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ALFRED GSCHNITZER, Rechtsanwalt Kanzlei D’Allura & Gschnitzer

Die Erbengemeinschaft und deren Auflösung

Fällt eine Erbschaft mehreren Personen zu, bildet sich unter jenen, die sie annehmen, eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die einzelnen Personen werden als Miterben (im Unterschied zum Alleinerben) bezeichnet. Die Anteile der einzelnen Miterben an der Gemeinschaft bestimmen sich entweder durch das Testament, sofern der Erblasser im selben nicht bereits eine Aufteilung vorgesehen hat (testamentarische Erbfolge) oder, in Ermangelung eines solchen, durch das Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Die Nutzung und Verwaltung der Gemeinschaftsgüter ist von Art. 1102 ff. ZGB geregelt. Demnach kann jeder Miterbe die gemeinschaftliche Sache gebrauchen, sofern er deren Widmung nicht ändert und eine Nutzung von Seiten der anderen Teilhaber nicht ausschließt oder einschränkt. Nicht selten kommt es vor, dass sich die Erben über die Aufteilung der Hinterlassenschaft nicht einig werden und die Erbengemeinschaft, oft auch über mehrere Jahre hinweg, aufrechterhalten. Gemäß Art. 713 des italienischen Zivilgesetzbuches steht es jedem Miterben frei, die Auflösung (auch Teilung genannt) der Erbengemeinschaft zu beantragen. Die Teilung kann entweder vertraglich vereinbart oder, im Falle einer nicht möglichen Einigung, gerichtlich durchgesetzt werden. Bei einer vertraglichen Teilung muss die entsprechende schriftliche Vereinbarung, bei sonstiger Nichtigkeit, von allen Erben unterzeichnet werden. Beinhaltet die Hinterlassenschaft Liegenschaften, bedarf es einer notariellen Urkunde. Sind sich die Erben hinsichtlich der Aufteilung der Erbmasse uneinig, kann jeder Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft bei Gericht beantragen und seinen Anteil an beweglichen oder unbeweglichen Gütern der Erbschaft „in natura“ verlangen. Falls die Hinterlassenschaft heterogene Güter (etwa Liegenschaften, Geldsummen und bewegliche Sachen) befinden, die nicht leicht teilbar sind oder aufgeteilt werden müssten, sieht das Gesetz vor, dass diese zur Gänze jenem Miterben zu überlassen sind, der Anrecht auf den größten Teil der Erbschaft hat, sofern dieser die Zuweisung verlangt, d. h. daran interessiert ist, die Liegenschaft zu übernehmen und den anderen Erben einen Ausgleich in Geld zu zahlen. Wird von keinem der Miterben die Zuweisung beantragt, erfolgt der Verkauf der Erbschaftsgüter mittels Versteigerung. Die Bedingungen und Modalitäten betreffend den Verkauf werden, falls zwischen den Miterben keine Einigung besteht, vom Gericht festgesetzt. Abschließend sieht das Gesetz ein Vorkaufsrecht zugunsten der Miterben vor. Falls ein Miterbe beabsichtigt, seinen Anteil an der Erbengemeinschaft einem Dritten zu veräußern, hat er diese Absicht unter Angabe des Preises den anderen Erben mitzuteilen. Den angeschriebenen Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu, das innerhalb von 60 Tagen mittels Annahme des ihnen zugestellten Angebots ausgeübt werden kann.

