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I n h a lt | E d i t o r i a l
Staat und Kirche ziehen nicht am gleichen Strick 3
Unterschiedliche Auffassungen bestehen zwischen Land und Erzbistum über die Trennung von Staat und Kirche. Die Regierung hat 2008 einen Bericht über die Neuordnung des StaatsDer Wille zur Trennung von Staat und Kirche kirchenrechts in die Vernehmlasscheint derzeit nicht vorhanden sung gegeben. Kernpunkt der Verfassungsänderung und des neuen Religionsgesetzes bildet dabei die Aufhebung der Sonderstellung der römisch-katholischen Kirche und die Anerkennung anderer Kirchen als Reli Pa n o r a m a 4 gionsgemeinschaften. Staat und Kirche sind in Liechtenstein auf s t a at u n d k i r c h e Gemeindeebene eng verflochten. Schwierige Entflechung einer engen Da geht es, wie Auseinanderset Verflechtung 6 zungen gezeigt haben, um Kir erzbistum chen und Friedhöfe, letztlich also Entflechtung von Staat und Kirche 10 um Geld. Wie es scheint, ist die Regierung derzeit nicht stark in verein für eine offene kirche teressiert, die Sache weiter voran Ein Konkordat wäre ein Rückfall 11 zutreiben. Auch das Erzbistum e va n g e l i s c h e k i r c h e Günther Meier nicht, denn solange nichts geän Adäquater rechtlicher Status 12 Redaktion «Der Monat» dert wird, bleibt alles wie in der Vergangenheit. Siehe Titelthema unter n eh mer in ne n und Stellungnahmen. Einen Blick in die Vergangen Chancen schaffen – Chancen nutzen 14 heit werfen wir mit unserer Serie «Originale». Mar k o p f d e s m o n at s kus Meier hat sich auf die Spuren liechtensteinischer Josef Beck – Stratege im Hintergrund 16 Originale begeben. Sein erster Beitrag – «Vorsicht! Köfferli Schädler». Viel Vergnügen. a r t e n v i e l f a lt
Was nützt die Vielfalt der Pflanzen?
zeitgeschehen
21. April 1985: Autofreies Liechtenstein
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p o l a r l i c h t
Wenn das Licht der Polarnächte lockt
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Vorsicht! Köfferli Schädler
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lifestyle
Wie ein Blick durch frisch geputzte Fenster 26
r ä t s e l - s pa s s
S c h l u s s p u n k t
Impressum: 4. Jahrgang, Nr. 48, April 2010, 18 000 Exemplare Herausgeber: Alpenland Verlag AG, Feldkircher Strasse 13, FL-9494 Schaan, Tel. +423 239 50 30, Fax +423 239 50 31, office@alpenlandverlag.li Redaktion: Günther Meier, Tel. +423 380 09 30, Fax +423 380 09 31, redaktion@dermonat.li Anzeigen: Tel. +423 239 50 23, Fax +423 239 50 51, annoncen@dermonat.li Gestaltung: Barbara Schmed, Gutenberg AG Satz und Druck: Gutenberg AG, FL-9494 Schaan papier: PlanoJet, 100 g/m², FSC-zertifiziert ONLINE: «Der Monat» im Internet: www.dermonat.li Titelbild: Staat und Kirche, in Vaduz räumlich in enger Verbindung. (Foto: Marco Nescher)
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April 2010
Pa n o r a m a
Neues Gesetz über die Feuerwehr Mit der Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden wurde die Anpassung des Feuerwehrgesetzes notwendig. Die Regierung hat die Vorlage für ein neues «Gesetz über das Feuerwehrwesen» in die Vernehmlassung geschickt. Wesentliche Teile aus dem erst aus dem Jahre 1990 stammenden Feuerwehrgesetz sind übernommen worden, andere Bereiche sollen an die veränderten Umstände angepasst werden. Eine dieser Änderungen betrifft die Trennung der Aufgaben zwischen den Gemeindefeuerwehren und der Stützpunkt-Feuerwehr. Eine andere Änderung umfasst die Verpflichtungen von bestimmten Unternehmen, eine eigene Betriebsfeuerwehr einzurichten. Nicht so bekannt ist, dass in Liechtenstein grundsätzlich eine Feuerwehrpflicht besteht: «Alle Einwohner sind mit Erreichung der Volljährigkeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig, wenn eine freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben nach diesem Gesetz nicht erfüllt werden können.» Vom Feuerwehrdienst befreit sind Personen, die wegen körperlicher oder geistiger Behinderung für untauglich befunden werden.
Erfolge und Misserfolge Die demokratischen Rechte, werden zunehmend in Anspruch genommen. Nicht immer ist der Erfolg auf der Seite jener, die eine Initiative lanciert oder ein Referendum angestrengt haben. ■ Das Referendum gegen den Industriezubringer wurde am 12./14. März 2010 abgelehnt. ■ 2009 wird die Initiative der Wirtschaftsverbände für MobilfunkGrenzwerte wie in der Schweiz angenommen. ■ Die Initiative «Für das Leben» wurde 2005 abgelehnt, der Gegenvorschlag des Landtags aber angenommen. ■ Das Referendum gegen die Änderung bei der Obligatorischen Unfallversicherung wird 2003 angenommen.
Foto: Marco Nescher
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Foto: Marco Nescher
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Landwirtschaftliche Pflege wird weitergeführt Für die Landschaftspflege im Berggebiet und in Hanglagen richtet der Staat nach dem Landwirtschaftsgesetz spezielle Förderungsleistungen aus. Über diese Förderung hat die Regierung eine neue Verordnung erlassen. Notwendig wurde dieser Erlass, weil das bisherige Berggebiet- und Hanglagengesetz aufgehoben und in das allgemeine Landwirtschaftsgesetz integriert wurde. Festgelegt wurden die zu erfüllenden Voraussetzungen, um Förderungsbeiträge zu erhalten. Ferner wurden die Nutzungs- und Pflegemassnahmen neu geregelt. Vorerst blieben die Förderungsleistungen unverändert, doch wurde angekündigt, dass auf 2012 eine Erhöhung der Anforderungen geplant ist.
Ausgezeichnete Weine aus Liechtenstein Rot- und Weissweine aus Liechtenstein erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Einer der Gründe dafür ist, dass in den letzten Jahren hart an der Steigerung der Qualität gearbeitet wurde. Seit 2005 gibt es eine Weinqualitätsverordnung, die anfangs März angepasst wurde. Die Qualitätsverordnung wurde erlassen, um die Qualität des Weines zu fördern. Die Weinliebhaber können sich beim Weinkauf an den Qualitätsauszeichnungen orientieren. Die höchste Qualitätsstufe wird mit dem Label «Grand Cru Liechtenstein» ausgezeichnet. Um dieses Qualitätsprädikat zu erreichen, müssen hohe Anforderungen im Rebbau und bei der Weinaufbereitung erfüllt werden. Zudem ist erforderlich, dass der Wein bei einer Blinddegustation nach einem international anerkannten Beurteilungsschema mindestens 85 von 100 Punkten erreicht. april 2010
Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück stiess noch Drohungen gegen den Finanzplatz Liechtenstein, der neue Aussenminister Guido Westerwelle versucht die Scherben mit einer Charme-Offensive zu kitten. Kurz bevor Erbprinz Alois dem deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler einen offiziellen Besuch abstattet, empfing der neue Aussenminister Guido Westerwelle seine liechtensteinische Amtskollegin Aurelia Frick zu einem Arbeitsgespräch in Berlin. Aufgrund seiner desolaten Finanzlage wird Deutschland kaum von seinen Forderungen abgehen, aber der Ton ist deutlich gesitteter geworden. Möglicher Hintergrund des Tauwetters in Berlin: Deutschland möchte sich die Stimme Liechtensteins für den Einzug in den UNOSicherheitsrat sichern.
Europa-Meister dank Übernahme-Eifer Was in Wirtschaftskreisen oft ein gewisses Stirnrunzeln verursacht, feiert die Regierung als Erfolg. Liechtenstein hat 99,6 Prozent der insgesamt 1719 EU-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umgesetzt. Voller Stolz liess die Regierung über das Presse- und Informationsamt verkünden: «Liechtenstein ist es im letzten Halbjahr gelungen, die Umsetzungsquote von 99,5 auf 99,6 Prozent weiter zu steigern.» Das entspricht einer erfolgreichen Steigerungsrate von 0,1 Prozent. Im Vergleich mit den 27 EU-Mitgliedstaaten nimmt Liechtenstein den hervorragenden zehnten Platz ein. Das heisst mit anderen Worten, dass sich 17 EU-Länder mehr Zeit lassen bei der Umsetzung der Richtlinien als das EWR-Mitglied Liechtenstein.
Eine Zeichnung für des Rätsels Lösung
Foto: Marco Nescher
Die Rätselseite in «Der Monat» erfreut sich grosser Beliebtheit, wie die zahlreichen Zuschriften jeden Monat nachdrücklich beweisen. Das gefragte Stichwort wird auf verschiedene Art übermittelt: Per Karte, Brief oder E-Mail. Aber es gibt auch andere, originelle Post, die wir erhalten. Etwas ganz besonderes hat sich Isabella Neff aus Balzers einfallen lassen. Sie schickte uns das Stichwort «Turmfalke» auf der Rückseite der nebenstehend abgebildeten hübschen Zeichnung.
Foto: HP Gassner
Charme-Offensive in Berlin Aurelia Frick – Guido Westerwelle
Weltausstellung 2010 Expo-Pavillon in Vaduz China hat die Welt zur grössten Weltausstellung der Geschichte nach Shanghai eingeladen. An der Expo 2010, die am 1. Mai unter dem Motto «Better City, Better Life» eröffnet wird, ist auch Liechtenstein vertreten. Der LiechtensteinPavillon folgt dem Expo-Unterthema «Respekt und Dialog». Liechtenstein will zeigen, wie ein Kleinstaat mit globalen Herausforderungen wie z.B. Verstädterung und Umweltzerstörung umgeht. «Drei Pavillons» soll es für die Präsentation an der Expo 2010 geben. Ein Pavillon steht vor Ort in Shanghai und ist dort eingegliedert in den Expo-Bereich Europas mit San Marino, Zypern und Malta. Dargestellt werden die Kernbotschaften aus dem Projekt «Image Liechtenstein» und andere Facetten des Landes mit Hilfe von Filmen, die in Endlosschleifen präsentiert werden: Der zweite Pavillon befindet sich in Vaduz und ist für Besucher gedacht, die nicht nach China reisen. Auch hier geht es um «Respekt und Dialog», zwei Dinge, die laut Ausstellungskonzept zwischen China und Liechtenstein, aber auch im Verkehr aller Staaten untereinander, notwendig sind. «Die Welt, insbesondere China, wird nach Liechtenstein eingeladen», lautet der nicht unbescheidene Anspruch des Liechtenstein-Pavillons. Der dritte Pavillon wird virtuell im Internet errichtet. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Liechtenstein gibt es Online-Labore, in denen Studierende, Architekten und Planer ihre Entwürfe und Visionen einbringen können. Ausgerichtet auf Energie- und Wasserunabhängigkeit, Klimawandel oder andere ökologische Herausforderungen.
