.03

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

verboten

2. Bauliche Anlagen, Gewerbe, kommunaler Bereich

verboten

verboten

Handlungen

KJ 8/2013

Transport von wassergefährdenden Stoffen

verboten

verboten, sofern Abwasser nicht in eine dichte Sammelkanalisation eingeleitet oder über in Ziffer 2.05 zulässige Anlagen entsorgt beziehungsweise zentral behandelt wird verboten, sofern Abwasser nicht in eine dichte Sammelkanalisation eingeleitet und zentral behandelt wird

verboten, ausgenommen vorübergehend und mit dichtem Behälter, wenn Anfahrt des Entsorgungsfahrzeugs nicht durch SZ I und II ausschließlich möglich ist

verboten, außer wenn eine Versickerung ohne Grundwasserbeeinträchtigung gefahrlos möglich ist (Versickerungsnachweis)

verboten, ausgenommen wenn eine Versickerung ohne Grundwasserbeeinträchtigung gefahrlos möglich ist (Versickerungsnachweis)

verboten, außer für Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn der Bau und der Betrieb der Anlagen gemäß den geltenden Bestimmungen und technischen Regeln für Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten erfolgt. anzeigepflichtig nach § 5

anzeigepflichtig nach § 5

in der weiteren Schutzzone (SZ III) –


KJ 8/2013 Lfd. Ziff. 3.02

3.03

3.04

3.05

Handlungen

4.01

4.02 4.03 4.04

4.05

in der engeren Schutzzone (SZ II)

Errichten, Erweitern und verboten Betreiben von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie Anlagen zum Verwenden von wassergefährdenden Stoffe im Sinne des § 62 WHG

Errichtung und Betrieb von verboten Rohrleitungsanlagen für wassergefährdende Stoffe im Sinne von § 62 WHG

Verwendung von Materiaverboten lien mit auslaugbaren oder auswaschbaren Stoffen (zum Beispiel Schlacke, Bauschutt, Teer, Imprägniermittel u. ä.) zum Wege- oder Wasserbau und sonstigen Tiefbau

5.01

verboten, ausgenommen Zulassung von Anlagen in entsprechender Anwendung von § 10 der Verordnung des Sächsischen Staatsminiseriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Sächsische Anlagenverordnung (SächsVAwS) – Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2000 (SächsGVBl. Nr. 7 vom 26.05.2000, S. 223) zuletzt geändert am 24. November 2009 durch Artikel 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (SächsGVBl. Nr. 15 vom 28.12.2009, S. 670)) in der jeweils geltenden Fassung verboten, ausgenommen Rohrleitungsanlagen, die Zubehör einer Anlage zum Lagern von wassergefährdender Stoffe sind verboten

Handlungen

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

Errichtung und Erweiterung von Straßen, Wegen und sonstiger Verehrsflächen

Instandsetzung von Straßen und Wegen

Errichtung und Betrieb von Landeplätzen einschließlich Sicherheitsflächen

in der engeren Schutzzone (SZ II) verboten

anzeigepflichtig nach § 5

5.02 5.03

5.04 5.05

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

Bohrungen/Schürfungen mit Grundwasseraufschluss

verboten

anzeigepflichtig nach § 5

Gewinnen von Rohstoffen mit Freilegung des Grundwassers

verboten

verboten

Errichten von Erdwärme anlagen

verboten

Errichten von Anlagen zur Eigenwasserversorgung und Beregnungsbrunnen

verboten

verboten, ausgenommen Erdwärmesonden, diese sind anzeigepflichtig nach § 5 dieser Verordnung verboten

§5 Anzeigepflichten

Der unteren Wasserbehörde sind Handlungen und Maßnahmen, die nach den §§ 3 und 4 anzuzeigen sind, mindestens vier Wochen vor Beginn unter Angabe von Art und Umfang (Maßnahmebeschreibung), Dauer (Beginn und Ende) und örtlicher Lage (Lageplan, Flurstücksnummer) anzuzeigen. §6 Kennzeichnung des Schutzgebietes

(1) Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage Quellgebiet Syrau-Kaltenbach hat das Trinkwasserschutzgebiet mit Schildern zu kennzeichnen, auf denen auf gewässerschutzgerechtes Verhalten hingewiesen wird.

(3) Die Schilderstandorte sind vor der Ausschilderung mit den Grundstückseigentümern/ Bewirtschaftern abzustimmen. §7 Duldungspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken

(1) Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes haben zu dulden:

verboten, ausgenommen bei vorzugsweise breitflächigem Versickern des abfließenden Wassers, wenn eine Versickerung ohne Grundwasserbeeinträchtigung gefahrlos möglich ist (Versickerungsnachweis) – anzeigepflichtig nach § 5, anzeigepflichtig nach § 5

verboten

verboten

Einsatz von festen oder in Lösung befindlichen Auftausalzen

verboten

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unterhaltung von Verkehrsanlagen

verboten

verboten, sofern nicht Tausalze, wie Natriumchloride, Magnesiumchloride, Calciumchloride verwendet werden und das Aufbringen entsprechend dem Stand der Technik vorgenommen wird

Handlungen

in der engeren Schutzzone (SZ II)

Veränderung oder Aufschlüs- verboten se der Erdoberfläche, soweit nicht in § 4 dieser Verordnung speziell geregelte Tatbestände vorliegen

Lfd. Ziff.

Seite 23

(2) Die Ausschilderung ist auf Schwerpunkte (zum Beispiel Grenzflächen zwischen Landund Forstwirtschaft, markante Punkte in der Natur) zu konzentrieren.

verboten

5. Eingriffe in die Erdoberfläche

Lfd. Ziff.

in der weiteren Schutzzone (SZ III)

Errichten und Betreiben von verboten Anlagen zur Entsorgung von - besonders überwachungsbedürftigen Abfällen/Reststoffen im Sinne § 48 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10 vom 29.02.2012 S. 212)) in der jeweils geltenden Fassung; - wassergefährdenden Stoffen; - ausgesonderten Aggregaten oder Teilen, die mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiert sind

4. Verkehrswesen Lfd. Ziff.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

verboten

in der weiteren Schutzzone (SZ III) anzeigepflichtig nach § 5

1. das Aufstellen, Unterhalten und Beseitigen von Hinweisschildern zur Kenntlichmachung des Trinkwasserschutzgebietes, 2. das Errichten, Betreiben und Unterhalten von Einrichtungen zur Sicherung der Schutzzone I gegen unbefugtes Betreten oder Befahren, 3. die Errichtung und den Betrieb von Grund- und Oberflächenwassermessstellen, 4. das Betreten der Grundstücke durch Bedienstete der zuständigen Wasserbehörden sowie des Betreibers der Wassergewinnungsanlage oder durch von ihnen beauftragte Dritte zur Durchführung der in den Nummern 1 bis 3 genannten Maßnahmen sowie zur Beobachtung, Messung oder Untersuchung des Grund- und Oberflächenwassers, zur Entnahme von Boden- oder Vegetationsproben sowie zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung.

(2) Beim Betreten von Grundstücken oder Anlagen ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte zu benachrichtigen. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Benachrichtigung unterbleiben.

(3) Die Bediensteten oder Beauftragten haben sich auf Verlangen auszuweisen. §8 Befreiungen

(1) Die untere Wasserbehörde kann von den Schutzbestimmungen dieser Rechtsverordnung Befreiungen zulassen.

Befreiungen dürfen nur zugelassen werden, wenn dadurch eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften in Menge und Güte nicht zu besorgen ist und

1. im Einzelfall überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Abweichung erfordern oder 2. der mit der Festsetzung bezweckte Schutz eine Abweichung zulässt.

(2) Die Befreiung ist widerruflich. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden und befristet werden.

(3) Im Falle des Widerrufs kann die untere Wasserbehörde vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz der Trinkwasserversorgung, erfordert. §9 Bestandsschutz, Alte Rechte

(1) Vorhandene, rechtmäßig errichtete beziehungsweise rechtmäßig zugelassene Bau-


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

werke, Anlagen und sonstige Einrichtungen haben Bestandsschutz, solange der Betrieb zulassungsbedürftiger und rechtmäßig zugelassener Anlagen innerhalb der Zulassung (insbesondere Baugenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnis etc.) erfolgt.

(2) Die Befugnis der unteren Wasserbehörde, bei dem Verdacht einer Gefährdung der durch diese Verordnung geschützten Gewässer nachträglich Maßnahmen anzuordnen und den Schutz der Wasserressourcen nach geltendem Recht zu gewährleisten, bleibt unberührt. § 10 Entschädigungen, Ausgleichsleistungen

(1) Stellt eine Anordnung nach dieser Verordnung eine Enteignung dar, ist gemäß §§ 51 Abs. 2 u. 5, 95 und 96 WHG in Verbindung mit § 131 SächsWG Entschädigung zu leisten.

(2) Ausgleichsleistungen nach § 52 Abs. 5 WHG regelt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (Sächsische Schutz- und Ausgleichsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – SächsSchAVO) vom 02. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. 06. 2008 (SächsGVBl. S. 448), in der jeweils geltenden Fassung. § 11 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 135 Abs. 1 Nr. 22 SächsWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. einer Schutzbestimmung nach § 3 Abs. 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. entgegen § 3 Abs. 2 Ziffer 1 die Schutzzone I außerhalb zugelassener Wege betritt, 3. entgegen § 3 Abs. 2 Ziffer 2 die Schutzzone I mit Fahrzeugen befährt und Fahrzeuge parkt, 4. entgegen § 3 Abs. 2 Ziffer 3 in der Schutzzone I Hochstände und Kirrplätzen errichtet, 5. entgegen § 3 Abs. 2 Ziffer 4 in der Schutzzone I durch Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen eine Gewässergefähdung verursacht, 6. entgegen § 3 Abs. 1 Ziffern 2, 3 und § 4 Abs. 2 Ziffern 1.23, 1.28, 2.07, 2.08, 4.01, 4.02, 5.01, 5.02 und 5.4 das Vorhaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt, 7. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.01 jegliche über die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehenden Bodeneingriffe, durch die die belebte Bodenzone verletzt, die Grundwasserüberdeckung vermindert oder die Erosion begünstigt werden, vornimmt, 8. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.02 Wirtschaftsdünger, mineralische Düngemittel und Silagesickersäfte sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in einem zehn Meter breiten Randstreifen vom Gewässer „Kaltenbach“ ausbringt, 9. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.03 die mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auszubringende Gesamtstickstoffmenge überschreitet, 10. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.04 Dauergrünland umbricht, 11. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.06 Pflanzenkompostierungsanlagen anlegt oder betreibt, 12. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.08 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus Luftfahrzeugen ausbringt, 13. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.09 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel lagert, 14. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.10 Jauche, Gülle, Silagesickersaft und ähnliche Stoffe aufbringt, 15.entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.11 Düngemittel und Silagesickersaft auf Brache, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ausbringt, 16. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.12 Festmist und ähnliche Stoffe aufbringt, 17. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.13 Abwasser, Klär-, Wasserwerkschlamm und ähnliche Stoffe aufbringt, 18. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.14 Wirtschaftsdünger sowie Silagesickersaft lagert, 19. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.15 Foliensilos, Freigärhaufen und Feldmieten errichtet und betreibt, 20. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.16 Siloanlagen errichtet und betreibt, 21. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.17 Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter, Dungstätten errichtet, 22. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.18 Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung betreibt, 23. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.19 Weidebetrieb durchführt oder in der TWSZ III die Beweidung zur Zerstörung der Grasnarbe führt, 24. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.20 Grünfutter bei Weidebetrieb zufüttert, 25. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.21 Anlagen zur Tierhaltung sowie Tierunterkünfte für Weidetiere errichtet, 26. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.22 die Begrünung der Bodenoberfläche durch wiederholte Bodenbearbeitung verhindert, 27. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.23 Dränagen und Vorflutgräben anlegt oder erweitert, 28. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffern 1.24 Teichwirtschaft betreibt, 29. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.25 Fischteiche anlegt oder erweitert 30. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.26 Viehtrieb an und durch oberirdische Gewässer durchführt 31. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.27 Vieh an oberirdischen Gewässern tränkt, 32. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 1.29 Kahlhiebe größer 0,5 ha durchführt, 33. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.01 bauliche Anlagen errichtet erweitert, sofern dies mit einer Erhöhung der Abwassermenge und -fracht verbunden sind, 34 entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.03 abflusslose Gruben errichtet, 35. entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.04 Kleinkläranlagen in der TWSZ II errichtet oder nicht die Anforderungen der TWSZ III einhält,

36. 37. 38. 39.

40.

41.

42.

43. 44.

45.

46.

47.

48.

49. 50. 51.

52. 53.

KJ 8/2013

entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.05 Versickerungsanlagen errichtet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 2.07 Erdstoffen, Locker- oder Festgesteinen ablagert entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.01 wassergefährdente Stoffe in der WSZ II transportiert, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.02 Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie Anlagen zum Verwenden von wassergefährdenden Stoffe in der WSZ II errichtet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.03 Rohrleitungsanlagen zum Transport von wassergefährdenten Stoffen errichtet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.04 Materialien mit auslaugbaren oder auswaschbaren Stoffen zum Wege- oder Wasserbau und sonstigen Tiefbau verwendet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 3.05 Anlagen zur Entsorgung von genannten Materialien errichtet und betreibt, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.1 Straßen und Wege errichtet oder erweitert, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.3 Landeplätze errichtet und betreibt einschließlich Sicherheitsflächen, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.4 feste oder in Lösung befindliche Tausalze im Bereich der WSZ II einsetzt, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 4.5 Pflanzenschutzmittel zur Unterhaltung von Verkehrsanlagen anwendet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.01 Veränderungen oder Aufschlüsse der Erdoberfläche in der WSZ II vornimmt, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.02 Bohrungen, Schürfungen mit Grundwasseraufschluss in der Schutzzone II durchführt, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.3 Rohstoffe mit Freilegung des Grundwassers gewinnt, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.4 Erdwärmegewinnungsanlagen errichtet, entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 5.05 Anlagen zur Eigenwasserversorgung und Beregnungsbrunnen errichtet, Handlungen oder Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 nicht duldet, eine nach § 8 zugelassene Handlung vornimmt, ohne damit verbundene Nebenbestimmungen zu beachten,

(2) Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. § 12 Andere Rechtsvorschriften, Rechte Dritter

(1) Die nach anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften bestehenden Anzeige-, Genehmigungs-, Duldungs- oder Zulassungspflichten, Beschränkungen und Verbote bleiben von dieser Verordnung unberührt. (2) Private Rechte Dritter bleiben unberührt.

§ 13 Ersatzverkündung/Einsichtnahme

(1) Die Karte nach § 2 Absatz 4 (Anlage 1) wird im Landratsamt Vogtlandkreis, untere Wasserbehörde Dienststelle Plauen Bahnhofstraße 46-48 08523 Plauen Zimmer 226 für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung im Amtsblatt des Vogtlandkreises zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten ausgelegt (Ersatzverkündung).

(2) Während ihrer Geltung ist die Verordnung mit der benannten Karte (Anlage 1) und dem Flurstücksverzeichnis (Anlage 2) zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten beim Landratsamt Vogtlandkreis – Untere Wasserbehörde – in 08523 Plauen, Bahnhofstraße 46-48 niedergelegt. § 14 Inkrafttreten der Verordnung/Außerkrafttreten der alten Verordnung

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist i. S. v. § 13 Abs. 1 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Schutzgebietsverordnung für das Quellgebiet Syrau-Kaltenbach, Beschluss des Kreistages Plauen Nr. 63-14/72 vom 20. April 1972, zuletzt geändert durch Verordnung des Vogtlandkreises vom 5. Januar 2007, außer Kraft.

