ART VAN DER STAAL
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AA van der Staal Eröffnungssitzung VVE Pharos 1,2, und 3 Als erster Vorstand der Pharos Residence bin ich, Art van der Staal, bei der Handelskammer für die 5 Eigentümergemeinschaften Pharos Residence registriert. Über mein Büro werde ich den Vorstand in den kommenden Jahren bei seinen administrativen Aufgaben unterstützen, vor allem in finanziellen Angelegenheiten. Für die technische Unterstützung haben wir eine Vereinbarung mit Erik Manneke getroffen, der als Hausmeister arbeiten wird. In den letzten Jahren waren wir damit beschäftigt, den Start der Eigentümergemeinschaft vorzubereiten: • Ausarbeitung der Teilungsurkunde in Zusammenarbeit mit dem Notar • Ausarbeitung der Hausregel in Zusammenarbeit mit dem Notar • Aufstellen des Budgets • Kalkulation Prognose der Servicekosten pro Wohnung • Versicherungsangebote anfragen • Angebote für die Aufzugswartung anfragen • Angebote anfragen für die Gartenpflege • Internetverbindung der gemeinschaftsräume • Besprechungen mit dem Hausmeister und Ausarbeitung des Vertrags • Erstellen von Verwaltungsverträgen mit der Vermietungsorganisation • Etc. Im Folgenden möchte ich das Wie und Warum einer Eigentümergemeinschaft erläutern. • Die Eigentümerversammlung • Der Vorstand • Die Ausschüsse
Die Teilungsurkunde Pharos Residence ist in einen Hauptbereich und 4 Unterbereiche unterteilt: Die Teilungsurkunde: Beschreibt, wie die Gebäuden aufgeteilt sind: • Private Bereiche • Gemeinsame Bereiche ( innerhalb der Eigentümergemeinschaft) Welchen Anteil hat jeder an den Kosten des Gebäudes? • Gesamtanzahl der Teile: 21.330 aufgeteilt: Gebäude 1 5.005 Gebäude 2 7.189 Gebäude 3 7.917 Gebäude 4 (= Parken, Kellerräume und Gewerbeflächen) 1.219 Aus dem Budget werden die Gesamtkosten, basierend auf diesen Aufteilungen, auf das Gebäude und dann auf die Wohnungen verteilt. Hier kommt pro Wohnung der Anteil Abstellraum und/oder Parkplatz hinzu, so dass die Servicekosten pro Wohnung ermittelt werden können.
Versammlung der Eigentümer • Dies ist die Versammlung aller Wohnungseigentümer, die verpflichtet sind, Mitglied im VVE zu sein. • Die Versammlung beschließt u. a. über: • Die Höhe der Servicekosten • Regeln für die Nutzung der Gemeinschaftsräume • Für die Annahme eines Beschlusses ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich • Die Mitglieder benennen den Vorsitzenden
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