Verlags- /Anzeigenbeilage der Tageszeitung Allgäuer Anzeigeblatt vom Donnerstag, 28. Dezember 2017, IM Nr. 297
Denkmalschutz: Kunsthaus Kilian Lipp wurde behutsam saniert Immobilien-Leibrente: Lösung für ältere Paare und Alleinstehende Rauchmelderpflicht: Jetzt drängt die Zeit
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Harmonie von alt und modern Das Kunsthaus Lipp steht unter Denkmalschutz – Behutsam restauriert halb Jahren Bauzeit behutsam restauriert und zu einem großzügigen Kunsthaus mit Atelier, Ausstellung und Galerie umgestaltet. Dies dauerte ein ganzes Jahr und am 4. Oktober 2008 war es dann soweit. Annette und Kilian Lipp eröffneten die neuen Räumlichkeiten mit 1.000 geladenen Gästen, was wegen der beengten Parkplatzsituation auf dem Gailenberg eine logistische Herausforderung war. Bereits ein Jahr danach – im Jahr 2009 – wurde die Restaurierung zuerst mit dem Denkmalpreis des Bezirkes Schwaben sowie anschließend mit der bayerischen Denkmalschutzmedaille ausgezeichnet.
Kilian und Annette Lipp in ihrem denkmalgeschützten Kunsthaus am Gailenberg. Text: Eva-Maria Jansen, Fotos: Annette Lipp, Josefine Unterhauser Seit der Eröffnung 2008 ist das Kunsthaus Lipp ganzjährig zu festen Öffnungszeiten für Kunstinteressierte zugänglich. Auf 400 Quadratmetern Ausstellungsfläche werden in ständig wechselnder Präsentation sowohl aktuelle Arbeiten als auch Teile der eigenen Sammlung gezeigt. Die mehrfach ausgezeichnete Symbiose von historischer Substanz, modernen Architekturelementen und zeitgenössischer Kunst begeistert jährlich tausende Besucher. Annette und Kilian Lipp kauften einen Bauernhof aus dem frühen 17. Jh. auf dem Gailenberg, einem malerischen Ortsteil oberhalb von Bad Hindelang. Das war vor genau zehn Jahren. Der in seiner Grundstruktur kaum veränderte Hof wurde unter ihrer Regie und in viel Eigenleistung in einein-
Der Arbeitsplatz von Annette Lipp. Harmonie von alt und modern. Die uralten Holzwände werden einfach angestrahlt.
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Fast vierzig Jahre leergestanden Fast vierzig Jahre stand das Anwesen leer. Vergessen versteckte es sich hinter dichtem Gestrüpp und alten, knorrigen Bäumen. Im Untergeschoss war einst der Stall, darüber erhob sich die Tenne, in der Südostecke war der Wohntrakt. Bevor sie das Anwesen kauften, war Kilian Lipp schon lange verliebt in das Anwesen. Im Nachhinein erfuhren sie, dass die früheren Besitzer des Gebäudes auch schon mal „Lipp“ geheißen haben. Daher war es für Kilian Lipp fast so „wie wenn man nach Hause zurückkehrt“. Aber so ein altes, leerstehendes Haus wieder zu neuem Leben zu erwecken, war vielleicht auch etwas naiv. Aber: Das Paar hat die Entscheidung nie bereut. Kilian Lipp hat Objektdesign studiert, Architektur fand er seit
Aus der ehemaligen Tenne wurde ein großer, hoher Atelierraum geschaffen. Der Rest des Hauses wird als offene Galerie genutzt. jeher spannend. Das half bei der Planung. Seine Idee: Aus der Tenne einen großen, hohen Atelierraum schaffen, den Rest des Hauses als offene Galerie nutzen und einen kleinen Wohnbereich abtrennen. Er wollte so viel wie möglich von der alten Substanz erhalten und so behutsam wie möglich Neues einbauen: Betondecken, Stahlträger, Fenster, Türen, Treppengeländer, Beleuchtung, Beschläge. Alte Holzdecken, alte Stalltüren Gottseidank hatte der Holzwurm die Balken verschont. Heute ist der Stall eine helle, großzügige Galerie mit Glastür in den Garten. Freigelegtes Mauerwerk, weiß verputzte Wände, dazu die alte Holzdecke, Balken und Stalltür geben den ausgestellten Kunstwerken eine schlichte Bühne. Über eine Treppe geht‘s hinauf in die Tenne, wo früher Getreide gedroschen wurde. Hier ist das Zentrum des Hauses. Ein hoher, offener Raum mit großer Fensterfront nach Süden. Trotz des Denkmalschutzes durfte Kilian Lipp die Panoramascheiben einbauen. Einzige Bedingung: Außen mussten zusätzlich Lamellen her, um den Eindruck einer geschlossenen Fassade zu erzeugen. Die lassen sich nach Bedarf hoch- und runterfahren. Einst Kuhstall, jetzt Kunst. Die alten Mauern wurden stellenweise freigelegt und die Holzbalkendecke stammt noch aus dem 16. Jahrhundert.
