Aargauer Wirtschaft 2020/04

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SOLIDARITÄT UND ZUSAMMENHALT  11

AGV NR. 4 | 16. APRIL 2020

DAS SYSTEM SCHWEIZ FUNKTIONIERT Die aktuelle Lage ist einmalig. Weder das Ausmass noch die Geschwindigkeit der Corona-Krise waren so vorauszusehen. Unternehmen, Behörden und Bevölkerung konnten dabei auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgreifen. Gerade vor diesem Hintergrund funktioniert das System Schweiz mit einer erstaunlichen Leistungsfähigkeit. Jetzt ist es elementar, dass die Soforthilfe insbesondere für den Teil der Wirtschaft greift, der systemrelevant ist: die KMU.

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n gerade einmal zwei Wochen wurde ein Dispositiv für diese aus­ serordentliche Lage hinaufgefahren. Natürlich gibt es Friktionen bei dieser Geschwindigkeit. Die Lage ist so erstmalig. Alle Beteiligten müssen eine Lernkurve machen. Das gilt für die Bevölkerung, die sich zunehmend in die Verhaltensregeln hineindenkt. Das gilt für die Unternehmen, die sich an das ganz enge Korsett gewöhnen müssen. Das gilt aber auch für die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie müssen dieser Tage eine unglaubliche Menge von Arbeit koordinieren. Als Vertreter der Interessen der KMU ist der Schweizerische Gewerbeverband sgv oft sehr kritisch gegenüber den staatlichen Stellen. Doch gerade weil sich der grösste Dachverband der Wirtschaft für das Wohl der KMU einsetzt, steht der sgv heute voll und ganz hinter dem entschlossenen Handeln des Bundesrates und der Verwaltung.

Liquidität aufrechterhalten Viele KMU haben heute schon Liquiditätsengpässe. Einige sind mit einem faktischen Berufsverbot konfrontiert und andere spüren den Einbruch ihrer Wertschöpfungskette. Umso wichtiger, dass hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geleistet wird. KMU sind für die Schweizer Wirtschaft systemrelevant. Ohne KMU gehen zwei Drittel der Arbeitsplätze verloren; ohne

Wahrung der Liquidität für das Gewerbe als Schlüssel zur Krisenbewältigung! KMU bricht die Versorgung des Landes – auch in dezentralen Räumen – ein. Unserer Meinung nach ist es mit der Liquiditätshilfe gelungen, einen Mechanismus zu finden, der die KMU unterstützt und gleichzeitig die Risiken von Missbrauch und Arbitrage minimiert. Der sgv sieht hier auch den Finanzplatz in der Verantwortung. Denn es waren KMU und die Bevölkerung, welche die Kosten aus der Finanzkrise und den Bankenrettungen bezahlt haben und mit den daraus entstandenen Regulierungen es heute auch noch tun. Gleichbehandlung ist wichtig In Krisen sind Friktionen unabwendbar. Es gilt jedoch einen zentralen Wert von demokratischen Gesellschaften aufrechtzuerhalten: die Gleichbehandlung. Es müssen alle Unternehmen bei der Entschädigung für Umsatzeinbussen gleichbehandelt werden. Das heisst: Der Anspruch auf Entschädigung darf nicht auf jene Unternehmen beschränkt werden, die direkt von der angeordneten Schliessung betroffen sind. Viele Unternehmen sind in der Wertschöpfungskette unmittelbar betroffen. Die verordneten Schliessungen führen zu weiteren De-facto-Schlies­ sungen. So haben zum Beispiel ­ Zahntechnikbetriebe keinen Publikumskontakt. Doch sie

arbeiten für Zahnärzte, die derzeit keine übliche Kundschaft behandeln dürfen. Es bestehen zahlreiche weitere Beispiele für Betroffenheit: So etwa in Teilen der Tourismuswirtschaft, bei Industriewäschereien mit GastroSpezialisierung, in Gesundheitsberufen, Informatikdienstleistungen (Support) und so weiter. So wie der Platz in der Wertschöpfungskette keinen Einfluss auf das Recht auf Entschädigung haben darf, so darf es auch nicht die Rechtsform des Unternehmens. Der Entscheid zur Rechtsform hat weder mit der Pandemie noch mit der bundesrätlichen Verordnung zu tun. Entsprechend kann er keine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Folgerichtig haben alle Unternehmerinnen und Unternehmer unabhängig von der Rechtsform der Unternehmung einen Anspruch auf Entschädigung gemäss Regelung EO. Regeln einhalten bedeutet Fairness Der Bundesrat hat entschieden, den öffentlich zugänglichen Detailhandel zu schliessen. Nur noch notwendige Güter sollen verkauft werden können. Die Vorschrift ist klar, doch umgesetzt wird sie nicht. Es gibt viele Beispiele von namentlich Grossverteilern, die immer noch ihr Gesamt­ sortiment dem Publikum zugänglich

machen. Die Beobachtung wird auch seitens der «Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)» geteilt. Das ist eine offensichtliche Verletzung der Regeln. Für die KMU, die nicht nur einzelne Sortimente, sondern ihren ganzen Betrieb schlies­ sen müssen, ist dies eine unfaire Si­ tuation. Sie führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der KMU. So deutlich, wie diese Worte sind, so zuversichtlich sind wir, dass der Bundesrat die Systemrelevanz der KMU erkannt hat. Der Austausch zwischen dem Verband und der Regierung ist sehr eng. Zusammen wird das Problem gelöst. Das System Schweiz funktioniert.

Hans-Ulrich Bigler Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv


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