STAAT UND KIRCHE
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Schwierige Entflechtung Abenteuerspielplatz einer Verflechtung rund engen um den Walensee
7 Von Günther Meier
Der Heilige Stuhl in Rom beschloss am 2. Dezember 1997, das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein zu einer Erzdiözese zu erheben. Seither gibt es Diskussionen über die Trennung oder Entflechtung von Staat und Kirche. Derzeit aber herrscht Funkstille.
Fotos: Marco Nescher
Mehr als ein Jahrzehnt nach der Bildung des Erzbistums Vaduz legte die Regierung im Sommer 2008 den Entwurf für die Neuordnung des Staatskirchenrechts vor. Die Situation zwischen Staat und römisch-katholischer Kirche gleicht seit der einsamen Entscheidung des Heiligen Stuhls einem Ausnahmezustand. In der Verfassung steht, unberührt von Das zentrale Element der Neuder mit Volksabstimmung 2003 ordnung bildet die Abschaffung beendeten Verfassungsdiskussider privilegierten Stellung on, dass die römisch-katholische Kirche die «Landeskirche» sei der römisch-katholischen und den «vollen Schutz des StaaKirche als Landeskirche tes» geniesse. Andererseits übertrug die Verfassung schon 1921 dem Staat die Aufgabe, «für den Schutz der religiösen, sittlichen und wirtschaftlichen Interessen des Volkes» zu sorgen. Das zentrale Element der Neuordnung der Beziehungen von Staat und Kirche, wie von der Regierung vorgelegt, bildet deshalb die Abschaffung der privilegierten Stellung der römisch-katholischen Kirche als Landeskirche und die Anerkennung anderer Kirchen als Religionsgemeinschaften: Öffentlich-rechtliche Anerkennung sollen gemäss Reformvorschlag die römisch-katholische Kirche, die evangelische Kirche und die evangelischlutherische Kirche geniessen. Aber auch andere Religionsgemeinschaften können öffentlichrechtlich anerkannt werden, wenn «sie eine gesellschaftliche
Bedeutung erlangt haben, den Religionsfrieden und die staatliche Rechtsordnung respektieren.»
Erzbistum vermutet antikirchliche Haltung
Man hätte glauben können, die Reform des Staatskirchenrechts werde aufgrund der Komplexität und der schwierigen Trennung oder Entflechtung von Staat/Gemeinden und römisch-katholischer Kirche still im Hintergrund weiter vorangetrieben, wenn nicht eine Mitteilung die Öffentlichkeit erreicht hätte. Mitte Januar 2010 verschickte die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) eine Medienmitteilung zum Staatskirchenrecht mit einer klaren Aufforderung: «Das FBP-Präsidium ruft den Regierungschef dazu auf, der Reform des Staatskirchenrechtes dieselbe Priorität einzuräumen, wie dies sein Vorgänger getan hat. Wird die Fortführung der Reform des Staatskirchenrechtes
weiter verzögert, dürfte es immer schwieriger werden, die konstruktiven Vorarbeiten zu einem positiven Ende zu führen. Die Reform ist weit gediehen und das Präsidium der FBP erwartet, dass der Regierungschef das Bestreben, die Reform im Verlauf dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen, nun aktiv vorantreibt.» Die FBP korrigierte gleichzeitig Erbprinz Alois von Liechtenstein, der in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Volksblatt» gesagt hatte, die Reform des Staatskirchenrechts sei deshalb ins Stocken geraten, weil die Reform nicht den nötigen Rückhalt in den Parteien, den Gemeinden und der katholischen Kirche geniesse. Zumindest was die Meinung der obersten Spitzen des Erzbistums Vaduz anlangt, hatte der Erbprinz wohl den Nagel auf den Kopf getroffen. Schon am 23. Mai 2007, als die Reform des Staatskirchenrechts erst in einem Entwurf vorlag, teilte das Erzbistum in einem Brief dem Erbprinzen und der Regierung mit: «Bisher ist aus unserer Sicht kein politischer Wille zu einer konsequenten Entflechtung von Staat und katholischer Kirche erkennbar. Wenn sich die Entflechtung einfach auf den Bereich der
Die Trennung von Staat und Entlöhnung der katholischen Kirche ist in Liechtenstein kein Geistlichen beschränkt, wäre einfaches Unterfangen. staatlicherseits Erklärungsbedarf vorhanden; der Staat müsste dann die Vermutung, dass hinter dieser Massnahme eine antiklerikale oder antikirchliche Politik steht, entkräften können. Was eine vertragliche Regelung zwischen Staat/Gemeinden und Religionsgemeinschaften anbelangt, herrscht offenbar staatlicherseits auch kein tragfähiger Konsens, der dem heutigen Standard gerecht würde.» Die Reformvorlage ging schon damals davon aus, dass die Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Kirche nur die Trennung des staatlichen und kirchlichen Bereichs zum Inhalt haben könne. Eine Trennung, wie präzisiert wurde, welche die Religionsgemeinschaften nach dem Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität nicht aus dem Gemeinwesen ausschliesse: «Ein solches Staat-Kirche-System hält den rechtlichen Rahmen dafür bereit, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften die ihnen zukommenden Aufgaben auch und gerade in einer zunehmend multi-religiös geprägten Gesellschaft erfüllen können.»
Religionsfreiheit im Mittelpunkt
Nach diesem Verständnis würde in der Verfassung gestrichen, dass die römischkatholische Kirche die «Landeskirche» sei und den besonderen Schutz des Staates geniesse. Stattdessen april 2010
K a p i t e lt i t e l ( v a r i e r t i m m e r )
Titel titel titel Abenteuerspielplatz Titel rundtitel umtitel den Walensee
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erhielten die römisch-katholische Kirche, die evangelische Kirche und die evangelisch-lutherische Kirche den Status von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften – alle drei auf die gleiche Art. Die Privilegierung der römisch-katholischen Kirche soll aufgehoben werden, doch garantiert die Verfassung unverändert jedermann die Glaubensund Gewissensfreiheit, die als anerkanntes Menschenrecht gilt. Der Vernehmlassungsbericht der Regierung geht auch von einer (künftigen) religiösweltanschaulichen Neutralität des Staates aus. Dem Grundsatz der Neutralität liege die Vorstellung zugrunde, lautet die darin enthaltene Definition, dass der Staat jede Bewertung in Fragen der Religion und Weltanschauung zu unterlassen habe: «Der Staat darf sich weder eine bestimmte religiöse Auffassung aneignen, noch ist es ihm gestattet, sich in die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
einzumischen, solange sie sich an die Rechtsordnung halten.»
Noch ein langer Weg vor Liechtenstein
Derzeit scheint noch ein weiter Weg vor Liechtenstein zu liegen, bis die Trennung von Staat und Kirche in der Verfassung und die Entflechtung von Gemeinden und Kirche im Bereich der kirchlichen Güter vollzogen sind. Nicht unwesentlich hängt dieser Zeitrahmen davon ab, wie die Regierung die Weiterführung der Vorarbeiten in Angriff nehmen wird. Wenn nicht alles täuscht, scheinen derzeit weder Regierung noch Erzbistum grosse Lust nach einer Änderung zu haben. Lesen Sie die Stellungnahmen des Erzbistums, der evangelischen Kirche und des Vereins für eine offene Kirche auf den folgenden | Seiten.
Landeskirchentum – nicht mehr zeitgemäss Die Regierung hat im Sommer 2008 einen Vernehmlassungsbericht über die «Neuordnung des Staatskirchenrechts» veröffentlicht. Die nachstehenden Überlegungen sind diesem Bericht entnommen, dessen Vernehmlassung bereits im Herbst 2008 abgelaufen ist. «Das Modell des «Landeskirchentums» ist nicht mehr zeitgemäss. Es ist in Liechtenstein mit der Idee des «katholischen Staates» verknüpft worden, wonach die römisch-katholische Kirche bis in die 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts als einzige religiös-moralische Instanz gegolten und sie es auch verstanden hat, ihre Position gegenüber dem Staat durchzusetzen. Das Staat-Kirche-Verhältnis auf Landes- und Gemeindeebene ist in vielen Bereichen, insbesondere in institutioneller Hinsicht, nicht mehr zeitgemäss. Dies erklärt sich aus den althergebrachten Beziehungen zur römisch-kathollischen Kirche, die sich nicht mehr aufrechterhalten lassen, da das Verständnis für sie weitgehend abhanden gekommen ist. Die Gesellschaft ist säkularer und pluralistischer geworden. Die religiöse Lebenswelt hat sich stark geändert. Auch die römischkatholische Kirche ist nach den Zweiten Vatikanischen Konzil selbst in gewisser Weise auf «Distanz» zum Staat gegangen, indem sie ihre Andersartigkeit und die institutionelle Unabhängigkeit von Staat und Politik betont. Aus diesen Gründen kann an dem bisherigen System der Landeskirche, das einerseits der römisch-katholischen Kirche eine Vielzahl von Vorrechten einräumt und andererseits auf ihr Selbstverständnis keine Rücksicht nimmt, nicht mehr festgehalten werden. Eine Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Kirche kann nur die Trennung des staatlichen und kirchlichen Bereichs zum Inhalt haben. Gemeint ist eine Trennung von Staat und Kirche, welche die Religionsgemeinschaften nicht aus dem Gemeinwesen ausschliessen. Der Staat erkennt die Kirchen und Religionsgemeinschaften als ihrem Wesen nach als unabhängige Institutionen an. Dieses Trennungssystem ist durch das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität zu ergänzen.»