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Die Immobilien-Leibrente: Verbleib im Eigentum sichern Eine Lösung für Paare und Alleinstehende über 70 Jahre Für wen eignet sich eine Immobilien-Leibrente? • Für Senioren mit niedrigen monatlichen Einnahmen • Für Senioren mit Schulden • Für Senioren, die auf Pflege- oder Gesundheitsleistungen angewiesen sind • Für Senioren, die Hilfe in Haus und Garten benötigen • Für Senioren, die ihre Immobilie barrierefrei umbauen wollen • Für Senioren ohne Erben Die Leibrente eignet sich grundsätzlich für alle Immobilieneigentümer, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, und wird auch vom Bundesverband Initiative 50plus empfohlen. Informationen zur Immobilien-Leibrente bietet eine kostenlose Info-Broschüre. Sie kann bestellt werden bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, oder unter www.deutsche-seniorenliga.de.
Insbesondere für Senioren ohne Erben kann die Immobilien-Leibrente das Richtige sein. Foto: WavebreakmediaMicro/fotolia.com 82 Prozent der Senioren möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben – auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Doch eine gute Betreuung zu Hause können sich nur die wenigsten Ruheständler leisten. Zwar hat die Mehrheit Vermögen angespart, doch das steckt meist in der eigenen Immobilie. Ein möglicher Weg, das im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung gebundene Vermögen zu nutzen, ohne ausziehen zu müssen, ist die Immobilien-Leibrente. Dabei verkaufen die Senioren ihr Haus oder ihre Wohnung. Sie bekommen im Gegenzug eine monatliche Leibrente und ein mietfreies Wohnrecht – beides lebenslang garantiert. Sowohl das lebenslange Wohnrecht als auch die Leibrente werden notariell im Grundbuch verankert. Das bietet den Senioren ein Höchstmaß an Sicherheit. Immobilien-Leibrente: Darauf ist zu achten
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Doch wer überlegt, Beton in Bares umzuwandeln, sollte einige weitere grundsätzliche Regeln beachten. So empfiehlt es sich für Senioren, bei Immobilien-Leibrenten-Verträgen immer eine Mindestlaufzeit von fünf oder sogar zehn Jahren zu vereinbaren. Dann profitieren die Erben im Falle eines frühen Todes. Zudem sollte sich der Käufer der Immobilie vertraglich zur Übernahme von Instandhaltung verpflichten. Da es sich bei dem lebenslangen Wohnrecht um ein sogenanntes Nießbrauchrecht handelt, erhalten die Senioren bei Auszug vor Lebensende die Einnahmen aus einer Vermietung oder bei Verzicht auf das Wohnrecht eine Einmalzahlung. Unabhängig davon, ob es Erben gibt oder nicht – es sind nicht nur finanzielle Gründe, die die Immobilien-Leibrente so interessant machen. Für viele ältere Menschen ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Die Sicherheit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim langfristig und notariell geregelt sind, ist für sie mindestens so viel wert wie die finanzielle Sicherheit im Alltag. Trotz Erben eine Immobilien-Leibrente abschließen? Ja, das ist kein Widerspruch. Auf diese Weise vermeidet man Streit unter den Nachkommen und fällt den Kindern nicht zur Last. Im Gegenteil: Das vorhandene Vermögen ist so schon zu Lebzeiten für alle nutzbar und stellt eine faire Generationenlösung dar.