Plauen, den 07. 08. 2013

Der Landrat des Vogtlandkreises Dr. Lenk

Siegel

Trinkwasserschutzgebietsverordnung Quellgebiet Syrau – Kaltenbach vom 07. 08. 2013

Anlage 2 zu § 2 Abs. 5

Flurstücksverzeichnis TWSG QG Kaltenbach Gemarkung Kauschwitz Syrau

Flurstücksnummer 913 236

TWSZ I I

Bemerkung Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück


KJ 8/2013 Gemarkung

Syrau Syrau Syrau Kauschwitz Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Kauschwitz Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Flurstücksnummer 238 247 308 913 220 236 238 245 246 247 250 308 314 316 317 318 319 455 456 457 458 459 460 461 462/1 463 551/3 551/4 553 560a 887/2 889 890 892 893a 894 897 898 900 904d 912 953/1 957a 1014/3 1014/4 1014/5 1113/3 1322/1 1322/2 1323 1324/2 1325/2 1326 1327/3 1329 1330 1331 1332 1333/8 1333/9 1333/10 1335/6 1335/7 1335/8 1335/9 1335/10 1335/11 148/2 148/3 149/1 157a 157 161/1 170/1 176/2 176/3 176/4 178/1 178/2 179/1 180/2 180/3 182/2 182/5 182/6 182/8 182/9 182/10 183/2 183/3 184/2 184/3 185/1 186 187

TWSZ Bemerkung

I I I II II II II II II II II II II II II II II III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Gemarkung

Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau

Flurstücksnummer 188/1 188/3 188 189a 191 192/1 192/2 194/2 194/3 195/5 195/6 195/8 195/9 195/10 195/11 195/13 195/14 196/2 197/2 197/7 197/8 197/9 197/10 197/11 197/12 198 199/1 199a 201 205/9 205/10 205/15 205/21 207a 208/5 208f 208k 208 209/1 209/3 209/4 209/5 209/6 209/8 209/11 209/12 209/13 209/14 209/15 209/16 209/17 209/18 209/19 209/20 209/21 209/22 209/23 209/24 209/25 209/26 209/27 209/28 209/29 209/30 209/31 209/32 210/1 210/2 210/3 210/4 210/5 210a 210d 210e 210f 210g 210h 210m 211/1 211/2 212a 213 216/1 216/3 216/4 216/5 217/1 217/3 218 225 228/1 228/3 228/4 230/1 230/3

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Seite 25 Gemarkung

Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau

Flurstücksnummer 231/1 232/1 233/1 238 244 250 303 304 305 311 315 321 322 323 324 326/1 326/2 326/4 326/6 327/1 328 329b 330a 332 360e 360f 361/2 363/1 363/2 365 368a 368 369/1 370 371 372a 372c 372d 372f 372g 372h 372i 372k 372l 372m 372n 372o 373/1 376/1 376/2 376/3 376/4 376/5 376/6 376/7 376/8 377c 377 378/1 378/2 379a 379b 379c 379d 461 481/20 481/21 481/25 481/26 483a 486/1 486/2 487/1 488/1 489/2 489/3 489/5 489/6 490/4 490/6 490/7 490/8 490/9 490/10 492/2 493/2 493/5 493/6 493/7 493/8 493/9 493/10 495a 495b 496/1

TWSZ Bemerkung

III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III III

ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück


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Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Flurstücksnummer 496/3 496/4 496/5 498a 501 504 505 508c 510a 512 513/1 515 516 522/3 526 527 540 541/1 542 543a 543 544/1 544/2 545/1 545/3 545/4 550/1 550/2 550/3 550/6 550/8 552/1 552/2 552/3 552/4 552/5 552/6 552/7 552/8 552/9 552/10 552/11 552/12 552/13 552a 552b 552 554 555/3 556/1 557/1 558/1 559/1 560/1 560/2 561/1 561/2 562 563 564 565/1 566/1 567/5 567/6 568/3 569/3 569/4 569/5 571/8 571/9 571/11 572/6 572/7 572/8 572/9 572/10 573/19 576 839/1 840/1 840/3 840/4 844/2 844/3 852/3 852/5 852/7 852/17 852/21 852/22 852/31 852/32 852/33 852/34 852/35

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ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück Teil vom Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Gemarkung

Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau Syrau

Flurstücksnummer 862/2 941/4 941/5 941/6 941/7 941/8 941/9 941/10 941/11 941/12 941/13 941/14 941/15 941/16 941/17 941/18 941/19 941/20 941/21 941/22 941/23 941/24 941/25

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ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück ganzes Flurstück

Hinweise zu Neuregelungen der Abfallentsorgung ab 01. Januar 2014

Kreistag wird sich am 12. September mit dem Beschlussentwurf befassen – Ziel sind stabile Gebühren

Im gesamten Vogtlandkreis wird gemäß Beschluss des Kreistages vom 06. 12. 2012 am 01. 01. 2014 eine einheitliche Abfallwirtschaftsatzung in Kraft treten, die insbesondere für das bisherige Satzungsgebiet Plauen neue Regelungen beinhaltet. Parallel dazu soll zum 01. 01. 2014 auch die Abfallgebührensatzung vereinheitlicht werden. Vor der Kreistagssitzung wird dazu in den Fachausschüssen beraten und es werden Beschlussempfehlungen an den Kreistag ausgesprochen. Der zeitweilige Müllausschuss des Kreistages hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die bislang im Satzungsgebiet Altkreis gültigen Regelungen zur Gebührenveranlagung weitestgehend für das bisherige Satzungsgebiet Plauen zu übernehmen. Weitere Beratungen finden am 19. 08. im Haushalts- und Finanzausschuss sowie am 27. 08. im Kreissauschuss (beide Termine nach Redaktionsschluss) statt. Mit der folgenden Zusammenstellung informiert das Amt für Abfallwirtschaft zu wesentlichen Regelungen der harmonisierten Abfallwirtschaftssatzung, aber auch zu wichtigen Vorgaben, die bei der Erstellung der Gebührensatzung Beachtung finden mussten. Eine sehr wichtige Prämisse war, stabile Gebühren zu sichern, was durch Gebührenrücklagen aus dem Satzungsgebiet Altkreis , aber auch durch Nutzung von Synergien, die das große einheitliche Satzungsgebiet bietet, erreicht wird. In den nächsten Ausgaben des KJ, im Internet (www.vogtlandkreis.de) sowie im Amtsblatt der Stadt Plauen werden in den nächsten Wochen weitere Informationen erfolgen. Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft unter 037421 412278 für Rückfragen zur Verfügung.

• Der Eigentümer/Besitzer bzw. Vermieter/Verwalter (im Weiteren: Eigentümer) von Grundstücken entscheidet, welche Behälter den einzelnen Haushalten zugeordnet werden und in welchem Rhythmus diese zur Entsorgung bereit zu stellen sind. (Sofern er dieses Recht nicht den Mietern überträgt.) • Die Abfallgebühr setzt sich aus einer Abfallgrundgebühr (Festgebühr) und einer Leerungsgebühr zusammen. Dazu kommen Sondergebühren incl. Bioabfallgebühr.

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In Großwohnanlagen mit Müllgemeinschaften, die 660-loder 1100-l-Behälter nutzen, ergehen, sofern keine Vignetten genutzt werden, halbjährlich Leerungsgebührenbescheide an die Verantwortlichen der Müllgemeinschaften (Eigentümer). Diese können beim Landkreis beantragen, dass die Gebühren bei den einzelnen Haushalten erhoben werden. Sofern dies bereits jetzt der Fall ist, ist kein neuer Antrag erforderlich.

Restabfallentsorgung • Es stehen folgende Behältergrößen für die Restabfallentsorgung zur Verfügung: 80-l-, 120-l-, 240-l-, 660-l-und 1100-l-Behälter. Restabfallsäcke mit einem Fassungsvolumen von 80 l sind nutzbar. Die Entsorgung erfolgt grundsätzlich 14-täglich. Der Eigentümer bzw. der Verantwortliche der Müllgemeinschaft können jedoch in Abstimmung mit dem Entsorgungsunternehmen einen kürzeren oder längeren Rhythmus für seine Mieter festlegen. • In der Regel werden die Restabfallgefäße bei Bedarf geleert. Dann ist eine Banderole bei Behältern bis zu einem Volumen von 240 l anzubringen – 4 Pflichtleerungen im Jahr. Der Behälter muss nicht an jedem Leerungstag bereit gestellt werden (Ausnahme: Forderung des Eigentümers). • Sollte ein fester Rhythmus erforderlich sein oder gewünscht werden, ist für alle Behältergrößen der Kauf einer Halbjahres- oder Jahresvignette möglich. • Die Bildung von Müllgemeinschaften innerhalb eines Grundstückes und bei benachbarten Grundstücken (bei allen Gefäßgrößen) ist möglich. • Das Behältereigentum liegt ausschließlich bei dem beauftragten Dritten (Kreisentsorgungs GmbH Vogtland – KEV) • Ab 01. 01. 2014 werden ausschließlich Behälter geleert, die sich im Eigentum der KEV befinden bzw. Behälter, die entsprechend einer im Jahr 2013 seitens des Vermieters/Grundstückseigentümers abgegebenen Verpflichtungserklärung zum 31. 12. 2015 in das Eigentum der KEV übergehen. (2. Halbsatz gilt nur für das Satzungsgebiet Plauen.) Der Antrag zur Neugestellung bzw. zum Tausch ist seitens der Plauener Grundstückseigentümer (Anschlusspflichtige) an die KEV zu richten.

Eine Bestellung seitens des Mieters ist nur möglich, wenn der Eigentümer zustimmt.

In Fällen, wo sowohl Eigentümer als auch Mieter einen Behälter bestellen, gilt der Antrag des Eigentümers. Das Bestellformular geht dem Eigentümer zu.

• Eigentümer/Vermieter im bisherigen Satzungsgebiet Plauen, die in Besitz eines 60-l-Restabfallbehälters sind, können diesen ab 2014 nicht mehr nutzen. Sie erhalten ohne Zusatzgebühr einen anderen Behälter ihrer Wahl durch das Entsorgungsunternehmen bereitgestellt (nur Erstausstattung). • Wer die privaten 80-l-, 120-l- bzw. 240-l-Restabfallbehälter weiter nutzen möchte, muss bis 31. 10. 2013 einen Antrag beim Entsorgungsunternehmen stellen und sich in diesem verpflichten, dass diese(r) Behälter spätestens bis 31. 12. 2015 in dessen Eigentum übergeht – in diesen Fällen erfolgt die einmalige Zahlung einer Ablösesumme durch den Beauftragten Dritten (KEV). • Bestehende Mietverträge für Behälter mit der AEP (Abfallentsorgung Plauen GmbH) enden zum 31. 12. 2013. • Bauliche Veränderungen oder Erweiterungen an Behältern bedürfen der Zustimmung der KEV. • Behältertausch ist einmal jährlich kostenpflichtig möglich (unberührt bleiben Um- und Wegzüge) – bei Tausch auf dem Betriebshof des Beauftragten Dritten entfällt die Tauschgebühr. • Ausnahme Stadt Plauen: einmaliger kostenloser Tausch eines vorhandenen Gefäßes bzw. Neuausstattung und zusätzlich einmaliger kostenloser Tausch wegen Änderung des Entsorgungsverhaltens in 2014

Die Abfallgrundgebühr wird ab 2014 auch im bisherigen Satzungsgebiet Plauen nicht mehr bei den Eigentümern, sondern direkt bei den Haushalten einmal jährlich per Bescheid erhoben. Die Haushalte müssen Änderungen selbst dem Landkreis melden bzw. Ermäßigungen beantragen. Entsorgung von Sperrmüll Damit ist z. B. keine Umlage von Abfallgrundgebühren über • 1. Möglichkeit: Nutzung der Kartensammlung bis 3 m3 je die Nebenkosten mehr möglich. In der Regel nimmt die InEinwohner/Einwohngleichwert und Jahr oder Anliefeanspruchnahme der abfallwirtschaftlichen Leistungen mit der rung von Sperrmüll bei gleicher Größenordnung auf den Personenzahl und nicht mit der Größe einer Wohnung zu. Wertstoffhöfen nach bestätigter Sperrmüllkarte und nur vom Benutzungspflichtigen selbst. Die Leerungsgebühr wird in der Regel über Bande- • Zusatzentsorgung: bis 1 m3 je Einwohner/Einwohnerrolen/Vignetten abgegolten. gleichwert und Jahr mit gleichen Prämissen.


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN / LANDKREIS-MOSAIK

• Sperrmüllgemeinschaften sind möglich, damit sind meh- Kleinschrotttonne für verpackungsfremde Wertstoffe • im Vogtlandkreis noch nicht eingeführt (Bekanntgabe rere Abholungen im Jahr statthaft. durch Landkreis sofern Einführung erfolgt) • Bis zur Einführung der Kleinschrotttonne kann Schrott neben dem Sperrmüll bereitgestellt werden. Biotonne (vorerst nur im zentrumsnahen Verdichtungsraum der Stadt Plauen Entsorgung von Elektronikschrott • Kleingeräte über Sammelcontainer an ausgewählten • Behältergrößen 60 l und 120 l und nur im zentrumnahen Standplätzen oder/und Verdichtungsraum der Stadt Plauen • Abholung von Großgeräten mittels Kartensammlung • für Nahrungs- und Küchenabfälle (roh und verarbeitet) aus und/oder Haushaltungen und Gewerbe • Abgabe auf den Wertstoffhöfen (Klein- und Großgeräte) • für Grünabfälle aus Haushaltungen und den Haushaltun• mehrmals im Jahr gen zuordenbaren Kleingärten (z. B. Gras, Laub, nicht verholzte Pflanzenabfälle) Problemabfallentsorgung • mittels mobiler Sammlung (Schadstoffmobil) einmal jähr- • Entsorgung 14-täglich – nach Einzelfallprüfung in Großwohnanlagen wöchentliche Entsorgung möglich lich und/oder • Abgabe von Kleinmengen auf den Wertstoffhöfen gemäß • Entsorgung wird eingestellt, wenn ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll Hinweisen im Abfallwegweiser • Keine Forderung nach einer Verbringungsfläche von 25 m2 pro Person für Kompost Entsorgung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) • im Holsystem in der Regel mittels 240-l-Behälter (in • Reinigung der Biotonnen ein- (bzw. zwei)mal jährlich möglich – Beantragung beim Beauftragten Dritten (KEV) Mehrfamilienhäusern je vier Haushalte ein Behälter) und nicht mehr beim Landkreis und/oder • im Bringesystem, wenn grundstücksnahe Entsorgung nicht • Bildung von Behältergemeinschaften mehrerer Anschlusspflichtiger möglich möglich ist, über PPK-Sammelbehälter oder Abgabe auf • Die vom Anschlusspflichtigen zugeordnete Biotonne ist den Wertstoffhöfen von allen Haushalten zu nutzen. • Möglichkeit der Gestellung von 1,1 m3 Behältern nach Abstimmung mit der KEV

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Grasschnittsammlung • für nicht verholzte kompostierbare Grünabfälle • Entsorgung von Mai bis Oktober an bis zu vier im Abfallwegweiser bekanntgegebenen Terminen (Straßen- bzw. Standplatzsammlung) • weitere Option: Abgabe auf Wertstoffhöfen

Holzsammlung • vogtlandweite Sammlung an bis zu vier Terminen, die im Abfallwegweiser bekannt gegeben werden • für Ast- und Strauchschnitt und Baumstämme bis 2 m Länge und 20 cm Durchmesser und/oder • Abgabe auf Wertstoffhöfen

Weihnachtsbaumentsorgung • Entsorgung im grundstücksnahen Holsystem – keine Verbringung auf kommunale Sammelplätze mehr notwendig

Sonstige Abfälle zur Verwertung • Behälterglas ist weiterhin über Container auf Standplätzen zu entsorgen. • Nutzung von gelben Säcken/Tonnen (bis zur Einführung der gelben Tonne plus, Kleinschrotttonne) • Abholung von: Türen, Reifen, Fenster oder gebührenpflichtige Abgabe auf den Wertstoffhöfen • Containergestellung – z. B. für Haushaltsauflösungen