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ERZBISTUM K o p f d e s M o n at s
Für die katholische Kirche geht es bei der angestrebten Entflechtung von Staat und Kirche im Wesentlichen um eine Entflechtung von Gemeinde und Pfarrei. Auf der Ebene des Erzbistums besteht seit Anfang eine inDie vermögensrechtliche Entflechtung ist eine Frage, die stitutionelle Trennung von Staat und Kirche in vermögensrechtli- sich für die anderen Religionsgemeinschaften gar nicht stellt cher Hinsicht ebenso wie in struktureller Hinsicht. Erst wenn Pfarrei und Ge- Oder: Wer im Grundbuch als Eigentümer des Kirchmeinde institutionell getrennt wären, gäbe es für gebäudes eingetragen ist, befiehlt, was darin gealle Religionsgemeinschaften die gleiche Ausgangs- schieht, z.B. ob ein Bild aufgehängt werden darf lage einer institutionellen Trennung von Staat und oder nicht. Um keinem Vorsteher oder GemeindeReligionsgemeinschaften. Oder rat Unrecht zu tun: Es gibt aktuell grosse Untermit konkreten Beispielen: An- schiede in deren Einflussnahme auf die Pfarrei: Von ders als in der katholischen Pfar- grossem Respekt vor der Autonomie der katholirei gibt es keinen Gemeindevor- schen Kirche in den ihr eigenen Angelegenheiten steher, welcher der evangelischen bis zu einem praktischen Staatskirchentum, das oder der lutherischen Gemeinde eine adäquate Unterscheidung von Gemeinde und vorschreibt, ob sie einen Teppich Pfarrei vermissen lässt. Doch sollte das Verhältnis in den Altarraum legen dürfen von Staat und Kirche im Grundsatz nicht vom Chaoder nicht. Es gibt keinen Ge- rakter oder von den Überzeugungen einzelner PerMarkus Walser meinderat, welcher darüber berät sonen abhängig sein. Der apostolische Nuntius hat Generalvikar des Erzbistums und beschliesst, in welchem Zim- im Namen des Apostolischen Stuhls die Aufnahme mer des Pfarrhauses der refor- von Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lömierte oder der lutherische Pfarrer (mit seiner Frau) sung des Verhältnisses von Staat und katholischer nächtigen soll. Da die vermögensrechtliche Ent- Kirche angeregt. Gegenstand solcher Verhandlunflechtung von Pfarrei und Gemeinde eine Angele- gen wären sicher auch die vermögensrechtlichen genheit ist, die nur die katholische Kirche betrifft, Fragen der Pfarreien. Solche Verhandlungen könwäre es auch sachgerecht, dass diese Frage primär nen unter Umständen lange dauern, vielleicht länzwischen Vertretern der katholischen Kirche und ger als eine Legislaturperiode. Doch ist es meines Vertretern des Staates, d.h. des Landes und der Ge- Erachtens der einzige Weg, auf dem Staat und Kirmeinden geregelt wird. Seriöse Gespräche, die sich che zu einer gemeinsamen bzw. einvernehmlichen mit dieser vermutlich im Entflechtungsprozess Lösung kommen können. Die vermögensrechtliche zentralen und schwierigsten Frage befassen, fanden Entflechtung ist eine Frage, die sich für die anderen aus meiner Sicht in den letzten Jahren nicht statt. Es Religionsgemeinschaften gar nicht stellt. Ihre Kirchmacht keinen Sinn, über Entflechtung von Staat gebäude und Pfarrhäuser sind grundbücherlich und Kirche mit schönen abstrakten Worten zu spre- nicht in kommunales Eigentum gelangt. Es würde chen, wenn nach einer so genannten «Entflechtung» mich deshalb freuen, wenn bald Gespräche zwivon Staat und Kirche wiederum staatliche Instan- schen den staatlichen Instanzen und Vertretern der zen wie Gemeindevorsteher oder Gemeinderäte bis katholischen Kirche bezüglich einer vermögensin Details auf das kirchliche Leben Einfluss nehmen rechtlichen Entflechtung stattfinden könnten. Doch | nach dem bekannten Motto: Wer zahlt, befiehlt! bleibe ich aus Erfahrung Realist… Foto: Marco Nescher
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Entflechtung von Staat und Kirche
april 2010
VEREIN FÜR EINE OFFENE KIRCHE
Ein Konkordat wäre ein Rückfall 11
Foto: Marco Nescher
deutet, dass diese auch über genügend Mittel hierfür verfügen sollte. Da dies wohl nicht der Fall sein wird, ist es wieder der Staat, der hierfür aufkommen wird. Der Nutzen eines solchen Eigentumsübergangs ist fraglich, wenn die öfDem Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates fentliche Hand zwar wieder bei der Finanzierung einspringen folgend, ist der Verein für eine Gleichbehandlung muss, jedoch bezüglich der Ausführung und des Zeitpunkts solDer Verein für eine offene Kirche ist für eine Ent- cher Massnahmen nichts mehr zu sagen hat. Die flechtung von Staat und Kirche. Eine strikte Tren- Kirchen tragen zudem zum Bild und Charakter der nung entspräche nicht der lebendigen christlichen Gemeinden bei. Schon deshalb muss dem Bürger Tradition der liechtensteinischen Bevölkerung. ein Mitspracherecht bezüglich dieser Gebäude erDem Grundsatz der religiösen Neutralität des Staa- halten bleiben. Am 12. Mai 2001 tes folgend, ist der Verein für eine Gleichbehand- reichte der Verein eine Petition lung aller Religionsgemeinschaften. Diese sollen für den Religionsunterricht ein, unter gewissen Voraussetzungen den Status einer die mit 4171 Unterschriften einanerkannten Religionsgemeinschaft erlangen kön- drücklich zum Ausdruck brachte, nen, was mit bestimmten Privilegien verbunden wie wichtig der Bevölkerung ein wäre. Mit der Gleichbehandlung aller Religionsge- lebensnaher, konfessioneller Remeinschaften würde auch die Abschaffung des Sta- ligionsunterricht ist. Schon auftus der römisch-katholischen Kirche als Landeskir- grund der Finanzierung des ReliWolfgang Seger che verbunden sein. In der Diskussion um die Neu- gionsunterrichts mit SteuermitBeauftragter für staatskirchenordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche teln ergibt sich die Pflicht des rechtliche Fragen sieht der Verein seine Aufgabe in erster Linie darin, Staates, die Lernziele und Lerndie Interessen der Angehörigen der Kirchen in inhalte der ReligionsgemeinLiechtenstein zur Geltung zu bringen und insbe- schaften auf deren Vereinbarkeit mit dem demokrasondere deren Mitwirkungsrechte im Rahmen der tischen Rechtsstaat zu überprüfen. bestehenden Ordnung angemessen zu wahren. So Seitens des Erzbistums wird immer wieder die sind mit den finanziellen Leistungspflichten gegen- Notwendigkeit des Abschlusses eines Konkordats über der römisch-katholischen Kirche auch wesent- geltend gemacht. Eine Konkordatslösung kann aber liche Rechte der Gemeinden verbunden. Diese weder in staatsrechtlicher noch in kirchlicher HinRechte sind, allenfalls mittels Schaffung von Kirch- sicht als zeitgemäss betrachtet werden. Die in den gemeinden wie in Art. 38 der geltenden Verfassung Staatsverfassungen und internationalen Konventiovorgesehen, zu erhalten. Das Erzbistum bean- nen garantierte Religionsfreiheit gewährt der Kirsprucht für die Kirche das Eigentum an den aus- che einen Freiraum, der ihr ihre Tätigkeit nicht nur schliesslich kirchlich genutzten Gebäuden. Zu- optimal ermöglicht, sondern auch fördert. Mit der nächst stellt sich die Frage des Eigentums an diesen Neuordnung des Verhältnisses von Staat und KirGebäuden gar nicht, da in den meisten Fällen die che in Verfassung und Gesetzen werden alle MateGemeinden im Grundbuch eingetragene Eigentü- rien geregelt sein. Unter diesen Umständen muss mer sind. Wären diese Gebäude einmal im Eigen- der Abschluss eines Konkordats ein Rückfall sein in tum der römisch-katholischen Kirche, müssten sie die Zeit der Sonderstellung der römisch-katholi| von dieser auch erhalten werden, was wiederum be- schen Kirche. april 2010
EVANGELISCHE KIRCHE K o p f d e s M o n at s
Die Evangelische Kirche verbindet mit der Neuordnung des Staatskirchenrechtes im Fürstentum Liechtenstein die Hoffnung, dass ihr endlich ein adäquater rechtlicher Status gewährt wird. Sie ist vom derzeitigen Vorgehen der Regierung deshalb nicht befrieZiel sollte nicht eine strikte Trennung von Staat und digt. Die Regierung gibt zu erkennen, dass sie bis auf eine in- Kirche sein, sondern ein Modell der Kooperation terne Auswertung der Vernehmlassungsantworten noch praktisch nichts unter- tus und ein Kirchensteuermodell nach schweizerinommen hat. Dies obwohl die Vorgängerregierung, schem Vorbild. Wir unterstützen weiters das Konzept einer welcher Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher ja dazumal ebenfalls angehörte, das Dossier bereits gestuften Anerkennung, welches es den verschiedenen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften weit vorangebracht hatte. Wir dürfen daran erinnern, dass im Lande ermöglicht, einen rechtlichen Status zu die Revisionsarbeit nicht auf un- erlangen, der ihrer jeweiligen Bedeutung wie auch bestimmt verschoben werden ihrem jeweiligen Selbstverständnis entspricht. Ziel kann. Heute finanzieren auch der Neuordnung sollte nicht eine strikte Trennung nichtkatholische Bürger mit ih- von Staat und Kirche sein, sondern ein Modell der ren Steuern weiterhin die katho- Kooperation, wie es heute die meisten Länder in | lische Kirche mit. Diese Praxis Europa kennen. würde einer Klage vor dem EMPfarrer Dr. André Ritter RK-Gerichtshof wegen VerletReform Staatskirchenrecht Evangelische Kirche im Fürstenzung der Religionsfreiheit kaum tum Liechtenstein standhalten. Wenn eine solche Die Neuordnung der Beziehungen zwischen dem Klage gutgeheissen wird, wäre Staat Liechtenstein und der römisch-katholischen das dem Ansehen Liechtensteins im Ausland nicht Kirche steht zur Diskussion, seit der Heilige Stuhl förderlich. das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein zum Es ist uns bewusst, dass es jetzt seitens der Reselbständigen Erzbistum Vaduz machte. gierung intensive politische Arbeit zur KonsensfinDie Regierung legte am 10. Juni 2008 einen Redung in den strittigen Fragen bei der Neuordnung formbericht über die «Neuordnung des Staatskirdes Verhältnisses von Staat und Kirche braucht. Die chenrechts». Der Bericht ging in die VernehmlasRegierung sollte diese Arbeit rasch und mit Priorisung, deren Frist offiziell am 14. November 2008 tät in Angriff nimmt. Gleich wie bei der Vorgängerablief. Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen regierung sind wir bereit, konstruktiv und loyal bei sind etwas kontrovers. Die neue Regierung verden Gesetzgebungsarbeiten mitzuwirken. spürt offenbar wenig Lust, dieses Thema weiter Wir dürfen daran erinnern, dass die Evangevoranzutreiben. lische Kirche eine konkordatäre (vertragliche) LöWeil ein Regierungsprogramm fehlt, weiss die Öfsung klar ablehnt, da auf diese Weise alle anderen fentlichkeit auch nicht, ob die Neuregelung des Religionsgemeinschaften von vorneherein gegenStaatskirchenrechts zu den Agenden gehört, die über der katholischen Kirche benachteiligt werden. in der laufenden Legislaturperiode erledigt werStattdessen möchten wir für unsere Kirche einen den soll. durch Gesetz geregelten öffentlichrechtlichen StaFoto: André Ritter
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Adäquater rechtlicher Status
april 2010
Alle Geldspielformen in einem Gesetz Rechtsordnung mit internationalem Modellcharakter
P u b l i r e p o r ta g e
Der Landtag hat in seiner März-Sitzung das neue Geldspielgesetz zustimmend zur Kenntnis genommen und die erste Lesung durchgeführt. Ein Geldspielgesetz war notwendig geworden, weil die Schweiz das auch für Liechtenstein geltende Spielbankenverbot aufgehoben hat und das aus dem Jahre 1949 stammende Gesetz über verbotene Spiele und Wetten nicht mit der internationalen Technikund Kommunikationsentwicklung mithalten konnte. Einheitliche Basis für alle Geldspiele Gestützt auf internationale Erfahrungen und auf die Erkenntnisse in der Schweiz seit der Zulassung von Spielbanken, ist eine neue Rechtsordnung ausgearbeitet worden, die sämtliche Formen des Geldspiels oder um geldwerte Vorteile auf einheitlicher Basis regelt. Das Gesetz umfasst Glückspiele und Geschicklichkeitsspiele, die mit der Möglichkeit namhafter Geldeinsätze oder Gewinne in Form von Geld, Waren oder anderen geldwerten Vorteilen angeboten werden. In diesen Kreis gehören auch Spielbanken, deren Betrieb an eine Konzession mit speziellen Auflagen gebunden ist. Vorteile für Tombolas und Lotterien der Vereine Erleichterungen sind für Kleinveranstalter vorgesehen. Die Vorlage der Regierung unterscheidet zwischen drei Arten von Kleinveranstaltern: natürliche oder juristische Personen, die Lotterien (einschliesslich Bingo, Tombola und Lotto-Match) durchführen und dabei Einsätze von weniger als 100'000 Franken pro Jahr generieren. Personen, die zu rein gemeinnützigem oder wohltätigem Zweck Lotterien durchführen und Preise vergeben, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt wurden. Personen, die höchstens zwei Online-Terminals für das Einlesen von Spielschienen zur Teilnahme an erlaubten Lotterien und Wetten aufstellen. Diese Kleinveranstalter werden, weil deren Angeboten ein geringes Risikopotenzial beigemessen wird, von betrieblichen Beschränkungen grösserer Anbieter befreit. Dem Gesetz nicht unterstellt sind Spiele um Geld im kleinen privaten Kreis, die nicht auf gewerbsmässiger Basis betrieben werden – der Jass um ein paar Franken oder die Pokerrunde im Freundes- oder Familienkreis bleibt also weiterhin frei.
Ressort Wirtschaft der Regierung
UNTERNEHMERINNEN
Chancen schaffen Abenteuerspielplatz Chancen rund um nutzen den Walensee
14 15 Von Aurelia Frick
Frauen sind in Wirtschaft und Politik zunehmend auch in höheren Etagen vertreten. Viele Frauen haben ein eigenes Unternehmen gegründet. Dennoch widerspiegelt der Anteil der Frauen in verantwortungsvollen Jobs noch nicht den weiblichen Bevölkerungsanteil.
Gerade erst wurden wir vom «Equal Pay Day» aufgerüttelt, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann noch nicht überall verwirklicht ist. Am 13. April treffen sich die Frauen in Vaduz zu einem Businesstag, der unter dem Thema «Frauen – Macht – Unternehmen» Der Businesstag soll die steht. Zwei Tage später organisiert «European Womens Lobby» Motivation von Frauen bestärden europäischen Aktionstag für ken und deren Selbstbewusst- Frauen. Drei unterschiedliche Veranstaltungen, die aber das sein positiv beeinflussen gleiche Ziel haben, nämlich auf die Situation der Frauen aufmerksam zu machen und Anregungen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu geben. Es geht darum, sich der Situation der Frauen verstärkt anzunehmen. Der Businesstag in Liechtenstein verspricht, weil erfolgreiche Unternehmerinnen und Politikerinnen aus unterschiedlichen Positionen über ihre Erfahrungen referieren, sich nicht in allgemeinen Aufrufen zu erschöpfen. Vielmehr ist zu erwarten, dass die Referate die Motivation von Frauen bestärken und deren Selbstbewusstsein positiv beeinflussen: Für die Entscheidung zur Gründung eines eigenen Unternehmens, für den Entschluss, eine Berufskarriere zu machen, für den Mut, einen Karrieresprung zu wagen und gewisse Unsicherheiten zu riskieren. Wie sieht die Situation derzeit aus? Oft ist man überrascht, wenn man hört, wie viele Frauen schon ein eigenes Unternehmen gegründet haben. Die Mehrzahl der Frauen-Unternehmen aber sind kleine Betriebe,
ein erheblicher Teil gehört zu den Ein-Frau-Unternehmen. Bei diesen typischen Frauen-Unternehmen konzentriert sich die Ausrichtung zum grössten Teil auf das Gesundheits- und Sozialwesen, auf Handel und Dienstleistungen. Nagel- und Kosmetikstudios sind gut vertreten, auch Schmuck- und Geschenk- oder Kleiderboutiquen. Im Vergleich zu den Männern ist das weibliche Unternehmertum im verarbeitenden Gewerbe stark untervertreten. Die Businessplan-Wettbewerbe der Hochschule Liechtenstein haben uns jedoch gezeigt, dass Frauen durchaus in der Lage sind, auch ausserhalb der traditionell-weiblichen Berufsdomänen innovative Geschäftsideen einzubringen. Hier stehen wir erst am Anfang. Die vorliegenden Versuche ermutigen zur Zuversicht, dass etwas in Gang gekommen ist. Genauso, wie heute nicht mehr alle Mädchen einen typisch weiblichen Beruf ergreifen oder Studienrichtungen auswählen, die noch vor wenigen Jahren als Männerstudien bezeichnet wurden.
Traditionelles Rollenbild in Beruf und Studium
Zu dieser erfreulichen Entwicklung trägt sicher bei, dass sich die Situation der Mädchen in Schule, Beruf und Studium verändert hat. Nach vorliegenden Statistiken hat sich der Anteil der Mädchen in den Oberschulen und Realschulen verringerte, im Gymnasium aber ist ein erheblicher Zuwachs an Mädchen festzustellen. Waren noch 1975 in den Oberschulen 46% Mädchen anzutreffen, so sank dieser Anteil bis 2005 leicht auf 44%. Ein deutlicheres Bild zeigt sich in den Realschulen: 1975 machte der Mädchen-Anteil 58% aus, sank bis 2005 aber auf 51% ab. Dafür aber ist der Anteil der Mädchen am Gymnasium von 33% im
Mädchen wählen in der Mehrzahl eine frauenspezifische Ausbildung
Fotos: moodoard.com
oder ein frauentypisches Studium.
Jahre 1975 auf 55% im Jahre 2005 angestiegen – womit die Mädchen in den Gymnasialklassen zahlenmässig überholt haben. Nicht alle machen nach der Matura ein Studium. Ich glaube aber, für die spätere Karriere als Berufsfrau ist es sicher von Vorteil, eine ausgezeichnete Grundausbildung zu haben. Wird die Anzahl der Studierenden nach Geschlecht aufgeschlüsselt, dann machten die Studentinnen im Jahre 2005 mit 43% fast die Hälfte aus. Im Vergleich dazu das Jahr 1975, also 30 Jahre vorher: Damals waren von 128 Studierenden an ausländischen Universitäten gerade mal 12 Studentinnen. Zahlenmässig haben die weiblichen Studierenden in den vergangenen Jahren stark aufgeholt, doch bei der Studienwahl zeigt sich immer noch ein gewisses Rollenmuster, wie ein Blick auf die Studienzahlen 2005 zu erkennen gibt: Über zwei Fünftel der jungen Frauen wählten ein Studium der Geistes- und Sozialwissenschaften, ein Fünftel absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften, jede zehnte Studentin Medizin und Pharmazie. Bei den männlichen Studierenden standen Wirtschaftswissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, Recht und Naturwissenschaften im Vordergrund. Im Bereich der Wirtschaft und der Naturwissenschaften waren vor fünf Jahren kaum Frauen aus Liechtenstein vertreten – wahrscheinlich hat sich die Situation seither
Zur Person Aurelia Frick ist Regierungsrätin und zuständig für die Ressorts Aussenpolitik, Justiz und Kultur.