Ein herzliches Dankeschön an unsere Kunden und alles Gute für das neue Jahr! H. Peter
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„Brand“aktuell – die Rauchmelderpflicht In Bestandsbauten müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Rauchmelder installiert werden Gehört hat es sicher schon jeder, aber das Hören allein bringt noch nicht den entsprechenden Erfolg! Am 25. September 2012 wurde in Bayern die Rauchmelderpflicht mit Wirkung zum 1. Januar 2013 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde sie für Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet wurden, gültig. Für alle Wohnungen, die vor diesem Termin erbaut worden sind, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Für bestehende Wohnungen gilt, dass die Rauchmelder bis zum 31. Dezember diesen Jahres nachgerüstet werden müssen. So mancher Eigentümer, welcher auch Vermieter ist, fragt sich, wo und wie viele Rauchmelder installiert werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch hierzu gibt es klare Vorgaben in der Bayerischen Bauordnung (§46 BayBO). Diese besagt, dass nach dem Gesetz in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu den Aufenthaltsräumen hat, mindestens ein Rauchmelder installiert wird. Wir empfehlen jedoch, auch den Wohnraum entsprechend auszustatten. Für den Einbau der Geräte ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig und verpflichtet. Allerdings muss der Besitzer der Wohnung, in der Regel der Mieter, die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Es sei denn, es ist mit dem Eigentümer (Vermieter) vereinbart, dass dieser die Wartung der Rauchmelder selbst übernimmt. Für diesen Fall kann er die hierfür anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Ihr CS-Immobilien-Team Claudia Schwaninger (Geschäftsführerin) und Jacqueline Rolinger (Auzubildende). Auf Geräte mit Langzeitbatterie Wert legen
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Für welches Gerät sich der Eigentümer entscheidet, bleibt ihm selbst überlassen, jedoch empfiehlt sich ein Rauchmelder mit Langzeitbatterie (10 Jahre Lebensdauer), der auf Rauch als auch auf Temperatur reagiert, damit auch die Nichtprofis der Küchenbrigade beim „Extrem“Brutzeln nicht unnötig vom schrillen Alarm bei der Fertigstellung des Silvestermenüs gestört werden. Da der Mensch erwiesenermaßen im Schlaf keine Gerüche wahrnimmt, kann es durchaus passieren, dass man die Entstehung eines Brandes wortwörtlich mit evtl. tödlichen Folgen verschläft. Ihr Leben sollte Ihnen und Ihren Liebsten (als auch Ihren Mietern) diese Anschaffung unbedingt wert sein. Für Vermieter, die der Rauchmelderpflicht nicht nachkommen, drohen empfindliche Geldbußen. Sollte es zum Schadensfall kommen und es wurden nachweislich keine Rauchmelder installiert, kann es leicht sein, dass die Versicherung aufgrund dessen die Schadensregulierung von sich weist. Bitte denken Sie jetzt noch an die Anschaffung und Installation der Rauchmelder, sodass Sie und Ihre Familie das neue Jahr unbeschwert beginnen können.
Ihr Immobilienmakler des Vertrauens wünscht Ihnen zum Jahreswechsel Gesundheit, Glück und viel Erfolg für 2018!
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Neuer Immobilienmarktbericht: Deutschland boomt Expertenprognose für das Oberallgäu Expertenkommentar Nicht nur in den deutschen Metropolen wie Frankfurt, München oder Berlin, sondern auch Frank M. Litzius im südlichen Oberallgäu ist 2018 mit weiter Litzius Immobilien steigenden Immobilienpreisen zu rechnen. Die von Tourismus und Dienstleistung geprägte Region profitiert ebenso von einer günstigen demografischen Entwicklung und immer noch niedrigem Zinsniveau. Aufgrund fehlender Alternativen zur Geldanlage wird auch die weiter steigende Nachfrage an Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in den Tourismuszentren die Preise weiter anheizen. Hinzu kommt das in fast allen Gemeinden sehr begrenzte Angebot an Bauland, was mit steigenden Preisen älterer Immobilien einhergeht.