Naherholungszentrum Talsperre Pöhl

Neugestaltete Schiffsanlegestelle übergeben Pöhl. Seit dem 15. August ist eine der größten Investitionen der letzten Jahre im Naherholungszentrum an der Talsperre Pöhl in Betrieb. Die neu gestaltete Schiffsanlegestelle samt Sanitärtrakt, Touristinformation, Verweilzone, Gastronomie und neu gestalteter Zuwegung wurde ihrer Bestimmung übergeben. Nach den Worten von Vize-Landrat und Pöhls Zweckverbandschef Rolf Keil wurden in die Gesamtmaßnahme rund 1,16 Millionen Euro gesteckt – ein Gutteil der Maßnahme sei förderfähig gewesen, weshalb er einen großen Dank auch an die Vertreterin der Landesdirektion Sachsen richtete, die das Projekt im Vogtland wohlwollen begleitet habe. Nun sei der Zugang zu den Fahrgastschiffen barrierefrei

möglich. Gut dreieinhalb Jahre von der Planung, die auf einem Architekturwettbewerb beruhte, bis zur Übergabe vergingen. Eigentlich wollte man bereits im Mai fertig sein, aber der lange Winter forderte seinen Tribut. Als zum Schluss auch noch das Juni-Hochwasser die Pläne durchkreuzte, musste man die Eröffnung noch einmal zwei Wochen verschieben. Zweckverbands-Geschäftsführerin Mariechen Bang jedoch freute sich nun umso mehr, dass man einen weiteren, wichtigen Meilenstein der touristischen Entwicklung setzen konnte. Parallel zu den Investitionen in bauliche Verbesserungen am Vogtlandmeer würde man an der inhaltlichen Entwicklung der Angebote weiter arbeiten. Auch hier gäbe es hoffnungsvolle Anzei-

chen. Allein die neu erschaffene Familienkarte für die Pöhl-Rundfahrten per Schiff wurden 2013 bereits mehr als 1.500-mal von den Gästen verlangt, freute sich Rolf Keil den Gästen zu berichten. Unter den Besuchern waren auch Mitglieder des deutschen Bundestages, das Landtages des Freistaates Sachsen sowie der Geschäftsführer des Tourismusverbandes Vogtland, Michael Hecht. Der betonte, dass die Verbesserung der Infrastruktur an der Talsperre ein wichtiger Baustein der toruistischen Entwicklung der Region sei. Die zahlreichen geladenen und spontan gekommenen Gäste der Einweihung der neuen Anlegestelle nutzten rege die Möglichkeit, bei herrlichstem Sonnenschein eine Rundfahrt auf der Pöhl zu ab-

Die Landestalsperrenverwaltung baut ab September 2013 unter Vollsperrung die Staumauer an der Talsperre Pöhl, heißt es in der Mitteilung des Staatsbetriebes. Dieser ist Bauherr des Ersatzneubaus. Es wird mit einer einjährigen Bauzeit gerechnet. „Da die Brücke ein Nadelöhr für den regionalen Verkehr ist, werden an der Straße so viele Baumaßnahmen wie möglich gleichzeitig durchgeführt werden“, heißt es von Betriebsleiter Gerd Zobel. Damit will man die notwendigen Sperrungen für den Verkehr auf ein Minimum begrenzen.

beraten und vom zuständigen Sachge- hat der Zweckverband Talsperre Pöhl biet Verkehrslenkung als Folge der Bau- im Vorfeld die Bauzeiten mit der Lanmaßnahme festgelegt. destalsperrenverwaltung und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr abWas heißt das im Klartext? gestimmt und die Tourismuswirtschaft informiert. Während des Baus ist die Brücke nicht passierbar – weder für Autos, Lkws, Dazu der 1. Beigeordneter und ZweckBusse, Rettungsfahrzeuge, nicht für verbandsvorsitzende Rolf Keil: „Wir Fußgänger und Radfahrer. Nur von der konnten uns davon überzeugen, dass jeweiligen Seite können Ziele am vogt- eine Vollsperrung technisch notwendig ländischen Meer in der Bauzeit erreicht ist, und haben mit Entgegenkommen werden. der Bauherren erreicht, dass die Bauzeit weitestgehend außerhalb der SaiDeshalb müssen großräumige Umlei- son liegt. Durch die rechtzeitige öftungen eingerichtet werden. Für den fentliche Bekanntgabe des Bautermins Durchgangsverkehr wird aus Richtung hatten wir die Möglichkeit uns darauf Elsterberg bzw. Treuen und Reichen- einzustellen. Ganz ohne Verluste wird bach die Umleitung beidseitig über die es nicht abgehen, aber der durch das „Goldene Höhe“–B 173–Thoßfell–B Landesamt für Straßenbau und Verkehr 173 – Neuensalz–B 173– lauen geführt. mitgebaute Radweg bringt uns natürDie Bauarbeiten werden auch den Tou- lich für die Zukunft auch entscheidende rismusbetrieb beeinträchtigen. Deshalb Vorteile.“

Foto: Ingo Eckardt

solvieren. Zuvor wurden sie von den Sängern der Marinekameradschaft Plauen auf ihre Schippertour eingestimmt und die Gastronomen, die für die kulinarische Ver-

Talsperre Pöhl: Landestalsperrenverwaltung baut ab September Brücke über die Staumauer

sorgung der Gäste an der neuen Anlegestelle sorgen, hatten auch zwei Fässer Freibier gesponsert, das von den Besuchern gern genossen wurde.

Für rund ein Jahr Vollsperrung sind notwendige Umleitungen eingerichtet

Im März wurden alle Betroffenen, von der Gemeinde, über den Rettungszweckverband, den Verkehrsverbund bis hin zur Feuerwehr angehört, das Vorhaben erläutert sowie Auswirkungen und Hinweise besprochen und berücksichtigt. Im Ergebnis wurde die Umleitung

Weitere Informationen zum Bau: 1. Bauabschnitt Ende September 2013 – Juni 2014 Vollsperrung – Ersatzneubau Brücke über die Staumauer mit Neubau Geh- und Radweg 2. Bauabschnitt Juli 2014 – Mai 2015 Halbseitige Sperrung – Fortführung des Neubaus Geh- und Radweg mit Stützwand und Straßeninstandsetzung LANDESTALSPERRENVERWALTUNG DES FREISTAATES SACHSEN Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster Muldenstraße | 08309 Eibenstock Tel.: +49 3775 2502-251 | Fax: +49 3 77 52 62 12 | Mobil: 0160 97851558 Betriebsleiter Gerd.Zobel@ltv.sachsen.de | www.sachsen.de


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RATGEBER August

Anfragen/ Lesermeinungen richten Sie bitte an

LRA Vogtlandkreis/Pressestelle

Neundorfer Str. 94/96, 08523 Plauen Tel. 03741 392 10 40 / Fax 392 4 10 41 E-Mail presse@vogtlandkreis.de

Müttergenesungswerk informiert zu Kuren

Mutter und Kind-Kur muss innerhalb von drei Wochen entschieden werden

Laut Mitteilung der Stiftung sind die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Wochen über einen Antrag für eine Mütteroder Mutter-Kind-Kur-Maßnahme zu entscheiden. Dies ist im neuen Patientenrechtegesetz geregelt. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, gilt eine Frist von fünf Wochen. Weitere Informationen und Beratung unter: www.muettergenesungswerk.de oder Telefon 030 330029-29.

Fluthelferorden

Für die Verleihung des Sächsischen Fluthelferordens 2013 können Vorschläge gemacht werden. Jeder Helfer, der mindestens 24 Stunden bei der Bewältigung der Katastrophe im Einsatz war, kann ausgezeichnet werden, so die Mitteilung der Staatskanzlei. Von der Medaille sollen zunächst 60.000 Exemplare hergestellt werden. Die Vorschläge können direkt bei den Bürgermeistern oder im Internet unter fluthelferorden@smi.sachsen.de abgegeben werden.

LANDKREIS-MOSAIK

KJ 8/2013

Informationen zum Betreuungsgeld seit 1. August

Im Vogtlandkreis gibt es ca. 1.214 mögliche Anspruchsberechtigte

Am 1. August trat das Betreuungsgeldgesetz für Geburten ab 1. August 2012 in Kraft. In Sachsen wurde die Auszahlung des Betreuungsgeldes den Kommunen übertragen, zuständig dort sind die Elterngeldstellen. Im Vogtlandkreis können Eltern die neue Leistung, wie auch das Elterngeld und das Landeserziehungsgeld, im Sozialamt, Friedrich-Naumann-Straße 3 in 08209 Auerbach beantragen und sich dort auch dazu beraten lassen. Zum Stichtag 1. August lagen vier Anträge vor.

„Im Vogtlandkreis gibt es ca. 1.214 mögliche Anspruchsberechtigte. Das sind die Eltern, die im Zeitraum August 2012 bis Juli 2013 Elterngeld bezogen haben. Wie viele davon tatsächlich Betreuungsgeld beantragen werden, ist noch nicht absehbar und davon abhängig, ob für die Kinder eine frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Aus Erfahrungen mit dem Landeserzie-

hungsgeld wird eingeschätzt, dass für ca. jedes dritte Kind, für das Elterngeld gewährt wurde, auch Betreuungsgeld beantragt werden wird“, heißt es von Sozialamtsleiterin Gabriele Paul. Anspruch auf das Betreuungsgeld hat, • wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt • dieses Kind selbst betreut und erzieht sowie • für das Kind keine staatliche frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege in Anspruch nimmt.

Eine Einschränkung der Berufstätigkeit des beantragenden Elternteils ist nicht erforderlich. Auch Eltern, die in Vollzeit arbeiten, erhalten Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind währenddessen von einer Privatperson, etwa Großeltern, be-

Sprechzeiten der Behindertenbeauftragten: Finden jeweils am 1. Donnerstag des Monats von 13:00 bis 17:00 Uhr im Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94 (Haus II), 2. Etage, Zimmer 2.09 statt. Behindertengerechter Zugang ist möglich.

Der Seniorenbeirat des Vogtlandkreises Die Interessenvertretung der Senioren im Landkreis in allen Angelegeneiten, Senioren betreffend: Ansprechpartner: Dagmar Nauruhn Beiratsvorsitzende und Seniorenbeauftragte Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 – 12:00 Uhr und nach vorheriger Terminabsprache Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 96, Hinterhaus Erreichbarkeit: Tel. 03741 392-3399/-1084, Fax 03741 392-4-3399, E-Mail: nauruhn.dagmar@vogtlandkreis.de

Gesundheitsamt erinnert an Impfschutz gegen Masern

treuen lassen. Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro im Monat. Ab 1. August 2014 wird es in Höhe von monatlich 150 Euro gezahlt. Es kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat bis längstens zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werde. Eine Inanspruchnahme vor dem 15. Lebensmonat ist nur möglich, wenn die den Eltern maximal zustehenden Elterngeldmonate (Rahmenbezugszeit) verbraucht sind, z. B. durch gleichzeitigen Bezug von Elterngeld. Für jedes Kind wird längstens für 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt. Eine Mindestbezugszeit gibt es nicht. Für einen Lebensmonat kann jedoch nur ein Elternteil die Leistung beziehen, ein gleichzeitiger Bezug ist ausgeschlossen. Der Bezugszeitraum kann aber bei Bedarf jederzeit geändert werden. Das Betreuungsgeld wird einkommensunabhängig gewährt – jedoch auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe (Grundsicherung) und den

falen und Bayern auf. Die Erkrankten waren laut Sächsischem Gesundheitsministerium überwiegend ungeimpft. Die Hälfte der Erkrankten ist älter als 20 Jahre. Die ursprünglich besonders im Kindesalter auftretende Infektionskrankheit ist nach Einführung der Impfung in Deutschland stark zurückgegangen und trat in den letzten Jahren vermehrt auch bei Erwachsenen auf. Sie kann mit schweren Komplikationen wie

Lungen- oder Hirnerkrankungen einhergehen. Gerade in der Ferienzeit stehen Urlaubsreisen in Gebiete an, in denen deutlich mehr Masernerkrankungen auftreten, heißt es warnend. Das Gesundheitsamt empfiehlt den Impfstatus vom Haus- oder Kinderarzt oder durch das Gesundheitsamt überprüfen zu lassen und sich gegebenenfalls nachimpfen zu lassen. Vorzugsweise ist Kombinationsimpfstoff mit Mumps- und Rö-

Antragsformulare stehen in Papierform zur Verfügung und können bei der Elterngeldstelle in Auerbach, Telefon Nr. 03744 254-3160, abgefordert werden. Ein Download ist im Intranet des Landratsamtes unter Amt24Sachsen oder Formulare möglich.

Vogtländisches Seniorenkolleg Reichenbach e. V.

Begegnungsstätte Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach Telefon: 03765 349798 (nur während der Sprechzeit) Telefax: 03765 717125 Sprechzeiten: jeden Mittwoch von 12:00 bis 14:00 Uhr Internet: www.seniorenkolleg-vogtland.de E-Mail: info@seniorenkolleg-vogtland.de

Herbstsemester 2013 Veranstaltungen September 2013

10.09. • 14:00 Uhr • Zirkel Schreibende Senioren Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach 10.09. • 15:30 Uhr • Zirkel Musik Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach Mit der Vogtlandphilharmonie in die 22. Konzertsaison 17.09. • 15:00 Uhr • Zirkel Geschichte Ort: Gaststätte Neuberinhaus, Weinholdstr. 7, 08468 Reichenbach 200 Jahre Völkerschlacht bei Leipzig 18.09. • 09:15 Uhr • Zirkel Ganzheitliches Gedächtnistraining Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach 18.09. • 14:30 Uhr • Vortrag Ort: Begegnungsstätte, Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach Wasser und Musik – Schnittmengen zweier Elemente 26.09. • 14:30 Uhr • Zirkel Medizin/Psychologie Ort: WHZ, HT Reichenbach, Hörsaal 306, Klinkhardtstr. 30, 08468 Reichenbach Das Ringen um Identität – Das Scheitern als Problem September • Zirkel Literatur Buchbesprechung „Es war kein Spaziergang“ – Kinder von Dissidenten Der genaue Termin wird über den Telefonrundruf des Literaturzirkels bekannt gegeben. Neuinteressenten melden sich bitte bei Frau Thoß, Telefon: 03765 13567

Seit 2002 keine Meldungen zu Masernerkrankung mehr

„Dies ist zweifellos der hohen Impfbereitschaft der Bevölkerung und der Impfaktivität der Hausärzte zu verdanken“, heißt es anerkennend von Amtsärztin Kerstin Zenker. Die Durchimpfungsrate bei den Schulanfängern des Landkreises liegt seit Jahren bei fast 100 Prozent. Daher ist das Amt besorgt über eine größere Zahl von bundesweiten Krankheitsfällen. Diese traten vermehrt in Berlin, Nordrhein-West-

Kinderzuschlag in voller Höhe angerechnet. Zu beachten ist auch, dass bei ausschließlichem Bezug von Betreuungsgeld (ohne Elternzeit), die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erhalten bleibt und sie sich ggf. selbst versichern müssen. Das Betreuungsgeld schließt einen Anspruch auf Sächsisches Landeserziehungsgeld nicht aus. Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden. Auch der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird vom Betreuungsgeld nicht berührt.

werden, um abwehrgeschwächte Patienten und Schwangere zu Für die Impfung gibt es keine Al- schützen. tersbegrenzung. Durch einen altersgemäßen, voll- Nach vorheriger Anmeldung ist ständigen Impfschutz für sich und es möglich, sich auch im Geihre Kinder übernehmen die Bür- sundheitsamt impfen zu lassen. ger auch Verantwortung für diejeTermine können unter der Telenigen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Ebenso fonnummer 03741 392-3523 sollte der Impfschutz bei medizi- beim Amtsärztlichen Dienst vernischem Personal und Pflegekräf- einbart werden. ten überprüft und vervollständigt teln-Komponente zu verwenden.