kaum wesentlich verändert. Ein ähnliches Rollenbild zeigt sich bei den Berufslehren. Auch bei der beruflichen Grundausbildung haben die Mädchen in den letzten Jahrzehnten stark aufgeholt, doch die Mehrzahl wählt einen frauenspezifischen Beruf – mehr als die Hälfte in den verschiedenen Richtungen der Kaufmännischen Ausbildung. Zwischen Berufsausbildung und Unternehmertum besteht nach diesen Zahlen ein enger Zusammenhang. Während Männer in der Regel einen Beruf erlernen oder ein Studium machen und sich dann auf die Berufskarriere konzentrieren, stellt sich bei den meisten Frauen in der Zeit der beruflichen Konsolidierung die Frage nach Kind und Familie. Wenn die Entscheidung für Kinder und Familie ausfällt, ist bei vielen Frauen die Karriereleiter zu Ende. Der Wiedereinstieg gestaltet sich oft schwierig, der Spagat zwischen Berufsarbeit sowie Haus- und Familienarbeit ist nicht einfach. Der Anteil der Frauen an (oft schlechter bezahlter) Teilzeitarbeit rührt zu einem grossen Teil daher. Damit ist schon angedeutet, wo die Hebel für die (weibliche) Zukunft anzusetzen sind: Bei der Aufwertung der Teilzeitarbeit und besseren Vereinbarkeit von Beruf- und Familienarbeit sowie bei der Suche nach neuen und attraktiven Arbeitsplatzund Arbeitszeitmodellen. Am Businesstag werden uns erfolgreiche Frauen aufzeigen, dass Frau und Unternehmerin keine Gegensätze sind. Auch wenn sich Karrieren nicht einfach kopieren lassen – motivieren können sie trotzdem. Der Businesstag am 13. April 2010 im Vaduzer Saal widmet sich dem Thema «Frauen – Macht – Unternehmen». Informationen: www.busi| nesstag.li april 2010
K o p f d e s M o n at s
Ihm fiel ein grosser Stein vom Herzen, als er das Abstimmungsergebnis vernahm. Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatte sich am 12./14. März für den Industriezubringer Schaan ausgesprochen. Josef Beck, Geschäftsführer der IndustEs ging beim Mobilfunk und beim Industriezubringer rie- und Handelskammer, konnte am Sonntagnachmittag erst- um den Wirtschaftsstandort Liechtenstein mals seit Wochen wieder in Ruhe durchatmen. Bei ihm waren die Fäden der Interes- beitsverkehr, die Verbesserung der Wohnqualität in sengemeinschaft «Pro Industriezubringer Schaan» den Quartieren und die Sicherheit in den Quartierzusammengelaufen. Er war Ansprechpartner und strassen ebenso am Herzen. Aus dieser Perspektive Koordinator der IG, die sich aus Politik und sorgte er zusammen mit den Mitgliedern der InteWirtschaft ad hoc gebildet hatte, ressengemeinschaft dafür, dass in den Pressetexten um diesem wichtigen Projekt nicht nur wirtschaftliche Faktoren aufschienen, zum Durchbruch zu verhelfen. sondern auch die ökologischen Aspekte nicht verloDer Abstimmungskampf dauerte ren gingen. Josef Beck scharte gemeinsam mit Jürgen mehrere Wochen, eine Abstim- mungskampagne musste innert Nigg, dem Geschäftsführer der Wirtschaftskamkurzer Zeit geplant und mit den mer Liechtenstein, die IG-Mitglieder um sich, beIG-Mitgliedern abgestimmt wer- sprach mit ihnen die Strategie, legte die Termine den: Es galt Sitzungen zu koordi- fest, organisierte den Ablauf der AbstimmungsJosef Beck nieren, Stellungnahmen an die kampagne. Dennoch blieb er der Stratege im HinGeschäftsführer der LiechtenMedien zu verschicken und Inse- tergrund, trat selten ins Rampenlicht der Medien. steinischen Industrie- und rate zu schalten. Das Abstim- Genauso hatte er es ein paar Monate vorher geHandelskammer mungsresultat zugunsten des In- macht, bei der Volksabstimmung über die Mobildustriezubringers Schaan habe funk-Grenzwerte. Damals hatte die Industrie- und gezeigt, gab Josef Beck nach Bekanntwerden des Handelskammer zusammen mit der WirtschaftsAbstimmungsresultates zu verstehen, dass es in un- kammer, dem Bankenverband und der Treuhänserem Land noch möglich sei, Infrastrukturprojek- dervereinigung die Gruppe der Wirtschaftsverbänte mit Zukunftscharakter zu verwirklichen. Der de gebildet, welche die Initiative zur Beibehaltung Geschäftsführer der Industrie- und Handelskam- der gleichen Grenzwerte wie in der Schweiz lanmer weiss aus seiner täglichen Arbeit, wie sich die cierte – und letztlich die Abstimmung für sich entWettbewerbssituation in der Wirtschaft in den letz- schied. Warum sich Josef Beck bei beiden Abstimten Jahren zugespitzt hat. Aus betriebswirtschaftli- mungen derart engagiert einsetzte? «Es ging beim chen Überlegungen sind Umwegfahrten und Ver- Mobilfunk und beim Industriezubringer um den kehrsstaus, die Gütertransporte und Arbeitskräfte Wirtschaftsstandort Liechtenstein, beim Mobilauf der Fahrt zur Arbeit behindern, negative Fakto- funk um die Vermeidung von Nachteilen, beim ren, die im internationalen Standortwettbewerb Industriezubringer um die Optimierung der VerNachteile entstehen lassen. Josef Beck hat im Ab- kehrsanbindung.» Vermeidbare Standortnachteile, stimmungskampf aber nicht nur die ökonomische weiss er aus seiner täglichen Arbeit, kann sich der Seite gesehen. Ihm lagen die Entlastung des Schaa- Wirtschaftsstandort Liechtenstein nicht mehr leis| ner Zentrums von vermeidbarem Schwer- und Ar- ten! Foto: LIHK
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Josef Beck Stratege im Hintergrund
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ARTENVIELFALT
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Was nützt die Vielfalt der Pflanzen?
19 Von Moritz Rheinberger
Das Jahr der Artenvielfalt bringt uns zum Bewusstsein, dass auch die Artenvielfalt der Pflanzenwelt bedroht ist. Etwa ein Viertel aller Pflanzenarten in Liechtenstein befinden sich auf der «roten Liste» der bedrohten Arten.
Pflanzen sind Primärproduzenten, welche mit Hilfe der Photosynthese energiereiche Sonnenstrahlen in organische, weiterverwertbare Biomasse umwandeln können. Sie dienen als Lebensgrundlage für viele Tierarten, welche sich von diesen organischen Stoffen ernähren, indem sie entweder Pflanzen fressen oder Vom Klimawandel besonders indem sie andere Tiere fressen, die sich ihrerseits von Pflanzen betroffen sind Pflanzen ernähren. Auch der Mensch nutzt in unseren inneralpinen verschiedenste Pflanzen als Nahrungsmittel. Pflanzen haben und somit höheren Lagen auch einen grossen Einfluss auf das Klima, denn sie speichern bei der Umwandlung von Sonnenenergie zu organischen Material Kohlendioxid (CO2) und geben im Gegenzug Sauerstoff (O2) an die Umwelt ab. Durch das Binden von CO2 wird der so genannte Treibhauseffekt reduziert und die Erwärmung der Erde verlangsamt. Neben diesen zwei wichtigen Funktionen stellen Pflanzen für uns Menschen auch noch eine Reihe anderer kostenloser Dienstleistungen zur Verfügung. So sind sie beispielsweise der wichtigste Ausgangsstoff für die Produktion von Kleidern. Holz ist ein bis heute unverzichtbarer Baustoff und dient auch als Energielieferant. Wälder schützen uns vor Lawinen und Steinschlägen und verhindern Erosion. Etliche pflanzliche Stoffe werden als Arz-
neimittel eingesetzt andere wiederum als Rauschund Genussmittel (Alkohol, Tabak, etc.). Nicht zu letzt schätzen viele Menschen Pflanzen auch aus ästhetischen Gründen. Wir Menschen sind also in vielerlei Hinsicht von einer intakten Natur und einer möglichst artenreichen Pflanzenwelt abhängig.
Durch was sind Pflanzen in Liechtenstein bedroht?
Wie bereits in der letzten Ausgabe des Monats zu lesen war, ist Liechtenstein im Verhältnis zur Kleinheit des Landes aus diversen Gründen relativ artenreich. Bis heute sind ca. 1600 Pflanzenarten im Land nachgewiesen worden. Leider bedroht die schnelle Veränderung der Landschaft durch den Menschen auch die Artenvielfalt der einheimischen Pflanzenwelt. So werden 379 Arten (ca. 25% aller Pflanzen in Liechtenstein) auf der Roten Liste des Jahres 2006 geführt. Davon gelten 56 Arten bereits als ausgestorben oder verschollen, 68 Arten sind vom Aussterben bedroht, 61 Arten sind stark
Zur Person Moritz Rheinberger ist Geschäftsführer der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU). Kontakt: info@lgu.li, www.lgu.li
Die schnelle Veränderung der Landschaft durch den Menschen bedroht auch die Artenvielfalt der einheimischen Pflanzenwelt.
Fotos: Marco Nescher
gefährdet, 110 Arten werden als verletzlich taxiert und weitere 84 Arten haben nur mehr ein sehr kleines Verbreitungsgebiet und werden daher als sehr selten eingestuft. Die Ursachen für die Bedrohung unserer Flora waren bis anhin vor allem Lebensraumzerstörungen und Lebensraumveränderungen. Allerdings könnten neue Bedrohungen wie der Klimawandel und die Einwanderung invasiver Arten (sog. Neophyten) den Druck auf die Biodiversität weiter erhöhen. In der Vergangenheit wurden beispielsweise aus Gründen des Hochwasserschutzes und zur Platzgewinnung für Agrarflächen etliche Flüsse begradigt und mit Dämmen versehen. Dies führte zum Verlust von dynamischen Prozessen wie Überschwemmungen und somit auch zum Verlust von Lebensräumen spezialisierter Pflanzenarten wie zum Beispiel der Auenlandschaften. Dadurch sind zahlreiche Arten in Liechtenstein verschwunden. Im Ruggeller Riet, dem artenreichsten Pflanzenstandort im Land, kommen viele stark gefährdete Arten vor. Weil es immer weniger Flachmoorflächen gibt, die restlichen Flächen oftmals entwässert und durch Nährstoffeintrag verändert werden, geraten Arten wie der langblättrige Sonnentau unter Druck. Ebenso gefährdet sind die sehr artenreichen Magerwiesen. Auch hier müssen immer mehr dieser Flächen der intensiven Landwirtschaft oder der schleichenden Bodenversiegelung durch Strassen und Gebäude weichen. Vom Klimawandel besonders betroffen sind Pflanzen in unseren inneralpinen und somit höheren Lagen. Da Pflanzen im Vergleich zu Tieren nicht oder nur sehr langsam den Veränderungen ausweichen oder sich anpassen können, werden die steigenden Jahresdurchschnitts-
temperaturen vor allem der an kältere Temperaturen angepassten Gebirgsflora zusetzen.