Mitte Dezember wurde der neue Immobilienmarktbericht der amtlichen Gutachterausschüsse vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sich der Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland fortsetzen wird. Im vergangenen Jahr hätten Käufer rund 237,5 Milliarden Euro für Wohnimmobilien, andere Gebäude und Bauflächen ausgegeben. Das seien etwa 25 Prozent mehr gewesen als noch zwei Jahre zuvor, teilte der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse mit. Eine Trendumkehr sei „nicht in Sicht“, sagte Vorsitzende Anja Diers, deren Arbeitskreis rund eine Million Kaufverträge ausgewertet hat. Die Umsätze stiegen vor allem in städtischen Regionen. Ein Grund seien die nach wie vor niedrigen Zinsen, sagte Diers. Auch die Wohnungsknappheit treibe die Kauf- und Mietpreise. Die Preise für Bauland haben sich in vielen Regionen erhöht. Auch halten sich Eigentümer mit dem Verkauf von Bauflächen zurück, weil das Warten auf noch höhere Preise lohnt und sie nicht wissen, wie sie den Verkaufserlös in Zeiten niedriger Zinsen anlegen sollen. Etwa zwei Drittel des Geldes wurden für Wohnimmobilien ausgegeben. Vor allem selbst genutzter Wohnraum ist laut dem Bericht deutlich teurer geworden. Das zeigen zum Beispiel Verkaufspreise für gebrauchte Ein- oder Zweifamilienhäuser in der mittleren Preislage: 2016 habe ein Quadratmeter Wohnfläche im bundesweiten Mittel 1545 Euro gekostet, 145 Euro mehr als noch 2014.
IMPRESSUM
IMMOBILIENREPORT OBERALLGÄU Verlagsbeilage der Tageszeitung ALLGÄUER ANZEIGEBLATT vom Donnerstag, 28. Dezember 2017, Nr. 297 Planung und verantwortlich für Anzeigen: Peter Fuchs Redaktion: Cathrin Conradi, Eva-Maria Jansen
Verlag, Satz und Druck: Allgäuer Anzeigeblatt, EBERL MEDIEN GmbH & Co. KG, Immenstadt und Allgäuer Zeitungsverlag GmbH, Kempten
Eigentumswohnungen (1- bis 4-Zimmer) Reihenmittel-/Reiheneckhäuser Doppelhaushälften freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugrundstücke/Freizeitgrundstücke
im Ober- und Westallgäu
Ihre Immobilie ist ein wertvolles Wirtschaftsgut und soll zu einem der hohen Nachfrage entsprechenden Kaufpreis veräußert werden? Dann nutzen Sie unsere über 30-jährige Erfahrung auf dem hiesigen Immobilienmarkt. Wir übernehmen für Sie die komplette Verkaufsabwicklung bis hin zum Notartermin. Unser Angebot: Derzeit zahlen Sie als Auftraggeber keine Verkäuferprovision. Wir arbeiten für Sie kostenfrei! Bitte vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Layout/Umbruch: Christiane Katzengruber
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Wie viel Haus kann ich mir leisten? Der Immobilienkauf ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens Um herauszufinden, wie teuer die Immobilie sein darf, die Sie finanzieren können, müssen Sie zunächst die maximale monatliche Rate berechnen. Stellen Sie dafür eine Haushaltsrechnung auf, indem Sie alle regelmäßigen Einnahmen (Einkommen, Kindergeld usw.) und Ausgaben (Miete, Lebenshaltungskosten usw.) gegenüberstellen. So ermitteln Sie den Überschuss, der für den Hauskauf zur Verfügung steht. Ihre aktuelle Miete addieren Sie hinzu. Ziehen Sie nun eine Reserve von pauschal 200 Euro im Monat ab. Sie dient als Finanzpolster für besondere Ausgaben wie etwa eine Autoreparatur. Den Teil der Monatsreserve, den Sie nicht benötigen, können Sie sparen und für eine jährliche Sondertilgung Ihrer Baufinanzierung einsetzen.