Wipptal

Sechs Projekte genehmigt

Im Sommer 2021 haben alle sechs Leader-Gebiete des Landes Südtirol Zusatzmittel von insgesamt 5,8 Millionen Euro für den Übergangszeitraum 2021 – 2022 erhalten. Das Leader-Gebiet „Wipptal 2020“ hat seinen nunmehr 15. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgreich beendet. Die Lokale Aktionsgruppe hat weitere sechs Projekte genehmigt und damit 99 Prozent der Mittel (inklusive Zusatzmittel) verpflichtet. In diesem Aufruf wurden insgesamt sieben Projekte eingereicht, sechs davon wurden Ende November genehmigt. Die ausgewählten Projekte betreffen den Bau eines Gehsteiges in Pflersch (Gemeinde Brenner) und in Jaufental (Gemeinde Ratschings) sowie die Neugestaltung des Museumsplatzes in der Gemeinde Sterzing. Zudem wurden die Wanderwege Pilgerweg in Trens, der Ausbau des Wanderwegenetzes am Roßkopf sowie die Beleuchtung des Bachdammweges mit der Errichtung von Fitnessgeräten genehmigt. Die Projekte der Gemeinde Ratschings und der Gemeinde Brenner haben sich zum obersten Ziel gesetzt, den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern die höchste Priorität beizumessen und deshalb deren Sicherheit zu erhöhen. Das Projekt der Gemeinde Sterzing hingegen sieht die Neugestaltung des Museumsplatzes im Deutschhaus vor, das einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der vom motorisierten Individualverkehr am meisten beeinträchtigten Personengruppen leistet, wie Kinder und ältere Menschen, die zum Friedhof, zur Kirche, zur Musikschule oder zur Grundschule gehen. Der Pilgerweg Trens wird um einen fehlenden Abschnitt erweitert. Im Projekt zur Sanierung und zum Ausbau des Wanderwegenetzes am Roßkopf werden bestehende Wanderwege instand gesetzt und der bestehende Spielbereich für Kinder erweitert. Im Projekt der Gemeinde Pfitsch wird der Bachdammweg beleuchtet und Fitnessgeräte entlang des Eisacks und des Pfitscherbaches in Wiesen aufgestellt. Im Bereich des Gemeindeparks soll eine Calisthenics-Anlage entstehen. Idee der Gemeinde Pfitsch war die Schaffung eines Treffpunktes für Jugendliche. Im Bereich des Spiel-

platzes sollen Geräte für Senioren errichtet werden, welche Konzentration, Koordination und Beweglichkeit fördern. „Insgesamt konnten wir mit diesem Aufruf weitere sechs Projekte genehmigen, die für die lokale Bevölkerung in den ländlichen Gebieten sehr wichtig sind. Dadurch kann auch ein weiteres Angebot im Tourismus geschaffen werden. Wir konnten allein in diesem Aufruf eine Million Euro an Leader-Beiträgen vergeben und damit 99 Prozent der uns zustehenden Gesamtmittel genehmigen. Einen kleinen Restbeitrag möchten wir im Rahmen eines Aufrufs im Frühjahr 2022 binden“, so Angelika Stafler, Präsidentin der Lokalen Aktionsgruppe. Umso mehr sei man deshalb erfreut, dass besonders in dieser schwierigen Zeit die Fördergelder sinnvoll eingesetzt und damit die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden gestärkt werden können. Die Lokale Aktionsgruppe Wipptal 2020 wird von der Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung Wipptal/Eisacktal m.b.H. (GRW Wipptal/ Eisacktal) von Carmen Turin begleitet, die den Interessierten für Fragen und zur Vorbereitung der Projekte und Fördergesuche zur Verfügung steht.

Wipptal

Nationalem Netzwerk „RE.A.DY“ beigetreten

Menschen werden aus verschiedenen Gründen diskriminiert. Sie werden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und damit in der vollen Entfaltung ihrer Persönlichkeit und in der Verwirklichung ihrer

individuellen Lebensentwürfe eingeschränkt. Hinter der Abkürzung RE.A.DY verbirgt sich eine komplexe Bezeichnung für ein komplexes Thema: „Rete nazionale delle Pubbliche Amministrazioni Anti Discriminazioni per orientamento sessuale e identità di genere“. Dieses nationale Netzwerk der öffentlichen Verwaltung hat sich der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität von Bürgern verschrieben. Italienweit haben sich bereits mehrere öffentliche Körperschaften – in Südtirol sind es inzwischen zwölf Gemeinden – dem Netzwerk angeschlossen, um ein Zeichen gegen diese Form von Diskriminierung zu setzen. Sie wollen sich aktiv für ein Klima des Respekts und des sozialen Miteinanders gegen Vorurteile einsetzen. Auch die Bezirksgemeinschaft Wipptal bezieht Stellung und ist mit Beschluss des Bezirksrats bereits im September dem Netzwerk beigetreten. „Unsere Mitgliedschaft bei RE.A.DY verstehen wir als Statement. Wir treten entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung ein“, stellt Präsidentin Monika Reinthaler deutlich klar.

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