Aktion Stromsparcheck hilft einkommensschwachen Haushalten KJ 8/2013

LANDKREIS-MOSAIK

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder und geben spezifische Tipps. Je nach Wohngeld empfängt, kann jetzt kosten- Ergebnis des Checks erhalten die Hauslos an der bundesweiten Aktion Strom- halte kostenlos Stromsparartikel, wie spar-Check teilnehmen und damit Energie und jährlich bis zu 100 Euro bares Geld sparen. Insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen werden stetig steigende Energiepreise zur enormen Belastung. Den Stromanbieter wechseln bringt oft nicht mehr viel. Also bleibt nur, die Stromkosten über den Verbrauch zu senken. Bereits über 40 Haushalten der Region kann und konnte in den letzten Wochen geholfen werden. © Petra Bork Pixelio Und wie? Energiesparlampen, Zeitschaltuhren, schaltbare Steckdosenleisten, TVEinfach und bequem Geschulte Stromsparhelfer besuchen auf Standby-Abschalter u. Ä. im Wert bis Wunsch vogtlandweit interessierte 70 Euro pro Haushalt. Gratis ist für die Haushalte. Sie ermitteln und analysie- teilnehmenden Haushalte alles, auch der ren den persönlichen Energieverbrauch Einsatz der Stromsparhelfer vor Ort und deren Aufwand, die gemessenen Daten zu verarbeiten und zu analysieren. Bei Bedarf bekommt man auf Wunsch auch einen Beratungsgutschein für die Verbraucherzentrale.

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Die Sorgen einkommensschwacher Haushalte sind ihnen wohlvertraut. Bis vor kurzem waren sie selbst langzeitarbeitslos. Heute arbeiten Matthias Broska, Uwe Lange und Ronny Schmidt (v. l. n. r.) als geschulte Ratgeber, die ihren Kunden beim Stromsparen helfen können. Foto: Anne König

In der Region präsent Nicht nur in den beratenen Haushalten sind die Stromsparhelfer unterwegs sondern auch auf vielen Veranstaltungen Gute Gelegenheit Treffen Sie die Stromsparhelfer am 20. September 2013 zum 5. Weiterbildungstag am Theaterplatz in Plauen!

Gutschein zum Heraustrennen liegen in vielen öffentlichen Einrichtungen der Region aus. Den ausgefüllten Gutschein kann man meist direkt in eine vorgesehene Sammelbox werfen oder man meldet sich an unter: Tel. 037606 2304 oder E-Mail ssc.pl@pscherer-online.de.

Bundesweite Aktion Stromspar-Check ist eine gemeinsame Aktion des Deutschen Caritasverbandes e. V. und des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) und wird durch das Bundesministerium für Umwelt gefördert. Partner im Vogtland sind: Bildungsinstitut PSCHERER, Landratsamt Vogtlandkreis, Jobcenter Vogtland, Stadtwerke Oelsnitz, Plauen und Reichenbach. Die Aktion startete bundesweit 2008, im Vogtlandkreis Mai 2013 (bis vorerst Ende 2015).

Einkommensschwache Haushalte erhalten beim Stromspar-Check u. a. kostenlose Stromsparartikel, z. B. Zeitschaltuhren, Energiesparlampen u. Ä. im Wert von bis zu 70 Euro.

Die Stromsparhelfer Die Stromsparhelfer wurden nach einem eigens für die Aktion erstellten Konzept ausgebildet. Über 100 Stunden Schulung und praktische Einweisung machten aus Matthias Broska, Uwe Lange und Ronny Schmidt qualifizierte Ratgeber, die ihren Kunden bei deren Strom- und Wassersparbemühungen effektiv helfen können. Bis vor kurzem selbst langzeitarbeitslos sind ihnen die Sorgen einkommensschwacher Haushalte wohlvertraut.

Seit einigen Wochen ist sie über das Landratsamt und ausgewählte Bauämter der Kommunen erhältlich: Die Bauherrenmappe! Zusammengestellt wurde der Leitfaden in Ordnerform für private Bauherren und solche, die es werden wollen. Aber auch Mitarbeiter aus Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und lokalen Energieagenturen kann die Info- und Formularsammlung unterstützen, wenn sie private Hauseigentümer, Mieter und Unternehmen hinsichtlich Energieeffizienz beraten.

Kompakt – praktisch – aufschlussreich Der Ordner für den Bauherrn ein Bereich zum Archivieren seiner ganz In der Bauherrenmappe findet man so- Im Ordner ist für den Bauherrn selbst auch persönlichen Bauunterlagen vorbereitet. wohl regionale Ansprechpartner zum Bauvorhaben als auch Formulare, die Die Bauherrenmappe ist ein EU-gefördertes Projekt des Programms EnercitEE. bei der Baubehörde und den EnergieverAuch eine digitale, online abrufbare Fassung ist in Arbeit. Näheres unter sorgungsunternehmen einzureichen sind www.energieleitstelle-vogtland.de -> Beratung -> Bauherrenmappe. sowie regionale Satzungen und BeErarbeitet wurde das Werk hauptsächlich durch das Architekturbüro Wetzel schlüsse. aus Plauen im Auftrag der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH. UnDie Teile ‚Wissen Kompakt‘ und ‚Komterstützung gaben M&S Umweltprojekt GmbH und die Ämter der Pilotregiopakt+‘ informieren zu energieeffizienter nen Vogtlandkreis, Plauen und Zwickau. Anlagentechnik, aktuellen Anforderungen Kontakt Fachfragen: Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH | Tel. 0351 der Energieeinsparverordnung (EnEV), 4910-3179 | www.saena.de Förderbedingungen, Baufinanzierung sowie den EEG-Vergütungssätzen.

der Region, z. B. zum Tag der erneuerbaren Energien in Oelsnitz, an der Infobörse für Familien im Mehrgenerationenhaus Plauen, am Tag der Gesundheit bei „VITAL ab 50“, auf dem Bürgerfest der Stadtwerke Oelsnitz, beim Brotkorb und der Teestube des Diakonievereins Adorf. Anmelden leicht gemacht Die Infoflyer zum Stromspar-Check mit

Die Bauherrenmappe – hier steckt was für Sie drin!

Was die können, können wir auch? Vogtländer besuchen die Energiespargemeinde Zschadraß

Best-Practice-Beispiele in Sachsen erleben – die Energiespargemeinde Zschadraß! Unter diesem Motto fand vor einigen Wochen eine frühsommerliche Seminarexkursion in die 3000-SeelenGemeinde Zschadraß im Süden des Landkreises Leipzig statt. 15 Vertreter aus Verwaltung und Wirtschaft des Vogtlandkreises waren der Einladung des Energiebeauftragten des Vogtlandkreises, Uwe Hergert, und des Bildungsinstituts PSCHERER gGmbH* gefolgt. Ziel war es, den Kommunalvertretern

Gelegenheit zu geben, sich auf vielfältige Weise zu überzeugen, wie anderswo Energieeffizienz gelebt wird. Weiterbildungsmöglichkeiten wie diese zu bieten, hat sich der Vogtlandkreis auf die Fahne geschrieben – auch das gehört zu seinen Verpflichtungen aus dem erworbenen European Energy Award.

Bio-Sonne-Wind. Alle machen mit! In Zschadraß hatte Tino Stenzel vom Verein Ländliches Leben e.V. fachkundig durch die energetisch konzipierten

Die Teilnehmer besichtigen die Hackschnitzel – Domtrocknungsanlage

Highlights des Ortes geführt: Sporthalle (Photovoltaik – Solarthermie), Schulgebäude (Hackschnitzelheizung), kommunaler Biomassehof (HackschnitzelDomtrocknung), Windkraftanlage (Bürgerbeteiligung), Kurzumtriebsplantage (Weide), Anbaufläche Miscanthus.

Biomasse – Erfolgsgeschichte Der Einsatz von Biomasse in der Gemeinde Zschadraß ist eine Erfolgsgeschichte: Anfangs hatte die Gemeinde Holzhack-

schnitzel von gewerblichen Anbietern aus einem Umkreis von 30 km bezogen. Heute ist das ein Selbstläufer: „Verschiedene Einrichtungen, Firmen und Denkanstöße! „Was die können, können wir auch“, ist der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises, Uwe Hergert, überzeugt. Viele Beispiele aus Zschadraß ließen sich ebenso gut in Gemeinden unserer Region umsetzen. Interessenten – Tel. 03741 392-2104 E-Mail hergert.uwe@vogtlandkreis.de

Bürger bieten uns abzuholzende Bäume an“, so Tino Stenzel. Außerdem habe der größte landwirtschaftliche Betrieb der Gemeinde auf sechs Hektar Fläche schnell wachsende Gehölze angepflanzt. „Zwar müssen wir bedarfsgerecht immer noch zusätzliche Lieferungen organisieren“, doch mittlerweile lagern wir Holzhackschnitzel für zwei Jahre auf Vorrat. Auch das Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie wurde inzwischen auf eine CO2-neutrale Heizanlage umgerüstet. Die Klinikleitung ließ ein Nahwärmenetz für die zentrale Versorgung mit einer Kapazität von 1 MW Kurzumtriebsplantage mit Pappeln Fotos: Uwe Hergert installieren.

Hier gibt‘s Stromsparcheck-Flyer Jobcenter Stadtwerke Oelsnitz FAW Plauen Stadtverwaltung Rodewisch Stadtverwaltung Lengenfeld Stadtverwaltung Falkenstein Stadtverwaltung Auerbach Stadtverwaltung Oelsnitz Stadtverwaltung Reichenbach AWO Auerbach AWO Reichenbach Gemeinde Grünbach Gemeinde Ellefeld Diakonie Plauen Caritas Plauen Gemeinde Neustadt Bildungsinstitut Pscherer Plauen Bildungsinstitut Pscherer Lengenfeld Schulungszentrum Witt

Kostenfrei erhältlich ist die Bauherrenmappe im Vogtlandkreis über die Bauämter Plauen, Reichenbach, Auerbach, Oelsnitz, Falkenstein, Treuen, Klingenthal, Lengenfeld und Rodewisch sowie im Landratsamt Vogtlandkreis.

Kontakt: Landratsamt Vogtlandkreis, Außenstelle Plauen, Bahnhofstraße 46 – 48, Amt für Umwelt und Bauordnung, Sachgebiet Bauaufsicht/Denkmalschutz, Zimmer 429, Tel. 03741 392-2231. | www.energieleitstelle-vogtland.de

Sonne – Gewusst wie spart Energie! In der Turnhalle Zschadraß wird z. B. Wasser durch Sonnenenergie erwärmt. Die Gebläse für die Frischluftzufuhr sind so konstruiert, dass der Heizbedarf um 5 Grad C gesenkt werden kann. Drei Gebläse saugen ausschließlich Frischluft an. Zwei weitere werden durch unterirdische Gewinne für soziale Zwecke Durch die kombinierte Annahme von Holz aus der Gemeinde Zschadraß und der Herstellung von Holzhackschnitzeln über den kommunalen Bauhof kann ein Energiepreis von 2,7 cent/kWh erreicht werden. Bei Erdgas liegt dieser Preis bei 4,9 cent/kW und bei Heizöl bei 10 cent/kWh. Mit diesen Einsparungen werden kommunale Objekte (Kindergarten, Schule) finanziert.

Kanäle geführt, damit sich die Lufttemperatur erwärmt. Das sechste Gebläse wurde an der Südseite installiert, wo direktes Sonnenlicht die Luft erwärmt.

* Das Bildungsinstitut PSCHERER gGmbH ist anerkanntes Kompetenzzentrum der SAENA für „Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien“-Qualifizierung, Region Vogtland–Zwickau–Erzgebirgskreis.


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Schloss Voigtsberg

Eröffnung „Illusorium“ am 20. August in Oelsnitz

Illusorium – unter diesem Begriff präsentiert sich seit dem 21. August 2013 die brandneue Dauerausstellung rund um das Lebenswerk der bekannten (Kinder-)Buchillustratorin Regine Heinecke auf Schloss Voigtsberg.

In den mittelalterlichen Räumen der Kernburg begegnen hier dem Besucher zahlreiche Helden der Kindheit wieder. Ob „Zwerg Nase“, „Der gestiefelte Kater“ oder „Der

duld und Phantasie, der weitere Lebensweg schien hierbei seine Schatten voraus zu werfen. Nach dem Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig arbeitete Regine Heinecke ab 1957 als freischaffende Künstlerin. In den folgenden Jahren wurde sie aufgrund ihres künstlerischen und handwerklichen Könnens und ihren Illustrationen zur klassischen Welt- und Kinderliteratur zunehmend geachtet. Ob „Dornröschen“

„Illusorium“ – Museum der Illustrationskunst auf Schloss Voigtsberg Foto: Daniel Petri

Dunkel Munkel“: hier treffen phantastische Figuren, märchenhafte Geschichten und sagenumwobene Gestalten aufeinander.

Dabei wurde Regine Heinecke am 20. August 1936 in der SchumannStadt Zwickau geboren. Schon in jungen Jahren zeichnete sie mit Ge-

(1965), „Der Wolf und die sieben jungen Geißlein“ (1966) oder „Der gestiefelte Kater“ (1974) – noch heute erfreuen sich zahlreiche Kinder, aber auch Erwachsene an den phantastischen Bildgeschichten. Eine Ausstellung, die alle Sinne anspricht und zum Mitmachen und Erforschen einlädt.

Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen

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Zweiter Probelauf des Warnsignals erfolgt am 28.September vogtlandweit Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Dazu zählt insbesondere die Information über konkrete Verhaltensmaßnahmen. Neben den Möglichkeiten der Lautsprecherdurchsage durch Feuerwehr und Polizei gibt es auch die Möglichkeit der Warnung mittels Sirenenanlagen.

Leitstelle mit dem Signal Bevölke- funk (Vogtlandradio) über die aktuelle Gefahrenlage informiert. rungswarnung ausgelöst.

Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung mit den Sirenensignalen und den erwarteten Verhaltensweisen vertraut macht, damit im Ereignisfall auch die erhoffte Warnwirkung eintritt. Das Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen hat dazu ein Merkblatt über die landeseinheitlichen Sirenensignale herausgegeben. Das beiliegende Merkblatt ist jederzeit im Internet unter Am 27. April erfolgte eine erste Pro- www.vogtlandkreis.de auf den Seibealarmierung im gesamten Kreis- ten des Sachgebietes abrufbar. gebiet. Zum zweiten Male werden am 28. September um 12:15 Uhr Bei Ertönen dieses besonderen Sialle Sirenen im Landkreis über die renensignals wird über den Rund-

Auch zukünftig soll die Probelalarmierung der Bevölkerungswarnung halbjährlich und für alle Sirenen im Landkreis jeweils an einem Samstag in den Monaten April und September um 12:15 Uhr durchgeführt werden. Der Freistaat Sachsen hat dafür bereits im Jahr 2003 für die Warnung der Bevölkerung per Erlass landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt. Die Signale können sowohl von herkömmlichen Motorsirenen (am weitesten verbreitete Art im Vogtlandkreis) als auch von modernen elektronischen Sirenen wiedergegeben werden.


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Durch Zusammenarbeit vieler Partner im Vogtland

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Elf kleine Vogtländer mit der Peter-Maffay-Stiftung auf Mallorca

Strahlende Gesichter im Sonnenschein, Kinderlachen am Strand – so schön kann Urlaub sein. Zehn herrliche Urlaubstage auf Mallorca erlebten jetzt elf Kinder und Jugendliche aus dem Vogtland in der therapeutischen Finca der Peter-Maffay-Stiftung.

Auerbach begleiteten die Gruppe als Betreuer. Hinzu kommt die finanzielle Unterstützung durch Spenden. Dafür ein dickes Danke. Besonderer Dank gilt dem Chef der Magnetto Automotive Treuen, Dieter Pfortner. Durch ihn war

der Kontakt zu Peter Maffay und seiner Stiftung hergestellt worden. Bereits im Oktober 2010 konnten die ersten Kinder aus dem Vogtland auf der Finca Urlaub machen. Seither ist es regelmäßig möglich.

