ERKER 01 2022

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ALFRED GSCHNITZER, Rechtsanwalt Kanzlei D’Allura & Gschnitzer

Die Erbengemeinschaft und deren Auflösung Fällt eine Erbschaft mehreren Personen zu, bildet sich unter jenen, die sie annehmen, eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die einzelnen Personen werden als Miterben (im Unterschied zum Alleinerben) bezeichnet. Die Anteile der einzelnen Miterben an der Gemeinschaft bestimmen sich entweder durch das Testament, sofern der Erblasser im selben nicht bereits eine Aufteilung vorgesehen hat (testamentarische Erbfolge) oder, in Ermangelung eines solchen, durch das Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Die Nutzung und Verwaltung der Gemeinschaftsgüter ist von Art. 1102 ff. ZGB geregelt. Demnach kann jeder Miterbe die gemeinschaftliche Sache gebrauchen, sofern er deren Widmung nicht ändert und eine Nutzung von Seiten der anderen Teilhaber nicht ausschließt oder einschränkt. Nicht selten kommt es vor, dass sich die Erben über die Aufteilung der Hinterlassenschaft nicht einig werden und die Erbengemeinschaft, oft auch über mehrere Jahre hinweg, aufrechterhalten. Gemäß Art. 713 des italienischen Zivilgesetzbuches steht es jedem Miterben frei, die Auflösung (auch Teilung genannt) der Erbengemeinschaft zu beantragen. Die Teilung kann entweder vertraglich vereinbart oder, im Falle einer nicht möglichen Einigung, gerichtlich durchgesetzt werden. Bei einer vertraglichen Teilung muss die entsprechende schriftliche Vereinbarung, bei sonstiger Nichtigkeit, von allen Erben unterzeichnet werden. Beinhaltet die Hinterlassenschaft Liegenschaften, bedarf es einer notariellen Urkunde. Sind sich die Erben hinsichtlich der Aufteilung der Erbmasse uneinig, kann jeder Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft bei Gericht beantragen und seinen Anteil an beweglichen oder unbeweglichen Gütern der Erbschaft „in natura“ verlangen. Falls die Hinterlassenschaft heterogene Güter (etwa Liegenschaften, Geldsummen und bewegliche Sachen) befinden, die nicht leicht teilbar sind oder aufgeteilt werden müssten, sieht das Gesetz vor, dass diese zur Gänze jenem Miterben zu überlassen sind, der Anrecht auf den größten Teil der Erbschaft hat, sofern dieser die Zuweisung verlangt, d. h. daran interessiert ist, die Liegenschaft zu übernehmen und den anderen Erben einen Ausgleich in Geld zu zahlen. Wird von keinem der Miterben die Zuweisung beantragt, erfolgt der Verkauf der Erbschaftsgüter mittels Versteigerung. Die Bedingungen und Modalitäten betreffend den Verkauf werden, falls zwischen den Miterben keine Einigung besteht, vom Gericht festgesetzt. Abschließend sieht das Gesetz ein Vorkaufsrecht zugunsten der Miterben vor. Falls ein Miterbe beabsichtigt, seinen Anteil an der Erbengemeinschaft einem Dritten zu veräußern, hat er diese Absicht unter Angabe des Preises den anderen Erben mitzuteilen. Den angeschriebenen Miterben steht ein Vorkaufsrecht zu, das innerhalb von 60 Tagen mittels Annahme des ihnen zugestellten Angebots ausgeübt werden kann.

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Erker 01/22

Wipptal

Sechs Projekte genehmigt

Im Sommer 2021 haben alle sechs Leader-Gebiete des Landes Südtirol Zusatzmittel von insgesamt 5,8 Millionen Euro für den Übergangszeitraum 2021 – 2022 erhalten. Das Leader-Gebiet „Wipptal 2020“ hat seinen nunmehr 15. Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgreich beendet. Die Lokale Aktionsgruppe hat weitere sechs Projekte genehmigt und damit 99 Prozent der Mittel (inklusive Zusatzmittel) verpflichtet. In diesem Aufruf wurden insgesamt sieben Projekte eingereicht, sechs davon wurden Ende November genehmigt. Die ausgewählten Projekte betreffen den Bau eines Gehsteiges in Pflersch (Gemeinde Brenner) und in Jaufental (Gemeinde Ratschings) sowie die Neugestaltung des Museumsplatzes in der Gemeinde Sterzing. Zudem wurden die Wanderwege Pilgerweg in Trens, der Ausbau des Wanderwegenetzes am Roßkopf sowie die Beleuchtung des Bachdammweges mit der Errichtung von Fitnessgeräten genehmigt. Die Projekte der Gemeinde Ratschings und der Gemeinde Brenner haben sich zum obersten

Ziel gesetzt, den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern die höchste Priorität beizumessen und deshalb deren Sicherheit zu erhöhen. Das Projekt der Gemeinde Sterzing hingegen sieht die Neugestaltung des Museumsplatzes im Deutschhaus vor, das einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der vom motorisierten Individualverkehr am meisten beeinträchtigten Personengruppen leistet, wie Kinder und ältere Menschen, die zum Friedhof, zur Kirche, zur Musikschule oder zur Grundschule gehen. Der Pilgerweg Trens wird um einen fehlenden Abschnitt erweitert. Im Projekt zur Sanierung und zum Ausbau des Wanderwegenetzes am Roßkopf werden bestehende Wanderwege instand gesetzt und der bestehende Spielbereich für Kinder erweitert. Im Projekt der Gemeinde Pfitsch wird der Bachdammweg beleuchtet und Fitnessgeräte entlang des Eisacks und des Pfitscherbaches in Wiesen aufgestellt. Im Bereich des Gemeindeparks soll eine Calisthenics-Anlage entstehen. Idee der Gemeinde Pfitsch war die Schaffung eines Treffpunktes für Jugendliche. Im Bereich des Spiel-


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