Wie können bedrohte Pflanzen geschützt werden?
Im Rahmen einer Bestandesaufnahme naturnaher Biotope 1991 im Talraum wurden rund 390 ha als noch naturnah eingestuft. Von diesen 390 ha befinden sich 43% der Flächen in Naturschutzgebieten während die restlichen schützenswerten Naturvorrangflächen derzeit über keinen ausreichenden rechtlichen Schutz verfügen. Das Instrument des Biotopschutzes mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten wurde bei uns seit 1978 nicht mehr eingesetzt, obwohl es eines der effizientesten Mittel wäre, um Flächen mit hoher Naturbedeutung zu schützen. Auch durch den Schutz der Gewässer, Renaturierungen von künstlichen Gewässer sowie Rheinaufweitungen mit Auenflächen kann der Verlust bei den sehr bedrohten Wasserpflanzengesellschaften reduziert werden. Mit der Initiative «Lebendiger Alpenrhein» und dem Entwicklungskonzept Alpenrhein wurden erste Schritte gemacht. Nun gilt es diesen Weg weiter zu bestreiten und die identifizierten Massnahmen so rasch wie möglich umzusetzen. Flachmoore müssen durch das Heben des tiefen Grundwasserspiegels und das Schliessen von Entwässerungsgräben wiederbewässert werden und durch Ausweisen von genug grossen Pufferzonen durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft geschützt werden. | april 2010
ZEITGESCHEHEN
21. April 1985 Autofreies Liechtenstein gönnen, war bei sehr vielen Verkehrsteilnehmern auf fruchtbaren Boden gefallen. Am 14. April waren 4932 Motorfahrzeuge mit FL-Kennzeichen über die Lindenkreuzung gefahren, am autofreien Sonntag waren es nur noch 1032. In der Tat 3900 Fahrzeuge oder fast 80 Prozent weniger! Die Zeitungen schrieben damals von einem «aussergewöhnlich grossen Erfolg». Die Fortsetzungen allerdings waren dann nicht mehr so erfolgreich, so dass die Aktion nach wenigen Durchführungen aufgegeben wurde. Initiant der autofreien Aktion war nicht die Regierung, sondern eine Schulklasse des Liechtensteinischen Gymnasiums. Die Gymnasiasten hatten die Idee, das Umweltbewusstsein der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit einer spektakulären Aktion zu wecken. Sie sammelten Unterschriften in der Bevölkerung und konnten dem damaligen Regierungschef Hans Brunhart am 5. Oktober 1984 nicht weniger als 4965 Unterschriften überreichen – mit der Forderung, die Regierung solle doch autofreie Sonntage einführen. Die Meinungen über autofreie Sonntage gingen damals weit auseinander. Die Gymnasiasten hatten sich mindestens drei autofreie Sonntage pro Jahr vorgestellt, andere plädierten für noch mehr verkehrsfreie Wochenenden, wieder andere zweifelten an der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit solcher Aktionen. Wie die Slowup-Veranstaltungen beweisen, gibt es aber immer noch viele Leute, die sich durch solche Aktionen anspornen lassen, auf das Motorfahrzeug zu verzichten. Der 21. April 1985 war allerdings nicht der erste autofreie Sonntag in Liechtenstein. Schon im November 1973 waren die Strassen wie leer gefegt. Nicht freiwillig damals, sondern auf behördliche Anordnung. Die Ölkrise hatte der westlichen Welt einen Schock versetzt. Liechtenstein nahm das Autoverbot gelassen hin. Viele auch mit Freude, dfür einmal waren Fussgänger und Radfahrer Könige der Strasse. | Foto: Eddy Risch, Schaan/Landesarchiv
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Auf sympathische Art wurde für
«Gönn’ Dir und der Natur eine den freiwilligen autofreien Sonntag Pause». Diesen Aufruf erliess die am 21. April 1985 geworben. Regierung für den 21. April 1985. Liechtenstein sollte – auf freiwilliger Basis – an jenem Sonntag auf das Auto verzichten und stattdessen zu Fuss oder mit dem Fahrrad die Natur geniessen. Die sympathische Werbung verfehlte den Zweck nicht. Viele hatten Spass an der Aktion «freiwillig autofrei», machten freudig und teilweise auf originelle Weise mit. Natürlich gab es auch andere Meinungen, es setzte auch Kritik am Vorgehen der Regierung ab – aber insgesamt blieb der Aufruf nicht ohne Erfolg. Die Regierung hatte am Vorsonntag eine Autozählung durchführen lassen. An der verkehrsreichsten Kreuzung am Lindenplatz in Schaan wurden an jenem Sonntag insgesamt 9450 Motorfahrzeuge gezählt. Am freiwilligen autofreien Sonntag passierten nur noch 3499 Autos und Motorräder diese Zählstelle. Insgesamt fast zwei Drittel weniger Fahrzeuge. Ein Teil des Verkehrs war Durchgangsverkehr. Nicht alle Automobilisten aus den schweizerischen und österreichischen Nachbarregionen hatten die Aufrufe für ein autofreies Liechtenstein beachtet, obwohl die Aktion auch in der Nachbarschaft bekannt gegeben worden war. Somit war man gespannt auf die Ergebnisse der Autozählung mit FL-Kennzeichen. Und siehe da, der Aufruf, sich selbst und der Natur eine sonntägliche Pause zu april 2010
GESELLSCHAFT
50 Jahre eine Stütze für Behinderte «Die einstimmige Annahme des Gesetzes betreffend die Invalidenversicherung durch den Landtag zeugt vom Verständnis und vom guten Willen des Landtages, einer bemitleidenswerten Gruppe unserer Bürger, den Invaliden, ein gesetzliches Anrecht auf materielle und finanzielle Beihilfe zu sichern», sagte der Landtagsabgeordnete Hans Gassner am 23. Dezember 1959 im Landtag. Das Gesetz trat auf den 1. Januar 1960 in Kraft und kann dieses Jahr auf 50 Jahre zurückblicken. Endlich hatte geklappt, was bei der Einführung der AHV beklagt worden war, die Invaliden seien beim «grossen Sozialwerk» einfach übergangen worden. Die Invaliden hatten sich schon vor der Schaffung des Invalidengesetzes organisiert. Einige behinderte Menschen sowie Helfer behinderter Menschen gründeten bereits am 28. September 1953 den Liechtensteinischen Invalidenverband und wählten an der Gründungsversammlung Gerold Hilbe zum Präsidenten, der dieses Amt viele Jahre mit grossem Einsatz für die behinderten Mitmenschen ausfüllte. Versuche, die Behinderten finanziell abzusichern, hatte es in Liechtenstein schon früher gegeben. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gewerbegesetzes kam es zur fortschrittlichen Forderung, neben der Schaffung einer Altersversicherung auch eine Versicherung für Invalide einzurichten. Eine Invalidenversicherung wurde diskutiert, als die Regierung 1922 den Aufbau eines Sozialversicherungsnetzes durch ein Gutachten prüfen liess. Einige Jahre später forderten die Wegmacher die Einrichtung einer Invalidenversicherung für ihren Berufszweig. Doch dauerte es noch viele Jahre, bis der stete Tropfen den Stein ausgehöhlt hatte. In der Landtagssitzung vom 23. Dezember 1959 zeigte sich Regierungschef Alexander Frick erleichtert, dass es gelungen sei, nach der Einführung der AHV auch ein Gesetz über die Invalidenversicherung zu schaffen. «Die Versicherung hat ein grosses Ziel», führte er im Landtag aus, «nämlich Schutz zu gewähren gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität. Unter Invalidität versteht unsere Gesetzesvorlage die durch einen körperlichen oder geistigen Gesundheitsschaden als Folge von Geburtsge-
Foto: moodboard.com
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brechen, Krankheit oder Unfall Die Invalidenversicherung wurde vor 50 Jahren eingeführt. verursachte, voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit. Also Versicherungsschutz nicht nur für körperliche, sondern auch für geistige Invalidität.» Regierungschef Frick machte den Landtag darauf aufmerksam, dass die von der Regierung vorgelegte Versicherung als «Volksobligatorium» ausgestaltet sei und damit für die gesamte Wohnbevölkerung gelte – «also auch für die Ausländer und die freiwillig versicherten Liechtensteiner im Ausland». Das 50-jährige Bestehen bildet Anlass, die Situation der Behinderten und Invaliden in den Vordergrund zu rücken. Unter dem Stichwort «Blickwechsel» werden Veranstaltungen durchgeführt, die einen Einblick in das Leben von Menschen mit Behinderung geben. Geplant sind Informationen über behindertengerechtes Bauen, über die Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt und über gesellschaftliche Aspekte des Behindertenlebens. Den Auftakt zum Jubiläumsjahr macht die Eröffnung einer Ausstellung am Dienstag, 4. Mai 2010, in der | Spoerry-Halle in Vaduz. april 2010
P OLARLICHT
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Wenn das Licht der Polarnächte lockt
23 Von Marco Nescher
Polarlichter galten früher als unheilvolle Ankündigungen. Das Entstehen dieser besonderen Lichter am Polarhimmel kann heute von der Wissenschaft erklärt werden. Dennoch üben die Polarlichter eine Faszination auf die Betrachter aus.