Vom 19. bis 29. Juli konnten die benachteiligten, gehandicapten oder traumatisierten Mädchen und Jungen dort in geschützter Umgebung intensive Naturerfahrungen machen, die das Selbstwertgefühl der kleinen Gäste steigern. Ausgestattet mit sieben kindgerechten Schlafzimmern, einem Therapiezimmer, Ökogarten und Tieren ist die Finca für die Kinder der ideale Ort, Schwierigkeiten des Alltags eine Zeit lang hinter sich zu lassen und zur Ruhe zu kommen.

Dass der Urlaub ein voller Erfolg und ein unvergessliches Erlebnis für alle war, beweisen die Dankesbriefe der Kinder. Niemand beschreibt besser, wie wichtig und richtig diese Tage waren,

als die Protagonisten selbst (siehe Kasten). Damit dürfen sich Kinder und Organisatoren auf eine weitere Reise 2014 freuen.

„Ich möchte mich für diese tollen 10 Tage bei Ihnen ganz herzlich bedanken. Die Mallorca-Tour hat mir sehr, sehr großen Spaß gemacht. In unserer Finca gab es ganz viele Tiere, die wir füttern durften und einen riesigen Pool, den wir ganz oft nutzen konnten. Wir gingen einkaufen und halfen beim Essenkochen.

Wir waren im Aqualand, in der Altstadt von Palma und auf dem Stadtmarkt von Polenzia, viel am Strand (auch mit Picknick). An einem Tag besuchte uns sogar Peter Maffay. Das war das Beste überhaupt. Ich bekam zum ersten Mal die Gelegenheit, mit einem Flugzeug zu fliegen. Das war ein richtig tolles Gefühl. Unsere Betreuer Jenny, André und Andreas waren ganz toll zu uns. Sie waren immer nett, sehr hilfsbereit und haben sich ganz viele tolle Dinge für uns ausgedacht. Auch ein ganz großes Dankeschön an diese drei.

Möglich wurden diese Ferientage durch die Zusammenarbeit vieler Partner im Vogtland. Das Sozialamt des Landratsamts Vogtlandkreis organisierte die Fahrt und wusste die Kinder auszuwählen, drei Mitarbeiter der Lebenshilfe Am Aussichtspunkt nahe Polenca

Ich habe auch zwei ganz tolle neue Freundinnen gefunden, Laura und Jasmin. Mit ihnen hat die Reise gleich noch viel mehr Spaß gemacht.

Noch mal vielen, vielen Dank für die schöne Zeit. Diese Reise werde ich nie vergessen.“

Stiftung „Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“

Weiter Spenden für die Stiftung

Gleich mehrere große Spenden für die Stiftung „Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“ durfte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Landrat Dr. Lenk, Anfang August entgegennehmen.

Zur Übergabe eines Spendenschecks kamen Michael Fritzsch, Geschäftsführer der Stadtwerke Oelsnitz sowie Bernd Glaß, Geschäftsführer der Oelsnitzer Wohnungsbaugesellschaft ins Landratsamt (im Bild unten). Beide Firmen hatten am 30. Juni 2013 gemeinsam ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert. Dabei verzichteten sie auf Geschenke, sondern forderten ihre Geschäftspartner auf, stattdessen Geld für die vogtländische Stiftung für krebskranke Kinder zu spenden. Insgesamt kamen

dabei 4.450,- Euro zusammen. Beide sportbegeisterte Vogtländer gewonnen von Andreas Hostalka, VorstandsvorsitGeschäftsführer betonten, dass sie mit werden. Damit hat sich die Teilnehmer- zender der Volksbank Vogtland, und dieser Aktion ganz gezielt eine Ein- zahl nahezu verdoppelt und der Firmen- Kay Burmeister (im Bild) entgegen. Der richtung aus der Region unterstützen wollten. Neben der eigentlichen Spende kann auf diesem Weg die Stiftung und ihr Wirken auch noch bekannter gemacht werden. Fleißig Spenden sammelte auch die Volksbank Vogtland beim 2. Firmenlauf in Plauen am 4. Juli 2013. Dabei muss eine Laufstrecke von 5 Kilometern innerhalb einer Stunde zurückgelegt werden. Ermittelt wurde dabei die fitteste Firma im Vogtland. Auch die Mitarbeiter des Landratsamt Vogtlandkreis nahmen in diesem Jahr wieder an der Veranstaltung teil. Nachdem im Vorjahr 250 Läufer gemeldet waren, konnten dieses Mal 480

lauf als karitatives Sportereignis im Vogtland etabliert. Die Startgebühr von drei Euro pro Läufer spendete die Volksbank dabei an die Stiftung „Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“. Landrat Dr. Lenk, der auch als Schirmherr des Firmenlaufs fungierte, nahm den Scheck im Höhe von 1.500,- Euro

Ort und begrüßte den Vereinsvorsitzenden Gerald Wunderlich sowie die 14 Herren- und fünf Damenmannschaften, die sogar aus Greiz, Radebeul und Chemnitz angereist waren. Die Tennisspieler spendeten zwei Euro der Startgebühr, insgesamt kamen eintausend Euro für die Stiftung zusammen. Dr. Lenk betonte, dass er sich vor allem über die Spendenbereitschaft freue. Die Summe stehe nicht im Vordergrund, er wäre auch für weniger gern gekommen.

Die Stiftung „Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland“ war von Landrat Dr. Lenk anlässlich seines 50. Geburtstages als Verein ins Leben gerufen worden. 2010 wurde der Verein in eine Stiftung umgewandelt. Ziel des Vereins ist es, krebskranke Kinder und deren Angehörige zu unterstützen. Neben der finanziellen Unterstützung in Härtefällen geht es dabei vor allem um Foto: Landratsamt Vogtlandkreis psychosoziale Beratung und Hilfe beim Umgang mit Ämtern. Auch werden ge3. Firmenlauf in Plauen ist bereits für meinsame Freizeitaktivitäten organisiert. Die Stiftung finanziert sich ausden 3. Juli 2014 angekündigt. schließlich durch Spenden. Auch der Tennisclub Markneukirchen e. V. (im Bild) beteiligte sich am Spen- Spendenkonto der Stiftung „Hilfe für denregen für die Stiftung. Bereits zum krebskranke Kinder im Sächsischen 15. Mal fand am 2. August in Markneu- Vogtland“: kirchen das jährliche Doppelturnier des Kontonummer: 3150101602, BankleitVereins statt. Landrat Dr. Lenk war vor zahl: 87058000 Sparkasse Vogtland

Foto: Landratsamt Vogtlandkreis Anzeige

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Foto: Landratsamt Vogtlandkreis


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Der Vogtlandkreis lädt ein

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Woche der Senioren 2013 vom 16. bis 20. September im Vogtlandkreis

Die Seniorinnen und Senioren waren zu keiner Zeit so aktiv, interessiert, gebildet, agil und gesund wie heute. Sie engagieren sich in Familie und Gesellschaft, sind in Vereinen, am Computer, im Facebook oder beim traditionellen Kaffeeklatsch zu finden. Das zunehmend hohe Alter lässt aber auch die Pflegebedürftigkeit steigen. Die unternehmungslustigen „Jungrentner“ sollen ebenso in den Mittelpunkt der „Woche der Senioren“ gerückt werden, wie pflegebedürftige, auf Hilfe angewiesene alte Menschen.

„Mit der Seniorenwoche wollen wir auf die bedeutende Rolle der älteren Generation in unserem Zusammenleben hinweisen“. Mit diesen Worten laden Landrat Dr. Lenk und die Seniorenbeauftragte Dagmar Nauruhn zu einer vielseitigen Veranstaltungswoche ein. Diese bietet wertvolle Informationen, interessante Gespräche und motivierende Anregungen. „Alter spielt sich im Kopf ab, nicht auf der Geburtsurkunde“, danach ist die Veranstaltungspalette ausgerichtet. Am Programm hat aktiv der Seniorenbeirat des Vogtlandkreises mitgewirkt. Herzlichen Dank dafür.

Der Vogtlandkreis bedankt sich bei den Förderern der Seniorenwoche.

Wie denken und leben Senioren heute? Was treibt sie an? Wo wären wir ohne das ehrenamtliche Engagement und die zahllosen Hilfen durch Senioren? Wie kümmern wir uns um Pflegebedürftige und Kranke? Das und vieles mehr erfahren Sie in zahlreichen Gesprächen und Aktionen während der Seniorenwoche.

Die Eröffnungsveranstaltung findet am 16. September um 14:00 Uhr im Lengenfelder Hof statt. Für Unterhaltung und Musik ist an jedem Tag gesorgt.

Fragen zur Seniorenwoche beantwortet: Dagmar Nauruhn, Seniorenbeauftragte, Landratsamt Vogtlandkreis, Neundorfer Str. 94/96, 08523 Plauen, Telefon 03741 /392-3399, E-Mail: nauruhn.dagmar@vogtlandkreis.de

Flyer mit dem ausführlichen Programm sind in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Programm Seniorenwoche vom 16. bis 20. September:

Montag, 16. 09. 2013, 14:00 bis 17:00 Uhr, Eintritt frei Eröffnung der „Woche der Senioren“ in Lengenfeld, Hotel Lengenfelder Hof, Auerbacher Str. 2, Konferenzraum Festansprache des Landrates, Kulturprogramm, Diskussionsrunde „Mein Glück im Alter“ mit engagierten Persönlichkeiten, Eröffnung der Fotoausstellung, Prämierung der Preisträger des Fotowettbewerbs Mittagessen ist auf eigene Kosten in der Hotelgaststätte möglich, Kaffee und Kuchen werden am Nachmittag gereicht.

Dienstag, 17. 09. 2013, 10:00 bis 16:00 Uhr „Aktionstag Pflege“ in Einrichtungen in und um Reichenbach Tag der offenen Tür, Vorträge, Führungen, Aktionen, Beratung, Gesundheitstests, Messungen … rund um das Thema Pflege bei - Pflege DAHEIM GmbH, Reichenbach, Julius-Mosen-Str. 18 - AWO Pflegezentrum, Reichenbach, Trinitatisgasse 2 - DRK KV Vogtland/RC, Reichenbach, Albertistr. 46 - Seniorenzentrum Lengenfeld, Weststr. 9-11 - Pflegedienst GmbH Müller, Mylau, Reichenbacher Str. 29 - Alloheim und Alloheim Mobil, Reichenbach, Albert-Schweitzer-Str. 38 und 40 - Pflegedienst Doris Bauer-Kunz, Heinsdorfergrund, Reichenbacher Str. 227 - Pflegedienst Christine Hirsekorn, Neumark, Ernst-Ahnert-Str. 12 – ADL Dementenwohnen gGmbH, Netzschkau, A.-Schubert-Str. 6 Begegnungsstätte der Sparkassenstiftung Reichenbach, Nordhorner Platz 1, 13:00 bis 17:00 Uhr Vorträge 13:00 Uhr „Chirurgie im Alter“, Arztvortrag 14:00 Uhr „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ 15:00 Uhr „Hilfe und Unterstützung im Pflegefall“ 16:00 Uhr „Pflegebedürftige Angehörige und Bezug von Arbeitslosengeld II“ 16:45 Uhr „Hausnotruf“ Informations-und Präsentationsstände - Pflegenetzwerk Vogtlandkreis - Demenzfachstelle Plauen-Vogtland - Seniorenresidenz Plauen, „An der Rädelstraße“, - Diakonie Reichenbach und Umgebung - Hospizverein Vogtland - DRK Vogtland/Reichenbach - Johanniter-Unfall-Hilfe - Gesundheitsamt des Vogtlandkreises - Schauklöppeln - Patchwork-Handarbeiten - Seniorencomputerclub Reichenbach Eine gastronomische Versorgung wird im Begegnungszentrum angeboten.

Mittwoch, 18. 09. 2013, 13:00 bis 18:00 Uhr, Eintritt frei Mehrgenerationentag und 9. Reichenbacher Gesundheitstag im Park der Generationen in Reichenbach - 13:30 Uhr und 14:30 Uhr Treffpunkt am Haupteingang: geführte Rundgänge durch das Parkgelände mit Dr. Wolfgang Richter - 15 Informations- und Aktionsstände des Netzwerkes Gesundheit Reichenbach im Rahmen des 9. Reichenbacher Gesundheitstages - Informationsstand des Gesundheitsamtes: „Impfschutz für jedes Alter“, Impfberatung, Impfstandkontrolle (Bitte Impfausweise, auch die der Angehörigen, mitbringen!) - 13:00 bis 15:45 Uhr: Programm auf der Waldbühne mit der Musikschule Vogtland (Kapelle Blechreiz), Harmonikaband Reichenbach, Chor und Einzelkünstlern

NUR BEI SCHÖNEM WETTER - 16:00 bis 18:00 Uhr Konzerttour des Wehrbereichsmusikkorps III, Erfurt „Von Marsch bis Musical“, ein Melodienpotpourri, große Bühne Gastronomische Versorgung wird angeboten.

Ein Melodienreigen zur Seniorenwoche

Das Konzert findet statt am

Das Wehrbereichsmusikkorps III Erfurt wird unter dem Motto von „Marsch bis Musical“ die Woche der Senioren des Vogtlandkreises musikalisch bereichern. Zum zweistündigen Programm anlässlich des Mehrgenerationentages sind nicht nur Senioren herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Um eine Spende für ein Seniorenprojekt in Reichenbach wird gebeten.

Mittwoch, dem 18. 09. 2013, 16:00 Uhr

auf der großen Bühne im Park der Generationen Reichenbach, (am Eingang Wiesenstraße) Donnerstag, 19. 09. 2013 Tag der Bewegung, Heinsdorfergrund 17. Vogtländische Seniorenwanderung des Kreissportbundes Vogtland e. V. Start/Ziel: Turnhalle, Alter Schulweg 1, 08468 Heinsdorfergrund Start: 10:00 Uhr, Startgebühr 8,00 Euro (incl. Mittagessen auf der Wanderstrecke, Kaffee und Kuchen am Nachmittag, Tanz zur Abschlussveranstaltung in der Turnhalle, Teilnehmerurkunde, Versicherung) 3 Wanderstrecken zur Auswahl: 10, 13, 17 km Wichtig: Bitte melden Sie sich schriftlich und verbindlich bis 13. 09. 2013 beim Kreissportbund Vogtland e. V., Ramona Werner, Lutherstr. 17, 08606 Oelsnitz, Tel. 037421 24690, E-Mail: werner@ksb-vogtland.de

Freitag, 20. 09. 2013, 11:00 bis 14:00 Uhr Abschlussveranstaltung, Reichenbach, Begegnungsstätte der Sparkassenstiftung Nordhorner Platz 1 „Ernährung bei Diabetes und erhöhten Cholesterinwerten“ – Beratung, Information, kleine Verkostung, Blutzuckermessung, – nicht nur für Senioren (Ernährungsberaterin der Paracelsusklinik Reichenbach) 14:00 bis 18:00 Uhr Buntes Programm mit Musik, Mundart, Tanz, Gesang (u. a. Bariton Rudolf Kostas, Schlagersänger Christian Gebhard) Seniorenmodenschau der Einrichtung „Moskito“, Ulmenstr. 7, RC Topolino LexSis Tanzclub Vogtland, RC und andere Moderation: Andreas Bachmann Gastronomische Versorgung wird angeboten.