Lange Zinsbindung schafft Berechenbarkeit
Berechnung
Mit der Kombination aus der Gesamtlaufzeit der Baufinanzierung und dem verfügbaren Zinssatz lässt sich der notwendige Tilgungssatz herleiten. Die Höhe der Tilgung ist wichtig, um Ihren maximalen Kreditbetrag zu berechnen. Dafür verwenden Sie die folgende Formel: (Monatsrate x 12 x 100) : (Zinssatz + Tilgung) = max. Kreditbetrag Zur möglichen Kreditsumme müssen Sie jetzt noch Ihr angespartes Eigenkapital hinzuaddieren. Aus dem Eigenkapital sollten Sie die Kaufnebenkosten und rund 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie bestreiten können. Bringen Sie deutlich weniger Eigenkapital in die Baufinanzierung ein, verlangt die Bank höhere Zinsen. Die Addition aus Kreditbetrag und Eigenkapital ergibt Ihre finanzierbaren Gesamtkosten. Von den finanzierbaren Gesamtkosten des Hauskaufs abgezogen werden nun noch ein Sicherheitsabschlag von 5 Prozent des Kaufpreises, der als Finanzpuffer dient, sowie die Kaufnebenkosten – Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten sowie die Grunderwerbsteuer. Letztere beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Auch die Höhe der Maklerprovision kann schwanken. Für Ihre Kalkulation können Sie mit einer Pauschale von 10 Prozent des Kaufpreises für alle Kaufnebenkosten rechnen. Als Ergebnis erhalten Sie nun den ungefähren Kaufpreis für Ihre neue Immobilie, den Sie sich leisten können. Foto: Pixabay
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Um zu berechnen, wie hoch die monatlichen Raten höchstens sein dürfen, müssen Sie von dem Ergebnis jetzt noch die laufenden Kosten abziehen, die in der neuen Immobilie auf Sie zukommen. Für Nebenkosten wie Steuer, Versicherungen, Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Co. setzen Sie 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an. Achtung: Abhängig vom Standort und dem energetischen Zustand der neuen Immobilie können die tatsächlichen Kosten davon abweichen. Für die erste Kalkulation hat sich die Pauschale aber bewährt. Zudem sollten Eigenheimbesitzer jeden Monat etwas Geld zurücklegen, um damit größere Reparaturen finanzieren zu können. Für diese soge nannte Instandhaltungsrücklage wird monatlich etwa ein Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fällig. Auch dies ist nur eine Pauschale für die Kalkulation. Grundsätzlich sollte die Rücklage im Altbau etwas höher ausfallen.
Für Hauskäufer ist es am berechenbarsten, ein Darlehen mit Sollzinsbindung über die gesamte Laufzeit abzuschließen. Allerdings verlangen Banken dafür höhere Zinsen als für eine Baufinanzierung mit kürzerer Zinsbindung von beispielsweise nur 10 Jahren. Ob sich die höheren Zinsen rentieren, hängt von der Höhe der Bauzinsen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung ab, wenn Sie ein neues Darlehen zur Finanzierung der Restschuld benötigen. Sie lässt sich beim Abschluss der Immobilienfinanzierung noch nicht seriös prognostizieren.
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Neuerungen 2018 bei Bau und Sanierung Was sich für Hausbesitzer ändert Zuschüsse, Mängelhaftung, Energiesteuern: Im neuen Jahr ändert sich beim Hausbau und bei Sanierungen einiges, hier die wichtigsten Punkte. Erneuerbare Energien: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert energiebewusste Modernisierer. Um auch künftig Zuschüsse für Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen zu erhalten, muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die KfW-Bank verringert den Tilgungszuschuss für Batteriespeicher von Photovoltaikanlagen von 13 auf 10 Prozent der errechneten Speicherkosten. Bauabsicherung
chert die Daten und sendet sie an Stromversorger und Netzbetreiber. Strompreis: Die Netzentgelte, die gut ein Viertel des Strompreises ausmachen, sollen vereinheitlicht werden. Je nach Anbieter kann dadurch der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Viele Tipps und Infos zu den Änderungen geben anbieterunabhängig die Energieberater der Verbraucherzentrale – online (verbraucherzentraleenergieberatung.de), telefonisch unter 0800/809802400 oder im persönlichen Beratungsgespräch.
Bei Bauverträgen wird eine Baubeschreibung Pflicht. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren von dieser Neuregelung mehrfach: Zum einen können sie vor Vertragsabschluss Angebote besser miteinander vergleichen. Zum anderen wird so belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Außerdem eignet sie sich als Grundlage für die Beantragung eines Kredits und als Nachweis für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Zudem sind ab 2018 die am Bau beteiligten Parteien dazu verpflichtet, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Und: Bauherren können den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. HBCD-haltige Dämmstoffe kein gefährlicher Abfall mehr Hauseigentümer müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können. Stromerzeuger: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Außerdem muss der Jahresnutzungsgrad der Anlage mindestens 70 Prozent betragen. Gut zu wissen: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung ermittelt. Er spei-
Schon bei kleineren energetischen Problemen kann sich eine Energieberatung lohnen. Etwa wenn der Energieverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch ist. Im Rahmen der Beratung werden dann mögliche Ursachen ermittelt und Optimierungstipps gegeben. Foto: VZBV/txn
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