mich im März auf den Lofoten, einer Inselgruppe vor der norwegischen Küste, auf die Lauer. In diesem Zeitraum, sagen Experten voraus, stünde die Konstellation der Magnetfelder von Erde und Sonne besonders günstig zueinander, was die Entstehung der Nordlichter begünstige. Was die Magnetfelder betrifft, mag diese Voraussage zwar richtig sein, muss aber nicht zwangsläufig dazu führen, dass der Fotograf jede Nacht nur auf den Auslöser zu drücken braucht, um die erhofften, fantastischen Nordlicht-Bilder im Apparat zu haben. Zu berücksichtigten gilt es auch die lokale Wetterlage, deren Voraussage schwierig ist – etwa vergleichbar mit der Wettervorhersage in unseren Breitengraden, wenn eine Föhnlage herrscht. So kann es vorkommen, dass sich der Fotograf in der Kälte die Beine vertritt, um nicht anzufrieren, dann plötzlich am Horizont ein Fla Magnetfelder begünstigen Ent- ckern wahrnimmt, in Stellung hinter seine Fotoap stehung von Polarlichtern parate geht – und dann schieben sich Wolken vor Als bester Zeitpunkt für die Po- das sehnsüchtig erwartete Farbenspiel. larlicht-Fotografie gilt unter Fachleuten die Zeit Eruptionen auf der Sonne lösen von Ende Februar bis Anfang April. Also legte ich Polarlichter aus Polarlichter sind auch heute noch schwierig vorauszusagen. Am ehesten gelingt eine Prognose durch intensive Sonnenbeobachtung oder durch die von Raumstationen erhobenen Daten über Sonnenstrahlung und Sonnenwinde. Die Eruptionen auf der Oberfläche der Sonne haben nach bisherigen Beobachtungen und Auswertungen einen wesentlichen Einfluss auf die Häufigkeit von Polarlichtern. Die Sonne verfügt über einen gewissen Zyklus mit den so genannten Sonnenflecken, die ein Indiz für eine besondere rege Feuer-
Polarlichter treten in verschiedenen Varianten am nächtlichen Himmel auf. Einmal wirken sie wie Vorhänge, dann erscheinen sie wie Bögen, ein anderes Mal ziehen farbige Bänder vorbei. Man sitzt in der nordischen Kälte vor dem Fotoapparat und wartet auf das NaTeilweise erweckt der turschauspiel. Wartet und wartet, um den Augenblick nicht zu verLichterglanz des Polarlichtes passen, beim Auftauchen der geden Eindruck, das ganze spenstischen farbigen Lichter den Auslöser zu drücken. Bei solFirmament stehe in Flammen chen Wartezeiten auf PolarlichtFotos schwirrt einem plötzlich die Geschichte von den Schildbürgern durch den Kopf, die beim Bau des Rathauses die Fenster vergessen hatten, das Licht mit Mausefallen und Säcken einfangen wollten, um die Dunkelheit zu vertreiben.
Fotos: Marco Nescher
aktivität auf unserem Licht- und Wärmespender sind. Wenn diese Eruptionen auf der Sonne besonders stark ausfallen, können die Polarlichter nicht nur in den nördlichen Breitengraden gesehen werden, sondern auch bei uns. Anfangs April 2000 beobachteten viele in einer klaren Nacht ein tolles Farbenschauspiel: Nach Augenzeugen wogten rote und grüne Lichtbögen über den Himmel, teilweise erweckte der Lichterglanz den Eindruck, das ganze Firmament würde in Flammen stehen.
Gefühl und Erfahrungswerte des Fotografen
Dass Polarlichter auch bei uns zu sehen sind, ist aber eher selten, weshalb sich die Fotografen in die Kälte aufmachen, um dieses faszinierende Naturspektakel mit der Kamera einzufangen. Die Digitaltechnik macht es dem Fotografen heute einfacher, Polarlichter zu fotografieren, weil das Ergebnis sofort beurteilt werden kann. Die Herausforderungen für den Fotografen bleiben aber dennoch hoch: Ein stabiles Stativ, ein Weitwinkelobjektiv und eine Spiegelreflexkamera mit möglichst hoher ISO-Einstellung bei wenig Bildrauschen gehören zu den technischen Grundvoraussetzungen für gute Ergebnisse. Der Vergleich mit dem Eiskunstlauf, um beim eisigen Thema zu bleiben, drängt sich auf: Kamera und Material gehören zur Pflicht, was der Fotograf macht, ist die Kür. Weil das Polarlicht an Intensität und Grösse schnell ändern kann, ist oft blitzschnelles Wechseln von Bildausschnitt, Belichtung und Scharfeinstellung april 2010
Am häufigsten kommen Polarnotwendig. Vieles hängt vom Gelichter im hohen Norden vor, sie fühl und von Erfahrungswerten können sich aber auch auf der ab, wie etwa die Belichtungszeit, Südhalbkugel zeigen. die von 2 bis 30 Sekunden bei geöffneter Blende betragen kann. Das Faszinierendste an der Polarlicht-Fotografie aber ist, zum richtigen Zeitpunkt am Drücker zu sein. Ein schwaches Leuchten am dunklen Himmel kann sich plötzlich zu einem wahren Feuerwerk entwickeln – wer dann die Kamera in der richtigen Position und mit der richtigen Einstellung zur Hand hat, gehört wie beim Pokern zu den Gewinnern. |
Fotos von Polarlichtern Marco Nescher, Herausgeber des Magazins «Der Monat» und passionierter Fotograf, weilte im März auf den Lofoten in Norwegen und fotografierte das Nordlicht.
ORIGINALE
Vorsicht! Köfferli Schädler
24 25 Von Markus Meier
Überall bekannt, mit Witz und Humor, mit seinem schwarzen Frack und seinem Fahrrad – das war der «Köfferli Schädler». Ein Original, dessen Fahrrad mit der Aufschrift «Vorsicht! Köfferli Schädler» heute im Landesmuseum steht.
Ein landauf, landab bekanntes Original, das noch vielen in guter Erinnerung ist, war der «Köfferli Schädler». Am 27. November 1900 als Sohn des Johann (dr Wiissa Buab) und der Christine Schädler-Kupper in Zürich geboren, kam Ferdinand Sein frackähnlicher Geh- Schädler, wie er mit bürgerlimantel und die Melone chem Namen hiess, nach eigenen Angaben in der ganzen Welt hetrugen zu seinem unver- rum: Hongkong, Hamburg und wechselbaren Image bei so… Doch davon hatte er bald die Nase voll und entschied sich, Wanderhausierer zu werden. Im Alter von etwa 40 Jahren übersiedelte Köfferli Schädler in seine Heimat Liechtenstein, wo der gebürtige Triesenberger als «Hausierer» sein täglich Brot verdiente. Der Blechkoffer, der vorne auf seinem Fahrrad montiert war und das Warensortiment enthielt, stand Pate für seinen Namen. Sein Angebot umfasste Waren aller Art. So bot er beispielsweise Süssigkeiten, Hosenträger, Schuhbändel, Schnupftabak, Faden, Rasierklingen und Seife feil. Sein Fahrrad mit dem Koffer, worauf in silbernen Lettern geschrieben stand «Vorsicht! Köfferli Schädler», aber auch sein frackähnlicher Gehmantel und die Melone trugen ebenso zu seinem unverwechselbaren Image bei wie seine humorvollen, teils tiefsinnigen Äusserungen und selbstverfassten Gedichte: Willst Du sprechen über mich und die Meinen, so geh’ nach Haus und betrachte Dich und die Deinen, und findest Du keine Fehler und
Gebrechen, so darfst Du ruhig über mich und die Meinen sprechen. Köfferli Schädler war weder verheiratet, noch hatte er einen festen Wohnsitz. Letzteres brachte ihn gelegentlich mit dem Gesetz in Konflikt, ebenso die Tatsache, dass er meistens kein Hausierer-Patent besass. Ortwin Quaderer, damals bei der Polizei, erinnert sich: «Der Köfferli war ein netter, lieber Mann, er hat sich – abgesehen von den kleinen Verstössen – auch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Die Behörden, allen voran VizeRegierungschef Ferdinand Nigg und Polizist Gustl Eberle, hatten meist ein Einsehen mit dem «armen Sünder». Und wenn sein Patent, das 30 Franken pro Jahr gekostet hat, wieder einmal abgelaufen war, wurde es mit Unterstützung der erwähnten gutmütigen Herren meist kostenlos verlängert.» Als er dann aber gegen das Sanitätsgesetz verstiess, indem der «Wander-Hausierer» das Kopfwehpulver Kafa und Kondome verkaufte, kannte das Gesetz keine Gnade mehr, und Köfferli Schädler musste 1961 hinter Gitter. Das war aus seiner Sicht wohl nicht die schlechteste Unterkunft, übernachtete er doch normalerweise in Heustöcken oder Kuhställen. Dies bestätigte Schädler auch in einem Schreiben an Dr. Edwin Heeb in Schaan, der ihn medizinisch betreute: «Bin gut aufgehoben hinter den Gardinen im Grossen Haus. Würde mich freuen, wenn sie mich in der feudalen Wohnung besuchen würden.»
Breite Akzeptanz
«Dr Köfferli» genoss in der Bevölkerung breite Akzeptanz. Er war sogar mit Fürstin Gina befreundet, denn er genoss das Privileg, als einziger ihr Autogramm verkaufen zu dürfen. Auch Prinz Emanuel zählte zu seinem Freundeskreis. «Köfferli Schädler – das fahrende Kaufhaus»,
Durchlaucht Prinz Emanuel von Liechtenstein mit dem «Köfferli Schädler».
Fotos: Liechtensteinisches Landesarchiv
wie ihn die Kinder nannten, war ein liebenswerter, zurückhaltender Mensch, der sich nirgends aufdrängte. Um Köfferli Schädler ranken sich zahlreiche Episoden. Nachdem eine Zeitung voreilig seinen Tod im Grabser Spital verkündet hatte, melde er sich quasi aus dem Jenseits: Habt ihr gehört die Schauermähr, der Köfferli Schädler lebt nicht mehr, der weil man in Grabs nicht lange macht, ihm einen 80er-Nagel angebracht, kunstgerecht und fein, wie es eben muss sein, die Sehnsucht nach Liechtenstein, die trieb ihn wieder Heim, mit Glocken-Geläute, man mich empfing, im Spital im Ländle drin.
Serie über liechtensteinische Originale Mit Köfferli Schädler startet «Der Monat» eine Serie über Originale in Liechtenstein. Für entsprechende Hinweise und Anekdoten sind wir sehr dankbar. E-Mail an Markus Meier: textwerkstatt@words.li oder Telefon +423 / 791 05 58.
Hoffe, dass es nicht mehr lange geht und ihr mich doch noch lebend wiederseht. Gruss Köfferli Schädler Eine andere, weit verbreitete Geschichte ereignete sich dem Vernehmen nach an der österreichisch-liechtensteinischen Grenze in Schaanwald, wo Köfferli Schädler vom Grenzwächter nach dem Inhalt seines Koffers gefragt wurde. Köfferli gab zur Antwort: «Da ist der Landtag drin.» Der Grenzwächter soll ungläubig geschaut und erwidert haben: «Was, der Landtag? Erzähl keinen Mist!» Und als der Grenzwächter einen Blick in den Koffer riskierte, rief er erstaunt aus: «Aber das sind ja nur Lumpen!» Köfferli Schädler lachte und meinte: «Das haben Sie jetzt aber gesagt, nicht ich.»