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Einladung zur Ausstellung

„Frauenpower für Frieden und Menschlichkeit“

Die Ausstellung zeigt Einblicke in die verschiedenen Porträts von Frauen aus fünf Kontinenten und verschiedenen Epochen. Es sind 21 von tausend Frauen, welche sich tagtäglich mutig auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene auseinandersetzen und sich in den unterschiedlichsten Bereichen engagieren. Ort: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, Akademie Plauen, L.-F.-Schönherr-Straße 32, 08523 Plauen, 3. Etage Zeitraum: 23. September bis 1. Oktober 2013; Mo – Fr jeweils 9:00 – 15:30 Uhr Die Ausstellung wird uns vom Migrationszentrum Zwickau zur Verfügung gestellt. Die Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte Veronika Glitzner lädt im Rahmen der Interkulturellen Woche zum Workshop ein:

„Interkulturelle Öffnung“

Datum: Dienstag, 1. Oktober 2013 Zeit: 10:00 – ca. 15:30 Uhr Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienstelle Plauen, Großer Saal, Neundorfer Str. 94/96 in 08523 Plauen Zielgruppe: Mitarbeiter öffentlicher Institutionen und Einrichtungen, Interessierte und Gäste Referentin: Rudaba Badakhshi, Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration Gast: Sächsischer Ausländerbeauftragter Prof. Dr. Martin Gillo

Anmeldungen werden erbeten bis 20. September 2013 unter der Telefonnummer: 03741 392-1060 oder 0171 7271971 oder per E-Mail: glitzner.veronika@vogtlandkreis.de

Deutsch-tschechisches Jugendsommerlager widmete sich dem Filmemachen 45 Jugendliche aus Sachsen (Plauen, Markneukirchen, Hartmannsdorf), Erzgebirge, Thüringen, Böhmen und Bayern verbrachten eine Woche im alljährlichen deutschtschechischen Jugendsommerlager. Domizil der mittlerweile 22. Auflage des Jugendsommerlagers war die Jugendherberge Falkenberg-Tannenlohe im Landkreis Tirschenreuth. Es drehte sich für die 12- bis 15-Jährigen dieses Mal alles ums Thema „Medienarbeit in Bild und Ton“. Die Jugendlichen

drehten in gemischten Gruppen einen Film über eine deutsch-tschechische Begegnung. Alles lag in den Händen der Jugendlichen: von der Kamera bis zum Drehbuch, Regie, Schauspiel, Schnitttechnik, Vertonung. Unterstützung gab es von erfahrenen Medienpädagogen. Die Jungen und Mädchen lernten auch Sprache, Kultur und Mentalität ihrer böhmischen Nachbarn kennen. Veranstalter war, wie jeden Sommer, die EUREGIO EGRENSIS. Die drei Euregio-

Arbeitsgemeinschaften Bayern, Sachsen/ Thüringen und Böhmen laden jährlich 45 deutsche und tschechische Jugendliche aus ihren Regionen zu einem umfangreichen Ferienfreizeitprogramm ein. Das Projekt wird aus Mitteln des EU-Programms Interreg IV A/Ziel 3 – Freistaat Bayern-Tschechische Republik, des DeutschTschechischen Zukunftsfonds und aus Eigenmitteln der EUREGIO EGRENSIS gefördert.

Sparkassen-Gala in der Festhalle Plauen Anzeige

Stargäste: Nicole und Norman Langen

Als Stargäste des Abends werden Nicole sowie Norman Langen, bekannt aus „Deutschland sucht den Superstar“ erwartet. 1982 gewann Nicole (im Bild) als erste und bis 2010 einzige deutsche Vertreterin den Grand Prix Eurovision de la Chanson in Harrogate mit dem Lied „Ein bisschen Frieden“. Der Titel erreichte die vordersten Plätze in ganz Europa. Es war der Startschuss zu einer großen Karriere. Mit Norman Langen (im Bild) feierte die deutsche Schlagerszene 2011 ein neues frisches Gesicht und einen charismatischen Sänger, der unbeirrt seinen Weg geht. Mittlerweile ist er eine feste Größe im Schlagergeschäft und hat mit dem Ballermann Award, dem Smago Award und dem Schlager Saphir 2011 gleich drei renommierte Schlagerpreise entgegennehmen dürfen. Farbenfrohe Kostüme und moderne Choregografien der Energy Dancers geben der Veranstaltung einen ausdrucksvollen Rahmen, ebenso die Akrobatikshow von La Metta sowie humoristische Einlagen des Foto: Agentur wirbelwindigen Komikers und Ar-

Am Freitag, dem 13. September, lädt die Sparkasse Vogtland ihre Kunden um 19:30 Uhr zur SPARKASSEN GALA – 20 Jahre PSLotterie – in die Plauener Festhalle ein. Im Mittelpunkt der Abendveranstaltung steht das PS-LotterieSparen, das in diesem Jahr sein 20jähriges Jubiläum feiert und das sich nach wie vor bei den vogtländischen Kunden großer Beliebtheit erfreut.

Foto: Agentur

tisten Georg Leiste. Durch das Programm führt Moderator Andreas Mann. Eintrittskarten für die SparkassenGala sind in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vogtland sowie in der Festhalle Plauen zum Vorverkaufspreis von 10,- Euro zu erwerben. An der Abendkasse kostet die Eintrittskarte 15,- Euro. Telefonische Kartenbestellungen sind möglich unter Telefon 03741 1232114.

Foto Euregio Egrensis


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Tag des offenen Denkmals am 8. September

LANDKREIS-MOSAIK

KJ 8/2013

Vogtlandkreis präsentiert „Denkmalschutz“ im Naturbad Bad Elster

Am 8. September begeht auch der Vogtlandkreis den alljährlichen Tag des offenen Denkmals unter dem Motto „Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“

Das Sachgebiet Denkmalschutz organisiert eine gemeinsame Veranstaltung mit der Stadtverwaltung Bad Elster und dem „Förderverein Naturbad Bad Elster e. V.“ im Naturbad Bad Elster. Dieses ist 1906 als Licht-, Luft- und Schwimmbad entstanden. Die historische Anlage ist nach Auffassung der Fachleute in Deutschland einzigartig und gehört zu den wichtigsten Zeugnissen der lebensreformerischen Be-

strebungen in der Gartenkunst des beginnenden 20. Jahrhunderts. Noch heute ist das Naturbad für Familien und Kurgäste geöffnet.

„Mit diesem Denkmaltag wollen wir interessierten Bürgern und Gästen die denkmalpflegerische Wertigkeit des Bades näherbringen und Auskünfte auch zum kreislichen Denkmalschutz geben“, so die Einladung des Landrates. Es werden auch die Probleme beim Erhalt und der Nutzung dieser historisch gewachsenen Anlage sowie Lösungsvorschläge erläutert.

Nach der offiziellen Eröffnung

10:00 Uhr führt Frau Dr. Rolka, Landschaftsarchitektin und Mitglied des Fördervereins, durch das Badgelände. Weitere Vereinsmitglieder und Vertreter der Stadt sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes und des Landesamtes für Denkmalpflege geben Auskunft über die bisherigen und noch geplanten Aktivitäten und Projekte. Zu allgemeinen denkmalschutzrechtlichen Fragen stehen bis ca. 13:00 Uhr die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie Herr Noky, der für den Vogtlandkreis zuständige Gebietsreferent des Landesamtes für Denkmalpflege, Rede und Antwort.

DER TAG DES OFFENEN DENKMALS

Der Tag des offenen Denkmals wird seit 1993 jedes Jahr am zweiten Sonntag im September deutschlandweit begangen. Er ist der deutsche Beitrag zu den European Heritage Days unter der Schirmherrschaft des Europarats. Viele historische Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, öffnen ihre Türen und bieten „Geschichte zum Anfassen“. 2012 waren am Denkmaltag mehr als 8.000 Denkmale bundesweit für über 4,5 Millionen Besucher geöffnet. Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken. 2006 wurde die Aktion „Tag des offenen Denkmals“ durch die Kampagne „Deutschland – Land der Ideen“ ausgezeichnet. In diesem Jahr lautet das Motto: „Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“ Damit sollen zentralen Fragen der Denkmalpflege öffentlich diskutiert werden: Was ist wert, erhalten zu werden und weshalb? Was macht Denkmale unbequem? Gibt es überhaupt „bequeme“ Denkmale? Der Vogtlandkreis ist mit 32 Denkmalen am Tag des offenen Denkmals beteiligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: http://tag-des-offenen-denkmals.de/laender/sn/64/

Natur- und Umweltzentrum Vogtland Naturbad Bad Elster

DAS LICHT-, LUFT- UND SCHWIMMBAD BAD ELSTER

Foto: Stadtverwaltung Bad Elster

Das Naturbad in Bad Elster wurde 1905 als Licht-, Luft- und Schwimmbad Bad Elster geplant und bereits ein Jahr später für die Besucher geöffnet. Erbauer war der Königliche Garteninspektor Paul Schindel, der von 1892 bis zu seinem Tod 1921 das Erscheinungsbild des Kurortes Bad Elster entscheidend prägte. Von ihm stammt auch der Rosengarten mit Gondelteich, der heute als „Paul-Schindel-Park“ seinen Namen trägt. Das Bad, südlich von Bad Elster in einer Talaue gelegen, erfreute sich bald großer Beliebtheit, so dass es bereits am Ende der 1910er Jahre um zwei Badeteiche erweitert wurde. Insgesamt gab es damals ein Herren, ein Damen- und ein Familienbad. Darüber hinaus wurden Lärchenhecken als Einfassung der Teiche sowie kleinere Fichtennischen zum separierten Aufenthalt der Badegäste angelegt. Aus der Zeit um 1920 stammen die Umkleidehäuschen am Herrenbad. Zu späterer Zeit sind nur wenige Veränderungen vorgenommen worden, so stammen das Kaffeehäuschen und die Treppeneinstiege an den Badeteichen aus den 1970/80er Jahren. Postkarte Das Frauenbad wurde ebenfalls in Schindel-Schwimmad 1931 dieser Zeit verfüllt, die Konturen sind durch die erhalten gebliebene Randeinfassung aber noch hervorragend zu erkennen. Im Wesentlichen ergibt sich bis heute ein nahezu einheitliches gestalterisches Bild der Gartenkunst am Beginn des 20. Jahrhunderts. Auch wenn es einst zahlreiche Natur- und Freiluftbäder gab, überdauerten nur wenige in ihrer ursprünglichen Form. Deutschlandweit ist das Naturbad Bad Elster mit seiner erhaltenen Originalsubstanz einzigartig. Damit steht es als beispielhaftes Zeitzeugnis für die romantischen Naturvorstellungen, die Sozialutopien und das gesteigerte Körperbewusstsein der lebensreformerischen Bewegung in seiner Entstehungszeit. Wir danken Frau Dr. Rolka für Ihre zur Verfügung gestellten Informationen.

Umgebindehäuser prägen bereits seit dem 17. Jahrhundert die Kulturlandschaft in Sachsen. Insgesamt sind hier 6.500 Umgebindehäuser auf der Denkmalliste registriert. Für die Jahre 2013 und 2014 bewilligte der Freistaat Sachsen Sonderfördermittel in Höhe von jährlich 500.000 Euro, um diese besonderen Gebäude zu erhalten und die Ansiedlung junger Familien in Umgebindehäusern zu fördern. Bisher konnten bereits 14 Häuser durch diese Mittel saniert werden. Noch bis zum 30. September können weiterhin neue Anträge bei der Stiftung Umgebindehaus oder der Landesdirektion Sachsen gestellt werden.

Weitere Informationen sowie Anträge zum Herunterladen erhalten Sie unter www.stiftung-umgebindehaus.de

NUZ Oberlauterbach Treuener Straße 2 • 08239 Oberlauterbach, Telefon 03745 75105-0 • Fax 03745 75105-35 www.nuz-vogtland.de • nuz@nuz-vogtland.de

Veranstaltungen September

08. Septemer, 10:00 – 16:00 Uhr Tag des offenen Denkmals

Führungen und Ausstellungen im Rittergut Unterlauterbach Eintritt frei!

14. Septemer, 10:00 – 20:00 Uhr 5. Vogtländisches Wald- und Jagdfest mit traditionellem Handwerker- und Waldflohmarkt sowie regionalen und tschechischen Angeboten

- ein Erlebnis für alle kleinen und großen Leute von „A“ wie Ameisen bis „Z“ wie Zerwirkseminar - Hunde, Pferde, Falkner, Hörnerklang - Gewerke, Produkte, Technik, Kunst und allerlei Vorführungen zum Staunen und Mitmachen - Jagd-, Pilz- und Wildfruchtausstellungen sowie Wanderungen - Wettbewerbe, kurzweilige Bildungs- und Kreativangebote - Infos und Beratung zu Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze - „Gemeinsam kompetent in vogtländischen Wäldern“ mit der Forstbetriebsgemeinschaft Sächsisch – Thüringisches Vogtland w. V. – Beratung zu allen Fragen rund um den privaten Waldbesitz - Baumschulen, Baumsanierer und Baumkletterer - regionale Spezialitäten zum Kosten und Mitnehmen - Moderation und musikalische Umrahmung: DJ Bachmann Eintritt frei!

18. September, 19:00 Uhr Natürliche Seife selber machen

Sie werden sich besser und gesünder fühlen mit Ihrer selbst hergestellten Seife. Sie erhalten zwei verschiedene Seifen sowie eine Badekugel im Gesamtwert von 15,- Euro. Referentin: Erika Koopmann Voranmeldung bis 16. 09. 13, Unkostenbeitrag 20,- Euro

25. September, 19:00 Uhr Wohlfühlapotheke aus dem Garten – Wilde Verführung

Der Duft von Traubenkirschen, Drosselbeere & Co. strömt vom Herd herüber. Der Elfentröpfchenlikör verführt die Sinne mit einen herrlichem Duft nach über 12 verschiedenen Heilpflanzen und Wildfrüchten. Wie man heilsame Wildfrüchte und Heilpflanzen lecker zusammenbringt und das ein oder andere alte überlieferte heilsame Elixiere ansetzt, erfahren Sie an diesem Abend. Bei einem fruchtigen wilden Abend freuen sich auf Sie die Kräuterfee Anita Seifert und die Stauden und Kräutergärtnerei Hoffmann. Voranmeldung bis 23. 09. 13, Unkostenbeitrag 30,- Euro Weitere Informationen / kurzfristige Änderungen www.nuz-vogtland.de Wenn Sie rund um das NUZ immer auf dem neuesten Stand sein möchten: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!


KJ 8/2013

VERANSTALTUNGEN

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Veranstaltungstermine im Vogtlandkreis im September 2013

Termin Ort Ausstellungen/Märkte: noch bis 31.08. Reichenb., Neuberinmuseum noch bis 01.09./ Bad Elster, Galerie des 9:00-17:00 Königl. Kurhauses noch bis 06.09. Oelsnitz, Zoephelsches Haus noch bis 08.09. noch bis 27.10. 31.08.-01.09. 01.09./10:00 07.09./09:00 07./08.09.

Plauen, Weisbachsches Haus Plauen, Galerie e.o.plauen Schöneck, Bürgerhaus Markneuk., Gläs. Bauernhof Plauen, Festhalle Waldkirchen, Milchproduktion GmbH Triebel, Vereinsgelände Falkenstein, Heimatmuseum Auerbach, Göltzschtalgalerie

Veranstaltung

Karin Werlich, Ausstellung „Sichtweisen“ „Agape“, erste Einzelausstellung der japan. Künstlerin Natsuko Horinochi „Fremd und schön“, Fotoausstellung Luisa Grigorenko Ausstellung „Strukturen“ Klaus Helbig Erich Ohser – e.o.plauen, „Lebenszeichen“ Pilzausstellung Oldtimertreffem 3. Plauener Gesundheitstag

Hoffest Traktortreffen Zeichnungen von Walter Thomas Vernissage Horst Sakulowski: Zeichnungen, Malerei, Grafik, Plastik 13.-15.09. Plauen Plauener Herbst 14.09./09:00 Pausa, Unterreichen., Agrargen. Markttag 19./20.09./09:00 Markneukirchen, Musikhalle Herbstbasar 21.09. Oelsnitz, Markt Herbstfest 21.09.-24.10. Plauen, Weisbachsches Haus Ausstellung „Strukturen in Fläche und Raum“ 28.09./09:00 Mühltroff, DDR-Museum Herbstmarkt 28./29.09./13:00 Grünbach, Turnhalle Pilzausstellung mit vogtl. Pilzberatern 29.09. Treuen, Schloss 14. JAWA-Herbsttreffen am Schloss 29.09. Tirschendorf, Agrargen. 8. Kartoffelfest 29.09./13:30 Reuth (b. Pl.), Dorfplatz Herbstmarkt 29.09./14:00-17:00 Trieb, Vogtl. Dorfstuben ständige Ausstellung („Alte Schule“)

07./08.09. 07.-29.09. 13.09./19:30

Sportveranstaltungen: 01.-07.09. Erlbach 07./08.09. Talsperre Pöhl, Gunzenberg 08.09./14:00 Klingenthal, Waldh. Mühlleiten 14./15.09./13:00 Talsp. Pöhl, Schlosshalbinsel 15.09./10:00 Mühltroff, Turnhalle 15.09./11:00 Syrau, Waldstadion 15.09./11:00 Auerbach, Neumarkt 19.09. Heinsdorfergrund 21./22.09. 20.09. 21.09./10:00 21.09./10:00 22.09./10:00 22.09./10:00

22.09./10/13:00

Erlbacher Wanderwoche Goldener FD + Finn, Regatta 24. Herbst-Kammlauf des VSC Klingenthal Langstreckenregatta, Segeln Familienwandertag 14. Kindersportfest des SC Syrau Kimesstaffellauf des LSG Auerbach Woche der Senioren: 17. Seniorenwanderung des KSB Klingenthal, VogtlandArena FIS ContinentalCup Skispringen Treuen, Stadion Kreisoffenes Kindersportfest des TLV Adorf, Werferplatz Vogtlandmeisterschaft Hammer und Diskus Bad Elster, Naturtheater 4. Königslauf Bad Elster Grünheide, Waldpark Grünheider Herbstcrosslauf Grünbach, Skihütte Muldenberger Str. Herbstcrosslauf des SV Grünbach Reichenbach, Park der Generationen 2. IPS-Altstadt-Duathlon Reichenbach

Kulturelle Veranstaltungen: 01.09. Reichenbach 01.09. Rößnitz 01.09. Schöneck 01.09. Markneuk., OT Siebenbrunn 01.09./17:00 Bad Elster, Naturtheater 03.09./19:30

04.09./14:00 04.09./19:30 06.09./19:30 06.-08.09. 06.-08.09. 07.09. 07.09. 07.09. 07.09. 07.09./07:00 07.09./19:30

07.09./19:30

07./08.09. 07./08.09. 08.09. 08.09. 08.09. 08.09. 08.09. 08.09.

08.09.

08.09./15:00 08.09./19:00 08.09./20:00

10.-16.09. 11.09./08:00

125 Jahre FFw Rotschau 21. Turmfest Rößnitz Schönecker Kirmes Ernte- und Fischerfest, Gläserner Bauernhof Kabarett-Gaudi „Heissmann & Rassau“, Ein Duo kommt selten allein Bad Elster, Königl. Kurhaus „Australien“, Dia-Multivisions-Show, Sigrid Wolf-Feix Pausa, ALI Gesprächsnachmittag Auerbach, St. Laurentiusk. Philharmonisches Konzert Bad Elster, König Albert Th. Die Fledermaus, Operette von Johann Strauß Klingenthal, „Walfisch“ Zwota Harmonikatreffen „Hans-Jürgen Deutschmann“ Tirpersdorf 19. Heimatfest unter www.heimat-tirpersdorf.de Reichenbach, Neuberinhaus Band Contest, Finale Mühltroff, Schloss Zeulenrodaer Salonmusik Klingenthal, JH am Aschberg Schwarzbeerfest Erlbach, OT Wernitzgrün Wernitzgrüner Kirmes Oelsnitz (ALI Pausa) Fahrt nach Berlin, Infoveranst. IG Metall zur 07:20 Plauen Bundestagswahl am Brandenburger Tor, 07:50 Pausa Info/verb. Anm. 037432 7765 Bad Elster, König Albert Th. Eröffnungskonzert 13. Churs. Festspiele „Wagner-Verdi-Jubelchöre“ Falkenstein, Kirche Konzert Trompete und Orgel, „Zum hl. Kreuz“ Prof. Ludwig Güttler Neuensalz, Brauereigelände Sternquell Brauereifest Dorfstadt Dorf- und Vereinsfest Oelsnitz, Schloss Voigtsberg Tag des offenen Denkmals Liebau, Herrenhaus Tag des offenen Denkmals Mühltroff, Schloss, DDR-Mus. Tag des offenen Denkmals Treuen, Schloss Tag des offenen Denkmals Plauen, Stadtgebiet Tag des offenen Denkmals Auerbach Tag des offenen Denkmals, Schlossturm und Gewölbe Schöneck Tag des offenen Denkmals, Alte Schmiede und Bierkeller Rodewisch, Schlossinsel Musikantentreffen Bad Elster, König Albert Th. Semperoperballett Plauen, Parktheater Ausbilder Schmidt „Schlechten Menschen geht es immer gut“ Markneuk., Altes Schloss Gastspiel Marionettentheater Dombrowsky Pausa, ALI Badefahrt Bad Staffelstein, Anm. 037432 7765

Termin 11.09./19:30 11.-15.09. 12.09./19:30

13.09./19:00 13.09./19:30

13.09./19:30 13.-15.09. 13.-15.09. 14.09./16:00 14.09. 14.09./09:00 14.09./18:00

14.09./19:30 14.09./20:00 14.09./20:30 14./15.09.2013 15.09./14:00 15.09./16:00 15.09./19:00 16.09./14:00

17.09./09:00

17.09./10:00 17.09./19:30

18.09./13:00 18.09./19:30 19.09./20:00

20.09./11:00 20.09./14:00 20.09./19:30

20.09./20:00 20.-22.09. 21.09./11:00 21.09./19:30 21.09./19:30

21.09./20:00 21./22.09. 22.09. 22.09./10:00 22.09./16:00 22.09./16:00 22.09./17:00 22.09./17:00 25.09./09:30 25.09./19:30

27.09./19:30 27.09./19:30 28.09./19:30 28.09./19:30 28.09./20:00 28.09./20:00 28.09./20:30 29.09./14:30

29.09./16:00

29.09./19:00

Ort Rodewisch, Schlösschen Klingenthal Reichenbach, Neuberinhaus

Veranstaltung Kurt-Tucholsky-Abend mit Prof.Wolf Butter Internat. Mundharmonikafestival „MuHa Live“ Kabarett „Schwarze Augen oder eine Nacht im Russenpuff“ Vernissage Brigitta Schmidt u. Susanne Hochmuth Neuensalz, Kapelle Bad Elster, König Albert Th. „Das Liebesverbot“, Komische Oper von Richard Wagner Bad Brambach, Festhalle öffentliche Generalprobe The 10 Sopranos mit ihrem neuen Programm Eintrittsgelder = Spende f. Kita „Quellenzwerge“ Plauen, Innenstadt Plauener Herbst Auerb., Feuerwehrpl./Neumarkt Kirmes Pausa, Rathaussaal Vogtländischer Nachmittag „De Gockeschen“ Oberlauterbach, NUZ Jagd- und Forstfest Plauen, Weberhäuser Workshop „Rakubrand“ mit Elke Götze Auerbach, Göltzschtalgalerie Jubiläumsveranstaltung 20 Jahre Vogtl.Kunstverein Göltzschtal e. V. Bad Elster, König Albert Th. Wagner meets Jazz, Jazzabend Landwüst, Freilichtmuseum KuHL e. V. Das blaue Einhorn Mühltroff, Schloss Tillerman’s Friend Adorf, Markt Stadt- und Gewerbefest Landwüst, Freilichtmuseum Musik aus der Scheune „Kraizdaquer“ Auerbach, Göltzschtalgalerie Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster, König Albert Th. Nico Müller „Liederreise Elbflorenz“ Lengenfeld, Hotel Lengenf. Hof Eröffnungsveranstaltung der vogtländischen „Woche der Senioren“ Plauen, Schlosstr. 15/17, Infoveranst. Fresh up in der 1. Hilfe, ALI DRK Greiz, Enrico Fröhlich Reichenbach und Umgebung Woche der Senioren „Aktionstag Pflege“ Bad Elster, Königl. Kurhaus „Barfuß über die Alpen“, Dia-Multivsionsshow von Martl Jung Reichenbach, Park der Gen. Woche der Senioren „Mehrgenerationentag“ Reichenbach, Neuberinhaus 1. Sinfoniekonzert der Vogtland Philharmonie Plauen, Galeriebühne im Kabarett Christine Prayon Malzhaus „Die Diplom-Animatöse“ Reichenb., Nordhorner Platz 3 Woche der Senioren: Gesundheitsberatung Reichenb., Nordhorner Platz 3 Woche der Senioren: Abschlussveranstaltung Bad Elster, König Albert Th. „Schicksals-Akkord“, Schauspiel mit Musik von Wagner und Liszt Auerbach, Göltzschtalgalerie Morning after Breakfast, Konzert Ruppertsgrün Kirmes Wiedersberg, Dorfplatz Kirchweih- und Herbstmarkt Pausa, St.Michaeliskirche Konzert für Panflöte und Orgel Bad Elster, König Albert Th. Armin fischer: „Das verkan(n)tete Genie“, Musikkabarett Reichenbach, Neuberinhaus Kabarett: Vicki Vomit Markneuk., Gläs.Bauernhof 2. Mittelalterspektakel Grünheide, Waldpark Waldpark-Kartoffel-Fest Landwüst, Freilichtmuseum Herbstfest Plauen, Festhalle SESAMSTRASSE – Die Geburtstagsshow Bad Elster, König Albert Th. „Pinocchio“, Märchentheater f. d. Familie Rodewisch, Schlösschen Konzert für Klavier und Akkordeon Rothenkirchen, Kirche Konzert zum Erntedank, Churs. Philharmonie Pausa, Warte Wandertag der ALI Bad Elster, Königl. Kurhaus „Wagnertube & Kaiserfanfare – Richard Wagner & der vogtl. Instrumentenbau, Vortr. Bad Elster, König Albert Th. Trientiner Bergsteigerchor Rodewisch, Ratskellersaal Tenöre4you Erlbach, Kirche Herbstkonzert, Streichergruppe Erlbach Bad Elster, König Albert Th. „Macbeth“, Schauspiel v. William Shakespeare Reichenbach, Neuberinhaus Kabarett: Knabenschuh’s Couch Landwüst, Freilichtmuseum KUHL e. V.: Pusteblume Mühltroff, Schloss Windkind, Folk, Blues, Soul, Balladen Trieb, Vogtländische Dorfstube Vogtländischer Nachmittich, u. Hutzenstube („Alte schule“) Heimatgruppe Sohl Auerbach, Göltzschtalgalerie Musical-Workshop – Das Abschlusskonzert (Musikschule Vogtland) Bad Elster, König Albert Th. Ulrich Noethen „Jeder deiner Briefe ist mir Gold“ Ergänzungen und Änderungen vorbehalten!

Prof. Ludwig Güttler am 7. September in Falkenstein

Der bekannte Trompeten-Virtuose und Dirigent Prof. Ludwig Güttler gibt sich die Ehre und kommt am 7. September ins Vogtland. Gemeinsam mit seinem Künstlerkollegen, dem Organisten Friedrich Kircheis, spielt er ab 19:30 Uhr in der Kirche zum Heiligen Kreuz Falkenstein. Bereits vor acht Jahren war es gelungen, Güttler und Kircheis für ein Konzert in Falkenstein zu gewinnen. Gastgeber ist auch in diesem Jahr wieder die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Falkenstein-Grünbach. Der Vorverkauf für dieses musikalische Highlight hat bereits begonnen. Karten zum Preis von 10,- bis 25,- Euro können in der Christlichen Buchhandlung Falkenstein, in der ALPHA-Buchhandlung Auerbach und im Pfarramt Falkenstein erworben werden. Telefonnummer für Rückfragen: 03745 5237


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RATGEBER

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Bad Elster erkundet Wege um Wagner & Verdi! Festspiele feiern die beiden großen Jubilare zum Auftakt der Jubiläumsspielzeit

Elster. Ergänzt werden die Chursächsischen Festspiele wieder mit imposanten Multivisionsshows, dem 4. Königslauf Bad Elster, einem sächsisch-italienischen Weinfest, Folklorekonzerten und Kammermusik von Ensembles der Chursächsischen Philharmonie. Alle Karten für die Veranstaltungen und alle Infos zum Aufenthalt gibt es täglich in der Touristinformation Bad Elster im Bad Elster/CVG. Das Sächsische (13.10.) zeigen die Vielfältigkeit der Königlichen Kurhaus unter 037437/ Staatsbad Bad Elster als Kultur- und Chursächsischen Festspiele in Bad 53 900 oder per E-Mail unter . Festspielstadt im Herzen Europas widmet sich im Jahr 2013 anlässlich des weltweit gefeierten WagnerVerdi-Jahres mit verschiedenen Veranstaltungen den beiden berühmten Vermietung Verkauf Hof - Plauen - Zwickauund - Chemnitz - Dresden Jubilaren der Musikgeschichte. Das von Party-, Fest- und undVerkauf Lagerzelten Kulturhighlight des Jahres sind Vermietung dabei die 13. Chursächsischen Festvon Bühne, Party-, Bestuhung Fest- und Lagerzelten Fußboden, usw. (auch einzeln spiele, welche ab dem 7. September – Organisation von Zeltfesten aller Art – Art zu vermieten), Organisation von Zeltfesten aller die große Geburtstagsspielzeit 2013/2014 zu 100 Jahren König Albert Theater einleiten. In der diesObereZentral: Straße 4 Straße • 08209 Auerbach Beerheide Obere 4 • 08209 Auerbach //OTOT Beerheide jährigen Ausgabe des überregional Tel./Fax: 0172/3730380 Tel./Fax:03744/216712 03744 216712 •• Funk: 0172 3730380 bedeutsamen Festivals wird das 쾷 Schneider-Zelte@t-online.de Schneider-Zelte@t-online.de• •http://www.schneider-zelte.de www.schneider-zelte.de Publikum bis zum 13. Oktober in Bad Elster zu einer kulturellen Entdeckungsreise auf „Wege um Wagner und Verdi“ eingeladen. Höhepunkte dieses sächsisch-italienischen Festspielreigens sind dabei das große symphonisches Eröffnungskonzert mit den schönsten Opernchören der beiden Jubilare (07.09.), ein Gastspiel des Semperoper Balletts Dresden (08.09.), die Wagner-Oper „Das Liebesverbot“ (13.09. / im Bild), ein Liederabend mit Nico Müller (15.09.) oder die Verdi-Oper „Nabucco“ am 11. Oktober im König Albert Thea)UHLWDJ 0XQGDUWWKHDWHU PLW GHP ter. Aber auch heiteres Musikkaba.RWWHQJU QHU 7UlPSHOH rett mit Armin Fischer (21.09.), das Märchentheater „Pinocchio“ 6DPVWDJ 7DQ] PLW GHU .XOWEDQG (22.09.), eine begeisternde Lesung 6RQQWDJ %XQWHV 8QWHUKDOWXQJVSURJUDPP zu Wagner und Liszt mit TV-Star GHV +HLPDWYHUHLQV Ulrich Noethen (29.09.) oder die Konzerte des Trientiner Bergsteiger'DV JDQ]H 3URJUDPP LP ,QWHUQHW XQWHU ZZZ KHLPDW-WLUSHUVGRUI GH chors (27.09.), Axel Prahl (04.10.) sowie das Theaterkonzert von Reinhardt Repkes Club der toten Dichter mit neuem Schiller-Programm

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BILDUNG – JOBVERMITTLUNG

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Sparkasse Vogtland

13 Azubis beginnen Ausbildung

Für 13 junge Menschen begann am 1. August ein neuer Lebensabschnitt. Sie absolvieren von nun an eine dreijährige Ausbildung in der Sparkasse Vogtland. Neben der Ausbildung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkauffrau beginnt weiterhin eine Auszubildende am 1. Oktober 2013 ihr BA-Studium zum Bachelor of Arts.