Unter Originalen verstehen wir Frauen und Männer, die einzigartig,
originell und unverwechselbar wirken. Persönlichkeiten, die sich
Köfferli Schädler starb am 10. April 1966 im 66. Lebensjahr. Er wurde in seiner Heimatgemeinde Triesenberg beerdigt. Sein Fahrrad steht im Walsermuseum Triesenberg. Was bleibt, ist die Erinnerung an einen zwar eigenartigen, aber liebenswürdigen und heiteren Menschen, der nicht viel besass, aber die Herzen der Menschen auf seiner Seite hatte. Einer, der das Glück gepachtet zu haben | schien – das kleine Glück des Alltags.
durch ihr Verhalten von anderen unterscheiden und ungeachtet der gesellschaftlichen Normen ihren eigenständigen Weg gehen. Sie bewegen sich jenseits des Gewöhnlichen und haben dadurch auch einen hohen Bekanntheitsgrad. Die Lebensweise von Originalen, man könnte auch Lebenskünstler sagen, kommt durch ihre seltsamen, edlen oder genialen Eigenschaften zum Ausdruck. Originale sind kaum beeinflussbar, sie gelten oft als humorvoll und witzig.
april 2010
Das kleine Glück des Alltags
LIFESTYLE
Wie ein Blick durch Abenteuerspielplatz frisch geputzte Fenster rund um den Walensee
26 27 Von Peter Kindle
Fast täglich werden Konsumenten mit Neuheiten konfrontiert. Wirkliche Neuheiten werden nicht im Tagesrhythmus geboren. Die technologische Revolution im Multimedia-Bereich ist noch nicht zu Ende. Die Individualisierung von Multimediaunterhaltung bietet ein Erlebnis für zu Hause.
wird ruhig und ohne Zeitdruck oder Hektik geführt – und dann geht’s – wieder per Knopfdruck – im Krimi weiter, ohne dass auch nur eine Sekunde verloren gegangen ist. Mörderverfolgung, Telefonieren und dann den Mörder fassen. Kein Problem mehr mit Connecta TVision. Möglich wird dieser Service, weil das Programm im Systemhintergrund bis zu 24 Stunden lang aufgezeichnet wird und sich problemlos zeitversetzt mehrmals abspielen lässt. Mit Connecta TVision haben Konsumenten die Möglichkeit, sich das eigene Fernsehprogramm jederzeit so zu gestalten, wie man es gerne möchte und das Programm den eigenen Zeiten anzupassen. die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt. Wer die Tagesschau nicht um 19:30 Uhr sehen will, sondern erst um 19.45 Uhr, verpasst keine Minute und muss sich beim abendlichen Spaziergang oder beim Schwatz mit dem Nachbarn nicht mehr ständig damit befassen, die Uhr im Auge zu behalten. Und die Zukunft sieht noch rosiger aus: Man bestellt sich via Connecta TVision einfach eine Pizza zum Fussballspiel und wenn sich der Vorrat an Nespresso-Pads mal wieder dem Ende zuneigt, werden diese einfach übers Fernsehen geordert. Und was ist, wenn in der breiten Sendervielfalt von Connecta TVision das Fernsehprogramm mal einfach nicht passen will, oder man sich den Lieblingsfilm von vor 20 Jahren anschauen möchte? Mit der Fernbedienung Foto: Telecom FL
Der Krimi bewegt sich dramatisch auf den Höhepunkt zu, der lang gesuchte Mörder kurz vor der Festnahme – da klingelt unverhofft das Handy. Schwierige Entscheidung. Einfach klingeln lassen oder den Krimi verWenn das Handy klingelt passen? Diese Frage stellt sich nicht mehr, denn mit «Connecta beim Krimi, kann bei TVision», das in Liechtenstein Connecta TVision das Fernseh- bei der Telecom Liechtenstein und bei ausgewählten Partnern programm gestoppt werden bezogen werden kann, verwandelt sich das eigene Zuhause in ein modernes und einfach zu bedienendes Multimedia-Center. Also, wenn es klingelt beim Krimi, fällt keine Entscheidung mehr an; verpasst wird nichts. Das Fernsehprogramm wird einfach per Knopfdruck angehalten, das dringende Gespräch
Moderne Geräte verwandeln eine Wohnung in ein Multimedia-Center
Foto: Marco Nescher
strukturierte, elektronische Programmübersicht für alle Sender, die man empfangen kann. Sendungen lassen sich nicht nur über Sender, Tag und Uhrzeit ermitteln, sondern auch nach Gattungen wie Filme, Kindersendungen wird in der DVD-Sammlung gestöbert – und schon und Sportübertragungen oder über die Eingabe eiflimmert das Wunschprogramm im Wohnzimmer. nes Stichwortes sortieren – und das sogar für einiBereits heute kann Connecta TVision Live-Fernse- ge Tage im Voraus. hen automatisch aufzeichnen, und dies ohne heiHohe Auflösung bietet höheren mische Infrastruktur. Kein Videorekorder oder an- Sehgenuss dere Aufzeichnungsgeräte stehen als Staubfänger Alle diese Möglichkeiten wirken im Wohnzimmer. Ebenso toll bei Connecta TVisi- on: einzelne Filmszenen können mehrmals ange- umso schöner, je schärfer und besser aufgelöst sie schaut, die aktuelle Sendung kann beliebig zurück- auf dem Bildschirm erscheinen. HDTV (High-Definition TV) bietet eine enorme Bildqualität und ist gespult werden. brillanter und farbechter als normal aufgelöstes, Das ganze Haus ein Media- analoges Fernsehen. In Liechtenstein kann HDTV, Center? derzeit sechs Kanäle, ohne zusätzliche Gebühren Connecta TVision bietet in Zu- über Kabel empfangen werden – über ein HDTVkunft noch ungeahnte Möglichkeiten. Und das In- fähiges TV-Gerät und über eine entsprechende Box. teressante daran ist, dass alles auf individuelle Be- Und auch Connecta TVision bietet natürlich Ferndürfnisse angepasst werden kann. Auf dem Com- sehen in höchster Perfektion. Ein HDTV-Bild auf puter kann Fernsehen stattfinden, auf dem Fernse- einem grossen Bildschirm ist wie ein Blick durch her können E-Mails angeschaut werden. Es ist auch ein frisch geputztes Fenster. Die Media-Zukunft möglich, in jedem Raum der Wohnung auf die per- wird grösser, schöner – und individueller. So wie es | sönliche Foto-, Musik- oder Videosammlung zuzu- Konsumenten einfach erleben wollen. greifen – kabellos. Den Fernseher kann man durchaus als dekorativen Bilderrahmen verwenden oder Blick in die Vergangenheit zum gemütlichen Surfen im Internet, bequem und blitzschnell vom Sofa aus. Es wird eigentlich nichts Peter Kindle ist Stv. Leiter Produkte bei der Telegeben, was nicht möglich ist. Wer sich einen Übercom Liechtenstein AG und verantwortlich für Marblick über das aktuelle Fernsehabendprogramm keting & Kommunikation des liechtensteinischen verschaffen möchte, kann es sich einfach machen. Unternehmens. Connecta TVision enthält bereits heute eine perfekt april 2010
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Schlusspunkt
Liechtenstein sei es gelungen, schreibt Christoph Maria Merki in seinem Buch «Wirtschaftswunder Liechtenstein», nach dem Zweiten Weltkrieg andere Länder in Sachen Wirtschaftswachstum nicht nur einzuholen, sondern sogar zu überholen. Blättert man in Broschüren und Büchern der Regierung nach, was eigent- Vernachlässigte Investitionen in die Infrastrukturen lich das Erfolgsrezept für das Wirtschaftswunder gewesen sei, gehören zu den Risikofaktoren der Wirtschaft stösst man auf Erklärungen wie niedrige Steuern, leistungswillige und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die Wirtschaftsunion mit der Schweiz und die Übernahme des Schweizer Frankens. Vor zwanzig Jahren hielt Hubert Büchel, damals Leiter des Amtes für Volkswirtschaft einen Vortrag mit dem Titel «Kennt Liechtensteins Wirtschaftserfolg kein Ende?» Zu jenem Zeitpunkt war noch nicht abzusehen, dass es Liechtenstein auch erwischen könnte, denn die Wachstumskurven zeigten stets nach oben. Ausserdem verbreitete sich die Zuversicht, irgendwo auf der Welt sei immer ein Abnehmer für die Produkte eines Nischenplayers wie Liechtenstein – egal ob innovative Industrieprodukte oder massgeschneiderte Finanzdienstleistungen. Inzwischen sieht die Welt etwas anders aus. Die Finanzkrise hat sich zur globalen Wirtschaftskrise ausgeweitet. Rund um Jürgen Nigg den Erdball, China vielleicht ausgenommen, lahGeschäftsführer der Wirtschaftsmen die Volkswirtschaften. Beim Weltwirtschaftskammer Liechtenstein forum 2010 in Davos wurden die globalen Risiken, die das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand bedrohen, beim Namen genannt: Neben den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Staatsbudgets, die Sozialsysteme und die Arbeitsmärkte wurden hoch oben auf der Rangliste die vernachlässigten Investitionen in die Infrastrukturen genannt. Diese Botschaft scheint in Liechtenstein noch nicht angekommen zu sein, weil man offenbar immer noch dem Wirtschaftswunder nachträumt. Gerade eben konnte mit grossem Aufwand verhindert werden, dass dem Industriezubringer Schaan eine Abfuhr erteilt wurde. Kurz vorher waren ähnliche Übungen der Wirtschaftsverbände notwendig, damit unser Land in Sachen Mobilfunk-Versorgung nicht in die Steinzeit zurückgeworfen wurde. Wenn die Verkehrsinfrastruktur und die Infrastruktur für die Kommunikation zurückbleibt, wie soll sich dann die Wirtschaft weiter entwickeln? Anders gefragt: Glaubt jemand wirklich im Ernst, dass die Annehmlichkeiten der Wohlstands| gesellschaft ohne Wirtschaftswachstum möglich sind? Foto: Michael Zanghellini
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Jürgen Nigg Wohlstand ohne Wachstum?
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