Die Jugendlichen wurden vom Vorstand im Plauener Hauptstellengebäude offiziell empfangen. In seinen Begrüßungsworten unterstrich Vorstandsvorsitzender Wolfgang Kuhs die Verantwortung im Ausbildungsbereich: „Wir wollen jungen Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung und damit auch eine fundierte berufliche Perspektive im Vogtland bieten.“ Jedes Jahr organisieren die Auszubildenden des zweiten Lehrjahres eine informative Einführungswoche für die neuen Auszubildenden, um sie auf den künftigen Einsatz in den Abteilungen

und Geschäftsstellen vorzubereiten. So erhalten sie beispielsweise einen umfassenden Überblick über das vogtländische Kreditinstitut und dessen Tochterunternehmen, vom Geschäftsstellennetz über die Mitarbeiterstruktur bis hin zu den Kniggeregeln. Mit dem bewährten „Patenschaftsprojekt“ übernehmen Azubis des zweiten Lehrjahres die Patenschaft für jeweils einen neuen Auszubildenden und unterstützen diesen während der ersten Ausbildungswochen.

Ihr Wissen eignen sich die Azubis im dualen System an, das heißt, neben der praktischen Ausbildung in den Geschäftsstellen und Abteilungen der Sparkasse werden die jungen Leute am Blockunterricht in der Berufsschule teilnehmen. Im Zusammenspiel von Praxis und Theorie schaffen sich die Jugendlichen in dieser Form einen Grundstock für eine Erfolg versprechende berufliche Laufbahn. Im Rahmen der Ausbildung werden den Jugendlichen verschiedene Schulun-

Start der neuen Azubis der Sparkasse Vogtland

Foto: Sparkasse Vogtland

Aktuelle Bildungsangebote für die Region Vogtland

CNC-Fachkraft mit HWK-Prüfung Beginn: laufender Einstieg, Dauer: 9 Monate Ausbildungsorte: Mylau und Plauen Ausbildung zum Internationalen Schweißer Beginn: laufender Einstieg, Dauer: individuell Ausbildungsort: Mylau Modulare Ausbildung im textilen Bereich Beginn: laufender Einstieg, Dauer: bis zu 9 Monaten Ausbildungsort: Plauen Umschulung Zerspanungsmechaniker oder Mechatroniker Beginn: Oktober 2013, Dauer: 28 Monate Ausbildungsort: Mylau Umschulung Modenäherin Beginn: November 2013, Dauer: 18 Monate Ausbildungsort: Plauen Alltagsbegleiter/-in für pflegebedürftige Menschen Beginn: 16./30.09.2013, Dauer: 3 Monate Ausbildungsort: Auerbach/Plauen Umschulung zum Gärtner – FR Garten- und Landschaftsbau Beginn: 16. September 2013, Dauer: 3 Monate Ausbildungsort: Auerbach Ausbildung zum Jäger Beginn: 23. September 2013, Dauer: 140 Stunden Ausbildungsort: Auerbach Geprüfter Baumaschinenführer für Erd- und Tiefbaumaschinen (IHK-Prüfung) Beginn: 30. September 2013 Dauer: 4 Monate (IHK-Prüfung) Ausbildungsort: Auerbach Lager und Logistik mit Erwerb des Gabelstaplerscheins Beginn: 1. Oktober 2013, Dauer: 5 Wochen Ausbildungsort: Auerbach und Mylau Information und Anmeldung: Bildungszentrum Mylau – Telefon 03765 3805-0 Bildungszentrum Auerbach – Telefon 03744 8311-0 Bildungszentrum Plauen – Telefon 03741 5715-0 www.bsw-sachsen.de

gen, Seminare, Verkaufstrainings, Coachings und Prüfungsvorbereitungen angeboten. Ein weiterer bewährter Baustein in der Ausbildung des ersten Lehrjahres ist ein einwöchiger Einsatz in der Lebenshilfe Auerbach. Mit diesem sozialen Projekt können die Auszubildenden im Umgang mit behinderten Menschen Erfahrungen sammeln und Werte wie gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis, Geduld und Einfühlungsvermögen stärken. Mit den neuen Auszubildenden lernen seit August insgesamt 43 Auszubildende in der Sparkasse Vogtland und deren Tochterunternehmen.

15 Ausbildungsplätze im nächsten Jahr Bereits jetzt nimmt die Sparkasse Vogtland Bewerbungen mit Ausbildungsstart August 2014 für die Berufe Bankkaufmann/-frau und für ein BAStudium zum Bachelor of Arts (Bank) entgegen. Die Bewerbungsunterlagen können an die Sparkasse Vogtland, Personalabteilung, z. H. Deborah Walther, Komturhof 2, 08257 Plauen, gesendet werden. Nähere Informationen zu den Ausbildungsberufen gibt es im Internet: unter www.sparkasse-vogtland.de, ausbildung.sparkasse-vogtland.de oder telefonisch unter 03741 123-2312.

Azubis gesucht Unter dem Motto „15 Azubis gesucht“ führt die Sparkasse Vogtland am Samstag, dem 21. September 2013, 9:00 – 14:00 Uhr im Hauptstellengebäude Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, Plauen das erste Auswahlverfahren für den Ausbildungsbeginn 2014 durch. Bewerbungen für die Teilnahme an diesen Assessmentcenter können bis zum 12. September 2013 eingereicht werden.

Kreis-Journal Vogtland Tel.: 03741 280550 Fax: 03741 280549

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland

Berufsausbildung 2014 beim ZWAV in folgenden Berufen: • Fachkraft für Abwassertechnik (m/w) • Anlagenmechaniker Trinkwasser (m/w)

Bewerbungen ab sofort an: ZWAV, Personalabteilung, Hammerstraße 28, 08223 Plauen, oder E-Mail: a.burucker@zwav.de,

Besuchen Sie uns auch zu den beiden großen Berufsmessen im Vogtland: • Mittwoch, 18. September: Reichenbach, Turnhalle Cunsdorfer Straße • Donnerstag, 17. Oktober: Plauen Festhalle

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Meister Stromnetz (m/w) Hauptaufgaben: - Personalführung und fachliche Anleitung der zugeordneten Mitarbeiter - Wahrnehmung der Aufgaben als verantwortliche Elektrofachkraft - Wahrnehmung von Unternehmerpflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes im Zuständigkeitsbereich - Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung des bestehenden Netzes - Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Neubau- und Ersatzbaumaßnahmen - Kalkulation, Angebotserstellung und Abrechnung von Dienstleistungen - Entgegennahme und Bearbeitung von Störmeldungen und Mängelberichten - Wirtschafts- und Investitionsplanung inkl. Budgetüberwachung Voraussetzungen: - Ausbildung zum Meister/in der Elektrotechnik bzw. eine vergleichbare Ausbildung oder höherwertige Ausbildung sowie Erfahrung in der Branche - Betriebswirtschaftliches Denken und Handeln - Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent - Hohes Maß an Eigenverantwortung gepaart mit Teamfähigkeit - Hohes Maß an Flexibilität sowie Teilnahme an der Bereitschaft - Führerschein Klasse B Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Gehaltsvorstellung bis 20. September 2013 an: Stadtwerke Oelsnitz (Vogtl.) GmbH Boxbachweg 2, 08606 Oelsnitz/V. oder personal@swoe.de

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Einsparungen durch Brennwert- und Solartechnik

Rund 5,8 Millionen Ölheizungen gibt es der aktuellen Statistik des Schornsteinfegerhandwerks zufolge derzeit in Deutschland. Ein großer Teil davon ist bereits in die Jahre gekommen und ver-

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braucht zu viel Energie. Mit einer Modernisierung ließen sich die Heizkosten deutlich reduzieren. Allein 600.000 Ölheizungen sind seit mindestens 30 Jahren in Betrieb und dringend modernisierungsbedürftig. Auch die 1,8 Millionen Anlagen, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, haben ein austauschwürdiges Alter erreicht. „Moderne Brennwertgeräte nutzen im Gegensatz zu älterer Technik den Energiegehalt des Heizöls nahezu vollständig für die Wärmeerzeugung“, erklärt Prof. Christian Küchen, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO). So reduzieren sie den Heizölverbrauch um bis zu 30 Prozent gegenüber veralteter Standardtechnik und um etwa 10 Prozent im Vergleich mit Niedertemperaturkesseln. „Aus unserer Sicht sollten Handwerker ihren Ölheizungskunden standardmäßig Brennwerttechnik empfehlen“, betont Küchen. Durch die Einbindung von Solarthermie lassen sich die Einsparungen auf bis zu 40 Prozent erhöhen. Deshalb steht die Hybridheizung mit Brennwerttechnik und Sonnenenergie aktuell hoch im Kurs, wie eine IWO-Befragung des Hei-

zungshandwerks zeigt. So wurde im vergangenen Jahr jedes zweite neu installierte Brennwertgerät durch eine Solaranlage ergänzt. Der Vorteil einer solchen Lösung besteht in der Möglichkeit, die Sanierung schrittweise durchzuführen – also erst den Kesseltausch und später die Solarkollektoren oder umgekehrt. Diese Flexibilität erfreut sich bei Bauherren

41 Prozent aller Ölheizungen in Deutschland sind mindestens 20 Jahre alt und verbrauchen zu viel Energie. Ein immer beliebterer Weg zu mehr Effizienz sind Hybridheizungen mit Öl-Brennwerttechnik und Solarthermie. Grafik: IWO

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Viele Öl-Heizungsbetreiber suchen in Zeiten steigender Heizkosten nach Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Nachrüstung auf Brennwert. Mit der 2 stufigen 80°C Wärmepumpe bietet sich jedoch eine sinnvolle Alternative an. Diese Wärmepumpen sind hinsichtlich der Lebensdauer mit jedem anderen Heizsystem vergleichbar. Beim Einsatz einer Hochtemperatur - Wärmepumpe müssen die alten Heizkörper nicht ausgetauscht werden. Ein EHeizstab ist nur noch für den Notbetrieb nötig. Es stehen Heizleistun-

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(spp) Für die Nutzung von Gebäu- beitragen, den Heizenergiebedarf umPflegedurchforstung 10 Prozent zu reduzieren. Zwiden werden weltweit 40 Prozent & - Bruchholzberäumung des gesamten Energieverbrauchs schen Laden und Fensterglas bilgewinnbringend auch in Schwachholzbeständen aufgewandt, davon allein 20 Pro- det sich ein Luftpolster, das isolieBieten Höchstpreise überwirkt alleund Sortimente verhindert, dass die zent für -das Heizen. Das ist nicht rend sindfürs einKlima, führendes, Unternehmen Heizwärme sprichwörtlichinzum nur Wir schlecht sondern seriöses Fenster verheizt wird. bei ständigder steigenden Energie- mit Forstwirtschaft viel hinaus Erfahrung. sorgen geschlossene preisen auch für denkostenfreie Geldbeutel Gleichzeitig Beratung von Haus- und Wohnungsbesit- Rollläden dafür, dass die Kälte – www.wwjacob.de nach innen gelangt und die zern. DurchWaldwirtschaft undichte FensterJacob oder nicht Doch Rollläden große Glasflächen dringt die kalte – Räume Telefon: 037422 / 5870 Handyauskühlt. 0172 / 7955273 Winterluft in das Wohninnere – helfen nur effektiv Energie zu spaund die Heizwärme entweicht im ren, wenn sie rechtzeitig vor EinGegenzug ungenutzt nach drau- bruch der Dunkelheit geschlossen ßen. Schon das Schließen der werden. Gerade für Berufstätige Rollläden am Abend kann dazu ist das nicht immer machbar, denn

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gen von 11 kW bis 16 kW zur Verfügung. Auf Grund des 2fachen Kältekreislaufes werden auch bei kältesten Außentemperaturen Vorlauftemperaturen von 80°C thermodynamisch erreicht. Auf Grund der Inverterregelung wird die Heizungsanlage mit einer Modulation von 0 bis 100% betrieben. Dadurch wird eine hohe Energieeffizienz im Heizbetrieb erreicht. Als System mit einem 200l WW-Speicher ist ein Platzbedarf von 1m x 0,8m ausreichend und der Schornstein wird für den Kaminofen frei. Diese Hei-

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HAUS – HOF – GARTEN

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Gemütlichkeit im Wohnzimmer Rückenfit im Garten Ein Kamin sorgt für gemütliche Stimmung

lps/Jk. An kalten Wintertagen gibt es wohl kaum etwas Behaglicheres, als in wohliger Wärme vor einem Kamin zu sitzen und das Flammenmeer zu betrachten. Daher ist es wenig überraschend, dass immer mehr Eigenheimbesitzer einen Kamin im Wohnbereich wünschen. Wer nachrüstet, hat hierbei aber einiges zu beachten.

Was aber auf keinen Fall fehlen darf, ist eine Bodenplatte aus Glas oder Stahl, die dem Brandschutz dient. Generell empfiehlt es sich, den Kaminofen auf gefliestem Boden zu installieren. Man sollte darüber hinaus darauf achten, dass Sofas, Teppiche und andere leicht entzündliche Objekte mindestens 50 cm vom Kamin entfernt sind,

Dein Rücken“ (www.deinruecken.de) lassen sich viele Rückenbelastungen beim Gärtnern vermindern: • Haltung bewahren! Arbeiten nach Möglichkeit in aufrechter, stehender oder gehender Haltung ausführen. Ergonomische Werkzeuge, z. B. mit einem langen Stiel, einsetzen. • Nicht dauerhaft gebückt arbeiten. Besser: auch mal in die Knie gehen. Den Rücken dabei möglichst aufrecht halten. • Die Abwechslung macht’s: Arbeitshaltungen und Tätigkeiten regelmäßig wechseln. • Richtig heben: mit leicht gespreizten Beinen in die Hocke gehen, die Last nahe zum Körper nehmen und den Rücken gerade halten. Zum Anheben Rücken-, Bauch- und Gesäßmuskeln Foto: iStockphoto/spp anspannen und aus den Beinen heraus aufrichten. nen diese Freude jedoch schnell trüben. Mit folgenden Tipps der Prä- • Richtig tragen: Den schweren Gegenstand – soweit möglich – ventionskampagne „Denk an mich. nah am Körper halten und an den Bestimmungsort tragen. Dabei auch hier den Rücken vorzugsweise gerade halten. Gießkannen und Schubkarren nicht zu schwer (spp) Viele Hobby- und Kleingärtner wissen: Gartenarbeit sorgt für gute Laune. Die Bewegung an der frischen Luft tut gut und lässt den Stress aus Job und Alltag schnell vergessen. Rückenschmerzen während oder nach der Gartenarbeit kön-

befüllen, lieber öfter gehen. • Pausen gönnen! Gartenarbeit ist keine Akkordarbeit. Weitere Tipps für einen gesunden Rücken bei der Arbeit und in der Freizeit gibt die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“.

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Ein Kaminofen im Wohnbereich schafft ein behagliches Ambiente. Foto: OBI Zuallererst muss von einem damit sie im Falle von Funkenflug Schornsteinfeger geprüft werden, nicht in Brand geraten. ob ein geeigneter Schornstein vor- Wer den Kamin traditionell mit liegt. Falls dies nicht der Fall ist, Holzscheiten beheizen will, greift kann an der Auflenwand ein am besten auf den Klassiker Schornstein aus Edelstahl ange- Buchen- oder Eichenholz zurück; bracht werden, der aber auch vor alternativ gibt es mittlerweile aber Inbetriebnahme von offizieller eine grofle Auswahl an Briketts oder Pellets. Seite abgenommen werden muss. Was den Kamin selbst betrifft, Ein Kamin verbreitet übrigens kann man heutzutage zwischen nicht nur ein gemütliches Ambieneiner Vielzahl an unterschiedlichen te, sondern kann darüber hinaus Designs und Stilen wählen. So gibt auch helfen, die Heizkosten zu senes neben den klassischen und rusti- ken. So kann man beispielsweise in kalen Modellen mit Ofenkacheln der ‹bergangszeit im Herbst oder mittlerweile viele moderne Kamine Frühjahr komplett auf die normale Heizung verzichten. mit Stahl- und Glaselementen.

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